Wenn Aufsichtsräte rechtlich fragwürdig abkassieren .... einige Fallbeispiele - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.07 22:24:30 von
neuester Beitrag 28.04.07 14:11:49 von
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Gerade im Nebenwertebereich fällt immer wieder auf, dass Aufsichtsratsmitglieder kleinerer Gesellschaften mit lukrativen, juristisch fragwürdigen Beratungsverträgen ausgestattet werden und/oder völlig unangemessene Vergütungen beziehen.
Diesen Thread eröffne ich mit der Absicht, einige Fallbeispiele zu sammeln. Als betroffener Aktionär kann es sicherlich sinnvoll sein, im Fall unrechtmäßiger Vergütungen eine Rückzahlung an die Gesellschaft zu erwirken. Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.7.2006 (Aktenzeichen II ZR 151/04).
Beginnen möchte ich mit der Ahlers AG. Wie dem aktuellen Geschäftsbericht zu entnehmen ist, sollen die Aufsichtsräte für Ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 744.000 € beziehen. Pro Person entspricht dies einer durchschnittlichen Vergütung i.H. von 144.000 €! In jedem Fall kollidiert diese exorbitante Vergütung des Aufsichtsrats, dem als stellvertretender Vorsitzender auch der Großaktionär Jan Ahlers angehört, wegen augenscheinlicher Unangemessenheit mit den Bestimmungen des § 113 AktG.
Interessant ist weiterhin, dass die Kanzlei Feddersen Heuer und Partner, deren Partner der AR-Vorsitzende Prof. Heuer ist, im abgelaufenen Geschäftsjahr für Beratungsleistungen insgesamt 399.000 € kassiert hat. Hier stellt sich in Anlehnung an das oben zitierte BGH-Urteil die Frage, ob die Beratungstätigkeit nicht unter die organschaftliche Beratungspflicht eines AR-Mitglieds fällt. Dazu gehören nämlich Tätigkeiten wie die Beratung bei Unternehmens- und Beteiligungskaufverträgen, Finanzierungsmodellen, sonstigen Kapitalmaßnahmen oder bei internen (Re-)Strukturierungen. Um die Angelegenheit im Detail beurteilen zu können, müßte eine Offenlegung der Beratungsverträge durchgesetzt werden.
Gleiches gilt für die Bavaria Industriekapital AG, bei der die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in welcher der AR-Vorsitzende Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen gesonderter Beratungsverträge insgesamt 350.998 Euro kassiert hat.
PS: Dass die Ahlers AG im abgelaufenen GJ Kunstgegenstände von nahe stehenden Unternehmen i.H. von 11,8 Mio. € gekauft hat, sei nur am Rande erwähnt. Hat mit dem Thema des Threads unmittelbar nichts zu tun, paßt aber gut ins Bild.
Diesen Thread eröffne ich mit der Absicht, einige Fallbeispiele zu sammeln. Als betroffener Aktionär kann es sicherlich sinnvoll sein, im Fall unrechtmäßiger Vergütungen eine Rückzahlung an die Gesellschaft zu erwirken. Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.7.2006 (Aktenzeichen II ZR 151/04).
Beginnen möchte ich mit der Ahlers AG. Wie dem aktuellen Geschäftsbericht zu entnehmen ist, sollen die Aufsichtsräte für Ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 744.000 € beziehen. Pro Person entspricht dies einer durchschnittlichen Vergütung i.H. von 144.000 €! In jedem Fall kollidiert diese exorbitante Vergütung des Aufsichtsrats, dem als stellvertretender Vorsitzender auch der Großaktionär Jan Ahlers angehört, wegen augenscheinlicher Unangemessenheit mit den Bestimmungen des § 113 AktG.
Interessant ist weiterhin, dass die Kanzlei Feddersen Heuer und Partner, deren Partner der AR-Vorsitzende Prof. Heuer ist, im abgelaufenen Geschäftsjahr für Beratungsleistungen insgesamt 399.000 € kassiert hat. Hier stellt sich in Anlehnung an das oben zitierte BGH-Urteil die Frage, ob die Beratungstätigkeit nicht unter die organschaftliche Beratungspflicht eines AR-Mitglieds fällt. Dazu gehören nämlich Tätigkeiten wie die Beratung bei Unternehmens- und Beteiligungskaufverträgen, Finanzierungsmodellen, sonstigen Kapitalmaßnahmen oder bei internen (Re-)Strukturierungen. Um die Angelegenheit im Detail beurteilen zu können, müßte eine Offenlegung der Beratungsverträge durchgesetzt werden.
Gleiches gilt für die Bavaria Industriekapital AG, bei der die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in welcher der AR-Vorsitzende Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen gesonderter Beratungsverträge insgesamt 350.998 Euro kassiert hat.
PS: Dass die Ahlers AG im abgelaufenen GJ Kunstgegenstände von nahe stehenden Unternehmen i.H. von 11,8 Mio. € gekauft hat, sei nur am Rande erwähnt. Hat mit dem Thema des Threads unmittelbar nichts zu tun, paßt aber gut ins Bild.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 29.005.219 von Joschka Schröder am 25.04.07 22:24:30..guckst du...www.trybol.ch/abzockerei/..passiert überall..
Die Aufdeckung der Verquickung von privatgeschäftlichen
Interessen eines Aufsichtsrats mit seiner zu beaufsichigenden Firma ist durchaus sinnvoll und wichtig. Dies wird sich
aber vorwiegend im smallcap bereich abspielen - eine hand wäscht (und sponsert ) die andere .... nicht immer aber machmmal auchzum Nutzen des Unternehmens ....
Bedenklicher finde ich Meldungen wie die folgende
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Aufs…
Wenn die Aufsichtsratsvergütungen ALLGEMEIN um einn MEHERFACHES des BSP (oder auch der Durchschnittslöhne ) wachsen , dann nimmt sich eine Interessentengruppe zuviel aus dem Topf und man muss sich fragen, ob das mit rechten Dingen zugeht ....
Interessen eines Aufsichtsrats mit seiner zu beaufsichigenden Firma ist durchaus sinnvoll und wichtig. Dies wird sich
aber vorwiegend im smallcap bereich abspielen - eine hand wäscht (und sponsert ) die andere .... nicht immer aber machmmal auchzum Nutzen des Unternehmens ....
Bedenklicher finde ich Meldungen wie die folgende
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Aufs…
Wenn die Aufsichtsratsvergütungen ALLGEMEIN um einn MEHERFACHES des BSP (oder auch der Durchschnittslöhne ) wachsen , dann nimmt sich eine Interessentengruppe zuviel aus dem Topf und man muss sich fragen, ob das mit rechten Dingen zugeht ....
Schön und hilfreich wäre, wenn hier weiter konkrete Beispiele gesammelt werden könnten!
3u Telecom ist ebenfalls ein Kandidat, bei dem Aufsichtsräte in einer Form abkassiert haben, die rechtlich fragwürdig erscheint.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Kessler über seine Rechtsanwaltskanzlei KMO Kestler Mielert Otto für Rechtsberatung insgesamt 0,753 Mio. € und Aufsichtsrat Thoenes über seine Düsseldorfet Kanzlei 6.000 €.
Möglicherweise können auch hier Aktionäre der Gesellschaft eine Rückzahlung der Vergütungen zu erzwingen. Wenn ich Aktionär der Gesellschaft wäre, würde ich jedenfalls eine Sonderprüfung veranlassen.
3u Telecom ist ebenfalls ein Kandidat, bei dem Aufsichtsräte in einer Form abkassiert haben, die rechtlich fragwürdig erscheint.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Kessler über seine Rechtsanwaltskanzlei KMO Kestler Mielert Otto für Rechtsberatung insgesamt 0,753 Mio. € und Aufsichtsrat Thoenes über seine Düsseldorfet Kanzlei 6.000 €.
Möglicherweise können auch hier Aktionäre der Gesellschaft eine Rückzahlung der Vergütungen zu erzwingen. Wenn ich Aktionär der Gesellschaft wäre, würde ich jedenfalls eine Sonderprüfung veranlassen.
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