Nataly du Steuergöttin, ein dringende Frage zur Schenkungssteuer. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.06 21:04:32 von
neuester Beitrag 02.10.06 21:13:20 von
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"Das Bundesverfassungsgericht will bis Ende dieses Jahres über die Erbschaftsteuer entscheiden: Der Bundesfinanzhof hatte vor vier Jahren die Verfassungsrichter angerufen, weil er die niedrigere Bewertung von Immobilien und Betrieben gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ansieht (AZ: 1 BvL 10/02)."
Zu obiger Angelegenheit wird im 4. Quartal 2006 ein Urteil oder Beschluß erwartet. Zur Zeit ergehen alle Erbschafts/Schenkungssteuerbescheide ja in vollem Umfange für vorläufig. Allerdings unter Berücksichtigung des §176 AO des Vertrauenschutzes.
Wie kann ich das jetzt verstehen für einen aktuellen Schenkungssteuerbescheid, der vor dem Urteil/Beschluss kommt ? Ergeht für mich der Bescheid nur für die mich positiven Änderungen vorläufig oder auch für die negativen also Steuererhöhungen ? Muss ich also bei negativen Gesetzesänderungen mit Nachzahlungen rechnen ?
Eilt leider.
Vielen Dank.
Zu obiger Angelegenheit wird im 4. Quartal 2006 ein Urteil oder Beschluß erwartet. Zur Zeit ergehen alle Erbschafts/Schenkungssteuerbescheide ja in vollem Umfange für vorläufig. Allerdings unter Berücksichtigung des §176 AO des Vertrauenschutzes.
Wie kann ich das jetzt verstehen für einen aktuellen Schenkungssteuerbescheid, der vor dem Urteil/Beschluss kommt ? Ergeht für mich der Bescheid nur für die mich positiven Änderungen vorläufig oder auch für die negativen also Steuererhöhungen ? Muss ich also bei negativen Gesetzesänderungen mit Nachzahlungen rechnen ?
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