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eröffnet am 29.11.05 18:07:34 von
neuester Beitrag 29.11.05 19:48:59 von
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Finanzämter wollen Kontrollabfrage massiv ausweiten
München (dpa) - Zur Kontrolle von Steuererklärungen haben die Finanzämter die seit April mögliche Kontenabfrage bei den Banken bereits in mehr als 7000 Fällen genutzt. In den kommenden Monaten wolle man die Kontrollen auf eine Zahl «im vierstelligen Bereich täglich» erhöhen.
Das haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem Steuerprozess zur so genannten Spekulationssteuer auf Wertpapierverkäufe mitgeteilt. Der Beschluss zum künftigen Mengengerüst solle im Dezember ergehen.
Bisher seien die Banken zum Teil aber noch Bremser. Sie müssten nämlich in die nötige Hard- und Software für rasche Online-Abfragen zirka 100 bis 150 Millionen Euro investieren. Die Kreditinstitute würden dies aber noch «auf Sparflamme» verfolgen, weil die Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Kontenabfrage noch ausstehe. Die Karlsruher Richter hatten in einem Eilbeschluss im März dieses Jahres allerdings vorerst grünes Licht für den Behördenzugriff auf Kontodaten gegeben, der durch das «Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit» eingeführt worden war.
Allein die Entwicklung der EDV-technischen Voraussetzungen für die Online-Kontenabfrage habe fast ein Jahr gedauert, erläuterten die Vertreter des Ministeriums. Die Software und die Server müssten so ausgelegt sein, dass sie die riesigen Datenmengen in den 13 großen Rechenzentren der Banken mit zusammen 650 Millionen Konten rasch durchsuchen könnten. Zur Enttarnung von Steuersündern setzen die Finanzbehörden große Hoffnungen auf die Kontenabfrage. So seien im dritten Quartal 2005 allein in Rheinland-Pfalz bei jeder zweiten von 102 Kontenabfragen unbekannte Konten und Depots festgestellt worden, was zu zusätzlichen Steuerforderungen geführt habe.
In der mündlichen Verhandlung erörterte der IX. BFH-Senat die Klage eines Bürgers aus Rheinland-Pfalz. Er will die Gewinnbesteuerung für die von ihm angegebenen Aktienverkäufe im Jahr 1999 nicht akzeptieren. Nach Auffassung des Klägers verstößt die Steuerforderung gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger, weil nur der Steuerehrliche zur Kasse gebeten werde und viele Wertpapierbesitzer ihre Gewinne damals dem Fiskus verschwiegen hätten. Der Kläger berief sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004, wonach die so genannte Spekulationssteuer auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war - weil der Fiskus mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten habe.
Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums sahen dagegen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerpraxis für das Jahr 1999, weil es seither eine Reihe von Rechtsänderungen gegeben habe. So könne auch die neue Kontenabfrage rückwirkend eingesetzt werden, so dass es auch für den Veranlagungszeitraum 1999 gegenüber den Vorjahren bessere Kontrollmöglichkeiten gebe. Fritz Schwarzwälder, Steuerberater und Kläger-Vertreter aus Neustadt an der Weinstraße, erklärte dagegen: «Eine Krankheit, die 1999 bestand, kann ein Arzt 2005 mit neuen Medikamenten nicht rückwirkend heilen.»
Eine entscheidende Frage sei, ob die Kontenabfrage rückwirkend für 1999 überhaupt noch so häufig angewendet werden könne, dass dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung Genüge getan werde, betonte der Senatsvorsitzende Wolfgang Spindler. Der BFH will seine Entscheidung den Beteiligten schriftlich mitteilen, ein Termin dafür steht nicht fest. Mit Spannung wird erwartet, ob das oberste deutsche Steuergericht das Verfahren - wie seinerzeit für die Jahre 1997 und 1998 - den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorlegt.
München (dpa) - Zur Kontrolle von Steuererklärungen haben die Finanzämter die seit April mögliche Kontenabfrage bei den Banken bereits in mehr als 7000 Fällen genutzt. In den kommenden Monaten wolle man die Kontrollen auf eine Zahl «im vierstelligen Bereich täglich» erhöhen.
Das haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem Steuerprozess zur so genannten Spekulationssteuer auf Wertpapierverkäufe mitgeteilt. Der Beschluss zum künftigen Mengengerüst solle im Dezember ergehen.
Bisher seien die Banken zum Teil aber noch Bremser. Sie müssten nämlich in die nötige Hard- und Software für rasche Online-Abfragen zirka 100 bis 150 Millionen Euro investieren. Die Kreditinstitute würden dies aber noch «auf Sparflamme» verfolgen, weil die Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Kontenabfrage noch ausstehe. Die Karlsruher Richter hatten in einem Eilbeschluss im März dieses Jahres allerdings vorerst grünes Licht für den Behördenzugriff auf Kontodaten gegeben, der durch das «Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit» eingeführt worden war.
Allein die Entwicklung der EDV-technischen Voraussetzungen für die Online-Kontenabfrage habe fast ein Jahr gedauert, erläuterten die Vertreter des Ministeriums. Die Software und die Server müssten so ausgelegt sein, dass sie die riesigen Datenmengen in den 13 großen Rechenzentren der Banken mit zusammen 650 Millionen Konten rasch durchsuchen könnten. Zur Enttarnung von Steuersündern setzen die Finanzbehörden große Hoffnungen auf die Kontenabfrage. So seien im dritten Quartal 2005 allein in Rheinland-Pfalz bei jeder zweiten von 102 Kontenabfragen unbekannte Konten und Depots festgestellt worden, was zu zusätzlichen Steuerforderungen geführt habe.
In der mündlichen Verhandlung erörterte der IX. BFH-Senat die Klage eines Bürgers aus Rheinland-Pfalz. Er will die Gewinnbesteuerung für die von ihm angegebenen Aktienverkäufe im Jahr 1999 nicht akzeptieren. Nach Auffassung des Klägers verstößt die Steuerforderung gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger, weil nur der Steuerehrliche zur Kasse gebeten werde und viele Wertpapierbesitzer ihre Gewinne damals dem Fiskus verschwiegen hätten. Der Kläger berief sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004, wonach die so genannte Spekulationssteuer auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war - weil der Fiskus mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten habe.
Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums sahen dagegen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerpraxis für das Jahr 1999, weil es seither eine Reihe von Rechtsänderungen gegeben habe. So könne auch die neue Kontenabfrage rückwirkend eingesetzt werden, so dass es auch für den Veranlagungszeitraum 1999 gegenüber den Vorjahren bessere Kontrollmöglichkeiten gebe. Fritz Schwarzwälder, Steuerberater und Kläger-Vertreter aus Neustadt an der Weinstraße, erklärte dagegen: «Eine Krankheit, die 1999 bestand, kann ein Arzt 2005 mit neuen Medikamenten nicht rückwirkend heilen.»
Eine entscheidende Frage sei, ob die Kontenabfrage rückwirkend für 1999 überhaupt noch so häufig angewendet werden könne, dass dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung Genüge getan werde, betonte der Senatsvorsitzende Wolfgang Spindler. Der BFH will seine Entscheidung den Beteiligten schriftlich mitteilen, ein Termin dafür steht nicht fest. Mit Spannung wird erwartet, ob das oberste deutsche Steuergericht das Verfahren - wie seinerzeit für die Jahre 1997 und 1998 - den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorlegt.
Ich weiss nicht ob da so viel zu holen ist.Jeder weiss doch das bis zu 95% aller Kleinanleger in den Jahren 1999-2003 ihr Geld an der Börse verloren haben was sich heute noch auf die Wirtschaft auswirkt.Ich sage nur Deutsche Telekom
wo sogar Omas und Opas ihr Geld verzockt haben.Von New Economy ganz zu schweigen.Die, die fette Kohle gemacht haben dürften schon längst über alle Berge sein.
wo sogar Omas und Opas ihr Geld verzockt haben.Von New Economy ganz zu schweigen.Die, die fette Kohle gemacht haben dürften schon längst über alle Berge sein.
mmm dieser Artikel bringt mich in eine melancholische Stimmung...
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