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    Die Abgeltungssteuer zwingt uns alle zu ausländischen Depotbanken... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.08 21:31:53 von
    neuester Beitrag 01.02.09 01:00:08 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.146.323
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      Avatar
      schrieb am 23.11.08 21:31:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      jeder Trader wird sich doch derzeit überlegen zu einem Onlinebroker mit ausländischer Depotbank zu wechseln. Oder nicht?


      1. Da erfolgt die Abrechnung der Abgeltungssteuer am Jahresende, wodurch die Gewinne das ganze Jahr über zur Kapitalvermehrung verwendet werden können. Bei deutschen Banken wird die Abgeltungssteuer mit jedem Trade direkt eingezogen.


      2. Bei Overnight Leerverkäufen muss man bei deutschen Depotbanken 25% der kompletten Verkaufssumme als Abgeltungssteuer abführen (!) Das ist zwar idiotisch, aber leider tatsächlich der Fall. Eine Abrechnung mit den tatsächlichen Gewinnen erfolgt nicht nach dem Schliessen der Position, sondern nach Jahresende (wer auch immer sich diesen Quatsch ausgedacht hat...) Bei ausländischen Depotbanken ist diese Problem wiederum nicht existent, da ja eh erst am Jahresende abgerechnet wird...


      ohne Werbung machen zu wollen, ich bin zum neuen Discountbroker http://www.lynxbroker.de gewechselt und mit deren Preis/Leistungsverhältnis recht zufrieden. Wie ich gehört habe bastelt auch E*trade http://www.etrade.de an einer Verlegung der Depotbank ins Ausland. Sino dagegen kann wohl nur eine geschickt gestrickte Lösung für das Shortproblem anbieten, da man in Deutschland bleiben will, bei der normalen Abgeltunssteuer-Abrechnung muss Sino passen und jeden Trade sofort abrechnen. Auch http://www.nordnet.de ist eine gute Alternative, ein Bekannter ist bei denen und findet die sehr gut.



      Meinungen zum Thema?
      Avatar
      schrieb am 23.11.08 22:30:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      www.internaxx.com ist sehr gut aber teuer (Luxemburg).
      Avatar
      schrieb am 23.11.08 23:01:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.048.687 von level2trader am 23.11.08 21:31:53ich handele viel mit US-Aktien aber auch mit gerne mit dem FDAX und Eurex-Optionen. Habe wegen der Abgeltungssteuer auch nach einem neuen Broker gesucht und habe aufgrund der Abgeltungssteuerfreiheit, der einzigartigen Möglichkeiten zu shorten und der niedrigen Preise Lynx gewählt. Zudem komme ich mit deren Software sehr gut zurecht, so dass ich jetzt zufriedener bin als vorher. Wenn man mal die Preise von Sino
      ansieht, frage ich mich schon, ob man diese Aktie nicht auch shorten sollte:)
      Avatar
      schrieb am 23.11.08 23:11:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.048.687 von level2trader am 23.11.08 21:31:53So sehe ich das auch und habe das schon vor über einem Jahr thematisiert.

      Warum sollte ich bei einem deutschen Broker bleiben wenn mir sofort 25 % von jedem Gewinn abgebucht werden, da fehlt das Geld zur Wiederanlage dann viele Monate.

      Dann lieber zu einem ausländischen Broker und erst am Jahresende wie bisher versteuern.
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 00:48:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lynxbrocker hat zwar super Gebühren nur du schreibst von auslandsbanken und lynx ist ansässig in Berlin also wegen dem Schlüpfloch wg. Abgeltungssteuer kannst du es schon mal vergessen

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      Avatar
      schrieb am 24.11.08 06:16:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.048.995 von bonAPART am 23.11.08 23:11:13Wenn ich richtig informiert bin, wird zum Ende des Jahres abgegolten und nicht unterjährig.
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 07:34:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es wird sofort " Abgegolten " deshalb heist es ja so !!
      hier ein interessanter text dazu
      http://www.investmentsparen.net/blog/steuern/nachdenkliches-…
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 07:56:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Bundesfinanzministerium hat vor zwei Monaten eine Freistellungserklärung veröffentlicht.

      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft_…

      Die Erklärung ist auf den Seiten 21 und 22 abgebildet.
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 09:22:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.049.302 von greenfuture2 am 24.11.08 07:34:35Kürzlich wurde es in einem anderen thread so dargestellt, als würden die Banken tatsächlich auch jeweils sofort die Verluste wieder steuerlich "abgelten", d.h. den entsprechenden Anteil gutschreiben. Schwerlich vorstellbar dieser ganze Aufwand für die Banken...
      Ist es nun tatsächlich so, dass nur die Besteuerung der Gewinne umgehend erfolgt und die Verluste - wie es von Anfang an hießt - tatsächlich erst mit der Steuererklärung wieder reingeholt werden können...??
      Leider weiß ich den Titel des o.g. threads nicht mehr, ich hatte dort auch die Frage gestellt, weil ich mich über die dortige Behauptung gewundert hatte, dass auch die Verluste sofort bereinigt würden...
      :look:
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 09:49:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.049.139 von ChidGord am 24.11.08 00:48:07es kommt auf die Depotführende Bank an. Und die ist bei Lynxbroker wie bei anderen auch im Ausland.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 09:59:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.049.664 von Klee77 am 24.11.08 09:22:02Für Sino gilt:

      "HSBC Trinkaus wird in der Lage sein, Ihnen eine 'Steuergutschrift' für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der bereits im gleichen Kalenderjahr bei HSBC Trinkaus gezahlten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne gutzuschreiben. Diese Gutschrift wird bereits am Tag nach dem Geschäft, durch das ein Veräußerungsverlust entstanden ist, erfolgen.

      Wenn Sie z.B. am 5. Januar einen Veräußerungsgewinn von EUR 10.000 erzielen, werden unmittelbar durch die depotführende Bank, einheitlich in Deutschland, am darauf folgenden Tag EUR 2.500 Abgeltungssteuer (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) einbehalten. Erzielen Sie danach, z.B. am 12. Januar einen
      Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 10.000 wird Ihnen HSBC Trinkaus, ebenfalls am auf das Geschäft folgenden Bankarbeitstag, EUR 2.500 (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) gutschreiben. Durch diese Gutschriften für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der vorher bei HSBC Trinkaus auf Veräußerungsgewinne gezahlten Abgeltungssteuer wird für Sie der Liquiditätsabfluss durch die Abgeltungssteuer minimiert."
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 17:37:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.049.882 von nici1 am 24.11.08 09:59:56Übrigens hat mir jetzt tatsächlich die Comdi dasselbe bestätigt. Es gab dort die letzten Tage wieder vermehrt Probleme beim Einloggen ins Depot und was weiß ich... Daraufhin habe ich mich per mail beschwert und zudem diese Frage nach der Abgeltungssteuer-Abwicklung erneut aufgeworfen. Zu meinem Erstaunen bestätigte man mir tatsächlich, dass angeblich auch die Steuern aus realisierten VErlusten am Folgetag dem Konto wieder gutgeschrieben werden sollen. Na - da darf man echt gespannt sein?!
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 19:10:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.162.515 von Klee77 am 07.12.08 17:37:18Mich wundert das nicht. Warum sollten denn die deutschen Broker nicht Gegegenmassnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Anleger tatsächlich zu ausländischen Brokern abwandern? So einen Wettbewerbsnachteil wird doch kein Broker hinnehmen, so er recht einfach Abhilfe schaffen kann.
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 21:46:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi, ich habe mir jetzt mein langfristiges abgeltungssteuerfreie Standardwertedepot eingerichtet und frage mich gerade, ob es nicht Sinn macht bei einem kostengünstigen ausl. Broker ein zweites Depot zu eröffnen.

      Die Seite von Lynxbroker gefällt mir allerdings überhaupt nicht, ich finde die Seite recht dubios. Keine Namen, kein richtiges Impressum, irgendwie finde ich das Unternehmen intransparent und merkwürdig. Da gefällt mir Nordnet aktuell besser, weil allein durch die Börsennotiz schon transparenter und man erhält auch ein Statement zur schwedischen Einlagensicherung. Ist in Bad Soden lediglich ein Call-Center der Nordnet AB?

      Abgeltungssteuer

      Führt die Nordnet Bank die Abgeltungssteuer direkt ab?
      Nein. Als schwedisches Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in Schweden und ohne Betriebsstätte in Deutschland ist Nordnet Bank AB nicht zum Einbehalt der deutschen Abgeltungssteuer verpflichtet.
      Nordnet Bank AB wird jedoch in der Jahresendabrechnung, die allen Kunden kostenfrei im Depot zur Verfügung gestellt wird, die auf die Kapitalerträge zu zahlende Steuer angeben.
      Der Kunde ist dann selbst verpflichtet, die Kapitalerträge selbst beim Finanzamt anzuzeigen und die Steuer darauf abzuführen.

      https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308

      Gibt es weitere (deutschsprachige) Alternativen?
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 02:38:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.163.153 von Pressekodex am 07.12.08 21:46:32Lynxbroker vermittelt ja nur Kunden zu Interactive Brokers und kassiert dafür heftig bei jedem Trade mit ab. Du bist besser, billiger und mit deutschsprachigem Service bedient, wenn du einfach direkt bei Interactive Brokers ein Konto eröffnest, siehe hier:
      http://www.interactivebrokers.com/de/main.php

      Der Umweg über Lynx ist völliger Unsinn (IMO).

      Nordnet kann ich auch empfehlen. Sind preiswert und bieten einen guten Kundenservice. Es hängt eben davon ab, auf was du Wert legst. Bei IB kannst du z.B. keine Zertifikate handeln, bei NN gibt´s keine Anleihen, bei IB kannst du in Australien handeln, bei NN nicht,...mußt du selbst mal vergleichen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 21:03:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hab meinen momentanen Hauptwohnsitz in der Schweiz, werde einfach bei meinen Banken diesen angeben und hoffen dass ich dann Kursgewinne, die in der Schweiz ja generell Steuerfrei sind zukünftig gar nicht mehr versteuern muss
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 01:17:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.048.687 von level2trader am 23.11.08 21:31:53"2. Bei Overnight Leerverkäufen muss man bei deutschen Depotbanken 25% der kompletten Verkaufssumme als Abgeltungssteuer abführen (!)"

      Die Ersatzbesteuerung sagt nicht, 25% Steuer auf den Kurswert der Shortposition, sondern 25% Besteuerung auf 30% des Shorterlöses (Ersatzbemessungsgrundlage = Kurswert* 30%).
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 17:09:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      Dennoch, warum sich abmühen mit dieser Abgeltungsshice. Wechseln, denn Alternativen sind nur ein Mausklick entfernt, inkl. dt. Support. Steinbrück erreicht so genau das Gegenteil, nämlich eine (legale) Anlegergeldflucht aus Deutschland.

      IB
      Keine Abgeltungssteuern bei IB ab 2009


      Ab dem 1. Januar 2009 wird bei einer Depotführung in Deutschland auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine einheitliche Pauschalsteuer von 25 Prozent erhoben. Diese Neuregelung ist Teil der neuen Steuerreform der Deutschen Bundesregierung. Grundsätzlich fällt dann bei Gewinnen die Steuer an, bei einem Verlust kann dieser bei der naechsten Steuererklärung berücksichtigt werden.

      Alle diese Regelungen betreffen indes NUR inländische Banken, Broker und Fondsgesellschaften in Deutschland! IB zieht keine Abgeltungssteuer ab. Da IB ein ausländischer Broker ist, werden Sie mit einer Kontoführung bei IB von dieser Steuer verschont.


      IG Markets CFDS

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ab dem 1. Januar 2009 werden für alle Einkommen aus Kapitalvermögen 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Die Freigrenzen für Spekulationsgewinne sind somit abgeschafft. Diese Änderung gilt auch für Gewinne aus der Anlage derivativer Finanzinstrumente, zu denen auch CFDs gehören.
      Bitte beachten Sie, dass wir nach Prüfung der Sachlage die Abgeltungssteuer bei profitablen Transaktionen nicht direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen werden. Dies begründet sich auf der Tatsache, dass alle Kundenkonten von IG Markets in Großbritannien bei IG Markets Ltd. UK geführt werden und nicht in Deutschland.
      Bei solchen Auslandskonten und Depots ist der Anleger selbst verantwortlich, die Einkünfte in einer persönlichen Einkommenssteuererklärung zu deklarieren. Mit dieser Einkommenssteuererklärung wird dann auch die Abgeltungssteuer berechnet. Die Abgeltungssteuer entfällt somit nicht, sondern obliegt in der Verantwortung des Anlegers.
      Falls wir weitere Informationen zu diesem Thema haben, werden wir Sie sofort benachrichtigen.

      Mit freundlichen Grüßen



      inkl. Einlagensicherung bei IB + IG

      IB
      Konten Einlagenschutz


      Hier bei uns sind die Securities Konten unserer Kunden bis zu einem Betrag von $30 Millionen geschützt (inklusive bis zu $1 Million bei Cash). Der Marktwert ihrer Aktien, Optionen, Warrants, Verbindlichkeiten und Cash (in allen möglichen Währungen) wird durch diese Versicherung geschützt. Futures, Optionen auf Futures und Single Stock Futures sind nicht gedeckt. Periodisch wird jedoch vorhandenes Cash von ihrem Futures Konto in ihr Securities Konto transferiert, um von der Versicherung dennoch maximal profitieren zu können. Wie üblich im Falle von Securities Firmen bietet die Versicherung Schutz vor Verfehlungen eines Broker Dealers, nicht aber vor Verlust des Marktwertes von Securities.

      Der Schutz wird von der SIPC (Securities Investor Protection Corporation) und der Lloyd's of London Insurers sichergestellt. SIPC kommt für die ersten $500,000 pro Kunden (inklusive $100,000 für Cash) auf. Für Kunden die einen vollen SIPC Schutz erhalten, wird Lloyd's Police zusätzlich bis zu $29.5 Millionen (inklusive $900,000 für Cash) ausschütten. Dieser maximale Betrag ist Teil der allesumfassenden Versicherungslimite von $150 Millionen.

      http://www.interactivebrokers.com/de/accounts/accountProtect…

      IG
      Wie sicher ist mein Geld?

      Ihre Gelder werden von IG Markets-Geldern getrennt aufbewahrt. Im Falle einer Insolvenz von IG Markets haben evtl. Gläubiger von IG Markets daher keinen Zugriff auf die Kundengelder. Dies bedeutet, dass die getrennten Kundengelder zu 100 % gesichert sind und Sie auch im Falle einer Insolvenz von IG Markets Ihr jeweiliges Kontoguthaben in vollem Umfang erstattet bekommen. Über die Trennung von Kundengeldern hinaus sind Ihre Ansprüche gegen IG Markets (z.B. aus offenen Kontrakten) über die englische Einlagensicherungseinrichtung (Financial Services Compensation Scheme - FSCS), die auf EU-Gesetzgebung basiert und daher der deutschen Einlagensicherung ähnelt, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Maximalbetrag von 48.000 GBP zusätzlich abgesichert.
      http://www.igmarkets.de/cfd/faqs.html#2.3
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 15:49:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass Nordnet keine Abgeltungssteuer nach D'land abführt. Bei Speku-Gewinnenkann kann das stimmen,aber nicht bei Dividenden und erst recht nicht bei Zinszahlungen. Dazu sind sogar schweizer und luxemburger Banken verpflichtet. Soweit ich informiert bin.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 17:30:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.282.403 von raufraufrauf am 30.12.08 15:49:55Das ist keine Abgeltungsteuer sondern KapErtSt (bei deutschen Dividenden) bzw. ZIV-Quellensteuer (bei Zinsanlagen). Diese können in Deutschland auf die Abgeltungsteuer angerechnet bzw .erstattet werden. Abgeltungsteuer wird von ausländischen Banken nicht erhoben.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.12.08 07:37:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Europäische Zinssteuer: Seit dem 1. Juli 2005 hat die Europäische Union die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung und den Austausch von Informationen über Kapitaleinkünfte eingeführt. Die Einführung der Zinssteuer stand unter dem Vorbehalt, dass die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder eine Quellensteuer auf Zinsen einführen.

      Die EU-Finanzminister hatten sich auf ein einheitliches Vorgehen gegen Steuersünder verständigt. So informieren sich seit 2005 die EU-Staaten gegenseitig über die Kapitalerträge ausländischer Anleger. Für Österreich, Belgien und Luxemburg gelten dabei aber längere Übergangsfristen. Diese Länder haben seit 2005 eine Quellensteuer von mindestens 15% eingeführt. Die Quellensteuer auf Zinsen muss betragen: ab 2008 mindestens 20% und ab 1. Januar 2011 mindestens 35%. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen sind an das Land abzuführen, in dem der Sparer steuerpflichtig ist.

      Sonderfall Schweiz: Sobald aber die Schweiz zumindest auf Anfrage Mitteilungen über ausländische Anleger an den anfragenden Staat herausgibt, sollen diese Ausnahmeregelungen innerhalb der EU fallen. Wenn ein deutscher Anleger sein Geld in einem dieser Länder (so dann auch die Schweiz) anlegt, könnte er bei einer Quellensteuer von 35% die Differenz zum Steuersatz in Deutschland (bei 25% Abgeltungssteuer gleich 10%) vom deutschen Finanzamt zurückverlangen.

      Die EU-Zinsbesteuerung gilt nur für Zinsen, so z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren oder Rentenfonds. Von der Abgeltungssteuer bleiben daher verschont: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Optionen und allen Arten von Finanz-Innovationen. Auch für Fonds gibt es noch Schlupflöcher. So soll die Zinsertragsteuer nicht greifen bei Fonds, die weniger als 40% festverzinsliche Wertpapiere in ihrem Bestand halten. Die Abschlagsteuer greift auch nur bei Zahlungen an Privatpersonen. So sind Stiftungen nach derzeitigem Stand noch ausgenommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass alle Schlupflöcher geschlossen werden. Solange im außereuropäischen Ausland noch Steueroasen existieren, sind zumindest Modelle denkbar, wonach Depots, z.B. bei einer Schweizer Bank, auf verbundene Unternehmen dieser Bank in den außereuropäischen Raum übertragen werden.
      Avatar
      schrieb am 31.12.08 13:20:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.285.210 von raufraufrauf am 31.12.08 07:37:03Hallo raufraufrauf,

      mit der Abgeltungsteuer ist in Deinem Beitrag die ZIV- oder EU-Quellenbesteuerung gemeint, nicht aber die jetzt in D eingeführte Abgeltungsteuer.
      Deutsche Steuergesetzte wirken grds. nur im Inland, eine Wirkung über Ländergrenzen bedarf eines völkerrechtlichen Vertrages (wie bei der EU-Quellenbesteuerung).
      Auch mit ZIV-Quellensteuer sind diese ausl. Erträge nachträglich in der StErkl. anzugeben, auf die deutsche Abgeltungsteuer wird dann die ZIV-Steuer angerechnet und ggfs. erstattet.

      Gruß & guten Rutsch
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 18:16:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.286.229 von Taxadvisor am 31.12.08 13:20:52Ok,
      hab hier ein paar Fragen!

      Also, mit den ausländischen Brokern und Abgeltungssteuer ist mal soweit alles!
      Die Angaben über Gewinne müßten folglich am Ende des Jahres von jedem einzelnen in der Steuererklärung angegeben werden.
      Wie siehts da mit dem Zeitpunkt des Trades aus?

      Also, normalerweise hat das Finanzamt das Geld sofort nach Verkauf des Wertpapiers. Beim ausländischen Broker erhält das Finanzamt erst das Geld nach Einreichung der Steuererklärung.
      Also maximal erst 1 Jahr später. Werden für die spätere Zahlung ans Finanzamt hier evtl. Zinsen eingefordert?
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 18:25:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      Herr Steinbrück nehmen sie Ihren Hut!!

      Sonst bring ich Ihnen ihren Hut selbst.

      Dann ist es spät für sie. :D:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 18:27:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.301.172 von S65 am 04.01.09 18:25:08Keine Macht den Sozen!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 22:29:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.301.142 von Tradershark am 04.01.09 18:16:04Die Geschäfte müssten schon im einzelnen erfasst werden, ob dann die Erklärung der Summe ausreicht hängt auch vom Umfang ab.

      Die Verzinsung einer Steuernachzahlung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes, also für 2008 ab 01.04.2010 und beträgt für jeden vollen Monat 0,5% (6% p.a.) ohne Zinseszins.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 02:53:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.301.142 von Tradershark am 04.01.09 18:16:04Du solltest auch beachten, daß alles vermutlich im 1. Jahr nur so funktioniert.
      Falls das Finanzamt anhand Deiner Steuererklärung feststellt, daß höhere Zins- bzw. Spekulationserträge erst mit der Steuererklärung angegeben werden und so eine Nachzahlung anfällt, wird es Einkommensteuer - Vorauszahlungen festsetzen. Diese werden dann jeweils vierteljährlich fällig und auf die spätere Einkommensteuerschuld lt. Steuererklärung angerechnet.
      Damit relativiert sich der ganze "Zinsvorteil".
      Achtung:
      Vorauszahlungen können auch rückwirkend festgesetzt werden.
      Beispiel:
      ESt-Erklärung für 2009 wird in 2011 eingereicht - Nachzahlung 10.000,00 €
      Das FA wird rückwirkend für 2010 noch eine Vorauszahlung in dieser Höhe anfordern und gleichzeitig Vorauszahlungen für 2011 festsetzen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 08:07:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.328.953 von lalin1972 am 08.01.09 02:53:22Hinsichtlich der Zins- und Kapitalerträge o.k. Hinsichtlich der Veräußerungsgewinne habe ich es noch nicht erlebt, dass aufgrund einmaliger Gewinne Vorauszahlungen festgesetzt werden. Wer allerdings dauerhaft Tradinggewinne erzielt wird auch darauf VZ leisten müssen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 19:15:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 18:04:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Da ich meinen Broker auch wechseln möchte würde ich gerne wissen ob noch jemand Alternativen zu Nordnet & IB kennt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 18:54:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Das hab ich mal aus einem anderen Thread:

      Bei Nordnet Bank gilt:
      "Dividenden unterliegen weiterhin der Besteuerung, abhängig vom Lagerort der Wertpapiere.
      In Deutschland werden für die Nordnet Bank die Wertpapiere bei der HypoVereinsbank in München verwahrt.
      Dividendenzahlungen für dort verwahrte Wertpapiere werden von der HypoVereinsbank der Abgeltungssteuer unterworfen.
      Die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag werden an das Finanzamt München für Körperschaften, Steuernummer 800/82007 abgeführt.
      Im Depot buchen wir Ihnen die Bruttodividende als Gutschrift und mit selbem Buchungstext als Belastung die abgeführte Steuer."


      Also NN doch nicht "frei" von der Abgeltungssteuer???
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:08:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.365.985 von CaptainBizeps am 13.01.09 18:54:50Hallo Bizeps,

      dieses Problem hast Du auch mit einer Bank auf den Bahamas etc. Genauso wie von den ausländischen Dividenden QuSt abgezogen wird, wird dies auch bei deutschen Aktien vorgenommen. Das ist unabhängig davon, wer die Aktien wo hält.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:56:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.593 von Taxadvisor am 13.01.09 22:08:18???
      Du meist das ich grundsätzlich nicht drum rum komme oder?
      Das ist schon klar aber es ist doch ein Unterschied ob die Bank z.B. jetzt im Frühjahr 25% vom Gewinn abführt und ich vielleicht(wenn überhaupt) erst nächstes Jahr was zurück bekommen kann oder ob ich mit dem Gewinn diese Jahr noch arbeiten kann und erst im nächsten Jahr die Steuern für Gewinne aus diesem jahr abführe.



      Also hier mal direkt von deren Webpage:

      Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt. Über den sogenannten "Sparerpauschbetrag" hinausgehende Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert - zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

      Als schwedische Bank führt die Nordnet Bank keine Abgeltungsteuer ab (Ausnahme: Dividenden). Erst zum Jahresende müssen Sie Ihre Kapitalerträge im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung versteuern. Ihnen stehen somit Ihre Kapitalerträge das ganze Jahr über zu 100 % zur Verfügung. Im Gegensatz zu deutschen Banken haben Sie von Ihren Erträgen 25 % effektiv mehr zur Verfügung. Lassen Sie sich Ihr "Mehr"-Vermögen verzinsen oder verwenden Sie es, um weitere Wertpapiergeschäfte zu tätigen und Ihren Vermögensstamm auszubauen bzw. um weitere Gewinne zu erzielen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 23:04:00
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich seh auch gerade das mein Posting weiter oben sich ja um Dividenden dreht. :cry:
      Tja sorry das kommt eben vor bei extremen Schlafmangel.
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 01:53:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      Was mir noch nicht klar ist bei einem Auslandsbroker - welcher Steuersatz wird am Ende des Jahres bei der Nachversteuerung angesetzt? Auch 26,375% Abgeltungssteuer od. der pers. Steuersatz je nach Einkommen ???
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 17:42:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.486.547 von enuxx am 31.01.09 01:53:58Was hast Du die letzten Monate gemacht?

      Du erklärst die Einkünfte des ausl. KI nach und es wird 25% zzgl. Solz/KiSt berechnet. Wenn Du zusätzlich auch sämtliche KapErträge bei Inlandsbanken erklärst, prüft das Finanzamt sogar was günstiger für Dich ist.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.02.09 01:00:08
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.488.072 von Taxadvisor am 31.01.09 17:42:41Danke! Was soll ich die letzten Monate schon gemacht haben... Mit der Nacherklärung war mir schon klar, liest man allerorten, aber zu welchen Konditionen nicht. Vielleicht liegt es daran, dass bei mir weder ein Steuerbegriff noch ein Berater im Nick inkludiert ist. ;-) Nochmals Danke für die Auskunft, hilft mir sehr. So werden die technisch meist weitaus besseren US-Broker nicht noch mit taxo(astro)nomischen Hindernissen belegt. :-)


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      Die Abgeltungssteuer zwingt uns alle zu ausländischen Depotbanken...