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    `FTD`: Cargolifter droht Bußgeld durch Aufsichtsamt - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 22.10.01 08:20:03 von
    neuester Beitrag 21.11.01 23:45:02 von
    Beiträge: 9
    ID: 491.676
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      schrieb am 22.10.01 08:20:03
      Beitrag Nr. 1 ()

      HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft nach einem Zeitungsbericht, ob das Luftschiffunternehmen Cargolifter gegen die so genannte Ad-hoc-Publizität verstoßen hat.

      Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) in ihrer Montagausgabe berichtet, habe die Behörde eine Untersuchung darüber bestätigt, ob die am 17. März der Hauptversammlung vorgestellte neue Unternehmensplanung mit der Verschiebung der Gewinnschwelle Ad-hoc-pflichtig gewesen sei. Verstöße können mit einem Bußgeld in Millionenhöhe belegt werden.

      Cargolifter hatte darauf verwiesen, dass die Planungsänderung durch eine Pressemitteilung öffentlich verkündet wurde. Daraufhin habe es eine "routinemäßige Anfrage" der Behörde gegeben, die ordnungsgemäß beantwortet worden sei./DP/bi



      Autor: dpa - AFX (© dpa),08:20 22.10.2001

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      schrieb am 22.10.01 10:51:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das schlimme ist halt, die Geldbuße würde das Unternehmen treffen. Und damit auch die ehrlichen Aktionäre.

      Der Betrügerverein kann mal wieder alles auf viele Schultern verteilen und kommt ungeschoren davon.

      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 11:06:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      also, es würde mich doch sehr freuen, wenn eine der angesprochenen Personen gegen Herrn GermanGoody anzeige erstatten würde, denn "Betrügerverein" geht zu weit.
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 19:19:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ GG

      Hiermit wird dir offiziell der DüKaZ-Status verliehen ...

      (hoffentlich rechtzeitig :D)
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 19:19:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ GG

      Hiermit wird dir offiziell der DüKaZ-Status verliehen ...

      (hoffentlich rechtzeitig :D)

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      schrieb am 24.10.01 12:34:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      An die, die`s interessiert:

      -------------------------------------------------
      Stellungnahme zu "CargoLifter droht Bußgeld vom Börsenaufsichtsamt", Artikel in der Financial Times Deutschland am 22.10.2001

      24/10/2001


      "Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) prüft, ob CargoLifter gegen die so genannte Ad-hoc-Publizität verstoßen hat." Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Ausgabe vom 22. Oktober 2001.

      Zum Schutz der Anleger überwacht das BAWe unter anderem, ob börsennotierte Unternehmen Meldungen, die ihre aktuelle Entwicklung betreffen, als sogenannte "Ad-hoc-Mitteilungen" veröffentlichen müssen. Eine Ad-hoc-Mitteilung muss von börsennotierten Unternehmen dann veröffentlicht werden, wenn im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eine neue, nicht öffentlich bekannte Tatsache eingetreten ist, die geeignet ist, den Aktienkurs des Unternehmens in erheblichem Maße zu beeinflussen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe richtete das BAWe im Juni dieses Jahres gemäß eigenen Angaben routinemäßig eine Anfrage an CargoLifter mit der Bitte um Stellungnahme, ob die auf der Hauptversammlung am 17. März 2001 bekanntgegebenen Planungsänderungen Gegenstand einer Pflichtmitteilung (Ad-hoc-Publizität) hätten sein müssen.

      CargoLifter hat die Bitte um Stellungnahme unverzüglich beantwortet. Seither erfolgte weder eine schriftliche noch eine mündliche Stellungnahme durch das BAWe. Auf eigene telefonische Anfrage nach Erscheinen des FTD-Artikels am 22. Oktober 2001 erhielten wir vom BAWe die Antwort, dass noch keine endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen ist, aber in den kommenden Wochen damit zu rechnen sei.

      CargoLifter hat in der oben genannten Stellungnahme die Gründe dargelegt, warum von der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung Abstand genommen wurde:

      Die Hauptversammlung der CargoLifter AG, bei der die angesprochenen Planungsänderungen bekanntgegeben wurden, fand an einem Samstag (17. März 2001) statt, also außerhalb der Börsenhandelszeiten. Am Vormittag, vor Beginn der Hauptversammlung, fand eine Pressekonferenz statt und es wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, die - neben anderen Informationen - die Planungsänderungen zum Inhalt hatte. Zudem waren mehr als 6000 Aktionäre und Gäste zur Hauptversammlung anwesend. Außerdem wurde die Hauptversammlung ins Internet übertragen. Auf diese Weise hat CargoLifter sichergestellt, dass die Öffentlichkeit im allgemeinen und die Aktionäre, Kunden und Geschäftspartner im besonderen von diesen aktuellen Entwicklungen Kenntnis nehmen konnten.

      Durch die grundlegende Überarbeitung des Designs des CargoLifter Transport-Luftschiffs CL 160 konnte die Anpassung an die Erfordernisse des Marktes bezüglich der CargoLifter Logistikdienstleistungen noch einmal verbessert werden. Diese Verbesserung erforderte Zeit und führte damit auch zu höheren Kosten. Während der Start der Serienproduktion des CL 160 nach wie vor für das Geschäftsjahr 2004/2005 geplant ist, wird sich das Erreichen der Gewinnschwelle um ein Jahr auf das Geschäftsjahr 2005/2006 verschieben. Der Finanzierungsbedarf bis zur Serienproduktion des CL 160 steigt von 511 Millionen Euro auf 590 Millionen Euro.

      Darüberhinaus stellte das Unternehmen auf der Hauptversammlung sein zweites Produkt, den Transport-Ballon CL 75 AirCrane vor, der ab dem Geschäftsjahr 2002/2003 Lasten mit einem Gewicht von bis zu 75 Tonnen transportieren soll. Damit erwartet CargoLifter, dass bereits ein Jahr früher als geplant, im Geschäftsjahr 2002/2003, kommerzielle Einnahmen im Logistik-Bereich erwirtschaftet werden können. Damit ist das Unternehmen CargoLifter für den Anleger trotz der Zeitverzögerungen in der Entwicklung des CL 160 insgesamt mindestens genauso attraktiv wie zuvor.

      Aus unserer Sicht handelte es sich bei diesen bekanntgegebenen Informationen um Planungen (oder deren Änderungen) und nicht um Tatsachen im Sinne des Gesetzgebers. Daher hat das Unternehmen von der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung abgesehen. Die tatsächliche Entwicklung des Börsenkurses am darauffolgenden Börsenhandelstag hat uns recht gegeben: Der Kurs der CargoLifter Aktie hat sich am Montag nach der Hauptversammlung kaum bewegt.

      Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass Planabweichungen in einem Projekt der Größenordnung von CargoLifter nichts ungewöhnliches sind. Jedoch führten die Abweichungen in diesem Falle nicht zu einer Verminderung des nach einem anerkannten Verfahren ermittelten Unternehmenswertes.

      Der Vorstand der CargoLifter AG hat vor der Hauptversammlung intensiv geprüft, ob die zu veröffentlichenden Informationen Ad-hoc-pflichtig sind. Unserer Einschätzung nach waren die Voraussetzungen für eine Pflichtveröffentlichung nicht gegeben. Nach Rücksprache mit dem BAWe rechnen wir mit einer Antwort in den nächsten Wochen. Im Falle einer für CargoLifter negativen Entscheidung wird für das Unternehmen zunächst die Möglichkeit einer Stellungnahme bestehen. Wir werden Sie über die Entscheidung informieren.
      ---------------------------------------------------------

      Dies nur zur Info.

      gruß georgq
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 10:58:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Offenbar befindet sich CLA in guter Gesellschaft... :laugh:

      Donnerstag, 01.11.2001, 09:50
      Bundesaufsichtsamt prüft Verstoß der Deutschen Bank gegen ad-hoc-Pflicht

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) prüft einen möglichen Verstoß der Deutschen Bank gegen die ad-hoc-Publizitätspflicht. Das sagte die BAWe-Pressesprecherin Regina Nößner der dpa-AFX am Donnerstag in Frankfurt. "Die Deutsche Bank muss darlegen, wie die ad-hoc-Tatsache entstanden ist."

      Das Finanzhaus hatte am Mittwoch früher als geplant das Neunmonatsergebnis bekannt geben, nachdem die Zahlen wegen einer Indiskretion durchgesickert waren. "Wir prüfen zunächst, ob überhaupt eine ad-hoc-Pflicht vorlag", sagte Nößner. Voraussetzung hierfür sei eine neue Tatsache im Tätigkeitsbereich des börsennotierten Unternehmens. "Diese muss sich auf die Vermögenslage des Unternehmens auswirken und geeignet sein, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen."

      Die Prüfung dieser Voraussetzungen werde sich "mindestes ein paar Wochen" hinziehen, sagte die BAWe-Sprecherin. "Wenn ein Verstoß vorliegen sollte, muss die Deutsche Bank mit einem Bußgeld von bis zu 3 Millionen DM rechnen."

      Die Aufsichtsbehörde prüfe zudem, ob eine einzelne Person unbefugt Insiderwissen an Dritte weitergegeben habe. Nach Angaben der Sprecherin wird der Missbrauch von Insiderwissen mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet./ms/mur/ar
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 21:25:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      @all

      Ich sehe schon wieder neuen Ärger für CL, da mE seit 13Uhr feststand, welche Anzahl Bezugsrechte die Commerzbank für die CLAG kaufen/aus dem Markt nehmen musste. Und trotzdem keine AdHoc.

      Ob die BAwe schon ermittelt? Ich glaube ja.

      X
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 23:45:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum soll man für 0 nicht ausgeübte Bezugsrechte so einen Aufwand machen :D


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