Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W - 500 Beiträge pro Seite (Seite 90)
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Ja Nein
#44.501
#44.502

ohne Ankündigung Mitteilung über den Vorgang heute im Postfach- und nun?
#44.503
#44.504
Was zum Glück nur eine kleine Posi, wollte sie eigentlich für immer als Mahnmal im Depot lassen
#44.505
Mir wurde mal erklärt,das die Position veräußert werden musste. Der Betrag müsste höher als die Veräußerungskosten liegen. Ist aber schon einige Zeit her .
#44.506
Ausbuchungen und Verkäufe wertloser Wertpapiere werden bei der Bank steuerlich nicht berücksichtigt. Sie können den Verlust Ihrem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorlegen.
#44.507
#44.508
#44.509
Ich habe eine Excel-Tabelle angelegt:
Datum Stück "Einzelpreis in Euro" "Kaufpreis in Euro" "Transaktionsgebühren Einzelposten in Euro"
Alle Belege dazugelegt, damit das Finanzamt die Käufe nachvollziehen kann.
Die Beträge zusätzlich in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen.
www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/steuern/so-koenne…
#44.510
Da ich auf einen grossen Haufen Aktien einer AG sitze die ohne Bewertung in meinen Depot liegen ( seit mehreren Jahren in Insolvenz und laut Insolvenzverwalters ohne Hoffnung fuer die Aktionaere ) habe ich vor Monaten ein wenig gegoogelt und dies gefunden ..............
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/steuerlicher-v…
#44.511
#44.512
#44.513
#44.514
Die Ausbuchungen sind von der depotführenden Bank veranlasst worden.
Hättest du die Ausbuchung selbst veranlasst, dann wäre diese kostenpflichtig gewesen.
Somit ist die depotführende Bank schadensersatzpflichtig wenn der Mantel doch noch genutzt wird.
Dies hat mit der Mitarbeiter in der Wertpapierabteilung meiner Hausbank bestätigt.
#44.515
Ps
Kursgewinne und Kursverluste von AG`s die weiterhin an der Boerse gehandelt werden verrechnet natuerlich direkt meine Hausbank bevor das Geld auf mein Konto gutgeschrieben wird.
#44.516
Aber heute sind sie wieder in meinem Depot sichtbar.
Bin ich der einzige ?
#44.517
Kostenfreie Ausbuchung
Kosten entstehen mir dadurch keine.
Die andere Posi steht noch immer im Depot, warum auch immer...
Na ja, hoffen wir mal, dass wir die Verluste geltend machen können, bevor sich die Gesetze wieder ändern.
Alles Gute allen Betroffenen!
Grüßle
Randfontein
#44.518
Storno
Wertlose Titel
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
wir haben den Vorgang mit der Belegnummer 6xxxxxx und Valuta 10.01.2022 storniert. Es ergibt sich folgende Buchung:
Einbuchung Stück X THOMAS COOK GROUP PLC REGISTERED SHARES EO-,01 GB00B1VYCH82 (A0MR3W)
Zur Korrektur steuerlicher Daten erfolgt eine Stornierung der wertlosen Ausbuchung.
Die erneute wertlose Ausbuchung erfolgt in den folgenden Tagen.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen
#44.519
Ich muss mir also noch eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, wenn ich die Verluste geltend machen will, oder?
#44.520
Anlage Kap ausfüllen - Zeile 11: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräusserung von Aktien
Kopien aller Kaufbelege
Der Einfachheit halber eine Excel-Liste hinzufügen
Der Haken ist, der Steuerbescheid ist nur vorläufig und die Verluste werden erst anerkannt wenn endlich das Gerichtsurteil bindend für die Finanzämter ist. Ich schwebe wegen eines anderen Vorgangs seit 3 Jahren im gesetzlosen Raum. Denn danach richten sich meine zukünftigen Aktionen. Erst wenn das funktioniert realisiere ich Gewinne schneller und öfters weil ich die Gewinne mit den Verlusten der Vergangenheit verrechnen kann.
www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/steuerlicher-verlustab…
#44.521
#44.522

meine sind schon wieder wertlos
ausgebucht, allerdings sind diesmal meine Kaeufe einzeln im
Anhang aufgestellt incl. Ermittlung steuerrelevanter Ertraege
mit ein Minus aufgefuehrt + zusaetzlich eine komplette Seite
Kleingedrucktes ............
#44.523
#44.524
#44.525
ich bin bei der PSD-Bank HT.
Habe mich mal schlau gemacht:
www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2020/12/03/aktienverlu…
Mein Wertpapierberater hat mich auf das neue Onlinebanking der PSD-Bank HT hingewiesen.
Gut versteckt wenn man es noich nicht kennt habe ich dort einen Bereich Steuern und da gibt es den Bereich "Kapitaleinkünfte und gezahlte Steuern".
Er macht sich gerade in der Zentrale schlau da ich nachgefragt habe wie es bei der direkten Verrechnung des Verlustes durch TC mit Gewinnen anderer Aktienverkäufe abläuft.
26.01.2022
Verlust wertlose Kapitalanlagen (EA-NR.: 823)
THOMAS COOK GROUP EO-,01
Meine Frage an ihn lautet: Wenn ich Gewinne erziele, werden diese wie in der Vergangenheit erst vom Freistellungsauftrag angezogen, oder direkt mit den Verlusten verrechnet ?
Eine Besteuerung von Spekulationsgewinnen sollte ja dann erst nach dem Aufbrauchen des Verlusttopfes (TC) stattfinden.
Hintergrund: Ich erwarte dieses Jahr wieder einiges an Dividendenzahlungen
Porsche, Aareal Bank, Banco Santander, Kraft Heinz, LVMH, Mercedes Group, Daimler Trucks.
Freenet und Deutsche Pfandbriefbank zahlen durch deren Steuermodell die Dividenden steuerfrei aus.
Ich möchte nicht, dass mein Freistellungsauftrag durch Spekulationsgewinne aufgebraucht wird. D.h. ich erwarte eine saubere Trennung der Spekulationsgewinne und Verlust durch TC von den Dividendenzahlungen die selbstverständlich den Freistellungsauftrag belasten sollen.
Aber keinesfalls dürfen Spekulationsgewinne den Freistellungsauftrag belasten.
Mal sehen was meine Hausbank zu dieser Forderung sagt. Danach werde ich in den nächsten Monaten testen ob die neue Technik funktioniert.
#44.526
Nicht nur Spekulationsgewinne, sondern auch Dividenden werden zuerst mit dem Verrechnungstopf verrechnet, da der Verlust nicht als Spekulationsverlust, sondern als negative Einkünfte (Ausbuchung war ja Anfang 2022) verbucht wurde.
Werde das mit den ersten Dividendenzahlung in den nächsten Monaten genau beobachten - ob dieses System wirklich so funktioniert. Wenn ja, dann ist dieser Fall für die Steuererklärung 2022 nächstes Jahr bereits jetzt abgehakt.
#44.527
Die Dividende der LVMH AG wurde komplett incl. der ausländischen französischen Quellensteuer vom Freistellungsauftrag abgezogen.
Sofort bei der Bank angerufen, dort kam dann nach deren Recherchen die geänderte Aussage, dass nur Spekulationsgewinne beim Aktienhandel mit den negativen Einkünften (Ausbuchung wertloser Aktien incl. aller Gebühren) verrechnet werden.
Wenn ich Aktien mit Gewinn veräussere (kann bei Aktien der Aareal Bank geschehen) wird erneut in den Bereich "Kapitaleinkünfte und gezahlte Steuern >>> Einkünfte" reingeschaut.
#44.528
Gestern habe ich Aktien mit Gewinn verkauft und heute bei der Abrechnung feststellen müssen dass die negativen Einkünfte durch die Ausbuchung der wertlosen TC-Aktien Ende Januar sich nicht ausgewirkt hat.
Es wurden die 25% + Soli vom Gewinn abgezogen.
Habe gerade mit meiner Bank telefoniert.
Am 19. Mai haben die Finanzbehörden die Spielregeln für 2022 geändert.
Verluste durch Aktiengeschäfte sowie die Ausbuchung der wertlosen TC-Aktien müssen nächstes Jahr mit der Steuererklärung geltend gemacht werden.
D.h. die Depotbank erstellt die Steuerbescheinigung und da ich ja bereits alle Kaufbelege für die Steuererklärung 2022 zusammengesucht habe muss das Finanzamt nächstes Jahr eine aufwändige Steuererklärung 2022 bearbeiten.
https://www.curator.ag/news/news-aus-der-branche-28
#44.529
Aber nun ist TC endgültig für mich abgehakt.
Zum Glück habe ich nie in Wirecard investiert, da geht es noch eine ganze Zeit lang heiss her.
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