Frage: Ebaykäufe als Betriebsausgabe absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.06.08 08:55:05 von
neuester Beitrag 04.07.08 16:11:18 von
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Hallo,
möchte gerne fragen, ob Ebaykäufe als Betriebsausgabe vom Finanzamt akzeptiert werden.
Reicht der Ebayausdruck über die gewonnene Auktion
und entsprechende Abbuchung vom Konto hierfür aus.
Schließlich werden viele Sache von privaten Leuten ohne ausgewiesener MwSt. verkauft.
Von Zeit zu Zeit stellt derselbe Ebayer Sachen als Privatperson.
Vielen Dank
möchte gerne fragen, ob Ebaykäufe als Betriebsausgabe vom Finanzamt akzeptiert werden.
Reicht der Ebayausdruck über die gewonnene Auktion
und entsprechende Abbuchung vom Konto hierfür aus.
Schließlich werden viele Sache von privaten Leuten ohne ausgewiesener MwSt. verkauft.
Von Zeit zu Zeit stellt derselbe Ebayer Sachen als Privatperson.
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.368.533 von Aribbos am 25.06.08 08:55:05Um einen Kauf eines Artikels als Betriebsausgabe (ich vermute mal es geht um die Geltendmachung der Mehrwertsteuer?) einzubuchen, bedarf es dringend einer Rechnung, die zahlreiche formale Kriterien erfüllen muss. Der Umsatzsteuerbetrag (Mehrwertsteuer) und der Mehrwertsteuersatz muss dabei explizit ausgewiesen sein. Ein Ebay-Zahlungsbeleg oder eine Überweisungsnummer auf einem Kontoauszug reicht da nicht aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.368.533 von Aribbos am 25.06.08 08:55:05Ich würde am Finanzamt fragen, und mir den Namen des Auskunftgebenden notieren.
Wie ist das bei Altwarenhändlern, die am Flohmarkt einkaufen? Die schreiben sich auch einen eigenen Beleg, oder?
Wie ist das bei Altwarenhändlern, die am Flohmarkt einkaufen? Die schreiben sich auch einen eigenen Beleg, oder?
Hallo,
danke für die Antworten.
nein mir kommt es nicht auf die Geltendmachung der MwSt. an,
geht ja auch nicht, da beim Privatkauf keine MwSt ausgewiesen wird.
mir geht es um die Geltenmachung des Kaufpreises an.
z.B. Kauf für 150,00 EUR auf ebay (natürlich ohne MwSt, da Kauf von privat)
Verkauf für 200,00 EUR netto plus 19%
Somit möchte ich die 150,00 € als Betriebsausgabe geltend machen,
damit nicht der Verkaufspreis von 200,00 EUR als Gewinn angesehen wird, sondern nur die Differenz 200,00 - 150 = 50,00 EUR
danke für die Antworten.
nein mir kommt es nicht auf die Geltendmachung der MwSt. an,
geht ja auch nicht, da beim Privatkauf keine MwSt ausgewiesen wird.
mir geht es um die Geltenmachung des Kaufpreises an.
z.B. Kauf für 150,00 EUR auf ebay (natürlich ohne MwSt, da Kauf von privat)
Verkauf für 200,00 EUR netto plus 19%
Somit möchte ich die 150,00 € als Betriebsausgabe geltend machen,
damit nicht der Verkaufspreis von 200,00 EUR als Gewinn angesehen wird, sondern nur die Differenz 200,00 - 150 = 50,00 EUR
eBay ist nicht Vertragspartner.
Es geht also einfach darum, daß ein Gewerbetreibender bei einer Privatperson kauft.
Kein Bargeldgeschäft, sondern Überweisung. Ausgedruckter oder PDF-Beleg der Auktion liegt Dir vor. Was sollte denn da nicht reichen?
Zusätzlich könnte der Privatverkäufer eine Quittung ausstellen.
Also alles kein Problem. Problematischer wird es immer nur dann, wenn man Mwst. vom Finanzamt zurückhaben wollte.
Es geht also einfach darum, daß ein Gewerbetreibender bei einer Privatperson kauft.
Kein Bargeldgeschäft, sondern Überweisung. Ausgedruckter oder PDF-Beleg der Auktion liegt Dir vor. Was sollte denn da nicht reichen?
Zusätzlich könnte der Privatverkäufer eine Quittung ausstellen.
Also alles kein Problem. Problematischer wird es immer nur dann, wenn man Mwst. vom Finanzamt zurückhaben wollte.
Hallo !
Nun, manche Ebay-Verkäufer sind ja Gewerbetreibende. Die stellen auch eine ordentliche Rechnung aus.
Privatpersonen als Verkäufer können natürlich keine MwSt. erheben, so daß auch keine absetzbar ist. Soweit alles klar.
Vielleicht solltest Du den Verkäufer bitten, Dir einfach eine handgeschriebene Quittung mitzuschicken.
Betrag x erhalten für Ware y am Datum per Überweisung, Unterschrift.
Das sollte das FA dann auf jeden Fall anerkennen.
Gruß,
praesens
Nun, manche Ebay-Verkäufer sind ja Gewerbetreibende. Die stellen auch eine ordentliche Rechnung aus.
Privatpersonen als Verkäufer können natürlich keine MwSt. erheben, so daß auch keine absetzbar ist. Soweit alles klar.
Vielleicht solltest Du den Verkäufer bitten, Dir einfach eine handgeschriebene Quittung mitzuschicken.
Betrag x erhalten für Ware y am Datum per Überweisung, Unterschrift.
Das sollte das FA dann auf jeden Fall anerkennen.
Gruß,
praesens
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.368.682 von Aribbos am 25.06.08 09:14:31Erkundige dich doch beim Finanzamt!
Hier im Forum wirdst Du kaum eine vernünftige Antwort erhalten! Soviel Steuerberater gibt es hier auch nicht!
Habe mal früher gebrauchte Autos verkauft!
Beleg über Privat Käufen wurden ja vom FA anerkannt, also warum nicht von Ebay?? Zumal es sich nicht um Bargeld handelt, sondern belegbare Überweisung!
Was Mwst betrifft:
Zumindest in der KFZ Branche gibt es die Differenz Mwst (Mwst werden nur auf die 50euro berechnet, wenn ich Deinem Beispiel zitiere : 200 - 150 einkauf gleich 50euro und daraus Mwst)
Auch da wäre ein Anruf beim FA behilflich!
Hoffe Dir geholfen zu haben!?
Hier im Forum wirdst Du kaum eine vernünftige Antwort erhalten! Soviel Steuerberater gibt es hier auch nicht!
Habe mal früher gebrauchte Autos verkauft!
Beleg über Privat Käufen wurden ja vom FA anerkannt, also warum nicht von Ebay?? Zumal es sich nicht um Bargeld handelt, sondern belegbare Überweisung!
Was Mwst betrifft:
Zumindest in der KFZ Branche gibt es die Differenz Mwst (Mwst werden nur auf die 50euro berechnet, wenn ich Deinem Beispiel zitiere : 200 - 150 einkauf gleich 50euro und daraus Mwst)
Auch da wäre ein Anruf beim FA behilflich!
Hoffe Dir geholfen zu haben!?
Macht es nicht so kompliziert.
Nach gewonnener Auktion ein Ausdruck der Mail mit den Bankdaten.
Hierauf ist auch die Adresse des Verkäufers aufgeführt.
Danach Überweisung vom Geschäftskonto.
Das mache ich schon seit Jahren so.
Finanzamt akzeptiert die Zahlungen als Privatkäufe (ohne Mehrzwecksteuer) problemlos.
gruss
FS
Nach gewonnener Auktion ein Ausdruck der Mail mit den Bankdaten.
Hierauf ist auch die Adresse des Verkäufers aufgeführt.
Danach Überweisung vom Geschäftskonto.
Das mache ich schon seit Jahren so.
Finanzamt akzeptiert die Zahlungen als Privatkäufe (ohne Mehrzwecksteuer) problemlos.
gruss
FS
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.369.636 von Fehlspekulant am 25.06.08 10:39:241. Der Einkauf bei Ebay ist natürlich als Betriebsausgabe/Wareneinkauf absetzbar. Es reicht auch der Ausdruck der gewonnenen Auktion + Zahlung vom Konto.
2. Beim Verkauf kann man schon auch die Differenzbesteuerung anwenden. Dazu dürftest du dann aber nicht die MWSt in deiner Rechnung ausweisen, sondern ohne mit Vermerk auf § 25a UStG. Somit ist die Berechnung von Frenchmen richtig.
Du kannst natürlich, so wie du es jetzt machst, auch die MWSt in der Rechnung ausweisen und dann an das Finanzamt abführen.
So sehe ich das!
2. Beim Verkauf kann man schon auch die Differenzbesteuerung anwenden. Dazu dürftest du dann aber nicht die MWSt in deiner Rechnung ausweisen, sondern ohne mit Vermerk auf § 25a UStG. Somit ist die Berechnung von Frenchmen richtig.
Du kannst natürlich, so wie du es jetzt machst, auch die MWSt in der Rechnung ausweisen und dann an das Finanzamt abführen.
So sehe ich das!
Ein kleiner buchungstechnischer Tip:
Die Ware "privat" kaufen und dann mit den Anschaffungskosten als Einlagewert als Einlage buchen. Dadurch wirkt sich der Einkauf gewinnmindernd aus.
Gruss
Garion
Die Ware "privat" kaufen und dann mit den Anschaffungskosten als Einlagewert als Einlage buchen. Dadurch wirkt sich der Einkauf gewinnmindernd aus.
Gruss
Garion
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