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    Rechtliche Frage zum Freistellungsauftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.07 21:50:02 von
    neuester Beitrag 30.03.07 09:52:44 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.120.832
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      Avatar
      schrieb am 23.03.07 21:50:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich führe mit einer weiteren Person ein Girokonto, d.h. beide sind Kontoinhaber.
      Für dieses Kto. wollten wir einen Freistellungsauftrag einreichen.
      Dieser wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, wir sind nicht verheiratet.
      Freistellungsaufträge gibt es in D nur für Verheiratete oder Einzelkonten ?
      Stimmt das ???
      Avatar
      schrieb am 24.03.07 00:31:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn beide Kontoinhaber steuerlich zusammen veranlagt sind.
      Avatar
      schrieb am 24.03.07 12:40:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.463.260 von Fasu am 23.03.07 21:50:02Korrekt!
      Avatar
      schrieb am 24.03.07 19:17:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... muß ich also den anderen Kontinhaber heiraten, oder wie ?? :eek::confused:
      Na ja, gleichgeschlechtliche Ehen sind ja mittlerweile auch möglich, nur der andere Kontoinhaber ist schon verheiratet, nur nicht mit mir...
      Also wie kann ich den Zins und Soliabschlag unter dem Jahr umgehen ? ( Vierteljährliche Zinszahlung )
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 18:09:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einzelkonto....

      etwas anderes geht da nicht

      Gruß
      NmA

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      Avatar
      schrieb am 28.03.07 18:25:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.476.252 von Fasu am 24.03.07 19:17:55Freistellungsaufträge gibt es nur für Einzelpersonen (750€ + 51€) oder für Eheleute (1.500€ + 102€).
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 18:27:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.476.252 von Fasu am 24.03.07 19:17:55Zinsabschlag kannst Du nicht umgehen, musst Du über die Einkommensteuererklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 19:31:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einzelkonto genehmigt die Bank nicht !

      Also Zinsabschlag + Ossisoli und wie bekomme ich den Zaster zurück ??
      Das Problem ist, daß die Gutschriften auf das Konto nicht von jedem in gleicher Höhe erfolgen, also einer mehr und einer weniger und dementsprechend auch der Zins zu verteilen ist...
      Sehe schon, das FA wird sich darum einen gottverdammten Scheißdreck kümmern.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 09:52:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.568.943 von Fasu am 29.03.07 19:31:57Hallo Fasu,
      Ihr habt anscheinend irgendein Geschäft/Projekt am Laufen, für das Ihr das Konto braucht.
      Damit scheint Ihr einen GdBR(Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) zu sein.
      Dazu sollten Ihr einen Gesellschaftsvertrag haben oder noch machen. Darin sollte auch die Ertragsverteilung geregelt sein.
      Mit diesem Gesellschaftsvertrag und den Zins-/ZAST-Bestätigungen der Bank kannst Du die ZAST wieder vom FA zurückholen!

      Viel Erfolg!

      Rene


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