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    Mutter ist im 58+ Programm und Sohn berufstätig / Was nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.08 20:40:22 von
    neuester Beitrag 05.06.08 17:24:36 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.141.799
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      schrieb am 04.06.08 20:40:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Bekannte von mir hat bei diesem 58+ Programm mitgemacht, welches mit Hartz4 gleichzusetzen ist. Ihr Sohn war arbeitslos und ist nun wieder berufstätig. Ändert sich nun was an ihrem Einkommen, wird das Gehalt des Sohnes angerechnet, bzw. bekommt sie nun mehr oder weniger vom Arbeitsamt? Beide leben in einer Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft. Der Sohn wohnt bei der Mutter zur Miete. Ich würde der Frau gerne helfen, vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus. Bei dem Arbeitsamt möchte sie sich nicht informieren, da sie bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht hatte. :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 20:43:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wird langsam Zeit, auszuziehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 20:52:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.239.797 von motorradfahrer am 04.06.08 20:40:2258+ kenne ich nicht, bei Arsch IV wird das Gehalt ihres Sohnes voll angerechnet so das Sie evtl. gar nix mehr bekommt....
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 20:54:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.239.921 von Salamitaktik am 04.06.08 20:52:44Ist doch eh alles egal, wenn wir demnächst alle radioaktiv verseucht sind :p
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 22:19:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.239.797 von motorradfahrer am 04.06.08 20:40:221. Hartz IV heißt das Gesetz. Das schließt Leistungen nach dem SGB III (z.B. ALG I) und Leistungen nach dem SGB II (z.B. ALG II) ein.
      2. Erhält sie ALG II ?
      3. Erhielt der Sohn ALG II oder ALG I?
      4. M.E. kann sie nicht mit dem Sohn in einer BG leben, wenn er ordentlich Miete bezahlt und somit die Mutter von ihm Einnahmen bezieht.
      5. Wenn sie in einer BG zusammen veranlagt werden, muss er , sofern er ALG II bezog, die Arbeitsaufnahme dem Sozialamt melden, damit keine Überzahlung erfolgt und er sich möglicherweise wegen zu Unrecht bezogener Sozialleistungen strafbar macht.

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      schrieb am 04.06.08 22:35:26
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:10:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.240.803 von DerStrohmann am 04.06.08 22:35:26Ungeachtet dessen ob du recht hast, dein Tonfall ist völlig daneben, wir sind hier nicht im Ghetto.
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:19:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.240.803 von DerStrohmann am 04.06.08 22:35:26Du bist ja ein Lustiger!
      1) Seit dem 1. Januar 2005 ist das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft, auch Hartz IV genannt!
      2)Ich schrieb bereits SGB II bzw. III - Sozialgesetzbuch II bzw III!
      3) Mach`s doch nicht so kompliziert für die Laien! Die Paragraphen brauchst Du nicht zitieren. Praktische Info hätte doch gereicht.
      4) Trink mal Nervenruh - dann hast Du vielleicht weniger Ausraster...
      5) Ich hoffe, dass nicht alle Fachleute so aggressiv sind, dann hätte die arme Frau auch etwas mehr Vertrauen in eine sachliche Beratung der Fachstelle/Sozialamt oder Arbeitsamt
      6)Ich würde der Dame raten, sich über § 65 Abs. 4 SGB II beraten zu lassen (Alg II unter erleichterten Bedingungen). Es sei denn, der Antrag besteht erst seit 1.1.2008 und wäre ein Neuantrag..
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:34:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.033 von DJSchnack am 04.06.08 23:10:54Ich habe ihn gemeldet.
      Ich lasse mich nicht gern anpöbeln - erst recht nicht in einem öffentlichen Thread und dazu schriftlich.
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:40:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.126 von sonnenenergie am 04.06.08 23:34:08Austeilen, aber nicht einstecken können - typisches Luschen-Verhalten.
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:52:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.033 von DJSchnack am 04.06.08 23:10:54:laugh:

      Ne, aber der hier :laugh:


      http://www.youtube.com/watch?v=EOnPJegjUts


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:57:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.239.797 von motorradfahrer am 04.06.08 20:40:22www.alg-2.info/info/normal/060301-aeltere_erwerbslose.pdf

      In diesem Link steht etwas über ALG II unter erleichterten Bedingungen drin. Hat die Betroffene möglicherweise bereits den Antrag gestellt? Wenn Du schreibst " hat bei diesem 58+ Programm mitgemacht", so klingt das für mich, als habe sie in einem Eingliederungsprogramm für ältere Arbeitssuchende kurzfristig mitgewirkt . Das was ich meine , bedeutet, dass sie sich dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr zur Verfügung stellen muss.
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 23:59:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.182 von A_Sosa am 04.06.08 23:52:33Wenn ich jemanden bevormundend verbessere, wenn er Hartz4 statt Hartz IV schreibt, bin ich ein arroganter Pinsel. Wenn ich dann auch noch fachlich falschen Schwachsinn absondere, bin ich ein Idiot.
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 00:01:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.201 von sonnenenergie am 04.06.08 23:57:50Danach hatte motorradfahrer überhaupt nicht gefragt! Ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, die zur Anrechnung der Einkünfte des Sohnes verpflichtet, ist die einzige Frage hier!
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 00:36:10
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 01:11:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Weil der Beitrag gelöscht wurde, hier nochmal die einzig relevante Information, die dem Threaderöffner weiterhilft:

      Nach § 7 III Nr. 2 SGB II ist das Alter des Sohnes entscheidend. Über 25: Bedarfsgemeinschaft (-), unter 25: BG (+)

      Nichts zu danken. Gern geschehen.
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 17:24:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.240.680 von sonnenenergie am 04.06.08 22:19:44Der Sohn war vorher ALG 2 Bezieher und zahlt ca. 300 Euro Miete. Seinen neuen Job hat er dem Arbeitsamt gemeldet, die Stelle hatte er auch durch das Arbeitsamt vermittelt bekommen. Bescheid hat er jedoch noch nicht bekommen. Brutto wird er so 1600 haben.

      In diesem 58+ Programm ist die Frau seit einem Jahr und steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Der Sohn ist 30 Jahre alt.


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