Hammerzahlen bei SinnerSchrader !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.10.07 10:49:00 von
neuester Beitrag 15.12.09 18:37:47 von
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ots.CorporateNews: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2006/2007
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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Mit einem erfreulichen vierten Quartal (Juni bis August 2007) hat SinnerSchrader das Geschäftsjahr 2006/2007 abgeschlossen. Die vorläufigen Zahlen für das Quartal zeigen einen Umsatz von mindestens 4,9 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITA) von über 0,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum vierten Quartal des Vorjahres bedeutet dies einen Umsatzzuwachs von etwa 18 Prozent und eine
Verdopplung des EBITA.
Für das Gesamtjahr 2006/2007 weisen die vorläufigen Zahlen damit einen Umsatzanstieg von wenigstens 17 Prozent auf 18,5 Mio. Euro aus. Das EBITA erreichte im Geschäftsjahr 2006/2007 die Millionengrenze und stieg gegenüber dem Vorjahr um mehr als 65 Prozent.
Bei ebenfalls verbesserten Ergebnissen aus der Anlage der Liquiditätsreserve lassen die vorläufigen Zahlen ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro erwarten. Die Liquiditätsreserve von SinnerSchrader betrug zum 31. August 2007 gut 10,4 Mio. Euro, rund 0,4 Mio. Euro
mehr als ein Jahr zuvor.
Das Web ist für viele Branchen und Marken zum Leitmedium für ihre
Marketingaktivitäten geworden, weil die Konsumenten sich für dieses Medium entschieden haben. Dies stärkt die Rolle der Interaktiv-Agenturen, da sie ein fundamentales Verständnis für den interaktiven Konsumenten mitbringen. Als eine der führenden Interaktiv-Agenturen in Deutschland sieht sich SinnerSchrader für
den grundlegenden Wandel im Marketing bestens aufgestellt. Daher plant SinnerSchrader für das aktuelle Geschäftsjahr 2007/2008, weiterhin dynamisch im zweistelligen Bereich zu wachsen und das operative Ergebnis mindestens im Umfang des Geschäftsjahres 2006/2007 zu verbessern.
Angesichts der positiven Geschäftsentwicklung haben Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen, das zunächst vom 13. Juli bis zum 31. August 2007 durchgeführte Aktienrückkaufprogramm zu identischen Rahmenbedingungen bis zum 31. Dezember 2007 fortzusetzen. Für diesbezügliche Einzelheiten wird auf die Informationen
in der Meldung vom 18. Juli 2007 verwiesen.
Der endgültige, geprüfte Jahresabschluss 2006/2007 sowie eine Prognose für das Geschäftsjahr 2007/2008 werden am 13. November 2007 veröffentlicht. An diesem Tag lädt SinnerSchrader zur jährlichen Bilanzpressekonferenz in Hamburg und zur
Analystenkonferenz im Rahmen des Deutschen Eigenkapitalforums in Frankfurt ein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.936.071 von Cortez99 am 11.10.07 10:49:00Die Zahlen sind wirklich gut!
Wenn der Widerstand bei 1,70 geknackt wird, geht es nochmal richtig hoch!!!
Wenn der Widerstand bei 1,70 geknackt wird, geht es nochmal richtig hoch!!!
unwahrscheinlich...
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.938.405 von Citadel am 11.10.07 13:36:14Im Orderbuch liegen noch 10.800 Aktien unter 1,70.
Das ist sicherlich nicht so unwahrscheinlich, dass die heute noch verschwinden.....
Das ist sicherlich nicht so unwahrscheinlich, dass die heute noch verschwinden.....
Nach den Zahlen für das 4. Quartal, kann man wohl davon ausgehen, dass die Neuausrichtung gelungen ist. Was ich nicht verstehe, dass man beim Aktienrückkaufprogramm bis zum 31. August nur 0,2 % der Aktien gekauft hat. Jetzt wird der Rückkauf für SZZ wohl etwas teurer .
SinnerSchrader kaufen
12.10.2007
SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Alexander Braun, Analyst von SES Research, bewertet die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) nach wie vor mit dem Rating "kaufen".
SinnerSchrader habe am 11.10.2007 vorläufige Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2006/2007 berichtet. Demnach habe der Q4-Umsatz von EUR 4,9 Mio. leicht über den Erwartungen von SES Research (EUR 4,63 Mio.) gelegen. In der Folge habe auch das EBIT mit rund EUR 0,4 Mio. die Prognosen von SES Research (EUR 0,38 Mio.) überschritten. Das Nettoergebnis habe aufgrund von positiven Effekten aus der Kapitalanlage (zum 31.08.2007 habe das Unternehmen über eine Nettoliquidität von EUR 10,4 Mio. verfügt) mit EUR 0,37 Mio. etwas über den Prognosen von SES Research (EUR 0,31 Mio.) gelegen.
Verglichen mit dem Q4 des Vorjahreszeitraums habe SinnerSchrader den Umsatz um rund 17% steigern können. Obwohl das Q4 generell sehr stark ausfalle, werde aus der dynamischen Entwicklung des Umsatzes dennoch ersichtlich, dass die Neupositionierung des Unternehmens (Zusammenfassung der operativen Einheiten unter einer Dachmarke) erfolgreich gewesen sei. Die Positionierung als Lead-Agentur sollte dem Unternehmen auch in Zukunft weitere Großkunden (zuletzt habe SinnerSchrader ECCO als Neukunden gewinnen können) bescheren.
Für das Gesamtjahr 2006/2007 würden die vorläufigen Zahlen einen Umsatz von EUR 18,5 Mio. (+17% gegenüber 2005/2006) bei einem EBIT von rund EUR 1 Mio. ausweisen. SinnerSchrader plane, auch im aktuellen Geschäftsjahr weiter im zweistelligen Bereich zu wachsen. Daraus würde ein Umsatz von über EUR 20 Mio. resultieren. Die Erwartungen von SES Research würden zwar leicht unter diesem Wert liegen, die Analysten würden ihre Prognosen jedoch vorerst unverändert belassen und das Ergebnis des Q1 abwarten.
SinnerSchrader habe darüber hinaus bekannt gegeben, das bis zum 31.08.2007 durchgeführte Aktienrückkaufprogramm bis Ende des Jahres fortsetzen zu wollen (bis zu 10% der eigenen Aktien könnten erworben werden). Bisher seien rund 22 Tsd. Aktien (ca. 0,2% des Grundkapitals) zurückgekauft worden. Unter Einbeziehung der Nettoliquidität (EUR 0,90 je Aktie) scheine SinnerSchrader sehr günstig bewertet. Das cashbereinigte KGV von 9 sowie das EV/EBIT von 8,8 für das Geschäftsjahr 2006/2007e würden auf eine große Bewertungsreserve der SinnerSchrader-Aktie hindeuten. Das auf einem DCFModell basierende Kursziel liege bei EUR 2,30.
Das Rating der Analysten von SES Research lautet für die SinnerSchrader-Aktie weiterhin "kaufen". (Analyse vom 12.10.2007) (12.10.2007/ac/a/nw)
12.10.2007
SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Alexander Braun, Analyst von SES Research, bewertet die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) nach wie vor mit dem Rating "kaufen".
SinnerSchrader habe am 11.10.2007 vorläufige Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2006/2007 berichtet. Demnach habe der Q4-Umsatz von EUR 4,9 Mio. leicht über den Erwartungen von SES Research (EUR 4,63 Mio.) gelegen. In der Folge habe auch das EBIT mit rund EUR 0,4 Mio. die Prognosen von SES Research (EUR 0,38 Mio.) überschritten. Das Nettoergebnis habe aufgrund von positiven Effekten aus der Kapitalanlage (zum 31.08.2007 habe das Unternehmen über eine Nettoliquidität von EUR 10,4 Mio. verfügt) mit EUR 0,37 Mio. etwas über den Prognosen von SES Research (EUR 0,31 Mio.) gelegen.
Verglichen mit dem Q4 des Vorjahreszeitraums habe SinnerSchrader den Umsatz um rund 17% steigern können. Obwohl das Q4 generell sehr stark ausfalle, werde aus der dynamischen Entwicklung des Umsatzes dennoch ersichtlich, dass die Neupositionierung des Unternehmens (Zusammenfassung der operativen Einheiten unter einer Dachmarke) erfolgreich gewesen sei. Die Positionierung als Lead-Agentur sollte dem Unternehmen auch in Zukunft weitere Großkunden (zuletzt habe SinnerSchrader ECCO als Neukunden gewinnen können) bescheren.
Für das Gesamtjahr 2006/2007 würden die vorläufigen Zahlen einen Umsatz von EUR 18,5 Mio. (+17% gegenüber 2005/2006) bei einem EBIT von rund EUR 1 Mio. ausweisen. SinnerSchrader plane, auch im aktuellen Geschäftsjahr weiter im zweistelligen Bereich zu wachsen. Daraus würde ein Umsatz von über EUR 20 Mio. resultieren. Die Erwartungen von SES Research würden zwar leicht unter diesem Wert liegen, die Analysten würden ihre Prognosen jedoch vorerst unverändert belassen und das Ergebnis des Q1 abwarten.
SinnerSchrader habe darüber hinaus bekannt gegeben, das bis zum 31.08.2007 durchgeführte Aktienrückkaufprogramm bis Ende des Jahres fortsetzen zu wollen (bis zu 10% der eigenen Aktien könnten erworben werden). Bisher seien rund 22 Tsd. Aktien (ca. 0,2% des Grundkapitals) zurückgekauft worden. Unter Einbeziehung der Nettoliquidität (EUR 0,90 je Aktie) scheine SinnerSchrader sehr günstig bewertet. Das cashbereinigte KGV von 9 sowie das EV/EBIT von 8,8 für das Geschäftsjahr 2006/2007e würden auf eine große Bewertungsreserve der SinnerSchrader-Aktie hindeuten. Das auf einem DCFModell basierende Kursziel liege bei EUR 2,30.
Das Rating der Analysten von SES Research lautet für die SinnerSchrader-Aktie weiterhin "kaufen". (Analyse vom 12.10.2007) (12.10.2007/ac/a/nw)
Das muss man sich mal vorstellen: eine rundum gesunde AG mit einem EBIT von rund EUR 1 Mio. und einer Nettoliquidität von EUR 0,90 je Aktie !!!
STRONG BUY !!!
STRONG BUY !!!
.. umnd dies geht schon seit jahren so
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.995.537 von globalstratege am 15.10.07 11:33:50Kann ich bezeugen!!!!!!!!!!!!!!!
Die Zahlen werden immer besser, aber keiner wills wissen.
Egal, ich bleibe dabei!!!!!!!!!!!
Nix wird verkauft, denn dann würde der Kurs bestimmt hoch gehen, die Freude mach ich Euch nicht!!!!!!!!!
SIR
Die Zahlen werden immer besser, aber keiner wills wissen.
Egal, ich bleibe dabei!!!!!!!!!!!
Nix wird verkauft, denn dann würde der Kurs bestimmt hoch gehen, die Freude mach ich Euch nicht!!!!!!!!!
SIR
clever sir,aber ich habe verkauft, weil mir die zeitspanne von mindestens weiteren 3 jahren bis zu den 2 euro zu lang erschien.
vielleicht beiße ich mich in den allerwertesten, aber meine geduld ist einfach zu ende.
lg
globalstratege
vielleicht beiße ich mich in den allerwertesten, aber meine geduld ist einfach zu ende.
lg
globalstratege
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.996.400 von globalstratege am 15.10.07 12:20:58...vielleicht beiße ich mich in den allerwertesten...
Hallo Globalstratege,
ich rate dringend schon einmal vorsorglich einen entsprechenden Gymnastikkurs zu belegen. Die Erfahrung mit dieser Aktie hat gezeigt, daß die "Gefahr" eines Kursanstieges zum Jahresende rapide zunimmt. Angesichts der m.E. deutlich verbesserten Geschäftszahlen, die auch eine gute Perspektive wiederspiegeln, solltest Du damit rechnen, spätestens im Dezember 07/ Januar 08 die Gelenkigkeit eines Kleinkindes wiedererlangt haben zu müssen.
Gruß
Aktienkater
Hallo Globalstratege,
ich rate dringend schon einmal vorsorglich einen entsprechenden Gymnastikkurs zu belegen. Die Erfahrung mit dieser Aktie hat gezeigt, daß die "Gefahr" eines Kursanstieges zum Jahresende rapide zunimmt. Angesichts der m.E. deutlich verbesserten Geschäftszahlen, die auch eine gute Perspektive wiederspiegeln, solltest Du damit rechnen, spätestens im Dezember 07/ Januar 08 die Gelenkigkeit eines Kleinkindes wiedererlangt haben zu müssen.
Gruß
Aktienkater
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.006.741 von Aktienkater am 15.10.07 19:36:32..ist angekommen,für Kurs angemeldet
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.010.594 von globalstratege am 15.10.07 21:52:38gl..st.. , wieviel stück hast du verkauft?
habe am fr. nochmal 4000 für 1,63 genommen, liege bei ca. 1,78 im durschschnitt
KUV wird immer besser(ok, nur eine kennzahl), wobei alle kennzahlen sich verbessern.
die marge ist noch gewöhnungsbedürftig für disen bereich, aber investionen in manpower, bringen keine sofortige margenerhöhung, eher eine kostenbelastung.
vor-und nachteil ist wie gehabt ein konservativer vorstand( halt eigentümer und keine fremdmanager),mit wenig visionen. sonst gäbe es diesen laden vielleicht auch nicht mehr.
wie sieht die zukunft aus: WIEDER mehr als 15% umsatz(auftragslage ist gut und besser), kapitalerträge werden auch steigen.
wo ist bei dieser aktie ein risiko?
irgenwann werden die 10,4 mio teilweise ausgeschüttet, kann jemand sinner anrufen, wann er wieder geld braucht und dann geht es wieder ab.
es gibt 11,5Mio aktien, davon sind ca. 6 mio in vorstandsnähe, bleiben 5,5 mio, 1% davon sind 55000.
d. h. nicht mal 1 % davon werden pro woche im handel
viel spaß
habe am fr. nochmal 4000 für 1,63 genommen, liege bei ca. 1,78 im durschschnitt
KUV wird immer besser(ok, nur eine kennzahl), wobei alle kennzahlen sich verbessern.
die marge ist noch gewöhnungsbedürftig für disen bereich, aber investionen in manpower, bringen keine sofortige margenerhöhung, eher eine kostenbelastung.
vor-und nachteil ist wie gehabt ein konservativer vorstand( halt eigentümer und keine fremdmanager),mit wenig visionen. sonst gäbe es diesen laden vielleicht auch nicht mehr.
wie sieht die zukunft aus: WIEDER mehr als 15% umsatz(auftragslage ist gut und besser), kapitalerträge werden auch steigen.
wo ist bei dieser aktie ein risiko?
irgenwann werden die 10,4 mio teilweise ausgeschüttet, kann jemand sinner anrufen, wann er wieder geld braucht und dann geht es wieder ab.
es gibt 11,5Mio aktien, davon sind ca. 6 mio in vorstandsnähe, bleiben 5,5 mio, 1% davon sind 55000.
d. h. nicht mal 1 % davon werden pro woche im handel
viel spaß
... 1000 stck verkauft, die ich seit September 2005 im Depot hatte.Von einem Risiko will ich auch gar nicht sprechen, nur wollte ich in diesem Zeitraum wenigstens einen kleinen Gewinn einstreichen.Diese Aktie war zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt ein absoluter "Langweiler" !!Gruß und viel Erfolg von Globalstratege
Der nächste Anlauf, die 1,70 zu knacken.
Wenn die fällt, geht es sehr schnell auf die 2 Oiros zu!
Wenn die fällt, geht es sehr schnell auf die 2 Oiros zu!
Noch ein Anlauf auf die 1,70....
Diesmal schaffen wir es (hoffentlich!).
Diesmal schaffen wir es (hoffentlich!).
Hallo,
der dicke Beton-Widerstand bei 1,62 steht (bisher) wie die Chinesische Mauer.
Wenn er fällt, ist der Weg frei nach oben.
Genug Potential hat die Aktie auf jeden Fall!!
mfg
Ana
der dicke Beton-Widerstand bei 1,62 steht (bisher) wie die Chinesische Mauer.
Wenn er fällt, ist der Weg frei nach oben.
Genug Potential hat die Aktie auf jeden Fall!!
mfg
Ana
Zahlen komme nach 17.30 , werden gut!
1,62 werden morgen nachhaltig durchbrochen.
1,62 werden morgen nachhaltig durchbrochen.
So, kann losgehen.
Jetzt stimmt auch die Thread-Überschrift wieder !!!
Jetzt stimmt auch die Thread-Überschrift wieder !!!
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Alexander Braun und Tim Kruse, Analysten von SES Research, raten die Aktie von SinnerSchrader (ISIN DE0005141907/ WKN 514190) nach wie vor zu kaufen. SinnerSchrader habe am 10.04.2008 die Zahlen des zweiten Quartals 2007/2008 berichtet. Mit einem Umsatz von EUR 6,02 Mio. und einem EBIT von EUR 0,49 Mio. seien die Erwartungen leicht übertroffen worden. Insgesamt habe das Unternehmen ein Umsatzplus gegenüber dem ersten Halbjahr 2006/2007 von gut 22% erzielen und die operative Marge von 5,3% auf 7,2% steigern können. Diese Entwicklung sei auf folgende Faktoren zurückzuführen: ein überdurchschnittliches Wachstum bei den margenstarken Projekt- und Betriebsdienstleistungen durch Einzelprojekte von Bestandskunden sowie der Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Februar erstmalig konsolidierten spot-media AG (Umsatz-Beitrag Q2 EUR 287 Tsd., EBIT-Beitrag ca. EUR 30 Tsd.). Die positive Entwicklung der Top-Line sollte auch in der 2. Jahreshälfte anhalten. Der hohe Auftragsbestand (Q2: 30% über dem Vorjahr) sorge für eine hohe Visibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung. Dabei generiere SinnerSchrader das Wachstum überwiegend aus dem Bestandskundengeschäft. Der Umsatzbeitrag aus Neukundengeschäften habe bei 3% und damit hinter den Erwartungen des Unternehmens gelegen. Die operative Marge sollte im zweiten Halbjahr überproportional ansteigen. Gründe hierfür seien: Reduzierung des Freelanceranteils durch Festeinstellungen, Margenbeitrag der spot-media, Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (IR-Aufwendungen und Kosten der Hauptversammlung würden auf das erste Halbjahr entfallen). Die spot-media AG fokussiere sich auf die laufende Pflege großer Internetshops und -portale sowie die Beratung, Konzeption und Umsetzung der Webpräsenzen und Internetanwendungen für mittelsständische Unternehmen und ergänze so das Dienstleistungsportfolio von SinnerSchrader. Der Kaufpreis habe EUR 3 Mio. (abzüglich Netcash in Höhe von EUR 300 Tsd. = EUR 2,7 Mio.) betragen und sei im ersten Schritt mit eigenen Aktien in Höhe von EUR 0,4 Mio. und einer Bartranche von EUR 1,7 Mio. beglichen worden (weitere EUR 0,9 Mio. würden zwischen 2008 und 2012 gezahlt). Auch nach diesem Cashabfluss und der erstmaligen Ausschüttung einer Dividende von insgesamt EUR 1,4 Mio. (EUR 0,12 pro Aktie; Dividendenrendite 7,3%) verfüge SinnerSchrader über liquide Mittel in Höhe von EUR 8,8 Mio. (ca. EUR 0,75 je Aktie). Die positive Geschäftsentwicklung, die gute Auftragslage sowie der Umsatz und Ergebnisbeitrag der spot-media AG hätten das Unternehmen veranlasst, die Ziele für Umsatz (EUR 22,5 Mio.) und EBITA (EUR 2 Mio.) anzuheben. In den Prognosen der letzten Veröffentlichung seien die Umsatz- und Ergebnisbeiträge von spot-media bereits berücksichtigt, sodass vorerst keine Prognosenanpassung vorgenommen werde. Sollte sich das Q3 ähnlich positiv entwickeln, erscheine ein Übertreffen der Guidance als wahrscheinlich (Erhöhung der Guidance EUR 1,5 Mio., weniger als erwarteter Umsatz spot-media für das laufende Geschäftsjahr: EUR 1,75 Mio.), welches eine Anpassung der Prognosen zur Folge hätte. Mit einem EV/EBIT von 4,3 für 2008/2009e sei die Aktie auf aktuellem Niveau deutlich unterbewertet. Das Rating "kaufen" für die SinnerSchrader-Aktie wird von den Analysten von SES Research mit einem Kursziel von EUR 2,40 bekräftigt. (Analyse vom 14.04.2008) (14.04.2008/ac/a/nw)
Über 90.000 im Geld bei 1,75 !!!
Eine bessere Absicherung nach unten gibt es kaum!
KAUFEN !!!!
Eine bessere Absicherung nach unten gibt es kaum!
KAUFEN !!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.909.850 von Anabelle am 17.04.08 16:41:32.....ach ja: und nur knapp 18.000 Aktien, die es noch unter 2 € zu kaufen gibt.....
NOCH!
NOCH!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.917.050 von Anabelle am 18.04.08 12:02:04Moin,
Sinner hat liquide Mittel in Höhe von 0,75 € pro Aktie, d.h. für den Rest zahlt man gerade 1 EURO. Und dieser "Rest" ist eine AG, bei der alle wichtigen Zahlen positiv sind und weiter wachsen!
Sinner wird daher sicherlich schon bald über 2 Euro notieren!
Sinner hat liquide Mittel in Höhe von 0,75 € pro Aktie, d.h. für den Rest zahlt man gerade 1 EURO. Und dieser "Rest" ist eine AG, bei der alle wichtigen Zahlen positiv sind und weiter wachsen!
Sinner wird daher sicherlich schon bald über 2 Euro notieren!
ja super.. der kurs bewegt sich trotzdem kein stück !
scheiss ag
scheiss ag
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.988.552 von Citadel am 28.04.08 21:28:47Immerhin: Geschäftsführendes Organ kauft eigene Aktien!!
euro adhoc-DD: SinnerSchrader AG
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
-------------------------------------------------------------------- ------------ Directors Dealings-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
24.04.2008
Personenbezogene Daten: -------------------------------------------------------------------- ------------
Mitteilungspflichtige Person: ----------------------------- Name: Matthias Schrader (natürliche Person)
Grund der Mitteilungspflicht: ------------------------------ Grund: Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zur Transaktion: -------------------------------------------------------------------- ------------
Transaktion: ------------ Bezeichnung: auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie ISIN: DE0005141907 Geschäftsart: Kauf Datum: 24.04.2008 Stückzahl: 2500 Währung: Euro Kurs/Preis: 1,78000 Gesamtvolumen: 4.450,00 Börsenplatz: XETRA Erläuterung:
Rückfragehinweis: ----------------- SinnerSchrader AG
Investor Relations
+49 40 398855 150
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
Angaben zum Emittent: -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: SinnerSchrader AG (News/Aktienkurs) Völckersstraße 38 D-22765 Hamburg Telefon: +49(0)40-398855-0 FAX: +49(0)40-398855-55 Email: info@sinnerschrader.de WWW: http://www.sinner-schrader.de Branche: Software ISIN: DE0005141907 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
ISIN DE0005141907
AXC0226 2008-04-29/15:45
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SINNERSCHRADER Aktienkurs + Xetra-Orderbuch SINNERSCHRADER
euro adhoc-DD: SinnerSchrader AG
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24.04.2008
Personenbezogene Daten: -------------------------------------------------------------------- ------------
Mitteilungspflichtige Person: ----------------------------- Name: Matthias Schrader (natürliche Person)
Grund der Mitteilungspflicht: ------------------------------ Grund: Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ
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Transaktion: ------------ Bezeichnung: auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie ISIN: DE0005141907 Geschäftsart: Kauf Datum: 24.04.2008 Stückzahl: 2500 Währung: Euro Kurs/Preis: 1,78000 Gesamtvolumen: 4.450,00 Börsenplatz: XETRA Erläuterung:
Rückfragehinweis: ----------------- SinnerSchrader AG
Investor Relations
+49 40 398855 150
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
Angaben zum Emittent: -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: SinnerSchrader AG (News/Aktienkurs) Völckersstraße 38 D-22765 Hamburg Telefon: +49(0)40-398855-0 FAX: +49(0)40-398855-55 Email: info@sinnerschrader.de WWW: http://www.sinner-schrader.de Branche: Software ISIN: DE0005141907 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
ISIN DE0005141907
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So, die ersten Empfehlungen kommen rein
Kursziel 2,70 !!!
SinnerSchrader chancenreich
Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" halten die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) für ein chancenreiches Investment. Das Unternehmen überzeuge mit guten Geschäftszahlen und günstigen Kennzahlen. SinnerSchrader bezeichne sich selbst als "Interaktivagentur". Dabei biete die Firma ein umfangreiches Spektrum angefangen bei der Konzeption sowie Implementierung von IT-Systemen bis hin zur Kundengewinnung im Internet oder der Erfolgsmessung von Websites. Die SinnerSchrader-Geschäftsführung habe zuletzt den Ausblick für das laufende Geschäftsjahr angehoben. So würden nun ein Umsatz von 22,5 Mio. Euro sowie ein EBITA von 2 Mio. Euro angestrebt. Ein Kurs-Umsatz-Verhältnis von unter 1 sowie eine attraktive Dividendenrendite von knapp 7% sprechen für die SinnerSchrader-Aktie, so die Experten von "Der Aktionär". Das Ziel sehe man bei 2,70 Euro und ein Stoppkurs solle bei 1,40 Euro platziert werden. (Ausgabe 19) (30.04.2008/ac/a/nw)
Quelle: Der Aktionär
Kursziel 2,70 !!!
SinnerSchrader chancenreich
Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" halten die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) für ein chancenreiches Investment. Das Unternehmen überzeuge mit guten Geschäftszahlen und günstigen Kennzahlen. SinnerSchrader bezeichne sich selbst als "Interaktivagentur". Dabei biete die Firma ein umfangreiches Spektrum angefangen bei der Konzeption sowie Implementierung von IT-Systemen bis hin zur Kundengewinnung im Internet oder der Erfolgsmessung von Websites. Die SinnerSchrader-Geschäftsführung habe zuletzt den Ausblick für das laufende Geschäftsjahr angehoben. So würden nun ein Umsatz von 22,5 Mio. Euro sowie ein EBITA von 2 Mio. Euro angestrebt. Ein Kurs-Umsatz-Verhältnis von unter 1 sowie eine attraktive Dividendenrendite von knapp 7% sprechen für die SinnerSchrader-Aktie, so die Experten von "Der Aktionär". Das Ziel sehe man bei 2,70 Euro und ein Stoppkurs solle bei 1,40 Euro platziert werden. (Ausgabe 19) (30.04.2008/ac/a/nw)
Quelle: Der Aktionär
Wir werden in 2009 sicherlich auch die 3,xx sehen! d. H min 70% Kurgewinn in 18 Monate und zusätzlich noch 7% Div.
Verfolge das ganze seit 4 Jahren, habe teilweise auch getradet. Du kannst mit dieser Aktie kein Geld verlieren, einige Frustkäufer aus 06 (die über 2Euro bezahlt haben) werdem noch abstoßen und danach ist der Weg frei.
Der Schrader kauft doch nicht über 20000 Aktien um Geld zu versenken.
Sooo Q3 ist seit dem 30.4.08 gelaufen und es ist alles im Plan und min. leicht darüber.
Verfolge das ganze seit 4 Jahren, habe teilweise auch getradet. Du kannst mit dieser Aktie kein Geld verlieren, einige Frustkäufer aus 06 (die über 2Euro bezahlt haben) werdem noch abstoßen und danach ist der Weg frei.
Der Schrader kauft doch nicht über 20000 Aktien um Geld zu versenken.
Sooo Q3 ist seit dem 30.4.08 gelaufen und es ist alles im Plan und min. leicht darüber.
Upps!!
Gerade sind die aktuellen Zahlen raus, und das sind ja wohl wirklich Hammerzahlen !!
STRONG BUY !!!!
SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2007/2008 um 30 % / Umsatz und Ergebnis übertreffen Jahresprognose
Leser des Artikels: 17
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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Finanzen/Börse
Hamburg (euro adhoc) - Die vorläufigen, noch ungeprüften Zahlen für
das Geschäftsjahr 2007/2008 von SinnerSchrader weisen einen
Bruttoumsatz um 24 Mio. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITA) von
über 2,2 Mio. Euro aus. Durch ein sehr gutes viertes Quartal (Juni
bis August 2008) übertrifft SinnerSchrader aller Voraussicht nach
klar seine letzte Prognose für das Jahr - ein EBITA von etwa 2 Mio.
Euro bei einem Bruttoumsatz von über 22,5 Mio. Euro. Die operative
Marge (EBITA zu Bruttoumsatz) liegt damit oberhalb des für das
Geschäftsjahr anvisierten Zielkorridors von 8,5 % bis 9 %.
Gegenüber dem Vorjahr legte der Bruttoumsatz von SinnerSchrader im
Bruttoumsatz um ca. 5,4 Mio. Euro oder ca. 30 % zu. Das EBITA
verbesserte sich um rd. 1,2 Mio. Euro auf mehr als das Doppelte des
Vorjahreswertes. Etwa zwei Drittel des Wachstums von Umsatz und EBITA
erreichte SinnerSchrader organisch, insbesondere im Geschäft mit den
großen Bestandskunden. Das übrige Drittel trug die hundertprozentige
Tochtergesellschaft spot-media AG bei, die SinnerSchrader im Februar
übernommen hatte.
Nach Abschreibungen auf die im Verlauf des Geschäftsjahres getätigten
Investitionen in die Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen spot-media
AG und activeGATE GmbH, Zinsen aus der Anlage der Liquiditätsreserve
und Steuern beträgt das Konzernergebnis voraussichtlich ca. 1,6 Mio.
Euro oder 14 Cent je Aktie. Im letzten Jahr hatte SinnerSchrader ein
Konzernergebnis von 1,0 Mio. Euro oder 9 Cent je Aktie erzielt.
Zum Bilanzstichtag 31. August 2008 verringerte sich die
Liquiditätsreserve gegenüber dem Stand zum 31. August 2007 um 1,4
Mio. auf 9,1 Mio. Euro. Dies ist ein geringes Minus im Verhältnis zu
den Auszahlungen von insgesamt 3,4 Mio. Euro für die
Dividendenausschüttung und die Investitionen in Tochter- bzw.
Beteiligungsunternehmen. Die Eigenkapitalquote betrug zum
Bilanzstichtag rd. 68 %. Ende August waren 241 Mitarbeiter in der
SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 13 Auszubildende.
Die erfreulichen Zahlen des vorläufigen Konzernabschlusses
untermauern die Absicht der SinnerSchrader AG, auch für das
Geschäftsjahr 2007/2008 eine Dividende von 12 Cent je Aktie
auszuschütten. Dieser Betrag würde erneut aus dem steuerlichen
Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht wesentlich Beteiligte
steuerfrei.
Der endgültige, geprüfte Konzernabschluss 2007/2008 sowie eine
Prognose für das Geschäftsjahr 2008/2009 werden am 5. November 2008
veröffentlicht. An diesem Tag lädt SinnerSchrader zur jährlichen
Bilanzpressekonferenz nach Hamburg ein.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in
Deutschland. SinnerSchrader entwickelt interaktive Kundenerlebnisse,
die die Beziehungen zwischen Marken und Konsumenten radikal
vertiefen. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999
börsennotiert und beschäftigt über 200 Mitarbeiter an den Standorten
Hamburg und Frankfurt am Main.
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49. 40. 39 88 55-181
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
F. +49. 40. 39 88 55-100
Branche: Software
ISIN: DE0005141907
WKN: 514190
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Autor: news aktuell
Gerade sind die aktuellen Zahlen raus, und das sind ja wohl wirklich Hammerzahlen !!
STRONG BUY !!!!
SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2007/2008 um 30 % / Umsatz und Ergebnis übertreffen Jahresprognose
Leser des Artikels: 17
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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Finanzen/Börse
Hamburg (euro adhoc) - Die vorläufigen, noch ungeprüften Zahlen für
das Geschäftsjahr 2007/2008 von SinnerSchrader weisen einen
Bruttoumsatz um 24 Mio. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITA) von
über 2,2 Mio. Euro aus. Durch ein sehr gutes viertes Quartal (Juni
bis August 2008) übertrifft SinnerSchrader aller Voraussicht nach
klar seine letzte Prognose für das Jahr - ein EBITA von etwa 2 Mio.
Euro bei einem Bruttoumsatz von über 22,5 Mio. Euro. Die operative
Marge (EBITA zu Bruttoumsatz) liegt damit oberhalb des für das
Geschäftsjahr anvisierten Zielkorridors von 8,5 % bis 9 %.
Gegenüber dem Vorjahr legte der Bruttoumsatz von SinnerSchrader im
Bruttoumsatz um ca. 5,4 Mio. Euro oder ca. 30 % zu. Das EBITA
verbesserte sich um rd. 1,2 Mio. Euro auf mehr als das Doppelte des
Vorjahreswertes. Etwa zwei Drittel des Wachstums von Umsatz und EBITA
erreichte SinnerSchrader organisch, insbesondere im Geschäft mit den
großen Bestandskunden. Das übrige Drittel trug die hundertprozentige
Tochtergesellschaft spot-media AG bei, die SinnerSchrader im Februar
übernommen hatte.
Nach Abschreibungen auf die im Verlauf des Geschäftsjahres getätigten
Investitionen in die Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen spot-media
AG und activeGATE GmbH, Zinsen aus der Anlage der Liquiditätsreserve
und Steuern beträgt das Konzernergebnis voraussichtlich ca. 1,6 Mio.
Euro oder 14 Cent je Aktie. Im letzten Jahr hatte SinnerSchrader ein
Konzernergebnis von 1,0 Mio. Euro oder 9 Cent je Aktie erzielt.
Zum Bilanzstichtag 31. August 2008 verringerte sich die
Liquiditätsreserve gegenüber dem Stand zum 31. August 2007 um 1,4
Mio. auf 9,1 Mio. Euro. Dies ist ein geringes Minus im Verhältnis zu
den Auszahlungen von insgesamt 3,4 Mio. Euro für die
Dividendenausschüttung und die Investitionen in Tochter- bzw.
Beteiligungsunternehmen. Die Eigenkapitalquote betrug zum
Bilanzstichtag rd. 68 %. Ende August waren 241 Mitarbeiter in der
SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 13 Auszubildende.
Die erfreulichen Zahlen des vorläufigen Konzernabschlusses
untermauern die Absicht der SinnerSchrader AG, auch für das
Geschäftsjahr 2007/2008 eine Dividende von 12 Cent je Aktie
auszuschütten. Dieser Betrag würde erneut aus dem steuerlichen
Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht wesentlich Beteiligte
steuerfrei.
Der endgültige, geprüfte Konzernabschluss 2007/2008 sowie eine
Prognose für das Geschäftsjahr 2008/2009 werden am 5. November 2008
veröffentlicht. An diesem Tag lädt SinnerSchrader zur jährlichen
Bilanzpressekonferenz nach Hamburg ein.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in
Deutschland. SinnerSchrader entwickelt interaktive Kundenerlebnisse,
die die Beziehungen zwischen Marken und Konsumenten radikal
vertiefen. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999
börsennotiert und beschäftigt über 200 Mitarbeiter an den Standorten
Hamburg und Frankfurt am Main.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49. 40. 39 88 55-181
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
F. +49. 40. 39 88 55-100
Branche: Software
ISIN: DE0005141907
WKN: 514190
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Autor: news aktuell
Ganz frisch die Empfehlung von SES Research, Kursziel 2,50 !!!
SinnerSchrader kaufen
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (/ ) weiterhin mit "kaufen" ein. Die SinnerSchrader AG habe am 09.10.2008 die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2007/2008 bekannt gegeben, das am 31.08.2008 geendet habe. Mit einem Umsatz von ca. EUR 24 Mio. und einem EBITA von EUR 2,2 Mio. hätten die Ergebnisse leicht über den Erwartungen und der Guidance des Unternehmens (Umsatz EUR 22,5 Mio., EBITA EUR 2 Mio.) gelegen. Die Steigerung der Topline um ca. 30% sei zu etwa zwei Drittel auf das Wachstum im Bestandskundengeschäft zurückzuführen. Das übrige Drittel entfalle auf den Umsatzbeitrag der im Februar akquirierten spotmedia AG. Die Verdopplung des operativen Ergebnisses (EBITA) auf EUR 2,2 Mio. sei im Wesentlichen eine Folge der Fixkostendegression im Verwaltungsbereich und der Operativen Marge der spotmedia AG von über 15% Der Markt für E-Commerce und Online-Werbung sollte aufgrund der deutlichen Vorteile in Bezug auf Erfolg- und Kostenkontrolle gegenüber klassischen Vertriebs- und Werbeformen trotz - oder gerade wegen - einer anstehenden Rezession an Bedeutung gewinnen und SinnerSchrader weiteres Wachstum ermöglichen. Mit den guten Zahlen des Geschäftsjahres bestätige das Unternehmen die Absicht, auch für das Geschäftsjahr 2007/2008 eine Dividende von 12 Cent je Aktie auszuschütten (Dividendenrendite ca. 8%). Die Analysten von SES Research bestätigen das Rating "kaufen" sowie das Kursziel von EUR 2,50. (Analyse vom 14.10.2008) (14.10.2008/ac/a/nw)
Quelle: SES Research
SinnerSchrader kaufen
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (/ ) weiterhin mit "kaufen" ein. Die SinnerSchrader AG habe am 09.10.2008 die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2007/2008 bekannt gegeben, das am 31.08.2008 geendet habe. Mit einem Umsatz von ca. EUR 24 Mio. und einem EBITA von EUR 2,2 Mio. hätten die Ergebnisse leicht über den Erwartungen und der Guidance des Unternehmens (Umsatz EUR 22,5 Mio., EBITA EUR 2 Mio.) gelegen. Die Steigerung der Topline um ca. 30% sei zu etwa zwei Drittel auf das Wachstum im Bestandskundengeschäft zurückzuführen. Das übrige Drittel entfalle auf den Umsatzbeitrag der im Februar akquirierten spotmedia AG. Die Verdopplung des operativen Ergebnisses (EBITA) auf EUR 2,2 Mio. sei im Wesentlichen eine Folge der Fixkostendegression im Verwaltungsbereich und der Operativen Marge der spotmedia AG von über 15% Der Markt für E-Commerce und Online-Werbung sollte aufgrund der deutlichen Vorteile in Bezug auf Erfolg- und Kostenkontrolle gegenüber klassischen Vertriebs- und Werbeformen trotz - oder gerade wegen - einer anstehenden Rezession an Bedeutung gewinnen und SinnerSchrader weiteres Wachstum ermöglichen. Mit den guten Zahlen des Geschäftsjahres bestätige das Unternehmen die Absicht, auch für das Geschäftsjahr 2007/2008 eine Dividende von 12 Cent je Aktie auszuschütten (Dividendenrendite ca. 8%). Die Analysten von SES Research bestätigen das Rating "kaufen" sowie das Kursziel von EUR 2,50. (Analyse vom 14.10.2008) (14.10.2008/ac/a/nw)
Quelle: SES Research
Der Titel des Threads ist aktueller denn je, daher hier noch einmal die Hammerzahlen:
SinnerSchrader AG erreicht Umsatzrekord
05. November 2008, 11:32
Mit einem Bruttoumsatz von 24,2 Mio Euro, dem bisher höchsten in der Unternehmensgeschichte, einem operativen Ergebnis (EBITA) von 2,3 Mio Euro und einer Bruttoumsatzmarge von 9,5 Prozent schließt die SinnerSchrader AG das Geschäftsjahr 2007/2008 ab. Gegenüber dem Vorjahr legte der Bruttoumsatz um 30 Prozent zu. Das EBITA verbesserte sich um 121 Prozent und die Bruttoumsatzmarge stieg um 3,9 Prozentpunkte. Rund zwei Drittel des Wachstums von Umsatz und EBITA erreichte SinnerSchrader organisch, insbesondere im Geschäft mit den großen Bestandskunden. Das übrige Drittel trug die hundertprozentige Tochtergesellschaft spot-media AG bei, die SinnerSchrader im Februar übernommen hatte. Nach Abschreibungen auf die im Verlauf des Geschäftsjahres getätigten Investitionen in die Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen spot-media AG und activeGATE GmbH, Zinsen aus der Anlage der Liquiditätsreserve und Steuern beträgt das Konzernergebnis 1,6 Mio Euro. Im letzten Jahr hatte SinnerSchrader ein Konzernergebnis von 1,0 Mio Euro erzielt. Angesichts der Finanzkrise und der dadurch hervorgerufenen Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden Monaten ist eine Prognose für das Geschäftsjahr 2008/2009 schwierig. SinnerSchrader erwartet aus der Konjunkturkrise allerdings keine negativen Effekte auf die fundamentalen Faktoren, die sein Geschäft vorantreiben. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Entwicklung und der Zuversicht auf weiteres Wachstum in den kommenden Jahren werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 eine Dividende in Höhe von 12 Cent je Aktie aus dem Bilanzgewinn zum 31. August 2008 vorschlagen.
SinnerSchrader AG erreicht Umsatzrekord
05. November 2008, 11:32
Mit einem Bruttoumsatz von 24,2 Mio Euro, dem bisher höchsten in der Unternehmensgeschichte, einem operativen Ergebnis (EBITA) von 2,3 Mio Euro und einer Bruttoumsatzmarge von 9,5 Prozent schließt die SinnerSchrader AG das Geschäftsjahr 2007/2008 ab. Gegenüber dem Vorjahr legte der Bruttoumsatz um 30 Prozent zu. Das EBITA verbesserte sich um 121 Prozent und die Bruttoumsatzmarge stieg um 3,9 Prozentpunkte. Rund zwei Drittel des Wachstums von Umsatz und EBITA erreichte SinnerSchrader organisch, insbesondere im Geschäft mit den großen Bestandskunden. Das übrige Drittel trug die hundertprozentige Tochtergesellschaft spot-media AG bei, die SinnerSchrader im Februar übernommen hatte. Nach Abschreibungen auf die im Verlauf des Geschäftsjahres getätigten Investitionen in die Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen spot-media AG und activeGATE GmbH, Zinsen aus der Anlage der Liquiditätsreserve und Steuern beträgt das Konzernergebnis 1,6 Mio Euro. Im letzten Jahr hatte SinnerSchrader ein Konzernergebnis von 1,0 Mio Euro erzielt. Angesichts der Finanzkrise und der dadurch hervorgerufenen Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden Monaten ist eine Prognose für das Geschäftsjahr 2008/2009 schwierig. SinnerSchrader erwartet aus der Konjunkturkrise allerdings keine negativen Effekte auf die fundamentalen Faktoren, die sein Geschäft vorantreiben. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Entwicklung und der Zuversicht auf weiteres Wachstum in den kommenden Jahren werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 eine Dividende in Höhe von 12 Cent je Aktie aus dem Bilanzgewinn zum 31. August 2008 vorschlagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.901.290 von Cortez99 am 10.11.08 13:01:43aus dem elektr. Bundesanzeiger:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
ISIN: DE0005141907
Hamburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 18. Dezember 2008 um 10:00 Uhr
in der Kampnagel Internationale Kulturfabrik, Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2007/2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007/2008
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2007/2008 der SinnerSchrader Aktiengesellschaft in Höhe von 1.684.537,15 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 0,12 EUR Dividende je Stückaktie: 1.385.131,68 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 299.405,47 EUR
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft hält eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sofern und soweit die Gesellschaft eigene Aktien auch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns hält, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, dass die auf die eigenen Aktien entfallenden Beträge ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden, d. h. den Gewinnvortrag entsprechend verändern. Derzeit hält die SinnerSchrader Aktiengesellschaft 110.597 eigene Aktien. Bei unveränderter Anzahl an eigenen Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividende würde sich die auszuschüttende Dividende um 13.271,64 EUR auf 1.371.860,04 EUR verringern und der Gewinnvortrag um denselben Betrag auf 312.677,11 EUR erhöhen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Rechtsanwalt, Partner der P+P Pöllath + Partners, München,
Herrn Dieter Heyde, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Salt Solutions GmbH, Würzburg, und
Herrn Prof. Cyrus D. Khazaeli, Kommunikationsdesigner, Professor für Informations- und Interaktionsdesign und Dekan der der Berliner Technischen Kunsthochschule, Berlin,
jeweils für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31. August 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, als Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen.
Herr Prof. Dr. Pöllath und Herr Heyde sind zum Zeitpunkt der Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:
Herr Prof. Dr. Pöllath:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Beiersdorf AG, Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Escada AG, München
Vorsitzender des Aufsichtsrats der maxinginvest ag, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats der TOP Holding AG, Speyer
Herr Heyde:
Mitglied des Beirats der CCP Software GmbH, Marburg
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008/2009 die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ferdinandstraße 59, 20095 Hamburg, zu wählen.
7.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Von dieser Ermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Diese Ermächtigung ist bis zum 15. Januar 2009 befristet. Sie soll daher aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden, damit der Vorstand auch künftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
Das genehmigte Kapital nach § 5 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.
b)
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Den Aktionären ist mit folgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a)
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b)
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder zum Erwerb von sonstigen Sachgütern auszugeben;
c)
das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; das auf die neuen Aktien rechnerisch entfallende Grundkapital darf in diesem Fall einen Anteil am Grundkapital von 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sind ebenfalls auf die Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
c)
Satzungsänderung
§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Januar 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Den Aktionären ist mit folgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a)
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b)
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder zum Erwerb von sonstigen Sachgütern auszugeben;
c)
das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; das auf die neuen Aktien rechnerisch entfallende Grundkapital darf in diesem Fall einen Anteil am Grundkapital von 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sind ebenfalls auf die Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.“
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung (Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008)
Unter Punkt 7 der Tagesordnung soll das bislang gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2008 in Höhe von 5.770.000,00 EUR im Wege der Satzungsänderung geschaffen werden. Die derzeit geltende Satzung sieht in § 5 Abs. 1 der Satzung ein genehmigtes Kapital vor, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 5.770.000,00 EUR zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung läuft am 15. Januar 2009 aus. Um der Gesellschaft auch weiterhin kurs- und liquiditätsschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten und um sowohl Barkapitalerhöhungen als auch Sachkapitalerhöhungen zu ermöglichen, soll die Verwaltung der Gesellschaft durch eine entsprechende neue Ermächtigung über den 19. Januar 2009 hinaus ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Wenn die Verwaltung von der neuen Ermächtigung, das Kapital zu erhöhen, Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden, um einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis zu erreichen. Dies ermöglicht dem Vorstand, ein auf ganze Aktien gerichtetes Bezugsangebot zu unterbreiten und erheblich aufwändigere (und in der Umsetzung kostenintensivere) Bezugsangebote mit Bruchteilen zu vermeiden. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Daneben soll dem Vorstand auch die Möglichkeit eingeräumt werden, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, oder die neuen Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen gegen Sacheinlagen auszugeben.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszugeben, setzt den Vorstand in die Lage, Aktien kurzfristig zum Zwecke der Platzierung mit börsennahem Ausgabekurs zu emittieren. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, bei einer Kapitalerhöhung einen höheren Mittelzufluss als bei einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Dem Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes wird durch die marktnahe, den Börsenkurs nur unwesentlich unterschreitende Preisfeststellung Rechnung getragen. Selbst bei voller Ausnutzung dieser Ermächtigung ist ein Bezugsrechtsausschluss nur für einen Betrag möglich, der 10 % des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet.
Diese Ermächtigung wird zusätzlich dahingehend beschränkt, dass unter Einbeziehung einer jetzt oder zum Ausgabezeitpunkt bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht überschritten werden dürfen. Auf die Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind ferner Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen auszugeben, soll den Vorstand in die Lage versetzen, ohne Beanspruchung der Börse in geeigneten Einzelfällen – gegebenenfalls dringend benötigte – Vermögensgegenstände, etwa Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder sonstige Sachgüter, etwa Lizenzen, Computersoftware oder vergleichbare Gegenstände, gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, auf sich bietende Angebote möglichst schnell und flexibel zu reagieren. Insbesondere in einem derart dynamischen Markt, in dem sich die Gesellschaft bewegt, kann eine solche schnelle und flexible Reaktionsmöglichkeit notwendig sein, um den Vorsprung der Gesellschaft vor ihren potentiellen Mitbewerbern zu erhalten und weiter zu verfestigen. Mitunter wird ein Erwerber auch daran interessiert sein, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung zu erhalten. Die Gesellschaft wäre in diesen Fällen nicht in der Lage, das Unternehmen oder die Beteiligung zu erwerben, wenn sie nicht im Gegenzug Aktien kurzfristig zur Verfügung stellen könnte.
Es kommt bei einem solchen Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber im Einzelfall u. U. der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Sachgütern und die damit im verbundenen Vorteile für die Gesellschaft und die Aktionäre nicht erreichbar.
Gegenwärtig gibt es keine Akquisitionsvorhaben, die bereits im Detail verhandelt sind. Die Gesellschaft prüft mögliche Gegenstände eines künftigen Erwerbs, um in ihren Kerngeschäftsfeldern weiter zu wachsen. Wenn sich Möglichkeiten eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn sich der Erwerb im Rahmen des Akquisitionsvorhabens hält, das der Hauptversammlung in diesem Vorstandsbericht abstrakt umschrieben wurde, und wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird der Aufsichtsrat seine nach dem Gesetz erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals erteilen. Über Einzelheiten seines Vorgehens wird der Vorstand in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Erwerb gegen Ausgabe von Aktien folgt.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt oder überreicht werden.
8.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 19. Dezember 2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 15. Juni 2009 befristet. Um auch über das Befristungsdatum hinaus weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die im Vorjahr erteilte Ermächtigung aufzuheben und den Vorstand bis zum 15. Juni 2010 erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien zu fassen:
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag des Erwerbs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Überschreitet die Anzahl der angedienten Aktien das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 100 angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 15. Juni 2010. Sie kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, ihre Konzernunternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel eigener Aktien genutzt werden.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in den Fällen von lit. a) bis lit. d) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien:
a)
zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet;
b)
zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, verwendet werden;
c)
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten angeboten werden;
d)
an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen übertragen werden zum Zwecke der Bedienung der mit den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 26. Oktober 1999, vom 12. Dezember 2000 sowie vom 23. Januar 2007 beschlossenen Optionsprogrammen.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem die Aktien bei Ausnutzung der Ermächtigung gemäß lit. a) veräußert oder gemäß lit. b) an weiteren Börsen eingeführt werden, darf den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Veräußerung um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Darüber hinaus darf in diesen Fällen die Summe der zu veräußernden Aktien zusammen mit den Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund einer Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss oder aufgrund von unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittierten Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, die Grenze von insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. der Ausgabe der Aktien nicht übersteigen.
Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 19. Dezember 2007 erteilte und bis zum 15. Juni 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 und § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wird den Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit geboten, eigene Aktien am Markt zurückzukaufen und auch wieder zu veräußern. Diese Möglichkeit besteht in den USA und in Großbritannien seit Langem und wird häufig genutzt. Beim Erwerb der Aktien ist die Gesellschaft hierbei bereits gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet.
Die Ermächtigung zum Wiederverkauf eigener Aktien dient unter anderem der vereinfachten Mittelbeschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen.
Voraussetzung ist, dass die eigenen Aktien entsprechend der Regelung in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als deren Veräußerung nach den Regeln der Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre. Den Aktionären muss dabei kein Nachteil entstehen, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die entsprechende Anzahl von Aktien jederzeit an der Börse hinzuerwerben können. Diese Ermächtigung zur Veräußerung der Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts wird dahingehend beschränkt, dass die Anzahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien unter Einbeziehung der bestehenden Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten darf.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sachübernahmen zu veräußern, soll den Vorstand zum einen in die Lage versetzen, in geeigneten Einzelfällen und zu gegebener Zeit – gegebenenfalls dringend benötigte – Sachgüter, insbesondere Lizenzen, Software, Know-how oder vergleichbare Vermögenswerte gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Die vorgesehene Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, auf sich bietende Angebote schnell und flexibel reagieren zu können. Insbesondere in einem derart dynamischen Markt wie jenem, in dem sich die Gesellschaft bewegt, kann eine solche schnelle und flexible Reaktionsmöglichkeit notwendig sein, um den Vorsprung der Gesellschaft vor ihren potenziellen Mitbewerbern zu erhalten und weiter zu festigen. Zum anderen soll die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben, den Vorstand in die Lage versetzen, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an solchen Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Gerade Unternehmensakquisitionen verlaufen oftmals in Bieterverfahren und in engem zeitlichem Rahmen. Dies erfordert in der Regel rasche Entscheidungen. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Ausgabe von Aktien im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ausnutzen.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um hieraus Aktien an Mitarbeiter aus den nachfolgend bezeichneten Optionsprogrammen zu gewähren, soll der Gesellschaft zusätzliche Flexibilität bei der Bedienung ihrer Optionsprogramme verschaffen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses ist beschränkt auf die durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 26. Oktober 1999, 12. Dezember 2000 sowie 23. Januar 2007 beschlossenen Optionsprogramme, mit denen Optionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen gewährt werden. Soweit die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch macht, müssen die von den Hauptversammlungen bereits beschlossenen bedingten Kapitalerhöhungen nicht durchgeführt werden. Die Interessen der Aktionäre werden durch diese zusätzliche Möglichkeit der Bedienung von Aktienoptionen daher nicht berührt.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über eine Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unterrichten.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt oder überreicht werden.
9.
Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft hat am 30. Juli 2008 mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft spot-media Aktiengesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung beider Gesellschaften. Die Hauptversammlung der spot-media Aktiengesellschaft hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits am 30. Juli 2008 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem nachfolgend wiedergegebenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30. Juli 2008 zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft zuzustimmen:
„Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen
der SinnerSchrader AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 74455), vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtigten und jeweils von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreiten Vorstandsmitglieder, Herrn Matthias Schrader und Herrn Thomas Dyckhoff
nachfolgend auch als „Organträgerin“ bezeichnet -
und
der spot-media AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 77576) vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, Herrn Ihssan Ayoub und Herrn Ralph Riepenhausen
nachfolgend auch als „Organgesellschaft“ bezeichnet -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Leitung der spot-media AG
(1)
Die Organgesellschaft unterstellt sich der Leitung der Organträgerin.
(2)
Die Organträgerin ist durch ihren Vorstand berechtigt, dem Vorstand der Organgesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Eine Weisung, diesen Vertrag aufrecht zu erhalten, zu ändern oder zu beenden, darf nicht erteilt werden. Die Weisungen sind in Textform zu erteilen.
(3)
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den Weisungen der Organträgerin zu folgen.
§ 2
Auskunftsrecht
(1)
Die Organträgerin ist berechtigt, Bücher und Schriften der Organgesellschaft einzusehen. Die Geschäftsführungsorgane der Organgesellschaft werden der Organträgerin jederzeit gewünschte Auskünfte über rechtliche, geschäftliche und organisatorische Angelegenheiten der Organgesellschaft geben.
(2)
Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Organgesellschaft der Organträgerin laufend über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.
§ 3
Gewinnabführung
(1)
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
(2)
Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von anderen vorvertraglichen Rücklagen ist ausgeschlossen.
(3)
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag wirksam wird. Sie wird jeweils am Schluss eines Geschäftsjahres fällig und ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p. a. zu verzinsen.
§ 4
Verlustübernahme
(1)
Die Organträgerin ist gegenüber der Organgesellschaft entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, das heißt unter dem dort für Gewinnabführungsverträge mit Aktiengesellschaften geregelten Voraussetzungen und in dem dafür geltenden Umfang, zur Verlustübernahme verpflichtet.
(2)
Die Organträgerin ist insbesondere verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
(3)
§ 3 Abs. (3) gilt entsprechend für die Fälligkeit und Verzinsung der Verpflichtung zum Verlustausgleich.
§ 5
Wirksamwerden und Dauer
(1)
Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
(2)
Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister am Sitz der Organgesellschaft wirksam. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag durch Eintragung wirksam wird.
(3)
Der Vertrag wird für die Zeit bis zum Ablauf des 31. August 2013 fest abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Eine vorherige Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 14 Nummer 3 Satz 2 KStG möglich.
(4)
Wenn der Vertrag endet, hat die Organträgerin den Gläubigern der Organgesellschaft entsprechend § 303 AktG Sicherheit zu leisten.
§ 6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässige Weise am nächsten kommt.“
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Völckersstraße 38, 22765 Hamburg) sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
―
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media AG vom 30. Juli 2008,
―
Jahresabschlüsse und Lageberichte der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media AG für die letzten drei Geschäftsjahre,
―
Gemeinsamer Bericht nach § 293a AktG des Vorstands der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des Vorstands der spot-media AG über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft vom 30. Juli 2008.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 11.542.764,00 EUR; es ist eingeteilt in 11.542.764 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 110.597 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 11.432.167 Stück.
III. Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenige Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 27. November 2008, 00:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft unter folgender Adresse bis zum Ablauf des Donnerstag, 11. Dezember 2008 zugehen:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: + 49. 89. 210 27-289
Stimmrechtsvertreter
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Sie können die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung bis spätestens 17. Dezember 2008, 18:00 Uhr, schriftlich oder per Fax zur Ausübung ihres Stimmrechts – möglichst unter Verwendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars – bevollmächtigen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bzw. die sonstige Vollmacht- und Weisungserteilung ist zusammen mit der Eintrittskarte an folgende Anschrift zu senden:
Stimmrechtsvertreter der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: + 49. 89. 210 27–298
Alternativ steht unseren Aktionären gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung das Internet für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Hierzu ist die Website www.sinnerschrader.de zu öffnen und über „Investoren“ und „Hauptversammlung“ der Punkt „Stimmrechtsvertretung“ auszuwählen. Dort ist dann der Punkt „Online-Vollmacht und Weisungen“ aufzurufen und weiteren Anweisungen auf der Internetseite zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bereitzuhalten.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch auf unserer Website www.sinnerschrader.de zur Verfügung.
Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49. 89. 210 27-222.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Ein Vollmachtsformular finden die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Anfragen, Anträge
Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Fax: +49. 40. 39 88 55-100
Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung, die innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unter der Internetadresse www.sinnerschrader.de im Bereich „Investoren“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Hamburg, im November 2008
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Der Vorstand
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
ISIN: DE0005141907
Hamburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 18. Dezember 2008 um 10:00 Uhr
in der Kampnagel Internationale Kulturfabrik, Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2007/2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007/2008
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2007/2008 der SinnerSchrader Aktiengesellschaft in Höhe von 1.684.537,15 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 0,12 EUR Dividende je Stückaktie: 1.385.131,68 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 299.405,47 EUR
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft hält eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sofern und soweit die Gesellschaft eigene Aktien auch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns hält, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, dass die auf die eigenen Aktien entfallenden Beträge ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden, d. h. den Gewinnvortrag entsprechend verändern. Derzeit hält die SinnerSchrader Aktiengesellschaft 110.597 eigene Aktien. Bei unveränderter Anzahl an eigenen Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividende würde sich die auszuschüttende Dividende um 13.271,64 EUR auf 1.371.860,04 EUR verringern und der Gewinnvortrag um denselben Betrag auf 312.677,11 EUR erhöhen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Rechtsanwalt, Partner der P+P Pöllath + Partners, München,
Herrn Dieter Heyde, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Salt Solutions GmbH, Würzburg, und
Herrn Prof. Cyrus D. Khazaeli, Kommunikationsdesigner, Professor für Informations- und Interaktionsdesign und Dekan der der Berliner Technischen Kunsthochschule, Berlin,
jeweils für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31. August 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, als Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen.
Herr Prof. Dr. Pöllath und Herr Heyde sind zum Zeitpunkt der Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:
Herr Prof. Dr. Pöllath:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Beiersdorf AG, Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Escada AG, München
Vorsitzender des Aufsichtsrats der maxinginvest ag, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats der TOP Holding AG, Speyer
Herr Heyde:
Mitglied des Beirats der CCP Software GmbH, Marburg
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008/2009 die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ferdinandstraße 59, 20095 Hamburg, zu wählen.
7.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Von dieser Ermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Diese Ermächtigung ist bis zum 15. Januar 2009 befristet. Sie soll daher aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden, damit der Vorstand auch künftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
Das genehmigte Kapital nach § 5 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.
b)
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Den Aktionären ist mit folgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a)
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b)
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder zum Erwerb von sonstigen Sachgütern auszugeben;
c)
das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; das auf die neuen Aktien rechnerisch entfallende Grundkapital darf in diesem Fall einen Anteil am Grundkapital von 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sind ebenfalls auf die Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
c)
Satzungsänderung
§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Januar 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.770.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Den Aktionären ist mit folgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a)
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b)
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder zum Erwerb von sonstigen Sachgütern auszugeben;
c)
das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; das auf die neuen Aktien rechnerisch entfallende Grundkapital darf in diesem Fall einen Anteil am Grundkapital von 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sind ebenfalls auf die Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.“
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung (Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008)
Unter Punkt 7 der Tagesordnung soll das bislang gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2008 in Höhe von 5.770.000,00 EUR im Wege der Satzungsänderung geschaffen werden. Die derzeit geltende Satzung sieht in § 5 Abs. 1 der Satzung ein genehmigtes Kapital vor, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 5.770.000,00 EUR zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung läuft am 15. Januar 2009 aus. Um der Gesellschaft auch weiterhin kurs- und liquiditätsschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten und um sowohl Barkapitalerhöhungen als auch Sachkapitalerhöhungen zu ermöglichen, soll die Verwaltung der Gesellschaft durch eine entsprechende neue Ermächtigung über den 19. Januar 2009 hinaus ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Wenn die Verwaltung von der neuen Ermächtigung, das Kapital zu erhöhen, Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden, um einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis zu erreichen. Dies ermöglicht dem Vorstand, ein auf ganze Aktien gerichtetes Bezugsangebot zu unterbreiten und erheblich aufwändigere (und in der Umsetzung kostenintensivere) Bezugsangebote mit Bruchteilen zu vermeiden. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Daneben soll dem Vorstand auch die Möglichkeit eingeräumt werden, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, oder die neuen Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen gegen Sacheinlagen auszugeben.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszugeben, setzt den Vorstand in die Lage, Aktien kurzfristig zum Zwecke der Platzierung mit börsennahem Ausgabekurs zu emittieren. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, bei einer Kapitalerhöhung einen höheren Mittelzufluss als bei einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Dem Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes wird durch die marktnahe, den Börsenkurs nur unwesentlich unterschreitende Preisfeststellung Rechnung getragen. Selbst bei voller Ausnutzung dieser Ermächtigung ist ein Bezugsrechtsausschluss nur für einen Betrag möglich, der 10 % des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet.
Diese Ermächtigung wird zusätzlich dahingehend beschränkt, dass unter Einbeziehung einer jetzt oder zum Ausgabezeitpunkt bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht überschritten werden dürfen. Auf die Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind ferner Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen auszugeben, soll den Vorstand in die Lage versetzen, ohne Beanspruchung der Börse in geeigneten Einzelfällen – gegebenenfalls dringend benötigte – Vermögensgegenstände, etwa Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (im Wege des Anteilserwerbs oder im Wege des Erwerbs einzelner Gegenstände) oder sonstige Sachgüter, etwa Lizenzen, Computersoftware oder vergleichbare Gegenstände, gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, auf sich bietende Angebote möglichst schnell und flexibel zu reagieren. Insbesondere in einem derart dynamischen Markt, in dem sich die Gesellschaft bewegt, kann eine solche schnelle und flexible Reaktionsmöglichkeit notwendig sein, um den Vorsprung der Gesellschaft vor ihren potentiellen Mitbewerbern zu erhalten und weiter zu verfestigen. Mitunter wird ein Erwerber auch daran interessiert sein, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung zu erhalten. Die Gesellschaft wäre in diesen Fällen nicht in der Lage, das Unternehmen oder die Beteiligung zu erwerben, wenn sie nicht im Gegenzug Aktien kurzfristig zur Verfügung stellen könnte.
Es kommt bei einem solchen Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber im Einzelfall u. U. der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Sachgütern und die damit im verbundenen Vorteile für die Gesellschaft und die Aktionäre nicht erreichbar.
Gegenwärtig gibt es keine Akquisitionsvorhaben, die bereits im Detail verhandelt sind. Die Gesellschaft prüft mögliche Gegenstände eines künftigen Erwerbs, um in ihren Kerngeschäftsfeldern weiter zu wachsen. Wenn sich Möglichkeiten eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn sich der Erwerb im Rahmen des Akquisitionsvorhabens hält, das der Hauptversammlung in diesem Vorstandsbericht abstrakt umschrieben wurde, und wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird der Aufsichtsrat seine nach dem Gesetz erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals erteilen. Über Einzelheiten seines Vorgehens wird der Vorstand in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Erwerb gegen Ausgabe von Aktien folgt.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt oder überreicht werden.
8.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 19. Dezember 2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 15. Juni 2009 befristet. Um auch über das Befristungsdatum hinaus weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die im Vorjahr erteilte Ermächtigung aufzuheben und den Vorstand bis zum 15. Juni 2010 erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien zu fassen:
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag des Erwerbs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Überschreitet die Anzahl der angedienten Aktien das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 100 angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 15. Juni 2010. Sie kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, ihre Konzernunternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel eigener Aktien genutzt werden.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in den Fällen von lit. a) bis lit. d) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien:
a)
zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet;
b)
zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, verwendet werden;
c)
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten angeboten werden;
d)
an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen übertragen werden zum Zwecke der Bedienung der mit den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 26. Oktober 1999, vom 12. Dezember 2000 sowie vom 23. Januar 2007 beschlossenen Optionsprogrammen.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem die Aktien bei Ausnutzung der Ermächtigung gemäß lit. a) veräußert oder gemäß lit. b) an weiteren Börsen eingeführt werden, darf den Mittelwert der Kurse der Aktie der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Veräußerung um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Darüber hinaus darf in diesen Fällen die Summe der zu veräußernden Aktien zusammen mit den Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund einer Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss oder aufgrund von unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittierten Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden, die Grenze von insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. der Ausgabe der Aktien nicht übersteigen.
Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 19. Dezember 2007 erteilte und bis zum 15. Juni 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 und § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wird den Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit geboten, eigene Aktien am Markt zurückzukaufen und auch wieder zu veräußern. Diese Möglichkeit besteht in den USA und in Großbritannien seit Langem und wird häufig genutzt. Beim Erwerb der Aktien ist die Gesellschaft hierbei bereits gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet.
Die Ermächtigung zum Wiederverkauf eigener Aktien dient unter anderem der vereinfachten Mittelbeschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen.
Voraussetzung ist, dass die eigenen Aktien entsprechend der Regelung in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als deren Veräußerung nach den Regeln der Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre. Den Aktionären muss dabei kein Nachteil entstehen, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die entsprechende Anzahl von Aktien jederzeit an der Börse hinzuerwerben können. Diese Ermächtigung zur Veräußerung der Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts wird dahingehend beschränkt, dass die Anzahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien unter Einbeziehung der bestehenden Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten darf.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sachübernahmen zu veräußern, soll den Vorstand zum einen in die Lage versetzen, in geeigneten Einzelfällen und zu gegebener Zeit – gegebenenfalls dringend benötigte – Sachgüter, insbesondere Lizenzen, Software, Know-how oder vergleichbare Vermögenswerte gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Die vorgesehene Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, auf sich bietende Angebote schnell und flexibel reagieren zu können. Insbesondere in einem derart dynamischen Markt wie jenem, in dem sich die Gesellschaft bewegt, kann eine solche schnelle und flexible Reaktionsmöglichkeit notwendig sein, um den Vorsprung der Gesellschaft vor ihren potenziellen Mitbewerbern zu erhalten und weiter zu festigen. Zum anderen soll die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben, den Vorstand in die Lage versetzen, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an solchen Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Gerade Unternehmensakquisitionen verlaufen oftmals in Bieterverfahren und in engem zeitlichem Rahmen. Dies erfordert in der Regel rasche Entscheidungen. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Ausgabe von Aktien im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ausnutzen.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um hieraus Aktien an Mitarbeiter aus den nachfolgend bezeichneten Optionsprogrammen zu gewähren, soll der Gesellschaft zusätzliche Flexibilität bei der Bedienung ihrer Optionsprogramme verschaffen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses ist beschränkt auf die durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 26. Oktober 1999, 12. Dezember 2000 sowie 23. Januar 2007 beschlossenen Optionsprogramme, mit denen Optionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen gewährt werden. Soweit die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch macht, müssen die von den Hauptversammlungen bereits beschlossenen bedingten Kapitalerhöhungen nicht durchgeführt werden. Die Interessen der Aktionäre werden durch diese zusätzliche Möglichkeit der Bedienung von Aktienoptionen daher nicht berührt.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über eine Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unterrichten.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt oder überreicht werden.
9.
Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft hat am 30. Juli 2008 mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft spot-media Aktiengesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung beider Gesellschaften. Die Hauptversammlung der spot-media Aktiengesellschaft hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits am 30. Juli 2008 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem nachfolgend wiedergegebenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30. Juli 2008 zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft zuzustimmen:
„Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen
der SinnerSchrader AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 74455), vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtigten und jeweils von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreiten Vorstandsmitglieder, Herrn Matthias Schrader und Herrn Thomas Dyckhoff
nachfolgend auch als „Organträgerin“ bezeichnet -
und
der spot-media AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 77576) vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, Herrn Ihssan Ayoub und Herrn Ralph Riepenhausen
nachfolgend auch als „Organgesellschaft“ bezeichnet -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Leitung der spot-media AG
(1)
Die Organgesellschaft unterstellt sich der Leitung der Organträgerin.
(2)
Die Organträgerin ist durch ihren Vorstand berechtigt, dem Vorstand der Organgesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Eine Weisung, diesen Vertrag aufrecht zu erhalten, zu ändern oder zu beenden, darf nicht erteilt werden. Die Weisungen sind in Textform zu erteilen.
(3)
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den Weisungen der Organträgerin zu folgen.
§ 2
Auskunftsrecht
(1)
Die Organträgerin ist berechtigt, Bücher und Schriften der Organgesellschaft einzusehen. Die Geschäftsführungsorgane der Organgesellschaft werden der Organträgerin jederzeit gewünschte Auskünfte über rechtliche, geschäftliche und organisatorische Angelegenheiten der Organgesellschaft geben.
(2)
Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Organgesellschaft der Organträgerin laufend über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.
§ 3
Gewinnabführung
(1)
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
(2)
Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von anderen vorvertraglichen Rücklagen ist ausgeschlossen.
(3)
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag wirksam wird. Sie wird jeweils am Schluss eines Geschäftsjahres fällig und ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p. a. zu verzinsen.
§ 4
Verlustübernahme
(1)
Die Organträgerin ist gegenüber der Organgesellschaft entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, das heißt unter dem dort für Gewinnabführungsverträge mit Aktiengesellschaften geregelten Voraussetzungen und in dem dafür geltenden Umfang, zur Verlustübernahme verpflichtet.
(2)
Die Organträgerin ist insbesondere verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
(3)
§ 3 Abs. (3) gilt entsprechend für die Fälligkeit und Verzinsung der Verpflichtung zum Verlustausgleich.
§ 5
Wirksamwerden und Dauer
(1)
Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
(2)
Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister am Sitz der Organgesellschaft wirksam. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag durch Eintragung wirksam wird.
(3)
Der Vertrag wird für die Zeit bis zum Ablauf des 31. August 2013 fest abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Eine vorherige Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 14 Nummer 3 Satz 2 KStG möglich.
(4)
Wenn der Vertrag endet, hat die Organträgerin den Gläubigern der Organgesellschaft entsprechend § 303 AktG Sicherheit zu leisten.
§ 6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässige Weise am nächsten kommt.“
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Völckersstraße 38, 22765 Hamburg) sowie in der Hauptversammlung selbst aus:
―
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media AG vom 30. Juli 2008,
―
Jahresabschlüsse und Lageberichte der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media AG für die letzten drei Geschäftsjahre,
―
Gemeinsamer Bericht nach § 293a AktG des Vorstands der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des Vorstands der spot-media AG über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft vom 30. Juli 2008.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 11.542.764,00 EUR; es ist eingeteilt in 11.542.764 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 110.597 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 11.432.167 Stück.
III. Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenige Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 27. November 2008, 00:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft unter folgender Adresse bis zum Ablauf des Donnerstag, 11. Dezember 2008 zugehen:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: + 49. 89. 210 27-289
Stimmrechtsvertreter
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Sie können die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung bis spätestens 17. Dezember 2008, 18:00 Uhr, schriftlich oder per Fax zur Ausübung ihres Stimmrechts – möglichst unter Verwendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars – bevollmächtigen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bzw. die sonstige Vollmacht- und Weisungserteilung ist zusammen mit der Eintrittskarte an folgende Anschrift zu senden:
Stimmrechtsvertreter der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: + 49. 89. 210 27–298
Alternativ steht unseren Aktionären gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung das Internet für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Hierzu ist die Website www.sinnerschrader.de zu öffnen und über „Investoren“ und „Hauptversammlung“ der Punkt „Stimmrechtsvertretung“ auszuwählen. Dort ist dann der Punkt „Online-Vollmacht und Weisungen“ aufzurufen und weiteren Anweisungen auf der Internetseite zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bereitzuhalten.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch auf unserer Website www.sinnerschrader.de zur Verfügung.
Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49. 89. 210 27-222.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Ein Vollmachtsformular finden die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Anfragen, Anträge
Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Fax: +49. 40. 39 88 55-100
Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung, die innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unter der Internetadresse www.sinnerschrader.de im Bereich „Investoren“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Hamburg, im November 2008
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Na also: Kursziel 2,60 !!!
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Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (/ ) weiterhin mit "kaufen" ein. Die SinnerSchrader AG sei eine der Top 5 Interaktivagenturen in Deutschland. Die Unternehmensaktivität konzentriere sich auf die Kreation, die technische Umsetzung und den Betrieb der Marketing- und Vertriebsaktivitäten der Kunden im Internet. Die Qualität von SinnerSchrader im wettbewerbsintensiven, fragmentierten Markt mit über 250 Unternehmen beruhe auf dem starken Markennamen, der Ausrichtung als Leadagentur sowie der langfristigen Kundenbindung. Das veranschlagte Umsatzwachstum in 2009 beruhe zu 80% auf dem Konsolidierungseffekt der im Februar akquirierten spot-media AG. Trotz den nach wie vor intakten grundlegenden Wachstumstrends der relevanten Märkte IT-Dienstleistungen und Online-Werbung sollten auch diese Bereiche von der anstehenden Rezession nicht unberührt bleiben. SinnerSchrader sollte im Gegensatz zu anderen Interaktiv-Agenturen von dieser Entwicklung vergleichsweise gering betroffen sein, da circa 90% der Projektumsätze aus Infrastrukturanforderungen der Kunden resultieren würden (keine Kampagnen) und 96% der Umsätze mit Bestandskunden realisiert würden, zu denen eine langjährige Bindung bestehe. Trotz der branchentypisch geringen Skalierbarkeit des personalintensiven Agenturgeschäfts sollte die Fixkostendegression, sowie ein unterproportional steigender Personalbedarf in der Verwaltung, ein überproportionales EBIT-Wachstum ermöglichen und die Kapitalrentabilität auf mehr als 18% in 2011 steigern. Thematisch sollte vor allem die solide Geschäftsentwicklung im schwachen Konjunkturumfeld, die Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms sowie der Launch einiger Großprojekte im kommenden Geschäftsjahr für ein positives Sentiment sorgen. Zudem habe das Unternehmen die Absicht bekräftigt, auch in diesem Jahr eine Dividende von EUR 0,12 pro Aktie auszuschütten (8% Dividendenrendite). FCF-Yield, DCF-Modell und Peer Group Vergleich würden auf eine Unterbewertung der Aktie deuten. Das erhöhte Kursziel von EUR 2,60 (alt: EUR 2,50) basiere auf dem DCF-Modell. Das Rating "kaufen" der Analysten von SES Research für die SinnerSchrader-Aktie wird bekräftigt. (Analyse vom 12.11.2008) (12.11.2008/ac/a/nw)
Quelle: SES Research
SinnerSchrader kaufen
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (/ ) weiterhin mit "kaufen" ein. Die SinnerSchrader AG sei eine der Top 5 Interaktivagenturen in Deutschland. Die Unternehmensaktivität konzentriere sich auf die Kreation, die technische Umsetzung und den Betrieb der Marketing- und Vertriebsaktivitäten der Kunden im Internet. Die Qualität von SinnerSchrader im wettbewerbsintensiven, fragmentierten Markt mit über 250 Unternehmen beruhe auf dem starken Markennamen, der Ausrichtung als Leadagentur sowie der langfristigen Kundenbindung. Das veranschlagte Umsatzwachstum in 2009 beruhe zu 80% auf dem Konsolidierungseffekt der im Februar akquirierten spot-media AG. Trotz den nach wie vor intakten grundlegenden Wachstumstrends der relevanten Märkte IT-Dienstleistungen und Online-Werbung sollten auch diese Bereiche von der anstehenden Rezession nicht unberührt bleiben. SinnerSchrader sollte im Gegensatz zu anderen Interaktiv-Agenturen von dieser Entwicklung vergleichsweise gering betroffen sein, da circa 90% der Projektumsätze aus Infrastrukturanforderungen der Kunden resultieren würden (keine Kampagnen) und 96% der Umsätze mit Bestandskunden realisiert würden, zu denen eine langjährige Bindung bestehe. Trotz der branchentypisch geringen Skalierbarkeit des personalintensiven Agenturgeschäfts sollte die Fixkostendegression, sowie ein unterproportional steigender Personalbedarf in der Verwaltung, ein überproportionales EBIT-Wachstum ermöglichen und die Kapitalrentabilität auf mehr als 18% in 2011 steigern. Thematisch sollte vor allem die solide Geschäftsentwicklung im schwachen Konjunkturumfeld, die Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms sowie der Launch einiger Großprojekte im kommenden Geschäftsjahr für ein positives Sentiment sorgen. Zudem habe das Unternehmen die Absicht bekräftigt, auch in diesem Jahr eine Dividende von EUR 0,12 pro Aktie auszuschütten (8% Dividendenrendite). FCF-Yield, DCF-Modell und Peer Group Vergleich würden auf eine Unterbewertung der Aktie deuten. Das erhöhte Kursziel von EUR 2,60 (alt: EUR 2,50) basiere auf dem DCF-Modell. Das Rating "kaufen" der Analysten von SES Research für die SinnerSchrader-Aktie wird bekräftigt. (Analyse vom 12.11.2008) (12.11.2008/ac/a/nw)
Quelle: SES Research
SinnerSchrader kaufen
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (/ ) weiterhin mit "kaufen" ein. SinnerSchrader habe gestern die Zahlen für das zweite Quartal (Dez. - Feb.) veröffentlicht. Eine Telefonkonferenz habe am Nachmittag um 16:00 Uhr stattgefunden. Bereinigt um den anorganischen Umsatzbeitrag der erworbenen Geschäftsbeziehungen der constructores GmbH (ca. EUR 0,2 Mio.) habe die Umsatzentwicklung des zweiten Quartals den Erwartungen entsprochen. Der Auftragseingang sei im Vergleich zum letzten Jahr um 12% gestiegen, dürfte jedoch zum überwiegenden Teil auf die Entwicklung bei spot-media zurückzuführen sein. Die Erträge hätten aufgrund von Kosten für den Aufbau einer neuen E-Commerce Einheit als Outsourcing-Lösung für Kunden unter den Schätzungen gelegen. Eine zusätzliche Belastung habe aus den Vorlaufkosten nach der Übernahme der Performancemarketing Einheit von newtention resultiert. Zudem habe ein Großprojekt deutlich höhere Kosten als budgetiert verursacht. Die operative Marge sollte sich aufgrund des Abschlusses dieses Projektes sowie der positiven Kundenresonanz auf die neuen Dienstleistungen in den nächsten Quartalen erholen. Trotzdem dürfte das operative Ergebnis durch die außerordentlichen Aufwendungen für die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes belastet sein. Die Ergebniserwartungen würden entsprechend angepasst. Die Bewertung sei immer noch günstig: Das aktuelle Kursniveau unterstelle ein Nullwachstum sowie die Fortführung der - zugegebenermaßen moderaten - Ertragslage des ersten Halbjahres in alle Ewigkeit. Dies scheine aufgrund der Einmaleffekte sowie der sich abzeichnenden konjunkturellen Stabilisierung als wenig realistisch. Die Analysten von SES Research bestätigen ihr "kaufen"-Rating für die SinnerSchrader-Aktie mit einem leicht von EUR 2,60 auf EUR 2,40 gesenkten Kursziel. (Analyse vom 17.04.2009) (17.04.2009/ac/a/nw)
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.007.924 von Anabelle am 21.04.09 11:08:04News - 15.10.09 16:59
EANS-News: SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2008/2009 um 14 Prozent und investiert in den Ausbau des Leistungsportfolios
EANS-News: SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2008/2009 um 14 Prozent und
investiert in den Ausbau des Leistungsportfolios
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hamburg (euro adhoc) - SinnerSchrader hat das Geschäftsjahr 2008/2009 (September
2008 bis August 2009) mit einem guten vierten Quartal abgeschlossen. Auf Basis
der vorläufigen, noch ungeprüften Zahlen aus dem Jahresabschluss erreichte
SinnerSchrader im letzten Quartal des Geschäftsjahres einen Bruttoumsatz von
etwa 6,7 Mio. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITA) vor Anlaufverlusten und
Kosten aus dem Ausbau des Leistungsportfolios von rund 0,9 Mio. Euro.
Für das Gesamtjahr stehen voraussichtlich ein Bruttoumsatz von 27,5 Mio. Euro
und ein EBITA vor Ausbaukosten zwischen 2,3 und 2,4 Mio. Euro zu Buche. Somit
konnte SinnerSchrader seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr trotz der durch die
weltweite Wirtschaftskrise erheblich erschwerten Rahmenbedingungen um rund 14
Prozent steigern und das Vorjahres-EBITA von 2,3 Mio. Euro ohne Berücksichtigung
der Ausbaukosten leicht übertreffen.
Überzeugt von den unverändert guten Wachstumschancen für
Interaktivdienstleistungen hat SinnerSchrader im Geschäftsjahr in die
Erweiterung des eigenen Leistungsportfolios investiert. Zum einen hat
SinnerSchrader den neuen Geschäftsbereich E-Commerce-Outsourcing aufgebaut und
im Mai 2009 die next commerce GmbH gegründet. next commerce übernimmt für
etablierte Unternehmen Aufbau und Entwicklung des Onlinevertriebs gegen eine
umsatzabhängige Vergütung. Unter olsenfashion.com ging am heutigen Tag der erste
von next commerce betriebene Shop für die Modemarke Olsen live.
Als weiteren Schritt hat SinnerSchrader im Mai 2009 die newtention technologies
GmbH übernommen. newtention entwickelt und vertreibt unter der Marke 'n7'
führende Adserving-Technologie, die die Grundlage für eine profilbasierte
Steuerung von Onlinewerbekampagnen bildet und damit eine wesentliche
Basistechnologie für das Performance-Marketing-Geschäft ist.
Die Geschäftserweiterungen haben das operative Ergebnis des Geschäftsjahres
2008/2009 insgesamt voraussichtlich mit rd. 0,9 Mio. Euro belastet, davon mit
0,5 Mio. Euro im vierten Quartal.
Das Konzernergebnis 2008/2009 wird voraussichtlich bei etwas über 1 Mio. Euro
liegen gegenüber 1,6 Mio. Euro im letzten Jahr. Dies entspricht einem Ergebnis
je Aktie von rund 9 Cent.
Bei einer unverändert hohe Ausschüttungsquote wird SinnerSchrader für das
zurückliegende Geschäftsjahr der im Dezember stattfindenden Hauptversammlung
voraussichtlich eine Dividende von 8 Cent je Aktie vorschlagen. Dieser Betrag
würde erneut aus dem steuerlichen Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht
wesentlich Beteiligte steuerfrei.
Zum Bilanzstichtag 31. August 2009 belief sich die Liquiditätsreserve auf 8,0
Mio. Euro, aufgrund der getätigten Investitionen 1,1 Mio. Euro unter dem
Endstand des vorangegangenen Geschäftsjahres. Der Cashflow aus dem operativen
Geschäft überstieg im Geschäftsjahr 2008/2009 erneut 2 Mio. Euro und hat
voraussichtlich 2,2 Mio. Euro erreicht. Ende August waren 279 Mitarbeiter in der
SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 17 Auszubildende.
Der endgültige, geprüfte Konzernabschluss 2008/2009 sowie eine Prognose für das
Geschäftsjahr 2009/2010 werden am 5. November 2009 veröffentlicht. An diesem Tag
lädt SinnerSchrader zur jährlichen Bilanzpressekonferenz nach Hamburg ein.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in Deutschland.
SinnerSchrader schafft interaktive Kundenerlebnisse und radikale Beziehungen
zwischen Marken und Konsumenten. In der SinnerSchrader-Gruppe arbeiten über 250
Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main für Kunden wie
Deutsche Bank, TUI, Tchibo, simyo, ECCO, comdirect bank, mobilcom-debitel,
Steigenberger und Unitymedia. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet und ist seit
1999 börsennotiert.
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49. 40. 39 88 55-181
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
F. +49. 40. 39 88 55-100
Emittent: SinnerSchrader AG
Völckersstraße 38
D-22765 Hamburg
Telefon: +49(0)40-398855-0
FAX: +49(0)40-398855-55
Email: info@sinnerschrader.de
WWW: http://www.sinner-schrader.de
Branche: Software
ISIN: DE0005141907
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
EANS-News: SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2008/2009 um 14 Prozent und investiert in den Ausbau des Leistungsportfolios
EANS-News: SinnerSchrader wächst im Geschäftsjahr 2008/2009 um 14 Prozent und
investiert in den Ausbau des Leistungsportfolios
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hamburg (euro adhoc) - SinnerSchrader hat das Geschäftsjahr 2008/2009 (September
2008 bis August 2009) mit einem guten vierten Quartal abgeschlossen. Auf Basis
der vorläufigen, noch ungeprüften Zahlen aus dem Jahresabschluss erreichte
SinnerSchrader im letzten Quartal des Geschäftsjahres einen Bruttoumsatz von
etwa 6,7 Mio. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITA) vor Anlaufverlusten und
Kosten aus dem Ausbau des Leistungsportfolios von rund 0,9 Mio. Euro.
Für das Gesamtjahr stehen voraussichtlich ein Bruttoumsatz von 27,5 Mio. Euro
und ein EBITA vor Ausbaukosten zwischen 2,3 und 2,4 Mio. Euro zu Buche. Somit
konnte SinnerSchrader seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr trotz der durch die
weltweite Wirtschaftskrise erheblich erschwerten Rahmenbedingungen um rund 14
Prozent steigern und das Vorjahres-EBITA von 2,3 Mio. Euro ohne Berücksichtigung
der Ausbaukosten leicht übertreffen.
Überzeugt von den unverändert guten Wachstumschancen für
Interaktivdienstleistungen hat SinnerSchrader im Geschäftsjahr in die
Erweiterung des eigenen Leistungsportfolios investiert. Zum einen hat
SinnerSchrader den neuen Geschäftsbereich E-Commerce-Outsourcing aufgebaut und
im Mai 2009 die next commerce GmbH gegründet. next commerce übernimmt für
etablierte Unternehmen Aufbau und Entwicklung des Onlinevertriebs gegen eine
umsatzabhängige Vergütung. Unter olsenfashion.com ging am heutigen Tag der erste
von next commerce betriebene Shop für die Modemarke Olsen live.
Als weiteren Schritt hat SinnerSchrader im Mai 2009 die newtention technologies
GmbH übernommen. newtention entwickelt und vertreibt unter der Marke 'n7'
führende Adserving-Technologie, die die Grundlage für eine profilbasierte
Steuerung von Onlinewerbekampagnen bildet und damit eine wesentliche
Basistechnologie für das Performance-Marketing-Geschäft ist.
Die Geschäftserweiterungen haben das operative Ergebnis des Geschäftsjahres
2008/2009 insgesamt voraussichtlich mit rd. 0,9 Mio. Euro belastet, davon mit
0,5 Mio. Euro im vierten Quartal.
Das Konzernergebnis 2008/2009 wird voraussichtlich bei etwas über 1 Mio. Euro
liegen gegenüber 1,6 Mio. Euro im letzten Jahr. Dies entspricht einem Ergebnis
je Aktie von rund 9 Cent.
Bei einer unverändert hohe Ausschüttungsquote wird SinnerSchrader für das
zurückliegende Geschäftsjahr der im Dezember stattfindenden Hauptversammlung
voraussichtlich eine Dividende von 8 Cent je Aktie vorschlagen. Dieser Betrag
würde erneut aus dem steuerlichen Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht
wesentlich Beteiligte steuerfrei.
Zum Bilanzstichtag 31. August 2009 belief sich die Liquiditätsreserve auf 8,0
Mio. Euro, aufgrund der getätigten Investitionen 1,1 Mio. Euro unter dem
Endstand des vorangegangenen Geschäftsjahres. Der Cashflow aus dem operativen
Geschäft überstieg im Geschäftsjahr 2008/2009 erneut 2 Mio. Euro und hat
voraussichtlich 2,2 Mio. Euro erreicht. Ende August waren 279 Mitarbeiter in der
SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 17 Auszubildende.
Der endgültige, geprüfte Konzernabschluss 2008/2009 sowie eine Prognose für das
Geschäftsjahr 2009/2010 werden am 5. November 2009 veröffentlicht. An diesem Tag
lädt SinnerSchrader zur jährlichen Bilanzpressekonferenz nach Hamburg ein.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in Deutschland.
SinnerSchrader schafft interaktive Kundenerlebnisse und radikale Beziehungen
zwischen Marken und Konsumenten. In der SinnerSchrader-Gruppe arbeiten über 250
Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main für Kunden wie
Deutsche Bank, TUI, Tchibo, simyo, ECCO, comdirect bank, mobilcom-debitel,
Steigenberger und Unitymedia. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet und ist seit
1999 börsennotiert.
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49. 40. 39 88 55-181
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
F. +49. 40. 39 88 55-100
Emittent: SinnerSchrader AG
Völckersstraße 38
D-22765 Hamburg
Telefon: +49(0)40-398855-0
FAX: +49(0)40-398855-55
Email: info@sinnerschrader.de
WWW: http://www.sinner-schrader.de
Branche: Software
ISIN: DE0005141907
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.186.015 von Muckelius am 15.10.09 17:02:27News - 05.11.09 11:00
EANS-News: SinnerSchrader plant zweistelliges Wachstum / 14,5 Prozent Umsatzplus im Geschäftsjahr 2008/2009 / Vorläufige Zahlen bestätigt
EANS-News: SinnerSchrader plant zweistelliges Wachstum / 14,5 Prozent Umsatzplus
im Geschäftsjahr 2008/2009 / Vorläufige Zahlen bestätigt
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hamburg (euro adhoc) - Trotz der Wirtschaftskrise konnte SinnerSchrader sein
Wachstum auch im Geschäftsjahr 2008/2009 (September 2008 bis August 2009)
fortsetzen. Der Bruttoumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 14,5 Prozent auf
27,7 Mio. Euro. Investitionen in den Ausbau des Leistungsportfolios im Umfang
von 1,0 Mio. Euro führten zu einem Rückgang des operativen Ergebnisses (EBITA)
auf 1,4 Mio. Euro. Ohne diese Vorleistungen wäre das EBITA wie geplant leicht
von 2,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,4 Mio. Euro gestiegen.
Der geprüfte und vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss, der heute
vorgelegt wird, bestätigt damit die vorläufigen Zahlen vom 15. Oktober 2009. Der
Nettoumsatz verbesserte sich um 14,1 Prozent und 2,6 Mio. auf 20,9 Mio. Euro.
Davon entfielen 2,2 Mio. Euro auf das Agenturgeschäft von SinnerSchrader und
spot-media. Um 0,5 Mio. Euro wuchs das Mediageschäft einschließlich der
Adservingdienstleistungen von newtention, die SinnerSchrader im Mai 2009
übernommen hatte. Knapp 0,2 Mio. Euro trug das ebenfalls im abgelaufenen
Geschäftsjahr gestartete Geschäft mit E-Commerce-Outsourcing bei.
Aufgrund der Kosten für den Aufbau der neuen Geschäftsbereiche hat sich das den
SinnerSchrader-Aktionären zuzurechnende Konzernergebnis gegenüber dem Vorjahr um
0,4 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro verringert. Das Ergebnis je Aktie betrug 11
Cent, 3 Cent weniger als im Vorjahr. Die Liquiditätsreserve sank durch die
Investitionen um 1,1 Mio. Euro auf 8,0 Mio. Euro zum 31. August 2009. Die
Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei 62 Prozent. Ende August 2009 waren 279
Mitarbeiter in der SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 17 Auszubildende.
Für das Geschäftsjahr 2009/2010 erwartet SinnerSchrader ein höheres Wachstum des
Nettoumsatzes als im vergangenen Geschäftsjahr und eine signifikante
Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITA), obwohl das EBITA noch durch
Anlaufverluste im Bereich E-Commerce-Outsourcing belastet sein wird. Auch für
das Folgejahr sieht SinnerSchrader gute Chancen für zweistellige Wachstumsraten
im Nettoumsatz und eine dann überproportionale Verbesserung des EBITA.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Dezember 2009 eine
Dividende in Höhe von 8 Cent je Aktie vorschlagen. Dieser Betrag würde erneut
aus dem steuerlichen Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht wesentlich
Beteiligte steuerfrei.
Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Aufsichtsratsvorsitzender der SinnerSchrader AG, hat
nach zehnjähriger Tätigkeit seinen Rücktritt von seinem Mandat zum Ablauf der
nächsten Hauptversammlung erklärt. Als neues Mitglied des Aufsichtsrats werden
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung Philip Seitz vorschlagen.
Der Konzernabschluss ist ab heute auf der Investorenwebsite von SinnerSchrader
unter www.wkn514190.de einzusehen. Der vollständige Geschäftsbericht wird
voraussichtlich am 26. November 2009 an gleicher Stelle veröffentlicht.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in Deutschland.
SinnerSchrader schafft interaktive Kundenerlebnisse und radikale Beziehungen
zwischen Marken und Konsumenten. In der SinnerSchrader-Gruppe arbeiten über 250
Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main für Kunden wie
Deutsche Bank, TUI, Tchibo, simyo, ECCO, comdirect bank, Scout24,
mobilcom-debitel, Steigenberger und Unitymedia. SinnerSchrader wurde 1996
gegründet und ist seit 1999 börsennotiert.
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49. 40. 39 88 55-181
E-Mail: ir@sinnerschrader.de
F. +49. 40. 39 88 55-100
Emittent: SinnerSchrader AG
Völckersstraße 38
D-22765 Hamburg
Telefon: +49(0)40-398855-0
FAX: +49(0)40-398855-55
Email: info@sinnerschrader.de
WWW: http://www.sinner-schrader.de
Branche: Software
ISIN: DE0005141907
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
EANS-News: SinnerSchrader plant zweistelliges Wachstum / 14,5 Prozent Umsatzplus im Geschäftsjahr 2008/2009 / Vorläufige Zahlen bestätigt
EANS-News: SinnerSchrader plant zweistelliges Wachstum / 14,5 Prozent Umsatzplus
im Geschäftsjahr 2008/2009 / Vorläufige Zahlen bestätigt
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hamburg (euro adhoc) - Trotz der Wirtschaftskrise konnte SinnerSchrader sein
Wachstum auch im Geschäftsjahr 2008/2009 (September 2008 bis August 2009)
fortsetzen. Der Bruttoumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 14,5 Prozent auf
27,7 Mio. Euro. Investitionen in den Ausbau des Leistungsportfolios im Umfang
von 1,0 Mio. Euro führten zu einem Rückgang des operativen Ergebnisses (EBITA)
auf 1,4 Mio. Euro. Ohne diese Vorleistungen wäre das EBITA wie geplant leicht
von 2,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,4 Mio. Euro gestiegen.
Der geprüfte und vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss, der heute
vorgelegt wird, bestätigt damit die vorläufigen Zahlen vom 15. Oktober 2009. Der
Nettoumsatz verbesserte sich um 14,1 Prozent und 2,6 Mio. auf 20,9 Mio. Euro.
Davon entfielen 2,2 Mio. Euro auf das Agenturgeschäft von SinnerSchrader und
spot-media. Um 0,5 Mio. Euro wuchs das Mediageschäft einschließlich der
Adservingdienstleistungen von newtention, die SinnerSchrader im Mai 2009
übernommen hatte. Knapp 0,2 Mio. Euro trug das ebenfalls im abgelaufenen
Geschäftsjahr gestartete Geschäft mit E-Commerce-Outsourcing bei.
Aufgrund der Kosten für den Aufbau der neuen Geschäftsbereiche hat sich das den
SinnerSchrader-Aktionären zuzurechnende Konzernergebnis gegenüber dem Vorjahr um
0,4 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro verringert. Das Ergebnis je Aktie betrug 11
Cent, 3 Cent weniger als im Vorjahr. Die Liquiditätsreserve sank durch die
Investitionen um 1,1 Mio. Euro auf 8,0 Mio. Euro zum 31. August 2009. Die
Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei 62 Prozent. Ende August 2009 waren 279
Mitarbeiter in der SinnerSchrader-Gruppe beschäftigt, davon 17 Auszubildende.
Für das Geschäftsjahr 2009/2010 erwartet SinnerSchrader ein höheres Wachstum des
Nettoumsatzes als im vergangenen Geschäftsjahr und eine signifikante
Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITA), obwohl das EBITA noch durch
Anlaufverluste im Bereich E-Commerce-Outsourcing belastet sein wird. Auch für
das Folgejahr sieht SinnerSchrader gute Chancen für zweistellige Wachstumsraten
im Nettoumsatz und eine dann überproportionale Verbesserung des EBITA.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Dezember 2009 eine
Dividende in Höhe von 8 Cent je Aktie vorschlagen. Dieser Betrag würde erneut
aus dem steuerlichen Einlagekonto bedient und wäre daher für nicht wesentlich
Beteiligte steuerfrei.
Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Aufsichtsratsvorsitzender der SinnerSchrader AG, hat
nach zehnjähriger Tätigkeit seinen Rücktritt von seinem Mandat zum Ablauf der
nächsten Hauptversammlung erklärt. Als neues Mitglied des Aufsichtsrats werden
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung Philip Seitz vorschlagen.
Der Konzernabschluss ist ab heute auf der Investorenwebsite von SinnerSchrader
unter www.wkn514190.de einzusehen. Der vollständige Geschäftsbericht wird
voraussichtlich am 26. November 2009 an gleicher Stelle veröffentlicht.
Über SinnerSchrader
SinnerSchrader gehört zu den führenden Interaktivagenturen in Deutschland.
SinnerSchrader schafft interaktive Kundenerlebnisse und radikale Beziehungen
zwischen Marken und Konsumenten. In der SinnerSchrader-Gruppe arbeiten über 250
Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main für Kunden wie
Deutsche Bank, TUI, Tchibo, simyo, ECCO, comdirect bank, Scout24,
mobilcom-debitel, Steigenberger und Unitymedia. SinnerSchrader wurde 1996
gegründet und ist seit 1999 börsennotiert.
Rückfragehinweis:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand
T. +49. 40. 39 88 55-0
Martin Recke, Leiter Unternehmenskommunikation
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F. +49. 40. 39 88 55-100
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Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
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Quelle: dpa-AFX
Dividendenrückgang um 33 % und die Aktie steht quasi auf 2 Jahreshoch. Da wird noch viel Optimismus im Kurs bewertet.
Wenn sich die Prognosen erfüllen ist das vielleicht auch gerechtfertigt, aber ob 2010 so viel besser wird als 2009?
Wenn sich die Prognosen erfüllen ist das vielleicht auch gerechtfertigt, aber ob 2010 so viel besser wird als 2009?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.329.027 von sucram64 am 05.11.09 18:11:12SinnerSchrader kaufen
06.11.2009
SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) unverändert mit dem Rating "kaufen" ein.
Die SinnerSchrader AG habe gestern im Rahmen einer Bilanzpressekonferenz die endgültigen Zahlen des Geschäftsjahres 2008/2009 präsentiert. Der Umsatz habe mit EUR 27,7 Mio. nur leicht über den vorläufig berichteten Zahlen und somit im Rahmen der Erwartungen gelegen. Der Nettoumsatz (Umsatz abzüglich Kosten der Werbeplatzierungen für Kunden) habe bei EUR 20,9 Mio. gelegen.
Der wesentliche Teil des Wachstums von ca. 14,5%, wovon mehr als 10% organisch sein sollten (SES Research e), gehe auf die Entwicklung im Bereich der Projekt- und Betriebsdienstleistungen zurück (SinnerSchrader-Agentur und spot-media AG), die nach der neuen Segmentberichterstattung unter Interactive Marketing zusammengefasst würden.
Darüber hinaus würden künftig alle Mediadienstleistungen sowie die Aktivitäten der newtention GmbH als Segment Interactive Media berichtet. Die Umsätze aus den ECommerce Kooperationen der nextcommerce seien hingegen im Segment Interactive Commerce subsumiert.
Ergebnisseitig habe das EBITA ebenfalls im Rahmen der vorläufig berichteten Zahlen gelegen. Lediglich das EBIT habe mit ca. EUR 0,9 Mio. aufgrund einer höher als vornehmlich angenommenen Kaufpreisallokation auf abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte durch den Erwerb der newtention GmbH unterhalb der Erwartungen gelegen.
Um die Kaufpreisallokation (ca. EUR 0,3 Mio.) sowie die im Rahmen der übernommenen AdServer-Technolgie gestiegenen Entwicklungskosten zu berücksichtigen, würden die Ergebnisprognosen leicht nach unten angepasst.
Thematisch sollte in den kommenden Quartalen neben der soliden Entwicklung im Media- und Agenturgeschäft vor allem die Gewinnung neuer Kooperationen im Bereich Interactive Commerce im Vordergrund stehen. Zudem dürfte die neu erworbene AdServer-Technologie vermehrt bei Kunden eingesetzt werden und sollte mittelfristig durch die zu erwartenden Lizenzgebühren für eine Verbesserung der Margen in diesem Segment sorgen.
Mit einem Free Cashflow-Yield von 18% für das laufende Jahr und einem EV/EBITDA von 4,5 sei das Unternehmen bereits jetzt äußerst günstig bewertet, ohne die vielversprechenden Ertragspotenziale der neuen Geschäftsbereiche zu berücksichtigen. Besonders vor diesem Hintergrund erscheine der aktuelle Bewertungsabschlag von ca. 60% zum wesentlichen deutschen Peerunternehmen syzygy ungerechtfertigt.
Das Kursziel von EUR 2,80 und die Kaufempfehlung für die SinnerSchrader-Aktie werden bekräftigt, so die Analysten von SES Research. (Analyse vom 06.11.2009) (06.11.2009/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
06.11.2009
SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Tim Kruse, stuft die SinnerSchrader-Aktie (ISIN DE0005141907 / WKN 514190) unverändert mit dem Rating "kaufen" ein.
Die SinnerSchrader AG habe gestern im Rahmen einer Bilanzpressekonferenz die endgültigen Zahlen des Geschäftsjahres 2008/2009 präsentiert. Der Umsatz habe mit EUR 27,7 Mio. nur leicht über den vorläufig berichteten Zahlen und somit im Rahmen der Erwartungen gelegen. Der Nettoumsatz (Umsatz abzüglich Kosten der Werbeplatzierungen für Kunden) habe bei EUR 20,9 Mio. gelegen.
Der wesentliche Teil des Wachstums von ca. 14,5%, wovon mehr als 10% organisch sein sollten (SES Research e), gehe auf die Entwicklung im Bereich der Projekt- und Betriebsdienstleistungen zurück (SinnerSchrader-Agentur und spot-media AG), die nach der neuen Segmentberichterstattung unter Interactive Marketing zusammengefasst würden.
Darüber hinaus würden künftig alle Mediadienstleistungen sowie die Aktivitäten der newtention GmbH als Segment Interactive Media berichtet. Die Umsätze aus den ECommerce Kooperationen der nextcommerce seien hingegen im Segment Interactive Commerce subsumiert.
Ergebnisseitig habe das EBITA ebenfalls im Rahmen der vorläufig berichteten Zahlen gelegen. Lediglich das EBIT habe mit ca. EUR 0,9 Mio. aufgrund einer höher als vornehmlich angenommenen Kaufpreisallokation auf abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte durch den Erwerb der newtention GmbH unterhalb der Erwartungen gelegen.
Um die Kaufpreisallokation (ca. EUR 0,3 Mio.) sowie die im Rahmen der übernommenen AdServer-Technolgie gestiegenen Entwicklungskosten zu berücksichtigen, würden die Ergebnisprognosen leicht nach unten angepasst.
Thematisch sollte in den kommenden Quartalen neben der soliden Entwicklung im Media- und Agenturgeschäft vor allem die Gewinnung neuer Kooperationen im Bereich Interactive Commerce im Vordergrund stehen. Zudem dürfte die neu erworbene AdServer-Technologie vermehrt bei Kunden eingesetzt werden und sollte mittelfristig durch die zu erwartenden Lizenzgebühren für eine Verbesserung der Margen in diesem Segment sorgen.
Mit einem Free Cashflow-Yield von 18% für das laufende Jahr und einem EV/EBITDA von 4,5 sei das Unternehmen bereits jetzt äußerst günstig bewertet, ohne die vielversprechenden Ertragspotenziale der neuen Geschäftsbereiche zu berücksichtigen. Besonders vor diesem Hintergrund erscheine der aktuelle Bewertungsabschlag von ca. 60% zum wesentlichen deutschen Peerunternehmen syzygy ungerechtfertigt.
Das Kursziel von EUR 2,80 und die Kaufempfehlung für die SinnerSchrader-Aktie werden bekräftigt, so die Analysten von SES Research. (Analyse vom 06.11.2009) (06.11.2009/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.329.027 von sucram64 am 05.11.09 18:11:12Ich halt das für gut, dass man das Geld etwas zusammen hält.Nun kann die Aktie endlich zeigen ob sie sich mal über 2,-€ etabliert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.477.774 von Berni911 am 30.11.09 10:31:19Yes, 2 EUR bezahlt, mit 2,01 EUR Geldseite über 12T Stück. Sehr schön!
finde die Entwicklung auch sehr erfreulich. Morgen gehts wohl wegen Dividendenabschlag leicht runter, aber der Chart ist super....
Morgen ist HV, d.h. Übermorgen dürfte es die Dividende geben.
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