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    Krankenversicherung ?????????????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.06 20:55:35 von
    neuester Beitrag 07.01.06 12:11:17 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.030.912
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      Avatar
      schrieb am 06.01.06 20:55:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen:

      In Deutschland gibts die Begriffe "gesetzliche", "freiwillige" und "private" Krankenversicherung.

      Wie ist das zu verstehen bzw. was sind die Unterschiede?

      Hat jemand eine Quelle für mich, kann beim googlen nichts brauchbares finden.
      danke. :)
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 21:01:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kinder gehören jetzt ins Bett :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 21:02:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.577.230 von zocklany am 06.01.06 21:01:50[/posting]:laugh::kiss::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 21:03:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gesetzlich Vers.bist generell....freiwillig in der Gesetzlichen Vers. bist du wenn du über 3,900 Brutto mtl.verdienst...ab da kannst du die Privat Versichern ....


      PRÄMIE richtet sich nach den Leistungen und Eintrittsalter;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 21:16:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.577.246 von Dao.Di am 06.01.06 21:03:16[/posting]#2 na denn, husch husch ins körbchen. :laugh:
      #3 gratuliere, die smilies kannst du schon, jetzt mußt nur noch schreiben lernen ... daher für dich auch #2 :D

      #4 danke.

      :kiss:

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      Avatar
      schrieb am 06.01.06 21:54:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      Es gibt mindestens folgende Varianten:

      - Gesetzliche Krankenversicherung (jeder, der ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt--> z.B. Erwerbseinkommen, Renten (im Regelfall), Krankengeld, Regelleistungen der Agentur für Arbeit)

      - in die Freiwillige Krankenversicherung zahlen Versicherte ein, die wegen der Höhe ihres Einkommens eigentlich nicht nicht versicherungspflichtig sind, aber dennoch eine Mitgliedschaft wünschen (vereinfacht ausgerdrückt)

      Zudem können ehemals gesetzlich Versicherte nach Wegfall des Grundes der Versicherungspflicht eine Freiwillige Migliedschaft beantragen

      - Privatversicherung können jene in Anspruch nehmen, die ein Einkommen oberhalb der sog. Beitragsbemessungsgrenze erzielen und keine Freiwillige KV in Anspruch nehmen wollen. Daneben können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine Versicherungspflicht besteht (z.B. Beamte, Selbständige), sich Privat versichern.

      - Dann gint es noch die sog. "Quasi-Versicherung", die für alle Sozialhilfeempfänger gilt, die keiner Versicherungspflicht unterliegen und keinre Freiwilligen KV beitreten können...bei der Quasi-Versicherung ist der Leistungsberechtigte zwar bei einer Krankenkasse gemeldet, jedoch entrichtet der Sozialhilfeträger keine Beiträge an die Kasse. Die Aufwendungen werden (in voller Leistungshöhe) zunächst durch die Krankenkasse vorgeleistet und dann mit dem Sozialhilfeträger entsprechend abgerechnet.

      Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Überblick geben.

      Gruß
      Aufstieg2005
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 22:20:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.578.004 von Aufstieg2005 am 06.01.06 21:54:39[/posting]Vielen Dank, Aufstieg2005!
      Das mit der Höhe des Einkommens (< gesetzlich, > freiwillig) hab ich nicht gewußt. Sind das die 46.800 EUR? Beides ist aber beim selben Versicherungsgeber möglich oder (z.B. bei einer Betriebskrankenkasse)??
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 22:40:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]19.578.488 von hollareiduli am 06.01.06 22:20:27[/posting]zu Frage 1: Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter (somit für 2005 42.300 € jährlich bzw. 3.525 € monatlich).

      zu Frage 2: Ja
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 23:48:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nicht ganz richtig, denn fast alle verwechseln immer die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit der Pflichtversicherungsgrenze (PVG)!!!!! So auch Ihr!!!! :cry:

      Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der das Einkommen zur Beitragszahlung herangezogen wird. Verdient man also über der BBG, wird für die Beitragsberechnung so getan, als ob man nur soviel wie die BBG verdienen würde.

      Deshalb ja auch Beitrags-Bemessungs-Grenze.

      Die PVG hingegen beträgt seit 2006 EUR 47.250 pro Jahr. Das ist das Einkommen, das man überschreiten muß, um nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht(!)versichert sein zu müssen, sondern sich dort entweder freiwillig versichern oder in die private Krankenversicherung gehen zu können.

      Deshalb ja auch Pflicht-Versicherungs-Grenze.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 23:57:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.579.029 von Aufstieg2005 am 06.01.06 22:40:23[/posting]Noch was:

      Das mit den 75% ist anders, nämlich folgendermaßen: Die PVG der Krankeversicherung beträgt 75% der BBG der Rentenversicherung.

      Denn 47.250 sind 75% von 63.000

      Es ist schon ein bißchen her, daß die PVG der Krankenversicherung genau 75% der BBG der Rentenversicherung betrug.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 09:27:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und wenn wir schon dabei sind, dann möchte ich noch den Begriff "Mindestbemessungsgrundlage" in den Raum werfen. Er bewirkt, daß freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige auch bei geringerem Verdienst mindestens ihre Beiträge auf ein Einkommen in Höhe von 1837,50 Euro bezahlen müssen.

      Ehrlich gesagt, geht mir diese Regelung mächtig auf den Sack, da ich jetzt schon über ein Jahr deutlich weniger verdiene und die Krankenkassenbeiträge mich langsam auffressen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 09:44:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 10 Nachdem Du mit der Materie offensichtlich vertraut bist, folgende Frage: Hat es Sinn mit der KV (freiwillig versichert) Über Zuzahlung bei Zahnersatz zu verhandeln?
      Es geht um eine Brücke und da um Material, Verblendung usw.
      Wenn ja, was sind stichhaltige Argumente?
      Z.B. 20 Jahre bei der KV ohne nennenswerte Kostenverursachung od. Wechsel androhen od. ich könnte einige Neukunden vermitteln, was zieht?

      Danke
      Aurum

      PS: Wenn die Frage zu indiskret ist, gerne auch per Mail.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:11:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zunächst eine kleine Korrektur zu meiner #10:

      Richtig muß es natürlich heißen: Es ist schon ein bißchen her, daß die BBG der Krankenversicherung genau 75% der BBG der Rentenversicherung betrug.

      # 12:

      Ich muß Dich leider enttäuschen, ich habe mit Versicherungen nichts zu tun, arbeite auch nicht für/bei einer und verkaufe/vermittle/wasauchimmer auch keine. Daher würde ich Dir empfehlen, diese Fragen mal im Versicherungen-Forum zu stellen, weil ich Dir auf diese Fragen keine Antworten geben kann (habe ich mich nie darüber informiert, weil privatversichert und für mich irrelevant :cool: ).


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