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    Beschwerde gegen AOL bzgl Telekom Börsengang - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.00 20:13:05 von
    neuester Beitrag 26.03.00 14:50:45 von
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      Avatar
      schrieb am 22.03.00 20:13:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt ist es wirklich endgültig, daß die Telekom

      1. keine Bevorzugung der Teilnehmer an der Kundenbefragung

      2. nicht einmal der Kunden gesamt vornehmen wird.

      Sehr geehrte T-Online Kundin, sehr geehrter T-Online Kunde,

      unser Wettbewerber AOL hat uns gerichtlich untersagen lassen, die T-Online
      Kunden bei der Aktienzuteilung zu bevorrechtigen.

      Dieses Vorgehen ist für uns völlig unverständlich. Hat doch sogar das
      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel unser Konzept öffentlich als
      legitim bezeichnet. Zudem war es auch bei verschiedenen Börsengängen anderer
      Unternehmen durchaus üblich, die eigenen Kunden, die ja schließlich ganz
      erheblich zum Wert des Unternehmens beitragen, mit Vorteilen zu belohnen.

      Die Frage, warum sich AOL gegen unsere Vorgehensweise wendet, kann
      unseres Erachtens nur das Unternehmen selbst beantworten (Telefon:
      040-36159-0, Fax: 040-36159-333).

      Ihre Meinung ist wichtig für uns. Wir werden deshalb die Kundenbefragung
      fortsetzen, um in Zukunft noch besser auf Ihre Wünsche eingehen zu können.

      Für das Ausfüllen des Fragebogens werden wir uns auch erkenntlich zeigen.
      Details hierzu finden Sie in Kürze unter www.t-online.de.


      In Anbetracht eurer Aufregung bezüglich net ipo, müßte die Angabe dieser Telefon unf Fax Nummern ja eigentlich zur Unerreichbarkeit von AOL führen oder?

      Also freut euch über diese "Freundlichkeit" von AOL.
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 20:37:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, nur hat das leider nichts mit Unfreundlichkeit seitens AOL zu tun, sondern mit einem Rechtsverstoß seitens der Telekom. Bereits vorher wurde auf Unterlassung geklagt, die Telekom setzte sich einfach darüber hinweg. Wo kommen wir denn da hin? Gilt das Gesetz für die Telekom nicht, die Strafe wird halt aus der Portokasse bezahlt?! Nur mal zur Erinnerung, es ist die Telekom, die mit ihrer miesen monopolitischen Haltung eine zügige Verbreitung des Internets in Deutschland verhindert! Denkt einfach mal drüber nach, bevor man sich mit ein paar Aktien bestechen läßt.

      Edelmax
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 20:48:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bezüglich der monopolistischen Tendenz hast du recht, aber die T-Online hat sich nicht
      über das Recht hinweggesetzt, da laut Wirtschaftswoche das erste Gerichtsurteil nicht zugestellt wurde
      und somit auch kein Handlungsbedarf seitens T_Online bestand.
      Nur wenn ich gerade über den Börsengang von Job&Adverts lese und dies auch bei netipo einsehbar ist, daß die Kunden
      eine bevorzugte zuteilung erhalten, dann kann doch irgendetwas nicht stimmen. Und die bisherigen Börsengängemit Affinity will ich gar nicht aufzählen.
      Somit finde ich es schon eine "Freundlichkeit" seintens AOL. Außerdem sollte man
      bedenken, daß die Börsenaufsicht das Verfahren als legal bezeichnet hat.
      Zudem hatte sich T-Online laut WiWo auch schon dahingehen geäußert, das nur die ehemaligen Kunden
      von T-Online bei der Befragung bevorzugt werden sollen. Soll heißen man nutzt die Werbung nicht
      für die Kundengewinnung aus.
      ---->>>> Jetzt mache sich jeder sein eigenes Bild bezüglich der Klage


      Für alle Interessierten:
      AOL (Telefon: 040-36159-0, Fax: 040-36159-333).
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 20:49:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frechheit! A(lles)O(hne)L(ogik) klagt auf Unterlassung? Hat irgendjemand auf Unterlassung der "Friends & Family", unter die auch die Kundschaft fiel, bei Infineon geklagt? Nein!
      Hat jemand gegen das "Affinity"-Programm von Web.de geklagt? Nein!
      Warum also bei T-Online?
      Es müßte AOL doch genügen, wenn Neukunden von der bevorzugten Zuteilung ausgeschlossen wären und dieses auch ausdrücklich bei Neukundenregistrierungen publik gemacht würde.
      Aber nein, AOL kann es mal wieder nicht ertragen in Deutschland die Nr.2 zu sein... :(
      Sch*** auf AOL! Ich brauch AOL nicht!!! Die erlauben sich ja auch starke Stücke.
      Hoffentlich gibt es doch noch Gerechtigkeit.

      CU
      Techno_Magier :(
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 21:20:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also AOL wird mir immer unsymphatischer, sollen sich doch lieber um ihren eigenen Kram kümmern.
      Aber das ist typisch Deutschland, Gesetze aus dem Mittelalter (Ladenschluß, Wettbewerbsrecht, Werberecht usw.) und überall die große Klappe riskieren.

      Tschau B.U.

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      Avatar
      schrieb am 22.03.00 21:31:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      AOL taugt nichts, die können immer nur mit einstweiligen Verfügungen arbeiten - null Ideen - siehe bobbele, alter Tennisstar, ob da einer angelockt wurde??? Da lobe ich die alte früher verstaubte Telekom. Zukunft wird aus Ideen gemacht, erfüllt T voll. Robert T-Online klasse Idee. Ich denke der Sommer wird sich schon was einfallen lassen und dann kann AOL wieder mit einer einstweiligen Verfügung kontern. Es ist das alte Hase und Igel Spiel. Irgendwann ist der Hase tot. Ich werde jedenfalls alles meiden was AOL betrifft, so gut es jedenfalls geht.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 13:24:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich wiess nicht wer dieses dumme Schreiben oben verfaßt hat aber seit wann muß sich ein globaler Konzern irgendetwas von igendeinem Konkurrenten vorschreiben lassen, wenn er das was ihm "vorgeschrieben"
      wird nicht ein wenig selber antizipiert.
      Und nun noch einmal für diejenigen, die an Rechtsnormen glauben: Für Konzerne waren Rechtsnormen nie ein ernsthaftes Hindernis bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Etwas anderes ist es mit den allgemeinen Diskursen über Gerechtigkeit, die auch zuweilen eine Rechtsanpassung zur Folge haben, an diesen Diskursen und Verhandlungen gibt es ein ziemliches Interesse.
      Sollte die Telekom sich gegen die AOL-Verfügung nicht mit allen Mitteln zur Wehr setzen, muß dies zur Folge haben, daß T-online Kunden, die ein Interesse an dem Papier besessen haben, sofort den Provider wechseln, ansonsten wäre der Betrug perfekt.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 15:28:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ihr habts immer noch nicht geschnallt, es gibt Gesetze an die muß man sich halten. Wenn ein Regelverstoß vorliegt muß er auch geahndet werden. Ich will jetzt nicht behaupten, daß AOL nicht einen persönlichen Nutzen aus der Sache ziehen will aber den Bock hat der Telezoo Verzeihung die Telekom geschossen. Übrigens, wenn sich schon jemand die Mühe gemacht hat: der Preis für die T-Online Aktie wird wahrscheinlich bei 35 Euro liegen. Völlig überhöht wie viele Analysten meinen eine Bewertung von max. 25 EUR wäre angemessen. Aber gut, das ist ja noch nicht entschieden, warten wir es ab. Ich für meine Person bin übrigens weder Telekom noch AOL Kunde in sofern ist mir auch wurscht wie die Ihre Aktien verhökern.
      So long Solid Snake
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 14:50:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Regeln für den Börsengang sollte die Börsenaufsicht bestimmen und nicht die Konkurrenz,-
      wo sind wir denn - auf dem Fischmarkt? Verklagt AOL auf Schadenersatz, kauft ein paar AOL Europe Aktien und erscheunt zusammen bei deren Hauptversammlung! nach einigen hundert Änträgen auf nichtenlastung des Aufsichtsrates und diversen Diskussionsbeiträgen wirds ein schöner großer Skandal!


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