Dividendengutschrift ausländischer Aktien - Abrechnung korrekt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.06.09 02:05:20 von
neuester Beitrag 09.06.09 22:26:22 von
neuester Beitrag 09.06.09 22:26:22 von
Beiträge: 6
ID: 1.150.961
ID: 1.150.961
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.608
Gesamt: 2.608
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 941 | |
vor 1 Stunde | 884 | |
gestern 21:55 | 493 | |
vor 1 Stunde | 411 | |
15.05.11, 11:34 | 409 | |
gestern 13:40 | 390 | |
heute 00:17 | 310 | |
gestern 21:33 | 297 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.212,74 | +0,28 | 222 | |||
2. | 2. | 152,88 | +12,99 | 167 | |||
3. | 3. | 0,1950 | +2,09 | 75 | |||
4. | 4. | 2.325,25 | +0,14 | 57 | |||
5. | 5. | 0,0313 | +95,63 | 49 | |||
6. | 7. | 4,7220 | -0,59 | 46 | |||
7. | 8. | 13,470 | -7,17 | 46 | |||
8. | 6. | 44,10 | +0,46 | 45 |
Ich hab von meiner Bank am 1.4. folgende Abrechnung bekommen:
Dividendengutschrift:
_______________________ CHF _______ EUR
Bruttoertrag:___________135,00 _______ 88,94
35% Quellensteuer:______47,25________ 31,13
Gutschrift mit Wert 2.4. _______________ 57,81
Anrechenbare ausl. Quellensteuer: ______ 13,34
Da nach meinen Recherchen die Schweiz 20% mehr einbehalten
hat, als im Doppelbesteuerungsabkommen zulässig, können
nur 15% angerechnet werden. Das ist schon mal besch.....,
aber da kann man nichts machen.
So. Jetzt hab ich noch eine Steuerbeilage erhalten mit
folgendem Inhalt:
Erträge/Verluste nach §20 EStG: _______________________ 88,94 EUR
Nutzung des Sparerpauschbetrages/Freistellungsauftrages: -88,94 EUR
Das kann ja wohl nicht ganz stimmen. Jetzt hab ich da schon meine
35% Steuern bezahlt und jetzt wird der Freistellungsauftrag
nochmal komplett mit dem vollen Bruttoertrag belastet.
Nicht mal die 15% wurden abgezogen.
Ist die Abrechnung meiner Bank fehlerhaft?
Dividendengutschrift:
_______________________ CHF _______ EUR
Bruttoertrag:___________135,00 _______ 88,94
35% Quellensteuer:______47,25________ 31,13
Gutschrift mit Wert 2.4. _______________ 57,81
Anrechenbare ausl. Quellensteuer: ______ 13,34
Da nach meinen Recherchen die Schweiz 20% mehr einbehalten
hat, als im Doppelbesteuerungsabkommen zulässig, können
nur 15% angerechnet werden. Das ist schon mal besch.....,
aber da kann man nichts machen.
So. Jetzt hab ich noch eine Steuerbeilage erhalten mit
folgendem Inhalt:
Erträge/Verluste nach §20 EStG: _______________________ 88,94 EUR
Nutzung des Sparerpauschbetrages/Freistellungsauftrages: -88,94 EUR
Das kann ja wohl nicht ganz stimmen. Jetzt hab ich da schon meine
35% Steuern bezahlt und jetzt wird der Freistellungsauftrag
nochmal komplett mit dem vollen Bruttoertrag belastet.
Nicht mal die 15% wurden abgezogen.
Ist die Abrechnung meiner Bank fehlerhaft?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.348.957 von estudent am 09.06.09 02:05:20was lernen wir denn draus kaufe lieber deutsche werte
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.348.957 von estudent am 09.06.09 02:05:20Abrechnung ist korrekt, Du hast Erträge von EUR 88,94, darauf wurde der Freistellungsauftrag angerechnet, deutsche Steuer wurde nicht gezahlt, die anrechenbare Quellensteuer von 15%-Punkten lebt aber ggfs. wieder auf, wenn Dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
Diese Art der Abrechnung war aber schon immer so, da hat sich gegenüber 2008 überhaupt nichts geändert. Die 20%-Punkte zusätzliche Quellensteuer Schweiz kannst Du Dir relativ einfach in der CH wiederholen.
Gruß
Taxadvisor
Diese Art der Abrechnung war aber schon immer so, da hat sich gegenüber 2008 überhaupt nichts geändert. Die 20%-Punkte zusätzliche Quellensteuer Schweiz kannst Du Dir relativ einfach in der CH wiederholen.
Gruß
Taxadvisor
Danke für die Info, aber die Rückforderung lohnt sich für mich
wahrscheinlich nicht, wenn schon faz.net schreibt:
"Bedenken Sie, daß das Rückerstattungsverfahren Zeit und eventuell Gebühren kostet, so daß es sich nur bei größeren Beträgen lohnt. Als Faustregel gilt: In EU-Ländern lohnt sich die Rückforderung ab etwa 250 Euro, im außereuropäischen Ausland ab rund 500 Euro."
wahrscheinlich nicht, wenn schon faz.net schreibt:
"Bedenken Sie, daß das Rückerstattungsverfahren Zeit und eventuell Gebühren kostet, so daß es sich nur bei größeren Beträgen lohnt. Als Faustregel gilt: In EU-Ländern lohnt sich die Rückforderung ab etwa 250 Euro, im außereuropäischen Ausland ab rund 500 Euro."
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.356.521 von estudent am 09.06.09 19:49:53Schweiz ist nun wirklich einfach, das Formular bekommt man regelmäßig von der Hausbank, das ausfüllen ist nicht schwer, zur Bestätigung zum Finanzamt senden und dann mit Kopien der Abrechnungen in die Schweiz. Außer zwei Briefmarken und der eigenen Arbeitszeit ist da nicht mehr erforderlich.
Die meisten Direktbanken leiten den ausgefüllten Bogen sogar für einen selbst an die Schweizer, dann ist es nur 2x Inlandsporto.
Gruß
Taxadvisor
Die meisten Direktbanken leiten den ausgefüllten Bogen sogar für einen selbst an die Schweizer, dann ist es nur 2x Inlandsporto.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.349.394 von Taxadvisor am 09.06.09 08:49:17Hallo Tax,
"...die anrechenbare Quellensteuer von 15%-Punkten lebt aber ggfs. wieder auf, wenn Dein Freibetrag ausgeschöpft ist..."
Die 15% werden von der Bank ja im Quellensteuertopf gutgeschrieben.
Sofern im Jahresverlauf irgendwann einmal Abgeltungssteuer anfällt, werden die 15% mit der bezahlten Abgeltungssteuer verrechnet.
Am Jahresende wird der Quellensteuertopf aber generell geleert und der Anleger erhält eine entsprechende Steuerbescheinigung und kann sich die Q-Steuer dann über die ESt-Erklärung wiederholen.
Rene
"...die anrechenbare Quellensteuer von 15%-Punkten lebt aber ggfs. wieder auf, wenn Dein Freibetrag ausgeschöpft ist..."
Die 15% werden von der Bank ja im Quellensteuertopf gutgeschrieben.
Sofern im Jahresverlauf irgendwann einmal Abgeltungssteuer anfällt, werden die 15% mit der bezahlten Abgeltungssteuer verrechnet.
Am Jahresende wird der Quellensteuertopf aber generell geleert und der Anleger erhält eine entsprechende Steuerbescheinigung und kann sich die Q-Steuer dann über die ESt-Erklärung wiederholen.
Rene
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
224 | ||
159 | ||
71 | ||
57 | ||
49 | ||
45 | ||
44 | ||
43 | ||
34 | ||
32 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
29 | ||
25 | ||
23 | ||
22 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 |