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    Wasserinstallation in Eigenleistung verboten oder erlaubt ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.07 20:06:02 von
    neuester Beitrag 11.04.07 06:18:26 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.119.865
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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:06:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.
      Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.


      Ich möchte mein Bad renovieren und muß dazu auch einige Wasserleitungen ändern und Anschlüsse versetzen( ich bin mit allen anfallenden Arbeiten bestens vertraut). Nun sagen mir alle Installateure, die ich wegen Material gefragt habe, daß ich als \"Laie\" überhaupt nichts an der Installation machen darf - es ist verboten( laut Trinkwasservero., DVWG usw). Stimmt das? Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Darf ich an meiner Installation (meinem Eigentum) in meinem Haus wirklich nichts selber machen??
      Gibt es dazu vielleicht richterliche Urteile?

      Ein etwas ratloser Jack.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:26:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also, wenn es das eigene Haus ist, brauchst du dir da keine Gedanken machen. Was anderes ist es, wenn es ein Mietobjekt ist. Bei Schäden wirst du halt nicht einfach auf die Hausrat zurückgreifen können, aber alles was du an Installationen im Haus selbst vornimmst, das eigenbewohnt ist, geht eine Fachfa. einen feuchten T.. an. Vielleicht sind die ja nur sauer, da sie den Auftrag nicht selbst bekommen haben.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:28:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.868 von JACKYONE am 20.03.07 20:06:02machs einfach - wer viel fragt kriegt viele dumme Antworten.
      Nicht umsonst gibt´s in den Baumärkten tausende Materialien und Selbstbausätze.
      Was Du auf jeden Fall vermeiden solltest, ist Abwasser(auch Regenwasser) und Trinkwasser in irgendeiner Form zusammenzuschließen (außer in der Toilette drucklos:laugh:).
      Das ist auf jeden Fall verboten, außerdem schmeckt es so streng, es sei denn, Du hast früher als Abschmecker in einer Kläranlage gearbeitet:laugh:.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:40:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vergess auch bitte vorher nicht das Wasser abzudrehen und einige 100 Liter als Reserve in die Ecke zu stellen. Mit Eimer natürlich.

      Kaffeewasser nicht vergessen.

      Auch zum Zähneputzen.

      Ach ja, Autowaschen...


      Zum duschen.

      Leute, helft mir mal, hab doch bestimmt was ausgelassen...

      Gruß W;)
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:41:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.290 von bonscott_80 am 20.03.07 20:28:17Wenn ich mein Regenwasser ins öffentliche Wassernetz einspeise,
      läuft die Wasseruhr rückwärts. :D

      Selbst benutzen wir nur das gute Stadtwasser.:cool:

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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:49:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.519 von Inider1 am 20.03.07 20:41:15Mach ich schon seit Jahren. Andere speisen mit ihren Photovoltaikanlagen das öffentliche Stromnetz und bekommen Geld-ich mach das mit Brauch - und Regenwasser. Merkt keine Sau und gibt ein Haufen Kohle bei der Jahresabrechnung:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:57:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke Jungs:laugh: - aber gibts auch ein paar ernsthafte Antworten ?

      Ich möchte gerne ganz klar wissen, ob erlaubt oder wirklich verboten??

      Und egal wie, es müßte doch auch irgendwelche Urteile zu dem Thema geben?

      Jack
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:59:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.868 von JACKYONE am 20.03.07 20:06:02meine Oma sagte immer:wer viel fragt ght viel irr!Ich würde nie bei einem Insallteur mein Material kaufen,viel zu teuer

      zocklany (der seine Wasserleitungen beim Umbau alle selbst verlegt hat)

      Kupferleitungen vo dem Verputz gut ummanteln!
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 21:02:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habt ihr alle fließendes Wasser?! Wenn es so wäre könnt ihr euch glücklich schätzen.

      Cu enry
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 21:15:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.781 von JACKYONE am 20.03.07 20:57:14stell deine Frage mal bei bau.de
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 22:36:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.891 von enry am 20.03.07 21:02:37Du solltest dir ein Loch ins Dach hauen. Dann hast du auch fließendes Wasser, die Wände herunter. Und wenn das Loch noch über der Badewanne ist, kannst du sogar bei Regen baden.
      Jetzt aber ernsthaft zur Wasserinstallation. `Wer viel fragt, kriegt viele antworten.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 22:56:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na klar darfst Du der Meinung sein, dass es \"DEIN HAUS\" ist und alles darin nur Dir selber überlassen ist, wie Du es anstellst.

      Geh also ruhig deiner Meinung nach an Trinkwasser-Leitungen, an Gasleitungen, an Starkstrom ran.... was solls schon, Gesetze sind ja nur für die anderen gedacht und irgendwie immer blöd und grundlos gemacht.

      Und na klar sind die \"bösen\" Handwerker mal wieder viel teurer, als der Baumarkt, der a) natürlich keinen Schund verkauft und b) unheimlich viele Arbeitsplätze mit Spitzenleuten garantiert.

      Hol Dir also ruhig ein paar Polen (sollen ja mittlerweile auch nicht mehr die billigsten sein) und freue Dich auf Deine wohlverdiente Rente, die Du überraschenderweise und völlig unverständlicherweise nicht mehr bekommen wirst.

      Kann Dir ja völlig egal sein, dass unser Staat Deine Rente mit den Steuern derjenigen Arbeitnehmer und Firmen bezahlt, denen Du gerade den Finger zeigst und die zu dem Zeitpunkt Deines Altersruhegeldsanspruch leider nicht mehr \"Abgabenfähig\" sind.

      Nein, ist auf keinen Fall Deine Schuld, mach Dir keine Sorgen... der \"Staat\" ist schuld... der mit den blöden Gesetzen...

      Gruß

      Hank


      P.S.
      Sollte es nicht rübergekommen sein...Es ist verboten, ohne die entsprechenden Befähigungen sowie ohne den entsprechenden Versicherungen an Trinkwasseranlagen und -Leitungen Arbeiten auszuführen.... wenn Du es nicht glaust, kein Problem, schreib einfach wo genau Du wohnst, ich sorge dafür, dass sich ein Mitarbeiter Deines Wasserversorgungsunternehmens bei Dir meldet.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 23:36:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo JACKYONE,
      Also: die Aussage Deines Wasserinstallateures stimmt nicht ganz (RICHTIG ist diese Aussage bei Elektroinstallationen; da bist Du bei einem Schaden wirklich NICHT VERSICHERT, wenn Du selbst installiert hast...!) Wir hatten vor kurzem einen \"Totalschaden\" im Badbereich - starker Schaden durch Spritzwasser (wir hatten Glück im Unglück - \"Spritzwasserschaden\" wird durch ganz wenige VS übernommen).
      Langer Rede kurzer Sinn: Wir haben von der Versicherung einen Betrag X erhalten - zur (kompletten) Bad-Sanierung. Fliesenarbeiten hat mein Mann erledigt, die komplette Sanierung der Wasserinstallation (inkl. setzen von Toi., Waschbecken und Heizkörper) haben wir einem Unternehmen übergeben).
      Unser VersicherungsVT riet uns dazu (macht eigentlich auch Sinn): Beim Anschluss irgendeiner Wasserleitung/eines Anschlusses o.ä. baust Du \"Mist\" (kann ja einfach mal passieren) - Fazit: es tropft; bzw. irgendeine Verbindung ist undicht! Erkläre DAS mal Deiner Versicherung!! Bei einer externen Firma ist diese \"in der Pflicht\"; bzw. durch den Nachweis der Rechnung, hast Du bei der VS \"gute Karten\".
      Gruß
      franziska
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 01:49:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.519 von Inider1 am 20.03.07 20:41:15..der war gut..:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 09:23:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.012 von HankTheKnife am 20.03.07 22:56:27Ich denke mit dir haben wir es mit einem Mitarbeiter des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes zu tun, der nach der Wende wie viele andere auch auf einen vom Steuerzahler finanzierten Beamtenposten gefallen ist und nun nichts anderes zu tun hat in seinem sinnlosen Leben, als anderen rechtschaffenden Menschen die sich aufgrund überbordernder staatlicher Gängelung versuchen ein paar Lücken zu schaffen, das Leben wieder so schwer zu machen wie anno 1989 und davor.
      Sollte ich mich täuschen, ist es noch viel schlimmer, da damit der Beweis erbracht wäre, das wir mittlerweile selbst genug Neider und Denunzianten hervorbringen, so das wir die Wende gar nicht gebraucht hätten um in ruinösen staatlich geformten Sozialismus zu verfallen.
      Wenn du denkst, das deine Steuern zum Wohle der Allgemeinheit verwendet werden, dann pass auf , was ich heute oder morgen noch für ein Posting verfasse. Muss alles nur noch aufarbeiten-kommt von meiner Frau, die von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekommen ist.
      Nur soviel vorab- es handelt sich um einen Ausländischen Staatsbürger, der bereits 3 Monate Hartz4 im Ausland bezieht und dort die Sau rauslässt.

      Lasst euch überaschen, ist nicht Ausländerfeindlich, meine Frau ist selbst Ausländerin, aber danach versteht man die Leute etwas besser, die sich den Gesetzten hierzulande zu entziehen versuchen.

      So, jetzt steinigt mich schon mal vorab.:D
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 09:26:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.399.640 von hvamo am 20.03.07 22:36:56:laugh::laugh::laugh::lick::lick::lick::kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 11:26:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.012 von HankTheKnife am 20.03.07 22:56:27du meinst Firmen wie Heimeier usw. liefern 2 Sorten Ventile,eine gute für den Installateur und eine schlechte für den Baumarkt?
      erzähl das deiner Oma :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 11:40:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.404.954 von zocklany am 21.03.07 11:26:07Also meine Oma wusste schon immer, wo der Bartel seinen Most und der Baumarkt sein Material holt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 20:04:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.400.012 von HankTheKnife am 20.03.07 22:56:27Hankdingsbums
      Was bist denn du für ein Clown ???

      Hab ich auch nur ein Wort davon geschrieben, daß ich schon was gemacht habe ??? NEIN !!!

      Eben weil ich wissen will, was erlaubt ist oder nicht, hab ich hier gefragt!!
      Also, dann mal ganz genau :

      Wo steht schwarz auf weiss ,daß ich da nichts selber machen darf?? welches Gesetz??
      wo kann ich das nachlesen???


      Also, nicht nur rumkrakelen, sondern mal ne genaue Ansage!!!

      Jack
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 09:40:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.396.868 von JACKYONE am 20.03.07 20:06:02es muss sichergestellt sein, dass die öffentliche trinkwasserleitung keine chemische oder biologische belastung durch eine private baumaßnahme erleiden muss. für solche schäden würdest du voll haften.

      es könnte sein, dass die fachleute dieses meinten.
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 11:12:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.417.984 von JACKYONE am 21.03.07 20:04:07Du kannst in Deinem Haus, um(bauen) was und wie du willst.

      Auflage: Bestimmte um(bauten) müssen von einem Fachmann abgenommen werden, so z.B. die Elektroinstallation.

      Aber selber machen, darfst Du erstmal alles.

      Wir sind ein konzessionierter Elektrofachfirmen-Meisterbetrieb und haben uns auf die Elektro-Abnahme von Neubauten, Altbauten und Gewerbeanlagen spezialisiert.

      Mit modernsten Messgeräten überprüfen wir gewissenhaft Ihre Elektroanlagen und machen diese abnahmefähig. Evtl. vorhandene Mängel werden beseitigt und die Anlage wird von uns abgenommen. Über die Abnahme erhalten Sie von uns ein Abnahmeprotokoll.
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 22:50:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.446.062 von halihalo am 23.03.07 09:40:10Hallo halihalo :D
      NEIN, sie meinten , es ist grundsätzlich verboten.

      Merdiol

      Das stimmt eben angeblich nicht, man kann (angeblich) alles machen -nur kein Gas (logisch), kein Elektro und eben nix an der Trinkwasserinstallation)
      Avatar
      schrieb am 24.03.07 18:36:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.464.885 von JACKYONE am 23.03.07 22:50:45Dann frag Deinen Handwerker doch mal, ob er es schwarz macht.... Du glaubst gar nicht, wie schnell man dann auf einmal alles selber machen darf. ;)

      Ob ich es nun selber mache oder jemand anderes es schwarz macht... wo ist da der Unterschied.

      Außerdem, wo kein Kläger da kein Richter.

      Nachteil: Wenn was undicht ist oder wird (Gas oder Wasser), kommst Du in Erklärungsnot (gegenüber der Versicherung).
      Avatar
      schrieb am 24.03.07 19:18:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.475.260 von Merdiol am 24.03.07 18:36:51Ist ja alles klar.

      Ich will das eben genau wissen, wie es sich nach dem Gestz/ Vorschrift und so ganz offiziel verhält.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 19:45:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      mal kurz hochschieben ;)
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 22:16:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die AVBWasserV sagt zu der Problematik folgendes:

      § 12 Kundenanlage

      Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasser- versorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

      Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführungen der Arbeiten zu überwachen.

      Anlagenteile, die sich vor den Meßeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Kundenanlage gehören, unter Plombenverschluß genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforder-liche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Wasserversorgungsunternehmens zu veranlassen.

      Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend der anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN- DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.

      Die Teile des Hausanschlusses, die in Anwendung von 10 Abs. 6 im Eigentum des Kunden stehen und zu deren Unterhaltung er verpflichtet ist, sind Bestandteile der Kundenanlage.
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 20:42:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi Jacky,

      wozu in aller Welt machst Du so ein Gedöns ??
      Als ich meine Bude gekauft habe ( Altbau ) war hier erst mal für fast 2 Jahre ein Fulltimejob angesagt. Wenn ich wegen jedem bisschen die Gesetze gewälzt hätte, wäre ich wohl heute noch da, wo ich am Anfang stand.
      Wenn es Deine Bude ist, Du das Mataral hast und nicht zwei linke Hände, dann kloppst Du jetzt das Geröhre frei holst es raus und verlegst es so das es Dir recht ist. Und wie schon gesagt Abwasser sollte nicht aus dem Hahn kommen und wenn deine Verschraubungen oder Steckverbindungen dicht sind, dann zu das ganze und fetich.
      Einzig der Hauptwasserzähler da hat Kommune oder Stadt oder wie auch immer ein Auge drauf, aber wenn Du Bad umbaust dürftest Du ja mit dem Zähler nichts zu tun haben so und jetzt mach los !!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 21:09:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.731.753 von Fasu am 09.04.07 20:42:42Hi Temporana

      Danke, das weis ich ja schon , ist ja überall zum nachlesen und steht auch bei meinem Versorger so drin.

      Frage : Was heisst "wesentlich" ???

      Hi Fasu

      Naja, Getöns :rolleyes:

      Ich weiss ja , was in der Trinkwasserverordnung, in der AVB Wasser und im DVWG steht ( siehe #26 ).
      Ich weiss auch, daß normalerweisse kein Hahn danach kräht, wenns gemacht ist.
      Es geht mir (eigentlich nur theoretisch) darum, das 100%ig wissen zu wollen - auch obs in dieser Richtung schon mal wo ein Gerichtsurteil gegeben hat wie auch immer.
      ( ein klitzekleiner Grund ist : Mein Nachbar ist ein HKS-Meister und nicht gerade sehr "nett"( von der Sorte Falschparkeraufschreiber) ) - ich möchte mich halt so gut es geht absichern.

      Jack.
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 06:50:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.732.089 von JACKYONE am 09.04.07 21:09:25"wesentlich" im Sinne von #26 ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, den es auszulegen gilt (so machen das auch Richter, rechtswissenschaftliche Methode):

      1. Wortlaut/Systematik
      Da hier "Errichtung" und "wesentliche Veränderung" in einem Atemzug genannt werden muss es sich also um eine Maßnahme handeln, die so grundlegend und verändernd ist, dass sie mit einer "Errichtung" im Sinne einer vollkommen neuen Herstellung einer Wasseranlage zu vergleichen ist.

      2. Teleos: Sinn und Zweck
      Sinn und Zweck der AVBWasserVO dürfte nach lebensnaher Würdigung der Regelung sein, dass es darum geht, dass die Versorgung der Haushalte mit reinem Trinkwasser nicht gefährdet wird (Dt. Wasser ist das meistüberwachte Lebensmittel der Welt).

      Nach der obigen Auslegung ohne Kenntnis des historischen Verordnungsgeberwillens (es müsste da noch ein zugrundeliegendes Gesetz geben) musst du dein konkretes Vorhaben unter "wesentliche Veränderung" subsumieren. Da in deinem Falle keine einer "Errichtung" vergleichbare Maßnahme vorliegt, die das Trinkwasser gefährdet, gehe ich davon aus, dass die vorzunehmende Maßnahme grds. von dir selbst vorgenommen werden darf. Allerdings haftest du dabei mit deinem gesamten Privatvermögen für durch deine Selbstvornahme verursachten Schäden, die meiner Einschätzung nach bei einer nachhaltigen Verunreinigung des Trinkwassers auch "wesentlich" sein können, es sei denn du hast eine "sehr gute" Haftpflichtversicherung......
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 22:10:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi Jacky,

      wenn es Dein Wohneigentum ist, stehen die Rohre bis zur Anbindung an den nächsten Eigentümer in Deinem Eigentum ! Das ist Fakt !
      Mein Anwalt für WEG - Recht meinte heute nun, es ist ihm keine Vorschrift bekannt, wonach Wasserrohre welche im priv. Besitz stehen nicht auch durch den Eigentümer nach seinem Gutdünken verlegt werden können, solange die Verlegung auch im priv. Bereich bleibt. Er meinte noch, das die Verlegung so zu erfolgen hat, daß damit andere Eigentümer nicht geschädigt oder benachteiligt werden.
      Dein bissiger Nachbar sollte damit zumindest in der Beziehung nichts mehr zu melden haben.
      Hoffe gedient zu haben !
      Und jetzt nimm die Hilti zur Brust !!
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 06:18:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.748.202 von Fasu am 10.04.07 22:10:10Dann hat dein Wald- und Wiesen-RA noch nie etwas von Inhalts- und Schrankenbestimmungen (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) gehört?

      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html


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