Rechtliche Frage zum Freistellungsauftrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.07 21:50:02 von
neuester Beitrag 30.03.07 09:52:44 von
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Ich führe mit einer weiteren Person ein Girokonto, d.h. beide sind Kontoinhaber.
Für dieses Kto. wollten wir einen Freistellungsauftrag einreichen.
Dieser wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, wir sind nicht verheiratet.
Freistellungsaufträge gibt es in D nur für Verheiratete oder Einzelkonten ?
Stimmt das ???
Für dieses Kto. wollten wir einen Freistellungsauftrag einreichen.
Dieser wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, wir sind nicht verheiratet.
Freistellungsaufträge gibt es in D nur für Verheiratete oder Einzelkonten ?
Stimmt das ???
Ja, Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn beide Kontoinhaber steuerlich zusammen veranlagt sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.463.260 von Fasu am 23.03.07 21:50:02Korrekt!
... muß ich also den anderen Kontinhaber heiraten, oder wie ??
Na ja, gleichgeschlechtliche Ehen sind ja mittlerweile auch möglich, nur der andere Kontoinhaber ist schon verheiratet, nur nicht mit mir...
Also wie kann ich den Zins und Soliabschlag unter dem Jahr umgehen ? ( Vierteljährliche Zinszahlung )
Na ja, gleichgeschlechtliche Ehen sind ja mittlerweile auch möglich, nur der andere Kontoinhaber ist schon verheiratet, nur nicht mit mir...
Also wie kann ich den Zins und Soliabschlag unter dem Jahr umgehen ? ( Vierteljährliche Zinszahlung )
Einzelkonto....
etwas anderes geht da nicht
Gruß
NmA
etwas anderes geht da nicht
Gruß
NmA
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.476.252 von Fasu am 24.03.07 19:17:55Freistellungsaufträge gibt es nur für Einzelpersonen (750€ + 51€) oder für Eheleute (1.500€ + 102€).
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.476.252 von Fasu am 24.03.07 19:17:55Zinsabschlag kannst Du nicht umgehen, musst Du über die Einkommensteuererklärung machen.
Einzelkonto genehmigt die Bank nicht !
Also Zinsabschlag + Ossisoli und wie bekomme ich den Zaster zurück ??
Das Problem ist, daß die Gutschriften auf das Konto nicht von jedem in gleicher Höhe erfolgen, also einer mehr und einer weniger und dementsprechend auch der Zins zu verteilen ist...
Sehe schon, das FA wird sich darum einen gottverdammten Scheißdreck kümmern.
Also Zinsabschlag + Ossisoli und wie bekomme ich den Zaster zurück ??
Das Problem ist, daß die Gutschriften auf das Konto nicht von jedem in gleicher Höhe erfolgen, also einer mehr und einer weniger und dementsprechend auch der Zins zu verteilen ist...
Sehe schon, das FA wird sich darum einen gottverdammten Scheißdreck kümmern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.568.943 von Fasu am 29.03.07 19:31:57Hallo Fasu,
Ihr habt anscheinend irgendein Geschäft/Projekt am Laufen, für das Ihr das Konto braucht.
Damit scheint Ihr einen GdBR(Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) zu sein.
Dazu sollten Ihr einen Gesellschaftsvertrag haben oder noch machen. Darin sollte auch die Ertragsverteilung geregelt sein.
Mit diesem Gesellschaftsvertrag und den Zins-/ZAST-Bestätigungen der Bank kannst Du die ZAST wieder vom FA zurückholen!
Viel Erfolg!
Rene
Ihr habt anscheinend irgendein Geschäft/Projekt am Laufen, für das Ihr das Konto braucht.
Damit scheint Ihr einen GdBR(Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) zu sein.
Dazu sollten Ihr einen Gesellschaftsvertrag haben oder noch machen. Darin sollte auch die Ertragsverteilung geregelt sein.
Mit diesem Gesellschaftsvertrag und den Zins-/ZAST-Bestätigungen der Bank kannst Du die ZAST wieder vom FA zurückholen!
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