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    Anlage AUS EST-Erklärung - Wo eintragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.08 21:32:22 von
    neuester Beitrag 11.06.08 08:51:50 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 06.06.08 21:32:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bei der Jahresbescheinigung der EBASE sind bei mehreren Fonds
      ausländische Steuern ausgewiesen.

      Das steht dann auf der Jahresbescheinigung so da:

      Ausl. Steuern (Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gemäß der
      Anleitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20)

      ausgewiesen sind hier z. B. 4,06 €

      Mein Problem: Ich benutze die Steuersparerklärung-Software. Bis
      jetzt war alles sonnenklar, aber ich weiß einfach nicht, wo ich
      diese ausländischen Steuern wie diese 4,06 € eintragen muss.
      Die STEUERSPARERKLÄRUNG bietet hier unter dem Formular AUS
      zwei Möglichkeiten an:

      1) Zeilen 12 und 18: Ausländische Steuern zu den Zeilen 6


      2) Zeilen 13 und 18: Ausländische Steuern zu den Zeilen 7

      Wo soll ich nun diese 4,06 € eintragen? Woher weiß ich, ob ich
      diese 4,06 € entweder bei 1. oder 2. eintragen soll??

      Wäre echt dankbar, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte!
      Avatar
      schrieb am 07.06.08 06:17:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich muss noch etwas korrigieren:

      Es heißt richtig:

      1) Zeilen 12 und 18: Ausländische Steuern zu den Zeilen 6 und 8


      2) Zeilen 13 und 18: Ausländische Steuern zu den Zeilen 7 und 9


      Ich bin jetzt schon so weit gekommen, dass ich die 4,06 € in 2.
      eintragen muss, da in Zeile 9 Einnahmen ausgewiesen sind und in
      den Zeilen 6, 7 und 8 jeweils 0,00 € steht. Also läßt mich die
      Software auch zwingend nur bei 2. eintragen. (Eben Zeilen 7 und 9)

      Jetzt aber ein weiteres Problem:
      Was ist, wenn bei Anlage AUS bei einem FONDS sowohl in Zeile 8 als
      auch in Zeile 9 Einnahmen ausgewiesen sind???

      Wo soll ich dann die ausländischen Steuern eintragen?
      Zu Erstens oder zu Zweitens?

      Ganz konkret steht auf der jahresbescheinigung Anlage AUS:
      (ich weiß, es sind nur Peanuts, aber ich muss es doch angeben)

      Zinsen und andere Erträge inl. Sonderverm.
      eintragen in Zeile 8 Anlage AUS: 0,70 €

      Dividenden und ähnl. Ertr. aus inl. Sonderverm.
      eintragen in Zeile 9 Anlage AUS: 0,07 €

      Ausl. Steuern (Wahlrecht Anr. oder Abzug gemäß Anleitung
      Anl. AUS zu den Zeilen 4 bis 20) 0,14 €



      Soll ich die 0,14 € also zu erstens (ausl. Steuern Zeile 6 und 8)
      oder in zweitens (ausl. Steuern Zeile 7 und 9) eintragen? Oder
      sowohl als auch?

      Jetzt steh ich aber echt auf den Schlauch!
      Avatar
      schrieb am 07.06.08 13:46:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hast du schon etwas rausgefunden? Weil ich vor dem gleichen Problem stehe mit dem Aus. Steuern.

      Ich habe 2 Felder in der Jahresbescheinigung mit diesem Fall.

      1:
      Zeile 6: 53,02€
      Zeile 7 : 6,63€
      Aus. Steuern: 2,26€

      2:
      Zeile 6: 45,18€
      Zeile 7 : 24,04€
      Aus. Steuern: 15,05€

      Habe jetzt mal im Forum von der Steuersparerklärung nachgefragt.
      Avatar
      schrieb am 07.06.08 20:41:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.260.501 von powerschwabe am 07.06.08 13:46:37Ich warte genau wie du auf Aufklärung!

      Speziell zu deinem Fall:
      Du hast Einnahmen in den Zeilen 6 und 7, in den Zeilen 8 und 9 hast
      du folglich wohl 0,00 € stehen.

      Irgendwo in der STEUERSPARERKLÄRUNG hab ich gelesen, dass man Fonds
      unter AUS nur dann angeben muss, entweder wenn ausländischen
      Steuern ausgewiesen sind oder wenn Beträge zu den Zeilen 8 und 9
      erfasst wurden. Hier der Wortlaut:

      Wählen Sie »Investmentfonds«, wenn Sie Angaben zu einem Fonds erfassen möchten oder wenn Beträge zu den Zeilen 8 oder 9 der Anlage AUS bescheinigt wurden.
      Falls keine ausländische Steuer bescheinigt wurde, müssen Sie die Angaben zu diesem Land/Fonds nicht gesondert erfassen, selbst wenn das Institut diese Beträge unter »Ausländische Einkünfte und Steuern (Anl. AUS)« ausgewiesen hat!


      Das würde dann ja heißen, auch wenn ausländische Steuern ausgewiesen sind und auch Einnahmen in den Zeilen 6 und 7, dass man
      dann auch diesen Fonds nicht angeben müsste, da ja keine Beträge
      in den Zeilen 8 und 9 vorliegen!

      Kannst du mir das bestätigen?
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 17:25:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      bei Fonds ist es manchmal schwierig.:confused::confused::confused:
      Da es unterschiedliche Vorgaben gibt.:confused:

      Eine pragmatische Lösung ist folgende.:laugh::laugh::laugh:
      Einfach in die Software eingeben, wie man das Gefühl hat, es passt.
      Die Steuerbescheinigung und die Jahresbescheinigung dazulegen, und ab ans Fiamt. Die korriegieren schon, wenn es denen nicht gefällt.

      Nach Rückfragen bei den Beamten wussten die selbst nicht, wo was einzutragen ist. (Ist vom Ergebnis, quasi Steuerlast, eh gleich)
      Man hat dem Gesetzgeber die Einkünfte mitgeteilt und gut is!!
      :D:D:D:D

      Grüße

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      Avatar
      schrieb am 11.06.08 08:51:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hast recht. Genauso hab ich es auch gemacht.


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