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    Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)

    eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
    neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
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      schrieb am 15.10.15 16:06:33
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.855.901 von straßenköter am 15.10.15 14:56:14Das ist doch nur Berlin. Meines Erachtens sind die weiter im geregelten Markt Frankfurt, General Standard sagt zumindest die Deutsche Börse, folglich dann doch kein Angebot.

      http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/sachsenmilch+ag+ag+…
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 16:18:37
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.856.525 von Kalchas am 15.10.15 16:06:33O.k., es gibt Ankündigungen und Widerrufe.Mal sehen, was die tatsächlich machen.

      Der Durchschnittskurs in Berlin ist einfach. Der ist 0, da kein Stück gehandelt wurde.

      Und Frankfurt. Nun ja, da fand an vielen Tagen gar kein Handel statt und ansonsten wenig.

      Warum sollte der Durchschnittskurs eine Relevanz besitzen?

      Da wird die neue gestzliche Regelung gleich ad absurdum geführt. Da muss dann ein überforderter Richter entscheiden, ob ein Spruchverfahren zulässig ist.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 16:28:25
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.856.645 von Kalchas am 15.10.15 16:18:37Also ich habe vom 30.3. bis zum 30.9. 32 Tage mit Handel gezählt und über 90 ohne.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 17:17:27
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.856.759 von Kalchas am 15.10.15 16:28:25Hallo Kalchas,

      das ist sicherlich eine gute Argumentation. Ob diese allerdings greift, wage ich zu bezweifeln, denn die im Okt verabschiedete Regelung besagt eben nicht, dass der Abfindungspreis analog zu den SO-Regelungen (3-Monatsdurchschnitt, falls aktzeptables Handelsvolumen vorliegt) berechnet wird, sondern setzt eigenständige, andere Regelungen.
      Diese andere Regelung sieht neben dem 6-Monats-Durchschnitt ein Abgehen von diesem nur vor, wenn eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht wurde oder in einer Mitteilung nach § 15 WpHG oder einer entsprechenden anwendbaren ausländischen Vorschrift eine unwahre Insiderinformation veröffentlicht wurde. M.E. greift (leider) Deine Argumentation, dass hier der Börsenkurs nicht heranzuziehen ist, nicht. Dies würde explizit dem Gesetzeswortlaut widersprechen. Dies zeigt wiederum deutlich, wie unsinnig die jetzige Neuregelung ist.
      14 Antworten
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      schrieb am 15.10.15 17:34:11
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.305 von gutdrauf9 am 15.10.15 17:17:27Das sehe ich aber anders. Es muss ein Angebot nach dem WpÜG gemacht werden. In § 5 WpÜG steht dann, wann ein Durchschnittskurs keine Bedeutung hat. Da steht auch noch, was stattdessen erfolgen muss, eine Unternehmensbewertung wie auch immer.

      (4) Sind für die Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so hat die Höhe der Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen.

      Wenn das nicht gilt, ist es kein Angebot nach dem WpÜG.

      Würde nur Berlin herangezogen, dann wäre der Durschschnittskurs 0. Solche Fälle kann es ja geben. Soll dann die Angebotspflicht de facto entfallen?
      13 Antworten

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      schrieb am 15.10.15 17:41:38
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.458 von Kalchas am 15.10.15 17:34:11Kaum zu fassen, Taylor Wessing sieht das so wich ich.

      http://deutschland.taylorwessing.com/de/neue-gesetzliche-reg…

      Das wird ja dann spassig.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 22:05:18
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.548 von Kalchas am 15.10.15 17:41:38Nach dem, was Herr Wessing schreibt,bedeutet für mich ,dass das "Delisting" in Berlin möglich ist und
      ein Rücknahmeangebot nicht erforderlich ist, da ja die AG z. B. noch in Frankfurt gehandelt wird.
      Ein Rücknahmeangebot müsste nur bei einem vollständigen Delisting an allen Börsen erfolgen.
      Damit bleibt dann wohl alles beim Alten.

      Grüsse
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 00:11:15
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.859.798 von nemus am 15.10.15 22:05:18Delisting in Frankfurt war am 29.9. bereits angekündigt. Fa hat man Belin übersehen, was ja für Vorstand und Aufsichtsrat schon zielich peinlich ist.


      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Beschluss zum Delisting

      Leppersdorf, 29. September 2015

      Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend „Gesellschaft“) mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, in Kürze zu beantragen (sogenanntes Delisting).



      Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.



      Nach dem Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf von Amts wegen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland handelbar sein.



      Leppersdorf, den 29. September 2015



      Der Vorstand
      Dienstag, 29.09.2015 15:09
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 09:52:22
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.860.374 von Kalchas am 16.10.15 00:11:15...nun ,die Ad hoc Meldung vom 29. 09.2015 ging im Forum unter,im Gegensatz zum Delisting in Berlin.
      Feststehen dürfte aber, dass die AG in Frankfurt noch gehandelt wird.
      In der Meldung vom 29.09. wird ja auch nur von einer Ankündigung eines Delistigs in Frankfurt gesprochen.
      Insofern müsste ein Rückkaufangebot erst nach einem tatsächlichen Delisting in F. erfolgen.
      Ob nun eines kommt oder nicht-- wir werden es noch rechtzeitig sehen.Ändern können wir eh nichts.
      Eins kapiere ich nicht: Gestern um 116€ gestiegen und heute um denseben Betrag gefallenen,solche identischen Kursbewegungen sind hier oft zu sehen.
      Grüsse
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 10:11:51
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.861.682 von nemus am 16.10.15 09:52:22Es gab dann noch eine Korrektur am 30.9., von daher ist in der Tat abzuwarten, was die machen. Wenn ich die Formulierungen so sehe, habe ich den Eindruck, dass die der Meinung sind ohne eine Abfindung durchzukommen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 12:07:18
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.861.895 von Kalchas am 16.10.15 10:11:51..... verstehe ich nicht.
      Ich jedenfalls kann aus den Formulierugen diese ungute Absicht nicht herauslesen--wahr ist aber,dass Herr M. schon tricksy ist
      Schon eher könnte ich mir bis zum anviserten Delisting in ca. 6 Monaten am reg. Markt Frankfurt einige Kursüberraschungen vorstellen.
      Grüsse
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 12:19:00
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.032 von nemus am 16.10.15 12:07:18Es könnte ja drinstehen, dass es ein Angebot vom Hauptaktionär geben wird. Wäre doch normal. Man würde sich auch nichts vergeben.
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 12:33:28
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.032 von nemus am 16.10.15 12:07:18Es wird ja wohl der Durchschnittskurs wie bei einem Übernahmeangebot nur bis zum Tag der Ankündigung bestimmt. Folglich wird es da keine Überraschungen mehr geben können.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 15:22:54
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.287 von Kalchas am 16.10.15 12:33:28......ich kann mir vorstellen,dass nicht die Ankündigung sondern das erfolgte Delisting bei der Ermittlung des Durchschnttspreises von Entscheidung ist,insofern meinGedanke an überraschende Kursschwankungen die kommenden 6 Monate.
      Wissen tue ich es freilich nicht !
      Grüsse
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 15:37:39
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.864.916 von nemus am 16.10.15 15:22:54Nein, es wird der Durchschnittspreis vor Ankündigung sein.
      Diese Linie hat sich bei Squeeze Outs in der höchtrichterlichen Rechtssprechung durchgesetzt - leider. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für den 6-Monats-Durchschnitt bei Delistings gilt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 21:19:14
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.865.069 von gutdrauf9 am 16.10.15 15:37:39.....danke für die Information.
      kann dann nur Ihr --- leider---- nicht verstehen.
      Demnach hätten wir doch dann klare Verhältnisse.
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 21:26:11
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.865.069 von gutdrauf9 am 16.10.15 15:37:39.......und der Durchschnittspreis liegt bei gefühlten 5000€ für die letzten 6 Monate,
      oder liege ich hier falsch.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 10:57:14
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.868.027 von nemus am 16.10.15 21:26:11Das kann man ziemlich genau ausrechnen. Der liegt also unter dem aktuellen Kurs. Tolle neue gesetzliche Regelung, eine Meisterleistung der Regierung! Im Grunde müsste zumindest der höchste Preis in dem 6-Monatszeitraum gezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 13:37:36
      Beitrag Nr. 1.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.313.834 von buchfan am 01.08.15 22:30:42........ist der Beitrag von Buchfan bezüglich "aussitzen,notfalls sich an einer GmbH beteiligen " irgendwie denkenswert?
      ja,was würde wohl sein,wenn man das Rückkaufangebot ablehnen würde.
      ja,was wäre, was hätte man davon,wenn man-rein hypothetisch -noch die letzte Aktie an der Sachsenmilch AG hätte?
      Ein Stück Papier????
      Gruesse
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 13:44:51
      Beitrag Nr. 1.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.879.817 von nemus am 19.10.15 13:37:36.... bei Müller ist jedenfalls alles möglich

      wer im Winter die Demonstranten vor seiner Firma mit dem Feuerwehrschlauch bespritzt (das hat angeblich Müller persönlich gemacht),
      wer über Jahr die Mitaktionäre mit einer Dividende von 0,04 cent auf eine Aktie im Kurswert von 5000 EUR abspeist,
      ... dem ist einfach alles zuzutrauen. Leider kann hier nicht mit "wahrscheindlich" gerechnet werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 13:56:48
      Beitrag Nr. 1.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.879.880 von gutdrauf9 am 19.10.15 13:44:51Eine Umwandlung in eine GmbH wäre eine weitere Schikane, aber viel bringt es dem Großaktionär eigentlich nicht. Meines Erachtens muss es dann ein Abfindungsangebot geben.

      Außerdem wird es doch recht teuer, wenn man wirklich darauf aus ist, alle GmbH-Anteile zu übernehmen, da der Erwerb von Anteilen eines Kaufvertrags in notarieller Form bedarf. Das wäre ja nicht unbedingt kostengünstig.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 22:54:55
      Beitrag Nr. 1.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.880.021 von Kalchas am 19.10.15 13:56:48ich frag nochmal,was ist, wenn ich also das zu erwartende Rückkaufangebot--rein theoretisch-- nicht annähme und weiterhin meine Aktie("delistet")stur behalte--
      kann man dies überhaupt??..und dann?
      Und geht es weiterhin--dass der Herr Müller die besagte GmbH gründet--wenn ihm diese eine Aktie z.B. fehlt?.

      Sind alles irgendwie auch nur (nutzlose)Gedankenspiele,frage mich aber wirklich,welche Konsequenzen es für den sich verweigernden Aktionär und den Angebotemacher hätte,falls man das Rückkaufsangebot ausschlüge und man sich nicht ei ig würde.
      Grüsse
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 23:29:13
      Beitrag Nr. 1.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.884.113 von nemus am 19.10.15 22:54:55natürlich kann jeder ein Rückkaufangebot ausschlagen und weiterhin Aktionär bleiben. Du erhältst dann weiterhin jedes Jahr die Mindestdividende von 0,04 Cent pro Aktie. Wenn Müller es will, kannst er Dir ein weiteres freiwilliges Rückkaufangebot unterbreiten. Dafür gelten dann allerdings keine gesetzlichen Vorgaben. Der Preis dafür könnte auch bei wenigen Euros liegen. Der Preis könnte aber auch nahe am inneren Wert der Aktie liegen - das alles liegt dann in Müllers Händen.
      Dass eine GmbH gegründet wird, halte ich für weniger wahrscheinlich - dafür wären die Kosten zu hoch und der Vorteil für Müller zu geringer (er würde sich die Mindestdividende von 0,04 Cent pro Aktie ersparen, sonst hätte er keine Vorteile). Aber wie bereits geschrieben, Müller ist nicht berechenbar, alles ist möglich.
      Wer selbst einmal bei einer HV dabei war, kennt seine Wutausbrüche und seine starken Sprüche. Wenn ich Zeit habe, fahre ich immer wieder gerne nach Leppersdorf - ich erspare mir dadurch, ins Kabarett zu gehen ;-)
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 21:25:45
      Beitrag Nr. 1.024 ()
      Heute 5.650 Euro in Stuttgart - ATH :-)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.15 15:33:31
      Beitrag Nr. 1.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.998.656 von Ahnung? am 03.11.15 21:25:45Kurs ist wieder unter die 5.000 Euro-Grenze gefallen :cry:

      Wer sich einen Überblick über das "Müller-Konglomerat" verschaffen will, der wird hier fündig:
      https://netzfrauen.org/2015/10/18/alles-mueller-oder-was-unt…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.15 15:44:07
      Beitrag Nr. 1.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.154.695 von Ahnung? am 23.11.15 15:33:31Hier muss es unter Umständen kein Abfindungsangebot geben, siehe Thread:

      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?

      Beitrag 3728

      Ich habe dazu keine Meinung. Das ist was für Juristen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.16 13:36:25
      Beitrag Nr. 1.027 ()
      Hat jemand Zugang zu diesem Artikel?:

      Bayer, Walter, Rechtsschutz gegen Delisting nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 9 BörsG n.F. im Fall Sachsenmilch, AG 2016, R3-R4
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.16 16:04:08
      Beitrag Nr. 1.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.414.375 von schaerholder am 05.01.16 13:36:25Eine Gesetzesänderung, die so los geht, kann man doch vergessen.

      Stell Deine Frage besser im Thread "ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?"! Vielleicht kann einer der Juristen, Dir den wesentlichen Inhalt mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 14:55:26
      Beitrag Nr. 1.029 ()
      Die Aktie kann nun wieder "beruhigt steigen ;-)

      Theo hat sich alles wieder anders überlegt. Zur Erinnerung, es liegen über 6.500 Euro Cash pro Aktie plus hohe steuerliche Verlusvorträge vor.

      Hier die Meldung von heute:




      Sachsenmilch AG / Schlagwort(e): Delisting

      19.02.2016 14:39

      Leppersdorf, 19. Februar 2016

      Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz
      in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute mit Zustimmung des
      Aufsichtsrates beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der
      Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der
      Frankfurter Wertpapierbörse (sogenanntes Delisting) nicht weiter zu
      betreiben. Insbesondere wird kein Erwerbsangebot zum Erwerb von Aktien der
      Gesellschaft abgegeben. Daher rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit,
      dass die Börse Frankfurt ihre Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der
      Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt revidieren wird und
      die Aktien der Sachsenmilch AG auch weiterhin im regulierten Markt der
      Frankfurter Wertpapierbörse handelbar bleiben.

      Der Vorstand




      Kontakt:
      Branislav Fiala, +49 (0) 8236 / 999 - 275
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 14:57:50
      Beitrag Nr. 1.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.787.447 von Ahnung? am 19.02.16 14:55:26Einige haben die Meldung auch schon gelesen und gehandelt. Kurs steigt um 360 Euro.
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 15:05:57
      Beitrag Nr. 1.031 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.787.447 von Ahnung? am 19.02.16 14:55:26Muss mich revidieren. Wir leigen bei einem "Cash-Wert" je Aktie bei 6.900 Euro. Dies ohne die Berücksichtigung der steuerlich nutzbaren Verlustvorträge.

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 09:32:03
      Beitrag Nr. 1.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.787.570 von Ahnung? am 19.02.16 15:05:57Habe gerade meinen Bestand wieder leicht erhöht. Seit Tagen versucht jemand 15 Stücke zu verkaufen. Heute hat er sein Preisvortsellungen auf nur noch 4.500 Euro je Aktie angepasst. Das war dann doch zu verlockend :lick:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 13:12:16
      Beitrag Nr. 1.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.981.218 von Ahnung? am 15.03.16 09:32:03Die 15 Stück aus der Brief-Seite sind nun durchgehandelt. Kurs kann nun wieder steigen!
      Avatar
      schrieb am 13.04.16 13:00:23
      Beitrag Nr. 1.034 ()
      GB 2015 ist online:

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

      Eigenkapital je Aktie bei 6.883 Euro. Gegenwert fast alles an Müller-Gesellschaften als Kredite ausgegeben. Aktienkurs dümpelt über 50 % unter dem Eigenkapital vor sich hin. Dazu kommen die festgestellten steuerlichen Verluste.

      Ach ja, Dividende bleibt bei "sensationellen" 0,11 Euro je Aktie.

      Werde Richtung Müller nochmals eine Mail verfassen, dass er meine Aktien für 5.999 Euro je Stück haben kann.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.16 14:08:10
      Beitrag Nr. 1.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.178.674 von Ahnung? am 13.04.16 13:00:23
      Hallo an alle Sachsenmilch-Aktionäre
      Ich hab mal ein paar Fragen:

      1.) Wie hoch ist der Verlustvortrag bzw. wo kann ich dies nachlesen, meiner Meinung nach sollte der irgendwann auch mal aufgebraucht sein?

      2.) NAV sollte bei 20000 Aktien, bei rund 6893 € sein?

      3.) Aktionärsstruktur sollte bei

      Sachsenmilch Anlagen Holding AG 85,54%
      TML Invest S.á r.l. 5,44%
      Theobald Müller 2,10%
      Freefloat 6,92%

      sein oder?

      4,) Delisting ist erst mal vom Tisch, deshalb bleibt alles beim alten?


      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      :cool:GrußdeSade:cool:
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 13:53:42
      Beitrag Nr. 1.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.981.218 von Ahnung? am 15.03.16 09:32:03Was daran verlockend sein,kannst Du dies mir einmal erklären.
      Jetzt hast Du also vieleicht 10000€ real investiert unddann hoffst Du mit 5999€ Kasse machen zu können?
      Ja, nur wenn Müller will,aber wieso sollte er,er scheint mit den 11 Cent Dividende zufrieden zu sein.
      Was mit dieser Aktie geschieht, wird von Müler diktiert,hat nichts mit "Markt" zu tun.
      Nur, was wir Kleinstanleger an Handlungmöglichkeiten noch haben ,würde mich interessieren.
      Gibt es Szenarien,die einen realistischen Börsenkurs schaffen würden--wie z.B. eine Übernahme von Sachsen milch....
      Ansonsten,einfach zum Verkauf einstellen ,aberfür wieviel? Keine Ahnung.
      was Müller macht ,ist für uns schon deprimierend.
      Mit freundlichen Grüssen
      n.
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 15:52:58
      Beitrag Nr. 1.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.207.318 von deSade am 17.04.16 14:08:10Das Delisting wurde mit großem Tamtam angekünigt und von der Börse Frankfurt genehmigt.

      Hier stellt sich doch die Frage, ob man einfach davon Abstand nehmen kann.

      Wenn nicht, hieße die Konsequenz Spruchverfahren einleiten.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 16:44:35
      Beitrag Nr. 1.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.214.287 von Kalchas am 18.04.16 15:52:58Das ist schon richtig, aber: ohne gerichtliche Klage wird Müller kein Spruchverfahren einleiten.
      und damit ist die entscheidende Frage: findet sich hier ein Kläger?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 17:29:10
      Beitrag Nr. 1.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.214.914 von gutdrauf9 am 18.04.16 16:44:35Die Frage ist auch die, wer eigentlich verklagt werden müsste.

      Die Genehmigung stammt von der Börse Franfurt. Bei deren Prüfung war eigentlich klar, da der Gesetzesentwurf ja feststand, dass entweder ein Abfindungsangebot gemacht werden muss, und wenn dios nicht erfolgt, ein Spruchverfahren eingeleitet werden kann. Zu einem Angebot war Müller nicht bereit, dann sollte doch die andere Alternative, nämlich Spruchverfahren, ziehen. Ich verstehe nicht, warum sich da jetzt noch einmal die Börse Frankfurt dazwischen funkt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 18:14:19
      Beitrag Nr. 1.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.215.478 von Kalchas am 18.04.16 17:29:10
      Wer klagt gegen Müller ?
      hier mal eine Kopie aus dem Threat Abfindungswerte:


      gutdrauf9 schrieb am 20.02.16 11:45:27 Beitrag Nr. 3.859 (51.793.150)


      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.788.620 von Kalchas am 19.02.16 16:33:29
      Hallo Kalchas,

      Du stellst eine interessante Frage.
      Mir scheint klar, dass die Genehmigung des Delistings durch die Börse rechtswidrig war. Denn sie hätte nur erteilt werden können, wenn ein entsprechendes Angebot abgegeben worden wäre. Die Übergangsregelungen sehen nur vor, dass das Angebot nachgerecht werden kan. Da Müller offensichtlich kein Angebot machen wollte, wäre der Börse nichts anderes übrig geblieben, als die Entscheidung zum Delisting zu widerrufen (da stellt sich eine weitere interessante Frage, denn diese Entscheidung war ja bereits rechtskräftig; allerdings war sie rechtswidrig). Deshalb war unklar, wie sich die Börse verhalten wird / verhalten kann. Dies ist jetzt geklärt durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting.
      Es stellt sich aber auf der anderen Seite die Frage, ob eine (zwar rechtswidrige), aber rechtskräftig ergangene Entscheidung der Börse einfach dadurch wieder ad absurdum geführt werden kann, indem der ursprüngliche Antrag (der ja bereits rechtskräftig entschieden war) zurückgenommen wird. Dagegen wird aber kaum ein Aktionär Klage erheben - vielleicht nur ein RA, der Spaß an der Materie hat und Rechtsgeschichte schreiben will.
      Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel. Trotzdem wird sich Müller über kurz oder lang etwas anderes einfallen lassen, um die Situation zu beenden.

      -------------------------
      Die entscheidende Fragen sind doch:
      Welcher Aktionär / welche Schutzgemeinschaft nimmt das Klagerisiko gegen Müller und die Börse Frankfurt in Kauf? Welche Rechtsschutzversicherung würde die Kosten übernehmen?
      Am besten wäre eine Klage sowohl gegen die Börse (wegen Rücknahme) als auch gegen Müller (wegen Weigerung, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten). Bei der Klage gegen die Börse stellt sich allerdings die Klagebefugnis, denn die Rücknahme des Verwaltungsaktes hat ja keine negativen Auswirkungen auf einen Aktionär (für die Weigerung Müllers, ein Angebot zu unterbreiten, kann ja schließendlich nicht die Börse haftbar gemacht werden). M.E. Blieb der Börse kein anderer Weg als die Rücknahme. Aussichtsreicher ist hier schon eine Klage gegen Müller.
      Aber: ich bin kein RA und nur juristischer Laie. Ich weiß auch nicht, ob die Klagefristen nicht bereits abgelaufen sind. Dennoch könnten interessierte Aktionäre, die Mitglied der DSW oder der SdK sind, ja bei diesen beiden Verbänden anfragen, ob sie eine Klage einreichen möchten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 08:40:15
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.215.916 von gutdrauf9 am 18.04.16 18:14:19Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel.

      Die Annahme ist falsch. Was ist denn z.B. mit demjenigen, der nach der Ankündigung gekauft hat und mit einem Abfindungsangebot bzw. Sruchverfahren gerechnet hat?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 00:39:41
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.230.697 von Kalchas am 20.04.16 08:40:15Ich würde ja auch liebend gerne klagen, um meine Stücke zum inneren Wert an den Mann bringen zu können. Ich sehe jedoch wenig Chancen: Natürlich kann man argumentieren, dass in einer ad hoc, die kursbestimmend war, ein Delisting angekündigt wurde - aber in dieser ad hoc wurde eben auch kein Abfindungsangebot angekündigt. Daraus lässt sich m.E. keine Rechtsposition eines Käufers nach der ad hoc ableiten - so schmerzlich dies auch ist !
      Nochmals: Mir persönlich ist das Klagerisiko viel zu hoch. Falls aber ein Aktionär und RA mitliest, wäre es toll, wenn er/sie Klage einreichen würde - zumindest seine Gebühren fallen dann in die eigene Tasche.
      Zudem könnte er/sie Rechtsgeschichte schreiben. Der Fall wurde ja auch bereits in der Literatur diskutiert (Bayer, Walter, Rechtsschutz gegen Delisting nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 9 BörsG n.F. im Fall Sachsenmilch, AG 2016, R3-R4 ). Dort ist auch die Kanzlei Prof. Dr. Jochem Reichert SZA Mannheim erwähnt, über die ein Widerspruch gegen den Widerruf der Börsenzulassung eingelegt worden ist. Falls jemand hierüber Bescheid weiß, wäre ich über eine Mitteilung (gerne auch PM) dankbar.
      Ich wäre auch dankbar, wenn jemand, der Mitglied bei DSW oder SdK ist, diese Angelegenheit mit den Verbänden bespräche. Ich selbst bin leider bei keinem der beiden Verbände Mitglied.
      Ebenfalls wenn jemand hier ist, dessen Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen würde.
      Leider weiß ich allerdings nicht, wie lange die Klagefrist noch läuft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 09:10:15
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.239.826 von gutdrauf9 am 21.04.16 00:39:41Da der Antrag des Delistings in die Übergangsfrist gefallen ist, musste zunächst mal kein Angebot an die Aktionäre bei der Ankündigung gemacht werden. Dass ein solches nicht erwänt wurde, sagt also erst einmal gar nichts.

      Die Entscheidung stammt von der Börse Frankfurt. Gegen die müsste man sich wenden. Meines Erachtens muss man nichht klagen, man sollte gegen eine Verwaltungsentscheidung erst einmal Beschwerde einreichen können. Eine Klage käme ja wohl erst dann in Frage, wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wird.

      Wegen des Ausgangs einer Klage kann man natürlich die geäußerten Bedenken haben.
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 09:30:12
      Beitrag Nr. 1.044 ()
      Bevor man überlegt, wen man verklagen müsste, sollte man doch mal das Pferd von vorn besteigen. Auf was würde man denn Klagen. Ist denn irgend einem durch die ganze Geschichte überhaupt ein Vermögensschaden entstanden?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 10:47:29
      Beitrag Nr. 1.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.241.581 von straßenköter am 21.04.16 09:30:12Natürlich ist da auch ein Vermögensschaden entstanden, wenn man das mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet.

      Am 29.9.2015, den Tag vor der Ankündigung, war der Kurs 5100 Euro, jetzt ist er zwischen 4500 und 4600 Euro.

      Wenn man natürlich wie die Siebenschläfer vom BGH behauptet, man habe vorher und nachher die Aktionärseigenschaft und der Rest wäre irrelevant, dann wäre kein Schaden entstanden.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 10:55:59
      Beitrag Nr. 1.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.242.643 von Kalchas am 21.04.16 10:47:29
      Zitat von Kalchas: Natürlich ist da auch ein Vermögensschaden entstanden, wenn man das mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet.

      Am 29.9.2015, den Tag vor der Ankündigung, war der Kurs 5100 Euro, jetzt ist er zwischen 4500 und 4600 Euro.

      Wenn man natürlich wie die Siebenschläfer vom BGH behauptet, man habe vorher und nachher die Aktionärseigenschaft und der Rest wäre irrelevant, dann wäre kein Schaden entstanden.


      Da wird doch ein Richter in der Tat argumentieren, dass sich doch nichts verändert hat. Im Gegenteil: Die Aktionäre hätten jetzt sogar die Auskunft, dass ein Delisting ohne Abfindungsangebot nicht ohne weiteres möglich ist.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 14:56:10
      Beitrag Nr. 1.047 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.242.727 von straßenköter am 21.04.16 10:55:59Das war die Argumentation bei Frosta. Inzwischen ist aber klar, dass der Gesetzgeber das nicht will. Insofen wäre es schon ziemlich alber, wenn die Begründung noch einmal wiedrholt werden sollte. Aber man weiß es nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 15:28:12
      Beitrag Nr. 1.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.245.448 von Kalchas am 21.04.16 14:56:10jetzt mal Butter bei die Fische:

      @Kalchas:
      Du bist doch Abfindungsspezialist und kennst Dich mit der Rechtsmaterie überaus gut aus. Schreibst Du einen Widerspruch oder einen ähnlichen Rechtsbehelf an die Börse FRA? Ich selbst weiß ja nicht einmal, ob ein Widerspruch das geeignete Rechtsmittel ist: M.E. hat sich der Bescheid der Börse ja nur an die Sachsenmilch AG gerichtet, nur die kann also das Rechtsmittel des Widerspruchs einlegen (und was ich aus meinen Verwaltungsrechtsvorlesungen noch weis beträgt die Frist 1 Monat, die ist inzwischen aber abgelaufen).
      Zwar fühlen wir uns als Aktionäre auch durch den Bescheid betroffen, ob aber der Bescheid eine Drittwirkung in dem Sinne hat, das auch ein einzelner Aktionär Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht. Auch ist mir völlig unklar, wie lange in diesem Fall dann die Widerspruchsfrist ist - eventuell können hier die Regelungen bei einem Bescheid ohne Rechtsbefehlfsbelehrung analog angewandt werden. Falls Du RA bist, kannst Du das sicherlich wesentlich besser als ich beurteilen.
      Falls Du es für sinnvoll erachten solltest, dass auch andere Aktionäre bei der Börse FRA einen Widerspruch einlegen, bin ich dazu gerne bereit. In diesem Falle bitte ich Dich, einfach einen Musterentwurf hier einzustellen oder per BM zu übersenden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 16:04:30
      Beitrag Nr. 1.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.245.802 von gutdrauf9 am 21.04.16 15:28:12Den Widerruf des Widerufs habe ich gefunden.

      http://www.xetra.com/blob/2488922/801e640ba76189c19f876191b8…

      Der war am 11.4.2016. Interessant ist ja schon, dass die Sachsenmilch es nicht nötig findet, dies zu melden. Völlig albern ist dann auch noch, dass man die Begründung nur in den Geschäftsräumen einsehen kann.

      Ich werde mir mal was überlegen. So geht es ja nun nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 16:24:29
      Beitrag Nr. 1.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.245.802 von gutdrauf9 am 21.04.16 15:28:12Noch eins. Ich bin kein RA. Ich entscheide das mit dem gesunden Menschenverstand. Das hilft aber nicht immer weiter.
      Avatar
      schrieb am 30.05.16 14:50:54
      Beitrag Nr. 1.051 ()
      Aktuell stehen 37 Stück bei 4.100 Euro im Brief ?!
      Avatar
      schrieb am 30.05.16 14:56:25
      Beitrag Nr. 1.052 ()
      Und swup sind die 37 Stück zu 4.100 € auch schon durchgehandelt. Ob da wohl Müller zugeschlagen hat?
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 14:47:07
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Zwar schon über ein Jahr alt, aber trotzdem interessant zu Theo Müller uns seinem "Imperium".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 14:47:46
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.568.948 von Ahnung? am 08.06.16 14:47:07und hier der Link:

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mueller-milch-der-patr…
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 19:59:33
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      HV 2016
      Die Tagesordnung der HV ist online:

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

      Es steht auch eine Satzungsänderung an, zu der bereits ein Gegenantrag vorliegt:

      http://www.sachsenmilchag.de/hauptversammlung/146-gegenantra…

      Wer fährt nach Leppersdorf?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 14:56:28
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.624.367 von gutdrauf9 am 15.06.16 19:59:33Heute ist HV und der Kurs zieht an. Gab es etwa unerwartete Neuigkeiten oder warum kommt hier heute etwas Kaufbereitschaft auf?
      Avatar
      schrieb am 15.09.16 00:38:06
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Die Produktion gehört uns zwar nicht mehr. Trotzdem ist folgender Artikel interessant:


      Plastik in Grießbrei
      Desserts von Aldi Nord und Aldi Süd zurückgerufen
      14.09.2016, 13:16 Uhr | t-online.de

      Rückruf für Desserts von Aldi und Sachsenmilch. Rückruf: Aldi Nord ruft "Grieß Knixx" von Ursi zurück. (Quelle: Hersteller)
      Aldi Nord ruft "Grieß Knixx" von Ursi zurück. (Quelle: Hersteller)

      Wegen eines Produktionsfehlers rufen Sachsenmilch und die T.M.A. Handelsgesellschaft diverse Desserts und Joghurt zurück. Möglicherweise sind Kunststoffteilchen hineingeraten. Vor dem Verzehr wird gewarnt. Die Grieß-Desserts werden auch bei Aldi Nord und Aldi Süd verkauft. Alle betroffenen Produkte im Überblick.

      "Ursi Grieß Knixx"
      Wird bei Aldi Nord von der T.M.A. Handelsgesellschaft vertrieben.
      Sorten: Rote Grütze, Aprikose, Erdbeer-Himbeer, Heidelbeere, Kirsche
      175-Gramm-Becher
      MHD: 12.09.2016, 22.09.2016, 26.09.2016, 06.10.2016, 13.10.2016
      Desira Grieß Dessert
      Wird bei Aldi Süd von der T.M.A. Handelsgesellschaft vertrieben.
      Sorten: Rote Grütze, Aprikose, Erdbeer-Himbeer, Heidelbeere, Kirsche
      175-Gramm-Becher
      MHD: 12.09.2016, 23.09.2016, 26.09.2016, 06.10.2016, 13.10.2016

      Kunden bekommen den Kaufpreis erstattet, wenn sie diese Desserts in Filialen von Aldi zurückgeben. Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ab 19.10.2016 können laut Angaben des Herstellers bedenkenlos verzehrt werden.

      Weiterhin gilt ein Rückruf für folgende Milchprodukte von Sachsenmilch:

      Unser Joghurt & Zetti Schokoladenplätzchen
      150-Gramm-Becher
      MHD: 16.09.2016, 27.09.2016, 14.10.2016
      Unser Joghurt & Zetti Knusperflocken
      150-Gramm-Becher
      MHD: 16.09.2016, 27.09.2016, 14.10.2016
      Unser Joghurt & Wurzener (Kornflakes Haferperls NATUR und Haferperls SCHOKO)
      150-Gramm-Becher
      MHD: 24.09.2016, 15.10.2016
      Unser Grieß-Dessert
      Sorten: Heidelbeere, Kirsche, Rote Grütze
      165-Gramm-Becher
      MHD: 15.09.2016, 27.09.2016, 13.10.2016
      Unsere Rote Grütze Himbeergeschmack mit Vanille-Soße
      150-Gramm-Becher
      MHD: 17.09.2016, 28.09.2016, 10.10.2016, 21.10.2016

      ​Auch diese Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises in den Geschäften zurückgegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.16 16:32:30
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Halbjahresbericht ist abrufbar. Alles wie gehabt.

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 10:44:00
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Sachsenmilch AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Beschluss zum Delisting

      DGAP-News: Sachsenmilch AG / Schlagwort(e): Delisting

      2016-09-23 / 10:22
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz
      in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den
      Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
      regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse
      als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft
      zugelassen sind, zu beantragen (sogenanntes Delisting).

      Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und
      Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die
      Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse
      im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen
      sein und gehandelt werden.

      Leppersdorf, 23. September 2016


      Der Vorstand


      Kontakt:
      Branislav Fiala, +49 (0) 8236 / 999 - 275




      2016-09-23 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de



      Sprache: Deutsch

      Unternehmen: Sachsenmilch AG

      An den Breiten

      01454 Leppersdorf

      Deutschland

      Telefon: +49 (0) 3528 / 434 - 0

      Fax: +49 (0) 3528 / 434 - 760

      E-Mail: aktionaere@sachsenmilch.de

      Internet: http://www.sachsenmilchag.de

      ISIN: DE000A0DRXC4, DE000A0DRXD2

      WKN: A0DRXC, A0DRXD

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 12:16:35
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.334.096 von straßenköter am 23.09.16 10:44:00Bin mal gespannt, wann das diesmal widerrufen wird.
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 12:51:46
      Beitrag Nr. 1.061 ()
      Meine (unverbindlich) Sicht übder den Stand der Dinge bzw. weiteren Ablauf ist folgender:

      - Die Sachsenmilch AG notiert im regulierten Markt notiert
      - Bei Antrag auf Widerruf der Zulassung (Delisting) ist ein Angebot zum Erwerb aller (im Streubesitz befindlichen) Aktien abzugeben
      - dies muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen
      UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      Wenn mann sich den Chart und die Umsätze der letzten 6 Monate (Umsätze nur an 6 Tagen) anschaut, dann kann hier nur dieser Passus zur Anwendung kommen!


      Börsengesetz:
      § 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

      (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.

      (2) 1Die Geschäftsführung kann die Zulassung im Sinne des Absatzes 1 auch auf Antrag des Emittenten widerrufen. 2Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen. 3Bei Wertpapieren im Sinne des § 2 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ist ein Widerruf nur zulässig, wenn

      1.
      bei Antragstellung unter Hinweis auf den Antrag eine Unterlage über ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht wurde oder

      2.
      die Wertpapiere weiterhin zugelassen sind

      a)
      an einer anderen inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt oder

      b)
      in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt, sofern für einen Widerruf der Zulassung zum Handel an diesem Markt Nummer 1 entsprechende Voraussetzungen gelten.

      (3) 1Im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nummer 1 darf das Angebot nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. 2Auf das Angebot ist § 31 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Gegenleistung in einer Geldleistung in Euro bestehen und mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Wertpapiere während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen muss. 3Hat während dieses Zeitraums

      1.
      der Emittent entgegen Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, nicht so bald wie möglich veröffentlicht oder in einer Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 1 dieser Verordnung oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, veröffentlicht, oder

      2.
      der Emittent oder der Bieter in Bezug auf die Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, gegen das Verbot der Marktmanipulation nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verstoßen,

      so ist der Bieter zur Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der im Angebot genannten Gegenleistung und der Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht; dies gilt nicht, soweit die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Verstöße nur unwesentliche Auswirkungen auf den nach Satz 2 errechneten Durchschnittskurs hatten. 4Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      (4) Auf Emittenten mit Sitz im Ausland finden im Hinblick auf das Angebot nach Absatz 2 die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nach Maßgabe des Absatzes 3 entsprechende Anwendung.

      (5) 1Die Geschäftsführung hat einen Widerruf nach Absatz 2 unverzüglich im Internet zu veröffentlichen. 2Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Wirksamkeit des Widerrufs darf zwei Jahre nicht überschreiten. 3Nähere Bestimmungen über den Widerruf sind in der Börsenordnung zu treffen.

      (6) Im Hinblick auf die Anforderungen des Absatzes 3 bleibt die Rechtmäßigkeit des Widerrufs unberührt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 14:19:23
      Beitrag Nr. 1.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.335.182 von Ahnung? am 23.09.16 12:51:46Das ist die momentane Gesetzeslage. Das sagt ja nichts über den weiteren Verlauf. Vielleicht wird der Vorstand davon wieder überrascht und zieht seinen Antrag abermals zurück.

      Ansonsten sollte ein Angebot zumindest in der Höhe des Nettovermögens erfolgen. Das wäre ca. 50 % höher. Ich glaube allerdings nicht, dass es so kommen wird. Das wäre ja schon jahrelang möglich gewesen.

      Es dürften über 5 %, aber weniger als 10 % der Aktien im Streubesitz sein. Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out wäre auch schon seit Jahren möglich. Der dürfte aber für den Großaktionär interessant sein, weil bei der Verschmelzung auf ein anderes Unternehmen die Verlustvorträge vermutlich nicht mehr genutzt werden könnten.

      Rational wäre es eigentlich, wenn man die so schnell wie möglich nutzen würde. Bei einer Änderung der Gesetzeslage könnten die auch ganz flöten gehen. Offenbar sollen die Minderheitsaktionäre davon nicht profitieren. Dann bleibt nur eine Nutzung nach dem Squeeze Out.

      Von daher sollten die Minderheitsaktionäre ihre Aktien bündeln. Mit 1.000 Aktien (5 %) wäre ein Squeeze Out dauerhaft zu verhindern. Dann müsste der Großaktinär entscheiden, wie es weitergehen soll. Dann kann er natürlich versuchen, wie bisher die Minderheitsaktionäre auszuhungern, aber eine alleinige Nutzung der Verlustvorträge kann er sich dann auch abschminken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 16:25:22
      Beitrag Nr. 1.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.335.899 von Kalchas am 23.09.16 14:19:23Vielleicht ist Müller nun, nach jahrelangem rumgeiere zu dem Schluss gekommen, dass nun Zeit zum Handeln ist !?

      Ich bin mal gespannt auf das "Abfindungsangebot" :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.09.16 10:49:12
      Beitrag Nr. 1.064 ()
      Am Freitag 6 Stücke und heute weitere 3 Stücke zu steigenden Kursen gehandelt.

      Auf der Brief-Seite stehen momentan keine Stücke mehr zur Verfügung (getaxter Brief-Kurs).

      Es bleibt spannend!
      Avatar
      schrieb am 27.09.16 13:46:15
      Beitrag Nr. 1.065 ()
      Merkwürdig !?

      Erst stehen 77 Aktien bei 4.790 Euro im Brief, dann werden 30 Stück zu 4.790 Euro gehandelt und jetzt stehen 77 Aktien zu 4.600 Euro im Geld (und noch 47 Aktien zu 4.790 Euro im Brief).
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.16 14:06:41
      Beitrag Nr. 1.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.356.800 von Ahnung? am 27.09.16 13:46:15was ist daran merkwürdig?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.16 14:42:15
      Beitrag Nr. 1.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.357.007 von gutdrauf9 am 27.09.16 14:06:41Sieht irgendwie nach "Steuerung" des Kurses aus (durch Müller?). Wobei es vom Zeitpunkt her eigentlich keinen Sinn macht.

      Event. wird auch eine Kursdeckelung versucht, um hier noch Stücke günstig einsammeln zu können.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.16 14:58:50
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.357.322 von Ahnung? am 27.09.16 14:42:15Es hat bereits nach der ersten Ankündigung des Delistings hohe Umsätze in dieser Aktie gegeben und Kurskapriolen nach oben und nach untern.
      Es hängt einfach davon ab, ob man glaubt, dass es diesmal Müller erst ist und ein ordentliches Delisting gemacht wird - oder ob man den jetzigen Kurs, der über den 6-Monats-Durchschnitt liegt, zum Exit nutzt.
      Mich persönlich würde nicht überraschen, wenn es wieder eine Rücknahme des Delisting-Antrages gäbe (auch wenn ich mir das nicht wünsche, aber dieser Gesellschaft ist alles zuzutrauen).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.16 10:09:37
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.357.433 von gutdrauf9 am 27.09.16 14:58:50Gestern wurden in FRA 77 Stück umgesetzt, in den letzten drei Tagen 86.
      Das zeigt, dass die Ansichten sehr gespalten sind: einige sind froh, diese Kurse als Exit nutzen zu können und rechnen mit einer Abfindung zum 6-Monats-Kurs, andere rechnen mit mehr.
      Es bleibt hier spannend. Angesichts des erratischen Verhaltens des Hauptaktionärs sind valide Prognosen so gut wie unmöglich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.09.16 10:34:02
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.363.655 von gutdrauf9 am 28.09.16 10:09:37In der Tat erstaunlich, wie viele Aktien auf dem Niveau gehandelt werden. Wenn man mal sachlich analysiert, ist das Chance-Risiko-Verhältnis gut. Im Worst-Case versucht Müller den 6-Monatsschnitt zu bieten oder zieht das Delisting erneut zurück. Dann sollte das Downside-Risiko bei etwa 10% liegen. Im Best-Case erfolgt für das Delisting eine gutachterliche Bewertung, so dass der Cashwert ermittelt wird. Dann käme man auf ein Upside von etwa 45%.
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 12:11:48
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      DGAP-News: Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH: Mitteilung zu einem beabsichtigten öffentlichen Erwerbsangebot (deutsch)


      Di, 04.10.16 11:25


      Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH: Mitteilung zu einem beabsichtigten öffentlichen Erwerbsangebot
      DGAP-News: Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH / Schlagwort(e): Ankauf
      Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH: Mitteilung zu einem beabsichtigten
      öffentlichen Erwerbsangebot

      04.10.2016 / 11:25
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH wird ein öffentliches Erwerbsangebot
      an die Aktionäre der Sachsenmilch Aktiengesellschaft, An den Breiten, 01454
      Wachau OT Leppersdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
      Dresden unter HRB 3102, auslegen.

      Die Geschäftsführung wird einen entsprechenden Antrag auf Gestattung des
      öffentlichen Erwerbsangebots bei der Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht stellen.

      Leppersdorf, 4. Oktober 2016


      Die Geschäftsführung


      Kontakt:
      Carsten Schmiedler, +49 (0) 8236 / 999 - 780


      ---------------------------------------------------------------------------

      04.10.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      508507 04.10.2016


      Quelle: dpa-AFX
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 12:26:46
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.459 von unicum am 04.10.16 12:11:48In Leppersdorf auslegen?

      Aha, das ist sicher sinnvoll.

      Ist das alles?

      Warun sollte die BaFin das gestatten? Die sind doch gar nicht zuständig.
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 12:32:10
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.459 von unicum am 04.10.16 12:11:48"Auslegen" - in Leppersdorf :cool:

      Damit es niemand, bzw. kaum jemand mitbekommt.

      Dieser Vorgang ist wohl einmalig in diesem Zusammenhang. Aber tyoisch für Herrn Theo Müller!
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:16:20
      Beitrag Nr. 1.074 ()
      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

      http://www.ariva.de/sachsenmilch-aktie/bilanz-guv

      6.893 Euro je Aktie. Dies ist der Gegenwert welcher an Geldmitteln (abzüglich der minimalen Verbindlichkeiten) je Aktie zu Buche steht. Dazu kommt der Wert der beträchtlichen festgestellten steuerlichen Verlustvorträge.
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:44:05
      Beitrag Nr. 1.075 ()
      Also eine kurzfristige 30 % Chance mit nur geringem Risiko, wenn man warten kann. Erstaunlich, dass der Kurs nicht stärker ansteigt.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:48:15
      Beitrag Nr. 1.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.421.834 von schaerholder am 06.10.16 14:44:05Vielleicht machen sie aber ein Ertragswertverfahren. Das ist zwar sinnlos, weil das Unternehmen nicht operativ tätig ist. Mal sehen!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 14:35:07
      Beitrag Nr. 1.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.421.870 von Kalchas am 06.10.16 14:48:15Hier halte ich alles für möglich - selbst einen nochmaligen Rückzug vom Delisting.
      Die Option Ertragswertverfahren scheint für mich realistischer zu sein, als der 6-Monats-Durchschnittskurs. Bei letzterem dürften sie - obwohl es zu dieser Frage noch kein Gerichtsurteil gibt - nicht durchkommen. Anders könnte es beim Ertragswertverfahren sein. Grundsätzlich geht man ja vom Weiterbestehen des Unternehmens aus. Ob dies bei einer Finanzholding Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

      @ kalchas:
      Du scheinst hier derjenige mit den meisten Erfahrungen im rechtlichen zu sein. Gibt es nach Deinen Informationen ähnliche Verfahren in der Vergangenheit, bei dem das Argument eine Rolle spielte, dass das Ertragswertverfahren nicht greife, weil von der Fiktion der Weiterführung des Unternehmens nicht ausgegangen werden kann? und deshalb eine Substanzbewertung vorgenommen wurde (die eine Zerschlagung, Beendigung des Unternehmens unterstellt).

      @Ahnung?:
      Leider spielt das Argument Verlustvorträge bei den Unternehmensbewertungen keine Rolle, da unsicher ist, ob diese gehoben werden können. Bei Sachsenmilch könnte das nur dann der Fall sein, wenn ein anderes Unternehmen auf unsere Gesellschaft verschmolzen wird. Deshalb kommt auch ein übernahmerechtlicher SO kaum in Frage.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 15:13:33
      Beitrag Nr. 1.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.435.529 von gutdrauf9 am 08.10.16 14:35:07Das Ertragswertverfahren dürfte hier nicht zur Geltung kommen, denn es muss für den vollen Wert der Aktie entschädigt werden. Also unter verschiedenen Möglichkeiten, der höchste Wert. Dies dürfte im vorliegenden Fall eher der Liquidationswert sein, d.h. im hier konkreten Fall Buchwert +- Stille Reserven und Stille Lasten, evl. auch mit Blick auf eine mögliche Liquidation. Der Buchwert liegt aktuell bei ca. 6.898 Euro. Für eine Liquidation dürften keinesfalls mehr als 30 Euro/Aktie anfallen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 16:36:43
      Beitrag Nr. 1.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.435.529 von gutdrauf9 am 08.10.16 14:35:07Wenn es richtig gemacht wird, dann könnte das Ertragswertverfahren durchaus greifen.

      Die Sachsenmilch leiht ihr Vermögen aus an Unternehmen im Müller Konzern. In den Geschäftsberichten wurde immer daraug hingewiesen, dass diese Geschäfte risikolos sind. Das impliziert dann eigentlich einen Betafaktor von 0 und dann sollten schon 6700 bis 6800 Euro pro Aktie herauskommen. Hinzu käme der Sonderwert für die Verlustvorträge. Den kann man aber nur bestimmen, wenn die Nutzung klar ist.

      Ich befürchte allerdings, dass zunächst mal nicht der Betafaktor 0 eingehen wird und die Verlustvorträge nicht berücksichtigt werden.

      Die Fälle sind ja nie konkret vergleichbar. AIRE ginng wohl mal in die Richtung.
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 16:40:59
      Beitrag Nr. 1.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.435.673 von unicum am 08.10.16 15:13:33Da gar keine Liquidation durchgeführt werden soll, weil sonst die Verlustvorträge nicht genutzt werden können, kann der Liquidationswert nicht richtig sein.
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 18:21:57
      Beitrag Nr. 1.081 ()
      As tatsächlich geplant wir spielt keine Rolle. Es gilt der maximal mögliche Wert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 18:47:40
      Beitrag Nr. 1.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.436.384 von unicum am 08.10.16 18:21:57
      ich hab zu 5250€ meine letzte und einzige Aktie verkauft!
      ....ich glaub der Müller verabschiedet sich mit Sachsenmilch so wie Wüstenrot und Würtembergische dies bei ihrer Lebensversicherung gemacht haben...ein Durchschnittskurs für die Kleinanleger...
      danach in der Freiverkehr und anschließend Notiz bei Valora oder gleich der Sprung richtung Valora...
      Ich hoff trotzdem für euch das ich mich irre ...wer sich mit Müller und Sachsenmilch beschäftigt hat, sollte wissen welche denke der Müller hat...."für mich alles"...deshalb hab ich verkauft....bei einem normalem Squeeze out müsste Müller 8000€ je Aktie mind. zahlen...bei ca. 1000 Aktien bedeutet dies 3500€ mehr als wenn er 4500€ euch bietet...dies bedeutet in der Denke von Müller 3,5 Mio Mehrausgaben....jemand der nach einem Gerichtsbeschluss 0,11 cent Dividende zahlt, ansonsten nichts, der wird nicht 3,5 Mio freiwillig mehr zahlen!

      Wie gesagt ich hoff das ich mich irre...

      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::
      :cool:GrußdeSade!:cool:
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.16 15:58:57
      Beitrag Nr. 1.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.436.468 von deSade am 08.10.16 18:47:40@deSade

      Rhetorische Rückfrage: Warst Du einmal auf einer der Sachsenmich HVs anwesend?

      Ich stimme Dir 100-%ig zu, Müller und Sachsenmilch ist ein Alptraum unter CorGov-Aspekten und deckt schonungslos die rechtlichen Lücken im dt. AktG auf.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.16 17:15:19
      Beitrag Nr. 1.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.439.609 von jkreusch am 09.10.16 15:58:57
      Nein...
      ...ich verfolge nur die Entwicklung von Sachsenmilch seit der Übernahme durch Müller...

      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      :cool:GrußdeSade!:cool:
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.16 10:03:13
      Beitrag Nr. 1.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.439.858 von deSade am 09.10.16 17:15:19War schon jemand in Leppersdorf wegen der "Auslage" ?

      Muss der Start der Auslage mitgeteilt werden ?

      Oder wäre das Dokument auch alternativ zu erhalten ?

      Viele grüße
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 10:59:39
      Beitrag Nr. 1.086 ()
      4.554,94 € bietet Müller - lediglich den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Bekanntgabe des Delistings.

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1048424-1061-1070…

      Rechtlich ist dies in diesem Fall jedoch UNZULÄSSIG weil gem. Börsengesetz:

      .... muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      Damit sollte Müller nicht durchkommen!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 11:14:22
      Beitrag Nr. 1.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.652.351 von Ahnung? am 09.11.16 10:59:39
      Zitat von Ahnung?: 4.554,94 € bietet Müller - lediglich den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Bekanntgabe des Delistings.

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1048424-1061-1070…

      Rechtlich ist dies in diesem Fall jedoch UNZULÄSSIG weil gem. Börsengesetz:

      .... muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      Damit sollte Müller nicht durchkommen!


      Was passiert, wenn man das Angebot annimmt und Müller später per Gericht verdonnert wird den gutachterlichen Wert zu ermitteln? Erhalten dann die Andiener eine Nachzahlung?
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 11:28:42
      Beitrag Nr. 1.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.652.351 von Ahnung? am 09.11.16 10:59:39Hallo Ahnung?
      ich kann diese Meldung weder bei der Bafin, noch auf der Sachsenmilch-Netzseite noch bei Bloomberg finden. Woher hast Du die Info über den Angebotspreis?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 11:37:33
      Beitrag Nr. 1.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.652.663 von unicum am 09.11.16 11:28:42Hallo Unicum,

      sorry, ich habe vorher den falschen Link hierzu eingestellt. Jetzt der korrekte:

      http://www.saho-gmbh.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/document…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 11:45:40
      Beitrag Nr. 1.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.652.717 von Ahnung? am 09.11.16 11:37:33Ok, danke!
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 14:03:43
      Beitrag Nr. 1.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.652.351 von Ahnung? am 09.11.16 10:59:39
      Zitat von Ahnung?: 4.554,94 € bietet Müller - lediglich den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Bekanntgabe des Delistings.

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1048424-1061-1070…

      Rechtlich ist dies in diesem Fall jedoch UNZULÄSSIG weil gem. Börsengesetz:

      .... muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      Damit sollte Müller nicht durchkommen!


      Welche Sanktionsmöglichkeiten hat man denn? Anzeige bei der BaFin? Dann kommt nichts dabei raus:cry:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 14:34:13
      Beitrag Nr. 1.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.654.364 von schaerholder am 09.11.16 14:03:43Klar, man muss den Vorgang den "Beamten" des Bafin mitteilen!

      Es wurde in Frankfurt innerhalb der letzten 6 Monate vor Delistingbekanntgabe nur an 6 Tagen ein Kurs festgestellt (also ganz klar weniger als an einem Drittel der Tage, hinsichtlich des im Gesetz genanten Zeitraumes).

      Ich habe die Kursstellungen in Frankfurt und die Veränderung zum nächsten gestellten Kurs in den 6 Monaten vor Delistingankündigung hier mal zusammengestellt:

      15.04.16: 4.675 € - 1 Aktie
      25.04.16: 4.530 € - 2 Aktien (minus 3,1 % zum vor gehandelten Kurs)
      30.05.16: 4.099 € - 40 Aktien (minus 9,51 % zum vor gehandelten Kurs)
      27.06.16: 4.150 € - 5 Aktien (plus 1,24 % zum vor gehandelten Kurs)
      05.07.16: 4.480 € - 4 Aktien (plus 7,95 % zum vor gehandelten Kurs)
      01.08.16: 4.649,90 € - 1 Aktie (plus 3,79 % zum vor gehandelten Kurs)

      Ich werde die Bafin mal anmailen. Schön wäre es, wenn dies mehrer Streubesitzaktionäre der Sachsenmilch AG machen würden. So würde das Bafin eher mal wachgerüttelt.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 15:12:52
      Beitrag Nr. 1.093 ()
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 15:58:21
      Beitrag Nr. 1.094 ()
      Mail an die Bafin in der Sache ist raus. Ich bin mal auf die Reaktion gespannt.

      Wer schließt sich an und mailt die Bafin ebenfalls an.

      Wir können uns nicht alles gefallen lassen!!!
      29 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.16 16:30:52
      Beitrag Nr. 1.095 ()
      10 Stücke in Stuttgart und 5 Stücke in Frankfurt werden zu 4.650 € gesucht.
      Avatar
      schrieb am 11.11.16 16:11:08
      Beitrag Nr. 1.096 ()
      Wer Aktien abgeben möchte kann dies zu 4.700 Euro in Frankfurt und Stuttgart aktuell über dem "Müller-Gebot" tun.
      Avatar
      schrieb am 11.11.16 17:58:27
      Beitrag Nr. 1.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.655.735 von Ahnung? am 09.11.16 15:58:21Über die Zulässigkeit das Delisting entscheidet ja nicht die BaFin, sondern hier der Börsenvorstand der Frankfurter Börse und da sollte das Ergebnis ja klar sein. Dieses Angebot recht nicht aus.

      Gegen eine anderslautende Entscheidung muss man dann vermutlich beim Verwaltungsgericht vorgehen.
      28 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.16 11:36:20
      Beitrag Nr. 1.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.676.144 von Kalchas am 11.11.16 17:58:27Abfindungsangebot zu 4554.94 erhalten.
      Frist bis 14.12.16.
      was,wenn man darauf nicht reagiert?
      viele Grüsse.
      27 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.16 16:27:18
      Beitrag Nr. 1.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.679.591 von nemus am 12.11.16 11:36:20Die Aktien bleiben im Depot, es passiert zunächst nichts. Nachteil ist dann zweifelsohne, dass nach der Einstellung der Börsennotitz kein Handel mehr möglich ist. Valora wird bestimmt außerbörslich die Aktien handeln. Die Geld-/Briefspannen sind aber hier sehr groß.

      Alternativ müsste man auf die Börse Hamburg zugehen, um dort um ein Listing ersuchen. Wer könnte hier tätig werden?
      26 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.16 17:01:15
      Beitrag Nr. 1.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.680.737 von Ahnung? am 12.11.16 16:27:18danke für die Antwort,aber ""Nicht reagieren"scheint mir dann doch keine vernünftige Alternative.
      Den wahren Wert der Aktie zu erhalten--also ca.6000 Euro-- bleibt nur Wunschdenken?
      Oder lässt sich dies mit vertretbarem Risiko und Aufwand erreichen?
      Verwaltungsgericht wegen 1 Aktie?
      Vielleicht kannst Du hierzu noch etwas sagen.?
      Oder sich abfinden mit der "Minimalsumme" von 4554.94?
      25 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.16 17:40:23
      Beitrag Nr. 1.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.680.890 von nemus am 12.11.16 17:01:15Bis jetzt gibt es keine Entscheidung der Börse Frankfurt. Sollte die dem Delisting stattgeben, dann müsste ein Aktionär dagegen vorgehen. Das positive Ergebnis in einem solchen verfahren kann nur sein, dass die Aktie börsennotiert bleibt.

      Bevor nicht klar ist. ob es ein Delisting geben wird, sollte man nicht andienen. Wenn es zu keinem Delisting kommt, bekommt man die Aktien jedenfalls nicht mehr zurück. Es ist ja auch schon ein Delistingantrag zurückgezogen worden. Das kann ja wieder passieren.

      Kommt es zu einem Delisting, dann ist immer noch nicht klar, ob die Aktie in einem Freiverkehr notiert wird. Wenn nicht, wird es mit der Handelbarkeit der Aktie schwierig. Wenn man das Geld braucht, dann sollte man verkaufen. Meistens gibt es an der Börse aber mehr als das Angebot von Müller. Wenn man das Geld nicht braucht, dann wartet man halt auf den Squeeze Out. Da sollte es erheblich mehr geben als dieses Angebot als auch die von Dir genannten 6000 Euro. Über den Zeitablauf kann man nichts sagen. Die Sachsenmilch hat ganz erhebliche Verlustvorträge, aber kein opeatives Geschäft. Normalerweise müsste der müller daran interessiert sein, die Verlustvorträge möglichst schnell zu nutzen. Die Nutzung könnte ja durch weitere Gesetzesänderungen erschwert werden oder ganz verhindert werden. Von daher wäre ja eigentlich klar, wie man rational entscheiden würde. Das hat aber, wie man seit Jahren sieht, offenbar niemand vor.
      24 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.16 21:05:44
      Beitrag Nr. 1.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.681.115 von Kalchas am 12.11.16 17:40:23"Dann wartet man halt auf den Squeez Out"
      wenn man das Geld in absehbarer Zeit nicht braucht.

      Warum sollte Müller den Q.O. anstreben?
      Kann er uns nicht einfach weiter hängen lassen?
      Was verliert er?
      Oder hängt dies mit der Verwertung der Verlustvorträge zusammen und der Q.O.wäre tatsächlich ganz in seinem Interesse.
      Andernfalls,warum hat er den dann nicht schon längst gemacht,oder war er wegen der noch freien Aktionäre nicht in der Lage dazu und ist es auch momentan nicht.
      Fazit:
      Auf den Q.O. spekulieren.
      Oder alternative Überlegung:
      Um den Q.O.vollziehen zu können,müsste er noch weitere Aktien aufkaufen-- und die sollte man vernünftigerweise nicht unter 6000 Euro abgeben?
      Richtig?.
      Kann manDich so verstehen?
      23 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 20:05:11
      Beitrag Nr. 1.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.681.919 von nemus am 12.11.16 21:05:44Es ist ja nun offensichtlich, dass Müller nicht teilen will. Das gilt dann insbesondere für die Nutzung der steuerlichen Verlustvortträge. Sogar das operative Geschäft wurde abgegeben. Verzichten wird er auf eine Nutzung nun auch nicht. Da liegt es nahe, dass dies nach einem Squeeze Out erfolgen soll. Wirtschaftlich ist das unsinnig, aber wenn der Großaktinör meint, sich und allen anderen Aktionären zu schaden, dann kann er das tun.

      Im Grunde ist das Delisting ja seine letzte Patrone, um auf eine 95 %- Mehrheit zu kommen. Ich glaube aber, dass er sich verrechnet. Laut den Angebot fehlen für die 95 % knapp 1500 Aktien. Die bekommt er nie mit diesem Angebot, und danach, ohne dass die Aktie an der Börse gehandelt wird, erst recht nicht.

      Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out, bei dem 90 % nötig sind, bringt dem Großaktionär auch nichts, da er dann nach meinem Verständnis die steuerlichen Verlustvorträge nicht mehr nutzen kann. Selbst die 90 % wird er mit dem Angebot nicht erreichen.

      Man muss jetzt die Bekanntmachungen der Frankfurter Börse zu Sachsenmilch beachten. Bis jetzt gibt es aber nichts Neues.

      http://www.xetra.com/xetra-de/newsroom/fwb-bekanntmachungen-…
      22 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 21:00:46
      Beitrag Nr. 1.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.684.928 von Kalchas am 13.11.16 20:05:11
      Zitat von Kalchas: Es ist ja nun offensichtlich, dass Müller nicht teilen will. Das gilt dann insbesondere für die Nutzung der steuerlichen Verlustvortträge. Sogar das operative Geschäft wurde abgegeben. Verzichten wird er auf eine Nutzung nun auch nicht. Da liegt es nahe, dass dies nach einem Squeeze Out erfolgen soll. Wirtschaftlich ist das unsinnig, aber wenn der Großaktinör meint, sich und allen anderen Aktionären zu schaden, dann kann er das tun.

      Im Grunde ist das Delisting ja seine letzte Patrone, um auf eine 95 %- Mehrheit zu kommen. Ich glaube aber, dass er sich verrechnet. Laut den Angebot fehlen für die 95 % knapp 1500 Aktien. Die bekommt er nie mit diesem Angebot, und danach, ohne dass die Aktie an der Börse gehandelt wird, erst recht nicht.

      Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out, bei dem 90 % nötig sind, bringt dem Großaktionär auch nichts, da er dann nach meinem Verständnis die steuerlichen Verlustvorträge nicht mehr nutzen kann. Selbst die 90 % wird er mit dem Angebot nicht erreichen.

      Man muss jetzt die Bekanntmachungen der Frankfurter Börse zu Sachsenmilch beachten. Bis jetzt gibt es aber nichts Neues.

      http://www.xetra.com/xetra-de/newsroom/fwb-bekanntmachungen-…


      Der "Endspiel-Studie" von Solventis war zu entnehmen, dass es einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der steuerlichen Verlustverrechnung gibt, so dass Verlustvorträge bei Anteilserhöhungen nicht mehr verfallen können.

      Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Das Thema scheint auf einem fortgeschrittenem Weg zu sein:

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…

      http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer…
      21 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 22:09:50
      Beitrag Nr. 1.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.685.159 von straßenköter am 13.11.16 21:00:46Viel mehr als hundert Aktien gehen in einem Jahr nicht um. In dem Tempo hätte Müller sein Ziel in Jahren erreicht. Ob er dann noch jetzigen die Verlustvorträge nutzen kann, hängt von Gesetzesänderungen in der Zwischenzeit ab. Das könnte ja so laufen, dass es einen Zeitrahmen für die Verrechnung von Verlusten gibt.

      Von daher wäre es ja eigentlich rational, die so schnell wie möglich zu nutzen. Aber darum scheint es halt nicht zu gehen. Das gilt ja schon seit Jahren.
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 14:53:03
      Beitrag Nr. 1.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.685.417 von Kalchas am 13.11.16 22:09:50kalchas,vielen Dank für die Antworten und die Geduld,
      aber ,dass ich es endlich kapiere,
      was ist also Müllers Ziel, von dem Du sprichst?
      Was hat es mit den 90 oder 95% auf sich?
      Was kann er damit erreichen.
      Ist das das Ziele, von dem Du geschrieben hast?
      Gibt es sowas wie den sog. worst case für uns Aktionäre.?
      (den man ihm dann wohl besser nicht auf die Nase bindet)
      Warum hat Müller die Verlustvorträge nicht schon längst verbraucht,oder hängt dies damit zusammen,dass er
      nicht mit den freien Aktionären teilen will?
      Wie könnte er dies erreichen und ist das das von Dir angesprochene Ziel.
      Ich kenn mich irgendwie nicht aus--- klare Empfehlung scheint aber zu sein- unter der Voraussetzung, dass man
      das Geld nicht braucht--das Andienungsangebot nicht anzunehmen.
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 15:19:02
      Beitrag Nr. 1.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.689.632 von nemus am 14.11.16 14:53:03Ich nehme mal an, dass Müller mit den übrigen Aktionäten nicht teilen will, was dann bedeutet, dass er die steuerlichen Verliustvoträge erst nutzen will, wenn alle Aktionäre draußen sind.

      Den Ausschluß der Aktionäre erreicht er mit einem Beschluss der HV. Einen Antrag auf die HV kann er aber nur stellen, wenn er die nötige Mehrheit besitzt. Dazu müsste er eine Bewertung der Sachsenmilch erstellen lassen und eine Abfindung in Höhe des Unternehmenswerts bieten. Als Minderheitsaktionär kann man den Wert gerichtlich überpfüfen lassen.

      Für einen Squueze Out braucht er mindestens 95 %. Das wäre aus Müllers Sicht zielführend. Danach würde er versuchen die Verlustvorträge zu nutzen. Das ist unproblematisch, da die Sachsenmilch weiter existiert.

      Die andere Möglichkeit wäre ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out. Dazu benötigt er 90 %. Daraufhiin wird die Sachsenmilch auf ein anderes Unternehmen verschmolzen (also quasi fusioniert). Damit würde die Sachsenmilch nicht mehr existieren und die Verlustvorträge dürften nicht mehr genutzt werden können.

      Der Worst Case ist halt, dass sich die Sache hinzieht und man die Aktie nach einem Delisting nicht mehr handeln kann. Das ist schlecht, wenn absehbar ist, dass man das Geld braucht.

      Bei einem außerbörslichen Verkauf (egal wie man einen Käufer findet) macht das bez. der Abgeltungssteuer mehr Arbeit, allerdings nur wenn die Aktien nach dem 31.12.2008 gekauft wurden. Die Bank weiß von den Preisen nichts, berechnet also keine Abgeltungssteuer. Rechtlich so, dass die Bank 25 % des Kaufpreises (!) einbehalten muss, obwohl eventuell gar kein Gewinn angefallen ist. Das muss man dann im Rahmen der Steuererklärung korrigieren lassen.
      18 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 15:42:42
      Beitrag Nr. 1.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.689.848 von Kalchas am 14.11.16 15:19:02Das mit der Pauschalbesteuerung kenne ich bei Wertpapieren, wenn die Einstandsdaten nicht vorliegen. Ich habe bislang nur außerbörslich verkauft, wobei ich den Verkaufsauftrag bei Schnigge über meine Depotbank erteilt habe. Die Abrechnung war ganz normal. Valora hat mir mitgeteilt, dass bei einer Transaktion die Abrechnung an die Depotstelle weiterzuleiten ist. Dann würde man die Daten nachpflegen. Ob dies in der Praxis wirklich so ist, kann ich Dir leider noch nicht sagen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 16:01:03
      Beitrag Nr. 1.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.690.004 von straßenköter am 14.11.16 15:42:42Ich meine den Fall, dass man einen privat verkauft. Hatte ich schon, ist halt lästig. Es nutzt noch nicht mal was, wenn man den Verkaufspreis der Bank mitteilt. Unter Umständen zahlt man vorab Steuern, obwohl gar kein Gewinn angefallen ist. Die Zurückerstattung muss man dann beantragen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 16:07:03
      Beitrag Nr. 1.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.690.181 von Kalchas am 14.11.16 16:01:03
      Zitat von Kalchas: Ich meine den Fall, dass man einen privat verkauft. Hatte ich schon, ist halt lästig. Es nutzt noch nicht mal was, wenn man den Verkaufspreis der Bank mitteilt. Unter Umständen zahlt man vorab Steuern, obwohl gar kein Gewinn angefallen ist. Die Zurückerstattung muss man dann beantragen.


      Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Gut, dass Du es erwähnst. Ich habe nämlich einen Delistingtitel, da rennt mir der Großaktionär schon länger hinterher. Stimmt, da müsste man die Problematik in der Tat haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 16:10:03
      Beitrag Nr. 1.111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.689.848 von Kalchas am 14.11.16 15:19:02Wenn Müller wirklich einen Squeeze Out mit 95% will, hat er nicht verstanden wie ein Delisting funktioniert. Zum jetzigen Kurs bekommt er fast nichts. Bietet er irgendwas >5500€ hätte er Chancen, weil man dann beginnt Chancen und Risiken gegenzurechnen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 16:26:14
      Beitrag Nr. 1.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.690.004 von straßenköter am 14.11.16 15:42:42Es sind sogar 30 %.

      §43 a EstG, Absatz 2 und Satz 10

      Liegt ein Börsenpreis nicht vor, bemisst sich die Steuer nach 30 Prozent der Anschaffungskosten.

      Ich war da doch ziemlich überracht. Wenn auch kein Einstandkurs bekannt ist, dann muss die Bank das melden. Den Fall sollte es hier nicht geben.
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 17:39:50
      Beitrag Nr. 1.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.690.241 von straßenköter am 14.11.16 16:07:03Ich hatte auch einen solchen Fall - Verkauf an den Großaktionär außerbörslich (jedoch noch zu einem Zeitpunkt, in dem die Aktie in Hamburg (oder sonstwo) gelistet war)

      Meine Bank hat dann wie folgt abgerechnet:
      (Börsen-)Kurs des Tages, an dem ich die Aktie an den Großaktionär übertragen habe (also nicht mein Verkaufspreis!) ./. Einstandspreis
      Davon gingen dann 25 % Steuern ab.

      Ich selbst habe dann in der Steuererklärung noch zusätzlich versteuert:
      meinen Verkaufspreis ./. (Börsen-)Kurs des Tages, an dem ich die Aktie an den Großaktionär übertragen habe .... und davon 25 % gelöhnt.

      Dies war allerdings nur deshalb möglich, weil die Aktie noch irgendwo in irgendeinem Segment notiert war. Im Falle eines kompletten Delistings ist das dann natürlich nicht mehr möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 10:33:05
      Beitrag Nr. 1.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.690.256 von straßenköter am 14.11.16 16:10:03Chancen und Risiken,
      am Besten für uns wäre dann doch wohl der sog.Squeez Out
      Auf ein Angebot seinerseits gingen wir sicher ein.
      Herr Müller müsste dann aber die Verlustvorträge mit den paar freien Aktionären teilen.
      Was wäre dann eine Aktie ungefähr wert?
      Was hätte Herr Müller davon?
      Er könnte die Rechtsform AG. auflösen?
      Er könnte die Verlustvorträge nützen.
      Und unsere Risiken?
      Wenn er delistet:
      Wir Aktionäre können unsere Aktien noch schlechter handeln und sind gleichsam enteignet.Wenn das über Jahre weiter so liefe,wäre dies natürlich mies.
      Dann müsste man ihm besser irgendwie entgegen kommen,nur wie?
      Und Müllers Risiken?
      Er kann seine Verlustvorträge nicht nutzen?
      Sehe ich dies in etwa so richtig.
      M.E. wird Müller den Squeez Out so lange als möglich vermeiden.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:13:02
      Beitrag Nr. 1.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.695.929 von nemus am 15.11.16 10:33:05Aktionär bleibt man auch noch nach dem Delisting. Folglich wirst Du dadurch nicht enteignet. Es ist eventuell schwer, einen Käufer für einen anständigen Preis zu finden.

      Auch bei einem Squeeze Out wird Müller bez. der Verlustvorträge nicht teilen wollen. Die Sachsenmilch hat ja kein operatives Geschäft mehr und verleiht nur noch ihr Vermögen im Müller-Konzern. Operatives Geschäft dürfte erst nach dem Squeeze Out eingebracht werden. Der Verlustvortrag würde also bei einer Bewertung anlässlich des Squeeze Outs nicht berücksichtigt werden. Allerdings sollte ja zumindest das Nettovermögen verteilt werden können. Das sind gut 137 Mio Euro. Das wären dann 6.850 Euro pro Aktie. Die will er aber offenbar nicht zahlen.

      Natürlich kann Müller die Aktionäre zeitlich lahm legen. Anders herum funktioniert das aber auch. Die Aktionäre will er los werden, schafft es aber nicht. Mit einem Delisting, das ich bei diesem Angebot nicht sehe, hat er sein Pulver eh verschossen.

      Bei einer Umwandlung in eine GmbH müsste er ja wiederum eine Unternehmensbewertung machen lassen und ein Angebot machen, welches wiederum gerichtlich überprüft werden kann. Das ist ja dann keine Drohung. Es ist dann noch so, dass man dieses Angebot gar nicht annehmen muss, sondern GmbH-Gesellschafter werden kann. Das spricht eigentlich gegen dieses Vorgehen. Bei einem Squeeze Out würden alle Minderheitsaktionäre ausscheiden.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:30:36
      Beitrag Nr. 1.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.244 von Kalchas am 15.11.16 11:13:02Der Weg über eine GmbH würde funktionieren, weil er damit die 95%-Marke knacken würde. Und danach käme der Squeeze Out, so wie es bei der GmbH-Umwandlung bei Update Software war. Dennoch kann dies nicht der Weg sein, da er keinerlei Vorteile gegenüber einem vernünftigen Angebot bietet. Zudem wird bei einer Umwandlung genauso ein Gutachten für die Abfindung herangezogen. Der GmbH- oder KG-Weg ist also nur in Sondersituationen wie z.B. bei den Immobuden sinnvoll. Deshalb könnte Westgrund hier einer der nächsten Kandidaten sein.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:40:57
      Beitrag Nr. 1.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.379 von straßenköter am 15.11.16 11:30:36Gibt es denn bei einer deutschen GmbH die Möglichkeit eines Squeeze Outs? Ist mir nicht bekannt.

      Update ist nicht relevant, da es sich um ein österreichisches Unzternehmen handelt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:53:07
      Beitrag Nr. 1.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.475 von Kalchas am 15.11.16 11:40:57
      Zitat von Kalchas: Gibt es denn bei einer deutschen GmbH die Möglichkeit eines Squeeze Outs? Ist mir nicht bekannt.

      Update ist nicht relevant, da es sich um ein österreichisches Unzternehmen handelt.


      Ich war bei Update nur bis zum Widerspruch dabei. Es scheint aber einen "Squeeze Out" für GmbHs zu geben:
      http://spruchverfahren.blogspot.de/search?q=update+software
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:56:03
      Beitrag Nr. 1.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.244 von Kalchas am 15.11.16 11:13:02vielen Dank für die Antwort.
      Du schreibst:"Natürlich kann Müller die Aktionäre lahm legen"( das meinte ich salopp unter gleichsam enteignen,wenn dies über Jahre sich so verhält).
      "Anders herum funktioniert das aber auch",soll heissen, wir vermasseln ihm sein Ziel,uns los zu werden!
      Natürlich kann ich als 1 Aktie-Halter auf das Geld verzichten--aber von Müller weiterhin über Jahre lahm gelegt zu werden, würde mich schon stören.
      Nun frage ich mich,in wieweit er es als störend empfindet,uns nicht los zu werden.
      Die Frage ist also,wer stört sich mehr,
      oder anders gefragt,was stört den Herrn Müller so gewaltig uns Kleinaktionären?
      Will er einfach aus Eigensucht nur 4554.94Euro bezahlen, ich auf der anderen Seite aber meine,mich damit nicht abspeisen lassen zu müssen.
      Ein Pokerspielchen?
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 11:56:49
      Beitrag Nr. 1.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.571 von straßenköter am 15.11.16 11:53:07Das war aber in Österreich, aber wer weiß, vielleicht wird der Firmensitz auch noch nach Österreich verlagert.

      Aber beim Spruchverfahren ist die Rechtslage nicht anders als in Deutschland. Viel gewinnt der Müller dadurch nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.16 12:03:36
      Beitrag Nr. 1.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.696.607 von Kalchas am 15.11.16 11:56:49
      Zitat von Kalchas: Das war aber in Österreich, aber wer weiß, vielleicht wird der Firmensitz auch noch nach Österreich verlagert.

      Aber beim Spruchverfahren ist die Rechtslage nicht anders als in Deutschland. Viel gewinnt der Müller dadurch nicht.


      Österreich in Deutschland haben eine ziemlich ähnliche Rechtsprechung. Dennoch ist es natürlich ungewiss, ob dies in Deutschland 1:1 so ist. Für Sachsenmilch macht wie gesagt die Umwandlung sowieso keinen Sinn. Wenn Müller einen Squeeze Out plant, kommt er um den Cashwert nicht herum.
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 15:09:59
      Beitrag Nr. 1.122 ()
      Sachsenmilch Aktiengesellschaft
      Leppersdorf
      Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft
      Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der
      Sachsenmilch AG, An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf
      gemäß den §§ 27 Abs. 1, 14 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
      Übernahmegesetzes zum Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der
      Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH, An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf
      an die Aktionäre der Sachsenmilch AG, Wachau OT Leppersdorf
      zum Erwerb ihrer Aktien an dieser Gesellschaft mit der
      ISIN: DE000A0DRXC4
      gegen Zahlung einer Geldleistung

      Die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH („Bieterin“) hat am 09.11.2016 nach § 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) eine Angebotsunterlage im Sinne des § 11 WpÜG („Angebotsunterlage“) für ihr Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) („Angebot“) an die Aktionäre der Sachsenmilch AG, Wachau OT Leppersdorf („Zielgesellschaft“) zum Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE000A0DRXC4), entsprechend ca. 14,46 % des Grund-kapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft, gegen Zahlung einer Geldleistung von 4.554,94 EUR („Angebotspreis“) je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der Sachsenmilch AG („Vorstand“) durch die Bieterin am 09.11.2016 übermittelt und im Anschluss daran dem Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG („Aufsichtsrat“) zugeleitet.

      Die Angebotsunterlage kann nach Angaben der Bieterin in deutscher Sprache unter http://www.saho-gmbh.de abgerufen werden und wird bei der UniCredit Bank AG, Arabellastr. 12, 81925 München, Telefax: 0049-89-378-44081, Email: tender-offer@unicreditgroup.de zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

      Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft geben dazu folgende gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG („Stellungnahme“) ab:
      I.

      Allgemeine Informationen zur Stellungnahme
      1.

      Rechtliche Grundlage der Stellungnahme

      Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben.
      2.

      Tatsächliche Grundlagen für die Stellungnahme

      Sämtliche in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben, Erwartungen, Beurteilungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen und Absichten beruhen auf den Informationen, über die der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Stellungnahme verfügt, bzw. geben jeweils seine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen oder Absichten wieder. Diese können sich nach dem Datum der Veröffentlichung der Stellungnahme ändern. Eine Aktualisierung dieser Stellungnahme werden Vorstand und Aufsichtsrat nur im Rahmen der nach deutschem Recht bestehenden Pflichten vornehmen.

      Die Angaben zu Absichten der Bieterin beruhen auf Aussagen und Mitteilungen der Bieterin, die Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft nicht verifizieren können. Soweit diese Stellungnahme auf die Angebotsunterlage Bezug nimmt oder diese zitiert oder wiedergibt, handelt es sich um bloße Hinweise, durch welche der Vorstand und Aufsichtsrat sich die Angebotsunterlage der Bieterin aber weder zu eigen machen noch eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsunterlage übernehmen.
      3.

      Eigenverantwortliche Entscheidung der Aktionäre der Zielgesellschaft

      Der Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass ihre Aussagen und Beurteilungen in dieser Stellungnahme die Aktionäre der Zielgesellschaft nicht binden und die Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Aktionäre der Zielgesellschaft haben vielmehr ihre eigene Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots anhand der Angebotsunterlage sowie anhand aller sonstigen ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen (einschließlich einer von ihnen eingeholten individuellen Beratung) und unter Berücksichtigung ihrer individuellen steuerlichen und anderen Belangen zu treffen.
      Der Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen insbesondere, dass alle Personen, die die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder die das Angebot annehmen möchten, aber den Wertpapiergesetzen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich über diese Gesetze informieren und diese einhalten.
      4.

      Veröffentlichung der Stellungnahme und etwaiger zusätzlicher Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots

      Die Stellungnahme wird, ebenso wie alle Stellungnahmen zu etwaigen Änderungen des Angebots, bis zum 14.12.2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) gemäß den §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.sachsenmilchag.de veröffentlicht; Kopien davon werden bei der Zielgesellschaft unter der Anschrift An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf, Telefon: 03528-434-0, Email: aktionaere@sachsenmilch.de zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Stellungnahmen zu etwaigen Änderungen des Angebots werden gemäß den §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter der vorstehend genannten Adresse der Gesellschaft veröffentlicht.

      Diese Stellungnahme wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.
      II.

      Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin
      1.

      Informationen zur Zielgesellschaft
      1.1

      Kapitalverhältnisse: Das Grundkapital der Sachsenmilch AG beträgt EUR 51.129,19.
      1.2

      Anteilsverhältnisse: Circa 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte werden von der Bieterin gehalten, weitere 5,44% werden von der TML-Invest S.a r.l gehalten. Der Rest ist im Streubesitz.
      1.3

      Überblick über die Geschäftstätigkeit: Gegenstand der Sachsenmilch AG ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens.
      1.4

      Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft: Mitglieder des Vorstands sind die Herren Johannes Gufler und Branislav Fiala. Mitglieder des Aufsichtsrats sind Herr Theobald Müller, Frau Susanne Müller und Herr Wilfried Neuß.
      1.5

      Tochtergesellschaften: Die Zielgesellschaft hat keine Tochtergesellschaften.
      1.6

      Börsenzulassung: Die Sachsenmilch-Aktien werden im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE000A0DRXC4 / WKN A0DRXC (Inhaber Aktien) gehandelt. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft am 23.09.2016 beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.
      2.

      Informationen zur Bieterin und zu den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen
      2.1

      Kapitalverhältnisse: Das Stammkapital beträgt EUR 100.000,-
      2.2

      Anteilsverhältnisse: 94,9% der Geschäftsanteile werden von der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Fischach gehalten, 5,1% der Geschäftsanteile werden von der TM Dairy Finance S.a r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg, gehalten.
      2.3

      Überblick über die Geschäftstätigkeit: Unternehmensgegenstand ist der Erwerb sowie das Verpachten und die Veräußerung von Anlagevermögen zum Betrieb einer Molkerei am Standort Leppersdorf und die Funktion als Holding-Gesellschaft der Sachsenmilch AG mit Sitz in Wachau.
      2.4

      Zusammensetzung der Geschäftsführung: Mitglieder der Geschäftsführung sind die Herren Günter Brandmeier und Carsten Schmiedler. Die Bieterin hat keinen Aufsichtsrat.
      2.5

      Tochtergesellschaften: Die Sachsenmilch AG ist das einzige Tochterunternehmen der Bieterin.
      2.6

      Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen: Die Zielgesellschaft ist eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne vom § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG. Ferner sind die in der Anlage 1 aufgeführten direkten oder indirekten Mutterunternehmen der Bieterin sowie deren jeweiligen direkten oder indirekten Tochterunternehmen gemeinsam handelnde Personen.
      2.7

      Beteiligung der Bieterin an der Zielgesellschaft: Die Bieterin ist an der Zielgesellschaft mit ca. 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte beteiligt.
      III.

      Hintergrund und Einzelheiten des Angebots
      1.

      Maßgeblichkeit der Angebotsunterlage

      Im Folgenden werden einige ausgewählte Informationen aus dem Angebot der Bieterin dargestellt, die aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Zwecke dieser Stellungnahme bedeutsam sind. Für weitere Informationen und Einzelheiten (insbesondere im Hinblick auf die Angebotsbedingungen, die Annahmefristen, die Annahmemodalitäten und die Rücktrittsrechte) werden die Aktionäre der Sachsenmilch AG auf die Ausführungen in der Angebotsunterlage verwiesen. Die folgenden Informationen fassen lediglich in der Angebotsunterlage enthaltene Informationen zusammen. Die Beschreibung des Angebots in dieser Stellungnahme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für den Inhalt und die Abwicklung des Angebots sind allein die Bestimmungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Jedem Aktionär der Sachsenmilch AG obliegt es in eigener Verantwortung, die Angebotsunterlage zur Kenntnis zu nehmen und die für ihn notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
      2.

      Hintergründe des Angebots

      Der Vorstand der Sachsenmilch AG hat am 23.09.2016 durch eine Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass er bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Sachsenmilch-Aktien zum regulierten Markt (Delisting) beantragen wird. Die Sachsenmilch AG hat damit die Konsequenz aus dem geringen Streubesitz und den damit verbundenen geringfügigen Handelsvolumina mit Sachsenmilch-Aktien sowie aus dem Umstand gezogen, dass die Zulassung zum regulierten Markt für die Sachsenmilch AG unter dem Gesichtspunkt der Nutzung des Kapitalmarkts zur Eigenmittelaufnahme keinen nennenswerten Mehrwert hat und die mit der Zulassung verbundenen Kosten und Aufwendungen nicht mehr rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bieterin als historischer Mehrheitsaktionär entschieden, den außenstehenden Aktionären das Delisting- Erwerbsangebot zu unterbreiten und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien an der Sachsenmilch AG zu verkaufen.
      3.

      Stand behördlicher Genehmigungen

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 08.11.2016 die Veröffentlichung der Angebotsunterlage bzw. des Delisting-Angebots als zuständige Behörde gestattet.
      4.

      Angebotspreis

      EUR 4.554,94 je Sachsenmilch-Aktie
      5.

      Annahmefrist
      Beginn: 9. November 2016
      Ende: 14. Dezember 2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
      IV.

      Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung
      1.

      Art der Gegenleistung

      Bei dem Angebot der Bieterin handelt es sich um ein Delisting-Erwerbsangebot, das ausschließlich eine Geldleistung vorsieht. Für dieses gelten gesetzliche Mindestpreisregeln. Eine Gegenleistung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen.
      2.

      Angebotspreis

      Die Bieterin bietet einen Angebotspreis in Höhe von 4.554,94 EUR je Sachsenmilch-Aktie einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2016 an.
      3.

      Mindestangebotspreis nach WpÜG

      Soweit Vorstand und Aufsichtsrat dies aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen beurteilen können, erfüllt der Angebotspreis je Sachsenmilch-Aktie von 4.554,94 EUR die Mindestpreisanforderungen gemäß § 31 WpÜG in Verbindung mit den §§ 3 ff WpÜG - Angebotsverordnung.

      Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Erwerbsangebot gemäß den §§ 29 ff WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der jeweiligen Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots entsprechen („3-Monats-Durchschnittskurs“). Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestimmte Durchschnittskurs zum Stichtag 16. Juni 2016 betrug 4.554,94 EUR.
      4.

      Gesamtwürdigung der Gegenleistung

      Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Frage der Angemessenheit der Höhe der von der Bieterin angebotenen Gegenleistung für die Sachsenmilch Aktien befasst. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt IV. der Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung in Höhe von 4.554,94 EUR je Sachsenmilch-Aktie dem fairen Wert der Sachsenmilch-Aktie entspricht und daher aus finanzieller Sicht angemessen ist.
      V.

      Finanzierung des Angebots
      1.

      Maximale Gegenleistung

      Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat die Bieterin vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Danach muss die Bieterin sicherstellen, dass ihr - bei unterstellter Annahme des Angebots - für alle nicht von ihr oder über eine 100%ige Tochtergesellschaft gehaltenen Sachsenmilch-Aktien 13.172.886,48 EUR zur Verfügung stehen, um das Angebot vollständig erfüllen zu können.
      2.

      Finanzierung des Angebots

      Die Bieterin hat nach eigenen Angaben die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung dieser notwendigen Mittel getroffen. Bezüglich weiterer Einzelheiten zu der Finanzierung wird auf 13. der Angebotsunterlage verwiesen.
      3.

      Würdigung der von der Bieterin getroffenen Finanzierungsmaßnahmen

      Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat erfüllen die von der Bieterin getroffenen Maßnahmen die Anforderungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.
      VI.

      Von der Bieterin und von dem wirtschaftlichen Bieter mit dem Angebot verfolgte Ziele
      1.

      Absichten der Bieterin und des wirtschaftlichen Bieters

      Die Konzernobergesellschaft der Bieterin ist die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg. In Ziffer 9 der Angebotsunterlage hat die Bieterin darauf hingewiesen, dass die Absichten des wirtschaftlichen Bieters mit den Absichten der Bieterin identisch sind. Die Bieterin hat ihre Absichten im Hinblick auf die Zielgesellschaft und die Bieterin insbesondere unter Ziffer 9.1 der Angebotsunterlage beschrieben; den Aktionären wird empfohlen, auch diese Passage sorgsam zu lesen. Danach beabsichtigt die Bieterin, die von der Zielgesellschaft verfolgte Geschäftstätigkeit fortzusetzen und die Zielgesellschaft weiterhin dabei zu unterstützen, die Herausforderungen, die sich vor allem aufgrund der schwierigen Verhältnisse auf den Kapitalmärkten (insbesondere das niedrige Zinsniveau) und der stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen stellen, erfolgreich zu meistern.
      2.

      Würdigung der von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Ziele und Absichten

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft begrüßen die Absicht der Bieterin, die von der Zielgesellschaft verfolgte Geschäftstätigkeit fortzusetzen und die Zielgesellschaft bei deren Geschäftstätigkeit der Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens auch weiterhin kontinuierlich zu unterstützen.
      VII.

      Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft
      1.

      Angaben der Bieterin

      Die Bieterin hat in der Angebotsunterlage bereits dargestellt, dass es keinerlei negativen Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft geben wird.
      2.

      Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Sachsenmilch AG

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG gehen davon aus, dass ein erfolgreiches Angebot für die Sachsenmilch AG keinerlei (negativen) Folgen haben wird, zumal die Bieterin bereits jetzt über ca. 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sachsenmilch AG verfügt.
      VIII.

      Steuerliche Konsequenzen

      Der Vollzug des Angebots kann Auswirkungen auf die steuerliche Situation der Sachsenmilch AG haben.
      IX.

      Auswirkungen auf die Aktionäre

      Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den Aktionären der Zielgesellschaft Hinweise für die Bewertung der Auswirkungen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu geben. Die folgenden Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem Aktionär der Zielgesellschaft obliegt es in eigener Verantwortung, die Auswirkungen einer Annahme oder einer Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Vorstand und Aufsichtsrat raten den Aktionären der Zielgesellschaft, sich insoweit gegebenenfalls sachverständig beraten zu lassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie keine Einschätzung darüber abgeben und abgeben können, ob Aktionären der Zielgesellschaft durch die Annahme oder Nichtannahme des Angebots möglicherweise steuerliche Nachteile (insbesondere eine etwaige Steuerpflichtigkeit eines Veräußerungsgewinns) entstehen oder steuerliche Vorteile entgehen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Zielgesellschaft, vor einer Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.
      1.

      Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots

      Für den Vorstand und Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG sind mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots nicht ersichtlich.
      2.

      Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots

      Da der Vorstand der Sachsenmilch AG einen Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung der Sachsenmilch-Aktien zum regulierten Markt (Delisting) stellen wird, wird es für die Aktionäre der Zielgesellschaft ab dem Widerruf der Börsenzulassung nicht mehr möglich sein, die Sachsenmilch-Aktien im regulierten Markt zu handeln, so dass die Sachsenmilch-Aktionäre nicht länger von den strengeren Berichtspflichten des regulierten Marktsegments profitieren werden.
      X.

      Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

      Die derzeitige Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft wurde bereits unter Ziffer II.1.1.4 dieser Stellungnahme dargelegt.
      XI.

      Absichten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, soweit sie Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft sind, das Angebot anzunehmen

      Weder die Mitglieder des Vorstandes noch Mitglieder des Aufsichtsrats halten persönlich Aktien an der Zielgesellschaft.
      XII.

      Empfehlung

      In Anbetracht der Ausführungen in dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der Zielgesellschaft das Angebot anzunehmen. Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jeder Aktionär der Zielgesellschaft unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der Sachsenmilch-Aktie selbst entscheiden. Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen keine Haftung, sollte sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen.



      Leppersdorf, den 15.11.2016

      Der Vorstand Der Aufsichtsrat


      Anlage 1: Auflistung der weiteren gemeinsam handelnden Personen sowie deren jeweiligen direkten oder indirekten Tochterunternehmen

      1. Theobald Müller, Zürich, Schweiz
      Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, Luxemburg

      2. Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, Luxemburg
      „Nordsee“ AG, Zug, Schweiz
      CML F&L (Telford) Ltd., Telford, England, Vereinigtes Königreich
      Culina Ambient Holdings Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Culina Ambient Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Culina Ambient Properties Ltd. , Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Culina Group Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Culina Logistics Ireland Ltd., Dublin, Irland
      Culina Logistics Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Emhage Transportgesellschaft mbH - Betriebsstätte Bad Essen, Bad Essen, Deutschland
      Emhage Transportgesellschaft mbH - Betriebsstätte Rogätz, Rogätz, Deutschland
      Emhage Transportgesellschaft mbH, Dissen, Deutschland
      FW 100 Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Gloria Feinkost GmbH, Dissen, Deutschland
      Great Bear Distribution Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Great Bear Holdings Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Hamker Vertriebsgesellschaft mbH, Dissen, Deutschland
      HK Food GmbH, Fischach, Deutschland
      Homann Chilled Food GmbH, Dissen, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH - Betriebsstätte Bad Essen, Bad Essen, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH - Betriebsstätte Bottrop, Bottrop, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH - Betriebsstätte Floh-Seligenthal, Floh-Seligenthal, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH - Betriebsstätte Rogätz, Rogätz, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH - Betriebsstätte Sassnitz, Sassnitz, Deutschland
      HOMANN Feinkost GmbH, Dissen, Deutschland
      Integrated Packing Services Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      International Food Retail Capital S.A., Luxemburg, Luxemburg
      IPS at Eddie Stobart Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Kamps Food Retail Investments S.A., Luxemburg, Luxemburg
      Lisner Polska Sp. z o. o., Posen, Polen
      Lisner Sp. z o. o., Posen, Polen
      MMCC Ltd., Telford, England, Vereinigtes Königreich
      Müller Einkauf & Service AG, Zürich, Schweiz
      Müller Media & Service AG, Zürich, Schweiz
      müller milch management ag, Zürich, Schweiz
      Nadler Feinkost GmbH, Bottrop, Deutschland
      Nordfish-Charzyno Sp. z o. o., Charzyno, Polen
      Nordfish-Foodmark Sp. z o. o., Charzyno, Polen
      NORDSEE Energie GmbH, Bremerhaven, Deutschland
      Nordsee Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich
      NORDSEE GmbH, Bremerhaven, Deutschland
      NORDSEE Holding GmbH, Bremerhaven, Deutschland
      Pfennigs Feinkost GmbH, Berlin, Deutschland
      Salat und Mayonnaisenfabrik Hermann Ofterdinger GmbH, Dissen, Deutschland
      Telford Transport Ltd., Telford, England, Vereinigtes Königreich
      Theo Müller Group S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      Theo Müller Holding (Schweiz) AG, Zürich, Schweiz
      Thüringer Fischfeinkost Gebrüder Hopf GmbH, Floh-Seligenthal, Deutschland
      TTM Dairy Finance S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      TM Dairy Services Jersey Ltd., Jersey
      TM Property S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      TML-Invest S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      Unternehmensgruppe Theo Müller Komplementär S.à r.l., Luxemburg
      Unternehmensgruppe Theo Müller S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, Luxemburg
      UTM Finance S.à r.l. - Zweigniederlassung Wilmington, DE, Wilmington, USA
      UTM Finance S.à r.l. Luxemburg, Luxemburg
      UTM Hungary Finance Kft. - Betriebsstätte Wilmington, DE, Wilmington, USA
      UTM Hungary Finance Kft., Budapest, Ungarn
      Voss Feinkost und Lebensmittel GmbH, Dissen, Deutschland
      WSF Fischfeinkost GmbH, Sassnitz, Deutschland

      3. TM Dairy Finance S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      Aberdeen Milk Company Ltd., East Kilbride, Schottland, Vereinigtes Königreich
      Mueller US LLC, Wilmington, Delaware, USA
      Muller Dairy (U.K.) Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Muller Dairy Holdings (UK) Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Muller Investments Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Muller Quaker Dairy LLC, Wilmington, Delaware, USA
      Muller Service Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Müller Service GmbH - Betriebsstätte Batavia, IL, Batavia, USA
      Müller Service GmbH - Zweigniederlassung Dissen, Dissen, Deutschland
      Müller Service GmbH - Zweigniederlassung Freising, Freising, Deutschland
      Müller Service GmbH - Zweigniederlassung Leppersdorf, Leppersdorf, Deutschland
      Müller Service GmbH, Fischach, Deutschland
      Muller UK & Ireland Group LLP, Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      Müller Wiseman Dairies Ltd., East Kilbride, Schottland, Vereinigtes Königreich
      Müller Wiseman Leasing Ltd., East Kilbride, Schottland, Vereinigtes Königreich
      Müller Wiseman Trust Company Ltd., East Kilbride, Schottland, Vereinigtes Königreich
      Philpot Dairy Products Ltd., Rayleigh, England, Vereinigtes Königreich
      Robert Wiseman & Sons Ltd., East Kilbride, Schottland, Vereinigtes Königreich
      Solstice Zone A Management Company Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      The Cornish Dairy Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      The Devon Dairy Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      TM Dairy (UK Holding) S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
      TM Telford Dairy Ltd. - Betriebsstätte Telford, Telford, England, Vereinigtes Königreich
      TM Telford Dairy Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      TM UK Production Ltd. - Betriebsstätte Minsterley, Minsterley, England, Vereinigtes Königreich
      TM UK Production Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      UTM Dairy (UK) Ltd., Market Drayton, England, Vereinigtes Königreich
      UTM Luxemburg SCA, Luxemburg, Luxemburg
      UTM US DGP, Wilmington, Delaware, USA
      UTM US Holdings Inc, Wilmington, Delaware, USA
      UTM US Holdings LLC, Wilmington, Delaware, USA

      4. UTM Luxemburg SCA, Luxemburg, Luxemburg
      UTM Belgium Finance S.p.r.l., Arlon, Belgien

      5. UTM Belgium Finance S.p.r.l., Arlon, Belgien
      Mueller Asia Ltd., Hong Kong, China
      Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KGaA, Fischach, Deutschland
      Unternehmensgruppe Theo Müller Komplementär GmbH, Fischach, Deutschland

      6. Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KGaA, Fischach, Deutschland
      Alois Müller Naturfarm Handels-Verwaltungs GmbH - Betriebsstätte Leppersdorf, Leppersdorf, Deutschland
      Alois Müller Naturfarm Handels-Verwaltungs GmbH, Fischach, Deutschland
      Coexpan Deutschland Gesellschaft mbH, Bad Kreuznach, Deutschland
      Culina Logistics GmbH - Zweigniederlassung Leppersdorf, Leppersdorf, Deutschland
      Culina Logistics GmbH, Fischach, Deutschland
      Fahrzeugtechnik Aretsried GmbH – Betriebsstätte Leppersdorf, Leppersdorf, Deutschland
      Fahrzeugtechnik Aretsried GmbH – Betriebsstätte Memmingen, Memmingen, Deutschland
      Fahrzeugtechnik Aretsried GmbH, Fischach, Deutschland
      Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Fischach, Deutschland
      Molkerei Alois Müller Komplementär GmbH, Fischach, Deutschland
      Optipack GmbH - Betriebsstätte Aretsried, Fischach, Deutschland
      Optipack GmbH, Leppersdorf, Deutschland

      7. Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Fischach, Deutschland
      August Loose Verwaltungs GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      International Dairies Corporation B.V., Amsterdam, Niederlande
      Käserei Loose GmbH & Co. KG, Leppersdorf, Deutschland
      Käserei Rusack GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Mlékárna Pragolaktos a.s., Prag, Tschechien
      Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG - Zweigniederlassung Leppersdorf, Leppersdorf, Deutschland
      Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG - Zweigniederlassung Veenendal, Veendendal, Niederlande
      Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG - Zweigniederlassung Verona, Verona, Italien
      Molkerei Alois Müller Komplementär GmbH, Fischach, Deutschland
      Molkerei Alois Müller GmbH, Fischach, Deutschland
      Molkerei Weihenstephan GmbH & Co. KG, Freising, Deutschland
      Müller ČR / SR k.s., Prag, Tschechien
      Müller Dairy ČR / SR s.r.o. - Zweigniederlassung Poprad, Poprad, Slowakei
      Müller Dairy ČR / SR s.r.o., Prag, Tschechien
      Müller Dairy Polska Sp. z o.o - Betriebsstätte Dairy Finance S., Luban, Polen
      Müller Dairy Polska Sp. z o.o, Warschau, Polen
      Müller Dairy Polska Sp. z o.o. sp.k., Warschau, Polen
      Müller Dairy RO s.r.l., Bukarest, Rumänien
      Müller Iberica GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Müller Sachsen GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Sachsen Frischprodukte Komplementär GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Sachsenmilch Investitions GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      Sachsenmilch Vertriebs GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      SAM Cheese GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      SAM Molkerei GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      T.M.A. Handelsgesellschaft mbH, Leppersdorf, Deutschland
      TMI Dairy GmbH - Zweigniederlassung Verona, Verona, Italien
      TMI Dairy GmbH, Leppersdorf, Deutschland
      UTM Luxemburg SCA, Luxemburg, Luxemburg
      Weihenstephan Holding Komplementär GmbH, Freising, Deutschland
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 15:10:45
      Beitrag Nr. 1.123 ()
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 15:35:07
      Beitrag Nr. 1.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.716.179 von straßenköter am 17.11.16 15:09:59... Empfehlung: In Anbetracht der Ausführungen in dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der Zielgesellschaft das Angebot anzunehmen. Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jeder Aktionär der Zielgesellschaft unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der Sachsenmilch-Aktie selbst entscheiden. Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen keine Haftung, sollte sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen.

      Es ist die Frage zu stellen, in wie weit sich der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Verletzung seiner Pflichten gegenüber den Streubesitzaktionären schuldig macht!
      Avatar
      schrieb am 18.11.16 12:05:54
      Beitrag Nr. 1.125 ()
      Bafin ist der Meinung, das das Angebot den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hatte mich erkundigt, ob das Angebot dem Gesetz entspricht und die Antwort auf meine Erkundigung lautet:

      "Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG muss die Gegenleistung bei einem Delisting-Erwerbsangebot (wie vorliegend von der Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH an die Aktionäre der Sachsenmilch Aktiengesellschaft veröffentlicht) in Euro erfolgen und mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktie der Sachsenmilch Aktiengesellschaft während der letzten 6 Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots entsprechen.

      Die Berechnung des Mindestpreises erfolgt anhand der an die BaFin gemäß § 9 WpHG als börslich gemeldeten Wertpapiergeschäfte. Dabei fließen jedoch nur Geschäfte, die an einem regulierten Markt in Deutschland getätigt wurden, in die Ermittlung ein.

      Die Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 WpÜG wurde von der Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH am 05.10.2016 veröffentlicht.

      Im relevanten Sechs-Monatszeitraum (05.04.2016 – 04.10.2016) wurden in Bezug auf die Aktie der Sachsenmilch Aktiengesellschaft für 10 Handelstage Wertpapiergeschäfte an einem regulierten Markt an die BaFin übermittelt. Da jedoch keine Kursabweichung von mehr als 5% an mehreren (d.h. mindestens 3) aufeinanderfolgenden Handelstagen festgestellt wurde, ergibt sich für den Stichtag 04.10.2016 ein gültiger Mindestpreis in Höhe von 4.554,94 EUR.

      Die in dem von Ihnen angeführten § 39 Abs. 3 Satz 3 BörsG benannten Einschränkungen in Bezug auf die Gültigkeit des Sechs-Monats-Durchschnittskurses sind kumulativ zu betrachten. Nur wenn (i) Börsenkurse an weniger als einem Drittel der relevanten Börsentage und (ii) mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mindestens 5 % voneinander abweichen, kann kein gültiger Mindestpreis ermittelt werden.

      Die Gegenleistung des Angebots entspricht daher den gesetzlichen Vorgaben. "

      Somit wird von dieser Seite wohl nichts passieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.16 15:04:26
      Beitrag Nr. 1.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.724.189 von hdeichmoeller am 18.11.16 12:05:54Vom 28.7. bis zum 2.8. gibt es aber 5 %-Sprünge.

      Einheitskurs am 29.7. und 2.8. 4350 Euro ohne Umsatz, am 1.8. 1 Stück gehandelt zu 4649,90 Euro, der auch Schlusskurs war.

      http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/kurshistorie/Sachsenmil…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.16 09:26:16
      Beitrag Nr. 1.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.725.722 von Kalchas am 18.11.16 15:04:26
      Stellungnahme Bafin
      Auf Nachfrage folgende Antwort von Bafin erhalten:

      "Es sind daher lediglich Tage, an denen ein Handel an einem regulierten Markt in Deutschland stattgefunden hat, relevant und nicht bloße Kursfeststellungen, Taxen etc."

      Somit wird die Bafin nichts unternehmen. Liegt jemand anderem schon eine Stellungnahme von Bafin vor?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.16 11:56:32
      Beitrag Nr. 1.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.744.580 von hdeichmoeller am 22.11.16 09:26:16Danke für Dein Engagement .
      Damit ist dann das Angebot von Müller wohl korrekt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.16 16:17:54
      Beitrag Nr. 1.129 ()
      Es bleibt akt. bei den 3 angedienten Sachsenmilch-Aktien:

      http://www.saho-gmbh.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/document…
      Avatar
      schrieb am 22.11.16 19:52:20
      Beitrag Nr. 1.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.689.848 von Kalchas am 14.11.16 15:19:02
      Zitat von Kalchas: Ich nehme mal an, dass Müller mit den übrigen Aktionäten nicht teilen will, was dann bedeutet, dass er die steuerlichen Verliustvoträge erst nutzen will, wenn alle Aktionäre draußen sind.

      Den Ausschluß der Aktionäre erreicht er mit einem Beschluss der HV. Einen Antrag auf die HV kann er aber nur stellen, wenn er die nötige Mehrheit besitzt. Dazu müsste er eine Bewertung der Sachsenmilch erstellen lassen und eine Abfindung in Höhe des Unternehmenswerts bieten. Als Minderheitsaktionär kann man den Wert gerichtlich überpfüfen lassen.

      Für einen Squueze Out braucht er mindestens 95 %. Das wäre aus Müllers Sicht zielführend. Danach würde er versuchen die Verlustvorträge zu nutzen. Das ist unproblematisch, da die Sachsenmilch weiter existiert.

      Die andere Möglichkeit wäre ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out. Dazu benötigt er 90 %. Daraufhiin wird die Sachsenmilch auf ein anderes Unternehmen verschmolzen (also quasi fusioniert). Damit würde die Sachsenmilch nicht mehr existieren und die Verlustvorträge dürften nicht mehr genutzt werden können.


      Interessante Überlegung. Laut Angebotsunterlage kommt das Mülller-Imperium ja schon auf >90%, Zitat: "Anteilsverhältnisse: Circa 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte werden von der Bieterin gehalten, weitere 5,44% werden von der TML-Invest S.a r.l gehalten. Der Rest ist im Streubesitz."

      Die aktuelle Gesellschaftsform erlaubt der "Bieterin" keinen verschlezungsrechtlichen SO, aber das könnte man ändern. Aber das ist ohnehin nur die halbe Wahrheit: Etwas irritiert bin ich hinsichtlich der Beteiligungshöhe am Grundkapital (GK), das bekanntlich neben den gelisteten Inhaber-Stammaktien auch auf dieselbe Menge vinkulierter Namensaktien entfällt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Nach meiner Erinnerung besitzt Müller sämtliche vNA, anscheinend aber über eine von der "Bieterin" formal unabhängige Einheit. Diese Aktien spielen in der Unterlage keine Rolle. Rechnete man die vNA hinzu, hätte Müller also >95% des GK, wenngleich auch nicht jeder einzelnen Gattung, und >95% der Stimmrechte -- das reicht für einen herkömmlichen SO.

      Vielleicht ist die Delisting-Drohung verbunden mit dem Angebot tatsächlich der letzte Versuch Müllers Stücke unter dem SO-Wert von Aktionären einzusammeln.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 19:06:34
      Beitrag Nr. 1.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.750.169 von Quidam_Mark am 22.11.16 19:52:20
      Zitat von Quidam_Mark: ... Circa 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte werden von der Bieterin gehalten, weitere 5,44% werden von der TML-Invest S.a r.l gehalten. Der Rest ist im Streubesitz."

      Die aktuelle Gesellschaftsform erlaubt der "Bieterin" keinen verschlezungsrechtlichen SO, aber das könnte man ändern. Aber das ist ohnehin nur die halbe Wahrheit: Etwas irritiert bin ich hinsichtlich der Beteiligungshöhe am Grundkapital (GK), das bekanntlich neben den gelisteten Inhaber-Stammaktien auch auf dieselbe Menge vinkulierter Namensaktien entfällt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Nach meiner Erinnerung besitzt Müller sämtliche vNA, anscheinend aber über eine von der "Bieterin" formal unabhängige Einheit. Diese Aktien spielen in der Unterlage keine Rolle. Rechnete man die vNA hinzu, hätte Müller also >95% des GK, wenngleich auch nicht jeder einzelnen Gattung, und >95% der Stimmrechte -- das reicht für einen herkömmlichen SO.


      Bei erneuter Durchsicht stelle ich leider fest, dass die angegebenen 85.54% sich auf alle 20000 Aktien (Inhaber- wie Namensaktien) beziehen müssen. Denn offenbar wird für max. 2892 Aktien (Inhaber) geboten, so dass die Beteiligung der Bieterin auf Inhaberaktien allein bezogen nur bei 71.08% liegt. Damit bleibt es laut Unterlagen rechnerisch bei einer nur >90%igen aber <95%igen Beteiligung der Bieterin plus TML-Invest bezogen auf das gesamte GK.
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 19:15:56
      Beitrag Nr. 1.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.750.169 von Quidam_Mark am 22.11.16 19:52:20"Vielleicht ist die Delisting-Drohung, verbunden mit dem Angebot tatsächlich der letzte Versuch Müllers,
      noch Stücke unter dem S.O. von Aktionären einzusammeln"
      Er will also zu dem Delisting-Angebotspreis vonn 4554.94Euro auf die 95% kommen,und sich die Differenz zum Buchwert von ca.6900Euro sparen,um dann den S.O. zu machen?
      Kann das dahinter stecken?
      Und verstehe ich dies richtig?
      Delisting bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit,dass wir Kleinstanleger nur noch mit Müllers Gnaden
      unsere Aktien loswerden-- und dann vermutlich nur zu einem schlechten Kurs.
      Dies kann theoretisch Jahre so gehen.

      Für Müller bedeutet es andererseits,dass er weiterhin auf den S.O. verzichten muss und er nicht an seine Verlustvorträge rankommt,wenn er die Gewinne aus den Verlust-Vorträgen
      nicht mit den Kleinaktionären teilen will.

      Ist es abwägig darauf zu setzten, dass Müller die Verlustvorträge auflösen will und dies in absehbarer Zukunft?
      Dies würde aber bedeuteten,wenn er allein davon profitieren wollte,dass er uns Kleinaktionäre los werden muss.

      Dafür braucht er den S.O.
      D.h.,er muss min.95% der Sachsenmilch AG Aktien haben.
      Diese würde er wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen,wenn Müller den häufig genannten Buchwert von
      ca.6900 Euro bietet.
      Müller wäre uns dann los,
      wir erhalten für die Aktie 6900Euro
      und Müller kann dann die Verlustvorträge allein auflösen ,ohne uns noch davon profitieren zu lassen.
      Kann dies nicht ein realistisches Szenario sein?
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 19:17:28
      Beitrag Nr. 1.133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.750.169 von Quidam_Mark am 22.11.16 19:52:20"Vielleicht ist die Delisting-Drohung, verbunden mit dem Angebot tatsächlich der letzte Versuch Müllers,
      noch Stücke unter dem S.O. von Aktionären einzusammeln"
      Er will also zu dem Delisting-Angebotspreis vonn 4554.94Euro auf die 95% kommen,und sich die Differenz zum Buchwert von ca.6900Euro sparen,um dann den S.O. zu machen?
      Kann das dahinter stecken?
      Und verstehe ich dies richtig?
      Delisting bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit,dass wir Kleinstanleger nur noch mit Müllers Gnaden
      unsere Aktien loswerden-- und dann vermutlich nur zu einem schlechten Kurs.
      Dies kann theoretisch Jahre so gehen.

      Für Müller bedeutet es andererseits,dass er weiterhin auf den S.O. verzichten muss und er nicht an seine Verlustvorträge rankommt,wenn er die Gewinne aus den Verlust-Vorträgen
      nicht mit den Kleinaktionären teilen will.

      Ist es abwägig darauf zu setzten, dass Müller die Verlustvorträge auflösen will und dies in absehbarer Zukunft?
      Dies würde aber bedeuteten,wenn er allein davon profitieren wollte,dass er uns Kleinaktionäre los werden muss.

      Dafür braucht er den S.O.
      D.h.,er muss min.95% der Sachsenmilch AG Aktien haben.
      Diese würde er wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen,wenn Müller den häufig genannten Buchwert von
      ca.6900 Euro bietet.
      Müller wäre uns dann los,
      wir erhalten für die Aktie 6900Euro
      und Müller kann dann die Verlustvorträge allein auflösen ,ohne uns noch davon profitieren zu lassen.
      Kann dies nicht ein realistisches Szenario sein?
      Avatar
      schrieb am 24.11.16 15:05:28
      Beitrag Nr. 1.134 ()
      Sachsenmilch Aktiengesellschaft
      Leppersdorf
      Berichtigung der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft

      Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Sachsenmilch AG, An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf

      gemäß den §§ 27 Abs. 1, 14 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der

      Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH, An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf an die Aktionäre der Sachsenmilch AG, Wachau OT Leppersdorf

      zum Erwerb ihrer Aktien an dieser Gesellschaft mit der
      ISIN: DE000A0DRXC4

      gegen Zahlung einer Geldleistung

      Die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH („Bieterin“) hat am 09.11.2016 nach § 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) eine Angebotsunterlage im Sinne des § 11 WpÜG („Angebotsunterlage“) für ihr Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) („Angebot“) an die Aktionäre der Sachsenmilch AG, Wachau OT Leppersdorf („Zielgesellschaft“) zum Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE000A0DRXC4), entsprechend ca. 14,46 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft, gegen Zahlung einer Geldleistung von 4.554,94 EUR („Angebotspreis“) je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der Sachsenmilch AG („Vorstand“) durch die Bieterin am 09.11.2016 übermittelt und im Anschluss daran dem Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG („Aufsichtsrat“) zugeleitet.

      Die Angebotsunterlage kann nach Angaben der Bieterin in deutscher Sprache unter http://www.saho-gmbh.de abgerufen werden und wird bei der UniCredit Bank AG, Arabellastr. 12, 81925 München, Telefax: 0049-89-378-44081, Email: tender-offer@unicreditgroup.de zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

      Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft geben dazu folgende gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG („Stellungnahme“) ab:
      I.

      Allgemeine Informationen zur Stellungnahme
      1.

      Rechtliche Grundlage der Stellungnahme

      Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben.
      2.

      Tatsächliche Grundlagen für die Stellungnahme

      Sämtliche in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben, Erwartungen, Beurteilungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen und Absichten beruhen auf den Informationen, über die der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Stellungnahme verfügt, bzw. geben jeweils seine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen oder Absichten wieder. Diese können sich nach dem Datum der Veröffentlichung der Stellungnahme ändern. Eine Aktualisierung dieser Stellungnahme werden Vorstand und Aufsichtsrat nur im Rahmen der nach deutschem Recht bestehenden Pflichten vornehmen.

      Die Angaben zu Absichten der Bieterin beruhen auf Aussagen und Mitteilungen der Bieterin, die Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft nicht verifizieren können. Soweit diese Stellungnahme auf die Angebotsunterlage Bezug nimmt oder diese zitiert oder wiedergibt, handelt es sich um bloße Hinweise, durch welche der Vorstand und Aufsichtsrat sich die Angebotsunterlage der Bieterin aber weder zu eigen machen noch eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsunterlage übernehmen.
      3.

      Eigenverantwortliche Entscheidung der Aktionäre der Zielgesellschaft

      Der Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass ihre Aussagen und Beurteilungen in dieser Stellungnahme die Aktionäre der Zielgesellschaft nicht binden und die Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Aktionäre der Zielgesellschaft haben vielmehr ihre eigene Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots anhand der Angebotsunterlage sowie anhand aller sonstigen ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen (einschließlich einer von ihnen eingeholten individuellen Beratung) und unter Berücksichtigung ihrer individuellen steuerlichen und anderen Belangen zu treffen. Der Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen insbesondere, dass alle Personen, die die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder die das Angebot annehmen möchten, aber den Wertpapiergesetzen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich über diese Gesetze informieren und diese einhalten.
      4.

      Veröffentlichung der Stellungnahme und etwaiger zusätzlicher Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots

      Die Stellungnahme wird, ebenso wie alle Stellungnahmen zu etwaigen Änderungen des Angebots, bis zum 14.12.2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) gemäß den §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.sachsenmilchag.de veröffentlicht; Kopien davon werden bei der Zielgesellschaft unter der Anschrift An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf, Telefon: 03528-434-0, Email: aktionaere@sachsenmilch.de zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Stellungnahmen zu etwaigen Änderungen des Angebots werden gemäß den §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter der vorstehend genannten Adresse der Gesellschaft veröffentlicht.

      Diese Stellungnahme wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.
      II.

      Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin
      1.

      Informationen zur Zielgesellschaft
      1.1

      Kapitalverhältnisse: Das Grundkapital der Sachsenmilch AG beträgt EUR 51.129,19.
      1.2

      Anteilsverhältnisse: Circa 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte werden von der Bieterin gehalten, weitere 5,44% werden von der TML-Invest S.a r.l gehalten. Der Rest ist im Streubesitz.
      1.3

      Überblick über die Geschäftstätigkeit: Gegenstand der Sachsenmilch AG ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens.
      1.4

      Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft: Mitglieder des Vorstands sind die Herren Johannes Gufler und Branislav Fiala. Mitglieder des Aufsichtsrats sind Herr Theobald Müller, Frau Susanne Müller und Herr Wilfried Neuß.
      1.5

      Tochtergesellschaften: Die Zielgesellschaft hat keine Tochtergesellschaften.
      1.6

      Börsenzulassung: Die Sachsenmilch-Aktien werden im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE000A0DRXC4 / WKN A0DRXC (Inhaber Aktien) gehandelt. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft am 23.09.2016 beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.
      2.

      Informationen zur Bieterin und zu den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen
      2.1

      Kapitalverhältnisse: Das Stammkapital beträgt EUR 100.000,-
      2.2

      Anteilsverhältnisse: 94,9% der Geschäftsanteile werden von der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Fischach gehalten, 5,1% der Geschäftsanteile werden von der TM Dairy Finance S.a r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg, gehalten.
      2.3

      Überblick über die Geschäftstätigkeit: Unternehmensgegenstand ist der Erwerb sowie das Verpachten und die Veräußerung von Anlagevermögen zum Betrieb einer Molkerei am Standort Leppersdorf und die Funktion als Holding-Gesellschaft der Sachsenmilch AG mit Sitz in Wachau.
      2.4

      Zusammensetzung der Geschäftsführung: Mitglieder der Geschäftsführung sind die Herren Günter Brandmeier und Carsten Schmiedler. Die Bieterin hat keinen Aufsichtsrat.
      2.5

      Tochtergesellschaften: Die Sachsenmilch AG ist das einzige Tochterunternehmen der Bieterin.
      2.6

      Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen: Die Zielgesellschaft ist eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne vom § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG. Ferner sind die in der Anlage 1 aufgeführten direkten oder indirekten Mutterunternehmen der Bieterin sowie deren jeweiligen direkten oder indirekten Tochterunternehmen gemeinsam handelnde Personen.
      2.7

      Beteiligung der Bieterin an der Zielgesellschaft: Die Bieterin ist an der Zielgesellschaft mit ca. 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte beteiligt.
      III.

      Hintergrund und Einzelheiten des Angebots
      1.

      Maßgeblichkeit der Angebotsunterlage

      Im Folgenden werden einige ausgewählte Informationen aus dem Angebot der Bieterin dargestellt, die aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Zwecke dieser Stellungnahme bedeutsam sind. Für weitere Informationen und Einzelheiten (insbesondere im Hinblick auf die Angebotsbedingungen, die Annahmefristen, die Annahmemodalitäten und die Rücktrittsrechte) werden die Aktionäre der Sachsenmilch AG auf die Ausführungen in der Angebotsunterlage verwiesen. Die folgenden Informationen fassen lediglich in der Angebotsunterlage enthaltene Informationen zusammen. Die Beschreibung des Angebots in dieser Stellungnahme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für den Inhalt und die Abwicklung des Angebots sind allein die Bestimmungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Jedem Aktionär der Sachsenmilch AG obliegt es in eigener Verantwortung, die Angebotsunterlage zur Kenntnis zu nehmen und die für ihn notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
      2.

      Hintergründe des Angebots

      Der Vorstand der Sachsenmilch AG hat am 23.09.2016 durch eine Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass er bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Sachsenmilch-Aktien zum regulierten Markt (Delisting) beantragen wird. Die Sachsenmilch AG hat damit die Konsequenz aus dem geringen Streubesitz und den damit verbundenen geringfügigen Handelsvolumina mit Sachsenmilch-Aktien sowie aus dem Umstand gezogen, dass die Zulassung zum regulierten Markt für die Sachsenmilch AG unter dem Gesichtspunkt der Nutzung des Kapitalmarkts zur Eigenmittelaufnahme keinen nennenswerten Mehrwert hat und die mit der Zulassung verbundenen Kosten und Aufwendungen nicht mehr rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bieterin als historischer Mehrheitsaktionär entschieden, den außenstehenden Aktionären das Delisting- Erwerbsangebot zu unterbreiten und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien an der Sachsenmilch AG zu verkaufen.
      3.

      Stand behördlicher Genehmigungen

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 08.11.2016 die Veröffentlichung der Angebotsunterlage bzw. des Delisting-Angebots als zuständige Behörde gestattet.
      4.

      Angebotspreis

      EUR 4.554,94 je Sachsenmilch-Aktie
      5.

      Annahmefrist
      Beginn: 9. November 2016
      Ende: 14. Dezember 2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
      IV.

      Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung
      1.

      Art der Gegenleistung

      Bei dem Angebot der Bieterin handelt es sich um ein Delisting-Erwerbsangebot, das ausschließlich eine Geldleistung vorsieht. Für dieses gelten gesetzliche Mindestpreisregeln. Eine Gegenleistung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen.
      2.

      Angebotspreis

      Die Bieterin bietet einen Angebotspreis in Höhe von 4.554,94 EUR je Sachsenmilch-Aktie einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2016 an.
      3.

      Mindestangebotspreis nach WpÜG

      Soweit Vorstand und Aufsichtsrat dies aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen beurteilen können, erfüllt der Angebotspreis je Sachsenmilch-Aktie von 4.554,94 EUR die Mindestpreisanforderungen gemäß § 31 WpÜG in Verbindung mit den §§ 3 ff WpÜG - Angebotsverordnung.

      Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Erwerbsangebot gemäß den §§ 29 ff WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der jeweiligen Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots entsprechen („3-Monats-Durchschnittskurs“). Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestimmte Durchschnittskurs zum Stichtag 16. Juni 2016 betrug 4.554,94 EUR.
      4.

      Gesamtwürdigung der Gegenleistung

      Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Frage der Angemessenheit der Höhe der von der Bieterin angebotenen Gegenleistung für die Sachsenmilch Aktien befasst. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt IV. der Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung in Höhe von 4.554,94 EUR je Sachsenmilch-Aktie dem fairen Wert der Sachsenmilch-Aktie entspricht und daher aus finanzieller Sicht angemessen ist.
      V.

      Finanzierung des Angebots
      1.

      Maximale Gegenleistung

      Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat die Bieterin vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Danach muss die Bieterin sicherstellen, dass ihr - bei unterstellter Annahme des Angebots - für alle nicht von ihr oder über eine 100%ige Tochtergesellschaft gehaltenen Sachsenmilch-Aktien 13.172.886,48 EUR zur Verfügung stehen, um das Angebot vollständig erfüllen zu können.
      2.

      Finanzierung des Angebots

      Die Bieterin hat nach eigenen Angaben die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung dieser notwendigen Mittel getroffen. Bezüglich weiterer Einzelheiten zu der Finanzierung wird auf 13. der Angebotsunterlage verwiesen.
      3.

      Würdigung der von der Bieterin getroffenen Finanzierungsmaßnahmen

      Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat erfüllen die von der Bieterin getroffenen Maßnahmen die Anforderungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.
      VI.

      Von der Bieterin und von dem wirtschaftlichen Bieter mit dem Angebot verfolgte Ziele
      1.

      Absichten der Bieterin und des wirtschaftlichen Bieters

      Die Konzernobergesellschaft der Bieterin ist die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg. In Ziffer 9 der Angebotsunterlage hat die Bieterin darauf hingewiesen, dass die Absichten des wirtschaftlichen Bieters mit den Absichten der Bieterin identisch sind. Die Bieterin hat ihre Absichten im Hinblick auf die Zielgesellschaft und die Bieterin insbesondere unter Ziffer 9.1 der Angebotsunterlage beschrieben; den Aktionären wird empfohlen, auch diese Passage sorgsam zu lesen. Danach beabsichtigt die Bieterin, die von der Zielgesellschaft verfolgte Geschäftstätigkeit fortzusetzen und die Zielgesellschaft weiterhin dabei zu unterstützen, die Herausforderungen, die sich vor allem aufgrund der schwierigen Verhältnisse auf den Kapitalmärkten (insbesondere das niedrige Zinsniveau) und der stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen stellen, erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft auch die Absicht der Bieterin, im Einvernehmen mit der Zielgesellschaft die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Sachsenmilch-Aktien zum Börsenhandel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ende der Annahmefrist des Angebots zu veranlassen.
      2.

      Würdigung der von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Ziele und Absichten

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft begrüßen die Absicht der Bieterin, die von der Zielgesellschaft verfolgte Geschäftstätigkeit fortzusetzen und die Zielgesellschaft bei deren Geschäftstätigkeit der Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens auch weiterhin kontinuierlich zu unterstützen.
      VII.

      Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft
      1.

      Angaben der Bieterin

      Die Bieterin hat in der Angebotsunterlage bereits dargestellt, dass es keinerlei negativen Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft geben wird. Nachdem die Zielgesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt, wird es auch in dieser Hinsicht keinerlei negativen Konsequenzen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft geben.

      Ferner begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft die Absicht der Bieterin, den derzeitigen Standort der Zielgesellschaft nicht zu ändern.
      2.

      Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Sachsenmilch AG

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG gehen davon aus, dass ein erfolgreiches Angebot für die Sachsenmilch AG keinerlei (negativen) Folgen haben wird, zumal die Bieterin bereits jetzt über ca. 85,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sachsenmilch AG verfügt.
      VIII.

      Steuerliche Konsequenzen

      Der Vollzug des Angebots kann Auswirkungen auf die steuerliche Situation der Sachsenmilch AG haben.
      IX.

      Auswirkungen auf die Aktionäre

      Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den Aktionären der Zielgesellschaft Hinweise für die Bewertung der Auswirkungen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu geben. Die folgenden Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem Aktionär der Zielgesellschaft obliegt es in eigener Verantwortung, die Auswirkungen einer Annahme oder einer Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Vorstand und Aufsichtsrat raten den Aktionären der Zielgesellschaft, sich insoweit gegebenenfalls sachverständig beraten zu lassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie keine Einschätzung darüber abgeben und abgeben können, ob Aktionären der Zielgesellschaft durch die Annahme oder Nichtannahme des Angebots möglicherweise steuerliche Nachteile (insbesondere eine etwaige Steuerpflichtigkeit eines Veräußerungsgewinns) entstehen oder steuerliche Vorteile entgehen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Zielgesellschaft, vor einer Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.
      1.

      Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots

      Für den Vorstand und Aufsichtsrat der Sachsenmilch AG sind mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots nicht ersichtlich.
      2.

      Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots

      Da der Vorstand der Sachsenmilch AG einen Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung der Sachsenmilch-Aktien zum regulierten Markt (Delisting) stellen wird, wird es für die Aktionäre der Zielgesellschaft ab dem Widerruf der Börsenzulassung nicht mehr möglich sein, die Sachsenmilch-Aktien im regulierten Markt zu handeln, so dass die Sachsenmilch-Aktionäre nicht länger von den strengeren Berichtspflichten des regulierten Marktsegments profitieren werden.
      X.

      Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

      Die derzeitige Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft wurde bereits unter Ziffer II.1.1.4 dieser Stellungnahme dargelegt.
      XI.

      Absichten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, soweit sie Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft sind, das Angebot anzunehmen

      Weder die Mitglieder des Vorstandes noch Mitglieder des Aufsichtsrats halten persönlich Aktien an der Zielgesellschaft.
      XII.

      Empfehlung

      In Anbetracht der Ausführungen in dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der Zielgesellschaft das Angebot anzunehmen. Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jeder Aktionär der Zielgesellschaft unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der Sachsenmilch-Aktie selbst entscheiden. Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen keine Haftung, sollte sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen.



      Leppersdorf, den 15.11.2016

      Der Vorstand Der Aufsichtsrat
      Avatar
      schrieb am 30.11.16 16:36:04
      Beitrag Nr. 1.135 ()
      3. Wasserstandsmeldung: Es bleibt bei weiterhin 3 angedienten Aktien!

      http://www.saho-gmbh.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/document…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 11:12:35
      Beitrag Nr. 1.136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.801.736 von Ahnung? am 30.11.16 16:36:04Jetzt kommt täglich eine Wasserstandsmeldung. Immer noch lediglich 3 angediente Aktien.

      Was erlauben Aktiönäre? Sind doch alle Milchflasche leer!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 11:32:34
      Beitrag Nr. 1.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.861.440 von Kalchas am 09.12.16 11:12:35Die Frage ist, ob bzw. wie viel Aktien Müller an der Börse in den letzten zugekauft hat. Umsatz war ja immer wieder mal welcher da!

      Wenn jemand schon seine Aktien hergeben will, dann wäre überdies ja "blöd" wenn er die 4.554,94 € vom Delisting-Angebot annehmen würde. An der Börse kriegt er ja einiges mehr.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 11:50:24
      Beitrag Nr. 1.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.861.620 von Ahnung? am 09.12.16 11:32:34Sonstige Käufe müssten ja auch angegeben werden.

      Zudem müsste dann ja zu einem höheren Preis als dem Angebotspreis gekauft worden sein, was ja dann eine Erhöhung des Angebotspreises zur Folge haben müsste.
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 11:55:18
      Beitrag Nr. 1.139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.861.620 von Ahnung? am 09.12.16 11:32:34Bin gespannt, wie das ausgeht.
      Fristablauf:14.12.16!!
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 14:35:26
      Beitrag Nr. 1.140 ()
      Und die Meldung von heute gibt es inzwischen auch, immer noch insgesamt 3 angediente Aktien.
      Avatar
      schrieb am 12.12.16 17:24:20
      Beitrag Nr. 1.141 ()
      7. Wasserstandsmeldung von heute. Es bleibt bei 3 angedienten Aktien.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.16 17:35:19
      Beitrag Nr. 1.142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.877.255 von Kalchas am 12.12.16 17:24:20... nun, es werden sicherlich auch nicht mehr werden, da jeder Ausstiegswillige zu einem besseren Preis über die Börse verkaufen kann.

      Interessant dürfte allerdings werden, ob Müller selbst seine 5,x % Aktien der SAHO andient.

      Als AR-Vorsitzender hat er ja die Empfehlung des AR mit unterzeichnet, dass das Angebot ein fairer Preis sei.

      Wenn der Preis wirklich fair ist, sollte er selbst ebenfalls andienen.

      Im Rückschluss: Dient er selbst nicht an, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass er als Privatmann nicht der gleichen Meinung ist wie er als AR-Vorsitzender ..... oder mit anderen Worten: Die Aussage als AR-Vorsitzender, der Preis sei "fair" eben nicht haltbar sei.

      Ob sich daraus allerdings rechtliche Konsequenzen ergeben, wage ich zu bezweifeln. Unsere anwaltlichen Kollegen aus dem Chat könnten diese Frage ja mal untersuchen ;-)
      Avatar
      schrieb am 13.12.16 14:20:39
      Beitrag Nr. 1.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.877.255 von Kalchas am 12.12.16 17:24:20
      Zitat von Kalchas: 7. Wasserstandsmeldung von heute. Es bleibt bei 3 angedienten Aktien.


      Jetzt haben die angedienten Aktien um 266% zugenommen. :D
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 14:30:26
      Beitrag Nr. 1.144 ()
      Die nächste Mitteilung wird die Schlussmitteilung. Stand heute wurden 34 Aktien angedient.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 16:47:42
      Beitrag Nr. 1.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.891.790 von straßenköter am 14.12.16 14:30:26Ich bin mal gespannt, welche Kurse morgen aufgerufen werden. Dann ist ja das Angebot ausgelaufen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 16:55:50
      Beitrag Nr. 1.146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.008 von Kalchas am 14.12.16 16:47:42
      Zitat von Kalchas: Ich bin mal gespannt, welche Kurse morgen aufgerufen werden. Dann ist ja das Angebot ausgelaufen.


      Was sollte passieren? Glaubst Du, dass Müller zukaufen lässt?

      Meine Vermutung wäre, dass gar nichts passiert. Wer verkaufen wollte, hat verkauft.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 17:13:13
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.025 von straßenköter am 14.12.16 16:55:50Könnte doch sein, dass die Preise heruntergesetzt werden. Wenn es zu günstig wird, kaufe ich. Mal schauen!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.16 11:19:25
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.086 von Kalchas am 14.12.16 17:13:13Angebotsfrist vorbei....
      und was jetzt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.16 13:09:43
      Beitrag Nr. 1.149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.914.763 von nemus am 19.12.16 11:19:25Jetzt ist die Schlussmeldung raus. 46 angedinete Aktien. Noch nicht einmal die TML Invest hat angenommen.

      Jetzt ist die Sachsenmilch Holding am Zug.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.16 13:29:21
      Beitrag Nr. 1.150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.915.558 von Kalchas am 19.12.16 13:09:43Der Vollständigkeit halber der Link zur Schlussmeldung in der Sache:

      http://www.saho-gmbh.de/publikationen/175-bekanntmachung-gem…
      Avatar
      schrieb am 19.12.16 15:19:31
      Beitrag Nr. 1.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.915.558 von Kalchas am 19.12.16 13:09:43Das habe ich befürchtet.
      Meine Frage: Müller als AR-Vorsitzender hat das ÜA als fair bezeichnet.
      Müller als Aktionär hat dieses Angebot nicht angenommen.
      Rechtliche Konsequenzen hat das nicht, verwunderlich ist das schon !
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 14:02:46
      Beitrag Nr. 1.152 ()
      21.12.2016 / 13:17
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20.12.2016 mitgeteilt, dass sie dem
      Antrag der Sachsenmilch AG mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4,
      WKN A0DRXC, stattgibt und die Zulassung der Aktien der Sachsenmilch AG zum
      Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter
      Wertpapierbörse widerruft. Der Widerruf wird mit einer Frist von 3
      Börsentagen nach Veröffentlichung des Widerrufs im Internet wirksam. Die
      Veröffentlichung erfolgte am 20.12.2016 im Internet auf der Homepage der
      Deutsche Börse AG, so dass der Widerruf mit Ablauf des 23.12.2016 wirksam
      wird. Gleichzeitig hat die Frankfurter Wertpapierbörse die sofortige
      Vollziehung des Widerrufsbescheids angeordnet.

      Sachsenmilch AG, 21.12.2016
      Der Vorstand
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.16 11:41:57
      Beitrag Nr. 1.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.932.190 von Ahnung? am 21.12.16 14:02:46Das war's dann!
      Ein Gutes, Neues Jahr.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.16 11:51:59
      Beitrag Nr. 1.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.977.943 von nemus am 30.12.16 11:41:57
      Zitat von nemus: Das war's dann!
      Ein Gutes, Neues Jahr.


      Man könnte die Börse HH kontaktieren. Die haben schon bei genauso illiquiden Aktien einen Handel wieder aufgenommen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.16 17:23:45
      Beitrag Nr. 1.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.978.009 von straßenköter am 30.12.16 11:51:59
      SM sollte eigentlich im Freiverkehr FRA weiter gehandelt werden können
      ... so jedenfalls S. 20 des Übernahmeangebots der SAHO-GmbH:

      Das beabsichtigte Delisting der SACHSENMILCH-Aktien hat für die SACHSENMILCH- Aktionäre folgende Konsequenzen: - Im Falle eines Delisting der SACHSENMILCH-Aktien steht den Aktionären der SACHSENMILCH im Hinblick auf ihre SACHSENMILCH-Aktien kein regulierter Markt mehr zur Verfügung, über den sie ihre Aktien verkaufen können, was die Handelbarkeit der SACHSENMILCH-Aktien erheblich beeinträchtigen wird. Die SACHSENMILCH-Aktien bleiben weiterhin im Freiverkehr handelbar, jedoch ist fraglich, ob diesbezüglich eine hinreichende Liquidität besteht. Auch außerbörsliche Märkte werden, wenn sie überhaupt zur Verfügung stehen, möglicherweise nicht über eine hinreichende Liquidität verfügen.

      Ich nehme daher schwer an, dass der Handel in FRA zum 2.1. wieder aufgenommen werden wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 09:55:28
      Beitrag Nr. 1.156 ()
      Das verschlechtert sicher nicht gerade das Gefühl für denjenigen, der bei Sachsenmlich investiert sind:
      http://www.dgap.de/dgap/News/net_asset_value/scherzer-net-as…

      "Bei der Sachsenmilch konnte die Scherzer & Co. AG ihr Engagement im Umfeld
      des Antrags auf Delisting auf 0,74% des Grundkapitals ausbauen.
      Zwischenzeitlich wurde das Delisting vollzogen."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 10:06:00
      Beitrag Nr. 1.157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.996.516 von straßenköter am 03.01.17 09:55:28Sehr schöne Meldung :)

      Jetzt, da Scherzer "als Profi" mit im Boot sitzt, sollte es für Müller um einiges schwerer werden den Streubesitz weiter zu ärgern!
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 10:18:47
      Beitrag Nr. 1.158 ()
      Durch einen Börsenhandel hätte Müller immerhin die Möglichkeit gehabt, weiter Aktien in kleinen Mengen zu einem erheblichen Abschlag vom NAV zu erwerben, dessen Assets sich auch noch aus Forderungen gegenüber ihm selbst zusammensetzen.

      Ich bin ja schon länger der Meinung, dass die ganze Delisting-Geilheit der Großaktionäre eher ein Schuss ins eigene Knie ist. Rational ist das jedenfalls nicht aber dem Vernehmen nach ziehen Großkanzleien durchs Land, die die Delisting-Möglichkeit promoten, um entsprechende Mandate zu bekommen.

      Bei Sachsenmilch ist der weit überwiegende Streubesitz eh sehr konzentriert in wenigen Händen. Schön zu sehen, wie die Geiz-Geilheit von Müller in die Hose gegangen ist, denn jetzt wird es in Summe eher teurer und aufwendiger als wenn er einfach einen fairen Preis geboten hätte.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 10:29:10
      Beitrag Nr. 1.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.996.726 von unicum am 03.01.17 10:18:47
      Zitat von unicum: Durch einen Börsenhandel hätte Müller immerhin die Möglichkeit gehabt, weiter Aktien in kleinen Mengen zu einem erheblichen Abschlag vom NAV zu erwerben, dessen Assets sich auch noch aus Forderungen gegenüber ihm selbst zusammensetzen.

      Ich bin ja schon länger der Meinung, dass die ganze Delisting-Geilheit der Großaktionäre eher ein Schuss ins eigene Knie ist. Rational ist das jedenfalls nicht aber dem Vernehmen nach ziehen Großkanzleien durchs Land, die die Delisting-Möglichkeit promoten, um entsprechende Mandate zu bekommen.

      Bei Sachsenmilch ist der weit überwiegende Streubesitz eh sehr konzentriert in wenigen Händen. Schön zu sehen, wie die Geiz-Geilheit von Müller in die Hose gegangen ist, denn jetzt wird es in Summe eher teurer und aufwendiger als wenn er einfach einen fairen Preis geboten hätte.


      Das Problem ist nicht das Delisting selber, sondern die Gier beim Delisting bzw. die Umsetzung des Delistings. Wenn man mit dem Delisting ein halbwegs faires Angebot machen würde, kämen die Großaktionäre viel schneller auf die benötige Ausschlussquoten. Hätte Müller 6.000€ geboten, wären doch viele ausgestiegen, weil sich das Restpotenzial auf eine Wette auf einen kurzfristigen Squeeze Out reduziert hätte. Aber ich möchte nicht klagen, denn die Dummheit der Großaktionäre in Verbindung mit der Dummheit/Angst der Anleger bringt klasse Investitionsmöglichkeiten hervor. In der Beziehung ist es fast schon schade, dass das Delisting neu justiert wurde. Opportunitäten wie bei Marseille Kliniken sind selten geworden.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 10:39:41
      Beitrag Nr. 1.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.996.792 von straßenköter am 03.01.17 10:29:10So ist es.

      Ich merke es bei mir selber: bei meinen paar delisteten Aktien stellt sich bei mir eine deutlich stärkerer Veräußerungsträgheit ein, als zuvor. Schweinereien können Großaktionäre genauso viel oder wenig machen, wie vorher und die paar wenigen Minderheitenrechte, die es im Aktienrecht noch gibt, hat man ebenfalls weiterhin. Da bestimmte Gesetze jetzt nicht mehr gelten oder durch den fehlenden Börsenkurs nicht mehr greifen, verbessern sich sogar die theoretischen Perspektiven für einen aktiven Minderheitsaktionär sehr deutlich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.17 16:46:33
      Beitrag Nr. 1.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.980.136 von gutdrauf9 am 30.12.16 17:23:45
      Zitat von gutdrauf9: ... so jedenfalls S. 20 des Übernahmeangebots der SAHO-GmbH:

      Das beabsichtigte Delisting der SACHSENMILCH-Aktien hat für die SACHSENMILCH- Aktionäre folgende Konsequenzen: - Im Falle eines Delisting der SACHSENMILCH-Aktien steht den Aktionären der SACHSENMILCH im Hinblick auf ihre SACHSENMILCH-Aktien kein regulierter Markt mehr zur Verfügung, über den sie ihre Aktien verkaufen können, was die Handelbarkeit der SACHSENMILCH-Aktien erheblich beeinträchtigen wird. Die SACHSENMILCH-Aktien bleiben weiterhin im Freiverkehr handelbar, jedoch ist fraglich, ob diesbezüglich eine hinreichende Liquidität besteht. Auch außerbörsliche Märkte werden, wenn sie überhaupt zur Verfügung stehen, möglicherweise nicht über eine hinreichende Liquidität verfügen.

      Ich nehme daher schwer an, dass der Handel in FRA zum 2.1. wieder aufgenommen werden wird.


      Zumindest Valora handelt jetzt eine Aktie mehr:
      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DRXC4
      Avatar
      schrieb am 12.01.17 20:52:00
      Beitrag Nr. 1.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.996.792 von straßenköter am 03.01.17 10:29:10......" denn die Dummheit der Großaktionäre in Verbindung mit der Dummheit/Angst der Anleger bringt klasse Investmöglichkeiten."
      Ich finde,ziemlich kryptisch,,was Du da postest.

      @Ulman.
      Mich interessiert,inwieweit sich "nach dem Delisting die theoretischen Perspektiven für den a k t i v e n Minderheitsaktionär verbessern."

      PS:Könnt Ihr ev. nochmals auf meinen Post vom 23.11.16 kurz eingehen.?

      Grundsätzlich bin ich ganz optimistisch, was unser Invest betrifft.
      Mit 6900Euro rechne ich.
      Grüsse
      nemus
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.01.17 21:44:08
      Beitrag Nr. 1.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.072.296 von nemus am 12.01.17 20:52:00Was ist denn für Dich ein " a k t I v e r. Minderheitsaktionär"? An welche Aktionen denkst Du?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.17 21:57:43
      Beitrag Nr. 1.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.072.731 von gutdrauf9 am 12.01.17 21:44:08"aktiver Minderheitsaktionär" ?
      das musst Du Unikum fragen, schreibt es in seinem letzten Post----mich interessiert es auch.
      Avatar
      schrieb am 12.01.17 23:22:05
      Beitrag Nr. 1.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.072.296 von nemus am 12.01.17 20:52:00
      Zitat von nemus: ......" denn die Dummheit der Großaktionäre in Verbindung mit der Dummheit/Angst der Anleger bringt klasse Investmöglichkeiten."
      Ich finde,ziemlich kryptisch,,was Du da postest.

      @Ulman.
      Mich interessiert,inwieweit sich "nach dem Delisting die theoretischen Perspektiven für den a k t i v e n Minderheitsaktionär verbessern."

      PS:Könnt Ihr ev. nochmals auf meinen Post vom 23.11.16 kurz eingehen.?

      Grundsätzlich bin ich ganz optimistisch, was unser Invest betrifft.
      Mit 6900Euro rechne ich.
      Grüsse
      nemus


      Was ist denn daran "kryptisch"? Ich habe es ja wohl vorher ausreichend erklärt oder?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 08:54:17
      Beitrag Nr. 1.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.073.331 von straßenköter am 12.01.17 23:22:05Tut mir leid,
      ich habe es leider nicht verstanden.
      Grüsse.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 08:58:54
      Beitrag Nr. 1.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.073.331 von straßenköter am 12.01.17 23:22:05Korrektur:
      weiss gar nicht,wie ich @ulmann schreiben konnte?
      gemeint war natürlich "unicum".
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 09:21:51
      Beitrag Nr. 1.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.074.522 von nemus am 13.01.17 08:54:17
      Zitat von nemus: Tut mir leid,
      ich habe es leider nicht verstanden.
      Grüsse.


      Ok. Dann versuche ich es nochmals.

      Die Großaktionäre sind oftmals gierig bis dumm, weil sie denken, dass sie nach einer Delisting-Ankündigung "automatisch" auf das erste Schweineangebot genügend Aktien für einen Squeeze Out erhalten. Sie bieten dann wie im Fall Sachsenmilch zu wenig und bekommen dann keine oder kaum Stücke. Das weitere Einsammeln ist dann unglaublich zäh. Ganz groß waren damals noch die Delistingfälle ohne Übernahmeangebot. Hätte z.B. Primion vor zwei Jahren ein Übernahmeangebot für 5,50 - 6€ nachgeschoben, hätten die vermutlich 98% gehabt und auf billigen Niveau einen Squeeze Out durchgeführt. Durch das Warten sind sie jetzt gerade einmal schleppend auf 95% gekommen und bezahlen beim Squeeze Out über 11€. Diese Liste kann man beliebig erweitern. Gerade bei Aktien, die höheres Wachstum aufweisen, entstehen am Ende für den Großaktionär nur Mehrkosten, weil mit den guten Ergebnissen, die Bewertung im Fall eines Squeeze Outs wächst. Hier ist z.B Pironet auch so ein Beispiel.

      Kleinaktionären werden oftmals von der Angst getrieben und bekommen schon Pickel am Hintern, wenn sie nur das Wort Delisting hören. Einige schmeißen dann unlimitiert ihre Aktien auf den Markt und lassen den Kurs einbrechen. Paradebeispiele waren Marseille Kliniken und Magix, aber auch Matica und Deufol. Nur weil eine Aktie nicht mehr zu handeln ist, ist sie doch nicht wertlos. Das ganze wird auch noch teilweise von den Banken genährt, die z.B. wie im meinem Fall Delisting-Aktien mit 100% Verlust ausweisen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 13:30:38
      Beitrag Nr. 1.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.074.798 von straßenköter am 13.01.17 09:21:51Danke für die Antwort,
      worin aber nun die klasse Investmöglichkeiten bez. die besonderen Perspektiven ,insbesondere für den aktiven Kleinaktionär liegen sollen, ist mir immer noch nicht klarer geworden .
      Oder meinst Du damit, jetzt plötzlich billigst an Aktien verängstigter Aktionäre kommen zu können?
      Hoffentlich ist dies nicht zu indiskret.
      Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann habe ich in meinem Post vom 23.11.16 das Szenario doch eigentlich. ganz realistisch beschrieben,oder?
      Grüsse.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 13:44:42
      Beitrag Nr. 1.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.077.231 von nemus am 13.01.17 13:30:38
      Zitat von nemus: Danke für die Antwort,
      worin aber nun die klasse Investmöglichkeiten bez. die besonderen Perspektiven ,insbesondere für den aktiven Kleinaktionär liegen sollen, ist mir immer noch nicht klarer geworden .
      Oder meinst Du damit, jetzt plötzlich billigst an Aktien verängstigter Aktionäre kommen zu können?
      Hoffentlich ist dies nicht zu indiskret.
      Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann habe ich in meinem Post vom 23.11.16 das Szenario doch eigentlich. ganz realistisch beschrieben,oder?
      Grüsse.


      Erst einmal stellt Sachsenmilch in Bezug auf das Delisting und einem möglichen Squeeze Out eine Besonderheit dar, da man genau weiß, was die Squeeze Out-Abfindung wäre. Das gibt es ansonsten bei keiner anderen Aktie. Für den Aktionär bestimmt sich die Rendite mit Stand heute im Fall eines Squeeze Outs nur über den Zeitfaktor. Je schneller der SO, um so höher die Rendite.

      Dein Gesagtes ist grundsätzlich richtig. Eine Sache kam neu hinzu und das ist der kleinteilige Einstieg in die Aktie durch Scherzer. Es gibt also eine Adresse, die höchst wahrscheinlich zu höheren Kursen als bei Valora kaufen würde.

      Man weiß halt nicht, wie viel Spielchen Müller noch betreiben möchte. Ich bin mir sicher, dass hier viele andienungsbreit wären, wenn die nächsten zwei Jahre nichts passiert und Müller dann 6.000€ bieten würde.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 16:33:07
      Beitrag Nr. 1.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.077.378 von straßenköter am 13.01.17 13:44:42Davon abgesehen,dass ev.Scherzer jetzt noch als Käufer infrage kommt-- um an der Spanne zum 2S.O.-Preis von
      ca.6900Euro zu verdienen, ist mir weiterhin nicht klar,wo nun die "klasse Invest Chancen sein sollen,gut,ev.nimmt Scherzer zu besseren Kursen als M.
      Die beste Investchance ist dennoch klar der S.O.Kurs.
      Fact ist,wir müssen warten,bis M. ein attraktives Angebot macht.
      Alles steht und fäll mit der Spekulation,dass M. den S.O. will.

      Auf ein faires 6000ner Angebot wird ein gewisser %-Antein von Anlegern eingehen.
      Das kann sich möglicherweise angebotserhöhend wiederholen,solange,bis er die nötige Aktien Mehrheit von 95% hat und M. sich ein paar Euro zum S.O.- Kurs gespart hat.
      Hat er seine 95%, dann werden die verbliebenen Kleinaktionäre zum S.O.Preis gegangen.
      Das kann dauern,ich glaube aber eher nicht,warum auch.
      Grüsse
      P.S. Versprochen,auf der klasse - Investchance reite ich nicht weiter.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.17 17:01:11
      Beitrag Nr. 1.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.078.932 von nemus am 13.01.17 16:33:07
      Zitat von nemus: Davon abgesehen,dass ev.Scherzer jetzt noch als Käufer infrage kommt-- um an der Spanne zum 2S.O.-Preis von
      ca.6900Euro zu verdienen, ist mir weiterhin nicht klar,wo nun die "klasse Invest Chancen sein sollen,gut,ev.nimmt Scherzer zu besseren Kursen als M.
      Die beste Investchance ist dennoch klar der S.O.Kurs.
      Fact ist,wir müssen warten,bis M. ein attraktives Angebot macht.
      Alles steht und fäll mit der Spekulation,dass M. den S.O. will.

      Auf ein faires 6000ner Angebot wird ein gewisser %-Antein von Anlegern eingehen.
      Das kann sich möglicherweise angebotserhöhend wiederholen,solange,bis er die nötige Aktien Mehrheit von 95% hat und M. sich ein paar Euro zum S.O.- Kurs gespart hat.
      Hat er seine 95%, dann werden die verbliebenen Kleinaktionäre zum S.O.Preis gegangen.
      Das kann dauern,ich glaube aber eher nicht,warum auch.
      Grüsse
      P.S. Versprochen,auf der klasse - Investchance reite ich nicht weiter.


      ich habe nicht geschrieben, dass Sachsenmilch eine klasse Investmentchance ist. Das bezog sich auf Delistingfälle im allgemeinen. Ob Sachsenmilch Stand heute eine klasse Investment wird, hängt vom SO-Zeitpunkt ab. Ich bin selber im Moment nicht inSachsenmilch investiert. Da bietet zum Beispiel BDI aus meiner Sicht gerade viel mehr Möglichkeiten im Fall einer SO-Ankündigung. Diese Absicht wurde ja zumindest dort bei BDI in den Angebotsunterlgen zum ÜA schon bekundet.
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 17:41:10
      Beitrag Nr. 1.173 ()
      Damit sollten die Verlustvorträge der Sachsenmilch AG wieder nutzbar sein. Dies ist bei der Bewertung der Sachsenmilch AG entsprechend zu berücksichtigen:

      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809986.pdf

      Der Bundestag hat am 01. Dezember 2016 ein neues Gesetz zur steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen verabschiedet. Bisher ist bekanntermaßen die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften durch die Regelungen in § 8c KStG eingeschränkt. Vereinfacht dargestellt besagt dieser, dass bei Übertragung von mehr als 25 % der Anteile, ein bestehener Verlustvortrag quotal untergeht. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, kommt es zu einem vollständigen Untergang eines noch nicht verrechneten Verlustes.

      Trotz bestehender Ausnahmeregelungen (Konzern- und sog. Stille-Reserven-Klausel) führt der Einstieg eines neuen bzw. zusätzlichen Gesellschafters zu einem für das Unternehmen unvorteilhaften Wegfall der Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Ausgehend von Forderungen aus dem Bereich der VC-Finanzierung hat der Gesetzgeber nunmehr die Regelungen und Möglichkeiten überarbeitet und im Ergebnis die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen verbessert.

      Kernbestandteil der neuen Regelung ist ein sog. "fortführungsgebundener Verlustvortrag (§8d KStG)". So bleiben bestehende und bislang noch nicht genutzt Verlustvorträge erhalten, sofern derselbe Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortgeführt wird. Die Beurteilung der Frage, ob eine "unveränderte Fortführung" vorliegt soll dabei nach verschiedenen qualitativen Merkmalen beurteilt werden.

      Entscheidend ist dabei, dass ein seit Gründung des Unternehmens oder seit mindestens 3 Jahren bestehender Geschäftsbetrieb bestehen bleibt. Dieser darf nicht "ruhend gestellt" werden, keiner andersartigen Zweckbestimmung zugeführt werden und es darf auch kein zusätzlicher Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Zudem wird darauf abgestellt, dass eine Nutzbarkeit im Rahmen der neuen Regelungen nur möglich bleibt und vereinfacht wird, wenn sich das Unternehmen nicht an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, kein Organträger wird und auch keine Wirtschaftsgüter unterhalb des "gemeinen Wertes" eingebracht werden.

      Durch eine Anpassung der Regelungen in § 10a Satz 10 GewStG soll die vorteilhafte Neufassung auch für gewerbesteuerliche Verlustvorträge gelten.

      Auf Anregung der Bundesländer werden jedoch Verluste aus der Zeit vor einer Einstellung oder Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs, oder bei besteheneder Organträgerschaft und/oder Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von der Regelung ausgenommen. Damit wollen die Länderfinanzminister verhindern, das Alt-Verluste aus inaktiven Verlustmänteln reaktiviert werden können.

      Die genauen Formulierungen und die Überlegungen zum Gesetzgebungsverfahren können der entsprechenden Bundestagsdrucksache (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809986.pdf) entnommen werden. Die Neuregelung soll rückwirkend ab 01. Januar 2016 gelten, die genauen Ausführungsbestimmungen liegen derzeit noch nicht öffentlich vor.
      Avatar
      schrieb am 13.07.17 09:48:39
      Beitrag Nr. 1.174 ()
      Geschäftsbericht für 2016 ist auf der Homepage abrufbar:

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

      Es gibt die üblichen 0,11 € Dividende je Aktie. Ansontsen alles wie gehabt.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 10:14:18
      Beitrag Nr. 1.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.315.873 von Ahnung? am 13.07.17 09:48:39Grüss Gott,
      hoffnungsvolle Stille?
      Sicher scheint hier nur die Unsicherheit ,wie es weitergeht.
      Grüsse.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 13:01:54
      Beitrag Nr. 1.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.944.851 von nemus am 13.10.17 10:14:18Wir warten ja schon alle lange, dass sich mal was tut :cry:

      Aber der Herr Müller hat anscheinend viel Zeit ..........
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 13:05:47
      Beitrag Nr. 1.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.946.432 von Ahnung? am 13.10.17 13:01:54.....Zeit worauf oder wofür?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 13:13:59
      Beitrag Nr. 1.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.946.471 von nemus am 13.10.17 13:05:47... um die Streubesitzaktionäre zu ärgern :confused:

      Aus diesem Grund zahlt er auch die 11 Cent an Dividende jedes Jahr!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 19:15:54
      Beitrag Nr. 1.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.946.519 von Ahnung? am 13.10.17 13:13:59wirklich nur aus dem Grund?
      Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
      Ist doch eigentlich nicht schlecht, wie billig er mit unserem Geld arbeiten kann.
      Ist zwar nicht viel Geld von uns,das Meiste gehört ihm ja eh.
      Ich habe so das dumme Gefühl,dass er mit der paar übrig gebliebenen Aktionären gut leben kann und er keinen Grund hat,hier etwas zu ändern --- oder was könnte ihn zum Umdenken bringen?
      Die nächsten 30 Jahre mit 11 Cent Dividende wäre schon übel.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 18:11:32
      Beitrag Nr. 1.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.949.897 von nemus am 13.10.17 19:15:54Hallo zusammen,

      Frage, habe noch ein paar von den Sachsenmilch Aktien.
      Wie ist denn das jetzt prinzipiell, kriege ich die noch verkauft und wenn ja, wie?

      Vielen Dank
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 18:17:00
      Beitrag Nr. 1.181 ()
      Du kannst Sie bei Valora verkaufen:
      http://valora.de/valora/kurse#S
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 19:00:18
      Beitrag Nr. 1.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.134.481 von Aktionaerxyz am 08.11.17 18:11:32... oder hier einen Käufer suchen.

      Grundsätzlich habe ich Interesse an einem Kauf - ist halt alles eine Frage des Preises.
      Ich habe Ihnen hierzu eine Boardmail geschrieben
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 14:56:00
      Beitrag Nr. 1.183 ()
      ........die nächsten 10 Jahre?
      keine Ahnung,wie es hier noch weitergeht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 15:09:45
      Beitrag Nr. 1.184 ()
      Das könnte jetzt interessant werden...
      Sachsenmilch Aktiengesellschaft
      Leppersdorf
      Wertpapierkennnummer: A0DRXC und A0DRXD
      ISIN: DE 000A0DRXC4 und DE 000A0DRXD2


      Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 10. Juli 2018, in 01454 Wachau OT Leppersdorf, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 7. Mai 2018) haben die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Beschlussgegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

      Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:
      7.

      Änderung der Satzung

      Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt geändert:


      Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu veräußern.“
      Begründung

      Im folgenden Geschäftsjahr 2019 werden Darlehen in einer Gesamthöhe von 41 Millionen Euro zur Rückzahlung an die Gesellschaft fällig. Es ist deshalb mit einem erheblichen Liquiditätszufluss bei der Gesellschaft zu rechnen. Diese Liquidität ist bestmöglich zu verwalten und anzulegen.

      Der bisherige Unternehmensgegenstand, die Verwaltung eigenen Vermögens, scheint dem Vorstand zu eng zu sein, um das Vermögen der Gesellschaft gewinnbringend zu verwalten. Der vorgeschlagene Unternehmensgegenstand ermöglicht es der Gesellschaft, Vermögen in Wertpapiere und Beteiligungen anzulegen. Damit wird eine erhebliche höhere Rendite als die im Lagebericht 2015 berichteten 0,8 % auf das ausgeliehene Vermögen erreicht werden können und somit allen Aktionären zugute kommen.
      8.

      Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

      Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      „Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder, Herr Theobald Müller, Herr Wilfried Neuß und Frau Susanne Müller, werden mit sofortiger Wirkung abberufen.“
      b)

      „Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Herr Theobald Müller wird Herr Dr. Georg Issels, wohnhaft in Köln, von Beruf Kaufmann, für die verbleibende restliche Amtszeit von Herrn Theobald Müller zum Aufsichtsratsmitglied gewählt.“
      c)

      „Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Herr Wilfried Neuß wird Herr Hans Peter Neuroth, wohnhaft in Köln, von Beruf Kaufmann, für die verbleibende restliche Amtszeit von Herrn Wilfried Neuß zum Aufsichtsratsmitglied gewählt.“
      d)

      „Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Frau Susanne Müller wird Herr Rolf Birkert, wohnhaft in Frankfurt am Main, Kaufmann, für die verbleibende restliche Amtszeit von Frau Susanne Müller zum Aufsichtsratsmitglied gewählt.“
      Begründung

      Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder tolerieren die Vernichtung von Vermögenswerten und die ideenlose, teilweise zinslose Ausleihung von Geldern innerhalb der Theo Müller-Gruppe. Besorgniserregend ist die tatsächliche Untätigkeit und Folgsamkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu Herrn Theobald Müller. Es wird dringend Zeit, den Aufsichtsrat auch mit Vertretern von anderen Aktionären zu besetzen. Die Sachsenmilch AG gehört noch nicht vollständig Herrn Müller. Infolgedessen sind auch Vertreter von anderen Aktionären im Aufsichtsrat zu repräsentieren. Die Vertretung alleine von Herrn Müller ausgewählten und ihm treuen Personen ermöglicht keine unabhängige und eigenverantwortliche Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats. Eine solche ist aber angezeigt.

      Der Bericht des Aufsichtsrats besteht aus gerade einmal zweieinhalb Seiten und besteht aus bloßen Allgemeinplätzen sowie Floskeln. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 ist derselbe wie der für das Geschäftsjahr 2016. Es wurden lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht. Der Bericht des Aufsichtsrats ist deshalb praktisch wertlos, weil er die an ihn gestellten Anforderungen nicht erfüllt. Aus dem Bericht ist nicht ersichtlich, wann und wie oft der Aufsichtsrat getagt hat, welches Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren und womit sich der Aufsichtsrat überhaupt konkret beschäftigt hat. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, inwiefern die Aufsichtsratsmitglieder den Vorstand beraten haben wollen, wie es der Bericht des Aufsichtsrats suggeriert. Bei der bloßen Ausleihung von Geldern über Jahre hinaus besteht kaum Beratungsbedarf und wenn ein solcher Rat gegeben wurde, fragt man sich unwillkürlich, wie der wirtschaftliche Sachverstand bei den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern zum Ausdruck kam. Die Berichte des Aufsichtsrats erwecken zudem den Anschein, dass es den Aufsichtsratsmitgliedern völlig gleichgültig ist, ihren pflichtgemäßen Tätigkeiten nachzugehen und darüber der Hauptversammlung zu berichten. Die Arroganz des Aufsichtsrats und die gezielte Desinformation der Aktionäre außerhalb von Herrn Müller ist treu- und gesellschaftsrechtswidrig. [Anmerkung: Ein vollständiger Bericht des Aufsichtsrats kann die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses der Aufsichtsratsmitglieder rechtfertigen, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15. März 2006 - 20 U 25/05, NZG 2006, 472.]

      Bei den nun vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern verfügt jeder Kandidat über langjährige Erfahrung bei der Anlage von Vermögenswerten, auch in dem für die Gesellschaft erforderlichen Ausmaß und Umfang in Bezug auf viele Millionen Euro. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach ihrer eigenen Aussage um eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft, allerdings nicht um eine reine Verwaltung von Vermögen für Herrn Theobald Müller. Die Gesellschaft ist bis Ende 2016 sogar börsennotiert gewesen. Gegenwärtig sind noch andere Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt. Deshalb handelt es sich um eine Vermögensverwaltung für eine unbestimmte Anzahl an Kapitalanlegern.

      Sämtliche von uns vorgeschlagenen Kandidaten haben sich darüber hinaus schon seit geraumer Zeit mit der Gesellschaft beschäftigt und können ihr deshalb mit Rat und Tat gut zur Verfügung stehen.
      9.

      Beschlussfassung über eine Sonderprüfung

      Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      „Es wird ein Sonderprüfer bestellt zur Untersuchung der Vorgänge bei der Vermögensverwaltung durch den Vorstand, insbesondere die Ausreichungen von Darlehen an verbundene Unternehmen und deren Konditionen.

      Der Sonderprüfer soll insbesondere folgende Vorgänge untersuchen:
      1)

      Welche Alternativen wurden im Hinblick auf die Vermögensverwaltung und -anlagen im Jahr 2017 geprüft?
      2)

      Welche Alternativanlagen wurden im Aufsichtsrat besprochen?
      3)

      Warum wurden Anlagenalternativen vom Aufsichtsrat abgelehnt?
      4)

      Wie wurde die Bonität der Darlehnsschuldner im Jahr 2017 geprüft?
      5)

      Welche Einschätzungen hinsichtlich der Bonität der Darlehensschuldner wurden im Jahr 2017 getroffen?
      6)

      In welchen Sitzungen hat der Aufsichtsrat 2017 Anlagenoptionen vorgeschlagen bzw. wann wurde eine Änderung der Anlagenpolitik besprochen?
      7)

      Inwieweit wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei der Darlehensausreichung bzw. fortlaufend geprüft, inwieweit die Darlehensausreichung an die „Müller-Gruppe“ existenzbedrohend und im Rahmen des Risikomanagements der Gesellschaft überhaupt vertretbar ist?
      8)

      Welche Sicherheiten wurden durch die Müller-Gruppe gestellt? Wie erfolgen die Prüfung der laufenden Kreditwürdigkeit und die Werthaltigkeit der Sicherheiten?
      9)

      Zu welchem Reporting ist die Müller-Gruppe verpflichtet? Wer prüft dies? Welche Maßnahmen werden ergriffen bzw. in welchen Gremien werden Sicherheiten und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Müller-Gruppe diskutiert? Wie und wie oft erfolgt die Dokumentation?
      10)

      Inwieweit hat der Aufsichtsrat in 2017 das Risikomanagement geprüft und wurde vom Vorstand entsprechend auf das Klumpenrisiko hingewiesen, dass beispielweise ein Umweltskandal im Milchgeschäft auf einen erheblichen Vermögensnachteil für die Gesellschaft bedeutet?
      11)

      Auf welchen tatsächlichen Grundlagen und Bewertungen beruhen die Bedingungen und Kondition der gegenwärtig bestehenden Darlehensvergaben?“
      b)

      „Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, geschäftsansässig Barer Straße 48, 80799 München, bestellt. Der Sonderprüfer darf sich ihm geeignet erscheinender Hilfspersonen, insbesondere solcher, die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind, bedienen und sich insbesondere in rechtlicher und technischer Hinsicht beraten und unterstützen lassen.“
      Begründung

      Die Gesellschaft vergibt zehnjährige Darlehen in Millionenhöhe an verbundene Unternehmen, teilweise sogar zinslos. An die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH beispielweise wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 41 Millionen Euro zinslos vergeben. Bei dermaßen nutzlosen Geschäften kann nicht mehr von einer pflichtgemäßen Vermögensverwaltung ausgegangen werden. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sicher Vermögen zu investieren und dabei noch eine Rendite zu erwirtschaften, auch in Niedrigzinszeiten wie sie seit einigen Jahren bestehen. Eine Niedrigzinszeit rechtfertigt allerdings noch nicht, erhebliche Vermögensmassen zinslos zu verleihen.

      Der Vorstand schrieb selbst im Lagebericht 2015, dass die Ertragsoptimierung eine Kernaufgabe der Vermögensverwaltung sei (Lagebericht 2015, Seite 2). Diese Zielsetzung hat der Vorstand allerdings eindeutig verfehlt. Die teilweise zinslose Ausleihung von Geld ist sicher keine optimierte ertragreiche Anlage. Der Vorstand hat aber im Rahmen seiner kaufmännischen Sorgfaltspflichten mit dem ihm von den Aktionären anvertrauten Vermögen in unternehmerisch vertretbarer Weise umzugehen. Dazu gehört auch, das Vermögen ertragreich anzulegen. In den letzten Jahren ist das Vermögen unter Berücksichtigung der Inflation allerdings wertverschlechternd angelegt worden. Eine Rendite von 0,8 % liegt unter der gegenwärtigen Inflation. Die für das Geschäftsjahr 2015 von der Gesellschaft selbst berichtete erzielte Rendite von 0,8 % lag darüber hinaus sogar nur an einer Sonderverzinsung! Ohne diese hätte das Vermögen noch geringere Erträge erwirtschaftet. Die verharmlosende Umschreibung des Vorstands, diese Geschäftsentwicklung sei „insgesamt eher ungünstig“ (siehe Lagebericht 2015, Seite 3), klingt wie eine Verhöhnung. Unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden Theo Müller dient das Vermögen der Gesellschaft ausschließlich zur unschlagbar günstigen Finanzierung von anderen Gesellschaften der Müller-Gruppe. Dies entspricht aber nicht dem Unternehmensgegenstand und außerdem verstößt der Zweck, die Finanzierung anderer Müller-Gesellschaften günstig zu ermöglichen, gegen die Pflichten des Vorstands. Dieser hat in eigener Unabhängigkeit zu entscheiden, wie er das Vermögen der Gesellschaft ertragreich vermehren kann, in Abwägung von Chancen und Risiken. Es ist aber keine pflichtgemäße Geschäftsführung, alternativlos langfristig ohne risikoangemessene Verzinsung anderen Gesellschaften der Müller-Gruppe zig Millionen Euro auszuleihen. Diese Vermögensanlage ist deshalb von einem Sonderprüfer zu untersuchen.
      - Ende der ergänzten Tagesordnung -



      - Der Vorstand -
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 16:12:31
      Beitrag Nr. 1.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.018.306 von straßenköter am 19.06.18 15:09:45ja, vielleicht kommt jetzt endlich etwas Bewergung in die cuase Sachsenmilch.

      Ich werde nach Leppersdorf fahren, um an der HV teilzunehmen.
      Gerne nehme ich auch Stimmrechte von anderen Minderheitsaktionären wahr.
      Bitte BM, falls mir jemand die Stimmrechte übetragen will.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 19:30:23
      Beitrag Nr. 1.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.018.978 von gutdrauf9 am 19.06.18 16:12:31
      tja
      ..wer den Müller kennt weiß das der sich totlachen wird...ihm gehört der Laden und der wird Scherzer und Co. mit nem Milchreis +0,11 cent bewerfen und nichts ändert sich....leider...

      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      :cool:GrußdeSade!:cool:
      :cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.18 16:55:02
      Beitrag Nr. 1.187 ()
      heute Einladung zur HAUPTVERSAMMLUNG bekommen.
      Ich hatte schon vergessen,dass ich da noch dabei bin.
      Was hier aber -wie angemerkt- interessant werden kann?
      Vielleicht kommt ja noch eine Erklärung von Strassenköter.
      Ich fürchte ebenso wie deSade, dass Herr Müller sich nur amüsiert.
      Fast ärgerlich, dass ich wieder an mein Miniinvest erinnert wurde.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.18 17:13:31
      Beitrag Nr. 1.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.027.726 von nemus am 20.06.18 16:55:02
      Zitat von nemus: heute Einladung zur HAUPTVERSAMMLUNG bekommen.
      Ich hatte schon vergessen,dass ich da noch dabei bin.
      Was hier aber -wie angemerkt- interessant werden kann?
      Vielleicht kommt ja noch eine Erklärung von Strassenköter.
      Ich fürchte ebenso wie deSade, dass Herr Müller sich nur amüsiert.
      Fast ärgerlich, dass ich wieder an mein Miniinvest erinnert wurde.


      Was auf der HV passieren wird, ist doch klar. Müller wird verbotener Weise sein Stimmrecht nutzen und gegen die neuen Tagesordnungspunkte stimmen. Daraufhin wird Balaton und Co die Beschlüsse anfechten und dann wird es interessant, weil Müller weiß, dass er bei diesen Tagesordnungspunkten nicht stimmbrechtigt ist. Ich glaube, dass Müller alles nur keine Lust auf eine Sonderprüfung haben wird. Insofern wird er zähneknirschend ein Angebot für den Streubesitz abgeben. Das gab es alles schon mit Ähnlichkeiten bei Pironet, als Allerthal ein Angebot mit Anfechtungen erzwang und Cancom sich somit freikaufte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.18 17:59:15
      Beitrag Nr. 1.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.027.843 von straßenköter am 20.06.18 17:13:31.....Danke für diese Auskunft,die auch alle andere freuen wird.
      Nun, wir werden sehen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.18 21:26:43
      Beitrag Nr. 1.190 ()
      Ist wer morgen bei der HV in Wachau OT Leppersdorf und kann berichten wie die HV gelaufen ist danke
      Avatar
      schrieb am 16.07.18 11:33:08
      Beitrag Nr. 1.191 ()
      @Stassenköter
      ..... und alles so verlaufen, wie von Dir vorhergesagt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.18 11:45:06
      Beitrag Nr. 1.192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.222.413 von nemus am 16.07.18 11:33:08
      Zitat von nemus: @Stassenköter
      ..... und alles so verlaufen, wie von Dir vorhergesagt?


      Die Frage kann ich nicht beantworten, weil ich nicht auf der HV war und auch keine Aktien an der Sachsenmilch derzeit besitze.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 13:52:47
      Beitrag Nr. 1.193 ()
      ...... kann jemand über die HV berichten?
      Wie erfolgreich waren die Ergänzungsanträge der "Balaton Gruppe"
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 15:50:32
      Beitrag Nr. 1.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.298.363 von nemus am 25.07.18 13:52:47Ich habe Dir zwei Mal angeboten, Deine Aktien in der HV zu vertreten.
      Leider hast Du Dir nicht einmal die Mühe gemacht, mir eine Vollmacht auszustellen.

      Denjenigen Aktionären, die ich vertreten habe, habe ich einen Bericht von der HV zugesandt.
      Ich sehe nicht ein, dass ich Dir diesesn ebenfalls zusende.
      Ich habe mir zwei Tage Urlaub genommen, die Fahrtkosten selbst bezahlt und mir die Mühe gemacht, mich einzulesen, eine Rede vorzubereiten etc.
      Du hättest nur eine Stimmerechtsvollmacht ausfüllen müssen - 5 Minuten Arbeit, null Kosten.
      Wenn Dir selbst dies zu viel war, sehe ich wirklich nicht ein, Dich hier mit Informationen zu versorgen.

      Ein bischen mehr Solidarität der Klein(st)aktionäre ist schon erforderlich! Trittbrettfahrer gibt es in unserer Gesellschaft schon genügend.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 16:35:21
      Beitrag Nr. 1.195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.299.446 von gutdrauf9 am 25.07.18 15:50:32ich finde Dein Verhalten mehr als seltsam.
      Unsolidarisch, weil ich Dich nicht bevollmächtigt habe?
      Um es mal klar zu sagen, wie wir Kleinaktionäre mit 1 oder 2 Aktien auch immer zusammen abstimmen, ist völlig unwichtig.
      Wichtig sind die Ergänzungsanträge,
      damit könnte sich - wie Strassenköter schon sagte- ev. unsere Lage verbessern.
      NB.
      war kein Misstrauen oder was auch immer Dir gegenüber.
      Avatar
      schrieb am 05.09.18 13:48:25
      Beitrag Nr. 1.196 ()
      Es gibt einen kostenlosen Bericht zur HV von GSC Research:
      https://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DRXC4
      Avatar
      schrieb am 09.09.18 19:13:51
      Beitrag Nr. 1.197 ()
      @Strassenköter,
      Danke für Deine Information.
      Ein realistisches Angebot an den Streubesitz wurde von Müller aber leider nicht gemacht,
      Müller sieht hierfür ja keinen Anlass.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.19 19:29:46
      Beitrag Nr. 1.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.655.670 von nemus am 09.09.18 19:13:51....wie geht es weiter?
      Avatar
      schrieb am 18.06.19 08:27:14
      Beitrag Nr. 1.199 ()
      Angtrag auf Liquidation
      Zur HV 2109 wird ein Konsortium den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft stellen:

      ------- hier das Ergänzungsverlangen zur HV: --------
      Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 9. Juli 2019, in 01454 Wachau OT Leppersdorf, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 27. Mai 2019) haben die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Beschlussgegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.
      Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:
      6. Auflösung der Gesellschaft
      Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Gesellschaft wird aufgelöst.
      --------------------
      interessant ist die Begründung:

      Die Verwaltung der Sachsenmilch Aktiengesellschaft verstößt dauerhaft evident gegen den eigenen satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand.
      Der Unternehmensgegenstand lautet:
      „Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens.“
      Gegen den vorliegenden Unternehmensgegenstand wird fortlaufend verstoßen, denn realiter wird weder unmittelbar noch mittelbar Vermögensverwaltung betrieben, wenn das Geld der Sachsenmilch Aktiengesellschaft, (teilweise) ohne Sicherheiten und zu unüblichen Konditionen, nur an Konzerngesellschaften der Mehrheitsaktionärin verliehen wird.
      Unmittelbare Vermögensverwaltung würde bedeuten, dass die Sachsenmilch Aktiengesellschaft diversifiziert in fungible Aktien, Anleihen etc. investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Mittelbar wäre dieses Ziel dadurch zu erreichen, indem das Vermögen dritten Vermögensverwaltern überlassen wird, damit diese eine möglichst hohe Rendite für die Gesellschaft erzielen.
      Statt ihr eigenes Vermögen selbst oder durch Dritte zu verwalten, verleiht die Sachsenmilch Aktiengesellschaft seit Jahren ihr Geld an mit ihr verbundene Konzernunternehmen. Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ergeben sich Darlehen in Höhe von 138,5 Millionen Euro. Die Bilanzsumme beträgt 138,8 Millionen Euro. Die Sachsenmilch Aktiengesellschaft dient damit offensichtlich ausschließlich der Finanzierung der mit der Mehrheitsaktionärin verbundenen Unternehmen.
      Da diese dauerhafte Pflichtverletzung durch die Verwaltung der Gesellschaft im Einverständnis und sogar im Interesse - vermutlich sogar auf Weisung - der Mehrheitsaktionärin erfolgt, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Initiative der Minderheitsaktionäre gegenüber den Verwaltungsmitgliedern der Gesellschaft auf Dauer kein Mittel zur Geltendmachung ihrer Minderheitenrechte.
      Nach § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG kann die Hauptversammlung die Auflösung der Aktiengesellschaft beschließen, was sie in der Regel dann tun wird, wenn die Aktionäre rechtzeitig erkennen, dass eine gewinnbringende Tätigkeit in dieser Form nicht mehr möglich ist.
      Bei einem derart lang andauernden und von der Mehrheitsaktionärin geförderten Pflichtverstoß der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft verbleibt als einzig adäquates Mittel die Verpflichtung der Mehrheitsgesellschafterin zur Zustimmung zum Auflösungsbeschlussvorschlag der Hauptversammlung aus Treuegesichtspunkten.
      Im Grunde genommen ist durch die Ausleihung des Vermögens an die Müller-Gruppe faktisch - aber eben nur für die Mehrheitsaktionärin und deren Konzerngesellschaften - eine Liquidation bereits eingeleitet worden. Die Minderheitsaktionäre hingegen haben das Nachsehen, weil sie nicht an der Ausleihung partizipieren, andererseits aber ihre Beteiligung nicht bzw. unter Wert (siehe Delisting-Erwerbsangebot vom 8. November 2016) veräußern können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.19 09:00:47
      Beitrag Nr. 1.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.828.779 von gutdrauf9 am 18.06.19 08:27:14......das jetzige Ergänzungsverlangen ist wohl nur ein frommer Wunsch.
      Aber vielleicht geschieht ja ein Wunder.
      Avatar
      schrieb am 01.07.19 20:25:54
      Beitrag Nr. 1.201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.828.779 von gutdrauf9 am 18.06.19 08:27:14...... übrigens nochmals Danke für Deine Information bezüglich Ergänzungsantrag.
      Avatar
      schrieb am 16.09.19 15:54:49
      Beitrag Nr. 1.202 ()
      Am 13.09.2019 wurde im Bundesanzeiger auf Anfechtungsklagen zu den HV Beschlüssen hingewiesen.

      Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

      Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über (i) die Auflösung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 6), (ii) die Bestellung eines Abwicklers (Tagesordnungspunkt 7), (iii) die Festlegung des Geschäftsjahres während der Abwicklung (Tagesordnungspunkt 8) und (iv) die Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 bis zur Auflösung, für die Prüfung der Abwicklungs- und Eröffnungsbilanz sowie für das erste am 31. Dezember 2019 endende Rumpf-Abwicklungs-Geschäftsjahr (Tagesordnungspunkt 9) jeweils sowohl Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage als auch positive Beschlussfeststellungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 1725/19 anhängig.
      Avatar
      schrieb am 24.10.19 18:09:43
      Beitrag Nr. 1.203 ()
      Vor ein paar Tagen wurde 1 Aktie bei Valora zu 6.200 Euro umgesetzt:

      https://veh.de/isin/de000a0drxc4
      Sachsenmilch | 6.200,00 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.19 19:48:27
      Beitrag Nr. 1.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.758.833 von Ahnung? am 24.10.19 18:09:43....wie das?
      zu 6200€ ?
      Was soll man davon halten?
      Ein Versehen von Käuferseite?
      Sachsenmilch | 6.200,00 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.19 20:32:14
      Beitrag Nr. 1.205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.768.766 von nemus am 25.10.19 19:48:27Warum ein Versehen :cool:

      Pro Aktie sind rd. 6.900 Euro Cash vorhanden. Die stattlichen Verlustvorträge gibts dann noch bewertungstechnisch dazu.
      Sachsenmilch | 6.200,00 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.10.19 12:52:24
      Beitrag Nr. 1.206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.769.099 von Ahnung? am 25.10.19 20:32:14....verstehe ich Sie richtig, dass diese Aktie Müller gekauft hat?
      Kann mir nicht vorstellen dass der sich um solchen Kleinkram kümmert- 1Aktie!!!
      Ansonsten wäre ich meine Aktie(1) zu einem ähnlichen Preis gerne los,
      Spesen bei Valora sehr hoch!
      Könnte man die Aktie anderweitig an Müller verkaufen
      Sachsenmilch | 6.200,00 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.19 19:07:56
      Beitrag Nr. 1.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.771.799 von nemus am 26.10.19 12:52:24Nein - Müller war das sicher nicht. Da hätte er in der Vergangenheit größere Stückzahlen zu tieferen Kursen zur Zeiten der damals noch vorhandenen Börsennotiz kaufen können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.10.19 10:34:39
      Beitrag Nr. 1.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.776.857 von Ahnung? am 27.10.19 19:07:56...... aber nur der könnt mit den von Ihnen erwähnten stattlichen Verlustvorträgen etwas anfangen
      Wie geht es weiterer?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 09:39:19
      Beitrag Nr. 1.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.779.416 von nemus am 28.10.19 10:34:39
      ....... Generationswechsel bei Molkereikonzern Müllermilch (SZ vom 28.01.2020)
      Theo Müller übergibt sei Aufsichtsratmandat an seinen ältesten Sohn Stefan.
      Ob sich damit etwas ändert uns Kleinsaktionären gegenüber?
      Avatar
      schrieb am 07.09.20 12:45:30
      Beitrag Nr. 1.210 ()
      HV-Berciht RM Rheiner Management AG
      "Die Sachsenmilch-Aktien wurden mit Gewinn an den Großaktionär verkauft."

      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
      Avatar
      schrieb am 07.09.20 14:38:27
      Beitrag Nr. 1.211 ()
      Interessant wäre es, den Preis zu erfahren, welchen die RM für die Sachsenmilch Aktien erhalten hat.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.09.20 16:40:41
      Beitrag Nr. 1.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.009.502 von Ahnung? am 07.09.20 14:38:27Wenn ich den Bericht lese und die GuV anschaue, dann sollten das 143 TEUR als Kaufpreis für alle Anteile sein. Frage nur, wieviel Anteile RM zum Zeitpunkt des Verkaufs hielt. Gab es da nicht mal eine HV Info, aus der hervorging, wieviel Anteile RM hatte ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 13:44:44
      Beitrag Nr. 1.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.010.891 von LongIsland am 07.09.20 16:40:41Aus dem Bericht der GSC geht hervor, dass dies nicht der Verkaufserlös war, sondern der Gewinn: "Der Ertrag aus Wertpapierverkäufen stieg deutlich von 186 TEUR auf 451 TEUR, davon entfielen 143 TEUR auf die Sachsenmilch AG..."
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 17:52:36
      Beitrag Nr. 1.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.065.612 von gutdrauf9 am 13.09.20 13:44:44Die GuV 2019 spricht eine andere Sprache....

      Das Wort "Ertrag" bedeutet nicht zwangsläufig "Gewinn".
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 18:10:26
      Beitrag Nr. 1.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.653 von LongIsland am 13.09.20 17:52:36Kannst Du dies bitte erläutern?

      Für mich gilt:
      Erlös = Verkaufspreis
      Ertrag = Gewinn = Verkaufspreis ./. Buchwert

      .... und in der GuV werden ausgewiesen:
      1. Erträge aus Wertpapierverkäufen 450.996,13
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 18:31:36
      Beitrag Nr. 1.216 ()
      Ich habe mir mal die letzten HV-Berichte auf GSC-Research durchgelesen. Leider war nirgends etwas über den Einstandspreis der Sachsenmilch-Aktien bzw. der Stückzahl vermerkt. Ob eine direkte Anfrage zu dem Thema bei RM Rheiner was bringt?
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 20:37:40
      Beitrag Nr. 1.217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.758 von gutdrauf9 am 13.09.20 18:10:26Das widerspräche dem Saldierungsverbot

      In der GuV sind zu zeigen

      Umsatz/Ertrag in voller Höhe
      Materialaufwand/Aufwand in voller Höhe

      Die AK der verkauften Wertpapiere sollten in Position 2 stecken (Aufwendungen aus WP Verkäufen) - diese AK könnten allerdings durch in Vorjahren getätigte Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert schon gemindert sein. Insofern eine black box zumal wir für diese Position keine Aufglierdung analog der Erträge haben.
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 21:15:09
      Beitrag Nr. 1.218 ()
      Die Begriffe "Ertrag", "Erlös" und "Gewinn" werden in der Wirtschaftslehre ja schon seit Jahrhunderten schwammig genutzt. Aber im Rechnungswesen würde ich schon auch sagen, dass einem "Ertrag" im Gegensatz zum "Erlös" kein halbwegs zuzuordnender Aufwand gegenüber steht (was natürlich nicht heißt, dass keiner entstanden ist). Deswegen ist der Rohertrag ja auch ein saldierter Betrag mit Ergebnischarakter und deswegen gibt es in der G&V-Rechnung auch zudem die separate Darstellung der betrieblichen Erträge. Bei einem Wertpapiergeschäft sind die Anschaffungskosten ja klar, sodass mit "Ertrag" dann eben nach meinem Verständnis eigentlich das "Ergebnis" bzw. umgangssprachlich der "Gewinn" gemeint sein müsste.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 21:40:20
      Beitrag Nr. 1.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.067.742 von unicum am 13.09.20 21:15:09Dem ist auch grundsätzlich zuzustimmen

      Allerdings sehe ich in diesem speziellen Fall und bei dieser Geschäftstätigkeit eine Pflicht aufgrund des Saldierungsverbots in Position 1 die kompletten Veräußerungserlöse (ohne Saldierung mit den zum Verkaufszeitpunkt auf der Aktivseite aktivierten fortgeführten AK) zu zeigen. Etwas anderes würde ich als WP nicht testieren.

      Was sollte sich sonst unter Position 2 in der GuV verstecken ? Das müssen (in Analogie zum Materialaufwand bei "normalen" Unternehmen) die fortgeführten AK der verkauften Wertpapiere sein.

      Ich würde ins Grübeln kommen, wenn Position 2 lauten würde "Verluste aus.....". Aber wie gesagt, für mich geht hier das Saldierungsverbot über alles
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 22:31:57
      Beitrag Nr. 1.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.067.898 von LongIsland am 13.09.20 21:40:20Lese gerade im Anhang zum JA, dass es so ist wie ihr es darstellt - hätte ich nciht gedacht. Das ist schon eine sehr willkürliche Auslegung der GoB.

      Nevertheless - macht es noch schwieriger, den Verkaufspreis pro Sachsenmilch Aktie zu "errechnen".
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 12:26:14
      Beitrag Nr. 1.221 ()
      Hauptversammlung am 12. November 2020
      Die Sachsenmilch hat die HV für das Geschäftsjahr 2019 für den 12.11.2020 als virtuelle HV einberufen.
      Die Tagesordnung entspricht denen des Vorjahres.
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 18:20:44
      Beitrag Nr. 1.222 ()
      Müller hält jetzt mehr als 95% der Aktien. Er kann also ein Squeeze-out durchführen!

      Besitzverhältnisse
      Das Grundkapital in Höhe von 51.129,19 EUR besteht weiterhin aus jeweils 10.000
      nennbetragslosen Inhaber- und Namensstammaktien.
      Vom Aktienkapital der Gesellschaft halten derzeit die Sachsenmilch Anlagen Holding
      GmbH 92,48% und die TML-Invest S.á r.l. 5,435%.

      https://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/do…
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 19:28:07
      Beitrag Nr. 1.223 ()
      Bei der letzten HV in 2019 hielt Müller folgende Anteile am Grundkapital:

      " ...an der Sachsenmilch AG halten die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH 85,795 Prozent und die TML-Invest S.á.r.l weitere 5,435 Prozent".

      Scherzer und seine angeschlossenen Gesellschaften (u.a. Rm Rheiner) haben wohl an Müller ihre Sachsenmilch-Aktien verkauft. Zu welchem Preis?

      Eigenkapitalanteil bei rd. 6.900 Euro je Sachsenmilch-Aktie plus festgestellte Verlustvorträge.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 20:55:12
      Beitrag Nr. 1.224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.287.889 von Ahnung? am 05.10.20 19:28:07Nachdem das Paket für Müller auch einen strategischen Wert hatte, kann ich mir nicht vorstellen, dass unsere ehemaligen Mit-Aktionäre unter anteiligem EK verkauft haben.

      Kann mir einen SO in den nächsten 5 Jahren vorstellen. Sollte Müller ein faires Angebot machen geht das auch ohne langes Nachspiel.

      Interessant, dass im Bericht des Vorstand dieses Jahr einige Scherzer-Punkte aus der letzten HV umgesetzt und besser begründet/dokumentiert werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 18:55:58
      Beitrag Nr. 1.225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.289.059 von LongIsland am 05.10.20 20:55:12..Vor einiger Zeit gab es doch auch ein Angebot von so einer "Gesellschaft", die einem die Aktie zu einem "Vorzugspreis" abnehmen wollte, hab ich ignoriert.
      Jetzt ein Angebot der Taunus Capital Management AG von 2250€.

      Ist das die gleiche Firma, neuer Versuch?
      Valoraangebot 4140€ !

      Kann sich hier jemand kompetent äussern über mögliche Szenarien bezüglich Sachsenmilch AG.
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 19:01:51
      Beitrag Nr. 1.226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.289.059 von LongIsland am 05.10.20 20:55:12..gab es nicht vor einiger Zeit schon ein "Sonderangebot zur Abnahme der Sachsenmilch AG.?
      Jetzt Angebot der Taunus Capital Management AG für 2250,00€.

      Ist dies dergleiche ,also neuer Versuch oder handelt es sich hier um einen anderen Nachfrager, habe damals nicht reagiert.
      Kann hier jemand kompetent mögliche Szenarien beschreiben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 19:03:55
      Beitrag Nr. 1.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.109.727 von nemus am 19.02.21 19:01:51Entschuldigung- 2. Post ist ein Versehen, dachte der 1. kommt nicht .
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:03:56
      Beitrag Nr. 1.228 ()
      Als Nichtinvestierter mache ich mal den Boten:

      Quelle: Bundesanzeiger 29.07.2021: HV-Einladung

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sachsenmilch AG auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, gegen Gewährung einer Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-Out)Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., mit Sitz in Luxemburg, als Hauptaktionär der Gesellschaft, vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die nicht von der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, der Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH, Wachau, sowie der TML-Invest S.à r.l., Luxemburg, gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sachsenmilch Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6.949,47 je Stückaktie auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. als Hauptaktionär der Sachsenmilch Aktiengesellschaft übertragen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:20:27
      Beitrag Nr. 1.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.906.970 von straßenköter am 29.07.21 15:03:56Wow ! Vielen Dank für die Info. Hat sich die (risikolose) Warterei (bei mir über 15 Jahre) doch ausgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:21:05
      Beitrag Nr. 1.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.906.970 von straßenköter am 29.07.21 15:03:56Danke! Wer hätte das noch gedacht.
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:33:40
      Beitrag Nr. 1.231 ()
      Schöne Nachricht auf welche wir alle lange, dank Theo Müller, warten durften.
      Und in meinem Depot wird aus einem Null-Wert (mangels Kursversorgung) doch wieder ein positiver Beitrag.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:39:58
      Beitrag Nr. 1.232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.907.396 von Ahnung? am 29.07.21 15:33:40Ich werde die üppige Dividende vermissen :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.07.21 15:47:09
      Beitrag Nr. 1.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.907.471 von LongIsland am 29.07.21 15:39:58
      Zitat von LongIsland: Ich werde die üppige Dividende vermissen :)


      Du kannst Dich ja zumindest noch einmal nochausführlich in der üppigen Dividende suhlen. Erst nächstes Jahr beginnt dann der Herzschmerz.
      Avatar
      schrieb am 03.08.21 17:54:58
      Beitrag Nr. 1.234 ()
      Umsatz bei Valora zu 7920!!! Woher soll so viel Nachbesserung kommen?
      Sachsenmilch | 7.920,00 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.21 18:33:26
      Beitrag Nr. 1.235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.946.898 von schaerholder am 03.08.21 17:54:58Kann jemand aus Erfahrung von anderen Squeeze-out-Verfahren bzw. den anschließenden Nachbesserungsverfahren sagen, ob und wie die steuerliche anerkannten Verlustvorträge berücksichtigt wurden?

      Hier sind bei der Sachsenmilch AG ja einige vorhanden.
      Sachsenmilch | 7.920,00 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.21 19:04:28
      Beitrag Nr. 1.236 ()
      Nur sofern deren Nutzung absehbar ist. Man kann die ja nicht so einfach übertragen. Wird hier eher schwer denke ich, hier einen relevanten Sonderwert zu generieren.
      Sachsenmilch | 7.920,00 €
      Avatar
      schrieb am 06.08.21 12:17:54
      Beitrag Nr. 1.237 ()
      ..dass aber im Prüfbericht zur Angemessenheit der vorgesehenen Abfindung zum Thema Verlustvorträge und deren Werthaltigkeit kein Wort steht, wundet mich .
      Avatar
      schrieb am 06.08.21 15:39:34
      Beitrag Nr. 1.238 ()
      Hier der Link zum Prüfungsbericht. Soweit i.O. - ABER die Verlustvorträge bleiben dort komplett unberücksichtigt !?

      https://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/do…
      Avatar
      schrieb am 09.09.21 11:34:54
      Beitrag Nr. 1.239 ()
      ... massive Störungen bei der Übertragung der heutigen HV.
      Bild eingefroren, Ton weg!
      Avatar
      schrieb am 09.09.21 16:53:40
      Beitrag Nr. 1.240 ()
      Also bei lief die Übertragung der HV ohne Probleme durch!
      Avatar
      schrieb am 10.11.21 16:12:11
      Beitrag Nr. 1.241 ()
      Squeeze out wurde eingetragen und veröffentlicht
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/11/squeeze-out-bei…

      RA Arendts hat obigen Blog veröffentlicht. Er hat auch darauf hingewiesen, dass seine Kanzlei ein Spruchverfahren initiieren wird.
      Avatar
      schrieb am 05.01.23 19:35:28
      Beitrag Nr. 1.242 ()
      Die steuerlichen Verlustvorträge sollten laut Gutachten keinen Wert darstellen - und dann hat die Unternehmensgruppe Theo Müller nach dem Squeeze-out die AG umgehend in eine GmbH umgewandelt und offenbar die erheblichen Verlustvorträge in zweistelliger Millionenhöhe genutzt (die bei der NAV-Bewertung völlig unter den Tisch gefallen sind).

      Verfahren gerichtliches Überprüfungsverfahren geht in die nächste Runde
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/01/spruchverfahren…

      Ich hoffe einmal auf einige Hundert Euro Nachzahlung je Aktie, wegen der genutzten steuerlichen Verlustvorträge und der dadurch durch Müller erzielten Steuerersparnis in Höhe von mehreren Millionen Euro.
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