Stada: Ausbruch! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 14)
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27.11.25 10:53:44
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Ja Nein
#6.501
http://www.teleboerse.de/aktien/Paul-Singer-bei-Stada-einges…
#6.502
#6.503
Naja, einer könnte schon sagen, ob Spatz oder Taube ist mir eigentlich ziemlich egal, seit dem 10. Lebensjahr bin ich Pianist und „Singer“ bin ich selber, auf einer solchen Vogelhochzeit mache ich meine eigene Musik. Fiderallala.

Im Ernst:
Den zu durchblicken, ist nicht so einfach. Im Zweifel hat er schon angedient, möglicherweise ist er aber auch Zaunkönig und sucht sich den Zaun allfällig auch noch selber aus...
#6.504
#6.505
#6.506
ich kann dir einige übernahmen aufzählen bei der singer angedient hat.
ausserdem hat singer nach platzen des takeovers begonnen zu kaufen und dürfte somit einen einstand um die 60 haben.
sagt dir der begriff IRR etwas (ziemlich gängige größe bei HF / PE), und der IRR von 1 euro in 1 monat ist deutlich höher als der von 5 euro in 1 jahr...
und für alle phantasten die von 70 träumen, ein blick auf die peer group genügt (teva, mylan) um zu wissen, dass die 66,25 ein geschenk sind...
#6.507
#6.508
#6.509
was ist mit slm solutions? auf die nase gefallen und da warten die leute noch immer auf seine großartigen ankündigungen bzgl verbesserung der kapitalstruktur
schuler: bei 20 angedient
usw usw
bitte befasse dich mal mal risikoarbitrage und dann reden wir weiter, danke
#6.510
#6.511
“E. would also offer to finance the takeover, allowing it to reap fees at the same time, they said. The structure, which is unprecedented in Germany, would allow a bidder to lower the acceptance threshold for the deal to as low as 50 percent, they said.”
https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-07-06/activist-…
Ich stelle mir die unmittelbaren Auswirkungen aber kompliziert vor. Z.B. allein in Bezug auf die aktuellen Anleihen (350 Mio. bis 06/18 und 300 Mio. bis 04/22) hätte ein derartiger change of control vielleicht unmittelbare Folgen,
(„Jeder Gläubiger ist berechtigt, die Emittentin zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen aufzufordern, wenn ein Kontrollwechsel eingetreten ist.“ (Prospekt zur Anleihe))
wobei, nur einmal diesen Gesichtspunkt betrachtet (die Finanzierung der ganzen 50%-Beteiligung würde die Größenordnung noch einmal stark erhöhen) , z.B. mehr oder weniger unter Zwang auferlegte Refinanzierungsbedingungen (evtl. auch noch mit den Aktien besichert) nicht unbedingt förderlich für den langfristigen Aktienpreis sein müssen.
An einem geringen Übernahmepreis wäre der Finanzier dann aber nicht zwangsläufig interessiert.
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass ein Andienen eventuell die zweitbeste Lösung wäre.
#6.512
#6.513
The World’s Most Feared Investor
eine aufstellung über die beteiligungen von Paul Singer
#6.514
Es gibt aktuell KEINE 2 Interessenten.
Wenn du dich ein bisschen auskennen würdest....Aber um Fakten geht es dir hier nicht.
Das letzte Bieterkonsortium hatte vor Monaten nur EUR 58,50 geboten. Das war vor dem Kurscrash von Teva.
#6.515
#6.516
Klar Elliott kauft zu 60-64 und bieten dann 1 Jahr später 50 via Konsortium? Alles unlogisch.
Elliott weiss auch wie übrigens Shareholder Value auch, die EUR 66,25 bietet kein anderer!
#6.517
#6.518
#6.519
#6.520
#6.521
#6.522
#6.523
Mit 50 war wohl die Mindestannahmeschwelle gemeint, aber die könnten ja auch Bain und Cinven derzeit noch anpassen. Und ob in einem anderen Szenario vielleicht mehr als die 66,25 möglich wären, darüber kann man nur spekulieren.
Aber ich bin mir sicher, dass Paul Singer hier nur als Mehrheitsbeschaffer auftritt bzw sein Anteilskauf bereits dazu diente. Auch ohne förmliche Absprachen ist doch klar, dass Bain und Cinven letztlich sein Paket brauchen und er kennt auch die rechtlichen Bedingungen für anschließende Strukturmaßnahmen, also ist sein Risiko praktisch null. Es besteht letztlich einzig darin, dass er selbst zu hoch pokert oder dass ihm noch während der Annahmefrist ein besseres Angebot ins Haus flattert.
Es ist ja so schon mühsam, ich denke die Motivation für eine Gegenofferte dürfte sich in Grenzen halten.
#6.524
#6.525
#6.526
Zitat von honigbaer: Aber ich bin mir sicher, dass Paul Singer hier nur als Mehrheitsbeschaffer auftritt bzw sein Anteilskauf bereits dazu diente. Auch ohne förmliche Absprachen ist doch klar, dass Bain und Cinven letztlich sein Paket brauchen und er kennt auch die rechtlichen Bedingungen für anschließende Strukturmaßnahmen, also ist sein Risiko praktisch null.
Die Rolle könnte dazu dienen, Mehrheiten zu beschaffen oder sie zu verhindern. Allerdings hat Bloomberg tatsächlich vor der Abgabe des zweiten Angebots ein Szenario aufgezeigt, in dem Elliott auch die Übernahme selbst (teil)finanziert.
“Elliott is working on a structure that would see them tender their shares to a bidding consortium interested in acquiring Stada, the people said. Elliott would also offer to finance the takeover, allowing it to reap fees at the same time, they said.”
Da bei Bain und Cinven die aktuellen Finanziers aber im Prinzip die gleichen sind wie beim letzten Mal, ist für ein großes Engagement eines weiteren Teilnehmers kein Platz mehr. Eine direkte Zusammenarbeit mit der Bieterin hätte nicht zur vermeintlich zweiten Zitterpartie geführt („Elliott working together with Bain and Cinven would make the deal “a relatively safe thing,” said Timo Kuerschner, an analyst at Landesbank Baden-Wuerttemberg.“)
Ein weiteres Konsortium kam deshalb mit dem neuen Investor ins Gespräch.
„„Das andere Konsortium (aus Advent und Permira) bleibt interessiert“, zitierte die FAZ eine mit den Vorgängen vertraute Person. Voraussetzung sei, dass das konkurrierende Investorenduo Bain und Cinven mit seinem Übernahmeversuch ENDGÜLTIG scheitere“.
Vgl. dazu
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/76810/Unterlegenes-In…
Momentan werden von der Firma Georgeson Briefe an die Aktionäre verschickt, um mit einem Appell, sich selbständig und v.a. rechtzeitig zur Bank zu bewegen, für ein Andienen zu werben. Bloomberg zitiert daraus:
https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-08-10/bain-cinv…
" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-08-10/bain-cinv…
“It was your conviction in the trade that got you to this point now make the deal happen, don’t be passive investors.”
Ist es wirklich so viel aktiver (lobenswerter?), wenn sich B/C, vor dem Hintergrund einer komplizierten Aktionärsstruktur, hinstellen und sich, nach einer bereits gemachten negativen Erfahrung, unflexibel geben („keine Verlängerung der Annahmefrist, kein Absenken der Annahmeschwelle, keine Preisanhebung“). Zur möglichen Verwirrung im Beraterteam in Bezug auf die Ursachen des ersten Scheiterns ist ja eigentlich schon alles gesagt. Conviction, sieht meiner Meinung nach anders aus, als anderen Sturheit und Passivität vorzuwerfen und selbst nicht entschlossen zu handeln.
Singer selbst sagt von sich, er sei kein typischer aktivistischer Investor, sondern eher pro-aktiv und nicht immer greife sein Team (Pollock, Cohen) zum Telefonhörer, um etwas laut zu fordern. Geduld bringt Rosen.
Zwar nicht immer, aber auch nicht allzu selten.
#6.527
Er legt den Finger in die Wunde, wenn juristisch etwas zu holen ist, ob nun bei Republik Kongo, Argentinien oder bei den Unternehmen. Ich gehöre bestimmt nicht zu jenen, die das katgorisch als unanständig bezeichnen, sondern bin sogar der Meinung, dass das bei den Übernahmetransaktionen der Wahrung der Interessen der Kleinanleger dienen kann. Bei den Transaktionen in Deutschland ging es ihm eigentlich fast immer darum, sich vor dem Hintergrund des Sicherheitsnetzes anstehender Beherrschungsverträge GEGEN die Übernehmer zu Positionieren.
Wieso sollte das jetzt plötzlich bei Stada anders sein?
So ein Bloomberggeblubber ist schnell initiiert, und wir hatten es doch hier im Thread schon vor Wochen davon. Wenn man schon zum Telefonhörer greift, sagt man natürlich nicht, kauf mein Aktienpaket, sonst mache ich Dir Schwierigkeiten oder lass Deinen Deal platzen. Sondern man sagt, man habe ein tolles Finanzierungskonzept erfunden, mit dem man helfen will. Ist ja nicht verboten, aber die Absichten sind ja nun doch recht durchschaubar und Singers Risiko besteht darin, eventuell gar keinen Beherrschungsvertrag zu bekommen, wenn er zu hoch pokert.
Man kann auch vermuten, dass vielleicht noch andere Hedgefonds genauso unverschämt höhere Preise oder sonstige Extrawürste beim Bieterkonsortium einfordern. Wollen Bain und Cinven günstig zum Zug kommen, gehen sie darauf natürlich nicht ein. Der Deal wurde mit dem Stadamanagement ausgehandelt, das den Preis für angemessen hält.
#6.528
#6.529
Der Beiratsvorsitzende und sein Stellvertreter konnten sich persönlich überzeugen, dass es sich den Bietern Bain Capital und Cinven um "finanzstarke und verlässliche Partner" handelt. Wenn die beiden so finanzstark sind, warum haben nicht noch etwas mehr draufgelegt, als nur 0,25€?
#6.530
#6.531
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/…
Der Beirat ist ja ein Gremium, welches AR und Vorstand unterstützen soll, zumal er ja durch diese Organe berufen wird. Insofern sind die Statements nicht überraschend. Da der Beiratsvorsitzende auch Apotheker ist, erhofft man sich vielleicht, dass er glaubwürdige Verkaufsargumente für die Pharmazeuten liefert.
FL ist Mediziner und soll möglicherweise als Zugpferd für die Ärzte unter den Aktionären dienen. Als Psychator wird er wissen, wie die Leute ticken...
Die beiden beginnen Ihren Aufruf so: "Ist Nichtstun eine Option? – Nein!"
https://www.stada.de/fileadmin/user_upload/A_stada.de/5_Inve…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
https://www.stada.de/fileadmin/user_upload/A_stada.de/5_Inve…
Das klingt schon nach dem Solicitor Georgeson "Don’t be passive investors". (vgl. frühere Beiträge).
Die wurden halt brav gecoacht. Von den PR-Maßnahmen hat man sich ja einiges versprochen (vgl. Q2- Präsentation, Slide 3).
Es dürfte nicht zu schwer sein, zu beurteilen, wie objektiv solche Ansätze sind...
#6.532
#6.533
#6.534
ich glaube, es hängt vor allem mit dem szenarium zusammen, das 65 bzw., nun, 63 % ergeben: das ist aus sicht der bieter sowieso zum sterben zu viel und zum leben zu wenig; also müssen sie bei erfolg anschließend weiter zukaufen, um möglichst schnell in richtung 90 % zu kommen, denn alles andere ergibt keinen sinn, sie werden sich für die harte nuß stada ja einen zeitraum von allermaximal 10 jahren, wahrscheinlich eher um die 7, gesetzt haben.
was ich auch von anfang an nicht verstanden habe, ist: wieso begnügen sie sich first step mit 65/63 %, da fehlt dann ja doch noch einiges, denn 27%, so müßte man eigentlich glauben, sind bei dieser komplizierten aktionärsstruktur in der 3. runde schon ein brocken. oder doch nicht, weil entsprechende börsenteilnehmer sich längst für dieses szenarium positioniert haben? deshalb vielleicht jetzt auch nur ein symbolischer aufschlag, da zügig weitere aktienkäufe anstehen, die evtl. etwas teurer werden?
je länger ich in den vergangenen wochen über alles nachgedacht habe, desto verworrener erscheint mir das alles
#6.535
Die Aktien in den Index-Fonds sind einer der Knackpunkte bei dieser Übernahme. Einerseits wird so der Einfluss der übrigen Aktionäre in ihrer allfälligen Blockadehaltung aufgewertet (auch wenn dieser Umstand z.B. für die Preisrechtfertigung in der Diskussion nur untergeorndet thematisiert wird, warum?), andererseits werden B/C belohnt, wenn sie die Annahmeschwelle erreichen, da dann der Weg für weitere Maßnahmen geebnet wird. Bis zum Squeeze Out ist es dann nicht mehr so weit...
#6.536
#6.537
Der oben zitierte Grundsatz unterliegt Einschränkungen.
#6.538
@ Terker und LeoF
Singer hat doch gerade in den letzten Tagen über die Aktien der ETF-Fonds gespottet, dass da weder Strategie noch Gedanken dahinter stecken und diese Aktien von ihren MItspracherechten keinerlei Gebrauch machen. Spätestens wenn Stada mangels Streubesitz Marktkapitalisierung aus dem MDAX genommen wird, kommen diese Aktien auf den Markt.
Selbst wenn man Singers Anteil an Stada als abwehrend einstufen wollte und somit 10% nicht annehmende Kleinanleger, 10% nicht annehmende Fonds und 10 % Singer in Summe als Sperrminorität sehen will, die einen Beherrschungsvertrag bzw 75% Annahmequote unmöglich macht, dann muss man doch einräumen, dass diese drei Akteure sehr unterschiedlich sind und der Wegfall eines dieser Akteure bereits dazu führt, dass die 75% erreicht werden können. Und da absehbar die Aktien der Fonds auf den Markt kommen, ist Singers Position auch mit 10% Stimmrechtsanteil nicht ausreichend, die Übernahme zu verhindern.
Allerdings ist auch der Spielraum für einen Verzicht auf die geforderten 63% Annahmequote außerordentlich gering. Dass man sich zurückziehen muss, mangels Zustimmung, wäre sicher das kleinere Unglück im Vergleich zu einer Situation, in der man auf Singers Anteile angewiesen und somit erpressbar wäre.
Ich denke, weder muss man eine zu große Wissenschaft aus der nun gegebenen Situation machen, noch kann man den Bietern Ratschläge erteilen, wie sie das angestrebte Ziel besser oder sicherer erlangen. Vielleicht hätte man sich von Anfang an mehr um die Zustimmung der Kleinaktionäre werben müssen. Aber vielleicht sehen diese ja auch ein, dass man monate- oder jahrelange Unsicherheit riskiert, wenn man diesmal nicht zustimmt, was sicher nicht im Interesse des Unternehmens ist.
#6.539
Selbstverständlich wäre die Reduktion des Streubesitzes bei Stada vorteilhaft für die Bieterin, allerdings wollte sie selbst bisher dazu keinen Beitrag leisten, indem man zunächst ein größeres Paket anschafft und den Rest dann einsammelt. Welche Auswirkungen hätte eine solche Vorgangsweise mit der erhöhten Nachfrage und dem Bekanntwerden der Absichten an den Meldeschwellen auf den Aktienpreis gehabt?
Und um es klar zu stellen, ich glaube, die wenigsten Aktionäre hatten große Lust, Briefe an B/C zu schreiben, um Ratschläge zu erteilen. Die „gutgemeinten“ Tipps ließen doch B/C von Firmen wie Georgeson verschicken, oder?
Bestimmt wollen B/C nicht in Abhängigkeit von einem aktivistischen Fonds geraten und sich dadurch erpressbar machen (ein Rückzug nach einem solchen Vorbereitungsaufwand wäre schon bitter). Beim Durchspielen der Szenarien könnte man die Zahlen etwas konkretisieren.
Laut einer Erhebung von Orient Capital, die sich am Aktienregister orientierte, gehörten am 4. Juli 13% der Aktien zu Indexfonds. 24% gehörten Privatanlegern.
https://www.stada.de/investor-relations/aktie/aktionaersstru…
In Bezug auf eine mögliche Sperrminorität durch Singer, möchte ich darauf verweisen, dass die SZ im Juli eine Kooperation mit MS tangierte:
„Die Kursschwäche beim Pharmakonzern Stada nach der geplatzten Übernahme vergangene Woche haben einige Investoren zum Einstieg genutzt. Dazu zählt der US-Hedgefonds Elliott des aggressiven US-Investors Paul Singer. Wie es in Finanzmarktkreisen heißt, steckt er hinter der Beteiligung der Investmentbank Morgan Stanley von, laut Bloomberg, gut sechs Prozent an Stada.“
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/einstieg-investoren-ka…
Aktualisiert durch die Stimmrechtsmitteilungen sieht es Stand heute so aus:
Singer 8,69% (12.7.) Morgan Stanley 8,40% (9.8.), macht zusammen 17,09%.
Addiert man die gebunden Aktien aus den ETFs kommt man auf 30,09%, die sich eventuell nicht rühren. Wie viele Kleinaktionäre kann man ignorieren, wenn die Annahmeschwelle bei 63% liegt?
Da sind wir wieder bei : Kleinanleger, bitte geht!, wie im Mai
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/nachricht-det…
Der Betriebsrat sieht die Übernahme nicht im Unternehmensinteresse und die Arbeitnehmervertreter im AR, JS und UP, wollen ihre Aktien nicht andienen.
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/geplante-stada-uebe…
Vielleicht: BETTER THE DEVIL YOU KNOW (THAN THE DEVIL YOU DON'T)
So viel zu den Gedanken zur Unsicherheit innerhalb von Stada…
#6.540
#6.541
Ob man, wie Du bei der Sueddeutschen zwischen den Zeilen liest, Singer 17% zurechnen kann, möchte ich bezweifeln. Vermutlich kam das aufgrund fehlender Aktualität der bloomberg Datenbank zu Stande, dass die Sueddeutsche statt auf Singers auf die Stimmrechtsmitteilung von MS hinweist? Singer wäre ja auch mit dem gesamten Volumen meldepflichtig, wenn es so wäre.
Die Frage ist auch eher, woher kommen die Stimmrechte. Beim ersten Angebot fehlten ja nur 2%, so dass offenbar eines der kleineren Pakete (möglicherweise sogar unter 3%) ausschlaggebend war. Gut 10% der Stimmrechte in Form nicht meldepflichtiger Pakete haben die Bieter im Rahmen ihrer Andienungsvereinbarung zur Annahme verpflichtet. Wenn nun Singer auf fast 9% kommt, hätte er den kleinen Verweigerer vom ersten Mal eingefangen, aber ich unterstelle mal, er hatte unter 3%, die er auch beim ersten Mal nicht angedient hat und darüberhinaus nur Zukäufe von 2-3%. Und diesen Zukäufen wäre ja gerade noch so durch die gesenkte Mindestannahmeschwelle Rechnung getragen, also dann könnte man spekulieren, dass es so gerade eben reicht, auch ohne Singers Zustimmung.
Sollte Singer mehr als 10% der Stimmrechte haben, (16% ablehnende Kleinanleger + 10% Fonds + 10% Singer = mehr als 36%) reicht es sowieso nur, wenn sich Singer als Mehrheitsbeschaffer einbringt und einen Teil seiner Aktien abgibt. Das wäre dann Plan B.
Und Plan C, dass Singer wegen seiner Zukäufe von zweimal 3% die Sache platzen lässt, scheint mir doch wenig plausibel. Ein alternatives Angebot müsste feindlich sein, was vermutlich wieder 5% der Zustimmung von Kleinanlegern kosten würde, und hätte sowieso mit den gleichen Problemen (Fondsstimmrechte und harter Kern der Kleinanleger) zu kämpfen. Meines Erachtens hat die Presse da aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Der Zukauf Singers war vorher schon ablehnend, nur weil da jetzt Singer draufsteht und 2-3% dazu kommen, formiert sich kein neues Konsortium.
#6.542
Einige Privatanleger werden vermutlich ganz, andere teilweise und wieder andere überhaupt nicht andienen bzw. angedient haben, unabhängig davon, welche Entscheidungsmechanismen durchlaufen wurden. Vergleicht man den Anteil Ihrer Stimmrechte im Mai (Q1 Präsentation im Mai, S.4) und im Juli (Q2 Präsentation, S. 3), so fällt auf, dass der Anteil der Privatanleger von 27% auf 24% gesunken ist, während die Indexfonds nunmehr 13% und nicht mehr 12% der Aktien haben (Wenn die Geschichte eng wird, könnte allein dieser Umstand (1%) kritisch sein).
Einige spekulative (Privat-)Investoren wollten vielleicht beim ersten Mal andienen, haben dann aber ihre Aktien infolge des Scheiterns der Übernahme (die Aktien wurden ja nicht alle sofort zurückgebucht) abgegeben, wo sie z.B. von institutionellen Anlegern zu günstigeren Preisen eingesammelt wurden. Diese neuen Eigentümer könnten einer Übernahme freundlich gesonnen sein, wie möglicherweise die alten, die 3% abgegeben haben, oder eben nicht. Hatten ursprünglich ca. die Hälfe der Privatinvestoren angedient, so scheinen es bis dato weniger zu sein. Das wäre eine Erklärungsmöglichkeit („Kopfzerbrechen bereiten uns nun auch die Privataktionäre“, sagte ein mit der Transaktion vertrauter Banker am Mittwoch der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX., vgl. z.B. im Bericht Focus)
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/stada-ka…
Außerdem könnte berücksichtigt werden, dass über das effektive Schicksal der von AOC noch im Juni gehaltenen Aktien nur Spekulationen durch die abgebende Firma verbreitet wurden (z.B. „AOC gehe davon aus, dass die verkauften Anteile den Finanzinvestoren angedient würden, teilte der Investor mit.“). Konkreteres war nicht zu hören.
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/stada-grossaktionae…
Die Aktivitäten der großen Akteure können ja anhand der Stimmrechtsmitteilungen eruiert werden. S. könnte die zusätzlichen Aktien allerdings grundsätzlich sowohl von ehemaligen „Verweigerern“ (das müssen keine Blöcke sein) als auch von ehemaligen „Übernahme-Sympathisanten“ erhalten haben. Die Rolle von S. als Mehrheitsbeschaffer ist durchaus denkbar, allerdings nicht notwendigerweise für B/C. Im Falle eines weiteren Übernahmeangebots ist selbstverständlich auch ein möglicher feindlicher Versuch einzuplanen, allerdings kann das vermeintliche Problem mit den gebundenen Aktien in den ETFs umgangen werden, wenn der Streubesitz zunächst durch den Einstieg eines größeren Investors gedrückt wird. Als Finanzier könnte zumindest einer der aktuellen „Verweigerer“ allfällig mehr einstreichen als durch Zugewinne im Aktienkurs. Genau dieses Szenario hat die englischsprachige „Fachpresse“ ja gleich ins Spiel gebracht, als von einem Einstieg von S. nur die Rede war (warum sollte man ein loses Gerücht, aber dazu auch gleich die „erfundenen“ Details verbreiten? Mit dem Einstieg von S. hatte man recht.).
Die Stada-Führung will übernommen werden, und wenn eines der Probleme darin bestünde, dass die Presse aus einer Mücke (die haben tatsächlich gerade Hochsaison) einen Elefanten gemacht hat, dann hätte man bestimmt z.B. ein cortisonhaltiges Mittelchen in Griffweite, welches Linderung verspricht
. Sollte es diesbezüglich tatsächlich
Probleme geben, wären es bestimmt andere „Insekten“.
#6.543
" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/hoffnung-auf-hedgef…
Jetzt hofft man auf die "smarten" Hedgefonds...
#6.544
Ein Einstieg eines Investors mit einem 25 oder 50% Paket kommt schon deshalb nicht in Frage, weil der Preis von 66,25 nunmal für einen Anteil von 63% ausgelobt wurde, die lettlich einen Beherrschungsvertrag ermöglich sollten. Ein wie auch immer gearteter Investor müsste ja annähernd diesen Preis zahlen, ohne seine Finanzierung auf Stada abladen zu können und ohne entsprechenden Einfluss zu gewinnen. Das ist unrealistisch.
Man könnte mit etwas Phantasie sagen, dass Singer genau das gerade macht, mit dem einzigen Erfolg, dass er Gefahr läuft, sich zwischen alle Stühle zu setzen.
Und die Kleinanleger haben nunmal so wie das Übernahmerecht gestrickt ist, keinen direkten Anreiz, so ein Angebot anzunehmen, sie können auf die NAchfrist warten oder (sollen) über die Börse verkaufen. Das Gefangenendilemma, nur wenn viele Zustimmen, kommt die Transaktion auch zu Stande, bereitet da vermutlich den wenigsten schlaflose Nächte. Wobei es vielleicht in diesem Fall ganz gut wäre, wenn einige aus dem Urlaub das Annahmeformular faxen.
Man kann auch Stada verkaufen / andienen und stattdessen Teva kaufen. Aber was soll man den Stada Kleinanlegern raten? Ist doch ganz OK, wenn da jeder seine eigene Entscheidung trifft. Man muss schon auch sehen, ein unabhängiger Fortbestand von Stada auf Dauer ist kein realistisches Szenario. Spätestens seit Singer seine fast 10% hat, ist das vom Tisch und es geht hier nur darum, entweder mit Bain / Cinven zur Ruhe zu kommen, oder weiteres Geschachere zu riskieren.
#6.545
#6.546
Allein die Urlauber würde ich vielleicht effektiv in Ruhe lassen, das einzige Mal, wenn sie in dieser verdienten Ruhephase 😎 an Stada denken, sollte sein, wenn sie Ladival für den Strand, das Schwimmbad und die Bergwanderung einpacken.
Hinsichtlich der Bewegung im Kreis, sollte man allerdings schon berücksichtigen, dass B/C praktisch sofort ein „da capo“ verlangt haben.
Ende Juni hat der damalige CEO noch kein Problem mit der Unabhängigkeit gesehen.
„Wir respektieren das knappe Votum unserer Aktionärinnen und Aktionäre und verstehen es als Auftrag, unsere erfolgreiche Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben. Wir betrachten diese Entscheidung aber auch als Vertrauensbeweis in die Leistungsfähigkeit von Stada, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. Damit werden wir nachhaltiges Wachstum generieren, eine erfolgreiche Zukunft für Stada sicherstellen und so das Vertrauen unserer Anteilseigner rechtfertigen.“
Auch der Chef des AR hörte sich damals so an:
„Ich bin fest davon überzeugt, dass es Stada als unabhängigem Anbieter von Generika und Markenprodukten mit einer am Markt klar anerkannten Wachstumsstrategie gelingen wird, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, für unsere Aktionärinnen und Aktionäre signifikanten Mehrwert zu schaffen.“
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/nachricht-det…
S. hat die Meldeschwelle tatsächlich am 4.7. überschritten, das 2. Angebot von B/C kam eine Woche später auf den Schreibtisch der neuen Vorstandsmitglieder. In der Folge wollte man die Kleinanleger bearbeiten (vor einem Jahr lag der Stadakurs bei ca. 50€, eine " 49% Prämie" wurde wieder angepriesen), einigen institutionellen Investoren warf man Spielchen vor, gleichzeitig wollte man mit dem neuen Investor nicht wirklich korrespondieren.
Naomi Kresge, Bloomberg: „Hallo, hallo! Eine Nachfrage zu Elliott: Warum haben Sie nicht versucht, mit Elliott in Verbindung zu kommen? Hören Sie mich?“
CFO: „Ja, Frau Kresge, ich höre Sie. Vielen Dank! Warum haben wir es nicht versucht? Weil es gibt einfach...
, wenn Sie Mitteilungen...
, Sie kriegen Mitteilungen
über Stimmrechtsanteile, Sie kriegen eventuell ...
, wir haben am Anfang mal
einen Brief von Elliott auch bekommen, und es ist da ganz
deutlich gewesen, dass Elliott auch gar kein Interesse hat,
Kontakt aufzunehmen.“CEO: „Eben generell, wenn ich noch mal kurz darf: Es ist klar, dass Elliott nicht am Markt, nicht an uns, nicht an Bain und Cinven, an niemanden offenlegt, was sie vorhaben. Und das ist einfach uns nicht bekannt, und das werden Sie nicht mit uns oder mit jemand anderem teilen. Und deswegen ist Reden über Kontakt mit denen im Moment..., hilft uns nicht. Und das Einzige ist, dass wir hoffen können, dass die Hedgefonds keine Spielchen machen. Weil das ist nicht im Interesse von STADA und nicht im Interesse der Aktionäre jetzt.“
https://ir.stada.de/stada/German/2017/Q2/20170803_Transcript…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
https://ir.stada.de/stada/German/2017/Q2/20170803_Transcript…
Auf der IR-Seite von Stada kann man sich auch den Mitschnitt anhören; der gibt die Situation emotional (mit den vielen …) noch viel besser wieder.
Einige Hedgefonds werden sich nun vielleicht auch denken, erst angeschwärzt und jetzt gebraucht, nachdem nur wenige Kleine Lust hatten, sich vor den Karren spannen zu lassen. 😐
#6.547
Aber wenn B/C so überzeugt sind, dass das alles wirtschaftlich sinnvoll und rentabel ist, hätten sie beim Angebotspreis etwas mehr als 25 Cent drautun sollen und vorher über die Börse schon mal Anteile einkaufen sollen.
#6.548
#6.549
#6.550
#6.551
#6.552
#6.553
#6.554
#6.555
62% wären echt der Hammer. Wieder knapp gescheitert würde das heißen.
#6.556
#6.557
Bank of America 11,49% (08.08.17) Advent/Permira
Paul Singer 8,69% (04.07.17) ?
Morgan Stanley 8,40% (02.08.17) Advent/Permira
BNY Mellon 7,07% (24.03.16) Bain/Cinven
Norges Bank 4,79% (20.07.17) (Verwaltung des norwegischen Pensionsfonds)
Goldman Sachs 4,64% (05.06.15)
Société Générale 3,70% (23.12.16) Bain/Cinven (hält allerdings auch Lyxor ETFs)
Farallon 3,58% (01.06.17) Bain/Cinven (erst seit 30.06. Andienungsverpflichtung)
Blackrock 3,57% (01.06.17) (Muttergesellschaft iShares ETF)
UBS 3,26% (18.07.17) Bain/Cinven
* Die Bieterkonsortien beim ersten Versuch wurden durch diese Banken unterstützt:
"Barclays, Citigroup, Nomura and UBS are among a group of banks backing Bain and Cinven's bid,
while Bank of America Merrill Lynch, BNP Paribas, HSBC, Morgan Stanley and UniCredit are among banks supporting Advent and Permira, the banking sources said."
Quelle: http://www.reuters.com/article/us-stada-m-a-bids-idUSKBN16M1…
Stimmrechtsmitteilungen: https://www.stada.de/investor-relations/aktie/stimmrechtsmit…
Man beachte, dass MS die Meldeschwelle erstmals am 09.06. überschritten hat und in der Folge 15 meldepflichtige Transaktionen gemacht hat. Die Bank of America hat die Meldeschwelle am 21.06. erstmals überschritten, tags darauf scheiterten B/C mit dem ersten Versuch, danach hat man 11 Transaktionen vermeldet. Die letzte erfolgte am 08.08., der VV schrieb sofort einen Brief, der Beirat verfasste am 09.08. einen Aktionärsbrief.
#6.558
Ist aber natürlich mit großer Unsicherheit behaftet, da die 3-5% Pakete sich verändert haben könnten.
Ohne Singer ist es knapp. Urlaubszeit und Motivation der Kleinanleger ??
#6.559
supporting heißt nix anderes, als dass die capital markets teams der jeweiligen banken bei der due dilligence, finanzierung etc dabei sind.
morgan stanley ist einer der größten primebroker, welcher kunde da dahintersteht weiss man eben nicht....
#6.560
#6.561
Die Kleinaktionäre sinds wieder !
Mi, 16.08.17 08:45
FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Die Commerzbank hat Stada von "Hold" auf "Reduce" abgestuft und das Kursziel von 66 auf 58 Euro gesenkt. Die Kleinaktionäre schienen das Übernahmeangebot der Finanzinvestoren Bain und Cinven erneut nicht annehmen zu wollen, schrieb Analyst Daniel Wendorff in einer Studie vom Mittwoch mit Blick auf den aktuellen Stand der Annahmequote von lediglich knapp unter 43 Prozent. Er glaubt weder, dass Bain und Cinven ihre Offerte aufstocken, noch dass eine dritte Partei eingreift. So handelt es sich laut Wendorff aktuell um einen Ritt auf der Rasierklinge mit deutlichen Rückschlagsrisiken./ag/ajx
Datum der Analyse: 16.08.2017
Quelle: dpa-AFX
#6.562
Die grundsätzliche Interessensbekundung wurde Presseberichten entnommen und letzte Woche in Beitrag Nr. 6.526 angespochen.
https://m.aerzteblatt.de/news/76810.htm
„„Das andere Konsortium (aus Advent und Permira) bleibt interessiert“, zitierte die FAZ eine mit den Vorgängen vertraute Person. Voraussetzung sei, dass das konkurrierende Investorenduo Bain und Cinven mit seinem Übernahmeversuch ENDGÜLTIG scheitere“.
Das Verb "zuzurechnen" kommt in diesem Zusammenhang meines Wissens erstmals im Beitrag 6.559 vor.
Die Commerzbank gehört zu den mit B/C kooperierenden Banken (vgl. Angebotsunterlagen). An einem Scheitern der Übernahme dürfte sie kein Interesse habe, allfällig aber an günstigen Aktien...
#6.563
Zitat von Aktienduffy: wie kommt man darauf, dass die 8% von morgan stanley advent und permira zuzurechnen sind?
supporting heißt nix anderes, als dass die capital markets teams der jeweiligen banken bei der due dilligence, finanzierung etc dabei sind.
morgan stanley ist einer der größten primebroker, welcher kunde da dahintersteht weiss man eben nicht....
Das spielt ja auch keine so große Rolle, denn das Paket wurde ja offenbar beim ersten Übernahmeangebot angedient. Jedenfalls wenn man unterstellt, dass das Singer Paket nicht angedient wurde. Bis auf 3 oder 5% kann man ja rechnen, wenn man die Angabe berücksichtigt, dass im ersten Anlauf 13% Privatinvestoren angenommen haben. Dann müssten 52,5% von Fonds gekommen sein. Andienungsverpflichtung + UBS GS und Norges + MS und BoA = 19,6 + 12,69 + 19,89 = 52,18 %.
#6.564
elliott fährt auch des öfteren eine mergerarbitrage strategie und im falle von stada wären des geschätzte 8% in nicht mal 2 monaten auf ein investment von rund 300 mio EUR. dass der sich nicht in die karten schauen lässt ist klar, da so die unsicherheit bleibt und man theoretisch heute für einen return von 3% in 1 tag kaufen kann.
sollte elliott auf den GuB spielen, muss er danach trachten, dass er wenns knapp wird teile seines pakets andient, alles andere wäre dumm, zumal sich die situation der generikahersteller in den letzten 2 monaten deutlich verschlechtern hat ( siehe TEVA, Mylan etc)
#6.565
{http://www.activeownershipcapital.de/team.php}
klaus röhrig ist ein ehemaliger elliott-mann
#6.566
und hat das letzte Mal in der finalen Phase die Vereinbarung über ein abgestimmtes Verhalten mit der BNY Mellon gekündigt…Die Übernahme platzte.
Jetzt dient die BNYM zu praktisch gleichen Konditionen brav an…
#6.567
und zu permira und advent, an deren stelle und durch die seifenoper der letzten paar monate lass ich stada stada sein und gehe auf TEVA (ziemlich under fire aktuell wegen zu hohem leverage) zu und mache ein angebot für ratiopharm...
#6.568
#6.569
Stada zu EUR 66,25 ist überbewertet, deshalb ist dieses Angebot alternativlos.
Andienen kann hier im Forum nun eh keiner mehr, abwarten und auf die Meldung freuen ist angesagt.
#6.570
Stada hat sich in den letzten Jahren bemüht, den Anteil der Markenprodukte mit den höheren Margen auszubauen, insofern ist die Firma nicht mehr nur ein Generikakonzern, was möglicherweise höhere Bewertungen rechtfertigt, da dieses Marktsegment in bestimmten Bereichen z.B. weniger regulierungsanfällig ist.
Bain schreibt z.B. in seinem Private Equity M&A Report 2017, der noch im April veröffentlicht wurde:
“PE investors targeted those generic drugmakers that were most insulated from regulatory and pricing pressures, including manufacturers that focus on difficult-to-make products, operate in small markets less likely to attract pricing scrutiny from payers, or make drugs in niche dosages that are too limited to attract competition from the large corporate manufacturers of generics or biosimilars.”
http://www.bain.com/publications/articles/global-healthcare-…
Die haben sich das genau angeschaut, wie andere übrigens auch, so dass es schon wundert, dass man die Risiken eines Gebots kannte
(“only 30% of large healthcare PE investors have been able to complete more than one deal valued between $500 million and $5 billion (or higher), the range considered the sweet spot for large PE deal makers.”)
andererseits aber die Ursachen vielleicht nicht genau genug erörtert hat.
Einen höheren Kurs für die Stada hat man an der Börse auch schon beobachtet, insofern ist das zögerliche Verhalten vielleicht auch erklärbar.
#6.571
46,53%
#6.572
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/stada-arzneimittel-release-…
9. August
Bank of America reduziert Stimmrechtsanteil
Resulting situation 10.28 %
Previous notification 11.49 %
#6.573
#6.574
Kreise: Elliott unterstützt Stada-Angebot.
Wenn das stimmt, dann dürfte es mit der Übernahme wohl geklappt haben, oder?
Gruß
Paluru
#6.575
Ein erster Übernahmeversuch war nur knapp an der Mindestannahmeschwelle gescheitert. Aber auch der zweite Anlauf stand trotz der auf 66,25 Euro je Aktie verbesserten Offerte bis zuletzt auf der Kippe: Bis zum gestrigen Mittwoch um 12 Uhr hatten sich Bain und Cinven 46,53 Prozent der Stada-Anteile gesichert. Damit die Offerte diesmal durchkommt, müssten aber bis Mitternacht 63 Prozent der Aktien angedient worden sein. Marktteilnehmer hatten bereits mit einem sehr knappen Rennen gerechnet.
Singer hält über seinen Fonds Elliott rund 10 Prozent der Stada-Anteile. Der Amerikaner ist für sein schonungsloses Kalkül berüchtigt und hatte schon bei zahlreichen Übernahmen seine Finger im Spiel. Bis zuletzt war nicht klar, was er mit dem Stada-Aktienpaket vorhat. Weder Singer, die Finanzinvestoren noch Stada wollten sich auf Anfrage von Bloomberg dazu äußern./stk/men
Quelle: dpa-AFX
#6.576
BLACKROCK ULT-AGG 869,509 869,509 08/16/17
BLACKROCK INC Multiple Portfolios MF-AGG 609,478 609,478 08/16/17
BLACKROCK ASSET MANAGEMENT ISHARES MDAX UCITS ETF 440,000 440,000 08/16/17
BLACKROCK ASSET MANAGEMENT ISHARES STOXX EURO ETF 57,209 57,209 08/16/17
BLACKROCK ASSET MANAGEMENT ISHARES STOXX EURO ETF 43,474 43,474 08/16/17
BLACKROCK ASSET MANAGEMENT ISHARES STOXX EUR 6 ETF 38,669 38,669 08/16/17
BLACKROCK ASSET MANAGEMENT ISHARES EURO STOXX ETF 27,517 27,517 08/16/17
BLACKROCK INVESTMENTS CANA ISHARES CORE MSCI E ETF 1,760 1,760 08/16/17
BLACKROCK INVESTMENTS CANA ISHARES MSCI EUROPE ETF 849 849 08/16/17
BLACKROCK GROUP LIMITED Multiple Portfolios MF-AGG 176,692 176,692 08/16/17
BLACKROCK FUND ADVISORS Multiple Portfolios MF-AGG 83,339 83,339 08/16/17
DEUTSCHE BANK AG ULT-AGG 758 758 08/16/17
#6.577
In Bezug auf Blackrock und die Stada-Übernahme wurde dies in diesem Artikel der WiWo am Beispiel des ersten Übernahmeversuchs dargestellt:
Das Dilemma von Blackrock 🤔
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/stada-uebernahme-das-dile…
#6.578
rational MÜSSTE bei solchen Übernahmen mit annahmeschwellenn >50% von jedem ETF angedient werden, da bei Erreichen der 50% schwelle automatisch vom indexanbieter in die angedienten aktien getauscht wird. klappt die übernahme nicht, wird sowieso wieder zurückgetauscht, am beispiel AIXA konnte man das sehr gut sehen.
#6.579
Warum sollten die Bloomberg-Daten falsch sein? Die wiedergegebene Auflistung ist bestimmt zutreffend. Es ist absolut richtig, den Screenshot nicht zu zeigen
(aus Board Regel Nr. 1: "das Verwenden von
Bildern ohne Urheber- oder Nutzungsrechte, ist auch im Internet
strafbar und wird ggf. entsprechend geahndet.")Der oben zitierte Artikel der WiWo lässt BR selbst zu Wort kommen:
„BR verweist auf die Indexanbieter: Der Indexfonds iShares MDax ETF sei in Deutschland aufgelegt und kaufe und verkaufe streng die im Index enthaltenen Papiere. Deshalb folge der Fonds streng dem Indexregelwerk der Deutschen Börse. Man habe keinen Spielraum, der es erlauben würde, unabhängig vom Indexanbieter eine Entscheidung zu treffen, wie BR sich bei einem solchen Übernahmeangebot verhalte. Derzeit seien die Stada-Aktien unverändert in den Indizes der Deutscher Börse enthalten, dementsprechend seien auch in den Index- Produkten keine Änderungen vorgenommen worden, heißt es bei BR.“
Die erfahrene Korrespondentin HS, Verfasserin des Berichts, steht mit ihrem Namen für den Inhalt und schreibt mittlerweile seit 15 Jahren für das genannte Blatt, unter anderem auch über Rechtsfragen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine falsche Wiedergabe der BR zugeschriebenen Zitate so schlau wäre. Oder wollte sich BR rausreden (falls ja, warum?🤔), da „BR selbst sagt, die Übernahme sei auch daran gescheitert, dass viele Privatanleger die Offerte nicht annehmen wollten.“ Fehler können allerdings immer, praktisch überall und ziemlich jedem unterlaufen, oder?
#6.580
https://www.ishares.com/de/professionelle-anleger/de/produkt… einfach die Positionen im xls runterladen und schwupps findet man schon die 440k Stk der ISIN DE000A2GS5A4...
und zur medialen BR Antwort zur Causa : ETFs sind ja bekanntlich die Guten und NIEMALS schuld ;-)
#6.581
Ihre Theorien erklären, wieso der Markt für Hypothekenkredite allzeit effizient und funktionstüchtig sein wird, während der Wochenmarkt auf dem die kluge Hausfrau einkauft, niemals effizient sein kann, weil die Hausfrauen beschränkte Transportkapazitäten haben. Oder nach einem zwanzig Euro Schein auf der Straße würden sich diese Preisträger auch nicht bücken, weil das ja gegen jede Effizienz ist, dass der noch da liegt. Und noch weniger nach eiem Fuffi, weil das ja noch unwahrscheinlicher ist, dass er da hingefallen ist UND bisher nicht aufgehoben wurde.
Ein Hinweis auf Komplexität und Vielschichtigkeit ist bei derartigen Irrlehren völlig fehl am Platz.
Dann lieber eine naive Herangehensweise mit gesundem Menschenverstand.
(Wobei ch das allerdings bomike auch nicht bescheinigen kann.)
#6.582
Ausgerechnet jetzt, wo es so spannend wird ... ob es reicht oder nicht.
#6.583
Das Andienen scheint eventuell nicht konsequent verfolgt zu werden.
Hinsichtlich Positionen (insgesamt 51) gibt der ishares MDAX UCITIS EFT (DE) für den 16.08.17 (letztes angegebenes Datum) folgendes an:
Emittententicker: SAZ1
Name: STADA ARZNEIMITTEL V AG
Gewichtung (%): 1,32
Marktwert: EUR 27.896.000
Sektor: Gesundheitsversorgung
ISIN: DE000A2GS5A4
(d.h. für um Verkauf eingereichte Aktien der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft)
SOWIE
Emittententicker: SAZ
Name: STADA ARZNEIMITTEL V AG
Gewichtung (%): 0,71
Marktwert: EUR 14.904.015
Sektor: Gesundheitsversorgung
ISIN: DE0007251803
(d.h. für übliche Aktien der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft)
Teilandienung? Warum in diesem Verhältnis?
#6.584
http://www.boerse-frankfurt.de/index/zugehoerige-werte/MDAX#…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.boerse-frankfurt.de/index/zugehoerige-werte/MDAX#…
#6.585
In der Angebotsunterlage heißt es:
Der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten STADA-Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird eingestellt (i) mit Ablauf des letzten Tages der Annahmefrist, wenn alle Angebotsbedingungen (wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage definiert) eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde oder (ii) am Ende des dritten, der Abwicklung dieses Angebots unmittelbar vorausgehenden Börsenhandelstages.
#6.586
die Meldung der Übernahme erfolgen kann und somit diese
Aktien (WKN: A2GS5A4) bereits dem Bieter gehören.
Gruß
Paluru
#6.587
Bei diesen Aktien handelte es sich um bereits angediente Aktien der Stada.
Vielleicht ist dies dann für Dich verständlicher.
Gruß
Paluru
#6.588
Aber warum soll man nicht mit seinen angedienten Aktien weiterhin handeln können? Schließlich kann es bis zur technischen Abwicklung des Angebots (sofern es denn erfolgreich war) wegen der möglichen Weiteren Annahmefrist noch eine Weile dauern.
Nun haben wir die Situation dass diese Gattung "in der Luft hängt", und das bei noch nicht bekannt gemachtem Resultat. Ggfs. haben die Aktionäre für die Dauer der Weiteren Annahmefrist eine nicht handelbare angediente im Depot. Das kenne ich von anderen Übernahmen anders.
#6.589
Ist die Übernahme gelungen und wird es eine Weitere Annahmefrist geben, so müssten doch m.E. SAZ durch die angedienten Aktien (SAZ1) im MDAX ersetzt werden. Haben wir dann eine nicht notierte Aktie im Index?
#6.590
#6.591
Übernahmeangebot 66,25 €;
Sind da MÖGLICHERWEISE Shortys "KALT erwischt" worden? (und müssen sich eindecken?)
#6.592
#6.593
18.08.2017 / 12:12
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
- Mindestannahmeschwelle von 63 Prozent erreicht
- Alle kartellrechtlichen Freigaben sind erfolgt
- Übertragung der während der Annahmefrist angedienten Aktien erfolgt noch vor der Hauptversammlung am 30. August 2017
Bad Vilbel, 18.08.2017 - Die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven, hat heute mitgeteilt, dass die Mindestannahmeschwelle erreicht wurde, die die Bieterin in der am 19. Juli 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage auf 63 Prozent festgelegt hatte. Die Annahmefrist endete am 16. August 2017 um Mitternacht (24:00 Uhr MEZ).
"Wir sind froh, dass die Frage der zukünftigen Eigentümerstruktur nun geklärt ist", sagte Engelbert Coster Tjeenk Willink, Vorstandsvorsitzender der STADA. "Jetzt wird sich STADA wieder voll auf das operative Geschäft konzentrieren und die erfolgreiche Wachstumsstrategie mit der Unterstützung zweier starker Partner noch konsequenter vorantreiben können. Mit der umfangreichen Branchenexpertise der neuen Eigentümer und ihrem Zugang zu einem weltweiten Netzwerk im Gesundheitswesen wird STADAs Position als global tätiges Pharmaunternehmen nachhaltig gestärkt."
"Wir freuen uns, dass unsere Aktionäre der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt sind und das verbesserte Angebot von Bain Capital und Cinven angenommen haben - zu einem aus unserer Sicht attraktiven Preis", sagte Ferdinand Oetker, Aufsichtsratsvorsitzender der STADA. "Wir sind davon überzeugt, dass STADA dank dieser Entscheidung langfristig erfolgreich sein wird. Davon wird unser Unternehmen und seine Mitarbeiter profitieren."
Alle kartellrechtlichen Freigaben sind erfolgt. Die Übertragung der während der Annahmefrist angedienten Aktien wird noch vor der Hauptversammlung am 30. August 2017 erfolgen.
#6.594
#6.595
besser als nicht investiert zu sein und sinnlose ratschläge zu geben
#6.596
Ohne die Andienungen wäre der Kurs jetzt wieder bei 50€.
Gruß
Paluru
#6.597
Gruß
Paluru
#6.598

#6.599
[/url]Zitat von Spondon: Noch ein Nachschlag Elliot plant ein Bieterkonsortium mit den beiden anderen Interessenten. Die wollen doch hier ein scheitern sehen. Muss man nur 1 und 1 zusammenrechnen. Dann fällt es doch nur kurzfristig auf 50
http://www.teleboerse.de/aktien/Paul-Singer-bei-Stada-einges…

#6.600
#6.601
Hege aufgrund des Branchenumfeldes auch keine höheren Erwartungen an ein Spruchverfahren. Wir befinden uns bereits 10 % über dem Übernahmeangebot. Das ist weder durch die Zwangsdividende noch durch den Squeeze gerechtfertigt.
Aber es freut mich, dass die Shorties bluten müssen
#6.602
#6.603
#6.604
#6.605

Spaß beiseite, ich nehme an, die Stücke mit der ISIN der angedienten Aktien sind bereits technisch nicht handelbar.
#6.606
Außerdem wurde Singer genau wie die anderen Aktionäre durch die zermürbenden Briefe von Stada und vom Beirat weichgeklopft. Und dazu noch die Drohungen hier im Board, dass der Kurs auf 50 fällt, wenn er nicht wenigstens einen Teil andient! Da möchte ich euch mal sehen, wenn man mit 400 Mio Einsatz spielt und dann das Bieterkonsortium mitten in der Nacht auf dem Smartphone anruft, dass es nicht reicht?!
Ich weiß auch nicht, was jetzt dieses Short-Squeeze-Gerede soll.
Als ob es keine vernünftigen Argumente gäbe, bei Stada als Aktionär engagiert zu sein. Die Absicherung des Kursniveaus durch einen Beherrschungsvertrag dürfte nur eine Frage der Zeit sein, so dass die Risiken begrenzt sind. Ob man dabei den freiwilligen Angebotspreis als Barabfindung festsetzen kann, hängt doch maßgeblich davon ab, zu welchen Bedingungen weitere Aktienerwerbe durch den neuen Hauptaktionär erfolgen und eventuell auch davon, wie sich der Aktienkurs entwickelt.
#6.607
Die Umstände eines Beherrschungsvertrages und eines allfälligen Squeeze Out Verfahrens hat er bestimmt mitberücksichtigt, falls er sich für ein teilweises Andienen entschlossen hat. Die Wahl von 63% war für B/C ja wesentlich den Erfahrungen aus dem ersten Versuch und der Aktionärsstruktur geschuldet. Bestimmt hat man sich zunächst erwartet, dass man bei Erreichen dieser Quote auch Zugriff auf die Stimmrechte der ETFs (können die bei Beibehaltung des aktuellen Kursniveaus überhaupt andienen?) erhält, die man in einer Größenordnung von 12-13% gesehen hat. Wenn aber tatsächlich BR schon den Großteil seiner iShares Aktien (insges. ca. 3,57%) angedient hat und man lediglich 63.76% der Stimmrechte einsammeln konnte, kann man sich denken, dass die 75% noch eine Herausforderung sein könnten. Ob da große Erleichterung bei B/C aufkam, wenn man sogar die Verweigerungshaltung der „Kleinen“ gesehen hat?
#6.608
Beim nächsten Schritt Richtung Beherrschungsvertrag haben wir aber vermutlich das gleiche Dilemma.
Vielleicht muss Singer nochmals seinen Anteil reduzieren, um den Beherrschungsvertrag zu ermöglichen. Vielleicht haben Bain und Cinven aber auch gut geblufft und haben noch zweimal 2,99% der Stimmrechte irgendwo in Reserve und mit 5% der Aktien von Indexfonds und Kleinanlegern (oder einfach alles, was nach MDAX Rauswurf auf den Markt kommt) reicht es dann. Tatsächlich wurde die Rechnung, woher und zu welchem Preis nun die fehlenden 11% der Stimmrechte für den Beherrschungsvertrag kommen, nicht so detailliert offengelegt.
#6.609

Ich bin tatsächlich immer noch überzeugt, dass S. mit den beiden ehemaligen Bietern ernsthaft eine Option ausgelotet hat. Ich bin mir nicht sicher, ob die Entscheidung zum (teilweisen) Andienen schon so lange festgestanden ist. Eine prinzipiell destruktive Einstellung gegenüber dieser Übernahme habe ich ihm nicht bescheinigt (er wollte, dass die Leute zu ihm kommen, und spät sind sie wohl auch gekommen), seine Absichten waren nicht wirklich durchsichtig und angesichts der sich offenbarenden komplizierten Konstellation werden sie es möglicherweise auch bleiben.
#6.610
Zitat von Grid-Party: Nach dem Squeeze ja wohl eher nicht mehr - beim Squeeze eher...
Hege aufgrund des Branchenumfeldes auch keine höheren Erwartungen an ein Spruchverfahren. Wir befinden uns bereits 10 % über dem Übernahmeangebot. Das ist weder durch die Zwangsdividende noch durch den Squeeze gerechtfertigt.
Aber es freut mich, dass die Shorties bluten müssen![]()
Ich finde es immer gut wenn die Shorties eins auf dem Deckel bekommen.

Bei Stada bin ich nur noch über die Shareholder Value beteiligt.
Ist jemanden bekannt ob sie angedient haben?
#6.611
#6.612
Zitat: "Stada ist bei der Shareholder Value Beteiligungen AG die größte Portfolioposition und wurde vollständig angedient."
vgl.
http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/shareholder-value-be…
#6.613
#6.614
#6.615
#6.616
Allerdings soll die Shortquote kurz vor der Übernahme sehr viel höhere 14-15% betragen haben, bis an die 10.000.000 Aktien. 3 Millionen Stück dürften davon am Freitag glattgestellt worden sein. Aktuell sind es wohl weitere 400.000 Aktien. Bei aktuellen Kursen dürften die Shortseller an die 100 Millionen Euro verloren haben?
Müssen manche Shortseller nicht melden oder verstoßen sie damit gegen die Regeln?
#6.617
#6.618
Haben sich alle Shorties bereits wieder eingedeckt?
#6.619
Ich denke man sollte hier mal ganz nüchtern bilanzieren:
Das Investorenduo hat mit der Annahme nun eine beherrschende Stellung bei STADA erreicht; d.h. kann nun die Firma entsprechend ihrer Ziele umbauen; mittel -und langfristig soll die Firma ganz vom Markt verschwinden; d.h. 95% und der Rest wird rausgedrängt
D.h. aber auch das die klassischen Börsenkennziffern nun nicht mehr greifen; der Preis orientiert sich daran was das "Duo" wahrscheinlich bereit ist für die Anteile zu zahlen.
und da werden Sie (aus den Erfahrungen vergangener Übernahmen) ganz klassisch wie ein Kaufmann agieren; d.h. nicht mehr bezahlen als nötig; sie haben erstmal keinen Zeitdruck. Will sagen das die Wahrscheinlichkeit nicht besonders hoch ist das Sie jetzt - wo alle Augen auf die Story gerichtet sind -die restlichen Anteile medienwirksam erwerben werden; das passiert (auch aus der Erfahrung vergangener Jahre) Stück für Stück wenn der mediale Fokus nicht darauf gerichtet ist.
Inwieweit der Kurs jetzt nachgeben wird kann man schwer sagen. Aktuell kosten Sie 10% über dem Angebot was schon sportlich sein kann; aber nicht muss. Also wenn Short dann mit Augenmaß! Long bietet sich erst an wenn die Papiere unter den Angebotspreis fallen; und auch dann wieder nur mit Augenmaß.
#6.620
#6.621
An dramatische Shorteindeckungen glaube ich nichtmal unbedingt, aber jedenfalls fehlen auch den Bietern derzeit noch Stimmrechte für den beabsichtigten Beherrschungsvertrag. Dass die Bieter bereits konkretere Vorstellungen haben, wie sie weitere Aktien erwerben können, erscheint mir plausibel, aber man wird sich damit sicher nicht monatelang Zeit lassen können. Schon finanzierungsbeding. Eine Einschätzung, man habe ja nun 63,8% und müsse nur auf ruhigere Märkte warten, damit einem die 95% von alleine zufallen, scheint mir nicht schlüssig.
Immerhin hat man noch Rückenwind, wenn Stada aus dem MDAX ausscheidet und vielleicht auch schon durch den nunmehr beendeten Eurex-Handel mit Optionen. Siehe hier:
http://www.eurexchange.com/exchange-en/products/equ/corporat…
Ob Singer sich nochmal kooperativ zeigt? Vielleicht kommt es auch darauf an?
#6.622
ich bin kein experte des squeeze-out; vielleicht kann jemand hier ja mal kurz die ein, zwei möglichkeiten, wie (und wie schnell) es jetzt laufen könnte, hier umreißen.
die sehr erfreuliche kursentwicklung verdankt sich meines erachtens einer doppelten konstellation: erstens mussten sich marktteilnehmer, die auf ein scheitern spekuliert hatten, eindecken und zweitens muss es zügigst über 75 % gehen. deshalb vermutlich hat man das erste angebot auch nur minimal erhöht, damit am ende trotzdem noch genug für einen guten schnitt übrigbleibt.
ob ein kursniveau über 70, 75 nachhaltig ist, da bin ich skeptisch.
#6.623
Der GuB wurde erähnt, da man davon ausging, dass sie in einer weiteren Andienungsquote weitere Anteile erwerben können - das wird aufgrund des jetzigen Kurse nicht passieren.
Es gab viele shorts im Markt - wo die Eindeckungen kann niemand sagen - kann jetzt zu Ende sein-vielleicht schiessen wir aber auch noch auf 85/90. Fakt ist, dass Stada gemessen am Ertrag und an der peer group zu teuer ist - aber wir wissen ja auch, dass der Gesamtmarkt teuer ist :-)
#6.624
Die 90 (bzw 95%) beim Squeeze-out muss man tatsächlich erstmal haben. Für den Beherrschungsvertrag würde theoretisch auch ein Anteil von 75% des auf der HV vertretenen Kapitals ausreichend sein. Sowas gab es zwar meines Wissens noch nicht, dass man sowas mit weniger als 75% durchziehen konnte, aber wenn die ETFs auf der Hauptversammlung nicht vertreten sind oder im Sinne der Verwaltung zustimmen, müssten die Kleinanleger schon mächtig mobil machen, um einen Beherrschungsvertrag zu verhindern. Und wieso ein solcher Vertrag mit Barabfindung und Ausgleich nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre liegen soll, wäre auch erst noch zu diskutieren.
Jedenfalls würde eine höhere Abfindung im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags nicht unter die 1-Jahresfrist fallen, in der kein höherer Preis gezahlt werden darf, ohne alle Einreicher gleichzustellen.
@ LeoF Beim Beherrschungsvertrag werden wohl kaum mehr als 70 Euro geboten werden, wie und wann auch immer. Die derzeitigenBörsenkurse reflektiere die Erwartung, dass die Bieter derzeit noch Mühe haben, die aktien für einen Beherrschungsvertrag zusammenzubekommen. Aber man weiß ja nicht, ob sich Singer nicht auf die Seite der Bieter schlägt und bei wem die Leerverkäufer ihre leerverkauften Aktien geliehen haben bzw hatten).
#6.625
#6.626
dürfte weiter schwierig sein mit den kurzen zu punkten; bleibt spannend
Netto-Veränderungen am 21.8.2017
1. Stada +0,82 %
2. K+S +0,52 %
3. GEA Group +0,19 %
4. Deutsche EuroShop +0,11 % / Bilfinger +0,11 %
5. Dürr +0,10 % / Aurelius +0,10 % / ZEAL Network +0,10 % / MorphoSys +0,10 %
6. Medigene +0,06 %
7. Software +0,01 % / Salzgitter +0,01 % / thyssenkrupp +0,01 %
8. ADVA Optical Networking -0,03 %
9. Heidelberger Druckmaschinen -0,07 %
10. Lanxess -0,09 %
#6.627
#6.628
#6.629
#6.630
Zunächst streben Bain und Cinven einen Beherrschungsvertrag an. Dieser wäre mit 75% der Stimmen auf einer Hauptversammlung zu beschließen. Im Ergebnis können dann vom Hauptaktionär geschäftliche Weisungen ("Befehle") an Stada gegeben werden und es wird eine "Organschaft" begründet, steuerlich können dann Gewinne und Verluste von Mutter und Tochterunternehmen verrechnet werden. Mit diesem Schritt ist zunächst die Kontrolle gewährleistet. Den verbleibenden Aktionären ist ein gutachterlich ermittelter jährlicher Ausgleich zu zahlen und eine Barabfindung anzubieten.
"Von der Börse nehmen" wäre ja eigentlich ein Delisting. Das kann beschlossen werden, wenn der Hauptaktionär eine Barabfindung anbietet, die sich am Börsenkurs orientiert. Dann endet der Handel im regulierten Markt, während der Aktienhandel im Freiverkehr meist nicht unterbunden werden kann. Vor allem enden damit bestimmte Mitteilungs- und Berichtspflichten, aber die Aktien bleiben im Streubesitz, das bringt den Hauptaktionär nicht viel weiter.
Wenn der Hauptaktionär 90% oder 95% der Stimmrechte erworben hat, kann er auf der Hauptversammlung einen umwandlungsrechtlchen Squeeze-out (90%, nur möglich, falls der Hauptaktionär auch selbst AG ist) oder regulären Squeeze-out (95%) beschließen. In beiden Fällen
ist den Minderheitsaktionären eine gutachterlich ermittelte angemessene Barabfindung zu gewähren, im Gegenzug werden die Aktien aber enteignet, so dass der Hauptaktionär letztlich zu 100% beteiligt ist.
"angemessene Barabfindung" bedeutet, dass mindestens der durchschnittliche Börsenkurs über drei Monate vor Ankündigung der Maßnahme (Beherrschungsvertrag oder Squeeze-out) anzusetzen ist und außerdem die Abfindung mit einem Ertragswertgutachten ermittelt wird, dessen Ergebnis später in der Regel in einem langwierigen gerichtlichen Spruchverfahren überprüft wird.
Also die 90% muss der Hauptaktionär erstmal so irgendwie zusammenkriegen, das ist noch längst nicht in Sicht, selbst wenn Singer sein Aktienpaket verkaufen würde. (Singer hatte angeblich teilweise angedient und kauft aber angeblich schon wieder zu.) Insoweit geht es erstmal um den Beherrschungsvertrag und Squeeze-out ist dann eher ein Thema für kommende Jahre.
#6.631
#6.632
Aber bei Stada könnte es auch anders sein, denn der aktuelle Kurs für die letzten Aktien gezahlt werden, die für den Beherrschungsvertrag gebraucht werden, oder von sich eindeckenden Leerverkäufern. Für den Beherrschungsvertrag muss das nicht unbedingt der Maßstab sein. Dreimonatsdurchschnitt lässt dem Hauptaktionär auch Spielraum, entweder abwarten bis der Kurs zurückkommt oder sich auf einen frühen Ankündigungstermin berufen, bevor der Dreimonatsdurchschnitt mit jedem Tag steigt, den der Kurs über dm Angebotspreis liegt.
Und bis zu einem späteren Squeeze-out spielt natürlich auch die Geschäftsentwicklung wieder eine Rolle. Die "Weisungen" unter Beherrschungsvertrag können auch negative Folgen für Stada haben. Und das Timing für einen Squeeze-out liegt sowieso beim Hauptaktionär.
Fundamental seien 70 Euro schon sehr teuer war ja hier im Forum oft die Meinung, jetzt glauben einige offenbar an 80?!
Der Angebotspreis ist natürlich gewissermaßen ein Sicherheitsnetz, aber davon hat sich der Kurs ja jetzt schon weit entfernt. Und wieso wird gestern gemeldet, Singer kaufe angeblich zu? Vielleicht kauf er gar nicht, will nur einen höheren Durchschnittskurs für den Beherrschungsvertrag sehen, selbst noch was teuer abladen und später hilft er den Bietern, indem er dem Beherrschungsvertrag zustimmt oder seine Aktien verkauft. Alles wilde Spekulation, aber es gibt doch erhebliche Unsicherheiten.
So wie der Kurs läuft, glaube ich inzwischen auch etwas mehr an sich eindeckende Leerverkäufer. aber wenn das dahintersteckt, bricht es vielleicht auch schnell wieder zusammen.
Noch wilder spekuliert:
Wenn Singer mauert oder die Apotheker, braucht Stada vielleicht sogar eine Kapitalerhöhung?
Und künftige Dividendenzahlungen müssten mit Mehrheit auf Hauptversammlungen beschlossen werden, nächste Woche ist das ja noch zugesagt, aber danach?!
#6.633
#6.634
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/bekanntmachung-ueber-…
Mal sehen zu welchen Preis
#6.635
Morgen müssten weitere folgen. Interessant sind alle mit dem Stichtag ab dem 22.8. dh ab dem Closingtag.
ZB Norwegen blieb mit 3% im Rennen.
#6.636
Schönes Wochenende.
#6.637
, die bestimmt viele Stada-Aktionäre
kennen.
#6.638
Hallo-siehe Beitrag 6.591 wg. Shortys bei Stada
Quelle: www.Bundeanzeiger.de
klick Netto-Leerverkaufspositionen.
Bei der Eurex habe ich noch gar nicht geschaut....
Bleibt somit sehr spannend - mit einer weiterhin HOHEN Vola - IN BEIDEN Richtungen! (möglich!)
#6.639
Neues von Retzlaff....ts ts ts
Gleichzeitig ging dieser Söhngen als Berater ein und aus:
"Die Finanzabteilung im Konzern bekommt es regelmäßig mit dem ehemaligen Investmentbanker Ingo Söhngen zu tun. "
-> http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/nachricht-det…
Da erinnere ich mich wieder an den Beitrag Nr. 6.086.
Und nun hat Retzlaff eine neue Firma gegründet: Die Firma Auxilto GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 107744 registriert. Die eingetragene Rechtsform lautet Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Domizil befindet sich in Frankfurt am Main. Die Eintragung erfolgte am 14. Februar 2017.
Diese Firma residiert: Eppsteiner Str. 42 60323 Frankfurt am Main
Sitz der Firma Ladival Verwaltungs GmbH - Frankfurt am Main, welche die Markenrechte gekauft hat:
Eppsteiner Str. 42 60323 Frankfurt am Main
Sitz einer weiteren Firma von H. Söhngen: Gemini Frankfurt GmbH Eppsteiner Str. 42 60323 Frankfurt am Main
und noch viele mehr.
Ich möchte gar nicht wissen wie viel Geld mich das System Retzlaff als Aktionär gekostet hat. Gibts da eigentlich seitens der neuen Inhaber Möglichkeiten sich da was zurück zu holen oder scheint das alles wasserdicht zu sein bzw. verjährt?
#6.640
Was da im Spiegel präsentiert wurde, ist aber wohl eher das Gegenteil der Wahrheit, sondern Teil der Rufmordkampagne die damals gegen Merckle lief. Die Presse hatte ja nichts besseres zu tun, als gründlich nachzutreten, als der Finanzierungsengpass wegen der Hansonfinanzierung bei Heidelbergcement bekannt wurde. Im Vergleich zu dem Druck, den seinerzeit die Banken ausübten, um an das Topunternehem Ratiopharm ranzukommen und dieses auf den Markt zu bringen, erscheint Singers Trittbrettfahrerei wie ein harmloser Kinderstreich. Und sogar die monatelangen Aktivitäten der aktivistischen Hedgefonds sind im Vergleich dazu noch ehrliche Arbeit.
Die eigentlichen Akteure Wiedeking, Härter und Piech werden im Spiegelartikel nichtmal erwähnt, und das Stuttgarter Landgericht konnte auch nichts machen, weil in chaotischen Börsenzeiten eine Kursbeeinflussung durch unwahre Presseerklärungen nicht nachzuweisen ist, oder so ähnlich.
Statt dass man vernünftig berichtet und den Gesamtzusammenhang präsentiert, ist beim Spiegel scheinbar jeder Unternehmer, der am Kapitalmarkt agiert, ein Zocker. Und wenn die ausländischen Großinvestoren kommen und ein paar Euro mehr bieten, kann man sich auch nicht vorstellen, dass die Unternehmen etwas wert sind. Alles nur böse Spekulanten die Aktionäre. Ein Paul Singer weiß dann in letzter Minute eher, was eine Stadaaktie wert ist, als die Dödel, die sein 30 Jahren Aktionär waren oder ihr halbes Leben in der Firma gearbeitet haben.
Ich sehe auch die Parallele Stada / Ratiopharm nicht, oder war Stada / VW gemeint?
Natürlich können die Kurse um 80 eher knappheitsbedingt, als fundamental begründet sein. Und auch geheime Absprachen zwischen Singer und den Bietern könnte es geben. Aber VW war ja damals schon wegen der DAX Gewichtung auch eine ganz andere Sache und daran, dass die bieter ein ehrliches Interesse der Stadaaktien haben, besteht im Gegensatz zur Porsche/VW-Manipulation damals kein Zweifel.
#6.641
#6.642
Darüber hinaus glaube ich aber auch nicht an eine höhere Abfindung, als den Durchschnittskurs. Bei Strukturmaßnahmen dürfte man mehr bieten als den Angebotspreis, ohne diesen nachträglich zu erhöhen, aber das macht eigentlich nur Sinn, wenn man dann auch weiß, dass die Aktionäre (vor allem Singer) die erhöhte Barabfindung wählen.
So lange Singer sein Paket hält, besteht eine gewisse Phantasie, die aber vielleicht auch schnell verfliegen kann, wenn man mit Norwegen oder wie auch immer eine höhere annahmequote am Schluss der Nachfrist präsentieren kann.
#6.643
Zitat von honigbaer: @ straßenköter 3-Monatsdurchschnitt auf welchen Stichtag? Die Ankündigung von gestern, mit nur 63,8% der Stimmrechte im Rücken, kann da ja vermutlich (noch) nicht ausschlaggebend sein. Und drei Euro Garantiedividende wäre ja immerhin 3,7% Rendite. Bei der Gerantiedividende spielt es vielleicht eine Rolle, welche Zinsen Stada oder die Bieter selbst am Kapitalmarkt zahlen. Ich könnte mir vorstellen, dass diese nicht zu knapp bemessen wird.
Darüber hinaus glaube ich aber auch nicht an eine höhere Abfindung, als den Durchschnittskurs. Bei Strukturmaßnahmen dürfte man mehr bieten als den Angebotspreis, ohne diesen nachträglich zu erhöhen, aber das macht eigentlich nur Sinn, wenn man dann auch weiß, dass die Aktionäre (vor allem Singer) die erhöhte Barabfindung wählen.
So lange Singer sein Paket hält, besteht eine gewisse Phantasie, die aber vielleicht auch schnell verfliegen kann, wenn man mit Norwegen oder wie auch immer eine höhere annahmequote am Schluss der Nachfrist präsentieren kann.
Gab es nicht auch schon Fälle, bei denen der Beherrschungsvertrag geschlossen wurde, obwohl der Großaktionär weniger als 75% hält? Muss man jetzt wirklich 75% besitzen oder reichen nicht 75% Zustimmung zum Beherrschungsvertrag? Bei Data Modul wurde ja auch der Beherrschungsvertrag mit 69% angekündigt. Könnte aber in der Tat auch so sein, dass auch dort erst einmal gesammelt werden muss, denn die Konkretisierung der Parameter steht immer noch aus.
#6.644
Aber wenn man "einfach so" ankündigen kann, dann wäre das ja vielleicht schon vor oder bei Vorlage der Angebotsunterlage geschehen, mit entsprechendem Stichtag, so einfach kann es auch wieder nicht sein.
Leider muss man einkalkulieren, dass Singer hoch pokert, aber letztlich nicht unbedingt alle kassieren dürfen. Andererseits war anfangs meine Meinung, 10 oder 15% über Angebotspreis sei schon viel, aber man war gut beraten, die Kurse erstmal laufen zu lassen. (Hatte man bei Data Modul nicht mit einem freiwilligen Angebot zu 27,50 Euro angefangen?) Eine Untergrenze für den Kurs ist in so einer Situation leichter zu definieren, als eine Obergrenze.
#6.645
Zitat von honigbaer: Ja, es reichen 75% Zustimmung, hatte ich doch schon geschrieben ein paar Beiträge zurück.
Aber wenn man "einfach so" ankündigen kann, dann wäre das ja vielleicht schon vor oder bei Vorlage der Angebotsunterlage geschehen, mit entsprechendem Stichtag, so einfach kann es auch wieder nicht sein.
Leider muss man einkalkulieren, dass Singer hoch pokert, aber letztlich nicht unbedingt alle kassieren dürfen. Andererseits war anfangs meine Meinung, 10 oder 15% über Angebotspreis sei schon viel, aber man war gut beraten, die Kurse erstmal laufen zu lassen. (Hatte man bei Data Modul nicht mit einem freiwilligen Angebot zu 27,50 Euro angefangen?) Eine Untergrenze für den Kurs ist in so einer Situation leichter zu definieren, als eine Obergrenze.
Auf Singers Verhalten bin ich extrem gespannt. Zum einen ist er ein hartnäckiger Gegner. Zum anderen hat er aufgrund der Bewertung von Stada auch ein wenig Druck. Ich gehe mal davon aus, dass man die Gewinne bei Stada in den nächsten Jahren nicht auf 5,6 oder 7€ steigern wird und es für Singer auch nicht lohnt hier einige Jahre investiert zu bleiben, um am Ende 90eGab es nicht auch schon Fälle, bei denen der Beherrschungsvertrag geschlossen wurde, obwohl der Großaktionär weniger als 75% hält?rhalten.
Data Modul begamm in der Tat mit einem ÜA von 27,50€. Ist gar nicht so lange her.
#6.646
Stand heute hat die damalige Übernahme den neuen Besitzern nicht allzu viel Glück gebracht... Die aktuelle Situation bei Teva ist schon spannungsgeladen.

Einige wichtige Akteure werden im Sp.-Artikel tatsächlich nicht genannt, insofern teile ich die Einschätzung, dass es sich um eine einseitige Darstellung handelt.
#6.647
#6.648
Nur der AOC-Vertreter überlebt im Aufsichtsrat!!


#6.649
Falls aber der neue Preis lt Vertrag bei 85€ liegt, dann ... ?
Ein erstes Friedensangebot gibt es heute Abend bei XETRA: f 85€ können mit einem Klick 500.000 Aktien erworben werden, somit knapp 1% der Aktien.
Die nächste Woche bleibt spannend. Es kommen die Stimmrechtsmeldungen mit dem Stichtag 22.8. (Closingtag). Dann sehen wir wieviel Singer & Co. andienten. Per heute wissen wir, dass Norwegen noch im Rennen ist. Wer noch am 22.8. verblieb, zeigt sich in der kommende Woche. Eine Echt spannende Kiste.
#6.650
#6.651
StadaStada:
Der Finanzinvestor Paul Singer und sein Hegdefonds Elliott will den von den Investoren Bain Capital und Cinven angestrebten Beherrschungsvertrag nur gegen eine Mindestabfindung von 74,40 Euro je Aktie unterstützen. Dies wäre ein Aufschlag von mehr als 8,00 Euro je Aktie auf den ursprünglichen Angebotspreis. An der Börse ist das Papier derzeit noch teurer.
www.boerse.ard.de
#6.652
Um allerdings gegen 64% Stimmrechtsanteil der Bieter einen Beherrschungsvertrag abzuwenden, braucht es immerhin 21% Gegenstimmen, die auch auf der Hauptversammlung präsent sein müssen.
Immerhin ein Verhandlungsangebot.
Angesichts der Risiken eines Spruchverfahrens und der zu leistenden Verzinsung der Barabfindung aber sicher eine schwer zu schluckende Kröte für die Bieter. Wobei Singer ja durch eine sofortige Annahme des Barabfindungsangebots und Verzicht auf ohnehin wenig wahrscheinliche Nachbesserungen entgegen kommen könnte.
#6.653
#6.654
#6.655
Für eine Aufbesserung sieht es schlecht aus. Zahlt der Bieter innerhalb eines Jahres einen höheren Preis, wäre die Abfindung nachträglich zu erhöhen, allerdings gilt dies nicht bei Strukturmaßnahmen, wie einem Beherrschungsvertrag, da dann eine gesetzliche Pflicht zur Gewährung einer Abfindung besteht.
Eine Aufbesserung für alle Stada-Aktionäre wäre wohl auch für die Bieter nicht akzeptabel.
§31 (5) WPUEG
Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb von Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens der Zielgesellschaft durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung.
#6.656
Ich bin - trotz meiner Frage - wahrlich kein Frischling im Bereich Übernahmen, hatte mich dieses Mal allerdings wegen des Ausbleibens eines Gegenangebotes in Annahme einer vermeintlichen Ausreizung des Preises (auch im Hinblick auf einen GuB-Vertrages oder einen Squeeze Out) auf eine zeitnahe Andienung eingelassen, völlig ohne Not, ich hätte ja auch die Nachfrist nutzen können. Nun gut...
#6.657
#6.658
Von Betrug kann meines Erachtens keine Rede sein. Schließlich haben ja auch Großanleger angedient, die sind ja auch nicht völlig unbedarft. Und dass bei so einem freiwilligen Angebot, bei dem der Bieter den Angebotspreis benennt und mit dem Firmenerwerb etwas verdienen will, alles sorgfältig zu prüfen ist, versteht sich wohl von selbst. Den Aufklärungspflichten ist man mit der Angebotsunterlage und den bekannten Finanzberichten von Stada sicher hinreichend nachgekommen.
Nicht jedes im Nachhinein offensichtlich schlechte Geschäft ist Betrug, vielleicht bezahlen die Bieter ja auch viel zu viel für Stada. Da kommt dann ja auch niemand und verleiht einen Trostpreis.
Der Unterschied zu anderen Übernahmen besteht wohl darin, dass die Bewertungsspielräume hier zeitnah sichtbar werden, während in anderen Fällen der zu niedrige Preis von den Anlegern ohne Murren akzeptiert wird, man dort aber preislich genauso über den Tisch gezogen wird. Im Supermarkt erscheinen nunmal 1,99 auch billig, wenn darüber durchgestrichen 2,99 steht. Dabei hat man als Kunde nicht die Orientierung über den tatsächlichen Wert des Produkts.
Außerdem muss man sehen, dass natürlich für die Aktie, die zum Überschreiten der 75% Schwelle dient, ein besonderer strategischer Preis zu zahlen ist. Das Übernahmerecht trägt dem ja schon in gewisser Weise Rechnung und will Ungleichbehandlung möglichst erschweren, indem beim Überschreiten der 30% Schwelle ein Angebot an alle Aktionäre fällig ist und eine einjährige Sperrfrist für höhere freiwillige Angebote besteht. Ohne Regulierung, aus strategischen Überlegungen wäre das 75te %, das Singer liefert, immer mehr wert, als die einzelnen Aktien der Kleinanleger. Der "Beschiss" wäre dann noch viel größer, man sollte deshalb die vielleicht unzulängliche Regulierung nicht zu scharf kritisieren.
Wohlgemerkt nehmen die Andiener ja das Angebot freiwillig an. Bei Delisting oder Beherrschungsvertrag verlieren die Aktionäre direkt Rechte, der Aktionärssschutz entsprechend wichtiger. Letztlich muss ja Vertragsfreiheit und Minderheitenschutz in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Wer auf einem Markt handelt, muss sich eben auch eine Meinung bilden, es ist ja nur normal, dass nicht jeder die gleiche Preisvorstellung hat.
#6.659
Leid tun mir aber vor allem die Mitarbeiter von Stada, denn den Aufschlag für Singer werden einige der Mitarbeiter mit ihrer wirtschaftlichen Existenz bezahlen. Das ist sicher.
#6.660
Eine Runde Mitleid für alle, die bei 50 im Vertrauen auf Analysten linientreue Vorstände verkauft haben, aber dass man einen höheren Kaufpreis wirklich mit geringeren Personalkosten reinholen will, möchte ich bezweifeln. Der hier gezahlte Preis lässt sich doch nur rechtfertigen, wenn Stada auch in Zukunft wächst und gedeiht. Ein Aktienmarkt, der den Firmen selbst im Fall von Übernahmen nur niedrige Werte beimisst, bedeutet im Umkehrschluss niedrige Investitionsanreize und somit Arbeitsplätze, die nie geschaffen werden. Je mehr der Wert eines profitablen Unternehmens honoriert wird, umso höher ist der Anreiz, in Unternehmen und deren Aktien zu investieren.
Der ganze Vorgang bei Stada wirft ja ein Licht auf unsere Aktienkultur hierzulande. Die deutschen Aktionäre wissen gar nicht um den Wert ihrer wertvollen Firmen, weil das selbstherrliche Management sich auf dem Lorbeeren ausruht. Dann müssen erstmal Hedgefonds sie Hauptversammlung stören und Satzungsänderungen erzwingen, damit die hochproftable Firma, die nie viel für ihre aktionäre übrig hatte, ins Ausland verkauft werden kann. Und am Ende meint man noch, es wäre besser gewesen billiger zu verkaufen, damit der Weltkonzern ein paar mehr Arbeitsplätze in Hessen erhalten kann.
Dass Singer in zwei Monaten 10% für sich rausschlägt, setzt der Veräppelung doch nur die Krone auf. Den Aktionären muss doch klar sein, dass mit so einer Transaktion ALLE KÜNFTIGEN ERTRÄGE an andere Marktteilnehmer verlagert werden, 5% mehr oder weniger beim Kaufpreis somit kaum eine Rolle spielen. Aber in Deutschland möchte man lieber niedrige Aktienkurse und wundert sich, dass das die Heuschrecken anlockt.
#6.661
Kleinanleger beschissen, betrogen? Seh ich nicht!
Niemand, auch nicht B&C, muss hinausposaunen ob und ggf. wann er vielleicht mal 75% der Anteile haben will. Singer hat darauf spekuliert, das B&C schnell 75% wollen könnten, und lag damit richtig. Hätte auch schief gehen können.
Protagonisten wie B&C oder Singer schwimmen zur Zeit im Geld. Das liegt an der ominösen Geldpolitik der EZB. Deswegen ist einerseits Bargeld extrem billig, und andererseits sind Geldanlagen reichlich teuer. Wer seine wertvolle Anlage STADA nicht gegen dieses billige Geld eintauschen wollte, der hätte nicht andienen sollen. Es mag sein, dass der echte Wert von STADA, berechnet in diesem billigen Geld, von den meisten Anlegern nicht hoch genug eingeschätzt wurde.
#6.662
#6.663
Natürlich ist das ein Unterschied, ob man 66,25 Euro bekommt oder 83 Euro. Aber in der Angebotsunterlage wurde doch lang und breit erklärt, dass ein Gewinnabführungsvertrag angestrebt wird und die angemessene Barabfindung dann höher oder niedriger als der Angebotspreis sein kann.
(9(b) der Angebotsunterlage) Und unter 16. wurde erklärt, dass der Kurs stark schwanken kann, wenn nicht mehr so viele Stada Aktien im Handel sind.
Das musste man schon in die Entscheidung einbeziehen.
#6.664
Immer noch Leerverkäufer unterwegs (die vielleicht für einen späteren Zeitpunkt angedient haben, um B&C zu den 75% zu verhelfen)? Ungedeckt? (Geht sowas in Deutschland?)
Egal wie, solche Auswüchse können bei jedem Übernahme-Angebot auftreten. Auch umgekehrt, als Kursturz danach, letzteres aber eher, wenn das Geld gerade teuer ist.
Und, bei einem Übernahme-Angebot kann man so etwas wie Seriösität wohl nicht fordern. Jeder versucht den billigsten Preis zu zahlen. Schließlich entscheidet der Markt! Und die Entscheidung war ja nun gerade in diesem Fall nicht einfach. Es wollten eben doch wohl (zu?) viele das Geld, obwohl es gerade so billig ist.
Zu den Ratschlägen der Banken(-Berater): Die argumentieren immer auf Sicherheit (heißt in diesem Fall "verkaufen" (ehe der Kurs fällt)), denn dann hat der Kunde nachträglich kein Argument.
#6.665
Aktie notiert vollkommen zurecht oberhalb von 80€
Gucke Dir mal sämtliche Beherrschungsverträge am Markt im Vergleich zum aktuellen Kurs an. Bei allen Aktien notiert der Kurs oberhalb des Abfindungsangebots aus dem BuG. Diejenigen mit operativ guter Entwicklung notieren teilweise bis zu 100% oberhalb der Abfindung (z.B. Mevis, Design Hotel, Homag, Euwax). Es gibt einige Aktien, die analog zu Stada optisch teuer sind. Auch hier gibt es einen Aufschlag auf die Abfindung. Als Beispiel kann man hier MAN (Kurs 94€, Abfindung 80,89€) und DMG Mori (Kurs 53€, Abfindung 37,35€) nennen. Das der Kurs also jetzt da notiert, wo er notiert, hat also nichts mit Verwerfungen oder irgendwelchen Shortsellern zu tun, sondern ist Gang in Gäbe bei Aktien mit Beherrschungsverträgen.
Sofern jetzt nichts mehr dazwischen kommt, wird es den Beherrschungsvertrag zu 74,40€ geben. Ein Gutachten sollte nicht zu einer höheren Abfindung kommen. Der Aufschlag von 10% ist alles andere als zu hoch. Die Aktie sollte es also am Markt zukünftig nicht mehr billiger als jetzt geben, sofern keine Katastrophen eintreten.
Aktien mit Beherrschungsverträgen sind eine eigene Anlageklasse. Das Chance-Risiko-Verhältnis ist asymmetrisch, da bei laufenden Spruchstellenverfahren jederzeit zur gebotenen Abfindung eingereicht werden kann. Gerade, wenn der Aktienkurs nahe an der Abfindung notiert, sind die Risiken minimal. Auf der anderen Seite werden operative gute Entwicklung 1:1 im Kurs abgebildet.
#6.666
Der Kurs liegt aus drei bis vier Gründen über dem Barabfindungsangebot des Beherrschungsvertrags, denn dieses kann gerichtlich überprüft und erhöht werden, wird zusätzlich mit einer lukrativen Ausgleichszahlung verbunden sein, ist zu verzinsen und der Aktionär profitiert trotz Beherrschungsvertrag möglicherweise von der künftigen Geschäftsentwicklung, sollte es letztlich zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kommen. Vielleicht sind die 10% Aufschlag etwas sportlich und tatsächlich vor dem Hintergrund niedriger Zinsen zu sehen, so dass selbst eine moderate Ausgleichszahlung lukrativ erscheint, aber Leerverkäufer muss man dafür nicht unbedingt verantwortlich machen.
Zumindest für die Bieter ist Geld auch nicht wirklich billig, denn es soll ja zur Finanzierung später eine Anleihe ausgegeben werden. Die Ausgleichszahlung kommt insofern für die Bieter vielleicht sogar erstmal billiger, als die Geldbeschaffungskosten bei dieser Anleiheemission. (Singer möchte doch als Financier auftreten und die Bieter wollen natürlich 75%, letztlich sogar vermutlich 100%, aber können vielleicht auch erstmal mit weniger als 75% leben, wenn der Beherrschungsvertrag zu Stande kommt.)
Die 74,40 konnte man natürlich im Detail nicht vorhersehen, als es darum ging, die 66,25 zu akzeptieren, sonst hätte natürlich NIEMAND das Angebot angenommen und das Angebot wäre auch mangels Zustimmung nicht wirksam geworden. Wegen der oben genannten drei bis vier Gründe ist im deutschen Übernahmerecht eine Annahme einer frewilligen Barabfindung jedenfalls dann wenig lukrativ, wenn ein Beherrschungsvertrag geplant wird, was Übernahmen natürlich allgemein erschwert.
Aber wir wissen ja nicht, mit welchem Ziel die diversen Akteure zuvor ihre Bestände aufgebaut hatten. Der Angriff auf Stada begann ja vor vielen Monaten und vielleicht bestand ja das stillschweigende Einverständnis der Hedgefonds, dass die am Markt erworbenen Aktien letztlich bei einem Angebot eines Private Equity Fonds eingereicht werden. Die einzelnen Kleinanleger können in so einer Situation dann wenig Einfluss auf den Übernahmepreis ausüben, ein querulierender Paketaktionär wie Singer schon eher.
#6.667
#6.668
Mein Wirtschaftsenglisch ist leider nicht so gut.

Kann mir jemand die unten stehende Pressemitteilung vom Inhalt her übersetzen?
Auch über Kommentare zum Inhalt wäre ich interssiert.
Schon mal Danke im vorwege.

Nidda Healthcare Holding AG
September 22 | 2017
DGAP-News: Nidda Healthcare Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe
22.09.2017 / 14:27
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frankfurt, Germany, September 22, 2017. Nidda Healthcare Holding AG, an Aktiengesellschaft organized under the laws of Germany (the "Senior Secured Notes Issuer"), and Nidda BondCo GmbH, a Gesellschaft mit beschränkter Haftung organized under the laws of Germany (the "Senior Notes Issuer" and, together with the Senior Secured Notes Issuer, the "Issuers"), announced today that they have priced their offering of Notes (as defined below). The Senior Secured Notes Issuer has priced its EUR735,000,000 in aggregate principal amount of Senior Secured Notes due 2024 (the "Senior Secured Notes") at par, with a cash coupon of 3.5% per annum. In addition, the Senior Notes Issuer has priced its EUR340,000,000 in aggregate principal amount of Senior Notes due 2025 (the "Senior Notes" and, together with the Senior Secured Notes, the "Notes") at par, with a cash coupon of 5% per annum. The closing of the sale of the Notes is scheduled to be completed on September 29, 2017, and is subject to customary conditions.
The net proceeds from the offering of the Notes (i) will be used to refinance each Issuer's indebtedness outstanding under their EUR485,000,000 senior secured bridge term loan facility and EUR340,000,000 senior bridge term loan facility (together, the "Bridge Facilities"), respectively, and pay fees in connection with such offering and (ii) will be deposited into a secured account for future utilization. The indebtedness under the Bridge Facilities was incurred to finance part of the purchase price for the Senior Secured Notes Issuer's acquisition of approximately 64% of the outstanding common shares in STADA Arzneimittel AG ("STADA"), on August 22, 2017.
The Notes are being offered only to qualified institutional buyers in accordance with Rule 144A under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act"), and outside the United States to non-U.S. persons in accordance with Regulation S under the Securities Act and, if an investor is a resident of a member state of the European Economic Area (the "EEA"), only to an investor that is a qualified investor (within the meaning of Article 2(1)(e) of Directive 2003/71/EC, together with any amendments thereto, including Directive 2010/73/EU, to the extent implemented in the relevant member state (the "Prospectus Directive")).
****************
This document is not an offer of securities for sale in the United States. The Notes may not be sold in the United States unless they are registered under the Securities Act or are exempt from registration. The offering of Notes described in this press release has not been and will not be registered under the Securities Act, and accordingly any offer or sale of Notes may be made only in a transaction exempt from the registration requirements of the Securities Act.
It may be unlawful to distribute this document in certain jurisdictions. This document is not for distribution in Canada, Japan or Australia. The information in this document does not constitute an offer of securities for sale in Canada, Japan or Australia.
This document has been prepared on the basis that any offer of the Notes in any member state of the EEA which has implemented the Prospectus Directive (each, a "Relevant Member State") will be made pursuant to an exemption under the Prospectus Directive, as implemented in that Relevant Member State, from the requirement to publish a prospectus for offers of Notes. Accordingly any person making or intending to make any offer in that Relevant Member State of the Notes which are the subject of the placement contemplated in this document may only do so in circumstances in which no obligation arises for the Issuers or any of the initial purchasers of such Notes to publish a prospectus pursuant to Article 3 of the Prospectus Directive or supplement a prospectus pursuant to Article 16 of the Prospectus Directive, in each case, in relation to such offer. Neither the Issuers nor the initial purchasers of such Notes have authorized, nor do they authorize, the making of any offer of Notes in circumstances in which an obligation arises for the Issuers or any initial purchasers of such Notes to publish or supplement a prospectus for such offer.
This document is only being distributed to, and is only directed at, persons in the United Kingdom that are "qualified investors" within the meaning of Article 2(1)(e)(i), (ii) or (iii) of the Prospectus Directive and that also (i) are "investment professionals" falling within Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended, the "Order"), (ii) are persons falling within Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) of the Order, or (iii) are persons to whom an invitation or inducement to engage in investment activity (within the meaning of section 21 of the Financial Services and Markets Act 2000) in connection with the issue or sale of any securities may otherwise lawfully be communicated or caused to be communicated (all such persons together being referred to as "relevant persons"). This document is directed only at relevant persons and must not be acted on or relied on by persons who are not relevant persons. Any investment or investment activity to which this document relates is available only to relevant persons and will be engaged in only with relevant persons.
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22.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
#6.669
#6.670
Kleine Ergänzung: Die Bonds kann man noch in den nächsten Tagen zeichnen. Insofern wird es vermutlich noch eine Vollzugsmitteilung geben.
Insgesamt ist das ein normaler Vorgang für eine Heuschrecke. Interpretationswert ist vielleicht noch die Laufzeit, die einem normalen Zyklus eines Heuschreckenfonds entspricht.
#6.671
The Senior Secured Notes Issuer has priced its EUR735,000,000 in aggregate principal amount of Senior Secured Notes due 2024 (the "Senior Secured Notes") at par, with a cash coupon of 3.5% per annum.
Die Nachricht kommt wenig überraschend, dass die Übernahme teilweise durch eine oder mehrere "Hochzins"-Anleihen finanziert werden sollte, ist seit längerem bekannt. (Bisher gab es eine Brückenfinanzierung von Banken, die nun abgelöst wird.) Ob und in welchem Umfang da noch weieter Emissionen kommen, dazu steht sicher auch noch etwas in der Angebotsunterlage und bisherigen Pressemitteilungen. Die jeweilige Aussattung mit Laufzeit und Coupon erfolgt natürlich zu den jeweiligen Marktbedingungen, insoweit sind die 3,5% schon eine Nachricht, aber wohl auch unspektakulär.
Frage wäre noch, wie die Anleihe gestückelt ist (Mindestzeichnung) und ob somit ein börslicher Erwerb durch Kleinanleger überhaupt in Frage kommt.
#6.672
Erscheint mir aber sehr sportlich, der hohe Renditeaufschlag für nur 1 Jahr mehr Laufzeit.
#6.673
Ex-Stada-Vorstandschef Wiedenfels wurde vor Rücktritt massiv unter Druck gesetzt
=>
12.30 Uhr: Der im Sommer ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende vom Pharmakonzern Stada, Matthias Wiedenfels, ist vor seinem Rücktritt massiv unter Druck gesetzt worden. Das geht aus Unterlagen hervor, die der "Bild am Sonntag" vorliegen. Demnach präsentierte der damalige Aufsichtsratschef Carl Ferdinand Oetker am 4. Juli Wiedenfels gleich zwei vorbereitete Pressemitteilungen, von denen eine noch am selben Tag veröffentlicht werden sollte.
Laut der einen Variante verlasse Wiedenfels „aus persönlichen Gründen“ freiwillig das Unternehmen. In der anderen Mitteliung stand, er würde „mit sofortiger Wirkung abberufen“. Weiter heißt es darin, diese Entscheidung wurde „nach einer internen Untersuchung getroffen, in der schwerwiegende Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften“ durch Wiedenfels festgestellt worden seien. Die Abberufung lege demnach im Unternehmensinteresse und sei unvermeidlich.
Dem Bericht der "BamS" zufolge wirkte das Druckmittel bei Wiedenfels. Auch wenn konkrete Vorwürfe gegen ihn nicht vorlagen, entschied er sich für den freiwilligen Abgang, den Stada am 4. Juli dann offiziell verkündete. Am Tag darauf trat Oetker in einer Mitarbeiterversammlung auf. Auf die Frage, warum Wiedenfels ausgeschieden sei, erklärte Oetker laut einem internen Stada-Video: „Über die persönlichen Gründe will ich nicht spekulieren. Ey, ich habe keine Ahnung.“
#6.674
Der Aufsichtsrat kann den Vorstand auswechseln, grundsätzlich ist das kein so außergewöhnlicher Vorgang, da reicht auch ein gestörtes Vertrauensverhältnis. Bei Stada ging es natürlich darum, dass man sich bei der Übernahme neutral verhalten musste.
Was jetzt wirklich außerdem noch war, ob und wie Einfluss auf die Übernahme genommen wurde, werden wir wohl nicht erfahren. Aber bezüglich der Vorwürfe zu Beraterverträgen, der Tochter in Serbien und des Vertriebs in Asien, die das Handelsblatt nannte und die angeblich Schadensersatzforderungen begründen sollen, wird es wohl noch Aufklärung geben, deshalb wurde ja die Entlastung verschoben.
Wenn da wirklich noch Schäfchen ins Trockene gebracht wurden, war es sicher weder im Interesse der Mitarbeiter, noch im Interesse der freien Aktionäre.
Von außen kann man vielleicht nicht alles verstehen, aber eine Entlassung während der Übernahme (im Interesse der Bieter) wäre vielleicht angreifbar gewesen. Geschrieben wurde sowieso, man tausche den Vorstand mitten im Übernahmepoker aus, aber formal war da ja gerade mal kurz kein Angebot auf dem Tisch, nach Ende des ersten Anlaufs. Und ein Rückzug aus persönlichen Gründen sieht dann natürlich auch besser aus.
#6.675
Parameter BuG festgelegt
Die Höhe der Abfindung konnte man ja durchaus erwarten. Die Ausgleichszahlung ist erfreulich hoch. Dennoch finde ich die extrem positive Kursreaktion überraschend.
#6.676
#6.677
Kurstechnisch sollte die Aktie jetzt ausgereizt sein, sofern man fundamental nicht alles auf dem Kopf stellt und die Rentabilität hoch bekommt. Eine Restwahrscheinlichkeit verbleibt ja und die Ausgleichszahlung bringt 4% Grundrauschen.
#6.678
#6.679
Singer kauft zu
Es stellt sich ein wenig die Frage, was das Vorhaben von Singer ist, denn die Aktie ist auf dem jetzigen Niveau schon recht ambitioniert bewertet. Sollte er noch weitere 5% hinzuerwerben, könnte er dem beherrschenden Großaktionär zu einem Squeeze Out verhelfen, der im Fall einer Verschmelzung nicht erst mit 95%, sondern schon mit 90% der Anteile möglich ist.
#6.680
Einen Ausstieg kann sich Singer hingegen jederzeit bezahlen lassen, denn länger zurückliegende Vorerwerbe müssen bei den Strukturmaßnahmen nicht unbedingt bei der Preisfindung berücksichtigt werden. Singer könnte also theoretisch einen höheren Preis erzielen, als die freien Aktionäre letztlich beim Squeeze-out.
So komplizierte Ausstiegsszenarien muss man aber gar nicht in Betracht ziehen. Die Konstallation, dass Singer den Squeeze-out dauerhaft verhindern kann, unterdessen aber sichere 4% Ausgleichzahlung erhalten wird, ist ja für sich genommen schon lukrativ. Im Hintergrund arbeiten die neuen Hauptaktionäre ja weiter an einer Steigerung des Firmenwerts, das muss sein Schaden nicht sein.
#6.681
Die Rendite der Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre liegt bei 4% nach heutigem Kurs. Das sind 4.7% zum garantierten Barabfindungskurs, der mit 74.4 auf Singer-Angebots-Niveau liegt. Der Garantie-Kurs steht und fällt allerdings mit der Bonität von Nidda.
Wägt man den Kurs der Stada-Aktie gegen das derzeitige Zins-Niveau ab, dann scheint der derzeitige Kurs der Stada-Aktie vielleicht sogar gerechtfertigt (und fällt auf 74.4, wenn die Zinsen steigen). Allerdings gibt es inzwischen einige große AGs, die ähnliche Dividenden zahlen. (Oder bis vor kurzem, als die Kurse noch etwas niedriger waren).
Was ist mit diesem möglichen Gutachten? Geht da noch was? Und wer leiert das dann an?
Wie stimmt man denn bei der aaHV ab, wenn man über eine Anfechtung (Gutachten) nachdenkt?
Was ist bei einem Sqeeze-Out? Was ist bei einem Weiterverkauf von Stada?
#6.682
Bei Berechnung der Rendite käme ggfs eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 in Betracht, während die erste Ausgleichszahlung wohl erst in Q2 2019 für das Geschäftsjahr 2018 fällig wird.
Gutachten und Prüfungsbericht sind ja bereits jetzt auf der Homepage zu finden. Eine gerichtliche Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens findet eigentlich immer statt, bei Firmen wie Stada mit ehemals großem Streubesitz erst recht. Gemäß §3 bzw 4 des Spruchverfahrensgesetzes kann jeder betroffene Aktionär binnen 3 Monaten ab Wirksamwerden des Beschlusses einen Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens stellen. Dies ist aber insofern unnötig, als eine mögliche Erhöhung von Abfindung oder Ausgleich sowieso allen Aktionären zu Gute kommt, die entsprechende Zahlungen erhalten haben oder noch bis von zwei Monate nach Ende des Spruchverfahrens die Barabfindung einfordern. Im Spruchverfahren kann auch ein neues Gutachten erstellt werden, dann dauert das Verfahren viele Jahre, die Regel ist eher, dass das Gericht aufgrund eingeholter Sachverständigengutachten die Barabfindung anpasst, wenn zum Beispiel der Firmenwert mit einer zu hohen Marktrisikoprämie berechnet wurde.
Soweit zum Spruchverfahren, in dem es um die Höhe der Abfindung geht. Grundsätzlich kann auch der HV Beschluss ansich angefochten werden, die Anfechtungsklagen haben aber meist nur aufschiebende Wirkung, da der Hauptaktionäre meist durch ein gerichtliches Freigabeverfahren trotzdem die Handelsregistereintragung und damit die Wirksamkeit des Vertrags erreicht.
Bei einem Squeeze-out wäre wie gesagt eine erneute Begutachtung erforderlich.
Bei einem Weiterverkauf würde wohl die ganze Nidda Healthcare weiterverkauft, der Beherrschungsvertrag also wohl Bestand haben.
Ein Barangebot wegen Kontrollwechsels orientiert am Börsenkurs müsste wohl bei einem Weiterverkauf trotzdem erfolgen, wenn man zu gegebener Zeit im regulierten Markt notiert ist.
(Aber vielleicht gibt es da auch Ausnahmen.)
Als möglicherweise nachteilig für freie Aktionäre gilt es die Möglichkeit eines Delistings zu beachten und auch die Möglichkeit des Hauptaktionärs auf Stada unter dem Beherrschungsvertrag Einfluss zu nehmen.
#6.683
Stada als Anleihe
Im Prinzip erhält man jetzt als Stada-Aktionär eine Unternehmens-Anleihe wie folgt:
Ausgabe-%: unbekannt
Laufzeit: bis Singer verkauft und Squeeze-Out folgt (?)
Kupon: 4.7%
Wird z.Zt. gehandelt: mit 118.5%
Moody's Rating in etwa A3
oder wie?
#6.684
Als Kleinanleger muss man natürlich das Risiko einkalkulieren, dass sich Singer mit dem Hauptaktionär auf einen Anteilsverkauf einigt und danach irgendwann dann doch ein niedrigerer Squeeze-out-Preis festgesetzt wird. Die zusätzliche Phantasie aus einem positiven Geschäftsverlauf oder einem Weiterverkauf und damit einhergehender Aktienaufwertung bleibt aber bestehen, wenn auch mit der Einschränkung des Beherrschungsvertrags, der einen Ausgleich des Jahresüberschusses vorsieht.
#6.685
#6.686
Bei 88,17% Präsenz wurden 88,07% gültige Stimmen abgegeben:
Ja-Stimmen: 54.547.500 (99,3519 %)
Nein-Stimmen: 355.831 (0,6481 %)
Verschiedenen Presseberichten ist zu entnehmen, dass das teure Personalkarussell kritisert wurde.
#6.687
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/stada-arzneimittel-be…
#6.688
#6.689
#6.690
Das mag etwas verwirrend sein, zumal noch manche Presseartikel irrtümlich den höheren Betrag zitiert haben. Im Vertrag steht der höhere Bruttobetrag nur, weil sich bei einer vorerst nicht zu erwartenden Änderung der Körperschaftsteuergesetze der Nettobetrag geringfügig ändern könnte, aber der Bruttobetrag dan für die Berechnung ausschlaggebend ist.
Man kommt dann eher auf 4,25%, aber alles über 4% ist sicher lukrativ, auch im Vergleich zur Ausgleichszahlung bei anderen Firmen. Solche Private Equiti Gesellschaften wie Bain & Cinven können theoretisch natürlich auch mal in Bedrängnis geraten, da sie ihre Übernahmen ja auch mit hohen Bankkredite und Anleiheemissionen finanzieren, aber der Vergleich mit einer Anleihe ist schon richtig. Tatsächlich hat man eine Verzinsung und die Chance auf eine höhere Abfindung durch Squeeze-out oder durch das Spruchverfahren und zusätzlich noch eine Kurssicherung durch die Barabfindung aus dem Beherrschungsvertrag.
Da sich das Zinsumfeld ändern könnte, sollte man natürlich auch die Barabfindung von 74,40 beachten, die ja sozusagen eine Versicherung gegen Kursverluste bedeutet und bis zum Ende des Spruchverfahrens angenommen werden kann. Ein Squeeze-out wird nur dann in Betracht kommen, wenn Paketaktionär Singer (Elliott Management) seine Aktien verkauft, vermutlich wird dann auch die Barabfindung für einen Squeeze-out festgelegt. Das kann länger dauern oder schnell gehen.
#6.691
#6.692
Eine Bruttorendite von 4,41% in 2018 und 4,27% in den Folgejahren ist in der heutigen Zeit nur bei Anleihen zu finden, die m.E. ein höheres Risikopotential haben.
#6.693
In der Veröffentlichung der Nidda Healthcare GmbH im Bundesanzeiger vom 12.04.2018 kann man die Details (auch zur Besteuerung der Ausgleichszahlung) nachlesen und dort heißt es:
"Der Ausgleich ist am dritten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) nach der ordentlichen Hauptversammlung der STADA für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der STADA, in dem der Vertrag wirksam wird, gewährt und wird erstmals nach der ordentlichen Hauptversammlung der STADA im darauffolgenden Jahr gezahlt."
#6.694
#6.695
Stada ist eine Perle

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktionaere-fordern-nachs…
#6.696
zunächst einmal vielen Dank für eure interessanten Beiträge. Habe mich heute mal mit Stada und dem Thema Garantiedividende beschäftigt und konnte mich gleich ein wenig einlesen.
Kurz nochmal zum Verständnis nachgefragt:
Solange es noch keine Entscheidung im Spruchverfahren gibt, könnte ich theoretisch meine Aktien auch jetzt noch zum festgelegten Kurs von rd. 74,- Euro andienen? Somit habe ich zumindest derzeit kein Kursrisiko über die 74,- hinaus?! Falls mal mehr bei rauskommt (über Börse oder Entscheidung Gericht), dann bin ich dabei und kassiere in der Zwischenzeit meine Divivdende?
Wann wird denn eine Entscheidung im Spruchverfahren getroffen? Erst bei einem Squeeze out? Dann hätten wir die Kurssicherung bei rd. 74,- ja über Jahre hinaus?!
Danke Euch schonmal herzlich!
#6.697
#6.698
Die Überlegung ist richtig, dass das Verlustrisiko dementsprechend begrenzt ist, die Bonität des Schuldners der Abfindung Nidda Healthcare ist natürlich zu berücksichtigen. Sollte Singer seine Aktien abgeben, kann der Squeeze-out schneller kommen, als gedacht, aber dafür ist gegebenenfalls der 3-Monats-Börsendurchschnittskurs dann auch eine Untergrenze.
#6.699
Noch 2 Fragen zur Abrundung:
- die Zinsen, die zu den 74,40 hinzukommen, laufen vmtl. zurück bis zur letzten Dividendenzahlung, sind quasi eine Art Stückzins?
- wenn Singer seine Aktien abgibt und Nidda sich für ein squeeze-out entscheidet, sind der 3-Monats-Durchschnitt die Untergrenze: dies sind dann aber nicht die 74,40, sondern der durchschnittliche Börsenkurs, den die Aktie vor Veröffentlichung des squeeze-outs dann gehabt hätte (ob das jetzt grammatikalisch jetzt so richtig war???)
Herzlichen Dank.
#6.700
Beispiel: SO-Ankündigung 30.09.2018
3-Monatsschnitt für Juli, August, September ausschlaggebend
#6.701
Mit der Dividende kann ich mal ein paar Jährchen überwintern und abwarten, was passiert
#6.702
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/stada-arzneimittel-xb…
#6.703
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/stada-arzneimittel-st…
#6.704
"Erwartungsgemäß" weiß ich jetzt nicht, ob das schon im Bewertungsgutachten stand, dass der Gewinn so stark steigen soll.
#6.705
#6.706
Man verzichtet bei Annahme des Delistingangebots auf eine mögliche Nachbesserung aus dem Spruchverfahren.
Singer hatte zuletzt 15,24% gemeldet. Die 12% kommen dann vermutlich aus dem Kreis der fünf Anteilseigner mit 3-5% der Stimmrechte.
#6.707
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/finanzinvest…
#6.708
Zitat von pickuru: Finanzinvestoren nehmen Stada von der Börse
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/finanzinvest…
Warum kann eine Zeitung wie die FAZ nicht wie Honigbaer erkennen, dass Singer höchst wahrscheinlich nicht der Andiener ist? Es ist kein Wunder, dass es Leute gibt, die die journalistische Qualität immer mehr anzweifeln.
#6.709
Trotzdem ist die Berichterstattung mal wieder voll daneben, indem die Presseartikel das Abfindungsangebot aus dem Delisting ohne Nachbesserungsmöglichkeit direkt mit dem Angebot aufgrund des Beherrschungsvertrags mit laufendem Spruchverfahren vergleichen.
Und die Aussage, wer die neue Offerte nicht annimmt, kann seine Papiere danach nicht mehr am Markt verkaufen, ist natürlich auch sehr zweifelhaft. Es geht beim Delisting um den Rückzug aus dem regulierten Markt, höchstwahrscheinlich geht der Handel aber im Freiverkehr weiter. Und Streubesitz bei einem Delisting nie so hoch, kann man auch hinterfragen, bei McKesson (früher Celesio) zum Beispiel sind auch noch viele Aktien im Streubesitz und der Handel im Freiverkehr funktioniert einwandfrei.
#6.710
http://spruchverfahren.blogspot.com/2018/10/elliott-stimmt-v…
#6.711
#6.712
Zitat von honigbaer: Bei Einreichung unter dem Beherrschungsvertrag müssten derzeit etwa 1,60 Zinsen zu den 74,40 dazu kommen, also etwa 76 Euro. Aber das läuft einem nicht davon, man könnte auch bis zur nächsten Ausschüttung warten, der Finanzkalender nennt 29.05.2019 als HV Termin, um anstelle der Zinsen die höhere Garantiedividende zu vereinnahmen.
Man verzichtet bei Annahme des Delistingangebots auf eine mögliche Nachbesserung aus dem Spruchverfahren.
Wenn man jetzt plötzlich bereit ist 81,83 zu bezahlen, dann sollte das doch bei der Bewertung der angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag eine Rolle spielen!?
#6.713
Zitat von SquishyLady:Zitat von honigbaer: Bei Einreichung unter dem Beherrschungsvertrag müssten derzeit etwa 1,60 Zinsen zu den 74,40 dazu kommen, also etwa 76 Euro. Aber das läuft einem nicht davon, man könnte auch bis zur nächsten Ausschüttung warten, der Finanzkalender nennt 29.05.2019 als HV Termin, um anstelle der Zinsen die höhere Garantiedividende zu vereinnahmen.
Man verzichtet bei Annahme des Delistingangebots auf eine mögliche Nachbesserung aus dem Spruchverfahren.
Wenn man jetzt plötzlich bereit ist 81,83 zu bezahlen, dann sollte das doch bei der Bewertung der angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag eine Rolle spielen!?
Das spielt keine Rolle, da das Angebot zum Delisting den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der STADA-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots als Grundlage habe. Beim BGAV war es erstens ein anderer Zeitpunkt und zweitens auch ein anderer Bewertungsmaßstab als der Börsenkurs.
#6.714
Zitat von Gluese:
Das spielt keine Rolle, da das Angebot zum Delisting den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der STADA-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots als Grundlage habe. Beim BGAV war es erstens ein anderer Zeitpunkt und zweitens auch ein anderer Bewertungsmaßstab als der Börsenkurs.
Das ist schon klar. Es geht um die Bereitschaft die höhere Summe aufbringen zu wollen. Man kann doch nicht argumentieren, dass man jetzt deutlich mehr bezahlt aber eigentlich die Gesellschaft viel weniger Wert ist, aber man halt über die Börse nicht weniger durchsetzen kann.
Es ist ja auch nicht mehr so, dass man zwangsläufig überhaupt ein Angebot bei Delisting machen müsste (s.h. Downlisting --> Delisting).
#6.715
Ansonsten würde ich der Meinung zustimmen, man bietet ja nicht 150 Mio mehr für die freien Aktien, um 200.000 Euro Verwaltungskosten zu sparen. Allerdings nach den guten Halbjahreszahlen ist die Aktie ja wohl sowieso wertvoller geworden. Und da man sich die erste Zahlung der Garantiedividende (3,53 Euro) spart, wenn die Aktien jetzt eingereicht werden, ist das Angebot ja auch rein nominal gar nicht so viel höher.
Man kann das trotzdem positiv sehen, Singer bekommt 5% mehr und verzichtet auf die Option Spruchverfahren, am Ende werden 10% per Squeeze-out abgefunden. Damit nähme die Anzahl der berechtigten Aktien ab, für die das Ergebnis des Spruchverfahrens maßgeblich ist.
74,40 plus 10% = 81,84
singer rechnet halt auch lieber mit dem Taschenrechner, statt sich auf die deutschen Gerichte zu verlassen. Zufall, dass das dann noch genau der Durchschnittskurs an der Börse ist. Aber wenn Singer angeblich 3% über die Börse verkauft hat, ist das ja vielleicht gar nicht so ein Zufall.
#6.716
Zitat von honigbaer: Doch, beim Rückzug aus dem regulierten Markt ist immer ein Angebot zu unterbreiten, auch wenn man die Weiterführung des Handels im Freiverkehr anstreben würde. (Ohne jetzt nochmal nachgelesen zu haben, was die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung sind, aber der Gesetzgeber hatte das doch geregelt. Ein angebot orientiert am Börsenkurs ohne Berücksichtigung des Firmenwerts bei Rückzug vom regulierten Markt. Nur die Einstellung des reinen reiverkehrshandels geht ohne Angebot. Aber im Freiverkehr macht Hamburg ja meist sowieso meist weiter, bei den liquiden Aktien.)
Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass man eben kein Angebot bei einem Downlisting unterbreiten muss wenn eben sichergestellt ist, dass die Aktien im Freiverkehr weiter handelbar sind.
Deswegen gab es ja bisher auch meistens erst Down-, dann Delisting und nicht sofort komplettes Delisting.
@Straßenköter Bitte um Aufklärung. Danke!
#6.717
"Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) neu geregelt.
Seit dem 26. November 2015 gilt: Emittenten, die den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt anstreben, müssen den Aktionären nach § 39 Börsengesetz neuer Fassung (BörsG n.F.) ein Abfindungsangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten.
..."
#6.718
Unter „Delisting“ versteht man den Widerruf der Zulassung von Aktien zum Handel an einem regulierten Markt. Dafür ist eine Widerrufsentscheidung er-forderlich, die der Emittent bei der Börsengeschäftsführung beantragen muss – ebenso, wie Wertpapiere, die am regulierten Markt einer Börse gehandelt werden sollen, dafür der Zulassung durch die Börse bedürfen. Deren Geschäftsführung hat bei ihrer Entscheidung unter anderem darauf zu achten, dass der Widerruf nicht den Interessen der Anleger widerspricht. Hintergrund ist, dass die Handelbarkeit von Aktien durch einen Wechsel vom regulierten Markt in den börslichen Freiverkehr (Downlisting) oder die vollständige Einstellung des Börsenhandels stark eingeschränkt wird. Betroffene Aktionäre können also den Vermögenswert, der in der Aktie steckt, nicht oder nur mit zum Teil erheblichen Einschränkungen realisieren. Vor allem drohen ihnen Kursverluste, weil andere Anleger in Wertpapiere mit unsicheren Veräußerungschancen nur zu Abschlägen investieren. Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird.
#6.719
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…
"Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird."
Also eine Fortsetzung des Handels im Freiverkehr, die man ja auch gar nicht verhindern kann, entbindet nicht von der Pflicht, ein Angebot zu unterbreiten. Das war nur bis September 2015 so.
#6.720
Zitat von SquishyLady:Zitat von honigbaer: Doch, beim Rückzug aus dem regulierten Markt ist immer ein Angebot zu unterbreiten, auch wenn man die Weiterführung des Handels im Freiverkehr anstreben würde. (Ohne jetzt nochmal nachgelesen zu haben, was die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung sind, aber der Gesetzgeber hatte das doch geregelt. Ein angebot orientiert am Börsenkurs ohne Berücksichtigung des Firmenwerts bei Rückzug vom regulierten Markt. Nur die Einstellung des reinen reiverkehrshandels geht ohne Angebot. Aber im Freiverkehr macht Hamburg ja meist sowieso meist weiter, bei den liquiden Aktien.)
Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass man eben kein Angebot bei einem Downlisting unterbreiten muss wenn eben sichergestellt ist, dass die Aktien im Freiverkehr weiter handelbar sind.
Deswegen gab es ja bisher auch meistens erst Down-, dann Delisting und nicht sofort komplettes Delisting.
@Straßenköter Bitte um Aufklärung. Danke!
Da bin ich auch nicht ganz rechtssicher. Ich bin ja eher beim Thema Delisting als beim Thema Downlisting zu Hause. Die damalige katastrophale Macrotron-Entscheidung, die auch auf das Delisting ausgeweitet wurde, wurde doch mit Ausnahme für Freiverkehrsaktien wieder rückgängig gemacht oder? Meines Erachtens müsste man bei einem Downlisting ein ÜA unterbreiten (zumindest bei Downlisting in Freiverkehr). Alles andere wäre ja eigentlich unlogisch, sonst könnte man in einem ersten Schritt ein Downlisting in den Freiverkehr anordnen, um dann in einem zweiten Schritt ein Delisting durchzuführen. Mit der Kette hätte man aus einem geregelten Markt ohne ÜA ein Delisting durchgeführt.
#6.721
#6.722
#6.723
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/stada-arzneimittel-release-…
#6.724
http://www.niddahealthcare-offer.com/download/companies/ma10…
"...Es wird darauf hingewiesen, dass STADA gemäß der Weisung auch a
lle angemessenen Maßnahmen ergreifen soll, um sicherzustellen, dass, so
weit möglich, die Einbeziehung der STADA-Aktien in sämtliche organisierte Han
delsplattformen (insbesondere den Freiverkehr) beendet wird. Während die
Bieterin aufgrund der allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Börse davon au
sgeht, dass die Geschäftsführungen der Börsen in Berlin, München und Stuttg
art beschließen werden, STADA-Aktien nicht mehr in den jeweiligen Freiverke
hr einzubeziehen, erwartet die Bieterin,
dass die Geschäftsführungen der
Börsen in Hamburg, Hannover und der Tradegate Exchange eine solche Entscheid
ung nicht treffen könnten. Selbst wenn bestimmte organisierte Handelsplat
tformen für STADA-Aktionäre zugänglich blie
ben, verfügen diese Märkte möglicherweise
nicht über ausreichende Liquidität, um normale Handelsaktivitäten zu ermöglichen... "
#6.725
Versteckte Drohung?
Nachdem ich die letzten ca. 10 Beiträge hier gelesen habe, blicke ich nicht mehr durch:
Können die Großaktionäre delisten/downlisten, nachdem sie dies Angebot gemacht haben?
Das würde ja bedeuten, dass es über diesen Umweg möglich wäre, durch Drohung mit Kurseinbußen (wegen Downlisting) ein Squeeze-out zu erzwingen, obwohl die Schwelle von 95% gar nicht erreicht ist.
Beim regelgerechten Squeeze-out muss die Abfindung "angemessen" sein. Eine große Rolle spielt dabei der Börsenkurs der letzten drei Monate, aber ggf. eben nicht nur dieser, sondern auch die Prognose über zukünftige Unternehmenserträge (sofern diese nicht durch den Börsenkurs widergespiegelt ist).
Für mich sieht es so aus, als wenn hier ein Squeeze-out unter 95% versucht wird.
Zudem ist das Angebot auch noch zeitlich begrenzt ...
Welche Rechte/Möglichkeiten haben ggf. die Restaktionäre sich dagegen zu wehren?
#6.726
Zitat von hugon: Nur noch Hamburg, Hannover und Tradegate - das ist schon bedenklich ...
Nachdem ich die letzten ca. 10 Beiträge hier gelesen habe, blicke ich nicht mehr durch:
Können die Großaktionäre delisten/downlisten, nachdem sie dies Angebot gemacht haben?
Das würde ja bedeuten, dass es über diesen Umweg möglich wäre, durch Drohung mit Kurseinbußen (wegen Downlisting) ein Squeeze-out zu erzwingen, obwohl die Schwelle von 95% gar nicht erreicht ist.
Beim regelgerechten Squeeze-out muss die Abfindung "angemessen" sein. Eine große Rolle spielt dabei der Börsenkurs der letzten drei Monate, aber ggf. eben nicht nur dieser, sondern auch die Prognose über zukünftige Unternehmenserträge (sofern diese nicht durch den Börsenkurs widergespiegelt ist).
Für mich sieht es so aus, als wenn hier ein Squeeze-out unter 95% versucht wird.
Zudem ist das Angebot auch noch zeitlich begrenzt ...
Welche Rechte/Möglichkeiten haben ggf. die Restaktionäre sich dagegen zu wehren?
Also Tradegate wird den Handel auch noch einstellen. Mit Umsetzung des Delistings wird voraussichtlich nur noch die Börse Hamburg und vielleicht München erhalten bleiben. Das ist nach Delistings schon häufig erprobt, aber letztendlich wird man abwarten müssen, ob bzw. wer weiterhandelt.
Da die Großaktionäre die Bedingungen für ein Delisting erfüllen, sind sie rechtlich komplett abgesichert. Die Delistingbestimmungen wurden ja nach dem Katastrophenurteil des BGHs neu festgelegt. Insofern wird hier niemand hintergangen, es werden nur die bestehenden Gesetze angewendet.
Natürlich werden einige aufgrund des Delistings andienen. Zum Teil, weil sie müssen, weil insbesondere bei Fonds die Rahmenbedingungen nicht mehr passen (Liquidität, keine Handel im geregelten Markt usw.), aber auch aus Unkenntnis. Bei letzterem sind die Kleinaktionäre gemeint, die nach wie vor eine Paranioa beim, Thema Delisting haben. Ich glaube aber nicht, dass die Großaktionäre die 90 bzw. sogar 95%-Schwelle erreichen werden, um einen Squeeze Out durchzuführen, was eigentlich das Ziel der Großaktionäre sein sollte. Sollte dem doch so sein, wird halt das Squeeze Out-Prozedere eingeleitet. Preislich sollten wir auf der sicheren Seite sein, wenn Hamburg die Kursstellung beibehält. Bevor der 3-Monatsschnitt aber überhaupt relevant wird, müsste der Gutachter bei der Abfindung eine Abfindung unterhalb des 3-Monatsschnitts errechnen. Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes wird auf die Prognose der Geschäftsführung zurückgegriffen, die natürlich gern großaktionärsfreundlich ausfällt.
Der Squeeze Out ist ein komplett durchgeregeltes Verfahren. Bis zur Ausbuchung der Aktien kann man im Grunde nichts Wirksames machen (max. kann man den SO leicht verzögern), aber im Anschluss würde ein Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Abfindungshöhe starten, dass nicht selten erfolgreich nach mehreren Jahren zu deutlichen Nachzahlungen führt.
#6.727
Insgesamt schätzen sie aber wohl den (erreichbaren) Unternehmenswert noch höher ein, als den jetzt angebotenen Geldwert.
Widersprüchlich finde ich aber die dafür angewendete Strategie des Delistings:
Sie argumentieren ja selber, dass dies mit einem Wertverlust verbunden sein könnte. Wenn auch dies nur Angstmache sein mag, um an die Papiere zu kommen, die Gefahr besteht ja real; und Übernahmen/Käufe von gelisteten Unternehmen werden eigentlich nicht als Problem angesehen.
Also, was wollen Bain und Cinven? Jetzt delisten und später wieder an (eine möglicherweise andere) Börse gehen?
Oder gibt es einen Markt speziell für nicht gelistete Unternehmen, auf dem der Wert gerade solcher Unternehmen besonders hoch eingeschätzt wird?
#6.728
Hedgefonds bzw. deren Fonds haben ja meist einen Anlagehorizont von 7 Jahren. Insofern verspricht man sich vermutlich, die heutige Stada weiterzuentwicklen und dann teuerer in Einzelteilen oder als Komplettpaket weiterzuverkaufen. Es muss also nicht zwangsweise in einem späteren IPO enden, könnte aber natürlich auch eine Exitmöglichkeit darstellen.
#6.729
1. Wasserstandsmitteilung (Quelle: Bundesanzeiger)
#6.730
Das Delistingangebot kostet Bain & Cinven meines Erachtens kaum etwas mehr, als der Beherrschungsvertrag, dessen Abfindung man sowieso garantieren muss, denn in weniger als zwei Jahren ist die Barabfindung mit Zinsen schon wieder mehr, als die nun gebotenen 81,83 Euro. Und selbst wenn man nicht allzuhohe Erwartungen an den Ausgang des Spruchverfahrens hat, so ist man aus Sicht des Bieters mit jeder im Delistingangebot eingereichten Aktie schon wieder das Risiko aus dem Ausgang des Spruchverfahrens los.
#6.731
Zitat von honigbaer: Das Delistingangebot kostet Bain & Cinven meines Erachtens kaum etwas mehr, als der Beherrschungsvertrag, dessen Abfindung man sowieso garantieren muss, denn in weniger als zwei Jahren ist die Barabfindung mit Zinsen schon wieder mehr, als die nun gebotenen 81,83 Euro. Und selbst wenn man nicht allzuhohe Erwartungen an den Ausgang des Spruchverfahrens hat, so ist man aus Sicht des Bieters mit jeder im Delistingangebot eingereichten Aktie schon wieder das Risiko aus dem Ausgang des Spruchverfahrens los.
Es sind nur 81,73.
Spruchverfahren 74,4 und Ausgleich 3,82 (3,53).
#6.732
Aufgelaufene Zinsen im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag müssten etwa 1,70 Euro sein, die kommen zu den 74,40 noch dazu.
#6.733
Zitat von honigbaer: Daran merkst Du schon, dass mich das Delisting-Angebot nicht interessiert, wenn ich da nichtmal den Preis auswendig weiß. Das lasse ich komplett links liegen.
Aufgelaufene Zinsen im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag müssten etwa 1,70 Euro sein, die kommen zu den 74,40 noch dazu.
Die Zinsen werden doch durch den Ausgleich überkompensiert. Oder denkst Du ernsthaft drüber nach aktuell für 76,1 anzudienen?
#6.734
Auf die erste Ausgleichszahlung müsste man noch bis Ende Juni 2019 warten.
Und es scheint mir durchaus denkbar, dass der Kurs nach Ende des Delistingangebots eher etwas fällt.
Weitere Frage wäre natürlich auch, ob der Unternehmenswert seit abschluss des Beherrschungsvertrags gestiegen ist, eine Bewertung anlässlich eines Squeeze-out höher ausfallen würde.
#6.735
Zitat von honigbaer: Findest Du das unvernünftig?
Auf die erste Ausgleichszahlung müsste man noch bis Ende Juni 2019 warten.
Und es scheint mir durchaus denkbar, dass der Kurs nach Ende des Delistingangebots eher etwas fällt.
Weitere Frage wäre natürlich auch, ob der Unternehmenswert seit abschluss des Beherrschungsvertrags gestiegen ist, eine Bewertung anlässlich eines Squeeze-out höher ausfallen würde.
Der einzige Grund den ich sehe jetzt in den Beherrschungsvertrag anzudienen ist wenn Du einen Multiplikator generieren möchtest und glaubst der aktuelle Kurs wäre der zukünftig niedrigste (d.h. Kaufen, andienen, Auszahlung kassieren, Kaufen...).
Ansonsten besteht doch kein akuter Handlungsbedarf. Du hast ja definitiv ein "Reinvestment-Risk". Die Zinsen auf die Barabfindung laufen ja weiter, d.h. die musst Du auch erstmal woanders verdienen.
#6.736
Ich frage mal anders, wenn man jetzt verkaufen wollte, dann lieber über die Börse, über das Delistingangebot oder, trotz geringerem Erlös, durch Einreichung unter dem Beherrschungsvertrag?
Und dann kann ich mir eigentlich die Antwort gleich selbst geben, denn dann muss ich natürlich unter denm Beherrschungsvertrag andienen. Sonst gehe ich ja ein enormes Risiko ein, nicht davon zu profitieren, falls es im Spruchverfahren eine Erhöhung gibt.
#6.737
#6.738
Sofern die Börse Hamburg oder München nicht weiterhandelt, bliebe dann nur noch Valora als außerbörsliche Plattform. Der Handel funktioniert dort sehr gut, aber man muss sich separat anmelden.
#6.739
danke. Dann Spread, der Spanne zwischen An- und Verkauf wird viel größer.
Und wie lange dürfen dann die Aktie außerbörslich gehandelt werden, wenn die Umsätze sehr gering werden?
#6.740
Da gibt es keine Frist. Die Entscheidung liegt allein bei Valora und die handeln zeitlich unbegrenzt. Die Spanne müsste man abwarten. Es gab ja so einen Fall noch gar nicht, dass ein ansonsten hoch liquider Titel nur noch außerbörslich zu handeln wäre. Vergleichbar wären da nur McKesson (ehemals Celesio) und Kabel Deutschland, die beide allerdings fleißig an der Börse Hamburg gehandelt werden.
#6.741
Für private Anleger bleibt ja auch während der Dauer des Spruchverfahrens die Möglichkeit, unter dem Spruchverfahren anzudienen. Da gibt es zwar derzeit einschließlich der Zinsen nur gut 76 Euro, aber eine gewisse Sicherheit bedeutet das doch.
Haken beim Delistingangebot ist, dass sich dieses am Börsenkurs und nicht am Unternehmenswert orientiert. Wer bis hierhin durchgehalten hat, kann auch auf den Squeeze-out warten.
Laut Wasserstandsmeldung vom 24.10. wurden bis dahin 12,26% der Aktien beim Delistingangebot angedient, also nur wenig mehr als die 12,06% für die man die Andienungszusage von Singer hat.
#6.742
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/stada-arzneimittel-release-…
Da erst kürzlich zugekauft wurde, gehe ich mal davon aus, dass Braxton nicht andienen wird.
#6.743
#6.744
Paul E. Singer, Braxton Associates Inc., Elliott Asset Management LLC, Elliott Capital Advisors.
Das sieht erstens so aus, als wären alle, also auch Braxton, Anteilseigner des gleichen Topfes.
Das sieht zweitens so aus, als wären das die bisher Singer zugeordneten ca. 12%.
Das sieht drittens so aus, als würden diese ca. 12% nicht auf das Delisting-Angebot eingereicht.
#6.745
#6.746
Die Stimmrechtsmitteilungen und die erläuternden Mitteilungen beziehen sich auf eine Schwellenberührung am 01.10., somit noch davor.
Dass sich die anderen 4 Pakete mit 3-5% irgendwie zu 10% zusammengefunden hätten, kann ja nicht sein, sonst hätten wir entsprechende Meldungen gesehen. Siehe hier:
https://www.stada.de/investor-relations/aktie/stimmrechtsmit…
#6.747
Nächster Wasserstand
#6.748
#6.749
Alternativ besteht die Möglichkeit, seine Anteile zu der in dem BuG festgelegten Betrag von 74,40 Euro pro Stück anzudienen. Mit Blick auf den aktuellen Kurs ist die BuG-Andienungsvariante kurzfristig ist also keine Option.
Gleich mal verhaspelt und kein gescheiter Satz.
Naja, das kann ja mal vorkommen.
Grundsätzlich ist die Analyse richtig, Börsengeflüster ist schon eine gute Quelle, aber wir sind hier im Thread noch etwas besser, indem wir uns alle Optionen offen halten und auch auf die zwischenzeitlich beim Beherrschungsvertrag aufgelaufenen Zinsen von etwa 1,60 Euro und die mögliche Nachbesserung im Spruchverfahren hinweisen.
Es wird ja angesichts des Marktumfeld sicher einige verkaufswillige aktionäre geben, die vielleicht woanders bessere Chancen sehen. Und dann gilt es abzuwägen zwischen den beiden Angeboten.
Hat man ausreichend Zeit und MIttel kann man hingegen natürlich dabei bleiben und bestimmt noch mehrmals die Garantiedividende vereinnahmen, bevor es zum Squeeze-out kommt.
#6.750
Bis zum 6. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 9.685.469 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 15,54 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt kommen die Bieter nun, kurz vor Ende der am 08. November um 24:00 Uhr endenden Annahmefrist, auf 50.403.316 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 80,85 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
#6.751
Wenn nun noch fast 12 Millionen Aktien ausstehen, wird sich die Hamburger Börse das Geschäft nicht wegnehmen lassen.
#6.752
Gilt für eine Aktie, die nach einem Delisting im Freiverkehr (z.B. Börse Hamburg) notiert wird, im Falle eines späteren Squeeze-Out die Maßgeblichkeit des 3-Monats-Durchschnittskurses als Mindestpreis?
Ja oder Nein?
Vielen Dank vorab!
#6.753
#6.754
Hier
https://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung
steht:
Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.
Müsste z.B. bei Custodia im Gutachten stehen, wie die Regeln sind, die waren ja zuletzt nach Delisting auch nur noch in Hamburg gehandelt. Bei Marktenge gibt es aber Ausnahmen.
#6.755
Möglicherweise können Gerichte im Spruchverfahren das im Rahmen ihrer Schätzung - Freiheit anders sehen.
Den Artikel im Going Public hab ich gelesen. Ich vermisse da etwa die Quelle. VG Valuedeal
#6.756
Zitat von valuedeal: Grundlage des 3-Monatsschnitts als Untergrenze der Abfindung ist ein BGH Urteil. Hier ist nur von geregelten Markt und nicht von Freiverkehr die Rede. Meines Wissens gibt es kein Gesetz oder BGH Urteil das zwingend die Anwendung im Freiverkehr vorschreibt.
Möglicherweise können Gerichte im Spruchverfahren das im Rahmen ihrer Schätzung - Freiheit anders sehen.
Den Artikel im Going Public hab ich gelesen. Ich vermisse da etwa die Quelle. VG Valuedeal
Für den Freiverkehr wäre es unstrittig, ob man bei einer Stada den 3-Monatsschnitt heranziehen müsste. Dem wäre so, weil keine gestörte Informationsverarbeitung vorhanden ist und auch die Umsätze in Zukunft ausreichen werden, so dass die Kurse eine ungestörte Marktmeinung abbilden. Dazu gab es mal ein Grundsatzurteil zur Alpenrose AG:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
Stellt sich eher die Frage, wie der Handelsplatz HH in einer gerichtlichen Überprüfung eingeschätzt wird, weil das ja offiziell kein Börsenlisting im Freiverkehr ist. Meines Erachtens dürfte für die Börse HH analog das aus dem Urteil zur Alpenrose AG im Freiverkehr zutreffen, sofern ausreichend Handel stattfindet, aber das wäre nur meine private Einschätzung.
#6.757
Ich glaube, wir steuern eher auf einen schnellen Squeeze-out zu.
Falls heute, am letzten Tag der Angebotsfrist, noch zwei 3% Pakete reinkommen, reicht es fast schon für die erforderlichen 90%.
Laut heutiger Wasserstandsmeldung:
Bis zum 7. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 11.450.475 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 18,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt nun 52.168.322 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 83,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
#6.758
straßenköter, warum ist denn der Handel an der Börse Hamburg keine Freiverkehrsnotiz (im Sinne des BörsG)?
http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__48.html
#6.759
Zitat von honigbaer: Wenn die Handelspreise den Verkehrswert abbilden, würde ich annemen, so kommt man nicht umhin, diesen zu berücksichtigen. Ob man jetzt aus der Uteilsbegründung im Fall Allgäuer Alpenwasser viel mehr herauslesen kann?
Ich glaube, wir steuern eher auf einen schnellen Squeeze-out zu.
Falls heute, am letzten Tag der Angebotsfrist, noch zwei 3% Pakete reinkommen, reicht es fast schon für die erforderlichen 90%.
Laut heutiger Wasserstandsmeldung:
Bis zum 7. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 11.450.475 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 18,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt nun 52.168.322 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 83,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Zumindest wäre man nicht weit weg von den 90%. Erfahrungsgemäß sind der vorletzte und drittletzte Andienungstag die wichtigsten. Am letzten Tage passiert in der Regel wenig. Insofern würd ich eher vermuten, dass man "nur" Richtung 85% raus kommt, aber das werden wir ja in wenigen Tagen beantwortet sehen.
#6.760
Zitat von Bauglir:
straßenköter, warum ist denn der Handel an der Börse Hamburg keine Freiverkehrsnotiz (im Sinne des BörsG)?
http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__48.html
Ok, Guter Link. Nach dem Lesen des Paragraphen sollte die Frage, ob der 3-Monatsschnitt bei Stada irgendwie unbeachtlich sein kann, klar zu negieren sein. Danke für den Link.
#6.761
Vielleicht teilweise.
Außer den anfangs mutmaßlich von Singer eingereichten 12,08% ging das eigentlich immer in kleinen Schritten, die letzten 2,83% waren der größte Sprung.
Ich tippe auf 88,88% Endstand, kann aber auch über 90% gehen.
Die Frage nach der Relevanz des Durchschnittspreises im Freiverkehr verstehe ich so, dass man fürchten muss, dass der Preis erstmal gedrückt wird, damit man weniger bieten kann, als den aktuellen Dreimonatsdurchschnitt.
#6.762
Meine Vorstellung wäre Prozedere der Banken morgen bis 10 Uhr und dann Rückzahlung am Dienstag im Laufe des Tages...
#6.763
Frage ist eher, wann die Mitteilung zum Ergebnis kommt, vermutlich erst am Montag odfer sogar noch später?!
#6.764
Die Gesamtzahl der Aktien der STADA AG, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde (siehe oben 1.), zuzüglich der STADA-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), zuzüglich der auf den Erwerb von STADA-Aktien bezogenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 4.), beläuft sich folglich auf 58.357.092 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
(Bin ich wieder zulangsam?)
#6.765

93%. Da hast Du mit Deiner Einschätzung gut gelegen. Bei der hohen Ausgleichszahlung kann man durchaus fix mit einem Squeeze Out rechnen.
#6.766
Wer den Knochen als erster im Maul hat, dem gehört er auch!
Das müsstest Du als straßenköter eigentlich wissen.
Ja, hohe Ausgleichszahlung, aber seit MAN denkt man da ja eher an Kündigung des Beherrschungsvertrags, als an Squeeze-out.
Wobei Bain und Cinven natürlich mit den nötigen Stimmrechten für einen Squeeze-out nun am Wunsch aller Ziele sind. Eher eine Preisfrage, als ob und wann. Der Wert des Unternehmens soll ja auch gesteigert werden, das wird durch jede Verzögerung nur teurer.
#6.767
Weiss jemand wann die Rückzahlung erfolgt?
Bin bei Consors und das Geld für Stada ist noch nicht da.
#6.768
Normalerweise dauert das nicht so lange. Meistens so 7-10 Tage nach Ablauf des ÜA, so dass es in der kommenden Woch3 drauf sein sollte, gerade bei Consors, die die schnellsten bei Strukturmaßnahmen sind.
#6.769
Hat schon jemand die Ausgleichszahlung bekommen?
#6.770
Die Rückzahlung ist für den 28.11. geplant. S. Pressemitteilung der Nidda.
#6.771
Hast Du einen Link?
Eigentlich sind doch die Max 12 Börsentage heute abgelaufen...
Da werden wohl schon einige nervös oder warum fällt der Kurs?
#6.772
#6.773
Wichtiger ist vermutlich, dass per heute das Delisting vom reguierten Markt in Frankfurt umgesetzt wird.
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-11/4534822…
Das bringt wohl etwas Verunsicherung, wie lange man dann wo noch handeln kann und vielleicht werden auch noch CFD oder Termingeschäfte beendet. Andererseits kann natürlich auch jederzeit eine Meldung kommen, dass der Squeeze-out angestrebt wird.
#6.774
#6.775
Sicherheit ist während der Dauer des Spruchverfahrens jedenfalls noch durch die Barabfindung aus dem Beherrschungsvertrag gegeben, zzgl. zeitanteilige Zinsen und Ausgleichszahlung.
Die Farge, ob der Börsenkurs vielleicht nach unten gedrückt werden kann, hatten wir schon, durch den Beherrschungsvertrag dürfte hierfür nur ein geringer Spielraum bestehen. Die Höhe des Delistingangebots ansich spielt aber keine Rolle bei einer Unternehmensbewertung. Eher noch die Höhe der ausgleichszahlung und mögliche Preise im Handel mit den Aktien, wenn diese den Verkehrswert darstellen.
#6.776
Die Bank hat heute nochmal auf den Beherrschungsvertrag hingewiesen, dass die Annahme der Barabfindung weiterhin möglich ist, nach meiner Rechnung derzeit etwa 74,40 + 2,20 Zinsen, also 76,60.
Das ist ein paar Euro unter dem Börsenkurs, aber wenn man die Ausschüttung Ende des zweiten Quartals 2019 abwartet, bekommt man 3,53 Euro Ausgleichszahlung und die Zinsen vom ersten Halbjahr kommen dann trotzdem zu den 74,40 dazu. Außerdem bleibt noch die Chance, dass bis dahin ein Squeeze-out Angebot vorbereitet wird.
#6.777
#6.778
Und der Kurs war doch gestern zeitweise fast 3% unter dem Abfindungsangebot.
Dass am Ende beim Squeeze-out viel weniger geboten werden kann, ist wohl unwahrscheinlich.
Außerdem weiß man ja nicht, wer kauft. Würde Nidda Healthcare die fehlenden Aktien zukaufen, um einen regulären 95% Squeeze-out durchzuführen, wäre es auch nicht überraschend. Außerdem vermeidet Nidda mit jeder zugekauften Aktie das Risiko, für diese in späteren Spruchverfahren etwas nachzahlen zu müssen.
#6.779
#6.780
Aber ohne Geld kann man nicht kaufen, deshalb ist das ja auch nicht so überraschend.
Kam denn das Geld aus der Delistingabfindung gestern oder heute?
#6.781
Heute 9:30
#6.782
Stada investiert in vietnamesischen Markt
07.12.2018 Stada hat angekündigt, seine indirekte Beteiligung am Pharmaunternehmen Pymepharco aus Vietnam auf 72 % zu erhöhen. Das Land sei „einer der wichtigsten Wachstumsmärkte in Asien“ und damit ein Ziel für die zukünftige Expansion des Pharmakonzerns.
Der vietnamesische Pharmamarkt ist in den letzten Jahren zweistellig gewachsen, wie Berechnungen
der deutschen Außenwirtschaftsagentur GTAI zeigen. Auch den Ausblick für die nächsten Jahre hält
Stada für stabil. 2016 hat das Unternehmen in Vietnam einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe in
Euro erzielt. Neben der Beudeutung von Pymepharco als zweitgrößtem Hersteller von
verschreibungspichtigen Generika in Vietnam, soll das Unternehmen für Stada in Zukunft auch eine
verstärkte Rolle bei der Erschließung der angrenzenden südostasiatischen Märkte spielen."
https://www.pharma-food.de/stada-erhoeht-unternehmensbeteili…
" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.pharma-food.de/stada-erhoeht-unternehmensbeteili…
#6.783
Meine Frage ist nun wirklich eher, wie es mit dem Spruchverfahren aussieht, ob man da auf eine Erhöhung der Abfindung hoffen kann. Ist halt ein ziemliches Risiko, da etwas einzureichen, da ja vermutlich eher die Ausgleichszahlung als die Barabfindung angehoben wird, wenn überhaupt eine Aufbesserung erreicht werden kann.
Obwohl der anlässlich des Delistings gezahlte höhere Preis, wenn er auch nicht für das Spruchverfahren relevant ist, doch irgendwie ein Indiz für den tatsächlichen Wert der Aktien ist.
Aber es spricht natürlich auch einiges dafür, dass bereits vor der Hauptversammlung im Juni der Squeeze-out angekündigt wird.
#6.784
ich habe mich erst seit kurzem mit der Stada-Aktie befasst und habe nur wenig Kenntnisse zu diesem Sachverhalt und zum Unternehmen Stada überhaupt.
Bei einem kürzlichen Kauf von Stada-Aktien über die Börse Hamburg ist mir 0.08 Prozent Maklercourtage belastet worden. Da wäre ein Erwerb über die Börse Düsseldorf vermutlich kostengünstiger gewesen. Der Düsseldorfer Gebührensatz ist mir allerdings nicht bekannt.
#6.785
#6.786
#6.787
Überrascht mich, dass der Markt ganz schön leergefegt ist.
So wenige Aktien sind das auch nicht, die da noch im Streubesitz sind.
#6.788
#6.789
Außerdem läuft der Zins doch sowieso.
#6.790
#6.791
... Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags ein Nettoausgleichsbetrag in Höhe von EUR 3,53 je STADA-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der STADA. ...
Da die Zinsen auf die Barabfindung von 74,40 seit 21.03.2018 bis 31.12.18 nur etwa 2,40 betragen, sollte es sich lohnen, erst die Hauptversammlung und Zahlung der Ausgleichszahlung abzuwarten, auch wenn man beabsichtigt, die Aktien unter dem Beherrschungsvertrag zur Abfindung einzureichen.
#6.792
Ich kann das zwar nur im Handelsblattarchiv lesen, nehme aber an, dass das genau gleich lautet.
Fängt schon mit dem falschen Wochentag an (Freitag statt Mittwoch).
Dann ist von öffentlicher HV die Rede, als ob da jeder einfach so hingehen könne, gemeint ist bestimmt ordentliche HV.
Es werde vorraussichtlich die letzte HV sein, stimmt ja sicher auch nicht, denn der Squeeze-out steht noch nicht auf der Tagesordnung. Jedenfalls dafür muss nochmal mindestens eine HV stattfinden.
Im November habe Bain und Cinven eine Mitteilung verschickt, ein Antrag auf Delisting sei gestellt, verbliebene Aktionäre würden vielleicht das Weite suchen, da der Börsenhandel mühevoll werde.
Liest sich, als ob das Delisting nicht schon längst wirksam geworden wäre, was aber der Fall ist, und trotzdem finden in Hamburg durchaus noch nennenswerte Umsätze in der Aktie statt.
Weiter dann noch, ob es für einen Squeeze-out reiche, sei fraglich, dafür sei es nötig, dass der Anteil der Kleinanleger auf 5% schrumpfe. Auch nicht richtig, denn für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out reichen 90% der Aktien.
Das eigentlich Interessante, die Möglichkeit, die Aktien bis zum Ende des laufenden Spruchverfahrens jederzeit unter dem laufenden Beherrschungsvertrag an Bain und Cinven zu verkaufen, wird ebenso wenig erwähnt, wie der unter dem laufenden Beherrschungsvertrag jährlich zu zahlende Ausgleich ("Garantiedividende").
#6.793
Ich persönlich habe ja die Hoffnung, dass sich das Squeeze out noch ein paar Jahre hinzieht. Vielleicht mit der Chance auf Nachbesserung?!
#6.794
Danke!
#6.795
Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: keine Schreibrechte in diesem Thread
#6.796
#6.797
Der Kurs hat die erfolgte Ausgleichszahlung mehr als aufgeholt, also 5% Kurssprung.
Ich würde deshalb annehmen, dass auf der Hauptversammlung natürlich die Frage im Raum stand, wann der Squeeze-out erfolgt, auf die das Management natürlich keine gescheite Antwort geben kann und darf.
Das kann schnell gehen, oder 2-3 Jahre dauern.
Die Abfindung inkl. Zinsen bei Einreichung unter dem Beherrschungsvertrag dürfte derzeit knapp unter 76 Euro liegen. Da werden ungeduldige Aktionäre, die nicht auf den Squeeze-out warten wollen, wohl eher an der Börse verkaufen, als einzureichen.
Ob man an der Börse an Squeeze-out Spekulanten verkauft oder an den Hauptaktionär, weiß man natürlich nicht. Wenn in Hamburg monatlich 20.000 Aktien gehandelt werden und fast 4 Mio Aktien im Streubesitz sind, kann über den Börsenhandel nicht besonders viel eingesammelt werden. Alle scheinen an ihren Aktien festzuhalten.
#6.798
Die Anleihe von Stada wird zurück gekauft (300 Mio. Euro !!!!!!).
Nur 6,2 % +/- Streubesitz. Handel in Hamburg.
Mindestdividende: 3,53 Euro
Gewinn pro Aktie: fast 5 Euro (2019)
Das sieht doch alles sehr gut aus.
#6.799
Der Kurssprung war doch nach der HV, indem die Aktie nicht gefallen ist nach der Ausschüttung. Und wenn in drei Monatehn der Squeeze-out angekündigt würde, wären die kommenden drei Monate maßgeblich, nicht die letzten drei. Außerdem kann sich das auch alles länger hinziehen.
#6.800
Berechnung Drei-Monats-Kurs
#6.801
Naja, das bleibt alles spannend hier.
Aber man muss einkalkulieren, dass jetzt erstmal ein halbes Jahr oder länger gar nichts passiert.
Und in der Zeit kann der Kurs auch fallen, wenn manche Anleger die Geduld verlieren.
#6.802
http://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/spruchverfahren-…
STADA Arzneimittel | 83,10
#6.803
[/url]Zitat von goldenshare: Keine Erhöhung der Abfindung Nach BuG. Es bleibt bei 74,40€, zumindest voerst., laut LG Ffm.
http://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/spruchverfahren-…
Das ist auch nicht verwunderlich, denn das LG Frankfurt stellt immer häufiger, wie auch jetzt bei Stada, nur auf den Börsenkurs ab. Das ist absolut indiskutabel, was da da einige LG machen.
STADA Arzneimittel | 83,10
#6.804
Wenn das Spruchverfahren wenig Phantasie hat, dann werden Kurse 10% über dem Andienungspreis wohl kaum Bestand haben.
Obwohl eine Bewertung bei einem möglichen Squeeze-out durchaus höher ausfallen könnte und sich jedenfalls am 3 Monatsdurchschnitt orientieren muss. 4,5% Rendite aus der Ausgleichszahlung sind unterdessen ganz akzeptabel, aber unspektakulär.
STADA Arzneimittel | 83,10
#6.805
LG Ffm v 21.3.2019, 3-05 O 138/18.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document
STADA Arzneimittel | 84,40
#6.806
weißt Du, wer der Kläger ist? War dies etwa Shareholder Value?
STADA Arzneimittel | 84,40
#6.807
"Die Klägerin ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts die ihr Vermögen in Aktien angelegt." ...
"Innerhalb dieser Annahmefrist reichte die Klägerin am 9.8.2017 60.000 Aktien zur Annahme ein."
Grundsätzlich ist die Frage interessant, ob das erlaubt ist, dass Bieter und ein Paketaktionär sich auf einen höheren Preis oder bestimmte Zugeständnisse einigen, während die anderen Aktionäre auf ein Übernahmeangebot mit geringerem Preis hereinfallen.
Auch innerhalb eines Jahres nach Ende der annahmefrist darf kein höherer Preis gezahlt werden, außer, wenn dieser rechtlich geschuldet ist. Laut Klageschrift war die Meinung: "Die Beklagten könnten sie auch nicht darauf berufen, dass der Anspruch nach § 31 Abs. 5 S. 2 WpÜG ausgeschlossen sei."
Mit den Ausnahmen für Strukturmaßnahmen, Beherrschungsvertrag, Delisting ist natürlich generell eine Hintertür geöffnet, so dassoffenbar einzelnen Paketaktionären Zugeständnisse gemacht werden können, ohne alle Aktionäre gleichzustellen, die das Übernahmeangebot angenommen haben.
Ich hatte ja selbst damals geschrieben, dass Singer etwas für alle Aktionäre getan hat mit dem Beherrschungsvertrag. Aber klar, in den Genuss des höheren Preises beim Beherrschungsvertrag kamen nur jene Aktionäre, die nicht angedient haben.
STADA Arzneimittel | 84,40
#6.808
ich hatte vermutet, dass eventuell die Stiftung unter
https://shareholdervalue.de/share-value-stiftung/ueber-uns/
die Klägerin gewesen sein könnte.
STADA Arzneimittel | 84,40
#6.809
STADA Arzneimittel | 84,40
#6.810
https://www.finance-magazin.de/deals/private-equity-private-…
STADA Arzneimittel | 85,60
#6.811
. Mal schauen, ob wir diese Woche noch die
90 € knacken 🙃.Der_Analyst
STADA Arzneimittel | 89,00
#6.812
STADA Arzneimittel | 89,10
#6.813
Der_Analyst
STADA Arzneimittel | 89,10
#6.814
Mal schaun, wie lang noch

Hier im Forum ist es aber schon wie ausgestorben. Sind wir womöglich schon die letzten?
STADA Arzneimittel | 89,00
#6.815
Es gibt schon noch die üblichen Verdächtigen...
STADA Arzneimittel | 89,00
#6.816
.... nein, ist noch mein größter Posten, obwohl ich etwas verkaufte.
STADA Arzneimittel | 89,00
#6.817

Neuigkeiten scheint es für uns derzeit keine zu geben. Zumindest finde ich derzeit nichts zum evtl. geplanten Squeeze out. Ich habe Zeit....
Habt ihr was neues?
STADA Arzneimittel | 89,00
#6.818
STADA Arzneimittel | 89,90
#6.819
STADA Arzneimittel | 89,90
#6.820
Der_Analyst
STADA Arzneimittel | 92,00
#6.821
Zahlen für 2019 sollen am 12. März kommen.
Umsatz +11% im ersten Halbjahr auf 1,3 Mrd lasse 2,6 Mrd Umsatz im Jahr 2019 erwarten.
Im Bereich Consumer Health habe es mehrere Transaktionen gegeben.
Novartis habe an Glaxo verkauft und Glaxo wolle zusammen mit Pfizer die Sparte an die Börse bringen.
Merck hätte für 3,4 an Procter & Gamble verkeuft.
Böhringer habe die sparte Selbstmedikation an Sanofi verkauft, im Gegenzug für die Tiermedizinsparte.
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finan…
STADA Arzneimittel | 92,20
#6.822
https://www.stada.com/media/5545/gj2019-geschaeftsbericht-st…
Für das Geschäftsjahr 2020 geht der Vorstand im Vergleich zum Vorjahr von weiterem Konzernwachstum aus. Dabei sollte in beiden Segmenten der um Währungs- und Portfolioeffekte bereinigte Konzernumsatz stark wachsen und das bereinigte EBITDA deutlich wachsen
STADA Arzneimittel | 84,90
#6.823
STADA Arzneimittel | 79,70
#6.824
STADA Arzneimittel | 79,70
#6.825
Aber Kurse deutlich über der Abfindung wie heute morgen, sind in dem Marktumfeld auch verlockend für Verkäufe. Es gibt ja reichlich Aktien, die 20% billiger sind, als vor 4 Wochen.
STADA Arzneimittel | 79,00
#6.826
Denke auch, dass ein größerer Investor Liquidität brauchte oder wie honigbär meint, in mehr verprügelte Aktien gehen wollte.
Wenn ich mir die geschäftliche Entwicklung bei Stada so anschaue, habe ich das Gefühl, dass es richtig gut läuft - wovon wir streng genommen eigentlich nix mehr haben.
Aber die ich meine 74,40 plus ein wenig Zins sollten sicher sein. Und ich habe Hoffnung, dass der squeeze out weiter auf sich warten lässt und wir schön Garantiedividende bekommen.
STADA Arzneimittel | 79,90
#6.827
Zitat von honigbaer: Unter der Abfindung kann man natürlich besser andienen, obwohl man da vielleicht Wochen auf die Abfindung warten muss. Squeeze-out war ja bisher noch nicht konkret?
Aber Kurse deutlich über der Abfindung wie heute morgen, sind in dem Marktumfeld auch verlockend für Verkäufe. Es gibt ja reichlich Aktien, die 20% billiger sind, als vor 4 Wochen.
Aber so blöd kann man ja eigentlich nicht verkaufen. Ich hatte mir die Liquidität auch nur beschafft, weil ich sukzessive IFA nachkaufen will. Insofern habe ich auch jetzt wieder verkauft. Ich habe mich nur erneut über die Ausführung gewundert, da ich bei einem Limit von 79€ am Ende 80€ bekommen habe. 9 Euro Gewinn je Aktie für ein paar Minuten investiert sein. Paradox. Leider nicht einmal ein Tropfen auf die Verluste der letzten Tage.
STADA Arzneimittel | 79,90
#6.829
die haben ja auch viel zu gekauft
STADA Arzneimittel | 95,00
#6.830
Abfindung für Squeeze Out wohl bei mindestens 120 Euro
Vergleicht man EBIT, Jahresüberschuss pp. von 2017 (bei Abschluss des Beherrschungsvertrages mit Garantiedividende von 3,53 Euro) mit den Ergebnissen 2019 und dann noch die Meldungen über die Geschäftsentwicklung 2020 dürfte sich die Abfindung wohl bei mindestens 120-130 Euro einpendeln.
Nur kurz zur Erinnerung:
Jahresüberschuss 2017 (Basis BHV)= 85 Mio; Jahresüberschuss 2018 und 2019: mehr als 300 Mio.
DAS WIRD TEUER ;-))
Die Finanzmathematiker unter uns können ja schon mal eine Berechnung anstellen, wie sich das bei einem Kapitalisierungszinsfuss (auch niedriger als 2017) auf heutiger Basis darstellt.
DA KOMMT FREUDE AUF.
Der Zeitpunkt für die Ankündigung durch die Muttergesellschaft NIDDA ist geschickt gewählt, da in die Durchschnittsberechnung des Mindestabfindungspreises (Kurse der letzten drei Monate) der Rückgang der Kurse durch Corona mit einbezogen wird (der von mir überschlägig errechnete Mindestkurs/3 Monate liegt bei 88 Euro - auch nach Dividendenabschlag).
Ich gehe von einer schnellen Mitteilung des Abfindungsbetrages aus. Bei der erwähnten positiven Entwicklung des Unternehmens für 2020 führt längeres Warten zu immer höheren Beträgen für die Abfindung, da immer klarer werden wird, dasss 2020 ein Topppppp-Jahr wird.
Spruchverfahren ist dann wohl garantiert, wenn nicht bei nur 2,5% ausstehender Aktien die Aktionäre durch gute Zahlungen "still gekauft werden"
STADA Arzneimittel | 95,00
#6.831
Da bin ich echt überfragt.
STADA Arzneimittel | 95,00
#6.832
Abfindung für Squeeze Out wohl bei mindestens 120 Euro
Stada: Ausbruch! | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1100582-6821-683…
STADA Arzneimittel | 91,50
#6.833
STADA Arzneimittel | 91,50
#6.834
Vergleich Berechnung 2017 - 2020
Hier der Link zum damaligen Bewertungsgutachten:
https://www.stada.com/media/3197/top1-3-pruefungsbericht_gem…
(sehr gute Arbeit, alle Werte jetzt für Vergleichszwecke perfekt nachvollziehbar)
So im Gutachten JÜ für 2018: 219 Mio - tatsächlich 307 Mio 30% über Gutachtenansatz
So im Gutachten JÜ für 2019: 262 Mio - tatsächlich 303 Mio 15% über Gutachtenansatz
Hinzu kommen dann die für die Kapitalisierung anzusetzenden neueren -viel besseren- Werte für die Jahre ab 2020 pp.; und natürlich deutlich höhere Werte für die Vergangenheitsberücksichtigung im Rahmen der künftig erzielbaren Überschüsse.
Auf den nochmals niedrigen Basiszinssatz (im Gutachten wurden seinerzeit 1,25% angesetzt) sei nochmals hingewiesen. Dieser dürfte im Moment allenfalls bei 0,4% anzusetzen sein. Dies wird auch wertsteigernd sein.
Meine Ausführungen sollen auch nur den Spielraum zeigen, der wohl mindestens besteht. Eher ist hier ein Wert auch noch höher möglich.
We will see.....
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.835
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.836
Trotzdem sehe ich aufgrund all dieser Umstände und der relativ geringen Aktienzahl (2,3%=1,4 Mio. Aktien) gute Chancen auf einen auch noch über dem heutigen Börsenkurs (rd. 95 Euro) liegenden Wert.
Ich werde selbst auf den a.o. Hauptversammlung sein und Fragen stellen zu den Themen:
- Wieviel Euro hat NIDDA im Vorfeld ausserbörslich für Aktien bezahlt um auf 97,7% zu kommen und wurden im Zusammenhang mit diesen Käufen Zusagen gemacht ?
Der Kurs der Aktie ist bei 86 Euro (3-Monats-Durchschnitt) nach unten abgesichert.
Ich hatte in den letzten Tagen immer einige Stücke zum VK zu höheren Kursen eingestellt (Börse Hamburg).
Diese sind dann auch stets mit etwas Verzögerung aufgenommen worden (91, 93, 95 ;-)) ).
Heute dann in der Spitze wurden 97 gezahlt.
Merke: STADA - und Sie bleiben gesund (Copyright sorolla) ;-))
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.837
NIDDA hat in den letzten 14 Monaten von 93,5 % auf 97,7% erhöht.
Im gesamten letzten Jahr wurden aber insgesamt nur 253.000 Aktien gehandelt. Und das zu einem durchschnittlichen Börsenkurs von 91,14 Euro/Aktie !
NIDDA muss aber in den letzten 18 Monaten mehr als 2,5 Mio. Aktien (!) erworben haben um von 93,5% auf 97,7% zu kommen. Woher sind die anderen Stücke gekommen und zu welchen Konditionen?
Das wir interessant..........
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.838
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.839
1. Wichtig für das GA ist nicht der Rückblick sondern verstärkt der Ausblick. Was passiert wenn die 3-Jahrensplanung nach vorne (mE ist diese der relevante Zeitraum nach vorne) durch Coronaeffekte nach untern korrigert wurde? Nicht, dass es so sein muss, aber einem Gutachter ist das sicherlich plausibel und es gibt eine gewisse Chance für Nidda.
2. Der 3-Monatskurs gilt bei einer Börsennotierung, soweit ich weiß haben wir nur noch Hamburg. Dort ist man sicherlich unfreiwillig notiert. Zudem wird ja immer die Frage nach der Liquidität des Handels gestellt für die 3M Regel. Gilt daher in diesem Fall die 3M Regel wirklich als Untergrenze?
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.840
Zitat von Juergen_2000: Danke euch für die Ausführungen hier, das spricht alles für einen höheren Wert, allerdings sehe ich zwei Gegenargumente, da würde mich eure Meinung interessieren:
1. Wichtig für das GA ist nicht der Rückblick sondern verstärkt der Ausblick. Was passiert wenn die 3-Jahrensplanung nach vorne (mE ist diese der relevante Zeitraum nach vorne) durch Coronaeffekte nach untern korrigert wurde? Nicht, dass es so sein muss, aber einem Gutachter ist das sicherlich plausibel und es gibt eine gewisse Chance für Nidda.
2. Der 3-Monatskurs gilt bei einer Börsennotierung, soweit ich weiß haben wir nur noch Hamburg. Dort ist man sicherlich unfreiwillig notiert. Zudem wird ja immer die Frage nach der Liquidität des Handels gestellt für die 3M Regel. Gilt daher in diesem Fall die 3M Regel wirklich als Untergrenze?
Ein negativer Effekt auf die Umsätze aus Corona bei einem Generikahersteller?
In der Tat verleiben Restunsicherheiten bei nicht beantragten Listings in HH. Die Liquidität ist Aber sicher kein Problem. In einem Musterverfahren wurde festgehalten, dass ein Schnitt nicht herangezogen werden muss, wenn an weniger als ein Drittel der Handelstage Umsätze stattfanden bzw. die Informationsverarbeitung gestört ist (Alpenroseurteil). Beides Anschlusskriterien greifen nicht.
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.841
Abfindung für Squeeze Out wohl bei mindestens 120 Euro
Ohne Corona läge der Kurs bei rd. 93 Euro - aber das hilft wohl nicht.
NIDDA hat sicherlich die "Gunst der Stunde" nutzen wollen und hier eher agiert als vielleicht geplant.
Interessant wird die Antwort auf die Frage sein, was hat NIDDA selbst an frühere Eigentümer bezahlt und ggf. mit welchen Zusicherungen. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssten sie hierzu m.E. Auskunft geben. Dies zumal auf dem Internet-Auftritt der Gesellschaft noch immer eine Beteiligungsquote für NIDDA von deutlich unter 95% ausgewiesen wird.
Hier wird man auch prüfen müssen, ob die Angaben irreführend sind/waren und ob NIDDA innerhalb der Anzeigefristen die enstprechenden Mitteilungen nach WpHG gemacht hat.
1. Für die Feststellung des Abfindungs-Wertes sind sowohl Vergangenheit als auch Zukunft bedeutsam:
Die vergangenen Jahre 2018-2019 sind deutlich besser gelaufen als im Gutachten aus 2017 prognostiziert. Das bedeutet, dass die Vergangenheit positivere Werte ergibt als im Gutachten 2017 angesetzt.
Für die Zukunft (für 2020 gibt es ja schon konretere Ansätze) rechnet das Unternehmen selbst auch durch die getägten Zukäufe an Produkten (siehe Pressemitteilungen) mit deutlichen Steigerungen.
Darüber hinaus sind die für die Kapitalisierung heranzuziehenden Zinssätze seit 2017 nochmal deutlich gefallen. Niedrigere Kapitalisierungszinssätze bedeuten höheren Unternehmenswert !!!!
2. Der Beschluss zum Squeez-Out wird wohl noch vor Jahresende fallen und soll dann auch schnellstmöglich eingetragen werden. Dadurch spart man sich die Diskussion inwieweit die Dividende für 2020 (im Moment Garantiedividende) in die Gesamtbeurteilung des Vorgangs einzubeziehen ist.
Geht man von einer Ankündiungsfrist von 6 Wochen vor Sitzung aus und einem Sitzungstermin bis spätestens 15.12.2020 dürften die Werte wohl spätestens Ende Oktober public gemacht werden.
Bleibt spannend !!
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.842
STADA Arzneimittel | 93,50
#6.843
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.844
Ist der Durchschnittskurs auch bei einem Unternehmen zu berücksichtigen das nur im Freiverkehr gehandelt wird?
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.845
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.846
Zitat von straßenköter: Stada notiert nicht im Freiverkehr. Im Freiverkehr ist es unstrittig, dass der Schnitt herangezogen werden muss, sofern mindestens an einem Drittel der Handelstage Umsätze stattfanden und keine offensichtliche Kursstörjng vorlag. Ohne Börsennotiz gibt es da teilweise unzerschiedliche Auffassungen. Aufgrund der hohen Liquidität in der Stada-Aktie sollte der Schnitt meines Erachtens auf alle Fälle relevanz haben.
Ja wird als Begründung mit dem Angebotspreis angegeben. Heißt nicht dass es einen Aktionär zu interessieren hat.
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.847
Die Frage, ob der Preis zu berücksichtigen sei, bezog sich sicher darauf, ob der Kursdurchschnitt als Mindestpreis für den Squeeze-out berücksichtigt werden muss. Ich bin auch der Meinung, dass das angesichts des recht liquiden Handels bei Stada der Fall sein sollte.
Nicht im Freiverkehr notiert stimmt doch eigentlich nicht, die Notierung in Hamburg ist doch nur ohne Zustimmung des Emittenten und nicht in einem Qualitätssegment mit irgendwelchen Zulassungsprlichten. Aber eine Notierung ist es doch nichtsdestoweniger? Aber vielleicht bin ich da auch nicht auf dem Laufenden. Gab es nicht neulich einen Fall, in dem das relevant war, ob der Durchschnittskurs einer Delistingaktie in Hamburg relevant ist?
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.848
http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/lg-hamburg-auch-…
Aber im Thread Abfindungsphantasie bei Nebenwerten war dann die Meinung, dass das jedes Gericht anders sehen kann. Und gerade in Frankfurt sitzen da ja so "Experten".
STADA Arzneimittel | 94,00
#6.849
STADA Arzneimittel | 100,00
#6.850
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.851
Es ist nichts zu finden.
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.852
Sehe ich noch nichts.
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.853
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.854
Stada-Eigner wollen in Squeeze-Out 98,51 Euro pro Aktie zahlen
(Dow Jones) -- FRANKFURT (Dow Jones)--Die Private-Equity-Eigentümer der
Stada Arzneimittel AG haben die Barabfindung für die verbliebenen
Minderheitsaktionäre auf 98,51 Euro pro Aktie festgelegt. Über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre soll eine außerordentlichen
Hauptversammlung befinden, die kurzfristig einberufen und voraussichtlich am
24. September stattfinden werde, teilte Stada mit. Ob die Höhe der
Barabfindung angemessen ist, werde durch einen sachverständigen Prüfer
geprüft. Die Finanzinvestoren Bain und Cinven hatten Stada 2017 übernommen.
Sie sind über ihre Holding Nidda Healthcare GmbH inzwischen mit 97,7 Prozent
an Stada beteiligt.
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.855
Die Herrschaften drücken ja ganz schön aufs Tempo. So schnell will ich mich eigentlich noch nicht von den Aktien trennen. Da sollte doch mehr drin sein.....
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.856
Mit 98,51 € wird wohl ein Wert angesetzt -oder wie STADA sagen wird berechnet- der mehr NIDDA passt als den verbleibenden Aktionären.
Dass der Wert deutlich unter den Berechnungen liegt, die ich bereits weiter oben dargelegt haben zeigt, dass man warten muss - notfalls bis zur Beendigung des Spruchverfahrens.
Man bekommt zwar seine Aktien abgenommen -ich denke dagegen wird man nichts machen können- da das zuständige Gericht sicher im ersten Schritt für NIDDA/STADA entscheiden wird und die Eintragung umsetzt.
Allenfalls wenn man beweisen könnte, dass im Vorfeld höhere Beträge gezahlt wurden und/oder konkrete Verkaufsgespräche an einen Dritten stattgefunden haben könnte man hier erfolgreich seiin.
Also: abwarten, kann nur besser werden
- 1. Alternative: 98,51 kassieren und warten
-2. Alternative: bei 102-105 verkaufen, dann ist man später aber nicht mehr dabei.
Spannend
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.857
Bei dem geringen downside-Risiko bei einem Kurs von um die 103 macht ein Verkauf kaum Sinn. Es sei denn, man braucht Geld.
Ich glaube, dass der Kurs in den nächsten Wochen deshalb noch etwas anziehen wird.
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.858
Achtung: Verfahrensdauer vs. Rendite
Zum Verfahren bin ich grundsätzlich optimistisch - aber es kann bis zu Entscheidung des zuständigen OLG wohl bis zu 10 Jahren dauern.
Den nicht realisierten "Mehrwert" von rd. 3-4 Euro kann man als eine Art "Option" ansehen, die dann in 10 Jahren evtl. 20-30 Euro bringen kann.
Allerdings sind die Gerichte in den letzten Jahren immer eher auf Seiten der Gesellschaften gewesen als auf Seiten der ausgekauften Aktionäre.
Vielleicht gibt es ja auch noch ein verbessertes Angebot von NIDDA im Rahmen der Gerichtsverfahren zur "vergleichsweisen Erledigung". Hat es auch schon mehrfach gegeben.
Bei der geringen Anzahl der noch ausstehenden Aktien, die NIDDA bezahlen muss durchaus denkbar.
Gruss zum Wochenende
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.859
.Der_Analyst
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.860
Hinterher heißt das, man habe zwar gegen den Squeeze-out gestimmt, aber für die Barabfindung, wenn man nicht Erst- und Zweitstimme richtig abgibt?
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.861
80 Fragen von 8 Aktionären waren zu beantworten, jetzt beginnt die Abstimmung.
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.862
Wurden alternative Abfindungswerte bei Änderung der üblichen Parameter abgefragt, die Du widergeben kannst?
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.863
Wobei man das natürlich nie wissen kann.
Abstimmungsergebnis 97,89% Präsenz 88 Stimmkarten Stimmrechtsvertreter und 62 Stimmkarten Briefwahl.
99,7792% = 60.890.235 Zustimmung und 0,2208% = 134.727 Neinstimmen
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.864
Zitat von honigbaer: Ganz bestimmt, aber ich habe nicht zugehört, denn ich hatte hier wichtige Wertpapiertransaktionen zu erledigen. Hoffentlich hat später jemand den GSC Bericht und man kann das da entnehmen. Wobei das dem Landgericht Frankfurt aber vermutlich sowieso wieder komplett egal ist?
Wobei man das natürlich nie wissen kann.
Abstimmungsergebnis 97,89% Präsenz 88 Stimmkarten Stimmrechtsvertreter und 62 Stimmkarten Briefwahl.
99,7792% = 60.890.235 Zustimmung und 0,2208% = 134.727 Neinstimmen
Ok. Dann warte ich mal auf den GSC-Bericht.
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.865
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.866
STADA Arzneimittel | 101,00
#6.867
Quelle: Bundesanzeiger 06.11.2020
Bad Vilbel
WKN 725180
ISIN DE0007251803
Zum Spruchverfahren nach §§ 304, 305 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des im Dezember 2017 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, als abhängigem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH, Bad Vilbel, als herrschendem Unternehmen machen der Vorstand der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der Nidda Healthcare GmbH hiermit folgenden Vergleich bekannt, der am 30. Oktober 2020 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Beendigung des dort unter dem Az. 21 W 110/19 anhängigen Spruchverfahrens geschlossen wurde:
„Vergleich
zwischen
[…]
- Beschwerdeführer -
Verfahrensbevollmächtigte: […]
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen außenstehenden Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
und
Nidda Healthcare GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Grundhöfer und Dr. Wolfgang Ollig,
c/o STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel
- Beschwerdegegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, Rechtsanwälte,
Steuerberater, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wasmann,
Lautenschlagerstr. 21, 70173 Stuttgart
PRÄAMBEL
A
Am 19. Dezember 2017 schlossen die Beschwerdegegnerin und die STADA Arzneimittel AG (AG Frankfurt am Main, HRB 71290) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV). Die Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG stimmte dem Abschluss des BGAV am 2. Februar 2018 zu, und der BGAV wurde am 20. März 2018 in das Handelsregister der STADA Arzneimittel AG eingetragen und bekannt gemacht und damit wirksam. Im BGAV wurde den außenstehenden Aktionären der STADA Arzneimittel AG angeboten, ihre STADA-Aktien auf deren Verlangen gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je Stückaktie zu erwerben. Alternativ wurde den außenstehenden Aktionären im Falle des Verbleibs in der Gesellschaft eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,82 brutto je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr angeboten.
B
Die Beschwerdeführer sowie einige weitere Antragsteller leiteten beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 38/18 ein aktienrechtliches Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der im BGAV angebotenen Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie des darin angebotenen Ausgleichs gemäß § 304 AktG ein.
C
Am 27. Juni 2019 erließ das Landgericht Frankfurt am Main nach mündlicher Verhandlung am 27. Juni 2019 einen Beschluss, in welchem es die Angemessenheit sowohl der im BGAV angebotenen Abfindung sowie des Ausgleichs feststellte und eine Erhöhung der angebotenen Kompensationen ablehnte.
D
Die Beschwerdeführer, d. h. nicht sämtliche in erster Instanz an dem Spruchverfahren beteiligten Antragsteller, legten gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main Beschwerde ein. Das Landgericht Frankfurt am Main half den Beschwerden durch Beschluss vom 20. August 2019 nicht ab. Die Beschwerden sind derzeit beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter der Geschäftsnummer 21 W 110/19 anhängig.
E
In ihrem Delisting-Angebot vom 11. Oktober 2018, das bis zum 8. November 2018 angenommen werden konnte, hat die Beschwerdegegnerin EUR 81,73 je Aktie der STADA Arzneimittel AG angeboten. Dies entspricht dem gemäß §§ 39 Abs. 3 BörsG, 31 WpÜG dafür maßgeblichen Börsenkurs als gesetzlichem Mindestpreis. Die im Rahmen des Delisting-Angebots angedienten Aktien sind nicht Gegenstand dieses Vergleichs.
F
Sämtliche Beschwerdeführer, die Beschwerdegegnerin sowie der gemeinsame Vertreter sind sich einig, das Spruchverfahren BGAV im Wege des vorliegenden Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Dies vorangestellt, schließen die Parteien – ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassungen – auf Anraten des Gerichts nachfolgenden verfahrensbeendenden Vergleich:
VERGLEICH
I.
Erhöhung der Barabfindung
1.
Als Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Beschwerdegegnerin und den außenstehenden Aktionären der STADA Arzneimittel AG erhöht die Beschwerdegegnerin die im Rahmen des BGAV den ehemaligen außenstehenden Aktionären der STADA Arzneimittel AG angebotene Barabfindung von ursprünglich EUR 74,40 je Stückaktie um EUR 7,33 – ohne Präjudiz für andere Verfahren einschließlich Zinsen („Erhöhungsbetrag“) – auf EUR 81,73 je Stückaktie („erhöhter Abfindungsbetrag“).
2.
Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB sind nur zu entrichten, wenn die Voraussetzungen des § 286 Abs. 1 BGB gegeben sind; § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 286 Abs. 2 BGB finden keine Anwendung.
3.
Ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG, die von ihrem Wahlrecht auf Erhalt der Barabfindung bereits Gebrauch gemacht haben, müssen sich die erhaltene Barabfindung von EUR 74,40 und die darauf erhaltenen Zinsen (nicht aber erhaltene Ausgleichszahlungen) auf den erhöhten Abfindungsbetrag anrechnen lassen und erhalten somit nach diesem Vergleich eine Barabfindung in Höhe von gesamt EUR 81,73 je Stückaktie.
4.
Aktionäre, die noch nicht aus der STADA Arzneimittel AG ausgeschieden sind, können das Andienungsrecht zum erhöhten Abfindungsbetrag noch bis zu einem etwaigen Beschluss der Hauptversammlung auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und darüber hinaus bis zur Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre im Handelsregister und damit bis zu einer zwangsweisen Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär annehmen. Zwischenzeitlich erhaltene Ausgleichszahlungen werden nicht auf den erhöhten Abfindungsbetrag angerechnet. Mit Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre im Handelsregister erlischt dieses Wahlrecht. Die dann noch anspruchsberechtigten außenstehenden Aktionäre haben von da an (nur noch) Anspruch auf die im Squeeze-out beschlossene Barabfindung. Deren Überprüfung in einem Spruchverfahren bleibt unberührt.
5.
Eine Erhöhung der Ausgleichszahlung findet nicht statt.
II.
Fälligkeit, Zahlung und Abwicklung
1.
Der erhöhte Abfindungsbetrag wird nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen einen Monat nach Bekanntgabe der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer III. zur Zahlung fällig, frühestens jedoch einen Monat nach Erklärung des Verlangens auf Erhalt der Barabfindung, soweit die Aktien noch nicht aufgrund Ausübung des Wahlrechts gemäß BGAV der Beschwerdegegnerin angedient wurden.
2.
Der erhöhte Abfindungsbetrag wird mit seiner Fälligkeit allen abfindungsberechtigten außenstehenden Aktionären, die dies in Ausübung ihres Andienungsrechts verlangen, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben. Abfindungsberechtigte außenstehende Aktionäre, die ihre Aktien bereits unter dem BGAV angedient haben und nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Zahlung der im BGAV angebotenen Abfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung des Erhöhungsbetrages über die Erklärung des Verlangens hinaus nichts zu veranlassen. Die Nachzahlung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Initiative ihrer Depotbank auf das bestehende Konto. Diejenigen abfindungsberechtigten außenstehenden Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb der vorgenannten Fristen keine Gutschrift des Erhöhungsbetrages erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit ihrem damaligen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, damit ihre Ansprüche ebenfalls zeitnah abgewickelt werden können. Für die Abwicklung der Zahlungen unter diesem Vergleich ist von der Beschwerdegegnerin die BNP Paribas, Frankfurt am Main (die Abwicklungsstelle) beauftragt worden.
3.
Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist für die abfindungsberechtigten außenstehenden Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.
III.
Bekanntmachung
1.
Die Beschwerdegegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich ohne Ziff. VI. im Bundesanzeiger, den AnlegerPlus News der SdK sowie in einem täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (jedoch nicht in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) – auf ihre Kosten – unverzüglich mit Wirksamkeit dieses Vergleichs zu veröffentlichen.
2.
In sämtlichen Veröffentlichungen werden die Namen und Anschriften der Beschwerdeführer sowie die ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht genannt.
IV.
Wirksamwerden
Dieser Vergleich wird mit seiner Protokollierung wirksam. Mit der Protokollierung dieses Vergleichs ist das gerichtliche Spruchverfahren beendet. Die Beschwerdeführer nehmen ihre Beschwerden hiermit vorsorglich zurück. Der gemeinsame Vertreter stimmt diesem Vergleich zu und verzichtet gegenüber dem Gericht unwiderruflich auf das Recht zur Fortführung der Verfahren gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 SpruchG.
V.
Wirkung
Dieser Vergleich wirkt für sämtliche berechtigten außenstehenden Aktionäre der STADA Arzneimittel AG. Er stellt insoweit jeweils einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB). Die Beschwerdegegnerin trägt die Gewähr dafür, dass die Verpflichtungen aus diesem Vergleich auf etwaige Rechtsnachfolger übergeleitet werden.
VI.
[…]
VII.
Schlussbestimmungen
1.
Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Beschwerdeführer und sämtlicher abfindungsberechtigter außenstehender Aktionäre der STADA Arzneimittel AG (d. h. insbesondere einschließlich der vom gemeinsamen Vertreter vertretenen Anspruchsberechtigten) sowie des gemeinsamen Vertreters, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren, insbesondere einschließlich einer etwaigen Erhöhung des Ausgleichsbetrags unter dem BGAV, sowie etwaiger Ansprüche nach § 305 Abs. 3 Satz 3, Halbs. 2 AktG insgesamt erledigt und abgegolten.
2.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
3.
Der Vergleich enthält alle Abreden der Parteien, die zur Beilegung des Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren getroffen wurden. Weitere Abreden erfolgten nicht. Insbesondere wurden von der Beschwerdegegnerin, den Beschwerdeführern und ihren jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten, Vertretern oder Dritten keine sonstigen Zahlungen oder Sondervorteile, gleich welcher Art, unmittelbar oder mittelbar im Hinblick auf die Beilegung dieser Rechtsstreitigkeiten gewährt oder in Aussicht gestellt.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich bei Durchführung dieses Vergleichs herausstellen, dass dieser eine Lücke enthält, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vergleichs hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung dieses Vergleichs soll eine solche angemessene oder rechtlich gültige Bestimmung treten, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten und die wirtschaftlich demjenigen nahekommt, was die Parteien bei Abschluss dieses Vergleichs vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr in Frage stehenden Punkt bedacht hätten.
5.
Der Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich oder seiner Gültigkeit ist ausschließlich das Landgericht Frankfurt am Main zuständig, soweit gesetzlich zulässig.“
Bad Vilbel, im November 2020
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Der Vorstand Nidda Healthcare GmbH
Die Geschäftsführung
STADA Arzneimittel | 102,00
#6.868
Der_Analyst
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.869
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.870
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.871
Was gibt es für Möglichkeiten, gegen die Zwangsenteignung vorzugehen? Wer will gerichtlich dagegen vorgehen und hat das eine Aussicht auf Erfolg?
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.872
Gegen den Squeeze Out kann man nichts mehr machen. Ist ja im Handelsregister eingetragen. Und ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Abfindung wird es geben. Ob da was heraus kommt, ist nicht zu prognostizieren.
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.873
Erhöhung der Abfindung um 0,10€
Nidda Healthcare GmbH
Bad Vilbel
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Bad Vilbel
– ISIN DE0007251803 / WKN 725 180 –
Die außerordentliche Hauptversammlung der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft („STADA“) vom 24. September 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Nidda Healthcare GmbH, Bad Vilbel, die unmittelbar über 95 % der Aktien der STADA hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. November 2020 in das Handelsregister der STADA beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 71290) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der STADA auf die Nidda Healthcare GmbH übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Nidda Healthcare GmbH zu zahlende Barabfindung i. H. von € 98,51 je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite Straße 29 - 31, 40213 Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der STADA an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die Nidda Healthcare GmbH hat sich in einem gerichtlichen Vergleich betreffend die Höhe der Barabfindung und der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA und der Nidda Healthcare GmbH, darüber hinaus dazu verpflichtet, sämtlichen zum Abwicklungszeitpunkt des Squeeze-Out außenstehenden Aktionären der STADA einen Betrag i. H. von € 0,10 („Zusatzbetrag“) je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA zu zahlen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sowie des Zusatzbetrags sind bei der
Deutsche Bank AG
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. etwaiger Stückzinsen) an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sowie des Zusatzbetrags in Höhe von € 0,10 je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA erfolgt unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der STADA Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung und des Zusatzbetrags nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung und des Zusatzbetrags sollen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der STADA provisions- und spesenfrei sein.
Bad Vilbel, im November 2020
Nidda Healthcare GmbH
Die Geschäftsführung
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.874
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.875
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.876
Das Kapital Stada ist somit beendet.

Gruß
Value
STADA Arzneimittel | 103,00
#6.877
Bin echt ein bisschen traurig😢
was wären denn so aus eurer Sicht derzeit noch interessante deutsche Kandidaten?
Grüße
#6.878
#6.879
#6.880
Zitat von Forscher666: also ich bin ja erst vor 2 Jahren zu 80 rein, da ich mir die Dividenenrendite noch ein paar Jahre sichern wollte und der Kurs nach unten mit ich mein 74,40 abgesichert war. Hab gedacht, das Ganze Verfahren dauert länger. Aber wenn professionelle Investoren einen Laden kaufen, ziehen sie es halt durch.
Bin echt ein bisschen traurig😢
was wären denn so aus eurer Sicht derzeit noch interessante deutsche Kandidaten?
Grüße
Abfindungskandidaten gibt es jede Menge.
MAN, Centrotec, Rocket Internet, RIB usw.
Die genannten Aktien befinden sich aber in verschiedenen Squezze Out Stufen.
Das Beispiel Centrotec hat gezeigt das ein Angebot auch praktisch "über Nacht" möglich ist.
In den USA werden bei Übernahmen satte Aufpreise bezahlt - bei uns wird man eher über den Tisch gezogen.

Gruß
Value
#6.881
Zitat von nickelich: Ähnliche Situation sah ich bei RIB Software AG. Die Schneider Electric aus Frankreich wollte den Laden zu 29,00 Euro pro Aktie übernehmen unter der Einschränkung, 50% der Aktien zu bekommen. Annahmequote blieb bei 32,47%, aber nun taucht die RIB Software AG in der Bilanz von Schneider Electric auf.
Das stimmt so nicht. Schneider hielt nach Ablauf m.W. über 87%. Siehe www.se-offers.com.
#6.882
da hab ich ja was zum Recherhieren :-)
Mit USA mögt Ihr Recht haben. Ich tu mich aber ein bisschen schwer, diese Dinge im Ausland einzuschätzen.
Insofern war mir eine Stada angenehm: gute Branche, in Deutschland, gute Div.rendite und nach unten schon gut abgesichert gewesen. Und: der Übernehmer hat ne gute Bonität gehabt. Geld ist dort kein Problem.
Bei Nixdort vor ca. 2 Jahren hatte ich eingereicht, aber ganz schön geschwitzt, weil die Diebold in USA kurz vor dem Kollabieren schien. Ging aber gut.
Vielleicht kommt eine Osram dem am nächsten?!
Grüße
#6.883
#6.884
Durch den Squezze Out ist das Kapitel für mich zwar beendet, aber sollte es doch noch zu einer Nachbesserung kommen bin ich mit dabei obwohl ich kein Geld mehr investiert habe.
Deshalb lasse ich mich meist out squezzen.
Funktioniert öfter als man denkt.
Gruß
Value
#6.885
"Die Zeit ist reif für unkompliziertes Trading. Handeln Sie hier STADA Arzneimittel ab 0 € pro Trade."
Bleibt die Frage, an welcher Börse die Stada Aktie noch gehandelt werden soll?
#6.886
#6.888
#6.889
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/11/spruchverfahren…
Wurde Canabis schon frei gegeben?
#6.890
Zitat von straßenköter: Was ist denn mit dem LG Frankfurt los:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/11/spruchverfahren…
Wurde Canabis schon frei gegeben?![]()
Na bitte. Die Richtung ist die von mir erwartete. Das dürften auch so ziemlich die Preise der (nicht öffentlich bekannten) Vorerwerbe sein. Bin hier prozentual recht hoch gewichtet gewesen und freue mich jetzt über die Nachbesserungsrechte. Mal abwarten.
#6.891
Tut sich beim LG Frankfurt garnichts?
Gibt es da irgendwelche Neuigkeiten? Da müsste doch eigentlich ein neuer Termin anstehen, oder?
#6.892
Spruchverfahren Squeeze-out STADA
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/spruchverfahren…
Mit Beweisbeschluss vom 15. November 2021 hatte das Landgericht Frankfurt am Main eine Unternehmensbewertung durch Frau WP/StB Dipl.-Kffr. Miriam Roll, c/o HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, in Auftrag gegeben. In dem nunmehr vorgelegten Gutachten kommt die Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie.
#6.893
#6.894
https://www.stada.de/media/11sbxdmq/gj2022-geschaeftsbericht…
#6.895
[/url]Zitat von straßenköter: Hervorheben möchte ich aus der Zusammenfassung von Herrn Arendts, dass der Kommentar auch einen Link zum GB 2022 enthält:
https://www.stada.de/media/11sbxdmq/gj2022-geschaeftsbericht…
Hier auch die Zusammenfassung zum Verlauf:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/stada-arzneimit…
#6.896
Zitat von arendts: In Sachen STADA liegt nunmehr das gerichtliche Sachverständigengutachten vor:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/spruchverfahren…
Mit Beweisbeschluss vom 15. November 2021 hatte das Landgericht Frankfurt am Main eine Unternehmensbewertung durch Frau WP/StB Dipl.-Kffr. Miriam Roll, c/o HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, in Auftrag gegeben. In dem nunmehr vorgelegten Gutachten kommt die Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie.
Ich bedanke mich herzlich für die Arbeit und das nachhalten von Informationen aus dem Umfeld der Strukturmaßnahmen!
#6.897
Stada war gelistet 2016 noch zu 30 €
Der Wert war am Boden unter anderem hat auch Smirke hat einen Artikel geschrieben nach dem das schlimmste durch ist....
Dann im weiteren Verlauf habt Ihr mitbekommen, dass ein SO bevorstehen könnte. Erst Dementi dann offiziell
Sommer 2017 Übernahmeangebot von € 66,00
"12. Februar 2017, kurz nach 22 Uhr, habe STADA verkündet, dass zwei Investoren das Interesse bekundet hätten, das gesamte Unternehmen zu kaufen. (Barzahlung von 65,28 Euro je Aktie plus eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 0,72 Euro bekommen)"
Dezember 2017
Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je Stückaktie
Alternativ im Falle des Verbleibs eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,82 brutto je Stückaktie
Dann lese ich etwas von einer Barabfindung i. H. von € 98,51 im November 2020, zu der die Aktie bei euch ausgebucht wurde.
Am Ende nach einigen Einsprüchen vor Gericht werden aus den 98,51 nun insgesamt 123,06?
"Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie."
Gab es dann jetzt jährlich noch eine Zahlung oben auf die 123,06 für alle die sich vollständig verweigert haben los zu lassen?
👌 freut mich für euch
#6.898
Zitat von MungerBagger: Ich möchte mal kurz die Eckpunkte zusammenfassen und hoffe mir bei Fehlern noch ne korrektur um in dem Bereich mehr zu verstehen:
Stada war gelistet 2016 noch zu 30 €
Der Wert war am Boden unter anderem hat auch Smirke hat einen Artikel geschrieben nach dem das schlimmste durch ist....
Dann im weiteren Verlauf habt Ihr mitbekommen, dass ein SO bevorstehen könnte. Erst Dementi dann offiziell
Sommer 2017 Übernahmeangebot von € 66,00
"12. Februar 2017, kurz nach 22 Uhr, habe STADA verkündet, dass zwei Investoren das Interesse bekundet hätten, das gesamte Unternehmen zu kaufen. (Barzahlung von 65,28 Euro je Aktie plus eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 0,72 Euro bekommen)"
Dezember 2017
Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je Stückaktie
Alternativ im Falle des Verbleibs eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,82 brutto je Stückaktie
Dann lese ich etwas von einer Barabfindung i. H. von € 98,51 im November 2020, zu der die Aktie bei euch ausgebucht wurde.
Am Ende nach einigen Einsprüchen vor Gericht werden aus den 98,51 nun insgesamt 123,06?
"Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie."
Gab es dann jetzt jährlich noch eine Zahlung oben auf die 123,06 für alle die sich vollständig verweigert haben los zu lassen?
👌 freut mich für euch
Fast richtig. Das Ende ist noch nicht geschrieben. Das Gutachten sieht 123.06 plus Verzugszinsen auf den Differenzbetrag zwischen dieses 123.06 und den schon gezahlten SO Betrag als korrekt an. Das Gericht (1. Instanz) hat aber noch nicht entschieden.
#6.900
#6.901
Nach der Vorlage des Sachverständigengutschtens im März 2023 habe ich mir nur notiert "Juli 2023: Neue Richterin, die sich einarbeiten muss muss"
Inzwischen sollte das möglich gewesen sein.
#6.902
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.MünchenAufforderung an die ehemaligen Aktionäre der STADA Arzneimittel AG (ISIN DE000A2GS5A4 und ISIN DE000A2GS5B2) zur Abgabe von Verkaufsangebotenin Bezug auf der diesen zustehenden Nachzahlungsansprüche gegenüber der Nidda Healthcare Holding GmbH (vormals: Nidda Healthcare Holding AG) („Nachzahlungsanspruch“) zu einem Preis von bis zu 0,20 Euro je Aktie und somit je Nachbesserungsrecht.
Siehe alternativ im Bundesanzeiger unter sdk vom 09.04.2024
#6.903
#6.904
Nachbesserung Stada
Pressemitteilung
Ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG, die ihre Stada-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes der Nidda Healthcare Holding AG im August oder September 2017 angedient hatten, haben einen Anspruch auf Nachzahlung in Höhe von 8,15 Euro je Aktie. Dies hat der Bundesgerichtshof im Mai 2023 entschieden. Da die Nidda Healthcare Holding AG eine freiwillige Nachzahlung an alle ehemaligen STADA-Aktionäre verweigert, bietet die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den betroffenen ehemaligen STADA-Aktionären eine Prozessfinanzierung für eine klageweise Geltendmachung ohne eigenes Kostenrisiko an.
Am 19. Juli 2017 wurde den Aktionären der STADA Arzneimittel AG durch die Nidda Healthcare Holding AG, einem Gemeinschaftsunternehmen der internationalen Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven Partners, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer Aktien zum Preis von 66,25 Euro je Anteilsschein unterbreitet. Innerhalb der Annahmefrist (bis zum Ablauf des 16. August 2017) wurde das Angebot der Bieterin von 63,76 % der STADA-Aktionäre und innerhalb einer weiteren Annahmefrist (bis zum 01. September 2017) von weiteren 0,11 % der STADA-Aktionäre angenommen. Die Bieterin erlangte somit ein Andienungsvolumen, das unter Einschluss eigener Aktien ca. 63,87 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA betrug. Am 30. August 2017 verpflichtete sich eine damals an STADA mit 8.265.142 Aktien (entsprechend 13,26 % der Aktien und Stimmrechte) beteiligte Aktionärin gegenüber der Bieterin, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („BGAV“) zwischen Nidda Healthcare und STADA zuzustimmen, sofern die Höhe der gesetzlichen Abfindung unter dem BGAV mindestens 74,40 Euro je STADA-Aktie beträgt. Mehrere ehemalige Aktionäre der STADA, die das Übernahmeangebot angenommen hatten, verlangten von der Bieterin auf dem Rechtsweg den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der Abfindung unter dem BGAV von 74,40 Euro. Mit zwei gleichlautenden Urteilen vom 23. Mai 2023 (Az. II ZR 219/ 21 und II ZR 220/ 21) entschied der Bundesgerichtshof („BGH“) unter Bezugnahme auf die Grundsätze der sogenannten Celesio-Rechtsprechung zugunsten von zwei Klägerinnen nach §§ 31 Abs. 5, 6 WpÜG. Grundsätzlich steht dieser Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages allen ehemaligen Aktionären der STADA Arzneimittel AG zu, die Ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht hatten und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient hatten. Nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Bieterin eine entsprechende Mitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht, jedoch darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht etwaigen Zahlungsansprüchen ehemaliger Aktionäre die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden kann. Die Verjährung begann nach Auffassung der Bieterin pauschal spätestens mit Schluss des Jahres 2017. Dies ist allerdings unrichtig. Die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre der STADA sind noch nicht verjährt. Denn nachdem die Gerichte des 1. und des 2. Rechtszugs den Nachzahlungsanspruch noch abgelehnt hatten, bestätigte erst der BGH diesen Nachzahlungsanspruch. Dieser ist Stand heute somit noch nicht verjährt.
Ehemaligen Aktionären der STADA AG, die ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht hatten und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient hatten, steht je Aktie ein Nachzahlungsanspruch in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Angebotspreis von 66,25 Euro und der Abfindung unter dem BGAV von 74,40 Euro - somit von 8,15 Euro – zu.
Die SdK bietet betroffenen ehemaligen STADA-Aktionären eine Prozesskostenfinanzierung zur Geltendmachung der Nachzahlungsansprüche an. Die Ansprüche können somit ohne eigenes Kostenrisiko geltend gemacht werden. Dabei übernimmt die SdK als Prozesskostenfinanzierer alle Kosten des Klageverfahrens gegen eine im Erfolgsfall vom Erlös zu zahlende Erfolgsbeteiligung in Höhe von 30 %. Ehemalige Aktionäre können sich unter www.sdk.org/stada kostenlos und unverbindlich registrieren und erhalten dann sämtliche Informationen zum Verfahren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 09.07.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Posted by RA Martin Arendts at 12:42 Keine Kommentare:
#6.905
was haltet Ihr von dem SdK-Angebot zur Prozessfinanzierung? Hat jemand Erfahrungen; ist das seriös? Danke!
#6.906
Allerdings sollte man nicht zu viel davon erwarten und Geduld mitbringen. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern. Bei einem ähnlichem Verfahren wegen der Telekom / T-Online hat das ja glaube ich so 10 Jahre gedauert, bis es ein Urteil gab. Bei Daimler bzw. jetzt Mercedes-Benz-Group hat das mit der Anlegerklage 2018 angefangen und der erste Verhandlungstermin soll wohl 2025 stattfinden.
#6.907
Wieso es bei den Zivilgerichten immer länger dauert, ist mir nicht klar: die Statistik zeigt ja, dass es viel weniger Verfahren gibt (hat sich ca. halbiert die letzten 20 Jahre). Und so viel weniger Richter gibt es doch auch nicht...
#6.908
#6.909
#6.910
#6.911
#6.912
#6.913
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH ("Nidda") kam der gerichtliche Sachverständige kürzlich auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie. Bei einer Kapitalisierung der BuG-Ausgleichszahlungen ergebe sich ein Betrag von EUR 124,51 (im Vergleich zu der gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 zzgl. eines in einem Vergleich vereinbarten Zusatzbetrags von EUR 0,10 entspricht diese einer Anhebung um mehr als 25 %).
Die hinter Nidda stehenden Investoren Bain Capital und Cinven überlegen sich derweil, wie ein "Exit" aussehen könnte. Sie prüfen nach Presseberichten, das Pharmaunternehmen weiterzuverkaufen oder sogar einen neuen Börsengang durchzuführen. Bei einem Verkauf könnte STADA mit etwa EUR 10 Milliarden bewertet werden. Diese Prüfungen befänden sich in einem frühen Stadium. So hole man bei Investmentbanken Angebote für eine mögliche Transaktion ein. Auch ein Börsengang sei eine Möglichkeit für die weitere Zukunft des Unternehmens.
#6.914
#6.915
Mit dem jeweiligen Basiszins seit Eintragung im HR. Diese Zinssätze werden regelmäßig veröffentlicht und sind problemlos im Internet abrufbar. Er war seinerzeit ziemlich lange bei 4,12 % und steht aktuell bei 8,37 %.
#6.916
#6.917
#6.918
Hier ruht der See sehr stille, oder? Im Januar 2025 gab die Gutachterin wohl ihre ergänzende Stellungnahme ab, aber ist irgendetwas seitdem passiert? Weiß jemand etwas von einem Termin?
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