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    falscher Geldeingang auf meinem Konto... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.08 12:11:57 von
    neuester Beitrag 06.02.08 20:29:01 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.137.881
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      Avatar
      schrieb am 29.01.08 12:11:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe vor 2,5 Monaten fälschlicherweise Geld überwiesen bekommen, welches der Überweiser nun von seiner Bank wieder rückbuchen lassen hat.
      Dieser Rückbuchung habe ich widersprochen.
      Gibt es eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann!?

      Danke für Info!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 12:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast keine Chance. Wenn es eine Falschüberweisung war!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 12:32:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57:confused:

      Warum lässt Du es denn auch so lange auf Deinem Konto. :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 12:47:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      2,5 Monate sind definitiv zu spät für einen Rückruf.

      Banken dürfen den Überweisungsvertrag nur kündigen solange die Ausführungsfrist nicht begonnen hat oder danach wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde. Für Überweisungen in Euro gilt eine Ausführungsfrist von 3 Bankgeschäftstagen.

      Eine Kündigung durch den Kunden bzw. durch den Auftraggeber der Überweisung kann nur vor Beginn der Ausführungsfrist(Frist beginnt mit Ablauf des Tages an dem die zur Überweisung erforferlichen Angaben zur Ausführung vorliegen). Nach Beginn der Ausführungsfrist kann der Kunde den Überweisungsvetrag nur kündigen, wenn die Kündigung des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird.

      So steht es in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr bei meiner Bank.

      Auf gut deutsch: Die Bank kann max. 3 Bankgeschäftstage nach Abschluss des Überweisungsvertrags, dass Ganze rückgängig machen und der Überweisungsauftraggeber nur solange bis das Geld noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten eingegangen ist.

      Alles andere danach ist erstmal Pech und ohne Zustimmung des Begünstigten ist ein Rückruf nicht möglich.

      Die andere Fage ist doch, warum merkt der Überweisende erst nach 2,5 Monate, dass das Geld nicht angekommen ist?!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 12:52:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bedeutet natürlich nicht, dass man das Geld jetzt locker einstecken kann. Den Anspruch auf das Geld hat der Überweisende auf jeden Fall. Nur ein Rückruf durch die Bank, darf nicht ohne Deine Zustimmung ausgeführt werden. Eine Zustimmung wird die Angelegenheit natürlich deutlich abkürzen und einfacher für alle Beteiligten machen.

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      schrieb am 29.01.08 12:58:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eben!! Wenn du kein Hartzler bist hast du keine Chance. Der andere hat einen Anspruch an dich. Er wird das Geld von dir holen. Es ist halt nur die Frage, wie lange es dauert und was es dich kostet.

      Ungerechtfertigte Bereicherung kann natürlich deinerseits auch vorliegen!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 13:09:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57Also wenn ich das richtig verstehe, gibt es über die Tatsache, dass das Geld nicht Dir gehört, keinen Zweifel. Trotzdem versuchst Du den Irrtum zu Deinem Vorteil zu nutzen und willst das Geld behalten und wir sollen Dir bei der Unterschlagung auch noch helfen.
      Finde ich echt armselig !
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 13:17:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.200.190 von broetchen47 am 29.01.08 12:47:32Die andere Fage ist doch, warum merkt der Überweisende erst nach 2,5 Monate, dass das Geld nicht angekommen ist?!!

      Kann ja vorkommen. Das Geld wurde ja "scheinbar ordnungsgemäß" abgebucht. Vielleicht hat ja der eigentlich vorgesehene Empfänger gemeckert weil er auf sein Geld wartet.

      So oder so verstehe ich das Eingangsposting nicht. Du hast unrechtmäßig Geld bekommen. OK das man sich nicht gleich meldet kann ich ja noch nachvollziehen. Abwarten und Tee trinken, vielleicht ein paar Zinsen kassieren. Nun meldet sich der Überweiser und versucht irgendwie sein Geld wiederzubekommen. Hat halt einen Fehler gemacht und leider ein aktives Konto getroffen (sonst hätte er schon längst das Geld zurück).
      Wo ist das Problem deiner Bank zu sagen, dass das Geld irrtümlich auf deinem Konto gelandet ist und einer Rücküberweisung zuzustimmen (natürlich nicht mit Valuta des Geldeingangs)?

      Gruß GoToX
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 13:47:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57Was soll die dämliche Frage?
      Gib das Geld zurück und fertig, es gehört nicht dir!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 14:07:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.200.957 von Spekulatius2 am 29.01.08 13:47:36so riesig wird der Betrag ja nicht sein.
      Ab einer bestimmten Summe (ab 1.000,-EUR :confused: ) muss doch Zahlungsempfänger (Name des Kontoinhabers) und Kontonummer+Bankleitzahl übereinstimmen, um die Buchung durchzuführen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 14:12:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.201.179 von SteveF am 29.01.08 14:07:51Ist doch völlig egal wie hoch der Betrag ist. Was für Dich wenig ist kann für andere wiederum viel sein.
      Sinnlose Diskussion und vor allem sinnlose Zeitverschwendung hier...
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 14:54:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.200.478 von pennycount am 29.01.08 13:09:04Wir sollen ihm helfen und das auch noch kostenlos!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 16:50:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.200.190 von broetchen47 am 29.01.08 12:47:32das ist quatsch:

      der passus bezieht sich darauf, dass deine bank überweisungen innerhalb von drei geschäftstagen beim empfänger der überweisung gutzuschreiben hat. ein überweisungsrückruf ist durch dich nur möglich, wenn der betrag noch nicht auf dem konto des empfängers gutgeschrieben wurde. ;)

      @roofman

      die empfangende bank der überweisung hat bei geldeingang zu prüfen, ob empfänger der überweisung und kontoinhaber identisch sind. ist das nicht der fall (so wie bei dir), hätte sie den betrag nicht gutschreiben dürfen und muss das geld auf anforderung zurückschicken. das werde sie auch dann tun, wenn du dich quer stellst.

      ob sie sofort dein konto belasten dürfen oder es erst mal aus eigener tasche zahlen müssen, kann ich so nicht sagen.
      dass sie dich dann aber auf jeden fall verklagen werden und dir die bankverbindung kündigen, ist aber sicher. :p

      btw.
      sich nicht zu melden, wenn man geld ungerechtfertigt bekommt, ist in meinen augen diebstahl ;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 19:04:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57Gibt es eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann!?

      Wenn Charakterlosigkeit und kulturelle Armut Gesetzesgrundlagen sind: Ja!!:D
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 19:06:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.205.459 von Datteljongleur am 29.01.08 19:04:40SocGen will ihr Geld zurück?
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 19:17:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ah, das sind die 4,90 Milliarden also gelandet!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 20:34:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      #1 Hast das Geld etwa verzockt? ;)

      Bei meiner letzten Gehaltsüberweisung hatte die Personalchefin eine Null zuviel eingetippt. Ich stand am Geldautomaten und war baff über das fünfstellige Plus auf meinem Konto. Es hat etwas gedauert, bis der Groschen fiel... und ich muss gestehen, dass ich ganz ganz kurz Besuch vom kleinen Teufelchen hatte und überlegte, ob ich nicht wenigstens einen Tag damit traden sollte.:D
      Hab natürlich doch gleich Bescheid gesagt, und die Kollegin hat noch nachträglich 'nen Schock gekriegt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 01:31:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57Du Drecksack :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 08:37:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.203.521 von greatmr am 29.01.08 16:50:53Jau hast recht. Schreib es selber richtig rein und erklär es dann falsch...:rolleyes: Nehme das mit den 3 Tagen zurück und behaupte das Gegenteil bzw. schließe mich voll und ganz greatmr an :D
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 09:39:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.209.375 von broetchen47 am 30.01.08 08:37:43;):D
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 11:58:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Roofman traut sich schon gar nicht sich zur Sache zu äußern. Nur weil Ihr ihn so fertig gemacht hat, der Arme...;):D
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 20:24:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.199.735 von roofman am 29.01.08 12:11:57Du bist ja echt ..... :mad::mad::mad:

      einfach widerlich und abartig :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 20:29:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.211.722 von broetchen47 am 30.01.08 11:58:33Ist auch besser so .... :laugh:


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