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    Brauche rat bei einer Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.08 05:49:40 von
    neuester Beitrag 02.04.08 14:54:37 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.139.745
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      Avatar
      schrieb am 22.03.08 05:49:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Wir möchten eine Wohnung Zwangsersteigern, dies ist auch nicht das problem. Das Problem ist das im Gutachen steht der Eigentümer nutzt die Wohnung selber und hat mit jemanden anderen einen Untermiet Vertrag gemacht der bis 2016 noch läuft. Nun meine Frage kann ich diesen Untermiet Vertrag nach ersteigerun auch Kündigen oder muss ich bis 2016 warten.
      Gruß
      Baiyoke
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 06:41:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.861 von Baiyoke am 22.03.08 05:49:40http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__57a.html
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 08:50:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.861 von Baiyoke am 22.03.08 05:49:40Ich wünsche Allen die in ihrer Gier mit dem Elend Andere noch Geschäfte machen wollen, dass sie richtig auf die Schnauze fallen!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 09:10:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.861 von Baiyoke am 22.03.08 05:49:40Die eigentliche Gesetzeslage hat dir Stohmann schon gepostet.

      Bei der Versteigerung wird es aber noch erklärt. Eine Wohnung die man nicht nutzen kann und möglicherweise viel zu günstig untervermietet ist würde auch vom mindestgebot gering angesetzt.

      In der Regel werden derartige Wohnungen oder Häuser freigestellt. Unterlagen beim Amtsgericht einsehen.

      Du übernimmst den Vertrag deines Vorgängers wenn er gültig ist. Das wird kaum einer haben wollen, also gehts in die 2te Versteigerung.

      Dann bleibt nur möglichst billig kaufen und hoffen das sie vorher ausziehen oder Bargeld (nur das können die brauchen) anbieten das der Vertrag aufgelöst wird.

      Wichtig ist noch das es eine Bieterstunde ist. Gebote kommen 5 Minuten vor Ende.
      Unbedingt von Anfang an dabei sein und nicht wie manche Schlauköpfe erst die letzten 30 Minuten.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 09:19:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.971 von RisingPower am 22.03.08 08:50:53Wie bist du denn drauf ?

      Jeder möchte bei allen Waren günstig kaufen und kann nichts daran ändern das der andere Haus uns Hof verliert.

      Verkauft wird es sowieso nur sollte es für den Schuldner noch einen angemessenen Preis geben.

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      Avatar
      schrieb am 22.03.08 11:10:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.011 von plotz am 22.03.08 09:19:25genau --- vix dir einen drauf, auf das elend anderer...
      ums verrecken würde ich nie in einem haus / wohnung wohnen wo das elend, die traurigkeit, die pure existenzangst eingezogen ist....

      jedem seine sache!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:07:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.257 von RisingPower am 22.03.08 11:10:26genau --- vix dir einen drauf, auf das elend anderer...
      ums verrecken würde ich nie in einem haus / wohnung wohnen wo das elend, die traurigkeit, die pure existenzangst eingezogen ist....

      jedem seine sache!


      Ehrlich gesagt: würde ich auch nicht.
      Trotzdem ist es so, dass der Ersteigerer, der ja denknotwendig den höchsten Preis gezahlt hat, für zweierlei sorgt:
      1. Der Gläubiger erhält zumindest einen Teil seiner Forderungen.
      2. Der Schuldner wird von einem Teil seiner Schulden befreit.

      Es ist im Normalfall immer das Beste, sich mit dem Alteigentümer zu arrangieren. Gesprächsbereitschaft kann man oft schon daran ablesen, ob er den Gutachter in die Räume hineingelassen hat.
      Im Übrigen: Der ZVG-Titel gilt nicht gegen den Mieter. Ob es ein Scheinvertrag ist, kann man so nicht sagen. Aber selbst wenn man den Vertrag wegbekommt, bleibt eines: Eine Zwangsräumung ist furchtbar und häufig gilt der Ersteigerer in dem Umfeld dann als...

      Ich würde mir so etwas gut überlegen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:09:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.257 von RisingPower am 22.03.08 11:10:26@ RisingPower

      Stimme Dir 100% zu ,einfach nur ekelhaft diese gier .
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:10:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.257 von RisingPower am 22.03.08 11:10:26Gutmenschliche Heuchler haben in einem Wirtschaftsforum nix zu suchen.
      Seine Ausdruckweise zeigt aber sehr schön seinen Geisteszustand.

      Zum Objekt:
      Wenn Du Zeit + Geld + Marktkenntnis + Risikobewustsein hast, kann es interessant sein. Fehlt auch nur 1 dieser Merkmal - Finger weg. Es kann ein Faß ohne Boden werden.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:13:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.425 von Substanzfritze am 22.03.08 12:07:34Der ZVG-Titel gilt nicht gegen den Mieter.

      Was soll das denn heißen? Ich habe doch die Quelle für das Sonderkündigungsrecht genannt (§ 57a ZVG). § 566 BGB gilt bei Zwangsversteigerung nicht, weil es sich bei einer Zwangsversteigerung nicht um ein Rechtsgeschäft, sondern um einen Hoheitsakt handelt.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:15:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.861 von Baiyoke am 22.03.08 05:49:40Eins vorweg - ich bin kein Jurist und auch nicht bei Gericht tätig. Dies hier stellt nur meine Meinung als Laie da

      Diese Art des Erwerbs einer Immobilie hat einen sehr hohen Risikogehalt. Ärger und jahrelanger Streit oder die Zahlung einer "Abfindung" für den Auszug sind hier vorprogrammiert.

      Beachte:

      Traue dem Gerichtsgutachten NICHT. Das Gerichtsgutachten soll dem Schuldner und dem Gläuber ein möglichst hohes Verwertungsresultat bringen. Wenn es falsch ist hast Du nur im seltensten Fall die Möglichkeit hier Schadensersatz zu fordern.

      In dem geschilderten Fall wird der Gutachter vermutlich gar nicht die Wohnung besichtigen können (der Zutritt kann verweigert werden). Es ist daher wahrscheinlich, dass Schäden exisiteren von denen Du nichts weisst. (Abgesehen davon, dass noch viele Schäden entstehen können, bevor die jetzigen Bewohner ausziehen.....)

      Häufig ist der Untermietvertrag rechtlich nicht haltbar. (Z. B. werden die Verträge erst nach der Beschlagnahme oder zu offensichtlich getürkten Bedingungen gemacht). Auch die normalerweise in diesem Fall anzutreffende Mietvorauszahlung muss nachgewiesen werden ...Auch ist zu berücksichtigen, dass dem Ersteigerer in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zusteht (nicht jedoch bei einer Umwandlung) Nach einigen Prozessen (und vielen Streitereien) kriegt man die Gesellschaft daher dann i.d.R. doch raus.

      Traurig ist, dass sich der Schuldner hierdurch meistens noch mehr ins Verderben reitet... hier kassieren nur Rechtsanwälte und Gerichte (und auch die zahlen hier oft drauf)

      Ich kenne einige Zwangsvollstrecker von Banken (Nein, nicht als Opfer *grins* - waren Studienkollegen) Kein einziger von denen hat sein Objekt in der Versteigerung gekauft. Die Geschichte von "günstig" in der ZV ist i.d.R. ein Märchen.

      Noch ein Satz zu "Gier".. und so weiter.
      Wenn man sich von jemanden Geld leiht und es nicht zurück gibt, ist man "Böse". Derjenige, der dem Schuldner den höchsten Preis von allen bietet damit dieser seine Schulden redzieren kann ist "nicht Böse" - sondern hilft. Wenn dann der Schuldner die verkaufte Sache nicht hergibt, ist wider der Schuldner der "Böse"..

      Also noch einmal darüber nachdenken....
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:30:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.438 von DerStrohmann am 22.03.08 12:13:41... na ja,
      das wird mir zu kompliziert, außerdem müsste man die Verträge kennen.
      Einfach nachgoogeln über das Verhältnis von § 57a ZVG und befristeten Verträgen, Zeitmietverträgen etc ...
      ein Dauerbenner in der Rspr.
      zudem gilt der § 573 BGB,

      greets
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 12:42:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.442 von CuB4 am 22.03.08 12:15:31Der Gutachter darf und muß die Wohnung besichtigen. Was danach passiert weiß er natürlich nicht.
      Der Bieter kann nach Absprache die Wohnung besichtigen, das ist in der Regel nur dann der Fall wenn der Schuldner hofft einen höheren Preis zu erziehlen.

      Sollte es aufgrund hoffnungsloser Überschuldung für den Schuldner egal sein wird er dich nicht in die Wohnung lassen.

      Für den Verkäufer sollte es eigentlich immer wichtig sein das sein Eigentum nicht verschleudert wird. Dafür braucht er Bieter und keine Gutmenschen die das nicht machen würden. Ihr schadet den sicher bedauernswerten Besitzern deutlich mehr mit eurer Ansicht als der gierige der günstig kaufen möchte.

      Die Schuld warum ein Gegenstand jedweder Art versteigert wird liegt ja nicht bei dem der es kauft.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:10:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.492 von plotz am 22.03.08 12:42:01Der Gutachter darf und muß die Wohnung besichtigen.

      Sorry, aber das stimmt nicht. Der Gutachter hat keinerlei Recht die Wohnung zu betreten. Er wird aber im Gutachten darauf hinweise ob er reindurfte oder nicht. Wenn nicht wird er dafür, in der Regel, einen Sicherheitsabschlag (z.B. 10%) im Verkehrswert ausweisen.

      Beim Rest bin ich voll bei Dir.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:12:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.492 von plotz am 22.03.08 12:42:01Dachte, dass hierdurch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des MIETERS nicht beachtet werden würde. (Ich rede nicht vom Schuldner)

      Ein Besichtigungsrecht für Interessenten stelle ich mir auch interessant vor, wenn der Vermieter keine Zustimmung erteilt und der Mieter sich weigert fremde Leute in seine Wohnung zu lassen bzw. gar nicht greifbar ist, weil er nicht anzutreffen ist.

      Die Frage lässt sich jedoch leicht beantworten - einfach ins Gutachten schauen und sich bewusst sein, dass es jetzt nicht mehr so aussehen muss, wie damals vorgefunden.

      Mir ist aufgefallen, dass wohl auch ein weiterer Punkt in meinem Posting nicht ganz stimmen dürfte. Der neue Eigentümer hat kein generelles "Sonderkündigungsrecht" nach einer ZV - ich glaube, dass er nur ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der Eigennutzung hat (dies jedoch auch erst seit 2007/2006)
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:37:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.550 von CuB4 am 22.03.08 13:12:41Grüß Euch,

      warum bedient man sich nicht eines Rechtsbeistandes, der sich mit der komplexen Materie auskennt? Sollte sicherer sein, als die Meinungsvielfalt in diesem Forum.

      Ich hoffe es fühlt sich keiner auf den Schlips getreten. Ist nicht meine Absicht.

      Gruß kowallski
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:37:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.471 von Substanzfritze am 22.03.08 12:30:41Gut, ist mir neu gewesen, dass das volle BGB-Programm noch geprüft werden muss. Dann stellt ein bestehendes Mietverhältnis tatsächlich ein Problem für den Erwerber dar!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:02:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.257 von RisingPower am 22.03.08 11:10:26Außer deinen pseudomoralischen Ergüssen kannst du sicherlich sagen was stattdessen mit der Immobilie gemacht werden soll.

      Alternative zum Verkauf an Interessenten?



      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:04:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.257 von RisingPower am 22.03.08 11:10:26ums verrecken würde ich nie in einem haus / wohnung wohnen wo das elend, die traurigkeit, die pure existenzangst eingezogen ist....

      Das sind Vermutungen. Die Möglichkeit, daß jemand über seine Verhältnisse gelebt hat und jetzt einen Schnitt machen muß, daran denkst du nichtmal :keks:



      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:04:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.672 von A_Sosa am 22.03.08 14:02:52lapp mich nicht voll!
      zock weiter arme schweine ab...
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:06:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.676 von A_Sosa am 22.03.08 14:04:19selbst wenn es so ist...
      dann zieht er wenigstens die richtigen ab!
      und was "heißt über eine verhältnisse"...

      es ja in der tat nicht schwer, auf grund der kriminellen politik und dem psydo - verhalten der banken wie du sagst über seine verhältnisse zu leben...

      und nun kauf weiter immobilien von leuten die von einem glücklichen leben geträumt haben!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:08:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.681 von RisingPower am 22.03.08 14:04:52Keine Antwort ist auch eine Antwort.

      Dein Betroffenheitsgewinsel ist zu kurzsichtig wie du unschwer erkennen kannst.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:11:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.690 von RisingPower am 22.03.08 14:06:50es ja in der tat nicht schwer, auf grund der kriminellen politik und dem psydo - verhalten der banken wie du sagst über seine verhältnisse zu leben...

      Das ist was anderes. Aber dafür kann der potentielle Käufer nichts. Vielmehr ist er dazu genötigt über Zwangsversteigerungen an seine eigene Immobilie zu kommen.

      Und wie stattdessen mit solchen Immobilien zu verfahren ist kannst du auch nicht sagen.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:13:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.698 von A_Sosa am 22.03.08 14:08:45@ A_Sosa,
      laß es, der Typ lebt abseits der Realität in einer linken Wunschwelt - wie leider so viele in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:14:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.698 von A_Sosa am 22.03.08 14:08:45ja ja ja ....
      was soll ich dazu sagen!

      banken verkaufen ihre kredite nur des profites wegen.
      wie soll man sich dagegen wehren...
      wenn unsereins vor die hunde geht, wird dem vorstand die zulage erhöht...


      wenn einer, der selbst sich mehr geleistet hat als er kann, dann ist es trotzdem mehr als legitim wenn er alles tut wenigstens zu retten was zu retten ist...

      das gerede über "seine verhältnisse", ist derart arm...
      wenn du kinder hast, dann begründe mal was es bedeutet die 100 euro für die klassenfahrt nicht zu haben, nur weil die butter gekauft werden muss!

      ....
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:18:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.713 von AlterMann am 22.03.08 14:13:401a-!!!

      da kann ich dir nur recht geben...


      nicht umsonst haben wir im vergleich zu den rotzigen neo-liberalen von den grotesken rechten sprich cdu / csu gar nicht zu reden extrem mitgliederzuwachs... und das mit recht ...!


      und nun alter mann... deine zeit war - die neue zeit wir kommen ...
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:27:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo
      Ihr scheint ja das Gewissen Deutschlands zu sein,

      Aktien z.B von Bear Stearns Aktionären zu kaufen die gerade zu 2€
      geworfen wurden, würde auch jeder kaufen, wenn man denkt die steigen noch mal um 50%.

      Aber da ist es halt anonym, man kennt die arme Sau ja nicht die dann von eigenem Haus auf Hartz 4 umsteigt.

      Wie war das mit dem Glashaus und den Steinen??

      Trotz allem würde ich mich mal schlau machen, in welchem Umfang man Verträge bei einer Versteigerung mit übernimmt.

      Versteigerungen sind ein Teil der Marktwirtschaft, und in USA finden sie noch nicht einmal mehr Käufer für die vielen Holzhütten.
      Über 200.000 sollten es im Januar gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:30:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.758 von didi58 am 22.03.08 14:27:50Aber da ist es halt anonym, man kennt die arme Sau ja nicht die dann von eigenem Haus auf Hartz 4 umsteigt.


      dito!

      aber das begreifen ja die ochsen nicht...

      hauptsache kaufen ... und wenn sie damit verlust machen egal...
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:33:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.717 von RisingPower am 22.03.08 14:14:07ja ja ja ....
      was soll ich dazu sagen!



      Wenn du nichts zu sagen hast eben gar nichts. Aber man kann den Bogen auch thematisch überspannen, Banken Butter, Klassenfahrten.

      Ich habe dir eine Frage gestellt die ohne weiteres zu beantworten wäre.

      In #26 hast du dich als Mitglied der Linkspartei geoutet. Dann kann man deine Sichtweise natürlich verstehen. Und natürlich glaubst du auch alles was Oskar dir erzählt. Nur - Sachzwänge holen früher oder später jeden Traumtänzer ein.

      Soziale Politik der Linkspartei? Naja, was die in Berlin machen ist eher ein Armutszeugnis. Den Preis für ein Busticket für Bedürftige um 63% erhöhen. Kann man nicht woanders sparen?


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:35:05
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.758 von didi58 am 22.03.08 14:27:50Normal nicht. Wer hat die denn gezwungen zu verkaufen? Wer hat denen gesagt sie sollen Aktien kaufen. Alles eine freie Entscheidung.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:36:24
      Beitrag Nr. 31 ()
      Trotz allem würde ich mich mal schlau machen, in welchem Umfang man Verträge bei einer Versteigerung mit übernimmt.

      Ok, dann gebe ich mal noch den ultimativen Hinweis für alle ZV-Interessierten: http://forum.jurathek.de/index.php
      Dort auf das Zwangsversteigerungsforum gehen. Ist das mit großem Abstand beste in Deutschland. Da sind auch einige Rechtspfleger (das sind die, welche eine ZV leiten) vertreten und helfen bei Fragen.

      Weiterhin werden da viele aktuelle Fälle, mit zum Teil ähnlichen Problemen, ausführlich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:38:36
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.785 von A_Sosa am 22.03.08 14:33:14la la la la

      dann kauf dir doch immos von arme typen... die nur etwas sicherheit für sich und ihre kinder haben wollten!

      lies jeden samstag den zwangsversteigerungskalender in deiner tz...
      nur hör hauf den gescheiden zu spielen!

      wenn du damit leben kannst, mit dem größtenteils ungewollten versagen von menschen wie du und ich zu leben, dann freu dich einen schnapp gemacht zu haben!

      ich kann es eh nicht ändern....

      aber geil dich nicht an busfahrtikets auf, wenn das autofahren praktisch unbezahlbar ist!

      ohne zweifel LINKS kann dieses verkommene system retten, der rest des gexox bestimmt nicht ----
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:44:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.792 von AlterMann am 22.03.08 14:36:24heul... ja die armen rechtspfleger ....
      was für einen schweren job die haben ...

      mach was du willst, kauf dir die 10. wertlose immobilie... scheinst dich ja auszukennen...

      nur anscheinend lebst du eh nur in geiz... raffsucht scheint dein credo zu sein...

      was machst du eigentlich mit deinem guthaben ...

      denk mal nach, wie viele es gibt, die nicht mal wissen wie sie ihren kinder erklären müssen das die scheibe brot in der kommenden wochen noch dünner wird ... egal--- erzähl weiter ....

      und als alter mann ... wem interessierts am ende ....
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:46:49
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.802 von RisingPower am 22.03.08 14:38:36Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du das mit den Bustickets verstanden hast.

      Und wer für den hohen Benzinpreis verantwortlich ist, naja der CDU kann man das schwer in die Schuhe schieben.

      Und wie du darauf kommst ich würde mit Konkursmasse spekulieren ist mir nicht ersichtlich.

      Sozialismus funktioniert nicht. Aber Globalisierung.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:48:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.834 von A_Sosa am 22.03.08 14:46:49Sozialismus funktioniert nicht. Aber Globalisierung.


      Na dann wenn du tatsächlich daran glaubst ...

      Weiß ich bescheid ... ohne Worte!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:50:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.788 von A_Sosa am 22.03.08 14:35:05Es ist nun einmal so, dass viele Leute (95%) Geld aufnehmen um Häuser zu kaufen und haben damit eine u.U. fragwürdige Sicherheit (Reparaturstau, nicht sichtbare Mängel usw.)
      Dann sind da noch die Leute die das gleiche mit Aktien machen, nämlich finanzieren und das sind nicht wenig.
      Arbeitsplatzverlust, Scheidung, und die Welt sieht auf einen Schlag anders aus.

      Dann noch so eine Aktion wie mit Bear Stearns

      GAME OVER

      Trotz allem Allen ein schönes weisses Osterfest
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:51:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.852 von didi58 am 22.03.08 14:50:06exakt!
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 14:58:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.852 von didi58 am 22.03.08 14:50:06Wer Aktien auf Kredit kauft hebelt sein Eigenkapital mit der Absicht große Gewinne einzufahren. Wer damit auf die Nase fällt braucht die Verantwortung nicht von sich zu schieben. Und wenn dann noch die eigene Familie unter diesen Spekulationsgelüsten leidet ist es umso unverantwortlicher von dieser Person so mit dem Geld umzugehen.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 15:04:28
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.880 von A_Sosa am 22.03.08 14:58:38Das ist mit einem Haus nicht viel anders.
      Die wenigsten sind Baufachleute und eine normale Finanzierung läuft zwischen 20 und 30 Jahren.
      Da ist auch die Familie beteiligt wenns in die Hose geht warum auch immer.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 15:15:45
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.899 von didi58 am 22.03.08 15:04:28Ich sehe einen Unterschied darin, ob man ein Eigenheim finanziert und die Familie wohnt auch darin oder ob Papa sein Vermögen + negatives Eigenkapital an der Börse verzockt.

      Das eine ist ein Risiko was man einfach nicht eingeht wenn man Familie hat. Das andere ist eben der Kauf eines Eigenheims.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 15:41:55
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.772 von RisingPower am 22.03.08 14:30:51Komm unter der Brücke weg. Der Staat hilft Dir. Selten so einen Mist gelesen wie das was Du von Dir gibst.

      Wo soll der Unterschied sein ob einer aus Geldnot oder wegen einer Scheidung sein Haus über einen Makler oder sogar Ebay verkauft ?
      Und hier halt die Zwangsversteigerung.

      Wichtig ist das es einen Käufer gibt und kein Mensch muß auch nur ansatzweise ein schlechtes Gewissen haben sowas zu kaufen.

      Im gegenteil, hilft er doch 2 Parteien.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 15:52:29
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.932 von A_Sosa am 22.03.08 15:15:45Das eine ist ein Risiko was man einfach nicht eingeht wenn man Familie hat. Das andere ist eben der Kauf eines Eigenheims.

      Die ganze Sache kann man aber auch noch von einer ganz anderen Seite aus betrachten:
      Der Kauf eines EFH ist, in den allermeisten Fällen, Konsum!
      Die Akieninvestition oder ein Mietshauskauf dagegen ist, zumeist (hoffentlich), eine langfristige Investition.

      Wenn die EFH erst gekauft werden wenn mindestens 50% EK angespart ist, wird es praktisch so gut wie keine ZV mehr geben. In der ZV landen, in der Regel, die verdammt hoch finazierten Objekte, sowohl aus Eigennutzung, wie auch Investobjekte mit starker Hebelfinzierungen. Bei >50% EK dagegen,wird man das Objekt in den allermeisten Fällen freihändig verkaufen können und so ein hohe Überschuldung vermeiden können.

      Die Schuld ist also weder bei den Banken noch bei den ZV-Erwerbern zu suchen. Der Familienvater, der nicht rechnen konnte oder wollte ist der Hauptschuldige, oder im anderen Fall, der zu gierige Investor.

      Aber wenn wir erst RisingPowers Kommunismus haben wird das alles ganz anders, "Häuser umsonst für alle" wird dann die Parole lauten. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 15:58:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.708.009 von AlterMann am 22.03.08 15:52:29Hast Du sicher recht mit, leider gibt es aber auch bedauernswerte Einzelfälle wo es anders gelaufen ist.

      Der Verkäufer kann einem ja auch leid tun, nur gibt es einfach keinen Grund sowas nicht zu kaufen.
      Ob schuldhaft oder nicht spielt dabei einfach keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 16:05:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      @rising

      du bist immer noch die antwort schuldig geblieben, was mit der immobilie der überschuldeten leute passieren soll. :rolleyes:

      zumal es sich hier ja scheinbar "nur" um ein rediteobjekt gehandelt hat (eigentumswohnung, die langfristig vermietet ist).

      ich lausche gespannt deinem vorschlag....
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 16:38:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.708.031 von plotz am 22.03.08 15:58:38.. leider gibt es aber auch bedauernswerte Einzelfälle wo es anders gelaufen ist.

      Stimmt auch wieder, also bitte meine Ausführung nicht als Verallgemeinerung ansehen, sondern eher als Denkanstoß für angehende EFH-Finanzierer.
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 00:20:25
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.621 von DerStrohmann am 22.03.08 13:37:58Gut, ist mir neu gewesen, dass das volle BGB-Programm noch geprüft werden muss. Dann stellt ein bestehendes Mietverhältnis tatsächlich ein Problem für den Erwerber dar!

      @Strohmann: Also, das macht gar nix, geht sogar vielen Anwälten so.
      Und Du hast ja Recht. Der Blick in 57a ZVG sagt zunächst was anderes... Insolvenzrecht eben.

      Ganz aktuell: VIII ZR 254/06 (copy&google = BGH, im Januar, steht im Netz)

      greets
      Avatar
      schrieb am 25.03.08 15:18:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.442 von CuB4 am 22.03.08 12:15:31"Traue dem Gerichtsgutachten NICHT. Das Gerichtsgutachten soll dem Schuldner und dem Gläuber ein möglichst hohes Verwertungsresultat bringen. Wenn es falsch ist hast Du nur im seltensten Fall die Möglichkeit hier Schadensersatz zu fordern."

      1000% richtig!!!

      Meine Meinung: Traue niemals ein Gutachten, das man entweder nicht selbst gefälscht oder in Auftrag gegeben und eigenhändig bezahlt hat.


      Die Geschichte von "günstig" in der ZV ist i.d.R. ein Märchen

      99,99999% richtig.

      Schnäppchen gibt es insofern dann doch, als dass man eine vermietete Wohnung bei einer Zwangsversteigerun ca. 30% unter dem Marktwert einer bezugsfreien Immobilie erwerben kann. DAS ist allerdings aber auch auf dem freien Markt zu bewerkstelligen. Insofern ist eine ZVG nun nicht der Königsweg zum Glück und Wohlstadn mittels Immobilienbesitz. Vorallem, die Banke wären ja nun mehr als blöd die Grundbesitze auf den Versteigerungen mutwikllig zu verschleudern, da sie ja sonst idR. zum großen Teil auif den Restschulden der bankrotten Gläubiger sitzen bleiben würden.


      @#3 von RisingPower

      Wer sich nicht der Gefahr aussetzen will ins Schuldenelend zu stürzen, der sollte generell nicht einen einzigen Euro Kredit aufnehmen, oder? Man kann überhaupt wesentlich besser als sozial Schwacher gänzlich ohne Pump durch's Leben kommen, da Zins und Tilngung die eh für dieses Klientel drückenden monatlichen Fixkosten(Miete, Strom, Versicherungen, usw.) sowieso noch weiter in die Höhe treiben. Mit Schulden löst man nämlich keine Probleme, sondern verschiebt sie nur weiter in die Zukunft. Und dann kommt es meistens auch doch doppelt dick.

      ---
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 13:01:56
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.720.035 von Harry_Schotter am 25.03.08 15:18:29ich habe mal einen Rechtspfleger gefragt ... die Gutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet mit festen Stundensätzen je nach Qualifikation des Gutachters, er nannte als üblichen Preis um die 2.000 EUR (was mir aber relativ hoch vorkommt)

      Die Gutachten sind prinzipiell schon ok ... das Problem ist, dass die Gutachter nach bestimmten Standards vorgehen müssen. Die Vervielfältiger liegen daher meistens zwischen 15 und 20 und das Leerstandsrisiko wird mit 2 bis 4 % berücksichtigt. Dies geht natürlich oft an den Realitäten vorbei.

      Ich denke das die Preise in ZV häufig ein STück niedriger sind als am freien Markt, zumindest wenn man nicht auf die offensichtlich attraktiven Objekte schaut, sondern sich die grauen Mäuse anschaut, die die meisten links liegen lassen.
      Avatar
      schrieb am 31.03.08 11:34:33
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.932 von A_Sosa am 22.03.08 15:15:45auch eine hochfinanzierte Immobilie basiert auf der Annahme, über den Wertzuwachs eine gigantische Rendite bezogen auf das Eigenkapital zu erwirtschaften, hat ja auch so Jahrzehnte funktioniert. Der Punkt ist einfach das man Aktien als riskant und Immobilien als sicher definiert, das stimmt aber einfach nicht, die Mietwohnung ,deren Miete bei hartz4, Sozialhilfe, Wohngeld im Falle fehlenden Einkommens zu halten ist ,ist einfach sicherer.
      Mit wenig EK unter den Hammer gekommene Immobilien, zerlegen neben dem Drama an sich das wenige Kapital des Käufers, hätte er dieses einfach in Investmentfonds angelegt, ein zusätzlicher Puffer gewesen wäre.
      Bei jeder anderen Investition wird risikoaufklärung betrieben;
      man muss einem Immo. Käufer mit wenig Eigenkapital, knallhart sagen , dass der 30jährigen Verpflichtung die er eingeht, auf seiner Seite vielleicht ein Job mit 1Monat kündigungsfrist gegenübersteht, und was im Ernstfall passiert,nämlich der Verlust seines Eigenkapitals + überbleibende Schulden.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 09:52:03
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.706.861 von Baiyoke am 22.03.08 05:49:40Hier mal meine Antwort aus einem alten thread:

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 26.441.300 im neuen Fenster öffnen von Alvi am 23.12.06 20:49:15

      @Alvi,
      wenn Du noch nie eine Wohnung oder ein Haus ersteigert hast, wäre es ratsam, sich über die Fallstricke zu erkundigen - die Dir Rendite und Gewinn verhageln können.
      Alteigentümer wohnt selbst noch im Haus /We - schlecht!
      Wie kriegst Du Ihn raus? Mit dem Zuschlag kriegst Du zwar automatisch einen Räumungsbefehl, aber - Du zahlst den Gerichtsvollzieher, Du streckst die Räumungskosten vor (ca. 500Euro pro Zimmer), Du trägst die Lagerkosten für seine Möbel (6 Monate).
      Ist der Alteigentümer krank und alt - schlecht. Das Gericht wird Ihm Räumungsaufschub gewähren, droht er vielleicht mit Selbstmord - schlecht, kostet Dich ca. ein Jahr.
      Ist er vielleicht böse, das Du sein schönes Haus/WE nun hast? Pech wenn er es in einem Zustand hinterläßt, der Dich zwingt, eine komplette Renovierung zu bezahlen.
      Habe selbst ein Haus ersteigert und nur einen Monat gezittert, daß die Alteigentümer ausziehen - in diesem Monat habe ich einige Dinge über die Rechtslage erfahren, die mich im Nachhinein nur sagen lassen - Glück gehabt.

      Gruß,
      C.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 14:54:37
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.785.674 von Cornelius am 02.04.08 09:52:03@Conelius

      Ja! :)


      @Donald

      Eben. Bei 2000 Euro für ein paar Stunden Arbeit möchte man es sich vor Gericht halt nicht mit den meist immer gleichen Akteuren(Gläubigerbanken) halt nicht mit zu niedrigen Vverkehrswerten verderben.


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      Brauche rat bei einer Zwangsversteigerung