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    Strafzahlung illegaler Film Download an www.digiprotect.org - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.07 10:06:17 von
    neuester Beitrag 06.05.08 07:50:53 von
    Beiträge: 56
    ID: 1.127.676
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 10:06:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab heut ein Schreiben erhalten von
      http://www.digiprotect.org/#

      weil ich einen Film über Peer to Peer Downgeladet habe
      bzw. mein Neffe

      ist das ein Betrüger schreiben oder
      ist dieses Digiprotect echt?
      und zahlen?

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 10:32:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.413.938 von Kastor am 22.05.07 10:06:17...hier hat jemand dasselbe problem...
      http://board.gulli.com/thread/750783-wurde-der-raubkopie-bes…

      ...ich würde nicht zahlen...
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 10:42:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nicht zahlen?

      blos was tun?
      ignorieren?
      es heist Anhand meiner
      IP Adresse wurde mein Computer Identifiziert
      hab Zeit bis zum 29.5 ansonsten geht es vor's Gericht
      Staatsanwalt usw..


      Kastor
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 10:49:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.414.562 von Kastor am 22.05.07 10:42:00Illegal einen Film gezogen ist zumindest ein Straftatbestand.

      Ich kenne nur die GVU die im Interesse der Industrie solche Leute verfolgt.

      Und erst sich illegal einer Sache bedienen und dann hier rumheulen?

      Erst denken und dann handeln wäre besser gewesen.

      Ach so es war ja der Neffe. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 10:55:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja war der Neffe
      ich selber kenn mich mit dem scheiß gar nicht aus
      bin da zu blöd dafür!
      ist ja auch egal strafbar bin ich da so und so
      hies es ! mein Computer !

      Außerdem reicht den eine IP Adresse aus um eine Klage zu erheben?
      es gibt zig Tools die eine falsche IP vorgaukeln
      um im Netz anonym zu saugen


      Kastor

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      Avatar
      schrieb am 22.05.07 11:05:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      hey Kastor bleib locker!!

      Das ist eine Spam-Mail die du erhalten hast.

      Einfach löschen und nichts passiert. Habe schon 20 solcher Dinger bekommen
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 11:19:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nein keine Spam Mail

      kam per Brief/Post!

      hab im Gulli Board einiges gelesen dazu
      anscheinend dürfen die das gar nicht

      Kastor

      Da die Abmahnwellen seitens S&W, kuw und Kornmeier nicht abreißen und es darum immer neue Leser auf das Gulli Board verschlägt, habe ich nun beschlossen eine Zusammenfassung der hier für mich wichtigsten Informationen zusammenzustellen, die im laufe dieser Diskussionen aufgetaucht sind.


      Die derzeitige Lage

      Zur Zeit beteiligen sich drei Kanzleien an der Versendung von Abmahnungen gegen angebliche Filesharer.

      Schutt & Waetke
      www.schutt-waetke.de

      Kornmeier & Kollegen
      www.kornmeier.de

      Dr. Karl Urmann & Wagner
      www.rae-su.de

      Diese Kanzleien werden von den Rechteinhabern damit beauftragt Filesharer die sich ihre urheberrechtlich geschützten Dateien (Spiele, MP3s, Programme) über die P2P Netzwerke (Bit Torrent, eDonkey) runterladen und somit gleichzeitig auch anderen zum download anbieten, zu ermitteln und kostenpflichtig abzumahnen.
      Da die Kanzleien in diesem Fall nicht mehr als unparteiisch gelten, beauftragen diese wiederum weitere Antipiracy Firmen mit der Ausspionierung und Protokollierung von IP Adressen über welche die urheberrechtlich geschützten Dateien in den P2P Netzwerken Angeboten werden.

      Logistep AG (tätig für S&W und Kornmeier)
      www.logistepag.com

      proMedia GmbH (tätig für Rasch)
      www.antipiracy.de

      CopyRight Solutions GmbH (tätig für kuw)
      keine Internetseite bekannt, aber ein interessanter Beitrag #8509, von sabine67
      Diese Antipiracy Firmen loggen sich wie normale Filesharer in die P2P Netze ein und starten eine Suchanfrage bezüglich der zu überwachenden Dateien. So erhalten sie die IP Adressen durch diese die angeblich urhebergeschützte Software angeboten wird. Die Funktionsfähigkeit dieses Verfahrens wurde bis jetzt durch keinen unabhängigen Gutachter bestätigt. So wird vermutet, dass unter Umständen auch für nicht urheberrechtlichgeschützte Software aufgrund von Hashkollisionen, simplen Namensähnlichkeiten, oder "rein technische Versehen" abgemahnt werden könnte und auch schon abgemahnt wurde (Quelle 1, Quelle 2), trotz der Behauptung die Software "ermittelt ohne Ausnahme korrekte" Beweise.

      Nachdem eine IP Adresse eines angeblichen Filesharers ermittelt wurde, wird der jeweilige Provider (aus der IP ersichtlich) automatisch mit der Bitte angemailt die dazugehörigen Verbindungsdaten zu speichern, da der Verdacht einer Straftat besteht und sich die Staatsanwaltschaft demnächst diesbezüglich melden wird. Obwohl die Provider zu einer derartigen Speicherung nicht verpflichtet sind (Quelle), kommen praktisch alle Provider dieser Aufforderung nach (auch Versatel), da man bei der herausgebe der Daten an die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von min 35 Euro erhält (Quelle).
      Auch die korrekte Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider ist nicht unumstritten, da hier bereits mehrere Fälle von fehlerhafter Speicherungen bekannt sind (Quelle).

      Die durch die Antipiracy Firmen ermittelte IP Adressen wird an die Kanzleien übermittelt, welche diese dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Auch hierbei kann es "aufgrund eines bürotechnischen Versehens" zur Verwechslungen der IP Adressen kommen (Quelle). Die Staatsanwaltschaft fordert von den Providern die Herausgabe der zu der IP Adresse gespeicherten Verbindungsdaten, woraufhin die Kanzleien die Anzeige wieder zurücknehmen und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt (Quelle 1, Quelle 2), sofern von dem Beschuldigten nicht mindestens 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig angeboten worden sind (Quelle).
      Da die Antipiracy Firmen jeweils einzelne Dateien überwachen, ist aber davon auszugehen, dass man niemals 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig bei einem Filesharer feststellen kann.

      Weil das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde, nehmen die Anwälte Akteneinsicht vor und bekommen so die Namen und Anschriften der Beschuldigten, woraufhin sie diese kostenpflichtig abmahnen. Dies funktioniert nur, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde, da die Anwälte in ihren Abmahnungen die Löschung der urhebergeschützten Dateien fordern müssen, weshalb sie sich bei einem laufendem Verfahren wegen der Aufforderung zur Beweisvernichtung strafbar machen würden. Dies bedeutet im Klartext, dass jeder Abgemahnte sich keine Sorgen mehr bezüglich einer Hausdurchsuchung, oder eines Eintrages in das Führungszeugnis mehr machen braucht, egal wie die Sache ausgeht.

      Die Abmahnung selbst stellt lediglich ein Angebot an den angeblichen Filesharer da, freiwillig die Schuld einzugestehen, diesen Verstoß nicht mehr zu begehen und die geforderten Anwaltsgebühren plus Schadensersatz an den Rechteinhaber zu bezahlen. Sollte man nicht auf dieses Angebot eingehen, steht es den Anwälten bzw. dem Rechteinhaber frei die Forderungen vor einem Zivilgericht einzuklagen.
      Während kuw und Kornmeier trotz vieler Nichtzahler noch kein Gerichtsverfahren riskiert haben, haben S&W bereits einzelne Abgemahnte verklagt. Drei dieser etwas älteren Urteile findet man auf der Logistep Homepage (Quelle), bei denen die Beschuldigten leider nicht zum Gerichtstermin erschiennen sind, oder ihrer Schuld gleich zugegeben haben.
      Jedoch gibt es auch neuere Gerichtsverfahren wo die Beschuldigten anwesend wahren und auf ihrer Unschuld bestanden haben, diese sind dann nicht zu Gunsten von S&W ausgegangen.
      www.heise.de/newsticker/meldung/84201
      www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._071-2007.pdf


      www.heise.de/newsticker/meldung/83335
      www.intern.de/news/neue--meldungen/--200701221137.html


      www.internetrecht-rostock.de/klage-filesharing.htm


      www.jurpc.de/rechtspr/20070033.pdf
      Auch der Fall von Guido0815 (Gulli Nick) aus diesem Thread schildert insbesondere in den Beiträgen #7501 und #7893 eine juristische Niederlage für S&W.

      Währenddessen sind solche Foren wie das Gulli Board natürlich ein Dorn im Auge der Abmahnindustrie, da hier Informationen zusammengetragen werden, welche die Nichtzahlerquote deutlich ansteigen lassen. Aus diesem Grund übt insbesondere die Logistep AG ständig Druck aus, um diese zu zensieren oder komplette zu schlissen (Quelle 1, Quelle 2). Während sie dies leider bei dem Board zur Zuxxez Abmahnwelle erfolgreich durchgesetzt hat, konnte sich das Gulli Board bis jetzt erfolgreich dagegen behaupten.


      Beiträge

      Hier habe ich die meiner Meinung nach wichtigsten Beiträge in diesem Thread mit den jeweiligen Beitragsnummern aufgelistet. Um den entsprechenden Beitrag aufzurufen, muss man nur auf die jeweilige Beitragsnummer klicken. Es empfiehlt sich auch, nach einem aufgerufenen Beitrag die folgenden Beiträge durchzulesen, damit man die Kommentare und Reaktionen Anderer auf diesen Beitrag mitbekommt
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:29:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nicht zahlen, kenne viele solcher Fälle, die Kosten in den weiteren Briefen werden immer weiter steigen, nach 3 Briefen ist dann Ruhe
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 19:19:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      ro77

      hab mich durchgewälzt bzw. gegoogelt
      nicht zahlen ist die Devise
      die Mahner sind mehr Straftäter als die Sauger!
      gute Seite
      links unter Regeln zu lesen

      http://abmahnwahn.dreipage.de/

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 23:15:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine sehr gute Seite, danke ich werde Sie an der Arbeit zeigen, wir haben einige Fälle in der Firma und die laufen dann immer bei mir auf (Administrator...)
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 15:18:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,
      habe ein ähnliches Problem.
      Habe heute ein Schreiben von kuw rechtsanwälte bekommen....mit ner Aufforderung die Unterlassungserklärung zu Untersdchreiben und 250 Euro zu zahlen.
      Habe unter umständen einen Film runtergeladen! Der Brief beinhaltet ca 5 Seiten und meine komplette Anschrift den Tattag den Filenamen und meine IP.
      Soll ich nun Zahlen...oder ist es Aufgrund der Erfahrung von Euch besser die Sache zu ignorieren?
      Hbae schon ein schlechtes Gewissen...aber auch keinen Bock was zu unterschreiben und dann noch mehr Post zu bekommen...nach dem Motto wer einmal zahlt der zahlt immer wieder!

      Bitte um Euere Mithilfe.
      Ps: Es stand ja in dem großen Post auch das kuw noch keinen Prozess angestrebt haben gegenüber Nicht Zahlern.....
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 11:50:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.953.637 von laabla am 16.06.07 15:18:23Auf keinen Fall bezahlen!
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 11:57:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke erstmal für Deine Antwort! Aber hilft das ...bzw funktioniert das?
      ICh denke ja mal das da noch heftiger Briefe auf mich zukommen?
      Bitte um weitere Infos/Statements /Meinungen....
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 12:03:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.964.242 von laabla am 17.06.07 11:57:05Habe heute ein Schreiben von kuw rechtsanwälte bekommen....

      Per Einschreiben-Rückschein?
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 19:34:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi,
      nein, war ein ganz normaler Brief!
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 19:52:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.982.388 von laabla am 17.06.07 19:34:53Ab in die Tonne!
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:26:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ab in die Tonne dachte ich mir auch,
      aber die haben meine Exakte! Adresse meine IP, das Datum und den Titel des Filems.
      Ich habe echt schiss das da was nachkommt!
      Ich sollte ja auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben an die zurückfaxen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 09:25:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.984.775 von laabla am 17.06.07 21:26:10http://abmahnwahn.dreipage.de/ les das durch und halt dich dadran !
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 10:07:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ro77:
      Die Seite kenn ich.
      Habe mir das angeschaut:

      Regel Nummer 6 - Nicht bezahlen:
      Dennoch steht immer noch die Geldforderung im Brief.
      Diese ist allerdings lediglich ein Angebot .
      Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit,
      es anzunehmen oder es abzulehnen.
      Gut beraten sind die die es ablehnen,
      es sei denn, Ihr habt so viel Geld dass Ihr es verschenken könnt.
      Niemand zwingt Euch, die Summe zu bezahlen.
      Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte,
      nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen.
      Überweist also keinen Cent!
      Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen
      Gericht festgestellt werden.

      Regel Nummer 7 - Kein Schuldeingeständnis:
      Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch
      eine straf bewährte Unterlassungserklärung bei.
      Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr
      zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben
      und zurückzuschicken. Tut dies nicht!
      Sobald ihr die Unterlassungserklärung unterschreibt,
      gesteht Ihr Eure Schuld ein.
      Es gibt allerdings auch die Möglichkeit
      die Unterlassungserklärung abändern (siehe FAQ)
      und dann unterschrieben zurückschicken.
      Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante,
      da man so den Streitwert senkt
      und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann.
      Dennoch rate ich persönlich davon ab,
      denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat,
      der muss auch absolut nichts unterschreiben.

      Regel Nummer 8 - Nicht reagieren:
      Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am Besten gefahren sind,
      die auf die Abmahnung überhaupt nicht reagiert haben.
      Weder zahlen, noch etwas unterschreiben,
      geschweige denn regieren in irgendeiner Form.
      Einfach nichts tun.
      Sobald Ihr reagiert, wissen die Anwälte
      dass Ihr die Mahnung erhalten habt.
      Sobald Ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist.
      Und sobald ihr die Unterlassungserklärung
      unterschreibt,wissen die Anwälte,
      dass Ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid.
      Also, am besten ignoriert Ihr die Mahnung komplett.
      Ansonsten wartet ab!
      Es gibt keinen Grund zum Handeln.
      Alles Weitere wird sich ergeben.
      Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.



      Geht das echt "sooo" einfach!? Einfach "tot" Stellen und daqnn schläft die Sache wieder ein?
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 11:44:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Blos nicht zahlen
      und auf gar keinen Fall die
      Unterlassungserklärung unterschreiben!!!

      Du warst nicht vor Gericht und nicht verurteilt!
      die können fordern was sie wollen

      wo sind wir den da kann dir jeder ne Abmahnung zusenden
      und abkassieren

      hab den 2ten Brief wollen jetzt 1060euro
      Gierig geworden die Herren

      Foxi
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 13:49:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Foxi /Kastor,
      wieviel zeit ging bei Dir über die Bühne zwischen erstem und 2. Brief?

      Kannst Du uns weiter auf dem laufenden halten?

      Zur Hausdurchsuchung kommt zu mir niemand oder?
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 15:54:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      In etwa nach 1er Woche nach der Frist kam der zweite

      Hausdurchsuchung so ein Quatsch
      wenn dann würden die vorher kommen und nicht nach der Abmahnung
      könntest ja die Beweismittel bis dahin vernichtet haben
      Festplatte usw. entsorgt!

      Das ist lediglich ein Schreiben von Rechtsanwälten
      keine Verurteilung also warum zahlen?????
      und wenn du einmal bezahlt hast gibst du freiwillig zu
      gesaugt zu haben und das hängt dir 30Jahre nach dann kannst du
      deinen Internet Anschluß gleich kündigen


      und wenn es vor Gericht ginge haben die fast in allen Fällen verloren weil die IP so gut wie keine Beweiskraft hat!
      Außerdem muß die Firma die, die IP ermittelt 100% sicher sein das ihre Software tadelos funktioniert
      und das können die nicht soviel ich in Erfahrung gebracht habe

      Die Briefe sind harte Drohgebärden um einzuschüchtern
      ich hab nix gemacht und basta!
      also warum zahlen ich weis nicht wie die auf meine IP kommen!

      Das ist auch was dir im gulli Board geraten wird
      nicht reagieren!
      einmal zahlen immer zahlen

      alles kopierte Massenabmahnungen sogar mit kopierter Unterschrift

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 16:42:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hi, gibts bei Dir schon was neues?
      Schon wieder ne neue Mahnung gekommen?
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 17:03:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      .merkzettel.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 22:06:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      ?? MErkzettel?? Was meinst Du denn damit?
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 10:28:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      Oh mann, heute ist ein neuesSchreiben gekommen von KUW Anwälte! Mit nem neuen Vorwurf!
      Wieder ein runtergeladener Film von Magma :).
      Haben die mich jetzt aufm Kieker?
      Wie soll das weitergehen? Immernoch ignorieren? Es ist wieder so ein Schreiben das im Endeffekt nur kopiert ist...ohne original Unterschrift!
      Ruhig beleiben?
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 12:17:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      genau :)
      ruhig bleiben
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 08:29:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      Moin moin,

      hab auch son tollen Zettel von den KUW-Heinis bekommen. Hm ob ich zahlen soll weiß ich noch nicht, glaube aber eher nicht.

      1. Hat einer schon den 3ten Zettel von denen bekommen? Was stand da drin? und was passiert danach?

      2. Haben schon jmden verklagt? Wenn ja zu was?

      3. Kann ich meinen Provider dran kriegen da er meine IP nicht speichern darf

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.06.07 13:03:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      Nicht reagieren und ja nichts unterschreiben bzw. zurück
      faxen!
      und wenn die 100 Briefe senden!

      hab nach dem 2ten Brief nix mehr gehört
      (bis jetzt)

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 08:12:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      :eek:

      Habe in nem anderen Forum gelesen das einer nach dem ersten Brief von kuw keinen 2. erhalten hat sondern eine Vorladung zur Polizei!????

      Was soll ich denn da sagen wenn ich da hin muß?

      Hat da jemand Tips?
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 18:10:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30

      mir wurde mal eine Straftat der Körperverletzung
      vorgeworfen

      ich bekam von der Polizei eine Vorladung im
      Polizeirevier-xyz zu erscheinen.

      ich ging hin und die wollten wissen was ich am
      Samstag im Zeitraum von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr gemacht habe.

      Man teilte mir mit ich bekäme nur Akteneinsicht
      über einen Rechtsanwalt.

      Ich machte damals eine realitätsgetreue Aussage
      und das Verfahren wurde eingestellt weil ich wirklich
      niemanden in den Bauch getreten habe.

      Aber der Vorwurf der Körperverletzung stand erst mal gegen
      mich mit zwei Personen die gegen micht die Anzeige erstellten.

      Bei der Polizei würde ich einfach nur Angaben zu Person machen
      falls der Staatsanwalt sich dafür interessiert
      bekommt ihr sowieso ein Schreiben vom Staatsanwalt
      und dann müsst ihr vor Gericht die Sache darlegen.

      Bei der Polizei einfach nur Angaben zu Person machen mehr
      muss man bei der Polizei nicht machen.

      Vorsicht die Jungs bei der Polizei sind geschult
      die bieten euche eine Zigarette an und machen auf Kumpel
      alles schon erlebt mit einer Zivilstreife die mein Auto
      15 Kilometer verfolgte und wissen wollte was ich Nachts dort
      am Atomkraftwerk mache, obwohl ich mir nur mal bei Nacht
      so ein beleutetes Atomkraftwerk ansehen wollte.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 18:14:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Prinzip von Anwälten so wenig Information liefern wie möglich.

      Als Angeklagter kann man immer vom Zeugnisverweigerungsrecht
      gebrauch machen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 18:18:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der schwere der Straftat hat
      bekommt ihr ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft

      das Verfahren wegen Straftat Körperverletzung wird gegen den Beklagten eingestellt

      der Kläger kann seine Forderungen in einem Zivilprozess
      gegen Sie einklagen. z.B. wegen Hausfriedensbruch oder sowas.
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 10:42:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      Piratenjäger gründen Piratenseite

      Miivi.com: Ausgeklügelte Falle der Piratenjäger

      Die berüchtigten Piratenjäger MediaDefender sind nun selbst als Hintermänner einer Raubkopierer- Seite enttarnt worden. Seit Februar konnten sich Nutzer unter Miivi.com registrieren und dort die neuesten Blockbuster zum Download anbieten oder selbst herunterladen – genauestens beobachtet von den Detektiven der Film- und Musikindustrie. Mittlerweile ist die Piratenfalle vom Netz genommen, hat ihr Ziel aber erfüllt: Vielen gutgläubigen Nutzern droht nun eine Anzeige durch die Rechteinhaber. (5.7.2007)

      Auf den ersten Blick wirkte Miivi.com wie jedes andere illegale Download-Angebot im Netz. Nutzer konnten sich registrieren und sich in Foren über die angebotenen Filme austauschen. Misstrauische Filesharer recherchierten jedoch über eine Abfrage bei der Domain-Registrierung den Besitzer der Internetadresse. Die böse Überraschung: Der plötzlich aufgetauchte Premium-Dienst war auf das auf Piratenjagd spezialisierte Unternehmen MediaDefender registriert. Da war die Seite bereits seit einigen Monaten im Netz – und hatte eine aktive Gemeinde von Tauschbörsennutzern angelockt.

      Über die genauen Zahlen der beobachteten Nutzer wurde bislang nichts bekannt. Auch MediaDefender selbst schweigt sich über die Beteiligung an Miivi.com bisher aus. Besonders aktiven Anbietern von Inhalten, den sogenannten Uploadern, droht nun aber wahrscheinlich eine zivilrechtliche Verfolgung durch die Rechteinhaber. Auch alle anderen Nutzern der Raubkopierer-Seite könnte jedoch Ungemach erwarten: Mit der Download- Software von Miivi holten sich die Filesharer einen ausgefuchsten Spion auf die Festplatte.

      Festplatte ausspioniert

      Denn dieser Downloadclient versorgte die Nutzer nicht nur mit den neuesten Filmen und MP3-Dateien, sondern prüfte Medienberichten zufolge in bester Trojaner-Manier gleich noch die Festplatte der Nutzer auf raubkopierte Inhalte. Die Ergebnisse meldete das Programm offenbar an die Piratenjäger. Damit erreicht die Verfolgung von Raubkopierern im Netz eine neue Dimension: Unternehmen wie MediaDefender hatten bereits in der Vergangenheit versucht, an den Knotenpunkten der Tauschnetzwerke die IP-Adressen der Filesharer auszuhorchen. Das Aufstellen einer regelrechten Falle wie im vorliegenden Fall stellt jedoch eine Eskalation im Kampf gegen die Internetpiraten dar – und das am Rande der Legalität.

      Denn mit Miivi.com hat MediaDefender eine Plattform für den illegalen Austausch von Raubkopien geschaffen – genau das wird jedoch bei Anbietern wie im Beispiel der Torrent-Seite Piratebay von der Musik- und Filmindustrie mit allen Mitteln bekämpft. Auch ist zweifelhaft, ob die Firma mit Miivi nicht auch den Tatbestand der Anstiftung erfüllt. Nutzer der Seite könnten vor Gericht geltend machen, dass sie ohne den Dienst der Seite nie Raubkopien heruntergeladen hätten.

      Berüchtigte Piratenjäger

      In der Szene der Filesharer ist MediaDefender bereits berüchtigt für die umfassende Überwachung und die gezielte Sabotage der Tauschnetzwerke. Das Unternehmen zählt nach eigenen Angaben beinahe alle großen Filmstudios und Musiklabels zu seinen Kunden. Bei der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) distanziert man sich derweil eindeutig von derartigen Methoden aus. "Der GVU liegen keinerlei Informationen über die Anwendung derartiger Programme seitens der Filmindustrie vor", so Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU, im Gespräch mit pressetext.


      (von t-online.de)
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 17:32:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.479.138 von laabla am 04.07.07 08:12:32Zur Polizei braucht diese Person auch nicht gehen und wenn sie kommen sollte was ich nicht glaube einfach wegtauchen! Auf keinen Fall mit den Sprechen sonst wird mal belehrt was ein Schuldeingeständis ist!:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 18:04:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hier mal die offizielle Adresse der kuw!

      Büro Regensburg
      Ladehofstrasse 26
      D-93049 Regensburg

      Und ein Bild wo man so richtig Luft holen kann




      und eine Beratungsstelle gibt es gleich im selben Haus!

      Avatar
      schrieb am 18.07.07 13:44:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.413.938 von Kastor am 22.05.07 10:06:17Hallo
      Neues Urteil zu diesem <Thema!!!

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201


      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      sehr verbraucherfreundlich - Text aber genau lesen :cry:
      Avatar
      schrieb am 21.07.07 13:18:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      #37

      hier nochmal der Link
      in push-botton-technology (einfach anklicken)


      http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
      Avatar
      schrieb am 06.08.07 15:03:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.413.938 von Kastor am 22.05.07 10:06:17http://www.onlinekosten.de/news/artikel/26385

      Übrigens nix mehr gehört oder bekommen

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 13:25:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo

      Also ich habe heute auch ein schreiben vonKornmeier & Partner bekommen.

      Mit einen Schadenslizenz von 275 € und Gebühren von 270 €.

      Werde auch abwarten was passiert.

      Würde gerne was wissen was bei all den anderen passiert ist,die hier geschriebn haben.

      Würde mich über antwort freuen...
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 19:59:53
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hi an alle,
      ich habe ein schreiben von Digiprotect erhalten. Es steht das selbe drin wie bei Kastor. Ich wollt fragen ob ich es ignorieren soll du oder soll ich ein abgeändertes Unterlassungserklärung senden ?
      Ich bitte um eurer Rat ich hab etwas Angst das etwas schlimmers passiert wenn ich es ignoriere oder nichts tue... manche meinen das es Hausdurchsuchungen gäben könnte usw... deshalb bitte ich euch mir zu helfen..
      Vielen Dank im vorraus
      MfG

      Jayjay
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 13:21:49
      Beitrag Nr. 42 ()
      hi

      Also ich habe mich die letzten Tage mal umgehört und so hier und da erfahren,das es viele von solchen schreiben gibt.

      Und es ist wie es ist,einfach weg damit in die Tonne.

      Vielleicht werden sie sich noch eimal melden und dann natürlich auch in den müll damit.

      Danach wirst du nix mehr hören von diesen Verbrechern.
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 16:15:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.083.133 von Majomann am 19.10.07 13:21:49 jayjay327

      Mach ja nix
      auch nicht die Erklärung unterschreiben
      blos nicht!!!!!!!!

      es kann sein das nochmal ein Brief kommt mit einer höheren forderung
      auch ab in die Mülltonne

      hab nach der zweiten Forderung nie mehr was gehört von denen

      Hausdurchsuchung so ein Quatsch
      wenn dann wären die vor der Forderung gekommen!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 18:19:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Danke für eure Antworten "Majomann" und "Kastor", ich werde euren Rat befolgen und nichts machen, ich hoffe jedoch das nach dem zweiten Brief nichts mehr kommt wie Ihr das gesagt habt. Ich habe auch wo anders nach gelesen das man das Ignorieren soll, ich frage mich bloß warum die sowas machen diese Leute einfach Briefe zu senden mit Anforderungen.... sollte man eigentlich verbieten sowas.... Ich werde hier bescheid geben wenn ich den zweiten Brief erhalte und wenn nichts mehr danach erfolgt ( hoffe ich :) )
      Nochmals Herzlichen Dank :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 13:09:15
      Beitrag Nr. 45 ()
      http://www.mainpost.de/lokales/hassberge/botevomhassgau/art1…

      Hausdurchsuchung bei Jugendlichem

      Wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht droht einem 17-jährigen Haßfurter eine Schadensersatzklage über Tausende Euros. Er hat Musikdateien anderen Internet-Nutzer zum Herunterladen angeboten. Dies teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit.

      Die Staatsanwaltschaft Hof, für Wirtschaftsstraftaten im Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg (hierzu zählt auch der Landkreis Haßberge) zuständig, erlangte wegen der vermuteten Straftat einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Haßfurters. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei zwei Rechner, ein Notebook und eine externe Festplatte sicher und durchsuchte diese erfolgreich nach heruntergeladenen Dateien. Dies bestätigte Uwe Hückmann von der Pressestelle des Polizeipräsidiums.
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 13:11:46
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.123.787 von jayjay327 am 23.10.07 18:19:38zu
      ich frage mich bloß warum die sowas machen diese Leute einfach Briefe zu senden mit Anforderungen

      weil viele aus Angst bezahlen
      für einen Massenbrief xxxeuros kassieren

      soviel ich weis wurde die klage abgeschmettert wegen Geringfügigkeit usw...
      dann probiern die das auf eigene Faust mit Einschüchertungs Taktik

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 13:40:42
      Beitrag Nr. 47 ()
      #45

      das Grundprinzip bei einem Rechtsanwalt
      sowenig Informationen rausgeben wie möglich

      so musst Du dann zum Eigenschutz auch so wenig Informationen
      rausrücken wie möglich.

      dies bedeutet.

      Bei der Polizei nur Angaben zum Namen und Wohnort machen

      niemals auf Telefongespräche eingehen.

      niemals irgendwelche Telefonanfragen beantworten

      Mich hat mal ein Rechtsanwalt aus Frankfurt angerufen,
      was der wissen wollte war wirklich unverschämt diese Fragetechnik
      hätte mir fast meinen Job gekostet.
      Der Rechtsanwalt noch frech er hätte die gesetzliche Grundlage
      mich zu befragen.
      Ich habe dann gesagt ich weiss ja gar nicht wer da am anderen
      Ende von der Telefonleitung ist.
      Der Rechtsanwalt dann, ja es geht nur um 800.- Euro
      und für sowas kann er wohl keine 250 Kilometer fahren.

      So kommen die Typen.
      Frechheit siegt
      Du musst nur jeden Tag einen Dummen finden.

      In meinem nächsten Leben werde ich Rechtsanwalt und zwar einer
      von der üblsten Sorte.

      P.S.: Es gibt auch gute und nette Rechtsanwälte mit Anstand und Sitte.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 18:17:25
      Beitrag Nr. 48 ()
      Gestern war es soweit! Es kam der ". Brief von KOTZ UND WÜRG!
      Die wollen nun von mir 1188 Euro haben!
      Was soll ich nun machen?
      Ich habe keine UE an die geschickt und gar nichts! Geht das jetzt mit der DROHBRIEFSCHREIBEREI bis ewig weiter?
      Muss ich etwas unternehmen?
      Gab es von KUW schon weitere vorgehensweisen? Klage Hausdurchsuchung oder ähnliches?
      Hatte schon jemand den Brief mit der Forderung von über 1000 Euro? Wenn ja wann? und was ist seit dem passiert?
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 07:17:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc…


      Die Musikindustrie will an den Abmahnungen verdienen

      Die Musikindustrie kennt die Tauschnetze bestens und setzt hier mit ihren Fahndern an. Ab einer Menge von 400 Dateien - etwa dem Inhalt von 20 bis 40 Musik-CDs - im freigegebenen Ordner am eigenen PC kommt man in das Visier der privaten Sheriffs.
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 09:28:15
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wissen ist Macht


      hier den Punkt: Regeln
      anklicken

      http://abmahnwahn.dreipage.de/
      Avatar
      schrieb am 09.12.07 19:59:20
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.542.470 von laabla am 23.11.07 18:17:25laabla

      nix tun
      absolut nix
      ab in den Müll mit dem Brief

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 08:06:57
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.709.060 von Kastor am 09.12.07 19:59:20@laabla
      @kastor

      Wie ist es den bei Euch weitergegangen??
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 17:43:17
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.784.754 von gotcha888 am 02.04.08 08:06:57Nach dem 2te Brief war Ende

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 02.05.08 14:23:30
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.812.187 von Kastor am 04.04.08 17:43:17hallo,

      bin damals, als ich die erste aufforderung bekommen habe, euren Ratschlägen gefolgt und habe auch auf das zweite Schreiben mit einer höheren Forderung nicht reagiert.

      Nun hat diese Kanzlei, Schutt und Waettke, eine Klage wegen Urhberrechtverletzung gegen mich eingereicht!

      Ich weiß nun ehrlich nicht was ich jetzt machen soll! Habe mit meinen Kindern gesprochen, sie sind sich nicht sicher, ob sie jemals soetwas gemacht haben... Aber ich bin jetzt ehrlich total am verzweifeln. Sollte ich den Gerichtsstreit verlieren muss ich dann wohl eine viel höhere Summe bezahlen, oder?
      Avatar
      schrieb am 04.05.08 10:56:04
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.015.767 von maggi75 am 02.05.08 14:23:30Les dich mal hier ein: http://www.123recht.net/Abmahnung-von-Schutt-Waetke---Unterl…
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 07:50:53
      Beitrag Nr. 56 ()


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