Frage zu Erbrecht, Erbfolge.. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.08 16:15:22 von
neuester Beitrag 16.06.08 18:26:03 von
neuester Beitrag 16.06.08 18:26:03 von
Beiträge: 3
ID: 1.142.113
ID: 1.142.113
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.640
Gesamt: 2.640
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.04.24, 10:52 | 259 | |
gestern 21:20 | 242 | |
heute 01:24 | 220 | |
22.06.20, 20:50 | 172 | |
gestern 19:37 | 140 | |
heute 00:34 | 126 | |
gestern 22:23 | 111 | |
gestern 23:03 | 105 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.737,36 | -0,56 | 198 | |||
2. | 2. | 147,05 | -1,92 | 95 | |||
3. | 7. | 6,6320 | -1,43 | 70 | |||
4. | 5. | 0,1810 | -1,90 | 51 | |||
5. | Neu! | 713,65 | -23,14 | 46 | |||
6. | 8. | 3,7700 | +0,80 | 45 | |||
7. | 17. | 7,2900 | -0,21 | 43 | |||
8. | 4. | 2.390,60 | 0,00 | 41 |
Also Frage ist zum Erbrecht..:
Situation: Mutter ist gestorben, Vater lebt, 3 gemeinsame Kinder.
Meine Frage geht speziell darum, wer erbt den Grundbesitz der Mutter, den sie bereits VOR der Ehe selbst von Ihren Eltern geerbt hat..?.. (und auch ausschließlich auf Ihren Namen lautet, sogar noch Mädchenname)
Es gibt kein Testament.
Vorab Danke für die Antworten..!..
Situation: Mutter ist gestorben, Vater lebt, 3 gemeinsame Kinder.
Meine Frage geht speziell darum, wer erbt den Grundbesitz der Mutter, den sie bereits VOR der Ehe selbst von Ihren Eltern geerbt hat..?.. (und auch ausschließlich auf Ihren Namen lautet, sogar noch Mädchenname)
Es gibt kein Testament.
Vorab Danke für die Antworten..!..
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.310.535 von Deni1968 am 16.06.08 16:15:22bei Zugewinnausgleich gesetzliche Erbfolge:
Vater 1/4 + 1/4 = 1/2
Kinder je 1/6
und zwar vom gesamten Kuchen (Grundstück + Rest)
Vater 1/4 + 1/4 = 1/2
Kinder je 1/6
und zwar vom gesamten Kuchen (Grundstück + Rest)
Guten Abend,
die Antwort GuruN ist schon nicht schlecht, jedoch nicht zwingend richtig.
1/4 + 1/4 gibts nur im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Hierneben kann es Sinnvoll sein falls jemand einen hohen Zugewinn erzielt hat und nur wenig Vermögen mit in die Ehe brachte, das Erbe auszuschlagen und den spitzen Zugewinn zu fordern. Müsste man im Einzelfall durchrechnen.
Problem ist dann aber, dass man nicht mehr Erbe ist, und sich nur schuldrechtlich an die verbleibenden Erben halten kann (die Kinder)
Für den Fall dass man Gütertrennung vereinbart hatte oder In einer Gütergemeinschaft (wer macht sowas ) lebte, gilt wieder eine abweichende Regel.
Fakt ist aber, ohne Testament kommt der Ehemann nicht alleine an das Gundstück, die Erbengemeinschaft erbt alles und muss sich dann auseinander setzen.
die Antwort GuruN ist schon nicht schlecht, jedoch nicht zwingend richtig.
1/4 + 1/4 gibts nur im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Hierneben kann es Sinnvoll sein falls jemand einen hohen Zugewinn erzielt hat und nur wenig Vermögen mit in die Ehe brachte, das Erbe auszuschlagen und den spitzen Zugewinn zu fordern. Müsste man im Einzelfall durchrechnen.
Problem ist dann aber, dass man nicht mehr Erbe ist, und sich nur schuldrechtlich an die verbleibenden Erben halten kann (die Kinder)
Für den Fall dass man Gütertrennung vereinbart hatte oder In einer Gütergemeinschaft (wer macht sowas ) lebte, gilt wieder eine abweichende Regel.
Fakt ist aber, ohne Testament kommt der Ehemann nicht alleine an das Gundstück, die Erbengemeinschaft erbt alles und muss sich dann auseinander setzen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
196 | ||
93 | ||
66 | ||
50 | ||
46 | ||
43 | ||
42 | ||
37 | ||
33 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
23 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
15 | ||
15 |