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    Während eines ALG 1-Bezuges erkrankt der ..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.10 14:01:21 von
    neuester Beitrag 27.01.10 14:38:16 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.155.589
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      Avatar
      schrieb am 27.01.10 14:01:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....Bezieher für längere Zeit (8Monate).

      Wer kennt sich aus:

      Nach sechs Wochen erfolgt normal die Weiterzahlung des
      Gehaltes durch die KK.

      Gilt dieses auch bei Bezug ALG 1?

      Wird die Bezugszeit des ALG 1 durch die zwischenzeitliche
      Zahlung der KK um diesen Zeitraum verlängert?

      DANKE!
      Avatar
      schrieb am 27.01.10 14:12:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.822.317 von alexmay am 27.01.10 14:01:21was hat den der arme bub :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.01.10 14:17:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 27.01.10 14:38:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.822.317 von alexmay am 27.01.10 14:01:21Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen

      Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erhalten Sie bei Pflichtversicherung nach Ablauf dieser Zeit in der Regel Krankengeld von Ihrer zuständigen Krankenkasse in Höhe des Betrages, der Ihnen zuletzt als Leistung von der Agentur für Arbeit gewährt wurde. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenkasse.
      Nach dem Bezug von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

      [urlQuelle]http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Krankheit-Urlaub/Krankheit-Urlaub-Nav.html#d1.2[/url]


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