Rechtsschut für Eigentümer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.11.01 19:06:43 von
neuester Beitrag 07.11.01 19:41:46 von
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Hallo
Ich hab mal eine Frage?
Kann ich die Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter auf die monatlichen Nebenkosten,
des Mieters aufschlagen oder geht das nicht?
Danke im vorraus
Breule
Ich hab mal eine Frage?
Kann ich die Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter auf die monatlichen Nebenkosten,
des Mieters aufschlagen oder geht das nicht?
Danke im vorraus
Breule
Das geht nicht. Wenn Vermieterrechtsschutz in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist, kannst du sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen.
Die umlagefähigen Nebenkosten bei Wohnraum stehen in der 2. Berechnungsverordnung. Außerdem kannst du nur solche NK fordern, die im Mietvertrag auch aufgezählt sind!
Broiler,
da musst Du irgendetwas verwechselt haben. Du wohnst doch selbst in der Scheune!
da musst Du irgendetwas verwechselt haben. Du wohnst doch selbst in der Scheune!
@Nataly
Danke
Kennst du einen Link? wo ich mal über die
Berechnungsverordnung eiwenig lesen kann.
Gruß Breule
Danke
Kennst du einen Link? wo ich mal über die
Berechnungsverordnung eiwenig lesen kann.
Gruß Breule
Schon mal was von Fachliteratur gehört?
Typisch Schalke, Lebenshilfe von anderen in Anspruch nehmen, aber jeden Thread mit seinem Hirnriss zumüllen.
@frau_breule: Ich empfehle www.google.de (Suchmaschine). Gib "Berechnungsverordnung" ein, dann kommen viele fundstellen.
@frau_breule: Ich empfehle www.google.de (Suchmaschine). Gib "Berechnungsverordnung" ein, dann kommen viele fundstellen.
Übrigens gilt ab 1.9.2001 ein in vielen Punkten geändertes Wohnrecht (Fundstelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Stand 1.9.2001).
@Danke @ NATALY
Gruß Frau_Breule
Gruß Frau_Breule
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