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    ++ Protest-Sturm gegen die Deutsche Börse AG ++ Wann wird dieser Wahnsinn gestoppt ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.08 09:19:26 von
    neuester Beitrag 06.03.08 14:17:27 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.139.198
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      Avatar
      schrieb am 05.03.08 09:19:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt reicht’s !

      Durch das Segment Open Market (Freiverkehr) der Deutsche Börse AG werden durch fast nicht vorhandene Mindestanforderungen an gelistete Unternehmen Aktien-Betrügereien Tür und Tor geöffnet!

      Die Deutsche Börse AG erschafft diese Wilden Westen und stellt als Sheriff die HüST und die BaFin ein, die ob der Masse an Unternehmen und der Betrugs-Netzwerke massiv überfordert ist, und das ist ein ganz klarer Vorwurf an die die Deutsche Börse AG, und nicht an die Behörden.

      Hier eine Kurzbeschreibung des Open Markets:

      Open Market (Freiverkehr)

      Der Freiverkehr, den die Deutsche Börse an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse organisiert, wurde zum 10. Oktober 2005 in "Open Market" umbenannt. Der Open Market (Freiverkehr) ist neben dem Regulierten Markt das zweite gesetzliche Marktsegment in Deutschland.
      Im Gegensatz zum Regulierten Markt, ist der Open Market ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse nach §57 BörsG zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Regulierten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint.
      Im Open Market der FWB Frankfurter Wertpapierbörse werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Aktien aus über 60 Ländern sind im Open Market notiert.

      Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market (Freiverkehr) bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG.
      Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Börsenhandel im Open Market gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse. Den Antrag für die Einbeziehung in den Börsenhandel stellt ein an der FWB registrierter Handelsteilnehmer. Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger.

      Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten.

      Wesentliche Einbeziehungskrierien:

      Antrag auf Einbeziehung:
      - Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden.
      - Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.

      (…)

      Überwachung:
      Aktien im Open Market werden im Hinblick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch von der BaFin beaufsichtigt. Die Überwachung der Preisfindung liegt bei der Handelsüberwachungsstelle (HüSt).

      http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/allInstruments/g…

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Forderung 1
      Ruft an und schreibt die Deutsche Börse AG an, protestiert und beschwert Euch!! Kontaktdaten ein posting weiter!

      Forderung 2
      Die Deutsche Börse AG hat den Open Market so anzupassen, dass die handelsgesetzlichen Mindestanforderungen an das langfristige Überleben eines Unternehmens von den dort zu liestenden Unternehmen eingehalten werden: Geschäftsmodell, Finanzierung, Bilanz und GuV!

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      An die Vertreter der Deutschen Börse AG:

      Eine Aktie ist der Teil eines Unternehmenswertes! Dieser Unternehmenswert ist mit den vorhin erwähnten und weiteren Kriterien bestimmbar!

      Kleiner Vergleich:

      Wenn ein Mercedes beim Verkauf keinen Motor enthielte, wer ist dann verantwortlich: Mercedes oder der Händler?
      Mercedes – also hier die Betrugs-Unternehmen des Open Markets.

      Aber welches Image bleibt am Händler hängen??

      So long maxeddi
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 09:20:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.166 von maxeddi am 05.03.08 09:19:26Kontaktdaten:

      Dr. Martin Steinbach
      Head of Issuer & Investor Markets
      Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 39 48
      E-Mail: martin.steinbach@deutsche-boerse.com

      Einbeziehung Open Market/Entry Standard
      (mit Ausnahme von strukturierten Produkten)
      Listing
      Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 35 55
      Fax: +49-(0) 69-2 11-1 35 95

      http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/kir/gdb_navigati…
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 09:21:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hintergrund 1:



      04.03.2008 20:39
      Millionenbetrug Emissions-Abzocke
      von Bettina Seidl

      Wie funktioniert eigentlich Emissions-Abzocke? Vereinfacht gesagt, werden Unternehmen „erfunden“. Wertlose Unternehmen. Deren Aktien werden dann gepusht, zum Beispiel von Börsenbriefen, und teuer verkauft.

      Emissions-Abzocker sind keinen Deut besser als Geldfälscher: Statt gefälschte Banknoten bringen sie wertlose Aktien unters Volk. Das Geschäft ist genauso lukrativ wie das „Blüten“-Drucken. Es ist außerdem illegal. Und die Hintermänner sind genauso schwer zu kriegen. Nur so einfach zu erklären wie Geld fälschen ist diese Art der Abzocke nicht.

      Es gibt etliche Arbeitsschritte, um die perfekte Abzock-Aktie zu kreieren. Sehr beliebt ist die Mantel-Masche: Man kauft einen bestehenden Aktienmantel, also eine Firma, die keine Geschäfte mehr betreibt und daher nur noch aus ihrer Hülle besteht. Das ist schnell und recht kostengünstig. Diesen wertlosen Mantel peppen die Abzocker auf: Der Zuschnitt wird verändert – das heißt, die Firma bekommt eine gute Story verpasst, einen zugkräftigen Geschäftszweck. Der Renner sind in diesem Jahr Schweizer Aktien - das soll wohl den seriösen Anstrich vermitteln. Schnell noch ein neues Label eingenäht, also ein passender Unternehmensname - fertig ist das Grundgerüst.

      Viele, viele kleine Aktien
      Für die Abzocke in ganz großem Stil muss die Aktie noch optisch billig gemacht werden. Kleine Aktien lassen sich nämlich leichter unters Volk bringen als große. Ein „Billigmacher“ ist ein Aktiensplitt: 100 Aktien à 1.000 Euro Nennwert kann man zum Beispiel in 100.000 Stück à 1 Euro splitten.

      Ein Euro Nennwert ist die Untergrenze in Deutschland. Es geht aber noch billiger: In der Schweiz. Dort dürfen Aktien einen Nennwert von einem Rappen haben. Das ist weniger als ein Cent! Aus 100 Aktien à 1.000 Schweizer Franken lassen sich 10 Millionen Aktien à 1 Rappen kreieren. Die Abzocker haben dadurch einen viel größeren Hebel. Kein Wunder, dass sie Schweizer Aktien lieben.


      Spielwiese „Open Market“
      Nun muss die Aktie noch an die Börse gebracht werden. Eine beliebte Spielwiese für Betrüger ist der Frankfurter „Open Market“, denn da sind die Regularien recht lasch. Zwar gelten die Aktien dort nicht als „börsennotiert“, im Open Market gibt es nur ein „Listing“. Aber wer achtet schon auf solche Feinheiten. Aktien kaufen und verkaufen kann man schließlich. Außerdem braucht man sich nicht den strengen Aufnahmebedingungen des regulären Börsenhandels zu unterwerfen, zum Beispiel müssen die Unternehmen keinen Zulassungsprospekt veröffentlichen.

      Den ersten Kurs schaffen die Drahtzieher selbst: Irgendwelche Strohmänner verkaufen sich gegenseitig Aktienpakete. So wird der Kurs zum Beispiel bei einem Euro eingependelt. Parallel zur Notierungsaufnahme rollt die PR-Maschinerie an: Das Unternehmen produziert ständig neue Meldungen über angebliche Fortschritte seines Geschäfts. Meist sind das Nicht-Meldungen: Eine Vielleicht-Kooperation, ein Demnächst-Kauf oder ein Wahrscheinlich-Lizenzvertrag. Die unseriösen Börsenbriefe erzählen das Gleiche mit viel Brimborium nochmal und nochmal und schwärmen von der bevorstehenden Kursexplosion. Bezahlte Pusher verbreiten in Internetforen die gleichen Botschaften. Ein ewiges Wiederkäuen. Leider hat es oft eine hypnotische Wirkung.

      20 Cent sind noch zu viel
      Das angebliche Kurssteigerungspotenzial lockt viele Anleger. Jeder will dabei sein, bei dem heißesten und geheimsten Tipp des Jahres. Innerhalb eines Jahres eine Verzehnfachung? Von einem auf zehn Euro? „Da bin ich dabei!“, freut sich der Gutgläubige. Die Aktie fällt auf 20 Cent? „Das sind unglaublich günstige Nachkaufkurse“, trompetet der Börsenbrief.

      Da Empörende ist: Die Aktie ist weder die zehn Euro noch den einen Euro wert. Selbst 20 Cent sind noch zu viel. Die Aktie ist oft nicht mal ihren Nennwert von einem Rappen wert.

      Ein Millionstel von Null
      Ohnehin sagt der Nennwert erst einmal nichts über den wahren Wert der Aktie. Er ist nur eine rechnerische Größe und gibt den Anteil am Grundkapital an. Bei einem Grundkapital von 100.000 Schweizer Franken besitzt man mit einer 1-Rappen-Aktie ein Millionstel des Unternehmens. Im Fall einer wertlosen Bude also ein Millionstel von Null.

      Nach Schweizer Recht müssen auf das Grundkapital des Unternehmens zwar mindestens 20 Prozent eingezahlt werden. Aber es gibt viele Möglichkeiten, das Geld wieder aus dem Unternehmen zu schaffen.

      Wie man Geld aus dem Unternehmen schafft
      Zum Beispiel könnte die Gesellschaft eine wertlose oder wenig werthaltige GmbH erwerben. Wenn sie dafür viel mehr zahlt, als die Firma wert ist, ist das Geld wieder beiseite geschafft.

      So ähnlich funktioniert das auch bei einer Kapitalerhöhung: Die Betrüger erhöhen das Grundkapital ihrer Gesellschaft zum Beispiel von 100.000 auf 5 Millionen Franken. Anstatt so viel Geld bar einzuzahlen, bringt man Sachwerte ein. Zum Beispiel eine GmbH. Diese Gesellschaft ist dann aber - unschwer zu erraten - völlig wertlos.

      Das weiß aber der kleine Privatanleger nicht. Er glaubt an den Wert der gepriesenen Unternehmen. Er vertraut den vermeintlich seriösen Börsenbriefen und ihren heißen Tipps, meint wahrscheinlich sogar, bei 20 Cent pro Aktie mache er ein Schnäppchen.

      Alle unter einer Decke
      Hinter den Börsenbriefen und den darin empfohlenen Unternehmen stecken oft die gleichen Drahtzieher. Die machen bei jedem Kurs Gewinn. Der kleine Anleger ist der Dumme. Wenn die Pusher genug Aktien abgeladen haben, der Handel zum Erliegen kommt, werden die anderen ihre Aktien nicht mehr los.

      Die Hintermänner sind so schwierig zu fassen wie ein Geldfälscherring. Sie sind geübt darin, ihre Spuren zu verwischen. Gelder fließen über Offshore-Konten. Selbst die Aufsichtsbehörde BaFin oder die Staatsanwaltschaft haben es schwer, die Machenschaften nachzuweisen. Da hilft nur eins: Die Warnung! Hören Sie nicht auf die ach so heißen Aktientipps!

      http://www.boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_280884&go=…
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 09:22:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.166 von maxeddi am 05.03.08 09:19:26Hintergrund 2:


      04.03.2008 23:00
      Teil 2: Wenig Licht, viel Schatten
      von Bettina Seidl

      Verbotene Liebschaften
      Stecken Börsenbrief und empfohlenes Unternehmen unter einer Decke? Gibt es rechtliche Verstrickungen, gleiche Personen, Zahlungsströme? Das ist ein weiteres Indiz für Emissions-Abzocke.

      Es gibt eine ganze Reihe von Verbindungen zwischen Börsenbrief und Unternehmen. Zum Beispiel begleitet ein gewisser Rolf Ihringer nicht nur die Equity Research AG (die ehemalige DIR-Eigentümerin), sondern auch die gepriesenen Unternehmen: Metriopharm, Swiss FE, Triparcus. Aktien der Phoenix Immobilien werden als Sacheinlage sowohl bei der empfohlenen Triparcus als auch bei Equity Research eingebracht.
      Auch Rita Kirchhofer ist bei mehreren Gesellschaften dabei. Ihr "Domizil", wie es in der Schwyz heißt, ist die Sumpfstrasse 32 in Zug. Dort sitzt auch die DIR-Empfehlung Voltavis. Und der einstige DIR-Eigentümer Equity Research – mittlerweile aber verzogen.

      Und wer hat's bezahlt?
      Apropos komische Zufälle: Ein früherer DIR-Betreiber, die Recross AG, sitzt mittlerweile in Zürich. In der Nordstrasse 89. Das kann man im Handelsregister nachlesen. Dorthin schicken auch Firmen ihre Rechnungen, bei denen der DIR Werbung schaltet. Wohlgemerkt, sie tun das immer noch. Auch wenn die Recross AG angeblich nicht mehr der Eigentümer des DIR sein soll.

      Noch ein komischer Zufall: Auch die DIR-Empfehlung Tunc Holding soll hier ein Büro haben. Vor Ort wird man leider nicht fündig. Ein Büro hat dort nur die Revisura AG, die könnte man laut Handelsregister mit Tunc und Recross in Verbindung bringen. Aber das ist eine andere Geschichte. Fakt ist: Das Büro wirkt in der Nordstrasse wirkt sehr unbenutzt.

      All diese Verbindungen sind natürlich kein Beweis – das haben wir schon eingangs erwähnt. Aber so viele Zufälle können zumindest als Indiz für Emissions-Abzocke herhalten – als Indiz für den organisierten Betrug.

      Konzertierte Aktionen
      "Organisiert" ist recht treffend, weil der DIR nicht nur mit einem Blättchen daher kommt. Er hat vielmehr ein ganzes Bündel von Börsenbriefen, die zum Teil die gleichen Aktien bewerben. Diese Briefe haben zugkräftige Namen wie "Hotstock-Kurier" oder "Der Börsenspion".

      Hinter den beiden Newslettern stecken die gleichen Leute wie beim DIR. Denn die Werbung wird von den gleichen Leuten gebucht. Und bezahlt. Von der Recross AG. Namen kursieren viele. Doch die sind bei der BaFin besser aufgehoben, als in der Öffentlichkeit.

      http://www.boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_280974&go=…
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:00:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja du forderst überall ein Tempolimit.

      Ich würde jedem raten die Finger davon zu lassen, aber jeder sollte das Risiko kennen.

      Wenn man alles genau prüfen und belegen müßte wäre der Markt überflüssig.

      Wenn die Forderung kommt das jede Ware auf dem Flohmarkt vorher ein Gutachten haben muß sind wir da wo du hinwillst.

      Ich würde es doch einfach lassen dort mein Geld auszugeben, aber für einige ist es eine beliebte Spielwiese.

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      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:04:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sehe ich vollkommen anders:

      Bei so einem Milliarden-Apparat wie der Börse ist das schlichtweg fahrlässig! Man verlangt von den Unternehmen, die gelistet werden nicht annähernd das, was jeder Mittelständler benötigt, um sein Unternehmen dauerhaft fortführen zu können!

      Der open market ist nicht liberal oder sonstwas, er ist der ultimative Beweis,

      dass Deutschland definitiv DIE Bananenrepublik ist!
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:17:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.166 von maxeddi am 05.03.08 09:19:26Zitat maxeddi: "Durch das Segment Open Market (Freiverkehr) der Deutsche Börse AG werden durch fast nicht vorhandene Mindestanforderungen an gelistete Unternehmen Aktien-Betrügereien Tür und Tor geöffnet!"

      Genau so ist es ! Verantwortlich für diese gigantische Abzock-Welle mit extremst überteuerten Luftnummern ist die Deutsche Börse, deren Freiverkehrssegment inzwischen Abzocker aus der ganzen Welt anlockt. Nirgendwo sonst auf der Welt ist Abzocke leichter... :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:19:26
      Beitrag Nr. 8 ()


      Ich werde dieser Tage ein nettes Briefchen aufsetzen, und um eine öffentliche Stellungnahme bitten.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:21:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nun ja; es soll aber auch schon Leute gegeben haben die auf dem Flohmarkt 10000 EUR für nen wertlosen Teppich bezahlt haben..

      Also Flohmärkte abschaffen / verbieten..?!..

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:26:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sagt mal, gehts noch?? :mad:

      Ihr bagetellisiert den Freiverkehr mit einem Flohmarkt? :confused:

      Wo sind denn da die Gemeinsamkeiten, außer dass in beiden Fällen überwiegend Schrott gehandelt wird?

      Die Börse hat doch instituionell und von der Größenordnung her gesehen eine ganz andere Bedeutung!
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:36:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.951 von maxeddi am 05.03.08 10:26:42Hast schon Recht, im Freiverkehr in Frankfurt läuft mit die grösste Abzocke weltweit!

      Aber es gibt einen ganz einfachen Trick, wie man einer solchen Abzocke entgehen kann:

      Keine Papiere von "Firmen", die dort gelistet sind, kaufen!!!!!

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:46:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.887 von Deni1968 am 05.03.08 10:21:08Im Vergleich zum Frankfurter Freiverkehr sind alle Flohmärkte Deutschlands zusammengenommen nicht mehr als ein Fliegenschiss. Wir reden hier nicht von 3 Euro Fuffzich, sondern von einem organisierten zig-Millionen-Betrug... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 10:57:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.554.044 von Datteljongleur am 05.03.08 10:36:37Keine Papiere von "Firmen", die dort gelistet sind, kaufen!!!!!

      So ist es , dattel. :)

      Lasst doch Eure gierigen Finger davon, ihr blö... Idio...!!!! :mad:
      Schadet gar nichts, wenn ihr Gierhäls abgezockt werdet.
      Jeder kluge Anleger weiss, was da abgeht. Also: Finger davon und der Spuk hört von alleine auf, weil es sich dann für die Abzocker nicht meht lohnt.


      Aber heulen, 'nen thread aufmachen und anderen die Schuld geben ist ja viel einfacher!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:05:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.887 von Deni1968 am 05.03.08 10:21:08Nun ja; es soll aber auch schon Leute gegeben haben die auf dem Flohmarkt 10000 EUR für nen wertlosen Teppich bezahlt haben..

      Also Flohmärkte abschaffen / verbieten..?!..


      Drogenhandel ist auch verboten.

      Nee, mal im Ernst. Das sind ja mittlerweile keine Ausnahmefälle. das zieht sich hin mit System. Wenn das richtig ist - korrigiert mich, wenn ich falsch liege - dann sind in der Mehrheit die Freiverkehrsmakler oder -handelsfirmen die Betreiber für das Listing der Papiere. Denen ist in jedem Fall eines sicher - nämlich Umsatz. Aus dem Grunde haben die leider anscheinend nur wenig Interesse, irgendwelche Massnahmen zu ergreifen, was die Anzahl der Neulistings reduzieren könnte.
      Man muss sich, z.B. speziell bei den ganzen Schweizer Firmen fragen, warum die in der Schweiz nicht gelistet sind, also ihrem Heimatmarkt, sondern nur an den dt. Freiverkehr gehen. Sicher, weil sie in der Schweiz die Minimal-Zulassungsanforderungen nicht erfüllen. Ausserdem sind mögliche Ermittlungen natürlich immer entsprechend schwerer, sobald das grenzüberschreitend geht.
      Auch halte ich die FF - Open Market Zulassungs-Voraussetzungen für schlichtweg zu wenig. Es muss ja kein 100-seitiger Prospekt sein. Aber, z.B. eine kurze Historie der Firma, eine Vita der Vorstände (wäre sicher sehr interessant) und eine detaillierte Darstellung der Kapitalstruktur - vor allem die grössten Holder der Aktienpakete, und wenn es Mantelgeschäfte gab, bzw. Reverse-Takeover, eine Erläuterung, wie sich die Kapitalstruktur geändert hat. Und aus welchen alten Mänteln evtl. die neue Aktie entstanden ist, und ob es noch Altaktionäre gibt, aus den alten Firmen.

      Bei solchen Infos hat man zumindest mal sofort eine Übersicht, wie die Interessenlage der Insider ist und wer sich hier eventuell "bedient". Und ob hier dieselben Leute wieder einen neuen Laden aufmachen, die die alte AG, aus der evtl. die neue entstanden ist, gegen die Wand gefahren haben. Und zu den neuen - aufgeblasenen Kursen einen Exit machen wollen. Oder, ob sich z.B. bestimmte Namen hier permanent wiederholen, also jemand "Firmen am Fliessband" gründet.

      MfG.
      s.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:10:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Dickdiver:

      Disqualifizierst Dich selbst?!

      "Jeder kluge Anleger weiss, was da abgeht"
      Eben nicht! Was meinst Du, wie hoch der Anteil der Anleger ist, die davon überzeugt sind, dass zumindest ne Bilanz oder GuV zu einem Börsen gelisteten Unternehmen verfügbar sein müsste??

      Ich heul nicht rum, wehre mich nur gegen den offiziellen Mantel der Deutschen Börse AG, die so einen Revolvermarkt zu lässt.

      Der Freiverkehr ist mE noch spekulativer als der Markt für pinksheets in US!

      Das ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Deutsche Börse AG und zeugt von maßloser Raffgier (je mehr IPOs umso besser), Gleichgültigkeit und mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen!
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:10:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.554.399 von stupidgame am 05.03.08 11:05:34Man muss sich, z.B. speziell bei den ganzen Schweizer Firmen fragen, warum die in der Schweiz nicht gelistet sind, also ihrem Heimatmarkt, sondern nur an den dt. Freiverkehr gehen.


      Betrifft genauso die ganzen "China-Kracher", die ausschließlich im Freiverkehr notieren!
      :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:12:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.554.454 von maxeddi am 05.03.08 11:10:24Das ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Deutsche Börse AG und zeugt von maßloser Raffgier (je mehr IPOs umso besser), Gleichgültigkeit und mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen!


      Wenns ums Geld geht, gibts (leider) keinerlei Verantwortungsbewusstsein!
      Nicht nur an der Börse!;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:21:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.951 von maxeddi am 05.03.08 10:26:42Kann Dich nur unterstützen.
      Du hast in allen Punkten recht.

      Einfacher kann man den Anleger nicht abzocken.

      Man müsste der dt. Börse mal die Leviten lesen.

      Aber denen ist das genauso scheiss egal, wenn Sie auf Kosten vieler geprellter Anleger Gewinne machen durch das Listing.

      Genauso ist es w:o scheissegal, wenn Sie auf Kosten vieler geprellter Anleger Gewinne machen durch das Laufband, obwohl sie die Hintergründe wissen müssten.

      Deutschland ist das Liechtenstein der globalen Börsenlandschaft.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 11:51:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich kann mich nur in allen Punkten den harten Worten von maxeddi anschließen. Es wurde in diesem Forum schon seit Monaten gesagt, dass der Schlüssel für eine Beendigung dieser unsäglichen, peinlichen Abzockerei im Frankfurter Freiverkehr allein bei der Deutschen Börse liegt.

      Eine Trockenlegung dieses Sumpfes liegt auch in deren Interesse. Was aus diesem Segment verdient wird, macht den langfristigen Verlust des guten Rufes bei weitem nicht wett.

      Das liberale Argument ("lasst sie doch machen, wer so blöd ist, ist selbst schuld") ist bequem, zieht meines Erachtens nach aber auch wenig. Auch informierte Börsianer haben ein Interesse an einem funktionierenden nationalen Kapitalmarkt. Auch wir haben ein Interesse daran, dass die Börse in der Öffentlichkeit nicht als ein Spielcasino ohne Regeln wahrgenommen wird. Wer mit Zuger Emissionsabzocken Geld verloren hat, ist vielleicht auch für das seriöse börsenotierte deutsche Unternehmen als Investor für immer verloren.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 13:11:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.554.898 von Pfandbrief am 05.03.08 11:51:49Sehe ich nicht ganz so. Der Freiverkehr ermöglicht es Anlegern auch Werte zu kaufen, die sonst nur schwer zugänglich wären oder wie viele deutsche Rohstoffwerte gibt es?`Richtig ist aber, die Transparenzregeln müssen dringend verschärft werden, nicht nur für Unternehmen im Freiverkehr bzw. Open Market. derbewunderer verlangt endlich ein deutsches Filing System, für alle in Deutschland handelbaren Werte, analog zu SEC oder SEDAR. Man schaue sich nur heute Balda an, ein "seriöser" deutscher Wert (hüstel). Mit einem Filing System hätte man das (vielleicht) vermeiden können.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 13:27:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Gerade die Verbindung Emissionsabzocke + Börsenbriefe (und da sind in extremen Ausmaß ganz bekannte dabei und nicht nur irgendein Spam, wo man nicht weiß, wo der herkommt...) sollte mal genauer untersucht werden mit den entsprechenden Konsequenzen für die Teilnehmer!!! Was hier betrieben wird, dafür fehlen einem eigentlich jegliche Worte! Aber es profitieren ja so viele davon, deswegen besteht kein Interesse für die Aufklärung.

      Doch die Deutsche Börse hatte sich ja schon dazu geäußert. Zitat: "Wir stellen nur die Plattform..." . Wenn ebay so sprechen würde, wäre der ganze Laden von richterlichen Behörden schon längst zugemacht worden und zwar mit Recht.

      Gruß, imagen :look:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 13:51:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.553.670 von maxeddi am 05.03.08 10:04:46 dass Deutschland definitiv DIE Bananenrepublik ist!

      Hmm... sehe ich nicht so! In fast allen Ländern, vor allem USA gibt es ähnliche spekulative Märkte (OTCBB, PinkSheets, ect.).
      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Openmarket kaum reguliert wird und daher wesentlich spekulativer ist als die geregelten Märkte! Jeder der dort investiert, sollte dann auch seine Hausaufgaben gemacht haben und dies wissen. Ich für meinen Teil habe im OpenMarket unterm Strich schon ganz gute Gewinne erziehlt - immer unter dem Vorbehalt: Hohes Risiko bietet auch hohe Chancen. :look:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 14:07:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.556.169 von Boersi am 05.03.08 13:51:40Stimme teilweise überein, Betrüger kann es leider in allen Segmenten geben. Aber es muss mehr gegen die organisierte Kriminalität gemacht werden. Du hast ja die Beispiele gebracht. Am OTCBB herrscht eine gewisse Regulierung, alle wichtigen Dokumente zu den Firmen kann man bei der SEC abrufen, anders bei den Pinks, das ist ein Schrottplatz, aber aber das ist auch bekannt. Das Problem bei diesen AGs aus der Schweiz ist doch, dass sie nichts veröffentlichen (außer vermutlich getürkten Pressemitteilungen), keine Geschäftsberichte, rein gar nichts. Selbst die Frick Buden hatten Filings, man hätte den Scheiss als Anleger also sehen können. Respekt Herr Frick.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 15:43:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.556.357 von derbewunderer am 05.03.08 14:07:29Selbst die Frick Buden hatten Filings, man hätte den Scheiss als Anleger also sehen können.

      Eben! Das Problem ist weniger die Nichtexistenz irgendwelcher Unterlagen als vielmehr die Handlungsweise der Marktteilnehmer, die sich ohne ein Minimum an eigenen Recherchen auf die vermeintlichen "Perlen" stürzen. Was nützen also Berichte, wenn sie ohnehin keiner liest? Im Gegenteil sehe ich sogar einen Vorteil des Nichtvorhandenseins von z.B. Finanzberichten. Wenn ich mir das Unternehmen, bespielsweise über die Hompage, ansehe und keine handfesten Informationen finde, weiß ich sofort: Finger weg! Das spart soagr eine Menge Zeit! Die Bereitstellung von Finanzberichten suggeriert eher ein gewisses Maß an Seriosität selbst bei Aktien wie etwa den "Russenperlen". Insofern brächte eine Verschärfung der Berichtspflichten für den Open Markt gar nichts, solange die Leute jeder idiotischen Empfehlung blind hinterherlaufen. Selbst schuld, kann ich da nur sagen, auch wenn´s arrogant klingen mag.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 16:06:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Open Market / Entry Standard ist eine feine Sache: Wenn sich ein Unternehmen hier freiwillig reinbegibt weiß man gleich mit 90%iger Sicherheit, dass es eine Abzockerbude ist und kann entsprechend handeln.

      Ohne dieses Marktsegment wäre es viel mühsamer, die schwarzen Schafe erkennen und auszusortieren.

      Das Ganze könnte nur noch etwas konsequenter gehandhabt werden, indem offensichtliche Insolvenzbuden zwangsweise im Entry Standard gelistet werden. Das käme auch der Performance von Indizes wie SDAX, TecDAX oder CDAX zugute, wenn man die übrigen Schrottwerte dort auch noch rausnehmen würde.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 17:02:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.557.579 von MFC500 am 05.03.08 15:43:47Zitat MFC500: "Insofern brächte eine Verschärfung der Berichtspflichten für den Open Markt gar nichts, ..."

      Das stimmt nicht. Die organisierte Emissionsabzocke, die zurzeit stattfindet, wird durch die fehlenden Einbeziehungsvoraussetzungen für den Frankfurter Freiverkehr, weswegen auch die allerletzten Schrottbuden völlig problemlos ein Freiverkehrslisting bekommen, extrem erleichtert und damit praktisch erst ermöglicht. Nicht ohne Grund begann die Müll-Flut im Frankfurter Freiverkehr erst, als die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Markt praktisch abgeschafft wurden. Das war die ultimative Einladung an alle Abzocker weltweit, ihre Müllaktien nach Frankfurt zu bringen... :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 17:25:32
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.558.824 von LordofShares am 05.03.08 17:02:55Natürlich wird die Abzockerei erleichtert, das stelle ich gar nicht in Abrede. Das Freiverkehrssegment gab es jedoch vorher auch schon. Nur hat man mit dem "Open Market" den Anschein höherer Qualität erweckt. Hervorragendes Marketing, mal ganz wertneutral betrachtet. Ich habe auch an anderer Stelle schon mal geschrieben, das dieses Marktsegment vollkommen überflüssig und irreführend ist. Aber das ist nicht der Kern des Problems. Solange die Leute ihren Gurus blind folgen, wirst du auch mit höheren Zulassungsvorschriften nicht viel ändern. Wie gesagt, was nutzen Berichte oder Prospekte, die niemand liest? Selbst wenn du in entsprechenden Threads Warnhinweise abgibst, wird das vielfach ignoriert. Das weißt du aus eigener Erfahrung so gut wie ich. Manche Leute wollen offensichtlich über den Tisch gezogen werden. Ich finde es ja gut, wenn vor offensichtlichen Abzockereien u.a. hier in den threads gewarnt wird, und beteilige mich ja auch selbst daran, wenn ich auf etwas stoße. Aber letztendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich. Erst denken (bzw recherchieren), dann handeln, aber da ist bei vielen die Gier zu groß, sie könnten etwas verpassen. Also so what?
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 17:50:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.559.221 von MFC500 am 05.03.08 17:25:32Hallo MFC!

      Du hast natürlich völlig recht. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, mich ko... es langsam an, wenn hier wirklich vor aller Augen quasi schon "organisierte Kriminalität" am Wirken ist, und alle die dort irgendwie Verantwortung tragen zucken mit den Schultern.
      Wenn ich mich da nur an das unsägliche Trauerspiel mit Cobracrest erinnere. Es war doch nach einigen Wochen spätestens wirklich für jeden klar was dort lief. Ich habe mehrmals ein Delisting gefordert. Das kann echt nicht sein, dass man sowas so weiterlaufen lässt, obwohl alle im Grunde wissen, das es Scam ist.
      Sogar in den Pink Sheets in den USA nutzt die SEC neuerdings vermehrt die Möglichkeit Papiere für begrenzte Zeit oder unbefristet vom Handel zu nehmen.
      Bei uns ist die Polizei hinter Hütchenspielern und Trickbetrügern hinterher. Aber an der Börse lässt man das laufen. Mit der Logik könnte man ja die Verfolgung der ganzen Betrugsdelikte auch einstellen, mit der Begründung: Jeder selber Schuld, der sich über den Tisch ziehen lässt. Spart `ne Menge Personal und Geld bei den Ermittlungsbehörden.

      Gruss
      s.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 18:16:06
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.559.221 von MFC500 am 05.03.08 17:25:32Einverstanden, ein Investment ist doch eine unternehmerische Entscheidung, ich kaufe mich beim Kauf einer Aktie in ein Unternehmen ein. Profis machen vorher immer eine Due Diligence, das heisst, die durchleuchten das Unternehmen so gründlich wie möglich, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Es geht hier aber um Investoren und nicht Trader, die kümmert das eh nicht. Trotzdem meine ich, dass potenziellen Investoren die Informationsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Machen sie davon keinen Gebrauch, dann haben sie eben Pech gehabt. Das klingt hart, aber es es geht um unternehmerische Entscheidungen und nicht um Sparbücher.

      @28 Stimmt, Aussetzung und Delisting sollte man öfter machen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 18:18:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.559.585 von stupidgame am 05.03.08 17:50:26Mich ärgert das auch, aber noch mehr ärgert mich die Leichtfertigkeit der Leute. Organisierte Krimininalität? Hm. Rein strafrechtlich wirst du in den allermeisten Fällen keine Chance haben, da die Bewerbungen der Aktien ja sehr oberflächlich gehalten sind und explizite Lügen, soweit ich das verfolgt habe, nicht enthalten. Du wirst sehen, am Ende kommt z.B. selbst der backende Oberguru mit einem blauen Auge davon

      Bei uns ist die Polizei hinter Hütchenspielern und Trickbetrügern hinterher. Aber an der Börse lässt man das laufen.

      Das Problem ist eben, daß es im einen Fall um einen nachweislichen Betrug handelt, während in den börsengelagerten Fällen "nur" die Dinge etwas, wie soll ich sagen, ausgeschmückter dargestellt werden als sie sind. Da ist dann von "Absichtserklärungen" die Rede, von "extrem aussichtsreichen Liegenschaften", BlaBlaBla. Wo ist da der Betrug? Deswegen sind diese Leute ja auch so schwer zu fassen und deswegen muß sich der Anleger eben VORHER etwas mit dem Unternehmen beschäftigen. Momentan wird z.B. die IBMC China mehr oder weniger stark promotet. Schau dir das mal an. Wo ist da Betrug? Natürlich wollen die dahinterstehenden Leute nur dein Bestes, wovor ich und andere auch gewarnt haben. Aber Betrug wirst du hier keinen nachweisen können.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 18:58:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.559.944 von derbewunderer am 05.03.08 18:16:06Trotzdem meine ich, dass potenziellen Investoren die Informationsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

      Klar, sehe ich ja grundsätzlich nicht anders. Nur wie bereits dargelegt, sie müssen auch gelesen werden. Genau das geschieht aber nicht, zumindest von Seiten der eigentlichen Zielgruppe.

      Was wir heute erleben, war doch teilweise schon da. Erinnert euch doch mal an die völlig haltlosen und überzogenen Versprechungen zahlreicher NM-Protagonisten. Auch hier wurden z.T. überhaupt nicht börsenreife Unternehmen zu Mondpreisen an den Markt gebracht. Die Altaktionäre haben ihre Schäfchen im Trockenen, die Gelackmeierten waren die (freundlich formuliert) Gutgläubigen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 19:57:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.560.505 von MFC500 am 05.03.08 18:58:25Gut,

      dem Idioten

      der 5 Ausgaben von Automagazinen liest, seinen Schwager um eine Inspektion bittet, seine Frau und Kinder über Farbe und Sitze beschliessen lässt, 3 Probefahrten macht, seinen Gebrauchtwagen in Zahlung gibt und fünf Stunden feilscht, im Kollegenkreis rumfragt, die Schwacke Liste studiert, eine Anzeige im Internet aufgibt, Verhandlungstechniken bei KFZ-Käufen liest, dem ADAC beitritt damit er die Motorwelt bekommt, dieser Mensch bekommt seinen Neuwagen günstiger als fünf Prozent als in der Liste, dieser findige Mensch bekommt dann auch den DIR und kauft mal eben für 20.000 Euronen Aktien.
      Das dürfte halt der Normalfall sein.

      und dem ist nicht mehr zu helfen
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 20:13:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.199 von derbewunderer am 05.03.08 19:57:13Schönes Beisipiel, so ähnlich sehe ich das auch. Nirgendwo gehen die Menschen leichtfertiger mit ihrem Geld um als an der Börse. Traurig, aber wahr.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 21:03:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich habe mich in meiner Dissertation etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt und bin dabei, auch einige Aufsätze in Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Auszüge werde ich demnächst ins Board stellen.

      1. Die Einbeziehungsvoraussetzungen sind im Entry Standard als angeblichem "Qualitätssegment" des Freiverkehr innerhalb des deutschen Freiverkehrshandels deutlich niedriger als bei anderen nicht regulierten Märkten wie dem AIM in Londen oder Alternext im Rahmen der Mehrländerbörse Euronext.

      => Zumindest für den Entry Standard sollte eine Prospektpflicht und eine Mindestexistenzdauer der Gesellschaft vor Einbeziehung eingeführt werden.

      2. Für den sonstigen Freiverkehr sollte das ohnehin zu erstellende Expose veröffentlicht werden und der genauen Bezugspreis der Aktien durch die Altaktionäre veröffentlicht werden müssen. Außerdem auch noch das vorhanden EK pro Aktie. Dann könnten die ganzen Schweizer Klitischen bei denen das eingezahlte Kapital pro Aktie nur ein paar Rappen betrug nicht mehr ganz so einfach bescheissen.

      3. Für die Richtigkeit dieser Angaben sollte ein Listing Partner die Gewähr übernehmen. Bei unrichtigen Angaben sollte dieser nach allgemeinen Prospekthaftungsgrundsätzen ersatzpflichtig sein.

      Dies würde die Neigung verringern, dubiose Unternehmen an die Börse zu bringen.

      4. Außerdem sollte § 34b WpHG (Fehlerhafte Unternehmensanalysen) endlich zum Schutzgesetz gemacht werden, so dass gestützt auf § 823 II BGB dann auch so Blättchen wie Focus Money bei ihren Push-Orgien erfoglreich auf Schadensersatz verklagt werden können.

      Ich bin schon dabei, für diese Pläne die Trommel zu rühren. Ich werde mich die nächsten Tage mit den Leuten von der ARD-Börse treffen und habe letztes Jahr auch schon am ZDF-Beitrag in Frontal 21 "Aktienempfehlungen gegen Bares" mitgewirkt. Daneben erfolgt wie erwähnt eine Veröffentlichung in juristischen Fachzeitschriften.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 21:43:21
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.818 von AlfredHerrhausen am 05.03.08 21:03:28Viel Glück zur Diss., werde ich lesen, schick mal ne PM.
      derbewunderer ist auch u.a. Volljurist, aber er schreibt aus der Praxis.

      Zu 1) Das stimmt, das ist aber auch gewollt, speziell der AIM kam erst auch überhaupt nicht auf die Beine. Für Unternehmen bedingt ein Listing in D Kostenvorteile. Ein AIM Listing kostest mindestens 400.000 Sterling, in D ca. 5.000 Euro. Die Listingkosten sind hier minimal, das Handelsvolumen und das Handelsystem sind besser. Gut, im UK kriegt man besser KEs durch. Durch den Wegfall von Steuervorteilen im UK beabsichtigen aber gerade hunderte Unternehmen dort den Wechsel nach FFM. Das wäre ein gewisser Standortvorteil und um den geht es.

      Zu 2) derbewunderer würde einen Prospekt "light" einführen, so im Sinne einer 20 Seiten Abhandlung. Natürlich mit allen Pflichtangaben wie beim normalen IPO dem Jahresabluss und einer Planungsrechnung.

      Zu 3) Davon halte ich wenig. Ich halte auch nichts von Nomads oder Designated Sponsors. Haftungsfälle hat es bisher kaum gegeben. Das ist Augenwischerei. Wieso die Einführung einer quasi Zwangsbürgschaft? An der Börse ist das Unternehmen gelistet. Meinetwegen soll auch der Prospektersteller haften. Der Rest ist deutsche Vollkaskomentalität und schädigt den Fianzmarkt

      Zu 4) Ebenfalls Ablehnung. Erstens ist das Gesetz schwachmatisch formuliert (§34 sowieso), da müsste nachgearbeitet werden und wen trifft § 34b WpHG. Den DIR mit Sitz in der Schweiz? Focus Money dürfte auch noch gerade das Geld in der Tasche haben, um eine AG oder Ltd in der Schweiz zu gründen. Focus Money ist auch gar nicht betroffen, als Journalisten haben die Pressefreiheit? Du rottest nur den Rest an Qualität aus, der mit der BAFIN zusammenarbeitet. Alternativer Vorschlag: Verbot der Verbreitung von Publikationen, die nicht der BAFIN unterliegen (so machen das die Briten).
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 21:58:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.562.271 von derbewunderer am 05.03.08 21:43:21derbewunderer erstellt sehr gern auf Wunsch eine Liste von Kriterien, die funktionieren würde. Aber User Herrhausen, das ist der Müll aus London, der ist teuer und funktioniert schon da überhaupt nicht. AIM und Plus sind eben teure Liquidätsleichen. Pennies und Betrugsaktien gibt es da mehr als hier, trotz deiner vorgeschlagenen Regularien. Das funktioniert nicht und ich kann es zur Not beweisen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 22:23:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.562.499 von derbewunderer am 05.03.08 21:58:45Ich fange mal bei einer Liste von Kriterien an.

      Eine Mindestdauer der Existenz eines Unternehmens ist nicht hilfreich (oder warum spuken hier Leichen wie Escom) herum. Mindestumsätze eines Unternehmens (derberwunderer schlägt 3 Mio. Euronen im letzten Geschäftsjahr vor) sind viel besser. Nettoverluste sind eindeutig zu kennzeichnen.

      Ein Unternehmen muss filing fähig sein. Abschlüsse nach IAS oder GAAP )zur Not HGB) müssen vorliegen. Quartalsberichterstattung ist Pflicht. Wesenliche Geschäftsvorfälle müssen bei der BAFIN elektronisch und öffentlich zugänglich hinterlegt werden. Abschlüsse müssen von einem WP getätigt worden sein. Filingsprache ist deutsch.

      Das wären zwei Kriterien, ich sende gern mehr, aber es wird spät.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 22:35:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.818 von AlfredHerrhausen am 05.03.08 21:03:28Schreib mir noch bitte eine PM mit den Zeitschriften (NJW, BB usw.) Würde ich gern lesen und dann auch vielleicht antworten.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 23:04:57
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.818 von AlfredHerrhausen am 05.03.08 21:03:28Übrigens würde ich dir sehr empfehlen im Rahmen der Diss. § 823 II BGB nur ansatzweise zu erwähnen. Wir haben auch noch § 826 BGB. Kein BGH Richter wird das Ding jemals zum Schutzgesetz (zu Recht) erklären, glaube mir, ich bin älter.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 07:48:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.115 von derbewunderer am 05.03.08 23:04:57
      Also ich gehe mal Deine Punkte durch:

      1. Eingereicht sind die Aufsätze bei der WM und der BKR
      2. Zum § 823 II als Schutzgesetz: Selbstverständlich wäre es möglich gewesen, gerade im Rahmen des FRUG den § 823 II BGB so zu ändern, dass er als Schutzgesetz durchgeht. Es gibt nicht wenige, die ihn jetzt schon zumindest teilweise als Schutzgesetz ansehen.
      Wenn Du sagst, dass kein Richter den §34b WpHG als Schutzgesetz einstufen würde, muss ich Dir antworten, dass es sogar Richter gab, die den § 20a WpHG als Schutzgesetz eingestuft haben. Stichwort: Informatec-Vorinstanzen.
      3. § 826 bringt nicht viel, da hast Du viel zu viel Beweisprobleme. Wenn Du den Informatec-Prozess verfolgt hast, wirst Du wissen was ich meine. Beweisnot beim Vorsatz und bei der Kausalität; hier hat der der BGH z.B. eine Beweisaufnahme nach §448 ZPO und einen Anscheinsbeweis abgelehnt. Mit diesen Beweisproblemen wirst Du in der Praxis fast nie Erfolg haben (und ich kenne mich da ganz gut aus; dass ich jetzt erst meine Diss. schreibe heißt nicht, dass ich erst von der Uni komme; mein 1. Staatsexamen legte ich schon 1994 ab)
      4. Ob Prospekt light oder Expose, da sind die Unterschiede eher sprachlicher Natur, da meinen wir das gleiche.
      5. Bei den Designated Spronsors bin ich dezidiert anderer Ansicht: Wenn diese haften würden, wäre die Neigung, dubiose Unternehmen an die Börse zu bringen, deutlich geringer. Und warum hat es bis daher keine Haftungsfälle gegeben: Weil im sonstigen Freiverkehr, wo sich die meisten dubiosen Unternehmen tummeln, eine Einschaltung eines Listing Partners nicht erforderlich ist.
      6. Dass § 34b schwachmatisch formuliert ist, darüber besteht Konsens. Ebenso darüber, dass Absatz 4 mit seinem Journalistenprivileg geändert werden muss. Deswegen wurde in der Praxis auch bisher von der BaFin (Stand Ende 2007) noch kein einziges Bußgeld verhängt.
      7. Bei den Mindestumsätzen wie 3 Mio. € sehe ich das Problem, dass z.B. Forschungsunternehmen nicht an die Börse können. Schau Dir mal die Umsätze mancher kleinerer (durchaus seriöser)Biotechunternehmen am Anfang an. Da kommst Du dann durch die Hintertür doch wieder zu einer Mindestexistenzdauer. Aber insgesamt ist das der Vorschlag von Dir der mir noch am Besten gefällt.
      8. Quartalsberichtersattung nützt nichts, Schau Dir doch einfach mal z.B. den Nascacell-Fall an (einer der übelsten Abzockfälle). Da lief die Abzocke schon den ersten paar Wochen nach der Einbeziehung. Bis der erste Quartalsbericht veröffentlicht hätte werden müssen, war die Geschichte doch schon gelaufen. Und außerdem finde ich er merkwürdig, wenn im Freiverkehr höhere Anforderungen gestellt werden, als im General Standard (der bekanntlich zu den regulierten Märkten zählt).
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 08:23:17
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.920 von AlfredHerrhausen am 06.03.08 07:48:32
      1. Entscheidend ist mehr Transparenz vor dem Tag der Erstnotiz.
      Alle Einbeziehungsfolgepflichten wie Quartalsberichterstattung schrecken die Abzocker nicht ab. Dann wird einfach in den ersten 3 Monaten gepusht bis zum Umfallen. (Einfach mal Chart von CDC Capital oder Nascacell in den ersten 3 Monaten verfolgen).

      Unbedingt veröffentlich werden muss:
      - zu welchen Preis wurden die Aktien vor Einbezieheung im Gesellschafterkreis erworben
      - wie hoch ist das EK pro Aktie

      Bei CDC Capital hatten die Altanleger dank einer geschickten KE aus Gesellschaftsmitteln meines Wissens einen de facto Einstiegskurs von 0,10 €. Der Kurs der Erstnotiz war bei 20 €.
      Das EK lag damals bei 0,50 €

      Bei Nascacell gabe es noch Veräußerungen zum Preis von 1 €, was auch dem damaligen EK entsprach

      2. Geändert muss auch etwas in der Behördenstruktur:

      Die BaFin ist eine Verwaltungsbehörde und hat nicht die Rechte und personellen Resourcen für eine effektive Strafverfolgung. Umgekehrt haben die Staatsanwaltschaften keine Ahnung vom Kapitalmarktrecht, so dass 80 % aller Weitergaben von der BaFin eingestellt werden, weil die Staatsanwälte keine Lust auf tiefergehende Arbeit in diesem Bereich haben. Deswegen sollte es in Deutschland eine Zentrale Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kapitalmarktstrafrecht (am Besten in Frankfurt) geben, die als direkter Ansprchpartner für die BaFin fundigert.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 10:21:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.564.079 von AlfredHerrhausen am 06.03.08 08:23:17Hallo AlfredHerrhausen,

      Deine Vorschläge finde ich sehr gut. Ein Problem sehe ich allerdings bei der Angabe des Eigenkapitals pro Aktie, weil dabei extrem getrickst werden kann, wenn das Unternehmen Beteiligungen hält. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die hier schon erwähnte, unsägliche Cobracrest-Abzocke. Dort wurde die eigentlich wertlose UICG für sage und schreibe 100 Millionen Euro eingebracht und stand dann natürlich auch mit diesem Wertansatz in der Bilanz. Rein formal hatte Cobracrest damit ein Eigenkapital von 1 Euro/Aktie, obwohl die Aktien natürlich die ganze Zeit völlig wertlos waren...
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 12:11:26
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.199 von derbewunderer am 05.03.08 19:57:13@32 (derbewunderer) lol, genauso ist es wohl!

      @AlfredHerrhausen
      Respekt, weiter so und viel Glück bei Deiner Disseration.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 14:09:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.920 von AlfredHerrhausen am 06.03.08 07:48:32"1. Eingereicht sind die Aufsätze bei der WM und der BKR"

      Danke, ich bin gespannt


      "2. Zum § 823 II als Schutzgesetz: Selbstverständlich wäre es möglich gewesen, gerade im Rahmen des FRUG den § 823 II BGB so zu ändern, dass er als Schutzgesetz durchgeht. Es gibt nicht wenige, die ihn jetzt schon zumindest teilweise als Schutzgesetz ansehen.
      Wenn Du sagst, dass kein Richter den §34b WpHG als Schutzgesetz einstufen würde, muss ich Dir antworten, dass es sogar Richter gab, die den § 20a WpHG als Schutzgesetz eingestuft haben. Stichwort: Informatec-Vorinstanzen."

      Ich widerspreche dem nicht, es wäre möglich die Vorschrift gestezgeberisch so auszugestalten. Der jetzige § 34 gibt es eben nicht her. Man muss aber aufpassen, dass damit nicht alles seröse Research abgewürgt wird. Daher die englische Lösung, Research und Empehlungen sollten nur institutionellen Anlegern und vermögenden Privatanlegern zugänglich sein. Researchfirmen und Journalisten müssen von der Bafin reguliert werden. Dann könnte man auch das Journalistenprivileg kippen, ohne zu stark in Art. 5 GG einzugreifen.

      "3. § 826 bringt nicht viel, da hast Du viel zu viel Beweisprobleme. Wenn Du den Informatec-Prozess verfolgt hast, wirst Du wissen was ich meine. Beweisnot beim Vorsatz und bei der Kausalität; hier hat der der BGH z.B. eine Beweisaufnahme nach §448 ZPO und einen Anscheinsbeweis abgelehnt. Mit diesen Beweisproblemen wirst Du in der Praxis fast nie Erfolg haben (und ich kenne mich da ganz gut aus; dass ich jetzt erst meine Diss. schreibe heißt nicht, dass ich erst von der Uni komme; mein 1. Staatsexamen legte ich schon 1994 ab)"

      Gut die Haftungsfrage würde sich für Privatanleger in der von mir vorgeschlagenen Form nicht stellen, da unseriöse Anbieter per se vom Markt verschwinden würden.

      "4. Ob Prospekt light oder Expose, da sind die Unterschiede eher sprachlicher Natur, da meinen wir das gleiche."

      Stimmt, bei den Mindestanforderungen stimmen wir überin.

      "5. Bei den Designated Spronsors bin ich dezidiert anderer Ansicht: Wenn diese haften würden, wäre die Neigung, dubiose Unternehmen an die Börse zu bringen, deutlich geringer. Und warum hat es bis daher keine Haftungsfälle gegeben: Weil im sonstigen Freiverkehr, wo sich die meisten dubiosen Unternehmen tummeln, eine Einschaltung eines Listing Partners nicht erforderlich ist."

      Ich bin da weiterhin anderer Ansicht. Das bringt in England nichts und würde auch hier nicht viel bringen. Zumindest müsste man eine Exkulpationsmöglichkeit einbauen, falls der Designated Sponsor im Innenverhätnis vom Unternehmen gelinkt wird. Eie Art Produkthaftung halte ich hier für falsch, sie würgt den Markt ab.

      "6. Dass § 34b schwachmatisch formuliert ist, darüber besteht Konsens. Ebenso darüber, dass Absatz 4 mit seinem Journalistenprivileg geändert werden muss. Deswegen wurde in der Praxis auch bisher von der BaFin (Stand Ende 2007) noch kein einziges Bußgeld verhängt.

      Einverstanden, BaFin trägt keine Schuld, der Gesetzgeber sollte das nächste mal ein paar Experten einschalten. Die User Herrhausen und derbewunderer stehen bereit.


      "7. Bei den Mindestumsätzen wie 3 Mio. € sehe ich das Problem, dass z.B. Forschungsunternehmen nicht an die Börse können. Schau Dir mal die Umsätze mancher kleinerer (durchaus seriöser)Biotechunternehmen am Anfang an. Da kommst Du dann durch die Hintertür doch wieder zu einer Mindestexistenzdauer. Aber insgesamt ist das der Vorschlag von Dir der mir noch am Besten gefällt."

      Richtig, aber brauchen wir Biotech Unternehmen wirklich an der Börse. M.E. ist das Venture Capital, ich würde es in Kauf nehmen, diese Unternehmen vom öffentlichen Kapitalmarkt abzuschneiden. Sicher diskussionswürdig.

      "8. Quartalsberichtersattung nützt nichts, Schau Dir doch einfach mal z.B. den Nascacell-Fall an (einer der übelsten Abzockfälle). Da lief die Abzocke schon den ersten paar Wochen nach der Einbeziehung. Bis der erste Quartalsbericht veröffentlicht hätte werden müssen, war die Geschichte doch schon gelaufen. Und außerdem finde ich er merkwürdig, wenn im Freiverkehr höhere Anforderungen gestellt werden, als im General Standard (der bekanntlich zu den regulierten Märkten zählt)."

      Quartalsberichterstattung gehört für mich zur Transparenz, ebenso wie der Aufbau eines Filing Systems. Analog dem US-System sollte man erleichetes Reporting für kleinere Unternehmen zulassen, um die Kosten für die Unternehmen in Grenzen zu halten. Jeden Betrug wird man nie verhindern können.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 14:17:27
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.564.079 von AlfredHerrhausen am 06.03.08 08:23:17Bei der Schwerpunkt - StA, volle Zustimmung übrigens, ich teile deine Analyse der Mischung von mangelden Befugnissen (BaFin) und nicht ausreichender Kompetenz (StA).


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