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    Zahnzusatz für Kinder wegen Kieferorthopädie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.09 15:13:30 von
    neuester Beitrag 10.07.09 13:40:11 von
    Beiträge: 36
    ID: 1.151.460
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      Avatar
      schrieb am 29.06.09 15:13:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gibt es gute Zusatzversicherungen für Kinder um die Kosten für eventuelle Klammern und andere kieferorthopädische Eingriffe bezahlen zu lassen.
      Die GKV Zuschüsse sind doch eher kümmerlich.

      Die Kinder sind 4 und 8 und es wid eine Behandlung kommen, wurde auch schon vom Kieferorthopäden angedeutet.

      Danke und Gruß
      Advo
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 16:01:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.345 von advo12345 am 29.06.09 15:13:30Les dich mal hier ein:

      http://www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de/personen/kind…
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 16:42:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.766 von Datteljongleur am 29.06.09 16:01:03Guter Hinweis! Bestätigt aber leider auch meine erste Vermutung, daß es wohl schwer wird, bereits absehbare Behandlungen versichern zu können (ohne zu mogeln/Tatsachen zu verschweigen).

      Schliessen Sie die Zahnversicherung unbedingt ab, bevor Ihnen Ihr Zahnarzt bestimmte Massnahmen empfohlen hat. Denn für bereits angeratene Massnahmen leisten private Zahnzusatzversicherung grundsätzlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 16:56:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      von der R+V Versicherung gibts seit kurzem eine - 9,90 monatlich mit 100% zuzahlung bis 2500,00 für kiefernorthopädische behandlung.
      bis zum eintrittsalter von (unter) 7 jahren ohne gesundheitsfragen ;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 17:05:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.238 von greatmr am 29.06.09 16:56:44nicht nur die tollen zahlen vorlesen die auf dem flyer drauf stehen, sondern auch mal das kleingedruckte posten!!!!

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      Avatar
      schrieb am 29.06.09 17:15:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.318 von longtrader1980 am 29.06.09 17:05:17Zahnzusatzversicherungen mit Leistungen bei KfO bieten:
      ARAG Z100, CSS und Signal. Generell gilt: Es ist keine Behandlung angeraten bzw. wurde bereits begonnen - dann kein Schutz!
      Mogeln würde ich nicht. Eine von der GKV genehmigte Maßnahme wird bei erfolgreichen Abschluss komplett bezahlt - allerdings nur die Kassenleistung. Die "bessere" Versorgung zahlt man selbst, geht aber nicht zu Grunde daran;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 17:25:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.318 von longtrader1980 am 29.06.09 17:05:17da musst du mal zu einem versicherungsmenschen gehen - ich kenne nur den prospekt:

      Die R+V-Kinder-ZahnKorrektur ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung (bis zum Eintrittsalter 6 Jahre) Der Schwerpunkt liegt auf kieferorthopädischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden:
      > Kiefernorthopädie (KIG 1 und 2) zu 100% bis insgesamt 2.500 Euro.....

      wenn du mehr wissen willst, musst du wohl mal kontakt mit denen aufnehmen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 18:01:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.400 von Versman am 29.06.09 17:15:59Vom mogeln würde ich auch absolut abraten!
      1. ists nicht O.K. die Versichertengemeinschaft zu betrügen und 2. kann so ein Schuß auch gewaltig nach hinten losgehen.
      Tendenziell würde ich bei so etwas zum selber zahlen raten.
      Und mir mehrere neutrale Meinungen einholen, ob die Behandlung wirklich notwendig ist! Ein Kieferorthopäde empfiehlt doch natürlich bei fast jedem Kind ne Spange.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 19:04:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.345 von advo12345 am 29.06.09 15:13:30moin, moin
      gkv zahlt kieferorthopädie für kinder;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 19:45:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 19:52:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 08:01:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.488.195 von dahool am 29.06.09 19:04:23gkv zahlt kieferorthopädie für kinder

      aber nur eingeschränkt

      als "leidender" vater zweier behandlungsbedürftiger kinder merkt man das dann..... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 09:19:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      ist eh schon zu spät, da bereits angeraten!

      Ansonsten gibt es durchaus gute Angebote, u.a. eines das Versman genannt hat!

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 20:45:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.490.603 von wingerterjochen am 30.06.09 09:19:00Es ist immer wieder nett, was hier einige für einen Mist erzählen!!

      Und vor allem Fragen!

      Haus brennt, wer versichert es???? (Versicherung zahlt ja ....???? äh - oder das Kollektiv? Zahlen Versicherung nicht alles mit dem Geld der Kunden???)!

      GKV zahlt KfO - ja, ne, is klar! KIG 3-5 zurzeit, aber es könnte ab Morgen auch KIG 4 und 5 séin! Und die Mehrkosten werden auch nicht bezahlt!

      Tarife werden genannt, ohne Sinn und Verstand! Was nutzt ein Produkt, dass dort, wo Kosten notwendigerweise entstehen maximiert?? Ein Produkt, dass nur Behandler mit Kassenzulassung abdeckt, aber der KfO des Herzen gar keine hat? Keine Risikoprüfung, wo es doch § 2.1. MBKK gibt? etc.

      Wäre es möglich, dass Laien keine Produkte in den Raum stellen, vor allem dann nicht, wenn Sie noch nicht einmal die Bedingungen gelesen bzw. gelesen, aber nicht verstanden haben???

      Ach ja - Produktnennung durch Versicherungsvermittler - das ist ein unbegründeter Rat, der ohne Aufnahme der Wünsche und Bedürfnisse, ohne Beratung und ohne Erstinformation gegeben wurde - da summiert sich doch schon was zusammen. Vielleicht beschäftigen sich die Kollegen Vermittler mal mit den Rechtsfolgen!

      TM

      P.S.: Die Nennung der KIG 1 ist alleine schon deshalb gefährlich, weil KIG 1 eine Bandbreite ist, die überwiegend kosmetisch zu bewerten ist und nur im Grenzbereich zu KIG 2 oder in Addition verschiedener Bereiche medizinisch notwendig ist - das ist aber die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

      P.P.S.: die erste KfO Untersuchung findet bei Vorsorgeterminen des Zahnarztes im Alter von 5 bis 7 Jahren statt! Fragen Sie mal, was Ihr Zahnarzt in den Akten hat!
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 00:15:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.496.223 von CreInPhan am 30.06.09 20:45:15Selten so ein Kauderwelch gelesen, aber wenn es vom selbsternannten KV- Gott kommt - ja dann wird ja alles gut:eek:

      Kann mir das mal bitte der liebe Gott erklären?:
      Tarife werden genannt, ohne Sinn und Verstand! Was nutzt ein Produkt, dass dort, wo Kosten notwendigerweise entstehen maximiert?? Ein Produkt, dass nur Behandler mit Kassenzulassung abdeckt, aber der KfO des Herzen gar keine hat?

      Warum muss man dieses Forum nutzen um seine schlechte Laune freien Lauf zu lassen? Warum muss man alles besser wissen - reicht es nicht andere Meinungen zu akzeptieren und ggf. zu ergänzen?:look:
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 08:31:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      da kann ich mich @versman nur anschliessen:

      wenn man nichts zu sagen hat, sollte man schweigen ;)

      P.S.: Die Nennung der KIG 1 ist alleine schon deshalb gefährlich, weil KIG 1 eine Bandbreite ist, die überwiegend kosmetisch zu bewerten ist und nur im Grenzbereich zu KIG 2 oder in Addition verschiedener Bereiche medizinisch notwendig ist - das ist aber die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

      komisch, dass diese aussage direkt von der versicherung selbst kommt :keks:
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 11:35:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.497.822 von greatmr am 01.07.09 08:31:08KIG 1 ung KIG 2 sind genannt und versichert, wenn A L L E Voraussetzungen genannt sind!

      Insoweit sind meine Ausführungen richtig!

      TM
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 11:36:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.497.469 von Versman am 01.07.09 00:15:58Versman,

      keine schlechte Laune - ich mag nur nicht wenn Vermittler sich über Gesetze und Verordnungen hinwegsetzen. Und wenn Sie es tun, dann auch noch unvollständig Produkte darstellen!

      TM
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 11:50:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.141 von CreInPhan am 01.07.09 11:35:15:confused:

      kannst du dich mal so ausdrücken, dass auch andere leute dich verstehen?

      in dem beispiel von mir gibt es diese versicherung gerade und ausdrücklich für KIG 1 und 2.
      du hast bezweifelt, dass die versicherung (aus welchen gründen auch immer) hier zahlt, weil es medizinisch nicht notwendig wäre. genau das ist hier aber nicht der fall :p
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 12:32:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.269 von greatmr am 01.07.09 11:50:53Die Nennung der KIG 1 ist alleine schon deshalb gefährlich, weil KIG 1 eine Bandbreite ist, die überwiegend kosmetisch zu bewerten ist und nur im Grenzbereich zu KIG 2 oder in Addition verschiedener Bereiche medizinisch notwendig ist - das ist aber die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

      Das ist nichtn unklar - das ist eindeutig!

      http://www.kfo-online.de/21/gkv_g.html

      http://www.kfo-online.de/21/gkv_f.html

      Und dann schaut man in die MBKK und sieht - versichert ist die notwendige Heilbehandlung!

      Ist KIG 1 in jeglicher Ausprägung notwendige Heilbehandlung? NEIN! ggf. auch nur sinnvoll oder ästhetisch oder kosmetisch!

      TM
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 12:33:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.546 von CreInPhan am 01.07.09 12:32:35P.S.: Und wenn die Kasse zahlt, dann ist es KIG 3-5! Oder meintest Du die Versicherung?? Welche unter welchen Voraussetzungen und mit welchen konkreten Leistungen???

      TM
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 12:45:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.559 von CreInPhan am 01.07.09 12:33:56ich rede von der versicherung (davon reden hier eigentlich alle die ganze zeit) - und die zahlt bei rechnungen für leistungen kig 1 und 2 -> dafür ist sie nämlich da
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 19:04:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.640 von greatmr am 01.07.09 12:45:51bleibt locker, Rolf Rüdiger braucht eure Hilfe ! :look::look::look:

      http://www.youtube.com/watch?v=ypaz883isAs
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 21:50:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.499.640 von greatmr am 01.07.09 12:45:51greatmr,

      ich rede natürlich von Sex and Drugs and Rock and Roll!!!

      Von Versicherungen würde ich als derKVProfi niemals sprechen!!!

      Niemals würde der Berater von u.a CSS, ARAG und Signal über Krankenversicherungen, insbesondere Zusatzversicherungen sprechen! Niemals!!!!

      Halöt die Luift an, wenn ich etwas zu dem Thema KV sage, oder trete mir mit offenem Visier entgegen!

      Medizinische Notwendigkeit - § 1.1 und ff MBKK - insbesondere Versicherungsfall § 1.2 MBKK und dann Beginn unter 2.1 MBKK und Angemessenheit gem. § 5.2 MBKK!

      Ansonsten empfehle ich juristische Fachzeitschriften, Urteile und Rechtskommentare!

      TM
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 21:52:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.345 von advo12345 am 29.06.09 15:13:30da könnte ja jeder kommen.

      Man schliesst erst eine Verischerung ab, wenn der Vwersicherungsfall eingetreten ist und die Gesellschaft soll es bezahklen ? :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:33:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.641 von Procera am 01.07.09 21:52:41VerISCHerung!

      Wenn ich nicht selbst soviele Rechtschreib- und Tipfehler hätte, würde ich den behalten!!!

      TM
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 10:10:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.626 von CreInPhan am 01.07.09 21:50:58was bist du eigentlich für ein kasper :confused:

      gehst hier alle leute an, ohne selbst zum threadthema etwas beizutragen.

      ich habe lediglich gepostet, dass die r+v einen tarif anbietet, der ausdrücklich dafür gedacht ist, dass kosten aus KIG 1 und 2, die von der gesetzlichen kasse nicht übernommen werden, durch diese versicherung gezahlt werden. deine "medizinische notwendigkeit", auf der du hier immer herumreitest, spielt dabei überhaupt keine rolle (zumindest nach dem prospekt). wenn du das nicht glaubst, sprich einfach selbst mit der r+v.
      die bedingungen dieser versicherung kenne ich sonst auch nicht (auch das hatte ich schon mal gepostet). bin schliesslich kein versicherungsvertreter.

      ansonsten solltest du vielleicht mal ganz in ruhe die postings lesen und vor allem auch deine eigenen. mit meiner anwort nr.22 habe ich mich nämlich auf dein posting "P.S.: Und wenn die Kasse zahlt, dann ist es KIG 3-5! Oder meintest Du die Versicherung??" bezogen.

      und jetzt gib als "profi" dem threaderöffner einfach mal nen tipp oder halt die klappe! :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 10:14:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.505.471 von greatmr am 02.07.09 10:10:14btw.

      die werben übrigens auch mit einem erwachsentarif mit parodontosebehandlung, prophylaxe, kunststofffüllungen usw. ohne gesundheitsfragen und ohne wartezeiten.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 18:48:09
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.505.471 von greatmr am 02.07.09 10:10:14Der Tarif der r+v basiert auf den MBKK und deshalb spielt die medizinische Notwendigkeit sehr wohl eine Rolle!

      Im Prospekt wird sicherlich auf die AVB oder MBKK Bezug genommen!

      Das ist der Grund, weshalb Laien keine Tipps geben sollten!

      Versicherungsvermittler beraten nach Übergabe der Erstinformation auf der Basis der Wünsche und Bedürfnisse und zusätzlicher fachlicher Informaztionen in Form einer schriftlichen Dokumentation und geben einen begründeten Ratschlag!

      Die genanten Tarife sind alle möglich, aber eben sehr unterschiedlich in den Leistungsaussagen!

      Ich habe enen Tipp gegeben:

      an den, der fragt - das die Tipps nicht viel Wert sind!

      an die Laien, dass es nicht ihr Job ist!

      und an die Vermittler, dass sie hier mit dem Feuer spielen!

      Ich persönlich gebe keine Tipps, sondern berate gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen, sowie Lebens- und Sachversicherungen zu Produkten in Bezug mit biometrischen Risiken!

      TM
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 22:56:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.935 von CreInPhan am 01.07.09 22:33:53Man, entweder zu viel Alkohol gestern oder meine Alte hat wieder gerufen und ich musste nebenbei zigtausend Probleme lösen - oder beides Alkohol und Alte :laugh::laugh:

      muss natürlich Versicherung, Versicherungsgesellschaft und bezahlen heissen, dürfte aber dennoch nicht so schwer gewesen sein den Sinn zu erschliessen ;)
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 00:26:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.505.500 von greatmr am 02.07.09 10:14:13Ja, das bieten auch andere! Hier sind recht übersichtliche Kosten versichert, es ist ein Marketing Produkt und es gelten die MBKK, insbesondere § 2.1, 1.1, 1.2 und 5.2!

      TM

      P.S.: Hast Du einen Vertrag mit ruv??? Mitglied oder Kunde im PCD? Genosse einer VR, SparDa, etc. Bank???

      Oder hast Du eine Beteiligung an dem Umsatz???

      Verheiratet mit ruv???

      Bedingungen detailliert mit anderen bedingungen verglichen???

      Ach ne - Du liest ja nur Prospekte!

      Wie war das mit Dieter????

      http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA

      P.S.: Das mit Dieter ist eigentlich in KV Foren von mir eingeführt - vor mehr als 5 Jahren!

      TM
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 00:28:28
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.511.396 von Procera am 02.07.09 22:56:25Nein, ich machte mich nicht lustig, ich fand ihn lustig! Dazu muss man ihn aber mehrmals lesen - vielleicht komen aber nur bestimmte Personen drauf!!!

      Apropos Alkohol - route mal was rüber, meine Bar ist leer! Einige Posts hier kann man ja nüchtern nicht ertragen!

      TM
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 06:57:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.511.643 von CreInPhan am 03.07.09 00:26:17langsam aber sicher gehst du mir auf den zeiger:

      ich hab nun schon mehrfach geschrieben, dass ich von dem kram keine ahnung habe, nur den tarif aus der werbung kenne.
      du bist doch der, der hier ständig behauptet, dass der tarif so nicht funktionieren kann. kennst du denn die bedingungen dazu?
      online sind sie jedenfalls noch nicht abrufbar...
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 09:53:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.511.824 von greatmr am 03.07.09 06:57:57greatmr,

      ich gehe Dir auf den Zeiger? Wer hat damit angefangen??

      Ob ich, ich???, die Bedingungen kenne? Die neuer Produkte? Ne, ich kenne nur gute Geldanlagen! 40% bekommt man nur bei Alkohol!

      Gehe mal auf www.derKVProfi.de und entspann Dich

      TM
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 10:45:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      ist ok - für mich ist hier im thread jetzt ende.
      wenn ich mal die bedingungen in die hand bekomme, können wir ja weiter machen ...
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 13:40:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.513.022 von greatmr am 03.07.09 10:45:02http://www.ruv.de/de/privatkunden/kranken/kv_zusatz/kinder-z…

      Bedingungen findet man dort, wie immer bei der ruv, nicht!

      TM


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