Daytrader und Krankenkasse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.04.06 12:08:56 von
neuester Beitrag 17.04.06 14:48:30 von
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ID: 1.054.055
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Hallo,
mal eine Frage zu den Krankenkassenbeiträgen bei Daytradern.
Bin im Moment bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig
versichert und bin nicht verheiratet. Bisher zahlte ich immer
den Mindestbeitragssatz von 116 Euro im Monat. Nun komme ich
durch das Traden natürlich auf höhere Kapitaleinkünfte. Wie
läuft das nun mit den Beiträgen für die Krankenkasse da meine
Einkünfte ja ziemlich schwanken ?
Wie macht Ihr das ?
Danke für Hilfe.
Gruß
Bolany
mal eine Frage zu den Krankenkassenbeiträgen bei Daytradern.
Bin im Moment bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig
versichert und bin nicht verheiratet. Bisher zahlte ich immer
den Mindestbeitragssatz von 116 Euro im Monat. Nun komme ich
durch das Traden natürlich auf höhere Kapitaleinkünfte. Wie
läuft das nun mit den Beiträgen für die Krankenkasse da meine
Einkünfte ja ziemlich schwanken ?
Wie macht Ihr das ?
Danke für Hilfe.
Gruß
Bolany
privat versichern!!!!!!
also wenn du FREIWILLIG gesetzlich versichert bist, musst du überprüfen, ob die höhe des beitrages gekoppelt an dein einkommen ist; idR ist das eine individualvereinbarung mit der jeweiligen kasse - aber der mindestsatz schreit nach erhöhung..
zwei möglichkeiten:
entweder verhandelst du mit deiner gesetzlichen krankenkasse einen festen beitrag aus, oder du gehst zu einer privaten krankenkasse..
prinzipiell würde ich dir zu einer privaten raten..
zwei möglichkeiten:
entweder verhandelst du mit deiner gesetzlichen krankenkasse einen festen beitrag aus, oder du gehst zu einer privaten krankenkasse..
prinzipiell würde ich dir zu einer privaten raten..
Guck mal auf www.erfolgreich-beraten.de
also:
die gesetzl. KK bemisst den Beitrag nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid. Bei deinen Einkünften wären das dann die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Es gibt noch den Mindestbeitrag, welcher momentan bei dir zu Grunde gelegt wird (ca. 807 Eur / mtl.). Sollten deine Einkünfte diese Grenze nicht überschreiten, dann bist du in der gesetzlichen KK auf jeden Fall günstiger versichert. Aber hier plädiert ja jeder Wissende zur PKV
die gesetzl. KK bemisst den Beitrag nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid. Bei deinen Einkünften wären das dann die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Es gibt noch den Mindestbeitrag, welcher momentan bei dir zu Grunde gelegt wird (ca. 807 Eur / mtl.). Sollten deine Einkünfte diese Grenze nicht überschreiten, dann bist du in der gesetzlichen KK auf jeden Fall günstiger versichert. Aber hier plädiert ja jeder Wissende zur PKV
Hallo miteinander
Also wenn es Dir möglich ist, bleibe in der gesetzl.KK drin.Du kannst sicherlich etwas bei einer privaten einsparen. Das Problem fängt ab nicht mit 30 Jahren - fit und gesund - , sondern mit 50 und älter, an. Wenn die Häufigkeit der Inanspruchnahme zu gross wird, werden die privaten Versicherer ingendwann die Bremse ziehen und alle Kostenverursacher rausschmeissen.
Wenn dann jemand draussen ist, braucht eine gesetzlich KK dich nicht aufzunehmen! - und dann? -.
Berechnet wird bei gesetzlichen Krankenversichern (wie von justfun angeführt) nach dem letzten Steuerbescheid.
Frohe Ostern miteinander
Also wenn es Dir möglich ist, bleibe in der gesetzl.KK drin.Du kannst sicherlich etwas bei einer privaten einsparen. Das Problem fängt ab nicht mit 30 Jahren - fit und gesund - , sondern mit 50 und älter, an. Wenn die Häufigkeit der Inanspruchnahme zu gross wird, werden die privaten Versicherer ingendwann die Bremse ziehen und alle Kostenverursacher rausschmeissen.
Wenn dann jemand draussen ist, braucht eine gesetzlich KK dich nicht aufzunehmen! - und dann? -.
Berechnet wird bei gesetzlichen Krankenversichern (wie von justfun angeführt) nach dem letzten Steuerbescheid.
Frohe Ostern miteinander
"Wenn die Häufigkeit der Inanspruchnahme zu gross wird, werden die privaten Versicherer ingendwann die Bremse ziehen und alle Kostenverursacher rausschmeissen."
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Selten so einen Blödsinn gelesen!
Dümmer gehts nimmer!!!
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Selten so einen Blödsinn gelesen!
Dümmer gehts nimmer!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.203.802 von HL100 am 14.04.06 18:18:54mit verlaub - blödsinn!
wenn du erstmal unter vertrag bist kann die pkv dich nicht einfach rausschmeissen.. und auch gerede, dass die beiträge nur für dich unbezahlbar angehoben werden ist pure polemik - einfach nur falsch
zum thema man kommt nicht wieder in die gkv; ist genauso unsinn, dass man da nie wieder rein kommt.. einfach nen normalen job annehmen und dann MUSST du in die gkv (wenn du nicht zuviel verdienst.. aber das ist idR nun wirklich nicht das problem)
es wird in der öffentlichkeit viel müll erzählt; ich rate immer dazu, dass man sich einfach selbst erkundigt mit konkreten fragen an die jeweiligen versicherungen
wenn du erstmal unter vertrag bist kann die pkv dich nicht einfach rausschmeissen.. und auch gerede, dass die beiträge nur für dich unbezahlbar angehoben werden ist pure polemik - einfach nur falsch
zum thema man kommt nicht wieder in die gkv; ist genauso unsinn, dass man da nie wieder rein kommt.. einfach nen normalen job annehmen und dann MUSST du in die gkv (wenn du nicht zuviel verdienst.. aber das ist idR nun wirklich nicht das problem)
es wird in der öffentlichkeit viel müll erzählt; ich rate immer dazu, dass man sich einfach selbst erkundigt mit konkreten fragen an die jeweiligen versicherungen
Die Frage ob PKV oder weiterhin GKV ist meines Erachtens eine Frage des Alters. Bist du jung, überlege dir einen Wechsel in die PKV. Du kannst dann später eigentlich noch längere Zeit zurück, indem du einen Nebenjob annimmst in welchem du über 400 Euro verdienst.
Bist du über 40, bleibe in der GKV.
Bist du über 40, bleibe in der GKV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.201.791 von Bolany am 14.04.06 12:08:56Also dass kann ich jetzt nicht verstehen, da ich auch in der GKV versichert bin
und die unterste Beitragsbemessungsgrenze bei ungefähr 1850,00 EUR liegt,
worauf ich immer den Beitrag zahle, egal ob ich z.B. nur 500,00 EUR verdiene.
Auf 1850,00 EUR zahle ich immer, was bei mir ca. 350,00 EUR im Monat aus-
macht (mit Krankengeldanspruch)
Oder hast Du der GKV gemeldet = ohne Einkommen???
d.h. Du verdienst null oder so in der Richtung ...
grüsse
PS: möchte auch lieber nur 116,00 EUR bezahlen ..
und die unterste Beitragsbemessungsgrenze bei ungefähr 1850,00 EUR liegt,
worauf ich immer den Beitrag zahle, egal ob ich z.B. nur 500,00 EUR verdiene.
Auf 1850,00 EUR zahle ich immer, was bei mir ca. 350,00 EUR im Monat aus-
macht (mit Krankengeldanspruch)
Oder hast Du der GKV gemeldet = ohne Einkommen???
d.h. Du verdienst null oder so in der Richtung ...
grüsse
PS: möchte auch lieber nur 116,00 EUR bezahlen ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.207.019 von leni2 am 15.04.06 17:51:08Wie das mit den 116 € funzen soll weiss ich auch nicht. Die GKV geht einfach davon aus das bei Selbstständigen ein monatliches Mindesteinkommen von 1850 € reinkommt. Je nach Beitragssatz bezahlt man also davon zwischen 12,5 und 14,5%. Die Lebensumstände
von Bolany spielen hier wohl eine Rolle, weiss bloss nicht welche.
Normal sind die 116 Oiros aber sicher nicht.
von Bolany spielen hier wohl eine Rolle, weiss bloss nicht welche.
Normal sind die 116 Oiros aber sicher nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.207.138 von panzerhornschrexe am 15.04.06 18:29:06ich-ag?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.207.224 von EasyTech am 15.04.06 18:55:30Jau, das wär`s. Eine Ich-AG als Daytrader.
Zocken mit staatlicher Unterstützung
Zocken mit staatlicher Unterstützung
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.208.389 von panzerhornschrexe am 16.04.06 09:59:45da gibts doch dann eine vergünsigung bei der GKV?
also wirklich, hier wird mit pseudo.wissen rumgeschmissen; das ist ja nicht zum aushalten; mal grundsätzlich:
es besteht in deutschland keine krankenversicherungspflicht bei selbstständigen, freiberuflern etc., und bei angestellten über einer bestimmten einkommensgrenze: man kann die krankenkasse also frei wählen; das sind alles individualverträge (entweder pkv, oder s.g. freiwillig gkv, oder halt gar nix)
die s.g. 'ich-ag' ist eine mogelpackung, weil man sich gesetzlich versichern MUSS - hat also weder was mit selbstständigkeit, noch mit einer ag zutun; im übrigen geht die 'ich-ag' auch nur bis zu einer bestimmten einkommenshöhe
es gibt noch jede menge sonderfälle, wie zB studenten, beamte, usw. - das würde jetzt aber hier den rahmen sprengen
es besteht in deutschland keine krankenversicherungspflicht bei selbstständigen, freiberuflern etc., und bei angestellten über einer bestimmten einkommensgrenze: man kann die krankenkasse also frei wählen; das sind alles individualverträge (entweder pkv, oder s.g. freiwillig gkv, oder halt gar nix)
die s.g. 'ich-ag' ist eine mogelpackung, weil man sich gesetzlich versichern MUSS - hat also weder was mit selbstständigkeit, noch mit einer ag zutun; im übrigen geht die 'ich-ag' auch nur bis zu einer bestimmten einkommenshöhe
es gibt noch jede menge sonderfälle, wie zB studenten, beamte, usw. - das würde jetzt aber hier den rahmen sprengen
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