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    Spekulationssteuer und Depotübertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.06 09:45:56 von
    neuester Beitrag 28.05.06 21:59:50 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.062.019
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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 09:45:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hätte eine kleine Frage und wäre um eine Antwort echt dankbar.

      Folgendes: Ich besitze 10verschiedene Aktien und alle habe ich bereits über 1Jahr. Ich hab gestern mein Depot aufgelöst und auf meine Mutter übertragen. Was wäre jetzt wenn meine Mutter morgen einen Teil verkaufen würde, müsste sie dann Spekulationssteuer zahlen?

      vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 09:54:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, Deine Mutter kann diese sofort verkaufen und
      müßte keine Spekulationssteuer darauf bezahlen.

      Hatte den gleichen Fall letztes Jahr. Manchmal
      macht die Bank allerdings einen Fehler, dann
      brauchst Du die aber darauf nur aufmerksam
      machen.

      Gruß,
      cb2cb2
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 09:57:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 10:00:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da es sich nicht um eine Depotauflösung sondern um eine Depotübertragung handelt, dürften--meiner Kenntnis nach--keine Steuern anfallen. Das Depot hat sich ja erhalten, ist jetzt nur woanders. Wesentlich ist, daß die Kaufpapiere da sind. Wenn die von einer andern Bank sind, ist das ja wohl egal.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 10:20:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was vielleicht zu beachten ist :

      Übertragung heisst "Schenkung". Du hast also gerade Deine Aktien Deiner Mutter geschenkt !

      Wenn jetzt Deine Mutter die Aktien (oder auch das Geld aus dem Aktienverkauf) wieder dir "überträgt", ist dies wiederum eine Schenkung von deiner Mutter an dich.

      Da es für Schenkungen entsprechende Freibeträge gibt, sollte man diese beachten, genauso wie die entsprechenden Zeiträume.

      PS: Beträge von Schenkungen summieren sich dann entsprechend, wenn immer hin und her geschenkt wird, und irgendwann sind die Höchstbeträge überschritten und dann steht plötzlich das Finanzamt da und hält die Hand auf ! Da die Fälle von "Schenkungen" von Kindern an Eltern relativ selten auftreten, ist diese Problematik eigentlich recht unbekannt.

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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 12:27:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Speku-Frist und die Anschaffungskosten des Schenkers. Wenn die Speku-Frist beim Schenker bereits abgelaufen ist, kann der Beschenkte sofort steuerfrei verkaufen. Ob das Depot aufgelöst oder übetragen wurde, spielt keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 22:11:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      wow Leute das ist alles was ich wissen wollte, hilft mir super weiter.

      viele Dank und einen schönen Feiertag
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 14:22:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was ist die Rechtsgrundlage für diese Aussage?
      Was passiert z.B. in folgendem Fall:
      Vater hat vor 10 Jahren Zerobonds gekauft, überträgt diese nunmehr (kurz vor Fälligkeit) auf das Depot seines Kindes. Anschließend wird der Zerobonds (mit ansehnlichem Gewinn) verkauft. Da Kind NV-Bescheinigung hat, wird die Besteuerung praktisch ausgehebelt.
      Funktioniert das ? (Abgesehen von § 42 AO)http://img.wallstreet-online.de/smilies/lick.gif
      :lick:
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 21:59:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      wallstner,
      in deinem Beispiel wird nichts ausgehebelt. Das Kind wird behandelt wie jeder andere Steuerzahler auch. Eine NV-Bescheinigung ist kein Freibrief, sondern gilt nur so lange, wie die Angaben bei Beantragung der NVB gleich bleiben. Verschenken und zurückschenken lassen ist bestimmt problematisch. Erst recht, wenn das Kind noch nicht volljährig ist. Wie oft so etwas aufgedeckt wird, ist eine andere Frage.

      Es ist jedoch in Ordnung, wenn das Kind das Geschenk zB im späteren Studium verbraucht. Zahlt der Vater später sowieso Unterhalt, vermeidet er mit frühzeitigen Geldgeschenken Kapitalertragsteuern bei sich. Eventuell vermasselt er sich aber das Kindergeld. Möglicherweise gibt es auch kein Bafög.


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