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    Unterschied zwischen Steuerabzug vom monatl. Gehalt und der Jahrestabelle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.08 22:12:30 von
    neuester Beitrag 29.05.08 22:18:59 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.141.009
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      schrieb am 05.05.08 22:12:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kann mir jemand kurz eine Erklärung geben, warum der Gesamtbetrag der über das Jahr abgezogenen Steuern durch den Arbeitgeber geringer ist, als der in der Jahrestabelle angezeigte Betrag?

      Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Vater Staat erst mehr nimmt und dann bei Steuererklärung evtrl. wieder was zurück gibt.
      Wäre ja auch logisch. Habe aber den Fall, dass lt. Jahreslohnsteuerbescheinigung weniger einbehalten wurde als lt. Tabelle für 2007 gezahlt werden müsste. Es gibt keine anderen Einkünfte und das Kind wirkt sich doch nur beim Soli aus, oder?
      danke für eure Ideen, Ari
      Avatar
      schrieb am 05.05.08 22:41:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sind auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen gewesen?
      Avatar
      schrieb am 05.05.08 23:01:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es kann sich übrigens nur etwas auf den "Soli" auswirken, was sich auf die Einkommensteuer ausgewirkt hat.
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 12:58:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.033.006 von DerStrohmann am 05.05.08 23:01:03"Es kann sich übrigens nur etwas auf den "Soli" auswirken, was sich auf die Einkommensteuer ausgewirkt hat."

      Das Kind wirkt sich bei der Lohnabrechnung zwar beim Soli aus, aber nicht bei der Einkommensteuer. Das stimmt schon, was aridistan da sagt.
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 15:40:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.036.342 von TokioBill am 06.05.08 12:58:50Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Arbeitgebende wird auf der Lohnsteuerkarte jeder Kinderfreibetrag von 1.824 Euro mit dem Zähler 0,5 und jeder Kinderfreibetrag von 3.648 Euro mit dem Zähler 1 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hingegen nicht mehr berücksichtigt.

      Aha, ist das geändert worden? Der Soli wird doch von der ESt berechnet.

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      schrieb am 06.05.08 18:00:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      nein keine Freibeträge oder sonstiges.
      Deshalb bin ich ja so verwirrt, dass der AG weniger übers Jahr abzieht als lt. Tabelle abgezogen werden müsste. Ergibt für mich keinen Sinn.
      Da AG aber großer deutscher Autokonzern ist, denke ich mal, dass die es doch schon richtig machen.
      Ari
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 18:21:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.037.875 von DerStrohmann am 06.05.08 15:40:43@Strohmann (#5)

      Erstens weiss ich nicht, wo du dein Zitat herhast, weil du keine Quelle angegeben hast und zweitens steht in dem Zitat genau das, was ich gesagt habe:
      Kinder werden beim Soli berücksichtigt, aber nicht bei der Lohnsteuer.
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 18:25:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.039.747 von TokioBill am 06.05.08 18:21:44Wikipedia. Ich hatte gefragt, seit wann dem so ist. Soli wird von der ESt berechnet. Bekomme ich eine Antwort oder wird das jetzt ewig wiederholt?
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 18:42:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.039.773 von DerStrohmann am 06.05.08 18:25:10Jetzt bleib mal ganz ruhig.

      Seit wann Kinder beim Soli berücksichtigt werden, kann ich dir nicht sagen, weil das seit vielen Jahren schon immer so war.
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 20:42:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.032.693 von aridistan am 05.05.08 22:12:30Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du mit Hilfe der Einkommensteuer-Grundtabelle die für Dein Brutto-Einkommen zu zahlende Steuer ermittelt.
      Die Abweichung ist damit bereits erklärt: Die Einkommensteuer-Grundtabelle führt die "zu versteuernden Einkünfte" auf, die idR. geringer als das Brutto-Einkommen sind.
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 23:08:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      das "zu versteuernde Einkommen", um genau zu sein...
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 20:39:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.041.007 von o_mar am 06.05.08 20:42:34Hi, ja dies ist aber das Problem, lt. Grundtabelle sprich "zu V.Einkommen" ist die zu zahlende Steuer höher als die, welche vom Lohn im gesamten Jahr schon abgezogen wurde. Das FA hat sich also zu wenig geholt, um es mal platt auszudrücken, als es eigentlich lt. Tabelle bekommen würde.
      Sprich, ich wäre ja blöd die Steuererklärung zu machen, da keine weiteren absetzbaren Posten vorhanden sind.
      Wieso dies also? Die Tabellen sind doch so gestaltet, dass ich übers Jahr als normaler AN, ohne irgendwelche besonderen Extras, eigentlich etwas mehr ans FA zahle und dies mit der Erklärung am Jahresende zurückbekomme. Oder sehe ich dies falsch?
      Ari
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 20:57:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.050.040 von aridistan am 07.05.08 20:39:15Junge, Junge.... sollen wir dir jetzt die Systematik des dt. Einkommensteuerrechts erklären, oder was? Brutto ist nicht Netto.. hast du noch nie eine Steuererklärung gemacht???
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 08:49:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi aridistan,

      ich denke man könnte dir nur helfen, wenn du die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung angeben würdest, um nachzuprüfen, ob du tatsächlich aus der richtigen Tabelle mit der richtigen Bemessungsgrundlage abgelesen hast.
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 08:52:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.050.200 von DerStrohmann am 07.05.08 20:57:40Dein Brutto-Einkommen wird durch allerlei Freibeträge (z.B. Werbungskosten-Pauschbetrag), etc. reduziert. So ergibt sich das unter dem Brutto-Einkommen liegende zu versteuernde Einkommen. Dein Arbeitgeber berücksichtigt dies bereits beim unterjährigen Steuerabzug - in der hierfür genutzten Software sind entsprechende Werte hinterlegt.

      Tipp: Einfach mal googlen oder für wenig Geld etwas Fachliteratur (z.B. Konz) erwerben...
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 09:44:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.069.790 von o_mar am 10.05.08 08:52:16Mir brauchst du das nicht zu erzählen. aridistan ist dein Ansprechpartner. Übrigens sind auch die Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben z.T. abzugsfähig. Das allein macht schon viel aus, hier kommen noch Kinderfreibeträge etc. dazu. Brutto ist nicht Netto, wie gesagt. Aber das sollte eigentlich jeder AN halbwegs kapiert haben, wenn er nicht zum ersten Mal in seinem Leben eine Erklärung erstellt.
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 22:18:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.041.007 von o_mar am 06.05.08 20:42:34hi,
      das ist ja das Problem, es ist genau umgekehrt passiert.
      Die tabelle sagt mehr Abzug als vom lohn abgezogen wurde.
      wieso??
      ari


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