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    Kann das Finanzamt die KFZ-Steuer am 18.11.05 rückwirkend zum 1.1.05 erhöhen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 23:11:03 von
    neuester Beitrag 23.11.05 20:03:36 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.021.326
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      schrieb am 20.11.05 23:11:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Folgender Fall:

      KFZ-Steuer für VW Polo Erstzulassung 23.12.1993

      Emissionsklasse 0414 Schadstoffarm E2

      Steuersatz bis 31.12.2004 10,84 € je angefangene 100 cm³ nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftSTG

      ab 01.01.2005 15,13 € (sonst wie o.a.)

      Die Angaben zur Kraftstoffart/Energiequelle und zur Emissionsklasse ergeben sich aus der seit dem 01.10.2005 anzuwendenden Richtlinie 1999/37/EG. Hierdurch hat sich die Steuer nicht geändert.

      Soweit die Formulierungen aus dem Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom 18.11.2005.

      Zahlung erfolgt jährlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren und ist für das Jahr 2005 am 23.12.2004 in Höhe von 140,41 € abgebucht worden.

      In dem Bescheid vom 18.11.2005 wird eine neue Abrechnung erstellt (Stichtag 15.11.2005)

      Steuer für die Zeit vom 23.12.2004 bis 22.12.2005 194,00 €
      davon bereits getilgt 140,61 €
      __________________________________________________________

      verbleibt 53,39 €

      ----------------------------------------------------------

      Die Nachzahlung von 53,39 € wird zusammen mit dem künftigen Jahresbetrag von 196,00 € am 23.12.2005 abgebucht.

      ----------------------------------------------------------

      Frage an die Steuerexperten:

      Ist denn solch eine nachträgliche Erhöhung überhaupt rechtens?

      Für eine kurze Info wäre ich dankbar.

      Gruß

      N.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:39:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.893.695 von NOBODY_III am 20.11.05 23:11:03[/posting]Ist mir letztes Jahr auch passiert aufgrund einer Erhöhung der Steuer. Diese wird in aller Regel mit dem neuen Bescheid zugestellt.

      Ich befürchte, dass Sie um die Zahlung nicht herum kommen werden. Bitter.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 00:56:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo janfer,

      Danke für die Stellungnahme.

      Natürlich habe ich nicht die Absicht, mich deswegen mit dem Finanzamt anzulegen.

      Allerdings interessiert mich schon, wie man allgemein darüber denkt. Vielleicht findet sich sogar ein Jurist, der erklärt, daß diese Vorgehensweise gegen bestehende Gesetze oder Regeln verstößt.

      In die Tüte gesprochen, in der Wirtschaft könnte sich niemand diese Vorgehensweise leisten.

      In den Zentralen der Lebensmittel-Größen wie Lidl oder Metro ist es eher üblich, die Lieferanten dazu zu verdonnern, bei einer geplanten Preiskorrektur zur Jahreswende für diese Unternehmen die Gültigkeit der alten Preise um einige Monate zu verlängern.
      Bei einer rückwirkenden Preisanhebung trotz bereits abgebuchter Jahressteuern gäbe es eine Palastrevolution.

      Ich verstehe nicht, mit welchem Recht sich unser Staat das Recht herausnimmt, gegen alle Konventionen zu verstossen. Letztlich sind doch wir alle der Staat oder wie heißt es so schön "l`état, c`est moi!"

      Gruß

      N.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 01:17:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vorausgesetzt ich sehe die Sache richtig,
      dann istder Sachvehalt so,
      dass bis 30.09. die alte Steuerregeelung gilt
      und für die letzten drei Monate findet die neue Regelung
      Anwendung.
      Denn soweit mir bekannt ist, hat man Anspruch darauf,
      dass Steuertatbstände nicht rückwirkend verändert werden dürfen.

      Rechnen Sie nochmal nach.

      Gruß

      Gugindieluft
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:11:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Du das Auto noch paar Jahre fahren willst, laß Dir einen Kaltlaufregler einbauen, da wirst Du in eine günstigere Steuerklasse eingestuft. Bei mir hat sich das in reichlich einem Jahr amortisiert. Rede mal mit einer Werkstatt.

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      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:17:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Vorgehensweise ist zwar riesengroßer Mist, aber wurde auch bei allen bisherigen Anpassungen und Erhöhungen so angewandt!

      Spart erheblich Papierkram und Porto!

      Außerdem sollte man sich ab und an über die Steuersätze informieren, z.b. beim ADAC auf der Homepage lässt sich anhand der Schlüsselnummern für jedes Fahrzeug die Steuer berechnen. Im Übrigen würde ich in einen 12 Jahre alten Polo nichts mehr investieren, lieber bald ein anderes Fahrzeug kaufen mit D3 oder D4-Norm.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 09:36:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      sicher kann das Finanzamt das so machen, denn

      "Du bist Finanzamt"
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 10:22:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Auto" - fängt mit "auh" an und hört mit "ohhhh" auf. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 11:02:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Vorgehensweise des Finanzamts ist korrekt. Von einer "Rückwirkung" kann nicht die Rede sein, denn die erhöhten Kfz-Steuersätze für alte "Stinker" stehen schon lange im Bundesgesetzblatt.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 16:35:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1

      wo liegt dein problem.

      für deine karre wurde mit 1.1.2005 die steuer erhöht (für meine übrigens auch, aber das wissen wir ja schon seit Jahren).
      eingehoben wurde 2004 der niedrigere Betrag von 2004.
      also heißts für den Rest (also ab 1.1.2005): Nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 18:16:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für die Antworten.

      Ganz nebenbei, es ist nicht meine "Karre".

      Der Polo ist zwar 12 Jahre alt, hat aber erst 70.000 km auf dem Tacho und stinkt nicht.

      Wo mein Problem liegt?

      Wenn das Finanzamt am 23.12. die KFZ-Steuer für das nächste Jahr abbucht, dann müßte es doch in der Lage sein, den Steuersatz zu überblicken.
      Die Wirtschaft kann es sich doch auch nicht leisten, irgendwelche Gebühren, die es für das Folgejahr kassiert hat, 11 Monate später rückwirkend um 37,97 % zu erhöhen.

      Mit welchem Recht darf das der Staat,
      der doch auch Wachstum erzielen will, den Rentnern wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre Nullrunden verordnet (Chr. Wulf), ca. 10 % der Rente für Sozialbeiträge erhöht, ab 2007 die Mwst. um 3 % erhöht, die Sparerfreibeträge fast halbiert?

      Sollten nicht auch die Behörden sich an gewisse Gepflogenheiten halten?

      Ich will nicht jammern, aber es bleibt ja nicht bei der höheren KFZ-Steuer, da kommen die hohen Energiepreise hinzu, das Wasser wird auch nicht billiger etc.

      Darf man da nicht mal ganz vorsichtig fragen, inwieweit eine solch drastische rückwirkende Erhöhung eigentlich rechtens ist. Wenn das natürlich alle für selbstverständlich halten, statt solche Methoden ,mal zu hinterfragen, werden wir bestimmt keine Änderung erreichen.

      Im berühmten Kreislauf wird doch der Rentner darauf angewiesen sein, zu sparen. Er kann nicht mehr ausgeben als er hat. Die Alterspyramide ist ja bekannt.
      Die Folge, es wird weniger konsumiert, Personal abgebaut,
      höhere Kosten für Arbeitslosenunterstützung, weniger Steuern für den Staat etc.

      Wasch mich, aber mach mich nicht naß. Ausgerechnet der Staat sollte eigentlich wissen, daß das nicht funktioniert.

      Warum laufen denn die ganzen Änderungen erst ab 2007 an?
      Damit die Bürger sich darauf einstellen können und die
      Änderungen akzeptieren, mittragen.
      Aber bei der KFZ-Steuer gilt das nicht. Die kann man rückwirkend erhöhen, zu einer Zeit, wo fast schon der nächste Jahresbeitrag abgebucht wird. Es ist ja nur noch 1 Monat bis dahin....

      Und da fragst Du noch, wo mein Problem liegt?

      Auf die Besteuerung der Länderfonds, die man 1993 problemlos wie Aktien über die Börse Berlin kaufen konnte,
      ohne Strafsteuern etc., will ich nur kurz eingehen.
      Nach einigen Jahren beschloss das Finanzamt dann, dass es sich bei den Länderfonds um graue Fonds handelt, die wegen intransparenter Versteuerung mit 20 % Pauschalsteuer zu belegen sind. Das ging ja noch, liess sich auch mit dem Freistellungsauftrag verrechnen.
      Inzwischen ist man aber soweit, dass man fast den gesamten Fondspreis versteuert, weil man die Haltedauer
      nachträglich berücksichtigt. Die Möglichkeit, dass diese
      Änderung nur für künftige Käufe gilt und nicht 12 Jahre rückwirkend, gibt es leider nicht.
      Im Grunde genommen geht es bei solchen langfristigen Fondskäufen doch auch nur um eine Altersvorsorge, und 1993
      hat niemand gesagt, dass das für solche Länderfonds nicht gilt. Mich würde mal interessieren, ob diese Regelung in anderen EU-Staaten genauso drastisch ist.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 10:34:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      die steuer wurde nicht rückwirkend erhöht, die erhöhungen (für dein auto war das 1997, 2001, 2005) waren schon länger festgelegt.
      dass das finanzamt nicht in der lage ist, den steuer-bescheid (aus unserer sicht) richtig zu erstellen, ist eine andere geschichte.
      dass man sich darüber aber soooo aufregen kann und gleich solche romane dazu verfasst?? :rolleyes:

      siehe auch http://www.kfz-steuer.de

      Avatar
      schrieb am 22.11.05 10:45:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na ja, wenn es einen nicht betrifft, kann man sich locker darüber hinwegsetzen und auch noch witzeln. Letztlich betrifft die in "meinem Roman" angesprochene Thematik uns alle, wenn nämlich die Arbeitslosenzahlen nicht zurückgehen und das Defizit zu- statt abnimmt.

      Trotzdem vielen Dank für die Antworten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 10:49:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      natürlich betriffts mich.
      ich zahle in 2005 statt 216 EUR satte 302 EUR Kfz-Steuer für meinen EURO1-Stinker Baujahr 1992 und darf 86 EUR nachzahlen.
      Aber das habe ich vor 3 Jahren schon gewußt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 10:50:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ein freies Board, zur freien Meinungsäusserung.

      Habe schon sehr unsinnige Threads gelesen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 20:56:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wo ist dein Problem,
      das FA hat dir einen zinslosen Kredit gewährt!
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 21:19:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mir kommen die Tränen. Das hätte ich nicht erwartet.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 21:30:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      infilTRADER hat aber recht.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 22:46:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das mag ja alles sein.

      Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß viele Bürger verfolgen, welche steuerliche Regelungen auf sie in wieviel Jahren bei PKW mit Abgasregelung xyz zukommen.

      Fachleute wissen das in der Tat.

      Trotzdem wundert sich doch Otto Normalverbraucher über das rückwirkende Gebaren der Finanzämter.

      Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das rechtens ist und habe das von Euch inzwischen erfahren. Vielen Dank!

      Die von mir unabhängig davon geschilderte Problematik trifft trotzdem zu. Der Bürger kann nur das Geld ausgeben, was er in der Tasche hat, und wenn ihm das Finanzamt daraus etwas wegschnappt, ob zu Recht oder Unrecht, kann er auch weniger ausgeben mit den entsprechenden Folgen für den Konsumbereich.

      Es bleibt ja nicht bei Erhöhungen oder Kürzungen in diesem Bereich. Da kommt einiges hinzu, was ich bereits angedeutet habe, Man kann das mit noch so witzigen Bemerkungen verdrängen. Der Verbraucher kann trotzdem nicht mehr ausgeben, als er "in der Tasche" hat.

      Wie sagte schon unser Altbundeskanzler ganz richtig?

      Wichtig ist, was hinten rauskommt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 22:57:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      @NOBODY_III:
      Do not ask what Steinbrück can do for you,
      ask, what you can do for Steinbrück
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 09:51:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die ganzen flotten Sprüche (Kennedy-Zitat) hören sich ja imposant an. Trotzdem können die Rentner, und um die ging es bei meiner Schilderung im Wesentlichen, nicht mehr ausgeben, als sie in der Tasche haben.

      Anscheinend gehört es wohl inzwischen zum guten Ton, sich darüber lustig zu machen. Ich möchte euch mal sehen, wenn man Euch innerhalb kurzer Zeit 20 % Eures Einkommens wegnimmt.

      Niemand ist auch nur mit einer Silbe auf die von mir aufgeführten Punkt eingegangen, obwohl man doch mehrfach fragte, wo mein Problem läge.

      Zum Thema "graue Fonds" und 12 Jahre rückwirkende Besteuerung ist leider auch niemand eingegangen.

      Klar, wen es nicht betrifft, der geht mit einem Lächeln oder gar mit Spott darüber hinweg. Was soll`s? Ich habe auch nicht mehr erwartet.Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 11:43:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      jetzt kommen aber mir gleich die tränen.

      DU wärst doch Ende 2004 genauso überrascht gewesen von der erhöhung der kfz-steuer, also was macht es für einen unterschied, häää ???
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 12:02:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich geb`s auf!

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 12:10:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      ich auch. ich muss mich jetzt um meine wirklichen probleme kümmern.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 19:26:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Klar ist so eine Erhöhung nicht schön - aber erstens ging das durch jede Zeitung ( ich kann mich erinnern, das mind. 3 - 4x gelesen und mind. 2x im Radio gehört zu haben.
      Ausserdem ist da nix "rückwirkend", sondern die höhere Berechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.
      Wo ist der Unterschied, ob jetzt die meinetwegen 40,0 Euro mehr jetzt dazu kommen oder zwischedurch gezahlt werden müßen ? Dann kämen wieder welche, die sich über die unnützen und kostspieligen Zwischenrechnungen aufregen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 19:41:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      Okay! Okay! Danke!

      Ich hab`s ja kapiert.

      Wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr auch mal zu der Thematik Länderfonds Stellung nehmen könntet.

      Ich kopiere mal die Passage aus # 11:


      Auf die Besteuerung der Länderfonds, die man 1993 problemlos wie Aktien über die Börse Berlin kaufen konnte,
      ohne Strafsteuern etc., will ich nur kurz eingehen.
      Nach einigen Jahren beschloss das Finanzamt dann, dass es sich bei den Länderfonds um graue Fonds handelt, die wegen intransparenter Versteuerung mit 20 % Pauschalsteuer zu belegen sind. Das ging ja noch, liess sich auch mit dem Freistellungsauftrag verrechnen.

      Inzwischen ist man aber soweit, dass man fast den gesamten Fondspreis versteuert, weil man die Haltedauer
      nachträglich berücksichtigt. Die Möglichkeit, dass diese
      Änderung nur für künftige Käufe gilt und nicht 12 Jahre rückwirkend, gibt es leider nicht.


      Im Grunde genommen geht es bei solchen langfristigen Fondskäufen doch auch nur um eine Altersvorsorge, und 1993
      hat niemand gesagt, dass das für solche Länderfonds nicht gilt. Mich würde mal interessieren, ob diese Regelung in anderen EU-Staaten genauso drastisch ist.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 20:03:36
      Beitrag Nr. 27 ()


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