checkAd

    Kürzung Pendlerpauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.07 12:00:57 von
    neuester Beitrag 27.03.07 11:41:48 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.116.316
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.040
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 12:00:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Montag, 5. März 2007
      Pendlerpauschale
      Kürzung verfassungswidrig

      Das Niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg entscheiden.

      Die Berufspendler hatten gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten eintragen lassen wollten. Das Finanzamt hatte jedoch nur die Fahrten vom 21. Entfernungskilometer an berücksichtigt.

      (Quelle: n-tv)

      Leider ist es nur das Niedersächsische Finanzgericht und nicht Karlsruhe. Wird in 2007 nun gekürzt oder nicht, oder müssen wir erst den Spruch aus KA abwarten?
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 12:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr gut, sehr gut.

      Da kann man nur hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dem Urteil anschließt. Irgendjemand muss ja die Bestrafungswelle für die arbeitende Bevölkerung stoppen!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 13:34:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      jetzt schon ein Urteil... die waren aber schnell in Niedersachsen, in NRW dauert sowas schon 5 Monate bis die sich im Gericht "finden".

      Aber vom Grundsatz her ist das zu begrüßen das Urteil
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 13:51:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klasse Sache, die waren schnell.;)

      Wer sich die Sache genauer angesehen hat, wird es gemerkt haben. Mit der Kürzung der Pendlerpauschale hat der Bundesfinanzminister die Definition bezüglich dem Arbeitsort geändert.

      Demnach beginnt der Arbeitsort mit betreten des Firmengeländes und nicht mehr mit verlassen der heimischen Haustür.

      Mal gespannt ob die mit der Nummer durchkommen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 13:56:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Um zu sparen, könnten die ganz
      einfach den Km-satz verringern.
      Für alle und alle km.

      Ratzfatz

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3900EUR -1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 14:02:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.124.548 von Dr.Glocke am 05.03.07 13:56:15So wirds wohl kommen, wäre ja nicht das erste Mal.
      Und zugleich einmal mehr die Mineralösteuer erhöhen (diesmal evtl. aus Klimaschutzgründen) und schon passts wieder für Vater Staat.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 14:11:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry, aber es wird Zeit, dass die Subventionierung von ländlichen Regionen aufhört und in dem Zusammenhang die Pendlerpauschale komplett gestrichen Wert.

      Nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus ökologischen Gründen. Wer den Luxus auf dem Land will, soll auch für die Anreise zum Arbeitsort, der ja bekanntlich inder Sstadt liegt, zahlen.

      Schließlich kann ich meine zentrumsnahe Wohung an der Alster auch nicht von der Steuer absetzen...

      Ich weiß - ein sehr kontroverses Thema ;-)
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 14:21:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dr.Info.......ich bin voll Deiner Meinung, schließlich zahlt der Steuerzahler deren Luxus mit!

      Entweder wir alle haben was davon, oder keiner.

      Ich finde die Regal ab den 21zigsten Kilometer sowieso für schwachsinnig.

      Gruß Matze
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 15:21:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn ich Dinge lesen muß wie "Luxus auf dem Land" geht mir der Hut hoch! Viele sind eben nicht wegen des "billigen Häuschens" rausgezogen, sondern wohnen schon lange dort. Wollt Ihr eine neue Landflucht, Verödung der Dörfer? Von den Mieten und der Lebensqualität in den Städten ganz zu schweigen...

      Aber davon abgesehen geht es hier nicht um das Für und Wider der Pendlerpauschale, sondern um die Gleichbehandlung. Selbständige (Politiker?), Vermieter, usw. dürfen alle Fahrtkosten vom ersten Kilometer an absetzen, warum dann abhängig Beschäftigte nicht?

      Ich mache mir trotz des Urteils aber keine Hoffnungen. Karlsruhe wird das schon "richten" (Verfassungsrichter haben auch Parteibücher und wollen mal ihre Pension). Und wenn nicht, wird die Kilometerpauschale flugs auf 0,01 Euro gekürzt oder die Kfz-Steuer "reformiert." Das Dogma der "Gegenfinanzierung" ist Vater Staat heilig, die von Jahr zu Jahr größeren Löcher in unseren Taschen sind da eher zweitrangig...
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 07:53:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.126.351 von novalis1 am 05.03.07 15:21:45
      warum machst Du Dich nicht auch Selbständig? Dann kannst Du, nach Deinen Worten, auch alle KM absetzen.

      buxte
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 10:17:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 bin zwar nicht selbständig, aber (immer noch) Vermieter in D und weiß daher aus eigener Erfahrung, wie der Hase läuft ;)

      Interessant aber die genaue Begründung des Urteils (Quelle: Handelsblatt). Demnach verstößt die Kürzung gleich gegen zwei Grundgesetzartikel. Aber was kümmert das Machtkartell das Geschwätz (GG) von gestern... :mad:
      ...
      Diese gesetzliche Neuregelung ist nach Auffassung des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. verfassungswidrig, weil sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt. Dieser klagte er für seine Mitglieder vor dem Finanzgericht in Niedersachsen und wurde jetzt mit seiner Auffassung bestätigt.

      Gegenstand des entschiedenen Verfahrens ist die teilweise Ablehnung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung berufstätiger Eheleute. Jeder von ihnen pendelt in entgegen gesetzter Richtung 41 km bzw. 54 km zur Arbeit. Sie beantragten daher die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007 unter Berücksichtigung der gesamten Entfernung. Das Finanzamt gewährte nur einen gekürzten Freibetrag und ließ sowohl bei der Ehefrau, als auch beim Ehemann die Fahrtkosten für die ersten 20 km unberücksichtigt.

      Die Kürzung der Aufwendungen für Fahrtkosten, so die Niedersächsischen Finanzrichter, verstoße gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung. Der Gesetzgeber habe bei Ausgestaltung der Steuergesetze zwar einen weiten Entscheidungsspielraum, diesen habe er aber mit der beabsichtigten Einführung des Werkstorprinzips und Kürzung der Pendlerpauschale überschritten.

      Bei den Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz handele es sich nicht um freie, sondern um zwangsläufige Aufwendungen, ohne die Arbeitnehmer kein Einkommen erzielen könnten. Es sei nicht anzunehmen, dass alle Arbeitnehmer am Wohnort Beschäftigung finden. Besteuert werden dürfe aber lediglich das Einkommen, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen verbleibt. Nur dann sei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Steuerfreistellung des Existenzminimums des einzelnen Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Familie hinreichend beachtet. Der Fahrtkostenaufwand müsse sich daher Steuer mindernd auswirken.

      Zugleich habe der Gesetzgeber, so die Richter weiter, im vorliegenden Verfahren in die freie Entscheidung von Ehegatten über ihre getroffene Aufgabenverteilung eingegriffen, schließlich entstünde in einer Doppelverdienerehe zwangsläufig Fahrtaufwand. Die gesetzliche Neuregelung verstoße gegen den sich aus Art. 6 GG ergebenden Schutz von Ehe und Familie. Der Steuergesetzgeber dürfe auf Eheleute, wie im entschiedenen Fall, bei der Wahl des Wohnorts bzw. Arbeitsort keinen so maßgeblichen Einfluss ausüben.

      Diese Ungleichbehandlung sah das Gericht auch nicht durch besondere Gründe gerechtfertigt. Jedenfalls reiche die gegebene Begründung des Gesetzgebers nicht aus. Stattdessen hoben die Richter hervor, dass für den Gesetzgeber fiskalische Gründe im Vordergrund standen. Mit der Einsparung von ca. 2,5 Mrd. Euro bei 15 Millionen Pendlern, könnten diese Einschnitte aber sachlich nicht begründet werden.

      Nun hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. Das Niedersächsiche Finanzgericht hoffe, so sagte am Montag sein Sprecher Jörg Grune dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Vorlage aus Hannover entscheiden werde.
      ...

      Trotzdem bleibe ich bei meiner Voraussage aus #9. Wo kämen wir denn da hin, wenn die Arbeitssklaven mal ENTlastet würden?
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 11:41:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auf geht's in die nächste Runde! :):)

      Dienstag, 27. März 2007
      Pendlerpauschale
      "Kürzung verfassungswidrig"

      Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Finanzgericht nach einem entsprechenden Urteil in Saarbrücken mit.

      Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06).

      Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Mit dieser Kürzung erhofft sich der Bund etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. Anfang März hatte das Niedersächsische Finanzgericht dies bereits als verfassungswidrig bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung entscheiden.

      (Quelle: n-tv)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kürzung Pendlerpauschale