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    Deutsche Immobilien Holding - Kurs auf Talfahrt. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.07 16:06:08 von
    neuester Beitrag 31.07.19 09:58:12 von
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      schrieb am 13.07.07 16:06:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine in letzter Zeit vernachlässigte Aktie ist die der Deutsche Immobilien Holding AG. Heute gibt die Aktie weiter nach. Nächste Woche sollen lt Homepage http://www.dih-ag.de/ die Zahlen für 2006 veröffentlicht werden. Ergibt sich nun eine Einstiegsgelegenheit oder sollte man die Aktie meiden?

      Zuletzt wurde im Mai eine Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2007 veröffentlicht:


      Zwischenmitteilungen
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2007
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304
      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      für das erste Quartal 2007 legen wir Ihnen folgende Zwischenmitteilung vor:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Das starke konjunkturelle Wachstum im Jahr 2006 hat sein Tempo beibehalten. Der Aufschwung ist intakt. Neben den außenwirtschaftlichen Impulsen zieht die Binnennachfrage an. Selbst der in den letzten Jahren schwächelnde Konsum sollte trotz der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Mehrwertsteuererhöhung, gestützt durch verbesserte Beschäftigungszahlen und steigende Lohnabschlüsse, an Fahrt gewinnen.

      Das mehrfach nach oben revidierte Wirtschaftswachstum wird nun bei 2,3% für das Jahr 2007 gesehen.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigen den Markt. Der deutsche Wohnungsmarkt dürfte nach Jahren stagnierender Preise seine Talsohle durchschritten haben, so dass die beachtlichen Preisentwicklungen bei Portfoliotransaktionen nunmehr auch einen moderaten Widerhall bei Einzelverkäufen und im Mietmarkt finden.

      Im gewerblichen Investmentbereich schlagen sich die weiterhin positiven Aussichten in hohen Umsätzen und stabilen Anfangsrenditen nieder. Im Segment der Büroimmobilien haben sich die Mieten bei guten Vermietungsumsätzen verbessert. Bei leicht steigendem Mietniveau gehen die Leerstände tendenziell weiter zurück. Bei der Vermietung von Retail-Immobilien sind 1a-Lagen in Innenstädten und Einkaufszentren präferiert.

      III. Geschäftsentwicklung

      Deutlich geringeren Gesamtumsätzen, die mit den Projektphasen im Bauträger- und Entwicklungsgeschäft zusammen hängen und insoweit plangemäß sind, stehen höhere Ergebnisse im Konzern gegenüber. Signifikant dazu beigetragen haben die durch im letzten Jahr durchgeführte Kapitalerhöhungen reduzierten Finanzierungskosten. Darüber hinaus waren die Personalaufwendungen deutlich geringer, nachdem Umstrukturierungen bei der im letzten Jahr erworbenen Deutsche Fonds Holding GmbH im ersten Quartal 2006 das Ergebnis belastet haben. Wesentliche Veränderungen zur Bilanzsumme zum 31. Dezember 2006 ergeben sich nicht. Die Bilanz zeichnet sich nach wie vor durch einen hohen Eigenkapitalanteil aus.

      Die schon im letzten Jahr gezeigte hohe Liquidität nach den Kapitalerhöhungen ist zu einem kleineren Teil in schon angeschobene Projektentwicklungen geflossen; in erheblichem Umfang stehen liquide Mittel jedoch für weitere geschäftliche Aktivitäten zur Verfügung.

      Um die Geschäftsentwicklung den gegebenen finanziellen Möglichkeiten anzupassen, hat die Gesellschaft ihre bisher geübte Praxis, im Wohnungs- und Gewerbebau mit eigenen Tochtergesellschaften zu agieren, modifiziert. Durch eine Finanzinvestition im Zuge der Gründung einer neuen Gesellschaft mit einem im südwestdeutschen Raum erfolgreich agierenden Bauträger, wurde die DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG geschaffen, die das Segment Premiumwohnungsbau in dieser Region betreiben wird und durch regionales Know how einen kurzfristigen Start mit ersten Objekten und ein eintragreiches Geschäft erwarten lässt. Weitere Beteiligungen im wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Bereich sind möglich.

      Um dem Wachstum der Gesellschaft gerecht zu werden, ist Herr Oliver Krecker für den Vorstand gewonnen worden. Er hat am 7. Mai 2007 seine Tätigkeit aufgenommen. Herr Krecker verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilienbereich und war zuletzt als Prokurist der Oppenheim Immobilien - Kapitalanlagegesellschaft mbH für den An- und Verkauf von Immobilien in Deutschland zuständig. Weiteres Know how hat Herr Krecker durch seine Tätigkeit im Investmentbereich bei Jones Lang LaSalle und dem Bayernfond Immobilien gewonnen. Er verantwortet die strategische Ausrichtung und das gesamte operative Geschäft.

      Am 20. März 2007 sind durch Anerkenntnisurteil die Prozesse wegen der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Oktober 2006 beschlossenen Kapitalmaßnahmen beendet worden. Die Kapitalerhöhungen werden demnach in dieser Form nicht umgesetzt.

      IV. Chancen und Risiken

      Im Zuge der weiter anziehenden Konjunktur, der speziellen Markterfahrung in den von der Gesellschaft belegten Segmenten und Regionen sowie durch die Nutzung des Know hows erfahrender Marktteilnehmer mit gemeinsamen Entwicklungen überwiegen die Chancen für die Gesellschaft. Die sorgfältige und risikoaverse Selektion von renditestarken Investitionen sowie ein straff organisiertes Risikomanagement machen Risiken zeitnah identifizierbar. Die Marktverhältnisse werden ständig beobachtet und bei nachhaltigen Veränderungen die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

      V. Ausblick

      Im weiteren Verlauf des Jahres ist mit einer erheblichen Ausweitung des Umsatzes zu rechnen. Dies begründet sich mit den in Gang gebrachten Projektentwicklungen in den zum Konzern gehörenden Grundstücksgesellschaften ebenso wie in dem wachsendem Geschäftsvolumen der übrigen Beteiligungsgesellschaften. Die Ergebnisse sollten überdurchschnittlich wachsen und die des Vorjahres deutlich überschreiten.

      Die Gesellschaft beabsichtigt, auf der ordentlichen Hauptversammlung, die für den 30. August 2007 vorgesehen ist, wiederum Kapitalmaßnahmen vorzuschlagen, die mit einer Sacheinlage verbunden werden sollen. Damit soll das Ziel, eine starke und erfolgreich im gewerblichen Bereich tätige Gesellschaft als Finanzbeteiligung zu integrieren, weiter verfolgt und der eingeschlagene Wachstumskurs verstärkt werden.

      Delmenhorst, den 21. Mai 2007

      Der Vorstand

      Klaß Krecker Uhde

      * Zwischenmitteilung 1. Quartal 2007 (44 KB)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 18:23:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.671.398 von Muckelius am 13.07.07 16:06:08Die Gesellschaft beabsichtigt, auf der ordentlichen Hauptversammlung, die für den 30. August 2007 vorgesehen ist, wiederum Kapitalmaßnahmen vorzuschlagen,

      Noch Fragen Kienzle?!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 01:26:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bislang waren die KE's jedenfalls außerordentlich positiv für den Streubesitz, wenn man denn die geringen Börsenumsätze als realistisch bewertet und in diesem Rahmen wie ich verkaufen konnte.

      Wenn hier immer mehr Werthaltiges eingebracht wird, sollte man eines Tages einem Squeeze-out - wenn er den vertraglich möglich ist - auch nicht fürchten.

      Bewerten kann ich das Unternehmen leider nicht. Nur den Herrn Zech habe ich schon live erlebt. Der Mann setzt Visionen um. Fast ein Dr. Hübotter.
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 19:06:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.704.934 von Stoni_I am 16.07.07 01:26:33News - 16.07.07 19:04

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Jahresergebnis

      16.07.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad - hoc - Meldung

      Delmenhorst, den 16. Juli 2006

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Konzernjahresergebnis 2006 Bestätigung der Prognosen

      In der heutigen Aufsichtsratssitzung der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft sind die Ergebnisse von Gesellschaft und Konzern gebilligt worden. Der Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft ist somit festgestellt. Aus dem Jahresabschluss ergibt sich für den Konzern ein deutlich auf EUR 4.190.000 (i.Vj. EUR 2.193.000) gesteigerter Konzernjahresüberschuss. Dazu trug ein unter Berücksichtigung der Aktivierung latenter Steuern auf EUR 2.119.000 gestiegener negativer Steuersaldo in erheblichem Umfang bei. Diese steuerliche Komponente des Jahresüberschusses macht gleichzeitig deutlich, welche Potenziale in dem laufenden Geschäfts des Konzerns in den nächsten Jahren stecken.

      Die Bilanzsumme im Konzern ist auf EUR 132.395.000 (i.Vj. EUR 35.497.000) angewachsen. Die Erhöhung resultiert z. T. aus Sondereffekten. Unter Eliminierung dieser Effekte wäre die Erhöhung der Bilanzsumme auf rund EUR 85.000.000 und damit mehr als eine Verdopplung erfolgt. Sie macht das weiterhin starke Wachstum des Konzerns deutlich.

      Das Eigenkapital stieg aufgrund der beiden im Jahr 2006 durchgeführten Kapitalerhöhungen sowie des ausgewiesenen Jahresüberschusses auf EUR 35.672.000 (i.Vj. EUR 10.290.000). Unter Außerachtlassung der genannten Sonderfaktoren beträgt damit die Eigenkapitalquote knapp 50%.

      Das Ergebnis pro Aktie nach IFRS liegt bei EUR 0,27 bei durchschnittlich 15.239.000 ausgegebenen Aktien (i.Vj. EUR 0,26 bei 8.625.000 ausgegebenen Aktien).

      Um die nach wie vor sich bietenden Geschäftschancen zu nutzen und die Projektentwicklungen im gewerblichen Bereich zu forcieren, hat sich der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands entschlossen, dass Kapital auf der für den 30. August 2007 einzuberufenden Hauptversammlung auf EUR 70.000.000 zu erhöhen. Die Aktien werden bei einem Bezugsverhältnis von 1:2 zu pari ausgegeben.

      Mit dem Eintritt des weiteren Vorstandsmitglieds Oliver Krecker am 7. Mai 2007, der die strategische Ausrichtung und das operative Geschäft verantwortet, tragen wir dem zunehmenden Geschäftsumfang des Konzerns Rechnung.

      Für das Jahr 2007 erwartet der Vorstand ein weiter verbessertes Ergebnis.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T. 04221 - 9125 0

      F. 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043 DGAP 16.07.2007

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)422-9125-0 Fax: +49-(0)422-9125-35 E-mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 20:02:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.715.267 von Muckelius am 16.07.07 19:06:13Geht aber ganz schon nach oben!

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      Avatar
      schrieb am 17.07.07 15:21:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.673.731 von Datteljongleur am 13.07.07 18:23:33Falls Du es nicht weiss:

      Zuletzt konnte man bei einem Börsenkurs von ca. 2,50 Euro neue Aktien zu 1 Euro zeichnen und dann m.W. nach schneller Börsenzulassung auch mit dreistelligem Kursgewinn wieder verkaufen.

      Sowas habe ich noch bei keiner anderen Gesellschaft gesehen. Auf den KE-Preis der jetzigen Aktien bin ich gespannt.
      Avatar
      schrieb am 19.07.07 16:46:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.727.512 von Stoni_I am 17.07.07 15:21:26aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      - ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304) -
      - ISIN DE 000A0K PLM7 (WKN: A0K PLM) -
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Mitteilung für die Aktionäre gemäß § 125 AktG


      Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Donnerstag, den 30. August 2007, 11.00 Uhr
      im Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst,


      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I. Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2006, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 759.713,35 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts 2007 zu wählen.

      6. Beschlussfassung zur Erhöhung des Grundkapitals durch eine gemischte Sach- und Barkapitalerhöhung sowie über eine entsprechende Satzungsänderung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 29.808.000,00 um EUR 40.192.000,00 auf EUR 70.000.000,00 durch Ausgabe von 40.192.000 neuen und auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- und Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.
      Der Anteil der Kapitalerhöhung, der auf Sacheinlagen entfällt, beträgt EUR 28.000.000,00. Für die Erbringung der Sacheinlage wird ausschließlich die Zechbau Holding GmbH, Bremen, („Zechbau“) zugelassen. Sie erhält Stück 28.000.000 Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Nachweis des Bezugsrechts aus mindestens Stück 15.000.000 Aktien. Etwaige darüber hinaus bestehende Bezugsrechte der Zechbau verfallen ersatzlos. Die Zechbau bringt mit Wirkung zum 1. Juli 2007, 00.00 Uhr als Sacheinlage ihren voll eingezahlten Geschäftsanteil im Nominalbetrag von EUR 35.000,00 an der PHOENIX Holding GmbH, Frankfurt, Amtgericht Frankfurt HRB 57288, aufgrund des abgeschlossenen Einbringungsvertrages ein, der unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass die vorgeschlagene Kapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen wird. Das Stammkapital der PHOENIX Holding GmbH beträgt insgesamt EUR 70.000,00.
      Der Gesellschaftsvertrag vom 13. Juni 2007 der PHOENIX Holding GmbH sowie der Einbringungsvertrag vom 16. Juli 2007 liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft den Aktionären zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Abschrift der Verträge zugesandt.
      Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Sacheinlage den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen; soweit sie diesen nicht erreicht, ist der Differenzbetrag durch die Zechbau in bar bei der Gesellschaft einzuzahlen.
      b) Der Anteil der Kapitalerhöhung, der auf Bareinlagen entfällt, beträgt EUR 12.192.000,00. Den zur Sacheinlage nicht zugelassenen Aktionären werden - in einem Verhältnis zur Sacheinlage aufgerundetem Bezugsverhältnis von 1:2 - Aktien gegen Bareinlage zum Betrag von EUR 1,00 je Aktie bei Nachweis des Bezugsrechts angeboten. Da der auf Bareinlagen entfallende Teil der Kapitalerhöhung insgesamt EUR 12.192.000,00 beträgt, erfolgt die Zuteilung der neuen Aktien in vollem Umfang nur für diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung weniger als Stück 1.500.000 Aktien am Grundkapital der Gesellschaft halten. Der von dieser Bezugsbeschränkung betroffene Aktionär, Herr Kurt Zech, hat insoweit gegenüber der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht verzichtet, als durch die Ausübung des Bezugsrechts durch die übrigen Aktionäre die neuen Stückaktien bezogen werden und für den Bezug durch diesen Aktionär nicht mehr zur Verfügung stehen.
      c) Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung werden den bezugsberechtigten Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugs angeboten. Die neuen Aktien werden von der Bankhaus Neelmeyer AG mit der Verpflichtung übernommen, sie den bisherigen Aktionären unter den in b) getroffenen Vorgaben zum Bezug anzubieten. Das Bezugsangebot kann binnen einer Frist von 2 Wochen angenommen werden. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots erfolgt mindestens 3 Tage vor dem Beginn der Bezugsfrist im Elektronischen Bundesanzeiger und einem Börsenpflichtblatt sowie auf den Internetseiten der Gesellschaft. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbesondere auch die Einräumung einer optionalen Zeichnungsmöglichkeit.
      d) Die Satzung wird unter II. Grundkapital und Aktien in § 5 Abs. 1 mit Durchführung der Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 70.000.000,00 und ist eingeteilt in 70.000.000 Stückaktien.“

      7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
      Die Satzung enthält in § 5 Abs. 3-5 ein genehmigtes Kapital, das den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 15.03.2011 durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 4.300.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand der Gesellschaft hat von dieser Ermächtigung bislang nicht Gebrauch gemacht. Die erteilte Genehmigung soll aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a) Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2006 erteilte Ermächtigung des Vorstands, in der Satzung niedergelegt in § 5 Abs. 3-5, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.03.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 4.300.000,00 zu erhöhen, wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29.08.2012 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 14.900.000,00 (in Worten: Vierzehnmillionenneunhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
      Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) für Spitzenbeträge, b) wenn die Aktien gegen Sacheinlage, im Besonderen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden, jedoch nur insoweit, als Aktionären, die nicht zur Zeichnung gegen Sacheinlage zugelassen sind, ein Bezugsrecht gegen Bareinlagen zu gleichem Bezugskurs eingeräumt oder zu ihren Gunsten ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien in anderer Weise gewährt wird, c) wenn die Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neuer Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabekurses um nicht mehr als 5% unterschreitet. Ferner kann der Bezugsrechtsausschluss nur vorgenommen werden, wenn die Zahl der insgesamt gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreitet.
      c) Die Bedingungen der Kapitalerhöhung setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
      Die Satzung wird in II. Grundkapital und Aktien § 5 nach Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
      „Der Vorstand ist ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29.08.2012 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, jedoch insgesamt höchstens um EUR 14.900.000,00 (In Worten: Vierzehnmillionenneunhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) für Spitzenbeträge, b) wenn die Aktien gegen Sacheinlage, im Besonderen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden, jedoch nur insoweit, als Aktionären, die nicht zur Zeichnung gegen Sacheinlage zugelassen sind, ein Bezugsrecht gegen Bareinlagen zu gleichem Bezugskurs eingeräumt oder zu ihren Gunsten ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien in anderer Weise gewährt wird, c) wenn die Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neuer Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabekurses um nicht mehr als 5% unterschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss kann dabei nur vorgenommen werden, wenn die Zahl der insgesamt gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreitet.“

      8. Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung
      Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 28.02.2009 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich etwa im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien umgesetzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft aber auch von zur Ausübung der Ermächtigung von der Gesellschaft beauftragten abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften ausgeübt werden.
      b) Erwerbsmodalitäten
      Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 53a AktG erfolgt der Erwerb über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
      Werden die Aktien über die Börse erworben, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den für die Aktien der Gesellschaft ermittelten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt am vorangegangenen Börsenhandelstag um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
      Werden die Aktien über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung über die Abgabe eines solchen Angebots erworben, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten 10 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebotes um nicht mehr als 15% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen Angebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so ist eine Anpassung des Angebotes bzw. der Aufforderung möglich.
      Das Volumen kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots oder der Aufforderung dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Das öffentliche Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angediente Aktien je Aktionär kann erfolgen.
      c) Verwendung
      Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere aber wie folgt zu verwenden:

      1. Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Grundkapitalziffer und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung nicht herabgesetzt wird und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
      2. Die Aktien können auch gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch Bezugsangebot an alle Aktionäre in bar veräußert werden, wenn der bar zu zahlenden Veräußerungspreis den Börsenpreis (ohne Nebenkosten) der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Der Anteil des Grundkapitals, der auf die zu veräußernden Aktien entfällt, darf die Grenze von insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Auf die Grenze von 10% ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zum Zeitpunkt der Veräußerung eigener Aktien in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden.
      3. Die Aktien können gegen Sachleistungen veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.

      Vorstehende Ermächtigungen können einmalig oder mehrmals, ganz oder teilweise, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie unter Ziffer 2. verwendet werden.
      Für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
      Der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs.1 Nr. 4 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien auszuschließen, ist in den Erläuterungen nach der Tagesordnung enthalten.

      9. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH
      Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft („DIH“) und die Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH („OG Keitum-Sylt“) haben am 16. Juli 2007 den folgenden Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen:

      § 1 Gewinnabführung
      1) Die OG Keitum-Sylt verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DIH abzuführen. Gewinn ist der ohne Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vorbehaltlich der nach Abs. 2 zu bildenden oder aufzulösenden Rücklagen und vermindert um einen etwa verrechenbaren Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      2) Die OG Keitum-Sylt kann mit Zustimmung der DIH Teile ihres Jahresüberschusses in eine Gewinnrücklage einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Die DIH kann jedoch verlangen, dass diese während der Laufzeit des Vertrages gebildeten Rücklagen aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden sind. Die Verwendung zum Verlustausgleich und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von vor Beginn des EAV gebildeten anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB ist ausgeschlossen.
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2007.

      § 2 Verlustübernahme
      1) Die DIH verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Fehlbetrag auszugleichen, soweit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass aus anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auf den Ausgleichsanspruch findet § 302 Abs. 3 AktG entsprechende Anwendung.
      2) Für die Ansprüche aus § 302 AktG gilt eine Verjährungsfrist gemäß § 302 Abs. 4 AktG von 10 Jahren.

      § 3 Wirksamkeit und Laufzeit
      1) Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der OG Keitum-Sylt. Er bedarf ferner der Zustimmung der Hauptversammlung der DIH.
      2) Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung in das Handelsregister der OG Keitum-Sylt.
      3) Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2007 und ist fest vereinbart bis zum Ablauf des 31.12.2011.

      § 4 Kündigung
      1) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung zu einem Termin vor dem 31.12.2011 ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
      2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Eintragung in das Handelsregister nicht spätestens bis zum 30.11.2007 erfolgt ist.
      3) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt insbesondere, wenn die DIH nicht mehr mehrheitlich an der OG Keitum-Sylt beteiligt ist. Ein solcher Grund kann auch vorliegen, falls die OG Keitum-Sylt in oder auf eine Rechtsform umgewandelt wird, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht als beherrschtes Unternehmen Partei eines Vertrages i. S. d. §§ 291 ff. AktG sein kann.

      § 5 Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die richtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den mit den richtigen oder unwirksamen beabsichtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zwecken möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zuzustimmen.
      Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
      • Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH vom 16. Juli 2007;
      • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH für die letzten drei Geschäftsjahre;
      • Gemeinsamer Vertragsbericht nach § 293 a AktG des Vorstands der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH.
      Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt; daneben sind diese auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de veröffentlicht.

      10. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH
      Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft („DIH“) und die Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH („GG Monheim“) haben am 16. Juli 2007 den folgenden Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen:

      § 1 Gewinnabführung
      1) Die GG Monheim verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DIH abzuführen. Gewinn ist der ohne Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vorbehaltlich der nach Abs. 2 zu bildenden oder aufzulösenden Rücklagen und vermindert um einen etwa verrechenbaren Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      2) Die GG Monheim kann mit Zustimmung der DIH Teile ihres Jahresüberschusses in eine Gewinnrücklage einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Die DIH kann jedoch verlangen, dass diese während der Laufzeit des Vertrages gebildeten Rücklagen aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden sind. Die Verwendung zum Verlustausgleich und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von vor Beginn des EAV gebildeten anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB ist ausgeschlossen.
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2007.

      § 2 Verlustübernahme
      1) Die DIH verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Fehlbetrag auszugleichen, soweit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass aus anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auf den Ausgleichsanspruch findet § 302 Abs. 3 AktG entsprechende Anwendung.
      2) Für die Ansprüche aus § 302 AktG gilt eine Verjährungsfrist gemäß § 302 Abs. 4 AktG von 10 Jahren.

      § 3 Wirksamkeit und Laufzeit
      1) Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der GG Monheim. Er bedarf ferner der Zustimmung der Hauptversammlung der DIH.
      2) Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung in das Handelsregister der GG Monheim.
      3) Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2007 und ist fest vereinbart bis zum Ablauf des 31.12.2011.

      § 4 Kündigung
      1) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung zu einem Termin vor dem 31.12.2011 ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
      2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Eintragung in das Handelsregister nicht spätestens bis zum 30.11.2007 erfolgt ist.
      3) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt insbesondere, wenn die DIH nicht mehr mehrheitlich an der GG Monheim beteiligt ist. Ein solcher Grund kann auch vorliegen, falls die GG Monheim in oder auf eine Rechtsform umgewandelt wird, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht als beherrschtes Unternehmen Partei eines Vertrages i. S. d. §§ 291 ff. AktG sein kann.

      § 5 Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die richtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den mit den richtigen oder unwirksamen beabsichtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zwecken möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zuzustimmen.
      Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
      • Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH vom 16. Juli 2007;
      • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH für die letzten drei Geschäftsjahre;
      • Gemeinsamer Vertragsbericht nach § 293 a AktG des Vorstands der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Grundstücksgesellschaft Monheim Lerchenweg mbH.
      Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt; daneben sind diese auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de veröffentlicht.

      11. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH
      Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft („DIH“) und die Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH („8. PE“) haben am 16. Juli 2007 den folgenden Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen:

      § 1 Gewinnabführung
      1) Die 8. PE verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DIH abzuführen. Gewinn ist der ohne Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vorbehaltlich der nach Abs. 2 zu bildenden oder aufzulösenden Rücklagen und vermindert um einen etwa verrechenbaren Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      2) Die 8. PE kann mit Zustimmung der DIH Teile ihres Jahresüberschusses in eine Gewinnrücklage einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Die DIH kann jedoch verlangen, dass diese während der Laufzeit des Vertrages gebildeten Rücklagen aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden sind. Die Verwendung zum Verlustausgleich und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von vor Beginn des EAV gebildeten anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB ist ausgeschlossen.
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2007.

      § 2 Verlustübernahme
      1) Die DIH verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Fehlbetrag auszugleichen, soweit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass aus anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auf den Ausgleichsanspruch findet § 302 Abs. 3 AktG entsprechende Anwendung.
      2) Für die Ansprüche aus § 302 AktG gilt eine Verjährungsfrist gemäß § 302 Abs. 4 AktG von 10 Jahren.

      § 3 Wirksamkeit und Laufzeit
      1) Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der 8. PE. Er bedarf ferner der Zustimmung der Hauptversammlung der DIH.
      2) Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung in das Handelsregister der 8. PE.
      3) Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2007 und ist fest vereinbart bis zum Ablauf des 31.12.2011.

      § 4 Kündigung
      1) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung zu einem Termin vor dem 31.12.2011 ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
      2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Eintragung in das Handelsregister nicht spätestens bis zum 30.11.2007 erfolgt ist.
      3) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt insbesondere, wenn die DIH nicht mehr mehrheitlich an der 8. PE beteiligt ist. Ein solcher Grund kann auch vorliegen, falls die 8. PE in oder auf eine Rechtsform umgewandelt wird, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht als beherrschtes Unternehmen Partei eines Vertrages i. S. d. §§ 291 ff. AktG sein kann.

      § 5 Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die richtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den mit den richtigen oder unwirksamen beabsichtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zwecken möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zuzustimmen.
      Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
      • Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH vom 16. Juli 2007;
      • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre und die Eröffnungsbilanz der Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH;
      • Gemeinsamer Vertragsbericht nach § 293 a AktG des Vorstands der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Achte Projektentwicklungs mbH zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Achte Projektentwicklungs mbH
      Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt; daneben sind diese auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de veröffentlicht.

      12. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Neunte Projektentwicklungsgesellschaft mbH
      Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft („DIH“) und die Neunte Projektentwickungsgesellschaft mbH („9. PE“) haben am 16. Juli 2007 den folgenden Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen:

      § 1 Gewinnabführung
      1) Die 9. PE verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DIH abzuführen. Gewinn ist der ohne Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vorbehaltlich der nach Abs. 2 zu bildenden oder aufzulösenden Rücklagen und vermindert um einen etwa verrechenbaren Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      2) Die 9. PE kann mit Zustimmung der DIH Teile ihres Jahresüberschusses in eine Gewinnrücklage einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Die DIH kann jedoch verlangen, dass diese während der Laufzeit des Vertrages gebildeten Rücklagen aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden sind. Die Verwendung zum Verlustausgleich und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von vor Beginn des EAV gebildeten anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB ist ausgeschlossen.
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2007.

      § 2 Verlustübernahme
      1) Die DIH verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Fehlbetrag auszugleichen, soweit er nicht dadurch ausgeglichen wird, dass aus anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auf den Ausgleichsanspruch findet § 302 Abs. 3 AktG entsprechende Anwendung.
      2) Für die Ansprüche aus § 302 AktG gilt eine Verjährungsfrist gemäß § 302 Abs. 4 AktG von 10 Jahren.

      § 3 Wirksamkeit und Laufzeit
      1) Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der 9. PE. Er bedarf ferner der Zustimmung der Hauptversammlung der DIH.
      2) Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung in das Handelsregister der 9. PE.
      3) Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2007 und ist fest vereinbart bis zum Ablauf des 31.12.2011.

      § 4 Kündigung
      1) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung zu einem Termin vor dem 31.12.2011 ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
      2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Eintragung in das Handelsregister nicht spätestens bis zum 30.11.2007 erfolgt ist.
      3) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gilt insbesondere, wenn die DIH nicht mehr mehrheitlich an der 9. PE beteiligt ist. Ein solcher Grund kann auch vorliegen, falls die 9. PE in oder auf eine Rechtsform umgewandelt wird, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht als beherrschtes Unternehmen Partei eines Vertrages i. S. d. §§ 291 ff. AktG sein kann.

      § 5 Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die richtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den mit den richtigen oder unwirksamen beabsichtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zwecken möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zuzustimmen.
      Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
      • Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Neunte Projektentwicklungsgesellschaft mbH vom 16. Juli 2007;
      • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre und die Eröffnungsbilanz der Neunte Projektentwicklungsgesellschaft mbH;
      • Gemeinsamer Vertragsbericht nach § 293 a AktG des Vorstands der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Neunte Projektentwicklungs mbH zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der Neunte Projektentwicklungs mbH.
      Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt; daneben sind diese auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de veröffentlicht.

      13. Beschlussfassung über die Satzungsänderung im Hinblick auf die Übermittlung von Informationen
      Das am 20.01.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, I. Allgemeine Bestimmungen § 3 unter Aufhebung der bisherigen Regelungen wie folgt neu zu fassen:
      㤠3
      1. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Elektronischen Bundesanzeiger.
      2. Die Gesellschaft kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Informationen an Inhaber zugelassener Wertpapiere auch im Wege der Datenfernübertragung übermitteln.“

      14. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung
      Im Abschnitt b) Aufsichtsrat soll § 11 zur Vermeidung von Missverständnissen und aus Gründen der Klarstellung geändert werden.
      In Abschnitt c) Hauptversammlung soll § 17 über die Einberufung zur Hauptversammlung zur Vermeidung von Missverständnissen klarer gefasst werden. Weiterhin sollen die Leitungsbefugnisse des Versammlungsleiters der Hauptversammlung in einem neuen § 19 Absatz 3 erweitert werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unter Aufhebung der bisherigen Regelungen in § 11 und § 17 der Satzung sowie zu § 19 folgendes zu beschließen:
      § 11
      „Der Aufsichtsrat wählt in einer im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt ist, stattfindenden Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
      Der Stellvertreter hat die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden nur, wenn dieser verhindert ist.“
      § 17
      „Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen.
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.
      Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen (Legitimitationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen.
      Im Übrigen werden die Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung in der Einberufung bestimmt.“
      § 19 Absatz 3
      „Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen der Verhandlungen, der Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten wie auch des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen festzusetzen.“


      II. Teilnahme an der Hauptversammlung


      Teilnahme

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 17 der Satzung bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Donnerstag, den 23. August 2007 unter der nachfolgend genannten Adresse
      Deutsche Immobilien Holding AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen

      zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihr gegenüber bis zum vorgenannten Zeitpunkt unter der selben Adresse den von dem depotführenden Institut erstellen Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, als zu Beginn des 9. August 2007 (0.00 Uhr) Aktionär der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, müssen keine weiteren Veranlassungen treffen. Sie erhalten die Eintrittskarten über das jeweilige Institut.


      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Der Bevollmächtigte hat in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Auch hier hat der vertretene Aktionär für einen rechtzeitigen Nachweis seines Anteilsbesitzes zu sorgen.

      Darüber hinaus bieten wir für Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an dieser Hauptversammlung bevollmächtigen, die Stimmrechtsvertretung durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft an. Die Bevollmächtigung kann über ein der Eintrittskarte beigefügtes Formular erfolgen. Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens am 27. August 2007 bei der Deutsche Immobilien Holding AG, Vorstand, Lahusenstraße 25, 27749 Delmenhorst, eingegangen sein.


      Anträge von Aktionären

      Etwaige Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu einem Vorschlag der Verwaltung und Wahlvorschläge nach § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an die Adresse der Gesellschaft:
      Deutsche Immobilien Holding AG
      Vorstand
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst

      Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die uns bis zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung zugehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang auf unserer Internetseite - unter www.dih-ag.de/ Investor Relations/ Hauptversammlung - veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf dem gleichen Weg zugänglich gemacht.


      Angaben gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft insgesamt 29.808.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren ebenso viele Stimmrechte.

      Sämtliche zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung erforderlichen Unterlagen können auf der Homepage der Deutsche Immobilien Holding AG unter www.dih-ag.de/ Investor Relations/ Hauptversammlung ab dem Tag der Veröffentlichung der Einladung eingesehen werden; auf Verlangen werden die erbetenen Unterlagen zugesandt.



      Delmenhorst, im Juli 2007

      Der Vorstand
      Klaß Krecker Uhde



      Schriftliche Erläuterung des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung:

      Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll dem Vorstand die Möglichkeit gegeben werden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um EUR 40.192.000,00 auf EUR 70.000.000,00 durch eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung anzuheben. Der Vorstand verfolgt damit sein mehrfach geäußertes Ziel, die Projektentwicklungstätigkeiten der Gesellschaft im gewerblichen Bereich mit Hilfe des in der PHOENIX Holding GmbH gebündelten Know-hows auszubauen und damit zusätzliche Ressourcen im operativen Geschäft zu erschließen. Mit der Kapitalerhöhung im Zuge der Sacheinlage werden für die Gesellschaft neue Marktchancen genutzt, ihre Marktposition gestärkt und die vorhandene Liquidität durch die Ausgabe von Aktien geschont.

      Der Vorstand hat sein ganzes Bemühen darauf gerichtet, den Wert des zum Erwerb anstehenden Unternehmensanteils marktorientiert unter Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden ermitteln zu lassen. Die Bewertung ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner OHG, Hamburg, vorgenommen worden und hat zu einem Wert der Sacheinlage bezogen auf den 30.06.2007, von knapp EUR 30 Mio. geführt; um etwaige Veränderungen durch die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform zu berücksichtigen, ist von dem Gutachter ein modifizierter Wert von rund EUR 28,3 Mio. errechnet worden. Diesen Wert hat der Vorstand im Einvernehmen mit der Zechbau Holding GmbH als maßgeblich identifiziert. Zusätzlich hat der Vorstand im Einvernehmen mit der Zechbau Holding GmbH einen Abschlag von EUR 300.000 auf den ermittelten Wertansatz vorgenommen, dem der Aufsichtsrat gefolgt ist und der im Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung berücksichtigt worden ist.

      Die für die Beurteilung des Wertes der Sacheinlage erforderlichen Faktoren sind in dem Gutachten berücksichtigt und dargestellt worden. Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu unterrichten, liegt dieses Gutachten vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft den Aktionären zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Abschrift zugesandt. Es ist ferner auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de/ Investor Relations/ Hauptversammlung einsehbar.

      Den Interessen der bei der Sacheinlage ausgeschlossenen Aktionäre wird in mehrfacher Hinsicht Rechnung getragen. Zunächst erhalten sie ein besseres Bezugsverhältnis - nämlich gerundet zu ihren Gunsten - bei einem gleichen Bezugskurs von EUR 1,00 je Aktie. Ferner sind Aktionäre, die mehr als 1.500.000 Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung halten, bei der Bareinlage ausgeschlossen. Sie können mit einer solchen nur insoweit teilnehmen, als die Aktionäre, die eine geringere Stückzahl an Aktien halten, ihre ihnen zustehenden Bezugsrechte nicht oder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft haben. Insofern sind diese Aktionäre auf die verbleibenden restlichen Bezugsrechte nach Durchführung der Bezugsfrist der Aktionäre zu verweisen. Derzeit wird davon der Aktionär Herr Kurt Zech betroffen. Damit hat der Streubesitz die Möglichkeit, die Beteiligung an der Gesellschaft durch das eingeräumte Bezugsrecht zu einem günstigen Bezugskurs zu erhöhen.

      Schließlich haben die Gesellschaft und die Zechbau Holding GmbH mit der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. einen Schiedsvertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag können außenstehende Aktionäre, die den ermittelten Wert der Sacheinlage für nicht angemessen erachten, eine Überprüfung durch ein Schiedsgericht herbeiführen. Sollte sich danach für die Sacheinlage eine höhere Bewertung ergeben, folgen daraus keine Konsequenzen. Soweit ein niedrigerer Wert der Sacheinlage feststellt werden sollte, - dass heißt, der Ausgabebetrag für die ausgegebenen Aktien übersteigt den Wert der Sacheinlage, hat die Zechbau Holding GmbH den Differenzbetrag an die Gesellschaft nachzuzahlen. Mit diesem Verfahren eröffnet der Vorstand den Aktionären die Möglichkeit, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte eine Überprüfung der Bewertung zu veranlassen, die in dieser Form weder durch das Aktiengesetz vorgesehenen ist noch im Spruchverfahrensrecht angebotenen wird.

      Mit diesem Verfahren meint der Vorstand sicherstellen zu können, dass jeder Aktionär in angemessenem Umfang an der Kapitalerhöhung teilnehmen kann und gleichzeitig jegliche direkte und indirekte Verwässerung seines Anteils an der Gesellschaft auszuschließen ist.

      Mit dem vorgesehenen freiwilligen Verfahren wird der vom Gericht zu bestellende Sacheinlageprüfer nicht entbehrlich. Seine Expertise ist zusätzlich erforderlich, um dem Registergericht die Werthaltigkeit der Sacheinlage zu belegen.

      Der von der Gesellschaft mit der Zechbau und der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. abgeschlossene Schiedsvertrag liegt vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft den Aktionären zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Abschrift zugesandt; daneben ist dieser auf der Homepage der Gesellschaft unter www.dih-ag.de/ Investor Relations/ Hauptversammlung einsehbar.


      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung:

      Das von der Hauptversammlung am 23. März 2006 beschlossene genehmigte Kapital beträgt EUR 4.300.000,00. Dieser Betrag soll durch einen neuen und höheren Betrag ersetzt werden. Das neue genehmigte Kapital ermächtigt den Vorstand, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29.08.2012 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 14.900.000,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien jeweils gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen.

      Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals zur Durchführung einer Kapitalerhöhung ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die beantragte Ermächtigung beinhaltet jedoch die Möglichkeit, dieses in besonderen Fällen auszuschließen:
      a) Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim genehmigten Kapital ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Ausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Die Maßnahme dient demnach der Praktikabilität. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts für sachlich gerechtfertigt und angemessen.
      b) Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts bei einer etwaigen Sachkapitalerhöhung ist geboten, weil Sacheinlagen nicht von jedem Aktionär in gleicher Form geleistet werden können. Er ist jedoch im Ergebnis nur rein formeller Art, da den nicht zum Bezug gegen Sacheinlagen zugelassenen Aktionären ein Bezugsrecht gegen Bareinlagen zu gleichen Bedingungen oder ein wirtschaftlich vergleichbares Recht eingeräumt wird.
      Der Beschluss ermöglicht es dem Vorstand, eine Kapitalerhöhung zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen durchzuführen. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage, kurzfristig und flexibel Chancen zu ergreifen und ihr ist die Möglichkeit eröffnet, neue Aktien der Gesellschaft einem Verkäufer als Gegenleistung für eine Unternehmensbeteiligung anzubieten. Im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um attraktive Beteiligungen können sich dadurch liquiditätsschonende Vorteile ergeben, die im Interesse der Aktionäre liegen. Für die Aktionäre und für die Gesellschaft kann es demnach sinnvoll sein, im Einzelfall den Erwerb eines Unternehmens oder eine Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Erfahrungen des Marktes zeigen, dass dies in besonderem Maße für interessante Beteiligungen gilt und solche Akquisitionen die kurzfristige Beschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft voraussetzen. Zum Erwerb anstehende Unternehmen bzw. Vermögensgegenstände werden marktorientiert bewertet. Der Vorstand wird sich bei den auszugebenden Aktien am Börsenkurs orientieren, jedoch keine strikte Anlehnung vornehmen, um erzielte Verhandlungsergebnisse nicht zu gefährden.
      Der Vorstand verfolgt derzeit keine konkreten Projekte zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, für die von dem neuen genehmigten Kapital Gebrauch gemacht werden soll. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Einsatz dieser Möglichkeit geboten ist und ob die ausgegebenen Aktien in angemessenem Verhältnis zum Wert der zu erwerbenden Beteiligung stehen. Die vorgesehene Ermächtigung zu einem möglichen Bezugsrechtausschluss soll der Gesellschaft die notwendige Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Größe der Unternehmensbeteiligung geben, um sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel nutzen zu können. Durch die Ergänzung um eine Barkapitalerhöhung entstehen demnach die ansonsten gegebenen Nachteile für die Aktionäre nicht. Es tritt keine Verwässerung des Anteilsbesitzes ein.
      Zum Erwerb von Unternehmen bzw. Vermögensgegenständen kann der Vorstand auch eigene Aktien einsetzen, soweit eine entsprechende Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8. erfolgt. Die Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung treffen Vorstand und Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
      Der Ausgabekurs wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft festgelegt.
      c) Bei dem Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs 3 Satz 4 AktG wird von der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Bezugsrecht auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist dadurch in der Lage, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem nahe am Börsenkurs liegendem Emissionspreis neue Eigenmittel für die Gesellschaft zu generieren, deren Eigenkapitalbasis zu stärken, damit Raum für Investitionen in die Kerngeschäftsfelder der Gesellschaft zu schaffen sowie Finanzmittel für Beteiligungserwerbe bereitzustellen. Darüber hinaus ermöglicht der Bezugsrechtsausschluss es dem Vorstand, kurzfristig günstige Börsensituationen wahrnehmen zu können. Der durch marktnahe Preisfestsetzungen erzielbare Ausgabebetrag führt zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Falle einer Aktienplatzierung mit Bezugsrechten und damit zu einer größtmöglichen Stärkung der Eigenmittel. Die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen wird erleichtert. Die Beschränkung auf 10% des jetzigen Grundkapitals, sowie die Verpflichtung, 5% des zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabekurses bestehenden Börsenkurses nicht zu unterschreiten, führt zu einem weitgehenden Verwässerungsschutz für die bisherigen Aktionäre. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote im Falle einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtausschluss aufrechterhalten möchten, haben die Möglichkeit, die erforderliche Anzahl von Aktien über die Börse zu erwerben, um ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten. Im Hinblick darauf halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in diesem Fall für sachlich gerechtfertigt und angemessen.


      Schriftlicher Bericht des Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung:

      Das Aktiengesetz bietet in § 71 Abs. 1 Nr. 8 die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben.

      Der Beschlussvorschlag zu Punkt 8. der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen, die maximal 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals umfassen dürfen. Dabei hat der Erwerb über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erfolgen. Der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist jeweils zu beachten. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten dieser Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien sie der Gesellschaft anbieten möchten.

      Sollte im Rahmen des Erwerbs durch öffentliches Angebot das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, erfolgt die Annahme im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien. Der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 15% über- oder unterschreiten. Soweit nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erhebliche Abweichungen zum maßgeblichen Kurs erfolgen, kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der zehn Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung der Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

      Die außerdem vorgeschlagene Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen.

      Voraussetzung ist dabei die hier vorgesehene Möglichkeit, die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein Abschlag von bis zu 5% vom aktuellen Börsenkurs wird in der Regel als nicht wesentlich angesehen. Von einem solchen gesetzlich möglichen und in der Praxis üblichen Bezugsrechtsausschluss wird hier Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und in einer anderen Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt im Interesse der Gesellschaft. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, kurzfristig und fallbezogen potentiellen Investoren eigene Aktien anzubieten und den Aktionärskreis zu erweitern. Im Wettbewerb mit anderen Unternehmen können sich dadurch Vorteile ergeben. Mit der Veräußerung zu einem den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitenden Kaufpreis sowie mit der Begrenzung des Anteils eigener Aktien auf insgesamt maximal 10% des Grundkapitals werden die Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt.

      Mit dem vorgeschlagenen Beschluss hat die Gesellschaft darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese beim Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen daran sowie von sonstigen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anbieten zu können. Auf dem Markt wird diese Form der Gegenleistung zunehmend verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die Chance geben, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen liquiditätsschonend ausnutzen zu können. Ohne Bezugsrechtsausschluss wären die Vorteile nicht erreichbar.

      Bei der Festlegung der Wertrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Maßstab ist der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft. Um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch etwaige Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen, ist eine unmittelbare Anknüpfung an einen Börsenpreis allerdings nicht vorgesehen. Der Vorstand wird von der Ermächtigung Gebrauch machen, wenn der Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegt.

      Schließlich können die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien von der Gesellschaft eingezogen werden, ohne dass hierfür eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich wäre. Gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Hauptversammlung einer Gesellschaft die Einziehung ihrer voll eingezahlten Stückaktien beschließen, ohne dass hierdurch eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich wird. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor. Durch die Einziehung eigener Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien nach deren Durchführung vorzunehmen. Im Fall der Einziehung eigener Aktien mit Kapitalherabsetzung soll der Aufsichtsrat ermächtigt werden, die Angaben in der Satzung über die Grundkapitalziffer und Zahl der Aktien entsprechend zu ändern.

      Die durch die Hauptversammlung erteilte Ermächtigung wird der Vorstand nur im Einvernehmen mit dem Aufsichtrat umsetzen. Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung derselben unterrichten.
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749 Delmenhorst
      Tel: 04221 / 91 25 0, Fax: 04221 / 91 25 35, e-mail: infodih@dih-ag.de
      Avatar
      schrieb am 20.07.07 20:28:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.762.469 von Muckelius am 19.07.07 16:46:43Der Geschäftsbericht für 2006 ist nun ebenfalls auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 17:10:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.780.688 von Muckelius am 20.07.07 20:28:25Der Bericht zum 1. Halbjahr ist veröffentlicht worden.


      http://www.dih-ag.de/_pdfs/zwischenbericht-1.Halbjahr-2007.p…
      Avatar
      schrieb am 04.10.07 13:55:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bericht im NWJ.
      Avatar
      schrieb am 05.10.07 04:59:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.841.596 von Stoni_I am 04.10.07 13:55:48Kann jemand den Artikel einstellen?
      Danke Gerd03
      Avatar
      schrieb am 15.10.07 15:45:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.850.130 von gerd03 am 05.10.07 04:59:55Wurde über PN erledigt.
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 16:17:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.000.427 von Stoni_I am 15.10.07 15:45:11News - 25.10.07 16:04

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Sonstiges/Absichtserklärung

      25.10.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Delmenhorst, den 25. Oktober 2007

      Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. August 2007

      Auf der Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG (-DIH AG-) vom 30. August 2007 ist nach mehrstündiger Diskussion von verschiedenen Aktionären gegen diverse Beschlussfassungen Widerspruch zu Protokoll gegeben worden. Im Zentrum der Fragen und Antworten stand die gemischte Sach- und Barkapitalerhöhung. Einzelheiten können unter www.dih-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Zwischenzeitlich wurden mehrere Anfechtungsklagen erhoben, die der Vorstand gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt gemacht hat. Weitere Klagen sollen vorliegen, sind aber wegen fehlender Gerichtskosteneinzahlungen bislang nicht zugestellt worden.

      Mit den bislang zugestellten Klagen werden die Beschlüsse zu den Ergebnisabführungsverträgen und der Bar- und Sachkapitalerhöhung angefochten.

      Mit den Ergebnisabführungsverträgen zur DIH AG beabsichtigt der Vorstand, Gewinne aus Beteiligungen mit dem Verlustvortrag in der DIH AG zu verrechnen und damit die Steuerlast zu reduzieren.

      Die beschlossene Bar- und Sachkapitalerhöhung ist unter besonderer Interessenwahrung für den nicht an der Sachkapitalerhöhung beteiligten Aktionärskreis ausgestaltet worden. Um eine Verwässerung zu vermeiden, soll jeder Aktionär die Gelegenheit erhalten, an der Kapitalerhöhung durch Barmittel in einer gegenüber dem einzubringenden Sachkapital leicht verbesserten Relation von 1:2 teilzunehmen. Einen zusätzlichen Anreiz gibt der Bezugspreis von EUR 1,00/Aktie. Durch eine nur zum Teil zugelassene Beteiligung des bisherigen Großaktionärs Kurt Zech erhöht sich die Aktienquote des Streubesitzes um rund 25% gegenüber dem bisherigen Anteil am Unternehmen.

      Gegenstand der Sacheinlage ist ein 50%iger Geschäftsanteil der PHOENIX Holding GmbH. Der Wert des Geschäftsanteils ist durch einen vom Vorstand bestellten Sachverständigen mit EUR 28,3 Mio. bewertet worden. Vorstand und Aufsichtsrat haben vorgeschlagen, die Einbringung zu EUR 28 Mio. vorzunehmen. Außerdem ist mit der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eine Schiedsgerichtsvereinbarung zugunsten des gesamten Aktionärskreises getroffen worden, um die Korrektheit des Wertansatzes überprüfen lassen zu können. Soweit der Schiedsrichter zu einem abweichenden Ergebnis kommt, hat die Zechbau Holding GmbH als Sacheinbringer den entsprechenden Differenzbetrag in bar einzuzahlen. Ein Nachteil für den Aktionär ist demnach nicht zu erkennen; für die DIH AG bedeutet die Einbringung der PHOENIX Holding GmbH, die mit außerordentlichem Erfolg in Tochtergesellschaften gewerbliche Immobilien konzipiert und vermarktet, die Wahrnehmung großer Chancen auf dem gewerblichen Immobilienmarkt.

      Die DIH AG wird alles unternehmen, die Beschlussfassungen, die Aktionären und Gesellschaft gleichsam nutzen, umzusetzen, um das Ziel eines umfassend aufgestellten Immobilienunternehmens so schnell wie möglich zu erreichen, und sich somit gegen die Klagen nachhaltig zur Wehr setzen.

      Kontakt: Werner Uhde

      Tel.: 04221 / 91 25 0 Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG Lahusenstr. 25 27749 Delmenhorst

      Wertpapier-Kenn-Nr.: 747 304 ISIN: DE 0007473043 25.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)422-9125-0 Fax: +49-(0)422-9125-35 E-mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 13:09:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.149.647 von Muckelius am 25.10.07 16:17:46Irgendwie herrscht hier Verkaufsdruck.....
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 17:51:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.253.912 von Muckelius am 02.11.07 13:09:25News - 08.11.07 17:48

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vorläufiges Ergebnis

      08.11.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Ad - hoc - Meldung

      Delmenhorst, den 8. November 2007

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Jahresausblick 2007 Änderung der Ergebnisprognosen

      Im Halbjahresbericht vom 21. August 2007 hat der Vorstand der Deutsche Immobilien Holding AG ein dem Vorjahreszahlen entsprechendes Ergebnis für das Gesamtjahr 2007 prognostiziert. Aufgrund des erstellten Zwischenabschlusses zum 30. September 2007 und einer darauf aufsetzenden Projektion ist dieses Ziel von knapp EUR 4 Mio. Jahresüberschuss nicht mehr realistisch. Der Vorstand hält ein Ergebnis von rund EUR 3 Mio. vor Steuern unter dem Vorbehalt für erreichbar, dass eine im Verkauf befindliche großvolumige Projektentwicklung noch im Jahr 2007 ergebniswirksam wird. Soweit dies nicht der Fall ist, wird das nach IFRS ermittelte Ergebnis vor Steuern auf rund TEUR 400 zurückfallen. Nach Steuern würde ein Konzernfehlbetrag von TEUR 400 entstehen, weil die latente aktivische Steuer aufgrund der durch die Unternehmenssteuerreform geringeren Steuerbelastung zukünftiger Erträge ergebniswirksam um rund TEUR 800 zu reduzieren ist.

      Die Ergebnisveränderung ist im Wesentlichen den erheblichen Schwankungen des Projektgeschäfts geschuldet, auf die der Vorstand im Halbjahresbericht hingewiesen hat. Der Zeitplan diverser Vorhaben hat sich verschoben. Die zwischenzeitlich erkennbare Zurückhaltung der Investoren, ausgelöst durch die Verwerfungen an den Finanzmärkten, belastet zusätzlich und führt zu Verzögerungen und der Realisierung geplanter Umsätze erst im Jahr 2008. Zudem ist die in die Ergebnisprognose einbezogene und auf der Hauptversammlung beschlossene Sacheinlage der ertragreichen PHOENIX Holding GmbH als Motor gewerblicher Immobilienentwicklungen aufgrund von Anfechtungsklagen bislang nicht durchführbar.

      Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2008 ein um die ursprünglich prognostizierten Erträge verbessertes Ergebnis. Die weitere Entwicklung beurteilt der Vorstand positiv.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T. 04221 - 9125 0

      F. 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043 08.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)422-9125-0 Fax: +49-(0)422-9125-35 E-mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 18:10:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.253.912 von Muckelius am 02.11.07 13:09:25Tja - wieder ein Fall von "Der Chart kündigte es an". Immer wieder erstaunlich - ob großer oder kleiner Wert.
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 18:07:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.345.695 von Stoni_I am 08.11.07 18:10:53....Kurs heute im Plus. ich hätte erwartet, dass es weiter nach unten geht.....
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 16:38:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.365.346 von Muckelius am 09.11.07 18:07:13News - 14.11.07 14:05

      DGAP Zwischenmitteilung: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Zwischenmitteilung zum III. Quartal 2007

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37 WpHG

      14.11.2007

      Zwischenmitteilung nach § 37 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Bremen

      Zwischenmitteilung zum III. Quartal 2007

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

      für das dritte Quartal 2007 und den bis zur Erstellung abgelaufenen Zeitraum legen wir Ihnen folgende Zwischenmitteilung vor:

      I. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Die konjunkturellen Zahlen ermutigen. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2007 wird nach übereinstimmenden Einschätzungen 2,6% erreichen. Gute Unternehmenszahlen, abgesehen von den durch die Verwerfungen auf dem amerikanischen Häusermarkt belasteten Finanzinstituten, stützen den positiven Trend. Wesentliche Verschlechterungen sind trotz des schwachen Dollars und des drastisch gestiegenen Ölpreises nicht zu erwarten. Mit einer Abschwächung des Wachstums für 2008 wird jedoch gerechnet; dieses wird im Wesentlichen durch einen aufgrund der zurückgehenden Arbeitslosigkeit vermehrten Konsum gestützt werden.

      Die guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen helfen dem Immobilienmarkt. Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass größere Deals aufgrund der deutlich risikobewusster vergebenen Kreditmittel geplatzt sind. Ein Teil der Banken hat zwischenzeitlich die Bücher für das Jahr 2007 geschlossen.

      Deutsche Immobilien stehen nach wie vor im Fokus. Fast alle ausländischen Investoren wollen ihre in Deutschland gehaltenen Portfolios weiter ausbauen. Die im Verhältnis zu europäischen Großstädten tendenziell besseren Renditen deutscher Immobilieninvestments bringen die deutschen Immobilienhochburgen im Verhältnis zum Ausland voran. Nach wie vor gehen die meisten Investoren davon aus, dass deutsche Immobilien unterbewertet sind. Die in den letzten Monaten angestiegene Inflation, die den von der europäischen Zentralbank angestrebten Zielkorridor inzwischen überschritten hat, wird die erwarteten Preis- und Mietsteigerungen unterstützen. Trotz der rückläufigen Tendenzen an zum Teil 'heißgelaufenen' Immobilienmärkten in den USA und Europa bleiben Immobilien in Deutschland ein gutes und im Hinblick auf die steigende Inflation sicheres Investment. Aus externen Einflüssen lassen sich derzeit keine verschlechterten Rahmenbedingungen für den Deutsche Immobilien Holding Konzern erkennen.

      II. Geschäftsentwicklung

      Im 2. Halbjahr 2007 haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen, unsere geschäftlichen Aktivitäten auszubauen und neue Beteiligungen zu akquirieren. Neben Projektentwicklungen im norddeutschen Raum, für die wir eigene Vorratsgesellschaften gegründet haben, bemühen wir uns um Partnerschaften, um Verbindungen mit regional gut vernetzten und hohem örtlichen Know-how ausgestatteten Unternehmen einzugehen. Wir glauben, dass wir damit gut fundiertes Wachstum und profitablen Ertrag generieren können. Entwicklungen im Premium-Wohnungsbau stehen im Fokus. Eine Vielzahl von Kontakten, die wir auf unserem Messestand bei der Expo Real in München im Oktober dieses Jahres knüpfen und vertiefen konnten, werden hilfreich sein. Die durch unsere Tochtergesellschaften auf dem gewerblichen Sektor vorgenommenen Investitionen sollen zukünftig durch die erfolgreiche Tätigkeit der PHOENIX Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften weiter ausgebaut werden. Die auf der Hauptversammlung am 30. August 2007 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind zwar im Handelsregister eingetragen worden, konnten aber bislang wegen einiger Anfechtungsklagen nicht durchgeführt werden. Gegen diese Klagen, die gegen die Interessen der Gesellschaft gerichtet sind, setzen wir uns nachhaltig zur Wehr.

      Die belegten Geschäftsfelder, nämlich uns neben dem eigenen Developmentgeschäft auf Beteiligungen im wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Bereich zu konzentrieren, eigene Entwicklungen in Servicegesellschaften zu begleiten und uns am Markt als Property Manager weiter zu positionieren, wollen wir beibehalten. Darüber hinaus arbeiten wir an Akquisitionen, um unser Geschäft über Polen hinaus im Ausland zu stärken und dort Marktchancen zu nutzen.

      Mit der über die DIH Deutsche Immobilien Holding Beteiligungs GmbH gehaltenen Beteiligung an der Deutsche Fonds Holding GmbH sind wir auf dem Markt strukturierter Kapitalanlagen aktiv. Die mit einem ersten Preis für die Konzeption und Realisierung geschlossener deutscher Immobilienfonds ausgezeichnete Gesellschaft beendet die Platzierung ihres geschlossenen Immobilienfonds 'Zentrale des AOK Bundesverbandes in Berlin' in den nächsten Tagen vorzeitig. Das Nachfolgeprojekt ist eine Seniorenanlage in Stuttgart, die von der Augustinum GmbH angemietet wird; dessen Platzierungsbeginn steht unmittelbar bevor. Beteiligungsangebote an Auslandsimmobilien sind ebenso in der Prüfung und Vorbereitung wie weitere Schiffs- und Flugzeugfonds. Der Vertriebsstart für einen Dachfonds - Assetklassen Immobilien, Mobilien und Private Equity - ist für Frühjahr 2008 geplant.

      Nachdem der Konzern auf freiwilliger Basis einen Zwischenabschluss zum 30. September 2007 nach IFRS erstellt hat, haben wir die wesentlichen Kennzahlen in der Anlage dargestellt.

      Aus der Bilanz folgen keine gravierenden Änderungen zum Stand des Halbjahresberichts 2007. Ein gegenüber dem Zwischenergebnis zum 30. Juni 2007 geringfügig erhöhtes Bilanzvolumen beruht im Wesentlichen auf einem deutlichen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dazu tragen maßgeblich Ansprüche aus Projektverkäufen Hamburg-Harvestehude und der Deutsche Fonds Holding GmbH bei. Mit dem Erwerb eines Grundstücks in Hamburg-Rothenbaumchaussee wächst der Bilanzansatz zum Verkauf bestimmter Grundstücke und Gebäude und zeigt damit die wachsende Pipeline in der Entwicklung befindlicher Projekte. Damit korrespondiert ebenso ein Rückgang der liquiden Mittel wie der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten.

      Die deutliche Zunahme der Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gegenüber dem Stand 30. Juni 2007 auf nunmehr knapp EUR 17 Mio. resultiert aus der Übergabe der Einheiten Hamburg-Harvestehude an die Erwerber, anteiligen Umsatzerlösen der Deutsche Fonds Holding GmbH sowie Rechnungsstellungen der Dienstleistungsgesellschaften Zech Immobilien Management GmbH, Zech Projektentwicklungs GmbH und Zech Immobilien GmbH. Bei einem verbesserten Rohergebnis belasten die Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September 2007 stark erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen, die im Wesentlichen aus zusätzlichem Beratungsaufwand resultieren, sowie deutlich angestiegene Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Damit ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von EUR - 576.962 zum 30. Juni 2007 auf EUR - 1.480.585 zurückgefallen. Die Korrektur bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag - unter Berücksichtigung der Veränderung der Steuerlatenzen - führt zu einem Jahresverlust per 30. September 2007 von EUR 1.797.971. Dadurch vermindert sich das Eigenkapital im Konzern auf knapp TEUR 34.000. Die Eigenkapitalquote beträgt weiterhin deutlich mehr als 30%.

      III. Chancen und Risiken

      Die nicht mit den prognostizierten Zahlen übereinstimmenden Ergebnisse zum 30. September 2007 lassen keine zusätzlichen Risiken erkennen. Sie sind aus Verschiebungen bei einzelnen Projekten - zum Teil durch verzögerte Investitionsentscheidungen, zum Teil aufgrund von bürokratischen Hemmnissen, nicht aber zuletzt durch die Bemühungen um die Optimierung von Verkäufen -entstanden und insgesamt temporär. Beispielhaft gilt dies für die Entwicklungen Keitum-Sylt, Bremen-Steubenstraße und Meckelfeld in jeweils eigenen Projektgesellschaften. Durch die noch immer hohe Liquidität bestehen keine finanziellen Restriktionen. Die sorgfältige Vorbereitung im Premium-Segment angesiedelter und erstklassig gelegener Immobilien, die intensive Marktkenntnis sowie das Know-how in den Beteiligungsgesellschaften machen die Chancen für die Gesellschaft deutlich. Etwaige Risiken sind aufgrund eines straffen Risikomanagements kurzfristig identifizierbar. Erhebliche Veränderungen der Risikoparameter sind nicht erkennbar. Durch die im Endstadium befindliche Platzierung und damit Schließung des geschlossenen Immobilienfonds der 'AOK Hauptverwaltung in Berlin' durch die Deutsche Fonds Holding GmbH sind potentielle Risiken in erheblichem Maße zurückgeführt.

      IV. Ausblick

      Wie schon ad-hoc gemeldet, ergeben sich erhebliche Verschiebungen bei einzelnen Projektentwicklungen. Aus derzeitiger Sicht ist ein Ergebnis vor Steuern von knapp EUR 3 Mio. noch erreichbar. Dies setzt jedoch den ergebniswirksamen Verkauf des überwiegenden Teils der in drei Abschnitte aufgeteilten Projektentwicklung Meckelfeld voraus, über den derzeit intensive Verhandlungen geführt werden. Die Unterschreitung des ursprünglich prognostizierten Ergebnisses auf Höhe des Vorjahres von EUR 4,3 Mio. begründet sich neben dem noch unsicheren Verkauf dieser Maßnahme mit der fehlenden Realisierung des Verkaufserlöses Bremen-Steubenstraße sowie Verzögerungen bei dem Projekt Keitum-Sylt. Den prognostizierten Ertrag erwarten wir nun in 2008. Die Umsätze bei der Deutsche Fonds Holding GmbH sind darüber hinaus rückläufig, nachdem die Akquisition neuer Produkte nicht mit den Planungen Schritt gehalten hat. Schließlich trägt die Unternehmenssteuerreform mit der Reduktion der durchschnittlichen Steuerbelastung auf Gewinne auf rund 30% zur Verschlechterung des Ergebnisses bei. Durch die Steuersatzveränderung verringert sich der Vorteil der Steuerentlastung aus den bestehenden Verlustvorträgen, die wir als Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz unter latente Steuer ausgewiesen haben.

      Sollte der Verkauf Meckelfeld ergebniswirksam im Jahr 2007 nicht mehr gelingen, wäre eine Verschlechterung des Ergebnisses vor Steuern auf rund EUR 400.000 nicht auszuschließen. Durch die benannten Veränderungen bei den Steuerlatenzen und die Besteuerung der Ergebnisse ergäbe sich ein Konzernjahresfehlbetrag von EUR 400.000.

      Die auf der Hauptversammlung vom 30. August 2007 beschlossene Einbringung der PHOENIX Holding GmbH als Sacheinlage sollte zur Verstetigung der Ergebnisse beitragen. Aufgrund von - die Interessen der Gesellschaft nicht berücksichtigenden - Anfechtungsklagen war die Durchführung der Sacheinlage und der damit zusätzlich verbundenen Barkapitalerhöhung bisher nicht möglich. Die Durchführung der Kapitalerhöhung von EUR 29.808.000 auf zukünftig EUR 70.000.000, die im Handelsregister eingetragen ist und der Gesellschaft einen weiteren Schub nach vorne geben würde, wird zum Schaden aller Aktionäre verzögert. Sollte sie dennoch kurzfristig gelingen, würde dies für das Jahr 2008 einen deutlichen Schritt nach vorn bedeuten.

      Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Jahr 2008 im Ertrag an den in den Vorjahren deutlich wachsenden Ergebnistrend anschließen wird; die Zuversicht folgt aus dem Wissen, dass fast sämtliche Vorhaben, wenn auch mit zeitlichen Verzögerungen, auf dem budgetierten Weg sind.

      Delmenhorst, den 14. November 2007

      Der Vorstand

      Klaß Krecker Uhde

      Anlage

      Konzern-Kennzahlen zum 30. September 2007 (- Zahlen nach IFRS -)

      Bilanz



      EUR
      Aktivvermögen
      Langfristige Vermögenswerte 20.816.548
      Kurzfristige Vermögenswerte 87.526.034
      Davon:
      Liquide Mittel 16.599.820
      Passivvermögen
      Eigenkapital 33.911.060
      Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 18.899.898
      Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 55.531.624
      Bilanzvolumen 108.342.582




      Gewinn- und Verlustrechnung:



      01.01.2007 -
      30.09.2007
      EUR EUR
      16.845.47
      Umsatzerlöse 2,65
      10.095.93
      Erhöhung des Bestandes 5,66
      Sonstige betriebliche Erträge 570.397,54
      Materialaufwand
      -
      12.853.63
      Aufwendungen für RHB 5,91
      - -
      7.157.808 20.011.44
      Aufwendungen für bezogene Leistungen ,14 4,05
      Personalaufwand
      -
      4.222.345
      Löhne und Gehälter ,63
      -
      - 4.765.036
      Soziale Abgaben 542.690,08 ,71
      Abschreibungen
      -
      auf imm. VG, Sachanlagen 319.858,49
      -
      auf kurzfristige Vermögenswerte -39.298,58 359.157,05
      -
      3.715.850
      Sonstige betriebliche Aufwendungen ,07
      Erträge aus Beteiligungen 869.163,40
      Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00
      Zinsen und ähnliche Erträge 621.207,51
      -
      1.581.275
      Zinsen und ähnliche Aufwendungen ,87
      -
      Verluste aus Beteiligungen -50.000,00 140.904,96
      -
      1.480.585
      Ergebnis vor Steuern ,99
      -
      Steuern 283.074,80
      Verluste aus als z. Veräußerung gehalten
      klassifizierte Geschäftsbereiche -34.311,00
      -
      1.797.971
      Konzernjahresfehlbetrag ,79




      14.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 16:04:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.425.906 von Muckelius am 14.11.07 16:38:40Mittlerweile ist der Kurs bei ca. 1,80 Eoro angelangt. Zu diesem Kurs finden sich am Handelsplatz Frankfurt über 13000 Stück im Brief! :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 18:03:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.097.401 von Muckelius am 18.01.08 16:04:50Kurs mittlerweile unter 1,40 Euro. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 17:17:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.921.264 von Muckelius am 18.04.08 18:03:37 28.05.2008 12:00
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 37x WpHG

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen

      Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2008

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      für das erste Quartal 2008 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Vielen Auguren zum Trotz hat sich der wirtschaftliche Aufschwung in
      Deutschland mit einem starken 1. Quartal 2008 fortgesetzt, so dass die
      meisten Konjunkturforscher die Wachstumszahlen für 2008 auf über 2%
      heraufgesetzt haben. Dass dieses Wachstum trotz der Verwerfungen auf den
      Kapitalmärkten, einem schwachen Dollar und einem hohen Ölpreis möglich war,
      macht die Robustheit der konjunkturellen Entwicklung deutlich.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Die positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten spiegeln sich auf dem
      Immobilienmarkt wieder. Auch wenn der Investmentmarkt im Jahr 2008 nach den
      Rekordumsätzen in den Jahren 2006 und 2007 deutlich an Volumen verlieren
      wird, sollte die Nachfrage anhalten. Investoren mit hohen
      Fremdfinanzierungsanteilen werden zunehmend den Markt verlassen und
      eigenkapitalorientierten Marktteilnehmern Platz machen. Bei - bezogen auf
      gewerbliche Immobilien - leicht steigenden Renditen bleibt Deutschland im
      Fokus internationaler Akteure. Die wachsende Anerkennung als bedeutsame
      Assetklasse sorgt für stabile Grunddaten.

      Auf dem Wohnimmobilienmarkt könnten die deutlich höheren Lohnabschlüsse und
      damit der Zuwachs an verfügbarem Pro-Kopf-Einkommen sowie die stabile und
      Vertrauen schaffende Konjunktur für weitere leichte Verbesserungen im
      Preisgefüge an bevorzugten Standorten sorgen, nachdem 2007 in urbanen
      Agglomerationen erste Teuerungstendenzen zu erkennen waren.

      Auf dem Vermietungsmarkt legten im 1. Quartal 2008 Bürovermietungen als
      Indikator der robusten wirtschaftlichen Entwicklung weiter zu. An den
      großen Immobilienstandorten ermittelten die führenden Makler
      Flächenumsatzzuwächse von rund 19%. Diese gehen mit weiteren leichten
      Steigerungen der Spitzenmieten einher.

      Bei Handels- und Logistikimmobilien ergibt sich je nach Standort und Lage
      ein deutlich differenzierteres Bild.

      Auf dem Mietwohnungsmarkt werden sich signifikante Veränderungen mit
      steigenden Mieten erst mittelfristig bei weiter zurückgehendem
      Mietwohnungsbau und daraus folgenden Verknappungstendenzen ergeben.

      III. Geschäftsentwicklung

      Die Geschäftstätigkeit im 1. Quartal 2008 vollzog sich nicht im Einklang
      mit den vorteilhaften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Umsätze und
      Erträge blieben - bei steigenden Kosten, nicht zuletzt im Beratungsbereich
      - hinter den Planungen zurück. Ursächlich dafür sind fehlende Ressourcen:
      Zwar wurde auf der Hauptversammlung am 30. August 2007 die für die weitere
      Geschäftsausweitung dringend erforderliche Kapitalerhöhung auf 70 Mio. EUR,
      davon mehr als 12 Mio. Barkapital, beschlossen und zwischenzeitlich im
      Handelsregister eingetragen; die Durchführung der Kapitalmaßnahme ist
      jedoch durch Anfechtungsklagen lahmgelegt. Das vom Gesetzgeber zum Zweck
      der Beschleunigung eingeführte Freigabeverfahren, bei dem die Interessen
      der wenige Aktien haltenden anfechtenden Aktionäre gegenüber denjenigen der
      Gesellschaft abgewogen werden, hat bislang keine Entscheidung gebracht. Der
      für dieses Beschlussverfahren gesetzlich vorgesehene 3-Monats-Zeitraum ist
      durch unanfechtbaren Beschluss des Gerichts auf ein halbes Jahr ausgedehnt
      worden. Durch die fehlende Vollziehbarkeit der mit der Barkapitalerhöhung
      verbundenen Sacheinlage - nämlich der Einbringung von Geschäftsanteilen der
      PHOENIX Holding GmbH -, die zwischenzeitlich erhebliche Gewinne an die
      bisherige Gesellschafterin ausgeschüttet hat, fehlen nicht nur
      prognostizierte Erträge. Insgesamt stehen Liquiditätsmittel von rund 17
      Mio. EUR, die die Gesellschaft für den Ausbau des operativen Geschäftes
      vorgesehen hatte, nicht zur Verfügung. Der Vorstand ist zuversichtlich,
      dass bei der für den 13. Juni 2008 angesetzten mündlichen Verhandlung nach
      den bereits entstandenen und partiell irreparablen Schäden die
      beabsichtigen Kapitalmaßnahmen durch Beschluss des Gerichts freigegeben
      werden.

      Unter diesen Prämissen haben sich die verschiedenen Geschäftsfelder des
      Unternehmens unterschiedlich entwickelt. Am meisten hat der
      Projektentwicklungsbereich gelitten. Aufgrund der begrenzten finanziellen
      Ressourcen konnte die im letzten Jahr neu gewählte Ausrichtung, mit lokal
      gut vernetzten Partnern in gemeinsamen und durch den Konzern mit
      Investitionsmitteln ausgestatteten Gesellschaften erfolgreich zu arbeiten,
      nur in eingeschränktem Umfang weitergetrieben werden. Im
      Premiumwohnungsbau, bei dem wir nicht nur im Hamburger Raum gute Erfolge
      verzeichnen, sind über eigene Tochtergesellschaften als Dienstleister zwei
      weitere Projekte in der Realisierung. Mit dem Projekt 'Rothenbaumchaussee
      69' ist begonnen worden, das Projekt 'Soester Str.' soll im Herbst
      angefangen werden. Erfreulich entwickelte sich die im letzten Jahr
      eingegangene Partnerschaft in der DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, die
      mehrere Projektentwicklungen in Baden-Württemberg in Angriff genommen hat.
      Das Projekt 'Nürtingen' ist zwischenzeitlich mit großem Erfolg und guten
      Preisen im Verkauf. Im gewerblichen Bereich haben wir einen Partner für
      Nordrhein-Westfalen gefunden. Ein erstes kleineres Projekt in Düsseldorf
      mit guten Renditechancen ist in der Entwicklung. Verschiedene weitere
      Regionen in Deutschland, die wir mit diesem Geschäftsmodell besetzen
      wollten und für die aussichtsreiche Verhandlungen geführt wurden (z.B.
      München, Berlin), können wir derzeit nicht in Angriff nehmen.

      Laufende Projektentwicklungen - u.a. Sylt und Meckelfeld - binden
      erhebliche finanzielle Mittel und liegen in der Zeitschiene deutlich
      zurück. Die Einhaltung der prognostizierten Erträge lässt sich derzeit
      nicht verifizieren.

      Unsere Erwartungen an den polnischen Markt haben sich bislang nicht
      erfüllt. Die Ausrichtung wird zu überdenken sein, nachdem erste
      Abkühlungstendenzen zu erkennen sind.

      Stabil mit gleichbleibend guten Erträgen entwickelt sich das Property
      Management. Nach wie vor ist beabsichtigt, durch Akquisition erheblich an
      Größe zu gewinnen, um weitere Marktchancen nutzen zu können. Dies setzt
      jedoch ausreichende und derzeit fehlende liquide Mittel voraus.

      Im Geschäftsfeld strukturierter Kapitalanlagen, bei dem wir über unsere
      Beteiligungsgesellschaft Deutsche Fonds Holding aktiv sind, hat das 1.
      Quartal 2008 weitere Erfolge gebracht. Nicht nur durch die Umwandlung der
      Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft ist die
      organisatorische Grundlage für weiteres Wachstum gelegt worden, vielmehr
      sind die Produkte der Gesellschaft im Markt gut aufgenommen worden. Der
      geschlossene Immobilienfonds Stuttgart 'Augustinum' ist bereits nach
      wenigen Monaten und deutlich vor dem prognostizierten Zeichnungsende
      platziert worden. Der mit dem Sachsenfonds aufgelegte 'Indienfonds' hat
      eine ausgezeichnete Resonanz mit hohen Vertriebsumsätzen erfahren und der
      Vermögensstrukturfonds 'Concentio' ist auf gutem Weg. Weitere, zum Teil
      exzeptionelle Produkte, sind in Vorbereitung. Auch hier limitierten die
      fehlenden Mittel im Konzern die wirtschaftlichen Chancen.

      Der Konzern hat keine Möglichkeit gesehen, den Jahresfinanzbericht bis zum
      Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums zu erstellen. Da mit einem
      Beschluss des Gerichts im Freigabeverfahren zunächst für Anfang Mai 2008
      gerechnet wurde, sollte dieser Termin abgewartet werden, um die Einbringung
      der Sacheinlage - vertraglich auf den 1. Juli 2007 vereinbart - im
      Jahresabschluss 2007 erfassen zu können. Erst der unerwartete Beschluss des
      Gerichts führt zu der Entscheidung, den Vorgang erst im Geschäftsjahr 2008
      - vorbehaltlich einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung - zu
      bilanzieren. Mit der Veröffentlichung des Finanzberichts 2007 ist im Juni
      2008 zu rechnen.

      Aufgrund des Rücktritts der Aufsichtsratsmitglieder Hermann Korte und Dr.
      Frank Lebsanft sind auf Vorschlag der Gesellschaft Dr. Klaus Eissing und
      Bernd Petrat Anfang Februar 2008 durch das Registergericht in den
      Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung
      bestellt worden. Damit wurde die Funktionsfähigkeit des Überwachungsorgans
      sichergestellt.

      IV. Chancen und Risiken

      Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die grundsätzlich nach wie vor
      positiven Vorgaben auf dem Immobilienmarkt, die langjährige Markterfahrung
      und die gute Positionierung an den zum Teil mit Partnern belegten
      Standorten lassen die Chancen für die Gesellschaft überwiegen. Sie zu
      nutzen wird nur möglich sein, wenn die Durchführung der beschlossenen
      Kapitalmaßnahmen gelingt. Sollten sich hier weitere Verschiebungen ergeben,
      ist nicht nur die Teilhabe an den in Frankfurt und im Stuttgarter Raum
      laufenden ertragreichen Projektentwicklungen der PHOENIX Holding GmbH
      ausgeschlossen, vielmehr die Gesamtstrategie des Unternehmens in operativer
      und finanzieller Hinsicht gefährdet. Für diesen Fall wird die Gesellschaft
      ihr Geschäftsmodell überdenken müssen.

      Die Risiken für Wachstum und Ertrag sind demnach beachtlich, haben aber
      keinen bestandsgefährdenden Charakter.

      V. Ausblick

      Die Rahmenbedingungen sollten einen positiven Ausblick ermöglichen. Die
      Aufstellung des Konzerns gibt dies grundsätzlich her. Sollten demnach die
      ins Stocken geratenen Maßnahmen umgesetzt werden, könnte der Konzern an die
      positiven Entwicklungen der Vorjahre anknüpfen. Quantifizieren lässt sich
      jedoch ein mögliches Ergebnis derzeit nicht.

      Delmenhorst, den 20. Mai 2008

      Der Vorstand

      Klaß Krecker Uhde

      28.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 18:58:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.188.984 von Muckelius am 28.05.08 17:17:47...auch nicht schlecht: Am Handelsplatz Berlin/Bremen Umsatz von 15000 Stück zu 1,45 Euro auf einen Schlag....
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 15:01:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.299.876 von Muckelius am 13.06.08 18:58:28Ergebnis für 2007: 16 cent pro Aktie! :eek:


      News - 11.07.08 14:35

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Jahresergebnis

      11.07.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad - hoc - Meldung

      Delmenhorst, den 11. Juli 2008

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Konzernjahresergebnis 2007 Weiterer Ergebnisanstieg

      Mit heutigem Datum ist die Aufstellung des Konzerjahresabschlusses 2007 erfolgt.

      Die nach IFRS ermittelten Zahlen weisen einen auf EUR 4.917.000 (i. Vj. EUR 4.190.000) gestiegenen Jahresüberschuss aus. Auf das auf EUR 29.808.000 erhöhte Kapital wurde demnach ein Gewinn pro Aktie von EUR 0,16 erwirtschaftet (i. Vj. EUR 0,27).

      Neben soliden Ergebnisbeiträgen, die mit der Konzeption und Platzierung strukturierter Anlageprodukte im Bereich der Deutsche Fonds Holding AG sowie durch die Beteiligung an der Zech Immobilien Management GmbH im Property Management erwirtschaftet wurden, waren dafür Sondereffekte maßgeblich. Insofern gelten die in der Ad - hoc - Mitteilung vom 8. November 2007 gemachten Angaben weiter, wonach das Projektentwicklungsgeschäft (Verkauf) aufgrund von zeitlichen Verschiebungen, zum Teil aber auch durch deutlich schwächere Ergebnisbeiträge gegenüber den prognostizierten Zahlen, nur einen marginalen Anteil zum Jahresüberschuss beigetragen hat.

      Die Bilanzsumme im Konzern entspricht im Berichtsjahr mit EUR 130.542.000 weitgehend der des Vorjahres (EUR 132.395.000), die Umsatzerlöse dagegen waren mit EUR 22.981.000 (i. Vj. EUR 27.663.000) rückläufig.

      Mit einem auf über EUR 40 Mio. angewachsenen Eigenkapital haben wir solide Grundlagen geschaffen. Wesentlich vorankommen dürften wir, weil durch den noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Bremen dem Antrag auf Durchführung der beschlossenen, aber zunächst durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen blockierten Kapitalerhöhung stattgegeben worden ist. Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, könnte die Bar- und Sachkapitalerhöhung im August 2008 vollzogen und damit das Grundkapital auf EUR 70 Mio. erhöht werden. Damit wäre der Rahmen für weiteres Wachstum gegeben.

      Die durch die Prozessverfahren verursachten Verzögerungen lassen einen Termin für die Durchführung der Hauptversammlung erst am 1. Oktober 2008 zu.

      Für das Geschäftsjahr 2008 gehen wir von einem dem Jahr 2007 entsprechenden Ergebnis aus. Wesentlicher Ergebnistreiber sollte neben den bei der Deutsche Fonds Holding AG erwarteten Überschüssen das Projektentwicklungsgeschäft sein.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T. 04221 - 9125 0

      F. 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043 11.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)422-9125-0 Fax: +49-(0)422-9125-35 E-Mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 08:56:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.489.244 von Muckelius am 11.07.08 15:01:45 05.09.2008 14:01
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vorabbekanntmachung über
      die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft bekannt,
      dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
      Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 08.09.2008
      Deutsch: http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/geschaeftsbericht.p…



      05.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 08.09.08 18:23:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.005.702 von Muckelius am 06.09.08 08:56:49Jahresabschluss der AG und des Konzerns für 2007 sind nun online
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:04:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Spannend bleibt, wann zur HV geladen wird...
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 12:37:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Der Kurs scheint zwischenzeitlich seinen Boden gefunden zu haben. Ich habe in den letzten Wochen einige Stücke aufgesammelt, weil ich denke, dass irgendwann auch mal wieder positive Nachrichten kommen werden (z. B. Einigung mit den Klägern, Aussagen auf der HV, etc.), die den Kurs bei der Marktenge schnell zweistellig nach oben bringen können.
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 11:34:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.035.096 von Herbert H am 09.09.08 12:37:54Was ist mit der Einschränkung von KPMG im Bestätigungsvermerk 2007.
      Nach dem Handelsregisterveröffentlichungen unter www.handelsregister.de hat die Kapitalerhöhung bei DIH Deutsche Immobilien Holding Beteiligungsgesellschaft mbH, Delmenhorst HRB 141632 bisher nicht stattgefunden.
      Avatar
      schrieb am 25.09.08 16:39:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.098.100 von sternenstaub am 14.09.08 11:34:58der Bericht zum Halbjahr ist verfügbar:

      http://www.dih-ag.de/_pdfs/zwischenbericht-1.Halbjahr-2008.p…
      Avatar
      schrieb am 25.10.08 13:02:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.274.296 von Muckelius am 25.09.08 16:39:41Tagesordnung zur Hauptversammlung wurde gestern im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      - ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304)-
      - ISIN DE 000A0K PLM7 (WKN: A0K PLM) -
      Ordentliche Hauptversammlung
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      am 3. Dezember 2008 in Delmenhorst


      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      am Mittwoch, den 3. Dezember 2008, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr) findet im Nordwolle Veranstaltungszentrum,
      Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2007, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB


      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst sowie im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.


      2.

      Verwendung des Bilanzgewinnes


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 1.342.201,62 auf neue Rechnung vorzutragen.


      3.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat


      Herr Hermann Korte hat sein Aufsichtsratsmandat zum 18. Januar 2008, Herr Dr. Frank Lebsanft sein Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2007 niedergelegt. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Bremen durch Beschluss vom 5. Februar 2008 die Herren Dr. Klaus Eissing und Bernd Petrat zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gerichtliche Bestellung beider Herren zu bestätigen und
      a)

      Dr. Klaus Eissing, Bremen
      Rechtsanwalt in der Sozietät von Einem & Partner, Bremen
      b)

      Bernd Petrat, Bremen,
      Dipl.- Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Nordwest Industrie Capital GmbH, Frankfurt,


      zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.


      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 der Satzung aus drei Personen und setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      Dr. Klaus Eissing hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Mandate. Bernd Petrat hält desgleichen keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Vergleichbare Mandate hat er als Mitglied des Verwaltungsrats der Finanzholding der Sparkasse in Bremen und Mitglied des Beirats der Bühnen-Gruppe, Bremen inne.


      6.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.


      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft insgesamt 29.808.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren ebenso viele Stimmrechte.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 12.11.2008, 0:00 Uhr beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 26. November 2008, 24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen.


      Deutsche Immobilien Holding AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen
      Fax: +49 421 36 03 153

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.


      Stimmrechtsvertretung

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 9 AktG oder in § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen; Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden.

      Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach Maßgabe der schriftlichen Weisungen vertreten zu lassen. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur schriftlich erteilt werden (also nicht per Telefax oder E-Mail) und müssen bis spätestens zum 2. Dezember 2008 (Zugang bis 12.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter oben benannter Adresse eingegangen sein. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgemäß abzustimmen.

      Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Alle vorgenannten Formen der Teilnahme, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.


      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge (auch Gegenanträge) sowie Wahlvorschläge von Aktionären werden nur berücksichtigt, wenn sie gerichtet sind an:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      Vorstand
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Fax: +49 4221 91 25 35

      Die Gesellschaft wird alle fristgemäß eingegangenen und zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung nach den gesetzlichen Regelungen im Internet veröffentlichen unter:


      http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver…



      Delmenhorst, im Oktober 2008

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Klaß Krecker Uhde
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 17:32:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.697.555 von Muckelius am 25.10.08 13:02:52 Nachricht vom 24.11.2008 | 08:31

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 37x WpHG

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen

      Zwischenmitteilung zum III. Quartal 2008

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      über das dritte Quartal 2008 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Im III. Quartal sank das Bruttoinlandsprodukt um 0,5%. Die deutsche
      Konjunktur ist in die Rezession abgerutscht. Für das Gesamtjahr wurde die
      Prognose auf 1,2% zurückgenommen. Die Krise an den weltweiten Finanzmärkten
      hat die Realwirtschaft erfasst. Auch für das kommende Jahr ist davon
      auszugehen, dass sich Wachstum, Import, Investitionen und privater
      Verbrauch aufgrund der Finanzmarktentwicklungen weiter abschwächen werden.
      Das für 2009 in Deutschland erwartete Wachstum dürfte im besten Fall auf
      0,3% zurückgehen; eine Schrumpfung liegt im Bereich des Möglichen.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Die Finanzmarktkrise trifft den Immobilienmarkt mit Verzögerungen. Die
      zurückhaltende Kreditvergabe der zu einem großen Teil mit eigenen Problemen
      kämpfenden Banken wird zu nachlassenden Investitionen und fallenden Preisen
      führen.

      Veränderungen des Investitionsklimas folgen. Größere Portfoliotransaktionen
      finden kaum mehr statt, während der Erwerb attraktiver Immobilien hohe
      Eigenkapitalanteile verlangt.

      Auf dem Wohnimmobilienmarkt ist eine differenzierte Betrachtung nötig.
      Während in den Agglomerationen die Preise gegenüber dem vergleichbaren
      Vorjahreszeitraum leicht angestiegen sind, ist der durchschnittliche Preis
      für Einfamilien- und Reihenhäuser um 0,5 bzw. 1% gefallen, der der
      Etagenwohnungen im Bestand sogar um 1,5%; bei Neubauwohnungen ergaben sich
      keine Veränderungen. Insgesamt ist mit stabilen Preisen aufgrund der
      geringen Neubautätigkeit, der zunehmenden Haushaltsgrößen und der
      derzeitigen demografischen Entwicklung zu rechnen.

      Auswirkungen auf den Wohnungsmietmärkten sind bislang kaum spürbar; ganz im
      Gegenteil: zum Teil nicht unerhebliche Mietsteigerungen gegenüber dem Jahr
      2007 ergaben sich in den Großstädten. Mit durchschnittlich 11% lag dabei
      Hamburg für Geschosswohnungen an der Spitze.

      Auf dem gewerblichen Immobiliensektor ist der Wert der Transaktionen auf
      rd. 16 Mrd. EUR zurückgegangen und unterschreitet das vergleichbare
      Ergebnis des Jahres 2007 um mehr als die Hälfte; der Einbruch geht auf das
      Konto der Investoren für Büroflächen. In Deutschland schon engagierte
      Investoren, die mehrheitlich ihre Portfolios ausbauen wollen, warten einen
      weiteren Preisrückgang über die schon durchschnittlichen 9% hinaus ab.

      Im Bürovermietungsmarkt ergaben sich im III. Quartal kaum Auswirkungen
      durch die Krise. Der Vermietungsmarkt hinkt der Konjunktur hinterher. Im
      Vergleich zu den 3 Quartalen des Vorjahres gingen die Neuvermietungen bei
      weiter ansteigender Nettoabsorptionen kaum zurück. Selbst bei
      Leerstandsraten und Spitzenmieten ergaben sich nur geringfügige
      Veränderungen.

      Bei den Logistikimmobilien lagen die Mieten in etwa auf dem
      Vorjahresniveau. Auch die Transaktionsvolumina im Logistikimmobilienbereich
      waren stabil.

      III. Geschäftsentwicklung

      In der Geschäftstätigkeit des III. Quartals 2008 spiegelt sich die
      Finanzmarktkrise deutlich wieder. In allen Bereichen, ausgenommen das
      Segment Facility Management, waren sinkende Umsätze bei abnehmenden
      Erträgen zu verzeichnen. Daneben tragen fehlende Ressourcen zu den
      Problemen bei:

      Nach wie vor ist der Beschluss zur Sach- und Barkapitalerhöhung, der am 30.
      August 2007 auf der Hauptversammlung gefasst worden ist, aufgrund von
      klagenden Berufsaktionären blockiert. Zu dem als Eilverfahren vom
      Gesetzgeber ausgestatteten Freigabeverfahren, das erstinstanzlich zu
      unseren Gunsten Anfang Juli 2008 entschieden wurde, hat das
      Oberlandesgericht Bremen trotz der dadurch verursachten schwerwiegenden
      Folgen für die Gesellschaft keinen Beschluss gefasst. Damit fehlen der
      Gesellschaft nach wie vor aus der Barkapitalerhöhung mehr als 12 Mio. EUR
      und weitere fast 6 Mio. EUR, die im Zuge der zum 1. Juli 2007 vorgesehenen
      Übertragung der Geschäftsanteile der PHOENIX Holding GmbH zwischenzeitlich
      an den bisherigen Anteilseigner ausgeschüttet wurden und der Gesellschaft
      bei Durchführung der Einlage zu diesem Zeitpunkt zustünden.

      Im Segment Projektentwicklung sind erhebliche Probleme zu verzeichnen.
      Durch die Bindung hoher Eigenmittel in den Projektgesellschaften, die im
      Zuge der schwierigen Finanzierungssituation nicht durch Fremdmittel ersetzt
      werden können, sind neue Projektentwicklungen ohne zusätzliches Kapital
      kaum zu realisieren. Die Verkäufe liegen durch die Zurückhaltung der
      Kaufinteressenten hinter den budgetierten Zahlen zurück; ursprünglich
      geplante Verkaufserlöse werden nicht erreicht.

      Soweit in Einzelfällen Neuengagements angeschoben werden können, bedürfen
      sie der finanziellen Unterstützung durch den Großaktionär. Die begrenzten
      finanziellen Ressourcen im Projektentwicklungsbereich führen dazu, dass die
      in den letzten Jahren vorgenommene Ausrichtung, Partnerschaften mit gut
      vernetzten örtlichen Projektentwicklungsunternehmen einzugehen, nicht
      weiter aktiviert werden konnte. Bestehenden Partnerschaften, wie die in der
      DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, erweisen sich jedoch als vorteilhaft
      und bestätigen die gewählte Ausrichtung. Trotz nicht unerheblicher
      Verzögerungen bei den Projektentwicklungen laufen die Geschäfte der in
      Baden-Württemberg domizilierenden Gesellschaft erfreulich und werden im
      kommenden Jahr deutliche Ergebnisbeiträge liefern. Daneben sind gemeinsame
      Projektentwicklungen in der die developer Projektentwicklungs GmbH, die den
      nordrhein-westfälischen Raum bearbeitet, trotz aller Restriktionen
      gestartet worden. Ein erstes Projekt ist in Düsseldorf in der Entwicklung.
      Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein Angebot für den renommierten
      Kö-Bogen in Düsseldorf mit Unterstützung des Großaktionärs abgegeben.
      Sollte es unter diesen Prämissen gelingen, das Grundstück von der Stadt
      Düsseldorf zu erwerben und als Entwickler die Konzeption umsetzen zu
      können, wäre dies ein erheblicher Reputationserfolg für den Konzern.

      Bei den laufenden Projektentwicklungen in Hamburg - Rothenbaumchaussee und
      Soester Straße - sowie Meckelfeld, Sylt und bei der Steubenstraße in Bremen
      sind die geplanten Erträge für dieses Jahr nicht mehr zu erreichen. Die
      vorgesehenen Verkäufe stocken deutlich; neben einer Verschiebung in das
      Geschäftsjahr 2009 dürften auch geringere Gewinne zu erwarten sein.

      Am polnischen Markt haben wir ein erstes Reihenhausprojekt in Warschau
      abgeschlossen. Von den geplanten 10 Verkäufen konnte jedoch bislang nur
      einer realisiert werden. Bei dem Projekt Maryninstraße in Warschau fehlt
      das Baurecht zur Umsetzung eines abgeschlossenen und angezahlten
      Optionsvertrags. Ein Rücktritt von diesem Vertrag ist jedoch möglich.
      Insgesamt sind in Polen fast 7 Mio. EUR Eigenmittel gebunden.

      Insgesamt dürfte das Segment Projektentwicklung mit einem Verlust von
      deutlich mehr als 4 Mio. EUR für 2008 belastet werden.

      Im Geschäftsfeld Property Management steigen die Erträge plangemäß weiter
      an. Das Ergebnis von knapp 400 TEUR vermag jedoch aufgrund der
      Geschäftsgröße nur einen unterdurchschnittlichen Beitrag zum Gesamtergebnis
      zu leisten. Es ist weiterhin beabsichtigt, neben dem organischen Wachstum
      Akquisitionen durchzuführen. Dieses Vorgehen setzt jedoch in einem sich
      konsolidierenden Markt ausreichende liquide Mittel voraus.

      Wie fast alle Mitbewerber hat die Deutsche Fonds Holding AG im Segment der
      strukturierten Kapitalanlagen mit Platzierungsschwierigkeiten zu kämpfen.
      Im Zuge der Finanzmarktkrise ist die Bereitschaft zu Investitionen in
      langfristige Anlagen deutlich zurück gegangen. Für die initiierten Fonds
      wurden z. T. die Platzierungen in das Jahr 2009 verschoben. Erfolgreich in
      der Vermarktung sind jedoch 2 Vermögensstrukturfonds ebenso wie der Fonds
      Indien II für dort gelegene Projektentwicklungen.

      Nach wie vor setzen die von der Deutsche Fonds Holding AG initiierten und
      platzierten Produkte überdurchschnittliche Standards. Die termingerechte
      Vermarktung des DFH Immobilienfonds 'Bürogebäude Friedrichstraße,
      Stuttgart' - derzeitiger langfristiger Mieter: Dresdner Bank - sollte
      deshalb gelingen. Die erwartete mittelfristige Renaissance der Immobilie
      müsste die Platzierung dieser Assetklasse beflügeln. Für das Jahr 2008
      erwarten wir in diesem Segment jedoch nur noch ein ausgeglichenes bzw.
      leicht negatives Ergebnis.

      IV. Chancen und Risiken

      Durch die Finanzmarktkrise, deren Ausläufer den Immobilienmarkt erfasst
      haben, lassen sich schon wegen der noch immer bestehenden Unsicherheit der
      weiteren Entwicklung zukünftige Chancen nur schwer quantifizieren.
      Auswirkungen auf das Preisniveau, zurückgehende Mieterträge und wachsender
      Leerstand könnten mögliche Konsequenzen sein. Der Ausfall fast aller
      Investoren, die nicht erhebliche Eigenmittel einsetzen können, drückt auf
      die Verkaufsgeschwindigkeit.

      Davon abkoppeln sollte sich der von uns betriebene Premiumwohnungsbau in
      den von uns besetzten Agglomerationen im südwestdeutschen und Hamburger
      Raum; dort sehen wir derzeit noch keine Bremsspuren. Die sich aus der Krise
      ergebenden Chancen beim Einkauf interessanter
      Projektentwicklungsgrundstücke könnten wir mit dem dann zufließenden
      Kapital nutzen, wenn die Umsetzung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen nach
      einer im Freigabeverfahren positiven Entscheidung des Oberlandesgerichts
      Bremen möglich wird. Außerdem nähmen wir durch die Sacheinlage an den nach
      wie vor höchst ertragreichen Projektentwicklungen der PHOENIX Holding GmbH
      teil, die unsere Geschäftsaktivitäten im Bereich der Projektentwicklung
      quantitativ und qualitativ befruchten würden. Sollte das Freigabeverfahren
      nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, wird das gesamte
      Geschäftsmodell zu überdenken sein, da wesentliche und kurzfristig
      realisierbare Ertragspotenziale ebenso wegfallen wie liquide Mittel.

      Die Risiken sind nicht zu unterschätzen, haben aber keinen
      bestandsgefährdenden Charakter. Diese Aussage dürfte jedoch zu relativieren
      sein, wenn nicht in überschaubarer Zeit Mittel zugeführt werden und/oder
      die Krise der Finanzwirtschaft sich länger als von den meisten Auguren
      angenommen durch die Realwirtschaft frißt.

      Im Übrigen gelten die im Geschäftsbericht 2007 ausführlich aufgeführten
      Chancen und Risiken weiter.

      V. Ausblick

      Die Rahmenbedingungen sowie der eigene Geschäftsverlauf ermöglichen keinen
      positiven Ausblick für 2008. Die gewählte Aufstellung des Konzerns würde
      einen solchen jedoch bei Umsetzung der Kapitalmaßnahmen für die Zukunft
      möglich machen. Dies gilt im Besonderen, da wir aufgrund weitgehend
      fehlender Immobilienbestände keine Wertveränderungen mit negativen Folgen
      für die Gewinne zu berücksichtigen haben. Im Jahr 2008 rechnen wir jedoch
      im Konzern unter Einschluss aller Segmente und der in der
      Aktiengesellschaft als Holdinggesellschaft selbst ermittelten Zahlen mit
      einem Verlust von bis zu 6 Mio. EUR. Konkret quantifizieren lässt sich das
      erwartete Ergebnis jedoch derzeit noch nicht.

      Aufgrund der beschriebenen, zum Teil deutlichen Verzögerungen bei
      begonnenen Projekten bzw. nach planmäßigen Anfangsverlusten verschieben
      sich Gewinne in das neue Geschäftsjahr. Wir gehen in allen Segmenten für
      2009 von positiven Ergebnissen aus und erwarten, an das Jahr 2007 anknüpfen
      zu können. Voraussetzung ist die Stärkung der Eigenmittel, die wir für
      einen gesunde Finanzstruktur brauchen. Sollte demnach die Kapitalerhöhung
      gelingen, sind wir optimistisch, die der Krise immanenten Herausforderungen
      erfolgreich meistern zu können.

      Weitere Informationen erhalten unsere Aktionäre auf der für den 3. Dezember
      2008 nach Delmenhorst einberufenen Hauptversammlung.

      Delmenhorst, den 18. November 2008

      Der Vorstand

      Klaß Krecker Uhde

      24.11.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 17:55:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.053.761 von Muckelius am 24.11.08 17:32:29News - 04.12.08 17:51

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Rechtssache

      04.12.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad - hoc - Meldung

      Delmenhorst, den 4. Dezember 2008

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Erfolg im Freigabeverfahren

      Gegen die Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 30. August 2007 zur Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 70 Mio. sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben worden. Über diese ist bislang nicht entschieden. Der Vorstand hat jedoch zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassungen das Freigabeverfahren gewählt. Nunmehr hat mit soeben zugestelltem Beschluss vom 1. Dezember 2008 das - nach für uns positiver Entscheidung des Landgerichts - mit einer sofortigen Beschwerde durch die von den Antragsgegnern angerufene Oberlandesgericht dem Freigabeersuchen stattgegeben. Damit erhält der Vorstand die Möglichkeit, die gemischte Kapitalerhöhung mit einem Barkapital von EUR 12.192.000 und einem Sachkapital durch Einbringung der PHOENIX Holding GmbH durchzuführen. Er wird die notwendigen Maßnahmen in Angriff nehmen und damit die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen. Die mit der Zwischenmitteilung III. Quartal 2008 erfolgte Ergebnisprognose von bis zu EUR 6 Mio. Verlust für das Jahr 2008 dürfte damit eine einmalige und den besonderen Umständen der Finanzmarktkrise geschuldete Delle bleiben.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T. 0172 - 6767633

      F. 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043 04.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)4221-9125-0 Fax: +49-(0)4221-9125-35 E-Mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 14:58:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      Vielleicht gar nicht so schlecht im Vergleich zu anderen Immobiliengesellschaften, obwohl das Projektgeschäft natürlich nicht ohne Risiken ist. :rolleyes:

      Ad - hoc - Mitteilung
      Delmenhorst, den 11. Februar 2009
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Kapitalmaßnahmen/ Projektentwicklung Düsseldorf

      Gemäß der Ad-hoc-Mitteilung vom 4. Dezember 2008 wird der Vorstand in den nächsten Tagen die durch das gewonnene Freigabeverfahren möglichen Kapitalmaßnahmen in Angriff nehmen. Die notwendigen Vorklärungen mit der Bankhaus Neelmeyer AG, die die Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Bezug gemäß der Beschlussfassung anbieten wird, sind abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Durchführung der Bar- und Sachkapitalerhöhung im März 2009 umgesetzt und in das Handelsregister eingetragen wird. Neben der Barkapitalerhöhung von EUR 12.192.000 fließen der Deutsche Immobilien Holding AG weitere ca. EUR 12.000.000 zu. Sie stammen aus Erträgen, die die PHOENIX Holding GmbH, die als Sacheinlage zum Stichtag 1. Juli 2007 eingebracht wird, seit diesem Termin an die Zech Group GmbH ausgeschüttet hat und von dieser weitergegeben werden.

      Mit der Beteiligung an der ertragreichen PHOENIX Holding GmbH und den zufließenden Eigenmitteln ist die Deutsche Immobilien Holding AG für die besonderen Herausforderungen schwieriger, aber durchaus chancenreicher Märkte gerüstet.

      Ausdruck der Stärke der Gesellschaft ist der durch den Rat der Stadt Düsseldorf erfolgte Zuschlag an die im Mehrheitsbesitz der Deutsche Immobilien Holding AG befindliche die developer Projektentwicklung GmbH für die Verwirklichung des Kö-Bogens in Düsseldorf. Der vorgesehene Verkauf wesentlicher Teile des Jan-Wellem-Platzes durch die Stadt an die Beteiligungsgesellschaft ermöglicht die Bebauung nach den Plänen von Daniel Libeskind. Mit der rund EUR 300 Mio. umfassenden Gesamtinvestition erhält die City der Landeshauptstadt ein neues Gesicht.

      Der Erfolg der Mehrheitsbeteiligung stützt die Ausrichtung der Deutsche Immobilien Holding AG, Partnerschaften mit regional gut aufgestellten Gesellschaften durch die notwendige Ausstattung mit Kapital und zusätzlichem administrativen Know how einzugehen und deren Netzwerk für den gemeinsamen Erfolg zu nutzen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 16:48:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.557.873 von honigbaer am 11.02.09 14:58:45heute mit einigen Tausend Aktien als Umsatz auf 1,40 nach oben in Frankfurt! :keks:
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:38:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bei 29.808.000 Aktie derzeit ist der Streubesitz 1,02 Mio Aktien.
      Vielleicht eher noch weniger, die Aktie ist zwar derzeit angeboten, aber die Börsenumsätze sind doch mager, durch die lange Wartezeit mit den Anfechtungsklagen haben vielleicht ihre Aktien abgegeben.

      Demnächst sind es dann jedenfalls 70 Mio Aktien. Die Kapitalerhöhung kommt mit Bezugsrecht auf den Bestand vom 6.3. abends war diese Woche im ebundesanzeiger. (1:2 zu 1 Euro für die freien Aktionäre)
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:46:17
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hier noch die Bedingungen ebundesanzeiger 4.3.09:
      Sacheinlage
      ...

      Kapitalerhöhung gegen Bareinlage

      Der Anteil der Kapitalerhöhung, der auf die Bareinlage entfällt, beträgt EUR 12.192.000,00. Den zur Sacheinlage nicht zugelassenen Aktionären der Gesellschaft werden Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts in einem Verhältnis zur Sacheinlage aufgerundetem Bezugsverhältnis von 1 : 2 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Stückaktie angeboten. Da der auf Bareinlagen entfallende Teil der Kapitalerhöhung insgesamt EUR 12.192.000,00 beträgt, erfolgt die Zuteilung der neuen Aktien in vollem Umfang nur für diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung weniger als Stück 1.500.000 Aktien am Grundkapital der Gesellschaft halten. Der von dieser Bezugsbeschränkung betroffene Hauptaktionär hat insoweit gegenüber der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht verzichtet, als durch die Ausübung des Bezugsrechts durch die übrigen Aktionäre die neuen Stückaktien bezogen werden und für den Bezug durch diesen Aktionär nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorstand der Gesellschaft hat die Durchführung der Kapitalerhöhung am 18.02.2009 beschlossen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25.02.2009.

      Optionaler Bezug (Überbezug)

      Soweit der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen, wird den Altaktionären ein Bezug weiterer Aktien – ohne die Garantie der Zuteilung - zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten.

      Bezugsfrist, Bezugspreis

      Die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen neuen Aktien und die im Rahmen der optionalen Zeichnung zugeteilten neuen Aktien werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, diese den Aktionären entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus der optionalen Zeichnung zu einem Preis von EUR 1,00 je neuer Aktie zu übertragen.

      Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien über die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, in der Zeit
      vom 09. März 2009 bis zum 23. März 2009 einschließlich

      zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 1 : 2 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je eine alte Inhaberaktie zwei neue Inhaberaktien zu beziehen.

      Abwicklung des Bezugsangebots

      Aufgrund ihres Bestandes an Deutsche Immobilien Holding AG Aktien am 06. März 2009 nach Börsenschluss, werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN: A0W MHL / ISIN: DE000A0WMHL9) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0W MHM / ISIN: DE000A0WMHM7. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens jedoch am 23. März 2009 auf das Konto Nr. 141632, BLZ: 290 200 00, BIC: NEELDE22, IBAN: DE05290200000000141632 bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, „wg. Kapitalerhöhung Deutsche Immobilien Holding AG“, einzuzahlen. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

      Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 23. März 2009 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Der Bezugspreis für den optionalen Bezug ist erst nach Zuteilung der Aktien auf das genannte Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG einzuzahlen.

      Für den Bezug kann die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet werden.

      Die gezeichneten Aktien werden unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach erfolgter Eintragung werden die neuen Aktien durch Hinterlegung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, verbrieft. Die Lieferung der neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise verzögern. Bis zu einer endgültigen Gutschrift der Globalurkunde sind die aus der Kapitalerhöhung resultierenden Aktien daher nicht lieferbar. Die Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. August 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

      Börsenhandel

      Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Für die Zulassung zum Börsenhandel der neuen Aktien zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin, Frankfurt und Hamburg ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bezogenen Aktien bis zur Fertigstellung in einer Wertpapier-Unterkennnummer verbucht bleiben und damit nicht an einer Wertpapierbörse handelbar sind. Ein börsenmäßiger Handel ist erst nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Schaffung eines Zulassungsbeschlusses an den betreffenden Börsen möglich. Ein Handel im Freiverkehr an der Börse in Stuttgart und Düsseldorf ist bis zur Umstellung der Wertpapier-Kennnummer ebenfalls nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.09 19:03:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.571 von honigbaer am 05.03.09 18:46:17aus dem elektr. Bundesanzeiger:



      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304 / ISIN: DE 0007473043
      Wertpapier-Kenn-Nummer: A0K PLM / ISIN: DE 000A0KPLM7
      Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

      Aufgrund der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. August 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden 40.192.000 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bar- und Sacheinlage ausgegeben. Die neuen Aktien sind vom Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres, also ab dem 1. Januar 2009, gewinnberechtigt.

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 3. April 2009 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 70.000.000,00 und ist in 70.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt.



      Delmenhorst, den 17. April 2009

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstr. 25 * 27749 Delmenhorst
      Tel.: 04221 / 91 25 0 * Fax: 04221 / 91 25 35
      infodih@dih-ag.de * www.dih-ag.de

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 14:43:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.011.948 von Muckelius am 21.04.09 19:03:17News - 15.05.09 08:02

      DGAP Zwischenmitteilung: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 37x WpHG


      15.05.2009

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen
      der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen

      Zwischenmitteilung zum I. Quartal 2009

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      über das erste Quartal 2009 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Nach dem Frühjahrsgutachten der Sachverständigen wird im Jahr 2009 das
      Bruttoinlandsprodukt bis zu 6% sinken und damit deutlich stärker hinter den
      Erwartungen zurückbleiben, als dies noch vor wenigen Monaten prognostiziert
      worden war. Die Krise an den Finanzmärkten hat zwischenzeitlich in allen
      Bereichen kräftige Spuren hinterlassen. Vielfältige staatliche Maßnahmen
      und mehrere Konjunkturprogramme haben die lahmende Investitionsbereitschaft
      nicht nachhaltig beflügeln können. Der Export ist eingebrochen. Der sich
      bisher stützend auswirkende private Verbrauch könnte durch einen
      erheblichen Anstieg der Arbeitslosen, die in den nächsten Monaten erwartet
      wird, nachhaltig belastet werden. Insgesamt ist demnach das konjunkturelle
      Umfeld schwierig.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Zu Beginn des Jahres 2009 sind die Investitionen weiter zurückgegangen,
      weil nicht nur eine Verknappung der Kreditmittel und ein höherer
      Eigenkapitaleinsatz einen bremsenden Effekt hatten, darüber hinaus agierten
      Investoren im Zuge des schlechten Marktumfeldes deutlich vorsichtiger.
      Folgerichtig sind in weiten Bereichen die Preise gefallen, ohne dass
      dadurch ein nachhaltiger Investitionsschub ausgelöst worden wäre. Davon
      ausgenommen ist der atomisierte Verkauf von Wohnungen, der zu stabilen
      Preisen mit akzeptabler Vertriebsgeschwindigkeit stattfindet. Das geringe
      Neubauvolumen stützt diese Entwicklung und trägt darüber hinaus dazu bei,
      dass Wohnungsimmobilien zu konstanten bzw. leicht steigenden Mieten
      vermietet werden.

      Im gewerblichen Bereich nimmt der Leerstand zu. Gleichzeitig haben die
      Spitzenmieten in fast allen Großstädten ebenso nachgegeben wie die
      Durchschnittsmieten. Derzeit beschleunigt sich dieser Effekt. Eine
      Trendwende ist bei dem in vielen Bereichen geplanten weiteren
      Arbeitsplatzabbau kurzfristig nicht erkennbar.

      III. Geschäftsentwicklung

      Durch das wachsende Projektentwicklungsgeschäft sind die Umsätze im ersten
      Quartal im Wohnimmobilienbereich gestiegen. Größere Transaktionen im
      gewerblichen Bereich haben jedoch nicht stattgefunden.

      Durch die am 3. April 2009 eingetragene Durchführung der Sach- und
      Barkapitalerhöhung, die am 30. August 2007 von der Hauptversammlung
      beschlossen und durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bis zum
      erfolgreichen Durchsetzen im Freigabeverfahren betrieben wurde, sind der
      Gesellschaft über EUR 12 Mio. an Barmitteln zugeflossen. Als Sachkapital
      wurde die Phoenix Holding GmbH rückwirkend zum 1. Juli 2007 eingebracht.
      Seit diesem Zeitraum an die Zech Group GmbH geflossene Gewinnausschüttungen
      von mehr als EUR 11 Mio. erhält nach erfolgter Abrechnung die Deutsche
      Immobilien Holding AG. Zusätzlich stehen uns anrechenbare Steueransprüche
      von rund EUR 2,1 Mio. zu, so dass sich die liquiden Mittel um mehr als EUR
      25 Mio. erhöhen.

      Diese erfreuliche Entwicklung, die die langwierige Blockade erfolgreicher
      Projektentwicklungsarbeit im Zuge der zugeflossenen Ressourcen beendet hat,
      konnten verschiedene Projektentwicklungen auf den Weg gebracht werden.
      Neben der Beteiligung DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, die weitere
      Wohnbaugrundstücke in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (Bodmann am
      Bodensee, Speyer) generieren konnte, hat die im Frühjahr 2008 eingegangene
      Beteiligung an der die developer Projektentwicklung GmbH Früchte getragen.
      Neben dem kurz vor Baubeginn stehenden Projekt Düsseldorf 'Lighthouse'
      wurde das Palais Oppenheim am Rheinufer in Köln, ein denkmalgeschütztes
      Gebäude mit großen Revitalisierungsmöglichkeiten, ebenso erworben, wie im
      Rahmen eines internationalen Wettbewerbs der Zuschlag für die Bebauung des
      Kö-Bogens in Düsseldorf erfolgte.

      Durch die Fertigstellung erster Projekte in den Beteiligungsgesellschaften
      beginnen die Anlaufverluste aus den Projektentwicklung in Erträge
      umzuschlagen. Sie ergänzen die erfolgreichen Projektentwicklungen unserer
      100%igen Tochtergesellschaft Zech Immobilien GmbH in Hamburg und Bremen.

      Mit den zugeflossenen finanziellen Ressourcen haben wir unsere strategische
      Ausrichtung wieder aufgenommen, Vereinbarungen mit örtlich gut vernetzten
      Projektentwicklungsgesellschaften einzugehen, um durch den so gegebenen
      Fühlungsvorteil in der Region Zugriff auf interessante Entwicklungen in der
      jeweiligen Region zu gewinnen.

      Die Projektentwicklung in Polen hat nach wie vor mit Widerständen zu
      kämpfen. Die Verwerfungen im polnischen Markt auf Grund der Finanzkrise
      sind erheblich. Der Verkauf bei dem fertiggestellten Projekt 'Casa Azul',
      bei dem wir 10 Reihenhäuser errichtet haben, geht schleppend. Der
      Grundstückserwerb 'Maryninstraße' wird rückabgewickelt. Das Objekt
      'Krasickiegostraße' ist wegen des fehlenden Baurechts noch nicht begonnen.
      Durch eine ausschließliche Finanzierung mit eigenen Mitteln sind insoweit
      keine Abhängigkeiten zu Banken entstanden, gleichzeitig fehlen aber durch
      den mangelnden Vertriebserfolg rückfließende Eigenmittel.

      Das Geschäftsfeld 'Property Management' hat die im Vorjahr erzielten
      Überschüsse auch im ersten Quartal 2009 halten können. Mit einem Ergebnis
      von rd. EUR 100.000 pro Quartal trägt es zum konstanten Cash flow bei,
      vermag aber aufgrund der Geschäftsgröße nur einen unterdurchschnittliche
      Beitrag zum Gesamtergebnis zu leisten.

      Die Deutsche Fonds Holding AG hat sich im ersten Quartal 2009 mit der
      Platzierung des Immobilienfonds 'Dresdner Bank, Stuttgart' erfolgreich
      geschlagen. Dagegen ist der Vertrieb des Fonds 'Indien II' aufgrund von
      konzeptionellen Veränderungen vorübergehend ausgesetzt worden. Die Privat
      Equity Fonds (Vermögensstrukturfonds) laufen mit unterschiedlicher
      Performance. Unbeschadet der jeweiligen Assetklassen bedarf es generell
      erheblicher vertrieblicher Bemühungen, um die gesetzten Ziele im Zuge der
      allgemeinen Unsicherheit über den Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung
      zu erreichen. Die Qualität der Produkte und das Standing der Gesellschaft
      stimmen jedoch zuversichtlich.

      IV. Chancen und Risiken

      Die Finanzmarktkrise, das sinkende Bruttosozialprodukt, die Verunsicherung
      der Bürger, die anstehenden Wahlen und die zunehmenden sozialen Konflikte
      geben derzeit kein gutes Umfeld für die von uns bearbeiteten
      Geschäftsfelder. Dennoch halten Märkte, bei den Risiken derzeit im
      Vordergrund stehen, auch erhebliche Chancen bereit. Durch unsere
      finanziellen Ressourcen und die Rückendeckung durch unseren Großaktionär
      wollen wir diese konsequent nutzen. Die genannte Projektentwicklung des
      Trophy-Buildings Kö-Allee in Düsseldorf ist dafür ein gelungenes Beispiel.
      Die Langfristigkeit solcher Core-Investments lässt die Chancen überwiegen,
      zukünftig erhebliche Erträge zu erzielen.

      Durch die in den Beteiligungsgesellschaften der PHOENIX Holding GmbH
      betriebenen Projektentwicklungen, die in der Vergangenheit außerordentliche
      Erfolge erbrachten, wollen wir weitere Erträge generieren. Diese sollten
      durch das erfahrene Team und dem damit in der Gesellschaft gebundenen
      Know-how realisierbar sein.

      Keine Einbrüche erwarten wir in dem von uns präferierten
      Premiumwohnungsbau. Hier rechnen wir mit konstant steigenden Erträgen. Die
      Investitionsbereitschaft in diese Assetklasse ist derzeit noch kaum
      beeinträchtigt und wird durch die gestiegene Präferenz, in Sachwerte zu
      investieren, gestützt.

      Insgesamt sind die Risiken zwar nicht zu unterschätzen, haben aber keinen
      bestandsgefährdenden Charakter. Wir sind zuversichtlich, sie wie in der
      Vergangenheit in ausreichender Form beherrschen zu können. Im Übrigen
      verweisen wir bezüglich dieser Risiken und Chancen auf den Geschäftsbericht
      2007. Wir werden sie im Geschäftsbericht 2008, der Ihnen im Juli des Jahres
      vorliegen dürfte, weiter konkretisieren.

      V. Ausblick

      Der bisherige Geschäftsverlauf für 2009 und die weiteren Projektionen
      lassen ein gutes Ergebnis für das laufende Jahr erwarten. Stabile
      Ertragsbringer sind die Verkäufe im Bauträgerbereich. Daneben liefern das
      Fondsgeschäft sowie das Property Management schwarze Zahlen ab. Chancen und
      Risiken halten sich bei gewerblichen Projekten die Waage. Guten
      Vermietungserfolgen bei im Bau befindlichen Projekten stehen fallende
      Preise im Verkauf gegenüber. Es wird deshalb im Einzelfall zu entscheiden
      sein, ob wir - wie in der Vergangenheit üblich - fertiggestellte Maßnahmen
      unmittelbar verkaufen.

      Eine zahlenmäßige Ergebnisprognose für 2009 wagen wir dennoch nicht. Noch
      sind die Unwägbarkeiten aus der wirtschaftlichen Entwicklung zu groß, um
      konkrete Zahlen veröffentlichen zu können. Wir sind jedoch zuversichtlich.

      Delmenhorst, den 12. Mai 2009

      Der Vorstand

      Uhde Krecker

      15.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 16:47:36
      Beitrag Nr. 39 ()
      25 Mio liquide Mittel hört sich schon mal ganz gut an.
      Die Jahreszahlen werden hoffentlich die rückwirkende Phoenix-Einbringung berücksichtigen, dann sieht man klarer.
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 17:03:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.186.090 von honigbaer am 15.05.09 16:47:36Das mit den Jahresabschluss 2008 kann noch dauern, da auch der Abschluss für 2007 nochmals überarbeitet (Einbringung rückwirkend zu Mitte 2007) werden muss....
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:06:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.186.275 von Muckelius am 15.05.09 17:03:24Da ist das Jahresergebnis 2008. Die planen doch glatt 10 Cent Dividende pro Aktie auszuschütten. :eek::D


      News - 16.06.09 17:53

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Jahresergebnis/Personalie

      16.06.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 16. Juni 2009

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Jahresergebnis 2008 und Ausblick / Veränderungen im Vorstand

      Der Vorstand hat die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses 2008 am
      heutigen Tag abgeschlossen.

      Die nach IFRS ermittelten Zahlen übertreffen die mit der ad hoc-Meldung vom
      04. Dezember 2008 bestätigten Zahlen aus der Zwischenmitteilung vom III.
      Quartal 2008 erheblich und weisen vorbehaltlich der Beurteilung durch die
      Wirtschaftsprüfer statt des prognostizierten Verlustes von bis zu EUR 6,0
      Mio. einen Jahresüberschuss von EUR 1,2 Mio. aus.

      Diese außerordentliche Ergebnisverbesserung von EUR 7,2 Mio. ist im
      wesentlichen der mit der Sach- und Barkapitalerhöhung erfolgten Einbringung
      der Phoenix Holding GmbH geschuldet, die nach dem Erfolg im
      Freigabeverfahren rückwirkend für das Jahr 2008 vorgenommen werden konnte.

      Der Jahresabschluss der Aktiengesellschaft nach handelsrechtlichen
      Grundsätzen zeigt einen Bilanzgewinn von EUR 5,5 Mio. und einen
      Jahresüberschuss von EUR 4,4 Mio. Der Vorstand wird auf der
      Hauptversammlung, die für den 09. September 2009 vorgesehen ist,
      vorschlagen, auf die dividendenberechtigten Aktien - für das Jahr 2008
      29.808.000 Stück - eine Dividende von EUR 0,10/pro Stück auszuschütten. Das
      entspricht bei dem derzeitigen Börsenkurs für die gewinnberechtigten Aktien
      einer Rendite von knapp 10 %.


      Für das Geschäftsjahr 2009 geht der Vorstand von einem dem Jahr 2008
      entsprechenden Ergebnis aus. Durch mehrere erfolgreich angelaufende und in
      der Umsetzung befindliche Projektentwicklungen wird in überschaubarer
      Zukunft trotz des wirtschaftlich schwierigen Umfelds, dem jedoch auch
      erhebliche Chancen immanent sind, mit deutlich steigenden Ergebnissen
      gerechnet. Die Segmente strukturierte Kapitalanlagen und Property
      Management werden dazu einen erkennbaren Beitrag leisten.

      Mit Wirkung zum 08. Juni 2009 ist Oliver Krecker als Vorstand aus der
      Gesellschaft in gegenseitigem Einvernehmen ausgeschieden, um sich neuen
      anspruchsvollen Aufgaben zuzuwenden. Die Gesellschaft dankt ihm für sein
      Engagement.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T: 04221 / 91 25 0

      H: 0172 / 67 67 633

      F: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstraße 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043

      16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:31:33
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.271 von Muckelius am 16.06.09 18:06:49Briefseite ist momentan anscheinend ziemlich leer....
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 20:52:28
      Beitrag Nr. 43 ()
      Also ich mach erstmal nichts auf der Briefseite.
      Wenn man schon mitten in der Krise neue Aktien beziehen muß, dann darf man sich auch erstmal ein paar Kursexplosionen erwarten. Bei 10 Cent Dividende kann man mit Verkaufen erstmal auf Kurs 1,50 oder 2 Euro warten.
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 10:34:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.405.789 von honigbaer am 16.06.09 20:52:28TSS zahlt nächste Woche 30 Cent Dividende. Kurs aktuell 2,15 Euro.
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 16:40:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.425.209 von Stoni_I am 19.06.09 10:34:22...heute bisher über 10000 Aktien auf Xetra umgesetzt. So viele wie schon lange nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 23:46:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      So lange der Geschäftsbericht nicht da ist, kann man schwer einschätzen, wo der Kurs hinläuft. Die Marktkapitalisierung über 100 Mio wird aber dafür sorgen, daß die Aufmerksamkeit weiter zunimmt.

      Und Innotec, schön und gut, aber eine Aktie kauft man gerne, wenn von der Dividende noch nichts bekannt ist. Den Ehrgeiz, möglichst hohe Dividenden zu kassieren, habe ich noch nie gehabt. Bei DIH war die Dividende zwar nicht abzusehen, aber daß DIH durch die Kapitalmaßnahmen in eine neue Dimension wächst, war schon klar.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 15:22:48
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.445.944 von honigbaer am 22.06.09 23:46:14Kling gut!

      :)

      News - 26.06.09 15:14

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vertrag

      26.06.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad - hoc - Mitteilung

      Delmenhorst, den 26. Juni 2009

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Geschäftsentwicklung
      Landmarkprojekt Düsseldorf - Kö-Bogen
      Kaufvertrag beurkundet

      Termingerecht ist es gelungen, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit zwei
      Projektgesellschaften, an denen die die developer Projektentwicklung GmbH,
      eine Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Immobilien Holding AG und diese
      selbst über eine Zwischenholding beteiligt sind, den Kaufvertrag mit der
      Stadt Düsseldorf zur Errichtung einer der spektakulärsten
      Projektentwicklungen in Düsseldorf am 25. Juni 2009 zu beurkunden. Der Rat
      der Stadt Düsseldorf hat am späten gestrigen Abend die Genehmigung zu
      diesem Vertrag erteilt, der damit rechtswirksam ist.

      Die City der Landeshauptstadt erhält mit der Bebauung nach den Plänen des
      berühmten Architekten Daniel Libeskind ein neues Gesicht. Vorausgegangen
      waren intensive Verhandlungen über eine Finanzierung durch ein
      Bankenkonsortium, die rechtzeitig vor Unterzeichnung der Verträge mit der
      Landeshauptstadt Düsseldorf zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht
      werden konnten. Der Eigenkapitaleinsatz der Deutsche Immobilien Holding AG
      beträgt, angemessen zum Gesamtvolumen, mehr als 70 Mio. EUR, die zum Teil
      durch die Zech Group GmbH bereitgestellt wurden und u.a. zur Unterlegung
      einer Bürgschaft gegenüber der Stadt Düsseldorf von 120 Mio. EUR dienten.

      Damit setzt in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten der DIH-Konzern Maßstäbe
      und schafft die Voraussetzungen für einen sprunghaften Ergebnisanstieg in
      den kommenden Jahren.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      Tel.: 04221 - 9125 0
      0172 - 6767633

      Fax: 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043

      26.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 16:30:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      schafft die Voraussetzungen für einen sprunghaften Ergebnisanstieg in den kommenden Jahren
      :):)
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 23:02:40
      Beitrag Nr. 49 ()
      Der Kurs kommt jeden Tag weiter voran - 1,70 jetzt schon.
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 17:41:55
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.527.628 von honigbaer am 06.07.09 23:02:40...unter geringen Umsätzen wird die 2 Euro-Marke angekratzt
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 15:37:21
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.633.794 von Muckelius am 23.07.09 17:41:55aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft
      Bremen
      – ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304) –
      – ISIN DE 000A0K PLM7 (WKN: A0K PLM) –

      Ordentliche Hauptversammlung
      der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft
      am 9. September 2009 in Delmenhorst.



      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
      am Mittwoch, den 9. September 2009, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr)



      findet im Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, unsere
      ordentliche Hauptversammlung


      statt, zu der wir Sie einladen.


      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2008, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 5.798.054,30 so zu verwenden, dass eine Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 29.808.000,00, eingeteilt in 29.808.000 Stückaktien – insgesamt EUR 2.980.800 – ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag von EUR 2.817.254,30 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung
      neuen genehmigten Kapitals

      Die Satzung sieht in § 5 Abs. 3 - 5 eine Ermächtigung des Vorstands vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2012 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmalig oder mehrmalig, jedoch insgesamt höchstens um EUR 14.900.000,00 zu erhöhen. Diese Ermächtigung soll aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demnach vor zu beschließen:


      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital um bis zu EUR 35.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage bis einschließlich 8. September 2014 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, als aufgrund des Bezugsverhältnisses bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ein nicht verwertbarer Spitzenbetrag entsteht. Im Fall der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital gegen Sacheinlage ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Die von der Hauptversammlung vom 30. August 2007 erteilte Ermächtigung des Vorstands, in der Satzung niedergelegt in § 5 Abs. 3 - 5, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2012 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 14.900.000,00 zu erhöhen, wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung des neuen genehmigten Kapitals in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben.

      Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung dieses genehmigten Kapitals so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Aufhebung gleichzeitig mit der Eintragung des mit diesem Tagesordnungspunkt zu beschließenden genehmigten Kapitals eingetragen wird.

      § 5 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital um bis zu EUR 35.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 35.000.000 Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage bis einschließlich 8. September 2014 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Bei der Kapitalerhöhung aus diesem genehmigten Kapital gegen Bareinlage ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, als aufgrund des Bezugsverhältnisses bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ein nicht verwertbarer Spitzenbetrag entsteht. Im Fall der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital gegen Sacheinlage ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Über die Ausgabe der neuen Aktien, die Inhalte der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Vergütung des Aufsichtsrats

      Die Anforderungen und die Pflichten des Aufsichtsrats sind in erheblichem Umfang angestiegen. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats als auch die Notwendigkeit stetiger Qualifizierungen machen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld eine deutlich höhere Intensität der Aufsichtsratsarbeit notwendig.

      Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 15 Abs. 1 der Satzung unter Aufhebung der bisherigen Regelungen wie folgt neu zu fassen:


      „Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer zu rechnen ist, für das einzelne Mitglied eine jährliche, zum Tag der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr beschließt, zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 12.500,00. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung von EUR 250,00 für je EUR 0,01 Dividende, soweit diese EUR 0,04 je Stückaktie übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Beträge, sein Stellvertreter das 1,5fache. Scheidet ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahrs aus dem Aufsichtsrat aus, so wird die Aufsichtsratsvergütung für dieses und für das an seine Stelle tretende Mitglied nach dem Verhältnis der Zeit berechnet.

      Soweit eine D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen wird, übernimmt deren Kosten die Gesellschaft.“

      Diese Regelung gilt erstmals für das zum Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister laufende Geschäftsjahr.
      7.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung
      in Anpassung an das bevorstehende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG)

      Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie liegt als Regierungsentwurf vor; mit einem Inkrafttreten wird in der 2. Jahreshälfte 2009 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2010 gerechnet. Das ARUG wird u.a. Änderungen der Fristen der Einberufung und der Teilnahmevoraussetzungen für die Hauptversammlung einführen. Um mögliche Unklarheiten bei der Einberufung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung zu vermeiden, soll die Satzung der Gesellschaft die Gesetzesänderungen bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten des ARUG abbilden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 wie folgt zu ändern:

      § 17 Abs. 1 erhält aufschiebend bedingt durch das Inkrafttreten des ARUG folgende Fassung:


      „Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt, soweit das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit einer Frist von mindestens 36 Tagen vor dem Tage der Hauptversammlung. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitgerechnet.“

      § 17 Abs. 2 und 3 werden aufschiebend bedingt durch das Inkrafttreten des ARUG durch folgende Regelung ersetzt:


      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine vom depotführenden Institut in Textform erstellte, in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung jeweils mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet.“

      Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 17 Abs. 2 und 3 der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Etwaige Abweichungen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung zu der Fassung nach dem Regierungsentwurf sollen dem insoweit nicht entgegenstehen, als es sich bei den Abweichungen um solche handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
      8.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.


      Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

      Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG

      Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, das gemäß § 5 der Satzung bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und in geänderter Form neu zu beschließen. Die Ermächtigung für das genehmigte Kapital ist befristet bis zum 29. August 2012. Es umfasst jedoch nur einen Betrag von EUR 14.900.000,00. Um die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung umfänglich ausnutzen zu können, hält es jedoch der Vorstand für notwendig, ein genehmigtes Kapital zu schaffen, das sich an die durch das bestehende Grundkapital gegebene Möglichkeit anlehnt. Außerdem ist dadurch schon jetzt ein Zeitraum zur Durchführung von Kapitalmaßnahmen geschaffen, der bis in das Jahr 2014 reicht und damit langfristig für eventuelle Kapitalmaßnahmen eine hohe Flexibilität gewährleistet.

      Im Falle einer Bareinlage aus dem genehmigten Kapital gibt es zum Ausschluss des Bezugsrechts keine Möglichkeit, abgesehen von Spitzenbeträgen. Dieser Ausschluss ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Ausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Die Maßnahme dient demnach der Praktikabilität. Vorstand und Aufsichtsrat halten einen Ausschluss des Bezugsrechts für sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Bei Sachkapitalerhöhungen soll es zulässig sein, das Bezugsrecht in voller Höhe auszuschließen. Dies entspricht üblichen Usancen und ist bei Sacheinlagen durchweg erforderlich. Die Gesellschaft steht in einer schwierigen Zeit im Wettbewerb, sieht jedoch auch erhebliche Chancen. Sie muss in dieser Zeit des Umbruchs die Möglichkeit haben, auf sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel zu reagieren, um ihre Position zu verbessern. Dabei wird sie zum Erwerb anstehende Unternehmen bzw. Vermögensgegenstände marktorientiert bewerten. Als Gegenleistung kann es zweckmäßig sein, Aktien zu gewähren und damit den Abfluss von liquiden Mitteln zu verhindern. Im Übrigen entspricht es häufigen Vorgaben, dass beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen die Veräußerer darauf bestehen, an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt zu werden. Die Erfahrungen des Marktes zeigen, dass im Besonderen interessante Beteiligungen eine flexible Herangehensweise erforderlich machen und solche Akquisitionen die kurzfristige Beschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft voraussetzen.

      Der Vorstand verfolgt derzeit keine konkreten Projekte, für die von dem neuen genehmigten Kapital Gebrauch gemacht werden soll. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall prüfen, ob die Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage im Interesse der Gesellschaft und damit im Interesse der Aktionäre ist. Dies wird in jedem Fall voraussetzen, dass die ausgegebenen Aktien in angemessenem Verhältnis zum Wert der zu erwerbenden Beteiligung stehen. Die vorgesehene Ermächtigung zu einem vorgesehenen Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft die notwendige Entscheidungsfreiheit geben, um sich bietende Chancen schnell nutzen zu können.

      Der Vorstand wird sich bei den auszugebenden Aktien am Börsenkurs orientieren, jedoch keine strikte Anlehnung vornehmen, um erzielte Verhandlungsergebnisse im Einzelfall nicht zu gefährden. Der Ausgabekurs wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft festgelegt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding – Aktiengesellschaft – insgesamt 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren in der Hauptversammlung ebenso viele Stimmrechte.

      Teilnahme an der Hauptversammlung / Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 19. August 2009, 0.00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 2. September 2009, 24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen:


      Deutsche Immobilien Holding – AG –
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA
      Am Markt 14 - 16
      28195 Bremen
      Fax: + 49 / 421 / 36 03 153

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 9 AktG oder in § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen; Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden.

      Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach Maßgabe der schriftlichen Weisungen vertreten zu lassen. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur schriftlich erteilt werden (also nicht per Telefax oder E-Mail) und müssen bis spätestens zum 8. September 2009 (Zugang bis 12.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter oben benannter Adresse eingegangen sein. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgemäß abzustimmen.

      Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Alle vorgenannten Formen der Teilnahme, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge (auch Gegenanträge) von Aktionären werden nur berücksichtigt, wenn sie gerichtet sind an:


      Deutsche Immobilien Holding – AG –
      – Vorstand –
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Fax: +49 / 4221 / 91 25 35

      Die Gesellschaft wird alle bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung eingegangenen und zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet veröffentlichen unter:

      http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver…

      Vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Deutsche Immobilien Holding AG, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen:

      TOP 1 und 2 der Tagesordnung,

      Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Holding AG und Konzernjahresabschluss zum 31.12.2008, zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB,

      TOP 5 der Tagesordnung,

      schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

      Die vorgenannten Unterlagen können auch vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
      http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.



      Delmenhorst, im Juli 2009

      Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Uhde
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 17:29:58
      Beitrag Nr. 52 ()
      Der Geschäftsbericht ist auch Online.

      Die HV Einladung ist ja unspektakulär. 10 Cent Dividende und genehmigtes Kapital 35 Mio auf Vorrat.
      AR Vergütung.
      Was ist da im SDAX so üblich?
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 10:39:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.688.694 von honigbaer am 31.07.09 17:29:58was ist vom Geschäftsbericht zu halten?
      ich seh da nicht recht durch.

      meine gehaltenen Aktien werde ich nach fast Total-Verlust evtl. verschenken müssen. Denn nach Abzug von Verkaufsgebühren wird kaum was bleiben -

      allerdings muss ich hierzu sagen, dass ich die Vorgängerin STEUCON
      nach Empfehlung gekauft habe (50 Stck zu 94 DM im Jahre 1997)
      Nun nach 10 Jahren habe ich umgetauschte 25 Stck. DIH zu 1,8 € =
      ca. 46 € Wert vor KapErh!!
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 16:57:07
      Beitrag Nr. 54 ()
      Die Kapitalerhöhung hättest Du natürlich mitmachen müssen.
      Dann würde es anders aussehen.

      Der Geschäftsbericht, ehrlich gesagt, so genau habe ich da noch gar nicht reingeschaut. Interessant ist doch offenbar, daß man aus dem Bauträgergeschäft erhebliche Gewinne aus den einzelnen Projekten ziehen kann. Und daß man auch über die nötigen Mittel verfügt, um die erforderliche Finanzierung zu bekommen. Scheinbar hat auch die eingebrachte Phoenix einiges Geld mitgebracht, was so zum Zeitpunkt des Einbringungsbeschlusses noch bezweifelt werden konnte. Offenbar erwartet das Unternehmen selbst, daß die Zahlung von Dividenden dauerhaft möglich ist, bei 10 Cent je Aktie wäre der Kurs allemal gerechtfertigt.

      Außerdem ist bei geringem Streubesitz doch eher zu erwarten, daß das Unternehmen Erfolge vorweisen wird, dann kann eine Ausweitung des Streubesitzes erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 21:17:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.847.787 von honigbaer am 25.08.09 16:57:07danke für die Antwort

      "die KapErh hätte ich wohl mitmachen müssen"

      ich denke die in der KapErh erworbenen Aktien wurden zumeist versilbert, deshalb kam mE kein höherer Kurswert zustande

      Meine ca 2500 € sehe ich nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 16:18:24
      Beitrag Nr. 56 ()
      Nee, die jungen Aktien A0WMHM sind noch gar nicht handelbar, jedenfalls nicht an der Börse. Aber die wurden auch nur in geringem Umfang von Streubesitzaktionären bezogen, deshalb ist ja der Streubesitz auf nur noch 1,72% gesunken.
      Avatar
      schrieb am 09.09.09 17:09:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.865.483 von honigbaer am 27.08.09 16:18:24Heute ist Tag der Hauptversammlung. Einige Zeilen zum Geschehen in den nächsten Tagen fände ich echt sehr nett. Ein Bericht zum Halbjahr wurde auch noch nicht veröffentlicht...
      Avatar
      schrieb am 09.09.09 17:11:38
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.947.809 von Muckelius am 09.09.09 17:09:28...GSC-Research wird wohl einen Bericht schreiben:

      HV-Termin Details

      Termin / Uhrzeit: 09.09.2009 11:00 Uhr
      PLZ /Ort: Delmenhorst
      Versammlungsort: Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst
      Besuch von GSC: Ja
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 14:51:48
      Beitrag Nr. 59 ()
      Scheint ganz überzeugend gewesen zu sein, die HV. Der Kurs ist ja trotz des Dividendenabschlags höher.
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 15:19:28
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.954.674 von honigbaer am 10.09.09 14:51:48kleine Verschiebung von Aktien innerhalb des Zech-Imperiums....


      DGAP-DD: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft deutsch


      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      ---

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Name: Zech
      Vorname: Kurt

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE 0007473043
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 07.09.2009
      Kurs/Preis: 1,80
      Währung: EUR
      Stückzahl: 12500000
      Gesamtvolumen: 22500000
      Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 10.09.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 10035






      DGAP-DD: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft deutsch


      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      ---

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: Zech Group GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE 0007473043
      Geschäftsart: Kauf
      Datum: 07.09.2009
      Kurs/Preis: 1,80
      Währung: EUR
      Stückzahl: 12500000
      Gesamtvolumen: 22500000
      Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 10.09.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 10034
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 15:25:29
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.954.895 von Muckelius am 10.09.09 15:19:28News - 10.09.09 15:23

      DGAP-Stimmrechte: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)


      10.09.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Die Zech Group GmbH, Bremen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      10.9.2009 mitgeteilt, dass Herr Kurt Zech, Marcusalle 33, 28359 Bremen,
      12.500.000 Aktien an der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft,
      Lahusenstraße 25, 27749 Delmenhorst, mit Wirkung zum 7. September 2009 auf
      die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen übertragen hat,
      deren Alleingesellschafter Herr Kurt Zech ist.

      Vor diesem Hintergrund teilte uns die Zech Group GmbH, August-Bebel-Alle 1,
      28329 Bremen, gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749
      Delmenhorst, Deutschland, am 7. September 2009, den Schwellenwert von 3%,
      5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem
      Tag 79,51% beträgt, was 55.658.778 Stimmrechten entspricht. 79,51% der
      Stimmrechtsanteile (entspricht 55.658.778 Stimmrechten) gehören der Zech
      Group GmbH unmittelbar.

      10.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -----------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 15:28:18
      Beitrag Nr. 62 ()
      Vorbereitung einer Konzernierungsmaßnahme oder nur steuerliche Verlustrealisierung für Kurt Zech:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 16:23:42
      Beitrag Nr. 63 ()
      Verlustrealisierung, ich weiß nicht, Verluste muß man ja auch mit Gewinnen verrechnen können. Vielleicht geht es mehr um die Zukunft, da wäre die Gewinnrealisierung bei der GmbH steuerlich günstiger. DAs würde meine Erwartung bestätigen, daß der Streubesitz zu höheren Kursen ausgeweitet werden soll. Würde man DIH tatsächlich komplett übernehmen wollen, hätte man vorher schon 95% zusammenbringen können zwecks Squeeze-out, das steckt wohl nicht dahinter.
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 10:30:48
      Beitrag Nr. 64 ()
      Bei einem Anteil dieser Größe dürfte der Verlust gewerblicher Natur sein und somit mit jedem Einkommen verrechenbar....
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 20:13:06
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.960.590 von schaerholder am 11.09.09 10:30:48alle Infos zum Projekt Kö-Bogen gibt es hier:

      http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6-Bogen

      http://www.koe-bogen.info/
      Avatar
      schrieb am 15.09.09 14:51:58
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.965.519 von Muckelius am 11.09.09 20:13:06Korrekturmeldung:


      News - 15.09.09 14:37

      DGAP-Stimmrechte: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) - Korrekturmitteilung zur Mitteilung
      vom 9. September 2009 -


      15.09.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
      - Korrekturmitteilung zur Mitteilung vom 9. September 2009 -

      Herr Kurt Zech, Marcusalle 33, 28359 Bremen, hat 12.500.000 Aktien an der
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749
      Delmenhorst, mit Wirkung zum 7. September 2009 auf die Zech Group GmbH,
      August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen übertragen, deren Alleingesellschafter
      Herr Kurt Zech ist.

      Vor diesem Hintergrund teilte uns die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee
      1, 28329 Bremen, gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG am 14.9.2009 mit, dass der
      Stimmrechtsanteil der Zech Group GmbH an der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749 Delmenhorst, Deutschland, am 7.
      September 2009, den Schwellenwert von 75% überschritten hat und zu diesem
      Tag 79,51% beträgt, was 55.658.778 Stimmrechten entspricht. 79,51% der
      Stimmrechtsanteile (entspricht 55.658.778 Stimmrechten) gehören der Zech
      Group GmbH unmittelbar.

      15.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 15.09.09 15:03:41
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.982.402 von Muckelius am 15.09.09 14:51:58News - 15.09.09 14:19

      DGAP-Stimmrechte: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) - Rücknahme der Mitteilung vom 9.
      September 2009 -


      15.09.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
      - Rücknahme der Mitteilung vom 9. September 2009 -

      Herr Kurt Zech, Marcusalle 33, 28359 Bremen, hat uns am 14.9.2009
      mitgeteilt, dass er seine Stimmrechtsmitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG an
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749
      Delmenhorst, vom 09.09.2009 zurück nimmt.

      Kurt Zech, Marcusalle 33, 28359 Bremen, teilte uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 22
      Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG am 14.9.2009 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Lahusenstraße 25, 27749
      Delmenhorst, Deutschland, am 7. September 2009 weiterhin den Schwellenwert
      von 75% überschritten hat und zu diesem Tag 93,47% beträgt, was 65.431.198
      der Stimmrechte entspricht.

      a. 13,96% der Stimmrechtsanteile (entspricht 9.772.420 Stimmrechten)
      gehören Herrn Kurt Zech unmittelbar.

      b. 79,51% der Stimmrechtsanteile (entspricht 55.658.778 Stimmrechten) sind
      Herrn Kurt Zech gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Herrn
      Kurt Zech zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes
      Tochterunternehmen von Herrn Kurt Zech, dessen Stimmrechtsanteil an der
      Deutschen Immobilien Holding Aktiengesellschaft 3% oder mehr beträgt,
      gehalten:
      Zech Group GmbH, August-Bebel-Alle 1, 28329 Bremen.

      15.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 08:01:18
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.982.500 von Muckelius am 15.09.09 15:03:41Ein Bericht über die Hauptversammlung wurde nun auf der Homepage von gsc-research.de veröffentlicht und ist dort kostenpflichtig abrufbar.

      Überschrift:

      "HV-Bericht Deutsche Immobilien Holding AG
      Auf dem Weg zu einem nationalen Player"
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 16:24:28
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.062.231 von Muckelius am 26.09.09 08:01:18in der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journal findet sich ein Artikel über die DIH AG. Überschrift: "Der Grundstein für die operative Wende ist gelegt - HV-Klagen anderthalb Jahre lang mit Bestandsgeschäft ausgesessen"
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 18:01:53
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.105.139 von Muckelius am 02.10.09 16:24:28Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vorabbekanntmachung
      über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      16.10.2009

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft bekannt,
      dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
      Bericht: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr)
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 19.10.2009
      Deutsch: http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/zwischenbericht.php





      16.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 16:06:40
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.195.445 von Muckelius am 16.10.09 18:01:53Bericht zum 1. Halbjahr 2009 ist endlich online:


      http://www.dih-ag.de/_pdfs/zwischenbericht-1.Halbjahr-2009.p…
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 19:26:04
      Beitrag Nr. 72 ()
      Außer, daß Unsummen in das Kö-Bogenprojekt investiert werden, kann ich da nicht viel herauslesen. Aus einem Verkauf in Stuttgart winkt dann wohl demnächst mal ein Gewinn. Also an abwechselnd Langeweile und dann Abrechnungsergebnis aus irgend einem Projekt, wird man sich wohl gewöhnen müssen. Das Handelsblatt hatte neulich nochmal was zum Kö-Bogen, Düsseldorf sei wohl schuldenfrei und habe ein eigenes Konjunkturprogramm. Umliegende Lagen würden durch das Projekt eher aufgewertet und zu viel Handelsfläche wird nicht befürchtet. Also vielleicht gibt es danach Anschlußprojekte und wenn alles richtig kalkuliert ist, sollte nichts schief gehen. Bis zur Erntekönnen da aber wohl 2 Jahre oder mehr vergehen?!
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 14:18:25
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.208.190 von honigbaer am 19.10.09 19:26:04News - 06.11.09 10:49

      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Personalie

      06.11.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

      Eckhard Rodemer tritt in den Vorstand der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft ein

      Delmenhorst, 6. November 2009. Der Aufsichtsrat der Deutsche Immobilien
      Aktiengesellschaft (ISIN:DE 0007473043) hat Eckhard Rodemer (49) mit
      Wirkung zum 1. Januar 2010 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Die von
      ihm zu übernehmenden Aufgaben wird der Aufsichtsrat im gemeinsamen
      Einvernehmen festlegen.

      Herr Rodemer sammelte Erfahrungen bei nationalen und internationalen Banken
      im Bereich der Immobilienfinanzierung sowie als Vorstand bei
      börsennotierten Immobilien AG's in Berlin und Köln.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      Tel.: 04221 - 9125 0
      0172 - 4240233

      Fax: 04221 - 9125 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstr. 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043

      06.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
      www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 20:42:33
      Beitrag Nr. 74 ()
      Zech Group übernimmt Hochtief in Brasilien

      Bremen (hö). Das international tätige Bremer Unternehmen Zech Group (Sparten Bau, Immobilien-Projektentwicklung, Umwelt/Technologie, Industrie sowie Hotels) übernimmt die Mehrheit an der Hochtief do Brasil in São Paulo, dem brasilianischen Tochterunternehmen der Hochtief AG mit Sitz in Essen. Damit treibt die mittelständische Unternehmensgruppe von Inhaber Kurt Zech ihr stetiges Wachstum weiter voran. Zech hatte das Familienunternehmen 1978 von seinem Vater übernommen und es inzwischen zur Firmen-Gruppe ausgebaut.
      Mit der Übernahme wächst das 100 Jahre alte Traditions-Unternehmen um 1500 Mitarbeiter auf insgesamt 4200 Beschäftigte. Hochtief do Brasil habe in der Vergangenheit Projekte für nationale und internationale Kunden in den Segmenten Infrastruktur, Industrie sowie Gewerbe- und Wohnungsbau realisiert, heißt es in einer Mitteilung des Bremer Unternehmens. Außerdem biete es Facility-Management-Dienstleistungen an. Die Hochtief AG wird an Hochtief do Brasil mit einem Minderheitsanteil beteiligt bleiben.

      © Copyright Bremer Tageszeitungen AG Ausgabe: Verdener Nachrichten Seite: 17 Datum: 04.12.2009
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 16:20:04
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.513.303 von Stoni_I am 04.12.09 20:42:33
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vorabbekanntmachung
      über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      28.12.2009

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft bekannt,
      dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 30.12.2009
      Deutsch: http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/zwischenmitteilunge…





      28.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 15:55:35
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.894 von Muckelius am 28.12.09 16:20:04Was ist den hier heute los? Auf Xetra wurden bisher über 15000 Aktien gehandelt. Soviele wie schon lange nicht. Der Aktienkurs ist auch schön im Plus!
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 19:33:04
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.642.109 von Muckelius am 29.12.09 15:55:35zum Stand Kö Bogen anbei etwas aus der lokalen Presse:

      Bauantrag eingereicht
      Kö-Bogen: Developer reichen Bauantrag ein
      zuletzt aktualisiert: 19.12.2009 - 15:28

      Düsseldorf (RP) Es geht voran beim Kö-Bogen: Das Team um „Developer“-Chef Stefan Mühling hat gestern den Bauantrag bei der Stadt eingereicht. Stichtag für die Abgabe des Antrags ist der 28.Dezember - sechs Monate, nachdem der Düsseldorfer Projektentwickler den Vertrag für den Kauf des Grundstücks Jan-Wellem-Platz unterzeichnet hat.

      Die Stadt hatte das Areal, auf dem bis Ende 2013 zwei Neubauten nach einem Entwurf von Daniel Libeskind entstehen sollen, für 46 Millionen Euro verkauft. „Die Developer“ investieren insgesamt 300 Millionen Euro.

      „Bereits zehn Tage vor Ablauf der Frist haben wir den vier Aktenordner umfassenden Bauantrag in elffacher Ausführung bei der Stadt eingereicht“, betonte Mühling. Stadtplanungsdezernent Gregor Bonin sieht durch dadurch das Vertrauen, „in den von uns ausgewählten Partner“ bestätigt. „Das Projekt läuft bestens, die Stadt freut sich sehr über diese positive Entwicklung“, so Bonin.

      Die beiden Gebäude auf dem Jan-Wellem-Platz und die Untertunnelung des Bereichs zwischen Berliner, Heinrich-Heine- und Maximilian-Weyhe-Allee gehören zum ersten Bauabschnitt des Projekts. In einem zweiten Schritt soll die Hochstraße Tausendfüßler abgerissen und der Autoverkehr zwischen Tuchtinsel und Johanneskirche ebenfalls durch Tunnel geleitet werden.

      Das gesamte Areal wird nach Ideen des Architekten Juan Pablo Molestina und des Landschaftsarchitekten Thomas Fenner neu gestaltet.
      Quelle: RP

      http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachri…
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 19:35:08
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.642.109 von Muckelius am 29.12.09 15:55:35gleiche Quelle:


      Kö-Bogen
      2010 geht es los
      VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 22.12.2009 - 07:06

      Düsseldorf (RPO) Die Vorarbeiten für das Projekt, bei dem auf dem Jan-Wellem-Platz zwei Neubauten nach einem Entwurf von Daniel Libeskind entstehen, laufen bereits. Nach Karneval soll die Baugrube ausgehoben und in einem zweiten Schritt – vermutlich 2012 – die Hochstraße abgerissen werden.

      Die gute Nachricht kam noch rechtzeitig vor Weihnachten: Der Projektentwickler "Die Developer" hat für den ersten Bauabschnitt des Kö-Bogens zehn Tage vor Fristablauf den Bauantrag gestellt. Das heißt: Es geht voran bei dem Projekt, das allein im ersten Teil ein Investitionsvolumen von 300 Millionen Euro hat.

      Dabei werden auf dem Jan-Wellem-Platz nach einem Entwurf des Architekten Daniel Libes- kind zwei Neubauten errichtet und der Verkehr in dem Bereich durch Tunnel geführt. Im zweiten Bauabschnitt soll die Hochstraße Tausendfüßler abgerissen, der Autoverkehr ebenfalls unterirdisch geführt und der komplette Bereich neu gestaltet werden. Im Folgenden der zeitliche Ablauf:

      Erster Bauabschnitt

      Verkehr Mit Beginn des neuen Jahres rücken Stadtwerke und Rheinbahn auf dem Jan-Wellem-Platz an, um Leitungen und Schienen zu verlegen. Die Gleise der Straßenbahn zwischen Blumenstraße und Heinrich-Heine-Allee rücken näher an die Häuserfront am Jan-Wellem-Platz heran, ebenso die heutige Straßenbahnhaltestelle. So bleibt es, bis die Wehrhahn-Linie 2014 den Betrieb aufnimmt.

      Die Bus-Stopps wurden bereits an Berliner Allee und Heine-Allee verlegt. "Der Straßenbahnbetrieb soll, mit Einschränkungen, während der gesamten Bauphase aufrechterhalten bleiben", sagt Andrea Blome, Leiterin des Amts für Verkehrsmanagement. Dies gelte für die Ost-West- wie für die Nord-Süd-Verbindungen. Ende Februar wird die Wendeschleife auf dem Jan-Wellem-Platz außer Betrieb genommen. Ersatz sind die Gleiseckverbindung an der Ecke Nord-/ Fischerstraße sowie der Spichernplatz, wo ein neues Gleis angelegt wird.

      Bauarbeiten Der Bauantrag wird laut Planungsdezernent Gregor Bonin auf Basis des geltenden Bebauungsplans geprüft. "Wir werden in der gesamten Bauphase mit dem Investor im Gespräch sein", betont Bonin, "auch bei Detailfragen wie dem Fassaden-Anschluss der Brücke zwischen den Gebäuden."

      Ebenso bei der Illumination oder der Integration von Werbe-Elementen der künftigen Läden. Ab Mitte Februar wird auf dem Jan-Wellem-Platz die Baugrube ausgehoben. Der Investor ist neben dem Hochbau für die 800 Stellplätze fassende Tiefgarage sowie das Tunnelstück unter den Gebäuden zuständig, die Stadt für die Tunnelanschlüsse. "Damit beginnen wir im Oktober 2010, damit die Neubauten vertragsgemäß im Herbst 2013 in Betrieb genommen werden können", so Bonin. Sobald der Tunnel fertig sei, könne der Hochbau starten.

      Zweiter Bauabschnitt

      Verfahren Parallel zu den Bauarbeiten für den ersten Abschnitt arbeiten die Stadtplaner am Bebauungsplan für den zweiten Teil des Kö-Bogens. Im ersten Quartal 2010 soll der Fachausschuss darüber entscheiden, 2011 soll das gesamte Planverfahren abgeschlossen sein.

      "Dann wird auch endgültig über die Denkmalwürdigkeit des Tausendfüßlers entschieden sein", sagt Bonin. Der Abriss der Hochstraße erfolge nur im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden. "Auf dieser Basis können wir im ersten Quartal 2012 mit dem Abriss beginnen."    

       Bauarbeiten Gemäß des Entwurfs des Architekten Juan Pablo Molestina und des Landschaftsarchitekten Thomas Fenner, Sieger des städtebaulichen Wettbewerbs, soll zwischen dem Thyssen-Hochhaus und der Johanneskirche ein begrünter Boulevard entstehen. Am Gustaf-Gründgens-Platz sollen Häuser mit Wohnnutzung ab der zweiten Etage, auf der Tuchtinsel ein Hochhaus und ein Gebäuderiegel geplant. Mitte 2014 soll auch dieser Abschnitt abgeschlossen sein.
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 19:43:05
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.642.109 von Muckelius am 29.12.09 15:55:35ein weiteres aktuelles Projekt an dem die Deutsche Immobilien über die Beteiligung "die developer" beteiligt ist:

      http://www.lighthouse-duesseldorf.de
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 15:19:32
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.643.747 von Muckelius am 29.12.09 19:43:05..sofern es jemanden hier interessiert, anbei die News von heute vormittag.

      News - 30.12.09 10:00

      DGAP Zwischenmitteilung: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
      30.12.2009
      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Bremen
      Zwischenmitteilung zum III.
      Quartal 2009
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304
      ISIN DE 0007473043
      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,
      über das dritte Quartal 2009 und den bis zur Erstattung der Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:
      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
      Entgegen den deutlich schlechteren Prognosen wird 2009 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 5,3 % erwartet. Eine Trendumkehr zeichnet sich jedoch ab. Der Ausblick für 2010 lässt ein Wachstum von deutlich über 1 % erwarten. Der seit Monaten steigende Ifo-Geschäftsklimaindex, der die Erwartungshaltung für die kommende Entwicklung widergibt, stärkt diese Perspektiven. Dennoch bleibt erhebliche Unsicherheit. Ein nach wie vor niedriger, wenn auch auf Erholungskurs befindlicher Export, und eine gebremste Investitionsbereitschaft stehen einem nach wie vor starkem Konsum gegenüber. Die im Nachlauf zu der schwächelnden Wirtschaft prognostizierte steigende Arbeitslosigkeit wird darauf einen bremsenden Effekt haben. Weitere Erholungstendenzen über das Jahr 2010 hinaus könnten demnach ausbleiben bzw. nur geringer ausfallen.
      Gefahren drohen der Geldwertstabilität von der zur Unterstützung der Wirtschaft in starkem Maß in den Markt gegebenen Liquidität. Noch sind jedoch keine Zeichen einer inflationären Entwicklung zu erkennen.
      II. Entwicklung des Immobilienmarktes
      Nach einem schwachen Auftakt hat das Transaktionsvolumen bei den gewerblichen Immobilien im 3. Quartal wieder angezogen, so dass insgesamt rd. 7 Mrd. EUR gehandelt wurden. Die Transaktionen beziehen sich mehr und mehr auf die von institutionellen Anlegern präferierten Core-Investments in deutschen Großstädten. Insgesamt ist das Volumen jedoch im Verhältnis zu den Vorjahren rückläufig, da die Anforderungen hoch und eigenkapitalschonende Gestaltungen selten sind. Der Mietmarkt in guten bis sehr guten Lagen ist stabil. Deutliche Abschläge bei Mietzinsen und ein wachsender Leerstand wird bei schwächeren Lagen erkennbar.
      Auf dem wohnwirtschaftlichen Sektor sind Portfolio-Transaktionen nach wie vor gering. Der Wohnungsmarkt selbst ist jedoch stabil. Im Einzelverkauf sind in den Agglomerationen keine Preisreduktionen erkennbar. Die Mieten haben in den Großstädten überproportional (z.B. Hamburg 10,6 %, Bremen 7,1 %, München 4,4 %) zugelegt und erreichen im Durchschnitt eine Steigerung von 0,9 %.
      III. Geschäftsentwicklung
      Sowohl im wohnungswirtschaftlichen als auch im gewerblichen Bereich haben die vielfältig angeschobenen Entwicklungen zu Erfolgen geführt. Insgesamt trägt demnach das Segment Projektentwicklung trotz weiter wachsenden Volumens mit daraus folgenden Anfangsverlusten deutliche Früchte. Neben den Projektentwicklungen unserer Tochtergesellschaft Zech Immobilien GmbH generieren die Beteiligungen die developer Projektentwicklung GmbH, Phoenix Holding GmbH sowie DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG zu den Erträgen bei. Die Strategie, mit regional gut vernetzten Initiatoren gemeinsame Gesellschaften zu gründen und diese finanziell für Projektentwicklungen auszustatten, ist erfolgreich weitergeführt worden. Durch die regionalen Fühlungsvorteile und die besonderen Marktkenntnisse können wir erhebliche Wettbewerbsvorteile nutzen.
      Durch die plangemäße Fertigstellung des Einkaufszentrums Meckelfeld bei Hamburg und dessen fast vollständiger Vermietung haben wir den Grundstein für einen späteren Verkauf gelegt. Das unter Mitwirkung der Zech Immobilien GmbH verwirklichte Projekt erwirtschaftet einen deutlichen Liquiditätsüberschuss und dürfte zu interessanten Konditionen im nächsten Jahr vermarktet werden können. Mit einem Entwurf für ein Einkaufszentrum in Delmenhorst haben wir uns an einem Wettbewerb mit einem Partner beteiligt. Wir rechnen uns gute Chancen aufgrund unserer besonderen Erkenntnis des für uns heimischen Marktes aus.
      Die die developer Projektentwicklung GmbH hat nach dem Baubeginn für das Projekt Lighthouse in Düsseldorf - in der sogenannten Unternehmerstadt in Derendorf gelegen - ein weiteres Grundstück auf diesem Entwicklungsgelände erwerben können. Der Erwerb des Grundstücks unter dem Arbeitstitel MK 5 geht mit dem parallel gelungenen Abschluss eines langjährigen Mietvertrages für einen erheblichen Teil der Flächen einher.
      Nach dem rd. 55 % der Flächen für das Lighthouse vermietet sind, konnte zwischenzeitlich die Projektentwicklung, verbunden mit Fertigstellungs- und Vermietungsgarantien, an einen institutionellen Investor zu guten Bedingungen im Share-Deal verkauft werden. Maßgeblich für die beachtliche Positionierung unserer Beteiligungsgesellschaft im Bereich Düsseldorf/Köln ist die Premiumentwicklung Düsseldorf Kö-Bogen, bei der die Vorbereitungen für die Baumaßnahmen durch einen ersten Spatenstich unter großer öffentlicher Beteiligung eingeleitet worden ist.
      Die Phoenix Holding GmbH hat zwischenzeitlich die Projektentwicklung Stuttgart Theodor-Heuss-Straße 5 fertig gestellt und voll vermietet an den Investor übergeben. Die daraus bei dem Share-Deal folgenden Zahlungen erfolgen kurzfristig und unterstützen die Liquidität der Gruppe.
      Im wohnungswirtschaftlichen Bereich, der durch die Zech Immobilien GmbH für den Bereich Norddeutschland, in Südwestdeutschland durch die DIH Wohnwerte GmbH & Co. KG abgedeckt wird, konnte die Entwicklung in Nürtingen Heinrichshöhe fertiggestellt und fast vollständig verkauft werden. Die Bauvorhaben in Leonberg und Ludwigsburg laufen plangemäß und finden zu guten Preisen Käufer. Eine Projektentwicklung in Ostfildern bei Stuttgart, zusammen mit der Hofkammer des Hauses Württemberg, sollte ebenso weitere Erträge generieren wie das Premiumprodukt in Konstanz, bei dem die Option auf dem Grundstückserwerb zwischenzeitlich umgesetzt ist.
      Mit dem kurzfristig geplanten Ankauf des optierten Grundstücks Hamburg - Friedensallee setzt die Zech Immobilien GmbH ihre gute Performance bei Wohnbauprojekten im Hamburger Stadtbereich fort. Die Verkäufe in Hamburg - Rothenbaum-Chaussee und Soester Straße - zu überdurchschnittlichen Preisen machen die Produktqualität deutlich.
      Bei dem Projekt Sylt, das baurechtlich mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet war, ist nunmehr die Entscheidung gefallen, statt des geplanten Hotelbaus Einzel- und Doppelhaus-Häuser zu realisieren bzw. Grundstücksflächen bereitzustellen und damit den Interessen der Kommune entgegenzukommen. Damit wird eine risikoaverse, aber durchaus ertragreiche Variante verfolgt. Aufgenommene Verhandlungen könnten einen erfolgreichen Verkauf der Flächen zum Jahresabschluss ins Jahr 2009 ermöglichen.
      Die auf Funds spezialisierte Deutsche Fonds Holding AG hat neben Private Equity Fonds, die sich unterschiedlich erfolgreich am Markt platzieren lassen, mit dem Erwerb des Gebäudes der Dresdner Bank in der Königsallee in Düsseldorf alle Voraussetzungen gelegt, um mit dem für Januar 2010 vorgesehenen Vertriebsstart beachtliche Erträge generieren zu können. Über eine weitere Bestandsimmobilie als Nachfolgeprojekt wird derzeit verhandelt. Mit dieser auf den Bereich geschlossener Immobilienfonds ausgerichteten Strategie, die von Fall zu Fall durch weitere Anlageprodukte ergänzt wird, setzt die Deutsche Fonds Holding AG die bei ihr gebündelte Kompetenz durch diese Fokussierung um. Gleichzeitig platziert sie damit Produkte im Markt, die den in hohem Maß dem nach Sicherheit strebenden Anleger entgegen kommen.
      Der Vertrieb des Fonds Indien II an Kapitalanleger ist wegen konzeptionellen Veränderungen und Marktverschiebungen ausgesetzt worden. Es ist jedoch beabsichtigt, den Fonds durch die Platzierungsgarantie zu schließen.
      Im Geschäftsfeld 'Property Management', ist eine weiterhin kontinuierliche Entwicklung zu erkennen. Das Wachstum erfolgt jedoch nach wie vor aus eigenen Akquisitionen. Es ist bisher trotz diverser Bemühungen nicht gelungen, über das organische Wachstum hinaus durch den Erwerb von Wettbewerbern eine im Markt signifikante Größe zu erzielen.
      Nach dem am 3. April 2009 die Durchführung der Sach- und Barkapitalerhöhung, über die seit der Hauptversammlung des Jahres 2007 Prozess geführt worden war, im Handelsregister nach erfolgreich durchgeführtem Freigabeverfahren eingetragen wurde, ist nach erstinstanzlich positivem Ausgang der gegen die Beschlüsse dieser Hauptversammlung gerichteten Anfechtungsklage Berufung zum Oberlandesgericht in Bremen eingelegt worden. Über die Berufung ist bislang nicht entschieden. Ferner haben verschiedenste Aktionäre das zur Bewertung der Sacheinlage Phoenix Holding GmbH angebotene Schiedsverfahren angerufen. Mit einer Entscheidung in diesem Verfahren ist erst im Frühjahr 2010 zu rechnen.
      Mit Schreiben vom 17.11.2009 hat uns die DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung wissen lassen, dass im Zuge stichprobenartiger Überprüfung die Rechnungslegung des Jahres 2008 einer Nachschau unterzogen wird. Wir haben dazu unser Einverständnis gegeben und werden in vollem Umfang mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung kooperieren.
      Im September wurde der Vorstandsvertrag des Vorstandsmitglieds Werner Uhde bis zum 31.12.2009 verlängert. Ferner wurde Eckhard Rodemer mit Wirkung zum 1. Januar 2010 als weiterer Vorstand der Gesellschaft bestellt.
      IV. Chancen und Risiken
      Mit dem verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber erste Zeichen für eine Stärkung der Wirtschaft gesetzt. Trotz der damit zunehmenden Staatsverschuldung wächst der Glauben, das die immer schwelende Krise langsam ihrem Ende zugeht. Für die von uns belegten Geschäftsfelder sehen wir, nicht zuletzt aufgrund unserer guten Kapitalausstattung und durch die Rückendeckung durch unseren Großaktionär mehr Chancen den Risiken. Die von uns angeschobenen gewerblichen Entwicklungen, die durchweg in guten bis sehr guten Lagen realisiert werden, sollten aufgrund ihres derzeitigen Entwicklungsstadiums bei Fertigstellung auf einen starken Markt treffen. Dem könnte es gelingen, die geplanten Ergebnisse zu realisieren.
      Der von uns präferierte Premiumwohnungsbau ist risikoarm. Hier rechnen wir aufgrund der zum großen Teil in erstklassigen Lagen angeschobenen Projekte mit konstanten Erträgen. Die Bereitschaft in Sachwerte zu investieren, dürfte eher zunehmen und stabilisierend wirken.
      Durch den Einkauf erstklassiger Produkte für den Vertrieb in geschlossenen Immobilienfonds und den über die Banken bestehenden Vertriebskanälen sehen wir für die Deutsche Fonds Holding AG deutliche Chancen. Es sollte gelingen, bei der vorgesehenen Fokussierung auf Kerngeschäftsfelder und dem hohen Standard am Markt einen erkennbaren Ergebnisbeitrag für die Gruppe zu leisten. Die naturgemäß sich in Platzierungsgarantien aufbauenden Risiken bedürfen jedoch eines sorgfältigen Risikomanagements.
      Im Bereich des Property Managements fehlen Risiken gänzlich. Die Erträge sind seit Jahren stabil und unter Bezug auf das eingesetzte Kapital weit überdurchschnittlich. Chancen könnten sich bei einem Zukauf ergeben, soweit wir dadurch eine im Markt signifikante Größenordnung erreichen und mit den daraus folgenden Synergien überdurchschnittliche Ertragsteigerungen erreichen.

      V. Ausblick
      Der bisherige Geschäftsverlauf des schwierigen Geschäftsjahres 2009 lässt noch keine endgültigen Prognosen zu. Ein positives Konzernergebnis erwarten wir jedoch in jedem Fall. Dieses könnte sich deutlich erhöhen, sollte der in Verhandlungen befindliche Verkauf der Geschäftsanteile an der Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH gelingen. Dazu werden alle Geschäftsbereiche beitragen. Nach den zum Teil erheblichen Verzögerungen bei einzelnen Projekten - das Projekt in Keitum-Sylt mag dafür als Beispiel stehen - erwarten wir jedoch ab dem kommenden Jahr erhebliche Gewinne, für die erkennbar die Voraussetzungen geschaffen sind. Insofern sehen wir trotz des nach wie vor nicht unproblematischen Umfeldes zuversichtlich auf das Jahr 2010.
      Delmenhorst, den 18. Dezember 2009
      Der Vorstand
      Uhde
      30.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Internet: www.dih-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 14:44:58
      Beitrag Nr. 81 ()
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Jahresergebnis

      31.03.2010 14:20

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 31. März 2010

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Jahresergebnis 2009 / Ausblick 2010

      Jahresergebnis 2009

      Der Vorstand der Deutsche Immobilien Holding AG hat den
      Konzernjahresabschluss 2009 aufgestellt und berichtet über das noch
      ungeprüfte und somit vorläufige Ergebnis:

      Der Konzerngewinn hat sich gegenüber dem Gewinn des Jahres 2008 fast
      verdreifacht und beträgt nunmehr EUR 3,1 Mio.. Zu diesem Ergebnis trugen
      die stark zunehmenden Umsätze aus dem Projektentwicklungsgeschäft im
      Segment Verkauf/ Vermietung bei. Die Umsatzerlöse stiegen auf EUR 20,9 Mio.
      an und wuchsen damit um 29% gegenüber dem Geschäftsjahr 2008.
      Ablieferungsbedingt reduzierten sich die Bestandserhöhungen von zum Verkauf
      bestimmten Grundstücken zum Jahresende 2009 auf EUR 2,4 Mio.. Die Umsätze
      im Bereich Projektentwicklung/ Provisionen waren gegenüber dem Vorjahr um
      rd. 20% rückläufig. Dies ist jedoch folgerichtig, da
      Projektentwicklungsleistungen wie im Vorjahr vorwiegend intersegmentär
      erbracht wurden und der Ausrichtung des Dienstleistungsgeschäfts auf den
      Konzern entsprachen. Stabil auf Vorjahresniveau waren die Erlöse im Bereich
      Property Management. Im Bereich strukturierte Kapitalanlagen wurden nur
      noch bis zum 31. März 2009 Umsätze auf Konzernebene verbucht; zu diesem
      Zeitpunkt erfolgte die Entkonsolidierung. Sonstige betriebliche Erträge
      erreichten EUR 5,5 Mio., die sich im Wesentlichen aus dem Verkauf der
      Anteile an der Objektgesellschaft Keitum Sylt mbH ergaben.

      Die Aufwendungen des Konzerns im operativen Geschäft reduzierten sich im
      Jahr 2009 deutlich um ca. 32% gegenüber dem Vorjahr. Diese
      Gegenüberstellung hat jedoch mit Blick auf die Entkonsolidierung der DIH
      Deutsche Immobilien Holding Beteiligungsgesellschaft mbH und damit mit der
      Deutsche Fonds Holding AG nur eingeschränkte Aussagekraft; namentlich
      Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen haben keine
      vergleichbare Basis. Eine wesentliche, nicht entkonsolidierungsbedingte
      Aufwandsminderung im Vergleich zum Vorjahr ergab sich daraus, dass keine
      Kursverluste - im Vorjahr EUR 1,3 Mio. - zu Buche schlugen.

      Das operative Betriebsergebnis der Gesellschaft (EBIT) hat sich per 31.
      Dezember 2009 auf rd. EUR 5 Mio. verbessert und damit den turnaround
      geschafft (Vorjahr: EUR - 1,3 Mio.). Die Bilanzsumme des Konzerns ist auf
      EUR 162 Mio. angestiegen. Darin spiegelt sich das nach wie vor stark
      wachsende Geschäft wieder.

      Bei einem Eigenkapital von EUR 76,7 Mio. betragen die langfristigen
      Verbindlichkeiten EUR 53,8 Mio., die kurzfristigen EUR 29,4 Mio.. Bezogen
      auf die Bilanzsumme ergibt sich eine Eigenkapitalquote von rund 47% und
      zeigt die gesunden Strukturen.

      Ausblick 2010

      Die Deutsche Immobilien Holding AG erwartet 2010 ein nach wie vor
      schwieriges Umfeld. Durch weitere Diversifikationen und die Belegung neuer
      Geschäftsfelder, die die Entwicklung zu einem kompletten Immobilienanbieter
      im Investmentbereich komplettieren, will der Konzern bei damit verbundener
      Risikostreuung Chancen am Markt nutzen. Die Gesellschaft sieht sich - nicht
      zuletzt durch die schon in der Umsetzung begriffenen Projektentwicklungen -
      insgesamt gut aufgestellt. Insgesamt sollte die Deutsche Immobilien Holding
      AG 2010 das im Konzern 2009 erzielte Ergebnis weiter verbessern können.

      Kontakt:

      Werner Uhde

      Vorstand

      T: 04221 / 91 25 0

      H: 0172 / 42 40 233

      F: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Lahusenstraße 25

      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043


      31.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP.
      Avatar
      schrieb am 01.04.10 15:33:09
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.254.675 von schaerholder am 31.03.10 14:44:58aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      Hinweisbekanntmachung

      Die Deutsche Immobilien Holding AG beabsichtigt 58.960.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien aus der am 28. September 2006 eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und aus der am 03. April 2009 eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen zum Handel in den regulierten Markt (General Standard) zuzulassen.

      In diesem Zusammenhang wird der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 30. März 2010 gebilligte Prospekt als einziges Dokument i.S.v.§ 12 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz ab dem 31. März 2010 unter www.dih-ag.de bereitgehalten.

      Auf Verlangen wird jedem Interessenten eine Papierversion des Prospekts durch die Deutsche Immobilien Holding AG, Lahusenstraße 25, 27749 Delmenhorst, und die Bankhaus Neelmeyer AG, Postfach 10 74 80, 28074 Bremen, E-Mail: corporate.actions@neelmeyer.de, kostenlos zur Verfügung gestellt.



      Bremen, 31. März 2010

      Deutsche Immobilien Holding AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 10:37:36
      Beitrag Nr. 83 ()
      Sehr lang aber sehr wenig zum Ergebnis. Immerhin soll für das Gesamtjahr das Ergebnis 2009 wiederholt werden...

      DGAP Zwischenmitteilung: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      09.06.2010 07:55

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen

      Zwischenmitteilung zum I. Quartal 2010

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      über das erste Quartal 2010 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Die wirtschaftliche Erholung in Deutschland hat nach einer
      Wachstumsverlangsamung im Winter Fahrt aufgenommen. Durch die Belebung im
      Frühjahr ist das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorquartal preis-,
      kalender- und saisonbereinigt um 0,2% angestiegen. Bei deutlich schwächeren
      Konsumausgaben kam der wesentliche Schub von Investitionen und Export. Auch
      der staatliche Konsum trug seinen Teil zu der positiven Entwicklung bei.

      Eine deutliche Belebung hat der Arbeitsmarkt erfahren, so dass die Zahl der
      Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresquartal um rd. 180.000 im 1. Quartal
      abgenommen hat. Keine inflationären Tendenzen lassen sich bei den Preisen
      erkennen, die gegenüber dem Niveau vor einem Jahr nur um 1% im April 2010
      angestiegen sind. Gleichwohl bleiben die konjunkturellen Risiken hoch und
      sind durch die schwierige Haushaltssituation in einigen der Euroländer noch
      angestiegen. Eine weitere Aufwärtsbewegung der wirtschaftlichen Entwicklung
      ist demnach mit erheblichen Imponderabilien belastet.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres ist im 1. Quartal 2010 das
      Transaktionsvolumen deutlich auf über 5 Mrd. EUR angestiegen, jedoch
      getragen von wenigen großen Abschlüssen. Im Mittelpunkt standen dabei
      Einzelhandelsimmobilien. Der Fokus der zum Teil wieder durch ausländische
      Investoren getätigten Transaktionen lag fast ausschließlich bei core- und

      core-plus-Produkten.

      Bei den gewerblichen Vermietungen stieg der Flächenumsatz bei
      Bürovermietungen in den großen Ballungsräumen gegenüber dem Quartal des
      Vorjahres um knapp 20% an. Als Hemmschuh wirkte Frankfurt mit einem
      Rückgang von knapp 60% und einem Leerstand von mehr als 13%. Die
      Spitzenmieten waren stabil; der Mietpreisrückgang ist zum Stehen gekommen.
      Im Retailbereich war eine konstante Mietentwicklung zu beobachten.

      Im Gegensatz zu den noch verhaltenen Entwicklungen im gewerblichen Bereich
      ist auf dem wohnungswirtschaftlichen Sektor eine deutliche Belebung
      erkennbar. Zu den Interessenten gehören Privatpersonen und family-offices.
      In den Ballungszentren werden bei leicht steigenden Mieten deutlich mehr
      Investitionen in Wohnimmobilien getätigt, nicht zuletzt getrieben durch die
      nach wie vor niedrigen Zinsen. Bei den Preisen ergibt sich ein
      differenziertes Bild; während z.B. München, Frankfurt und Hamburg deutlich
      zulegen können, ist das Preisniveau in Köln rückläufig.

      III. Geschäftsentwicklung

      Die Deutsche Immobilien Holding AG hat ihre Ausrichtung fortgesetzt, sich
      als Holdinggesellschaft zu etablieren und für die Beteiligungen und
      Tochtergesellschaften die strategischen Vorgaben zu formulieren, die
      administrativen Aufgaben wahrzunehmen und die Finanzmittel zu
      strukturieren. Am gewichtigsten ist der Geschäftsbereich Projektentwicklung
      mit der Entwicklung und Realisierung komplexer Bauvorhaben durch
      Einschaltung eigener Tochtergesellschaften, aber auch durch
      Beteiligungsunternehmen, bei denen sie die regional vernetzten Partner mit
      Know-how und Finanzierungsmitteln unterstützt; hier stehen gewerbliche
      Immobilien im Fokus. Daneben entwickeln wir Premiumimmobilien im
      Wohnungsbau. Neben den Projektentwicklungen in unserer Tochtergesellschaft
      Zech Immobilien GmbH tragen die Beteiligungen die developer
      Projektentwicklung GmbH, PHOENIX Holding GmbH und DIH Deutsche Wohnwerte
      GmbH & Co. KG zu den Erträgen bei. Eine weitere Diversifikation und damit
      verbundene Risikostreuung haben wir durch die Gründung der Art-Invest Real
      Estate GmbH & Co. KG vorgenommen, in der wir Club Deals konzipieren und
      über die Beteiligungen an Equity-Fonds für Bestandsimmobilien im Segment
      Revitalisierung/ Refurbishment aktiv werden wollen. Die dafür eingeworbenen
      Mitgesellschafter verfügen über ein außergewöhnliches Know-how und ein
      breites Netzwerk. Wir setzen damit unsere Strategie, mit regional
      eingebundenen Initiatoren gemeinsame Gesellschaften zu gründen und diese
      finanziell für Projektentwicklungen auszustatten, fort.

      Besonderes Augenmerk legen wir auf das nach wie vor größte Einzelvorhaben,
      den Kö-Bogen in Düsseldorf, eine der aktuell herausragenden
      Projektentwicklungen in Deutschland insgesamt. Es betrifft einen aus 2
      Gebäudeteilen bestehenden Bau im Zentrum von Düsseldorf zwischen Hofgarten
      und Schadowplatz mit rd. 35.000 qm Einzelhandels- und Büroflächen. Die
      Maßnahmen gehen termingerecht voran. Abweichungen in der Projektentwicklung
      sind bisher nicht erkennbar. Mit diesem core-Investment, welches einen
      erheblichen Reputationsgewinn beinhaltet, sind wir sicher, die
      Investitionskriterien großer institutioneller Anleger zu treffen und damit
      eine erfolgreiche Umsetzung betreiben zu können.

      Das auch von dem Projektentwickler die developer Projektentwicklung GmbH
      initiierte Projekt ´Lighthouse´ in Düsseldorf ist zwischenzeitlich zum
      größten Teil vermietet, so dass der mit der Swisslife vereinbarte Forward
      deal unter heutigen Gesichtspunkten ohne Risiken für die Gesellschaft
      ertragreich abgewickelt werden wird.

      Für das Projekt ´doubleU´ - welches auch auf dem ehemaligen
      Rheinmetall-Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft des Objektes
      Lighthouse in Düsseldorf-Derendorf liegt, sind zwischenzeitlich die
      benötigten Kreditmittel genehmigt. Die Projektentwicklung geht plangemäß
      voran.

      Für das von der die developer Projektentwicklung GmbH propagierte Projekt
      ´Palais Oppenheim´, Köln ist zwischenzeitlich der Architekturwettbewerb
      abgeschlossen. Für die weitere Realisierung ist jedoch ein
      Bebauungsplanverfahren auf Basis eines Wettbewerbs erforderlich.

      Die PHOENIX Holding GmbH hat sich die Revitalisierung eines bestehenden
      Bürogebäudes im Stadtteil Stuttgart-Möhringen - Alphahaus - zum Ziel
      gesetzt. Die Baugenehmigung für die Revitalisierung des Gebäudes ist
      erteilt. Es ist vorgesehen, bei einem Vermietungsstand von 50% mit den
      Baumaßnahmen zu beginnen. Der sich verbessernde Mietmarkt in Stuttgart
      lässt entsprechende Chancen erkennen. Dass von der PHOENIX Holding GmbH im
      Forward share deal unter bestimmten Prämissen an einen Investor verkaufte
      Projekt ´Eschborn-Waves´ stockt dagegen in der Realisierung; da eine
      Vorvermietung für den Bau des Objektes von 70% vereinbart ist, lässt sich
      der Baubeginn derzeit noch nicht abschätzen. Eine Aufhebung des Forward
      deals ist nicht ausgeschlossen und würde das Ergebnis der Gesellschaft
      belasten.

      Die in Baden-Württemberg und im Frankfurter Raum engagierte DIH Deutsche
      Wohnwerte GmbH & Co. KG - mit einer ausschließlichen Ausrichtung auf den
      wohnungswirtschaftlichen Premiumbereich - hat zwischenzeitlich die
      Baugenehmigung für ein spektakuläres Projekt in Konstanz erhalten. Ebenso
      wie in Frankfurt, bei dem im Holzhausviertel liegenden Projekt, wird der
      Verkauf im späten Frühsommer beginnen. Das Investitionsvorhaben Nürtingen
      ist mit dem kalkulierten Ergebnis abgeschlossen, die im Bau befindlichen
      Immobilien in Ludwigsburg und Leonberg verlaufen planmäßig und lassen die
      budgetierten Erträge erwarten.

      Bei der hochkomplexen Projektentwicklung Bodmann am Bodensee hat der
      Verkäufer im Hinblick auf eine fehlende Einigung über die zukünftige
      Bebauung den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Es werden aber weiterhin
      Verhandlungen geführt. Offen ist derzeit, inwieweit die Projektentwicklung
      in Speyer, für die Gesamtwohnflächen von rd. 30.000 m² vorgesehen waren,
      erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier ist nach diversen Problemen ein
      Rücktritt vom Kaufvertrag wegen der Schwierigkeiten bei der Beschaffung
      eines geeigneten Baurechts nicht unwahrscheinlich. In beiden Fällen
      belasten die Kosten der Rückabwicklung das Ergebnis nur marginal.

      Für die DIH Deutsche Wohnbau GmbH, die durch die Zech Immobilien GmbH
      betreut wird, ist ein Grundstück im neuen Stadtquartier im Stadtteil
      Köln-Sülz erworben worden. Sie hat den Zuschlag für das ausgeschriebene
      Baufeld 4 mit rd. 3.500 m² Grundstück erhalten. Die Gesellschaft
      beabsichtigt die Bebauung mit ca. 56 architektonisch hochwertigen
      Eigentumswohnungen. Für ein weiteres Teilgrundstück hat sich die
      Gesellschaft beworben; hier ist die Entscheidung noch nicht gefallen.
      Ferner ist ein Grundstück in Düsseldorf, Stadtteil Golzheim angekauft
      worden, bei dem unter dem Vorbehalt eines geeigneten Baurechts die
      Revitalisierung von älteren Wohnungsbeständen geplant ist.

      Das mit Unterstützung der Zech Immobilien GmbH betriebene Auswahlverfahren
      für den Neubau eines Einkaufszentrums in Delmenhorst, bei der im ersten
      Schritt der Standort festzulegen war, ist im Sinne der Projektgemeinschaft
      Deutsche Immobilien Holding AG/ Procom Invest GmbH gegen den von der ECE
      favorisierten Standort entschieden worden. Im Zuge des weiteren
      Auswahlverfahrens beabsichtigen wir für den Standort konkrete Unterlagen
      vorzulegen, die der Stadt eine Entscheidung zugunsten der
      Projektgemeinschaft ermöglichen.

      Neben dem Projektentwicklungsgeschäft, mit den genannten vielfältigen
      Aktivitäten trägt die Deutsche Fonds Holding AG, die mit der Assetklasse
      geschlossene Immobilienfonds Zeichen setzt, zu Wachstum und Erfolg des
      Konzerns bei. Im Jahr 2009 wurde für den Fonds Beteiligungsangebot Nr. 89
      das Bürogebäude ´Kö Düsseldorf´ mit dem Mieter Dresdner/Commerz-Bank
      erworben; der Fonds ist bei einem Gesamtvolumen von mehr als 86 Mio. EUR an
      Eigenkapital fast vollständig platziert worden. Zwischenzeitlich ist mit
      dem ´Auge´ in Darmstadt - dort ist im Wesentlichen der Mieter eine
      Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom AG - ein weiteres großes Projekt
      in der Platzierung. Neben diesen geschlossenen Immobilienfonds engagiert
      sich die Gesellschaft im kleineren und übersichtlichen Bereich in
      Solarfonds, Privat Equityfonds und Ansparfonds. Die Geschäftsausrichtung
      folgt dabei im Wesentlichen dem derzeitigen Anlegerinteresse, das sich
      schwergewichtig auf geschlossene Immobilienfonds richtet.

      Aufgrund von Marktveränderungen war die Platzierung des Fonds Indien II im
      vergangenen Jahr ausgesetzt worden. Die Gesellschaft hat ihre
      Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie über eine Tochtergesellschaft
      wahrgenommen. Aus heutiger Sicht - dies ist im Jahresabschluss 2009
      berücksichtigt - besteht aufgrund von Marktveränderungen erhebliches
      Abschreibungspotenzial. Durch den für die Erfüllung der
      Platzierungsgarantie aufgenommenen Kredit wird das Geschäftsergebnis der
      Deutsche Fonds Holding AG in den nächsten Jahren nicht unerheblich
      belastet.

      Im Geschäftsfeld Property Management ist eine weiterhin kontinuierliche
      Entwicklung zu erkennen. Um jedoch entscheidend zum Gesamtergebnis des
      Konzerns beitragen zu können, fehlt das notwendige Volumen. Diverse
      Bemühungen durch Akquisitionen zu wachsen, waren bislang nicht erfolgreich.
      Es wird deshalb bei dem beachtlichen Know-how der als WEG-Verwalter,
      Property Manager und in Einzelfällen als Assetmanager tätigen Gesellschaft
      darauf ankommen, über das aus eigener Kraft mögliche Wachstum hinaus durch
      Synergien schaffende Zuerwerbe Umsatz und Ertrag zu steigern, um einen
      entscheidenden Beitrag für das Ergebnis leisten zu können.

      Mit der Börsenzulassung am 31. März 2010 aufgrund des Wertpapierprospektes
      vom 30. März 2010 von Stück 18.768.000 Aktien aus der am 28. September 2008
      eingetragenen Kapitalerhöhung sowie der von Stück 40.192.000 aus der am 3.
      April 2009 eingetragenen Kapitalerhöhung sind sämtliche Aktien der
      Gesellschaft börsenmäßig handelbar.

      Gegen die Kapitalerhöhung, die am 30. August 2007 beschlossen worden war
      sowie die desgleichen vorgenommenen Beschlussfassungen zu den
      Ergebnisabführungsverträgen sind noch immer Anfechtungsklagen anhängig.
      Nach einem für die Gesellschaft positiven Urteil des Landgerichts Bremen
      vom 3. Juli 2009 hat nun das Oberlandesgericht Bremen zum zweiten Mal den
      Termin zur Entscheidung verschoben und nunmehr am 13. August 2010 Termin
      für die mündliche Verhandlung anberaumt.

      Das von der Gesellschaft angebotene Schiedsverfahren, bei dem Herr Dr.
      Büchel als Schiedsrichter eingesetzt ist, um den Wert der in der genannten
      Hauptversammlung beschlossenen Sachkapitaleinlage zu überprüfen, ist
      fortgeschritten. Die Parteien haben schriftsätzlich vorgetragen. Mit einer
      Entscheidung ist im September dieses Jahres zu rechnen.

      Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) hat zwischenzeitlich
      mehrere Anfragen zum Jahresabschluss 2008 gestellt, die zuletzt mit
      Schreiben vom 27. Mai 2010 beantwortet wurden. Ein Abschluss des Verfahrens
      ist derzeit nicht abzusehen.

      Zum 1. Januar 2010 ist Herr Eckhard Rodemer als weiterer Vorstand in die
      Gesellschaft eingetreten. Gleichzeitig ist der Vertrag mit dem
      Vorstandsmitglied Werner Uhde durch den Aufsichtsrat bis nach Beendigung
      der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 Beschluss zu fassen
      hat, verlängert worden.

      IV. Chancen und Risiken

      Nachdem die Wirtschaft trotz aller Unwägbarkeiten auf den Kapitalmärkten
      und den exorbitanten Verschuldungen einzelner Staaten begonnen hat, Tritt
      zu fassen, gleichzeitig der Immobilienmarkt in Teilbereichen eine
      Renaissance erlebt, sehen wir weitere gute Chancen in den von uns belegten
      Geschäftsfeldern. Die zunehmende Marktpräsenz des Konzerns mit seinen gut
      vernetzten und erfolgreich agierenden Beteiligungen, die gute
      Kapitalausstattung und die Rückendeckung durch den Großaktionär lassen
      weiteres Wachstum und Akquisitionen zu. Dabei werden wir nach wie vor einen
      risikoaversen Ansatz verfolgen.

      Die mit wenigen Ausnahmen planmäßig laufenden Projekte und die anhaltende
      Nachfrage stimmen positiv. Der Anlagedruck für Investoren im gewerblichen
      Bereich ist hoch. Nachhaltige Vermietungserfolge vorausgesetzt, rechnen wir
      für die an guten Standorten entstehenden Gewerbeimmobilien mit zügigen
      Verkäufen in Form von - meist - Forward deals.

      Mit wachsenden Erträgen aufgrund gestiegener Volumina rechnen wir in dem
      von uns favorisierten Premiumwohnungsbau. Dazu trägt bei, dass der Trend
      zur Investition in Sachwerte in den letzten Monaten deutlich zugenommen
      hat. Hilfreich sind die nach wie vor außerordentlich niedrigen Zinsen.

      Durch die ausgezeichnete Marktkenntnis und die guten Vertriebskanäle sehen
      wir für die Deutsche Fonds Holding AG nach wie vor beachtliches Potenzial.
      Der zügige Vertrieb des core-Investments ´Kö Düsseldorf´ sowie das in der
      Platzierung befindliche ´Auge´ in Darmstadt lassen erkennen, dass die
      Anleger die Produkte der Gesellschaft und die Qualität der Bearbeitung
      schätzen. Die hohen Standards, die für eine erfolgreiche Positionierung am
      Markt erforderlich sind, werden durch die Deutsche Fonds Holding AG
      vollständig erfüllt. Dabei dürfen - als Beispiel mag der genannte Fonds
      ´Indien II´ gelten - Risiken aus Platzierungsgarantien nicht ausgeblendet
      werden. Sie setzen ein sorgfältiges Risikomanagement voraus.

      Das nach wie vor einen konstanten Beitrag zum Ergebnis leistende Property
      Management ist in weitestgehendem Umfang risikofrei. Dies begründet sich in
      der weitgehenden Diversifizierung der Auftraggeber sowie der vertraglichen
      Strukturen.

      V. Ausblick

      Der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2010 lässt erwarten, dass die
      Gesellschaft ein deutlich positives Konzernergebnis erwirtschaftet. Es ist
      jedoch nicht zu verkennen, dass die gesamtwirtschaftlichen
      Rahmenbedingungen nach wie vor instabil sind und deswegen negative
      Einflüsse nicht ausgeblendet werden dürfen. Sollten jedoch die exogenen
      Faktoren keine nachhaltigen Belastungen bringen, wollen wir unter den
      derzeitigen Voraussetzungen an das Konzernergebnis aus dem Jahr 2009,
      welches wir mit der ad-hoc-Meldung vom 31. März 2010 mit 3,1 Mio. EUR
      bekannt gegeben haben, anknüpfen.

      Insofern sind wir insgesamt für das Jahr 2010 zuversichtlich, erwarten
      jedoch deutliche Gewinnsteigerungen erst in den kommenden Jahren.

      Delmenhorst, den 8. Juni 2010

      Der Vorstand

      Rodemer Uhde



      09.06.2010 07:55 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 29.06.10 16:33:19
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.653.980 von schaerholder am 09.06.10 10:37:36der entgültige Jahresabschluss für 2009 und die Einladung zur Hauptversammlung lassen weiter auf sich warten...
      Avatar
      schrieb am 20.07.10 11:47:44
      Beitrag Nr. 85 ()
      Avatar
      schrieb am 20.07.10 15:20:43
      Beitrag Nr. 86 ()
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      - ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304) -
      Ordentliche Hauptversammlung
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      am 26. August 2010 in Delmenhorst

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      am Donnerstag, den 26. August 2010, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr) findet im Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 3.658.066,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

      Zur Gewährleistung einer angesichts der bestehenden Unsicherheit über die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation notwendigen Flexibilität im Hinblick auf die Unternehmensfinanzierung und den Zugang zu zinsgünstigem Fremdkapital soll ein Bedingtes Kapital geschaffen und der Vorstand zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ermächtigt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgendes zu beschließen:

      I. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

      (1) Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Laufzeit

      Der Vorstand wird ermächtigt bis zum 25. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (nachstehend gemeinsam 'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 70.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 35.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

      (2) Bezugsrecht

      Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten; Sie sollen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, sofern sie den Aktionären nicht zum unmittelbaren Bezug angeboten werden.

      (3) Bezugsrechtsausschluss, Umtauschverhältnis

      Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen,
      -

      um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      -

      sofern sie gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss gilt jedoch nur für Teilschuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung als auch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung; für die Frage des Ausnutzens der 10 Prozent-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
      -

      sofern es erforderlich ist, um den Inhabern von dann ausstehenden Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;

      Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Laufzeit der Optionsrechte darf höchstens 20 Jahre betragen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Schuldverschreibung das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nominalbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit festgesetzt wird.

      Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilwandelschuldverschreibung nicht übersteigen, §§ 9 Abs. 1 und § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

      Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch solche auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen begeben, bei denen die Inhaber der Wandelschuldverschreibung nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen während des Wandlungszeitraums oder am Ende des Wandlungszeitraums verpflichtet sind, die Schuldverschreibungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen.

      (4) Barausgleich, Eigene Aktien

      Schließlich können die Wandelanleihebedingungen vorsehen, dass im Falle der Wandlung die Gesellschaft den Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem Durchschnittspreis der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main während der letzten ein bis zehn Börsentage vor Erklärung der Wandlung entspricht. Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht aus den Optionsschuldverschreibungen durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.

      (5) Wandlungs- bzw. Optionspreis

      Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/Wandlungspreis entweder

      (a)

      mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Schlussauktionspreises der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems)
      i

      an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung oder
      ii

      an den fünf Börsenhandelstagen unmittelbar vor der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder
      iii

      an den fünf Börsenhandelstagen unmittelbar vor der Abgabe der Annahmeerklärung durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten betragen oder
      (b)

      für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Schlussauktionspreises der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels,

      entsprechen.

      (6) Verwässerungsschutz

      Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrags in Geld bei Ausnutzung des Wandlungsrechts bzw. durch Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung des Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandel- oder Optionsanleihen bzw. sonstige Optionsrechte gewährt und dabei den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts zustehen würde. Statt einer Zuzahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch - soweit möglich - das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine Anpassung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte vorsehen.

      (7) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum festzulegen.

      II. Bedingte Kapitalerhöhung

      Das Grundkapital wird um bis zu EUR 35.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2010 bis zum 25. August 2015 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.

      Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

      III. Satzungsänderung

      In § 5 der Satzung wird nach Maßgabe der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung folgender neuer Absatz 4 hinzugefügt:


      'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 35.000.000,00 eingeteilt in bis zu 35.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 26. August 2010 bis zum 25. August 2015 ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.'

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.

      Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG ist als Anlage 1 zu der vorliegenden Einladung wiedergegeben.
      6.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

      Die Gesellschaft soll von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a.

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 25. August 2015 einmal oder mehrmals auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals überschreiten. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
      b.

      Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Beim Erwerb über die Börse kann sich die Gesellschaft auch Dritter bedienen, wenn die Dritten die nachstehenden Beschränkungen einhalten:

      Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DIH-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 5 Prozent unterschreiten.

      Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DIH-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.
      c.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung zurückerworben werden, wie folgt zu verwenden:
      (1)

      Durch Veräußerung als (Teil)-Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder anderen Wirtschaftsgütern;
      (2)

      Die Aktien können in anderer Weise als über die Börse veräußert werden, wenn die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben worden sind, insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
      (3)

      Durch Einziehung, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen. Die Einziehung kann auch dergestalt erfolgen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG).
      d.

      Die vorstehenden Ermächtigungen gemäß lit. c. (1) bis (3) können in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden.
      e.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß lit. c. (1) und (2) verwendet werden.

      Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Verwendung der eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ist als Anlage 2 zu der vorliegenden Einladung wiedergegeben.
      7.

      Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

      Das Aufsichtsratsmitglied Kurt Zech scheidet aufgrund der gerichtlichen Bestellung vom 17.12.2009 mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließt, aus dem Aufsichtsrat aus.

      Mit Schreiben vom 1. Juli 2010 hat die Zech Group GmbH gegenüber der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG den Vorschlag gemacht, Herrn Werner Uhde, der zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheidet, zum neuen Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Die Zech Group GmbH hält 79,513% der Stimmrechte der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat macht sich den Vorschlag der Zech Group GmbH zu eigen und schlägt vor,


      Herrn Werner Uhde, Kaufmann, Delmenhorst

      bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Im Fall seiner Wahl hat Herr Uhde mitgeteilt, für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu stehen.
      8.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.

      Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (AktG):


      Herr Werner Uhde ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat:
      -

      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt
      -

      Pittler Maschinenfabrik AG, Langen
      -

      Deutsche Fonds Holding AG, Stuttgart

      Anlage 1: Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V. mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG


      Zu Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2010 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Vorstand zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zur Schaffung eines bedingten Kapitals zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 durch Ausgabe von nennwertlosen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu ermächtigen. Der Vorstand erstattet gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht.

      Anlass für die Änderung


      Vor dem Hintergrund der andauernden Unsicherheit über die Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage liegt es im Interesse der Gesellschaft, über eine möglichst große Flexibilität bei der Unternehmensfinanzierung zu verfügen. Die Schaffung eines bedingten Kapitals, das vorliegend einen Umfang von insgesamt bis zu 50 Prozent des Grundkapitals haben kann, trägt zur Sicherung dieser Flexibilität der Finanzierung maßgeblich bei. Deshalb soll eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen geschaffen werden. Nach dieser können Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen bis zu einem Nominalbetrag von EUR 70.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von nunmehr bis zu EUR 35.000.000,00 gewährt werden. Eine angemessene Kapitalausstattung ist gerade im aktuellen gesamtwirtschaftlichen Umfeld eine wesentliche Grundlage für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Durch die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist die Gesellschaft in der Lage, schnell und flexibel attraktive Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen zu nutzen und dem Unternehmen Kapital mit niedriger Verzinsung zufließen zu lassen. Die erzielten Wandel- und/oder Optionsprämien kommen der Gesellschaft zugute. Die Möglichkeit, bei Wandelschuldverschreibungen eine Wandlungspflicht vorzusehen, erweitert die Spielräume für die Ausgestaltung derartiger Finanzierungsinstrumente.
      a)

      Wandlungs- bzw. Optionspreis

      Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine DIH-Aktie (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/Wandlungspreis entweder mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Schlussauktionspreises der DIH-Aktien im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) (i) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung oder (ii) an den fünf Börsenhandelstagen unmittelbar vor der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder (iii) an den fünf Börsenhandelstagen unmittelbar vor der Abgabe der Annahmeerklärung durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten betragen oder für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Schlussauktionspreises der DIH-Aktien im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) während der Tage an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen.
      b)

      Eigene Aktien, Barausgleich, variable Ausgestaltung der Konditionen

      Die Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen können vorsehen oder gestatten, dass im Fall der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten zu deren Bedienung eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden. In den Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen kann - zur weiteren Erhöhung der Flexibilität - auch vorgesehen oder gestattet werden, dass die Gesellschaft einem Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten bzw. Wandlungsverpflichteten im Falle der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechtes bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld auszahlt. Solche virtuellen Wandel- und/oder Optionsanleihen ermöglichen der Gesellschaft eine kapitalmarktnahe Finanzierung, ohne dass tatsächlich eine gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahme erforderlich ist. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Erhöhung des Grundkapitals im zukünftigen Zeitpunkt der Ausübung der Wandel- bzw. Optionsrechte bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten gegebenenfalls unwillkommen sein kann. Davon abgesehen schützt das Gebrauchmachen von der Möglichkeit der Barauszahlung die Aktionäre vor dem Rückgang ihrer Beteiligungsquote sowie vor der Verwässerung des Vermögenswertes ihrer Aktien, da keine neuen Aktien ausgegeben werden. Der in Geld zu zahlende Gegenwert entspricht hierbei nach näherer Maßgabe der Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen dem Durchschnittspreis der DIH-Aktien in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main während der letzten ein bis zehn Börsentage vor Erklärung der Wandlung. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandel- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungspflichten zu beziehenden Aktien bzw. ein diesbezügliches Umtauschrecht variabel ist und/oder der Options- bzw. Wandlungspreis innerhalb einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann. Aufgrund dieser Möglichkeiten kann eine besonders marktnahe Ausstattung der Emission erreicht werden. Auch insofern gelten obige Regelungen zur Höhe des Wandlungs- bzw. Optionspreises.
      c)

      Bezugsrecht der Aktionäre und Bezugsrechtsausschluss

      Den Aktionären soll bei der Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen grundsätzlich ein Bezugsrecht zustehen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen in sinngemäßer Anwendung der §§ 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausschließen, soweit die jeweilige Ausgabe der Schuldverschreibung zu einem Kurs erfolgt, der den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet.

      Durch den Ausschluss des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Börsensituationen auch kurzfristig rasch wahrzunehmen und eine Schuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Demgegenüber ist die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Gewährung eines Bezugsrechts im Hinblick auf die gestiegene Volatilität der Aktienmärkte häufig weniger attraktiv, da zur Wahrung der Bezugsfrist der Ausgabepreis bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt fixiert werden muss, was zu Lasten einer optimalen Ausnutzung von Börsensituation und Wert der Schuldverschreibung geht. Denn günstige und möglichst marktnahe Konditionen können in aller Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Fristen im Rahmen einer Bezugsrechtsemission ist regelmäßig ein deutlicher Sicherheitsabschlag auf den Preis erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen der Konditionen der Schuldverschreibung) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Auch dann besteht aber ein Marktrisiko über mehrere Tage, was zu Sicherheitsabschlägen im Rahmen der Konditionen der Schuldverschreibung führt. Für den Bezugsrechtsausschluss gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sinngemäß. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gilt nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfällt und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung von 10 Prozent des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Diese Anrechnung geschieht im Interesse der Aktionäre an einer möglichst geringen Verwässerung ihrer Beteiligung. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG verlangt eine Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unter dem Börsenkurs. Bei Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen darf der Ausgabepreis den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreiten. Damit sollen die Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt werden. Aufgrund der in der Ermächtigung vorgesehenen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unter dem theoretischen Marktwert würde der Wert eines Bezugsrechts praktisch auf Null sinken. Dem Aktionär entsteht somit kein wirtschaftlicher Nachteil durch einen Bezugsrechtsausschluss. Aktionäre, die ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft aufrechterhalten möchten, können dies zu annähernd gleichen Bedingungen durch einen Zukauf über den Kapitalmarkt erreichen. Dadurch werden ihre Vermögensinteressen angemessen gewahrt.

      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen Umtauschverhältnisses ergeben. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht hier die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge und erleichtert damit die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber/Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen aus einer zwischenzeitlichen Ausnutzung dieser Ermächtigung in dem Umfang, wie es diesen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte zustünde, hat den Vorteil, dass im Falle einer weiteren Ausnutzung der Ermächtigung der Wandlungs- bzw. Optionspreis für die Inhaber/Gläubiger bereits bestehender Wandlungsrechte, Optionsrechte bzw. von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen nicht nach den bestehenden Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen ermäßigt zu werden braucht. Vorstand und Aufsichtsrat werden in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob sie von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen werden. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.
      d)

      Bedingtes Kapital

      Das bedingte Kapital wird benötigt, um die mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Wandlungsrechte, Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft bedienen zu können. Der Ausgabebetrag entspricht dabei dem Wandlungs- bzw. Optionspreis.

      Der Bericht des Vorstandes gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG ist für die Aktionäre im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… zugänglich und wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Anlage 2: Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V. mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG


      Der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft soll durch Beschluss der Hauptversammlung die in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eröffnete Möglichkeit gegeben werden, eigene Aktien zu den gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben.

      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches an die Aktionäre der Gesellschaft zu richtendes Kaufangebot oder durch die öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erwerben. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft anbieten möchten. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

      Die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien soll in sämtlichen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:

      Der Beschlussvorschlag enthält die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien durch Veräußerung als (Teil)-Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder anderen Wirtschaftsgütern zu nutzen. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, eigene Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. In solchen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung ganz oder teilweise in Form von Aktien bevorzugt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel sowohl national als auch auf internationalen Märkten ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung gewährten Aktien am Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenpreis ist hierbei nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen nicht.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht auch vor, dass die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse veräußert werden können, sofern in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Verkaufspreis den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Voraussetzung trägt dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre Rechnung. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Diese Ermächtigung versetzt den Vorstand in die Lage, das Eigenkapital der Gesellschaft unter Wahrung der Belange der Aktionäre flexibel an die jeweiligen geschäftlichen Erfordernisse anzupassen, kurzfristig auf günstige Börsensituationen reagieren zu können und insbesondere Aktien gezielt an Kooperationspartner auszugeben.

      Angesichts der mit der Veräußerung der Aktien verfolgten Zwecke, die sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegen, und der Beschränkung des Umfangs ist der Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten.

      Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf die Summe der zu erwerbenden Aktien 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Dies ist durch eine entsprechende Beschränkung der Ermächtigung sichergestellt.

      Der Vorstand soll durch die Hauptversammlung ferner ermächtigt werden, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht dabei entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG vor, dass der Vorstand die Aktien auch ohne Kapitalherabsetzung einziehen kann. Durch Einziehung der Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich der anteilige Betrag der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand wird insoweit ermächtigt, die Satzung hinsichtlich der Anzahl der Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anzupassen. Die Rechte der Aktionäre werden durch eine Einziehung nicht beeinträchtigt.

      Der schriftliche Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ist für die Aktionäre im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… zugänglich und wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Unterlagen


      Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Berichte des Vorstands zu Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung.php zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung


      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft insgesamt 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren ebenso viele Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts


      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) bis spätestens am Donnerstag, den 19. August 2010, 24.00 Uhr, unter der Adresse


      Deutsche Immobilien Holding AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen
      Fax: +49 421 36 03 153
      oder per E-Mail unter: HV@Neelmeyer.de

      zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Donnerstag, den 5. August 2010, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 19. August 2010, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)


      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten


      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.


      Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) zu erfolgen.


      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail-Adresse an:


      E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.


      Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.


      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

      Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter


      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.


      Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.


      Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.


      Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Dienstag, den 24. August 2010 postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Tagesordnungsergänzungsverlangen


      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Montag, den 26. Juli 2010, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Hauptversammlung 2010
      Lahusenstr. 25
      27749 Delmenhorst

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge


      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 11. August 2010, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Auskunftsrecht


      Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

      Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft


      Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… zugänglich.



      Delmenhorst, im Juli 2010

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 12:19:40
      Beitrag Nr. 87 ()
      Solche Großaktionäre sollte es öfter geben:D:D

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Personalie/Dividende

      27.08.2010 12:09

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Delmenhorst, den 26. August 2010
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft sowie Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre

      Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft hat am 26. August 2010 auf Vorschlag des Aufsichtsrats,
      der sich den Vorschlag des Aktionärs Zech Group GmbH, die 79,513% der
      Stimmrechte besitzt, zu eigen gemacht hat, beschlossen, Herrn Werner Uhde,
      der über 13 Jahre für die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      als Vorstand tätig war, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der bisherige
      Aufsichtsratsvorsitzende der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft, Herr Kurt Zech, ist mit Wirkung zum Ablauf der
      ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2010 aus dem Aufsichtsrat der
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft ausgeschieden, bleibt der
      Gesellschaft aber weiterhin als Großaktionär verbunden. In der
      konstituierenden Sitzung des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats wurde Herr
      Werner Uhde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Deutsche Immobilien
      Holding Aktiengesellschaft gewählt. Dem Vorstand gehört nunmehr Herr
      Eckhard Rodemer als einziges Mitglied an. Herr Rodemer ist seit 1. Januar
      2010 als Mitglied des Vorstands für die Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft tätig.

      Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft hat am 26. August 2010 entgegen dem in der Einladung zu
      Tagesordnungspunkt 2 angekündigten Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand
      beschlossen, einen Teil des zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen
      Bilanzgewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Der zum 31.
      Dezember 2009 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.658.066,32 wird
      aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung nunmehr so verwendet, dass
      eine Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte
      Grundkapital von EUR 70.000.000,00, eingeteilt in 70.000.000,00 auf den
      Inhaber lautende Stückaktien ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag
      auf neue Rechnung vorgetragen wird. Vom dividendenberechtigten Grundkapital
      hat ein Teil in Höhe von EUR 68.797.383 (entspricht 68.797.383 Stückaktien)
      auf die Ausschüttung einer Dividende verzichtet, so dass die an den
      verbleibenden Teil des dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von EUR
      1.202.617 (entspricht 1.202.617 Stückaktien) auszuschüttende Dividende
      insgesamt EUR 60.130,85 beträgt. Der nach Ausschüttung der Dividende an die
      Aktionäre verbleibende Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von
      EUR 3.597.935,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      Kontakt:
      Eckhard Rodemer
      Vorstand

      T. 04221 - 91 25 0
      F. 04221 - 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043

      WKN: 747 304


      27.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.08.10 07:56:51
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.055.284 von schaerholder am 27.08.10 12:19:40...bei dem Steubesitz mach die Dividendenausschüttung nicht viel aus.

      Anbei Aktuelles zum Kö Bogen


      Jan-Wellem-Platz
      Denkmalschützer auf der Kö-Bogen-Baustelle
      VON DENISA RICHTERS RP ONLINE | 27.08.2010
      Auf dem Jan-Wellem-Platz sind die Arbeiten für den Kö-Bogen im Zeitplan. Das bestätigt Stefan Mühling vom Projektentwickler Die Developer auf Anfrage unserer Redaktion. Er rechnet damit, dass der erste Bauabschnitt des Kö-Bogens wie geplant im Herbst 2013 fertig ist.

      Bei dem Projekt entstehen nach einem Entwurf des Architekten Daniel Libeskind zwei Neubauten, im weiteren Bereich des Jan-Wellem-Platzes wird der Verkehr durch Tunnel fließen.

      Derzeit sind die Denkmalschützer auf der Baustelle unterwegs, um den Bereich nach möglichen Bodendenkmälern zu untersuchen. "Es ist aber nicht mit Funden zu rechnen", sagt Mühling. Deshalb werde es nach derzeitigem Stand keine gravierenden Verzögerungen geben. Das bestätigt auch Thomas Vogt vom zuständigen Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege: "Wir geben die Hoffnung nicht auf, aber bisher haben wir wirklich nichts Wesentliches gefunden." Der Baustellenbereich des Kö-Bogens gehöre nicht zu den zentralen Teilen Düsseldorfs, in denen mit historischen Funden zu rechnen ist.

      Erst Anfang des Jahres waren bei einer Probegrabung vor dem Steigenberger Parkhotel Reste historischer Festungsanlagen gefunden worden. Die Tiefgarage für das Hotel und den Industrieclub soll nun so gebaut werden, dass diese Mauern nicht berührt werden. Allerdings bleiben die historischen Funde, die zu den äußeren Befestigungen der Flinger Bastion gehören, nicht sichtbar, sondern werden zugeschüttet, nachdem die Denkmalschützer sie dokumentiert haben. Im südöstlich davon gelegenen Kö-Bogen-Baufeld wird nun unter den Fundamenten der Gründerzeithäuser, die dort einst standen, nach weiteren historischen Resten gesucht. Die Fundamente selbst werden nicht untersucht, weil alte Katasterunterlagen existieren. "Wir wollen die Bauarbeiten ja nicht unnötig verzögern", betont Vogt.

      Derzeit werden auf dem Jan-Wellem-Platz die Deckel gefertigt, unter denen dann der Tunnel gebaut wird. "Ich rechne damit, dass der Tunnel bis Ende 2011 fertig ist", sagt Mühling.

      Quelle: www.rp-online.de
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.10 15:44:57
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.062.503 von Muckelius am 29.08.10 07:56:51Dividende ist für Kleinanleger steuerfrei, aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      ISIN DE 0007473043
      WKN 747304
      Dividendenbekanntmachung

      Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft hat am 26. August 2010 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 3.658.066,32 eine Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 70.000.000,00, eingeteilt in 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien auszuschütten. Durch den Verzicht des dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von EUR 68.797.383,00 (entspricht 68.797.383 Stückaktien) auf die Ausschüttung einer Dividende beträgt die Ausschüttung an das nach Abzug des Verzichts verbleibenden dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von EUR 1.202.617,00 (entspricht 1.202.617 Stückaktien) insgesamt EUR 60.130,85. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von EUR 3.597.935,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      Die Dividende wird am 01.September 2010 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt.

      Hauptzahlstelle für die Dividende ist:


      Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen

      Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.



      Delmenhorst, 30. August 2010

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Rodemer
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.10 12:31:50
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.082.456 von Muckelius am 01.09.10 15:44:5710.09.2010 Vodafone-Campus in Düsseldorf: Großprojekt bestätigt und beurkundet
      Die Bremer Zech Group und der Düsseldorfer Immobilien-Projektentwickler die developer haben am 9. September 2010 mit dem Telekommunikationsanbieter Vodafone Deutschland den Mietvertrag für das Großprojekt “Vodafone Campus Düsseldorf“ unterzeichnet. Damit hat das Projektentwickler-Team um Stefan H. Mühling ein weiteres Immobilien-Großprojekt neben dem renommierten „Kö-Bogen“ gewinnen können. Die Bremer Zech Group steht als Investor hinter den Projekten und arbeitet eng mit die developer zusammen. Beide Projekte gehören zu Europas derzeit größten Immobilien-Vorhaben.

      20 Jahre Mietvertrag über 86.000 Quadratmeter

      Der neue Vodafone-Campus auf dem ehemaligen Gatzweiler-Gelände in Düsseldorf-Heerdt wurde von dem Team der die developer Projektentwicklung GmbH entwickelt. Die Realisierung erfolgt durch die die developer Objekt Düsseldorf VCD-Realisierungs-GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der Zech Group. Der Mietvertrag mit der Vodafone D2 GmbH umfasst rund 86.000 Quadratmeter Bürofläche und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mehr als 300 Millionen Euro. Der heute beurkundete Grundstückskauf ist ein weiteres positives Signal für den kraftvollen Wirtschaftsstandort Düsseldorf.

      Bauausführende Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft sind die Zechbau GmbH (technische Federführung) sowie die Ed. Züblin AG. In nur 27 Monaten Bauzeit entsteht ein Neubau, der unter anderem einen Büroturm, drei Gebäuderiegel und ein Parkhaus umfasst. Der Baubeginn erfolgt am 13. September 2010.

      Zech Group beweist Führungsanspruch in der deutschen Immobilienszene

      "Mit der erfolgreichen Unterzeichnung der Vodafone-Verträge hat die Zech Group nach dem Kö-Bogen erneut ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Durch die Bündelung von Ressourcen in unserer Gruppe und deren Beteiligungen entstehen weitreichende Kompetenzen, die uns zu einem der führenden Bau- und Immobilienunternehmen in Deutschland machen. Mit unserem neuen Partner Vodafone setzen wir ein weiteres Zeichen für unsere Stärke und bedanken uns für das große Vertrauen“, so Kurt Zech, Vorsitzender der Geschäftsführung der Zech Group.

      Solide Finanzierung über Bankenkonsortium

      „Die Grundlage für dieses Campus-Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 300 Millionen Euro ist eine solide und intelligente Finanzierung“, erzählt Werner B. Wilmes, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Zech Group. „Wir bedanken uns bei den beteiligten Konsortialbanken Landesbank Berlin / Berlin Hyp, DG Hyp und Unicredit für die konstruktive und erfolgreiche Zusammen-arbeit. Besonderer Dank gebührt dem Konsortialführer Landesbank Berlin / Berlin Hyp für das große Engagement, dieses Vorhaben gemeinsam mit uns über die Ziellinie zu führen."

      Leuchtturmprojekt im Jahr 2010

      Stefan H. Mühling, Geschäftsführer und Mitgesellschafter der die developer Projektentwicklung GmbH: „Projekte wie der „Vodafone Campus Düsseldorf“ sind nur in partnerschaftlicher Herangehensweise mit allen Beteiligten realisierbar. Vodafone, Grundstücksverkäufer, Landes- beziehungsweise Kommunalpolitik und Stadtverwaltung haben sich genauso wie Architekten, Fachplaner und die für den Bau Verantwortlichen zusammengefunden, um diese herausragende Chance für den Standort Düsseldorf zu ermöglichen. Unser Dank gilt dem gesamten Vodafone Campus Düsseldorf-Team für den unermüdlichen Einsatz, der den zügigen Baubeginn am 13. September 2010 möglich macht.

      die developer, die Projektentwickler für moderne Office-Landmarks

      Die die developer Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, entwickelt hochwertige Anlageprojekte für rendite- und qualitätsorientierte Immobilieninvestoren. Seit 2008 hat die Projektentwicklungsgesellschaft unter der Führung von Stefan H. Mühling und in enger Kooperation mit den Unternehmen der Zech Group sehr erfolgreich die Entwicklung von umfangreichen Gewerbe- und Einzelhandels-immobilien von der Initiierung bis zur Fertigstellung realisiert. Dazu gehören in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt der „Kö-Bogen“, das „Lighthouse“, das „double U“ und aktuell der „Vodafone-Campus“, in Köln das „Palais Oppenheim“ am Rhein. Die die developer Projektentwicklung GmbH ist innerhalb der Zech Group ein Beteiligungsunternehmen der Deutsche Immobilien Holding AG.

      http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=12735
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.10 08:09:22
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.136.346 von Muckelius am 11.09.10 12:31:50Delmenhorst
      - 02.09.2010 - 0 Kommentare
      Center-Investoren halten am Projekt fest
      Von Kai Purschke
      Delmenhorst. Es war ein wichtiges Gespräch, das Werner Uhde und Detlef Samland jetzt geführt haben. Nachdem die 'Lenkungsgruppe Einkaufszentrum' dem Rat empfohlen hatte, sich an die Kriterien und insbesondere an die Maximalgröße fürs Center zu klammern (wir berichteten), mussten sich beiden Vertreter der Investoren DIH und Procom über das weitere Vorgehen besprechen. Danach sprachen sie mit dem DELMENHORSTER KURIER über ihre Pläne.



      Detlef Samland (links) von Procom und Werner Uhde von DIH erläuterten gegenüber unserer Zeitung ihre Standpunkte.

      Die beiden Geschäftsmänner gehen davon aus, dass das Stadtparlament am 28. September dem Rat der Lenkungsgruppe folgen wird. Und es dementsprechend viel zu bereden gibt, wenn sie denn vorliegt, die Ansage der Stadt, ob sie verhandeln will. 'Wir halten am Projekt fest, denn wir sind daran interessiert, dass in und für Delmenhorst etwas passiert', sagte Detlef Samland, Leiter Entwicklung Shopping-Center, vom Hamburger Investor Procom.

      Er wischte damit jedwede Spekulationen, sofern es welche gab, beiseite, dass sich das Investoren-Konsortium von den scheinbar zementierten Kriterien abschrecken lasse. Da aber beide Wirtschaftsunternehmen im Eigeninteresse handeln - nicht zuletzt wegen der 15-jährigen Betreibergarantie, die sie der Stadt geben müssen - scheuen sie das Risiko eines aus ihrer Sicht zu kleinen Centers. DIH-Aufsichtsratsvorsitzender Werner Uhde stellte deswegen klar: 'Wir sitzen seit 75 Jahren vor der Haustür der Delmenhorster. Es muss funktionieren, sonst marschieren die Bürger zu uns und halten hier Mahnwachen ab.'

      Knackpunkt bleibt die Größe des Centers, auch aus Sicht der Investoren. Deren, so sagen sie, derzeit kleinste realisierbare und noch lukrative Größe liegt laut Samland bei zirka 12000 Quadratmetern Verkaufsfläche. In der wären die Bereiche Gastronomie, Dienstleistung (beispielsweise ein Fitness-Studio) und Gesundheit (beispielsweise eine Apotheke) enthalten, nicht aber die Mall, die WCs oder die Treppen. Der Rat aber hatte eine Verkaufsfläche von 10000 Quadratmetern festgesetzt, in der wiederum die Gastronomie und Dienstleistungen nicht enthalten sind, wohl aber die Mall, Toiletten und Treppen.

      Werner Uhde kritisiert, dass die Stadt eine Grundfläche von 9600 Quadratmetern angeboten habe, aber offenbar weniger bebaut sehen will: 'Man kann sich nicht vorstellen, dass der Rest leer bleiben soll.' Das Gebäude der Deutschen Bank sei nun endgültig nicht mehr in die Planungen einbezogen, verhandeln müssten sie demnach noch mit der Stadt übers Parkhaus und mit Lonestar über den Kaufpark. Uhde: 'Bisher hat noch keiner gesagt, wie teuer die Flächen sein sollen.' Die Investoren hätten dagegen noch nicht mit den Mietern im Kaufpark gesprochen, 'weil noch nichts entschieden ist', sagte Samland.

      Und doch mussten sie bereits viele Vorgespräche mit potenziellen Ankermietern fürs Center führen, über deren Namen sie sich ausschweigen. 'Handel ist Wandel, und so lange die Tinte nicht trocken ist, wird über Namen nicht gesprochen', sagte Samland dazu. Beide gleichberechtigten Partner betonen, sich eine Fehlinvestition nicht leisten zu können. 'Wir wollen keinen Kaufpark II und kein neues Jute-Center produzieren', stellt Uhde klar. Deswegen müsse absolut gewährleistet sein, dass sich das Center rechnet. Mehr noch: Laut Uhde muss auch die Gegend um Hertie eine Aufwertung erfahren.

      An eine Hertie-Belebung denken sie dabei weniger, eher an Bänke, Pflasterung und Beleuchtung. 'Das haben wir mit im Blick, sonst funktioniert es auf Dauer nicht', sagte er. Und das sollte es bei einem Investitionsvolumen, das die beiden mit grob 40 Millionen Euro angeben. Zumal eine funktionierende Innenstadt die Voraussetzung für ein funktionierendes Center sei, wie Uhde glaubt. Andersrum soll 'das Center auch die Innenstadt beleben und sie nicht erschlagen'.

      Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Delmenhorst/223767…
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 16:40:29
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.137.353 von Muckelius am 12.09.10 08:09:2220.09.2010 „die developer“ gewinnen ersten Preis als „Best Office Developer in Germany“
      Die Düsseldorfer Projektentwickler „die developer“ sind heute mit dem Preis als „Best Office Developer in Germany“ („Bester Bürogebäudeentwickler in Deutschland“) von dem international renommierten Finanzmagazin „Euromoney“ für das Jahr 2010 ausgezeichnet worden. Zum sechsten Mal startete das britische „Euromagazine“ die jährlich groß angelegte online- Umfrage „Euromoney Awards for Excellence 2010“ unter Immobilienentwicklern- und Beratern, finanziellen Institutionen, Investoren und Unternehmen weltweit. Insgesamt 1066 Personen nahmen an der diesjährigen Umfrage teil und nominierten weltweit Firmen, die ihrer Meinung nach die besten Immobilienprodukte und Dienste in ihrem jeweiligen Marktsegment anbieten. „Die developer“ aus Düsseldorfer, gegründet 2008 von Stefan H. Mühling, überzeugten nicht nur die Leser des Magazins und hochkarätige Vertreter aus der Finanz,- Immobilien- und Investitionswelt, sondern auch Kunden von Unternehmen wie Hochtief, Eurohypo, Westimmo, ECE, Deutsche Bank, BNP Paribas Real Estate, CBRE und Jones Lang LaSalle, die von den Unternehmen ermutigt wurden, an der Befragung teilzunehmen. Des Weiteren wurden die beste Bank, das beste Investitionshaus, der beste Hedge-Fund und viele weitere Institutionen gekürt. Die Gewinner sind in der aktuellen September-Ausgabe des Magazins und heute online unter www.euromoney.com veröffentlicht.

      Gelesen wird das Euromoney Magazin, mit Sitz in London, von globalen Finanziers wie Investmentbankern, Hedge Fund- und Anlagemanagern, Finanzministern, Zentralbanken, CEOs und CFOs und Finanzdirektoren. Die hochqualifiziert spezialisierten Journalisten beobachten und analysieren Entwicklungen und Trends der unterschiedlichsten Märkte in der Finanzwelt.

      die developer, die Projektentwickler für moderne Office-Landmarks

      Die „die developer Projektentwicklung GmbH“, Düsseldorf, entwickelt als hochwertige Anlageprojekte für rendite- und qualitätsorientierte Immobilieninvestoren. Seit 2008 hat die Projektentwicklungsgesellschaft unter der Führung von Stefan H. Mühling und in enger Kooperation mit den Unternehmen der Zech Group sehr erfolgreich die Entwicklung von umfangreichen Gewerbe- und Einzelhandelsimmobilien von der Initiierung bis zur Fertigstellung realisiert.
      Dazu gehören in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Kö-Bogen, das Lighthouse, das double U und aktuell der Vodafone-Campus; in Köln das Palais Oppenheim am Rhein. Die „die developer“ sind innerhalb der Zech Group ein Beteiligungsunternehmen der Deutschen Immobilien Holding AG.

      http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=12865
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 07:38:53
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.179.087 von Muckelius am 20.09.10 16:40:29Artikel über die DIH in der akteullen Ausgabe des Nebenwerte Journal. Lt. Autor ist der Squezze Out eventuell doch für den Großaktionär ein gangbarer Weg. Konkrete Überlegungen in diese Richtung soll es allerdings nicht geben...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 16:18:48
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.286.280 von Muckelius am 08.10.10 07:38:53Bericht zum Halbjahr ist nun endlich online:

      http://www.dih-ag.de/_pdfs/zwischenbericht-1.Halbjahr-2010.p…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.10 16:23:31
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.299.426 von Muckelius am 11.10.10 16:18:48Mo, 15.11.1016:16
      DGAP Zwischenmitteilung: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      15.11.2010 16:15

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Bremen

      Zwischenmitteilung zum III. Quartal 2010

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304

      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

      über das dritte Quartal 2010 und den bis zur Erstattung der Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Im Verlauf des Jahres 2010 hat sich die Erholung der Wirtschaft verlangsamt. Der Wiederaufschwung des Welthandels hat nach und nach an Tempo verloren. Für den Euroraum zeichnet sich ab, dass der im zweiten Quartal recht hohe Produktionszuwachs in der zweiten Jahreshälfte deutlich nachlässt.

      Die durch die Finanzkrise offen gelegten strukturellen Probleme sind noch nicht überwunden. Der Finanz- und Immobiliensektor ist stark geschrumpft und hat sich noch nicht vollständig erholt.

      In Deutschland prognostizieren die Institute eine Zunahme des Bruttoinlandsproduktes um 3,5% für das Jahr 2010 und um 2% für das Jahr 2011. Dabei hat sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter verbessert und die Zahl der Arbeitslosen dürfte im Jahresdurchschnitt 2011 erstmals seit 1992 unter 3 Millionen liegen. Die Defizitquote des Staates dürfte auf 2,7% sinken. In Deutschland muss daher der Konsolidierungspfad durch die Wirtschaftspolitik fortgesetzt werden.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Das Transaktionsvolumen auf dem gewerblichen Immobilienmarkt lag in der ersten Jahreshälfte fast doppelt so hoch wie in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. Limitierend wirkte sich jedoch die sehr gleichförmige Anlagestrategie der Investoren aus. Die Nachfrage nach Core-Immobilien trifft auf ein immer noch sehr geringes Angebot. Dies führt in den fünf Ballungsräumen zu Preisanstiegen und niedrigeren Spitzenrenditen.

      Differenziert entwickelten sich die Bürovermietungsmärkte. Der Gesamtflächenumsatz wurde maßgeblich von zwei Großabschlüssen in Düsseldorf und Frankfurt beeinflusst. Vodafone und die Europäische Zentralbank sorgten mit Flächen von 90.000 qm bzw. 104.000 qm für einen deutlichen Aufschwung am Bürovermietungsmarkt. Aufgrund von Fertigstellungen und frei werdenden Bestandsflächen stiegen die Leerstände weiter an. Es ist zu erwarten, dass der Flächenumsatz in diesem Jahr auf dem Niveau von 2009 liegen wird.

      Im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres sind die Mietpreise im Durchschnitt um 3,8% gestiegen, wobei der Anstieg in den Städten mit 5,4% höher ausfiel als in den Landkreisen mit nur 2,7%. Die Kaufpreise für Wohnungen legten im Vergleich zum Vorquartal eine Verschnaufpause ein, sie sind in den Landkreisen leicht gesunken (-0,2%) und in den kreisfreien Städten kaum gestiegen (+0,4%). Die durchschnittlich höchsten Kaufpreise pro qm werden in München und Hamburg erzielt, gefolgt von Freiburg und Heidelberg.

      III. Geschäftsentwicklung

      Die Deutsche Immobilien Holding AG ist als strategischer und finanzieller Partner in den Bereichen gewerbliche Projektentwicklung, wohnungswirtschaftlicher Bauträger, Fondsinitiator und Immobilienverwalter tätig.

      Als Holding nimmt sie diese Aufgaben über ihre Beteiligungsunternehmen wahr, wobei die gewerbliche Projektentwicklung, die durch die Beteiligungsunternehmen PHOENIX Holding GmbH, die developer Projektenwicklung GmbH und Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG erbracht werden, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Dabei nimmt das Projektentwicklungsgeschäft der die developer Projektentwicklung GmbH mit dem Kö-Bogen, Düsseldorf, eine herausragende Rolle ein. Wir folgen damit konsequent den Markterfordernissen, Core Produkte in den Ballungsräumen zu entwickeln.

      Dabei entwickeln sich die Objekte doubleU, Lighthouse und Kö-Bogen planmäßig und werden in den nächsten Jahren zum Ertrag der Gesellschaft beitragen.

      Die die developer Projektentwicklung GmbH akquirierte ferner das Projekt Vodafone Campus in Düsseldorf, welches auf dem Gelände der ehemaligen Gatzweiler Brauerei realisiert werden soll. Die Vodafone Deutschland GmbH wird das Objekt für 20 Jahre anmieten, eine Fertigstellung ist für 2012 geplant. Da die Gesellschaft nicht über ausreichende Eigenmittel zur Realisierung des Objektes verfügt, verkaufte sie die Objektgesellschaft inklusive Planungsleistung an die Deutsche Bau Holding GmbH.

      Die PHOENIX Holding GmbH entwickelt wie bereits berichtet das Objekt WAVES in Eschborn bei Frankfurt. Leider konnte bis heute nicht die für die Realisierung des Projektes erforderliche Vermietungsquote von 70% erreicht werden, so dass wir damit rechnen, dass der abgeschlossene Forward deal rückabgewickelt werden muss. Für das Grundstück wird nun eine alternative Nutzung gesucht; damit verzögert sich die Realisierung entsprechend. Auch die Revitalisierung des Objektes AlphaHaus in Stuttgart-Möhringen konnte noch nicht umgesetzt werden, da hierfür eine Vermietungsquote von 50% erforderlich ist, die bisher noch nicht erreicht werden konnte.

      Die neugegründete Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG konnte ihr erstes Objekt akquirieren, das sie im Club deal mit der Pareto GmbH, einem Tochterunternehmen der Kreissparkasse Köln, umsetzt. Es handelt sich um ein Büroobjekt in der Willy-Brandt-Allee 11, Bonn, für das bereits eine Vermietung von 40% erreicht werden konnte.

      Sehr positiv entwickelt sich auch das wohnungswirtschaftliche Bauträgergeschäft, das durch die Beteiligungsunternehmen DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG und Zech Immobilien GmbH erbracht wird. Beide Gesellschaften entwickeln hochwertigen Wohnungsbau u.a. in Düsseldorf, Frankfurt, Heidelberg, Konstanz, Köln und Stuttgart.

      Besondere Resonanz erlebten wir für das von der DIH Deutsche Wohnbau GmbH realisierte Wohnobjekt Köln Sülzgürtel, bei dem es sich um die Entwicklung eines innerstädtischen Wohnquartiers handelt. Vor diesem Hintergrund prüfen wir, das Objekt Palais Oppenheim in Köln auch einer wohnungswirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.

      Die DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG hat zwischenzeitlich auch den Zuschlag für ein Grundstück in Heidelberg, Bahnstadt, erhalten, auf dem rd. 160 Wohnungen realisiert werden sollen.

      Die Objekte in Stuttgart Leonberg und Konstanz verlaufen planmäßig. Das Objekt im Frankfurter Holzhausenviertel liegt im Bauzeitplan, der Vertrieb blieb jedoch noch hinter den Erwartungen zurück.

      Eine Entscheidung der Stadt Delmenhorst zur Umsetzung des Baus eines innerstädtischen Einkaufszentrums steht noch aus. Wir konnten uns mit Unterstützung der Zech Immobilien GmbH und der Procom Invest GmbH im Zuge eines Auswahlverfahrens qualifizieren und sind derzeit einziger potenzieller Partner der Stadt Delmenhorst.

      Die Konsolidierung unserer Aktivitäten in Polen, die durch die Victoria Investment Sp. z o.o. wahrgenommen werden, schreitet langsam voran. Ein projektiertes Grundstück konnte verkauft werden; dem Marktumfeld geschuldet, wurde dabei ein Verlust realisiert. Der Verkauf der fertiggestellten Reihenhäuser verläuft weiterhin schleppend, auch hier rechnen wir mit weiteren Preiskorrekturen.

      Die Deutsche Fonds Holding AG ist mit einem zur Platzierung prospektierten Eigenkapital 2010 von 282 Mio. EUR führender Initiator von geschlossenen Immobilienfonds. Sie vereinigt damit rd. 7% des Gesamtmarktes. Im Focus der Anlagestrategie stehen bei den sechs Immobilienfonds in 2010 qualitativ hochwertige Immobilien mit soliden Ankermietern in Deutschland. Damit erfüllt die Gesellschaft die Interessen der Anleger und erwartet zum Jahresende eine hohe Platzierungsquote des Eigenkapitals. Im Vertrieb befinden sich die Fonds 95 'Das Auge, Darmstadt', 96 'Börse, Stuttgart' und 97 'Fürstenhof, Frankfurt'.

      Die Deutsche Fonds Holding AG hat über eine Tochtergesellschaft ihre Verpflichtungen aus einer gegebenen Platzierungsgarantie für den Fonds Indien II erfüllt. Eine entsprechende Risikovorsorge wurde bereits im Jahresabschluss 2009 vorgenommen. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung in Indien abhängen, wobei sich die Wirtschaft in Indien verhältnismäßig schnell von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt. Dennoch sind die Auswirkungen noch nicht abzuschätzen; neben zeitlichen Verzögerungen ist auch mit einer weiteren Wertkorrektur zu rechnen.

      Das Geschäftsfeld Property Management, welches durch die Zech Immobilien Management GmbH erbracht wird, entwickelt sich weiterhin konstant und trägt kontinuierlich zum Ergebnis bei. Bei der Gesellschaft stehen jedoch erhebliche Investitionen in die Verwaltungssoftware an, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein und die Anforderungen insbesondere institutioneller Investoren erfüllen zu können. Daher ist es unser Ziel, auch in diesem Geschäftsfeld zu wachsen, um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.

      Die in der Hauptversammlung am 30. August 2007 beschlossenen Ergebnisabführungsverträge, gegen die die Aktionäre geklagt hatten, sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 08.10.2010 ungültig. Insoweit wurde die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Bremen aufgehoben. Dies wird keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, da die geschäftlichen Aktivitäten der betroffenen Gesellschaften aus Vorsichtsgründen gering gehalten wurden.

      Ferner resultiert aus den Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2007 ein Schiedsverfahren zum Wert der eingebrachten Sacheinlage, welches von Herrn Dr. Büchel als Schiedsrichter durchgeführt wird. Die Schriftsätze der Parteien sind eingereicht, eine Entscheidung steht jedoch noch aus und wird für Januar 2011 erwartet.

      Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) hat zwischenzeitlich mehrere Anfragen zum Jahresabschluss 2008 gestellt. Ein Abschluss des Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen.

      IV. Chancen und Risiken

      Die Strategie der Deutsche Immobilien Holding AG, sich auf Core Produkte an ausgewählten Standorten zu konzentrieren und damit ihre Kompetenz in den Märkten unter Beweis zu stellen, ist erfolgreich. Die anhaltende Nachfrage der institutionellen und privaten Investoren stimmen dabei positiv.

      Die deutlich schnellere Erholung der Deutschen Wirtschaft von der Finanz- und Wirtschaftskrise bietet ein gutes Umfeld für das Wachstum unserer Gesellschaft in den unterschiedlichen Immobilienmärkten. Dabei verlieren wir unsere risikoaverse Investitionspolitik nicht aus den Augen. Der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft durch ihren Großaktionär kommt bei der Realisierung der Objekte eine besondere Bedeutung zu. Damit ist es gelungen unsere Marktpräsenz weiter auszubauen. Erfolgsfaktor ist dabei das weiter wachsende Netzwerk und Know-how.

      Bei den planmäßig verlaufenden Objekten, die von einer nachhaltigen Nachfrage der Endinvestoren gestützt werden, gehen wir davon aus, in den kommenden Jahren entsprechende Erträge zu erwirtschaften. Das Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr ist, wie bereits zum Halbjahr 2010 berichtet, durch die Vorlaufkosten belastet.

      Der Rückzug aus dem polnischen Markt und die zeitlichen Verzögerungen einzelner Objekte werden das Ergebnis 2010 belasten, was jedoch in Zukunft kompensiert werden kann.

      Positiv stimmt das Potential im Bereich des Premiumwohnungsbaus, in dem wir das Volumen deutlich steigern konnten. Auch hier werden wir die Erträge erst in den Folgejahren mit Fertigstellung der Objekte realisieren können.

      Der Ausbau der Vertriebskanäle für die Fondsprodukte der Deutsche Fonds Holding AG beinhaltet ein beachtliches Potential, nicht zuletzt durch die Qualität der Investitionen in Core Immobilien. Dabei erfüllt die Deutsche Fonds Holding AG die Marktstandards und konnte sich hervorragend im Markt der Initiatoren positionieren.

      Die Deutsche Immobilien Holding AG erwartet weiter konstante Beiträge aus dem Geschäftsfeld Property Management, bei vergleichsweise geringen Risiken dieses Geschäftes.

      V. Ausblick

      Die Diversifizierung in unterschiedliche Assetklassen und Geschäftsfelder trägt weiter dazu bei, dass die zu erwartenden Ergebnisse der Gesellschaft erwirtschaftet werden können.

      Der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2010 ist jedoch geprägt durch die Investition in neue Beteiligungen, wie die Art-Invest GmbH & Co. KG, Köln, und weitere Projekte. Die Vorlaufkosten belasten, wie bereits zum Halbjahr 2010 berichtet, das Ergebnis.

      Mit für das letzte Quartal 2010 zu erwartenden Objektverkäufen rechnen wir jedoch mit einem ausgeglichenen Ergebnis und einer positiven Entwicklung in den kommenden Jahren.

      Delmenhorst, den 15. November 2010

      Der Vorstand

      -Eckhard Rodemer-



      15.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Internet: www.dih-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 16:00:37
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.523.778 von Muckelius am 15.11.10 16:23:31
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf

      30.12.2010 14:28

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 30.12.2010

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304

      Verkauf von zwei Objektgesellschaften im Wege des Share Deals 'Palais
      Oppenheim'

      Die die developer Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, ein
      Beteiligungsunternehmen der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft,
      verkauft die Anteile an zwei Objektgesellschaften, der die developer Objekt
      Köln Alteburger Straße GmbH und der die developer Objekt Köln
      Gustav-Heinemann-Ufer GmbH. Die beiden Objektgesellschaften sind Eigentümer
      der bebauten Grundstücke in Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 144 sowie
      Alteburger Straße 375 und 377.

      Die die developer Projektentwicklung GmbH fokussiert ihre
      Geschäftstätigkeit auf die Realisierung von gewerblichen Objekten. Da die
      Planung für das Grundstück nun eine wohnwirtschaftliche Nutzung vorsieht,
      verkauft die die developer Projektentwicklung GmbH die Anteile an den
      Projektgesellschaften inklusive der bisherigen Planungsleistung an die HSR
      Krefeld Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG.

      Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      T. 04221 - 91 25 0
      F. 04221 - 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304


      30.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 16:03:58
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.779.661 von Muckelius am 30.12.10 16:00:3708.02.2011 Deutsche Fonds Holding platziert 188 Mio. Euro in 2010
      Die DFH Deutsche Fonds Holding AG hat im Jahr 2010 rund 188 Millionen Euro bei ihren Anlegern eingesammelt. Das ist fast viermal so viel wie im Jahr davor (53,2 Millionen Euro). Erreicht wurde das Ergebnis zu rund 92 Prozent durch Deutschland-Büro-Immobilienfonds. Es entfielen allein knapp 50 Prozent (rund 91 Millionen Euro) auf den "Bürogebäude 'Kö' Düsseldorf", je etwa 17 Prozent auf den "Börse/Landesjustizministerium Stuttgart" und den "Fürstenhof Frankfurt/Main" (jeweils rund 32 Millionen Euro), sowie knapp zehn Prozent auf den "Bürogebäude 'Das Auge' Darmstadt" (rund 17 Millionen Euro). Knapp sieben Prozent des platzierten Eigenkapitals wurden durch die Vermögensstrukturfonds "Constantia" und "Concentio 2010/2011" eingeworben. "Wir sind auf dieses Ergebnis sehr stolz, zeigt es doch, dass sicherheitsorientierte geschlossene Fonds mit deutschen Büro-Immobilien auch weiterhin den Nerv der Anleger treffen", kommentiert Michael Ruhl, Vorstand der DFH. "Gerade Single-Tenant-Objekte können eine wertstabile Anlage sein, wenn sie sich in einer nicht reproduzierbaren Lage befinden und langfristig vermietet sind."

      Quelle: http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=15215
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 18:01:19
      Beitrag Nr. 98 ()
      Noch so ein völlig vernachlässigter Wert...was will hier der Großaktionär?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 11:10:14
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.004.157 von Joarei am 08.02.11 18:01:19Kö-Bogen holt den deutschen Immobilien-Oscar nach Düsseldorf
      Projektentwickler "die developer" erhalten erneut eine Auszeichnung



      (lifepr) Düsseldorf, 18.02.2011, Keine zwei Wochen dauert es noch, bis es in Los Angeles wieder heißt: "And the Oscar goes to...". Bereits zehn Tage zuvor, am 17. Februar 2011, fiebern die Nominierten des immobilienmanager-Awards der Öffnung des Umschlags entgegen. Im Rahmen einer großen Gala in der Kölner Vulkanhalle werden die besten Projekte und Persönlichkeiten 2011 in 14 Kategorien gewürdigt.

      Stefan H. Mühling, Geschäftsführer des Projektentwicklungsbüros "die developer", ist gleich mit zwei Projekten für die begehrte Auszeichnung nominiert. Der Kö-Bogen, Düsseldorfs Jahrhundertbaustelle, und der Vodafone Campus, Düsseldorf, durften sich in den Kategorien "Finanzierung" bzw. "Investment" Hoffnungen auf den Award machen. Innovative Ideen und kreative Lösungen wurden gesucht; Projekte, die neue Wege aufzeigen und sich durch unternehmerischen Mut auszeichnen, so dass Fachmagazin immobilienmanager über den Award.

      "Wir fühlen uns sehr geehrt, diesen anerkannten Preis für unsere Arbeit zu erhalten. Der Gewinn des Awards ist die Krönung, nicht nur für uns, sondern auch für die Krönung der Königsallee - den Kö-Bogen, der damit seine erste Auszeichnung erhält. Mitten in der Wirtschaftskrise haben wir mit dem Projekt gestartet, doch das konnte uns hier in Düsseldorf nicht aufhalten, ganz im Gegenteil", so Stefan H. Mühling. Mit dem Kö-Bogen von Stararchitekt Daniel Libeskind, aktuell eine der größten Baustellen Europas, wird die Landeshauptstadt Düsseldorf ein international relevantes Gebäude-Ensemble, eine Ikone für die moderne Lifestyle-Metropole erhalten.

      Das Unternehmen "die developer" entwickeln hochwertige Anlageprojekte für rendite- und qualitätsorientierte Immobilieninvestoren. Seit 2008 hat die Projektentwicklungsgesellschaft unter der Führung von Stefan H. Mühling und in enger Kooperation mit den Unternehmen der Zech Group sehr erfolgreich die Entwicklung von umfangreichen Gewerbe- und Einzelhandelsimmobilien von der Initiierung bis zur Fertigstellung realisiert. Dazu gehören in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Kö-Bogen, das Lighthouse, das double U und der Vodafone-Campus; in Köln das Palais Oppenheim am Rhein.

      Der immobilienmanager-Award wird 2011 bereits zum dritten Mal verliehen. Erfahrene Experten stellen die Fachjury, die von Roland Tichy, dem langjährigen Chefredakteur der Wirtschaftswoche, geleitet wird. Erstmals wird in diesem Jahr auch der "Surprise Price" durch die Redaktion des immobilienmanagers verliehen.

      www.immobilien-manager.de/award.html

      Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/die-developer-projekten…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.04.11 15:12:58
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.064.397 von Muckelius am 18.02.11 11:10:14aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304
      ISIN DE 0007473043
      Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG (analog)

      Im Rahmen der von der Hauptversammlung vom 30. Juli 2007 der Deutsche Immobilien Holding AG („DIH AG“) beschlossenen gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung von EUR 29.808.000 auf EUR 70.000.000 hatten die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf, einerseits und die DIH AG sowie die Zech Group GmbH, Bremen, (vormals Zechbau Holding GmbH) andererseits einen Schiedsvertrag zur Durchführung eines freiwilligen Spruchverfahrens abgeschlossen. Ziel des von den außenstehenden Aktionären der DIH AG zu beantragenden Spruchverfahrens war die Überprüfung des Wertes der von der Zech Group GmbH im Rahmen der gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung eingebrachten Sacheinlage von EUR 28.000.000.

      Das Schiedsgericht, das nach Eintragung der gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung im Handelsregister der DIH AG angerufen worden war, hat durch Schiedsspruch vom 29. März 2011 die Schiedsklagen/Anträge sämtlicher antragstellender Aktionäre der DIH AG, die auf Überprüfung der Bewertung der Sacheinlage gerichtet waren, abgewiesen.



      Delmenhorst, im April 2011

      Der Vorstand
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:19:45
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.334.414 von Muckelius am 07.04.11 15:12:58
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Vorabbekanntmachung
      über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      27.04.2011 07:56

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft bekannt,
      dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Jahresfinanzbericht
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 29.04.2011
      Deutsch: http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/geschaeftsbericht.p…


      Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 29.04.2011
      Deutsch: http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/geschaeftsbericht.p…





      27.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 15:47:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.973 von Muckelius am 27.04.11 17:19:45
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
      Jahresergebnis

      28.04.2011 13:48

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 28. April 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 000 747 3043
      WKN: 747 304

      Jahresergebnis 2010

      Der Vorstand der Deutsche Immobilien Holding AG hat den
      Konzernjahresabschluss 2010 aufgestellt, dieser wurde vom Aufsichtsrat in
      seiner Sitzung am 28. April 2011 gebilligt.

      Der Konzernjahresüberschuss im Geschäftsjahr 2010 betrug TEUR 4.753 (i. Vj.
      TEUR 3.083).

      Zum Umsatz des Konzerns trugen die Segmente unterschiedlich bei. Der Umsatz
      aus Wohnungsbau beträgt TEUR 20.044 (i. Vj. TEUR 12.752) und aus Gewerbebau
      TEUR 10.455 (i. Vj. TEUR 360). Der signifikante Anstieg im Gewerbebau
      resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung des Grundstücks
      Steubenstrasse, Bremen. Im Segment Wohnungsbau ergibt sich der Anstieg im
      Wesentlichen aus den Projektrealisierungen Rothenbaumchaussee und Soester
      Strasse in Hamburg. Im Segment Verwaltung/Provision/Dienstleistung folgte
      ein Umsatz von TEUR 3.654 (i. Vj. TEUR 3.741).

      Sonstige betriebliche Erträge betrafen im Wesentlichen mit TEUR 299 (i. Vj.
      TEUR 156) vereinnahmte Kursgewinne sowie Weiterberechnungen von
      Beratungskosten an außerhalb des Konzerns stehende Unternehmen von TEUR 210
      (i. Vj. TEUR 41). Im Vorjahr wurde hier die Entkonsolidierung der
      Objektgesellschaft Keitum-Sylt mbH ausgewiesen.

      Der Personalaufwand ist mit TEUR 2.962 (i. Vj. TEUR 4.020) weiter stark
      rückläufig. Diese Entwicklung resultiert aus der Entkonsolidierung der
      DIHB-Gruppe zum 31. März 2009.

      Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die
      allgemeinen Verwaltungskosten, die wiederum deutlich gesunken sind, mit
      TEUR 594 (i. Vj. TEUR 1.091) und Rechts- und Steuerberatungskosten von
      insgesamt TEUR 881 (i. Vj. TEUR 591), die auch die Jahresabschlusskosten
      enthalten.

      Der Gewinn je Aktie, bezogen auf die durchschnittlich ausgegebene Anzahl
      von 70.000.000 (i. Vj. 59.869.414), betrug im Geschäftsjahr 2010 EUR 0,07
      nach EUR 0,06 je Aktie in 2009.

      Das Eigenkapital des Konzerns betrug unter Einbeziehung der Minderheiten
      zum Bilanzstichtag TEUR 81.689 (i. Vj. TEUR 77.119). Aufgrund des
      rückläufigen Bilanzvolumens von TEUR 148.815 (i. Vj. TEUR 159.865) ergab
      sich damit eine Eigenkapitaldeckung von rd. 55% (i. Vj. 48%). Die liquiden
      Mittel lagen mit TEUR 7.268 unter Vorjahresniveau (TEUR 13.713). Sie waren
      in Höhe von TEUR 2.732 (i. Vj. TEUR 2.950) als Sicherheit verpfändet.
      Unbeschadet dessen beleuchtet dieser Wert eine nach wie vor komfortable
      Liquiditätsausstattung.

      Ausblick 2011

      Die Deutsche Immobilien Holding AG diversifiziert ihre Geschäfte weiter und
      nutzt die Chancen des Immobilienmarktes im Jahr 2011. Dabei nimmt sie neue
      Geschäftsfelder im Bereich der strukturierten Kapitalanlage für
      institutionelle Kunden auf. Ferner stärkt sie das Geschäft mit privaten
      Anlegern im Bereich der Deutsche Fonds Holding AG, die vom Interesse der
      Anleger in Sachwerten zu investieren, profitiert.

      Die DIH AG ist mit den unterschiedlichen Geschäftsfeldern und den bereits
      im Bau bzw. der Akquisition befindlichen Objekten gut aufgestellt.
      Ungeachtet dessen werden die begonnenen Projekte erst in den Folgejahren
      zum Ergebnis beitragen, so dass die Gesellschaft mit einem Ergebnis auf
      Vorjahresniveau rechnet.

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304


      28.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 22:33:30
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.423.797 von Muckelius am 28.04.11 15:47:11Einzel- und Konzernabschluss für 2010 sind online:

      http://www.dih-ag.de/berichte-und-zahlen/geschaeftsbericht.p…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 19:12:20
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.432.642 von Muckelius am 29.04.11 22:33:30
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung
      einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      18.05.2011 16:30

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Bremen

      Zwischenmitteilung zum I. Quartal 2011

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304 ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      über das erste Quartal 2011 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft hat im ersten Quartal
      2011 neuen Schwung erhalten. Nachdem das vierte Quartal 2010 durch die
      Einflüsse des besonders strengen Winterwetters im Dezember belastet worden
      war, profitierte in den ersten Monaten nach dem Jahreswechsel vor allem die
      Bauwirtschaft, aber auch einige Dienstleistungsbereiche, von Nachhol- und
      Aufholeffekten. Die Industrieproduktion setzte ihren Aufwärtstrend fort.
      Die positive gesamtwirtschaftliche Grundtendenz sollte im Folgequartal
      anhalten. Es dürften sich dann zwar keine nennenswerten Nachholeffekte mehr
      ergeben, aber die kräftige Zunahme der Aufträge sowohl aus dem Inland als
      auch aus dem Ausland in den ersten beiden Monaten dieses Jahres sollte eine
      weitere Steigerung der industriellen Produktion nach sich ziehen.

      Die Ereignisse in Japan haben bislang die Geschäftserwartungen der
      Unternehmen lediglich in einem geringen Umfang beeinflusst. Wenn es
      gelingt, Störungen in den Lieferketten schnell zu beheben, bleiben die
      Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft begrenzt.

      Die deutsche Wirtschaft wächst noch dynamischer als erwartet. Im ersten
      Quartal 2011 steigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum
      Schlussquartal 2010 um 1,5%. Auf Jahressicht legt die Wirtschaftsleistung
      so stark zu wie noch nie seit der Wiedervereinigung: preisbereinigt um
      5,2%.

      In seiner Sitzung am 7. April hat die Europäische Zentralbank (EZB)
      beschlossen, den Leitzins um 25 Basispunkte anzuheben, nachdem dieser
      nahezu 2 Jahre auf historisch niedrigem Niveau belassen wurde. Grund für
      die Entscheidung waren im Wesentlichen aufkommende Inflationsrisiken im
      Euro-Raum nach der expansiven Geldpolitik zur Stützung der Ökonomien
      während der Finanz- und Wirtschaftskrise.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Investmentmarkt:

      Die Aussichten für Immobilieninvestoren sind trotz der zahlreichen
      Katastrophenmeldungen seit Jahresbeginn vielversprechend. Zu dieser
      Einschätzung gelangt das Researchteam von LaSalle Investment Management.

      Die Natur- und Atomkatastrophe in Japan und die politischen Unruhen und
      Kriege in Nordafrika und im Nahen Osten sowie die Überflutungen in
      Australien, Südafrika und Brasilien haben kaum negative Auswirkungen auf
      die Weltwirtschaft. Die globalen Wachstumsprognosen für 2011 und 2012 sind
      robust und die Bedingungen für Transaktionen auf den Immobilienmärkten
      damit anhaltend gut.

      Im ersten Quartal 2011 wurden laut Jones Lang LaSalle (JLL) 26 Mrd. Euro in
      europäische Gewerbeimmobilien investiert und damit 32% mehr als im
      Vorjahresquartal. Für das Gesamtjahr rechnet das Maklerhaus mit einem
      Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr von bis zu 30% (2010: 102 Mrd. Euro).
      Gründe hierfür seien die wieder zunehmenden grenzüberschreitenden
      Investments und eine auch insgesamt wachsende Liquidität auf den Märkten.

      Dominiert wurden die europäischen Märkte in den ersten drei Monaten von
      Großbritannien, das seinen Anteil am Gesamtumsatz auf 38% ausbauen konnte
      (Q1 2011: 35%). Insgesamt wurden auf der Insel rd. 10 Mrd. Euro investiert
      (+40 %). Die Plätze zwei und drei belegten Deutschland (5,3 Mrd. Euro) und
      Frankreich (2,44 Mrd. Euro). Auch Polen (+200% auf 603 Mio. Euro) sei gut
      ins neue Jahr gestartet.

      Wohnungsmarkt:

      Im ersten Quartal 2011 wurden in Deutschland laut Jones Lang LaSalle (JLL)
      Wohnungsportfolios mit einem Volumen von rd. 1,45 Mrd. Euro gehandelt. Dies
      ist jeweils mehr als doppelt so viel wie im ersten Quartal 2010 (ca. 580
      Mio. Euro) und im Schlussquartal 2010 (ca. 594 Mio. Euro). Im
      Transaktionsvolumen wurde die Mehrheitsbeteiligung der TAG Immobilien AG an
      der Colonia Real Estate berücksichtigt.

      III. Geschäftsentwicklung

      Die DIH AG hat ihre Strategie fortgesetzt, in unterschiedlichen Märkten
      sowohl räumlich als auch differenziert nach Assetklassen tätig zu sein. Die
      Diversifikation konnte durch die Gründung eines weiteren Joint Ventures in
      2010, der Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG, Köln, weiter
      fortgesetzt werden. Über ihre Beteiligungsunternehmen ist die DIH AG damit
      in der Projektentwicklung, der strukturierten Kapitalanlage (Fonds) und dem
      Property-Management tätig. Als Holding übernimmt sie dabei die strategische
      Planung sowie die Finanzierung der Investitionen. In engem Austausch mit
      den Beteiligungsunternehmen werden die Opportunitäten in den einzelnen
      Märkten analysiert, die den Entscheidungsgremien der DIH AG, Vorstand und
      Aufsichtsrat, als Basis dienen.

      Projektentwicklung / Bauträgergeschäft

      Gewerbe

      Besonderes Augenmerk legen wir auf das nach wie vor größte Einzelvorhaben,
      den Kö-Bogen in Düsseldorf, eine der aktuell herausragenden
      Projektentwicklungen in Deutschland insgesamt, welche von der die
      developer-Gruppe realisiert wird. Es betrifft einen aus 2 Gebäudeteilen
      bestehenden Bau im Zentrum von Düsseldorf zwischen Hofgarten und
      Schadowplatz mit rd. 35.000 qm Einzelhandels- und Büroflächen. Die
      Maßnahmen gehen auch im ersten Quartal 2011 termingerecht voran.
      Abweichungen in der Projektentwicklung sind bisher nicht erkennbar. Mit
      diesem Core-Investment, welches einen erheblichen Reputationsgewinn
      beinhaltet, sind wir sicher, die Investitionskriterien großer
      institutioneller Anleger zu treffen und damit eine erfolgreiche Umsetzung
      betreiben zu können.

      Das ebenfalls von der die developer-Gruppe initiierte Projekt 'doubleU' in
      Düsseldorf ist zwischenzeitlich zum größten Teil vermietet, so dass unter
      heutigen Gesichtspunkten keine Risiken für die Projektentwicklung bestehen.
      Neben 'Lighthouse' und 'doubleU' realisiert die die developer bereits das
      dritte Projekt in der Unternehmerstadt Düsseldorf-Derendorf, das Projekt
      'casa altra'. Auch hier verläuft die Projektentwicklung planmäßig. Bei dem
      bisher erreichten Vermietungsstand von rd. 60% rechnen wir uns hohe Chancen
      auf einen Forward Share Deal bereits im Jahr 2011 aus.

      Die PHOENIX Holding GmbH hat sich die Revitalisierung eines bestehenden
      Bürogebäudes im Stadtteil Stuttgart-Möhringen - 'AlphaHaus' - zum Ziel
      gesetzt. Die Baugenehmigung für die Revitalisierung des Gebäudes ist
      erteilt. Es ist vorgesehen, bei einem Vermietungsstand von 50% mit den
      Baumaßnahmen zu beginnen. Der sich verbessernde Mietmarkt in Stuttgart
      lässt entsprechende Chancen für 2011 erkennen. Der Forward Share Deal des
      Projekts 'Eschborn Waves' wurde inzwischen aufgehoben. In 2010 erhielt die
      PHOENIX Real Estate Development GmbH den Zuschlag, die Projektsteuerung für
      das prestigeträchtige Projekt 'GERBER', eine Einzelhandels- und
      Büroimmobilie in Stuttgart zu übernehmen. Hiervon versprechen wir uns einen
      weiteren Reputationsgewinn, der sich bei nachfolgenden Ausschreibungen
      bemerkbar machen sollte.

      Die Art-Invest-Gruppe realisiert im Rahmen eines Joint Ventures mit der
      Pareto, dem Projektentwickler der Kreissparkasse Köln, das Projekt
      'brandtelf', eine Büroimmobilie in bester Lage an der Museumsmeile in Bonn.
      Hier konnten bereits erste Vermietungserfolge erzielt werden; wir rechnen
      mit einer Vermietung von 90% bis Sommer dieses Jahres.

      Wohnen

      Die Baumaßnahmen der in Baden-Württemberg und im Frankfurter Raum
      engagierten DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, beispielsweise
      'Holzhausen' in Frankfurt oder 'Seeside' in Konstanz verlaufen insgesamt
      planmäßig. Signifikante Ergebnisbeiträge im wohnwirtschaftlichen
      Premiumbereich werden ab dem Jahr 2012 erwartet. Die Nachfrage nach
      Eigentumswohnungen ist ungebrochen positiv, was sich auch im erfolgreichen
      Vertriebsstart für unser Objekt 'WohnGut' in der Heidelberger-Bahnstadt
      wiederspiegelt.

      Bei der Projektentwicklung Köln-Sülzgürtel der DIH Deutsche Wohnbau GmbH,
      welches 2010 im Rahmen eines Architektenwettbewerbes gewonnen werden
      konnte, ist der Vertrieb der Wohnungen erfolgreich gestartet. Auch hier
      werden signifikante Ergebnisbeiträge, der Projektentwicklung typisch, erst
      in den Folgejahren erwartet.

      Strukturierte Kapitalanlagen (Fonds)

      Neben dem Projektentwicklungsgeschäft, mit den genannten vielfältigen
      Aktivitäten, trägt die Deutsche Fonds Holding AG (DFH), die mit der
      Assetklasse geschlossene Immobilienfonds Zeichen setzt, zu Wachstum und
      Erfolg des Konzerns bei. Die DFH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
      geschlossene Immobilienfonds mit einem prospektierten Eigenkapital von EUR
      252,3 Mio. aufgelegt. Nach einer Analyse des Ratinghauses Scope belegt die
      DFH AG damit Platz eins der aktivsten Emissionshäuser im Immobiliensegment.
      Im Focus standen Core-Immobilien in Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart,
      die als Fonds mit einem ausgewogenen Rendite-Risiko-Profil über
      Vertriebspartner, insbesondere Banken, privaten Kapitalanlegern angeboten
      wurden. Die Inflationsängste der Anleger unterstützen diese Entwicklung, so
      dass wir davon ausgehen, gute Vermarktungschancen für ein weiteres
      Fondsprodukt, den Vodafone Campus, Düsseldorf, im Jahr 2011/12 zu haben.
      Der Fonds befindet sich in der Konzeption, ein Vertriebsstart ist für Mitte
      des Jahres geplant.

      Zur weiteren Diversifizierung im Bereich der strukturierten Kapitalanlage
      planen wir die Gründung einer weiteren Gesellschaft, die Fonds für
      institutionelle Investoren konzipieren soll. Für dieses Joint Venture
      konnten wir zwei Partner gewinnen, die über das nötige Know-how sowie den
      Marktzugang zu Investoren verfügen. Mit der aufsichtsrechtlichen
      Genehmigung rechnen wir im vierten Quartal 2011.

      Property Management

      Im Geschäftsfeld Property Management ist eine weiterhin kontinuierliche
      Entwicklung zu erkennen. Um jedoch entscheidend zum Gesamtergebnis des
      Konzerns beitragen zu können, fehlt das notwendige Volumen. Diverse
      Bemühungen durch Akquisitionen zu wachsen, waren bislang nicht erfolgreich.
      Es wird deshalb bei dem beachtlichen Know-how der als WEG-Verwalter,
      Property Manager und in Einzelfällen als Assetmanager tätigen Gesellschaft
      darauf ankommen, über das aus eigener Kraft mögliche Wachstum hinaus durch
      Synergien schaffende Zuerwerbe Umsatz und Ertrag zu steigern, um einen
      entscheidenden Beitrag für das Ergebnis leisten zu können.

      Schiedsverfahren

      Nachdem im Zuge der Sachkapitalerhöhung 2007 durch die DIH AG 50% der
      Geschäftsanteile der PHOENIX Holding GmbH übernommen worden waren, hatten
      Aktionäre den Wert der Sacheinlage angezweifelt und sich mit der DIH AG auf
      ein Schiedsverfahren geeinigt. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichtes liegt
      zwischenzeitlich vor. Demnach wurden die Anträge sämtlicher Antragsteller
      zurückgewiesen, die die Vergabe eines neuen Bewertungsgutachtens beantragt
      hatten.

      In seiner Begründung hat der Schiedsrichter folgende Feststellung
      getroffen: Da das Gutachten auf Basis anerkannter Bewertungsgrundsätze
      erstellt worden ist, wird eine mathematische Scheingenauigkeit vermittelt.
      Sie ist deshalb innerhalb einer Bandbreite vertretbarer Bewertungen zu
      verstehen. Der der eingebrachten Beteiligung zugrundeliegende und
      festgestellte Wert von EUR 28,0 Mio. liegt jedenfalls nach Ansicht des
      Schiedsrichters innerhalb dieser Bandbreite. Nachdem drei Gutachter einen
      Einbringungswert von über EUR 28.0 Mio. festgestellt hatten, sieht das
      Schiedsgericht nicht, dass ein weiteres Gutachten zu einem davon erheblich
      nach unten abweichenden Ergebnis gelangen würde.

      Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen

      Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) hat zwischenzeitlich
      mehrere Anfragen zum Jahresabschluss 2008 gestellt. Auf die Fragen und
      Feststellungen sind wir schriftlich eingegangen. Im Dialog mit der DPR
      arbeiten wir am Abschluss des Verfahrens, den wir für 2011 erwarten.

      IV. Chancen und Risiken

      Die Auswirkung der Staatsverschuldung der Mitgliedsländer der Europäischen
      Union und deren Einfluss auf die Geld- und Kapitalmärkte sowie die
      Zinspolitik der EZB machen Prognosen für die künftige Entwicklung der DIH
      AG schwierig. Auch die direkten und indirekten Einflüsse der
      Naturkatastrophe in Japan und hier insbesondere die auf die
      weltwirtschaftliche Entwicklung und die Energiepolitik, erschweren eine
      Zukunftsprognose.

      In den Bereichen der Projektentwicklung mit ihren Beteiligungsunternehmen
      die developer, Düsseldorf, PHOENIX, Stuttgart und Art-Invest, Köln, ist die
      Gruppe in den interessanten Märkten Deutschlands gut aufgestellt und
      profitiert von der Nachfrage in- und ausländischer Investoren, die
      Deutschland als interessanten und sicheren Investmentmarkt einschätzen.
      Durch den weiteren Ausbau unserer Beteiligungen werden wir Risiken in den
      Märkten diversifizieren, mit dem Ziel weitere Märkte in den deutschen
      Ballungsräumen zu gewinnen und die Chancen zu nutzen. Die bis heute durch
      die Beteiligungsgesellschaften akquirierten Objekte werden langfristig in
      einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren einen nachhaltigen Ergebnisbeitrag
      liefern.

      Der Rückzug aus dem polnischen Markt mit unserem Beteiligungsunternehmen
      Victoria Investment Sp. z o.o. gestaltet sich vor dem Hintergrund des
      Marktumfeldes für Einfamilienhäuser weiter schwierig. Potentielle Erwerber
      unserer Wohnungen leiden unter der restriktiven Kreditvergabe; damit
      blieben unsere Umsatzerwartungen hinter den gesteckten Zielen zurück. Die
      personellen Ressourcen vor Ort erschweren den Vertrieb zusätzlich.

      Auch die Investitionen in neue Geschäftsfelder und damit die Stärkung der
      Gesellschaft als Holding erfordert weitere finanzielle Ressourcen mit
      Kapitalbindungsdauer über mehrere Jahre. Mit dem Ausbau unserer Aktivitäten
      kommen wir jedoch dem gesteckten Ziel näher, die DIH AG als bundesweit
      agierendes Immobilienunternehmen zu etablieren.

      V. Ausblick

      Der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2011 lässt erwarten, dass die
      Gesellschaft ein deutlich positives Konzernergebnis erwirtschaftet. Die
      Projektentwicklungen verlaufen mit wenigen Ausnahmen planmäßig und werden
      unserer Einschätzung nach in einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nachhaltige
      Ergebnisbeiträge liefern. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass die
      gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach wie vor instabil sind und
      deswegen negative Einflüsse nicht ausgeblendet werden dürfen.

      Unter den derzeitigen Voraussetzungen sind wir zuversichtlich, an das
      Konzernergebnis aus dem Jahr 2010, welches wir mit der ad-hoc-Meldung vom
      28. April 2011 mit 4,75 Mio. EUR bekannt gegeben haben, anknüpfen zu
      können.

      Delmenhorst, den 18. Mai 2011

      Der Vorstand

      -Eckhard Rodemer-



      18.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 31.05.11 15:16:48
      Beitrag Nr. 105 ()
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      – ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304) –
      Ordentliche Hauptversammlung
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      am 7. Juli 2011 in Delmenhorst

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      am Donnerstag, den 7. Juli 2011, 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr) findet im Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 4.086.298,44 auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Unterlagen

      Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung.php zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft insgesamt 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren ebenso viele Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) bis spätestens am Donnerstag, den 30. Juni 2011, 24.00 Uhr, unter der Adresse


      Deutsche Immobilien Holding AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS – FWA
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Fax: +49 421 36 03 153
      oder per E-Mail unter: HV@Neelmeyer.de

      zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), also Donnerstag, den 16. Juni 2011, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 30. Juni 2011, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und das Stimmrecht bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

      Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) zu erfolgen.

      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an:


      E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de

      Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

      Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

      Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

      Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.

      Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

      Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Dienstag, den 5. Juli 2011 postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de

      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Tagesordnungsergänzungsverlangen

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Dienstag, den 7. Juni 2011, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Hauptversammlung 2010
      Lahusenstr. 25
      27749 Delmenhorst

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver…
      bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de

      Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 22. Juni 2011, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Auskunftsrecht

      Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

      Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

      Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… zugänglich.



      Delmenhorst, im Mai 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.06.11 18:40:17
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.582.092 von schaerholder am 31.05.11 15:16:48Upps. Ein Lebenszeichen. Kurs ist heute auf Xetra bei 1,612 Euro (+ 15,97%)aus dem Handel gegangen. Neues 6 -Monatshoch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.06.11 16:54:47
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.601.078 von Muckelius am 03.06.11 18:40:1714.06.2011 Richtfest Büroimmobilie doubleU in der Düsseldorfer „Unternehmerstadt“
      Mit einem Richtfest für Mieter, Geschäftspartner und alle am Bau beteiligten Unternehmen, feierte die doubleU development GmbH am heutigen Tag die Fertigstellung des Rohbaus der Immobilie doubleU in der Düsseldorfer Unternehmerstadt.

      Im Anschluss an eine Begrüßungsrede durch die Bürgermeisterin Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, brachten der Geschäftsführer der Rheinmetall Immobilien GmbH, Dr. H. Jürgen Wolff und Stefan H. Mühling, Geschäftsführer der die developer Projektentwicklung GmbH und Geschäftsführer der doubleU development GmbH in kurzen Ansprachen ihre Freude über das reibungslose Fortschreiten und die gute Eingliederung des Projektes in die Unternehmerstadt zum Ausdruck. „ Zwischenzeitlich hat sich die Mode rund um die Halle 29 stark etabliert. Wir reagieren darauf und bieten mit dem doubleU eine weitere feine Adresse an. Im doubleU stehen rund 5.500 Quadratmeter für die Mode zur Verfügung.

      Nach den bereits voll vermieteten GERRY WEBER Hallen 29 und 30 bietet das doubleU die vorerst letzte Möglichkeit, repräsentative Flächen am Standort anzumieten“, erklärte Dr. H. Jürgen Wolff. „Das doubleU fügt sich in beste Nachbarschaft ein und bietet den Einkäufern der Modebranche auf dem Campus der Unternehmerstadt zu Orderzeiten viele weitere Marken. Das Angebot im doubleU reicht von Herrenoberbekleidung (HAKA) über Damenoberbekleidung (DOB) zu Accessoire Anbietern“, ergänzte Stefan H. Mühling.

      Innerhalb der Modestadt Düsseldorf, hat sich die Unternehmerstadt zu einem der wichtigen innerstädtischen Standorte entwickelt, der immer größere Synergieeffekte erzielt. Dabei machen das Ambiente, die Anzahl und unmittelbare Nähe von Modepräsentationsflächen und Showrooms zueinander den Standort einzigartig.

      Schon Monate vor dem Baubeginn sicherte sich die Kommunikationsagentur Mediaedge:cia GmbH 5.000 der insgesamt 12.500 Quadratmeter Mietfläche. Der zehnjährige Mietvertrag wird ab September 2011 laufen und wurde unter der Vermittlung und Beratung von Jones Lang LaSalle Düsseldorf im Dezember des letzten Jahres abgeschlossen. Final werden es darüber hinaus rund 20 Modeunternehmen im Haus werden.

      In einer traditionellen Richtfestzeremonie wurde in luftiger Höhe der Richtspruch durch Burkhard Ries von der Firma Dreßler Bau gesprochen. Karl Dreßler, dessen Unternehmen die Bauarbeiten durchführte, zog im Hinblick auf das Bauvorhaben ein durchweg positives Zwischenresümme. Dreßler Bau war auch an den Bauarbeiten für die Büroimmobilie LIGHTHOUSE beteiligt, die sich direkt gegenüber des doubleU in der „Unternehmerstadt“ befindet.

      Das doubleU ist bereits das zweite Joint Venture der Rheinmetall Immobilien GmbH und der die developer Projektentwicklung GmbH, die sich für das Bauvorhaben unter dem Namen doubleU development GmbH zusammengeschlossen haben. Das doubleU vereint Büros und Präsentationsflächen. Die Büroimmobilie, die bei einer geschätzten Gesamtinvestition von ca. 40 Millionen Euro mit einer Brutto-Gesamtfläche von 14.200 Quadratmetern und 240 Tiefgaragenplätzen aufwartet, wird ein modernes Beispiel durchdachter Bauplanung werden: Neben flexiblen Aufteilung von Büros und Präsentationsflächen in unterschiedlichen Nutzungsgrößen bietet es eine insgesamt wertige Ausstattung – inklusive Betonkerntemperierung und unterstützender Lüftung. Zudem wurde bei der Konzeption des Gebäudes ein besonderer Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt und diese auch nach den Maßstäben der DGNB zertifiziert.

      Quelle: http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=17465
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 13:01:41
      Beitrag Nr. 108 ()
      16.06.2011 12:10:22

      DGAP-DD: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      DGAP-DD: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Uhde Vorname: Werner

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007473043 Geschäftsart: Kauf Datum: 09.06.2011 Kurs/Preis: 1,50 Währung: EUR Stückzahl: 41055 Gesamtvolumen: 61582,50 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland ISIN: DE0007473043 WKN: 747304

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2011

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 17:47:44
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.655.421 von schaerholder am 16.06.11 13:01:41heute am Tag der Hauptversammlung steigt der Kurs auf den höchsten Stand innerhalb der letzten 6 Monate. Hat der Großaktionär doch wieder für eine Dividende an den Streubesitz gestimmt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 19:03:32
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.757.305 von Muckelius am 07.07.11 17:47:44War kein HV-Vorschlag, aber wäre natürlich wieder willkommen...
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 10:50:02
      Beitrag Nr. 111 ()
      :eek::mad:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out

      20.07.2011 09:55

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 20. Juli 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      ISIN: DE 0007473043
WKN: 747 304

      Squeeze out Verlangen der Zech Group GmbH, Bremen

      Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien
      Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr
      als 95 % beteiligt ist und beabsichtigt einen Hauptversammlungsbeschluss
      der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen
      (sogenannter Squeeze Out).

      Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die
      Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt
      worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu
      gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG
      mitgeteilt werden wird.

      Der Vorstand

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043


      20.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 13:27:50
      Beitrag Nr. 112 ()
      Der Kurs springt ja schön an. Was wäre denn nach Eurer Meinung ein "fairer" Squeeze-Out-Kurs?
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 13:22:38
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ob da noch ein DD mit Kursangabe hinterher kommt?:

      21.07.2011 12:24:40

      DGAP-Stimmrechte: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      21.07.2011 12:24

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      ---------------------------------------------------------------------------

      Frau Edeltraud Zech, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.07.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Delmenhorst, Deutschland am 19.07.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



      21.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Internet: www.dih-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:29:20
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.823.343 von schaerholder am 21.07.11 13:22:38Ich habe mir die letzten Tage mal paar Stücke gekauft und heute die Bafin über meinen Verdacht der Insiderkäufe durch Herrn Uhde informiert.


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 09.06.2011 kaufte Herr Werner Uhde, Aufsichtsrat und ehemaliger Vorstand der Deutschen Immobilien Holding, WKN 747303 ausserbörslich Aktien der Gesellschaft zum Kaufpreis von 1,50 EUR je Aktie. Wenige Wochen später meldet die Gesellschaft das Squeeze Out Verlangen durch die Zech Gruop GmbH nachdem Frau Edeltraud Zech rund 3% an die Gruppe verkauft hatten.

      In diesem Zusammenhang liegt der Verdacht nahe, dass Herr Uhde, der als ehemaliger Vorstand und amtierender Aufsichtsrat eng mit dem Großaktionär in Kontakt steht, von dem Kauf der Anteile & den Squeeze Out Plänen gewußt hat. Aufgrund der Beteiligungsstruktur hätte diese Transaktion schon in den letzten 4 Jahren statt finden können. Herr Uhde hat in der Vergangenheit keine weiteren Transaktionen in der Aktie getätigt. Insofern ist es mehr als merkwürdig, dass er ausgerechnet wenige Wochen vor dem Squeeze Out Verlangen in einem nenneswerten Umfang Aktien der eigenen Gesellschaft kauft.

      Ich bitte um intensive Prüfung dieses Vorgangs.

      Freundliche Grüßen

      Schokoladenpudding
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 17:49:51
      Beitrag Nr. 115 ()
      Bericht in der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journal. Dieser scheint schon vor dem 20. Juil fertig gewesen sein. Denn die Überschrift lautet:

      "Squeez-out oder Kapitalerhöhung -alles ist möglich"...

      ... der Autor hatte im Prinzip alos schon den richtigen "Riecher"
      Avatar
      schrieb am 15.08.11 17:51:38
      Beitrag Nr. 116 ()
      In Anbetracht dessen, dass ein Insider (vermeldete Geschäft im Juni des Aufsichtsrates") zu 1,50 Euro gekauft hat --- und sich dabei wohl was gedacht haben sollt, dürfte das Risiko nach unten recht begrenzt sein.

      Die Chancen beim aktuellen Kursniveau (um 1,60 Euro) scheinen meiner Meinung nach dagegen recht interessant zu sein !!!
      Avatar
      schrieb am 30.08.11 16:28:32
      Beitrag Nr. 117 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.11 14:15:23
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.021.636 von Muckelius am 30.08.11 16:28:32Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Immobilien

      30.09.2011 10:42

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 30. September 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      ISIN: DE 0007473043
WKN: 747 304

      AIK ERWIRBT BONNER OBJEKT 'BRANDTELF' VON PARETO UND ART-INVEST

      Die aik (APO Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft mbH), das
      Immobilien-Investmenthaus für Versorgungswerke und Pensionskassen, hat das
      Bonner Büroobjekt 'brandtelf' für einen Fonds des Versorgungswerkes der
      Architektenkammer NRW erworben, das Transaktionsvolumen beträgt rd. 44 Mio.
      EUR.

      Verkäufer ist die Entwicklungsgesellschaft Heussallee GmbH & Co. KG, deren
      Gesellschafter die Kölner PARETO GmbH, Projektentwickler der Kreissparkasse
      Köln und die Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG, Köln, ist.

      Die Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG, deren 60%iger Gesellschafter die
      Deutsche Immobilien Holding AG ist, ist alleinige Kommanditistin der AIRE
      brandt-elf Beteiligungs GmbH & Co. KG, die wiederum an der Verkäuferin als
      Kommanditistin beteiligt ist.

      Der Vorstand

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043


      30.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 30.09.11 15:29:29
      Beitrag Nr. 119 ()
      die nächste Transaktion


      Fr, 30.09.1115:24
      DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: (deutsch)

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Immobilien

      30.09.2011 15:24

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 30. September 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304

      ART-INVEST REAL ESTATE GMBH & CO. KG, EIN BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER DIH AG ERWIRBT DAS OBJEKT 'KÖLN TURM' IM JOINT VENTURE MIT INFRARED EUROPEN ACTIVE REAL ESTATE FUND

      Die Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG, ein Beteiligungsunternehmen der DIH AG erwirbt das Objekt 'KölnTurm' im Joint Venture mit InfraRed European Active Real Estate Fund. Die Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG hat den Ankauf des Objekts KölnTurm im Kölner MediaPark mit einer Mietfläche von rd. 27.000m² sowie das anliegende NH-Hotel mit rund 220 Zimmern sowie 247 Tiefgaragenstellplätze notariell beurkundet.

      Der Ankauf des Projekts wird in einem Joint Venture mit der InfraRed Capital Partners Ltd für den Fonds InfraRed European Active Real Estate Fund erfolgen. Art-Invest Real Estate wird sich über die AIRE KölnTurm Beteiligungs GmbH & Co. KG am Erwerb beteiligen, der durch Zweckgesellschaften erfolgt. Die Parteien haben Stillschweigen über den Kaufpreis vereinbart. Verkäufer ist die EH Estate Management GmbH. Die Art-Invest Real Estate Management GmbH& Co. KG wird das Asset-Management für das Objekt übernehmen.

      Der Vorstand

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer Vorstand Tel: 04221 / 91 25 0 Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst ISIN: DE 0007473043

      30.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Lahusenstraße 25 27749 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)4221-9125-0 Fax: +49-(0)4221-9125-35 E-Mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 08:48:08
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.155.939 von Muckelius am 30.09.11 15:29:29...fast 3 Monate sind nun schon nach Bekanntgabe der "squeeze-out"-Absicht vergangen. Wie lange dauert die Erstellung der Unternehmensbewertung denn noch?
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 20:11:54
      Beitrag Nr. 121 ()
      Stimmt ! Das zieht sich wie Kaugummi. Bin mal gespannt wie lange wir noch warten müssen !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 09:54:21
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.215.064 von Ahnung? am 14.10.11 20:11:54ISIN DE0007473043
      Bezeichnung Deutsche Immobilien Holding AG Inhaber-Aktien o.N.
      Börse Frankfurt
      Zeit 03.11.11/08:22
      Letzter Kurs 1,600
      Währung Euro
      Volumen/Trade 0
      Volumen/Tag 0
      Geld Brief
      Kurs 1,782 1,870 Volumen 1.179 1.123
      Zeit 09:19 09:19


      heute morgen hochgetaxt ohne nachrichten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 17:49:23
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.294.893 von Schokoladenpudding am 03.11.11 09:54:21War leider nur eine Eintagsfliege. So langsam könnten die das Bewertungsgutachten endlich veröffentlichen. Am 19.11.2011 kommt die Zwischenmitteilung von Januar bis September 2011.

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 18:28:58
      Beitrag Nr. 124 ()
      FRA 1,519€ -3,25%: Weiß hier jemand schon mehr oder hat einfach nur kalte Füße bekommen?!

      Der_Analyst
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.11 15:41:23
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.348.740 von Der_Analyst am 14.11.11 18:28:58Nachricht vom 16.11.2011 | 15:09
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
      Prognoseänderung

      16.11.2011 15:09

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 16. November 2011

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304

      PROGNOSE JAHRESERGEBNIS 2011

      Die DIH AG hatte in der Planung, die dem Prognosebericht zu Grunde liegt,
      unterstellt, dass der Verkauf und die Übergabe von Objekten ergebniswirksam
      im Jahr 2011 erfolgen. Im aktuellen Marktumfeld verzögern sich
      Entscheidungen von Investoren, so dass wir per heute nicht gesichert davon
      ausgehen können, dass der Nutzen- und Lasten-Übergang von Objekten noch in
      diesem Geschäftsjahr erfolgen.

      Im Zwischenbericht über das 1. Halbjahr 2011 wies die Gesellschaft einen
      Halbjahresverlust von 2.368 TEUR aus. Nach vorläufiger Einschätzung des
      Vorstandes hat sich die Ergebnisentwicklung zum Jahresende nicht geändert.
      Durch Projektverschiebungen und weiter aufgelaufene Vorlaufkosten für die
      laufenden Objekte ist ein negatives Ergebnis zum Jahresende unter diesen
      Prämissen nicht auszuschließen. Geplante Erlöse können voraussichtlich erst
      im nächsten Geschäftsjahr realisiert werden.

      Die Zwischenmitteilung für das abgelaufene dritte Quartal des laufenden
      Geschäftsjahres berücksichtigt die veränderte Ergebnisprognose.

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304


      16.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
      ISIN: DE0007473043
      WKN: 747304
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 16:10:51
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.358.640 von Muckelius am 16.11.11 15:41:23Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Veröffentlichung
      einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      17.11.2011 10:38

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen

      Zwischenmitteilung zum III. Quartal 2011

      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304
      ISIN DE 0007473043

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      über das dritte Quartal 2011 und den bis zur Erstattung der
      Zwischenmitteilung abgelaufenen Zeitraum berichten wir wie folgt:

      I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

      Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich im zweiten Quartal 2011
      erwartungsgemäß in verhaltenem Tempo fortgesetzt. Nach der ersten Schätzung
      des Statistischen Bundesamtes stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP)
      saison- und kalenderbereinigt um 0,1% gegenüber dem ersten Vierteljahr, in
      dem die Wirtschaftsleistung mit 1,3% sehr kräftig ausgeweitet worden war.

      Die deutsche Konjunktur hat bislang durch die absehbare Abschwächung der
      Auslandsnachfrage und die Unsicherheit, die angesichts der zugespitzten
      Lage an den Finanzmärkten im Zusammenhang mit der Schuldenproblematik im
      Euro-Raum und den USA, merklich an Festigkeit eingebüßt. Diesbezüglich
      bestehen im Ausblick spürbare Risiken, die durch die Finanzkrise in
      Griechenland und anderen europäischen Ländern verstärkt werden.

      In seiner Sitzung am 3. November 2011 hat die Europäische Zentralbank (EZB)
      beschlossen, den Leitzins um 25 Basispunkte zu senken.

      Die jetzige Umkehr von 1,5% auf 1,25% begründet die EZB damit, dass einer
      erwarteten Rezession in Zeiten der Schuldenkrise entgegengewirkt werden
      müsse, indem ein niedrigeres Zinsniveau Kredite verbilligt und damit die
      Investitionsbereitschaft der Unternehmen steigt. Ihr formales Ziel, eine
      durchschnittliche Inflationsrate von etwa zwei Prozent im EU-Raum zu
      erreichen, tritt damit erst einmal wieder in den Hintergrund.

      II. Entwicklung des Immobilienmarktes

      Investmentmarkt

      Der Immobilieninvestmentmarkt in Deutschland zeigt sich nach den aktuellen
      Zahlen der großen Maklerunternehmen von der aktuellen Wirtschaftskrise
      unbeeindruckt. Der Investmentumsatz lag im 3. Quartal - je nach
      Marktbericht - bei 5,7 Mrd. EUR (CBRE), 5,8 Mrd. EUR (JLL) bzw. 6 Mrd. EUR
      (BNPRE). Der Umsatz ist im Vergleich zum Vorquartal nur um 1,5% gestiegen,
      stellte jedoch eines der stärksten dritten Quartale seit 2007 dar.

      Das Marktgeschehen konzentriert sich weiterhin stark auf Core-Immobilien.
      Das größte Investoreninteresse gilt dabei Einzelhandelsimmobilien, die rund
      die Hälfte des Umsatzes ausmachen. Sie liegen deutlich vor Büroinvestments,
      die für etwa ein Viertel der Summe verantwortlich sind und Investments in
      gemischt-genutzte Immobilien, die bei rd. 13% liegen. Die kräftigsten
      Investitionszuwächse wurden den Maklerhäusern zufolge in Frankfurt (+88%),
      Hamburg (+45%) und München (+41%) verbucht.

      Wohnungsmarkt

      Die Kauf- und Mietpreise für Wohnimmobilien in den deutschen Metropolen
      sind im 1. Halbjahr kräftig gestiegen. Bei den Kaufpreisen für
      Eigentumswohnungen ging es im Jahresvergleich in München und Hamburg am
      stärksten nach oben (über 10%), die durchschnittlichen Mietpreise machten
      in Hamburg (+7%) und in Berlin (+6,2%) den größten Sprung. Ein Ende des
      Preisbooms ist - laut JLL - nicht in Sicht. Einen kräftigen Anstieg
      beobachtete JLL auch beim Investmentumsatz mit Wohnportfolios. In den
      ersten sechs Monaten wurden Portfolios im Wert von insgesamt 2,9 Mrd. EUR
      gehandelt, was in etwa dem Umsatz des gesamten Vorjahres entspricht. Für
      das Gesamtjahr 2011 erwartet JLL einen Umsatz von 5 bis 5,5 Mrd. EUR.

      III. Geschäftsentwicklung

      Die DIH AG fungiert als Holding, die unterschiedliche
      Beteiligungsunternehmen hält und in den Segmenten Projektentwicklung,
      strukturierte Kapitalanlagen (Fonds), sowie dem Property Management tätigt
      ist.

      Im Bereich der strukturierten Kapitalanlagen wurde die Art-Invest Real
      Estate Funds GmbH gemeinsam mit zwei erfahrenen Managern aus dem
      institutionellen Fondsgeschäft gegründet. Der Antrag auf Zulassung als
      Kapitalanlagengesellschaft wurde bei der BaFin gestellt; mit einer
      Genehmigung rechnen wir zum Ende des Jahres, so dass die Gesellschaft im
      neuen Jahr ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.

      Die DIH AG übt die Funktion des Finanzierungspartners aus; dabei ist sie
      strategischer Partner der Beteiligungsunternehmen und übernimmt das
      Rechnungswesen sowie das Controlling für alle Gesellschaften. Vorstand und
      Aufsichtsrat der Gesellschaft stimmen die Investitionen eng mit den
      Geschäftsführern der Beteiligungsunternehmen ab.



      Projektentwicklung / Bauträgergeschäft

      Gewerbe

      Das größte Einzelvorhaben der DIH-Gruppe ist der Kö-Bogen in Düsseldorf,
      welcher von der die developer-Gruppe realisiert wird. Die Finanzierung des
      Objektes erfolgte durch ein Bankenkonsortium sowie Mittel der DIH AG, die
      diese als Gesellschafterdarlehen aufgenommen hat. Damit konnte die
      Gesellschaft ein Core-Investment realisieren, welches herausragende
      Bedeutung im Markt hat und nach Vermietung und Fertigstellung an
      institutionelle Investoren vermarktet werden soll.

      Die Bauarbeiten für das Kö-Bogen-Projekt auf dem Jan-Wellem-Platz schreiten
      planmäßig voran. Der Rohbau für den unter dem künftigen Gebäudekomplex
      befindlichen Straßentunnel ist nahezu fertiggestellt und das erste
      Tiefgaragengeschoss bereits erkennbar. Der Tunnel soll zum Jahresende
      offiziell an die Stadt übergeben werden.

      Der Department Store Breuninger aus Stuttgart wird Ankermieter im Kö-Bogen
      mit einer Fläche von rd. 15.000 qm. Die Fertigstellung ist für Herbst 2013
      geplant.

      In der Unternehmerstadt Düsseldorf realisiert die die developer-Gruppe zwei
      weitere Objekte, die den lebendigen Nutzermix des Geländes widerspiegeln.
      Zum einen befindet sich das Objekt doubleU kurz vor der Fertigstellung, zum
      anderen konnte das Projekt casa altra begonnen werden. Beide Objekte werden
      in einem Joint Venture realisiert und knüpfen an den Erfolg des Objektes
      Lighthouse an. Mit Fertigstellung ist ein Verkauf des Objektes doubleU
      geplant. Ob dieser noch ergebniswirksam 2011 erfolgen wird, ist noch nicht
      abzusehen.

      Die PHOENIX Real Estate Development GmbH, Stuttgart, realisiert im Rahmen
      eines Projektentwicklungsauftrages für die Württembergische Versicherung AG
      das Einkaufszentrum Gerber in Stuttgart. Das Projekt wird eine
      Handelsfläche von rd. 24.000 qm haben, sowie 7.824 qm Bürofläche und 6.450
      qm Wohnfläche. In einer Tiefgarage entstehen 650 Plätze.

      Die Objekte der PHOENIX Holding GmbH, AlphaHaus, Stuttgart und Waves,
      Eschborn konnten im aktuellen Marktumfeld noch nicht umgesetzt werden. Hier
      erarbeitet die Gesellschaft neue Konzepte und verhandelt mit potentiellen
      Interessenten.

      Die Art-Invest-Gruppe realisiert im Rahmen eines Joint Ventures mit der
      Pareto, dem Projektentwickler der Kreissparkasse Köln, das Projekt
      'brandt_elf', Bonn. Das derzeit noch im Bau befindliche Büro- und
      Verwaltungsgebäude wird nach der Ende 2012 geplanten Fertigstellung rd.
      12.000 qm Mietfläche haben. Der Vermietungsstand liegt bei rd. 90%. Als
      künftige Mieter stehen die Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs sowie
      das Beratungsunternehmen Simon Kucher & Partner fest.

      Das Objekt konnte im Rahmen eines Forward Share deals bereits an die aik
      (APO Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft mbH) verkauft werden.

      Die Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG konnte in einem Joint Venture mit
      der InfraRed Capital Partners Ltd für den Fonds InfraRed European Active
      Real Estate Fund, das Objekt Köln Turm im Media Park Köln erwerben. Der
      Venture Partner erbringt mit dem Erwerb 95% des Eigenkapitals. Die
      Art-Invest wird das Asset-Management für das Objekt mit rd. 27.000 qm
      Mietfläche übernehmen.



      Wohnen

      Die DIH Wohnwerte GmbH & Co. KG realisiert wohnungswirtschaftliche
      Maßnahmen im Rhein-Neckar-Gebiet, in Frankfurt, Stuttgart und am Bodensee.
      Die Objekte verlaufen planmäßig, der Vertriebserfolg für das Objekt
      Heidelberg Bahnstadt war so positiv, dass der zweite Bauabschnitt früher
      als geplant begonnen wird.

      Wegen der Vorlaufkosten der Objekte rechnen wir jedoch erst ab dem Jahr
      2012 mit einem Ergebnisbeitrag der Beteiligung.

      Das Projekt Köln-Sülzgürtel der DIH Deutsche Wohnbau GmbH verläuft
      planmäßig, auch hier erwarten wir signifikante Ergebnisbeiträge erst in den
      Folgejahren.

      Strukturierte Kapitalanlagen (Fonds)

      Die Deutsche Fonds Holding AG, Stuttgart, erwarb als Core Produkt für ihren
      Fonds 98 das Objekt Vodafone Campus, Düsseldorf, zum Kaufpreis von 306,5
      Mio. EUR. Mit dem Vertrieb des Eigenkapitals in Höhe von 225 Mio. EUR wurde
      im Sommer diesen Jahres begonnen, erste Tranchen konnten erfolgreich
      platziert werden.

      Im September 2011 gründeten wir zur weiteren Diversifizierung im Bereich
      der strukturierten Kapitalanlage die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, die
      Fonds für institutionelle Investoren konzipieren soll. Mit einer Aufnahme
      der Geschäftstätigkeit rechnen wir im neuen Jahr nach Genehmigung durch die
      BaFin.

      Property Management

      Im Geschäftsfeld Property Management wurde ein Verwaltervertrag gekündigt,
      der noch nicht durch vergleichbare Aufträge ersetzt werden konnte. Die
      Erträge aus diesem Geschäftsfeld gehen daher zunächst leicht zurück;
      dennoch trägt die Zech Immobilien Management GmbH kontinuierlich zum
      Ergebnis bei.

      IV. Squeeze out

      Die Zech Group GmbH als Hauptaktionärin hat ein Squeeze out Verlangen an
      unsere Gesellschaft gerichtet, hierüber haben wir in unserer
      Ad-hoc-Mitteilung berichtet. Die Hauptaktionärin hat die Ernst & Young
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Bewertung der DIH AG beauftragt.
      Die Gesellschaft hat ihre Arbeit aufgenommen. Abschließende Ergebnisse
      liegen bisher nicht vor. Ferner wurde vom Gericht ein unabhängiger
      Wirtschaftsprüfer bestellt, der die Angemessenheit der Barabfindung, die
      die Hauptaktionärin festzusetzen hat, prüft. Sobald die Gutachten der Ernst
      & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des gerichtlich bestellten
      Sachverständigen vorliegen, werden wir zu einer außerordentlichen
      Hauptversammlung einladen und alle erforderlichen Informationen auf unserer
      Homepage zugänglich machen. Diese Hauptversammlung wird voraussichtlich im
      Februar 2012 stattfinden.

      Im Übrigen werden wir, sobald uns die Hauptaktionärin die Höhe der
      festgesetzten Abfindung mitgeteilt hat, auch hierüber umgehend eine
      Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen. Die Voraussetzungen hierfür liegen
      derzeit noch nicht vor.



      V. Chancen und Risiken

      Vor dem Hintergrund der anhaltenden Finanzkrise, insbesondere der
      Staatsverschuldung der Mitgliedsländer der Europäischen Union und deren
      Auswirkungen auf die Realwirtschaft ist eine Prognose über die künftige
      Entwicklung der DIH AG schwierig.

      Das Geschäftsmodell der DIH AG ist geprägt von der Projektentwicklung
      geschuldeten hohen Vorlaufkosten, wobei Erträge erst in den Folgejahren
      realisiert werden können. Die Laufzeiten unserer Projekte liegen zwischen
      drei und fünf Jahren. In dieser Zeit bestehen Vermietungs- und
      Vermarktungsrisiken, sowie gleichermaßen Baukostenrisiken. Die Realisierung
      der Objekte wird auch beeinflusst von der restriktiven Kreditvergabe im
      Zuge der Finanzkrise.

      Die DIH AG konnte durch die getätigten Investitionen ihr Geschäftsmodell
      weiter diversifizieren. Die begonnenen Objekte der Beteiligungsunternehmen
      werden daher in den nächsten Jahren positiv zum Ergebnis der Gesellschaft
      beitragen. Der vorgenannte Ausbau der Geschäftsfelder bindet jedoch
      finanzielle Ressourcen, die die DIH AG nur mit Gesellschafterdarlehen
      erfüllen konnte. Die getätigten Investitionen dienen dennoch der Stärkung
      der Gesellschaft mit dem Ziel, diese als deutschlandweit tätiges
      Immobilienunternehmen zu etablieren.

      Neben den hohen Aufwendungen im Bereich von nicht aktivierungsfähigen
      Vorlaufkosten belastet auch der Rückzug aus dem polnischen Markt das
      Jahresergebnis der Gesellschaft.

      VI. Ausblick

      Auch wenn die Gesellschaft durch den Forward Share Deal das Objekt
      'brandt_elf' in Bonn veräußern konnte, wird dieser Verkauf im Jahr 2011
      nicht ergebniswirksam. Die Realisierung weiterer Objektverkäufe ist im
      aktuellen Marktumfeld nicht abschließend einzuschätzen; ursprünglich für
      das laufende Geschäftsjahr geplante Erträge verschieben sich somit
      voraussichtlich in das nächste Geschäftsjahr. Vor diesem Hintergrund gehen
      wir davon aus, dass das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres entgegen den
      ursprünglichen Erwartungen durch die hohen Vorlaufkosten der einzelnen
      Objekte geprägt ist. Ein negatives Ergebnis ist unter diesen Prämissen
      nicht auszuschließen.

      Delmenhorst, den 17. November 2011

      Der Vorstand

      -Eckhard Rodemer-



      17.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Internet: www.dih-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.11 08:40:48
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.364.491 von Muckelius am 17.11.11 16:10:51Wir warten weiter...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.11 10:26:51
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.494.095 von Muckelius am 17.12.11 08:40:48riecht nach maximalem Besch....
      so lange braucht man für ein Gutachten Im leben nicht!
      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 03.01.12 12:12:46
      Beitrag Nr. 129 ()
      Das Warten geht weiter ... :confused:
      Dafür wurde gestern der XETRA-Handel eingestellt:

      Die folgenden Instrumente in XETRA haben ihren letzten Handelstag am 02.01.2012:

      ISIN KUERZEL NAME
      CH0047734857 GN0 Genesis Invest AG
      DE0007473043 DEG1 Deutsche Immobilien Holding AG

      © 2012 Xetra Newsboard
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 10:36:14
      Beitrag Nr. 130 ()
      Warum heute dieser Kursanstieg ohne Umsatz und lediglich 300 Stücken im Geld? Kommt jetzt bald die Abfindungshöhe?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 11:31:31
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.598.467 von schaerholder am 16.01.12 10:36:14war ja schon paar mal.. entweder der makler taxt da wieder rum oder es kommt mal was.. hab letztes mit der IR telefoniert. Vorstand meint HV noch in QI mit Einladungsfrist usw bin ich gespannt.
      gruß
      sp
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 15:55:58
      Beitrag Nr. 132 ()
      die Katze ist aus dem Sack

      Nachricht vom 16.01.2012 | 15:49
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out

      16.01.2012 15:49

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc Mitteilung

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Abfindungsangebot bei Squeeze-out

      Die Zech Group GmbH, Bremen, hat von der Deutsche Immobilien Holding AG die
      Einberufung einer Hauptversammlung verlangt, die über die Übertragung der
      Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf die
      Zech Group GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      (Squeeze-out) beschließen soll. Die zu zahlende angemessene Barabfindung
      hat die Zech Group GmbH auf EUR 1,72 je übertragener Stückaktie der
      Deutsche Immobilien Holding AG festgelegt.

      Der Vorstand

      Delmenhorst, den 16. Januar 2012

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304


      16.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
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      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 18:35:56
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.600.028 von Muckelius am 16.01.12 15:55:58warten wir mal das gutachten ab..
      hat sich aber schon gelohnt das investment :)
      Avatar
      schrieb am 17.01.12 10:16:33
      Beitrag Nr. 134 ()
      Jetzt wird wieder deutlich, dass offensichtlich schon am Morgen jemand mehr wusste und sich das am Markt widergespiegelt hat. Aber das interessiert die BaFin sicher nicht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.01.12 17:08:27
      Beitrag Nr. 135 ()
      heute satte Umsätze in der Aktie. Bisher über 45000 Stück
      Avatar
      schrieb am 17.01.12 19:57:02
      Beitrag Nr. 136 ()
      Na ja - die sind aber alle schon mit 1,73 Euro zufrieden !?!?
      Avatar
      schrieb am 20.01.12 15:04:13
      Beitrag Nr. 137 ()
      aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      – ISIN DE 0007473043 (WKN: 747304) –
      Außerordentliche Hauptversammlung
      der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      am 28. und gegebenenfalls 29. Februar 2012 in Delmenhorst

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      am Dienstag, den 28. Februar 2012, 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) findet im Nordwolle Veranstaltungszentrum, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst, unsere außerordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen. Die Hauptversammlung wird, sofern erforderlich, am Mittwoch, den 29. Februar 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) an gleicher Stelle fortgesetzt. Auch hierzu sind Sie eingeladen.
      Tagesordnung


      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Zech Group GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-out)


      Nach § 327a Abs. 1 S. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.


      Die Zech Group GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 9753, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), ist an dem in 70.000.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) in Höhe von EUR 70.000.000,00 unmittelbar mit insgesamt 68.798.383 Stückaktien der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft beteiligt, was einem Anteil von rund 98,28 % des Grundkapitals der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft entspricht. Den Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft hat die Zech Group GmbH durch Vorlage einer Depotbestätigung nachgewiesen.


      Mit Schreiben vom 16. Januar 2012 hat die Zech Group GmbH dem Vorstand ihre Absicht zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft mitgeteilt und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung beschließen soll.


      Die an die Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung wurde auf EUR 1,72 je Stückaktie festgelegt.


      Die Zech Group GmbH hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft zudem eine Erklärung der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt, in der Die Sparkasse Bremen AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Zech Group GmbH als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft zu zahlen.


      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft hat die Zech Group GmbH gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet. Sie stützt sich dabei auf die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommene Unternehmensbewertung. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Bremen gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 bis 4 AktG als sachverständigen Prüfer ausgewählten und bestellten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schüppen, Stuttgart, geprüft, der über seine Prüfung und deren Ergebnis einen schriftlichen Bericht erstellt hat.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Zech Group GmbH folgenden Beschluss zu fassen:


      „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, Zech Group GmbH mit Sitz in Bremen, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,72 je Stückaktie der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Zech Group GmbH übertragen.“

      Unterlagen


      Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung.php zugänglich:


      Entwurf des Übertragungsbeschlusses.


      Jahresabschlüsse der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010.


      Konzernabschlüsse und zusammengefasste Lageberichte der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und des Konzerns für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010.


      Der von der Zech Group GmbH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung vom 16. Januar 2012 (einschließlich des Berichts über die Ermittlung des Unternehmenswerts der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft und der angemessenen Barabfindung durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 11. Januar 2012).


      Gewährleistungserklärung der Die Sparkasse Bremen AG vom 12. Januar 2012.


      Der gemäß § 327 c Abs. 2 S. 2 bis 4 AktG von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Prüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Schüppen, Stuttgart, erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung vom 17. Januar 2012.

      Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts


      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) bis spätestens am 21. Februar 2012, 24.00 Uhr, unter der Adresse


      Deutsche Immobilien Holding AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Fax: +49 421 36 03 153
      oder per E-Mail unter: HV@Neelmeyer.de


      zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), also 7. Februar 2012, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Februar 2012, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen.


      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)


      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis über seinen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und das Stimmrecht bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten


      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.


      Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Instituten erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) zu erfolgen.


      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an:


      E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.


      Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.


      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

      Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter


      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.


      Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.


      Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.


      Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Montag, den 27. Februar 2012, 18.00 Uhr, postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Tagesordnungsergänzungsverlangen


      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis 28. Januar 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:


      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      a. o. Hauptversammlung 2012
      Lahusenstr. 25
      27749 Delmenhorst


      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse


      http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver…


      bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge


      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:


      Deutsche Immobilien Holding AG
      z.H. Herrn Hans-Jürgen Mandalka
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      oder per Fax unter: +49 4221 9125 35
      oder per E-Mail unter: hmandalk@dih-ag.de


      Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 13. Februar 2012, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Auskunftsrecht


      Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung


      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, deren Grundkapital EUR 70.000.000,00 beträgt, insgesamt 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Sie gewähren ebenso viele Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft


      Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/hauptversammlung-ver… zugänglich.



      Delmenhorst, im Januar 2012

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.12 19:22:52
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.623.465 von Muckelius am 20.01.12 15:04:13...Aktienkurs nun doch "schon" bei 1,80 Euro!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.12 21:46:19
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.625.217 von Muckelius am 20.01.12 19:22:52Korrektur: 1,90€ :D.

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 16:21:43
      Beitrag Nr. 140 ()
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Immobilien

      26.01.2012 10:35

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc Meldung
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043

      ART-INVEST REAL ESTATE GMBH & CO. KG, EIN BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER
      DEUTSCHE IMMOBILIEN HOLDING AG, ERWIRBT DAS OBJEKT
      'OTTO-SUHR-ALLEE 6-16' IN BERLIN, CITY WEST

      Die in Köln beheimatete Art-Invest Real Estate GmbH & Co. KG, ein
      Beteiligungsunternehmen der Delmenhorster DIH AG, hat das Objekt
      'Otto-Suhr-Allee 6-16' in Berlin, City West, von der Blackstone Gruppe
      erworben.

      Das erworbene Objekt mit rund 14.000 m² Gesamtmietfläche auf einem rund
      20.000 m2 großen Areal ist Sitz der größten Filiale der Deutschen Bank in
      Berlin und zu 100 Prozent an die Deutsche Bank vermietet. Über den
      Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

      Delmenhorst, den 26. Januar 2012

      Der Vorstand

      Kontakt:
      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding
      Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304


      26.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)4221-9125-0
      Fax: +49-(0)4221-9125-35
      E-Mail: infodih@dih-ag.de
      Internet: www.dih-ag.de
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      Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 18:02:13
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.652.575 von Muckelius am 26.01.12 16:21:43Mittlerweile Umsätze über der Marke von 2 Euro!
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 19:33:33
      Beitrag Nr. 142 ()
      :eek::eek::eek:

      Jeder sollte sich neben dem von Zech in Auftrag gegebenen Gutachten auch das Gutachten des vom Gericht bestellen sachverständigen Prüfers durchlesen. Unterlagen stehen auf der Homepage. Anbei Link zum Gutachten des gerichtlich bestellen Sachverständigen:

      http://www.dih-ag.de/_pdfs/bericht-gerichtlich-bestellten-sa…

      Der hält die von Zech gebotene Abfindung für nicht angemessen. Er ermittelt einen Wert in der Bandbreite von 2,29 bis 4,11 Euro je Aktie. :eek:

      Es gibt zahlreiche Gegenanträge zur Hauptversammlung. Das wird interessant....



      Daher ist der momenatene Kurs an den Handelsplätzen ebenfalls noch ein Witz!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 14:58:27
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.769.733 von Muckelius am 17.02.12 19:33:33noch jemand ausser mir auf der HV?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 21:50:41
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.802.516 von Schokoladenpudding am 24.02.12 14:58:27Ich kann leider nicht kommen. Wäre aber schön, wenn du hier kurz berichten könntest.

      Danke!

      Der_Analyst
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.12 10:18:05
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.805.168 von Der_Analyst am 24.02.12 21:50:41mache ich gern! ich gehe davon aus, dass die Barabfindung mindestens auf 2,29 EUR erhöht werden wird & werde meinen bescheidenen Anteil dazu beitragen, dass dem auch geschieht. Mit dem Vorstand der DIH hatte ich intensiven Kontakt per email & Telefon und habe ihm insbesondere auch versucht deutlich zu machen, dass er sich selbst in eine schlechte Ausgangsposition bringt wenn er den Aktionären verkaufen möchte, dass 1,72 angemessen sind. Hinzu kommt dass ich Herrn Uhde angesprochen habe, ob er mir nicht seine Aktien verkaufen will. Seine Aussage: Die Aktien sind unverkäuflich!! Die Interpretation dieses Sachverhaltes mag jeder werten, wie er möchte. Ich habe gestern auch mal mit der Sekretärin von Herrn Zech telefoniert. Bin gespannt ob er zurück ruft.

      Warten wir mal ab was sich tut.
      Schönes WE
      SP
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 15:50:55
      Beitrag Nr. 146 ()
      mag jemand meine knapp 8000 stimmrechte vertreten ?
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 21:49:27
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.806.098 von Schokoladenpudding am 25.02.12 10:18:05Hallo Schoko,

      vielen Dank! Auch für die Infos :).

      Grüße

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 07:33:13
      Beitrag Nr. 148 ()
      Mal wieder nicht dabei,jetzt noch kaufen?1,75 zu 2,15 aber wenn das SO nicht kommt?Also ist mir zu heiß
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 09:40:39
      Beitrag Nr. 149 ()
      Zitat von nullcheck: Mal wieder nicht dabei,jetzt noch kaufen?1,75 zu 2,15 aber wenn das SO nicht kommt?Also ist mir zu heiß


      Dass der SqO abgesagt wird, halte ich nach Durchsicht des Prüfgutachtens für wenig wahrscheinlich. Es sind noch 1.200.000 Aktien im Streubesitz, d.h. bei Aufstockung auf 2,29 € kostet dieses kanapp über 600.000 €. Der ganze SqO Vorgang (einschl. dieser a.o. HV) dürfte damit teurer sein als eine Aufstockung der Abfindung. Da macht es wenig Sinn, den SqO abzusagen. Dass der Mehrheitsaktionär das durchziehen möchte, zeigt sich m.E. auch daran, dass die HV vorsichtshalber auf 2 Tage angesetzt wurde. Ob die Abfindung auf 2,29 € hochgesetzt wird, halte ich allerdings für offen. Das Spruchverfahren kommt ohnehin. Aus taktischen Gründen mag es da besser sein, man verhandelt auf der Basis der 1,75 € über die Abfindung.
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 10:56:22
      Beitrag Nr. 150 ()
      Wobei man natürlich sehen muss, dass die Differenz zwischen 1,72 und 2,29 voraussichtlich mit 5 % über Basiszins verzinst werden muss. Da kann es u.U. günstiger sein schon jetzt hochzugehen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 12:17:22
      Beitrag Nr. 151 ()
      Zitat von schaerholder: Wobei man natürlich sehen muss, dass die Differenz zwischen 1,72 und 2,29 voraussichtlich mit 5 % über Basiszins verzinst werden muss. Da kann es u.U. günstiger sein schon jetzt hochzugehen.


      Das stimmt natürlich. Allerdings macht es m.E. schon einen Unterschied, ob ich den Nachbesserungsanspruch auf einer Basis von 1,75 oder bereits 2,29 verhandele. Schwer zu sagen, ob die freiwillig bereits auf der HV aufstocken.
      @schokopudding - kannst Du bitte einmal die Stichtagserklärung posten, also ob sich die in dem Prüfgutachten angenommenen Parameter (insbesondere Basiszinssatz) bis zur HV verändert haben.
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 21:56:33
      Beitrag Nr. 152 ()
      Mensch Schoko,wo bleibt denn dein Posting von der HV die läuft doch wohl nicht mehr ,oder;)Pronto:)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 22:33:15
      Beitrag Nr. 153 ()
      Auf der Homepage der DIH ist inzwischen auch die Stichtagserklärung des Prüfgutachters veröffentlich. Dieser kommt zu einem höchst bemerkenswerten Ergebnis - aber bitte selber lesen.
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 08:20:58
      Beitrag Nr. 154 ()
      DA ich ja ohne schwierigkeiten heute Morgen an eure Stücke gekommen bin gehts wohl abwärts
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 08:29:52
      Beitrag Nr. 155 ()
      Zitat von nullcheck: DA ich ja ohne schwierigkeiten heute Morgen an eure Stücke gekommen bin gehts wohl abwärts

      Warum so aufgeregt?
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 08:34:28
      Beitrag Nr. 156 ()
      Immer nach einem Neukauf
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 09:41:51
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.821.890 von nullcheck am 28.02.12 21:56:33habe die HV erst gegen 22:30 verlassen-

      Bin heute Nacht erst wieder zu hause angekommen und mein iphone akku hatte sich schnell verabschiedet.
      Fazit:

      Herr Zech wurde angerufen und hat einer Erhöhung der Barabfindung nicht zugestimmt. Herr Rodemer & Herr Uhde haben in einer mir selten erlebten Art versucht deutlich zu machen, dass die 1,72 EUR angemessen seien, konnten aber nicht überzeugend argumentieren, warum Sie Ernst & Young für angemessen halten & die Ausführungen des vom Gericht bestellten Prüfers im Interesse der Kleinaktionäre nicht weiter hinterfragt haben.
      In der Debatte ist ans Licht gekommen, dass bereits im Februar 2011 Herr Zech sich in Sachen Squeeze Out hat Angebote einholen lassen. Herr Rodemer hat in diesem Zusammenhang auf der ordentlichen HV im Sommer 2011 vermutlich gelogen. Herr Uhde will von dem was im Hintergrund ablief so gar nichts gewußt haben. Die Aktien, die er dann zu 1,50 kurz vor dem Squeeze Out gekauft hatte war ein "Freundschaftsdienst", er hält die 1,72 für angemessen, ist aber mit einer kuriosen Begründung nicht bereit seine Aktien zu verkaufen ( weil er nicht möchte, dass ihm nachher gesagt wird er hätte seine Aktien zu überteuerten Preisen an arme Kleinaktionäre verkauft )

      Es wird mehrere Anfechtungsklagen geben. Aus meiner Sicht wird der Beschluß so nicht eingetragen werden können. Hinzu kamen viele formale Fehler.
      Gruß
      SP
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 09:51:18
      Beitrag Nr. 158 ()
      Danke für den Bericht. Der vom Gericht bestellte Prüfer hat seine Bewertung auf den Stichtag der HV ja auch noch einmal angehoben. Wurde das problematisiert?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 10:25:29
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.823.634 von Schokoladenpudding am 29.02.12 09:41:51Danke Schoko,mein Posting war ja als Scherz gedacht;)
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 10:55:44
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.823.704 von Blondie123 am 29.02.12 09:51:18wurde besprochen. E&Y haben ja stichtagsbezogen keine Änderung gesehen. Daran hat man sich orientiert.
      SP
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 11:34:58
      Beitrag Nr. 161 ()
      Sollen 1E draufpacken sind doch nur ca 0,7K
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 12:37:02
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.824.568 von nullcheck am 29.02.12 11:34:58vielleicht ist zech ja pleite :-)
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 12:40:21
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.824.568 von nullcheck am 29.02.12 11:34:58Watt hab ich denn da gerechnet:(:laugh:Fehlt da ein nicht was?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 16:01:28
      Beitrag Nr. 164 ()
      so bin heute raus zu 2,25 und rest zu 2,22.

      bis zum SO dauert es nun noch ein wenig mit klagen usw. die dürfte es daher bald wieder billiger geben, hoff ich zumindest
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 16:08:41
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.826.690 von Maack1 am 29.02.12 16:01:28Habe dann wohl zu 2,249 deine bekommen:rolleyes:Wenn,s billiger wird kauf ich nach,bis jetzt hält sich der Kurs ja noch stabil.Das Gutachten vom Gericht wird jawohl maßgeblich sein:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.03.12 13:07:56
      Beitrag Nr. 166 ()
      Wie geht es jetzt weiter?
      Avatar
      schrieb am 04.03.12 10:15:44
      Beitrag Nr. 167 ()
      die nächsten Schritten werden folgen: Anfechtungsklagen und Spruchstellenverfahren
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 15:30:09
      Beitrag Nr. 168 ()
      Am Samstag mal am Kö-Bogen gewesen,mitten in der Stadt .Große Baustelle,,völlig unübersichtlich ,da kann man dran Pleite gehen
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 15:33:46
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.851.859 von nullcheck am 05.03.12 15:30:09willste das dir einer noch stücke verkauft oder wie? :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 15:39:56
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.851.889 von Schokoladenpudding am 05.03.12 15:33:46Nein;)hätte sowieso nur noch 1,5KE über:cry:.Müsste GBW geben und das will ich noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 16:33:36
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.851.889 von Schokoladenpudding am 05.03.12 15:33:46Man kann doch genug kaufen,das Material kam doch nicht wegen meinem Posting auf den Markt?:laugh: oder?:rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 11:11:58
      Beitrag Nr. 172 ()
      Kurt lass rüberwachsen, aber nicht nur 1,72 E
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 09:15:25
      Beitrag Nr. 173 ()
      Jetzt weiß ich auch wie die Klicks zusammen kommen,eine Seite anwählen gleich zwei Klicks.Nochmal 10 Seiten nachlesen gleich 20 Klicks,lächerlich
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 10:13:16
      Beitrag Nr. 174 ()
      Gibt es Fristen wegen Einsprüchen und Klagen und wann müssen die bekannt gemacht werden?Wenn Antworten, dann Dank im vorraus
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 19:34:56
      Beitrag Nr. 175 ()
      Danke für die Aufklärung,habs selber gefunden
      Avatar
      schrieb am 22.03.12 07:51:19
      Beitrag Nr. 176 ()
      Bald sind die vier Wochen rum!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.12 10:40:21
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.938.863 von nullcheck am 22.03.12 07:51:19wird ne anfechtung geben..
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 14:06:43
      Beitrag Nr. 178 ()
      Eine Niederschrift über die ausserordendliche HV (inkl. Präsenzverzeichnis) gibt es hier: http://www.dih-ag.de/_pdfs/Niederschrift-ueber-die-ausserord… (Achtung: 68 MB!)

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 15:32:07
      Beitrag Nr. 179 ()
      Dank für das Einstellen,bis Seite 28 gelesen.Ist ja spannender als Krimi.Hier werden ja auch Poster geoutet:)Erstmal Muskeln stählern gehen und dann weiterlesen
      Avatar
      schrieb am 28.03.12 15:05:41
      Beitrag Nr. 180 ()
      So der Monat ist rum,könnte bald mal was kommen
      Avatar
      schrieb am 28.03.12 18:00:03
      Beitrag Nr. 181 ()
      gibt es infos in Sachen Squeeze out ?? oder Anfechtungsklagen...
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 08:30:12
      Beitrag Nr. 182 ()
      So vier Wochen rum,jetzt müsste bald was kommen.Oder kommt nix?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 14:27:53
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.987.285 von nullcheck am 02.04.12 08:30:12scheint doch keine klage gebeben zu haben.. dann müßte bald mit 1,72 EUr eingetragen werden... autsch...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 14:51:17
      Beitrag Nr. 184 ()
      Dan gibt es eben die Nachbesserung im Spruchstellenverfahren...was soll es???
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 15:55:14
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.989.329 von Schokoladenpudding am 02.04.12 14:27:53 Hi Schoko,willst doch nicht meine rauslocken:rolleyes::laugh:)Ausserdem gibst du dich garnicht mit so kleinen Stückzahlen ab.Die Wortmeldungen von der Hv gelesen,unglaubwürdig das da keine Klage kommt.Linken zählt nicht:(;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 19:00:04
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.990.009 von nullcheck am 02.04.12 15:55:14also ich komm nicht mehr auf die Internetseite der dih
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 21:31:58
      Beitrag Nr. 187 ()
      Stimmt,welcher Grund wäre interessant:confused:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 22:00:45
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.992.066 von nullcheck am 02.04.12 21:31:58Oh,noch garnicht mitbekommen .Da hat einer 13500 St.verkauft:confused:Hatt Maak Recht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 22:03:00
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.992.204 von nullcheck am 02.04.12 22:00:45Maack1 natürlich
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 22:30:51
      Beitrag Nr. 190 ()
      Anfechuntungsklage hin oder her...was soll das? Ich gehe davon aus das es ein Spruchstellenverfahren nach dem SQ geben wird.....und da wird es ein Ergebnis gegen was aller wahrscheinlichkeit nach über 1,72 € liegen wird
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 07:22:40
      Beitrag Nr. 191 ()
      Du bist ja nervöser als ich:laugh:Oder warst du aufe Weinprobe:D
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 07:24:38
      Beitrag Nr. 192 ()
      7Uhr20 und 56 Klicks wer spielt hier rum?
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 07:40:50
      Beitrag Nr. 193 ()
      Fahrenheit hat recht....was soll diese Diskussion?..Ich glaube das es mindestens im Spruchstellenverfahren eine Nachbesserung gibt.Eine Anfechutngsklage könnte im Ergebnis nur eine zeitliche Verschiebung des SO zu Folge haben....und wäre nur Säbelgerassel
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 07:54:42
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.992.827 von Sly1962 am 03.04.12 07:40:50Ihr zwei?solltet mal eure Tastatur kontrolieren:D.Mal sehen wo der erste Kurs heute Morgen steht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 14:09:09
      Beitrag Nr. 195 ()
      Heute hat einer für 80Schleifen verkauft gekauft,gestern sind schon gute Stückzahlen gelaufen.Kurs ist noch stabil, aber wie lange noch?Augen zu und durch
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 17:04:04
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.994.999 von nullcheck am 03.04.12 14:09:09entspann dich :laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 19:00:41
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.996.142 von kleinspekulant am 03.04.12 17:04:04Spread wird immer größer
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 21:49:22
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.996.824 von nullcheck am 03.04.12 19:00:41keine sorge nullcheck, alles wird gut...
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 11:28:42
      Beitrag Nr. 199 ()
      Das grenzt ja schon an Folter:cry:;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.12 08:37:03
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.006.003 von nullcheck am 05.04.12 11:28:42in der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journal findet sich auch ein Artikel zur DIH. Überschrift: "Die Börse bindet sich das Lätzchen um und wartet auf Nachschlag"
      Avatar
      schrieb am 11.04.12 09:58:58
      Beitrag Nr. 201 ()
      In der neuen AnlegerPlusNews gibt es auch einen kurzen Artikel über die DIH:

      http://issuu.com/swente/docs/anlegerplus_news7_2012

      unter anderem, dass sich die Bafin nun mal mit dem Fall beschäftigt
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.12 10:36:15
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.022.920 von kleinspekulant am 11.04.12 09:58:58na hoffentlich tun die auch mal was. klarer kann ein sachverhalt ja kaum sein. Von alleine wären die eh nie tätig geworden...
      Avatar
      schrieb am 11.04.12 16:30:44
      Beitrag Nr. 203 ()
      Bafin kann man vergessen, faul und inkompetent.
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 17:24:09
      Beitrag Nr. 204 ()
      Autor hält Aktien von der DIH:D,was soll er denn auch anderes schreiben:laugh:Hat auf der Hv ja gut rumpalavert Naja wenn,s was bringt:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 19:50:21
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.031.320 von nullcheck am 12.04.12 17:24:09Autor hält Aktien von der DIH,was soll er denn auch anderes schreibenHat auf der Hv ja gut rumpalavert Naja wenn,s was bringt

      warum reagierst Du so negativ? Es ist doch gut, wenn die SDK auf die Mißstände hinweist.
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 16:16:00
      Beitrag Nr. 206 ()
      Kommentierte einer der anwesenden Journalisten:laugh:meint er sich selber?:;):Habe ausser von der SDK nirgendwo eine Journallistenstimme gehört oder gelesen gelesen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 17:10:38
      Beitrag Nr. 207 ()
      1,2 Ec Gewinn vor Steuern und Gebühren;)
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 08:30:14
      Beitrag Nr. 208 ()
      Die SDK auf die Mißstände hinweist und warum kommt von denen keine Anfechtung:confused:Nur große Klappe?
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 08:46:13
      Beitrag Nr. 209 ()
      @ nullcheck: was würde eine Anfechtungsklage zur Zeit bringen? nur eine Verzögerung des SQ. Ich finde das SQ sollte durchgeführt werden und dann wird im Spruchverfahren die Angemessenenheit der Abfindung festgestellt.
      Ausser dem kannst du ja eine Anfechtungsklage erheben wenn du meinst es würde Sinn machen..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 08:54:41
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.058.365 von fahrenheit am 19.04.12 08:46:13Anfechtungsklage soll Zech dazu bringen erstmal 2,29E zu zahlen,dann kann von mir aus das SO kommen.Spruchverfahren kommt sowieso
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 15:05:11
      Beitrag Nr. 211 ()
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      Bremen
      eingetragen im Handelsregister Bremen HRB 4711
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 747304
      ISIN DE 0007473043
      Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung

      Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2012 über den Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Immobilien Holding AG durch Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH, Bremen.

      Die Klagen sind vor dem Landgericht Bremen, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 13-O-77/12 und 13-0-79/12 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bisher nicht festgelegt worden.



      Delmenhorst, im April 2012

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstr. 25 * 27749 Delmenhorst
      Tel.: 04221 / 91 25 0 * Fax: 04221 / 91 25 35
      infodih@dih-ag.de * www.dih-ag.de

      -Der Vorstand-
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 15:09:21
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.060.892 von schaerholder am 19.04.12 15:05:11Es geht ja doch voran...
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 17:19:39
      Beitrag Nr. 213 ()
      Wurde auch Zeit,das sich was tut.Das der Zech noch die Prozesskosten auf sich nimmt hätte ich nicht gedacht.Danke Schaerholder, nur Meldung wenn,s wichtig ist;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 10:40:21
      Beitrag Nr. 214 ()
      2,27 zu 2,35 geht es langsam aufwärts?
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 13:44:34
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.671.398 von Muckelius am 13.07.07 16:06:08Schaunmermal was die uns für gute Zahlen bringen:laugh:;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.05.12 09:29:32
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.166.955 von nullcheck am 15.05.12 13:44:34Zwischenmitteilung Quartal 1.Punkt4:laugh:Lesen die eigentlich was die schreiben?:rolleyes::D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.05.12 09:38:33
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.171.159 von nullcheck am 16.05.12 09:29:32Die wussten das ja immerhin schon am 17. November 2011...das ist angeblich das Datum der Mitteilung :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 09:35:51
      Beitrag Nr. 218 ()
      Aber immerhin tut sich was:

      Ad hoc Meldung

      Delmenhorst, den 16. Juli 2012

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

      ISIN: DE 0007473043WKN: 747 304

      DIE DEVELOPER PROJEKTENTWICKLUNG GMBH, DÜSSELDORF, EIN BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER DIH-AG VERKAUFT DAS OBJEKT 'DOUBLE U' IN DER UNTERNEHMERSTADT AN EINEN FONDS VON DUNDEE (INTERNATIONAL)

      Die die developer Projektentwicklung GmbH und Rheinmetall Immobilien GmbH, beide Düsseldorf haben in einem gemeinsamen Joint Venture das Objekt 'doubleU' in der Unternehmerstadt Düsseldorf errichtet. Das fertiggestellte und vollvermietete Objekt wurde im Rahmen eines Share Deals an den internationalen Investor Dundee Shelf S.à.r.L verkauft.

      Die Parteien haben Stillschweigen über den Kaufpreis vereinbart.

      Die Hälfte des Objektes ist an das Medienunternehmen Group M vermietet, die andere Hälfte teilen sich eine Vielzahl von Modeunternehmen, die den Standort der Unternehmerstadt schätzen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 12:49:11
      Beitrag Nr. 219 ()
      Ja das ist doch mal eine Neuigkeit:laugh::laugh::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 14:03:08
      Beitrag Nr. 220 ()
      Mittlerweile steht die DIH AG bei 2,42 € Geld :). Ob die HV am 20.08.2012 noch statt findet?! Wer will hingehen?

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 14:11:54
      Beitrag Nr. 221 ()
      Hier soll es in Kürze in der Tat eine Vergleich geben. dann wird das SO eingetragen und dann gibt es vielleicht im Spruchverfahren noch eine Nachbesserung.der Vergleich soll im Bereich 2,50 € liegen. das ist zumindest die Vorstellung einer beteiligten Partei.Ich hab mir mal ein paar hingelegt
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 16:36:55
      Beitrag Nr. 222 ()
      2,5 ist zu wenig:(2,7 damit könnte ich mich erstmal zufrieden geben;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 18:34:19
      Beitrag Nr. 223 ()
      Hey lass mal die Kirche im Dorf...SO zu 2,50 wäre voll ok, denn Rest gibt es dann im Spruchverfahren....
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 09:16:09
      Beitrag Nr. 224 ()
      Wer sind denn die zwei Kläger?
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 10:54:05
      Beitrag Nr. 225 ()
      Kirche im Dorf? ,da steht doch jetzt eine Moschee:(
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 13:40:35
      Beitrag Nr. 226 ()
      da scheint in der tat jemand mehr zu wissen....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 19:49:47
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.449.380 von Sly1962 am 02.08.12 13:40:35heute sind doch einige stücke gelaufen, gibts news??
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 09:23:36
      Beitrag Nr. 228 ()
      Schon 5000
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 19:14:56
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.490.020 von nullcheck am 14.08.12 09:23:36:eek: Da sind die 2,7 :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 07:47:01
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.493.076 von nullcheck am 14.08.12 19:14:56bitte den Spread nach oben schließen
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 13:39:53
      Beitrag Nr. 231 ()
      wenn noch was vor der HV passieren sollte.........
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 18:21:07
      Beitrag Nr. 232 ()
      News :). Ich bin gespannt auf welchen Preis man sich im Vergleich einigen wird ... Ist jemand morgen auf der HV und kann danach berichten?

      Der_Analyst


      Delmenhorst, den 16. August 2012
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304

      DIH AG: Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Februar 2012 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung
      - Ablehnung des Freigabebeschlusses -

      Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft hatte beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen einen Antrag gemäß § 319 Abs. 6. i.V. mit § 327e Abs. 2 AktG auf Erlass eines Freigabebeschlusses zur Eintragung des von der außerordentlichen Hauptversammlung der DIH AG am 28. Februar 2012 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) gestellt, nachdem von verschiedenen Aktionären beim Landgericht Bremen Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Februar 2012 erhoben worden waren.

      Dieser Antrag der DIH AG wurde vom Oberlandesgericht Bremen mit Beschluss vom 16. August 2012 abgewiesen.

      Damit kann der Hautversammlungsbeschluss vom 28. Februar 2012 bis auf weiteres nicht durch Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister umgesetzt werden.

      Der Vorstand

      Kontakt:
      Eckhard Rodemer
      Vorstand

      T. 04221 - 91 25 0
      F. 04221 - 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Lahusenstraße 25
      27749 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043

      Quelle: http://www.dih-ag.de/investor-relations/aktuelles.php
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 19:56:17
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.509.852 von Der_Analyst am 19.08.12 18:21:07ich weiß gar nicht wie man sich so blöde verhalten kann wie die jungs von der dih bzw. deren großaktionär. Dass eine Abfindung die vom Prüfer als nicht angemessen beurteilt wird nicht den formalen Anforderungen des Aktiengesetzes genügt ist glas klar. Insofern sind die News keine Überaschung. Sollen Sie den Squeeze Out absagen wenn Sie wollen.
      Gruß
      SP
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 21:53:37
      Beitrag Nr. 234 ()
      Wenn,s dem Kurs nicht schadet
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 23:39:57
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.509.942 von Schokoladenpudding am 19.08.12 19:56:17Schön wäre das, wenn glasklar kein Squeeze-out wirksam würde, bei dem der Prüfer die Abfindung als nicht angemessen beurteilt.

      Bei der Dom Brauerei war die Abfindung weit unter dem Börsenkurs, was der Prüfer auch beanstandete. Tatsächlich legt sich das Aktiengesetz da gar nicht fest, sondern der Streit über die Höhe der angemessenen Abfindung ist ausdrücklich ins (langwierige) Spruchverfahren verlegt. In §243 Absatz 4 sind deshalb die entsprechenden Anfechtungsgründe ausgeschlossen. Demzufolge probieren die Hauptaktionäre munter drauf los, was man sich erlauben kann. Selbst wenn man tatsächlich mit dem Verlangen scheitert, kommt es hinterher zu einer Verkaufswelle, bei der der Hauptaktionär seinen Aktienbestand nochmal erhöhen kann. Dem können natürlich Erwägungen entgegenstehen, die einen schnellen Vollzug für den Hauptaktionär interessant machen und eher für einen Vergleich sprechen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 15:18:12
      Beitrag Nr. 236 ()
      Zitat von honigbaer: Schön wäre das, wenn glasklar kein Squeeze-out wirksam würde, bei dem der Prüfer die Abfindung als nicht angemessen beurteilt.

      Bei der Dom Brauerei war die Abfindung weit unter dem Börsenkurs, was der Prüfer auch beanstandete. Tatsächlich legt sich das Aktiengesetz da gar nicht fest, sondern der Streit über die Höhe der angemessenen Abfindung ist ausdrücklich ins (langwierige) Spruchverfahren verlegt. In §243 Absatz 4 sind deshalb die entsprechenden Anfechtungsgründe ausgeschlossen. Demzufolge probieren die Hauptaktionäre munter drauf los, was man sich erlauben kann. Selbst wenn man tatsächlich mit dem Verlangen scheitert, kommt es hinterher zu einer Verkaufswelle, bei der der Hauptaktionär seinen Aktienbestand nochmal erhöhen kann. Dem können natürlich Erwägungen entgegenstehen, die einen schnellen Vollzug für den Hauptaktionär interessant machen und eher für einen Vergleich sprechen.


      So is dat! In der Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out Beschluss kann man nicht mit einer zu geringen Barabfindung argumentieren. Dennoch hat das OLG den Freigabeantrag abgelehnt. Es müssen also gravierende Fehler passiert sein. Ein Bestätigungsbeschluss auf der bevorstehenden HV ist auch nicht geplant. Sollen sie also den Squeeze-out ruhig absagen. Wenn die Aktie dann durchtauchen sollte, kaufe ich nach.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 18:36:08
      Beitrag Nr. 237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.512.142 von Blondie123 am 20.08.12 15:18:12@honigbaer und blondie
      ich stimme euch nicht zu


      § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung



      (1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Kommt der Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Abfindung nicht angemessen ist,kann die Übertragung nicht statt finden, da Verstoß gegen das Aktiengesetz. So ist es in dem Falle DIH. Mit dem Thema Börsenkurs hat das nichts zu tun. Ist der Börsenkurs (Dreimonatsschnitt) bei 100 und die Abfindung wird mit 80 festgelegt, liegt diese unter dem relevanten Durchschnittskurs.Hier liegt ein kleiner, aber feiner Unterschied vor, denn wenn die 80 EUR als fairer(?) "Ertragswert" vom Prüfer bestätigt werden, kann man als Richter durchaus der Auffassung sein, dass die Abfindung angemessen ist, wenn etwas dagegen spricht sich auf den Dreimonatsschnitt als Mindestpreis zu stützen, wegen mangelden Umsätze oder sonst was. Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht ein ganz anderer. .
      Lg
      SP
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 21:04:54
      Beitrag Nr. 238 ()
      Wenn der Prüfer zum Ergebnis kommt, die Abfindung ist nicht angemessen, wieso sollte es dann aktienrechtlich eine Rolle spielen, ob das aufgrund des Börsenkurses oder der Unternehmensbewertung der Fall ist? Zumal die Heranziehung der Börsenkurse ja vom Verfassunggericht verlangt wird. Der Börsenkurs ist auch nicht dann zu verwerfen, wenn er nicht zum Ertragswert passt, sondern das Verfassungsgericht hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Abfindungsberechtigte nicht schlechter gestellt werden soll, als bei einer Desinvestition über die Börse.

      Ob Marktenge vorliegt oder der Betafaktor falsch ermittelt wurde, das ist im Anfechtungsverfahren nicht Gegenstand.

      Es ist ja auch (meines Wissens) allgemein strittig, ob im Fall eines Beherrschungsvertrags der Ertragswert des Unternehmens oder jener der Ausgleichzahlungen maßgeblich sein soll. Aber über solche Fragen muss der Richter bei einer Anfechtungsklage zumindest seit der Reform 2005 kein Urteil fällen.

      Aber ich gebe gerne zu, dass das Studium von Kommentaren zum Aktiengesetz da noch erhellend sein könnte, das ist halt mein Laienwisssen, wie es aus den Presseberichten über die Aktienrechtsreform 2005 bei mir hägengeblieben ist. Seitdem sehe ich "angemessene Abfindung" als stehenden juristischen Begriff, nicht mit der Alltagsbedeutung gerecht, fair, angemessen behaftet.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 22:00:09
      Beitrag Nr. 239 ()
      naja,stochern im dunkeln.Kurs ist nicht eingebrochen ,daß ist das wichtigste.
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 17:27:19
      Beitrag Nr. 240 ()
      Wie ich höre sollen sich die Parteien zur Zeit über einen Vergleichvorschlag in der Größenordnung von 2 € unterhalten.
      Ich bitte diese Aussage mit dem nötigen Vorbehalt zu behandeln.
      Die Info stammt von Montag
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 17:51:56
      Beitrag Nr. 241 ()
      :confused:watt?, du meinst doch 2E Aufschlag,oder?;)
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 23:36:02
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.521.559 von Sly1962 am 22.08.12 17:27:19sorry dass ich an dem wahrheitsgehalt deiner aussage zweifel
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 07:35:23
      Beitrag Nr. 243 ()
      Der Sly will doch nur Leute verunsichern weil er ja sonst keine Stücke bekommt:D
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 09:18:02
      Beitrag Nr. 244 ()
      Wer die Anfechungsklagen kennt, weiß dass die Knete über die Anwaltsgebühren verdient wird. Wenn ich € 70k an Anwaltshonorare über den Vergleichsmehrwert kassiere (was hier aber schwer darstellbar ist), kann ich bei der Abfindung nachgeben. Was Sly da schreibt kann, muss also nicht richtig sein. Sollte der Kurs noch einmal auf 2 € zurückkommen, würde ich noch einmal nachkaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 12:11:22
      Beitrag Nr. 245 ()
      "we will see"...ich hätte auch gar nichts gegen einen Preis im 2 €, dann gibt es eben einen Nachschlag im Spruchverfahren
      Avatar
      schrieb am 27.08.12 09:34:13
      Beitrag Nr. 246 ()
      ups....da tauchen auf auf einmal 10.000 auf der Geldseite auf...wie geht es hier wohl weiter??Ich hoffe nach wie vor auf einen schnellen Vergleich und dann eine Klärung im Spruchverfahren
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 12:32:15
      Beitrag Nr. 247 ()
      Sie schleicht sich langsam hoch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 21:03:13
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.605.133 von nullcheck am 14.09.12 12:32:15sie soll "raus schleichen" aus dem depot!
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 10:10:40
      Beitrag Nr. 249 ()
      Ja dauert mir auch schon zu lange,aber gut hätte das Geld in Rhön gesteckt und schon wäre der Gewinn weg gewesen.Der Lügenbolzen Sly postet ja nix mehr:D
      Avatar
      schrieb am 16.11.12 16:22:02
      Beitrag Nr. 250 ()
      Nix neues:

      V Squeeze out

      Der Status quo ist unverändert, da wie bereits berichtet, die Anfechtungsklagen verschiedener Aktionäre beim Landgericht Bremen anhängig sind, die gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Februar 2012 erhoben worden waren. Der von der DIH AG beantragte Freigabebeschluss wurde vom Oberlandesgericht Bremen abgewiesen. Damit kann der Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Februar 2012 bis auf weiteres nicht durch Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister umgesetzt werden.
      (aus der Zwischenmitteilung Q3)
      Rest der Zwischenmitteilung auch Wischiwaschi, was für ein Saftladen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.12 19:16:03
      Beitrag Nr. 251 ()
      drecksteil, wenigstens nicht im minus
      Avatar
      schrieb am 10.12.12 20:15:52
      Beitrag Nr. 252 ()
      Saftladen, Drecksteil - Ihr seid mir ja lustig!
      Als ob man mit solchen Sprüchen irgendwen zum Verkauf bewegen könnte :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 15:12:22
      Beitrag Nr. 253 ()
      Vodafon Campus übergeben
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.12 14:26:08
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.935.591 von nullcheck am 17.12.12 15:12:22Bid 2,5 zu 2,62 :cool::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 19:54:36
      Beitrag Nr. 255 ()
      Adhoc,leider nicht die Richtige
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 09:51:09
      Beitrag Nr. 256 ()
      2,77 leider nur im Brief aber die hatten wir lange nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 15:50:58
      Beitrag Nr. 257 ()
      2,64 ist was im anmarsch:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 21:57:00
      Beitrag Nr. 258 ()
      Ad hoc Meldung
      Delmenhorst, den 01. Februar 2013

      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043 
WKN: 747 304

      AUFSICHTSRAT DER DIH AG BESTELLT HERRN EICHHOLZ ZUM VORSTAND DER
      GESELLSCHAFT

      Der Aufsichtsrat der DIH AG hat Herrn Rainer Eichholz in ihrer heutigen
      Sitzung zum Vorstand der Gesellschaft bestellt und zu dessen Vorsitzenden
      ernannt. Er verantwortet den gesamten operativen Bereich der Gesellschaft.

      Gleichzeitig ist Herr Eichholz als Geschäftsführer der Zech Group GmbH für
      das Real Estate Geschäft der Gruppe zuständig. In das Unternehmen bringt
      Herr Eichholz seine langjährige Erfahrung als profilierter Vertreter der
      Immobilienwirtschaft, zuletzt als Vorstandsvorsitzender der Hochtief
      Solutions AG, ein.

      Herr Rodemer wird Herrn Eichholz kollegial bei der Übernahme der Aufgaben
      unterstützen.

      Der Vorstand

      Kontakt:

      Eckhard Rodemer
      Vorstand
      Tel: 04221 / 91 25 0
      Fax: 04221 / 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Nordenhamer Str. 180
      27751 Delmenhorst
      ISIN: DE 0007473043
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.02.13 14:51:40
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.094.962 von Der_Analyst am 01.02.13 21:57:00Geschieht dem Rodemer ganz Recht dass er abgesägt wurde. War eh nur die Marionette vom Zech und hat sich auf der HV als schwach erwiesen. Desweitern hört man, dass die Anwälte der DIH im Rahmen der laufenden Anfechtungsklage Ihr Mandat nieder gelegt haben. Würde gerne mal wissen warum. Gruß SP
      Avatar
      schrieb am 04.02.13 07:28:23
      Beitrag Nr. 260 ()
      Dem Kurs hat aber bisher nicht geschadet das ist Hauptsache
      Avatar
      schrieb am 05.02.13 11:51:20
      Beitrag Nr. 261 ()
      Na,bitte geht doch
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 08:16:06
      Beitrag Nr. 262 ()
      Mist,jetzt läuft sie wieder runter bestimmt bis 2,3Euro wie gehabt.2,74 war nicht genug, blöder Gierkopp.
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 11:46:15
      Beitrag Nr. 263 ()
      Nö,jetzt will ich auch nicht
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 16:03:44
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.130.314 von nullcheck am 12.02.13 11:46:15Wollt ihr mit mir nix zu tun haben:confused:2,7 zu 2,9 da muss doch was kommen?ja der nächste Tag,oder was?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 16:58:42
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.131.634 von nullcheck am 12.02.13 16:03:44Schon interessant, dass plötzlich Bewegung in den Kurs kommt. Was könnte der Grund sein?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 21:40:11
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.131.991 von Herbert H am 12.02.13 16:58:42k.a. vielleicht endlich mal ne einigung. ich hab auf 2,75 ein paar verloren aber die hütte immer noch rand voll mit diesem drecksladen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.13 08:22:07
      Beitrag Nr. 267 ()
      Hoffe über das Wochenende kommt was,wenn nicht 2,7 bei Kk ca 2,2 ist doch auch was,gehen dann raus.Nicht das die jetzt nix bekannt geben weil sie meine1,8K billig haben wollen:laugh:Werde wohl dafür Silber kaufen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.02.13 09:02:27
      Beitrag Nr. 268 ()
      2,77 jetzt auch im Geld
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 18:53:22
      Beitrag Nr. 269 ()
      wer hat die zwei gekauft?
      Avatar
      schrieb am 21.03.13 16:43:49
      Beitrag Nr. 270 ()
      2,8 zu 3Euro muss ich mir mal selber schreiben
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 10:21:31
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.133.402 von Schokoladenpudding am 12.02.13 21:40:11Das hier keine Postings kommen:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 11:30:27
      Beitrag Nr. 272 ()
      Kaum jemand hat doch diese Aktie und diejenigen die sie haben warten in Ruhe auf das SQ
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 11:37:39
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.285.861 von fahrenheit am 22.03.13 11:30:27500 St hab ich erstmal weg,Teilausführung.Rest hoffe ich auch noch heute.Montag dann endweder Joyou oder Drillisch dafür reinnehmen.Brauchte Gewinn für alte verluste vor 2009
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 12:24:27
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.285.901 von nullcheck am 22.03.13 11:37:39Keiner gelesen?Sie schleicht sich.Schade die 3,2 hätte ich schon lieber wieder gesehen
      Avatar
      schrieb am 29.04.13 08:32:39
      Beitrag Nr. 275 ()
      Keiner mehr inv,?wo bleiben die Kommentare der Spezis?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.04.13 15:41:49
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.529.433 von nullcheck am 29.04.13 08:32:39Ignoranten:cry:;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.13 19:12:36
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.532.779 von nullcheck am 29.04.13 15:41:49warum weinst du denn??
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 07:05:57
      Beitrag Nr. 278 ()
      Hab Angst alleine im Wald
      Avatar
      schrieb am 08.05.13 09:35:02
      Beitrag Nr. 279 ()
      So das wars,Verlustverrechnung war mir wichtiger als evtl. Nachschlag irgendwann
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 13:57:43
      Beitrag Nr. 280 ()
      29.05.2013 12:59 Uhr:

      DIE FOLGENDE AKTIE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
      THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL

      DEUT. IMMO. HOLD AG O.N. DEG1 DE0007473043 BAW/UFN

      Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-05/26964817…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 14:04:41
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.739.507 von Der_Analyst am 29.05.13 13:57:43dann freut euch auf die 2,7E
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 14:32:04
      Beitrag Nr. 282 ()
      ein paar Cent Zinsen kommen auch noch dazu
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 17:27:50
      Beitrag Nr. 283 ()
      Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG im Squeeze-Out Verfahren
      Eintragung in das Handelsregister

      Delmenhorst, den 29. Mai 2013
      Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304

      Der Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft vom 28. Februar 2012 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Zech Group GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG gegen Zahlung einer Barabfindung wurde am heutigen Tag nach zunächst nicht vorhersehbaren Verzögerungen eingetragen.

      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327 e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH übergegangen.

      Die Notierung der Deutsche Immobilien Holding AG wird in den nächsten Tagen eingestellt.

      Der Eintragung standen bis zum Abschluss des mit ad hoc – Meldung vom 26. April 2013 angekündigten gerichtlichen Vergleichs Anfechtungsklagen entgegen. Der vollständige Inhalt des Prozeßvergleichs wird auf der Homepage der Deutsche Immobilien Holding AG unter der Rubrik „Investor Relations“ eingestellt und wird demnächst im Bundesanzeiger und einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekannt gemacht.


      Kontakt:
      Rainer Eichholz
      Vorstand

      T. 04221 - 91 25 0
      F. 04221 - 91 25 35

      Deutsche Immobilien Holding AG
      Nordenhamer Straße 180
      27751 Delmenhorst

      ISIN: DE 0007473043
      WKN: 747 304

      Quelle: http://www.dih-ag.de/investor-relations/ad-hoc-mitteilungen.…
      Avatar
      schrieb am 31.05.13 10:16:39
      Beitrag Nr. 284 ()
      Der vollständige Prozeßvergleichs ist nun auf der Homepage verfügbar: http://www.dih-ag.de/investor-relations/aktuelles.php

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 03.06.13 15:13:07
      Beitrag Nr. 285 ()
      Heute im Bundesanzeiger:

      Zech Group GmbH
      Bremen
      Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
      Deutsche Immobilien Holding AG, Delmenhorst
      - ISIN DE0007473043 / WKN 747304 -

      Die außerordentliche Hauptversammlung vom 28. Februar 2012 der Deutsche Immobilien Holding AG, Delmenhorst, hat gem. § 327 a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Zech Group GmbH, Bremen, die über 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Deutsche Immobilien Holding AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 29. Mai 2013 in das Handelsregister der Deutsche Immobilien Holding AG beim Amtsgericht Bremen (HRB 4711) eingetragen. Damit sind kraft Gesetz alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf die Zech Group GmbH übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

      Die Zech Group GmbH hat sich gem. § 327 b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG eine Barabfindung von EUR 1,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Immobilien Holding AG zu zahlen.

      Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten Prüfer, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Herr Dr. Matthias Schüppen, Stuttgart, geprüft und als nicht angemessen bezeichnet.

      Nach der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2012 legte ein Teil der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG Anfechtungsklage gem. § 327 f AktG ein. Der Anfechtungsprozess endete am 14. Mai 2013 mit einem Prozessvergleich und der Rücknahme der eingereichten Klagen.

      Die Zech Group GmbH verpflichtet sich darin
      eine Barabfindung von EUR 2,75

      je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Deutsche Immobilien Holding AG zu zahlen. Die Barabfindung ist gemäß dem Prozessvergleich mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG zu verzinsen. Ferner ist die Barabfindung von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Immobilien Holding AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz zu verzinsen.

      Die Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen; die Übertragung der Aktien an die Zech Group GmbH und die Zahlung der Barabfindung auf das jeweilige Konto des ausscheidenden Aktionärs wird von den beteiligten Depotbanken veranlasst. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre grundsätzlich provisions- und spesenfrei. Als Abwicklungsstelle für die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung fungiert die VEM Aktienbank AG, München.

      Sollte ein Gericht in einem Spruchverfahren über die Festsetzung der angemessenen Barabfindung eine höhere als die angebotene Barabfindung rechtskräftig festsetzen oder sollte in einem solchen Verfahren eine Erhöhung der Barabfindung zur Verfahrensbeendigung zwischen den Parteien eines solchen Verfahrens vereinbart werden, dann ist der Erhöhungsbetrag aus dem Prozessvergleich auf den Erhöhungsbetrag im Spruchverfahren anzurechnen. Der Erhöhungsbetrag durch den Prozessvergleich gilt insoweit als Vorauszahlung auf den Erhöhungsbetrag im Spruchverfahren.



      Bremen, im Mai 2013

      Zech Group GmbH
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 11:18:52
      Beitrag Nr. 286 ()
      Liebe Diskussionsteilnehmer,

      in diesem Thread kann nun wieder geschrieben werden.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.04.16 11:44:24
      Beitrag Nr. 287 ()
      Danke! Es gibt positive News:
      Spruchverfahren zu dem Squeeze-Out bei der Deutschen Immobilien Holding AG: Prüfer kommt auf eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 4,30 :)

      Quelle: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/04/spruchverfahren-z…

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 07:24:18
      Beitrag Nr. 288 ()
      Was neues zum Stand der Spruchstelle
      Avatar
      schrieb am 07.04.19 11:34:49
      Beitrag Nr. 289 ()
      Wir öffnen, bzw enthistorisieren den Thread für eine weitere Diskussion.

      Freundliche Grüße CloudMOD
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.19 12:19:55
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.298.020 von CloudMOD am 07.04.19 11:34:49
      6,09 statt 1,72 - das zeigt die Beliebigkeit der Gutachter (und die Notwendigkeit des Spruchverfahrens)
      Nachdem das Landgericht Bremen im Spruchverfahren der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG mit Beschluss vom 7. März 2018 die Barabfindung der ausgeschlossenen Aktionäre auf 4,30 Euro angehoben hat, setzt das Hanseatische OLG in Bremen die Barabfindung endgültig auf 6,09 Euro fest. An dem Spruchverfahren waren insgesamt 111 Antragsteller beteiligt.

      Quelle. https://www.spruchverfahren-direkt.de/incoming/Deutsche-Immo…
      Avatar
      schrieb am 07.04.19 16:14:57
      Beitrag Nr. 291 ()
      Endlich mal wieder ein Squeeze Out der sich richtig gelohnt hat :cool::lick:.

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 03.06.19 13:06:47
      Beitrag Nr. 292 ()
      Allerdings müssen die vom Squeeze-out Ende Mai 2013 betroffenen Aktionäre die Nachbesserung unter Vorlage eines Legitimationsnachweises bei der Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen anfordern und erhalten sie nicht, wie sonst üblich, automatisch durch die Bank gutgeschrieben.

      Siehe die Veröffentlichung der Zech Group im Bundesanzeiger vom 31.05.2019 und die HInweise hier:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/bekanntmachung-…
      Avatar
      schrieb am 03.06.19 13:08:33
      Beitrag Nr. 293 ()
      Avatar
      schrieb am 21.06.19 17:29:36
      Beitrag Nr. 294 ()
      Hat jemand schon die Nachzahlung von der Zech Group bekommen? Wenn ja, wie lange hat das gedauert bzw. gab es Probleme?

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 21.06.19 17:42:45
      Beitrag Nr. 295 ()
      Ich habe am 3.6. ein Fax mit Nachweis geschickt; daraufhin hörte ich nichts;
      am 14.6. schrieb ich dann noch einmal untenstehendes email - leider immer noch keine Reaktion von Zech !

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 3. Juni habe ich Ihnen beiliegendes Fax übersandt und um die Überweisung der Nachzahlung an die ehemaligen Aktionäre der Deutschen Immobilien Holding AG gebeten.

      Leider haben Sie bisher
      - weder den Betrag überwiesen
      - noch den Eingang des Schreibens bestätigt

      Bitte informieren Sie mich über den Sachstand, insbesondere darüber,
      - wann Sie die Nachzahlung überweisen.
      - bzw. geben Sie mir eine email-Adresse / Telefonnummer mit der zuständigen Stelle Ihres Hauses bekannt

      Ich weise nochmals darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, die Nachbesserung bis zum Tag der endgültigen Überweisung auf mein Konto mit 5 % über den Basiszinssatz zu verzinsen.

      Mit bestem Gruß
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.19 20:17:11
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.862.981 von gutdrauf9 am 21.06.19 17:42:45Mein Schreiben ist Zech am 13.6.2019 zugegangen. Bisher auch keine Reaktion ... :mad:

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 26.06.19 13:50:11
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.862.981 von gutdrauf9 am 21.06.19 17:42:45Hast du mittlerweile eine Reaktion von Zech erhalten? Morgen läuft auch meine 2 Wochenfrist ab. Wenn nichts kommt, werde ich auch nochmal nachhaken ...

      Der_Analyst
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.19 10:25:04
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.895.314 von Der_Analyst am 26.06.19 13:50:11Hab heute Nachtfrist bis 05.07 gegeben danach werde ich die Forderung gerichtlich betreiben
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.19 17:27:54
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.895.314 von Der_Analyst am 26.06.19 13:50:11Ich habe in meinem Schreiben und in der Mail keine Frist gesetzt.
      Das werde ich nachholen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.19 23:57:51
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.911.025 von Schokoladenpudding am 28.06.19 10:25:04
      Leistungsklage auf Zahlung der Nachbesserung
      Zur Zuständigkeit der entsprechenden Leistungsklage, wenn der Hauptaktionär nicht zahlt:

      https://www.gesetze-im-internet.de/spruchg/__16.html § 16 SpruchG
      Avatar
      schrieb am 30.06.19 06:50:04
      Beitrag Nr. 301 ()
      Hat den schon einer von Euch das Geld bekommen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.19 09:51:25
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.921.438 von Huusmeister am 30.06.19 06:50:04Auch bei mir ist der gesetzte Termin verstrichen ohne dass ich einen Zahlungseingang feststellen konnte.

      Aus persönlichen Erfahrungen kann ich nur jedem raten, hier stark hinterher zu sein. Ich hatte das hier schon vor längerer Zeit angedeutet. Ich halte die Zech Group für äußerst unseriös!!!!! Das ist eine persönliche Erfahrung in einem ganz anderen Bereich!

      Ich sehe hier die Realisierung der Nachzahlungsverpflichtung durch die Zech Group in akuter ernsthafter Gefahr!!
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 11:21:54
      Beitrag Nr. 303 ()
      Nachdem ich meine Nachzahlung am 3.6. geltend gemacht habe und mit der Ausbuchungsanzeige / -abrechnung meiner Bank belegt hab, erhielt ich ich heute von Zech folgende Antwort:

      ... leider müssen wir feststellen, dass die für die Geltendmachung des Anspruches erforerlichen Informationen und Nachweise nicht vollständig vorliegen.
      Wir bitten Sie somit um:
      Bestätigung durch Ihre Depotbank, dass Sie mindestens vom 29.05.2013 hinweg bis zum 04.06.2013 ununterbrochen Aktionär der Deutsche Immobilien Holding AG waren.

      Die Bestätigung Ihrer Aktionärsstellung ist erforderlich, da die Eintragung der Beschlussfassung über das Squeeze Out am 29.05.2013 erfolgte. Der Handel mit den Aktien aber bis einschließlich 03./04.06.2013 möglich war.
      Für die Anspruchsstellung auf den Erhöhungsbetrag kommt es entscheidend auf den Tag der Eintragung der Übertragung im Handelsregister an. Hiervon ist der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot zu unterscheiden .....

      ---> so ein Schmarrn !
      Richtig ist zwar, dass ab Eintragung in das HR die Aktionärseigenschaft verloren ging und ab diesen Zeitpunkt die Aktien keine Aktien mehr sind, sondern nur Ansprüche auf die Abfindung
      Aber das ändert nichts an der Nachzahlungspflicht, da diese nicht an die Aktie gebunden ist, sondern an ebenen diesen Anspruch auf Abfindung.

      ---> Frage an unsere Experten:
      Ist es wirklich so, dass wenn ich am 3.6. die "Aktie" (besser: die Anspruche auf Abfindung) über die Börse gekauft hätte, keinen Ansprch auf Nachbesserung habe?
      Ist es wirklich so, dass wenn ich am 3.6. die "Akite" (besser: die Ansprüche auf Abfindung) zu einem Preis, der wohl über der damaligen Abfindung lag, verkauft hätte, ich dennoch den vollen Anspruch auf Nachbesserung habe?
      ---> Beides macht doch keinen Sinn
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.19 11:28:08
      Beitrag Nr. 304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.960.664 von gutdrauf9 am 05.07.19 11:21:54Natürlich hast du Anspruch auf die Nachbesserung. Bis zur Aushändigung an den Hauptaktionär = Ausbuchung aus deinem Depot verbriefen die Papiere Anspruch auf Abfindung mit entsprechendem Anrecht auf Erhöhung. In unserem großen Depot haben wir Freitag Geld bekommen. Für das zweite Depot will Herr M.. v der Zech Gruppe gleichen Nachweis wie bei dir. Ich habe Freitag mit ihm telefoniert und ihm mal die Rechtslage - Handel Nach Eintragung , recht auf Abfindung erklärt , er war überrascht , glaube ihn auch dass er es einfach nicht besser weiß. Er wollte es prüfen- ich habe Ihm leistungsklage avisiert, sollte die Kohle nicht kurzfristig kommen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 09:26:20
      Beitrag Nr. 305 ()
      Danke für die Rückmeldungen und Einschätzungen!
      Frage an die Glücklichen, welche schon ihr Geld bekommen haben: Wurden wenigstens die Zinsen korrekt berechnet?

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 08:30:32
      Beitrag Nr. 306 ()
      Zech hat bei mir nun zumindest mal den Abfindungsbetrag überwiesen. Mal sehen, ob ich die Zinsen auch noch separat eintreiben muss.

      Was für ein Saftladen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.19 16:09:43
      Beitrag Nr. 307 ()
      Ich habe von Zech immer noch keinen Euro gesehen. Wem geht es ähnlich?
      Ist eine Mahnung per Email eigentlich rechtskräftig?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.19 11:30:58
      Beitrag Nr. 308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.065.904 von unicum am 19.07.19 16:09:43Ich habe auch noch nichts von meinem mir rechtmäßig zustehenden Geld gesehen. Jegliche Korrespondenz habe ich aber über die normale Post per Einwurf-Einschreiben abgewickelt.
      Heute gingen die Bescheinigungen über die ununterbrochene Aktionärsschaft vom 29.05-04.06.2013 in die Post (auch wenn rechtlich eigentlich gar nicht notwendig :mad: ). Fristsetzung 31.7.19. Andernfalls mache eine Leistungsklage.

      Interessanterweise hat meine Hausbank heute "DT IMMOB. NB SQN" mit der WKN 0C2509 eingebucht. Es scheint sich also etwas zu tun :). Ich habe übrigens eine für mich nachvollziehbare Berechnung der Zinsen von Zech angefordert. Ich bin mir fast 100%ig sicher, dass sie sich dort zu meinen Ungunsten verrechnen werden ...

      Der_Analyst
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.19 16:53:17
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.070.002 von Der_Analyst am 20.07.19 11:30:58ok, danke. Wenn sich nichts mehr tut, werde ich in den nächsten 2 Wochen die Leistungsklage anstrengen. Den von Zech gewünschten Nachweis habe ich keine Lust zu erbringen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.19 09:58:12
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.088.545 von unicum am 23.07.19 16:53:17Heute (am Tag des Fristablaufs) konnte ich zumindest auf einem Konto einen Geldeingang verbuchen. Es kam die Nachbesserung inkl. Zinsen. Die Zinsen scheinen auch korrekt und taggenau berechnet zu sein 🙂.

      Der_Analyst


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