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    welche AGB`s sind bindend? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.05 11:30:25 von
    neuester Beitrag 09.12.05 08:01:15 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.024.206
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      schrieb am 03.12.05 11:30:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo habe eine frage

      habe 1998 einen vertrag abgeschlossen den ich jetzt kündigen will.
      die frima hat aber ihre AGB`s geändert ( die neuen wären für mich bessser)

      sind nun die alten AGB`s oder die neuen AGB`s für mich bindend?
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 13:56:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise werden neue AGB durch allgemeine Mitteilung an den Kunden und erforderlichenfalls Einräumung entsprechender (natürlich meist kaum praktikabler) Kündigungsbedingungen wirksam. Die Frage, was wirksam ist, wenn dies unterbleibt, vermögen wahrscheinlich nur Juristen zuverlässig zu beantworten.
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 14:15:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Choppersid:
      Ich nehme an, dass die AGBs geändert werden mussten, weil die gesetzlichen Bestimmungen im BGB im Zuge der "Schuldrechtsreform" geändert wurden. Falls dies zutrifft, gelten die neuen AGBs in jedem Fall für dich. Genauere Auskunft nur möglich, wenn du die alten und neuen AGBs postest.
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 13:54:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      auszug aus den alten agb´s:

      die vertragslaufzeit beträgt 60 monate, sofern nichts anders vereinbart worden ist. beivorzeitiger kündigung durch das unternehmen sind als einmalbetrag 50% der summe der monatlichen grundgebühren der restlaufzeit an uns zu tahlen. nach ablauf dieser vertragslaufzeit verlängert sich der vertrag automatisch auf unbestimmte zeit zu den dann gültigen bedingungen, es sei denn eine der vertragsparteien hat den vertrag zuvor mit einer frist von 3 monaten zum ende der vertragslaufzeit gekündigt.
      nach verlängerung der vertragslaufzeit auf unbestimmte zeit kann der vertrag von jeder der parteien schriftlich mit einer frist von 3 monaten zum ende eines kalenderjahres gekündigt werden.

      agb neu

      die im einzelvertrag festgelegte vertragslaufzeit beginnt mit der installation des terminals. nach ablauf dieser laufzeit verlängert sich der vertrag automatischfür ein weiters jahr,es sei denn, eine der vertragsparteien hat zuvor schiftlich mit einer frist von 3 monaten zum ende der vertragslaufzeit gekündigt.

      da der vertag im juli abgeschlossen wurde heißt das das ich nach den alten agbs heißt das ich kann kündigen muß aber bis dezember zahlen
      nach neuen agbs kann ich kündigen und im juli wäre schluß

      oder?

      mfg chopper
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 14:01:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du kündigen willst, dann kündige doch einfach auf Ende Juni. Wenn die Firma was dagegen hat, wird sie dir das schon mitteilen. Vielleicht gibt es ja gar keinen Widerspruch der Firma und die Kündigung wird akzeptiert.

      Falls nicht:
      Ich würde dann halt die Auffassung vertreten: Wenn dir die Firma die neuen AGBs übermittelt hat, hat sie damit zum Ausdruck gebracht, dass das Vertragsverhältnis nunmehr nach den neuen AGBs abgewickelt werden soll. Du hast den neuen AGBs ja auch nicht widersprochen, so dass von einer Einigung auf die neuen AGBs ausgegangen werden kann.

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      Avatar
      schrieb am 05.12.05 17:09:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..sollte es Schwierigkeiten geben, würde ich mich auf den Passus "verlängert sich der vertrag automatisch auf unbestimmte zeit zu den dann gültigen bedingungen" stützen. Ich hab ja fast den Verdacht, die haben Dir die AGB nach Ablauf der 5 Jahre zugeschickt, kann das sein? Dann sind sie in jedem Fall vereinbart.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 09:58:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke für die info`s
      gekündigt habe ich schon - mal sehen wie sie reagieren.

      die agb`s wurden nicht zugeschickt - ich habe sie auf der homepage der firma gefunden.

      mfg chopper
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 07:46:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo hat alles besten geklappt.

      ist nur schwer verständlich wenn man sich vor aussprache der kündigung nicht einigen kann und wenn die kündigung vorliegt auf einmal alles sich zum besten wendet.

      schönes weihnachtsfest - gruß sid
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 08:01:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      nataly ist ja echt top, :) sie hat mir auch gerade weitergeholfen.:)
      cura


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