Florian Homm - Einer DER Hedge Fonds Manager mit DEM Zertifikat? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)
eröffnet am 11.08.06 22:39:42 von
neuester Beitrag 07.11.12 18:35:48 von
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Und zu guter letzt, um die "500" voll zu machen:
Aus den letzten FAQ der SEB:
6. Warum verschiebt sich die Rückzahlung der Zertifikate?
Da der Berechnungsstelle die Informationen über den Nettoinventarwert des Referenzfonds, welche sie für die Berechnung des Indexstands für den vorzeitigen Einlösungstag benötigt, nicht zur Verfügung stehen, kann sie diesen Indexstand – welchen die Zertifikatsstelle wiederum zur Bestimmung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag (d.h. den 31. Oktober 2007) benötigt – bis auf weiteres nicht ermitteln. Gemäß § 4.4 der Zertifikatsbedingungen verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts daher auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt.
Und dazu die Mitteilung von ACMH vom 26.09.2007:
The Directors of ...Funds Limited (the “Fund”) wish to announce that they have suspended calculation of the net asset value (“NAV”) per share and to suspend all subscriptions and redemption into and out of the Fund with effect from 20 September 2007 until at least November 2007.
Seit November 2007 und nicht zuletzt auch retrospektiv für den 31.10.2007 liegen die NAV der ACMH Fonds vor!
Und: Alle Fonds sind wieder offen, will heißen, man könnte investieren, was wiederum ein weiteres Indiz dafür ist, dass es KURSE gibt.
Prospekthaftung, Zahlungsverzug, liebe Schweden!
Valerie
Aus den letzten FAQ der SEB:
6. Warum verschiebt sich die Rückzahlung der Zertifikate?
Da der Berechnungsstelle die Informationen über den Nettoinventarwert des Referenzfonds, welche sie für die Berechnung des Indexstands für den vorzeitigen Einlösungstag benötigt, nicht zur Verfügung stehen, kann sie diesen Indexstand – welchen die Zertifikatsstelle wiederum zur Bestimmung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag (d.h. den 31. Oktober 2007) benötigt – bis auf weiteres nicht ermitteln. Gemäß § 4.4 der Zertifikatsbedingungen verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts daher auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt.
Und dazu die Mitteilung von ACMH vom 26.09.2007:
The Directors of ...Funds Limited (the “Fund”) wish to announce that they have suspended calculation of the net asset value (“NAV”) per share and to suspend all subscriptions and redemption into and out of the Fund with effect from 20 September 2007 until at least November 2007.
Seit November 2007 und nicht zuletzt auch retrospektiv für den 31.10.2007 liegen die NAV der ACMH Fonds vor!
Und: Alle Fonds sind wieder offen, will heißen, man könnte investieren, was wiederum ein weiteres Indiz dafür ist, dass es KURSE gibt.
Prospekthaftung, Zahlungsverzug, liebe Schweden!
Valerie
Hallo Valerie,
vielen Dank für Deine Info's hier !!
Gibt es noch immer keinen Gerichtstermin in Frankfurt ??
Nach meinem Stand verjähren die Prospekhaftungsrechte erst nach einem Jahr .. zumindest hatte mit das Dr. Mattil aus München mitgeteilt ?
Grüße, Marc
vielen Dank für Deine Info's hier !!
Gibt es noch immer keinen Gerichtstermin in Frankfurt ??
Nach meinem Stand verjähren die Prospekhaftungsrechte erst nach einem Jahr .. zumindest hatte mit das Dr. Mattil aus München mitgeteilt ?
Grüße, Marc
Hallo Marc,
wie schon geschrieben...die SEB hat ja binnen kurzer Zeit nun die dritte Kanzlei beauftragt (den ersten beiden wurde das Mandat m.W. wieder entzogen); damit verbunden eine Verlängerung der Frist für eine Reaktion seitens der SEB bzw. deren Anwälte usw.!
Dann mokierte man sich noch seitens der SEB, dass der Anklageschrift die "hauseigenen Broschüren", aus denen zum Teil zitiert wurde, nicht beigefügt waren.
Also, wenn diese Broschüren oder "Endgültigen Bedingungen" der Zertifikate doch jemand kennt, dann doch wohl die SEB selbst oder?
Gebaren einer Bank, der die Anleger mal vertrauten, die ich unkommentiert lassen möchte.
Valerie
wie schon geschrieben...die SEB hat ja binnen kurzer Zeit nun die dritte Kanzlei beauftragt (den ersten beiden wurde das Mandat m.W. wieder entzogen); damit verbunden eine Verlängerung der Frist für eine Reaktion seitens der SEB bzw. deren Anwälte usw.!
Dann mokierte man sich noch seitens der SEB, dass der Anklageschrift die "hauseigenen Broschüren", aus denen zum Teil zitiert wurde, nicht beigefügt waren.
Also, wenn diese Broschüren oder "Endgültigen Bedingungen" der Zertifikate doch jemand kennt, dann doch wohl die SEB selbst oder?
Gebaren einer Bank, der die Anleger mal vertrauten, die ich unkommentiert lassen möchte.
Valerie
Sorry,
zu deiner Frage bzgl. der Prospekthaftungsansprüche:
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wegen fehlerhafter Prospektangaben verjähren in 6 Monaten von der Kenntnis des Prospektmangels an, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Anlageerwerb.
LG V.
zu deiner Frage bzgl. der Prospekthaftungsansprüche:
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wegen fehlerhafter Prospektangaben verjähren in 6 Monaten von der Kenntnis des Prospektmangels an, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Anlageerwerb.
LG V.
cool:
Rockerbande auf der Jagd nach Hedge-Fonds-Manager
Florian Homm wird von den Hell’s Angels verfolgt. Das berichtet die Kölner Tageszeitung „Express” auf ihrer Internetseite. Demnach will die Rockerbande von dem Ex-Manager der Investmentfirma Absolute Capital Geld eintreiben. Der Wert der Londoner Hedge-Fondsgesellschaft war im vergangenen Jahr nahezu vollständig eingebrochen. Kurz zuvor, im September, tauchte Homm unter. Der Grund für den hohen Wertverlust des Hedge-Fonds waren laut dem Magazin „Wirtschaftswoche” riskante Wetten auf US-Nebenwerte, die infolge der Krise am amerikanischen Aktienmarkt schwer unter Druck gerieten. Um trotzdem eine gute Fondsrendite vorzuweisen, soll Homm die Kurse der Mini-Aktien manipuliert haben. Deshalb wird gegen ihn jetzt im kalifornischen Los Angeles wegen Betrugs und Untreue ermittelt.
ich lach mich schlapp
http://fonds.onvista.de/news.html?ID_NEWS=78982037
Rockerbande auf der Jagd nach Hedge-Fonds-Manager
Florian Homm wird von den Hell’s Angels verfolgt. Das berichtet die Kölner Tageszeitung „Express” auf ihrer Internetseite. Demnach will die Rockerbande von dem Ex-Manager der Investmentfirma Absolute Capital Geld eintreiben. Der Wert der Londoner Hedge-Fondsgesellschaft war im vergangenen Jahr nahezu vollständig eingebrochen. Kurz zuvor, im September, tauchte Homm unter. Der Grund für den hohen Wertverlust des Hedge-Fonds waren laut dem Magazin „Wirtschaftswoche” riskante Wetten auf US-Nebenwerte, die infolge der Krise am amerikanischen Aktienmarkt schwer unter Druck gerieten. Um trotzdem eine gute Fondsrendite vorzuweisen, soll Homm die Kurse der Mini-Aktien manipuliert haben. Deshalb wird gegen ihn jetzt im kalifornischen Los Angeles wegen Betrugs und Untreue ermittelt.
ich lach mich schlapp
http://fonds.onvista.de/news.html?ID_NEWS=78982037
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.362.972 von valerie am 24.06.08 15:30:28* Mit der Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht ist man hier zunächst auf der sicheren Seite, da dieser die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB hemmt. *
Hat schon jemand aus dem Board einen Mahnbescheid ausgefüllt?
Wenn ja wäre nett die wichtigsten Angaben aufzulisten.
Geht los mit zuständigen Gericht
Bezeichnung des Anspruchs
Wo ist das streitige Verfahren durchzuführen bzw. muss hier im Falle eines Widerspruchs die durchführung des streitigen Verfahrens gleich beantragt werden?
Danke!
Hat schon jemand aus dem Board einen Mahnbescheid ausgefüllt?
Wenn ja wäre nett die wichtigsten Angaben aufzulisten.
Geht los mit zuständigen Gericht
Bezeichnung des Anspruchs
Wo ist das streitige Verfahren durchzuführen bzw. muss hier im Falle eines Widerspruchs die durchführung des streitigen Verfahrens gleich beantragt werden?
Danke!
MAL WIEDER NEUE FAQ VON DER SEB - Lesen, schmunzeln und sich bloß nicht aufregen, dass so etwas in Deutschland möglich ist.
Nachdem sich die SEB erst seitenlang die Mühe macht, Fragen und Antworten, die schon jeder kennt, so zu erläutern, dass es auch der "über den Tisch gezogene Haus-Kunde" versteht, treiben sie es dann bei Punkt "10" und "11" auf die Spitze.
Sorry, aber da fehlen mir die Worte.
Die Farce dann...Punkt 14; hier wird auf derart dilettantische Weise erklärt - und nach Möglichkeit dann wieder so, dass es der soeben aufgeklärte Hauskunde erst über seinen Steuerberater erfährt - warum die Verluste wohl nicht geltend gemacht werden können.
(Schönes) WE
Valerie
Stand: 04. Juli 2008
1. Welche Bestimmungen sind für die Rechtsbeziehungen zwischen der Emittentin und den Zertifikatsinhabern maßgeblich?
Die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Zertifikate ergeben sich aus den Zertifikatsbedingungen (nachfolgend als „Zertifikatsbedingungen“ be-zeichnet). Diese unterliegen nach § 11.1 der Zertifikatsbedingungen deutschem Recht.
2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Zertifikaten und der Absolute Capital Management Holding Limited sowie Herrn Florian Homm?
Nach § 3.1 der Zertifikatsbedingungen handelt es sich bei dem Basiswert des jeweiligen Zertifi-kats (nachfolgend als „Basiswert“ bezeichnet) um einen Index, dessen Indexbestandteil jeweils ein Anteil des Hedge Select 4 Fund (nachfolgend als „Referenzfonds“ bezeichnet) ist. Bei dem Referenzfonds handelt es sich um ein nach dem Recht der Cayman Islands als Dach-Hedgefonds errichtetes Investmentvermögen, dessen Vermögen in andere Single- und Dach-
Hedgefonds (nachfolgend als „Zielfonds“ bezeichnet) angelegt wird. Zuletzt war das Vermögen des Referenzfonds primär in Zielfonds angelegt, die von der Absolute Capital Management Holdings Gruppe (nachfolgend als „ACMH“ bezeichnet) verwaltet werden. Bei der unter anderem in London börsennotierten ACMH hatte Herr Florian Homm bis vor kurzem die Funktion als Co-Chief Investment Officer inne.
3. Auf welcher Grundlage wurden die Zertifikate von der Emittentin gekündigt?
Die Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin erfolgte mit Wirkung zum 31. Oktober 2007 (nachfolgend als „Vorzeitiger Fälligkeitstag“ bezeichnet) auf der Grundlage von § 5.2 der Zerti-fikatsbedingungen. Nach dieser Bestimmung hat die Emittentin die Möglichkeit, die Zertifikate grundsätzlich jederzeit und ohne besondere Angabe von Gründen zu kündigen, ohne dass hierbei ein Mitwirkung oder gar Zustimmung der Zertifikatsinhaber erforderlich wäre.
4. Warum wurden die Zertifikate von der Emittentin gekündigt?
Mitte September 2007 hatte Herr Florian Homm überraschend seinen Rückzug aus der ACMH angekündigt und war von seinem Posten als Co-Chief Investment Officer zurückgetreten. Die Emittentin hatte sich daraufhin zur Kündigung der Zertifikate entschlossen, da die Fortsetzung der Anlagestrategien der den Basiswerten mittelbar zugrunde liegenden Zielfonds in Frage gestellt war und der Emittentin Informationen vorlagen, dass der Rückzug von Herrn Florian Homm bereits zahlreiche Investoren der Zielfonds veranlasst hatte, Anteilsrückgaben in die Wege zu leiten mit dem Ziel, ihre Mittel möglichst schnell aus den Zielfonds abzuziehen, was bei bestimmten Zielfonds Liquiditätsengpässe befürchten ließ. Es war daher nicht auszuschließen, dass aus den Zielfonds die vorhandene Liquidität durch Anteilsrückgaben abfließen und in den betroffenen Zielfonds primär solche Vermögenswerte verbleiben würden, die nur eingeschränkt liquide und bewertbar sind, und dass schon deswegen eine Fortsetzung der von den Zielfonds verfolgten Anlagepolitik kaum mehr möglich sein würde. Vor dem Hintergrund dieser Umstände und der damit verbundenen großen Unsicherheit über die weitere Entwicklung bei den Zielfonds erschien der Emittentin die Kündigung der Zertifikate unter Abwägung der bestehenden Handlungsmöglichkeiten der gebotene Weg, die Interessen der Zertifikatsinhaber zu wahren und eine Gleichbehandlung aller Zertifikatsinhaber sicherzustellen.
5. Hat die SEB irgendwelche Maßnahmen gegen Verantwortliche der ACMH eingeleitet?
Die SEB hat keine direkte Rechtsbeziehung mit ACMH oder den einzelnen Zielfonds und hat da-her bislang keine rechtlichen Schritte gegen diese eingeleitet. Nach Vorliegen des für Sommer 2008 erwarteten Berichts einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen geprüft.
6. Zu welchem Betrag werden die Zertifikate zurückgezahlt?
Gemäß § 5.2 der Zertifikatsbedingungen werden die von der Emittentin gekündigten Zertifikate zu dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswert (nachfolgend als „Vorzeitiger Einlösungsbetrag“ bezeichnet) an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Berechnung des Zertifikatswerts erfolgt durch Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden), als Zertifikatsstelle nach § 4.2 der Zertifikatsbedingungen jeweils für einen Indexbewertungstag (nachfolgend als „Bewertungstag“ bezeichnet) in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach diesem Bewertungstag (nachfolgend als „Berechnungstag“ bezeichnet) anhand des bekannt gegebenen Wertes des Basiswerts (nachfolgend als „Indexstand“ bezeich-net). Die Berechnung des Indexstands erfolgt durch Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) als Berechnungsstelle. Maßgeblich für die Berechnung des Indexstands ist allein der für den jeweiligen Bewertungstag festgestellte Nettovermögenswert des Referenz-fonds. Eine Feststellung des Indexstands durch die Berechnungsstelle anhand einzelner Netto-vermögenswerte der Zielfonds ist weder möglich noch vertraglich vereinbart.
7. Warum verschiebt sich die Rückzahlung der Zertifikate?
Nach der Kündigung der Zertifikate ist die Emittentin darüber informiert worden, dass der Referenzfonds die Berechnung seines Nettovermögenswerts und die Rücknahme seiner Anteile bis auf weiteres ausgesetzt hat, weil die Mehrzahl der von ihm gehaltenen Zielfonds ihrerseits die Berechnung eines offiziellen Kurswerts für die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt hat. Dies stellt eine Marktstörung im Sinne von § 4.4 der Zertifikatsbedingungen dar. Da der Berechnungsstelle die Informationen über den Nettoinventarwert des Referenzfonds, welche sie für die Berechnung des Indexstands für den Vorzeitigen Einlösungstag benötigt, nicht zur Verfügung stehen, kann sie diesen Indexstand – welchen die Zertifikatsstelle wiederum zur Bestimmung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag (d.h. den 31. Oktober 2007) benötigt – bis auf weiteres nicht ermitteln. Gemäß § 4.4 der Zertifikatsbedingungen verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts daher auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt. Es ist der Emittentin derzeit nicht möglich, eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, wie lange diese Marktstörung andauern und wann die Berechnung des Zertifikatswerts möglich sein wird, der für die Bestimmung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages maßgeblich ist, zu dem die Zertifikate zurückgezahlt werden (siehe hierzu auch Frage 11).
8. Warum kam es zum Eintritt einer „Marktstörung“?
Die Entscheidung der Zielfonds, die Berechnung eines offiziellen Kurswerts für die Rücknahme ihrer Anteile auszusetzen, dürfte nach Einschätzung der Emittentin primär darauf zurückzuführen sein, dass nach dem Rückzug von Herrn Florian Homm bei der ACMH zahlreiche Anleger ihre in die Zielfonds investierten Gelder zurückgefordert haben. Nach einer Mitteilung der ACMH vom 19. September 2007 war einigen Zielfonds jedoch eine ordnungsgemäße Abwicklung der von ihnen gehaltenen Vermögenswerte zur Erfüllung der eingegangenen Rücknahmeverlangen kurzfristig nicht möglich, so dass sie die Bewertung und Rücknahme ihrer Anteile bis auf weiteres aussetzen mussten. Denn nachdem Herr Florian Homm die ACMH verlassen hatte, stellte sich heraus, dass mehrere der von ACMH verwalteten Fonds Anlagen in relativ illiquide Aktien getätigt hatten, die primär in den U.S.A. gehandelt wurden. Daher beschloss die ACMH, die Rücknahme von Anteilen an den Zielfonds auszusetzen, da sie befürchtete, dass sie diese Aktienanlagen nicht zu angemessenen Preisen veräußern würde können. Dies wurde am 26. September 2007 bekannt gegeben. Später hat die ACMH vorgeschlagen, für diejenigen Zielfonds, welche den größten Anteil an derartigen illiquiden Aktien hielten, die Anlagen auf zwei verschiedene „Töpfe“ zu verteilen: einen für die „normalen“, liquiden Anlagen, der von den Zielfonds wie bisher gehandelt werden sollte, und einen für die illiquiden Anlagen. Diese sollten in einem Zeitraum von rund einem Jahr ordnungsgemäß abgewickelt werden um so sicherzustellen, dass für die betroffenen Anlagen angemessene Preise erzielt werden. Die hierbei erzielten Erlöse sollten jeweils dem „liquiden Topf“ zugeführt werden. Dieser Vorschlag wurde von außerordentlichen Jahresversammlungen der Anteilsinhaber der Zielfonds am 27. Oktober 2007 angenommen. Diese Versammlungen haben außerdem ihre Zustimmung dazu erklärt, dass Anteilsrückgaben für die Zielfonds (im Hinblick auf beide Töpfe) bis November 2008 ausgesetzt werden sollen. Die dargestellten Umstände haben den Eintritt der Marktstörung verursacht, da die Aussetzung der Berechnung eines offiziellen Kurswerts durch einige der Zielfonds dazu geführt hat, dass der Referenzfonds seine Anlagen an den Zielfonds nicht mehr ordnungsgemäß bewerten konnte und sich daher dazu ent-schieden hat, seinerseits die Bewertung und Rücknahme seiner Anteile auszusetzen.
9. Ist absehbar, wie lange die „Marktstörung“ noch anhalten wird?
Da entsprechend den Zertifikatsbedingungen die Beendigung der eingetretenen Marktstörung voraussetzt, dass der Referenzfonds einen Nettoinventarwert bekannt gibt und die Rücknahme seiner Anteile wieder aufnimmt, ist auf der Grundlage der der Emittentin derzeit vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass die Marktstörung mindestens bis Ende November 2008 anhalten wird. Die ACMH gab bekannt, dass sie im November 2008 für die Zielfonds, d.h. die Fonds, die sie verwaltet, offizielle Nettoinventarwerte veröffentlichen beziehungsweise den Handel wieder eröffnen wird. Die Möglichkeit, dass die Marktstörung bis November 2008 behoben ist, setzt jedoch voraus, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Ereignisse eintreten, welche eine Marktstörung begründen. Da die für die Feststellung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages zwingend erforderliche Feststellung des Nettovermögenswerts des Referenzfonds, und damit letztlich auch aller Zielfonds, nicht im Ermessen der Emittentin liegt und die Emittentin hierauf auch keinen Einfluss hat, kann die Emittentin – da ihr auch keine genauen Informationen hierzu vorliegen – keine zuverlässige Aussage darüber treffen, wie lange die Marktstörung noch andauern wird. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber schnellstmöglich zu informieren, sobald die eingetretene Marktstörung nicht mehr weiter besteht.
10. Auf welcher Grundlage wurden die Zertifikate bislang bewertet?
Die Berechnung des Zertifikatswerts basierte auf den Zertifikatsbedingungen. Die Berechnungen beruhten auf dem Nettoinventarwert des Referenzfonds, der vom unabhängigen Fonds-Administrator aufgestellt wurde. Soweit der Referenzfonds Beteiligungen an den Zielfonds gehalten hat, beruhte dieser Nettoinventarwert seinerseits auf dem Nettoinventarwert der Zielfonds, der von deren Fonds-Administratoren aufgestellt wurde. Der Zertifikatswert beruhte somit ganz maßgeblich auf Informationen, welche von dritten unabhängigen Parteien zur Verfügung gestellt wurden. Eine unabhängige Stelle für Risiko-Controlling innerhalb der SEB hat überprüft, dass Preise, die zur Berechnung der Performance-Daten verwendet wurden, mit den vom unabhängigen Fonds-Administrator monatlich gelieferten Daten übereinstimmten.
11. Gibt es Anhaltspunkte dafür, zu welchem Einlösungsbetrag die gekündigten Zertifikate zurückgezahlt werden?
Auch wenn die Rücknahme von Anteilen an einigen der Zielfonds nach wie vor ausgesetzt ist, wurden für die Zielfonds inzwischen Nettovermögenswerte bekannt gegeben, die von deren Administratoren ermittelt wurden. Unter Berücksichtigung der Kostenstruktur des Referenzfonds und der bekannten Informationen über die Vermögenswerte des Referenzfonds sowie unter Berücksichtigung der Regelungen in den Zertifikatsbedingungen schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten, und zwar unter vollständiger Reduzierung der Leverage Ratio auf Indexebene (welche vor dem Eintritt der Marktstörung bei 1.44 gelegen hatte). Zu beachten ist, dass dieser indikative Schätzwert des Index völlig unverbindlich ist und daher auch nicht für die Bestimmung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages heran-gezogen werden kann, da der hierfür maßgebliche verbindliche Indexstand erst dann ermittelt werden kann, wenn ein offizieller und handelbarer Kurswert für die Anteile des Referenzfonds vorliegt und damit keine Marktstörung mehr besteht. Dieser verbindliche Indexstand kann unter Umständen erheblich außerhalb der oben genannten Spanne liegen. Entsprechend seinen Bestimmungen und Regularien wird der Referenzfonds einen derartigen offiziellen und handelbaren Kurswert im Zweifel aber erst dann feststellen können, wenn ihm für alle Zielfonds offizielle und handelbare Kurswerte vorliegen, zu denen die Zielfonds ihre Anteile zurücknehmen. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall, da einige der Zielfonds die Möglichkeit einer Anteilsrückgabe ausgesetzt bzw. eingeschränkt haben. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, wann diese Feststellungen letztlich erfolgen.
12. Verfallen die Rechte der Zertifikatsinhaber aus den Zertifikaten infolge der Kündigung?
Die Rechte aus den Zertifikaten sind alleine durch die Kündigung der Emittentin grundsätzlich nicht zum Erlöschen gebracht worden. Sie bestehen solange weiter, bis die Zertifikate durch Zahlung des für den Vorzeitigen Fälligkeitstag ermittelten Vorzeitigen Einlösungsbetrages, über dessen Höhe freilich noch keine Aussage getroffen werden kann, von der Emittentin eingelöst worden sind. Der jeweilige Zertifikatsbestand jedes Zertifikatsinhabers bleibt daher bis zur Einlösung der Zertifikate unverändert fortbestehen.
13. Könnte die Zertifikatstelle nicht eine Schätzung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag vornehmen?
Grundsätzlich hätte die Zertifikatstelle nach § 4.5 der Zertifikatsbedingungen die Möglichkeit, nach Eintritt einer Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen, wenn ihr die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich ist. Aufgrund der derzeitigen Bewertungsunsicherheiten hinsichtlich bestimmter Zielfonds-Anlagen des Referenzfonds sieht sich die Zertifikatsstelle jedoch auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Zertifikatsinhaber nicht in der Lage eine faire und seriöse Schätzung eines Indexstands vorzunehmen, zu dem die gekündigten Zertifikate dann verbindlich eingelöst würden.
14. Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Kündigung der Zertifikate für in Deutsch-land unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger?
Die Emittentin geht davon aus, dass die Kündigung der Zertifikate einer vorzeitigen Einlösung gleichsteht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gewinn aus der Einlösung von aktienver-tretenden Zertifikaten durch Privatanleger innerhalb von einem Jahr nach Erwerb der Zertifikate als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (Termingeschäfte) steuerpflichtig. Im Gegenzug können innerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste aus einer solchen Transaktion als Spekulationsverluste unter den Einschränkungen des § 23 Abs. 3 Satz 7 bis 10 EStG mit bestimmten anderen Gewinnen und Einkünften verrechnet werden. Wenn man der Auffassung der Finanzverwaltung nicht folgen wollte, so läge nach Ansicht der Emittentin bei fehlender Überschreitung der Jahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor. Nach dieser Vorschrift stellt der Verkauf von anderen Wirtschaftsgütern als Immobilien, insbesondere von Wertpapieren, innerhalb eines Jahres seit ihrer Anschaffung ebenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Dabei sollte nach Meinung der Emittentin die Einlösung eines Wertpapiers ihrer Veräußerung gleichstehen.
Somit handelt es sich nach Auffassung der Emittentin bei der vorzeitigen Kündigung der Zertifikate um einen steuerbaren Tatbestand im Sinne von § 23 EStG, wenn zwischen dem Erwerb der Zertifikate und dem Datum der vorzeitigen Kündigung, dem 31. Oktober 2007, nicht mehr als ein Jahr lag. Insbesondere kommt es nach Ansicht der Emittentin für die Berechnung der Jahresfrist des § 23 EStG nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der vorzeitige Einlösungsbetrag an die Anleger gezahlt wird. Folglich wäre der steuerliche Tatbestand des privaten Veräußerungsgeschäfts, vor-ausgesetzt die Jahresfrist war am 31. Oktober 2007 nicht überschritten, im Veranlagungszeitraum 2007 bereits erfüllt. In einem späteren Veranlagungszeitraum geleistete Zahlungen der Emittentin stellen nach ihrer Ansicht ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar mit der Folge, dass der jeweilige Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2007 zu korrigieren ist. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Ausführungen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben und die Emittentin für die steuerliche Behandlung der vorzeitigen Kündigung der Zertifikate auf Ebene der Anleger keine Verantwortung übernehmen kann. Über die steuerlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung lassen Sie sich bitte von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater informieren.
15. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kündigung der Zertifikate und der Aussetzung des Börsenhandels?
Die Aussetzung des Handels mit den Zertifikaten im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse am 19. September 2007 erfolgte entsprechend den maßgeblichen Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse und bleibt von der zwischenzeitlich erfolgten Kündigung der Zertifikate unberührt. Die Aussetzung erfolgte im Interesse eines umfassenden Anlegerschutzes, um durch die vorliegende Marktstörung motivierte Marktmanipulationen zu verhindern.
Nachdem sich die SEB erst seitenlang die Mühe macht, Fragen und Antworten, die schon jeder kennt, so zu erläutern, dass es auch der "über den Tisch gezogene Haus-Kunde" versteht, treiben sie es dann bei Punkt "10" und "11" auf die Spitze.
Sorry, aber da fehlen mir die Worte.
Die Farce dann...Punkt 14; hier wird auf derart dilettantische Weise erklärt - und nach Möglichkeit dann wieder so, dass es der soeben aufgeklärte Hauskunde erst über seinen Steuerberater erfährt - warum die Verluste wohl nicht geltend gemacht werden können.
(Schönes) WE
Valerie
Stand: 04. Juli 2008
1. Welche Bestimmungen sind für die Rechtsbeziehungen zwischen der Emittentin und den Zertifikatsinhabern maßgeblich?
Die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Zertifikate ergeben sich aus den Zertifikatsbedingungen (nachfolgend als „Zertifikatsbedingungen“ be-zeichnet). Diese unterliegen nach § 11.1 der Zertifikatsbedingungen deutschem Recht.
2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Zertifikaten und der Absolute Capital Management Holding Limited sowie Herrn Florian Homm?
Nach § 3.1 der Zertifikatsbedingungen handelt es sich bei dem Basiswert des jeweiligen Zertifi-kats (nachfolgend als „Basiswert“ bezeichnet) um einen Index, dessen Indexbestandteil jeweils ein Anteil des Hedge Select 4 Fund (nachfolgend als „Referenzfonds“ bezeichnet) ist. Bei dem Referenzfonds handelt es sich um ein nach dem Recht der Cayman Islands als Dach-Hedgefonds errichtetes Investmentvermögen, dessen Vermögen in andere Single- und Dach-
Hedgefonds (nachfolgend als „Zielfonds“ bezeichnet) angelegt wird. Zuletzt war das Vermögen des Referenzfonds primär in Zielfonds angelegt, die von der Absolute Capital Management Holdings Gruppe (nachfolgend als „ACMH“ bezeichnet) verwaltet werden. Bei der unter anderem in London börsennotierten ACMH hatte Herr Florian Homm bis vor kurzem die Funktion als Co-Chief Investment Officer inne.
3. Auf welcher Grundlage wurden die Zertifikate von der Emittentin gekündigt?
Die Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin erfolgte mit Wirkung zum 31. Oktober 2007 (nachfolgend als „Vorzeitiger Fälligkeitstag“ bezeichnet) auf der Grundlage von § 5.2 der Zerti-fikatsbedingungen. Nach dieser Bestimmung hat die Emittentin die Möglichkeit, die Zertifikate grundsätzlich jederzeit und ohne besondere Angabe von Gründen zu kündigen, ohne dass hierbei ein Mitwirkung oder gar Zustimmung der Zertifikatsinhaber erforderlich wäre.
4. Warum wurden die Zertifikate von der Emittentin gekündigt?
Mitte September 2007 hatte Herr Florian Homm überraschend seinen Rückzug aus der ACMH angekündigt und war von seinem Posten als Co-Chief Investment Officer zurückgetreten. Die Emittentin hatte sich daraufhin zur Kündigung der Zertifikate entschlossen, da die Fortsetzung der Anlagestrategien der den Basiswerten mittelbar zugrunde liegenden Zielfonds in Frage gestellt war und der Emittentin Informationen vorlagen, dass der Rückzug von Herrn Florian Homm bereits zahlreiche Investoren der Zielfonds veranlasst hatte, Anteilsrückgaben in die Wege zu leiten mit dem Ziel, ihre Mittel möglichst schnell aus den Zielfonds abzuziehen, was bei bestimmten Zielfonds Liquiditätsengpässe befürchten ließ. Es war daher nicht auszuschließen, dass aus den Zielfonds die vorhandene Liquidität durch Anteilsrückgaben abfließen und in den betroffenen Zielfonds primär solche Vermögenswerte verbleiben würden, die nur eingeschränkt liquide und bewertbar sind, und dass schon deswegen eine Fortsetzung der von den Zielfonds verfolgten Anlagepolitik kaum mehr möglich sein würde. Vor dem Hintergrund dieser Umstände und der damit verbundenen großen Unsicherheit über die weitere Entwicklung bei den Zielfonds erschien der Emittentin die Kündigung der Zertifikate unter Abwägung der bestehenden Handlungsmöglichkeiten der gebotene Weg, die Interessen der Zertifikatsinhaber zu wahren und eine Gleichbehandlung aller Zertifikatsinhaber sicherzustellen.
5. Hat die SEB irgendwelche Maßnahmen gegen Verantwortliche der ACMH eingeleitet?
Die SEB hat keine direkte Rechtsbeziehung mit ACMH oder den einzelnen Zielfonds und hat da-her bislang keine rechtlichen Schritte gegen diese eingeleitet. Nach Vorliegen des für Sommer 2008 erwarteten Berichts einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen geprüft.
6. Zu welchem Betrag werden die Zertifikate zurückgezahlt?
Gemäß § 5.2 der Zertifikatsbedingungen werden die von der Emittentin gekündigten Zertifikate zu dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswert (nachfolgend als „Vorzeitiger Einlösungsbetrag“ bezeichnet) an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Berechnung des Zertifikatswerts erfolgt durch Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden), als Zertifikatsstelle nach § 4.2 der Zertifikatsbedingungen jeweils für einen Indexbewertungstag (nachfolgend als „Bewertungstag“ bezeichnet) in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach diesem Bewertungstag (nachfolgend als „Berechnungstag“ bezeichnet) anhand des bekannt gegebenen Wertes des Basiswerts (nachfolgend als „Indexstand“ bezeich-net). Die Berechnung des Indexstands erfolgt durch Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) als Berechnungsstelle. Maßgeblich für die Berechnung des Indexstands ist allein der für den jeweiligen Bewertungstag festgestellte Nettovermögenswert des Referenz-fonds. Eine Feststellung des Indexstands durch die Berechnungsstelle anhand einzelner Netto-vermögenswerte der Zielfonds ist weder möglich noch vertraglich vereinbart.
7. Warum verschiebt sich die Rückzahlung der Zertifikate?
Nach der Kündigung der Zertifikate ist die Emittentin darüber informiert worden, dass der Referenzfonds die Berechnung seines Nettovermögenswerts und die Rücknahme seiner Anteile bis auf weiteres ausgesetzt hat, weil die Mehrzahl der von ihm gehaltenen Zielfonds ihrerseits die Berechnung eines offiziellen Kurswerts für die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt hat. Dies stellt eine Marktstörung im Sinne von § 4.4 der Zertifikatsbedingungen dar. Da der Berechnungsstelle die Informationen über den Nettoinventarwert des Referenzfonds, welche sie für die Berechnung des Indexstands für den Vorzeitigen Einlösungstag benötigt, nicht zur Verfügung stehen, kann sie diesen Indexstand – welchen die Zertifikatsstelle wiederum zur Bestimmung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag (d.h. den 31. Oktober 2007) benötigt – bis auf weiteres nicht ermitteln. Gemäß § 4.4 der Zertifikatsbedingungen verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts daher auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt. Es ist der Emittentin derzeit nicht möglich, eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, wie lange diese Marktstörung andauern und wann die Berechnung des Zertifikatswerts möglich sein wird, der für die Bestimmung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages maßgeblich ist, zu dem die Zertifikate zurückgezahlt werden (siehe hierzu auch Frage 11).
8. Warum kam es zum Eintritt einer „Marktstörung“?
Die Entscheidung der Zielfonds, die Berechnung eines offiziellen Kurswerts für die Rücknahme ihrer Anteile auszusetzen, dürfte nach Einschätzung der Emittentin primär darauf zurückzuführen sein, dass nach dem Rückzug von Herrn Florian Homm bei der ACMH zahlreiche Anleger ihre in die Zielfonds investierten Gelder zurückgefordert haben. Nach einer Mitteilung der ACMH vom 19. September 2007 war einigen Zielfonds jedoch eine ordnungsgemäße Abwicklung der von ihnen gehaltenen Vermögenswerte zur Erfüllung der eingegangenen Rücknahmeverlangen kurzfristig nicht möglich, so dass sie die Bewertung und Rücknahme ihrer Anteile bis auf weiteres aussetzen mussten. Denn nachdem Herr Florian Homm die ACMH verlassen hatte, stellte sich heraus, dass mehrere der von ACMH verwalteten Fonds Anlagen in relativ illiquide Aktien getätigt hatten, die primär in den U.S.A. gehandelt wurden. Daher beschloss die ACMH, die Rücknahme von Anteilen an den Zielfonds auszusetzen, da sie befürchtete, dass sie diese Aktienanlagen nicht zu angemessenen Preisen veräußern würde können. Dies wurde am 26. September 2007 bekannt gegeben. Später hat die ACMH vorgeschlagen, für diejenigen Zielfonds, welche den größten Anteil an derartigen illiquiden Aktien hielten, die Anlagen auf zwei verschiedene „Töpfe“ zu verteilen: einen für die „normalen“, liquiden Anlagen, der von den Zielfonds wie bisher gehandelt werden sollte, und einen für die illiquiden Anlagen. Diese sollten in einem Zeitraum von rund einem Jahr ordnungsgemäß abgewickelt werden um so sicherzustellen, dass für die betroffenen Anlagen angemessene Preise erzielt werden. Die hierbei erzielten Erlöse sollten jeweils dem „liquiden Topf“ zugeführt werden. Dieser Vorschlag wurde von außerordentlichen Jahresversammlungen der Anteilsinhaber der Zielfonds am 27. Oktober 2007 angenommen. Diese Versammlungen haben außerdem ihre Zustimmung dazu erklärt, dass Anteilsrückgaben für die Zielfonds (im Hinblick auf beide Töpfe) bis November 2008 ausgesetzt werden sollen. Die dargestellten Umstände haben den Eintritt der Marktstörung verursacht, da die Aussetzung der Berechnung eines offiziellen Kurswerts durch einige der Zielfonds dazu geführt hat, dass der Referenzfonds seine Anlagen an den Zielfonds nicht mehr ordnungsgemäß bewerten konnte und sich daher dazu ent-schieden hat, seinerseits die Bewertung und Rücknahme seiner Anteile auszusetzen.
9. Ist absehbar, wie lange die „Marktstörung“ noch anhalten wird?
Da entsprechend den Zertifikatsbedingungen die Beendigung der eingetretenen Marktstörung voraussetzt, dass der Referenzfonds einen Nettoinventarwert bekannt gibt und die Rücknahme seiner Anteile wieder aufnimmt, ist auf der Grundlage der der Emittentin derzeit vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass die Marktstörung mindestens bis Ende November 2008 anhalten wird. Die ACMH gab bekannt, dass sie im November 2008 für die Zielfonds, d.h. die Fonds, die sie verwaltet, offizielle Nettoinventarwerte veröffentlichen beziehungsweise den Handel wieder eröffnen wird. Die Möglichkeit, dass die Marktstörung bis November 2008 behoben ist, setzt jedoch voraus, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Ereignisse eintreten, welche eine Marktstörung begründen. Da die für die Feststellung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages zwingend erforderliche Feststellung des Nettovermögenswerts des Referenzfonds, und damit letztlich auch aller Zielfonds, nicht im Ermessen der Emittentin liegt und die Emittentin hierauf auch keinen Einfluss hat, kann die Emittentin – da ihr auch keine genauen Informationen hierzu vorliegen – keine zuverlässige Aussage darüber treffen, wie lange die Marktstörung noch andauern wird. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber schnellstmöglich zu informieren, sobald die eingetretene Marktstörung nicht mehr weiter besteht.
10. Auf welcher Grundlage wurden die Zertifikate bislang bewertet?
Die Berechnung des Zertifikatswerts basierte auf den Zertifikatsbedingungen. Die Berechnungen beruhten auf dem Nettoinventarwert des Referenzfonds, der vom unabhängigen Fonds-Administrator aufgestellt wurde. Soweit der Referenzfonds Beteiligungen an den Zielfonds gehalten hat, beruhte dieser Nettoinventarwert seinerseits auf dem Nettoinventarwert der Zielfonds, der von deren Fonds-Administratoren aufgestellt wurde. Der Zertifikatswert beruhte somit ganz maßgeblich auf Informationen, welche von dritten unabhängigen Parteien zur Verfügung gestellt wurden. Eine unabhängige Stelle für Risiko-Controlling innerhalb der SEB hat überprüft, dass Preise, die zur Berechnung der Performance-Daten verwendet wurden, mit den vom unabhängigen Fonds-Administrator monatlich gelieferten Daten übereinstimmten.
11. Gibt es Anhaltspunkte dafür, zu welchem Einlösungsbetrag die gekündigten Zertifikate zurückgezahlt werden?
Auch wenn die Rücknahme von Anteilen an einigen der Zielfonds nach wie vor ausgesetzt ist, wurden für die Zielfonds inzwischen Nettovermögenswerte bekannt gegeben, die von deren Administratoren ermittelt wurden. Unter Berücksichtigung der Kostenstruktur des Referenzfonds und der bekannten Informationen über die Vermögenswerte des Referenzfonds sowie unter Berücksichtigung der Regelungen in den Zertifikatsbedingungen schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten, und zwar unter vollständiger Reduzierung der Leverage Ratio auf Indexebene (welche vor dem Eintritt der Marktstörung bei 1.44 gelegen hatte). Zu beachten ist, dass dieser indikative Schätzwert des Index völlig unverbindlich ist und daher auch nicht für die Bestimmung des Vorzeitigen Einlösungsbetrages heran-gezogen werden kann, da der hierfür maßgebliche verbindliche Indexstand erst dann ermittelt werden kann, wenn ein offizieller und handelbarer Kurswert für die Anteile des Referenzfonds vorliegt und damit keine Marktstörung mehr besteht. Dieser verbindliche Indexstand kann unter Umständen erheblich außerhalb der oben genannten Spanne liegen. Entsprechend seinen Bestimmungen und Regularien wird der Referenzfonds einen derartigen offiziellen und handelbaren Kurswert im Zweifel aber erst dann feststellen können, wenn ihm für alle Zielfonds offizielle und handelbare Kurswerte vorliegen, zu denen die Zielfonds ihre Anteile zurücknehmen. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall, da einige der Zielfonds die Möglichkeit einer Anteilsrückgabe ausgesetzt bzw. eingeschränkt haben. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, wann diese Feststellungen letztlich erfolgen.
12. Verfallen die Rechte der Zertifikatsinhaber aus den Zertifikaten infolge der Kündigung?
Die Rechte aus den Zertifikaten sind alleine durch die Kündigung der Emittentin grundsätzlich nicht zum Erlöschen gebracht worden. Sie bestehen solange weiter, bis die Zertifikate durch Zahlung des für den Vorzeitigen Fälligkeitstag ermittelten Vorzeitigen Einlösungsbetrages, über dessen Höhe freilich noch keine Aussage getroffen werden kann, von der Emittentin eingelöst worden sind. Der jeweilige Zertifikatsbestand jedes Zertifikatsinhabers bleibt daher bis zur Einlösung der Zertifikate unverändert fortbestehen.
13. Könnte die Zertifikatstelle nicht eine Schätzung des Zertifikatswerts für den Vorzeitigen Fälligkeitstag vornehmen?
Grundsätzlich hätte die Zertifikatstelle nach § 4.5 der Zertifikatsbedingungen die Möglichkeit, nach Eintritt einer Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen, wenn ihr die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich ist. Aufgrund der derzeitigen Bewertungsunsicherheiten hinsichtlich bestimmter Zielfonds-Anlagen des Referenzfonds sieht sich die Zertifikatsstelle jedoch auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Zertifikatsinhaber nicht in der Lage eine faire und seriöse Schätzung eines Indexstands vorzunehmen, zu dem die gekündigten Zertifikate dann verbindlich eingelöst würden.
14. Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Kündigung der Zertifikate für in Deutsch-land unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger?
Die Emittentin geht davon aus, dass die Kündigung der Zertifikate einer vorzeitigen Einlösung gleichsteht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gewinn aus der Einlösung von aktienver-tretenden Zertifikaten durch Privatanleger innerhalb von einem Jahr nach Erwerb der Zertifikate als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (Termingeschäfte) steuerpflichtig. Im Gegenzug können innerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste aus einer solchen Transaktion als Spekulationsverluste unter den Einschränkungen des § 23 Abs. 3 Satz 7 bis 10 EStG mit bestimmten anderen Gewinnen und Einkünften verrechnet werden. Wenn man der Auffassung der Finanzverwaltung nicht folgen wollte, so läge nach Ansicht der Emittentin bei fehlender Überschreitung der Jahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor. Nach dieser Vorschrift stellt der Verkauf von anderen Wirtschaftsgütern als Immobilien, insbesondere von Wertpapieren, innerhalb eines Jahres seit ihrer Anschaffung ebenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Dabei sollte nach Meinung der Emittentin die Einlösung eines Wertpapiers ihrer Veräußerung gleichstehen.
Somit handelt es sich nach Auffassung der Emittentin bei der vorzeitigen Kündigung der Zertifikate um einen steuerbaren Tatbestand im Sinne von § 23 EStG, wenn zwischen dem Erwerb der Zertifikate und dem Datum der vorzeitigen Kündigung, dem 31. Oktober 2007, nicht mehr als ein Jahr lag. Insbesondere kommt es nach Ansicht der Emittentin für die Berechnung der Jahresfrist des § 23 EStG nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der vorzeitige Einlösungsbetrag an die Anleger gezahlt wird. Folglich wäre der steuerliche Tatbestand des privaten Veräußerungsgeschäfts, vor-ausgesetzt die Jahresfrist war am 31. Oktober 2007 nicht überschritten, im Veranlagungszeitraum 2007 bereits erfüllt. In einem späteren Veranlagungszeitraum geleistete Zahlungen der Emittentin stellen nach ihrer Ansicht ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar mit der Folge, dass der jeweilige Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2007 zu korrigieren ist. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Ausführungen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben und die Emittentin für die steuerliche Behandlung der vorzeitigen Kündigung der Zertifikate auf Ebene der Anleger keine Verantwortung übernehmen kann. Über die steuerlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung lassen Sie sich bitte von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater informieren.
15. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kündigung der Zertifikate und der Aussetzung des Börsenhandels?
Die Aussetzung des Handels mit den Zertifikaten im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse am 19. September 2007 erfolgte entsprechend den maßgeblichen Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse und bleibt von der zwischenzeitlich erfolgten Kündigung der Zertifikate unberührt. Die Aussetzung erfolgte im Interesse eines umfassenden Anlegerschutzes, um durch die vorliegende Marktstörung motivierte Marktmanipulationen zu verhindern.
Zitat:
„Die Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin erfolgte mit Wirkung zum 31. Oktober 2007 (nachfolgend als „Vorzeitiger Fälligkeitstag“ bezeichnet)
Gemäß § 5.2 der Zertifikatsbedingungen werden die von der Emittentin gekündigten Zertifikate zu dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswert (nachfolgend als „Vorzeitiger Einlösungsbetrag“ bezeichnet) an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt.
…schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten, und zwar unter vollständiger Reduzierung der Leverage Ratio…
Das ist entweder höhere Mathematik oder reine Willkür.
Kurs des SEB1Z4 Ende Juli von der SEB publiziert: ca. 108,- EURO!
Performance ACMH FONDS von August 07 bis Oktober 07:
ARE:-23%, AEC:-28%, AGF: -15%, AEW:-13%, AOF:-28%, ALC: +1%
= gemittelt 17,6% Verlust – selbst bei max. Leverage von 1,44 = 25,5% Verlust
Da komme ich immer noch auf einen NAV für das Zertifikat von > 80,- EURO
Valerie
„Die Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin erfolgte mit Wirkung zum 31. Oktober 2007 (nachfolgend als „Vorzeitiger Fälligkeitstag“ bezeichnet)
Gemäß § 5.2 der Zertifikatsbedingungen werden die von der Emittentin gekündigten Zertifikate zu dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswert (nachfolgend als „Vorzeitiger Einlösungsbetrag“ bezeichnet) an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt.
…schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten, und zwar unter vollständiger Reduzierung der Leverage Ratio…
Das ist entweder höhere Mathematik oder reine Willkür.
Kurs des SEB1Z4 Ende Juli von der SEB publiziert: ca. 108,- EURO!
Performance ACMH FONDS von August 07 bis Oktober 07:
ARE:-23%, AEC:-28%, AGF: -15%, AEW:-13%, AOF:-28%, ALC: +1%
= gemittelt 17,6% Verlust – selbst bei max. Leverage von 1,44 = 25,5% Verlust
Da komme ich immer noch auf einen NAV für das Zertifikat von > 80,- EURO
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.441.558 von valerie am 04.07.08 18:47:21... naja - irgendwas muessen sie ja im herbst auszahlen ...
egal, was bei gericht passiert.
willkuer und dummheit - gegenueber bestehenden und neuen kunden.
kaum vorstellbar, dass die damit durchkommen.
bin gespannt, was die richter sagen.
prospekthaftung?"?
egal, was bei gericht passiert.
willkuer und dummheit - gegenueber bestehenden und neuen kunden.
kaum vorstellbar, dass die damit durchkommen.
bin gespannt, was die richter sagen.
prospekthaftung?"?
SEB-Bank - Verärgerte Anleger beschreiten Rechtsweg
Freitag, 11. Juli 2008
Neues von der SEB-Bank: Immer mehr verärgerte Anleger gehen den Rechtsweg, denn die SEB-Bank verweigert weiterhin die Auszahlung der gekündigten Homm-Zertifikate, obwohl Rücknahmewerte seitens der ACMH vorliegen
Wie wir vor kurzem berichteten, verweigert die SEB-Bank die Auszahlung des „vorläufigen Einlösungsbetrages“ der zum 31. Oktober 2007 vorzeitig gekündigten Homm-Zertifikate mit Hinweis auf eine „Marktstörung“, die ihr es unmögliche mache, „eine faire und seriöse Schätzung eines Indexstands vorzunehmen“. Dabei stünden seitens der Zielfonds durchaus Werte zur Verfügung.
Die „Alternative-Investment-Zertifikate der SEB-Bank, „The Absolute Diversified HOMM Select I-A Index“ (ISIN DE000SEB1Z30) und „The Absolute Diversified HOMM Select I-B Index“ (ISIN DE000SEB1Z48), ermöglichten über einen Umweg auch Privatanlegern die Investition in Hedgefonds: Referenzfonds der beiden Zertifikate ist der „Hedge Select 4“, der wiederum in verschiedene Hedgefonds der Absolute Capital Management Holding (ACMH) investierte.
Nachdem der umstrittene Hedgefonds-Manager Florian Homm, der schon in Sachen Borussia Dortmund, Sixt und TUI in den vergangenen Jahren für einiges Aufsehen sorgte, sich Mitte September 2007 aus dem Geschäft der ACMH zurückzog, brach der Aktienkurs der Anlagegesellschaft dramatisch ein. Die britische Sunday Times hatte berichtet, dass Homm 14,5 Prozent der Anteile an seinen Fondsmanager-Kollegen Andreas Rialas verkauft haben soll. Darauf hin legte die ACMH zunächst alle acht Hedgefonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,1 Milliarden Dollar einfach still. Der Handel wurde ausgesetzt. Die SEB- Bank kündigte den Inhabern ihrer Zertifikate umgehend, verweigert aber seitdem unter Verweis auf eine „Marktstörung“ die seit Mitte Dezember fällige Auszahlung. Ohne entsprechende „Nettoinventarwerte“ (NAV) von der ACMH, sei man nicht in der Lage, den „vorzeitigen Einlösungsbetrag“ zu berechnen.
Zwar erläutert die Bank auch in einem Fragen- und Antwortkatalog für Inhaber dieser Zertifikate, wie eine Berechnung beziehungsweise Schätzung der Zertifikatswerte prinzipiell durchgeführt werden könnte und benennt „Anhaltspunkte“ für einen möglichen Einlösungsbetrag, verweist aber beharrlich darauf, dass ihr ohne „offiziellen und handelbaren Nettovermögenswert des Referenzfonds“ leider die Hände gebunden seien, auch „unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anleger“.
Dabei ist die Möglichkeit, „nach Eintritt eine Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“, in § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ausdrücklich vorgesehen und von Seiten der ACMH stünden durchaus Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate zur Verfügung, denn die Rücknahmewerte (NAV) der Fonds wurden bis Mai 2008 regelmäßig und pünktlich veröffentlicht. Somit wäre die SEB-Bank durchaus in der Lage, den genauen Wert des Zertifikats zu berechnen, der laut Expertenmeinung aktuell bei rund 90 Euro liegt. Zum Vergleich: Der anfängliche Ausgabepreis lag im Spätsommer 2006 bei 100 Euro und stieg bis Sommer 2007 auf rund 110 Euro.
Die SEB-Bank jedoch hält die „Bewertungsunsicherheiten hinsichtlich bestimmter Zielfonds-Anlagen des Referenzfonds“ weiterhin für zu hoch, um eine solche Berechnung beziehungsweise Schätzung auf Grundlage dieser Werte vorzunehmen. „Im Zweifel“, so heißt es im Frage-Antwort-Katalog, der an Anleger versandt wurde, könne ein verbindlicher Indexstand erst festgestellt werden, wenn dem Referenzfonds „für alle Zielfonds Nettoinventarwerte vorliegen, zu denen die Zielfonds ihre Anteile zurücknehmen.“ - Da es Einschränkungen bezüglich der Rückgabe gebe, sei dies aber derzeit nicht der Fall. Ein Ende der Marktstörung vor November 2008 sei nicht in Sicht. Die SEB-Bank als Emittentin werde sich aber „bemühen, die Zertifikatsinhaber schnellstmöglich zu informieren, wenn ihr neue Informationen vorliegen, welche für die Bestimmung des vorzeitigen Einlösungsbetrages und dessen Zahlung relevant sind.“
Wer darauf nicht warten will, geht schon jetzt vor Gericht. So haben etliche Anleger vor dem Frankfurter Landgericht Klage eingereicht (Aktenzeichen 2-21 O 82/08). Sie werfen der Bank nicht nur Zahlungsverzögerung vor, sondern auch maßgebliche Fehler im Prospekt. Denn der Verkaufsprospekt stellt zwar die grundsätzlichen Risiken sowie auf das Risiko eines Totalverlustes dar, und auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist ausdrücklich vorgesehen, auf eine einseitige Verzögerung von Auszahlungsansprüchen seitens der SEB Bank aber deutet nichts hin.
Die zügige Auszahlung des vorzeitigen Einlösungsbetrages wäre wohl das Mindeste, würde für die meisten Anleger aber wohl Verluste in einer Größenordnung von 8% bis zu 18% bedeuten. Sollte hingegen tatsächlich ein Prospekthaftungsanspruch bestehen, würden die Anleger im Zuge der Rückabwicklung ihrer Verträge ihre gesamte Investitionssumme zurückerhalten und könnten zudem auch noch Zinsschäden wie beispielsweise entgangene Zinsgewinne geltend machen. Insbesondere die Möglichkeit einer Schätzung des Zertifikatswertes im Falle einer Marktstörung gemäß § 4.2 der Verkaufsbedingungen muss in diesem Zusammenhang als bedeutend für die Kaufentscheidung angesehen werden: Für den durchschnittlichen Kunden bestehen keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Bank, die er bei allen Risiken von Hedgefonds im Allgemeinen als seriöse Berechnungsstelle - auch bei „Marktstörungen“ - auf seiner Seite wähnen muss.
Damit ist eine grundsätzliche Voraussetzung für einen Prospekthaftungsanspruch gegeben, ist doch die „Prospekthaftung im engeren Sinne“ an „ein typisiertes Vertrauen“ des Anlegers auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Prospekt geknüft, der auch eine umfassende „Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können“ beinhalten muss: „Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der darin angegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt.“ (Kammergericht Berlin, 24 U 4/07).
Um überhaupt Prospekthaftungsansprüche geltend machen zu können, sollten betroffene Anleger allerdings möglichst rasch handeln, denn diese verjähren bereits ein halbes Jahr nach Kenntnisnahme der Fehler, spätestens aber drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospekt. Betroffene sollten die SEB-Bank also zur Rückabwicklung der Verträge auffordern. Eine sogenannte „Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung“ gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann beispielsweise durch einen Mahnbescheid erreicht werden.
Mit Spannung wird die Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht erwartet, denn es ist das erste Mal, dass Anleger die Auszahlung ihrer Zertifikate vor Gericht einklagen. In den wenigen vergleichbarem Fällen, wie etwa im Falle des Citigroup-Zertifikats auf die Puma-Aktie, das vom Handel ausgesetzt wurde, als der französische Luxusgüterkonzern PPR maßgebliche Anteile an Puma erwarb, dauerte es nur wenige Wochen, bis die Anleger ausgezahlt wurden. Die ohnehin gebeutelte Zertifikatebranche befürchtet indes durch den Streit zwischen Anlegern und SEB-Bank um die Homm-Zertifikate einen erheblichen Imageverlust. Wenn die Frankfurter Richter im Sinne der Anleger entscheiden, steigen zudem für alle anderen die Chancen, einen Anspruch möglicherweise auch außergerichtlich durchsetzen zu können. Wir werden weiter berichten.
Freitag, 11. Juli 2008
Neues von der SEB-Bank: Immer mehr verärgerte Anleger gehen den Rechtsweg, denn die SEB-Bank verweigert weiterhin die Auszahlung der gekündigten Homm-Zertifikate, obwohl Rücknahmewerte seitens der ACMH vorliegen
Wie wir vor kurzem berichteten, verweigert die SEB-Bank die Auszahlung des „vorläufigen Einlösungsbetrages“ der zum 31. Oktober 2007 vorzeitig gekündigten Homm-Zertifikate mit Hinweis auf eine „Marktstörung“, die ihr es unmögliche mache, „eine faire und seriöse Schätzung eines Indexstands vorzunehmen“. Dabei stünden seitens der Zielfonds durchaus Werte zur Verfügung.
Die „Alternative-Investment-Zertifikate der SEB-Bank, „The Absolute Diversified HOMM Select I-A Index“ (ISIN DE000SEB1Z30) und „The Absolute Diversified HOMM Select I-B Index“ (ISIN DE000SEB1Z48), ermöglichten über einen Umweg auch Privatanlegern die Investition in Hedgefonds: Referenzfonds der beiden Zertifikate ist der „Hedge Select 4“, der wiederum in verschiedene Hedgefonds der Absolute Capital Management Holding (ACMH) investierte.
Nachdem der umstrittene Hedgefonds-Manager Florian Homm, der schon in Sachen Borussia Dortmund, Sixt und TUI in den vergangenen Jahren für einiges Aufsehen sorgte, sich Mitte September 2007 aus dem Geschäft der ACMH zurückzog, brach der Aktienkurs der Anlagegesellschaft dramatisch ein. Die britische Sunday Times hatte berichtet, dass Homm 14,5 Prozent der Anteile an seinen Fondsmanager-Kollegen Andreas Rialas verkauft haben soll. Darauf hin legte die ACMH zunächst alle acht Hedgefonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,1 Milliarden Dollar einfach still. Der Handel wurde ausgesetzt. Die SEB- Bank kündigte den Inhabern ihrer Zertifikate umgehend, verweigert aber seitdem unter Verweis auf eine „Marktstörung“ die seit Mitte Dezember fällige Auszahlung. Ohne entsprechende „Nettoinventarwerte“ (NAV) von der ACMH, sei man nicht in der Lage, den „vorzeitigen Einlösungsbetrag“ zu berechnen.
Zwar erläutert die Bank auch in einem Fragen- und Antwortkatalog für Inhaber dieser Zertifikate, wie eine Berechnung beziehungsweise Schätzung der Zertifikatswerte prinzipiell durchgeführt werden könnte und benennt „Anhaltspunkte“ für einen möglichen Einlösungsbetrag, verweist aber beharrlich darauf, dass ihr ohne „offiziellen und handelbaren Nettovermögenswert des Referenzfonds“ leider die Hände gebunden seien, auch „unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anleger“.
Dabei ist die Möglichkeit, „nach Eintritt eine Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“, in § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ausdrücklich vorgesehen und von Seiten der ACMH stünden durchaus Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate zur Verfügung, denn die Rücknahmewerte (NAV) der Fonds wurden bis Mai 2008 regelmäßig und pünktlich veröffentlicht. Somit wäre die SEB-Bank durchaus in der Lage, den genauen Wert des Zertifikats zu berechnen, der laut Expertenmeinung aktuell bei rund 90 Euro liegt. Zum Vergleich: Der anfängliche Ausgabepreis lag im Spätsommer 2006 bei 100 Euro und stieg bis Sommer 2007 auf rund 110 Euro.
Die SEB-Bank jedoch hält die „Bewertungsunsicherheiten hinsichtlich bestimmter Zielfonds-Anlagen des Referenzfonds“ weiterhin für zu hoch, um eine solche Berechnung beziehungsweise Schätzung auf Grundlage dieser Werte vorzunehmen. „Im Zweifel“, so heißt es im Frage-Antwort-Katalog, der an Anleger versandt wurde, könne ein verbindlicher Indexstand erst festgestellt werden, wenn dem Referenzfonds „für alle Zielfonds Nettoinventarwerte vorliegen, zu denen die Zielfonds ihre Anteile zurücknehmen.“ - Da es Einschränkungen bezüglich der Rückgabe gebe, sei dies aber derzeit nicht der Fall. Ein Ende der Marktstörung vor November 2008 sei nicht in Sicht. Die SEB-Bank als Emittentin werde sich aber „bemühen, die Zertifikatsinhaber schnellstmöglich zu informieren, wenn ihr neue Informationen vorliegen, welche für die Bestimmung des vorzeitigen Einlösungsbetrages und dessen Zahlung relevant sind.“
Wer darauf nicht warten will, geht schon jetzt vor Gericht. So haben etliche Anleger vor dem Frankfurter Landgericht Klage eingereicht (Aktenzeichen 2-21 O 82/08). Sie werfen der Bank nicht nur Zahlungsverzögerung vor, sondern auch maßgebliche Fehler im Prospekt. Denn der Verkaufsprospekt stellt zwar die grundsätzlichen Risiken sowie auf das Risiko eines Totalverlustes dar, und auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist ausdrücklich vorgesehen, auf eine einseitige Verzögerung von Auszahlungsansprüchen seitens der SEB Bank aber deutet nichts hin.
Die zügige Auszahlung des vorzeitigen Einlösungsbetrages wäre wohl das Mindeste, würde für die meisten Anleger aber wohl Verluste in einer Größenordnung von 8% bis zu 18% bedeuten. Sollte hingegen tatsächlich ein Prospekthaftungsanspruch bestehen, würden die Anleger im Zuge der Rückabwicklung ihrer Verträge ihre gesamte Investitionssumme zurückerhalten und könnten zudem auch noch Zinsschäden wie beispielsweise entgangene Zinsgewinne geltend machen. Insbesondere die Möglichkeit einer Schätzung des Zertifikatswertes im Falle einer Marktstörung gemäß § 4.2 der Verkaufsbedingungen muss in diesem Zusammenhang als bedeutend für die Kaufentscheidung angesehen werden: Für den durchschnittlichen Kunden bestehen keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Bank, die er bei allen Risiken von Hedgefonds im Allgemeinen als seriöse Berechnungsstelle - auch bei „Marktstörungen“ - auf seiner Seite wähnen muss.
Damit ist eine grundsätzliche Voraussetzung für einen Prospekthaftungsanspruch gegeben, ist doch die „Prospekthaftung im engeren Sinne“ an „ein typisiertes Vertrauen“ des Anlegers auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Prospekt geknüft, der auch eine umfassende „Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können“ beinhalten muss: „Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der darin angegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt.“ (Kammergericht Berlin, 24 U 4/07).
Um überhaupt Prospekthaftungsansprüche geltend machen zu können, sollten betroffene Anleger allerdings möglichst rasch handeln, denn diese verjähren bereits ein halbes Jahr nach Kenntnisnahme der Fehler, spätestens aber drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospekt. Betroffene sollten die SEB-Bank also zur Rückabwicklung der Verträge auffordern. Eine sogenannte „Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung“ gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann beispielsweise durch einen Mahnbescheid erreicht werden.
Mit Spannung wird die Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht erwartet, denn es ist das erste Mal, dass Anleger die Auszahlung ihrer Zertifikate vor Gericht einklagen. In den wenigen vergleichbarem Fällen, wie etwa im Falle des Citigroup-Zertifikats auf die Puma-Aktie, das vom Handel ausgesetzt wurde, als der französische Luxusgüterkonzern PPR maßgebliche Anteile an Puma erwarb, dauerte es nur wenige Wochen, bis die Anleger ausgezahlt wurden. Die ohnehin gebeutelte Zertifikatebranche befürchtet indes durch den Streit zwischen Anlegern und SEB-Bank um die Homm-Zertifikate einen erheblichen Imageverlust. Wenn die Frankfurter Richter im Sinne der Anleger entscheiden, steigen zudem für alle anderen die Chancen, einen Anspruch möglicherweise auch außergerichtlich durchsetzen zu können. Wir werden weiter berichten.
Und exakt damit hat diese renommierte Kanzlei aus Berlin Recht:
Dabei ist die Möglichkeit, „nach Eintritt eine Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“, in § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ausdrücklich vorgesehen und von Seiten der ACMH stünden durchaus Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate zur Verfügung, denn die Rücknahmewerte (NAV) der Fonds wurden bis Mai 2008 regelmäßig und pünktlich veröffentlicht. Somit wäre die SEB-Bank durchaus in der Lage, den genauen Wert des Zertifikats zu berechnen, der laut Expertenmeinung aktuell bei rund 90 Euro liegt. Zum Vergleich: Der anfängliche Ausgabepreis lag im Spätsommer 2006 bei 100 Euro und stieg bis Sommer 2007 auf rund 110 Euro.
Siehe auch Posting #508!
So, scheint wohl eher mal wieder ein schönes WE zu werden.
In diesem Sinne...eure
Valerie
Dabei ist die Möglichkeit, „nach Eintritt eine Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“, in § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ausdrücklich vorgesehen und von Seiten der ACMH stünden durchaus Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate zur Verfügung, denn die Rücknahmewerte (NAV) der Fonds wurden bis Mai 2008 regelmäßig und pünktlich veröffentlicht. Somit wäre die SEB-Bank durchaus in der Lage, den genauen Wert des Zertifikats zu berechnen, der laut Expertenmeinung aktuell bei rund 90 Euro liegt. Zum Vergleich: Der anfängliche Ausgabepreis lag im Spätsommer 2006 bei 100 Euro und stieg bis Sommer 2007 auf rund 110 Euro.
Siehe auch Posting #508!
So, scheint wohl eher mal wieder ein schönes WE zu werden.
In diesem Sinne...eure
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.488.785 von valerie am 11.07.08 14:15:31@valerie
Scheint Du machst immer noch den grossen Wirbel hier...
Wie ist denn die Marktstörung definiert? Wohl dass keine Rücknahmen getätigt werden.
Es ist ganz klar, dass die SEB die Titel von ACM hält gegen Ihre Verpflichtung den Zertifikat Eigner an der Performance daran teil haben zu lassen... Nun gibt es offenbar keine Rücknahme der ACM Fonds, da die Aktionäre dem zugestimmt haben... somit kann SEB auch nicht verkaufen und die Zertifikatseigner noch nicht ausbezahlen... dies wird sie wohl machen zum 1. Termin zu dem sie rauskommt...
Ist doch alles i.O.... Deutsche Anleger müssen leider durch Zertifikate in HF investieren, v.a. wenn es Single Manager HF sind und nicht Dachfonds (aber auch da meist nur durch Zertis wegen der steuerlichen Situation)... Ist schon lustig, Deutsche Anleger werden davor "beschützt" in HF anzulegen, aber Zertis und Optionen dürfen sie kaufen... hat sich die Bankenlobby gut eingerichtet...
Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass Du erwartest beseere Bedingungen zu haben wenn Du über ein Zerti in einen HF investierst statt direkt... gut ich kenne die Tendenzen in D wenn es gut geht den Gewinn zu kassieren, wenn man verliert falsche Beratung geltend zu machen....
Du hattest gemeint mit Florian Homm in einen der genialsten HF Manager zu investieren, deshalb hast Du diese Zertis gekauft... und nun soll die SEB Deinen Schaden (oder weiteres Kursrisiko) übernehmen weil Homm durchgedreht ist...
Du wirst zu dem ersten Termin wie alle anderen ACM Anleger rauskommen... das finde ich nur richtig...
Scheint Du machst immer noch den grossen Wirbel hier...
Wie ist denn die Marktstörung definiert? Wohl dass keine Rücknahmen getätigt werden.
Es ist ganz klar, dass die SEB die Titel von ACM hält gegen Ihre Verpflichtung den Zertifikat Eigner an der Performance daran teil haben zu lassen... Nun gibt es offenbar keine Rücknahme der ACM Fonds, da die Aktionäre dem zugestimmt haben... somit kann SEB auch nicht verkaufen und die Zertifikatseigner noch nicht ausbezahlen... dies wird sie wohl machen zum 1. Termin zu dem sie rauskommt...
Ist doch alles i.O.... Deutsche Anleger müssen leider durch Zertifikate in HF investieren, v.a. wenn es Single Manager HF sind und nicht Dachfonds (aber auch da meist nur durch Zertis wegen der steuerlichen Situation)... Ist schon lustig, Deutsche Anleger werden davor "beschützt" in HF anzulegen, aber Zertis und Optionen dürfen sie kaufen... hat sich die Bankenlobby gut eingerichtet...
Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass Du erwartest beseere Bedingungen zu haben wenn Du über ein Zerti in einen HF investierst statt direkt... gut ich kenne die Tendenzen in D wenn es gut geht den Gewinn zu kassieren, wenn man verliert falsche Beratung geltend zu machen....
Du hattest gemeint mit Florian Homm in einen der genialsten HF Manager zu investieren, deshalb hast Du diese Zertis gekauft... und nun soll die SEB Deinen Schaden (oder weiteres Kursrisiko) übernehmen weil Homm durchgedreht ist...
Du wirst zu dem ersten Termin wie alle anderen ACM Anleger rauskommen... das finde ich nur richtig...
Guten Morgen JuergB,
das wurde aber auch Zeit, dass sich hier endlich mal jemand äußert, der Verständnis für das Verhalten der SEB aufbringt.
Es wurde ja schon langsam langweilig, zumal fast jede Wirtschaftskanzlei und auch sämtliche, sich mit "Wirtschaft" befassenden Medien, eher kritisch zur Haltung der SEB in dieser Angelegenheit äußerten.
Von daher ein Herzliches Willkommen! Wenn auch angesichts der Uhrzeit deines Postings und einiger – nennen wir es mal Missdeutungen und abstrusen Satzkonstruktionen – zunächst Zweifel an der vollen Präsenz deinerseits aufkeimten.
Wie dem auch sei – ja, so sind wir Deutschen (bin ich es jetzt auch ohne Einbürgerungstest?), wenn es läuft, dann küssen wir Gott und die Welt…und wenn nicht, dann war es der böse Bankberater.
Und wenn wir es bisher nicht wussten, dann spätestens seit heute Nacht, dass, wer in Risiko investiert, auch damit leben muss, dass es immer zwei Richtungen gibt.
Und auf die Gefahr hin mich zu wiederholen – den Aspekt „Prospekthaftung“ mal außen vorgelassen:
ACMH hat bis einschließlich Mai 2008 die Performance der Fonds ausgewiesen; auf deren HP findest du – logischerweise - zudem für jeden Fonds die Werte für den August 2007, den September 2007 und den Oktober 2007. Und somit lässt/ließe sich der Wert des Zertifikates sehr wohl ziemlich genau schätzen.
Bis Juli 2007 gab es NAV für das Zertifikat...und davon ausgehend, dass die SEB der Prozentrechnung mächtig ist, sollte das keine echte Herausforderung für die Schweden sein.
Alles Liebe, Valerie
das wurde aber auch Zeit, dass sich hier endlich mal jemand äußert, der Verständnis für das Verhalten der SEB aufbringt.
Es wurde ja schon langsam langweilig, zumal fast jede Wirtschaftskanzlei und auch sämtliche, sich mit "Wirtschaft" befassenden Medien, eher kritisch zur Haltung der SEB in dieser Angelegenheit äußerten.
Von daher ein Herzliches Willkommen! Wenn auch angesichts der Uhrzeit deines Postings und einiger – nennen wir es mal Missdeutungen und abstrusen Satzkonstruktionen – zunächst Zweifel an der vollen Präsenz deinerseits aufkeimten.
Wie dem auch sei – ja, so sind wir Deutschen (bin ich es jetzt auch ohne Einbürgerungstest?), wenn es läuft, dann küssen wir Gott und die Welt…und wenn nicht, dann war es der böse Bankberater.
Und wenn wir es bisher nicht wussten, dann spätestens seit heute Nacht, dass, wer in Risiko investiert, auch damit leben muss, dass es immer zwei Richtungen gibt.
Und auf die Gefahr hin mich zu wiederholen – den Aspekt „Prospekthaftung“ mal außen vorgelassen:
ACMH hat bis einschließlich Mai 2008 die Performance der Fonds ausgewiesen; auf deren HP findest du – logischerweise - zudem für jeden Fonds die Werte für den August 2007, den September 2007 und den Oktober 2007. Und somit lässt/ließe sich der Wert des Zertifikates sehr wohl ziemlich genau schätzen.
Bis Juli 2007 gab es NAV für das Zertifikat...und davon ausgehend, dass die SEB der Prozentrechnung mächtig ist, sollte das keine echte Herausforderung für die Schweden sein.
Alles Liebe, Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.045 von JuergB am 22.09.07 06:15:25#JuergB
Letztendlich hast du es ja in Posting #266 von 09/07 selbst auf den Punkt gebracht:
Zitat:
Ich denke der Administrator sollte in der Lage sein einen korrekten NAV zu Ende Oktober festzustellen
Ich auch...
Valerie
Letztendlich hast du es ja in Posting #266 von 09/07 selbst auf den Punkt gebracht:
Zitat:
Ich denke der Administrator sollte in der Lage sein einen korrekten NAV zu Ende Oktober festzustellen
Ich auch...
Valerie
Hallo Valerie,
ich denke nicht, daß die SEB nur die Performance der underliegenden Fonds im Rahmen des Zertifikates spiegelt. In diesem Falle würden Sie nur Geld verdienen, wenn das Zertifikat an Wert verliert (haben ja zu 100 emittiert und nehmen zu es z.B. 80 EUR zurück) andermfalls müßten sie einzhalen wenn der Wert des Zertifikates steigt (wie es ja eingendlich mal gedacht war).
So denke ich schon, daß sie nicht das handelsseitige Risiko auf den Büchern haben werden sondern vielmehr dieses gegen die dahinter liegenden Fonds abgebildet haben. Was natürlich gedeutet, daß sie keine Rücknahme machen wollen, weil sie aus dem Hedge dahinter bis zur Aufnahme des Fondshandels nicht mehr herauskommen.
Sie werden also warten, bis sie den Hedge aus der Konstruktion zurückgeben können und dann auch zu diesem Preis die Zertifikatsinhaber abrechnen.
Dieses ist sicherlich der Grund, warum sie trotz eines ausgewiesenen Preises (die Du ja immer veröffentlichst) die Zertifikate abrechnen wollen. ... das Risiko daraus ist Ihnen anscheint zu groß.
ich denke nicht, daß die SEB nur die Performance der underliegenden Fonds im Rahmen des Zertifikates spiegelt. In diesem Falle würden Sie nur Geld verdienen, wenn das Zertifikat an Wert verliert (haben ja zu 100 emittiert und nehmen zu es z.B. 80 EUR zurück) andermfalls müßten sie einzhalen wenn der Wert des Zertifikates steigt (wie es ja eingendlich mal gedacht war).
So denke ich schon, daß sie nicht das handelsseitige Risiko auf den Büchern haben werden sondern vielmehr dieses gegen die dahinter liegenden Fonds abgebildet haben. Was natürlich gedeutet, daß sie keine Rücknahme machen wollen, weil sie aus dem Hedge dahinter bis zur Aufnahme des Fondshandels nicht mehr herauskommen.
Sie werden also warten, bis sie den Hedge aus der Konstruktion zurückgeben können und dann auch zu diesem Preis die Zertifikatsinhaber abrechnen.
Dieses ist sicherlich der Grund, warum sie trotz eines ausgewiesenen Preises (die Du ja immer veröffentlichst) die Zertifikate abrechnen wollen. ... das Risiko daraus ist Ihnen anscheint zu groß.
natürlich .. nicht abrechnen wollen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.499.829 von valerie am 14.07.08 10:11:00@valerie
mit Deinem Posting disqualifizierst Du Dich selbst...
würde Dir eher vorschlagen Dich mit Germanistik zu beschäftigen als mit HFs...
Wie Marc richtig schreibt kann SEB nicht raus und die Zertis nicht zurückzahlen, bis ACM wieder Rücknahmen zulässt.... solange besteht auch die Marktstörung... auch wenn NAVs berechnet werden können (sei doch froh darum, dann hast Du wenigstens eine Ahnung was Deine Teile wert sind...)...
Die SEB spekuliert ja nicht mit den HFs auf die sie Zertis ausgeben (wären schön blöd das zu tun und HFs short zu sein)... sondern ermöglichen Anlegern wie Dir, dass sie für eine kleine jährliche Gebühr auch in Alternative Investments, die von der Deutschen Regierung her "verboten" sind investieren kannst...
Dass sich RAs da gerne drum kümmern ist ja klar.. und ich kann mir auch gut vorstellen, dass sich Publikationen mit pobulistischen Artikeln gegen Banken hervortun wollen...
Das hilft Dir aber nicht, weil Du dann noch mehr verwissrt wirst... jetzt warte einfach, bis ACM wieder Rücknahmen zulässt... dann kommst Du auch Deine Zertis ordentlich ausgezahlt....
Kann mir aber vorstellen, dass ACM dermassen viele Redemptions hat, dass die dazu massiv liquidieren müssen... kann natürlich nochmals auf den Kurs drücken... mal schauen....
mit Deinem Posting disqualifizierst Du Dich selbst...
würde Dir eher vorschlagen Dich mit Germanistik zu beschäftigen als mit HFs...
Wie Marc richtig schreibt kann SEB nicht raus und die Zertis nicht zurückzahlen, bis ACM wieder Rücknahmen zulässt.... solange besteht auch die Marktstörung... auch wenn NAVs berechnet werden können (sei doch froh darum, dann hast Du wenigstens eine Ahnung was Deine Teile wert sind...)...
Die SEB spekuliert ja nicht mit den HFs auf die sie Zertis ausgeben (wären schön blöd das zu tun und HFs short zu sein)... sondern ermöglichen Anlegern wie Dir, dass sie für eine kleine jährliche Gebühr auch in Alternative Investments, die von der Deutschen Regierung her "verboten" sind investieren kannst...
Dass sich RAs da gerne drum kümmern ist ja klar.. und ich kann mir auch gut vorstellen, dass sich Publikationen mit pobulistischen Artikeln gegen Banken hervortun wollen...
Das hilft Dir aber nicht, weil Du dann noch mehr verwissrt wirst... jetzt warte einfach, bis ACM wieder Rücknahmen zulässt... dann kommst Du auch Deine Zertis ordentlich ausgezahlt....
Kann mir aber vorstellen, dass ACM dermassen viele Redemptions hat, dass die dazu massiv liquidieren müssen... kann natürlich nochmals auf den Kurs drücken... mal schauen....
Guten Morgen JuergB,
es mag sein - und das will ich auch gar nicht in Abrede stellen - dass du dich auf diesem Metier (HF) besser auskennst.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, arbeitest du ja auch in dieser Branche.
Und bzgl. der Rechtsanwälte...du meinst wohl "populistisch"? - sei an dieser Stelle auf § 43b BRAO hingewiesen...und wäre ich auf als RA auf diesem Gebiet aktiv, machte ich es sicherlich nicht anders. Das Interesse der Medien muss hier sicherlich differenziert betrachtet werden.
Und was bleibt mir (uns) auch anderes übrig, angesichts der bekannten Situation und den daraus resultierenden Fakten, als zu warten, obgleich das Verhalten der SEB nicht gerade andere Anleger dazu ermutigen wird, in Derivate dieser Bank zu investieren.
Natürlich, die Hoffnung stirbt zuletzt - und von daher mache ich mir einfach monatlich die Mühe, zumindest einen Schätzwert für das Zertifikat zu ermitteln.
Dieses gelingt m.E. auch recht gut, da ACMH die Performance der Fonds (inkl. illquid shares) regelmäßig publiziert. Um so verwunderlicher, wie die SEB auf gschätzte 50 - 60 Euro kommt - selbst mit Leverage von 1,44. Es sind immer noch weit über 80,- Euro!
Wie dem auch sei - ich hoffe, du behältst Recht und wir kommen da ohne massiven Verlust wieder raus (mal unabhängig von dem, was da noch vor dem LG in FFM läuft und laufen wird).
LG Valerie
es mag sein - und das will ich auch gar nicht in Abrede stellen - dass du dich auf diesem Metier (HF) besser auskennst.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, arbeitest du ja auch in dieser Branche.
Und bzgl. der Rechtsanwälte...du meinst wohl "populistisch"? - sei an dieser Stelle auf § 43b BRAO hingewiesen...und wäre ich auf als RA auf diesem Gebiet aktiv, machte ich es sicherlich nicht anders. Das Interesse der Medien muss hier sicherlich differenziert betrachtet werden.
Und was bleibt mir (uns) auch anderes übrig, angesichts der bekannten Situation und den daraus resultierenden Fakten, als zu warten, obgleich das Verhalten der SEB nicht gerade andere Anleger dazu ermutigen wird, in Derivate dieser Bank zu investieren.
Natürlich, die Hoffnung stirbt zuletzt - und von daher mache ich mir einfach monatlich die Mühe, zumindest einen Schätzwert für das Zertifikat zu ermitteln.
Dieses gelingt m.E. auch recht gut, da ACMH die Performance der Fonds (inkl. illquid shares) regelmäßig publiziert. Um so verwunderlicher, wie die SEB auf gschätzte 50 - 60 Euro kommt - selbst mit Leverage von 1,44. Es sind immer noch weit über 80,- Euro!
Wie dem auch sei - ich hoffe, du behältst Recht und wir kommen da ohne massiven Verlust wieder raus (mal unabhängig von dem, was da noch vor dem LG in FFM läuft und laufen wird).
LG Valerie
Um den Überblick bzgl. des "geschätzten" NAV des Zertifikates nicht zu verlieren, habe ich die Zahlen jetzt als PDF aufgearbeitet. Dieses wird - je nach Zahleneingang von ACMH - fortlaufend aktualisiert.
Dieses auch nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die SEB sich mit den geschätzten 50 - 60 Euro in den FAQ doch m.E. sehr weit aus dem Fenster lehnt und das nicht gerade zu Gunsten der Anleger.
http://www.siteupload.de/p802070-RcknahmekalkulationdesSEB1Z…
Wichtig - es interessiert nur die Performance seit August 2007, da seitens der SEB ja ein NAV für den 31. Juli 2007 publiziert wurde, das als Grundlage dient.
Alle Performance - Daten stammen direkt von ACMH.
Valerie
P.S. Ohne Leverage - jedoch auch ohne Berücksichtigung des Umstands, dass überproportional stark in den AGF + ALC investiert wurde - das sollte sich somit kompensieren.
Dieses auch nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die SEB sich mit den geschätzten 50 - 60 Euro in den FAQ doch m.E. sehr weit aus dem Fenster lehnt und das nicht gerade zu Gunsten der Anleger.
http://www.siteupload.de/p802070-RcknahmekalkulationdesSEB1Z…
Wichtig - es interessiert nur die Performance seit August 2007, da seitens der SEB ja ein NAV für den 31. Juli 2007 publiziert wurde, das als Grundlage dient.
Alle Performance - Daten stammen direkt von ACMH.
Valerie
P.S. Ohne Leverage - jedoch auch ohne Berücksichtigung des Umstands, dass überproportional stark in den AGF + ALC investiert wurde - das sollte sich somit kompensieren.
Nun ich würde mal mit der SEB sprechen, wie sie auf ihre Preise kommen.. ich denke jedoch, dass Du mit Deiner Berechnung schon zu optimistisch bist...
Gut Du sagst, dass gewisse Fonds stärker gewichtet wurden.. wenn Du da genaue Details dazu hast, kannst Du es ja noch genauer berechnen....
Aber wenn Du auf 20% Verlust kommst mit 1.44 Leverage, dann kannst Du da eigentlich mal -30% einsetzen... und musst dann aber noch die Leveragekosten dazu rechnen.. ich würde da sicher auch nochmals 5% für ein Jahr einsetzen....
Bist Du also bei 35% Verlust.... was vermutlich auf 60-70 EUR hindeuten würde... auch müsste man natürlich noch schauen, auf welches Datum sich die SEB Antwort bezieht....
Vielleicht habt Ihr ja auch Glück und die Börsen steigen in den paar Monaten die sich die Rückzahlung hinauszieht und dass ACM dann wieder etwas Performance wettmachen kann... hoffentlich haben sie ja nun den Grossteil der Leichen im Keller beseitigt und können ein vernünftiges Long Short Equity Trading machen, das meist in Erholungen wie wir sie in den letzten drei Tagen gesehen haben profitieren sollten...
Gut Du sagst, dass gewisse Fonds stärker gewichtet wurden.. wenn Du da genaue Details dazu hast, kannst Du es ja noch genauer berechnen....
Aber wenn Du auf 20% Verlust kommst mit 1.44 Leverage, dann kannst Du da eigentlich mal -30% einsetzen... und musst dann aber noch die Leveragekosten dazu rechnen.. ich würde da sicher auch nochmals 5% für ein Jahr einsetzen....
Bist Du also bei 35% Verlust.... was vermutlich auf 60-70 EUR hindeuten würde... auch müsste man natürlich noch schauen, auf welches Datum sich die SEB Antwort bezieht....
Vielleicht habt Ihr ja auch Glück und die Börsen steigen in den paar Monaten die sich die Rückzahlung hinauszieht und dass ACM dann wieder etwas Performance wettmachen kann... hoffentlich haben sie ja nun den Grossteil der Leichen im Keller beseitigt und können ein vernünftiges Long Short Equity Trading machen, das meist in Erholungen wie wir sie in den letzten drei Tagen gesehen haben profitieren sollten...
@JuergB
Das, was du schreibst, trifft im Grunde genommen "des Pudels Kern".
Ich kenne keinen Anleger, der in dieses Zertifikat investiert hat und sich nicht den konstruktiven Dialog mit der SEB zwecks Findung einer Lösung gewünscht hat. Das "zum Reden mit der SEB".
Jegliche Form der Kommunikation mit der SEB blieb jedoch unbeantwortet bzw. die Bank schickte eine derart unpersönliche, nicht auf DAS GEFRAGTE eingehende Antwort, dass jeder Deutschlehrer dieses Schreiben mit "Thema verfehlt" bewertete.
Ich kann mich da nur wiederholen: Das ist Willkür par excellence und exakt mit dieser geht die SEB auch gegen die Anleger vor.
Mit Transparenz hat das nichts zu tun und ich erinnere mich an einen Artikel, in dem es hieß, "SEB lässt die Anleger im Regen stehen".
Dem ist nichts hinzuzufügen und ich teile mit dir die Hoffnung, dass dieses Drama ein vernünftiges Ende nimmt.
Valerie
Das, was du schreibst, trifft im Grunde genommen "des Pudels Kern".
Ich kenne keinen Anleger, der in dieses Zertifikat investiert hat und sich nicht den konstruktiven Dialog mit der SEB zwecks Findung einer Lösung gewünscht hat. Das "zum Reden mit der SEB".
Jegliche Form der Kommunikation mit der SEB blieb jedoch unbeantwortet bzw. die Bank schickte eine derart unpersönliche, nicht auf DAS GEFRAGTE eingehende Antwort, dass jeder Deutschlehrer dieses Schreiben mit "Thema verfehlt" bewertete.
Ich kann mich da nur wiederholen: Das ist Willkür par excellence und exakt mit dieser geht die SEB auch gegen die Anleger vor.
Mit Transparenz hat das nichts zu tun und ich erinnere mich an einen Artikel, in dem es hieß, "SEB lässt die Anleger im Regen stehen".
Dem ist nichts hinzuzufügen und ich teile mit dir die Hoffnung, dass dieses Drama ein vernünftiges Ende nimmt.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.498.911 von JuergB am 14.07.08 04:04:37Hallo zusammen,
JuergB, Du meinst wohl,
die arme gebeutelte SEB ist das Opfer dieser Marktstörung und wir erdreisten uns, die ehrenhaften Absichten dieses karitativen Vereins infrage zu stellen.Die wollten lediglich den armen Deutschen ein Vehikel an die Hand geben, daß sie mitspielen können, bei dem HF-Spiel. So selbstlos ist die SEB !
Ist es nicht so, daß auch die Bank Gefahr läuft, Geld zu verlieren, wenn ihr ein Konstrukt eines Zertifikates nicht so gelingt, wie vielleicht erhofft. Wenn man dann aber nicht mehr nach den Regeln spielen will, die man selber aufgestellt hat, muß man die Kritik auch aushalten. Das hat nichts damit zu tun, wie man bei einer Direktinvestition dastünde (zumal das auch deswegen kaum möglich gewesen wäre, weil die meisten der Fonds damals schon geschlossen waren). Es geht nun einmal um ein durchaus anderes Finazinstrument, ein Zertifikat, sonst könnte man ja auch auf seitenweise Kleingedrucktes getrost verzichten!
Herzliche Grüße
Heibro
JuergB, Du meinst wohl,
die arme gebeutelte SEB ist das Opfer dieser Marktstörung und wir erdreisten uns, die ehrenhaften Absichten dieses karitativen Vereins infrage zu stellen.Die wollten lediglich den armen Deutschen ein Vehikel an die Hand geben, daß sie mitspielen können, bei dem HF-Spiel. So selbstlos ist die SEB !
Ist es nicht so, daß auch die Bank Gefahr läuft, Geld zu verlieren, wenn ihr ein Konstrukt eines Zertifikates nicht so gelingt, wie vielleicht erhofft. Wenn man dann aber nicht mehr nach den Regeln spielen will, die man selber aufgestellt hat, muß man die Kritik auch aushalten. Das hat nichts damit zu tun, wie man bei einer Direktinvestition dastünde (zumal das auch deswegen kaum möglich gewesen wäre, weil die meisten der Fonds damals schon geschlossen waren). Es geht nun einmal um ein durchaus anderes Finazinstrument, ein Zertifikat, sonst könnte man ja auch auf seitenweise Kleingedrucktes getrost verzichten!
Herzliche Grüße
Heibro
Soeben gekommen, die ACMH NAV der Fonds für den Monat Juni 2008.
Zunächst ein Rückblick:
Stand des SEB1Z4 am 31.10.2007: 93,- EURO
Stand des SEB1Z4 am 31.05.2008 - siehe Posting #519: 86,45 EURO EURO
Nun die Juni - Werte (inkl. illquid shares bzw. b-shares):
ARE: -8,32%
AEC: -7,00%
AGF: +-0,58%%
AEW: -11,14%
AOF: -11,45%
ALF: -0,84%
Das macht ein gemitteltes Minus von ca. 6,36%. Demnach für das Zertifikat ein Wert von round about 80,- EURO.
Das ist alles andere als zufriedenstellend und liegt a priori an den B-shares, die zwischen 25& und 41% verloren haben und somit die kumulierte Gesamtperformance arg in den Keller zog.
Unverständlich: Der ABSOLUTE ACTIVIST VALUE Fonds, der glücklicherweise NICHT zu den Fonds des Zertifikates gehört(e):
Hier verloren selbst die A-Shares > 27% und die B-Shares > 41%.
ACMH...ich wage mal zu behaupten: Das war es wohl - GAME OVER!
Valerie
Zunächst ein Rückblick:
Stand des SEB1Z4 am 31.10.2007: 93,- EURO
Stand des SEB1Z4 am 31.05.2008 - siehe Posting #519: 86,45 EURO EURO
Nun die Juni - Werte (inkl. illquid shares bzw. b-shares):
ARE: -8,32%
AEC: -7,00%
AGF: +-0,58%%
AEW: -11,14%
AOF: -11,45%
ALF: -0,84%
Das macht ein gemitteltes Minus von ca. 6,36%. Demnach für das Zertifikat ein Wert von round about 80,- EURO.
Das ist alles andere als zufriedenstellend und liegt a priori an den B-shares, die zwischen 25& und 41% verloren haben und somit die kumulierte Gesamtperformance arg in den Keller zog.
Unverständlich: Der ABSOLUTE ACTIVIST VALUE Fonds, der glücklicherweise NICHT zu den Fonds des Zertifikates gehört(e):
Hier verloren selbst die A-Shares > 27% und die B-Shares > 41%.
ACMH...ich wage mal zu behaupten: Das war es wohl - GAME OVER!
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.562.872 von Heibro am 22.07.08 18:38:50@heibro
Ich denke Normalfall bei einem Bankzertifikat auf einen HF sind ca. 0.5% p.a. "Emmissionsgebühr"... vielleicht verdient sie noch etwas auf dem Bid/Ask Spread... aber das war es dann...
Die Bank kann und will dazu natürlich kein Risiko eingehen... Ihr würdet wohl gerne denen die letzten 20-30% Kursverlust aufs Auge drücken... dazu haben die Banken RA die ihre Verträge ausarbeiten... und ich bin mir sicher (auch wenn ich nicht nochmals deren Bedingungen durchschaue).. dass eben mit Marktstörung auch eine Aussetzung der Rücknahmen gemeint ist... So spielt die SEB sicher nach den Regeln.. sonst könnt Ihr dann ja wirklich vor Gericht Euer Recht einfordern... gehe aber davon aus, dass Ihr dadurch nur noch mehr Geld verlieren würdet...
So geht sicher alles seinen ordentlichen Gang.... Oder was würdest Du als Bankmanager machen.. einfach mal aus Kullanz 100% zurückzahlen und irgendwann dann mal 40%, 50% oder 60% herausbekommen? Selbstverständlich kann die SEB erst zurückbezahlen, wenn sie selbst die Anteile zurückgeben kann...
Mit dem ganzen Aufwand sich mit wohl hunderten von kleinen Anlegern herumschlagen zu müssen und vielleicht auch noch in der Sache vor Gericht streiten zu müssen, ist das Zertifikat wohl längst eine Verlustnummer für SEB geworden....
Zertifikate müssen leider in D gemacht werden aus rechtlichen Überlegungen (Steuertrannsparenz, Werbeverbot für Single Manager Fonds) aber auch um kleineren Anlegern Zugang zu HFs zu gewähren die nicht die Minima von 100´000 oder gar 1 Mio haben...
Wenn die Anleger viel Wirbel machen sollten und falls Gerichte womöglich dies noch unterstützen sollten... dann wird das nur zur Folge haben, dass in Zukunft die Banken höhere eigene Entschädigung (Emissionsgebühr) verlangen wird.. und dies zahlen dann wiederum die Anleger....
So habt doch einfach Geduld, bis die ACM wieder Rücknahmen zulässt... und wenn Ihr schon jemanden kritisieren müsst, dann geht auf den Homm oder ACM los...
Ich denke Normalfall bei einem Bankzertifikat auf einen HF sind ca. 0.5% p.a. "Emmissionsgebühr"... vielleicht verdient sie noch etwas auf dem Bid/Ask Spread... aber das war es dann...
Die Bank kann und will dazu natürlich kein Risiko eingehen... Ihr würdet wohl gerne denen die letzten 20-30% Kursverlust aufs Auge drücken... dazu haben die Banken RA die ihre Verträge ausarbeiten... und ich bin mir sicher (auch wenn ich nicht nochmals deren Bedingungen durchschaue).. dass eben mit Marktstörung auch eine Aussetzung der Rücknahmen gemeint ist... So spielt die SEB sicher nach den Regeln.. sonst könnt Ihr dann ja wirklich vor Gericht Euer Recht einfordern... gehe aber davon aus, dass Ihr dadurch nur noch mehr Geld verlieren würdet...
So geht sicher alles seinen ordentlichen Gang.... Oder was würdest Du als Bankmanager machen.. einfach mal aus Kullanz 100% zurückzahlen und irgendwann dann mal 40%, 50% oder 60% herausbekommen? Selbstverständlich kann die SEB erst zurückbezahlen, wenn sie selbst die Anteile zurückgeben kann...
Mit dem ganzen Aufwand sich mit wohl hunderten von kleinen Anlegern herumschlagen zu müssen und vielleicht auch noch in der Sache vor Gericht streiten zu müssen, ist das Zertifikat wohl längst eine Verlustnummer für SEB geworden....
Zertifikate müssen leider in D gemacht werden aus rechtlichen Überlegungen (Steuertrannsparenz, Werbeverbot für Single Manager Fonds) aber auch um kleineren Anlegern Zugang zu HFs zu gewähren die nicht die Minima von 100´000 oder gar 1 Mio haben...
Wenn die Anleger viel Wirbel machen sollten und falls Gerichte womöglich dies noch unterstützen sollten... dann wird das nur zur Folge haben, dass in Zukunft die Banken höhere eigene Entschädigung (Emissionsgebühr) verlangen wird.. und dies zahlen dann wiederum die Anleger....
So habt doch einfach Geduld, bis die ACM wieder Rücknahmen zulässt... und wenn Ihr schon jemanden kritisieren müsst, dann geht auf den Homm oder ACM los...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.602.530 von valerie am 29.07.08 00:16:19@valerie
kennst Du denn die genaue Portfolio Aufteilung und welcher Hebel gefahren wurde? Ich denke, dass bei Berücksichtigung aller Faktoren wohl der NAV doch etwas tiefer ausfallen würde... näher an den SEB Schätzungen, die wohl schon auf Schätzungen der Juni Zahlen beruhten....
kennst Du denn die genaue Portfolio Aufteilung und welcher Hebel gefahren wurde? Ich denke, dass bei Berücksichtigung aller Faktoren wohl der NAV doch etwas tiefer ausfallen würde... näher an den SEB Schätzungen, die wohl schon auf Schätzungen der Juni Zahlen beruhten....
#JuergB
Mit dem ganzen Aufwand sich mit wohl hunderten von kleinen Anlegern herumschlagen zu müssen und vielleicht auch noch in der Sache vor Gericht streiten zu müssen, ist das Zertifikat wohl längst eine Verlustnummer für SEB geworden....
Juergen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die SEB auf Grund dieses emittierten Zertifkates und der augenblicklichen Situation jemals wieder einen Fuß in den Derivate-Markt in D bekommen wird.
Und das ist schon Strafe genug; das Schlimme an der ganzen Geschichte: Die Angestellten in den Filialen, die den Mist ja irgendwelchen Dilettanten aufschwatzen sollen, werden ihr "Budget" nicht erfüllen und die Konsequenzen zu tragen haben.
Und so ein arroganter P. Buschbeck wird sich weiterhin völlig unbedarft über den Dächern von FFM die E... schaukeln und schon alles gegenüber den Schweden plausibel erklären.
Sorry, aber wenn der mir gegenüber säße..mein Albtraum oder der nächste GEHT-GAR-NICHT-JAMES BOND! Brech...
Und Anwälte kennt er ja genug - probiert sie ja alle mal aus - ist ja nicht sein Geld.
Valerie, etwas genervt!
Mit dem ganzen Aufwand sich mit wohl hunderten von kleinen Anlegern herumschlagen zu müssen und vielleicht auch noch in der Sache vor Gericht streiten zu müssen, ist das Zertifikat wohl längst eine Verlustnummer für SEB geworden....
Juergen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die SEB auf Grund dieses emittierten Zertifkates und der augenblicklichen Situation jemals wieder einen Fuß in den Derivate-Markt in D bekommen wird.
Und das ist schon Strafe genug; das Schlimme an der ganzen Geschichte: Die Angestellten in den Filialen, die den Mist ja irgendwelchen Dilettanten aufschwatzen sollen, werden ihr "Budget" nicht erfüllen und die Konsequenzen zu tragen haben.
Und so ein arroganter P. Buschbeck wird sich weiterhin völlig unbedarft über den Dächern von FFM die E... schaukeln und schon alles gegenüber den Schweden plausibel erklären.
Sorry, aber wenn der mir gegenüber säße..mein Albtraum oder der nächste GEHT-GAR-NICHT-JAMES BOND! Brech...
Und Anwälte kennt er ja genug - probiert sie ja alle mal aus - ist ja nicht sein Geld.
Valerie, etwas genervt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.602.573 von valerie am 29.07.08 00:43:01Ich weiss nicht ob man SEB für diese Sache verantwortlich machen kann...
Normalerweise gehen irgendwelche Initianten von den Zertis zu den Banken und fragen die an... der beste Namen mit den besten Konditionen erhält das Geschäft....
Ich kenne den ACMH Fall nicht... ich denke da hat ACMH die SEB angefragt, oder eine Vertriebsgesellschaft, die das Produkt dann verkauft haben.... Normalerweise geht die Initiative nicht unbedingt von der Bank aus, und die machen nur eine eingeschränkte due diligence.. und meistens werden diese Produkte auch nicht unbedingt den eigenen Kunden empfohlen.... ausser wenn es ein internes Produkt ist (Zerti auf eigenen Dachhedge Fonds wegen der Steuertransparenz)...
Vielleicht war das nun bei SEB anders und die hatten die due diligence nicht so gut gemacht.. aber wer hat schon vor 15 Monaten Zweifel an ACMH gehabt? Klar hätte man als Grossanleger vielleich mehr Einblick gehabt als öffentlich bekannt war (z.B. hätte man vielleicht die Positionen aufgelistet bekommen und hätte die pennystocks erkannt, aber vielleicht haben die auch grössere Anleger getäuscht, bzw. vermutlich wegen des "Erfolgs" sich geweigert die Positionen zu zeigen)....
Ich denke dass Homm ein grosser Name war Anfang 2007 in D... und die Leute wollten einfach am Erfolg teilhaben... wir können ja hier im Forum mal ein bischen zurückschauen... sieht mir schon so aus, dass die Anleger das Produkt wollten und SEB war nur der Mittelsmann... die haben damit Pech gehabt.. und vielleicht hat der Name etwas gelitten, aber ich kann kein (ausser ev. mangelhafte due diligence) Fehlverhalten feststellen (sorry).
Für zukünftige Zertis denke ich geht es einfach um die Kreditwürdigkeit (Rating) der SEB... wenn das Produkt stimmt (was jeder selbst für sich klären muss) wieso nicht?
Normalerweise gehen irgendwelche Initianten von den Zertis zu den Banken und fragen die an... der beste Namen mit den besten Konditionen erhält das Geschäft....
Ich kenne den ACMH Fall nicht... ich denke da hat ACMH die SEB angefragt, oder eine Vertriebsgesellschaft, die das Produkt dann verkauft haben.... Normalerweise geht die Initiative nicht unbedingt von der Bank aus, und die machen nur eine eingeschränkte due diligence.. und meistens werden diese Produkte auch nicht unbedingt den eigenen Kunden empfohlen.... ausser wenn es ein internes Produkt ist (Zerti auf eigenen Dachhedge Fonds wegen der Steuertransparenz)...
Vielleicht war das nun bei SEB anders und die hatten die due diligence nicht so gut gemacht.. aber wer hat schon vor 15 Monaten Zweifel an ACMH gehabt? Klar hätte man als Grossanleger vielleich mehr Einblick gehabt als öffentlich bekannt war (z.B. hätte man vielleicht die Positionen aufgelistet bekommen und hätte die pennystocks erkannt, aber vielleicht haben die auch grössere Anleger getäuscht, bzw. vermutlich wegen des "Erfolgs" sich geweigert die Positionen zu zeigen)....
Ich denke dass Homm ein grosser Name war Anfang 2007 in D... und die Leute wollten einfach am Erfolg teilhaben... wir können ja hier im Forum mal ein bischen zurückschauen... sieht mir schon so aus, dass die Anleger das Produkt wollten und SEB war nur der Mittelsmann... die haben damit Pech gehabt.. und vielleicht hat der Name etwas gelitten, aber ich kann kein (ausser ev. mangelhafte due diligence) Fehlverhalten feststellen (sorry).
Für zukünftige Zertis denke ich geht es einfach um die Kreditwürdigkeit (Rating) der SEB... wenn das Produkt stimmt (was jeder selbst für sich klären muss) wieso nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.602.604 von JuergB am 29.07.08 01:14:03ich denke, da macht sich die SEB die Sache doch sehr einfach. Ich kenne zwar die juristischen Spitzfindigkeiten nicht (und würde sie wahrscheinlich auch nicht ganz verstehen), aber für mich sieht die Angelegenheit aus Anlegersicht so aus, dass die SEB die Zertifikate gekündigt hat (wegen Marktstörung) und von daher auch Anspruch auf zügige Auszahlung besteht. Und es steht ja wohl explizit eine Frist für die Auszahlung im Prospekt sowie die Möglichkeit, dass notfalls der Wert geschätzt werden kann. Homm interessiert m.E. nicht, auch nicht, dass einzelne Fonds keinen genauen Anteilspreis berechnen. Tatsache ist doch, dass die SEB wohl nicht direkt investiert hat, sondern "abbildet", und daher m.E. auch verpflichtet ist, den, notfalls geschätzten, Wert zügig nach Kündigung auszuzahlen, so wie es im Prospekt steht. Ansonsten hätte sie gar nicht kündigen dürfen und der Handel nicht ausgesetzt werden dürfen!
Aber, wie gesagt, ich kenne nicht die juristischen Feinheiten. Jedoch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Richter dieses Anlegerinteresse auf zügige Auszahlung sehr wohl nachvollziehen können, und da muss die SEB m.E. schon sehr gute Argumente haben, dass sie einerseits kündigt und den Verkauf der Zertifikate damit unterbindet, andererseits sich aber für unfähig erklärt, den Anteilswert zu berechnen oder wenigstens zu schätzen und dann auszuzahlen. Und überdies scheint mir der Vorgang, so wie er sich jetzt gestaltet, in keinster Weise im Prospekt beschrieben worden zu sein. Hier wird ein Szenario gespielt, auf das der Anleger bei Kauf nicht als Möglichkeit hingewiesen wurde.
Aber, wie gesagt, ich kenne nicht die juristischen Feinheiten. Jedoch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Richter dieses Anlegerinteresse auf zügige Auszahlung sehr wohl nachvollziehen können, und da muss die SEB m.E. schon sehr gute Argumente haben, dass sie einerseits kündigt und den Verkauf der Zertifikate damit unterbindet, andererseits sich aber für unfähig erklärt, den Anteilswert zu berechnen oder wenigstens zu schätzen und dann auszuzahlen. Und überdies scheint mir der Vorgang, so wie er sich jetzt gestaltet, in keinster Weise im Prospekt beschrieben worden zu sein. Hier wird ein Szenario gespielt, auf das der Anleger bei Kauf nicht als Möglichkeit hingewiesen wurde.
Also mir ist nicht ganz klar ob die SEB nun in den Fonds direkt investiert war oder nur die Entwicklung abgebildet hat (wobei ich nicht verstehe wie dies bei einem Hedgefonds möglich sein soll). War sie direkt investiert, wäre für mich auch nachvollziehbar, dass die SEB so lange wartet bis die Anteile auch zurückgegeben werden können. Im zweiten Fall müsste eine Auszahlung möglich sein, da ja dann die veröffentlichten NAV's der Fonds völlig ausreichen, um den Wert des Zertifikats zu schätzen und zügig auszahlen zu können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.611.268 von 47Elfen am 30.07.08 07:56:32und wie soll denn das mit dem Abbilden genau funktionieren???
Die Banken machen solche Zertis nicht zum spekulieren.. und wenn auf keinen Fall über den gesamten Betrag... klar könnten sie falls sie dies wollen eine Short Position in einem Zielfonds haben indem sie nicht das gesamte Zertifikate Volumen anlegen... aber das wäre überaus dumm, v.a. bei Produkten die aussehen, dass sie über die Zeit Geld verdienen... und das war auch bei den ACMH Fonds der Fall...
Ich denke viele Leute hier im Board haben keine Ahnung wie so ein Zerti genau funktioniert....
Es ist eigentlich (u.a.) eine Umgehung des Deutschen Steurerechts und Kapitalanlagegesetzes... Wenn ein Produkt so in D nicht angeboten werden kann, dann macht man eine Zertifikat daraus, dem Kunden wird ein Anrecht gegeben an der Enwticklung eines Index zu profitieren...
Da die Bank aber nicht spekulieren will und nur an der jährlichen Emmitentengebühr interessiert ist (zw. 0.3 und 1 Prozent p.a.) wird sie die Gelder, die sie einnimmt im Normalfall zu beinahe 100% investieren in das zugrunde liegende Produkt.
Deshalb wir in dem Emmissionsprospekt auch eine Marktstörung definiert in der die Zertifikate z.B. nicht zurückgenommen werden... ist ja klar... die Banken können ja nicht sich erlauben plötzlich eine long Position angedient zu bekommen, weil die Anleger all raus wollen, der Fonds aber keine Rücknahmen zulässt...
Als Anleger in einem Zertifikat will man ja eigentlich in das zugrunde liegende Instrument investieren... aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen (oder wegen Minimuminvestment) will man das aber nicht direkt machen.
Wer in den Homm Select Fund auf den Cayman Island investiert hätte auf den das zerti lautet, würde genauso wenig rauskommen wie die SEB und damit die Zertifikate Inhaber....
Aber ist schon interessant wie alle nun der Bank den Schwarzen Peter zuschieben wollen... und SEB nun eine ganz böse böse Bank ist... Keine andere Bank hätte in diesem Fall anders gehandelt... glaubt mir..
Wenn in dem Prospekt etwas steht von NAV aufgrund von Schätzungen festzulegen, so ist das eine Möglichkeit, die sich die SEB offengelassen hat um z.B. kulant bei kleineren Vorkommnissen (z.B. kleines Side Pocket, das einigermassen bewertet werden kann) weiter NAV bieten zu können... aber das geht nicht wenn gar keine Rücknahmen mehr möglich sind...
Wenn man ein Zertifikat kauft, sollte man sich klar sein, dass man möglicherweise noch schlechter gestellt ist, als ein Direktanleger... so habe ich z.B. erlebt, dass Zertifikate Inhaber aufgrund der Schaffung eines illiquiden Side Pockets (was manchmal unerlässlich ist).. leider auch nicht aus den liquiden shares rauskommen, da die Banken rechtlich kaum Teilrückzahlungen machen können... auch wenn das Zerti direkt in einen einzelnen Fonds von Homm investiert hätte und dort die A-Shares wieder normal ausgegeben und zurückgenommen würden, könnte die Bank nicht erstmals die A-Shares zurückzahlen und dann später die B-Shares...
Ich gehe mittlerweile davon aus, dass das Zerti auch nach Ende November noch nicht zurückgegeben werden kann... die B-Shares werden wohl weiter illiquid bleiben... aber ich denke es ist vermutlich besser für den Anleger, wenn er noch weiterhin auch in den A-Shares investiert bleibt, denn ich gehe davon aus, dass diese in einer Erholung oder Seitwärtsphase im Aktienmarkt tendenziell doch eher wieder Geld verdienen werden.. die Manager die nun dort sind machen eigentlich keinen schlechten Job, v.a. wenn man mit den Aktienmärkten vergleicht...
Noch ein letztes... Ich denke die SEB hat richtig gehandelt in dem Moment, in dem sie von den Vorfällen erfahren hat. Sie hat das Zerti sofort gekündigt.. nur so konnte sie auch selbst sofort ihr Investment bei Homm kündigen... In dem aktuellen Fall wurde nun beschlossen, dass alle Anleger nicht rauskommen... ich denke das ist richtig.... eine andere Möglichkeit wäre gewesen einen "Gate" einzuführen.. das ist ein Limitierung der Rücknahmen auf z.B. typischerweise 20% pro Termin... und wenn SEB nicht gekündigt hätte, dann wäre sie womöglich am Ende der Schlange gestanden und alle hätten wieder geschrien wie unfähig die SEB sei...
Also sie haben gekündigt und werden zurückzahlen, sobald man aus dem Investment raus kann... das liegt nicht in den Händen der SEB...
Die Banken machen solche Zertis nicht zum spekulieren.. und wenn auf keinen Fall über den gesamten Betrag... klar könnten sie falls sie dies wollen eine Short Position in einem Zielfonds haben indem sie nicht das gesamte Zertifikate Volumen anlegen... aber das wäre überaus dumm, v.a. bei Produkten die aussehen, dass sie über die Zeit Geld verdienen... und das war auch bei den ACMH Fonds der Fall...
Ich denke viele Leute hier im Board haben keine Ahnung wie so ein Zerti genau funktioniert....
Es ist eigentlich (u.a.) eine Umgehung des Deutschen Steurerechts und Kapitalanlagegesetzes... Wenn ein Produkt so in D nicht angeboten werden kann, dann macht man eine Zertifikat daraus, dem Kunden wird ein Anrecht gegeben an der Enwticklung eines Index zu profitieren...
Da die Bank aber nicht spekulieren will und nur an der jährlichen Emmitentengebühr interessiert ist (zw. 0.3 und 1 Prozent p.a.) wird sie die Gelder, die sie einnimmt im Normalfall zu beinahe 100% investieren in das zugrunde liegende Produkt.
Deshalb wir in dem Emmissionsprospekt auch eine Marktstörung definiert in der die Zertifikate z.B. nicht zurückgenommen werden... ist ja klar... die Banken können ja nicht sich erlauben plötzlich eine long Position angedient zu bekommen, weil die Anleger all raus wollen, der Fonds aber keine Rücknahmen zulässt...
Als Anleger in einem Zertifikat will man ja eigentlich in das zugrunde liegende Instrument investieren... aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen (oder wegen Minimuminvestment) will man das aber nicht direkt machen.
Wer in den Homm Select Fund auf den Cayman Island investiert hätte auf den das zerti lautet, würde genauso wenig rauskommen wie die SEB und damit die Zertifikate Inhaber....
Aber ist schon interessant wie alle nun der Bank den Schwarzen Peter zuschieben wollen... und SEB nun eine ganz böse böse Bank ist... Keine andere Bank hätte in diesem Fall anders gehandelt... glaubt mir..
Wenn in dem Prospekt etwas steht von NAV aufgrund von Schätzungen festzulegen, so ist das eine Möglichkeit, die sich die SEB offengelassen hat um z.B. kulant bei kleineren Vorkommnissen (z.B. kleines Side Pocket, das einigermassen bewertet werden kann) weiter NAV bieten zu können... aber das geht nicht wenn gar keine Rücknahmen mehr möglich sind...
Wenn man ein Zertifikat kauft, sollte man sich klar sein, dass man möglicherweise noch schlechter gestellt ist, als ein Direktanleger... so habe ich z.B. erlebt, dass Zertifikate Inhaber aufgrund der Schaffung eines illiquiden Side Pockets (was manchmal unerlässlich ist).. leider auch nicht aus den liquiden shares rauskommen, da die Banken rechtlich kaum Teilrückzahlungen machen können... auch wenn das Zerti direkt in einen einzelnen Fonds von Homm investiert hätte und dort die A-Shares wieder normal ausgegeben und zurückgenommen würden, könnte die Bank nicht erstmals die A-Shares zurückzahlen und dann später die B-Shares...
Ich gehe mittlerweile davon aus, dass das Zerti auch nach Ende November noch nicht zurückgegeben werden kann... die B-Shares werden wohl weiter illiquid bleiben... aber ich denke es ist vermutlich besser für den Anleger, wenn er noch weiterhin auch in den A-Shares investiert bleibt, denn ich gehe davon aus, dass diese in einer Erholung oder Seitwärtsphase im Aktienmarkt tendenziell doch eher wieder Geld verdienen werden.. die Manager die nun dort sind machen eigentlich keinen schlechten Job, v.a. wenn man mit den Aktienmärkten vergleicht...
Noch ein letztes... Ich denke die SEB hat richtig gehandelt in dem Moment, in dem sie von den Vorfällen erfahren hat. Sie hat das Zerti sofort gekündigt.. nur so konnte sie auch selbst sofort ihr Investment bei Homm kündigen... In dem aktuellen Fall wurde nun beschlossen, dass alle Anleger nicht rauskommen... ich denke das ist richtig.... eine andere Möglichkeit wäre gewesen einen "Gate" einzuführen.. das ist ein Limitierung der Rücknahmen auf z.B. typischerweise 20% pro Termin... und wenn SEB nicht gekündigt hätte, dann wäre sie womöglich am Ende der Schlange gestanden und alle hätten wieder geschrien wie unfähig die SEB sei...
Also sie haben gekündigt und werden zurückzahlen, sobald man aus dem Investment raus kann... das liegt nicht in den Händen der SEB...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.615.496 von JuergB am 30.07.08 15:39:09#JuergB
Vielen Dank für deinen sehr informativen Beitrag, der sicherlich mal demonstriert, wie so ein Zertifikat überhaupt funktioniert.
Dass du als jemand, der in der Branche arbeitet, deine Sicht der Dinge bzw. der Bank darstellst, ist natürlich mehr als legitim und klingt auch beim Lesen plausibel.
Meines Wissens geht die Klage derer, die gegen die SEB vorgehen, jedoch in eine ganz andere Richtung:
Wie ich las, werfen die der Bank maßgebliche Fehler im Prospekt vor. Denn der Verkaufsprospekt stellt zwar die grundsätzlichen Risiken sowie auf das Risiko eines Totalverlustes dar, und auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist ausdrücklich vorgesehen, auf eine einseitige Verzögerung von Auszahlungsansprüchen seitens der SEB Bank aber deutet nichts hin.
Und in Deutschland ist es wohl noch so, dass ein Prospekt u.a. eine umfassende Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können, beinhalten muss.
Das ist im Fall der SEB m.E. nicht der Fall.
LG Valerie
Vielen Dank für deinen sehr informativen Beitrag, der sicherlich mal demonstriert, wie so ein Zertifikat überhaupt funktioniert.
Dass du als jemand, der in der Branche arbeitet, deine Sicht der Dinge bzw. der Bank darstellst, ist natürlich mehr als legitim und klingt auch beim Lesen plausibel.
Meines Wissens geht die Klage derer, die gegen die SEB vorgehen, jedoch in eine ganz andere Richtung:
Wie ich las, werfen die der Bank maßgebliche Fehler im Prospekt vor. Denn der Verkaufsprospekt stellt zwar die grundsätzlichen Risiken sowie auf das Risiko eines Totalverlustes dar, und auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist ausdrücklich vorgesehen, auf eine einseitige Verzögerung von Auszahlungsansprüchen seitens der SEB Bank aber deutet nichts hin.
Und in Deutschland ist es wohl noch so, dass ein Prospekt u.a. eine umfassende Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können, beinhalten muss.
Das ist im Fall der SEB m.E. nicht der Fall.
LG Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.615.815 von valerie am 30.07.08 16:05:39Ich bin zwar kein RA...
aber vielleicht kannst Du mal einen link reinstellen, wo man noch den Emmissionsprospekt ansehen kann...
Ich gehe mal davon aus, dass das ganze gerechtfertigt ist mit der Marktstörung... solange diese besteht, wird und kann die SEB nicht auszahlen.. wenn das nicht korrekt formuliert ist, dann müsste wohl die SEB auf den RA losgehen, der den Prospekt erstellt hat... denn dann wäre die SEB die Geschädigte...
Ich denke, dass die Sache ja eh vor Gericht geht... wir werden dann ja sehen, was passiert...
Wenn die Anleger Recht bekämen, müsste die SEB wohl sogar ev. Rückabwickeln und die Teile zu 100% zurücknehmen... da sieht man wie irrsinnig in D einige Gesetze sind...
Ich hoffe aber, dass das Gericht da Vernunft walten lässt und dass der Vertrag von SEB wasserdicht ist... sonst hätte das wohl krasse Auswirkungen auf den Zertifikatemarkt.... und die Emmittentengebühren würden massiv ansteigen... Ich denke das wollen wir nicht... auch wenn man in dem vorliegenden Fall wohl froh wäre zu 100% raus zu kommen...
aber vielleicht kannst Du mal einen link reinstellen, wo man noch den Emmissionsprospekt ansehen kann...
Ich gehe mal davon aus, dass das ganze gerechtfertigt ist mit der Marktstörung... solange diese besteht, wird und kann die SEB nicht auszahlen.. wenn das nicht korrekt formuliert ist, dann müsste wohl die SEB auf den RA losgehen, der den Prospekt erstellt hat... denn dann wäre die SEB die Geschädigte...
Ich denke, dass die Sache ja eh vor Gericht geht... wir werden dann ja sehen, was passiert...
Wenn die Anleger Recht bekämen, müsste die SEB wohl sogar ev. Rückabwickeln und die Teile zu 100% zurücknehmen... da sieht man wie irrsinnig in D einige Gesetze sind...
Ich hoffe aber, dass das Gericht da Vernunft walten lässt und dass der Vertrag von SEB wasserdicht ist... sonst hätte das wohl krasse Auswirkungen auf den Zertifikatemarkt.... und die Emmittentengebühren würden massiv ansteigen... Ich denke das wollen wir nicht... auch wenn man in dem vorliegenden Fall wohl froh wäre zu 100% raus zu kommen...
#JuergB
Hier der Passus:
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
Dann folgen die ganzen "aussergewöhnlichen Ereignisse...u.a. Fondsmanagerwechsel...und dann geht's weiter mit §&:
§ 6 Zahlungen
6.1 Der Endgültige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig.
Eine Verzinsung des Endgültigen Einlösungsbetrags zwischen dem Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung
erfolgt nicht.
6.2 Der Vorzeitige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die
Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem jeweiligen Vorzeitigen
Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
LG V.
Hier der Passus:
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
Dann folgen die ganzen "aussergewöhnlichen Ereignisse...u.a. Fondsmanagerwechsel...und dann geht's weiter mit §&:
§ 6 Zahlungen
6.1 Der Endgültige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig.
Eine Verzinsung des Endgültigen Einlösungsbetrags zwischen dem Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung
erfolgt nicht.
6.2 Der Vorzeitige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die
Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem jeweiligen Vorzeitigen
Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
LG V.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.617.842 von valerie am 30.07.08 19:46:39Man sollte einmal von der juristischen Einschätzung dieses Falles wegkommen und die grundsätzliche Problematik ansprechen.
Wie schon beschrieben, sind Zertifikate auf Hedgefonds in Deutschland meist ein Weg gesetzliche Bestimmungen, die ansonsten öffentliche Werbung und Vertrieb verbieten würden, zu umgehen.
Während die meisten bei den Cayman Islands sofort an graue Kapitalmärkte denken, werden Zertifikate ohne groß nachzudenken gekauft. Es gibt auf den Caymans beispielweise mehr als 10.000 registrierte Fonds und die überwiegende Anzahl ist seriös und gut.
Bei vielen Zertifikaten beschleicht mich jedoch immer ein gewisses Mißtrauen, denn sehr oft sind die zugrundeliegenden Fonds langfristig eher untere Abteilung.
Daher kann ich nur empfehlen auch bei Zertifikaten zukünftig genau hinzuschauen und sich nicht von Leuten wie Homm und anderen blenden zu lassen.
Den schwarzen Peter sollte man nicht bei der SEB suchen, sondern zum großen Teil bei sich selbst, auch wenn es schmerzt, dass man auf einen Bauernfänger hereingefallen ist.
Wie schon beschrieben, sind Zertifikate auf Hedgefonds in Deutschland meist ein Weg gesetzliche Bestimmungen, die ansonsten öffentliche Werbung und Vertrieb verbieten würden, zu umgehen.
Während die meisten bei den Cayman Islands sofort an graue Kapitalmärkte denken, werden Zertifikate ohne groß nachzudenken gekauft. Es gibt auf den Caymans beispielweise mehr als 10.000 registrierte Fonds und die überwiegende Anzahl ist seriös und gut.
Bei vielen Zertifikaten beschleicht mich jedoch immer ein gewisses Mißtrauen, denn sehr oft sind die zugrundeliegenden Fonds langfristig eher untere Abteilung.
Daher kann ich nur empfehlen auch bei Zertifikaten zukünftig genau hinzuschauen und sich nicht von Leuten wie Homm und anderen blenden zu lassen.
Den schwarzen Peter sollte man nicht bei der SEB suchen, sondern zum großen Teil bei sich selbst, auch wenn es schmerzt, dass man auf einen Bauernfänger hereingefallen ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.617.842 von valerie am 30.07.08 19:46:39Hallo Valerie,
gut das ist mal die eine Seite... Du stellst hier nur den Auszug rein, der die Kündigung beschreibt... wenn Du nur das anschaust, könntest Du mit Deine Argumentation Recht haben...
Nur kann zu dem vorzeitigen Fälligkeitstag die Zertifikatsstelle keinen Zertifikatswert ermittlen, da eine Marktstörung vorliegt... und so kann auch nicht ausbezahlt werden.
Stell doch bitte mal die Sachen hier rein, die Dir nicht so passen, nämlich die Paragrafen betr. Marktstörung und wie es da mit den Rücknahmen und Bewertungen aussieht...
Es ist nun mal so, dass der ganze Prospekt gilt und nicht nur Ausschnitte....
Ich gehe davon aus, dass die RA wie Du argumentieren werden, die SEB wird aber die Marktstörung hervorheben...
gut das ist mal die eine Seite... Du stellst hier nur den Auszug rein, der die Kündigung beschreibt... wenn Du nur das anschaust, könntest Du mit Deine Argumentation Recht haben...
Nur kann zu dem vorzeitigen Fälligkeitstag die Zertifikatsstelle keinen Zertifikatswert ermittlen, da eine Marktstörung vorliegt... und so kann auch nicht ausbezahlt werden.
Stell doch bitte mal die Sachen hier rein, die Dir nicht so passen, nämlich die Paragrafen betr. Marktstörung und wie es da mit den Rücknahmen und Bewertungen aussieht...
Es ist nun mal so, dass der ganze Prospekt gilt und nicht nur Ausschnitte....
Ich gehe davon aus, dass die RA wie Du argumentieren werden, die SEB wird aber die Marktstörung hervorheben...
Hallo JuergB,
hier aus dem PDF - sorry, unformatiert...viel Spass ;-)
LG Valerie
Fälligkeitstermin
Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung durch die Emittentin oder einer vorzeitigen Einlösung infolge eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber endet die Laufzeit der Zertifikate am 31. August 2011 (der „Fälligkeitstag").
Die Emittentin kann die Laufzeit der Zertifikate ein oder mehrere Male um jeweils weitere fünf Jahre verlängern.
Die Zertifikatsinhaber sind berechtigt, jederzeit von der Emittentin durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung
die vorzeitige Einlösung der von ihnen gehaltenen Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats zu verlangen.
Vorzeitige Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin kann jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats
(der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber zurückzahlen (ordentliche
Kündigung). Darüber hinaus kann die Emittentin jederzeit alle ausstehenden Zertifikate unter den in § 5.2 und
§ 5.4 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr nach
freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber
zurückzahlen (außerordentliche Kündigung).
Vorzeitige Einlösung der Zertifikate auf Verlangen der Zertifikatsinhaber
Die Zertifikatsinhaber können jederzeit unter den in § 5.5 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen
von der Emittentin durch eine unwiderrufliche Erklärung die vorzeitige Einlösung aller von ihnen gehaltenen Zertifikate
mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) verlangen.
Ein solches Einlösungsverlangen ist per Brief oder Telefax an SEB AG, Trading and Capital Markets, Ulmenstrasse
30 in D-60325 Frankfurt am Main (Telefax: +49 - (0)69 2585209) zu richten. Um wirksam zu sein, muss das
Einlösungsverlangen Name und Anschrift des Zertifikatsinhabers, die ISIN und die Anzahl der Zertifikate sowie
eine genaue Anweisung gegenüber der Emittentin enthalten, die Zertifikate aus einem bei einem Kreditinstitut
(das eine Kontoverbindung bei der Clearingstelle unterhält) geführten Wertpapierdepot zu entnehmen. Außerdem
darf für die betreffenden Zertifikate nicht bereits eine vorzeitige Kündigung durch die Emittentin erfolgt sein.
Beschreibung der Rückzahlung der Zertifikate
Am Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung der Zertifikate automatisch durch die Emittentin in Höhe des Endgültigen
Einlösungsbetrags. Einer gesonderten Ausübung oder anderer Maßnahmen der Zertifikatsinhaber bedarf es
nicht. Der Endgültige Einlösungsbetrag entspricht dem für den Fälligkeitstag festgestellten Zertifikatswert und wird
32
40 Kalendertage nach dem Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Endgültigen
Einlösungsbetrags zwischen dem Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
Bei einer vorzeitigen Einlösung der Zertifikate infolge einer Kündigung durch die Emittentin oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber erfolgt eine Einlösung der betroffenen Zertifikate in Höhe des Vorzeitigen
Einlösungsbetrags, der dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag festgestellten Zertifikatswert entspricht und 40 Kalendertage
nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig wird. Eine
Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem Vorzeitigen Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung
erfolgt nicht.
...und der gesamte Paragraph 5:
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
5.4 Für die Zwecke dieses § 5 meint
„Absicherungsstörung“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) das Versäumnis des Referenzfonds, Informationen, zu deren Lieferung an die Emittentin und/oder die
Zertifikatsstelle und/oder die Indexberechnungsstelle sich der Referenzfonds verpflichtet hat oder die bis
dahin entsprechend der üblichen Geschäftspraxis des Referenzfonds oder seines Vertreters an die Emittentin
und/oder die Zertifikatsstelle und/oder die Indexberechnungsstelle geliefert wurden und die nach
Auffassung der Emittentin erforderlich sind, damit sie oder die Zertifikatsstelle oder die Indexberechnungsstelle
die Einhaltung der Anlagerichtlinien, Vermögensverteilungsprinzipien und anderen ähnlicher
Richtlinien des Referenzfonds überwachen kann, zu liefern oder deren Lieferung zu veranlassen;
(ii) die sich aufgrund einer freiwilligen oder zwangsweisen Liquidation, eines Konkurses oder einer Insolvenz
oder einer anderen, entsprechenden Maßnahme ergebende Verpflichtung, alle Anteile des Referenzfonds
auf einen Treuhänder, Liquidator oder eine andere Person mit vergleichbarer Funktion zu übertragen oder
die rechtliche Beschränkung, Anteile des Referenzfonds zu übertragen; oder
(iii) die Verstaatlichung, Enteignung oder sonstige Übertragungsverpflichtung hinsichtlich aller Anteile an dem
Referenzfonds oder aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Referenzfonds auf einen staatlichen
Träger oder eine Behörde, Einheit oder eine Untereinheit hiervon.
44
„Anlageverstoß“ im Hinblick auf den Referenzfonds, dass bei der Verwaltung des Referenzfonds gegen die Maßgeblichen
Anlagebestimmungen (wie in § 3.2 dargestellt) verstoßen wird.
„Aufsichtsrechtliche Maßnahme“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) die Aufhebung, Aussetzung oder den Widerruf der Registrierung oder Zulassung des Referenzfonds oder
seiner Anteile durch eine staatliche Behörde oder eine Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für den Referenzfonds
oder seine Anteile;
(ii) eine Änderung der rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen oder aufsichtsrechtlichen Behandlung des Referenzfonds
oder seines Beraters oder Managers, die nach vernünftiger Auffassung der Emittentin geeignet
ist, eine nachteilige Auswirkung auf den Wert der Anteile des Referenzfonds oder seine Anleger zu haben;
oder
(iii) dass der Referenzfonds oder sein Administrator, Berater oder Manager Gegenstand einer Untersuchung,
eines Verfahrens oder einer Rechtsstreitigkeit im Hinblick auf eine mögliche Verletzung anwendbaren
Rechts bei Handlungen bezüglich oder aufgrund der Geschäfte des Referenzfonds durch eine staatliche
Behörde oder eine Aufsichtsbehörde wird.
„Außergewöhnliches Fondsereignis“ den Eintritt einer Absicherungsstörung, eines Anlageverstoßes, einer Aufsichtsrechtlichen
Maßnahme, eines Berateraustauschs, einer Fondsinsolvenz, einer Fondsänderung oder eines
Sonstigen Ereignisses.
„Außergewöhnliches Zertifikatsereignis“, dass im Hinblick auf die Zertifikate
(i) es zu einer Änderung der Gesetze, Bestimmungen oder Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland, einer Gebietskörperschaft oder ihrer Behörden oder einem Wechsel in ihrer Anwendung oder
behördlichen Auslegung kommt, die eine nachteilige steuerliche Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang
mit den Zertifikaten zur Folge hat;
(ii) Umstände auftreten, welche im Vergleich zum Emissionstag erhebliche nachteilige Auswirkungen haben
auf die Begebung, den Vertrieb, das Halten oder die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus den
Zertifikaten oder die Eingehung oder Aufrechterhaltung der von der Emittentin (oder von einem Dritten,
mit dem die Emittentin ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abschließt) im Hinblick auf diese Verpflichtungen
gegebenenfalls vorgenommenen Absicherungsmaßnahmen;
(iii) der Wert des Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als 30% des Wertes des Basiswerts am Anfänglichen
Bewertungstag beträgt; oder
(iv) (entfällt)
„Berateraustausch“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) die Kündigung, Entlassung oder Ersetzung seines Beraters oder Managers;
(ii) die Kündigung, Entlassung, Ersetzung oder den Tod eines wesentlichen Kompetenzträgers dieses Beraters
oder Managers.
„Fondsänderung“ im Hinblick auf den Referenzfonds eine Abänderung oder Modifizierung der Maßgeblichen Anlagebestimmungen
(wie in § 3.2 dargestellt), von der nach vernünftiger Auffassung der Zertifikatsstelle zu erwarten
ist, dass sie den Wert der Anteile an dem Referenzfonds oder die Rechte der Anteilsinhaber im Vergleich zu
den am Emissionstag geltenden beeinträchtigt.
„Fondsinsolvenz“ im Hinblick auf den Referenzfonds, dass
(i) er aufgelöst oder ein Beschluss zu seiner Auflösung, Liquidation oder gesetzlicher Liquidation (außer infolge
einer Verschmelzung, eines Zusammenschluss oder einer Fusion) gefasst wird;
(ii) ein Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens oder einer ähnlichen Maßnahme
nach einem Insolvenz- oder Konkursrecht oder einem anderen ähnlichen Recht eingeleitet oder ein An45
trag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens oder auf seine Abwicklung oder Liquidation gestellt wird, der
nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgewiesen, aufgehoben, ausgesetzt oder abgewiesen wird;
(iii) er für sich oder hinsichtlich seines gesamten oder im Wesentlichen gesamten Vermögens die Bestellung
eines Zwangsverwalters, kommissarischen Liquidators, Konservators, Insolvenzverwalters, Treuhänders,
Aufsehers oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion beantragt oder einem solchen unterstellt
wird;
(iv) ein Sicherungsnehmer alle oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte in Besitz nimmt oder eine
Pfändung, Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder ein dinglicher Arrest oder ein anderes rechtliches
Verfahren bezüglich aller oder eines wesentlichen Teils seiner Vermögenswerte eingeleitet, durchgeführt
oder auf dem Rechtsweg erwirkt wird und dass dieser Sicherungsnehmer den Besitz behält bzw.
dass das rechtliche Verfahren nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgewiesen, aufgehoben, ausgesetzt
oder abgewiesen wird; oder
(v) er eine Maßnahme veranlasst oder ihr unterliegt, die nach dem anwendbaren Recht einer Rechtsordnung
ähnliche Auswirkungen hat wie die unter (i) bis (iv) dargestellten Ereignisse.
„Sonstiges Ereignis“ im Hinblick auf den Referenzfonds oder einen Zielfonds, dass
(i) für den Referenzfonds oder einen Zielfonds maßgebliche Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich
der Anlagetätigkeit, der Berechnung des Nettovermögenswerts, der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
und der in diesem Zusammenhang anfallenden Zahlungen oder der Information der Anleger abgeändert
werden;
(ii) der Referenzfonds oder ein Zielfonds seinen Nettovermögenswert nicht innerhalb von 30 Tagen nach
dem Ende eines Kalendermonats veröffentlicht;
(iii) der Referenzfonds bzw. ein Zielfonds bei Anteilsrückgaben seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
den Anlegern nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des jeweils maßgeblichen Kalendermonats
nachkommt; oder
(iv) Aquila Capital Concepts GmbH als Manager des Referenzfonds der Indexberechnungsstelle nicht wöchentlich
den vorläufigen Nettovermögenswert des Referenzfonds und aller Zielfonds, die von Absolute
Capital Management Holding Limited (und deren Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften)
verwaltet werden, übermittelt.
5.5 Jede Kündigung der Emittentin nach § 5.2 oder nach § 5.3 ist innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen entsprechend
§ 7 bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung der Kündigung ist eine Veräußerung oder Übertragung
der gekündigten Zertifikate durch die Zertifikatsinhaber nicht mehr möglich.
5.6 Jeder Zertifikatsinhaber ist berechtigt, jederzeit von der Emittentin durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung
(das „Einlösungsverlangen“) die vorzeitige Einlösung aller von ihm gehaltenen Zertifikate mit einer Frist
von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) und deren Tilgung in Höhe des
für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 zu verlangen. Ein wirksames Einlösungsverlangen setzt voraus, dass
(i) das Einlösungsverlangen Name und Anschrift des Zertifikatsinhabers, ISIN-Code und Anzahl der Zertifikate
sowie eine genaue Anweisung gegenüber der Emittentin enthält, die Zertifikate aus einem bei einem
Kreditinstitut (das eine Kontoverbindung bei der Clearingstelle unterhält) geführten Wertpapierdepot zu
entnehmen; und
(ii) nicht bereits eine Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin nach § 5.2 oder § 5.3 erfolgt ist; und
(iii) (entfällt).
Nach Zugang eines wirksamen Einlösungsverlangens bei der Emittentin ist eine Veräußerung oder Übertragung
der betroffenen Zertifikate nicht mehr möglich.
hier aus dem PDF - sorry, unformatiert...viel Spass ;-)
LG Valerie
Fälligkeitstermin
Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung durch die Emittentin oder einer vorzeitigen Einlösung infolge eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber endet die Laufzeit der Zertifikate am 31. August 2011 (der „Fälligkeitstag").
Die Emittentin kann die Laufzeit der Zertifikate ein oder mehrere Male um jeweils weitere fünf Jahre verlängern.
Die Zertifikatsinhaber sind berechtigt, jederzeit von der Emittentin durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung
die vorzeitige Einlösung der von ihnen gehaltenen Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats zu verlangen.
Vorzeitige Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin kann jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats
(der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber zurückzahlen (ordentliche
Kündigung). Darüber hinaus kann die Emittentin jederzeit alle ausstehenden Zertifikate unter den in § 5.2 und
§ 5.4 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr nach
freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber
zurückzahlen (außerordentliche Kündigung).
Vorzeitige Einlösung der Zertifikate auf Verlangen der Zertifikatsinhaber
Die Zertifikatsinhaber können jederzeit unter den in § 5.5 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen
von der Emittentin durch eine unwiderrufliche Erklärung die vorzeitige Einlösung aller von ihnen gehaltenen Zertifikate
mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) verlangen.
Ein solches Einlösungsverlangen ist per Brief oder Telefax an SEB AG, Trading and Capital Markets, Ulmenstrasse
30 in D-60325 Frankfurt am Main (Telefax: +49 - (0)69 2585209) zu richten. Um wirksam zu sein, muss das
Einlösungsverlangen Name und Anschrift des Zertifikatsinhabers, die ISIN und die Anzahl der Zertifikate sowie
eine genaue Anweisung gegenüber der Emittentin enthalten, die Zertifikate aus einem bei einem Kreditinstitut
(das eine Kontoverbindung bei der Clearingstelle unterhält) geführten Wertpapierdepot zu entnehmen. Außerdem
darf für die betreffenden Zertifikate nicht bereits eine vorzeitige Kündigung durch die Emittentin erfolgt sein.
Beschreibung der Rückzahlung der Zertifikate
Am Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung der Zertifikate automatisch durch die Emittentin in Höhe des Endgültigen
Einlösungsbetrags. Einer gesonderten Ausübung oder anderer Maßnahmen der Zertifikatsinhaber bedarf es
nicht. Der Endgültige Einlösungsbetrag entspricht dem für den Fälligkeitstag festgestellten Zertifikatswert und wird
32
40 Kalendertage nach dem Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Endgültigen
Einlösungsbetrags zwischen dem Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
Bei einer vorzeitigen Einlösung der Zertifikate infolge einer Kündigung durch die Emittentin oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber erfolgt eine Einlösung der betroffenen Zertifikate in Höhe des Vorzeitigen
Einlösungsbetrags, der dem für den Vorzeitigen Fälligkeitstag festgestellten Zertifikatswert entspricht und 40 Kalendertage
nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die Zertifikatsinhaber fällig wird. Eine
Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem Vorzeitigen Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung
erfolgt nicht.
...und der gesamte Paragraph 5:
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
5.4 Für die Zwecke dieses § 5 meint
„Absicherungsstörung“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) das Versäumnis des Referenzfonds, Informationen, zu deren Lieferung an die Emittentin und/oder die
Zertifikatsstelle und/oder die Indexberechnungsstelle sich der Referenzfonds verpflichtet hat oder die bis
dahin entsprechend der üblichen Geschäftspraxis des Referenzfonds oder seines Vertreters an die Emittentin
und/oder die Zertifikatsstelle und/oder die Indexberechnungsstelle geliefert wurden und die nach
Auffassung der Emittentin erforderlich sind, damit sie oder die Zertifikatsstelle oder die Indexberechnungsstelle
die Einhaltung der Anlagerichtlinien, Vermögensverteilungsprinzipien und anderen ähnlicher
Richtlinien des Referenzfonds überwachen kann, zu liefern oder deren Lieferung zu veranlassen;
(ii) die sich aufgrund einer freiwilligen oder zwangsweisen Liquidation, eines Konkurses oder einer Insolvenz
oder einer anderen, entsprechenden Maßnahme ergebende Verpflichtung, alle Anteile des Referenzfonds
auf einen Treuhänder, Liquidator oder eine andere Person mit vergleichbarer Funktion zu übertragen oder
die rechtliche Beschränkung, Anteile des Referenzfonds zu übertragen; oder
(iii) die Verstaatlichung, Enteignung oder sonstige Übertragungsverpflichtung hinsichtlich aller Anteile an dem
Referenzfonds oder aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Referenzfonds auf einen staatlichen
Träger oder eine Behörde, Einheit oder eine Untereinheit hiervon.
44
„Anlageverstoß“ im Hinblick auf den Referenzfonds, dass bei der Verwaltung des Referenzfonds gegen die Maßgeblichen
Anlagebestimmungen (wie in § 3.2 dargestellt) verstoßen wird.
„Aufsichtsrechtliche Maßnahme“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) die Aufhebung, Aussetzung oder den Widerruf der Registrierung oder Zulassung des Referenzfonds oder
seiner Anteile durch eine staatliche Behörde oder eine Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für den Referenzfonds
oder seine Anteile;
(ii) eine Änderung der rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen oder aufsichtsrechtlichen Behandlung des Referenzfonds
oder seines Beraters oder Managers, die nach vernünftiger Auffassung der Emittentin geeignet
ist, eine nachteilige Auswirkung auf den Wert der Anteile des Referenzfonds oder seine Anleger zu haben;
oder
(iii) dass der Referenzfonds oder sein Administrator, Berater oder Manager Gegenstand einer Untersuchung,
eines Verfahrens oder einer Rechtsstreitigkeit im Hinblick auf eine mögliche Verletzung anwendbaren
Rechts bei Handlungen bezüglich oder aufgrund der Geschäfte des Referenzfonds durch eine staatliche
Behörde oder eine Aufsichtsbehörde wird.
„Außergewöhnliches Fondsereignis“ den Eintritt einer Absicherungsstörung, eines Anlageverstoßes, einer Aufsichtsrechtlichen
Maßnahme, eines Berateraustauschs, einer Fondsinsolvenz, einer Fondsänderung oder eines
Sonstigen Ereignisses.
„Außergewöhnliches Zertifikatsereignis“, dass im Hinblick auf die Zertifikate
(i) es zu einer Änderung der Gesetze, Bestimmungen oder Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland, einer Gebietskörperschaft oder ihrer Behörden oder einem Wechsel in ihrer Anwendung oder
behördlichen Auslegung kommt, die eine nachteilige steuerliche Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang
mit den Zertifikaten zur Folge hat;
(ii) Umstände auftreten, welche im Vergleich zum Emissionstag erhebliche nachteilige Auswirkungen haben
auf die Begebung, den Vertrieb, das Halten oder die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus den
Zertifikaten oder die Eingehung oder Aufrechterhaltung der von der Emittentin (oder von einem Dritten,
mit dem die Emittentin ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abschließt) im Hinblick auf diese Verpflichtungen
gegebenenfalls vorgenommenen Absicherungsmaßnahmen;
(iii) der Wert des Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als 30% des Wertes des Basiswerts am Anfänglichen
Bewertungstag beträgt; oder
(iv) (entfällt)
„Berateraustausch“ im Hinblick auf den Referenzfonds
(i) die Kündigung, Entlassung oder Ersetzung seines Beraters oder Managers;
(ii) die Kündigung, Entlassung, Ersetzung oder den Tod eines wesentlichen Kompetenzträgers dieses Beraters
oder Managers.
„Fondsänderung“ im Hinblick auf den Referenzfonds eine Abänderung oder Modifizierung der Maßgeblichen Anlagebestimmungen
(wie in § 3.2 dargestellt), von der nach vernünftiger Auffassung der Zertifikatsstelle zu erwarten
ist, dass sie den Wert der Anteile an dem Referenzfonds oder die Rechte der Anteilsinhaber im Vergleich zu
den am Emissionstag geltenden beeinträchtigt.
„Fondsinsolvenz“ im Hinblick auf den Referenzfonds, dass
(i) er aufgelöst oder ein Beschluss zu seiner Auflösung, Liquidation oder gesetzlicher Liquidation (außer infolge
einer Verschmelzung, eines Zusammenschluss oder einer Fusion) gefasst wird;
(ii) ein Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens oder einer ähnlichen Maßnahme
nach einem Insolvenz- oder Konkursrecht oder einem anderen ähnlichen Recht eingeleitet oder ein An45
trag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens oder auf seine Abwicklung oder Liquidation gestellt wird, der
nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgewiesen, aufgehoben, ausgesetzt oder abgewiesen wird;
(iii) er für sich oder hinsichtlich seines gesamten oder im Wesentlichen gesamten Vermögens die Bestellung
eines Zwangsverwalters, kommissarischen Liquidators, Konservators, Insolvenzverwalters, Treuhänders,
Aufsehers oder einer anderen Person mit ähnlicher Funktion beantragt oder einem solchen unterstellt
wird;
(iv) ein Sicherungsnehmer alle oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte in Besitz nimmt oder eine
Pfändung, Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder ein dinglicher Arrest oder ein anderes rechtliches
Verfahren bezüglich aller oder eines wesentlichen Teils seiner Vermögenswerte eingeleitet, durchgeführt
oder auf dem Rechtsweg erwirkt wird und dass dieser Sicherungsnehmer den Besitz behält bzw.
dass das rechtliche Verfahren nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgewiesen, aufgehoben, ausgesetzt
oder abgewiesen wird; oder
(v) er eine Maßnahme veranlasst oder ihr unterliegt, die nach dem anwendbaren Recht einer Rechtsordnung
ähnliche Auswirkungen hat wie die unter (i) bis (iv) dargestellten Ereignisse.
„Sonstiges Ereignis“ im Hinblick auf den Referenzfonds oder einen Zielfonds, dass
(i) für den Referenzfonds oder einen Zielfonds maßgebliche Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich
der Anlagetätigkeit, der Berechnung des Nettovermögenswerts, der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
und der in diesem Zusammenhang anfallenden Zahlungen oder der Information der Anleger abgeändert
werden;
(ii) der Referenzfonds oder ein Zielfonds seinen Nettovermögenswert nicht innerhalb von 30 Tagen nach
dem Ende eines Kalendermonats veröffentlicht;
(iii) der Referenzfonds bzw. ein Zielfonds bei Anteilsrückgaben seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
den Anlegern nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des jeweils maßgeblichen Kalendermonats
nachkommt; oder
(iv) Aquila Capital Concepts GmbH als Manager des Referenzfonds der Indexberechnungsstelle nicht wöchentlich
den vorläufigen Nettovermögenswert des Referenzfonds und aller Zielfonds, die von Absolute
Capital Management Holding Limited (und deren Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften)
verwaltet werden, übermittelt.
5.5 Jede Kündigung der Emittentin nach § 5.2 oder nach § 5.3 ist innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen entsprechend
§ 7 bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung der Kündigung ist eine Veräußerung oder Übertragung
der gekündigten Zertifikate durch die Zertifikatsinhaber nicht mehr möglich.
5.6 Jeder Zertifikatsinhaber ist berechtigt, jederzeit von der Emittentin durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung
(das „Einlösungsverlangen“) die vorzeitige Einlösung aller von ihm gehaltenen Zertifikate mit einer Frist
von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) und deren Tilgung in Höhe des
für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 zu verlangen. Ein wirksames Einlösungsverlangen setzt voraus, dass
(i) das Einlösungsverlangen Name und Anschrift des Zertifikatsinhabers, ISIN-Code und Anzahl der Zertifikate
sowie eine genaue Anweisung gegenüber der Emittentin enthält, die Zertifikate aus einem bei einem
Kreditinstitut (das eine Kontoverbindung bei der Clearingstelle unterhält) geführten Wertpapierdepot zu
entnehmen; und
(ii) nicht bereits eine Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin nach § 5.2 oder § 5.3 erfolgt ist; und
(iii) (entfällt).
Nach Zugang eines wirksamen Einlösungsverlangens bei der Emittentin ist eine Veräußerung oder Übertragung
der betroffenen Zertifikate nicht mehr möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.625.059 von valerie am 31.07.08 17:15:13das ist aber nicht der Paragraph zu der Marktstörung...
Du hast doch schon andere pdf im Netz eingestellt... kannst Du dieses pdf auch reinstellen (das gesamte nicht Ausschnitte rauspicken...)?
Gruss
JB
Du hast doch schon andere pdf im Netz eingestellt... kannst Du dieses pdf auch reinstellen (das gesamte nicht Ausschnitte rauspicken...)?
Gruss
JB
JuergB
Hier das Inhaltsverzeichnis der Paragraphen:
VI. ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN
§ 1 Zertifikatsrecht 40
§ 2 Verbriefung 40
§ 3 Der Basiswert 40
§ 4 Bezug zum Basiswert 42
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung 43
§ 6 Zahlungen 46
§ 7 Bekanntmachungen 46
§ 8 Zertifikatsstelle 47
§ 9 Zahlstelle 47
§ 10 Ersetzung der Emittentin 47
§ 11 Schlussbestimmungen 48
Was hättest du denn noch gerne? Mehr habe ich auch nicht...
Valerie
P.S. ...oder schau mal den Thread durch, da solltest du auch noch Fragmente finden.
Hier das Inhaltsverzeichnis der Paragraphen:
VI. ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN
§ 1 Zertifikatsrecht 40
§ 2 Verbriefung 40
§ 3 Der Basiswert 40
§ 4 Bezug zum Basiswert 42
§ 5 Laufzeit, Rückzahlung 43
§ 6 Zahlungen 46
§ 7 Bekanntmachungen 46
§ 8 Zertifikatsstelle 47
§ 9 Zahlstelle 47
§ 10 Ersetzung der Emittentin 47
§ 11 Schlussbestimmungen 48
Was hättest du denn noch gerne? Mehr habe ich auch nicht...
Valerie
P.S. ...oder schau mal den Thread durch, da solltest du auch noch Fragmente finden.
...und hier hat die SEB alles veröffentlicht, aber die HOMM Bedingungen finde ich nicht mehr - vielleicht hast du mehr Glück:
http://taz.vv.sebank.se/cgi-bin/pts3/mc1/mb/home.nsf/pages/9…
Valerie
http://taz.vv.sebank.se/cgi-bin/pts3/mc1/mb/home.nsf/pages/9…
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.625.327 von valerie am 31.07.08 17:44:15vielleicht ist es ja bei §4 drin Bezug zum Basiswert...
ich denke Du hast ja das pdf noch.. dann such doch einfach mal nach "Marktstörung".... wirst Du schon was finden....
und sonst warten wir halt mal wie die RAs vor Gericht die Kohle ihrer Mandanten verbraten....
Ich hatte auch auf der SEB Seite geschaut, da ist nichts mehr zu finden.. und habe auch anderes zu tun als das Thread zu durchsuchen....
Wenn Du magst kannst Du ja mal die Marktstörung Paragraphen reinstellen.. sonst lassen wir das...
ich denke Du hast ja das pdf noch.. dann such doch einfach mal nach "Marktstörung".... wirst Du schon was finden....
und sonst warten wir halt mal wie die RAs vor Gericht die Kohle ihrer Mandanten verbraten....
Ich hatte auch auf der SEB Seite geschaut, da ist nichts mehr zu finden.. und habe auch anderes zu tun als das Thread zu durchsuchen....
Wenn Du magst kannst Du ja mal die Marktstörung Paragraphen reinstellen.. sonst lassen wir das...
#JuergB
Anbei Paragraph 4 ohne die Berechnungsformel - die ließ sich nicht kopieren.
Denke aber auch, es macht wenig Sinn, und es reicht, wenn sich das LG FFM damit beschäftigt.
Gutes Nächtle,
Valerie
§ 4 Bezug zum Basiswert
4.1 Die laufende Berechnung des Wertes eines Zertifikats (der „Zertifikatswert“) erfolgt durch Skandinaviska Enskilda
Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) (die „Zertifikatsstelle“) anhand der Wertentwicklung des Basiswerts
seit dem Anfänglichen Bewertungstag. Dies gilt auch dann, wenn künftig Veränderungen in der Berechnung
des Basiswerts, der Art und Weise der Veröffentlichung oder sonstige Maßnahmen vorgenommen werden, die
sich auf den Basiswert auswirken können, soweit sich nicht aus den nachstehenden Bestimmungen etwas anderes
ergibt. Bei der Berechnung des Zertifikatswerts wird sich die Zertifikatsstelle auf Angaben verlassen, die ihr
von der Berechnungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich fehlerhafte
und unvollständige Angaben in der Berechnung des Zertifikatswerts fortsetzen. Weder die Emittentin,
noch die Zertifikatsstelle übernehmen für einen solchen Berechnungsfehler (mit Ausnahme von eigenem vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten) eine Haftung.
4.2 Die Berechnung des Zertifikatswerts erfolgt jeweils für einen Indexbewertungstag (der „Bewertungstag“) innerhalb
von 30 Tagen nach dem Bewertungstag (der „Berechnungstag“) anhand des von der Berechnungsstelle
bekannt gegebenen Wertes des Basiswerts gemäß folgender Formel:
„ t CV “ den Zertifikatswert am jeweiligen Bewertungstag meint;
„ 0 CV “ einen Betrag von EUR 100,00 meint;
„Indext“ den Indexstand am jeweiligen Bewertungstag meint;
„Index0“ den Indexanfangsstand meint; und
wobei Beträge erforderlichenfalls auf den nächsten vollen Cent kaufmännisch gerundet werden. Die Emittentin
wird den Zertifikatswert jeweils innerhalb von 30 Tagen nach einem Bewertungstag entsprechend § 7 veröffentlichen.
4.3 Falls die Zertifikatsstelle nach ihrem Ermessen zu der Auffassung gelangt, dass der ihr von der Berechnungsstelle
übermittelte Wert des Basiswerts unrichtig ist, ist sie berechtigt, die Bestimmung des Zertifikatswerts solange
auszusetzen, bis ihr ein revidierter Wert des Basiswerts vorliegt, der in angemessener und nachvollziehbarer
Weise begründet werden kann.
4.4 Falls an einem Berechnungstag
(i) der Wert des Basiswerts nicht wie vorgesehen ermittelt und bekanntgegeben wird;
(ii) die Rücknahme von Anteilen des Referenzfonds ausgesetzt oder verschoben wird; oder
(iii) der Handel mit Finanzinstrumenten an den internationalen Wertpapierbörsen und Handelssystemen ausgesetzt
oder eingeschränkt wird oder ein anderes Ereignis an den internationalen Finanzmärkten eintritt,
43
das nach Auffassung der Zertifikatsstelle die Berechnung des Wertes des Basiswerts und/oder des Zertifikatswerts
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber
unverzüglich entsprechend § 7 über den Eintritt einer Marktstörung zu informieren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
4.5 Ist der Zertifikatsstelle in den Fällen des § 4.3 oder § 4.4 die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich, dann kann die Zertifikatsstelle den Zertifikatswert nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten bestimmen.
4.6 (entfällt)
4.7 Berechnungen und Festlegungen der Zertifikatsstelle sind vorbehaltlich der Regelung in § 4.3 abschließend und
für alle Beteiligten bindend, sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum gegeben ist.
Anbei Paragraph 4 ohne die Berechnungsformel - die ließ sich nicht kopieren.
Denke aber auch, es macht wenig Sinn, und es reicht, wenn sich das LG FFM damit beschäftigt.
Gutes Nächtle,
Valerie
§ 4 Bezug zum Basiswert
4.1 Die laufende Berechnung des Wertes eines Zertifikats (der „Zertifikatswert“) erfolgt durch Skandinaviska Enskilda
Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) (die „Zertifikatsstelle“) anhand der Wertentwicklung des Basiswerts
seit dem Anfänglichen Bewertungstag. Dies gilt auch dann, wenn künftig Veränderungen in der Berechnung
des Basiswerts, der Art und Weise der Veröffentlichung oder sonstige Maßnahmen vorgenommen werden, die
sich auf den Basiswert auswirken können, soweit sich nicht aus den nachstehenden Bestimmungen etwas anderes
ergibt. Bei der Berechnung des Zertifikatswerts wird sich die Zertifikatsstelle auf Angaben verlassen, die ihr
von der Berechnungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich fehlerhafte
und unvollständige Angaben in der Berechnung des Zertifikatswerts fortsetzen. Weder die Emittentin,
noch die Zertifikatsstelle übernehmen für einen solchen Berechnungsfehler (mit Ausnahme von eigenem vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten) eine Haftung.
4.2 Die Berechnung des Zertifikatswerts erfolgt jeweils für einen Indexbewertungstag (der „Bewertungstag“) innerhalb
von 30 Tagen nach dem Bewertungstag (der „Berechnungstag“) anhand des von der Berechnungsstelle
bekannt gegebenen Wertes des Basiswerts gemäß folgender Formel:
„ t CV “ den Zertifikatswert am jeweiligen Bewertungstag meint;
„ 0 CV “ einen Betrag von EUR 100,00 meint;
„Indext“ den Indexstand am jeweiligen Bewertungstag meint;
„Index0“ den Indexanfangsstand meint; und
wobei Beträge erforderlichenfalls auf den nächsten vollen Cent kaufmännisch gerundet werden. Die Emittentin
wird den Zertifikatswert jeweils innerhalb von 30 Tagen nach einem Bewertungstag entsprechend § 7 veröffentlichen.
4.3 Falls die Zertifikatsstelle nach ihrem Ermessen zu der Auffassung gelangt, dass der ihr von der Berechnungsstelle
übermittelte Wert des Basiswerts unrichtig ist, ist sie berechtigt, die Bestimmung des Zertifikatswerts solange
auszusetzen, bis ihr ein revidierter Wert des Basiswerts vorliegt, der in angemessener und nachvollziehbarer
Weise begründet werden kann.
4.4 Falls an einem Berechnungstag
(i) der Wert des Basiswerts nicht wie vorgesehen ermittelt und bekanntgegeben wird;
(ii) die Rücknahme von Anteilen des Referenzfonds ausgesetzt oder verschoben wird; oder
(iii) der Handel mit Finanzinstrumenten an den internationalen Wertpapierbörsen und Handelssystemen ausgesetzt
oder eingeschränkt wird oder ein anderes Ereignis an den internationalen Finanzmärkten eintritt,
43
das nach Auffassung der Zertifikatsstelle die Berechnung des Wertes des Basiswerts und/oder des Zertifikatswerts
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber
unverzüglich entsprechend § 7 über den Eintritt einer Marktstörung zu informieren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
4.5 Ist der Zertifikatsstelle in den Fällen des § 4.3 oder § 4.4 die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich, dann kann die Zertifikatsstelle den Zertifikatswert nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten bestimmen.
4.6 (entfällt)
4.7 Berechnungen und Festlegungen der Zertifikatsstelle sind vorbehaltlich der Regelung in § 4.3 abschließend und
für alle Beteiligten bindend, sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum gegeben ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.794 von valerie am 01.08.08 00:24:33"4.4 Falls an einem Berechnungstag (...) ein (...) Ereignis an den internationalen Finanzmärkten eintritt, das nach Auffassung der Zertifikatsstelle die Berechnung des Wertes des Basiswerts und/oder des Zertifikatswerts
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. (...)
4.5 Ist der Zertifikatsstelle in den Fällen des § 4.3 oder § 4.4 die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich, dann kann die Zertifikatsstelle den Zertifikatswert nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten bestimmen"
Ich glaube kaum, dass hier glaubhaft dargestellt werden kann, dass eine Schätzung nicht möglich war, zumal durch einseitige Kündigung der Zertifikate durch die SEB auch noch eine besondere Verpflichtung enstanden sein dürfte, alles mögliche zu unternehmen, einen möglichst realistischen Wert zu schätzen und an die Anteilsinhaber auszuzahlen. Der Prospekt suggeriert m.E. dem Anleger unzweifelhaft folgendes:
1. Die SEB kann das Zertifikat jederzeit kündigen, wird aber dann den Wert innerhalb einer genannten Frist zur Auszahlung bringen
2. Es könnte eine Marktstörung eintreten, für diesen Fall ist aber vorgesehen, dass die SEB den Wert schätzen kann.
Die Möglichkeit, dass die SEB das Zertifikat kündigt und dann nicht auszahlt, obwohl ihr lt. Prospekt die Möglichkeit zur Schätzung gegeben ist, ist ein Szenario, das weit ab von dem ist, was der Anleger nach Prospektdarstellung einkalkulieren musste.
Aber vielleicht kann man mir noch mit einem Hinweis auf eine Stelle im Prospekt auf die Sprünge helfen, wenn ich mich irren sollte.
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. (...)
4.5 Ist der Zertifikatsstelle in den Fällen des § 4.3 oder § 4.4 die Berechnung des Zertifikatswerts nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem jeweiligen Bewertungstag möglich, dann kann die Zertifikatsstelle den Zertifikatswert nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten bestimmen"
Ich glaube kaum, dass hier glaubhaft dargestellt werden kann, dass eine Schätzung nicht möglich war, zumal durch einseitige Kündigung der Zertifikate durch die SEB auch noch eine besondere Verpflichtung enstanden sein dürfte, alles mögliche zu unternehmen, einen möglichst realistischen Wert zu schätzen und an die Anteilsinhaber auszuzahlen. Der Prospekt suggeriert m.E. dem Anleger unzweifelhaft folgendes:
1. Die SEB kann das Zertifikat jederzeit kündigen, wird aber dann den Wert innerhalb einer genannten Frist zur Auszahlung bringen
2. Es könnte eine Marktstörung eintreten, für diesen Fall ist aber vorgesehen, dass die SEB den Wert schätzen kann.
Die Möglichkeit, dass die SEB das Zertifikat kündigt und dann nicht auszahlt, obwohl ihr lt. Prospekt die Möglichkeit zur Schätzung gegeben ist, ist ein Szenario, das weit ab von dem ist, was der Anleger nach Prospektdarstellung einkalkulieren musste.
Aber vielleicht kann man mir noch mit einem Hinweis auf eine Stelle im Prospekt auf die Sprünge helfen, wenn ich mich irren sollte.
So, mit dem Tag heute hat(te) die SEB die Möglichkeit, zumindest schon mal 30% der Fonds des Zertifkates zurück zu geben.
ACMH bot den Anteilseignern bzw. Investoren per Redemption Form im vergangenen Jahr an, zu drei im Vorfeld festgelegten Terminen jeweils 10% des Gesamtbestandes zu liquidieren.
On each of these redemption days, a maximum of 10% of a shareholder’s Class A (liquid class) shares/units of a fund may be redeemed.
Das waren der 01.02.2008, 1. April 2008 und der 1.08.2008!
Ob die SEB davon Gebrauch gemacht hat...who knows.
LG Valerie
P.S. Im Übrigen denke ich, dass es an dieser Stelle wenig Sinn macht, Paragraphen zu posten - für eine endgültige Beurteilung bedarf es mehr als unser gesundes Halbwissen. Dafür werden andere gut bezahlt.
ACMH bot den Anteilseignern bzw. Investoren per Redemption Form im vergangenen Jahr an, zu drei im Vorfeld festgelegten Terminen jeweils 10% des Gesamtbestandes zu liquidieren.
On each of these redemption days, a maximum of 10% of a shareholder’s Class A (liquid class) shares/units of a fund may be redeemed.
Das waren der 01.02.2008, 1. April 2008 und der 1.08.2008!
Ob die SEB davon Gebrauch gemacht hat...who knows.
LG Valerie
P.S. Im Übrigen denke ich, dass es an dieser Stelle wenig Sinn macht, Paragraphen zu posten - für eine endgültige Beurteilung bedarf es mehr als unser gesundes Halbwissen. Dafür werden andere gut bezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.980 von 47Elfen am 01.08.08 05:50:44@ 47Elfen:
der Zitierte Paragraph gilt ja nur -und selbst das mißverständlich- wenn das Zertifikat nicht gekündigt wurde. Dann ist das ganze noch nachvollziehbar, alles bleibt "liegen", bis das Zertifikat wieder berechenbar ist.
Nun ist das Zertifikat aber gekündigt worden .Und jetzt gilt Folgendes:
In der "Zusammenfassung" heißt es:
"Vorzeitige außerordentliche Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, unter bestimmten Umständen (insbesondere beim Eintritt bestimmter Ereignisse im
Hinblick auf den bzw. die Referenzfonds) alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
und an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen."
Im Einzelnen ausgeführt heißt es:
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
Oder an anderer Stelle:
Vorzeitige Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin kann jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats
(der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber zurückzahlen (ordentliche
Kündigung). Darüber hinaus kann die Emittentin jederzeit alle ausstehenden Zertifikate unter den in § 5.2 und
§ 5.4 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr nach
freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber
zurückzahlen (außerordentliche Kündigung).
Immer besteht ein Junktim zwischen Kündigung und Zurückzahlung. Ich bin kein Jurist aber soviel ist mir klar: Die SEB hält sich nicht an diese ihre eigene Regel!
der Zitierte Paragraph gilt ja nur -und selbst das mißverständlich- wenn das Zertifikat nicht gekündigt wurde. Dann ist das ganze noch nachvollziehbar, alles bleibt "liegen", bis das Zertifikat wieder berechenbar ist.
Nun ist das Zertifikat aber gekündigt worden .Und jetzt gilt Folgendes:
In der "Zusammenfassung" heißt es:
"Vorzeitige außerordentliche Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, unter bestimmten Umständen (insbesondere beim Eintritt bestimmter Ereignisse im
Hinblick auf den bzw. die Referenzfonds) alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
und an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen."
Im Einzelnen ausgeführt heißt es:
5.1 Vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate nach § 5.2 oder nach § 5.3 oder eines Einlösungsverlangens
der Zertifikatsinhaber nach § 5.6 werden die Zertifikate durch die Emittentin in Höhe des für den Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Endgültige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.1 an die Zertifikatsinhaber zurückgezahlt. Die Emittentin wird den Endgültigen Einlösungsbetrag innerhalb von
30 Tagen nach dem Fälligkeitstag entsprechend § 7 bekannt machen.
Oder an anderer Stelle:
Vorzeitige Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin
Die Emittentin kann jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats
(der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber zurückzahlen (ordentliche
Kündigung). Darüber hinaus kann die Emittentin jederzeit alle ausstehenden Zertifikate unter den in § 5.2 und
§ 5.4 der Zertifikatsbedingungen genannten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr nach
freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) kündigen und an die Zertifikatsinhaber
zurückzahlen (außerordentliche Kündigung).
Immer besteht ein Junktim zwischen Kündigung und Zurückzahlung. Ich bin kein Jurist aber soviel ist mir klar: Die SEB hält sich nicht an diese ihre eigene Regel!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.632.216 von Heibro am 01.08.08 15:48:47Entschuldigung, das richtige Zitat folgt hier:
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
Und hier noch 6.2:
6.2 Der Vorzeitige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die
Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem jeweiligen Vorzeitigen
Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
5.2 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag
von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“) entsprechend
§ 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen.
5.3 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate ohne Einhaltung einer Frist zu einem von ihr
nach freiem Ermessen festgesetzten Stichtag (der „Vorzeitige Fälligkeitstag“) zu kündigen und in Höhe des für
diesen Vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts (der „Vorzeitige Einlösungsbetrag“)
entsprechend § 6.2 an die Zertifikatsinhaber zurückzuzahlen, wenn nach Auffassung der Emittentin
ein Außergewöhnliches Fondsereignis oder ein Außergewöhnliches Zertifikatsereignis eingetreten ist.
Und hier noch 6.2:
6.2 Der Vorzeitige Einlösungsbetrag wird 40 Tage nach dem jeweiligen Vorzeitigen Fälligkeitstag zur Zahlung an die
Zertifikatsinhaber fällig. Eine Verzinsung des Vorzeitigen Einlösungsbetrags zwischen dem jeweiligen Vorzeitigen
Fälligkeitstag und dem Erhalt der Zahlung erfolgt nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.632.320 von Heibro am 01.08.08 15:59:16Aus meiner Sicht stellt sich das Ganze wie folgt dar:
1. Der Zertifikatswert bezieht sich auf einen Index, der aus den NAV der Homm-Fonds berechnet wird. Daher ist der Zertifikatswert berechenbar, ganz unabhängig von der nicht vorhandenen Liquidität der "Zielfonds".
2. Die SEB hat das Zertifikat ihrerseits gekündigt und muss daher innerhalb der von ihr selbst gesetzten Frist (40 Tage) die Anleger auszahlen, was sie bisher verweigert. Ganz klar meine ich hier, dass die SEB das Zertifikat nicht hätte kündigen dürfen, wenn eine Auszahlung aus ihrer Sicht unmöglich erscheint.
Das sind die beiden Argumente , wegen der ich mich für eine Klage entschlossen habe.
Dazu existieren wohl noch diverse Fehler im Prospekt, insbesondere bei der Risikoaufklärung.
Gruß
Der Tankwart
1. Der Zertifikatswert bezieht sich auf einen Index, der aus den NAV der Homm-Fonds berechnet wird. Daher ist der Zertifikatswert berechenbar, ganz unabhängig von der nicht vorhandenen Liquidität der "Zielfonds".
2. Die SEB hat das Zertifikat ihrerseits gekündigt und muss daher innerhalb der von ihr selbst gesetzten Frist (40 Tage) die Anleger auszahlen, was sie bisher verweigert. Ganz klar meine ich hier, dass die SEB das Zertifikat nicht hätte kündigen dürfen, wenn eine Auszahlung aus ihrer Sicht unmöglich erscheint.
Das sind die beiden Argumente , wegen der ich mich für eine Klage entschlossen habe.
Dazu existieren wohl noch diverse Fehler im Prospekt, insbesondere bei der Risikoaufklärung.
Gruß
Der Tankwart
Anbei - wie immer, ganz frisch - die Performance der ACMH-Fonds für den Monat JULI 2008:
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +1,71%
ALC: +0,96%
Fonds mit B-Shares (Performance inkl. B-Shares)
ARE: -4,61%
AEC: -5,09%
AEW: -16,62%
AOF: -9,68%
Das ergibt eine gemittelte Performance von -5,55% im Juli 2008!
Die relativ schlechten Juli-Werte dürften zum Teil daraus resultieren, dass die Anleger nunmehr zum 3. Mal (zum 01.08.) die Möglichkeit hatten, 10% ihrer Anteile zu verkaufen.
Valerie
P.S. Kurz mal überschlagen: Die Quote der illiquid Shares wurde im z.B. ARE im Juli von ca. 32% auf 24% heruntergefahren.
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +1,71%
ALC: +0,96%
Fonds mit B-Shares (Performance inkl. B-Shares)
ARE: -4,61%
AEC: -5,09%
AEW: -16,62%
AOF: -9,68%
Das ergibt eine gemittelte Performance von -5,55% im Juli 2008!
Die relativ schlechten Juli-Werte dürften zum Teil daraus resultieren, dass die Anleger nunmehr zum 3. Mal (zum 01.08.) die Möglichkeit hatten, 10% ihrer Anteile zu verkaufen.
Valerie
P.S. Kurz mal überschlagen: Die Quote der illiquid Shares wurde im z.B. ARE im Juli von ca. 32% auf 24% heruntergefahren.
Save the date:
Ort: Landgericht Frankfurt am Main
Termin: 21.10.2008
Wann: 10.30 Uhr
Was: 1. Verhandlungstermin in Sachen SEB
Anteilseigner, Interessenten und natürlich die Medien sind hiermit herzlich eingeladen.
Valerie
Ort: Landgericht Frankfurt am Main
Termin: 21.10.2008
Wann: 10.30 Uhr
Was: 1. Verhandlungstermin in Sachen SEB
Anteilseigner, Interessenten und natürlich die Medien sind hiermit herzlich eingeladen.
Valerie
Ich wundere mich, dass hier alle immer noch meinen, dass da was falsch läuft und SEB auszahlen müsste, obwohl sie selbst nicht aus der Position raus kommt....
Die Sachlage ist doch ganz einfach:
"4.4 Falls an einem Berechnungstag
(i) der Wert des Basiswerts nicht wie vorgesehen ermittelt und bekanntgegeben wird;
(ii) die Rücknahme von Anteilen des Referenzfonds ausgesetzt oder verschoben wird; oder
(iii) der Handel mit Finanzinstrumenten an den internationalen Wertpapierbörsen und Handelssystemen ausgesetzt
oder eingeschränkt wird oder ein anderes Ereignis an den internationalen Finanzmärkten eintritt, das nach Auffassung der Zertifikatsstelle die Berechnung des Wertes des Basiswerts und/oder des Zertifikatswerts
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber
unverzüglich entsprechend § 7 über den Eintritt einer Marktstörung zu informieren."
Also das SEB Zerti besteht auf einen FoF der in diverse "Homm-Fonds" investiert... bei einigen davon ist die Rücknahme ausgesetzt und auch bei dem FoF scheint die Rücknahme ausgesetzt.
Es liegt also nach 4.4 II ganz klar eine Marktstörung vor... und diese hört dann auf wenn dieser FoF wieder Rücknahmen zulässt: "dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt."
Also wennd as stattfindet wird wieder ein Zertifikatswert ausgerechnet und dann muss SEB auszahlen, vorher nicht... über die Marktstörung informiert hat die SEB ja korrekt...
Jeder Anleger sollte den Emmissionsprospekt gelesen haben.. trotzdem gehen sie nun vor Gericht, die Anwälte freuen sich auf beiden Seiten....
Noch was, ich habe es schon erwähnt: Ein Zerti lautet auf einen Indexwert, den kann man leider nicht teilweise (liquider Anteil) ausrechnen und diesen auszahlen, den Rest nicht... sondern man muss entweder alles oder nichts ausrechnen... und auszahlen, so sieht es leider aus, ist schon ein Problem mit den Zertis, der eigentliche Nachteil... im FoF könnte man ein Side Pocket eröffnen und den Rest auszahlen.. im Zerti leider nicht....
Was der "Manager" des FoF weiss ich nicht, wie es aussieht bleibt er voll investiert... er könnte die liquiden Share zurückgeben und nur noch die illiquiden behalten... aber ich denke, dass es sinnvoller ist investiert zu bleiben (vielleicht nicht in hindsight, aber wer konnte das schon wissen..).. denn es wäre sicher nicht gut, die "guten Anlagen" (die liquiden) rauszuhauen und nur auf dem Schrott weiter zu sitzen....
Die Sachlage ist doch ganz einfach:
"4.4 Falls an einem Berechnungstag
(i) der Wert des Basiswerts nicht wie vorgesehen ermittelt und bekanntgegeben wird;
(ii) die Rücknahme von Anteilen des Referenzfonds ausgesetzt oder verschoben wird; oder
(iii) der Handel mit Finanzinstrumenten an den internationalen Wertpapierbörsen und Handelssystemen ausgesetzt
oder eingeschränkt wird oder ein anderes Ereignis an den internationalen Finanzmärkten eintritt, das nach Auffassung der Zertifikatsstelle die Berechnung des Wertes des Basiswerts und/oder des Zertifikatswerts
wesentlich beeinträchtigt
(jeweils eine „Marktstörung“), dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt. Die Emittentin wird sich bemühen, die Zertifikatsinhaber
unverzüglich entsprechend § 7 über den Eintritt einer Marktstörung zu informieren."
Also das SEB Zerti besteht auf einen FoF der in diverse "Homm-Fonds" investiert... bei einigen davon ist die Rücknahme ausgesetzt und auch bei dem FoF scheint die Rücknahme ausgesetzt.
Es liegt also nach 4.4 II ganz klar eine Marktstörung vor... und diese hört dann auf wenn dieser FoF wieder Rücknahmen zulässt: "dann verschiebt sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden
Bankgeschäftstag, an dem keine Marktstörung vorliegt."
Also wennd as stattfindet wird wieder ein Zertifikatswert ausgerechnet und dann muss SEB auszahlen, vorher nicht... über die Marktstörung informiert hat die SEB ja korrekt...
Jeder Anleger sollte den Emmissionsprospekt gelesen haben.. trotzdem gehen sie nun vor Gericht, die Anwälte freuen sich auf beiden Seiten....
Noch was, ich habe es schon erwähnt: Ein Zerti lautet auf einen Indexwert, den kann man leider nicht teilweise (liquider Anteil) ausrechnen und diesen auszahlen, den Rest nicht... sondern man muss entweder alles oder nichts ausrechnen... und auszahlen, so sieht es leider aus, ist schon ein Problem mit den Zertis, der eigentliche Nachteil... im FoF könnte man ein Side Pocket eröffnen und den Rest auszahlen.. im Zerti leider nicht....
Was der "Manager" des FoF weiss ich nicht, wie es aussieht bleibt er voll investiert... er könnte die liquiden Share zurückgeben und nur noch die illiquiden behalten... aber ich denke, dass es sinnvoller ist investiert zu bleiben (vielleicht nicht in hindsight, aber wer konnte das schon wissen..).. denn es wäre sicher nicht gut, die "guten Anlagen" (die liquiden) rauszuhauen und nur auf dem Schrott weiter zu sitzen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.742.043 von JuergB am 16.08.08 14:03:27Manche wollen es nicht verstehen.
Wir reden hier nicht von der laufenden Berechnung des Zertifikatswertes, wie in 4.4 beschrieben.
SEB hat das Zertifikat gekündigt !
Wir reden hier nicht von der laufenden Berechnung des Zertifikatswertes, wie in 4.4 beschrieben.
SEB hat das Zertifikat gekündigt !
genau das ist der Punkt und der Fehler der SEB gewesen:
sie hätten einfach sich auf die Marktsörung berufen sollen, und die Berechnung am ersten Handelstag mit neuen Preisen wieder aufnehmen sollen. Da sie jedoch das Zerti gekündigt haben, bewirkten sie selbst einen Auszahlungsanspruch der Anteilseigner innerhalb von 4 Wochen. Diesen sind (konnten) sie nicht nachkommen.
Das zeigt natürlich eine große Schwäche der Zertifikatesbedigungen.
Meines Erachtens wären sie besser dran gewesen, gar nichts zu machen und nur die Rücknahme auszusetzen. Blinder Aktionismus kann nun vor Gericht teuer werden
sie hätten einfach sich auf die Marktsörung berufen sollen, und die Berechnung am ersten Handelstag mit neuen Preisen wieder aufnehmen sollen. Da sie jedoch das Zerti gekündigt haben, bewirkten sie selbst einen Auszahlungsanspruch der Anteilseigner innerhalb von 4 Wochen. Diesen sind (konnten) sie nicht nachkommen.
Das zeigt natürlich eine große Schwäche der Zertifikatesbedigungen.
Meines Erachtens wären sie besser dran gewesen, gar nichts zu machen und nur die Rücknahme auszusetzen. Blinder Aktionismus kann nun vor Gericht teuer werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.742.972 von Heibro am 16.08.08 19:54:13Ja und was passiert denn bei Kündigung?
Es wird zum nächsten ordentlichen Dealing Date berechnet und ausbezahlt... und das ist genau dann, wenn die Marktstörung vorbei ist....
Ich denke Du willst es nicht verstehen....
Es wird zum nächsten ordentlichen Dealing Date berechnet und ausbezahlt... und das ist genau dann, wenn die Marktstörung vorbei ist....
Ich denke Du willst es nicht verstehen....
noch etwas klarer:
Kündigung bezieht sich auf einen vorzeitigen Fälligkeitstag zu dem dann der Zerti Wert berechnet werden soll....
dieser Fälligkeitstag ist natürlich längst vorbei... aber da der Wert berechnet werden muss ist es sicher auch ein Berechnungstag gemäss 4.4 und somit verschiebt es sich auf einen unbestimmten Tag in der Zukunft an dem keine Marktstörung mehr vorliegt...
Die SEB hat auf jeden Fall korrekt gehandelt in dem sie versucht hat mit der vorzeitigen Kündigung noch für Euch rauszukommen... hat leider aber nicht funktioniert.... nun wollt Ihr der Bank einen Strick draus drehen...
Wäre wirklich riesen Pech für die SEB wenn der Vertrag nicht ganz wasserdicht sein sollte... und hätte schlimme Folgen für den Deutschen Zerti Markt, falls sich die Gerichte wie so oft in D zu Unrecht für die Anleger entscheiden sollten... da sehe ich durchaus einen Chance, auch wenn der Vertrag m.E. klar das Vorgehen der SEB unterstützt... aber in D vor Gericht bekommen meist die ahnungslosen armen Anleger recht.... drum gibt es da ja auch kaum noch gute Angebote... und alle (oder zumindest viele) Finanzdienstleister hauen ins Ausland ab....
Kündigung bezieht sich auf einen vorzeitigen Fälligkeitstag zu dem dann der Zerti Wert berechnet werden soll....
dieser Fälligkeitstag ist natürlich längst vorbei... aber da der Wert berechnet werden muss ist es sicher auch ein Berechnungstag gemäss 4.4 und somit verschiebt es sich auf einen unbestimmten Tag in der Zukunft an dem keine Marktstörung mehr vorliegt...
Die SEB hat auf jeden Fall korrekt gehandelt in dem sie versucht hat mit der vorzeitigen Kündigung noch für Euch rauszukommen... hat leider aber nicht funktioniert.... nun wollt Ihr der Bank einen Strick draus drehen...
Wäre wirklich riesen Pech für die SEB wenn der Vertrag nicht ganz wasserdicht sein sollte... und hätte schlimme Folgen für den Deutschen Zerti Markt, falls sich die Gerichte wie so oft in D zu Unrecht für die Anleger entscheiden sollten... da sehe ich durchaus einen Chance, auch wenn der Vertrag m.E. klar das Vorgehen der SEB unterstützt... aber in D vor Gericht bekommen meist die ahnungslosen armen Anleger recht.... drum gibt es da ja auch kaum noch gute Angebote... und alle (oder zumindest viele) Finanzdienstleister hauen ins Ausland ab....
@JuergB
Hallo Juerg,
noch einmal: Es ist doch müssig in einem öffentlichen Forum darüber zu diskutieren, wer Recht hat. Dafür gibt es, wie du es ja schon geschrieben hast, gut bezahlte Anwälte und in letzter Instanz die hiesigen Gerichte.
Oder glaubst du wirklich, dass du bei - aus deiner Sicht - noch so schlüssiger Argumentation irgendwann hier Recht bekommen wirst?
Wohl kaum - es ist, wie es ist: Einen Streit zu gewinnen heißt, ihm nach Möglichkeit aus dem Wege zu gehen. Dafür ist's zu spät!
Und apropos "arme Anleger" und "Flucht der Finanzdienstleister ins Ausland":
Was du vielleicht nicht weißt, dass die Aquila-Capital aus HH für die Zusammensetzung der Fonds des Zertifikates zuständig war/ist und auch an der Promotion aktiv beteiligt war. Er erschien auf deren Homepage unter dem Namen "SELECT 4".
Und nun versuche mal, von der AC eine Stellungnahme zu bekommen. Schlimmer noch: Alles, was überhaupt mit dem Produkt in irgendeiner Form zu tun hatte, ist von deren Homepage verschwunden. Zahlreiche Mails blieben unbeantwortet und man tut regelrecht so, als hätte es dieses Zertifikat nie gegeben.
Auch das geht wunderbar in Deutschland - arme Aquila Capital, arme Finanzdienstleister!
Valerie
Hallo Juerg,
noch einmal: Es ist doch müssig in einem öffentlichen Forum darüber zu diskutieren, wer Recht hat. Dafür gibt es, wie du es ja schon geschrieben hast, gut bezahlte Anwälte und in letzter Instanz die hiesigen Gerichte.
Oder glaubst du wirklich, dass du bei - aus deiner Sicht - noch so schlüssiger Argumentation irgendwann hier Recht bekommen wirst?
Wohl kaum - es ist, wie es ist: Einen Streit zu gewinnen heißt, ihm nach Möglichkeit aus dem Wege zu gehen. Dafür ist's zu spät!
Und apropos "arme Anleger" und "Flucht der Finanzdienstleister ins Ausland":
Was du vielleicht nicht weißt, dass die Aquila-Capital aus HH für die Zusammensetzung der Fonds des Zertifikates zuständig war/ist und auch an der Promotion aktiv beteiligt war. Er erschien auf deren Homepage unter dem Namen "SELECT 4".
Und nun versuche mal, von der AC eine Stellungnahme zu bekommen. Schlimmer noch: Alles, was überhaupt mit dem Produkt in irgendeiner Form zu tun hatte, ist von deren Homepage verschwunden. Zahlreiche Mails blieben unbeantwortet und man tut regelrecht so, als hätte es dieses Zertifikat nie gegeben.
Auch das geht wunderbar in Deutschland - arme Aquila Capital, arme Finanzdienstleister!
Valerie
Und auch DAS geht in Deutschland wunderbar:
Erst promoten, dann satte Gebühren kassieren, sich einen Teufel drum scheren, in was investiert wird und dann ganz langsam von der Bildfläche verschwinden:
Neben den anderen laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Referenzfonds gehen die an die Aquila Capital Concepts GmbH zu zahlenden Vergütungen zu Lasten des Vermögens des Referenzfonds, welche neben einer festen (und unabhängig von der Wertentwicklung des Vermögens des Referenzfonds zu zahlenden) Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 2% p.a. des Nettovermögens auch eine quartalsweise anfallende erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 4,9% des Anstiegs des Nettovermögens über den höchsten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals erzielten Wert (mindestens aber über den anfänglichen Ausgabepreis von EUR 100,00 pro Anteil) umfassen.
Ist es nicht auch Aufgabe eines seriösen DEUTSCHEN Finanzdienstleisters im Vorfeld der Selektion der Fonds sich über deren Bestandteile/Zusammensetzung zu informieren - erst recht vor dem Hintergrund der eher düsteren Vergangenheit eines Florian Homm?
Valerie
Erst promoten, dann satte Gebühren kassieren, sich einen Teufel drum scheren, in was investiert wird und dann ganz langsam von der Bildfläche verschwinden:
Neben den anderen laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Referenzfonds gehen die an die Aquila Capital Concepts GmbH zu zahlenden Vergütungen zu Lasten des Vermögens des Referenzfonds, welche neben einer festen (und unabhängig von der Wertentwicklung des Vermögens des Referenzfonds zu zahlenden) Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 2% p.a. des Nettovermögens auch eine quartalsweise anfallende erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 4,9% des Anstiegs des Nettovermögens über den höchsten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals erzielten Wert (mindestens aber über den anfänglichen Ausgabepreis von EUR 100,00 pro Anteil) umfassen.
Ist es nicht auch Aufgabe eines seriösen DEUTSCHEN Finanzdienstleisters im Vorfeld der Selektion der Fonds sich über deren Bestandteile/Zusammensetzung zu informieren - erst recht vor dem Hintergrund der eher düsteren Vergangenheit eines Florian Homm?
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.759.033 von valerie am 19.08.08 09:35:56Jörg:
1.) Die Zertifikatsbedigungen werden durch den Emittenten festgelegt und nicht durch den Anleger. Was bedeutet, daß dieser auch für eine Regulierungslücke haftet.
2.) Es ist eindeutig festgelegt, daß im Falle einer Kündigung die Zahlung 4 Wochen später zu erfolgen hat. Diesen wollten (konnten) sie nicht nachkommen. Jörg, wenn die kündigen, hätten die auch die Möglichkeit der Rückgabe des Hedges klären müssen. Das ist nicht das Problem der Anleger.
Meines Erachtens war das ein großer Fehler, daß sie nicht einfach den Handel "nur" ausgesetzt haben. So haften sie jetzt nach ihren eigenen Zertifikatsbedigungen.
3.) die haben sicherlich nicht für "uns" versucht rauszukommen, sondern auf der vermeidlich sicheren rechtlichen Seite zu sein. Soweit ich mich erinner, war die Rückgabe der Fonds zum Zeitpunkt der Kündigung schon nicht mehr möglich.
4.) schließe ich mich Valerie in dem Punkt an, daß eine gewisse Kundenorientierung auch in diesen ertragsschwachen Zeiten gut zu Gesicht gestanden hätte ... das ist nämlich Pienatz !
1.) Die Zertifikatsbedigungen werden durch den Emittenten festgelegt und nicht durch den Anleger. Was bedeutet, daß dieser auch für eine Regulierungslücke haftet.
2.) Es ist eindeutig festgelegt, daß im Falle einer Kündigung die Zahlung 4 Wochen später zu erfolgen hat. Diesen wollten (konnten) sie nicht nachkommen. Jörg, wenn die kündigen, hätten die auch die Möglichkeit der Rückgabe des Hedges klären müssen. Das ist nicht das Problem der Anleger.
Meines Erachtens war das ein großer Fehler, daß sie nicht einfach den Handel "nur" ausgesetzt haben. So haften sie jetzt nach ihren eigenen Zertifikatsbedigungen.
3.) die haben sicherlich nicht für "uns" versucht rauszukommen, sondern auf der vermeidlich sicheren rechtlichen Seite zu sein. Soweit ich mich erinner, war die Rückgabe der Fonds zum Zeitpunkt der Kündigung schon nicht mehr möglich.
4.) schließe ich mich Valerie in dem Punkt an, daß eine gewisse Kundenorientierung auch in diesen ertragsschwachen Zeiten gut zu Gesicht gestanden hätte ... das ist nämlich Pienatz !
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.759.525 von valerie am 19.08.08 10:06:03Liebe Valerie,
genauso ist es doch auch die Aufgabe der Anleger sich zu informieren...
Und Du warst auf der Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau (s. Posting 1 hier)... und Du hast Dich für den in Deutschland hochgelobten Homm entschieden... das haben viele andere auch gemacht..
Institutionelle haben in diese Fonds angelegt... ich weiss nicht, ob es unbedingt ersichtlich war... man hört von früheren Pleiten von Homm...
Ich habe selbst keine due diligence seiner Fonds gemacht.. so kann ich nicht sagen, ob da Aquilla gepennt hat.. aber diese Tendenz der Anleger in D danach immer zu sagen ich bin blöd verstehe gar nichts.. und kann nicht lesen.. weiss von nichts.. ist m.E. untragbar und noch schlimmer ist es, dass die Deutschen Gerichte diese Praxis noch unterstützen...
Habe gestern das Beispiel eines RA gehört, der in ein Produkt investiert hat über das im Prospekt ausdrücklich geschrieben wurde, dass es hohe Risiken und Schwankungen aufweist...
Der RA hat vor Gericht gesagt, dass er das was er unterschrieben hat nicht gelesen hat und der Finanzdienstleister war der dumme...
Also wenn sogar bei Rechtsanwälte nicht einmal mehr angenommen wird, dass sie die Bedingungen lesen und verstehen, die sie unterzeichnen.. dann denke ich ist D wirklich nicht mehr zu helfen....
genauso ist es doch auch die Aufgabe der Anleger sich zu informieren...
Und Du warst auf der Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau (s. Posting 1 hier)... und Du hast Dich für den in Deutschland hochgelobten Homm entschieden... das haben viele andere auch gemacht..
Institutionelle haben in diese Fonds angelegt... ich weiss nicht, ob es unbedingt ersichtlich war... man hört von früheren Pleiten von Homm...
Ich habe selbst keine due diligence seiner Fonds gemacht.. so kann ich nicht sagen, ob da Aquilla gepennt hat.. aber diese Tendenz der Anleger in D danach immer zu sagen ich bin blöd verstehe gar nichts.. und kann nicht lesen.. weiss von nichts.. ist m.E. untragbar und noch schlimmer ist es, dass die Deutschen Gerichte diese Praxis noch unterstützen...
Habe gestern das Beispiel eines RA gehört, der in ein Produkt investiert hat über das im Prospekt ausdrücklich geschrieben wurde, dass es hohe Risiken und Schwankungen aufweist...
Der RA hat vor Gericht gesagt, dass er das was er unterschrieben hat nicht gelesen hat und der Finanzdienstleister war der dumme...
Also wenn sogar bei Rechtsanwälte nicht einmal mehr angenommen wird, dass sie die Bedingungen lesen und verstehen, die sie unterzeichnen.. dann denke ich ist D wirklich nicht mehr zu helfen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.759.033 von valerie am 19.08.08 09:35:56OK, dann diskutieren wir hier nicht mehr ob die SEB nun Recht hat oder nicht, dann bitte aber auch kein Jammern mehr über die bösen Banken (insbesondere SEB) mehr hier....
Du bist ja davon überzeugt, dass die SEB sofort einen unbestimmbaren Betrag auszahlen müssen.... und ich bin überzeugt, dass laut Prospekt die SEB erst auszahlen muss, wenn der erste Kurs ohne Marktstörung berechnet werden kann...
Du kannst dann uns dann ja informieren, was das Gericht dazu meint...
Du bist ja davon überzeugt, dass die SEB sofort einen unbestimmbaren Betrag auszahlen müssen.... und ich bin überzeugt, dass laut Prospekt die SEB erst auszahlen muss, wenn der erste Kurs ohne Marktstörung berechnet werden kann...
Du kannst dann uns dann ja informieren, was das Gericht dazu meint...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.759.765 von -Marc- am 19.08.08 10:20:16Ich gebe Dir Recht, dass es wohl falsch gewesen wäre zu kündigen, wenn es stimmt, was Du unter Punkt 3 schreibst, dass die Rückgabe schon blockiert war. Tatsächlich scheinen die RA da nun Lücken im Prospekt ausnützen zu wollen...
Sicher war es aber das richtige für die Anleger.. selbst die Kündigungen an den FoF und damit an die AbCap Fonds zu initiieren... z.B. ist es da wichtig z.B. für den Fall eines "Gates" ganz vorne in der Reihe zu stehen..... wenn das nicht passiert wäre, hätten die gleichen Anleger die nun wegen der Kündigung schreien auch geschrien....
Es ist korrekt, dass die SEB 40 Tage nach Kündigung auzahlen wollte.. nur ist auch klar, dass wegen der Marktstörung zu dem Fälligkeitstag oder Berechnungstag kein Zertifikat Wert ermittelt werden konnte..
Die Gerichte werden es klären...
Sicher war es aber das richtige für die Anleger.. selbst die Kündigungen an den FoF und damit an die AbCap Fonds zu initiieren... z.B. ist es da wichtig z.B. für den Fall eines "Gates" ganz vorne in der Reihe zu stehen..... wenn das nicht passiert wäre, hätten die gleichen Anleger die nun wegen der Kündigung schreien auch geschrien....
Es ist korrekt, dass die SEB 40 Tage nach Kündigung auzahlen wollte.. nur ist auch klar, dass wegen der Marktstörung zu dem Fälligkeitstag oder Berechnungstag kein Zertifikat Wert ermittelt werden konnte..
Die Gerichte werden es klären...
JuergB (du kommst ja aus der Branche) oder andere:
Ich habe mir gerade noch einmal die Geschäftsberichte von ACMH angesehen, insbesondere den von JULI 2007 und im Vergleich dazu den von ENDE 2007.
Auffällig die Rubrik: ASSETS UNDER MANAGEMENT (in Mill. $)
Absolute Return Europe: 490 im Juli 2007 und Ende 2007: 311
Absolute European Catalyst: 273 im Juli 2007 und Ende 2007: 186
Absolute Germany: 381 im Juli 2007 und Ende 2007: 90
Absolute East West: 222 im Juli 2007 und Ende 2007: 189
Absolute Octane: 342 im Juli 2007 und Ende 2007: 206
Absolute Large Cap: 137 im Juli 2007 und Ende 2007: 41
Frage:
Nach dem Abgang von Florian Homm wurde die Rücknahme der Fonds doch umgehend ausgesetzt. Wie ist es dann möglich, dass die AUM derart gesunken sind.
Auffällig hier insbesondere der AGF und der ALC, die ja in dieser Zeit gar nicht so viel verloren. Hier wurden bis zu 70% der Anteile verkauft - und das in einer Zeit, wo doch eine Rücknahme/Rückgabe gar nicht möglich war?
Gibt es dafür eine plausible Erklärung
Valerie
Ich habe mir gerade noch einmal die Geschäftsberichte von ACMH angesehen, insbesondere den von JULI 2007 und im Vergleich dazu den von ENDE 2007.
Auffällig die Rubrik: ASSETS UNDER MANAGEMENT (in Mill. $)
Absolute Return Europe: 490 im Juli 2007 und Ende 2007: 311
Absolute European Catalyst: 273 im Juli 2007 und Ende 2007: 186
Absolute Germany: 381 im Juli 2007 und Ende 2007: 90
Absolute East West: 222 im Juli 2007 und Ende 2007: 189
Absolute Octane: 342 im Juli 2007 und Ende 2007: 206
Absolute Large Cap: 137 im Juli 2007 und Ende 2007: 41
Frage:
Nach dem Abgang von Florian Homm wurde die Rücknahme der Fonds doch umgehend ausgesetzt. Wie ist es dann möglich, dass die AUM derart gesunken sind.
Auffällig hier insbesondere der AGF und der ALC, die ja in dieser Zeit gar nicht so viel verloren. Hier wurden bis zu 70% der Anteile verkauft - und das in einer Zeit, wo doch eine Rücknahme/Rückgabe gar nicht möglich war?
Gibt es dafür eine plausible Erklärung
Valerie
Habe gerade noch mal nachgesehen:
Beim GERMANY und LARGE CAP gab es keine Aussetzung der Rücknahme - hier war das Zertifikat recht gut/überproportional investiert - das heißt, die SEB hätte alle Anteile schon in 2007 sofort verkaufen können.
Und von den anderen 4 Fonds hätten sie zum jetzigen Zeitpunkt schon je 30% ihrer Anteile zurückgeben können.
Summa summarum hat die SEB also schon gut 54% des investierten Geldes zurück.
Und zu den anderen Kandidaten: Tabelle von ACMH scheint doch zu passen.
Beispiel:
Der ARE verlor von Juli bis Dezember 27%. Dann werden viele vom 1. Rückgabetermin Gebrauch gemacht haben und 10% verkauft haben. Demnach reduziert sich das AUM um ca. 37% - und dann passt das.
Bei den anderen Fonds ist es ähnlich.
V.
Beim GERMANY und LARGE CAP gab es keine Aussetzung der Rücknahme - hier war das Zertifikat recht gut/überproportional investiert - das heißt, die SEB hätte alle Anteile schon in 2007 sofort verkaufen können.
Und von den anderen 4 Fonds hätten sie zum jetzigen Zeitpunkt schon je 30% ihrer Anteile zurückgeben können.
Summa summarum hat die SEB also schon gut 54% des investierten Geldes zurück.
Und zu den anderen Kandidaten: Tabelle von ACMH scheint doch zu passen.
Beispiel:
Der ARE verlor von Juli bis Dezember 27%. Dann werden viele vom 1. Rückgabetermin Gebrauch gemacht haben und 10% verkauft haben. Demnach reduziert sich das AUM um ca. 37% - und dann passt das.
Bei den anderen Fonds ist es ähnlich.
V.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.875.868 von valerie am 27.08.08 11:17:01Ich gehe davon aus, dass die SEB noch gar kein Geld "zurück" hat...
Die SEB hat das Zerti nicht auf AGF und ALC ausgestellt sondern auf einen Dachfonds... der meines Wissens von Aquila gemanaged wird... diese haben wohl auch das Zerti initiiert...
So liegt es nun an Aquila, was sie in diesem Dachfonds machen... ich gehe davon aus, dass die Marktstörung in diesem Fund bestehen bleibt, da der Grossteil der Investments illiquid blieben..
Die haben auf jeden Fall ein Dillema, wie sie nun das Portfolio weiter verwalten solange ein Grossteil illiquid bleibt...
Ich denke die richtige Entscheidung war in den liquiden Fonds drin zu bleiben, weil diese ja in der Zwischenzeit eher Geld verdienen sollten... und die Katastrophe in den illiuqiden shares abfangen sollten... So würde ich meinen, dass man in den liquiden Investments drin bleiben sollte, bis der ganze Fonds aufgelöst werden kann... dazu gehört, dass man mögliche Kündigungen bei den illiquiden Investments wahrnimmt, wie das wohl auch alle anderen machen... auf jeden Fall ist es sowies eine äusserst dumme Situation für den Investment Manager... gelobt wird er eh nie... und wenn die gewählte Strategie in die Hose geht, dann werden sie von allen zerissen... den alle anderen hätten es mit Sicherheit besser gewusst... im Nachhinein natürlich....
Ich weiss nicht, was Du bei Aquila angefragt hast und womit Du diese konfrontiert hast... offenbar antworten sie nicht... ich meine, dass es aber richtig wäre, wenn Aquila bei vernünftigen Anfragen durchaus beantworten sollte (und dies auch öffentlich kommunizieren sollte) wie man in der Sache vorgeht...
Einzige Kontraindikation ist natürlich, dass man nicht ev. rechtliche Auseinandersetzungen provozieren will und deshalb vielleicht auf Anraten der RA gar keine Auskunft zu diesem Fall mehr gibt...
Die SEB hat das Zerti nicht auf AGF und ALC ausgestellt sondern auf einen Dachfonds... der meines Wissens von Aquila gemanaged wird... diese haben wohl auch das Zerti initiiert...
So liegt es nun an Aquila, was sie in diesem Dachfonds machen... ich gehe davon aus, dass die Marktstörung in diesem Fund bestehen bleibt, da der Grossteil der Investments illiquid blieben..
Die haben auf jeden Fall ein Dillema, wie sie nun das Portfolio weiter verwalten solange ein Grossteil illiquid bleibt...
Ich denke die richtige Entscheidung war in den liquiden Fonds drin zu bleiben, weil diese ja in der Zwischenzeit eher Geld verdienen sollten... und die Katastrophe in den illiuqiden shares abfangen sollten... So würde ich meinen, dass man in den liquiden Investments drin bleiben sollte, bis der ganze Fonds aufgelöst werden kann... dazu gehört, dass man mögliche Kündigungen bei den illiquiden Investments wahrnimmt, wie das wohl auch alle anderen machen... auf jeden Fall ist es sowies eine äusserst dumme Situation für den Investment Manager... gelobt wird er eh nie... und wenn die gewählte Strategie in die Hose geht, dann werden sie von allen zerissen... den alle anderen hätten es mit Sicherheit besser gewusst... im Nachhinein natürlich....
Ich weiss nicht, was Du bei Aquila angefragt hast und womit Du diese konfrontiert hast... offenbar antworten sie nicht... ich meine, dass es aber richtig wäre, wenn Aquila bei vernünftigen Anfragen durchaus beantworten sollte (und dies auch öffentlich kommunizieren sollte) wie man in der Sache vorgeht...
Einzige Kontraindikation ist natürlich, dass man nicht ev. rechtliche Auseinandersetzungen provozieren will und deshalb vielleicht auf Anraten der RA gar keine Auskunft zu diesem Fall mehr gibt...
Ich weiss nicht, was Du bei Aquila angefragt hast und womit Du diese konfrontiert hast... offenbar antworten sie nicht... ich meine, dass es aber richtig wäre, wenn Aquila bei vernünftigen Anfragen durchaus beantworten sollte (und dies auch öffentlich kommunizieren sollte) wie man in der Sache vorgeht...
Einzige Kontraindikation ist natürlich, dass man nicht ev. rechtliche Auseinandersetzungen provozieren will und deshalb vielleicht auf Anraten der RA gar keine Auskunft zu diesem Fall mehr gibt...
Hallo JuergB,
zunächst einmal DANKE für deine Antwort.
Zur AQUILA CAPITAL:
Ich habe die Aquila Capital - wie schon des Öfteren hier geschrieben - unmittelbar nach der Veröffentlichung des Weggangs von Florian Homm kontaktiert. Zu dem Zeitpunkt war ein Rechtsstreit noch gar nicht absehbar. Dieses stets in einer Art und Weise, die ich durchaus als freundlich und nett bezeichnete.
Und bis heute KEINE ANTWORT, nicht mal eine Stellungnahme, dass man sich nicht äußern möchte, nein, gar nichts.
Und zudem bezeichnend: Du findest auf der Homepage der Aquila Capital rein GAR NICHTS mehr zum Zertifikat. Weder, dass es dieses jemals gab, noch Informationen für die investierten Anleger, noch Pressemeldungen diesbezüglich.
Ich gebe dir völlig Recht: Hier sollte sich die Aquila Capital Hamburg der Situation mit dem Enthusiasmus stellen, mit dem sie das Zertifikat vermarkteten.
Da bekommt deren Motto und das Wort Dienstleister doch gleich eine andere Bedeutung:
Als unabhängiges Investmenthaus identifizieren und managen wir Kapitalanlagen - als Strukturierer entwickeln wir maßgeschneiderte Investmentlösungen und agieren als Dienstleister für unsere Kunden.
Fragt sich nur, wen die mit "Kunden" meinen - die Anleger oder die SEB!
Valerie
Einzige Kontraindikation ist natürlich, dass man nicht ev. rechtliche Auseinandersetzungen provozieren will und deshalb vielleicht auf Anraten der RA gar keine Auskunft zu diesem Fall mehr gibt...
Hallo JuergB,
zunächst einmal DANKE für deine Antwort.
Zur AQUILA CAPITAL:
Ich habe die Aquila Capital - wie schon des Öfteren hier geschrieben - unmittelbar nach der Veröffentlichung des Weggangs von Florian Homm kontaktiert. Zu dem Zeitpunkt war ein Rechtsstreit noch gar nicht absehbar. Dieses stets in einer Art und Weise, die ich durchaus als freundlich und nett bezeichnete.
Und bis heute KEINE ANTWORT, nicht mal eine Stellungnahme, dass man sich nicht äußern möchte, nein, gar nichts.
Und zudem bezeichnend: Du findest auf der Homepage der Aquila Capital rein GAR NICHTS mehr zum Zertifikat. Weder, dass es dieses jemals gab, noch Informationen für die investierten Anleger, noch Pressemeldungen diesbezüglich.
Ich gebe dir völlig Recht: Hier sollte sich die Aquila Capital Hamburg der Situation mit dem Enthusiasmus stellen, mit dem sie das Zertifikat vermarkteten.
Da bekommt deren Motto und das Wort Dienstleister doch gleich eine andere Bedeutung:
Als unabhängiges Investmenthaus identifizieren und managen wir Kapitalanlagen - als Strukturierer entwickeln wir maßgeschneiderte Investmentlösungen und agieren als Dienstleister für unsere Kunden.
Fragt sich nur, wen die mit "Kunden" meinen - die Anleger oder die SEB!
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.880.824 von valerie am 27.08.08 18:16:08Fragt sich nur, wen die mit "Kunden" meinen - die Anleger oder die SEB!
oder Abcap Holding.... die SEB eher nicht... die sind ja nur die Emmitenten....
oder Abcap Holding.... die SEB eher nicht... die sind ja nur die Emmitenten....
Anbei - wie immer, ganz frisch - die Performance der ACMH-Fonds für den Monat August 2008:
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +10,42%...kein Druckfehler - überragend!
ALC: +3,27%
Fonds mit B-Shares (Performance inkl. B-Shares)
ARE: 0,53%
AEC: 1,64%
AEW: -3,3%
AOF: -6,4%
Das ergibt eine gemittelte Performance von über 2% im August 2008; und das inkl. B-Shares!
Well done ACMH!
Valerie
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +10,42%...kein Druckfehler - überragend!
ALC: +3,27%
Fonds mit B-Shares (Performance inkl. B-Shares)
ARE: 0,53%
AEC: 1,64%
AEW: -3,3%
AOF: -6,4%
Das ergibt eine gemittelte Performance von über 2% im August 2008; und das inkl. B-Shares!
Well done ACMH!
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.056.390 von valerie am 11.09.08 00:04:15hmmm scheint nun war doch nicht ganz so falsch die liquiden Teile erstmals zu halten und nicht nur in den illiquiden zu bleiben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.141.346 von JuergB am 17.09.08 04:11:01Guten Morgen JuergB,
besonders interessant beim Betrachten der August Performance der ACMH-Fonds:
Der ARE und der AEW, die ja noch einen stattlichen Anteil an B-Shares enthalten, machten mit diesen, den B-Shares, in 08/08 sagenhafte 11,8% bzw. 13,54% PLUS.
LG Valerie
besonders interessant beim Betrachten der August Performance der ACMH-Fonds:
Der ARE und der AEW, die ja noch einen stattlichen Anteil an B-Shares enthalten, machten mit diesen, den B-Shares, in 08/08 sagenhafte 11,8% bzw. 13,54% PLUS.
LG Valerie
DAS INVESTMENT von 19.09.2008:
Viel Feind, wenig Ehr’
Die SEB hatte Zertifikate auf Hedge-Fonds des Finanzjongleurs Florian Homm aufgelegt. Seit elf Monaten sind die Fonds zu, Homm ist verschwunden, und die Bank hat die Zertifikate gekündigt. Geld sieht keiner – einzig der Rechtsweg ist offen
Eine eigentümliche Allianz war es von Anfang an. Zum einen die SEB Bank als Zertifikate-Emittentin: Das schwedische Finanzhaus ist auf dem deutschen Derivate-Markt ein Leichtgewicht. 70 Produkte, vorwiegend Garantiezertifikate, und ein verschwindend geringer Marktanteil von 0,13 Prozent. Zum anderen: Die Vermögensverwaltung Capital Idea aus Hannover-Misburg, einem heruntergekommenen Industrieviertel, als Hauptvertriebsstelle. Informationen, Fonds- und Zertifikatepreise auf der Homepage der Gesellschaft datieren größtenteils um den Jahreswechsel. Die aktuellste Pressemitteilung ist vom 8. November 2004.
Komplettiert wird das Trio infernale Ende Juni 2006 durch Florian Homm, Großneffe des Dressurreiters und Versandhaus- gründers Josef Neckermann, Harvard-Student und eine der glamourösesten Gestalten der internationalen Hedge-Fonds-Szene. Homm, der sich gerne medienwirksam inszeniert, nach eigenen Angaben eine monatliche Telefonrechnung von 4.000 Euro hat und mit seinem zweifelhaften Ruf kokettiert („Viel Feind, viel Ehr’“), ist seit 2006 Chef der Absolute Capital Management Holding (ACMH). Auf deren Hedge-Dachfonds legte die SEB am 21. Juni 2006 das Homm-Select-Zertifikat (WKN: SEB 1Z4) auf.
Zwei Tranchen, eine für Privat-, eine für Großinvestoren, werden daraufhin federführend von Hannover aus vertrieben und später über die Börse gehandelt. Doch das Papier verkaufte sich nur schleppend. Eine niedrige zweistellige Millionensumme wurde nach Angaben der SEB eingeworben. Das Emissionsvolumen lag bei 100 Millionen Euro.
SEB kann keine Kurse stellen
Bisheriger Höhepunkt dieser fatalen Ménage à trois ist der 31. Oktober 2007. Seitdem kommen Anleger weder aus dem Zertifikat raus noch an ihr Geld ran. Die SEB hat von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, kann die Papiere nach eigenem Bekunden jedoch nicht auszahlen, weil die entsprechenden Hedge-Fonds keine Preise mehr stellen. Der letzte Preis des Zertifikats wurde am 18. September 2007 berechnet und lag bei 98 Euro.
Verantwortlich für diese in der Zertifikatebranche einzigartige Vorgehensweise ist Florian Homm. Er hat sich aus der ACMH zurückgezogen und mit ihm die Anleger der Fonds. Nach dem Abschied Homms stürzte der Kurs der ACMH (siehe Chart oben), und auch die Fonds, die vielfach in sehr enge Märkte investier-ten, vertrugen die Flucht nicht. ACMH musste sie schließen. Homm ist seitdem abgetaucht, und nun kämpfen Zertifikate-Anleger auf dem Rechtsweg um ihr Geld und die Branche um ihren Ruf.
Marktstörung und Anlegerklagen
Die Kündigung ist juristisch nicht angreifbar: Der Emissionsprospekt sieht diese Möglichkeit vor. Anlass für die erste Klage ist darum die Weigerung der SEB, die Anleger auszuzahlen. Dies hätte laut Prospekt spätestens am 10. Dezember 2007 geschehen müssen. Die SEB beruft sich aber auf eine „Marktstörung“, die entstanden sei, weil der Hedge-Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt habe und keine Preise (Nettoinventarwerte) mehr ausweise. Dadurch sei es unmöglich, faire und seriöse Preise für die Zertifikate zu schätzen. Indes: „Die Zielfonds sind berechenbar, damit kann die SEB, die selbst Berechnungsstelle ist, auch einen Preis ermitteln“, sagt der Göttinger Rechtsanwalt Markolf Schmidt, der die Klage eingereicht hat.
Ein Erfolg vor Gericht könnte Investoren jedoch wenig erheitern. Schlimmstenfalls bewegt sich der Anteilspreis der Fonds im Cent-Bereich, und entsprechend dürftig fiele eine Auszahlung aus. Daher werden in den kommenden Monaten weitere Klagen folgen, die auf die Prospekthaftung abzielen. „Niemand hätte in das Zertifikat investiert, wenn er im Vorfeld gewusst hätte, dass solche Risiken und Verzögerungen drohen“, meint Peter Mattil von der gleichnamigen Kanzlei aus München. Den gleichen Klageweg gegen die SEB strebt auch die Berliner Sozietät Dr. Thomas Schulte & Kollegen an. Zusammen vertreten die beiden rund drei Dutzend Investoren, die zwischen 10.000 und 100.000 Euro investiert haben.
Im Erfolgsfall müsste die Bank das Geschäft rückabwickeln. Die Anleger bekämen ihren Einsatz zurück, und alles wäre so, als wäre nichts gewesen. Einziges Hindernis auf diesem Weg ist die Verjährungsfrist: Sobald Anleger von der Kündigung des Zertifikats erfahren haben, gilt eine Zwölf-Monats-Frist. Wer nach dem 31. Oktober klagt – ein Jahr nach Bekanntmachung der Kündigung –, dürfte zu spät kommen.
Viel Feind, wenig Ehr’
Die SEB hatte Zertifikate auf Hedge-Fonds des Finanzjongleurs Florian Homm aufgelegt. Seit elf Monaten sind die Fonds zu, Homm ist verschwunden, und die Bank hat die Zertifikate gekündigt. Geld sieht keiner – einzig der Rechtsweg ist offen
Eine eigentümliche Allianz war es von Anfang an. Zum einen die SEB Bank als Zertifikate-Emittentin: Das schwedische Finanzhaus ist auf dem deutschen Derivate-Markt ein Leichtgewicht. 70 Produkte, vorwiegend Garantiezertifikate, und ein verschwindend geringer Marktanteil von 0,13 Prozent. Zum anderen: Die Vermögensverwaltung Capital Idea aus Hannover-Misburg, einem heruntergekommenen Industrieviertel, als Hauptvertriebsstelle. Informationen, Fonds- und Zertifikatepreise auf der Homepage der Gesellschaft datieren größtenteils um den Jahreswechsel. Die aktuellste Pressemitteilung ist vom 8. November 2004.
Komplettiert wird das Trio infernale Ende Juni 2006 durch Florian Homm, Großneffe des Dressurreiters und Versandhaus- gründers Josef Neckermann, Harvard-Student und eine der glamourösesten Gestalten der internationalen Hedge-Fonds-Szene. Homm, der sich gerne medienwirksam inszeniert, nach eigenen Angaben eine monatliche Telefonrechnung von 4.000 Euro hat und mit seinem zweifelhaften Ruf kokettiert („Viel Feind, viel Ehr’“), ist seit 2006 Chef der Absolute Capital Management Holding (ACMH). Auf deren Hedge-Dachfonds legte die SEB am 21. Juni 2006 das Homm-Select-Zertifikat (WKN: SEB 1Z4) auf.
Zwei Tranchen, eine für Privat-, eine für Großinvestoren, werden daraufhin federführend von Hannover aus vertrieben und später über die Börse gehandelt. Doch das Papier verkaufte sich nur schleppend. Eine niedrige zweistellige Millionensumme wurde nach Angaben der SEB eingeworben. Das Emissionsvolumen lag bei 100 Millionen Euro.
SEB kann keine Kurse stellen
Bisheriger Höhepunkt dieser fatalen Ménage à trois ist der 31. Oktober 2007. Seitdem kommen Anleger weder aus dem Zertifikat raus noch an ihr Geld ran. Die SEB hat von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, kann die Papiere nach eigenem Bekunden jedoch nicht auszahlen, weil die entsprechenden Hedge-Fonds keine Preise mehr stellen. Der letzte Preis des Zertifikats wurde am 18. September 2007 berechnet und lag bei 98 Euro.
Verantwortlich für diese in der Zertifikatebranche einzigartige Vorgehensweise ist Florian Homm. Er hat sich aus der ACMH zurückgezogen und mit ihm die Anleger der Fonds. Nach dem Abschied Homms stürzte der Kurs der ACMH (siehe Chart oben), und auch die Fonds, die vielfach in sehr enge Märkte investier-ten, vertrugen die Flucht nicht. ACMH musste sie schließen. Homm ist seitdem abgetaucht, und nun kämpfen Zertifikate-Anleger auf dem Rechtsweg um ihr Geld und die Branche um ihren Ruf.
Marktstörung und Anlegerklagen
Die Kündigung ist juristisch nicht angreifbar: Der Emissionsprospekt sieht diese Möglichkeit vor. Anlass für die erste Klage ist darum die Weigerung der SEB, die Anleger auszuzahlen. Dies hätte laut Prospekt spätestens am 10. Dezember 2007 geschehen müssen. Die SEB beruft sich aber auf eine „Marktstörung“, die entstanden sei, weil der Hedge-Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt habe und keine Preise (Nettoinventarwerte) mehr ausweise. Dadurch sei es unmöglich, faire und seriöse Preise für die Zertifikate zu schätzen. Indes: „Die Zielfonds sind berechenbar, damit kann die SEB, die selbst Berechnungsstelle ist, auch einen Preis ermitteln“, sagt der Göttinger Rechtsanwalt Markolf Schmidt, der die Klage eingereicht hat.
Ein Erfolg vor Gericht könnte Investoren jedoch wenig erheitern. Schlimmstenfalls bewegt sich der Anteilspreis der Fonds im Cent-Bereich, und entsprechend dürftig fiele eine Auszahlung aus. Daher werden in den kommenden Monaten weitere Klagen folgen, die auf die Prospekthaftung abzielen. „Niemand hätte in das Zertifikat investiert, wenn er im Vorfeld gewusst hätte, dass solche Risiken und Verzögerungen drohen“, meint Peter Mattil von der gleichnamigen Kanzlei aus München. Den gleichen Klageweg gegen die SEB strebt auch die Berliner Sozietät Dr. Thomas Schulte & Kollegen an. Zusammen vertreten die beiden rund drei Dutzend Investoren, die zwischen 10.000 und 100.000 Euro investiert haben.
Im Erfolgsfall müsste die Bank das Geschäft rückabwickeln. Die Anleger bekämen ihren Einsatz zurück, und alles wäre so, als wäre nichts gewesen. Einziges Hindernis auf diesem Weg ist die Verjährungsfrist: Sobald Anleger von der Kündigung des Zertifikats erfahren haben, gilt eine Zwölf-Monats-Frist. Wer nach dem 31. Oktober klagt – ein Jahr nach Bekanntmachung der Kündigung –, dürfte zu spät kommen.
Hallo,
ich habe auch Geld in dieses Zertifikat investiert und verfolge auch diesen Thread gelegentlich. Ich bin mir aber nicht schlüssig, ob ich klagen soll (Prospekthaftung) oder nicht und einfach abwarte was passiert.
Mein Einsatz im Zertifikat beläuft sich auf 14.000 EUR.
Was würdet ihr mir raten?
ich habe auch Geld in dieses Zertifikat investiert und verfolge auch diesen Thread gelegentlich. Ich bin mir aber nicht schlüssig, ob ich klagen soll (Prospekthaftung) oder nicht und einfach abwarte was passiert.
Mein Einsatz im Zertifikat beläuft sich auf 14.000 EUR.
Was würdet ihr mir raten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.216.052 von Gento am 22.09.08 13:50:59Wäre doch verrückt zu klagen... wenn die Fonds wieder offen sind wird auch SEB bezahlen...
Gut über die Klage könnte mehr Geld reinkommen (Rückabwicklung zu 100%), aber ich denke, das lohnt die Anwaltskosten nicht... ich denke da wird eh nichts draus... und wäre ja wirklich auch m.E. unethisch...
Gut über die Klage könnte mehr Geld reinkommen (Rückabwicklung zu 100%), aber ich denke, das lohnt die Anwaltskosten nicht... ich denke da wird eh nichts draus... und wäre ja wirklich auch m.E. unethisch...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.242.596 von JuergB am 23.09.08 22:35:09seit wann gibts im Kapitalmarkt Ethik???Irgend so ein CFD-Dealer wirbt mit dem Börsengestz Nr.12... Börse ist wie Urwald..selbst ein Bistum in NRW hat zig millionen bei den L:Brothers verloren..Da ist dein future + HF..wohl doch sicherer..
Lieber JuergB,
bei aller Freundschaft, aber eine Klage gegen die SEB bzgl. Prospekthaftung als unethisch zu bezeichnen, das sprengt selbst meinen bescheidenden Horizont.
Hast du dich bei dem Verein beworben oder wie um alles in der Welt kommst du auf dieses schmale Brett?
Oder hat die Bedeutung des Begriffes Ethik in der Schweiz eine andere Bedeutung als in Deutschland?
Ethik im Sinne von Wirtschaftsethik heißt, individuelles, moralisches Handeln im Wirtschaftskontext - sei es im Umgang mit umweltbelastenden betrieblichen Gütern, sei es das Verhalten gegenüber Arbeitnehmern und - last, but not least - im Umgang mit den Kunden.
Juerg, jemandem zu raten, nicht zu klagen, das ist m.E. unethisch, spiegelt jedoch das Gebaren der Branche, in der du arbeitest, eindrucksvoll wieder.
Valerie
bei aller Freundschaft, aber eine Klage gegen die SEB bzgl. Prospekthaftung als unethisch zu bezeichnen, das sprengt selbst meinen bescheidenden Horizont.
Hast du dich bei dem Verein beworben oder wie um alles in der Welt kommst du auf dieses schmale Brett?
Oder hat die Bedeutung des Begriffes Ethik in der Schweiz eine andere Bedeutung als in Deutschland?
Ethik im Sinne von Wirtschaftsethik heißt, individuelles, moralisches Handeln im Wirtschaftskontext - sei es im Umgang mit umweltbelastenden betrieblichen Gütern, sei es das Verhalten gegenüber Arbeitnehmern und - last, but not least - im Umgang mit den Kunden.
Juerg, jemandem zu raten, nicht zu klagen, das ist m.E. unethisch, spiegelt jedoch das Gebaren der Branche, in der du arbeitest, eindrucksvoll wieder.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.243.137 von valerie am 23.09.08 23:19:16Ich halte es als unethisch jemanden wider besseres Wissen zu verklagen, wenn er alles korrekt macht.. auch wenn es rechtlich möglich ist.....
Das ist meine Meinung und Punkt...
Ich weiss, dass Du glaubst, dass Banken und Anbieter immer verklagt werden sollten, wenn ein Anleger mal Geld verliert....
Wenn schon dann verklag doch den Homm... der hat wirklich Sch..... gebaut... aber nicht die SEB..
Das ist meine Meinung und Punkt...
Ich weiss, dass Du glaubst, dass Banken und Anbieter immer verklagt werden sollten, wenn ein Anleger mal Geld verliert....
Wenn schon dann verklag doch den Homm... der hat wirklich Sch..... gebaut... aber nicht die SEB..
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.283.289 von JuergB am 26.09.08 02:04:05und ich halte für unethisch, einfach (vielleicht sogar ohne ausreichendes Hintergrundwissen) zu behaupten, die SEB hätte alles richtig gemacht.
Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat, nämlich ob es richtig war, im Prospekt mit keinem Wort das jetzt eingetretene Szenario als mögliches Szenario zu beschreiben, dann zu kündigen, ohne in der im Prospekt angekündigten Frist auszuzahlen, und schließlich nicht die im Prospekt für den Notfall angekündigte Möglichkeit der Schätzung zu nutzen.
Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat, nämlich ob es richtig war, im Prospekt mit keinem Wort das jetzt eingetretene Szenario als mögliches Szenario zu beschreiben, dann zu kündigen, ohne in der im Prospekt angekündigten Frist auszuzahlen, und schließlich nicht die im Prospekt für den Notfall angekündigte Möglichkeit der Schätzung zu nutzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.289.140 von 47Elfen am 26.09.08 11:42:35Vielleicht hat die SEB oder deren RA im Prospekt einen Fehler gemacht, oder einfach eine weiter Möglichkeit (nämlich was jetzt eingetroffen ist) übersehen....
Ich denke nicht, dass ein Gericht in D entscheiden kann ob die SEB es richtig oder falsch gemacht haben... sie werden aber entscheiden, ob unter dem Deutschen Recht den Anlegern unter Schädigung der SEB die Verlust entschädigt werden müssen... Altes Spiel in D... wenn alles gut geht nimmt man gerne die Gewinne, wenn es in die Hose geht, dann verklagt man die Bank oder Finanzdienstleister... ist vielleicht in D nicht unethisch.. aber an vielen anderen Orten in der Welt...
47Elfen vielleicht kannst Du uns mal aufklären wieso Du beurteilen kannst, ob und was genau die SEB falsch gemacht haben soll... das können wir gerne diskutieren...
Wie gesagt ich halte es unethisch jemanden zu verklagen der nichts falsch gemacht hat... auch wenn es rechtlich möglich ist.. siehst Du das anders? Ist es für Dich ethisch?
Ich denke nicht, dass ein Gericht in D entscheiden kann ob die SEB es richtig oder falsch gemacht haben... sie werden aber entscheiden, ob unter dem Deutschen Recht den Anlegern unter Schädigung der SEB die Verlust entschädigt werden müssen... Altes Spiel in D... wenn alles gut geht nimmt man gerne die Gewinne, wenn es in die Hose geht, dann verklagt man die Bank oder Finanzdienstleister... ist vielleicht in D nicht unethisch.. aber an vielen anderen Orten in der Welt...
47Elfen vielleicht kannst Du uns mal aufklären wieso Du beurteilen kannst, ob und was genau die SEB falsch gemacht haben soll... das können wir gerne diskutieren...
Wie gesagt ich halte es unethisch jemanden zu verklagen der nichts falsch gemacht hat... auch wenn es rechtlich möglich ist.. siehst Du das anders? Ist es für Dich ethisch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.310.732 von JuergB am 28.09.08 01:45:21"47Elfen vielleicht kannst Du uns mal aufklären wieso Du beurteilen kannst, ob und was genau die SEB falsch gemacht haben soll... das können wir gerne diskutieren"
ich muss mich leider wiederholen: Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat. Eine Diskussion darüber hier in diesem Thread scheint mir mehr als müßig, zumal der Grundtenor in allen bisherigen Pressekommentaren eindeutig auf Seiten der Anleger liegt. Nun ist es an der SEB, alle Vorwürfe vor Gericht zu entkräften und juristisch darzulegen, dass ihr keine gravierenden Fehler unterlaufen sind und sie diesbezüglich integer sind, was Du ja behauptest. Eine endgültige Wertung der "Vorgänge" kann und sollte ein Gericht vornehmen, auch wenn Du diesen Ablauf als typisch deutsch ablehnst. So ist es nun mal (gottseidank) in einem Rechtsstaat wie dem, in dem wir beide leben.
ich muss mich leider wiederholen: Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat. Eine Diskussion darüber hier in diesem Thread scheint mir mehr als müßig, zumal der Grundtenor in allen bisherigen Pressekommentaren eindeutig auf Seiten der Anleger liegt. Nun ist es an der SEB, alle Vorwürfe vor Gericht zu entkräften und juristisch darzulegen, dass ihr keine gravierenden Fehler unterlaufen sind und sie diesbezüglich integer sind, was Du ja behauptest. Eine endgültige Wertung der "Vorgänge" kann und sollte ein Gericht vornehmen, auch wenn Du diesen Ablauf als typisch deutsch ablehnst. So ist es nun mal (gottseidank) in einem Rechtsstaat wie dem, in dem wir beide leben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.312.354 von 47Elfen am 28.09.08 06:37:15Korrektur: So ist es nun mal (gottseidank) in Rechtsstaaten wie denen, in denen wir beide leben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.312.354 von 47Elfen am 28.09.08 06:37:15Deinem Kommentar kann ich leider überhaupt nicht zustimmen... ein Gericht wird nicht beurteilen, ob die SEB finanztechnisch und nach Möglichkeiten für den Kunden alles richtig gemacht hat, sondern ob sie einen Fehler in der Vertragsausgestaltung gemacht haben und deshalb den Anlegern vielleicht sogar den gesamten Anlagebetrag zurück zahlen müssen. Jeder HF Finanzexperte, zu denen Du ja offenbar nicht gehörst und es auch nicht sein willst, wird Dir bestätigen können, dass die SEB in dieser Situation versucht hat für den Kunden das Richtige zu machen und dass sie gar nicht die Anteile zurückgeben können und somit nicht einen NAV für das Zertifikat berechnen und auszahlen können.
Ich bleibe dabei, wenn man unter solchen Voraussetzungen eine Bank verklagt, kann man vielleicht für sich selbst das rechtfertigen, dass die Banken einen eh abzocken und man sich nun was zurückholt oder sich sonst irgendwas in die Tasche lügen.
Für mich ist Ethik wenn man sagt, ok die Bank konnte da nichts machen, ich wollte in die Homm Fonds investieren... die haben es verbockt und nicht SEB... die SEB hat versucht auch für mich das Beste rauszuholen und hat deshalb gleich versucht noch aus diesen Teilen heraus zu kommen... Ich gehe also nicht auf die SEB los sondern allenfalls auf Homm und seine Firma...
In einem Rechststaat kann vieles erlaubt sein, was unethisch ist... Nicht rechtsstaatlich werte ich es aber wenn eine klare Parteinahme von Gerichten zugunsten von Anlegern und gegen Finanzdienstleistern zu beobachten ist... wir erinnern uns an das Bild der Justitia mit den verbundenen Augen und der Waage... in D liegen da auf jeden Fall schon vor dem messen auf der einen Seite ein paar Gewichte mit drauf...
Ich bleibe dabei, wenn man unter solchen Voraussetzungen eine Bank verklagt, kann man vielleicht für sich selbst das rechtfertigen, dass die Banken einen eh abzocken und man sich nun was zurückholt oder sich sonst irgendwas in die Tasche lügen.
Für mich ist Ethik wenn man sagt, ok die Bank konnte da nichts machen, ich wollte in die Homm Fonds investieren... die haben es verbockt und nicht SEB... die SEB hat versucht auch für mich das Beste rauszuholen und hat deshalb gleich versucht noch aus diesen Teilen heraus zu kommen... Ich gehe also nicht auf die SEB los sondern allenfalls auf Homm und seine Firma...
In einem Rechststaat kann vieles erlaubt sein, was unethisch ist... Nicht rechtsstaatlich werte ich es aber wenn eine klare Parteinahme von Gerichten zugunsten von Anlegern und gegen Finanzdienstleistern zu beobachten ist... wir erinnern uns an das Bild der Justitia mit den verbundenen Augen und der Waage... in D liegen da auf jeden Fall schon vor dem messen auf der einen Seite ein paar Gewichte mit drauf...
P.S. und man könnte eine ellenlange Liste machen in der die Rechtsstaatlichkeit in D im Bereich Finanzen zumindest arg in Frage gestellt werden muss... Ich möchte hier nur mal den Namen BaFin, BMF oder EDW nennen... aber dies ist nicht das Thema hier und würde auf jeden Fall den Rahmen sprengen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.390.439 von JuergB am 03.10.08 06:13:38"Jeder HF Finanzexperte, zu denen Du ja offenbar nicht gehörst und es auch nicht sein willst, wird Dir bestätigen können, dass die SEB in dieser Situation versucht hat für den Kunden das Richtige zu machen"
mein lieber JuergB,
jetzt wird es aber wirklich langsam ärgerlich.
Man muss kein Hedgefondsexperte sein, um mit einem an der Börse gehandelten Zertifikat Risikomanagement zu betreiben. Man setzt ein Stop Loss und hofft, bei plötzlichen Kursbewegungen nach unten, egal aus welchem Grunde, einen Käufer zu finden, der bei diesem Zertifikat mit einem Limit günstig einzusteigen versucht. Diese Verkaufs-Chance im Börsenhandel wurde von der SEB einseitig durch Kündigung unterbunden. Sie hat übrigens daraufhin auszuzahlen.
Wenn Du es nun als unethisch darstellst, dass man als Anleger gerichtlich prüfen läßt, ob dies korrekt war, weil man
a) kein Hedgefondsexperte sei
b) darauf zu vertrauen hat, dass die SEB ausschließlich im Kundeninteresse gehandelt hat und nicht, um z.B. Großanlegern und sich selbst noch schnell einen Ausstieg zu einem adäquaten Preis zu sichern (wer denkt denn sowas?)
c) darauf zu vertrauen hat, dass schon alles mit rechten Dingen vorgeht, wenn trotz Auszahlungsanspruch nach Kündigung keine Auszahlung erfolgt,
dann muss ich Dir sagen, dass Du ein Traumtänzer bist.
So blindgläubig ist mittlerweile kaum ein Anleger mehr, nach den Skandalen, bei denen sich Finanzmarktteilnehmer, auch Banken, immer wieder "unkorrekt" verhalten haben, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.
Nicht zuletzt ist durch die Aussetzung des Börsenhandels dem Anleger ein Schaden enstanden, wenn ihm die Chance genommen wurde, an einem solchen Krisentag per Stop-Loss-Order einen Käufer zu suchen. Und ich brauche kein Hedgefondsexperte zu sein, wenn ich mutmaße, dass der ein oder andere Großanleger besser aus den Hedgefonds herausgekommen ist als die gekündigten Kleinanleger.
Auf welcher Welt lebst Du und in welchen absurden Denkkategorien argumentierst Du, wenn Du Anleger als unethisch bezeichnest, die die Vorgänge einer gerichtlichen Überprüfung zuführen, wenn sich eine Bank nicht so verhält, wie sie es im Prospekt vorher ankündigt?
Mit freundlichen Grüßen
47Elfen
mein lieber JuergB,
jetzt wird es aber wirklich langsam ärgerlich.
Man muss kein Hedgefondsexperte sein, um mit einem an der Börse gehandelten Zertifikat Risikomanagement zu betreiben. Man setzt ein Stop Loss und hofft, bei plötzlichen Kursbewegungen nach unten, egal aus welchem Grunde, einen Käufer zu finden, der bei diesem Zertifikat mit einem Limit günstig einzusteigen versucht. Diese Verkaufs-Chance im Börsenhandel wurde von der SEB einseitig durch Kündigung unterbunden. Sie hat übrigens daraufhin auszuzahlen.
Wenn Du es nun als unethisch darstellst, dass man als Anleger gerichtlich prüfen läßt, ob dies korrekt war, weil man
a) kein Hedgefondsexperte sei
b) darauf zu vertrauen hat, dass die SEB ausschließlich im Kundeninteresse gehandelt hat und nicht, um z.B. Großanlegern und sich selbst noch schnell einen Ausstieg zu einem adäquaten Preis zu sichern (wer denkt denn sowas?)
c) darauf zu vertrauen hat, dass schon alles mit rechten Dingen vorgeht, wenn trotz Auszahlungsanspruch nach Kündigung keine Auszahlung erfolgt,
dann muss ich Dir sagen, dass Du ein Traumtänzer bist.
So blindgläubig ist mittlerweile kaum ein Anleger mehr, nach den Skandalen, bei denen sich Finanzmarktteilnehmer, auch Banken, immer wieder "unkorrekt" verhalten haben, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.
Nicht zuletzt ist durch die Aussetzung des Börsenhandels dem Anleger ein Schaden enstanden, wenn ihm die Chance genommen wurde, an einem solchen Krisentag per Stop-Loss-Order einen Käufer zu suchen. Und ich brauche kein Hedgefondsexperte zu sein, wenn ich mutmaße, dass der ein oder andere Großanleger besser aus den Hedgefonds herausgekommen ist als die gekündigten Kleinanleger.
Auf welcher Welt lebst Du und in welchen absurden Denkkategorien argumentierst Du, wenn Du Anleger als unethisch bezeichnest, die die Vorgänge einer gerichtlichen Überprüfung zuführen, wenn sich eine Bank nicht so verhält, wie sie es im Prospekt vorher ankündigt?
Mit freundlichen Grüßen
47Elfen
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.407.179 von 47Elfen am 04.10.08 07:05:55Ich wollte mich eigentlich zu dem Thema nicht mehr äussern, da ich wohl meinen Punkt klar gemacht habe...
Aber Deine Ignoranz zwingt mich hier nochmals zu posten...
Die SEB hat nicht einen Zertifikathandel gemacht oder garantiert... Wenn Du mit Deinem "Risikomanagement" hier Schiffbruch erlitten hast... dann wohl, weil es wohl besser gewesen wäre, wenn Du doch ein Experte gewesen wärst...
Die Teile wurden schon an der Börse gestoppt, bevor SEB gekündigt hat... das war ein Sekundärmarkt und die Börse hatte diesen gestopt.... theoretisch hätte man die ganze Zeit diesen Sekundärhandel weiterlaufen lassen können, aber es wäre wohl zu illiquid gewesen.. auch hätte ein Market Maker ja auch die ganze Zeit der Marktstörung (von dem Moment des Auffliegens der Homm Sache bis und mit aktuell) keine Möglichkeit sich zu hedgen.. oder Zertifikate zurück zu geben...
Dies hat also mit der ganzen Sache gar nichts zu tun...
Tatsache ist, dass die SEB die Zertis gekündigt hat und dazu wohl sofort die Homm Fonds Anteile gekündigt hat... diese hatten aber Rücknahmen ausgesetzt, womit eine Marktstörung eingetreten war...
Wenn die Rückgabe zu diesem Termin noch möglich gewesen wäre und SEB es nicht gekündigt hätte, würdest Du nun vermutlich auch klagen wollen...
Da nun eine Marktstörung vorliegt, kann nun kein NAV ermittelt werden... oder soll die SEB sagen.. wir schätzen diesen auf 50% und bezahlen diese nun aus???
Somit ist das Zerti gekündigt und sobald die Marktstörung nicht mehr vorliegt, wird ausbeszahlt werden können... Wo ist da bitte das Problem???
Das einzige Problem ist vermutlich, dass SEB nicht ausdrücklich festgelegt hat, dass innerhalb einer bestimmten Frist ODER falls eine Marktstörung besteht nach Ablauf dieser ausbezahlt wird... da haben die RA vermutlich eine Eventualität vergessen...
Ob dies nun den ganzen Prospekt ungültig macht und die ausführlichen Ausführungen nicht reichen, dass Auszahlungen nur erfolgen können wenn keine Marktstörung vorliegt so dass der NAV berechnet werden kann (bzw. dass die SEB natürlich auch die ihr Positionen der angedienten Zertifikate im Fonds auflösen können), werden nun wohl die Rechtsexperten ermitteln... dies weil die Anleger wohl keine Ahnung haben, wie diese Instrumente funktionieren... und der fälschlichen Meinung sind, dass die Bank falsch gehandelt habe... einige (wie Du?) wohl auch wider besseren Wissens...
Aber Deine Ignoranz zwingt mich hier nochmals zu posten...
Die SEB hat nicht einen Zertifikathandel gemacht oder garantiert... Wenn Du mit Deinem "Risikomanagement" hier Schiffbruch erlitten hast... dann wohl, weil es wohl besser gewesen wäre, wenn Du doch ein Experte gewesen wärst...
Die Teile wurden schon an der Börse gestoppt, bevor SEB gekündigt hat... das war ein Sekundärmarkt und die Börse hatte diesen gestopt.... theoretisch hätte man die ganze Zeit diesen Sekundärhandel weiterlaufen lassen können, aber es wäre wohl zu illiquid gewesen.. auch hätte ein Market Maker ja auch die ganze Zeit der Marktstörung (von dem Moment des Auffliegens der Homm Sache bis und mit aktuell) keine Möglichkeit sich zu hedgen.. oder Zertifikate zurück zu geben...
Dies hat also mit der ganzen Sache gar nichts zu tun...
Tatsache ist, dass die SEB die Zertis gekündigt hat und dazu wohl sofort die Homm Fonds Anteile gekündigt hat... diese hatten aber Rücknahmen ausgesetzt, womit eine Marktstörung eingetreten war...
Wenn die Rückgabe zu diesem Termin noch möglich gewesen wäre und SEB es nicht gekündigt hätte, würdest Du nun vermutlich auch klagen wollen...
Da nun eine Marktstörung vorliegt, kann nun kein NAV ermittelt werden... oder soll die SEB sagen.. wir schätzen diesen auf 50% und bezahlen diese nun aus???
Somit ist das Zerti gekündigt und sobald die Marktstörung nicht mehr vorliegt, wird ausbeszahlt werden können... Wo ist da bitte das Problem???
Das einzige Problem ist vermutlich, dass SEB nicht ausdrücklich festgelegt hat, dass innerhalb einer bestimmten Frist ODER falls eine Marktstörung besteht nach Ablauf dieser ausbezahlt wird... da haben die RA vermutlich eine Eventualität vergessen...
Ob dies nun den ganzen Prospekt ungültig macht und die ausführlichen Ausführungen nicht reichen, dass Auszahlungen nur erfolgen können wenn keine Marktstörung vorliegt so dass der NAV berechnet werden kann (bzw. dass die SEB natürlich auch die ihr Positionen der angedienten Zertifikate im Fonds auflösen können), werden nun wohl die Rechtsexperten ermitteln... dies weil die Anleger wohl keine Ahnung haben, wie diese Instrumente funktionieren... und der fälschlichen Meinung sind, dass die Bank falsch gehandelt habe... einige (wie Du?) wohl auch wider besseren Wissens...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.407.179 von 47Elfen am 04.10.08 07:05:55P.S. die Mutmassung, dass die SEB und Grossanleger besser herausgekommen sind, ist natürlich Käse...
Börsenhandel wurde ausgesetzt... (MarketMaker wollte wohl keine weiteren Longpositionen mehr eingehen.. auch nicht zu hohem Discount... wobei wohl nicht der MarketMaker selbst, sondern die Börse selbst diesen gestopt hat, da natürlich keine vernünftige Kurbildung mehr erfolgen konnte..)
Deine Rechtfertigung der aktuellen "Skandale der Banken"... zeigt weiter, dass Du Dir da etwas zurecht biegen musst... willst wohl Deinen (Steuer)Anteil an dem 50 Mrd. Rettungsplan der HRE zurückholen??? Ist das der Grund, wieso, dass es für Dich nun ethisch ist?
Börsenhandel wurde ausgesetzt... (MarketMaker wollte wohl keine weiteren Longpositionen mehr eingehen.. auch nicht zu hohem Discount... wobei wohl nicht der MarketMaker selbst, sondern die Börse selbst diesen gestopt hat, da natürlich keine vernünftige Kurbildung mehr erfolgen konnte..)
Deine Rechtfertigung der aktuellen "Skandale der Banken"... zeigt weiter, dass Du Dir da etwas zurecht biegen musst... willst wohl Deinen (Steuer)Anteil an dem 50 Mrd. Rettungsplan der HRE zurückholen??? Ist das der Grund, wieso, dass es für Dich nun ethisch ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.426.795 von JuergB am 06.10.08 01:37:23Zitat: „Ich wollte mich eigentlich zu dem Thema nicht mehr äussern, da ich wohl meinen Punkt klar gemacht habe“
JuergB, ich denke, du hast hier in den letzten Wochen eindrucksvoll wiedergegeben, wie du den Sachverhalt siehst. Mittlerweile solltest aber auch du akzeptieren, dass es zwei Meinungen gibt. Und es ist doch wohl illusorisch zu glauben, über einen Dialog innerhalb eines Internet-Forums Recht zu bekommen – Recht im Sinne von „diesen Dissens auf diese Art und Weise konsensfähig zu machen“.
Zitat: „Aber Deine Ignoranz zwingt mich hier nochmals zu posten... „
Das, lieber Juerg, liegt im Auge des Betrachters – ich denke, 47Elfen denkt da ähnlich.
Zitat: „…dies weil die Anleger wohl keine Ahnung haben, wie diese Instrumente funktionieren“
Ich für meinen Teil weiß, wie diese Finanzinstrumente funktionieren und bin mir sicher, dass auch viele andere Betroffene sehr wohl wissen, wie ein Zertifikat funktioniert. Hat aber mit dem eigentlichen Sachverhalt nur wenig bis gar nichts zu tun und ist an dieser Stelle auch gar nicht relevant.
Zitat: „Deine Rechtfertigung der aktuellen "Skandale der Banken"... zeigt weiter, dass Du Dir da etwas zurecht biegen musst... willst wohl Deinen (Steuer)Anteil an dem 50 Mrd. Rettungsplan der HRE zurückholen??? Ist das der Grund, wieso, dass es für Dich nun ethisch ist?“
Und wie immer – wenn zwei sich streiten und mit einer rationalen Argumentation nicht weiterkommen – es wird arg unsachlich. Dein letzter Passus bedarf keines Kommentars und zeigt, dass du (ihr) an einem Punkt angelangt bist (seid), der nicht mehr als zielführend bezeichnet werden kann.
Zitat: „wir erinnern uns an das Bild der Justitia mit den verbundenen Augen und der Waage... in D liegen da auf jeden Fall schon vor dem messen auf der einen Seite ein paar Gewichte mit drauf...
Juerg, da liegen weder in Deutschland noch anderswo „ein paar Gewichte drauf“ – die schräg gestellte Waage bzw. deren Balken symbolisieren nach wie vor den Grundsatz IN DUBIO PRO REO – und das läßt mich nach wie vor hoffen.
In diesem Sinne,
Valerie
JuergB, ich denke, du hast hier in den letzten Wochen eindrucksvoll wiedergegeben, wie du den Sachverhalt siehst. Mittlerweile solltest aber auch du akzeptieren, dass es zwei Meinungen gibt. Und es ist doch wohl illusorisch zu glauben, über einen Dialog innerhalb eines Internet-Forums Recht zu bekommen – Recht im Sinne von „diesen Dissens auf diese Art und Weise konsensfähig zu machen“.
Zitat: „Aber Deine Ignoranz zwingt mich hier nochmals zu posten... „
Das, lieber Juerg, liegt im Auge des Betrachters – ich denke, 47Elfen denkt da ähnlich.
Zitat: „…dies weil die Anleger wohl keine Ahnung haben, wie diese Instrumente funktionieren“
Ich für meinen Teil weiß, wie diese Finanzinstrumente funktionieren und bin mir sicher, dass auch viele andere Betroffene sehr wohl wissen, wie ein Zertifikat funktioniert. Hat aber mit dem eigentlichen Sachverhalt nur wenig bis gar nichts zu tun und ist an dieser Stelle auch gar nicht relevant.
Zitat: „Deine Rechtfertigung der aktuellen "Skandale der Banken"... zeigt weiter, dass Du Dir da etwas zurecht biegen musst... willst wohl Deinen (Steuer)Anteil an dem 50 Mrd. Rettungsplan der HRE zurückholen??? Ist das der Grund, wieso, dass es für Dich nun ethisch ist?“
Und wie immer – wenn zwei sich streiten und mit einer rationalen Argumentation nicht weiterkommen – es wird arg unsachlich. Dein letzter Passus bedarf keines Kommentars und zeigt, dass du (ihr) an einem Punkt angelangt bist (seid), der nicht mehr als zielführend bezeichnet werden kann.
Zitat: „wir erinnern uns an das Bild der Justitia mit den verbundenen Augen und der Waage... in D liegen da auf jeden Fall schon vor dem messen auf der einen Seite ein paar Gewichte mit drauf...
Juerg, da liegen weder in Deutschland noch anderswo „ein paar Gewichte drauf“ – die schräg gestellte Waage bzw. deren Balken symbolisieren nach wie vor den Grundsatz IN DUBIO PRO REO – und das läßt mich nach wie vor hoffen.
In diesem Sinne,
Valerie
Und, JuergB, auch dieser kurze Passus aus den letzten FAQ der SEB darf doch angezweifelt werden:
"...schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten."
Denn mittlerweile liegen - je nach ACMH-Fond - validierte und "confirmed NAV" bis zum Teil Juli 2008 vor:
Absolute Germany Fund:
2007: 0%
2008: +11,74% (Juli 2008)
Gesamt: +11,74%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,37%
2008: +10,61 (Mai 2008)
Gesamt: +17,66%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,28%
2008: +2,99% (Mai 2008)
Gesamt: -22,56%
Absolute European Return:
2007: -21,36%
2008: -1,43% (April 2008)
Gesamt: -22,49%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8%
2008: -0,92% (April 2008)
Gesamt: -26,49%
Absolute East West Funds:
2007: -14,82%
2008: -20,01% (April 2008)
Gesamt: -31,84%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Summe Performance seit dem 01.01.2007 (CONFIRMED JE NACH FONDS BIS JULI 2008!): -12,33%
Selbst bei einem Leverage 1,44 ist die Schätzung der SEB eine Provokation und rückt deren Formulierung im VK-Prospekt "Schätzung nach billigem Ermessen" in ein völlig neues Licht - und da ist es nur RECHT, dass ein deutsches Gericht - ergebend aus 315 BGB - u. a. die Ausübung des Ermessens überprüft.
Valerie
P.S. Sollten sich die Performance Angaben inkl. illiquid shares von ACMH bestätigen (liegen bis Ende August 2008) vor, dann reduziert sich der Verlust der Fonds seit dem 01.01.2007 auf ca. 9%! Dieses ist vor allem der überragenden Performance des GERMANY FUNDS (+23%) und des LARGE CAP FUNDS (+14%) in 2008 zu verdanken - zudem sind (waren) diese Fonds im Zertifikat überrepräsentiert.
"...schätzt die Emittentin den Wert des Index rein indikativ in einer Spanne zwischen 50 und 60 Punkten."
Denn mittlerweile liegen - je nach ACMH-Fond - validierte und "confirmed NAV" bis zum Teil Juli 2008 vor:
Absolute Germany Fund:
2007: 0%
2008: +11,74% (Juli 2008)
Gesamt: +11,74%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,37%
2008: +10,61 (Mai 2008)
Gesamt: +17,66%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,28%
2008: +2,99% (Mai 2008)
Gesamt: -22,56%
Absolute European Return:
2007: -21,36%
2008: -1,43% (April 2008)
Gesamt: -22,49%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8%
2008: -0,92% (April 2008)
Gesamt: -26,49%
Absolute East West Funds:
2007: -14,82%
2008: -20,01% (April 2008)
Gesamt: -31,84%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Summe Performance seit dem 01.01.2007 (CONFIRMED JE NACH FONDS BIS JULI 2008!): -12,33%
Selbst bei einem Leverage 1,44 ist die Schätzung der SEB eine Provokation und rückt deren Formulierung im VK-Prospekt "Schätzung nach billigem Ermessen" in ein völlig neues Licht - und da ist es nur RECHT, dass ein deutsches Gericht - ergebend aus 315 BGB - u. a. die Ausübung des Ermessens überprüft.
Valerie
P.S. Sollten sich die Performance Angaben inkl. illiquid shares von ACMH bestätigen (liegen bis Ende August 2008) vor, dann reduziert sich der Verlust der Fonds seit dem 01.01.2007 auf ca. 9%! Dieses ist vor allem der überragenden Performance des GERMANY FUNDS (+23%) und des LARGE CAP FUNDS (+14%) in 2008 zu verdanken - zudem sind (waren) diese Fonds im Zertifikat überrepräsentiert.
Ich kann sowohl der Argumenatation von JürgB (bis auf die letzten Bemerkungen, das war dann doch sehr unsachlich wie Valerie schon rausgestellt hat) als auch der von 47Elfen folgen. Der eine sieht es aus dem Blickwinkel eines Produktanbieters, dem diese Bürokratie auch mal zum Halse raushängt und der andere aus der Sicht des Anlegers.
Letztendlich hat der SEB nicht gerade daran viel gelegen, den Investoren mal ihr Handeln zu erklären und um Verständnis dafür zu werben und zwar in einem Deutsch welches auch der normale Anleger noch verstehen kann. Da war eher Schweigen im Walde bzw. in Juristendeutsch formuliertes Allgemeines bla bla. Gerade weil dieses Produkt ja doch recht intransparent war, hätte man sich auch mal ein bißchen mehr Mühe geben können. So kann man sich dann doch nicht ganz des Eindruckes erwehren, dass die Interessen des Investors für die SEB nicht besonders wichtig sind.
Wenn man sich so verhält braucht man sich auch nicht wundern, wenn man dann verklagt wird.
Letztendlich hat der SEB nicht gerade daran viel gelegen, den Investoren mal ihr Handeln zu erklären und um Verständnis dafür zu werben und zwar in einem Deutsch welches auch der normale Anleger noch verstehen kann. Da war eher Schweigen im Walde bzw. in Juristendeutsch formuliertes Allgemeines bla bla. Gerade weil dieses Produkt ja doch recht intransparent war, hätte man sich auch mal ein bißchen mehr Mühe geben können. So kann man sich dann doch nicht ganz des Eindruckes erwehren, dass die Interessen des Investors für die SEB nicht besonders wichtig sind.
Wenn man sich so verhält braucht man sich auch nicht wundern, wenn man dann verklagt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.430.343 von valerie am 06.10.08 09:32:19Ich will mich zu Deiner Antwort nicht weiter äussern ausser zu diesem einen Zitat:
"Ich für meinen Teil weiß, wie diese Finanzinstrumente funktionieren und bin mir sicher, dass auch viele andere Betroffene sehr wohl wissen, wie ein Zertifikat funktioniert. Hat aber mit dem eigentlichen Sachverhalt nur wenig bis gar nichts zu tun und ist an dieser Stelle auch gar nicht relevant."
Board Mail von Dir an mich am 30.7.08:
"Kurze Frage noch: Wie ist das überhaupt bei dem Zertifikat der SEB oder im Allgemeinen:
Die Bank investiert doch nicht wirklich in die Fonds , sondern bildet doch eigentlich nur den Index ab oder?"
Ich denke das beantwortet wohl alles.... keine weiteren Kommentare von meiner Seite nötig...
"Ich für meinen Teil weiß, wie diese Finanzinstrumente funktionieren und bin mir sicher, dass auch viele andere Betroffene sehr wohl wissen, wie ein Zertifikat funktioniert. Hat aber mit dem eigentlichen Sachverhalt nur wenig bis gar nichts zu tun und ist an dieser Stelle auch gar nicht relevant."
Board Mail von Dir an mich am 30.7.08:
"Kurze Frage noch: Wie ist das überhaupt bei dem Zertifikat der SEB oder im Allgemeinen:
Die Bank investiert doch nicht wirklich in die Fonds , sondern bildet doch eigentlich nur den Index ab oder?"
Ich denke das beantwortet wohl alles.... keine weiteren Kommentare von meiner Seite nötig...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.435.255 von blaky am 06.10.08 14:19:20Hallo Blaky,
auch wenn es für Dich unsachlich vorkommen mag, aber ich kann mir keine anderen Rechtfertigungen vorstellen (habe mir da andere Varianten vorgestellt, aber es ist eben tatsächlich so absurd), wenn jemand es als ethisch erachtet Banken zu verklagen, wenn sie (einmal) nichts falsch gemacht haben und nach gutem Treu und Glauben gehandelt haben... Sicher könnte man Banken in anderen Fällen verklagen... aber wie gesagt für mich ist es in diesem Fall unethisch... was ich mir schon vorstellen kann ist, dass den Beteiligten wirklich überhaupt nicht bewusst ist, wie solche Zertifikate strukturiert werden... wenn sie denken, dass in einen hypothetischen Index investiert werden kann.. und nicht wirklich ins underlying.....
Ich habe ja mehrmals versucht da Aufklärung zu leisten... leider aber offenbar vergeblich...
Ob die SEB da besser Arbeit hätte leisten können weiss ich nicht. Mir scheint ziemlich klar dargestellt worden zu sein, dass sich der Index auf einen FoF der aus Homm Funds besteht lanciert worden ist... ich denke, das geht schon ziemlich gut aus dem Emissionsprospekt hervor, insbesonders auch, dass wenn eine Marktstörung vorliegt, die Titel nicht zurück gegeben werden können...
Leider dürfen sie aus rechtlichen Gründen nicht sagen, dass sie direkt in den FoF investieren.. weil sie eben ein Zertifikat auf einen "Index" machen müssen... sonst funktioniert das rechtlich und steuerlich wohl nicht... ob sie das im Nachhinein hätten anders darstellen sollen, denke ich, wäre rechtlich äusserst bedenklich.... würden die RA dann so drehen, dass die Anleger irregeleitet worden seien...
Es ist durchaus ein Thema das man diskutieren kann, ob Zertifikate Sinn machen... das sieht man in diesem Fall, oder auch in Fällen, wo Anleger nun Lehman Zertis haben und diese wertlos sind.... Wieso läuft das in D über Zertis? Hat die Legislative hier nun die Anleger geschützt oder nicht eher geschädigt? HF sind zwar defacto verboten, aber man hat die Anleger zu den Banken geschickt und sie haben da nun noch einen zusätzlichen Level an Risiko (Emmitentenrisiko)...
Ob das nun so schlau war... und die Merkel will sich wieder mal mit Ignoranz profilieren, indem nun sie auch die Schuld auf die HFs abschiebt und diese teilweise verbieten will... (wäre mal interessant zu erfahren, wie sie denn das machen will)...
auch wenn es für Dich unsachlich vorkommen mag, aber ich kann mir keine anderen Rechtfertigungen vorstellen (habe mir da andere Varianten vorgestellt, aber es ist eben tatsächlich so absurd), wenn jemand es als ethisch erachtet Banken zu verklagen, wenn sie (einmal) nichts falsch gemacht haben und nach gutem Treu und Glauben gehandelt haben... Sicher könnte man Banken in anderen Fällen verklagen... aber wie gesagt für mich ist es in diesem Fall unethisch... was ich mir schon vorstellen kann ist, dass den Beteiligten wirklich überhaupt nicht bewusst ist, wie solche Zertifikate strukturiert werden... wenn sie denken, dass in einen hypothetischen Index investiert werden kann.. und nicht wirklich ins underlying.....
Ich habe ja mehrmals versucht da Aufklärung zu leisten... leider aber offenbar vergeblich...
Ob die SEB da besser Arbeit hätte leisten können weiss ich nicht. Mir scheint ziemlich klar dargestellt worden zu sein, dass sich der Index auf einen FoF der aus Homm Funds besteht lanciert worden ist... ich denke, das geht schon ziemlich gut aus dem Emissionsprospekt hervor, insbesonders auch, dass wenn eine Marktstörung vorliegt, die Titel nicht zurück gegeben werden können...
Leider dürfen sie aus rechtlichen Gründen nicht sagen, dass sie direkt in den FoF investieren.. weil sie eben ein Zertifikat auf einen "Index" machen müssen... sonst funktioniert das rechtlich und steuerlich wohl nicht... ob sie das im Nachhinein hätten anders darstellen sollen, denke ich, wäre rechtlich äusserst bedenklich.... würden die RA dann so drehen, dass die Anleger irregeleitet worden seien...
Es ist durchaus ein Thema das man diskutieren kann, ob Zertifikate Sinn machen... das sieht man in diesem Fall, oder auch in Fällen, wo Anleger nun Lehman Zertis haben und diese wertlos sind.... Wieso läuft das in D über Zertis? Hat die Legislative hier nun die Anleger geschützt oder nicht eher geschädigt? HF sind zwar defacto verboten, aber man hat die Anleger zu den Banken geschickt und sie haben da nun noch einen zusätzlichen Level an Risiko (Emmitentenrisiko)...
Ob das nun so schlau war... und die Merkel will sich wieder mal mit Ignoranz profilieren, indem nun sie auch die Schuld auf die HFs abschiebt und diese teilweise verbieten will... (wäre mal interessant zu erfahren, wie sie denn das machen will)...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.431.510 von valerie am 06.10.08 10:45:24was möchtest Du denn? Dass die zu 50-60 zurückbezahlen... sozusagen nach Ermessen?
Dann könnte ich ja verstehen, dass Ihr das vor Gericht überprüfen möchtet...
Aber wie willst Du mit Deiner Tabelle mit NAVs von April bis Juli, bunt gemischt, eine NAV Indikation überprüfen..? und zu welchem Datum war die denn? Klar, dass das nicht konstant bleibt... Vielleicht war es ja mal wieder höher und hat sich doch gelohnt, dass die wohl nicht gleich alles liquide glatt gestellt haben, oder haben sie doch?
Nun wie es nach dem September aussieht, ist dann noch eine andere Sache.. Equity L/S lag mit ca. 8% im Minus.... War der heftigste HF Monat min. seit 1990....
Dann könnte ich ja verstehen, dass Ihr das vor Gericht überprüfen möchtet...
Aber wie willst Du mit Deiner Tabelle mit NAVs von April bis Juli, bunt gemischt, eine NAV Indikation überprüfen..? und zu welchem Datum war die denn? Klar, dass das nicht konstant bleibt... Vielleicht war es ja mal wieder höher und hat sich doch gelohnt, dass die wohl nicht gleich alles liquide glatt gestellt haben, oder haben sie doch?
Nun wie es nach dem September aussieht, ist dann noch eine andere Sache.. Equity L/S lag mit ca. 8% im Minus.... War der heftigste HF Monat min. seit 1990....
zertifikate sind legalisierter betrug am dummen (klein)anleger.
das sollte jedem klar sein - spaetestens seit lehmann weiss jeder nun auch um die sicherheit solcher instrumente ...
bei einem fondsanteil habe ich wenigstens "etwas" in der hand - bei einem normalen (wasimmerdasauchinzwischenist...) aktienfonds.
seb und consorten haben wieder mal eindringlich aufgezeigt, wozu die banker (ich erspare mir jeden persoenlichen ueber jahre gewachsenen affront gegen diese "gruppe") faehig sind.
nicht nur der kunde wird besch... - nun sind sie auch fuer eine der groessten krisen weltweit verantwortlich. und kommen sie diesmal wieder mit einem kuesschen des steuerzahlers davon?
hoffentlich nicht!
tw
das sollte jedem klar sein - spaetestens seit lehmann weiss jeder nun auch um die sicherheit solcher instrumente ...
bei einem fondsanteil habe ich wenigstens "etwas" in der hand - bei einem normalen (wasimmerdasauchinzwischenist...) aktienfonds.
seb und consorten haben wieder mal eindringlich aufgezeigt, wozu die banker (ich erspare mir jeden persoenlichen ueber jahre gewachsenen affront gegen diese "gruppe") faehig sind.
nicht nur der kunde wird besch... - nun sind sie auch fuer eine der groessten krisen weltweit verantwortlich. und kommen sie diesmal wieder mit einem kuesschen des steuerzahlers davon?
hoffentlich nicht!
tw
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.468.877 von JuergB am 08.10.08 06:24:24Guten Morgen Juerg,
exakt darum geht es doch – unter anderem:
Da behauptet die SEB beispielsweise in den FAQ, man schätze den Wert des Zertifikates auf ca. 50 – 60 Euro.
Zur Erinnerung:
Anfang Januar 2007 repräsentierte das SEB1Z4 noch einen Wert von 103,- Euro, Ende Juli 2008 waren es gar 108,- Euro. Die ACMH Fonds haben seit dem jedoch zu keinem Zeitpunkt (Durchschnitt aller Fonds im Zertifikat) annähernd so viel verloren; darum auch die regelmäßigen Aufstellungen meinerseits, um ein Gefühl dafür zu haben, wo in etwa wir liegen. Auf den September darf man unter den von dir geschilderten Umständen in der Tat sehr gespannt sein.
Juerg, es gab im Vorfeld der Klage zahlreiche Anfragen per Fax und Einschreiben – sowohl an die SEB als auch an die Aquila Capital. Die denken/dachten gar nicht daran, dir als Privatmann zu antworten. Im Grunde blieb da nur der Rechtsweg, will man sich nicht der Willkür einer Bank aussetzen.
Was mich mal interessierte: Wie hättest du denn reagiert, wenn man dir gesagt hätte, dass du mal gerade noch 50% deines Anlagebetrages zurück bekommst, obgleich KEIN ACMH FONDS in 2007 mehr als 25% verlor, der LARGE CAP sogar mit > +6% das Jahr abschloss.
Und auf die Sache/Idee mit der Prospekthaftung kamen nicht wir "unethischen" Anleger; nein, meines Wissens war der Erste, der dieses thematisierte, RA Mattil aus München. Andere RA sahen es dann ähnlich und versuch(t)en per Publikation im www Mandaten zu rekrutieren – durchaus legitim.
Juerg, was bleibt bzw. sich mittlerweile eingestellt hat, der fade Beigeschmack, den diese ganze Geschichte hinterlässt – dazu viele Fragen...
•Warum vertreibt die SEB i.d.R. ihre Zertifikate selbst, überlässt aber gerade den Vertrieb des HOMM Zertifikat einer CAPITAL IDEA Anlageberatung in /ZITAT/ Hannover-Misburg, einem heruntergekommenen Industrieviertel. Die aktuellste Pressemitteilung auf deren Homepage ist vom 8. November 2004. Suche ich mir da nicht als seriöse Bank einen Partner mit einem gewissen Renommee?
•Warum eine AQUILA CAPITAL als die Stelle, die nach einem von der SEB vorgegebenen Rahmen, in die Homm-Fonds investieren darf und dafür satt kassiert? Bei dem eng gesteckten Rahmen hätte das die SEB auch selbst machen können. Zudem distanziert sich die AQUILA CAPITAL mittlerweile gänzlich von diesem Produkt; nichts mehr auf deren Homepage und zahlreiche Fragen an die Presseabteilung blieben ohne jede Stellungnahme. Auch hier die Frage...wie willst du da OHNE Anwalt vorgehen?
•Und warum kümmert sich jetzt auch noch der in Deutschland bekannte und renommierte Wirtschaftsdetektiv M. Fuchsgruber um den Fall „SEB“ und richtet sogar dafür eine eigene Website ein?
Valerie
exakt darum geht es doch – unter anderem:
Da behauptet die SEB beispielsweise in den FAQ, man schätze den Wert des Zertifikates auf ca. 50 – 60 Euro.
Zur Erinnerung:
Anfang Januar 2007 repräsentierte das SEB1Z4 noch einen Wert von 103,- Euro, Ende Juli 2008 waren es gar 108,- Euro. Die ACMH Fonds haben seit dem jedoch zu keinem Zeitpunkt (Durchschnitt aller Fonds im Zertifikat) annähernd so viel verloren; darum auch die regelmäßigen Aufstellungen meinerseits, um ein Gefühl dafür zu haben, wo in etwa wir liegen. Auf den September darf man unter den von dir geschilderten Umständen in der Tat sehr gespannt sein.
Juerg, es gab im Vorfeld der Klage zahlreiche Anfragen per Fax und Einschreiben – sowohl an die SEB als auch an die Aquila Capital. Die denken/dachten gar nicht daran, dir als Privatmann zu antworten. Im Grunde blieb da nur der Rechtsweg, will man sich nicht der Willkür einer Bank aussetzen.
Was mich mal interessierte: Wie hättest du denn reagiert, wenn man dir gesagt hätte, dass du mal gerade noch 50% deines Anlagebetrages zurück bekommst, obgleich KEIN ACMH FONDS in 2007 mehr als 25% verlor, der LARGE CAP sogar mit > +6% das Jahr abschloss.
Und auf die Sache/Idee mit der Prospekthaftung kamen nicht wir "unethischen" Anleger; nein, meines Wissens war der Erste, der dieses thematisierte, RA Mattil aus München. Andere RA sahen es dann ähnlich und versuch(t)en per Publikation im www Mandaten zu rekrutieren – durchaus legitim.
Juerg, was bleibt bzw. sich mittlerweile eingestellt hat, der fade Beigeschmack, den diese ganze Geschichte hinterlässt – dazu viele Fragen...
•Warum vertreibt die SEB i.d.R. ihre Zertifikate selbst, überlässt aber gerade den Vertrieb des HOMM Zertifikat einer CAPITAL IDEA Anlageberatung in /ZITAT/ Hannover-Misburg, einem heruntergekommenen Industrieviertel. Die aktuellste Pressemitteilung auf deren Homepage ist vom 8. November 2004. Suche ich mir da nicht als seriöse Bank einen Partner mit einem gewissen Renommee?
•Warum eine AQUILA CAPITAL als die Stelle, die nach einem von der SEB vorgegebenen Rahmen, in die Homm-Fonds investieren darf und dafür satt kassiert? Bei dem eng gesteckten Rahmen hätte das die SEB auch selbst machen können. Zudem distanziert sich die AQUILA CAPITAL mittlerweile gänzlich von diesem Produkt; nichts mehr auf deren Homepage und zahlreiche Fragen an die Presseabteilung blieben ohne jede Stellungnahme. Auch hier die Frage...wie willst du da OHNE Anwalt vorgehen?
•Und warum kümmert sich jetzt auch noch der in Deutschland bekannte und renommierte Wirtschaftsdetektiv M. Fuchsgruber um den Fall „SEB“ und richtet sogar dafür eine eigene Website ein?
Valerie
Sorry,
Ende Juli 2007 muss es natürlich heißen!
Wunschdenken, Valerie
Ende Juli 2007 muss es natürlich heißen!
Wunschdenken, Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.471.254 von valerie am 08.10.08 09:51:26Zu der Bewertung hatte ich mich schon im Juli #520 geäussert... man muss da schauen auf wann sich das bezieht.. Ich hatte damals 60-70% berechnet... ok 50-60% ist schon noch schlimmer, aber es ist klar, dass es eh eine grobe Schätzung war ohne jegliche rechtliche Relevanz... also kein Grund zum klagen...
Ich kann es nachvollziehen, wenn man eine solche Klage damit rechtfertigt, dass sich die Bank arrogant verhält... das kann ich nicht beurteilen... ist ähnlich dem Fall in den USA der Oma gegen McDonalds, wo es um zu heissen Kaffee ging....
Wobei ich doch auch wieder etwas Mühe habe, wie Du einzelne Firmen miteinander verstrickst und dabei dann alles auf die SEB schiebst... schliesslich klagt ihr ja auch nicht gegen Capital Idea oder Aquila...
Banken machen zumeist Zertis auf eigene Produkte... z.B. irgendwas womit man auf eine bestimmte Wechselkursentwicklung setzen kann.... da haben die selbst die Idee und vermarkten dann dies... Im HF Bereich ist es aber grösstenteils anders... Da gibt es doch recht wenige Anbieter (z.B. Comba) die eigene Produkte hat und diese dann in Zertis verpackt... so ist dieser Markt noch eher in der Hand unabhängiger Spezialisten... zumeist ist das auch gut so... da ist mehr Talent bei Managern, die selbständig sind und einen Grossteil des eigenen Geldes in den eigenen Produkten haben... als bei Bankangestellten, die ein festes Salär erhalten (ok zumeist mit Bonus) und die ihre Verantwortung auf mehrere Leute verteilen (keiner will die nämlich).. und die dann einen Fonds managen in den sie wohl nicht mal selbst investiert sind....
Ich kenne nicht die ganze Geschichte dieses SEB Homm Zertis, gehe aber davon aus, dass z.B. Aquila die Idee hatte und als Marketingpartner CAPITAL IDEA nahm, kann aber auch sein, dass Idea sich da Aquila genommen hat, so als "Portfolioverwalter". Vielleicht ging das ganze sogar von Homm direkt oder von ACM aus... Ich weiss es nicht... Auf jeden Fall erscheint es nicht, dass es von SEB ausging und die dann Aquila den Auftrag gaben der Verwaltung.. wieso würden die so was tun wollen??? Haben ja selbst die ganzen nötigen Lizenzen..
Der Zertifikat Initiator (Capital Idea oder Auquila) hat sich nun die passende Bank gesucht.. meist ein Abwägen der Kosten gegen Reputation (Bekanntheit + Emitentenrisiko) der Bank.. da hatte SEB das Pech, dass sie zum Zuge kamen... und haben womöglich im Prospekt den nun eingetroffenen Fall übersehen... wenn die RA nun gelten machen können, dass deshalb der ganze Emissionsprospekt nicht gilt (kann sein, dass das in D so geht... normalerweise würde man in einem Vertrag zweier Parteien es so machen, dass bei Fehlen oder Ungültigkeit einer Formulierung der Vertrag trotzdem gültig bleibt und im Sinne des Vertrages ausgelegt werden soll)... dann könnt Ihr die SEB hängen und kommt wohl zu 100 wieder raus und SEB hat den Schaden....
Bitte mach doch mal eine Liste, wer am meisten Schuld in dem ganzen Schlamassel hat, bzw. durch Nichtinformieren glänzt.... und dann schauen wir mal gegen wen rechtlich vorgegangen wird....
Ich kann es nachvollziehen, wenn man eine solche Klage damit rechtfertigt, dass sich die Bank arrogant verhält... das kann ich nicht beurteilen... ist ähnlich dem Fall in den USA der Oma gegen McDonalds, wo es um zu heissen Kaffee ging....
Wobei ich doch auch wieder etwas Mühe habe, wie Du einzelne Firmen miteinander verstrickst und dabei dann alles auf die SEB schiebst... schliesslich klagt ihr ja auch nicht gegen Capital Idea oder Aquila...
Banken machen zumeist Zertis auf eigene Produkte... z.B. irgendwas womit man auf eine bestimmte Wechselkursentwicklung setzen kann.... da haben die selbst die Idee und vermarkten dann dies... Im HF Bereich ist es aber grösstenteils anders... Da gibt es doch recht wenige Anbieter (z.B. Comba) die eigene Produkte hat und diese dann in Zertis verpackt... so ist dieser Markt noch eher in der Hand unabhängiger Spezialisten... zumeist ist das auch gut so... da ist mehr Talent bei Managern, die selbständig sind und einen Grossteil des eigenen Geldes in den eigenen Produkten haben... als bei Bankangestellten, die ein festes Salär erhalten (ok zumeist mit Bonus) und die ihre Verantwortung auf mehrere Leute verteilen (keiner will die nämlich).. und die dann einen Fonds managen in den sie wohl nicht mal selbst investiert sind....
Ich kenne nicht die ganze Geschichte dieses SEB Homm Zertis, gehe aber davon aus, dass z.B. Aquila die Idee hatte und als Marketingpartner CAPITAL IDEA nahm, kann aber auch sein, dass Idea sich da Aquila genommen hat, so als "Portfolioverwalter". Vielleicht ging das ganze sogar von Homm direkt oder von ACM aus... Ich weiss es nicht... Auf jeden Fall erscheint es nicht, dass es von SEB ausging und die dann Aquila den Auftrag gaben der Verwaltung.. wieso würden die so was tun wollen??? Haben ja selbst die ganzen nötigen Lizenzen..
Der Zertifikat Initiator (Capital Idea oder Auquila) hat sich nun die passende Bank gesucht.. meist ein Abwägen der Kosten gegen Reputation (Bekanntheit + Emitentenrisiko) der Bank.. da hatte SEB das Pech, dass sie zum Zuge kamen... und haben womöglich im Prospekt den nun eingetroffenen Fall übersehen... wenn die RA nun gelten machen können, dass deshalb der ganze Emissionsprospekt nicht gilt (kann sein, dass das in D so geht... normalerweise würde man in einem Vertrag zweier Parteien es so machen, dass bei Fehlen oder Ungültigkeit einer Formulierung der Vertrag trotzdem gültig bleibt und im Sinne des Vertrages ausgelegt werden soll)... dann könnt Ihr die SEB hängen und kommt wohl zu 100 wieder raus und SEB hat den Schaden....
Bitte mach doch mal eine Liste, wer am meisten Schuld in dem ganzen Schlamassel hat, bzw. durch Nichtinformieren glänzt.... und dann schauen wir mal gegen wen rechtlich vorgegangen wird....
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.487.354 von JuergB am 09.10.08 02:38:32Guten Morgen Juerg,
du schreibst:
normalerweise würde man in einem Vertrag zweier Parteien es so machen, dass bei Fehlen oder Ungültigkeit einer Formulierung der Vertrag trotzdem gültig bleibt und im Sinne des Vertrages ausgelegt werden soll)... dann könnt Ihr die SEB hängen und kommt wohl zu 100 wieder raus und SEB hat den Schaden....
Ja, diese Vorgehensweise ist in auch Deutschland gang und gäbe und schimpft sich SALVATORISCHE KLAUSEL. Aber auch die unterliegt bzw. unterbindet nicht von der vorzunehmenden Prüfung nach §139 BGB. Meines Wissen ist eine solche Klausel jedoch nicht Bestandteil des Prospektes gewesen.
Wie dem auch sei; interessant ist dein Gedanke, dass die Aquila Capital der Initiator war - das ist sehr gut vorstellbar, da die vorrangig im "Alternativen Geschäft" tätig sind. Und bei der Suche nach einer Bank fiel die Wahl dann auf die SEB. Das macht durchaus Sinn.
Um so bedauerlicher, dass sich die AC nun völlig zurückgezogen hat, zurückgezogen im Sinne von, dass kein Zusammenhang zwischen der AC und dem HOMM Zerti mehr herstellbar ist. Wie gesagt: Beim Vermarkten des Produktes war die Aquila Capital sehr aktiv.
Juerg, retrospektiv kann ich nur sagen/schreiben, dass ich Zukunft schon sehr genau beobachte, wer - mit welcher Expertise - ein Produkt anbietet.
Da lobe ich mir doch im Bereich "Alternative Investments" eine MAN GROUP, mit denen ich mal vor einigen Jahren zu tun hatte - die Kommunikation mit Dublin und Zürich und der Service waren von einer Güte, die auch einer SEB oder Aquila Capital gut zu Gesicht gestanden hätten.
Jeder ist eben seines Glückes Schmied - und das gilt für Vermögensverwalter und Banken wohl mehr denn je.
Valerie
du schreibst:
normalerweise würde man in einem Vertrag zweier Parteien es so machen, dass bei Fehlen oder Ungültigkeit einer Formulierung der Vertrag trotzdem gültig bleibt und im Sinne des Vertrages ausgelegt werden soll)... dann könnt Ihr die SEB hängen und kommt wohl zu 100 wieder raus und SEB hat den Schaden....
Ja, diese Vorgehensweise ist in auch Deutschland gang und gäbe und schimpft sich SALVATORISCHE KLAUSEL. Aber auch die unterliegt bzw. unterbindet nicht von der vorzunehmenden Prüfung nach §139 BGB. Meines Wissen ist eine solche Klausel jedoch nicht Bestandteil des Prospektes gewesen.
Wie dem auch sei; interessant ist dein Gedanke, dass die Aquila Capital der Initiator war - das ist sehr gut vorstellbar, da die vorrangig im "Alternativen Geschäft" tätig sind. Und bei der Suche nach einer Bank fiel die Wahl dann auf die SEB. Das macht durchaus Sinn.
Um so bedauerlicher, dass sich die AC nun völlig zurückgezogen hat, zurückgezogen im Sinne von, dass kein Zusammenhang zwischen der AC und dem HOMM Zerti mehr herstellbar ist. Wie gesagt: Beim Vermarkten des Produktes war die Aquila Capital sehr aktiv.
Juerg, retrospektiv kann ich nur sagen/schreiben, dass ich Zukunft schon sehr genau beobachte, wer - mit welcher Expertise - ein Produkt anbietet.
Da lobe ich mir doch im Bereich "Alternative Investments" eine MAN GROUP, mit denen ich mal vor einigen Jahren zu tun hatte - die Kommunikation mit Dublin und Zürich und der Service waren von einer Güte, die auch einer SEB oder Aquila Capital gut zu Gesicht gestanden hätten.
Jeder ist eben seines Glückes Schmied - und das gilt für Vermögensverwalter und Banken wohl mehr denn je.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.490.095 von valerie am 09.10.08 09:07:25Ich gebe Dir da völlig recht, wenn Aquila in diesem Moment einfach schweigt, wie Du das beschriebst, dann ist das nicht akzeptabel. Ich sehe den Fehler wirklich das und natürlich v.a. bei Homm... der ja den ganzen Schrott gekauft hat und den Karren in den Dreck gefahren hat und sich dann einfach aus dem Staub macht...
Wenn man den Anspruch hat einen FoF zu managen, dann muss man da dran bleiben, auch wenn es mal nicht so läuft.... und v.a. muss man natürlich mit den Investoren kommunizieren... in der Krise trennt sich da die Spreu vom Weizen...
Ich habe mir gerade letzthin nochmals die Kommunikation der SEB (vielleicht kam sie etwas spät) durchgelesen und ich muss sagen, dass das ganz ok deren Sicht erläutert... auch wenn es nicht unbedingt das ist was die Anleger hören wollten.
So ist einfach mein Fazit, dass auf die falschen losgegangen wird... meine Meinung... aber ist klar, das sind die wo rechtlich wohl etwas zu holen ist von den Anlegern, weil es ja auch deren direkte Gegenpartei ist... Gegebenfalls könnte man auch beim Vertrieb noch ansetzen.. aber da gibt es wohl keine rechtliche Handhabe, sonst würden die RA da schon längst Werbung für machen...
Wenn man den Anspruch hat einen FoF zu managen, dann muss man da dran bleiben, auch wenn es mal nicht so läuft.... und v.a. muss man natürlich mit den Investoren kommunizieren... in der Krise trennt sich da die Spreu vom Weizen...
Ich habe mir gerade letzthin nochmals die Kommunikation der SEB (vielleicht kam sie etwas spät) durchgelesen und ich muss sagen, dass das ganz ok deren Sicht erläutert... auch wenn es nicht unbedingt das ist was die Anleger hören wollten.
So ist einfach mein Fazit, dass auf die falschen losgegangen wird... meine Meinung... aber ist klar, das sind die wo rechtlich wohl etwas zu holen ist von den Anlegern, weil es ja auch deren direkte Gegenpartei ist... Gegebenfalls könnte man auch beim Vertrieb noch ansetzen.. aber da gibt es wohl keine rechtliche Handhabe, sonst würden die RA da schon längst Werbung für machen...
Anbei die Performance der ACMH-Fonds für den Monat September 2008:
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +0,23%
ALC: -3,10%
Fonds mit B-Shares (Performance ohne B-Shares)
ARE: -10%
AEC: -4,6%
AEW: -16%
AOF: -18%
Das ergibt eine gemittelte Performance von -8,5% im September 2008.
Damit liegt ACMH im Durchschnitt dessen, was die HF im September ablieferten.
Wieder klare Outperformer der AGF und der ALC; hier zeigt ACMH, dass sie es nach wie vor können.
Valerie
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +0,23%
ALC: -3,10%
Fonds mit B-Shares (Performance ohne B-Shares)
ARE: -10%
AEC: -4,6%
AEW: -16%
AOF: -18%
Das ergibt eine gemittelte Performance von -8,5% im September 2008.
Damit liegt ACMH im Durchschnitt dessen, was die HF im September ablieferten.
Wieder klare Outperformer der AGF und der ALC; hier zeigt ACMH, dass sie es nach wie vor können.
Valerie
Zudem liegen jetzt alle "Confirmed NAV's" der Fonds bis Ende Juni 2008 vor - beim AGF gar bis Juli 2008 - und es sieht nach wie vor wesentlich besser aus, als es die SEB uns Glauben machen will:
Absolute Germany Fund:
2007: 0% 2008: +11,74% (Juli 2008) Gesamt: +11,74%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,37% 2008: +9,55 (Juni 2008) Gesamt: +16,52%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,28% 2008: +1,25% (Juni 2008) Gesamt: -23,34%
Absolute European Return:
2007: -21,36% 2008: 0% (Juni 2008) Gesamt: -21,36%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8% 2008: -8,94% (Juni 2008) Gesamt: -32,44%
Absolute East West Funds:
2007: -14,82% 2008: -31,43% (Juni 2008) Gesamt: -41,60%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Performance Fonds von 01/07 bis 06/08 (CONFIRMED NAV’s bis Juni 2008): -14,8%
Valerie
Absolute Germany Fund:
2007: 0% 2008: +11,74% (Juli 2008) Gesamt: +11,74%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,37% 2008: +9,55 (Juni 2008) Gesamt: +16,52%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,28% 2008: +1,25% (Juni 2008) Gesamt: -23,34%
Absolute European Return:
2007: -21,36% 2008: 0% (Juni 2008) Gesamt: -21,36%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8% 2008: -8,94% (Juni 2008) Gesamt: -32,44%
Absolute East West Funds:
2007: -14,82% 2008: -31,43% (Juni 2008) Gesamt: -41,60%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Performance Fonds von 01/07 bis 06/08 (CONFIRMED NAV’s bis Juni 2008): -14,8%
Valerie
Auch wenn es an anderer Stelle schon geschrieben wurde - hier ein Auszug aus der Nachricht von ACMH vom 14.10.2008, die auch noch einmal darstellt, wie gut die überrepräsentierten Fonds unseres Zertifikates in 2008 performten; zudem jetzt flat (siehe Fettdruck letzter Absatz).
New Trading Strategies
Over the past 10 months, ACMH has completed the transition of the Absolute European Catalyst Fund, Absolute Return Europe Fund and Absolute Germany Fund to European mid to large cap trading strategies. The year to date performance of these funds under their new trading strategies is as follows:
Jan – Sept 08 performance at 30 September 2008
Absolute Germany Fund 18.19%
Absolute Large Cap Fund 10.57%
Absolute European Catalyst Fund (A class) -3.85%
Absolute Return Europe Fund (A class) -10.81%
As set out above, on a year to date basis, the trading performance of two funds in particular, the Absolute Germany Fund and the Absolute Large Cap Fund, has been very strong returning 18.19% and 10.57% respectively, during a period which has proven extremely challenging for hedge funds. It should be noted that performance of the A class portfolio of the Absolute European Catalyst Fund and Absolute Return Europe Fund was adversely affected during this period by pre-September 2007 legacy positions, which these funds have since disposed of or are in the process of disposing. ACMH is pleased to report that its funds’ October month to date trading performance will be broadly flat, after having taken the decision on 26 September 2008 to move substantially all of the funds’ A class portfolios to cash and thereby avoiding losses from the precipitous decline in equity values in the first two weeks of October.
Valerie
New Trading Strategies
Over the past 10 months, ACMH has completed the transition of the Absolute European Catalyst Fund, Absolute Return Europe Fund and Absolute Germany Fund to European mid to large cap trading strategies. The year to date performance of these funds under their new trading strategies is as follows:
Jan – Sept 08 performance at 30 September 2008
Absolute Germany Fund 18.19%
Absolute Large Cap Fund 10.57%
Absolute European Catalyst Fund (A class) -3.85%
Absolute Return Europe Fund (A class) -10.81%
As set out above, on a year to date basis, the trading performance of two funds in particular, the Absolute Germany Fund and the Absolute Large Cap Fund, has been very strong returning 18.19% and 10.57% respectively, during a period which has proven extremely challenging for hedge funds. It should be noted that performance of the A class portfolio of the Absolute European Catalyst Fund and Absolute Return Europe Fund was adversely affected during this period by pre-September 2007 legacy positions, which these funds have since disposed of or are in the process of disposing. ACMH is pleased to report that its funds’ October month to date trading performance will be broadly flat, after having taken the decision on 26 September 2008 to move substantially all of the funds’ A class portfolios to cash and thereby avoiding losses from the precipitous decline in equity values in the first two weeks of October.
Valerie
schön !!
kommende Woche ist ja erster Prozeßtag in Frankfurt, oder ??
kommende Woche ist ja erster Prozeßtag in Frankfurt, oder ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.589.239 von -Marc- am 16.10.08 09:49:22Hallo Marc,
NEIN, die Angelegenheit wird erst im Januar 2009 vor dem LG Frankfurt verhandelt.
LG Valerie
NEIN, die Angelegenheit wird erst im Januar 2009 vor dem LG Frankfurt verhandelt.
LG Valerie
ohje, dann bin ich ja mal gespannt was sie uns gedenken zum Jahresende gnädigerweise zu zahlen.
Hast Du denn Grund, warum das verschoben wurde ??
LG, Marc
Hast Du denn Grund, warum das verschoben wurde ??
LG, Marc
Marc,
da die Anzahl der Kläger ein mittlerweile doch recht hohes Ausmass angenommen hat - es kamen ja permanent neue Zertifikateinhaber hinzu - , wollte die Richterin des LG FFM wohl recht vieles in EIN Verfahren packen.
Darum gibt es den ersten Termin im Januar, einen zweiten im Februar.
Schau mal hier:
Der in Deutschland recht bekannte Wirtschaftsdetektiv, M. Fuchsgruber, scheint sich auch intensiv mit der SEB zu beschäftigen. Auf seiner extra eingerichteten PAGE findest du sehr viele Informationen:
http://www.zzertifikate.de/
LG Valerie
da die Anzahl der Kläger ein mittlerweile doch recht hohes Ausmass angenommen hat - es kamen ja permanent neue Zertifikateinhaber hinzu - , wollte die Richterin des LG FFM wohl recht vieles in EIN Verfahren packen.
Darum gibt es den ersten Termin im Januar, einen zweiten im Februar.
Schau mal hier:
Der in Deutschland recht bekannte Wirtschaftsdetektiv, M. Fuchsgruber, scheint sich auch intensiv mit der SEB zu beschäftigen. Auf seiner extra eingerichteten PAGE findest du sehr viele Informationen:
http://www.zzertifikate.de/
LG Valerie
klasse, dank Dir !!
Hast Du eine Info, wann die SEB die Rücnhamen durchführen will ? Das sollte doch im Nov bzw. Dez sein ??
Hast Du eine Info, wann die SEB die Rücnhamen durchführen will ? Das sollte doch im Nov bzw. Dez sein ??
Marc,
ich habe wirklich keine Ahnung wann und ob die SEB überhaupt in irgendeiner Form zum Jahresende abwickeln wird.
Des Weiteren kann ich dir auch nicht sagen, ob die SEB schon Kasse gemacht hat.
Wie du weißt, waren der AGF und ALC nie von den redemptions ausgenommen; zudem gab es unterjährig die Möglichkeit bei den anderen Fonds zu drei Terminen schon mal 10% seiner Anteile zurück zu geben.
Also theoretisch hat die SEB schon ca. 60% liquidiert - aber alles blanke Theorie.
Und bei der Informationspolitik der SEB erwarte ich auch ehrlich gesagt keine News vor dem Prozess.
Valerie
Bitte weitere Detailfragen die eher "privater Natur" sind per PN
ich habe wirklich keine Ahnung wann und ob die SEB überhaupt in irgendeiner Form zum Jahresende abwickeln wird.
Des Weiteren kann ich dir auch nicht sagen, ob die SEB schon Kasse gemacht hat.
Wie du weißt, waren der AGF und ALC nie von den redemptions ausgenommen; zudem gab es unterjährig die Möglichkeit bei den anderen Fonds zu drei Terminen schon mal 10% seiner Anteile zurück zu geben.
Also theoretisch hat die SEB schon ca. 60% liquidiert - aber alles blanke Theorie.
Und bei der Informationspolitik der SEB erwarte ich auch ehrlich gesagt keine News vor dem Prozess.
Valerie
Bitte weitere Detailfragen die eher "privater Natur" sind per PN
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.589.415 von valerie am 16.10.08 10:06:46Ich denke die Information, wann die Marktstörung vorbei sein wird, müsste eher von ACMH kommen.. ich dachte aber schon, dass von einem Termin diesen Herbst die Rede war.... diese kann nur weg sein, wenn alle Fonds (inkl. Pockets) wieder liquide sind... denn in dem Fonds auf die das Zerti lautet ist ja der gesamte Dir bekannte Mix drin....
Das wird auf jeden Fall interessant im Januar, was das Gericht zu den Standpunkten der SEB und RAe meint... wenn es überhaupt dazu kommt... werden die den Termin auch machen, wenn bis dann ausgezahlt ist? Das ist sicher auch ein interessanter Punkt.. die RAe müssten dann wohl die Klage abändern... und rigendwelche Differenzen gelten machen... zwischen effektiver Auszahlung und einem von der SEB zum 31.10. geschätzen NAV plus Verzugszins? und wenn die Differenz negativ wird, bezahlen dann die Kläger diese zurück??? Das wird spannend werden.. werde mir das sehr gerne anschauen....
Das wird auf jeden Fall interessant im Januar, was das Gericht zu den Standpunkten der SEB und RAe meint... wenn es überhaupt dazu kommt... werden die den Termin auch machen, wenn bis dann ausgezahlt ist? Das ist sicher auch ein interessanter Punkt.. die RAe müssten dann wohl die Klage abändern... und rigendwelche Differenzen gelten machen... zwischen effektiver Auszahlung und einem von der SEB zum 31.10. geschätzen NAV plus Verzugszins? und wenn die Differenz negativ wird, bezahlen dann die Kläger diese zurück??? Das wird spannend werden.. werde mir das sehr gerne anschauen....
Zitat:
Die RAe müssten dann wohl die Klage abändern... und irgendwelche Differenzen gelten machen... zwischen effektiver Auszahlung und einem von der SEB zum 31.10. geschätzten NAV plus Verzugszins? Und wenn die Differenz negativ wird, bezahlen dann die Kläger diese zurück???
Lieber Juerg,
Ja selbstredend! So sind wir Deutschen; zunächst helfen wir mit unseren Steuergeldern den deutschen Banken aus der Krise und altruistisch, wie wir sind, denken wir auch unsere nordeuropäischen Nachbarn - was wären wir denn ohne IKEA, Volvo, Saab und die SEB.
Und wenn dann noch etwas übrig bleibt, dann helfen wir auch gerne euch, respektive der UBS, und dürfen dafür aber einmal pro Jahr ohne Vignette 14 Tage am Vierwaldstätter See residieren.
Valerie
Die RAe müssten dann wohl die Klage abändern... und irgendwelche Differenzen gelten machen... zwischen effektiver Auszahlung und einem von der SEB zum 31.10. geschätzten NAV plus Verzugszins? Und wenn die Differenz negativ wird, bezahlen dann die Kläger diese zurück???
Lieber Juerg,
Ja selbstredend! So sind wir Deutschen; zunächst helfen wir mit unseren Steuergeldern den deutschen Banken aus der Krise und altruistisch, wie wir sind, denken wir auch unsere nordeuropäischen Nachbarn - was wären wir denn ohne IKEA, Volvo, Saab und die SEB.
Und wenn dann noch etwas übrig bleibt, dann helfen wir auch gerne euch, respektive der UBS, und dürfen dafür aber einmal pro Jahr ohne Vignette 14 Tage am Vierwaldstätter See residieren.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.599.680 von valerie am 17.10.08 09:04:52Zumindest unterstützt Ihr die RAe, so dass sie sich die Vignette für die Fahrt zum Vierwaldstättersee kaufen können... vielleicht reicht es sogar durch den Gotthard ins Tessin.... sich da ein Häusle zu kaufen für den Ruhestand... und um Steuern zu sparen...
ab dem 04. November sind alle Fonds lt. Absolute Capital wieder für die Rücknahme offen. Ich denke, dann sollte es auch bald Infos zu den Zertifikaten geben.
Fragen eines Zertifikateinhabers an einen Rechtsanwalt via "frag-einen-Anwalt.de"
Hallo,
als Zertifikateinhaber des SEB Zertifikats Homm Select I suche ich nach der richtigen Vorgehensweise um den entstandenen Schaden so klein wie möglich zu halten.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
- Auszahlung nach 40 Tagen: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger das Geld nach 40 Tagen ausbezahlt, oder für alle Zertifikate Inhaber ?
- Prospekthaftungsansprüche: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger Prospekthaftung geltend gemacht, oder sind alle Zertifikate Inhaber dadurch gleichermaßen im Vorteil ?
- Wenn sich ein positiver Gerichtsbeschluss nicht auf alle Zertifikate Inhaber auswirkt, dann kann ich doch immer noch im nachhinein vor Gericht gehen. So senke ich mein Risiko. Welche mit der Sache betraute Rechtsanwaltkanzlei können sie mir Empfehlen ? Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einer Beteiligung von angenommen 10 tsd Euro. Ist es hier nicht am sinvollsten sich einer Sammelklage anzuschließen ?
Die Antworten des Rechtsanwaltes:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
- Auszahlung nach 40 Tagen: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger das Geld nach 40 Tagen ausbezahlt, oder für alle Zertifikate Inhaber ?
Die Zertifikate wurden von Seiten der SEB-Bank zum 31. Oktober 2007 gekündigt und hätten nach den Zertifikatsbedingungen in 40 Tagen ab Fälligkeit ausgekehrt werden müssen.
Der Einwand der SEB, es läge eine sog. "Marktstörung" vor, so dass eine Zertifikatswertberechnung nicht möglich sei, widerspricht den Zertifikatsbedingungen selbst.
Nach § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ist ausdrücklich von der Möglichkeit die Rede, „nach Eintritt einer Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“.
Wenn der ACMH tatsächlich Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate vorlägen - und hiervon ist auszugehen, da die Rücknahmewerte der Fonds veröffentlich worden sind - wäre es nicht nachvollziehbar, dass die SEB-Bank nicht den konkreten Wert eines Zertifikates berechnen kann.
Vor diesem Hintergrund spricht die Wahrscheinlichkeit eher dafür, dass den Anlegern, die bereits Klage erhoben haben, auch ein Auszahlungsanspruch zusteht.
Ein solcher Auszahlungsanspruch würde aber mit einem nicht unerheblichen Wertverlust einhergehen.
Wenn den Klägern ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden würde, wären ausschließlich die Kläger berechtigt.
Andere Zertifikatsinhaber könnten aber im Anschluss selbst Klage erheben.
- Prospekthaftungsansprüche: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger Prospekthaftung geltend gemacht, oder sind alle Zertifikate Inhaber dadurch gleichermaßen im Vorteil ?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, wer bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachwalter oder Garant gegenüber einem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227, NJW 1995, 130).
Darüber hinaus bestehen umfassende Aufklärungs- und Hinweispflichten.
In den Zertifikatsbedingungen ist nicht erklärt, dass der Anleger mit dem Risiko der Nichtberechenbarkeit der Zertifikate zu rechnen hätte bzw. mit einer damit verbundenen Auszahlungsverzögerung.
Aus den Bedingungen ergibt sich vielmehr, dass die SEB-Bank bei vorzeitiger Kündigung eine Berechnung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen durchführt und den Zertifikatswert bei einer Markstörung nach"billigem Ermessen" schätzt.
Dieser Umstand wird zu Recht als bedeutende Umstand für die Kaufentscheidung der Anleger angesehen.
Der Prospekt muss über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren sowie eine Aufklärung über die Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGHZ 123, 106; NJW 2004, 2228).
Insoweit spricht einiges dafür, dass ein Prospekthaftungsanspruch in der Sache durchgreift.
Zertifikatsinhaber, die im Rahmen der Streitgenossenschaft nicht in das Verfahren involviert sind, müssten selbst Klage erheben.
- Wenn sich ein positiver Gerichtsbeschluss nicht auf alle Zertifikate Inhaber auswirkt, dann kann ich doch immer noch im nachhinein vor Gericht gehen. So senke ich mein Risiko. Welche mit der Sache betraute Rechtsanwaltkanzlei können sie mir Empfehlen ? Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einer Beteiligung von angenommen 10 tsd Euro. Ist es hier nicht am sinvollsten sich einer Sammelklage anzuschließen ?
Ja, das können Sie. Sie müssen aber die Verjährung beachten. Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer sechsmonatigen Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des Anlegers von der Fehlerhaftigkeit des Prospekts beginnt (vgl. OLG Frankfurt WM 1988, 1161/1162), ungeachtet dieser Kenntnis spätestens drei Jahre nach Prospektveröffentlichung.
Die RA-Kosten beliefen sich auf EUR 1.235,00 zzgl. MwSt.. Wenn Sie in der Sache unterlägen, kämen weitere Anwaltskosten hinzu. Darüber hinaus müssten Sie die Gerichtskosten von EUR 588,00 tragen.
Eine Sammelklage kennt das deutsche Prozessrecht nicht. Hier wkäme eine Streitgenossenschaft in Betracht, bei der auf Klägerseite mehrere Personen beteiligt sind.
Hinsichtlich der Empfehlung eines Kollegen werde ich mit Ihnen per E-Mail in Kontakt treten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
Hallo,
als Zertifikateinhaber des SEB Zertifikats Homm Select I suche ich nach der richtigen Vorgehensweise um den entstandenen Schaden so klein wie möglich zu halten.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
- Auszahlung nach 40 Tagen: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger das Geld nach 40 Tagen ausbezahlt, oder für alle Zertifikate Inhaber ?
- Prospekthaftungsansprüche: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger Prospekthaftung geltend gemacht, oder sind alle Zertifikate Inhaber dadurch gleichermaßen im Vorteil ?
- Wenn sich ein positiver Gerichtsbeschluss nicht auf alle Zertifikate Inhaber auswirkt, dann kann ich doch immer noch im nachhinein vor Gericht gehen. So senke ich mein Risiko. Welche mit der Sache betraute Rechtsanwaltkanzlei können sie mir Empfehlen ? Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einer Beteiligung von angenommen 10 tsd Euro. Ist es hier nicht am sinvollsten sich einer Sammelklage anzuschließen ?
Die Antworten des Rechtsanwaltes:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
- Auszahlung nach 40 Tagen: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger das Geld nach 40 Tagen ausbezahlt, oder für alle Zertifikate Inhaber ?
Die Zertifikate wurden von Seiten der SEB-Bank zum 31. Oktober 2007 gekündigt und hätten nach den Zertifikatsbedingungen in 40 Tagen ab Fälligkeit ausgekehrt werden müssen.
Der Einwand der SEB, es läge eine sog. "Marktstörung" vor, so dass eine Zertifikatswertberechnung nicht möglich sei, widerspricht den Zertifikatsbedingungen selbst.
Nach § 4.5 der Zertifikatsbedingungen ist ausdrücklich von der Möglichkeit die Rede, „nach Eintritt einer Marktstörung den Zertifikatswert nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten zu schätzen“.
Wenn der ACMH tatsächlich Referenzwerte zur Berechnung der Zertifikate vorlägen - und hiervon ist auszugehen, da die Rücknahmewerte der Fonds veröffentlich worden sind - wäre es nicht nachvollziehbar, dass die SEB-Bank nicht den konkreten Wert eines Zertifikates berechnen kann.
Vor diesem Hintergrund spricht die Wahrscheinlichkeit eher dafür, dass den Anlegern, die bereits Klage erhoben haben, auch ein Auszahlungsanspruch zusteht.
Ein solcher Auszahlungsanspruch würde aber mit einem nicht unerheblichen Wertverlust einhergehen.
Wenn den Klägern ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden würde, wären ausschließlich die Kläger berechtigt.
Andere Zertifikatsinhaber könnten aber im Anschluss selbst Klage erheben.
- Prospekthaftungsansprüche: 1.) Wie stehen die Chancen, dass sich das Gericht dafür entscheidet ? 2.) Würde im positiven Fall nur für die Kläger Prospekthaftung geltend gemacht, oder sind alle Zertifikate Inhaber dadurch gleichermaßen im Vorteil ?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, wer bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachwalter oder Garant gegenüber einem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227, NJW 1995, 130).
Darüber hinaus bestehen umfassende Aufklärungs- und Hinweispflichten.
In den Zertifikatsbedingungen ist nicht erklärt, dass der Anleger mit dem Risiko der Nichtberechenbarkeit der Zertifikate zu rechnen hätte bzw. mit einer damit verbundenen Auszahlungsverzögerung.
Aus den Bedingungen ergibt sich vielmehr, dass die SEB-Bank bei vorzeitiger Kündigung eine Berechnung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen durchführt und den Zertifikatswert bei einer Markstörung nach"billigem Ermessen" schätzt.
Dieser Umstand wird zu Recht als bedeutende Umstand für die Kaufentscheidung der Anleger angesehen.
Der Prospekt muss über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren sowie eine Aufklärung über die Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGHZ 123, 106; NJW 2004, 2228).
Insoweit spricht einiges dafür, dass ein Prospekthaftungsanspruch in der Sache durchgreift.
Zertifikatsinhaber, die im Rahmen der Streitgenossenschaft nicht in das Verfahren involviert sind, müssten selbst Klage erheben.
- Wenn sich ein positiver Gerichtsbeschluss nicht auf alle Zertifikate Inhaber auswirkt, dann kann ich doch immer noch im nachhinein vor Gericht gehen. So senke ich mein Risiko. Welche mit der Sache betraute Rechtsanwaltkanzlei können sie mir Empfehlen ? Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einer Beteiligung von angenommen 10 tsd Euro. Ist es hier nicht am sinvollsten sich einer Sammelklage anzuschließen ?
Ja, das können Sie. Sie müssen aber die Verjährung beachten. Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer sechsmonatigen Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des Anlegers von der Fehlerhaftigkeit des Prospekts beginnt (vgl. OLG Frankfurt WM 1988, 1161/1162), ungeachtet dieser Kenntnis spätestens drei Jahre nach Prospektveröffentlichung.
Die RA-Kosten beliefen sich auf EUR 1.235,00 zzgl. MwSt.. Wenn Sie in der Sache unterlägen, kämen weitere Anwaltskosten hinzu. Darüber hinaus müssten Sie die Gerichtskosten von EUR 588,00 tragen.
Eine Sammelklage kennt das deutsche Prozessrecht nicht. Hier wkäme eine Streitgenossenschaft in Betracht, bei der auf Klägerseite mehrere Personen beteiligt sind.
Hinsichtlich der Empfehlung eines Kollegen werde ich mit Ihnen per E-Mail in Kontakt treten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
ist nicht langsam mal das "jahr" vorbei - das immer wieder auftaucht?
die finds sind wieder geoeffnet und nur die schhhhhhh.......bank meldet sich nicht und macht einen auf taub und stumm.
in meinen augen reiten die sich immer weiter rein.
die finds sind wieder geoeffnet und nur die schhhhhhh.......bank meldet sich nicht und macht einen auf taub und stumm.
in meinen augen reiten die sich immer weiter rein.
Im Gegenteil:
Die SEB scheint Geschmack gefunden zu haben; lese soeben:
SEB ImmoInvest setzt Rücknahme von Anteilen vorübergehend aus
Der Verkauf von Anteilen an dem Offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest ist zunächst für eine Frist von drei Monaten (seit 29. Oktober 2008) ausgesetzt. Zum Schutz des Anlagevermögens und um die positive Entwicklung des Fonds zu sichern, hat sich das Fondsmanagement zu diesem Schritt entschlossen.
Der Kauf von Anteilen ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die zeitlich befristete Aussetzung der Anteilrücknahme hat keine negativen Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Fondsvermögens. SEB ImmoInvest weist langfristig das beste Rendite/Risiko-Verhältnis aller Offenen Immobilienfonds auf.
Ich glaube, die wollen sich ganz einfach aus dem Derivate- und Fonds - Geschäft zurückziehen. Anders sind derartige Verhaltensweisen kaum noch zu erklären.
Valerie
Die SEB scheint Geschmack gefunden zu haben; lese soeben:
SEB ImmoInvest setzt Rücknahme von Anteilen vorübergehend aus
Der Verkauf von Anteilen an dem Offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest ist zunächst für eine Frist von drei Monaten (seit 29. Oktober 2008) ausgesetzt. Zum Schutz des Anlagevermögens und um die positive Entwicklung des Fonds zu sichern, hat sich das Fondsmanagement zu diesem Schritt entschlossen.
Der Kauf von Anteilen ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die zeitlich befristete Aussetzung der Anteilrücknahme hat keine negativen Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Fondsvermögens. SEB ImmoInvest weist langfristig das beste Rendite/Risiko-Verhältnis aller Offenen Immobilienfonds auf.
Ich glaube, die wollen sich ganz einfach aus dem Derivate- und Fonds - Geschäft zurückziehen. Anders sind derartige Verhaltensweisen kaum noch zu erklären.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.289.140 von 47Elfen am 26.09.08 11:42:35Ich schrieb am 26.9.08 (als Antwort auf JuergB):
"Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat, nämlich ob es richtig war, im Prospekt mit keinem Wort das jetzt eingetretene Szenario als mögliches Szenario zu beschreiben, dann zu kündigen, ohne in der im Prospekt angekündigten Frist auszuzahlen, und schließlich nicht die im Prospekt für den Notfall angekündigte Möglichkeit der Schätzung zu nutzen."
Wie sich jetzt herausstellt, sieht es ein befragter Anwalt in seiner Stellungnahme exakt genauso.
"Das Gericht (und nicht ein selbsternannter Experte) wird schließlich entscheiden, ob die SEB alles richtig gemacht hat, nämlich ob es richtig war, im Prospekt mit keinem Wort das jetzt eingetretene Szenario als mögliches Szenario zu beschreiben, dann zu kündigen, ohne in der im Prospekt angekündigten Frist auszuzahlen, und schließlich nicht die im Prospekt für den Notfall angekündigte Möglichkeit der Schätzung zu nutzen."
Wie sich jetzt herausstellt, sieht es ein befragter Anwalt in seiner Stellungnahme exakt genauso.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.911.244 von valerie am 11.11.08 14:22:38fuer mich ist das offensichtlich betrug, was die SEB hier mit den homm-zertifikaten macht.
es muss nun ausgezahlt bzw. geschaetzt werden.
ich empfehle eine anzeige wegen unterschlagung bzw. betruges!
irgendwann ist es genug mit den arroganten baenkern.
es muss nun ausgezahlt bzw. geschaetzt werden.
ich empfehle eine anzeige wegen unterschlagung bzw. betruges!
irgendwann ist es genug mit den arroganten baenkern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.912.822 von 47Elfen am 11.11.08 17:00:24Der RA scheint übersehen zu haben, dass die SEB bei Marktstörungen den NAV schätzen KANN aber nicht MUSS.... Ich denke, das geht klar aus dem Prospekt hervor... Auch bezweifle ich sehr stark, dass wirklich für alle SidePockets dieser Investments innerhalb dieser 40 Tage Schätzungswerte bestanden haben... aber da weiss Valerie wohl mehr...
Aber wie gesagt besteht die Marktstörung offenbar noch immer und die SEB MUSS keinen NAV berechnen...
Aber wie gesagt besteht die Marktstörung offenbar noch immer und die SEB MUSS keinen NAV berechnen...
Guten Morgen Juerg,
da stimme ich dir vollkommen zu.
Laut Prospekt KANN die SEB "nach billigem Ermessen" schätzen, MUSS es aber nicht.
Von daher ist diese Argumentation doch recht dünn.
Andererseits...was willst du von einem Rechtsanwalt erwarten, der eine Rechtsberatung für 140,- Euro über das www anbietet. Der Fall SEB ist so komplex und bedarf des gründlichen Studium aller Vorgänge, Fakten und Unterlagen...und da wäre meine Motivation bei der Vergütung auch begrenzt.
Gemäß meiner Information sind die ACMH Fonds seit dem 04. November wieder offen bzw. können Rücknahmen geltend gemacht werden.
Auch hier werfe ich der SEB eine sehr Anleger-unfreundliche Kommunikation vor; die letzten Infos zum Zertifikat stammen vom 04. Juli des Jahres. Angesichts der Besorgnis der Anleger hätte ich mir gewünscht, dass die SEB die Anleger nicht im Regen stehen lässt und durch regelmäßige Updates über das weitere Procedere informiert.
Aber all das hatten wir schon, und man darf gespannt sein, wann sich die Schweden mal bequemen, etwas von sich hören/lesen zu lassen.
Valerie
da stimme ich dir vollkommen zu.
Laut Prospekt KANN die SEB "nach billigem Ermessen" schätzen, MUSS es aber nicht.
Von daher ist diese Argumentation doch recht dünn.
Andererseits...was willst du von einem Rechtsanwalt erwarten, der eine Rechtsberatung für 140,- Euro über das www anbietet. Der Fall SEB ist so komplex und bedarf des gründlichen Studium aller Vorgänge, Fakten und Unterlagen...und da wäre meine Motivation bei der Vergütung auch begrenzt.
Gemäß meiner Information sind die ACMH Fonds seit dem 04. November wieder offen bzw. können Rücknahmen geltend gemacht werden.
Auch hier werfe ich der SEB eine sehr Anleger-unfreundliche Kommunikation vor; die letzten Infos zum Zertifikat stammen vom 04. Juli des Jahres. Angesichts der Besorgnis der Anleger hätte ich mir gewünscht, dass die SEB die Anleger nicht im Regen stehen lässt und durch regelmäßige Updates über das weitere Procedere informiert.
Aber all das hatten wir schon, und man darf gespannt sein, wann sich die Schweden mal bequemen, etwas von sich hören/lesen zu lassen.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.955.300 von valerie am 15.11.08 09:32:16Ich wünsche Euch da alles Gute, es ist zu hoffen, dass die Fonds nun wirklich zurückgegeben werden können...
Wobei für Euch nicht wirklich die ACMH Fonds ausschlaggebend sind, sondern der Dachfonds auf den das Zerti lautet...
Hast Du diesen Prospekt? Kennst Du die Bedingungen darin?
Hat ACMH oder dieser Dachfonds irgendwelche Gates?
Gruss
Jürg
Wobei für Euch nicht wirklich die ACMH Fonds ausschlaggebend sind, sondern der Dachfonds auf den das Zerti lautet...
Hast Du diesen Prospekt? Kennst Du die Bedingungen darin?
Hat ACMH oder dieser Dachfonds irgendwelche Gates?
Gruss
Jürg
Juerg,
ich habe bzgl. des Dachfonds überhaupt keine Informationen.
Ich weiß lediglich, dass zu Laufzeitbeginn des SEB1Z4 zunächst vier ACMH Fonds den "Umbrella-Fonds" bildeten, darunter die beiden immer noch gut performenden GERMANY + LARGE CAP.
Gut ein halbes Jahr später kamen dann zwei weitere ACMH Fonds hinzu.
Und konkretere Infos zum Dachfonds, der dem Zertifikat zu Grunde liegt, hat - wenn überhaupt - Aquila Capital.
Und deren Informationspolitik ist noch katastrophaler als die der SEB.
Valerie
ich habe bzgl. des Dachfonds überhaupt keine Informationen.
Ich weiß lediglich, dass zu Laufzeitbeginn des SEB1Z4 zunächst vier ACMH Fonds den "Umbrella-Fonds" bildeten, darunter die beiden immer noch gut performenden GERMANY + LARGE CAP.
Gut ein halbes Jahr später kamen dann zwei weitere ACMH Fonds hinzu.
Und konkretere Infos zum Dachfonds, der dem Zertifikat zu Grunde liegt, hat - wenn überhaupt - Aquila Capital.
Und deren Informationspolitik ist noch katastrophaler als die der SEB.
Valerie
#Juerg
Das sind die Infos zum Dachfonds im Prospekt - ob es dir weiterhilft, keine Ahnung.
LG Valerie
Bei dem Referenzindex handelt es sich um einen Index, der von Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) (der „Indexsponsor“) entwickelt wurde. Bestandteil des Index ist ein stimmrechtsloser Vorzugsgewinnanteil (non-voting preference share) der Klasse A des Hedge Select 4 Fund (der „Referenzfonds“), eines nach dem Recht der Cayman Islands am 6. Juni 2006 als Dach-Hedgefonds errichteten Investmentvermögens,
dessen Vermögen von Aquila Capital Concepts GmbH, Hamburg (als Portfoliomanager) in andere Single- und Dach-Hedgefonds (die „Zielfonds“) angelegt wird. Die Anlagen in diese Zielfonds können entweder direkt oder indirekt (d.h. über Zertifikate und andere strukturierte Produkte) erfolgen. Dabei wird angestrebt,
überwiegend Zielfonds zu erwerben, die von Absolute Capital Management Holding Limited (Cayman Islands)verwaltet werden. Anlagen des Referenzfonds bei ein und demselben Zielfonds sind auf maximal 30% des Vermögens des Referenzfonds begrenzt. Für Zwecke des Liquiditätsmanagements kann das Vermögen des Referenzfonds auch in Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente angelegt werden. Neben den anderen
laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Referenzfonds gehen die an die Aquila Capital Concepts GmbH zu zahlenden Vergütungen zu Lasten des Vermögens des Referenzfonds, welche neben einer festen (und unabhängig von der Wertentwicklung des Vermögens des Referenzfonds zu zahlenden) Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 2% p.a. des Nettovermögens auch eine quartalsweise anfallende erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 4,9% des Anstiegs des Nettovermögens über den höchsten jeweils zum
Ende eines Kalenderquartals erzielten Wert (mindestens aber über den anfänglichen Ausgabepreis von EUR 100,00 pro Anteil) umfassen.
Das sind die Infos zum Dachfonds im Prospekt - ob es dir weiterhilft, keine Ahnung.
LG Valerie
Bei dem Referenzindex handelt es sich um einen Index, der von Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm (Schweden) (der „Indexsponsor“) entwickelt wurde. Bestandteil des Index ist ein stimmrechtsloser Vorzugsgewinnanteil (non-voting preference share) der Klasse A des Hedge Select 4 Fund (der „Referenzfonds“), eines nach dem Recht der Cayman Islands am 6. Juni 2006 als Dach-Hedgefonds errichteten Investmentvermögens,
dessen Vermögen von Aquila Capital Concepts GmbH, Hamburg (als Portfoliomanager) in andere Single- und Dach-Hedgefonds (die „Zielfonds“) angelegt wird. Die Anlagen in diese Zielfonds können entweder direkt oder indirekt (d.h. über Zertifikate und andere strukturierte Produkte) erfolgen. Dabei wird angestrebt,
überwiegend Zielfonds zu erwerben, die von Absolute Capital Management Holding Limited (Cayman Islands)verwaltet werden. Anlagen des Referenzfonds bei ein und demselben Zielfonds sind auf maximal 30% des Vermögens des Referenzfonds begrenzt. Für Zwecke des Liquiditätsmanagements kann das Vermögen des Referenzfonds auch in Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente angelegt werden. Neben den anderen
laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Referenzfonds gehen die an die Aquila Capital Concepts GmbH zu zahlenden Vergütungen zu Lasten des Vermögens des Referenzfonds, welche neben einer festen (und unabhängig von der Wertentwicklung des Vermögens des Referenzfonds zu zahlenden) Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 2% p.a. des Nettovermögens auch eine quartalsweise anfallende erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 4,9% des Anstiegs des Nettovermögens über den höchsten jeweils zum
Ende eines Kalenderquartals erzielten Wert (mindestens aber über den anfänglichen Ausgabepreis von EUR 100,00 pro Anteil) umfassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.960.319 von valerie am 15.11.08 20:06:19nun das hilft nicht wirklich weiter.. man müsste den prospekt von diesem Dachfonds haben...
Wichtig für die Auszahlung des Zertis ist ja schliesslich, dass in diesem Dachfonds keine Marktstörung mehr besteht...
Wichtig für die Auszahlung des Zertis ist ja schliesslich, dass in diesem Dachfonds keine Marktstörung mehr besteht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.962.709 von JuergB am 16.11.08 01:58:14sonst habt Ihr keine Probleme?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.971.437 von 47Elfen am 16.11.08 23:25:30nein zum Glück nicht... Du?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.971.597 von JuergB am 16.11.08 23:49:14und die SEB liest, schmunzelt und schweigt ...
Hier gibt's einen FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG der SEB AG
für die Inhaber der Alternative-Investment-Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified HOMM Select I-A Index:
http://www.hedgeconcept.de/hedgeconcept/data/documents/42/20…
für die Inhaber der Alternative-Investment-Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified HOMM Select I-A Index:
http://www.hedgeconcept.de/hedgeconcept/data/documents/42/20…
Hallo Antorcha,
war sicherlich lieb gedacht von dir, aber der FAQ-Katalog ist schon recht alt; Januar 2008.
Die letzten FAQ stammen meines Wissens vom 04.07.08.
Auch die wurden hier bereits publiziert.
...ja, und seit dem 04.07. schweigt die SEB; bleibt nur zu hoffen, dass es sie noch gibt.
LG und dennoch DANKE,
Valerie
war sicherlich lieb gedacht von dir, aber der FAQ-Katalog ist schon recht alt; Januar 2008.
Die letzten FAQ stammen meines Wissens vom 04.07.08.
Auch die wurden hier bereits publiziert.
...ja, und seit dem 04.07. schweigt die SEB; bleibt nur zu hoffen, dass es sie noch gibt.
LG und dennoch DANKE,
Valerie
Anbei für die Leser hier die Performance der ACMH-Fonds für den Monat Oktober 2008 (Muhlan schrieb es schon im ACMH-Thread):
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +1,03%
ALC: -0,63%
Fonds mit B-Shares (Performance ohne B-Shares)
ARE: +0,63%
AEC: -1,88%
AEW: -16,69%
AOF: -11,84%
Das ergibt eine gemittelte Performance von ca. -4,7% im Oktober 2008.
Valerie
Fonds ohne B-Shares:
AGF: +1,03%
ALC: -0,63%
Fonds mit B-Shares (Performance ohne B-Shares)
ARE: +0,63%
AEC: -1,88%
AEW: -16,69%
AOF: -11,84%
Das ergibt eine gemittelte Performance von ca. -4,7% im Oktober 2008.
Valerie
So, da der Tag der Abrechnung naht...ACMH hat ebenso die CONFIRMED NAV der Euro Class Fonds bis Ende September 2008 publiziert.
Absolute Germany Fund:
2007: 0% 2008: +23% Gesamt: +23%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,3% 2008: +8,2% Gesamt: +15%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,2% 2008: -1% Gesamt: -25%
Absolute European Return:
2007: -21,3% 2008: -9,8% Gesamt: -29%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8% 2008: -17% Gesamt: -39%
Absolute East West Funds:
2007: -14,8% 2008: -54% Gesamt: -61%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Gemittelte Performance Fonds von 01/07 bis 10/08: -19,3%
Man darf also gespannt sein, was die SEB den Anlegern anbietet.
Ich bin überzeugt davon, dass die SEB hier sehr kulant und anlegerfreundlich handeln wird und ca. 80 - 85 Euro zurück zahlt.
Valerie
Absolute Germany Fund:
2007: 0% 2008: +23% Gesamt: +23%
Absolute Large Cap Funds:
2007: +6,3% 2008: +8,2% Gesamt: +15%
Absolute European Catalyst:
2007: -24,2% 2008: -1% Gesamt: -25%
Absolute European Return:
2007: -21,3% 2008: -9,8% Gesamt: -29%
Absolute Octane Funds:
2007: -25,8% 2008: -17% Gesamt: -39%
Absolute East West Funds:
2007: -14,8% 2008: -54% Gesamt: -61%
ZERTIFIKAT SEB1Z4:
01.01.2007: 103,- Euro
Gemittelte Performance Fonds von 01/07 bis 10/08: -19,3%
Man darf also gespannt sein, was die SEB den Anlegern anbietet.
Ich bin überzeugt davon, dass die SEB hier sehr kulant und anlegerfreundlich handeln wird und ca. 80 - 85 Euro zurück zahlt.
Valerie
FTD:
In der Auseinandersetzung um Zertifikate auf Produkte des Hedge-Fonds-Managers Florian Homm gibt es einen kleinen Lichtblick für die Anleger. Die SEB Bank als Emittent hofft zumindest, noch 2008 Anteile zurückzuzahlen.
Einzelheiten könne er aber nicht nennen, sagte ein SEB-Sprecher. In dem seit gut einem Jahr währenden Konflikt zwischen Anlegern und der SEB in Deutschland geht es um eine vorzeitige Kündigung zweier Zertifikate auf Homm-Fonds. Ein Kernstreitpunkt ist die Frage, ob der Auslöser eine Marktstörung ist oder ob Homm selbst den Absturz der Fonds verursacht hat. Die SEB beruft sich auf eine Marktstörung, die laut Prospekt eine Kündigung ermöglicht - andere Anbieter führen ähnliche Klauseln in Prospekten. Die Rückzahlung steht seitdem aus.
Eigentlich wären die Rückzahlungen bereits im Dezember 2007 fällig gewesen. Die Investoren konnten die Papiere auch nicht einfach verkaufen, weil sie an der Börse vom Handel ausgesetzt wurden. Deshalb gehen Anlegeranwälte gegen die SEB vor. "Sollte es Auszahlungen geben, muss man schauen, wie hoch sie sind", sagte Anwalt Markolf Schmidt, dessen Mandaten rund 500.000 Euro in die Produkte gesteckt haben. Er sei aber skeptisch, ob das vor seinem ersten Verhandlungstermin Ende Januar passiere. Schmidt moniert, dass der Prospekt in vielen Punkten fehlerhaft sei und dass sich die SEB das Geld nicht gleich nach Homms Verschwinden gesichert habe. "Wir haben keine Marktstörung, sondern eine Personalstörung", sagte Anwalt Peter Mattil. Er bezeichnet das bisherige Vorgehen der SEB als "extrem ungewöhnlich". Mattil vertritt Anleger, die zwischen 10.000 und 100.000 Euro investiert haben.
LG Valerie
In der Auseinandersetzung um Zertifikate auf Produkte des Hedge-Fonds-Managers Florian Homm gibt es einen kleinen Lichtblick für die Anleger. Die SEB Bank als Emittent hofft zumindest, noch 2008 Anteile zurückzuzahlen.
Einzelheiten könne er aber nicht nennen, sagte ein SEB-Sprecher. In dem seit gut einem Jahr währenden Konflikt zwischen Anlegern und der SEB in Deutschland geht es um eine vorzeitige Kündigung zweier Zertifikate auf Homm-Fonds. Ein Kernstreitpunkt ist die Frage, ob der Auslöser eine Marktstörung ist oder ob Homm selbst den Absturz der Fonds verursacht hat. Die SEB beruft sich auf eine Marktstörung, die laut Prospekt eine Kündigung ermöglicht - andere Anbieter führen ähnliche Klauseln in Prospekten. Die Rückzahlung steht seitdem aus.
Eigentlich wären die Rückzahlungen bereits im Dezember 2007 fällig gewesen. Die Investoren konnten die Papiere auch nicht einfach verkaufen, weil sie an der Börse vom Handel ausgesetzt wurden. Deshalb gehen Anlegeranwälte gegen die SEB vor. "Sollte es Auszahlungen geben, muss man schauen, wie hoch sie sind", sagte Anwalt Markolf Schmidt, dessen Mandaten rund 500.000 Euro in die Produkte gesteckt haben. Er sei aber skeptisch, ob das vor seinem ersten Verhandlungstermin Ende Januar passiere. Schmidt moniert, dass der Prospekt in vielen Punkten fehlerhaft sei und dass sich die SEB das Geld nicht gleich nach Homms Verschwinden gesichert habe. "Wir haben keine Marktstörung, sondern eine Personalstörung", sagte Anwalt Peter Mattil. Er bezeichnet das bisherige Vorgehen der SEB als "extrem ungewöhnlich". Mattil vertritt Anleger, die zwischen 10.000 und 100.000 Euro investiert haben.
LG Valerie
Ich schlage vor zum Deutschen Unwort 2008:
PERSONALSTÖRUNG
PERSONALSTÖRUNG
Mal ne dumme Frage:
Wer hat denn die Kohle aus den Geldern der Investoren? In den Fonds sind sie ja schon lange nicht mehr gebunden (zumindest was die A-Shares angeht). Und was in den B-Shares steckt wird über die Zeit liquidiert, wobei sich das wegen der Finanzmarktkrise wohl noch länger hinziehn dürfte. Wenn die SEB also die Gelder auf Basis eines NAV auszahlt, der anhand der Performance der Fonds berechnet wurde, wäre doch die Frage was mit den Geldern in den B-Shares ist. Lassen sich diese nur zu noch niedrigeren Kursen verkaufen zahlt die SEB drauf, können dagagen höhere Kurse erzielt werden ist der Anleger der Dumme.
Wer hat denn die Kohle aus den Geldern der Investoren? In den Fonds sind sie ja schon lange nicht mehr gebunden (zumindest was die A-Shares angeht). Und was in den B-Shares steckt wird über die Zeit liquidiert, wobei sich das wegen der Finanzmarktkrise wohl noch länger hinziehn dürfte. Wenn die SEB also die Gelder auf Basis eines NAV auszahlt, der anhand der Performance der Fonds berechnet wurde, wäre doch die Frage was mit den Geldern in den B-Shares ist. Lassen sich diese nur zu noch niedrigeren Kursen verkaufen zahlt die SEB drauf, können dagagen höhere Kurse erzielt werden ist der Anleger der Dumme.
Hallo Muhlan,
schön, mal hier von dir zu lesen. Wir kennen uns ja gut aus dem ACMH Thread.
Die Frage nach den Geldern ist eine Gute. Ich frage mich auch, warum die SEB es als nicht notwendig erachtet, die Anleger regelmäßig upzudaten.
Wie du ja schon schreibst - ich monierte das auch schon vor einigen Monaten - hat die SEB schon einen Großteil "Kasse" machen können.
Wie du weißt, hat ACMH Teilrücknahmen unterjährig gestattet; im ALC und AGF waren gar komplette Liquidationen möglich.
What shall's. Es ist, wie es ist.
Die SEB schweigt und Aquila Capital ebenfalls. Und ich wüßte nicht, auf welchem Wege derartige Infos sonst zu beschaffen wären.
LG Valerie
schön, mal hier von dir zu lesen. Wir kennen uns ja gut aus dem ACMH Thread.
Die Frage nach den Geldern ist eine Gute. Ich frage mich auch, warum die SEB es als nicht notwendig erachtet, die Anleger regelmäßig upzudaten.
Wie du ja schon schreibst - ich monierte das auch schon vor einigen Monaten - hat die SEB schon einen Großteil "Kasse" machen können.
Wie du weißt, hat ACMH Teilrücknahmen unterjährig gestattet; im ALC und AGF waren gar komplette Liquidationen möglich.
What shall's. Es ist, wie es ist.
Die SEB schweigt und Aquila Capital ebenfalls. Und ich wüßte nicht, auf welchem Wege derartige Infos sonst zu beschaffen wären.
LG Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.101.699 von valerie am 28.11.08 12:15:12In den A-Shares ist die SEB ja definitiv draussen. Das einzige wo sie noch drin hängen dürften sind die B-Shares. Aber Geld haben sie von ACMH defintiv schon bekommen.
Zitat: "In den A-Shares ist die SEB ja definitiv draussen".
Muhlan, weißt du das oder hast du nur die vage Vermutung?
Definitiv heißt ja, du bist dir sicher. Wenn ja, woher weißt du es bzw. woran machst du es fest.
Und wenn dem so ist...dann wird die SEB das gesamte Geld derweil sicherlich für gute 5,25% geparkt haben, um die Anleger kurz vor Weihnachten positiv zu überraschen und bescheren.
Da kommt doch Vorfreude auf.
Valerie
Muhlan, weißt du das oder hast du nur die vage Vermutung?
Definitiv heißt ja, du bist dir sicher. Wenn ja, woher weißt du es bzw. woran machst du es fest.
Und wenn dem so ist...dann wird die SEB das gesamte Geld derweil sicherlich für gute 5,25% geparkt haben, um die Anleger kurz vor Weihnachten positiv zu überraschen und bescheren.
Da kommt doch Vorfreude auf.
Valerie
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.103.504 von valerie am 28.11.08 14:24:26Ich habe letzte Woche mit Glenn Kennedy von ACMH telefoniert. Der sagte mir, dass die im letzten Update vom 14.10.08 für Ende Novemver 2008 erwarteten AUM i.H.v. ca. 100 Mio € in den A-Shares nach Auslaufen der Sperrfrist nur AUM von Investoren enthalten, die investiert bleiben wollen. Und dazu dürfte die SEB ja nicht gehören.
Die Frage ist nur, wieviel noch in B-Shares steckt. Herr Kennedy hat mir bestätigt, dass die Liquidationserlöse aus den B-Shares sofort pro rata an die Fundinvestoren ausbezahlt werden (es müssen also diesbezüglich keine redemptions eingereicht werden).
Die Frage ist nur, wieviel noch in B-Shares steckt. Herr Kennedy hat mir bestätigt, dass die Liquidationserlöse aus den B-Shares sofort pro rata an die Fundinvestoren ausbezahlt werden (es müssen also diesbezüglich keine redemptions eingereicht werden).
Muhlan,
das ist eine hoch interessante Nachricht.
Gut zu wissen, dass es hier im Forum jemanden gibt, auf dessen Wissen ich (wir) ggf. zurückgreifen kann (können).
Mich interessiert schon seit geraumer Zeit, wann die SEB liquidiert hat, wo sie überhaupt investiert war (meiner Meinung nach waren der ALC und der AGF stark übergewichtet), was sie mit dem Geld zwischenzeitlich machte, warum man die Anleger nicht step by step informierte usw.!
Muhlan ... gerne auch Kontakt per PN; vertrauliche Behandlung sichere ich zu.
Valerie
das ist eine hoch interessante Nachricht.
Gut zu wissen, dass es hier im Forum jemanden gibt, auf dessen Wissen ich (wir) ggf. zurückgreifen kann (können).
Mich interessiert schon seit geraumer Zeit, wann die SEB liquidiert hat, wo sie überhaupt investiert war (meiner Meinung nach waren der ALC und der AGF stark übergewichtet), was sie mit dem Geld zwischenzeitlich machte, warum man die Anleger nicht step by step informierte usw.!
Muhlan ... gerne auch Kontakt per PN; vertrauliche Behandlung sichere ich zu.
Valerie
ich denke, dass da vermutlich ein Fehler im Verständnis vorliegt...
SEB hat das Zerti und damit die Investition in diesen Homm Select gekündigt... nun muss der Manager von Homm Select seine Schritte machen... und er kann natürlich sich darauf berufen, dass der Homm Select Fonds nicht alle Anteile (nämlich nicht die B Shares) auflösen kann und er stopt noch jegliche Rücknahmen und damit auch die Auszahlung an SEB und damit besteht weiterhin die Marktstörung....
Das Problem bei Zertifikaten scheint zu sein, dass sie selbst nicht "Sidepockets" machen können... sie können nicht den Grossteil auszahlen und sozusagen ein Zertifikat Sidepocket eröffnen, das dann später ausgezahlt wird.. sowas habe ich auf jeden Fall bei Dighton erlebt..... Die Banken können nur Gesamtauszahlung oder gar nicht machen... leider....
Vom Prinzip her muss man dann auch sagen, dass es wohl besser ist A Shares weiter zu halten, da diese Gewinne erwirtschaften können und die Anleger ja in solche Instrumente investiert sein möchten... und damit auch eine schlechte Performance der B Shares aufgefangen werden kann.... Das wirklich schlimme Vorgehen war ja eben, dass Homm diese illiquiden Positionen aufgebaut hat... und dann auch noch das Porzelan zerschlägt und es zum Eklat kommen lässt...
SEB hat das Zerti und damit die Investition in diesen Homm Select gekündigt... nun muss der Manager von Homm Select seine Schritte machen... und er kann natürlich sich darauf berufen, dass der Homm Select Fonds nicht alle Anteile (nämlich nicht die B Shares) auflösen kann und er stopt noch jegliche Rücknahmen und damit auch die Auszahlung an SEB und damit besteht weiterhin die Marktstörung....
Das Problem bei Zertifikaten scheint zu sein, dass sie selbst nicht "Sidepockets" machen können... sie können nicht den Grossteil auszahlen und sozusagen ein Zertifikat Sidepocket eröffnen, das dann später ausgezahlt wird.. sowas habe ich auf jeden Fall bei Dighton erlebt..... Die Banken können nur Gesamtauszahlung oder gar nicht machen... leider....
Vom Prinzip her muss man dann auch sagen, dass es wohl besser ist A Shares weiter zu halten, da diese Gewinne erwirtschaften können und die Anleger ja in solche Instrumente investiert sein möchten... und damit auch eine schlechte Performance der B Shares aufgefangen werden kann.... Das wirklich schlimme Vorgehen war ja eben, dass Homm diese illiquiden Positionen aufgebaut hat... und dann auch noch das Porzelan zerschlägt und es zum Eklat kommen lässt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.111.850 von JuergB am 29.11.08 04:59:59Ich glaube nicht, dass die SEB oder der Manager von Homm Select noch in den A-Shares investiert sind. Laut Herrn Kennedy sind keine Investoren mehr investiert, die nicht langfristig dabei bleiben wollen. Ausserdem wäre es von der SEB oder dem Manager von Homm Select als grob fahrläsig anzusehen, wenn sie eine Marktstörung anführen und gleichzeitig keine redemptions einreichen um das Geld aus den Fonds zurckzubekommen.
Bei den B-Shares ist es etwas anderes. Hier müssen die SEB oder der Manager von Homm Select bis zur vollständigen Liquidierung der B-Shares warten. Inwiefern die SEB nur Vollauszahlungen leisten kann bwz. in Vorleistung treten müsste kann ich nicht beurteilen, aber da kennst Du Dich wahrscheinlich besser aus.
Bei den B-Shares ist es etwas anderes. Hier müssen die SEB oder der Manager von Homm Select bis zur vollständigen Liquidierung der B-Shares warten. Inwiefern die SEB nur Vollauszahlungen leisten kann bwz. in Vorleistung treten müsste kann ich nicht beurteilen, aber da kennst Du Dich wahrscheinlich besser aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.121.598 von muhlan am 01.12.08 10:24:18Ich denke das ist das Problem.. eine Bank kann nicht einfach in "Vorleistung" treten... und einen Teil auflösen und auszahlen und den rest dann später... Das würden die sicher gerne machen um die Gemüter zu besänftigen, geht aber meinem Kentnissstand nach nicht...
Wenn man die B-Shares und ev. andere illiquide A-Shares halten muss, dann ist es wohl besser für die Erhaltung der Gelder, dass man in den guten A-Shares engagiert bleibt...
Würde mir als Investor auf jeden Fall eher wünschen in guten A-Shares zu investiert sein als in Homms B-Shares und deren Assets...
Wenn man die B-Shares und ev. andere illiquide A-Shares halten muss, dann ist es wohl besser für die Erhaltung der Gelder, dass man in den guten A-Shares engagiert bleibt...
Würde mir als Investor auf jeden Fall eher wünschen in guten A-Shares zu investiert sein als in Homms B-Shares und deren Assets...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.998 von JuergB am 02.12.08 01:09:03die SEB tut mir ausgesprochen leid,
eine Auszahlung geht nicht
eine Teilauszahlung geht nicht
eine zeitnahe Aufklärung der Entwicklungen (z.B. wie die EDW im Phoenixfall) geht nicht
eine Aufklärung darüber, warum die für den November in Aussicht gestellte Auszahlung nicht erfolgte, geht nicht (oder hat jemand etwas gelesen?)
Der armen SEB sind offenbar wirklich alle Hände gebunden,
ARME SEB
eine Auszahlung geht nicht
eine Teilauszahlung geht nicht
eine zeitnahe Aufklärung der Entwicklungen (z.B. wie die EDW im Phoenixfall) geht nicht
eine Aufklärung darüber, warum die für den November in Aussicht gestellte Auszahlung nicht erfolgte, geht nicht (oder hat jemand etwas gelesen?)
Der armen SEB sind offenbar wirklich alle Hände gebunden,
ARME SEB
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.998 von JuergB am 02.12.08 01:09:03Nochmal: Die SEB oder der Manager des Homm Select hat einen Teil des Geldes bereits wieder (das aus den A-Shares). Nur der Teil aus den B-Shares steht noch aus. Die SEB ist also nur noch in den B-Shares investiert. Wo das Geld aus den A-Shares liegt weiss nur die SEB, aber interessant wäre es schon, ob die SEB nicht auch die inzwischen aufgelaufenen Zinsgewinne auszahlen muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.128.345 von muhlan am 02.12.08 08:36:36ok das habe ich noch vergessen Dir zu antworten...
Haben die Dir wirklich gesagt, dass nur noch drin ist, wer auch langfristig drin bleiben will... oder einfach, dass noch drin ist, wer noch drin bleiben will...
Wenn zweiteres, dann ist es gut möglich, dass Homm Select noch investiert ist.. denn die würden dann vermutlich drin bleiben wollen solange es geht (B-Shares illiquid sind..) und die vermutlich selbst Rückzahlungen ausgesetzt haben..
Sobald die B-Shares zurückgezahlt werden können, würde wohl sämtliche Shares gekündigt und erst dann geht Geld an die SEB, die das dann den Zerti Inhabern auszahlen kann...
Aber das ist Spekulation meinerseits.. das müsste der Homm Select Manager beantworten können, ob A Shares redeemed sind oder nicht.. und wenn redeemed.. dann gehe ich davon aus, dass die schauen es Zinsbringend anzulegen... aber auch da muss man natürlich aufpassen nicht bei der falschen Bank oder Anleihe investiert zu haben....
Haben die Dir wirklich gesagt, dass nur noch drin ist, wer auch langfristig drin bleiben will... oder einfach, dass noch drin ist, wer noch drin bleiben will...
Wenn zweiteres, dann ist es gut möglich, dass Homm Select noch investiert ist.. denn die würden dann vermutlich drin bleiben wollen solange es geht (B-Shares illiquid sind..) und die vermutlich selbst Rückzahlungen ausgesetzt haben..
Sobald die B-Shares zurückgezahlt werden können, würde wohl sämtliche Shares gekündigt und erst dann geht Geld an die SEB, die das dann den Zerti Inhabern auszahlen kann...
Aber das ist Spekulation meinerseits.. das müsste der Homm Select Manager beantworten können, ob A Shares redeemed sind oder nicht.. und wenn redeemed.. dann gehe ich davon aus, dass die schauen es Zinsbringend anzulegen... aber auch da muss man natürlich aufpassen nicht bei der falschen Bank oder Anleihe investiert zu haben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.128.195 von 47Elfen am 02.12.08 07:53:20ich denke die Valerie kennt sich am besten aus.. kann uns sicher sagen, was nun liquide ist bei ACMH und was nicht... und wenn Teile im Homm Select noch iliquide sind, dann dauert die Marktstörung weiter an... leider..
Aber ist korrekt, dass sicher mal wieder ein update von Seiten der SEB dran wäre..
Aber ist korrekt, dass sicher mal wieder ein update von Seiten der SEB dran wäre..
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.128.195 von 47Elfen am 02.12.08 07:53:20P.S. Tja, ich hoffe für Euch, dass es nicht wie im Phoenix Fall wird.... Deine gelobte EDW ist wohl als pleite zu bezeichnen... nicht nur Phoenix.. und ich gehe davon aus, dass noch kein Phoenix Investor auch nur einen cent gesehen hat...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.131.034 von JuergB am 02.12.08 14:14:41Sie haben gesagt, dass nur die drin sind, die langfristig drin bleiben wollen.
Ausserdem dürfte m.E. die SEB in gewisse Erklärungsnöte kommen, wenn sie die Rücknahme wegen Marktstörung aussetzt, aber das Geld weiterhin in den Fonds lässt, obwohl die Rückgabe der Fondsanteile vollständig bis 30.11.08 (A-Shares) möglich war.
Deiner Vermutung, dass "..sobald die B-Shares zurückgezahlt werden können, würde wohl sämtliche Shares gekündigt und erst dann geht Geld an die SEB, die das dann den Zerti Inhabern auszahlen kann.." steht entgegen, dass die Zahlungen aus der Liquidierung der B-Shares nach jedem Verkauf bei den Investoren eingehen. Bei konsequenter Vorgehensweise müsste die SEB dann bei jedem Geldeingang aus den B-Shares einen Teil der A-Shares zurückgegeben. Oder aber bei einer Vollliquidation der B-Shares wäre die SEB dann noch an die Fristen für die redemption Anträge bei den A-Shares gebunden, so dass es wiederum zu Verzögerungen käme.
Fazit: M.E. ist die SEB aus den A-Shares komplett draussen und wartet auf den Eingang der Teilzahlungen aus der Liquidation der B-Shares. Wo die Kohle inzwischen lieg weiss nur die SEB, aber mich wundert, dass die Anlegeranwälte nicht schon längst Auskunft über den Status der Liquidation der dem Zertifikat zu Grunde liegenden Fondsanteile angefordert haben.
Ausserdem dürfte m.E. die SEB in gewisse Erklärungsnöte kommen, wenn sie die Rücknahme wegen Marktstörung aussetzt, aber das Geld weiterhin in den Fonds lässt, obwohl die Rückgabe der Fondsanteile vollständig bis 30.11.08 (A-Shares) möglich war.
Deiner Vermutung, dass "..sobald die B-Shares zurückgezahlt werden können, würde wohl sämtliche Shares gekündigt und erst dann geht Geld an die SEB, die das dann den Zerti Inhabern auszahlen kann.." steht entgegen, dass die Zahlungen aus der Liquidierung der B-Shares nach jedem Verkauf bei den Investoren eingehen. Bei konsequenter Vorgehensweise müsste die SEB dann bei jedem Geldeingang aus den B-Shares einen Teil der A-Shares zurückgegeben. Oder aber bei einer Vollliquidation der B-Shares wäre die SEB dann noch an die Fristen für die redemption Anträge bei den A-Shares gebunden, so dass es wiederum zu Verzögerungen käme.
Fazit: M.E. ist die SEB aus den A-Shares komplett draussen und wartet auf den Eingang der Teilzahlungen aus der Liquidation der B-Shares. Wo die Kohle inzwischen lieg weiss nur die SEB, aber mich wundert, dass die Anlegeranwälte nicht schon längst Auskunft über den Status der Liquidation der dem Zertifikat zu Grunde liegenden Fondsanteile angefordert haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.131.317 von muhlan am 02.12.08 14:53:50ok wir können nicht sagen ob alle oder ein Teil der A Shares liquidiert wurde.. aber ziemlich sicher ist, dass die Gelder alle in Homm Select und nicht bei SEB liegen...
Das müsste bei dem Investment Manager herauszubekommen sein... auch was schon liquidiert und was noch investiert ist... Vielleicht (oder ziemlich sicher) weiss da auch die SEB Bescheid und somit denke ich wäre es korrekt, dass die mal wieder einen Zwischenbericht geben... zumal nun ja der November durch ist... der wurde ja mal für die Rückzahlung in Aussicht gestellt, wie ich mich glaube mich zu erinnern..
Das müsste bei dem Investment Manager herauszubekommen sein... auch was schon liquidiert und was noch investiert ist... Vielleicht (oder ziemlich sicher) weiss da auch die SEB Bescheid und somit denke ich wäre es korrekt, dass die mal wieder einen Zwischenbericht geben... zumal nun ja der November durch ist... der wurde ja mal für die Rückzahlung in Aussicht gestellt, wie ich mich glaube mich zu erinnern..
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.131.069 von JuergB am 02.12.08 14:19:50"Deine gelobte EDW"
habe ich sie gelobt? Na ja, die Informationspolitik schien wohl zumindest besser als die der SEB gewesen zu sein
"ich gehe davon aus, dass noch kein Phoenix Investor auch nur einen cent gesehen hat..."
da habe ich im phoenix-thread anderes gelesen, aber die Mehrheit wartet noch immer, was aber, soviel ich weiß, nicht an der EdW liegt.
ok wir können nicht sagen ob alle oder ein Teil der A Shares liquidiert wurde.. aber ziemlich sicher ist, dass die Gelder alle in Homm Select und nicht bei SEB liegen...
Das müsste bei dem Investment Manager herauszubekommen sein... auch was schon liquidiert und was noch investiert ist...
ist doch eigentlich schnurzpiepegal, oder? Es geht doch nicht um den "Haushalt" der SEB, sondern wohl eher um die Ansprüche der Zertifikatsinhaber
somit denke ich wäre es korrekt, dass die mal wieder einen Zwischenbericht geben... zumal nun ja der November durch ist... der wurde ja mal für die Rückzahlung in Aussicht gestellt, wie ich mich glaube mich zu erinnern..
na da bin ich jetzt mal voll bei Dir
habe ich sie gelobt? Na ja, die Informationspolitik schien wohl zumindest besser als die der SEB gewesen zu sein
"ich gehe davon aus, dass noch kein Phoenix Investor auch nur einen cent gesehen hat..."
da habe ich im phoenix-thread anderes gelesen, aber die Mehrheit wartet noch immer, was aber, soviel ich weiß, nicht an der EdW liegt.
ok wir können nicht sagen ob alle oder ein Teil der A Shares liquidiert wurde.. aber ziemlich sicher ist, dass die Gelder alle in Homm Select und nicht bei SEB liegen...
Das müsste bei dem Investment Manager herauszubekommen sein... auch was schon liquidiert und was noch investiert ist...
ist doch eigentlich schnurzpiepegal, oder? Es geht doch nicht um den "Haushalt" der SEB, sondern wohl eher um die Ansprüche der Zertifikatsinhaber
somit denke ich wäre es korrekt, dass die mal wieder einen Zwischenbericht geben... zumal nun ja der November durch ist... der wurde ja mal für die Rückzahlung in Aussicht gestellt, wie ich mich glaube mich zu erinnern..
na da bin ich jetzt mal voll bei Dir
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.135.434 von JuergB am 03.12.08 03:13:44Ich sach mal: die SEB (oder wer auch immer für das Zertifikat zuständig ist) hat zum 30.11.08 alle Gelder aus den A-Shares erhalten. Wenn sie das nämlich nicht haben, würde das bedeuten, dass die SEB trotz erklärter Marktstörung nicht alles getan hat, um die Investorengelder zurück zu bekommen. Dann hätte die SEB mindestens grob fahrlässig gehandelt und das würde ihre Position in jedem Gerichtsverfahren erheblich schwächen.
Hier im Board sind doch einige, die sich einen Anwalt genommen haben. Der müsste doch die Informationen über die bisher zurückgezahlten Gelder von der SEB erhalten können?
Hier im Board sind doch einige, die sich einen Anwalt genommen haben. Der müsste doch die Informationen über die bisher zurückgezahlten Gelder von der SEB erhalten können?
Guten Morgen zusammen,
ich gehe davon aus, dass die SEB vor den Gerichtsterminen im Januar/Februar 2009 nichts mehr verlauten lassen wird.
Was ich mir gut vorstellen kann, dass sie mal wieder einen FAQ-Katalog publizieren - von "Blöden" für "Blöde", der so nichtssagend ist, wie die vorherigen Stellungnahmen.
Und letztendlich wird doch aus dem, was die SEB in ihrer Klageerwiderung durch deren RA anführt, klar, dass sie gar nicht gewillt sind, eine Anleger-freundliche anzubieten.
Schon der Umstand, dass die SEB sich mit der Nicht-Berechnung eines NAV für das Zertifikat u.a. damit herausredet, dass nicht SIE, sondern die SCHWEDISCHE SEB die Berechnungsstelle für das Zertifikat sei, lässt doch mehr als tief blicken.
...and so on...
Alles in allem ein Armutszeugnis für eine "deutsche" Bank und deren schwedische Konzernmutter.
Nur gut, dass die Verantwortlichen nicht für ein schwedische Möbelhaus arbeiten; deren Aufsichtsrat hätte sie längst ins Kinderparadies verbannt.
Valerie
ich gehe davon aus, dass die SEB vor den Gerichtsterminen im Januar/Februar 2009 nichts mehr verlauten lassen wird.
Was ich mir gut vorstellen kann, dass sie mal wieder einen FAQ-Katalog publizieren - von "Blöden" für "Blöde", der so nichtssagend ist, wie die vorherigen Stellungnahmen.
Und letztendlich wird doch aus dem, was die SEB in ihrer Klageerwiderung durch deren RA anführt, klar, dass sie gar nicht gewillt sind, eine Anleger-freundliche anzubieten.
Schon der Umstand, dass die SEB sich mit der Nicht-Berechnung eines NAV für das Zertifikat u.a. damit herausredet, dass nicht SIE, sondern die SCHWEDISCHE SEB die Berechnungsstelle für das Zertifikat sei, lässt doch mehr als tief blicken.
...and so on...
Alles in allem ein Armutszeugnis für eine "deutsche" Bank und deren schwedische Konzernmutter.
Nur gut, dass die Verantwortlichen nicht für ein schwedische Möbelhaus arbeiten; deren Aufsichtsrat hätte sie längst ins Kinderparadies verbannt.
Valerie
Hallo Valerie,
ich kann mich dem auch nur anschließen.
Es ist sicherlich schon ein Armutszeugnis, daß die SEB es nicht einmal für nötig hält eine Information zur aktuellen Stituation zu veröffentlichen - dieses völlig unabhängig von dem Prozeß im Januar.
Grundsätzlich sind sie nämlich verpflichtet eine Rückzahlung umgehend vorzunehmen, sobald die Marktstörung nicht mehr vorliegt und dieses ist seit dem 04. November nicht mehr der Fall.
Insoweit würde dieses nun einen anderen Tatbestand erfüllen.
Macht alles wirklich keinen seriösen Eindruck - wer weiß in welche Kanäle die Gelder in Wirklichkeit versickert sind.
ich kann mich dem auch nur anschließen.
Es ist sicherlich schon ein Armutszeugnis, daß die SEB es nicht einmal für nötig hält eine Information zur aktuellen Stituation zu veröffentlichen - dieses völlig unabhängig von dem Prozeß im Januar.
Grundsätzlich sind sie nämlich verpflichtet eine Rückzahlung umgehend vorzunehmen, sobald die Marktstörung nicht mehr vorliegt und dieses ist seit dem 04. November nicht mehr der Fall.
Insoweit würde dieses nun einen anderen Tatbestand erfüllen.
Macht alles wirklich keinen seriösen Eindruck - wer weiß in welche Kanäle die Gelder in Wirklichkeit versickert sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.135.989 von -Marc- am 03.12.08 09:24:42Ich glaube die SEB wird die Marktstörung einfach auf die nocht nicht liquidierten B-Shares schieben, wobei streng genommen nur noch eine "Teilmarktstörung" vorliegt.
Aber Du hast Recht: es bleibt ein Armutszeugnis für die SEB.
Aber Du hast Recht: es bleibt ein Armutszeugnis für die SEB.