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    Kennen unsere Politiker das Strafgesetzbuch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.01 18:56:58 von
    neuester Beitrag 01.11.01 20:18:27 von
    Beiträge: 6
    ID: 497.953
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      schrieb am 01.11.01 18:56:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      § 80
      Vorbereitung eines Angriffskrieges
      Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

      § 80a
      Aufstacheln zum Angriffskrieg
      Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


      Seit dem Jugoslawienkrieg müssten einige Leute lebenslang im Knast Ihre gerechte Strafe absitzen - nach dem Gesetz.

      Ein Bundeswehreinsatz ist nur statthaft bei einem Angriff auf Deutschland oder einem NATOStaat. Das war damals nicht der Fall und ist es heute nicht. Afganistan hat die USA nicht angegriffen, sondern eine terroristische Gruppe die sich u.a in Afganistan und Deutschland versteckt haben. Die könnten auch Deutschland bombadieren. Wir gewähren doch jedem politischen Kriminellen Asyl.
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      schrieb am 01.11.01 19:01:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ lange linie: du bist ja witzig! mit was wollen uns denn die talibaner bombardieren? mit schutt oder steinen vielleicht? ausserdem was den angriffs-krieg gegen jugoslawien betrifft: frag` mal die kosovaren was die darüber denken!

      das gibt`s ja gar nicht!

      servus der bayer:D:D:D

      p.s.: afghanistan schreibt man mit "h"!
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      schrieb am 01.11.01 19:03:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      @_______

      Was glaubst Du warum unsere Medien nicht mehrüber
      Scharpings " Hufeisenplan " berichten dürfen ?


      H.
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      schrieb am 01.11.01 19:09:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ derbayer

      frag mal die Jugoslawen oder jetzt die Afghanen !

      Wie kann man nur für Krieg und Bomben sein?

      Kannst Dich ja Freiwillig melden und fremde Menschen töten gehen !

      das gibt`s ja gar nicht!
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 19:24:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @DerDummeBayer


      ohne Worte über soviel Blödheit, aber eben typisch CSU Wähler. Schaut Euch den Glos, da wißt Ihr alles. Immer nach der Devise: Dümmer geht immer.

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      schrieb am 01.11.01 20:18:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da muss man den Bayern mit der UNO drohen um sich an die Menschenrechte zu halten:
      Im allgemeinen Terrortaumel ist dieser Sieg über Bayern fast untergegangen:

      Ich kann nur sagen: Wehret den Anfängen.

      http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=413

      2001-10-29 Bayern: Erfassung von Sinti und Roma gestoppt

      Das bayerische Innenministerium rückt von seiner Sondererfassung von Sinti und Roma in Polizeidateien ab. Damit wird nach Angaben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma eine Verfassungsbeschwerde, die im Juli 1998 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt worden war, hinfällig. Die Klage richtete sich dagegen, dass selbst bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikten die Polizeibeamten des Freistaates in Formularen notierten, ob die Beschuldigten Sinti oder Roma seien. Nach Ansicht des Zentralrats verstieß diese Praxis gegen die Internationale Konvention zum Minderheitenschutz. Der Zentralrat hatte dem Innenministerium gedroht, den UNO-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung anzurufen (SZ 13./14.10.2001, 61). Thilo Weichert, ULD Schleswig-Holstein


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