300000 deutsche Rentner müssen kräftig Steuern nachzahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.02.06 16:50:16 von
neuester Beitrag 01.03.06 11:34:23 von
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"19.02.06, 08:53 Uhr FOCUS|
Hunderttausende Rentner müssen dieses Jahr für 2005 erstmals Steuern nachzahlen.
n
Aufgrund des verschärften Steuerrechts für Alterseinkünfte werden FOCUS zufolge rund 1,3 Millionen Rentner, die vor allem zusätzliche Miet- oder Zinseinkünfte haben, zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, sagte FOCUS, dass dieses Jahr „gut 300 000 Rentner nachzahlen müssen“.
Nur die wenigsten brauchten jedoch Angst vor einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu haben. „Wir wollen die Rentner nicht kriminalisieren“, so Ondracek. Die Steuer-Gewerkschaft vertritt die Beschäftigten der Finanzverwaltung.
"
Warum jault hiernoch keiner?
Hunderttausende Rentner müssen dieses Jahr für 2005 erstmals Steuern nachzahlen.
n
Aufgrund des verschärften Steuerrechts für Alterseinkünfte werden FOCUS zufolge rund 1,3 Millionen Rentner, die vor allem zusätzliche Miet- oder Zinseinkünfte haben, zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, sagte FOCUS, dass dieses Jahr „gut 300 000 Rentner nachzahlen müssen“.
Nur die wenigsten brauchten jedoch Angst vor einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu haben. „Wir wollen die Rentner nicht kriminalisieren“, so Ondracek. Die Steuer-Gewerkschaft vertritt die Beschäftigten der Finanzverwaltung.
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Warum jault hiernoch keiner?
[posting]20.278.742 von webmaxx am 19.02.06 16:50:16[/posting]Mieteinkünfte waren doch schon immer steuerpflichtig
[posting]20.278.742 von webmaxx am 19.02.06 16:50:16[/posting]Rentner, die vor allem zusätzliche Miet- oder Zinseinkünfte haben
Warum jaulen?
Warum jaulen?
lassen wir erstmal die Vogelgrippe vorbei sein,dann sehen wir,wer von den 300000 noch übrig ist.
[posting]20.278.833 von zocklany am 19.02.06 16:58:27[/posting]Die Lage ist ernst - sagte Merkel!
das, was die Rentner mehr an Steuern zahlen, werden wir den Geflügelbauern als Entschädigung zahlen müssen - unterm Strich dürfte nichts übrig bleiben
wenn es viel Rentner erwischt fließt aber mehr Erbschaftssteuer.
[posting]20.278.742 von webmaxx am 19.02.06 16:50:16[/posting]Na, ein paar "Alte" haben sich ja gemeldet...
Im Ernst: Die Sache geht natürlich nach hinten los - für die Steuerpflichtigen , die ( bis zu 10 Jahren ?)rückwirkend neu erklären müssen.
Und auch z.B. Krankenkassenbeiträge nachentrichten dürfen.
Im Ernst: Die Sache geht natürlich nach hinten los - für die Steuerpflichtigen , die ( bis zu 10 Jahren ?)rückwirkend neu erklären müssen.
Und auch z.B. Krankenkassenbeiträge nachentrichten dürfen.
[posting]20.279.038 von webmaxx am 19.02.06 17:20:45[/posting]willst Du damit sagen, dass Rentner ungestraft Steuern hinterziehen konnten und dies 10 Jahre lang von den Behörden geduldet wurde?
[posting]20.279.179 von StellaLuna am 19.02.06 17:35:21[/posting]Mir ist bei dir immer nicht ganz klar, worauf du abzielst...
Fakt ist: Als Rentner bist du - bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe - "ausgesteuert", d. h. du mußt keine EkSt-Erklärungen mehr abgeben.
Die Gesetzeslage hat sich zwischendurch geändert, z,B. bei der Anrechnung des Gesamteinkommens auf KK-Beiträge.
Und das Ganze hat rückwirkend Folgen.
Habe so einen Fall schon gehabt, da ging es um rückwirkende Anrechnung von Einkommen aus nicht angegebener Firmenrente.
Fakt ist: Als Rentner bist du - bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe - "ausgesteuert", d. h. du mußt keine EkSt-Erklärungen mehr abgeben.
Die Gesetzeslage hat sich zwischendurch geändert, z,B. bei der Anrechnung des Gesamteinkommens auf KK-Beiträge.
Und das Ganze hat rückwirkend Folgen.
Habe so einen Fall schon gehabt, da ging es um rückwirkende Anrechnung von Einkommen aus nicht angegebener Firmenrente.
[posting]20.279.345 von webmaxx am 19.02.06 17:52:33[/posting]es geht mir um Miet- und Zinseinnahmen!
M. W. muss jeder, der diese Einkünfte hat, eine Steuererklärung abgeben, außer bei den Zinseinkünften liegt man unterhalb der Grenze von xxx Euro.
M. W. muss jeder, der diese Einkünfte hat, eine Steuererklärung abgeben, außer bei den Zinseinkünften liegt man unterhalb der Grenze von xxx Euro.
[posting]20.279.396 von StellaLuna am 19.02.06 17:56:39[/posting]Ja gewiß. Und du glaubst, das tut auch jeder?
Na denn...
Na denn...
[posting]20.279.532 von webmaxx am 19.02.06 18:05:45[/posting]es wäre sinnvoll und auch solidarisch!
Ich hoffe doch, dass die Rentner, die ihre zusätzlichen Einnahmen nicht versteuert haben, satte Geldbußen aufgebrummt bekommen.
Ich hoffe doch, dass die Rentner, die ihre zusätzlichen Einnahmen nicht versteuert haben, satte Geldbußen aufgebrummt bekommen.
[posting]20.279.588 von StellaLuna am 19.02.06 18:09:22[/posting]Also, der Rentner, von dem ich sprach, ist fast draufgegangen... vor Gram, dann Infarkt.
Allein für die Krankenkasse mußter er auf einen Schlag über 5000 Euro nachzahlen - Ratenantrag abgelehnt...
Allein für die Krankenkasse mußter er auf einen Schlag über 5000 Euro nachzahlen - Ratenantrag abgelehnt...
[posting]20.279.662 von webmaxx am 19.02.06 18:14:31[/posting]5.000 € allein für die Krankenkasse - das ist satt!
Mein Mitleid hält sich in Grenzen, denn er hat es sich gut gehen lassen, zu Lasten der Beitragszahler.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen, denn er hat es sich gut gehen lassen, zu Lasten der Beitragszahler.
[posting]20.279.759 von StellaLuna am 19.02.06 18:20:20[/posting]Mein Mitleid auch.
Aber es ist wohl immer bitter, Beute wieder rausrücken zu müssen...
Aber es ist wohl immer bitter, Beute wieder rausrücken zu müssen...
[posting]20.279.897 von webmaxx am 19.02.06 18:31:26[/posting]und für den Steuerberater mußte er hoffentlich auch noch ein nettes Sümmchen abdrücken
Firmenrente ist Arbeitslohn. Da werden die Steuer und der Krankenkassenbeitrag vom (ehemaligen) Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Weiterhin sind Miet-und Zinseinkünfte (noch) nicht in die Bemessungsgrundlage für die Krankenkassenbeiträge mit einzubeziehen. Auch die vor ein paar Jahren eingeführte Erhöhung der Pflegeversicherung bei Rentern von 50% auf 100% wird an der Quelle also bei der BfA einbehalten. Die Nachzahlung bei deinem Bekannten hatte also andere Gründe.
Aufgrund des verschärften Steuerrechts für Alterseinkünfte werden FOCUS zufolge rund 1,3 Millionen Rentner, die vor allem zusätzliche Miet- oder Zinseinkünfte haben, zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen.
Diese Aussage bezieht sich darauf, daß Renten die ja nur mit dem Ertragsanteil besteuert wurden (schließlich wurden die Rentenbeiträge in der aktiven Zeit aus voll versteuertem Einkommen bezahlt; die nur beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wurden bspw. durch die Krankenkassenbeiträge voll aufgebraucht)in der Regel unter dem Grundfreibetrag lagen. Wenn die Renten das einzige Einkommen waren wurden sie daher nicht besteuert. Das ist aber nicht nur bei Renten so sondern bei jeder anderen Einkunftsart. Kommen jetzt aber noch Miet oder Zinseinkünfte hinzu, und wird damit in der Summe der Grundfreibetrag überschritten fällt Einkommensteuer an. Das ist aber schon immer so gewesen und keine Neuerung.
Z.Zt. wird dieses System der Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem BVerfG_Urteil umgebaut.
Aufgrund des verschärften Steuerrechts für Alterseinkünfte werden FOCUS zufolge rund 1,3 Millionen Rentner, die vor allem zusätzliche Miet- oder Zinseinkünfte haben, zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen.
Diese Aussage bezieht sich darauf, daß Renten die ja nur mit dem Ertragsanteil besteuert wurden (schließlich wurden die Rentenbeiträge in der aktiven Zeit aus voll versteuertem Einkommen bezahlt; die nur beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wurden bspw. durch die Krankenkassenbeiträge voll aufgebraucht)in der Regel unter dem Grundfreibetrag lagen. Wenn die Renten das einzige Einkommen waren wurden sie daher nicht besteuert. Das ist aber nicht nur bei Renten so sondern bei jeder anderen Einkunftsart. Kommen jetzt aber noch Miet oder Zinseinkünfte hinzu, und wird damit in der Summe der Grundfreibetrag überschritten fällt Einkommensteuer an. Das ist aber schon immer so gewesen und keine Neuerung.
Z.Zt. wird dieses System der Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem BVerfG_Urteil umgebaut.
webmaxx
die hysterie, die du hier verbreitest, ist völlig überzogen
für renten sind ab 2005 erst ab ca 1.500 monatlich für eine einzelperson und ab ca 3.000 für ein ehepaar steuern zu zahlen, wenn keine anderen einkünfte vorhanden sind. arbeitnehmer werden schon viel früher zur kasse gebeten, nämlich bei ca der hälfte an einkünften
es trifft wirklich nicht die ärmsten und in einem system, dass eigentlich pleite ist, ist es längst an der zeit, auch die besser verdienenden rentner an der steuerzahllast zu beteiligen.
r.schaui
die hysterie, die du hier verbreitest, ist völlig überzogen
für renten sind ab 2005 erst ab ca 1.500 monatlich für eine einzelperson und ab ca 3.000 für ein ehepaar steuern zu zahlen, wenn keine anderen einkünfte vorhanden sind. arbeitnehmer werden schon viel früher zur kasse gebeten, nämlich bei ca der hälfte an einkünften
es trifft wirklich nicht die ärmsten und in einem system, dass eigentlich pleite ist, ist es längst an der zeit, auch die besser verdienenden rentner an der steuerzahllast zu beteiligen.
r.schaui
[posting]20.281.660 von r.schaui am 19.02.06 21:20:29[/posting]lieber schaui, hast du vielleicht ein Verständnisproblem?
Hysterie habe ich hier noch nie verbreitet - ich weiß gar nicht, was das ist
Schon die Überschrift meines Threads paßt doch zu dieser Aussage:
"es trifft wirklich nicht die ärmsten und in einem system, dass eigentlich pleite ist, ist es längst an der zeit, auch die besser verdienenden rentner an der steuerzahllast zu beteiligen."
Das siehst du doch hoffentlich genauso.
Aber ich verrate dir am Rande eines: Das Rentenproblem wird dadurch auch nicht gelöst - hier wird eine Leiche geschminkt
Hysterie habe ich hier noch nie verbreitet - ich weiß gar nicht, was das ist
Schon die Überschrift meines Threads paßt doch zu dieser Aussage:
"es trifft wirklich nicht die ärmsten und in einem system, dass eigentlich pleite ist, ist es längst an der zeit, auch die besser verdienenden rentner an der steuerzahllast zu beteiligen."
Das siehst du doch hoffentlich genauso.
Aber ich verrate dir am Rande eines: Das Rentenproblem wird dadurch auch nicht gelöst - hier wird eine Leiche geschminkt
[posting]20.280.619 von CColumbus am 19.02.06 19:53:46[/posting]CC, es ist richtig, was du schreibst.
Der konkrete Einzelfall lag auch etwas anders.
Die Crux liegt aber im jetzt möglichen Datenabgleich zwischen Kassen und Finanzamt und dem rückwirkenden Effekt, der ja auch den zu versteuernden Ertragsanteil verändert.
Der konkrete Einzelfall lag auch etwas anders.
Die Crux liegt aber im jetzt möglichen Datenabgleich zwischen Kassen und Finanzamt und dem rückwirkenden Effekt, der ja auch den zu versteuernden Ertragsanteil verändert.
Jetzt muss neu gerechnet werden
Seit der Reform des Alterseinkünftegesetzes gilt: Wer vergangenes Jahr im Ruhestand war, muss die Hälfte seiner Rente versteuern. Denn gesetzliche Renten werden nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Für alle, die im Jahr 2005 bereits Rentner waren, beträgt dieser Besteuerungsanteil 50 Prozent und bleibt bis zum Lebensende unverändert. Bei 12.000 Euro Jahresrente bleiben also 6.000 Euro steuerfrei. Entscheidend ist die Bruttorente, die im Rentenbescheid steht.
Rentner, die erst 2006 in Rente gehen, müssen schon 52 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Für neu hinzukommende Jahrgänge steigt der Steueranteil von Jahr zu Jahr (bis 2020 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr, danach jeweils um 1 Prozentpunkt pro Jahr). Wer ab 2040 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Spätere Rentenerhöhungen werden voll und nicht nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Wenn es außer der Rente keine Einkünfte gibt
Wer neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte hat, kann mit einer Faustformel seine Steuerpflicht abschätzen:
Ledige, die rund 1.500 Euro monatliche Bruttorente beziehen (18.000 Euro im Jahr), sind aus dem Schneider. Für Ehepaare liegt die Grenze bei rund 3.100 Euro (37.200 Euro im Jahr).
Durch Abzugsbeträge liegen diese Renten unter dem Strich unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 7.664 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepartnern 15.328 Euro). Steuern werden dann nicht fällig.
Verstirbt ein Partner, wird der Witwer oft sofort steuerpflichtig, auch wenn sich die Einnahmen gar nicht erhöhen. Denn dann gilt der niedrigere Freibetrag des Alleinstehenden.
Andere Einkünfte machen es kompliziert
Wer allerdings neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte hat, dem hilft diese Faustformel nicht weiter. Für Betriebsrenten, Kapitalerträge (Zinsen), Mieteinnahmen oder eine Nebentätigkeit gelten eigene Steuerregeln.
Wer eine Beamtenpension oder eine Betriebsrente bezieht, kann diese Einkünfte um den Versorgungsfreibetrag reduzieren (40 Prozent der jährlichen Betriebsrente oder Pension, maximal 3900 Euro).
Renten aus privaten Versicherungen oder einer Direktversicherung sind nur zu 18 Prozent steuerpflichtig, sofern das Alter bei Rentenbeginn 65 war.
Einkünfte wie Zinsen, Mieten oder auch Arbeitslohn können um den Altersentlastungsbetrag gemindert werden (40 Prozent, maximal 1.900 Euro). Dieser Betrag steht jedem zu, der zu Beginn des Jahres 2005 mindestens 64 Jahre alt war. Erfüllen beide Ehepartner die Altersgrenze, kann jeder diesen Betrag beanspruchen.
Weitere Abzugsmöglichkeiten
Es gibt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro pro Person (diese werden vom Finanzamt automatisch abgezogen – ohne Nachweise).
Weiterhin mindern die Steuer:
* Aufwendungen für eine Putz- oder Einkaufshilfe oder eine Pflegekraft (20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro im Jahr)
* Haushaltshilfen (wer älter als 60 Jahre ist oder wegen Krankheit eine Haushaltskraft benötigt, darf 624 Euro ansetzen)
* Pflegepauschbetrag (924 Euro kann geltend machen, wer in Pflegestufe drei eingestuft ist)
* Arzneimittelkosten (soweit vom Arzt verordnet), die nicht von der Kasse erstattet werden, sind neben Kurkosten oder Selbstbehalten bei Brillen und Zahnersatz als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
* Beiträge für Haftpflicht-, Lebens-, Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Unfall-, Pkw-Haftpflicht- und Pflegeversicherungen (aber keine Hausrat- und andere Sachversicherungen)
* Spenden an Parteien und gemeinnützige Vereine
Bis zu 4.402 Euro / 8.804 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) Versicherungsbeträge berücksichtigt das Finanzamt ungekürzt. Von weiteren 1.334 / 2.668 Euro wird noch die Hälfte anerkannt.
Bei Arzneimittelkosten muss eine bestimmte Grenze überschritten werden. Die liegt bei Verheirateten mit Einkünften bis zu 15.340 Euro bei vier Prozent (Alleinstehende fünf Prozent), bei höheren Einkünften bei fünf Prozent (Alleinstehende sechs Prozent).
Staatliche Renten müssen in die neue Anlage "R" eingetragen werden (Brutto-Jahresrenten). Pensionen und Betriebsrenten gehören in die Anlage "N". Für Zinsen und Mieteinnahmen gibt es jeweils weitere Anlagen. Im Mantelbogen werden neben den persönlichen Angaben die Sonderausgaben eingetragen.
So wird gerechnet
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens:
Steuerpflichtiger Teil der Rente (50 %)
+ steuerpflichtige Teile anderer Einkünfte (zum Beispiel Betriebsrenten)
+ ggf. steuerpflichtige Einkünfte des Ehegatten
- Sonderausgaben (zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch des Ehegatten)
- außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel bei Schwerbehinderung)
- Werbungskostenpauschbetrag
= zu versteuerndes Einkommen
Grundfreibetrag: bis 7.664 Euro (Ehegatten 15.328 Euro) keine Steuern!
Beispielrechnung (Rentnerpaar ohne Steuerpflicht):
Betrag steuerpflichtig
Gesetzliche Rente (beide) 22.800 11.400
Miete, Zinsen 4.200 2.520
Privatrente 1.800 324
Betriebsrente 3.600 1.260
Gesamteinkünfte 32.400 15.504
Abzüge:
Werbungskostenpauschale (2 mal 102 Euro) - 204
Versicherungsbeiträge - 2.780
Sonderausgabenpauschale (2 mal 36 Euro) - 72
Steuerpflichtiges Einkommen 12.448
Einkommensteuer 0
Soli-Zuschlag 0
Steuer gesamt 0 Euro
Beispielrechnung (Rentnerpaar mit Steuerpflicht):
Betrag steuerpflichtig
Gesetzliche Rente (beide) 30.000 15.000
Miete, Zinsen 9.000 5.400
Privatrente 4.000 720
Betriebsrente 3.600 1.260
Gesamteinkünfte 43.000 21.120
Abzüge:
Werbungskostenpauschale (2 mal 102 Euro) - 204
Versicherungsbeiträge - 2.900
Sonderausgabenpauschale (2 mal 36 Euro) - 72
Steuerpflichtiges Einkommen 17.944
Einkommensteuer 422
Soli-Zuschlag 0
Steuer gesamt 422 Euro
Autor: Rainer Mueller-Delin
Aus ARD plusminus
Seit der Reform des Alterseinkünftegesetzes gilt: Wer vergangenes Jahr im Ruhestand war, muss die Hälfte seiner Rente versteuern. Denn gesetzliche Renten werden nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Für alle, die im Jahr 2005 bereits Rentner waren, beträgt dieser Besteuerungsanteil 50 Prozent und bleibt bis zum Lebensende unverändert. Bei 12.000 Euro Jahresrente bleiben also 6.000 Euro steuerfrei. Entscheidend ist die Bruttorente, die im Rentenbescheid steht.
Rentner, die erst 2006 in Rente gehen, müssen schon 52 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Für neu hinzukommende Jahrgänge steigt der Steueranteil von Jahr zu Jahr (bis 2020 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr, danach jeweils um 1 Prozentpunkt pro Jahr). Wer ab 2040 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Spätere Rentenerhöhungen werden voll und nicht nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Wenn es außer der Rente keine Einkünfte gibt
Wer neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte hat, kann mit einer Faustformel seine Steuerpflicht abschätzen:
Ledige, die rund 1.500 Euro monatliche Bruttorente beziehen (18.000 Euro im Jahr), sind aus dem Schneider. Für Ehepaare liegt die Grenze bei rund 3.100 Euro (37.200 Euro im Jahr).
Durch Abzugsbeträge liegen diese Renten unter dem Strich unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 7.664 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepartnern 15.328 Euro). Steuern werden dann nicht fällig.
Verstirbt ein Partner, wird der Witwer oft sofort steuerpflichtig, auch wenn sich die Einnahmen gar nicht erhöhen. Denn dann gilt der niedrigere Freibetrag des Alleinstehenden.
Andere Einkünfte machen es kompliziert
Wer allerdings neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte hat, dem hilft diese Faustformel nicht weiter. Für Betriebsrenten, Kapitalerträge (Zinsen), Mieteinnahmen oder eine Nebentätigkeit gelten eigene Steuerregeln.
Wer eine Beamtenpension oder eine Betriebsrente bezieht, kann diese Einkünfte um den Versorgungsfreibetrag reduzieren (40 Prozent der jährlichen Betriebsrente oder Pension, maximal 3900 Euro).
Renten aus privaten Versicherungen oder einer Direktversicherung sind nur zu 18 Prozent steuerpflichtig, sofern das Alter bei Rentenbeginn 65 war.
Einkünfte wie Zinsen, Mieten oder auch Arbeitslohn können um den Altersentlastungsbetrag gemindert werden (40 Prozent, maximal 1.900 Euro). Dieser Betrag steht jedem zu, der zu Beginn des Jahres 2005 mindestens 64 Jahre alt war. Erfüllen beide Ehepartner die Altersgrenze, kann jeder diesen Betrag beanspruchen.
Weitere Abzugsmöglichkeiten
Es gibt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro pro Person (diese werden vom Finanzamt automatisch abgezogen – ohne Nachweise).
Weiterhin mindern die Steuer:
* Aufwendungen für eine Putz- oder Einkaufshilfe oder eine Pflegekraft (20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro im Jahr)
* Haushaltshilfen (wer älter als 60 Jahre ist oder wegen Krankheit eine Haushaltskraft benötigt, darf 624 Euro ansetzen)
* Pflegepauschbetrag (924 Euro kann geltend machen, wer in Pflegestufe drei eingestuft ist)
* Arzneimittelkosten (soweit vom Arzt verordnet), die nicht von der Kasse erstattet werden, sind neben Kurkosten oder Selbstbehalten bei Brillen und Zahnersatz als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
* Beiträge für Haftpflicht-, Lebens-, Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Unfall-, Pkw-Haftpflicht- und Pflegeversicherungen (aber keine Hausrat- und andere Sachversicherungen)
* Spenden an Parteien und gemeinnützige Vereine
Bis zu 4.402 Euro / 8.804 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) Versicherungsbeträge berücksichtigt das Finanzamt ungekürzt. Von weiteren 1.334 / 2.668 Euro wird noch die Hälfte anerkannt.
Bei Arzneimittelkosten muss eine bestimmte Grenze überschritten werden. Die liegt bei Verheirateten mit Einkünften bis zu 15.340 Euro bei vier Prozent (Alleinstehende fünf Prozent), bei höheren Einkünften bei fünf Prozent (Alleinstehende sechs Prozent).
Staatliche Renten müssen in die neue Anlage "R" eingetragen werden (Brutto-Jahresrenten). Pensionen und Betriebsrenten gehören in die Anlage "N". Für Zinsen und Mieteinnahmen gibt es jeweils weitere Anlagen. Im Mantelbogen werden neben den persönlichen Angaben die Sonderausgaben eingetragen.
So wird gerechnet
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens:
Steuerpflichtiger Teil der Rente (50 %)
+ steuerpflichtige Teile anderer Einkünfte (zum Beispiel Betriebsrenten)
+ ggf. steuerpflichtige Einkünfte des Ehegatten
- Sonderausgaben (zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch des Ehegatten)
- außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel bei Schwerbehinderung)
- Werbungskostenpauschbetrag
= zu versteuerndes Einkommen
Grundfreibetrag: bis 7.664 Euro (Ehegatten 15.328 Euro) keine Steuern!
Beispielrechnung (Rentnerpaar ohne Steuerpflicht):
Betrag steuerpflichtig
Gesetzliche Rente (beide) 22.800 11.400
Miete, Zinsen 4.200 2.520
Privatrente 1.800 324
Betriebsrente 3.600 1.260
Gesamteinkünfte 32.400 15.504
Abzüge:
Werbungskostenpauschale (2 mal 102 Euro) - 204
Versicherungsbeiträge - 2.780
Sonderausgabenpauschale (2 mal 36 Euro) - 72
Steuerpflichtiges Einkommen 12.448
Einkommensteuer 0
Soli-Zuschlag 0
Steuer gesamt 0 Euro
Beispielrechnung (Rentnerpaar mit Steuerpflicht):
Betrag steuerpflichtig
Gesetzliche Rente (beide) 30.000 15.000
Miete, Zinsen 9.000 5.400
Privatrente 4.000 720
Betriebsrente 3.600 1.260
Gesamteinkünfte 43.000 21.120
Abzüge:
Werbungskostenpauschale (2 mal 102 Euro) - 204
Versicherungsbeiträge - 2.900
Sonderausgabenpauschale (2 mal 36 Euro) - 72
Steuerpflichtiges Einkommen 17.944
Einkommensteuer 422
Soli-Zuschlag 0
Steuer gesamt 422 Euro
Autor: Rainer Mueller-Delin
Aus ARD plusminus
#1
Na und ?
Die Sauerei an der Sache ist lediglich, dass die bisher alle trotz hoher Einkommen KEINE Steuern bezahlt haben !
Na und ?
Die Sauerei an der Sache ist lediglich, dass die bisher alle trotz hoher Einkommen KEINE Steuern bezahlt haben !
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