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    Sparerfreibetrag mit der Abgeltungssteuer berechnen?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.10 21:58:11 von
    neuester Beitrag 22.03.10 11:10:06 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.156.668
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      Avatar
      schrieb am 19.03.10 21:58:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi leute,
      ich bin steuerlich ein absoluter leie.

      also:
      ich hab 2010 bis jetzt 8000€ mit aktien verdient und musste 1000€ schon abführen, hatte noch einen verlusttopf von 5000€.
      also hab ich "fürs finanzamt" weniger verdient.

      von den 1000€, kann ich mir 750€ per Sparerfreibetrag wieder zurückholen oder werden die 750€ von den 8000€ abgezogen und dann nurnoch 7250€ besteuert?

      danke
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 22:53:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      na herrlich - wohl bekomms
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 23:52:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      naja, ich hab damals auch ne menge verloren.
      ist mein erster börsengewinn
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 01:28:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.181.833 von IBO1 am 19.03.10 21:58:11Hallo,
      wenn Du einen Verlusttopf mit 5.000 hattest und 8.000 verdient hast, hättest Du nur ca. 750 Euro bezahlen müssen.
      Da waren evtl. noch andere Einkünfte (z.B. Zinsen mit dabei).

      Sofern Du noch keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst Du das rückwirkend zum 01.01. noch machen.

      Die 750 werden vom Kursgewinn (also von den 8.000) abgezogen, so dass Du damit ca. 188 Euro an AbgSt. rauskriegst.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 02:02:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      muss ich meinen ganzen freibetrag opfern um die ca. 188 Euro freibetrag zu bekommen?

      weil ich hab ja noch ein tagesgeldkonto mit 1,85% zinsen.
      muss mal gegenrechnen was sich mehr lohnt

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      schrieb am 20.03.10 13:54:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.182.370 von IBO1 am 20.03.10 02:02:20Hallo IBO,
      da bruachst Du nicht viel gegenrechnen: Die Abgeltungssteuer ist für 500 Euro Zinsen genau so hoch wie für 500 Euro Kursgewinn ... nämlich 25%.

      Du musst nur zusehen, dass Du Deinen Freistellungsauftrag auch voll ausnutzt ... wenn Du das mit dem Geldmarktkonto schaffst, brauchst Du ja nichts machen.

      Ich nehme mal an, dass Du Dein Depot und Dein Geldmarktkonto bei zwei unterschiedlichen Banken hast ... wären sie bei der selben Bank, gilt der Freistellungsauftrag für Beide und dürfte dann auch schon voll ausgeschöpft sein!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 23:35:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      du hast recht.
      ich werde mit den zinsen niemals den freibetrag ausreizen können,
      also werd ich wohl den betrag von den kursgewinnen abziehen.
      ich danke dir.

      noch eine frage:
      reicht es wenn ich den freistellungsauftrag der "depotbank" erteile oder muss ich das per einkommenssteuererklärung machen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 08:29:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.677 von IBO1 am 20.03.10 23:35:49Die Depotbank beachtet den Freibetrag gleich bei Ausschüttung, bei der Erklärung musst Du halt alles einreichen und auf das Geld warten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 13:16:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      naja, da der gewinn ja schon ausgeschüttet wurde, kann es ja nurnoch über steuererklärung gemacht werden.

      oder über die gewinne, die noch vielleicht anstehen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 19:01:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      naja, da der gewinn ja schon ausgeschüttet wurde, kann es ja nurnoch über steuererklärung gemacht werden.
      Nee, das geht (imho erst seit der A-Steuer) wirklich rückwirkend. Die abgeführten Steuern werden also auch noch ausgezahlt; Valuta aber wohl erst am Auszahlungstag.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 21:33:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      um es mal auf den punkt zu bringen:
      wenn ich den freistellungsaufrag meiner depotbank gebe, bekomme ich sofort ein teil meiner A-steuer zurück?
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 11:10:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      das hängt von der Bank ab. Bei manchen wohl sofort, bei anderen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt; im schlimmsten Fall zum Jahresende.

      MfG Stefan


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