checkAd

    Entgeltumwandlung: SV Beitragsersparnis auch bei hohen Verdiensten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 22:44:08 von
    neuester Beitrag 25.11.05 22:23:15 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.021.324
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 906
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:44:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage auf die bisher weder mein Arbeitgeber nóch Google eine Antwort geben konnte:

      1.)Spart man bei Entgeltumwandlung auch Sozialbeiträge (max. 4%), wenn nach der Umwandlung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) immer noch überschritten ist?

      2.)Gibt es da Unterschiede zwischen den einzelnen SV`s?

      3.)SPart man SV Beiträge, wenn man soviel umwandelt das man die BBG unterschreitet?

      4.) Reicht eine monatl. Unterschreitung oder muss man immer die Jahresgrenzen unterschreiten.

      Ich wäre echt glücklich, wenn mir hier jemand diese schwierigen Fragen beantworten könnte.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:54:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.893.477 von 42 am 20.11.05 22:44:08[/posting]1.) Nein
      2.) Krankenversicherung hat eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Renten- und ALV
      3.) Nein, nur die ersten 4 % zählen
      4.) Es gelten die Jahresbeiträge.
      5.) Ab 2009 gibt es keine SV-Befreiung mehr

      MfG
      BoersenMod
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:04:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.893.543 von BoersenMod am 20.11.05 22:54:56[/posting]Nachtrag:

      SV-Befreiung in Höhe von jeweils 4 % der BBG kann man kumulieren, wenn man verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge gleichzeitig beschreitet, also zum Beispiel Pensionskasse, Direktversicherung und Unterstützungskasse.

      Nur die Unterstützungskasse lässt sehr hohe Entgeltumwandlungen zu, aber nur die ersten 4 % der BBG werden SV-befreit
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:24:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke.

      Verstehe ich das richtig: wenn ich auf Jahressicht 110% der BBG verdienen würde, spare ich nichts an SV Beiträgen, selbst wenn ich 14% der BBG umwandeln würde?
      (das ist ja zum :O)
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:57:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.893.843 von 42 am 20.11.05 23:24:00[/posting]In unserer Firma gab es einen Fall, dass ein Kollege zunächst die SV-Befreiung bekam. Bei einer routinemäßigen Prüfung der Rentenversicherung musste das wieder rückgängig gemacht werden und die Beiträge nachträglich abgeführt werden.

      Vielleicht sagt einer der Spezialisten noch was dazu.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:24:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Insgesamt ist es ja ein steuer- und sv-rechtliches Problem. Im Wesentlichen wollte der gesetzgeber dies gleich geregelt wissen. Daher sind nur 4 % steuer- und sv-frei. Wenn du 110 % der BBG verdienst, kannst du nicht sv-rechtlich davon profitieren.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:27:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Boersenmod hat dir ja schon alles richtig beschrieben :D
      Du sparst doch jede Menge Steuern, wenn du so viel umwandelst. Aber krass ist die "Doppelverbeitragung" schon... viele Leute bei uns im Konzern nehmen deshalb nicht an der Entgeltumwandlung teil... Sie sehen es nicht ein, zwei mal Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten!
      Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 16:10:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Achtung, bitte noch beachten, was später bei den Auszahlungen zu zahlen ist!
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 23:05:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7 und #8

      Leider müssen gesetzlich Krankenversicherte seit dem letzten Jahr auch bei Einmalauszahlungen Beiträge zu Krankenkassen- und Pflegeversicherung bezahlen ( auf 10 Jahre verteilt ). Selbst diejenigen, die während der Ansparphase über der BBG lagen. Als wir unsere betriebliche Unterstützungskasse eingeführt haben, war davon noch nicht die Rede. Einen Vertrauensschutz diesbezüglich gibt es nicht und generell sollte man nicht zuviel in dieser Richtung vom Gesetzgeber erwarten.:(

      Was bleibt, ist die i.d.R. niedrigere Steuerprogression während des Leistungsbezugs gegenüber der Ansparphase.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 08:06:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo BoersenMod,

      richtig! Daher ist eine Beratung hier auf jeden Fall notwendig. Es gibt sicherlich Möglichkeiten, hier einiges ganz legal zu optimieren.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 21:18:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke an alle für die Antworten.
      Sehe ich das richtig: Betriebliche AV und Riester sind für mich etwa gleich. Ich spare jetzt die Steuer muss aber im Rentenalter Steuer und Sozialabgaben zahlen. Da ich der Generation angehöre die die Rente voll versteuern muss, ist die Abgabenquto auf die Ein- und Auszahlungen wohl am Ende ähnlich. Der Vorteil ist nur für die da, die Kapitalertrags- und Spekusteuer zahlen. Aber dass sollen ja auch immer mehr werden:D
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 22:23:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Noch ein kleiner Nachtrag zur Höhe der steuerfreien Umwandlung. In http://www.aba-online.de/seiten/Broschuere__Die_Betriebsrent… Habe ich gefunden dass neben den 4% (also 2.496 Euro) auch noch weitere 1.800 Euro umgewandelt werden können wenn keine Direktversicherung besteht.

      Also kann ich max. 4296 Euro unversteuert umwandeln?

      Ein Riestervertrag wäre dann auch noch möglich?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Entgeltumwandlung: SV Beitragsersparnis auch bei hohen Verdiensten?