checkAd

    Cobracrest - Fakten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.06 23:14:38 von
    neuester Beitrag 20.03.06 15:16:28 von
    Beiträge: 70
    ID: 1.048.368
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.763
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:14:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meldung vom 22.09.04:

      advantec Biotech AG & Co. KGaA

      Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Der Vorstand der advantec Biotech AG & Co. KGaA, Berlin, teilt mit, dass die
      GICG Deutsche Beteiligungs AG, vertraglich 86,11 % der Anteile an der advantec
      Biotech AG & Co.KGaA, Berlin, erworben und die Aktien an die Cobracrest
      Associates Ltd. London, mit Sitz in London, weiter veräußert hat.

      Die advantec Biotech AG & Co. KGaA war bislang ausschließlich mit dem Erwerb
      aus Eigenmitteln, die Verwaltung und dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen

      vorwiegend im Bereich der Biotechnologie tätig und stand für ein
      Mantelgeschäft zur Verfügung.

      Die Cobracrest Associates Ltd. London beabsichtigt mit dieser Übernahme, ihre
      Aktivitäten im internationalen Lifestylebereich auszubauen. Auf einer
      kurzfristig einzuberufenden Hauptversammlung sollen neben Namens- und
      Satzungsänderungen auch Kapitalmaßnahmen in einer Größenordnung von 500 Mio.
      EUR
      neu auszugebende Inhaberstammaktien genehmigt werden.


      Mit der Übernahme der advantec Biotech AG & Co. KGaA durch die Cobracrest
      Associates Ltd. ist gleichwohl auch eine 100 % Übernahme der GICG Deutsche
      Beteiligungs AG-Düsseldorf geplant. Die Cobracrest Associates Ltd. hat bereits
      im Vorfeld die Bedingungen zur Übernahme des international operierenden
      Konzerns mit den Aktionären der GICG Deutsche Beteiligungs AG verhandelt. Die
      Übernahme wird der kurzfristig einzuberufenden Hauptversammlung in der
      nächsten Sitzung vorgeschlagen.

      Die GICG Deutsche Beteiligungs AG ist derzeit in den Bereichen Lifestyle,
      Immobilien, Bank/Finanzen in den Ländern Deutschland, Türkei, Zypern und
      Singapore vertreten.

      Berlin, 22.09.2004



      tatsächlich wurde auf der hauptversammlung folgendes zur abstimmung gestellt und beschlossen:

      6. Erhöhung des Grundkapitals und des genehmigten Kapitals, Satzungsänderung
      Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      I. Kapitalerhöhung
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft, welches in 457.071 nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist, wird von Euro 457.071,00 um mindestens Euro 99.542.929,00 auf bis zu Euro 118.000.000,00 durch Ausgabe von mindestens 99.542.929 und bis zu 117.542.929 auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht.
      2. Die Ausgabe von 99.542.929 neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.
      3. Die Ausgabe von bis zu 18.000.000 neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.
      4. Die neuen Aktien sind ab dem 01.10.2004 gewinnberechtigt.
      5. Als Zeichner der Sacheinlage wird zugelassen:
      Cobracrest Associates Limited, geschäftsansässig Suite 188, 2 Old Brompton Road, London SW7 3DQ, registriert unter Nr. 04751382 des Registrar of Companies for England and Wales in Cardiff, für 99.542.929 zu zeichnende nennwertlose Stückaktien gegen eine Sacheinlage zum Ausgabebetrag in Höhe von Euro 99.542.929,00.
      6. Die Sacheinlage des Zeichners Cobracrest Associates Limited erfolgt durch Übertragung von 50.000 auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennwert von je Euro 1,00 der GICG Deutsche Beteiligungs AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf zu HRB 49239. Die Einbringung der Aktien erfolgt zum Gesamteinbringungswert von Euro 99.542.929,00 basierend auf dem derzeitigen Mindestverkehrswert von Euro 99.542.929,00.
      7. Die Zeichnung der neuen Aktien kann längstens bis zum Ablauf des 31. März 2005, 24:00 Uhr, erfolgen.
      8. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis ihrer derzeitigen Beteiligung am Grundkapital zum Preis von Euro 1,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet mit Ablauf von vier Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger.
      9. Die persönlich haftenden Gesellschafter werden ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
      10. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 16. Juni 2005 die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von mindestens Euro 99.542.929,00 im Handelsregister eingetragen ist.
      11. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird vorsorglich gemäß § 179 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz und § 25 der Satzung ermächtigt, die Fassung der Satzung dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

      II. Genehmigtes Kapital
      Es wird unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der vorstehend unter I. vorgesehenen Kapitalerhöhung beschlossen:
      Nach Eintragung der Durchführung der vorgenannten Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird ein genehmigtes Kapital II in Höhe von Euro 49.771.464,00 durch nachfolgende Satzungsänderung gebildet.


      es wurden also kapitalmassnahmen in höhe von ca. 168 millionen euro beschlossen.

      fazit: cobracrest hat sich eben mal um 332 millionen euro vertan.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:18:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      du sprichst in Rätseln. Wo ist das Problem ?
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:33:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      meldung vom 11.02.2005:

      Cobracrest AG & Co. KGaA -vormals: advantec Biotech AG & Co. KGaA

      Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Cobracrest AG & Co. KGaA (Cobracrest)
      -vormals: advantec Biotech AG & Co. KGaA WKN: A0AHTE- (ABT)

      Zwischenzeitlich hat die GICG Deutsche Beteiligungs AG für den Cobracrest
      Konzern London rd. 85 % der Aktien der Cobracrest (vormals: ABT) übernommen.

      Am 10.02.2005 hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Namensänderung von

      advantec Biotech AG & Co. KGaA in Cobracrest AG & Co. KGaA, das Eintreten der
      GICG Deutsche Beteiligungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin und
      das Ausscheiden der advantec Geschäftsführungs GmbH und der Wittcon Management
      Consulting AG als persönlich haftende Gesellschafterinnen verfügt. Mit der
      Eintragung in das Handelsregister ist kurzfristig zu rechnen.

      Damit ist der Übergang der Gesellschaft in den Konzernbereich der Cobracrest
      London vollzogen.

      Die Geschäftsleitung beabsichtigt nunmehr, die weitern Beschlüsse der
      Hauptversammlung vom 17.12.2004 zügig umzusetzen.

      Als Sacheinlage sollen 50.000 Aktien der GICG Deutsche Beteiligungs AG zum
      Gesamteinbringungs-wert von 99.542.929,00 EUR in die Cobracrest eingebracht
      werden. Das Einbringungsgutachten wird bis zur 8. Kalenderwoche fertiggestellt
      sein und einen Einbringungswert deutlich über dem o. g. Wert repräsentieren.

      Ab dem 17.02.2005 wird daneben die Barkapitalerhöhung zum geringsten
      Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie ohne Aufgeld durchgeführt und der
      Bezugsrechtshandel in der Zeit vom 17.02.2005 bis zum 16.03.2005 abgewickelt
      (ISIN-Nr.: DE000A0DRX60 / WKN: A0DRX6).

      Zeichnungen für neue Aktien können längstens bis zum Ablauf des 31.03.2005,
      24:00 Uhr, erfolgen.

      Zeichnungen von bezugsberichtigten Aktionären werden vor solchen von Dritten
      berücksichtigt.

      Die Mehrheitsgesellschafter haben auf ihr Bezugsrecht vor dem Hintergrund der
      Sachkapitalerhöhung aus dem Übernahmebestand verzichtet.

      Für je eine alte Stückaktie kann jeder Aktionär St. 258,17 neue Aktien gegen
      Bareinlage zum Ausga-bebetrag von 1,00 EUR je Aktie zeichnen und beziehen.

      Die alten Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihre Positionen zum 15.02.2005
      aufgegeben, und die drei neuen Mitglieder rücken gemäß
      Hauptversammlungsbeschluss vom 17.12.2004 nach.

      Der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes im Bereich Getränke/Food wird forciert.
      Bereits am 17.02.2005 sollen drei Werbespots für die Marke Clubber in Dubai
      gedreht werden. Als Werbeträger konnte der renommierte national und
      international bekannte Schauspieler Jan Fedder (Das Boot) ge-wonnen werden.
      Jan Fedder erhielt erst am 09.02.2005 die "Goldene Kamera" für die Serie
      "Groß-stadtrevier". Die Fernsehwerbung soll im April 2005 in Deutschland,
      Österreich, Schweiz und Benelux starten. Die laufenden Verhandlungen mit
      Großhandelsketten sollen nach endgültiger Regelung der Pfandproblematik
      abgeschlossen werden. Die Geschäftsleitung rechnet im Jahr 2005 mit einem Um-
      satz aus dem Bereich Getränke/Food von über 35 Mio. EUR.
      Weitere Vergaben von
      Länderlizenzen be-finden sich kurz vor dem Abschluss.


      Cobracrest AG & Co. KGaA
      (Die Geschäftsleitung)

      Ende der Mitteilung, (c)DGAP 11.02.2005
      ------------------------------------------------------------------------------
      WKN: A0AHTE; ISIN: DE000A0AHTE5; Index:
      Notiert: Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart



      meldung von 06.03.3006:

      Cobracrest AG & Co. KGaA / Vorläufiges Ergebnis

      06.03.2006

      Corporate-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
      EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE

      Cobracrest AG & Co. KG aA nennt vorläufige Bilanzdaten

      Positives Ergebnis im ersten Geschäftsjahr

      Berlin, 6. März 2006. Die vorläufige Bilanz des ersten Geschäftsjahres vom
      01.10.2004 bis 30.09.2005 der Cobracrest AG & Co. KG aA weist einen
      Vorsteuergewinn von T EUR 907 aus. Hier findet die 100 % Beteiligung an der
      GICG Europäische Beteiligungs AG noch keine Beachtung. Nach der
      Berücksichtigung rechnet der Vorstand mit einem Konzernumsatz von EUR 4,2
      Mio.
      bei einem Ergebnis vor Steuern und sonstigen Aufwendungen von EUR 1,2
      Mio. Die testierte Konzernbilanz wird voraussichtlich im März 2006
      vorliegen.


      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Bereich Unternehmenskommunikation Berlin



      zusammenfassung:
      meldung vom 11.02.2005: umsatz 2005 aus dem bereich getränke/food: 35 mio. EUR.
      meldung: 06.03.2006: gesamtumsatz 2005: 4,2 mio EUR.

      da ich recht fair bin, breche ich den geplanten umsatz 2005 im bereich getränke/food auf 9 monate herunter. er beträgt dann 26 mio EUR.

      fazit: auch beim geplanten umsatz sieht es nach einer enormen planverfehlung aus.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:36:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.830.122 von EasyTech am 18.03.06 23:14:38[/posting]sei nicht so kleinlich ;)

      wenn die Aktionäre Glück haben bekommen sie 5 cent für ihre Aktien
      da kommt es auf ein paar 100 mio Konfetti auch nicht an:D
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:44:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.830.191 von Art Bechstein am 18.03.06 23:18:05[/posting]problem: ankündigung und realität klaffen weit auseinander.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3960EUR +3,66 %
      Analyst sieht aufregende Zukunft!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:48:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      laut comdirect liegt die Marktkapitalisierung bei 132,60 Mio. EUR.

      recht üppig für einem Konzernumsatz von EUR 4,2 Mio. und einem Ergebnis vor Steuern und sonstigen Aufwendungen von EUR 1,2 Mio.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:50:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.830.722 von EasyTech am 18.03.06 23:44:28[/posting]zu 1) sehe ich kein Problem. Die 500 Mio. Euro können ja kein Nominalbetrag sein, da es nennwertlose Aktien sind. Die wollen damit sagen, dass sie ca. 500 Mio. Euro über die Sachkapitaleröhung, das Bezugsrecht sowie das genehmigte Kapital einsammeln können wollen. Alles andere wäre ja auch rechtlich nicht möglich.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:01:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]20.830.851 von Art Bechstein am 18.03.06 23:50:55[/posting]2. Die Ausgabe von 99.542.929 neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:04:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Art,

      auch bei nennwertlosen Aktien gibt es einen Zusammenhang zwischen Grundkapital und Aktienanzahl.
      Es ist zwar richtig, daß aus der ad-hoc nicht hervorgeht, ob das Grundkapital um 500 mio erhöht werden soll oder diese Summe sonst eingenommen werden soll.
      Aus dem weiteren geht jedoch hervor, daß keine 500 mio erlöst wurden.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:08:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.831.070 von EasyTech am 19.03.06 00:01:36[/posting]das ist der Mindestnennwertbetrag - ja und? Lies Dir mal den Text der PR genau durch. Wenn da gestanden hätte 500 Mio. Aktien, würde ich Dir zustimmen. Da steht aber 500 Mio. Euro und nichts von Nennwert. Die wollen mit dem Satz zum Ausdruck bringen, dass sie über die Kapitalmaßnahmen der ao HV 500 Mio. Euro mobilisieren können wollen. Du mußt sehen, dass das nur eine Pressemitteilung ist und keine Beschlußvorlage einer KE.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:11:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.831.127 von big_mac am 19.03.06 00:04:39[/posting]konkludent schon, denn der Ausgabepreis für das genehmigte Kapital kann ja durch Vorstand und/oder AR festgelegt werden. Mehr genehmigtes Kapital wäre ja auch nominal nicht gegangen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:24:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]20.831.196 von Art Bechstein am 19.03.06 00:08:10[/posting]willst es scheinbar nicht kapieren. ;)

      2. Die Ausgabe von 99.542.929 neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.
      3. Die Ausgabe von bis zu 18.000.000 neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie.


      ohne aufgeld! warum hat man das wohl gemacht? ;)
      weil die sacheinlage knapp über 100 mio laut gutachten (und wir wissen ja, dass man die etwas frisieren kann) wert sein wird.
      die anderen aktionäre müssen ja auch nur Euro 1,00 in bar für ihre aktien aufbringen.

      wäre die sacheinlage wirklich 500 mios wert, dann hätte cobracrest 5,00 EUR je aktie bezahlt und die anderen aktionäre nur 1,00 EUR je aktie. cobra hat halt immer was zu verschenken :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 00:38:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]20.831.261 von Art Bechstein am 19.03.06 00:11:29[/posting]Hallo Art,

      konkludent bedeutet "Zustimmung durch schlüssiges Verhalten". Ein konkludentes Verhalten liegt dann vor, wenn für jeden ersichtlich ist, dass der andere ein Verhalten will, ohne es ausdrücklich zu sagen.

      Der Terminus passt hier nicht...

      ...aber schön Art, dass du wieder dabei bist. Hast lange nichts mehr von dir zu Cobracrest hören lassen. Bist du immer noch investiert? Wie ist deine aktuelle Einschätzung der Lage?

      Viele Grüße
      qyx
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 08:57:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      @qyx:

      Wenn Art nicht basht, ist er in dem Titel schon drin.

      @Art: das könnte wohl ein Mißerfolg werden mit CC.

      Warum ignorierst Du die Fakten (massive Planverfehlung), die Du bei MAW anprangerst (MAW sei eine Luftnummer, null Umsätze usw.)??

      Ich heiße Art
      und bin ganz smart.
      Bewerte heute so,
      und morgen so.
      Fakten ungleich Fakten,
      ich leg sie zu den Akten,
      wie es mir grad passt,
      damit man nichts verpasst.


      Frei nach Hr. Art von Bechstone, Bechstein, Arturo ... etc pp.:laugh::laugh::laugh:

      So long maxeddi
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 09:42:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]20.831.498 von EasyTech am 19.03.06 00:24:25[/posting]@ Easytech,

      in der Tat ht Cobracrest seinerzeit etwas verschenkt, nur hat kaum jemand das Geschenk angenommen, denn die freien Advantec Aktionäre hatten ja ein Bezugsrecht zum Mindest-Nennwert und später stieg der Kurs ja erheblich an.


      @ qyx

      danke für Deine Belehrung


      @ Maxeddi

      bei Cobracrest kann ich gar nicht verlieren :laugh:

      Da Du ja wieder mal vom Thema abkommst, fand ich Deinen Thread, wo Du Eyk angreifst, wirklich erbärmlich. Da machst Du erst ein Riesenfaß auf und als er Dich verklagen will, ziehst Du den Schwanz ein :laugh:


      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:02:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.831.070 von EasyTech am 19.03.06 00:01:36[/posting]GICG Europäische Beteiligungs AG
      :look: ist m.e. ein komischer laden...

      der wert dieser AG ist imho nicht einzuschaetzen

      oder ist eines der wertgutachten veroeffentlicht worden ¿?¿

      es ist ja seitens cobracrest
      schon oft genug von wertgutachten geschrieben worden...
      ... gesehen habe ich noch keines...

      ---

      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      BaFin untersagt der GICG Europäische Beteiligungs AG den Eigenhandel und das Depotgeschäft
      --------------------------------------------------------------------------------


      Am 09.05.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der GICG Europäische Beteiligungs AG (vormals: GICG Deutsche Beteiligungs AG), Düsseldorf, untersagt, den Eigenhandel für andere zu erbringen sowie das Depotgeschäft zu betreiben.

      Die GICG Europäische Beteiligungs AG bot den Inhabern verschiedener nicht börsennotierter Aktien an, diese Papiere zum jeweiligen Erwerbspreis aufzukaufen. Im Gegenzug mussten sich die Anleger verpflichten, eine bestimmte Anzahl an Genussscheinen der GICG zu einem insgesamt höheren Preis abzunehmen.

      Damit betreibt die GICG den Eigenhandel für andere, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

      Darüber hinaus verwahrt die GICG Europäische Beteiligungs AG die in einer Inhaberglobalurkunde verbrieften Genussscheine in ihrem Depot und betreibt damit das Depotgeschäft. Auch die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin besitzt das Unternehmen nicht.

      Die GICG ist verpflichtet, das unerlaubt betriebene Depotgeschäft abzuwickeln. Eine Abwicklungsmöglichkeit besteht darin, an jeden Anleger eine Inhaberurkunde zu übergeben, in der die von ihm gezeichneten Genussrechte verbrieft sind.

      Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.


      --------------------------------------------------------------------------------
      Bonn/Frankfurt, den
      21. Juni 2005
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:08:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      GICG Europäische Beteiligungs
      AG

      Straße: Bismarckstr. 77
      Ort: 40210 Düsseldorf

      Postanschrift: 102531
      40016 Düsseldorf

      Amtsgericht: Düsseldorf
      Handelsreg.: B 49239
      Rechtsform: AG
      Gründungsjahr: 1999
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:09:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      denk ich an Cobra, denk ich an Langbar !

      Keine Aktien aus Großbritianien bis an das Lebensende mehr und wenn das die einizige Börse der Welt wer wurde ich nie wieder traden.

      Gruß

      Tankist
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:09:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]20.838.886 von bonDiacomova am 19.03.06 11:02:48[/posting]das sind hier alles komische Läden !

      Wir wollen auch den Börsenwert von Cobracrest nicht vergessen - über 132 Millionen € !:eek:

      zum Vergleich: MORPHOSYS -eine wachstumsstarke Firma mit jeder Menge Weltkonzernen als Auftraggeber und Partner- wird mit rd. 300 mio bewertet - und die sind nicht billig:rolleyes:.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:12:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      alt - aber passt zu # 1 :look:

      http://boerse.ard.de/content_rb.jsp?key=dokument_112986&date…

      Was ist faul bei Cobracrest?
      von Detlev LandmesserUnter dem Motto "Fuel for the people" ist das Unternehmen Cobracrest angetreten, den Weltmarkt zu erobern. Und "Fuel" gibt es derzeit reichlich für die Börsianer – in Form von zweifelhaften Informationen.
      Allein in dieser Woche gab es drei Pressemitteilungen, die besonders seit Dienstag für eine Kursexplosion der im Freiverkehr notierten Aktie der "Cobracrest AG & Co. KGaA" sorgten. Von unter drei Euro schoss das Papier auf zeitweise mehr als fünf Euro. Im Juni war die Aktie sogar bis auf knapp 12 Euro katapultiert worden, bevor sie jäh wieder abstürzte.

      Ein volatiler Titel also, der zweifellos noch weitere Überraschungen bereit hält.

      Alarmglocken an!
      Stutzig sollte spätestens die Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. Juni gemacht haben: Darin hieß es, der Aufsichtsrat habe den Vorstand ermächtigt, Gespräche zur "mehrheitlichen Übernahme von drei deutschen Konzernen" aufzunehmen. Damit wolle sich Cobracrest "kurzfristig einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro zukaufen".

      "Cobracrest, übernehmen Sie" - so einfach ist das also. Nur: Wo ist das Geld für einen solchen Milliarden-Deal? Kein Problem: "Mit einem Grundkapital in Höhe von über 100 Millionen Euro" werde das "genehmigte Kapital von derzeit über 49 Millionen Euro" für Übernahmen eingesetzt. Hoppla! Ein noch gar nicht durch eine Kapitalerhöhung eingeholtes Kapital von 49 Millionen Euro, um mal eben drei Konzerne mit 1,2 Milliarden Euro Umsatz zu übernehmen?

      Aber auch das "Grundkapital in Höhe von über 100 Millionen Euro" wirft Fragen auf. Mitte Mai hat Cobracrest nach eigenen Angaben eine Kapitalerhöhung in Höhe von 99.542.929 Euro durchgeführt. Diese sei durch Sacheinlage von 50.000 Aktien der derzeitigen persönlich haftenden Gesellschafterin, der GICG Europäische Beteiligungs AG erfolgt.

      Folglich wurden die Aktien der GICG Europäische Beteiligungs AG, die bis Februar unter "GICG Deutsche Beteiligungs AG" firmierte, mit einem Wert von 1.990,86 Euro pro Stück angesetzt. Eine Marktbewertung fand nicht statt – an der Börse wurde die GICG-Aktie jedenfalls nicht gehandelt.

      Um den Wert der Sacheinlage der zu prüfen, beauftragte das Charlottenburger Amtsgericht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit einem Plausibilitätsgutachten.

      Fehlerhafte Angaben

      Der vorläufige Höhepunkt des Cobracrest-Hypes war die auf den 7. Juli datierte Pressemitteilung, die aber erst am Mittwoch, also am 13.07., über dpa verbreitet wurde. Darin hieß es, Ernst & Young habe die "Wertbandbreite des Konzerns" ermittelt. "Bei der fortschreitenden Entwicklung" sei der Firmenwert "bis hin zum Jahre 2008 auf über Euro 500,0 Mio. (indiziert) beziffert" worden.

      Gleich dahinter setzte das Management noch einen drauf: Der Vorstand gebe bekannt, dass "direkte Verhandlungen mit europaweit vernetzten Zentralhändlern noch im August zur Unterschrift gebracht" würden. "Mit der Umsetzung dieser Verträge muss von einem Firmenwert von über einer Milliarde Euro ausgegangen werden." Daher sei die Cobracrest-Aktie "zurzeit völlig unterbewertet". Wie schon in den beiden vorangegangenen Mitteilungen wurde dann ein "mittelfristiges" Kursziel für die Aktie von 16 bis 21 Euro ausgegeben.

      Abgesehen davon, dass konkrete Kursziele des Managements für die eigene Aktie eine zweifelhafte Spezialität von im Freiverkehr notierten Firmen sind, enthielt die Mitteilung zumindest einen, nicht ganz unwesentlichen Fehler.

      Denn einen Wertansatz von Ernst & Young von über 500 Millionen Euro bis ins Jahr 2008 hat es nie gegeben. Auf Nachfrage von boerse.ARD.de vom Dienstag reagierte Cobracrest mit einer "Präzisierung" der Pressemitteilung, die an diesem Mittwoch verbreitet wurde.

      Kleine, aber feine Unterschiede
      Darin heißt es nun: "Bei der von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Bewertung der Sacheinlage wurden nur die Länder Deutschland und die Vereinigten Staaten und ausschließlich das Produkt Clubber Energy berücksichtigt. Dabei wurde ein Wert von Euro Mio. 100,00 bestätigt. Internen Berechnungen der Cobracrest AG & Co. KGaA zufolge wurde bei der fortschreitenden Entwicklung der Firmenwert auf über Euro Mio. 500,00 indiziert beziffert."

      Mit dem Wörtchen "indiziert" soll nach Angaben des Unternehmens der Projektionscharakter der Zahl hervorgehoben werden.

      Die weitere Projektion eines Firmenwerts von über einer Milliarde Euro sowie das Kursziel werden erneut wiederholt. Dagegen wurde auf den merkwürdigen Satz "Free Float soll mit Einleitung des Segmentwechsels auf über 30 Prozent steigen", mit dem auch erfahrene Börsianer nichts anfangen konnten, in der neuen Mitteilung verzichtet.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:15:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      auch beachtenswert in diesem zusammenhang m.e. :

      Aufina Holding AG
      Die Aktionäre der Aufina Holding AG haben ihre ersten Erfahrungen zum Thema Sicherheit einer Immobilien-Aktie schon lange hinter sich. Inzwischen ist klar, dass durch eine Reihe von Übernahmeversuchen des insolventen Unternehmens seitens der Initiatoren versucht wird, so viel juristisches Kuddel-Muddel zu schaffen, dass die wahren Hinterleute nicht mehr belangt werden können. Nachdem die Gold-Zack AG und eine Shannon International Plc. als potenzielle Übernehmer in der Öffentlichkeit lanciert wurden, tauchte kurze Zeit später eine RESE-Grundbesitz AG auf, die den Aufina-Aktionären anbot, ihre Aktien gegen einen Genussschein zu tauschen. Ein Vorstandsmitglied der RESE-Grundbesitz AG wurde mittlerweile wegen Betrugs verurteilt.

      Inzwischen werden die Aufina-Aktionäre, die das RESE-Tauschangebot nicht angenommen haben, von der GICG Deutsche Beteiligungs AG und deren Mutterunternehmen, einer englischen Firma „CobraCrest Associates Ltd.“, umworben. Aufina-Eigner könnten sich an der CobraCrest beteiligen, heißt es in einem uns vorliegenden Vertrag, allerdings wäre dann noch einmal ein weiterer Betrag zur Zahlung fällig. Immerhin, so heißt es weiter, stehe jetzt dann der Börsengang endlich bevor.
      Wir empfehlen Aufina-Aktionären dringend, kein weiteres Geld in dubiose Nachfolgefirmen der Aufina zu investieren, sondern unverzüglich Rechtsrat einzuholen.

      Der Artikel ist erschienen im Rahmen des Schwarzbuch Börse 2004 der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK). Das Sonderheft umfasst 95 Seiten und berichtet über die Schattenseiten des Kapitalmarkts 2004. Skandale, Missstände und Pleiten rund um das Börsengeschehen werden darin anschaulich dargestellt. Sie können das Schwarzbuch unter www.sdk.org bestellen.

      http://www.anlageschutzarchiv.de/inhalt.php3?id_nr=4549
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:47:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      Noch ein Faktum:

      Für jene Carlyle international inc., die das ominöse Angebot abgegeben hat (der berühmte Anrufbeantworter, der wohl nicht zu verklagen ist), wurde nicht ohne Grund ein Name gewählt, der zu Verwechslungen mit der großen Carlyle Group führen kann (und sollte).


      Wie mehrere User im großen thread dargestellt haben, wurde die angebliche Angebotsunterlage für die Abfindung der deutschen Aktionäre (per Barabfindung oder Aktientausch), die von dieser Carlyle inc angeblich erstellt wurde, in Deutschland von einer Mitarbeiterin der CobraCrest Deutschland KG a. A. erarbeitet und dann anschliessend ins Englische übersetzt.


      Zusammen mit dem zwischenzeitlich gelöschten Hinweis auf der Homepage der CC, Carlyle inc sei eine amerikanische Niederlassung ergibt sich daraus nur ein Schluß:

      Carlyle Inc. ist CobraCrest Deutschland.

      Damit entsteht aber auch folgende Situation (auch wenn es Freiverkehr ist):

      CobraCrest will mit eigenen Aktien handeln (und macht es bereits)


      Dies ist vom BAFIN m. E. zu untersagen (siehe unten : BaFin untersagt der GICG Europäische Beteiligungs AG den Eigenhandel und das Depotgeschäft
      .


      Da die Carlyle inc. zwar eine inaktive Gesellschaft ist, aber dennoch in den USA beheimatet, läßt sich gegebenenfalls für die im deutschsprachigen Umland geschädigten Aktionäre eine Klageaktion gegen die Herren im Hintergrund nach amerikanischem Recht organisieren.
      Die Herren im Hintergrund finden sich teilweise mit der Geschäftsadresse Berlin, Salzufer.


      Amerikanische Anwälte haben Niederlassungen in Deutschland (oder Kooperationspartner dort). Eine Klage in den USA könnte auf Grundlage von erfolgsbezogenen Honoraren (ca. 1/3 für den Anwalt im Erfolgsfall, sonst nichts) auch von Deutschland aus organsisiert werden.



      Auch wenn eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die verbleibenden CC-Aktionäre tatsächlich mit 5,23 Euro Barabfindung entschädigt werden (vielleicht 100.ooo Aktien die da angedient würden), so sollte man das ganze Gebilde weiterhin als potemkinsches Dorf bezeichnen können.



      Keine Anlage-, Rechts-, Steuer-, oder sonstige B(e)ratung.
      Reine Meinungsäußerung. Insbesondere soll auch keine üble Nachrede betrieben werden. Und aus juristischen Gründen wird schon gar nicht das Wort "Betrug" benutzt. :look:



      :D
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 12:14:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der Eigenhandel mit Aktien ist von der Cobracrest auch schon bei der insolventen Inmotion AG vollzogen worden,insofern kann man der hier geäußerten Meinung nur zustimmen.
      Grüsse Biokonom
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 12:48:14
      Beitrag Nr. 24 ()


      oh man... herr häusler, sie sind eine traurige figur.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 13:21:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Art:

      Ich hab wenigstens Rückgrat und stehe zu meinen Aussagen und Taten, jederzeit, und wechsel nicht die Fronten dem Verlauf der Entwicklung entsprechend.

      Anm.: Schwanz einziehen ungleich Meinung akzeptieren/respektieren.

      Kannst Du mir bitte mal per BM sagen, ob mit dem was Du machst, sein Leben finanzieren kann? Wäre evtl. dran interessiert, müsste mir dann nur ne neue ID zulegen ... :look:

      maxeddi
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 13:26:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]20.830.531 von EasyTech am 18.03.06 23:33:54[/posting]Ergänzung zu meinem posting #2:

      zusammenfassung:
      meldung vom 11.02.2005: umsatz 2005 aus dem bereich getränke/food: 35 mio. EUR.
      meldung vom 16.06.2005: "Cobracrest will kurzfristig einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro zukaufen".
      meldung: 06.03.2006: gesamtumsatz 2005: 4,2 mio EUR.

      da ich recht fair bin, breche ich den geplanten umsatz 2005 im bereich getränke/food auf 9 monate herunter. er beträgt dann 26 mio EUR.

      zwischen 1,2 Milliarden Euro und 4,2 mio EUR liegt doch ein gewaltiger unterschied. :laugh:


      kollegen wie fliese erkennen die berichte in der presse (z.b. von boerse.ard.de) ja nicht als fakten an. hier hat er fakten von cobracrest direkt.

      man vergleiche die ankündigungen mit der realität.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 13:37:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]20.837.347 von Art Bechstein am 19.03.06 09:42:51[/posting]@ Easytech,
      in der Tat ht Cobracrest seinerzeit etwas verschenkt, nur hat kaum jemand das Geschenk angenommen, denn die freien Advantec Aktionäre hatten ja ein Bezugsrecht zum Mindest-Nennwert und später stieg der Kurs ja erheblich an.


      es gab eben kein geschenk!!! :
      Denn einen Wertansatz von Ernst & Young von über 500 Millionen Euro bis ins Jahr 2008 hat es nie gegeben. Auf Nachfrage von boerse.ARD.de vom Dienstag reagierte Cobracrest mit einer " Präzisierung" der Pressemitteilung, die an diesem Mittwoch verbreitet wurde.

      Kleine, aber feine Unterschiede
      Darin heißt es nun: " Bei der von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Bewertung der Sacheinlage wurden nur die Länder Deutschland und die Vereinigten Staaten und ausschließlich das Produkt Clubber Energy berücksichtigt. Dabei wurde ein Wert von Euro Mio. 100,00 bestätigt. Internen Berechnungen der Cobracrest AG & Co. KGaA zufolge wurde bei der fortschreitenden Entwicklung der Firmenwert auf über Euro Mio. 500,00 indiziert beziffert."

      Mit dem Wörtchen " indiziert" soll nach Angaben des Unternehmens der Projektionscharakter der Zahl hervorgehoben werden.


      zum zeitpunkt der bezugsaufforderung lag der kurs bei ca. 6,50 - 7,00 euro und wurde in der folgezeit bis auf 11,90 euro hochgetrieben. nach einbuchung der aktien rauschte der kurs innerhalb kurzer zeit auf 3 euro herunter.

      der kurs von 11,90 euro bezog sich noch auf eine aktienstückzahl von 457.071. heute sind es 100.000.000 aktien.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 13:50:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Mahlzeit,

      die Bewertung von Ernst & Young(Firmenwert 100.000.000euro)
      bezog sich nur auf das Produkt Clubber in Deutschland und Süd-Amerika.
      Es war auch keine Wirtschaftsprüfung sondern eine Schätzung anhand eines Buisnessplans.

      Quelle :E&Y
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 15:22:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]20.845.176 von WissenMacht am 19.03.06 13:50:56[/posting]Hmmm, aber es steht fest das Ernst&Young mit Cobracrest nicht mehr zusammen arbeiten möchte und dies auch nicht in naher Zukunft machen wird.(meine Meinung)

      PS: Ruft mal bei E&J an!!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 16:20:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die Aussage, Ernst & Young habe eine solche Unternehmenswertberechnung durchgeführt, wie von der Cobracrest per Pressemitteilung verbreitet und würde zudem zu einem Unternehmenswert von 500 Mio. Euro kommen, ist nichts anderes als eine vollkommene Lüge. Und das steht nachweislich fest.

      Den Vorständen der Cobracrest kann in mehreren Fällen vorgeworfen werden, falsche Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG herausgegeben zu haben.

      Der BGH entschied, dass Vorstände, die wissentlich falsche Ad-hoc-Meldungen herausgeben, im Grundsatz auf Schadensersatz nach § 826 BGB haften. Die Anspruchserwirkung gestaltet sich jedoch in der Praxis schwierig. Nicht zuletzt muß aufgrund des Kausalitätsprinzips der Erweis erbracht werden, dass Käufe in unmittelbarem Zusammenhang mit der willentlich falschen Berichterstattung erfolgten. Im vorliegenden Fall ist zudem fraglich, inwieweit bezüglich des Ausgleichsangebots bei einem Scheitern der Übernahme Haftungsansprüche bestehen könnten. Die Cobracrest ist im Freiverkehr gelistet, nach den rechtlichen Maßgaben wäre eine Zurücknahme der Offerte (auch ohne Begründung) jederzeit möglich. Eine Zurücknahme der Offerte verstößt zunächst gegen keine rechtlichen Normen. Ob darüber hinaus den Verantwortlichen Kapitalanleger-Betrug wird zur Last gelegt werden können, lässt sich zunächst schwer beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 16:38:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wie könnte so eine Meldung bezüglich des Scheiterns einer Übernahme aussehen?

      Bekanntlich orientiert sich die Cobracrest gerne an bestehenden Meldungen. Nehmen wir z.B. diese hier:

      "So gab die Aufina GmbH bereits im Juli bekannt, dass die GB/AG Mörfelden ihr zuvor unterbreitetes Übernahmeangebot zurückgezogen habe. In der Folge legte Joachim Müller, Vorstand der GB/AG, sein Vorstandsmandat bei der Aufina Holding AG nieder. Auch das zweite Vorstandsmitglied, Jörg Schwarz, kündigte seinen Rücktritt an."

      Wird es bald folgende Meldung geben?

      "Die Cobracrest AG & CoKG gibt bekannt, dass die Carlyle International Inc, USA, ihr zuvor mehrfach als bindend bestätigtes Übernahmeangebot zurückgezogen hat. Gründe hierfür wurden der Cobracrest AG & CoKG von Seiten der Carlyle International Inc. nicht mitgeteilt, das Unternehmen war für keine Stellungnahme zu erreichen. Die Cobracrest AG & CoKG gibt weiter bekannt, dass der Vorstandsvorsitzende, Herr Richard Häusler, sowie der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Charles Ries, als Konsequenz aus der gescheiterten Übernahme ihre Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelgt haben."



      (Hinweis: Sehr geehrte Damen und Herren von der Cobracrest, sollten Sie diese Erklärung 1 zu 1 verwenden wollen, so wie Sie die Angebotsunterlagen der Adler-Übernahme teilweise identisch kopiert haben, so bitte ich Sie, sich dieses Mal an die Maßgaben des Urheberrechtsgesetzes zu halten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen für die Nutzungsrechte 5,23 Euro in Rechnung stellen würde.)
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:14:09
      Beitrag Nr. 32 ()
      WpÜG:
      § 1

      Anwendungsbereich

      Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.


      cobracrest ist im freiverkehr gelistet.
      dennoch ist cobracrest so amateurhaft eine stellungnahme nach WpÜG abzugeben! :laugh:


      Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der

      Cobracrest AG & Co.KGaA
      Salzufer 8 10587 Berlin ISIN: DE000A0AHTE5 WKN: A0AHTE

      ANGEBOT
      der

      Carlyle International Inc.,
      590 Madison Ave.
      New York 10022, NY
      USA


      an die Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KGaA


      Die Carlyle International Inc., (nachfolgend auch " Bieter" ) hat am 19.Januar 2006 die Kontrolle über die Cobracrest AG & Co.KGaA (nachfolgend auch " Cobracrest AG" oder " Zielgesellschaft" , ISIN: DE000A0AHTE5 WKN: A0AHTE) übernommen. Der Bieter hat keine Verpflichtung gemäß § 35 WpÜG zur Unterbreitung eines Pflichtangebotes an die Aktionäre der Cobracrest AG, da die Zielgesellschaft im Freiverkehr und nicht im organisierten Markt gelistet ist. Die entsprechende Angebotsunterlage wurde am 14. März 2006 vorgelegt und auf den Portals www.cobracrest.com und www.cobracrest.us veröffentlicht und Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG am 14. März 2006 übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben das Angebot sorgfältig geprüft und nehmen hierzu entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG gemeinsam Stellung:



      wieder ein beispiel, dass es bei dem laden hinten und vorne nicht stimmt.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:20:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      (7) Organisierter Markt sind der amtliche Handel oder geregelte Markt an einer Börse im Inland und der geregelte Markt im Sinne des Artikels 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27) in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:21:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]20.854.830 von EasyTech am 19.03.06 18:14:09[/posting]http://www.bafin.de/datenbanken/wpueg_14/adler.pdf

      Hier findest du das Dokument, aus dem die Cobracrest seine Stellungnahme zusammengebastelt hat..

      Und die Adler-Übernahme erfolgte nunmal nach dem WpÜG. Da sind sie wohl das eine oder andere Mal selbst etwas durcheinander gekommen. Einfach mal lesen und vergleichen, was alles identisch übernommen wurde, was geändert wurde und wo Passagen übernommen, Teilbereiche aber weggelassen wurden.

      Es lohnt sich...

      Zum Beispiel erfolgt eine Aufschlüsselung des Wertgutachtens, wie sich der Unternehmenswert zusammensetzt. Auch bei Cobracrest hat es angeblich so ein Gutachten gegeben. Wie sich der Wert ergründet, der den Übernehmer veranlasst hat mehr zu bieten als er müßte, das wird allerdings nicht ausgeführt. Schade, wäre interessant gewesen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:21:59
      Beitrag Nr. 35 ()
      Takeover through Share Exchange

      Carlyle bids an exchange of the shares of Cobracrest & Co. KG aA, Berlin against the shares of Cobracrest International, Inc., USA on a price basis of € 7,03 per share.

      Within the conversion period set up from 03/27/2006 until 06/30/2006 your shares of Cobracrest AG & Co. KG aA are exchanged against shares of Cobracrest International, Inc., USA on a basis of € 7,03.

      download

      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Board of Directors / Supervisory Board


      :laugh::laugh: haben die mit Babbelfish übersetzt ? :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:32:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]20.854.946 von qyx am 19.03.06 18:21:43[/posting]qyx kannst du nochmal die Belege hier einstellen, warum Carlyle inc denn tatsächlich mit CobraCrest KG a.A. identisch ist (die Sache mit dem pdf-Dokument ?).


      :D
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:44:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]20.854.946 von qyx am 19.03.06 18:21:43[/posting]ich habe deine beiträge im anderen thread schon gelesen.
      abgeschrieben und dann vom deutschen ins englische übersetzt.
      das machen us-amerikanische investmentgesellschaften immer so. ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:46:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      [posting]20.854.830 von EasyTech am 19.03.06 18:14:09[/posting]Easytech,

      Du irrst hier; der Vorstand ist gem. § 27 WPÜG verpflichtet eine Stellungnahme abzugeben. Steht eindeutig im Gesetz und gem. § 2 (1) WPÜG sind Angebote auch solche, die freiwillig abgegeben werden. Macht ja auch Sinn.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:49:06
      Beitrag Nr. 39 ()
      Liebe Cobracrest Freunde oder Feinde,
      einige dürfen dran glauben das es Betrug ist,
      aber ander wissen das Sie Ihre 5,23 € bekommen.
      Wir werden die nächsten Tag bestimmt eines besseren belehrt.
      Der Kurs wird dann Fakten sprechen lassen.......

      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:51:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich bin ja auch so einer dens nichts angeht
      und der dennoch mal unbedarft quasselt:

      Ist nicht inzwischen klar daß Carlyle und Cobra in etwa dasselbe sind, oder irre ich oder ist das unwichtig in dem Construct ?
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:53:07
      Beitrag Nr. 41 ()
      [posting]20.855.265 von Augenzu am 19.03.06 18:51:12[/posting]ist halt nur eine Formalie, aber einige hier haben das WPÜG offensichtlich nicht ganz verstanden....
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:53:12
      Beitrag Nr. 42 ()
      @Art: Cobracrest ist im Freiverkehr gelistet. Die Maßgaben des WpÜG finden hier keine Anwendung.

      @all: Schon interessant, dass bei einem solchen Millionendeal nicht einmal Geld für einen Anwalt bleibt, der die Sache ohne offensichtliche Formfehler abwickeln kann.

      qyy
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 18:57:08
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]20.855.282 von qyx am 19.03.06 18:53:12[/posting]qyx,

      das bezieht sich auf Pflichtangebote, sofern freiwillige Angebote abgegeben werden, kann man diese auch dem WPÜG unterwerfen - dazu gibt es auch irgendwo einen Artikel im Netz...kannst ja Firmenrecherche mal drauf ansetzen. Ich finde die Bemühungen von Easytech jedenfalls an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Es scheint ja immer noch welche zu geben, die die Zahlung von 5,23 Euro anzweifeln :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:00:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      Schau in die Angebotsunterlagen rein, dort steht auf der ersten Seite, dass die Übernahme ausdrücklich NICHT nach dem WpÜG erfolgt.

      Gruß
      qyx
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:01:23
      Beitrag Nr. 45 ()
      Art,

      du zweifelst die Zahlung der 5,23 Euro nicht an und wirst dich hinterher an dieser Aussage messen lassen wollen?
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:03:56
      Beitrag Nr. 46 ()
      [posting]20.855.218 von Art Bechstein am 19.03.06 18:46:56[/posting]art, du irrst dich.

      WpÜG:
      § 1

      Anwendungsbereich

      Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.


      cobra ist nicht in einem organisierten markt.
      somit ist auch keine stellungnahme nach § 27 Abs. 1 WpÜG nötig.

      vor lauter geschenke verteilen haben die doch glatt wieder was verwechselt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:06:59
      Beitrag Nr. 47 ()
      Art liegt daneben. Sollte er -wie auch immer- den Nachweis führen, dass er doch richtig liegt, dann würde ich gleich mal die Frage der Haftung für fehlerhafte Angebotsunterlagen bei öffentlichen Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangeboten nach § 12 WpÜG anschließen wollen.

      Fakt ist aber, dass das WpÜG keine Anwendung findet und deshalb Wohl und Wehe der Investierten der Willkür der handelnden Akteure ausgesetzt sind.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:54:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]20.855.369 von qyx am 19.03.06 19:01:23[/posting]qyx,

      Du kennst doch meine Position, die ich hier mehrfach logisch und schlüssig dargestellt habe, zur Genüge. Was soll ich mich hier an diesen aufgeregten Waschweiberthreads beteiligen, die hier wie Pilze aus dem Boden schießen und wo eine Horde wildgewordener Basher auf die Suche nach Widerstand streifen. Ich gehe davon aus, dass es die 5,23 Euro gibt und Basta. Wenn es sie nicht gibt, dann eben nicht - warum daraus so ein Affentheater machen? Das meiste Geld an der Börse habe ich bisher dort verdient, wo der Mainstreem anders gehandelt hat.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:20:30
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]20.855.955 von Art Bechstein am 19.03.06 19:54:16[/posting]so kennt man den art gar nicht.

      sonst argumentiert er immer mit fakten. bei cobra wirds halt schwierig.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:24:17
      Beitrag Nr. 50 ()
      [posting]20.855.955 von Art Bechstein am 19.03.06 19:54:16[/posting]Art, nicht das ich in alten Wunden stochern möchte, aber wieviel hätte es bei REALTOS geben sollen ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:26:45
      Beitrag Nr. 51 ()
      [posting]20.856.225 von EasyTech am 19.03.06 20:20:30[/posting]easytech,

      es ist wirklich alles gesagt zu diesem Thema. Qyx kennt meine absolut logische Theorie, teilt sie jedoch nicht. So ist eben Börse....Du solltest mit Deiner Short-Position aber wirklich aufpassen - wenn`s ne Aussetzung gibt oder eine Zahlung, sieht es nicht gut aus mit der Eindeckung.

      So, over and out für die nächsten 3 Monate.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:27:50
      Beitrag Nr. 52 ()
      [posting]20.856.262 von big_mac am 19.03.06 20:24:17[/posting]was für Wunden meinst Du denn big_mac?
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:31:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      Art,

      jeder kann natürlich hoffen und glauben, woran er will. Dennoch ist es im Sinne eines Diskussionsforums, wenn man User darauf aufmerksam macht, dass sie von falschen Annahmen ausgehen.

      Nachdem du heute geschrieben hast "ist halt nur eine Formalie, aber einige hier haben das WPÜG offensichtlich nicht ganz verstanden...." möchte ich mich nur erkundigen, ob dir nach den weiter oben stehenden Ausführungen jetzt deutlich geworden ist, dass das WpÜG im Fall von Cobracrest keine Anwendung findet und dich als Investor damit nicht schützt. Ich hoffe, dir ist jetzt auch bewußt, dass das Übernahmeangebot jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert oder zurückgezogen werden kann?

      qyx
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:34:47
      Beitrag Nr. 54 ()
      [posting]20.856.306 von Art Bechstein am 19.03.06 20:27:50[/posting]Ich weiß ja, daß du fast zwanghaft an das Gute im Menschen glaubst,
      aber Realtos muß ein empfindlicher Verlust gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:45:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Sorry, ein letzter Wischiwaschi Beitrag
      Ich hab gestern zum ersten Mal Cobra wahrgenommen, und alles ein wenig überflogen, bin also Laie:
      Die Meinung des einfachen Volkes: Hochgradiger Verdacht, Hände weg.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:49:38
      Beitrag Nr. 56 ()
      Das war ein Gutachten von E&Y zur Sachkapitalerhöhung, liegt mir vor. Das traurigste Schriftstück das ich je von E&Y gesehen habe....
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:52:43
      Beitrag Nr. 57 ()
      [posting]20.856.382 von big_mac am 19.03.06 20:34:47[/posting]da bist du leider schlecht informiert. ich bin sogar bei wo (erstmalig) gesperrt worden für meine kritik am ceo. ich mache nur am otc-bb verluste, sonst eigentlich nicht...
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 20:56:34
      Beitrag Nr. 58 ()
      [posting]20.856.554 von Art Bechstein am 19.03.06 20:52:43[/posting]oh ja, kann mich erinnern - am Schluß warst du böse auf den dahingegegangenen CEO.
      Davor wolltest du ja unbedingt Beweise dafür, daß was faul ist.

      Freut mich aber zu hören, daß du dort Verluste vermeiden konntest :)
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 21:03:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      [posting]20.856.596 von big_mac am 19.03.06 20:56:34[/posting]ja, solche Aktien habt ihr in Österreich nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 21:06:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]20.856.679 von Art Bechstein am 19.03.06 21:03:54[/posting]11. gebot: Du sollst dich nicht täuschen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 21:51:51
      Beitrag Nr. 61 ()
      oh gott, ein ösi.. jetzt ist mir alles klar....
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:33:14
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ende dieser Woche wird die Cobracrest Aktie meiner Meinung nach zwischen 2,00 und 2,50 Euro,

      LG
      Direkt6
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:54:33
      Beitrag Nr. 63 ()
      [posting]20.864.223 von Direkt6 am 20.03.06 08:33:14[/posting]bei dem Deutsch ist alles klar :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 10:11:05
      Beitrag Nr. 64 ()
      [posting]20.865.149 von big_mac am 20.03.06 09:54:33[/posting]Jetzt muss wieder dei "Orthographie "
      oder deutsche Sprache herhalten.
      Junge, Junge bleibt doch....:cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 10:27:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      [posting]20.856.294 von Art Bechstein am 19.03.06 20:26:45[/posting]Du solltest mit Deiner Short-Position aber wirklich aufpassen

      ich bin nicht short.
      ich das shorten letztes jahr bei 3 werten ausprobiert.
      2 x ein kleiner gewinn, 1 x ein kleiner verlust. dieses jahr noch gar nicht. shorten ist nicht unbedingt das richtige für mich. bin eher langfristig orientiert und kein trader.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:03:06
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ein Freund hat sich im Hoodia Shop die Tage 2 Dosen bestellt.
      Die sind heute angekommen.
      Da bin ich echt mal gespannt ob das was bringt.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:13:54
      Beitrag Nr. 67 ()
      Abführmittel sind nicht rezeptpflichtig, oder ?




      :D
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:23:48
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 15:09:45
      Beitrag Nr. 69 ()
      hab das Zeug schon getrunken,Clubber und Clubber Light
      Fazit -beides :mad: ungeniessbar
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 15:16:28
      Beitrag Nr. 70 ()
      [posting]20.869.664 von OGgun am 20.03.06 15:09:45[/posting]... und die Rülpser schmecken nach Gummibärchen...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Cobracrest - Fakten