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    Berechnung des Veräusserungsgewinns bei Fonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.10 13:48:05 von
    neuester Beitrag 16.12.10 18:05:30 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.158.721
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      Avatar
      schrieb am 09.07.10 13:48:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bei der Verkaufsabrechnung von einigen ETFs, die ich dieses Jahr verkauft habe, wiess mir mein Broker jeweils einen Veräusserungsgewinn aus, den ich mit meinen Berechnungen nicht nachvollziehen kann (jeweils weniger als ich errechnet habe).

      Auf Nachfrage hat man mir geschrieben, dass wie folgt berechnet wurde:

      Kurswert Verkauf
      - Kurswert Kauf
      - Nebenkosten Kauf
      - Nebenkosten Verkauf
      - Ausschüttungsgleicher Ertrag

      Wieso wird da noch ein ausschüttungsgleicher Ertrag berücksichtigt (die Fonds sind ausschüttend und auf die Ausschüttungen habe ich jeweils Abgeltungssteuer bezahlt)?
      Wie berechnet man diesen ausschüttungsgleichen Ertrag?

      Gruss
      Michael
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 15:05:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.357 von MichaJ am 09.07.10 13:48:05Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird zusammen mit allen steuerlichen Daten der Ausschüttung/Thesaurierung im eBundesanzeiger veröffentlicht. Bei Ausschüttung wird auch auf die (zusätzlichen) aglE Steuer einbehalten. Dies bedeutet dann, dass der steuerpflichtige Anteil größer als die Ausschüttung ist.

      Da dieser Anteil aber noch im Fondsvermögen verbleibt, erhöht er den Fondsanteilswert, obwohl er bereits versteuert wurde. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss er daher bei Veräußerung wieder gekürzt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 15:57:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.829 von Taxadvisor am 09.07.10 15:05:54Danke erstmal.

      Verstanden habe ich es aber noch nicht. Ist wohl noch zu heiss in der Bude ;-)

      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 16:14:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.829 von Taxadvisor am 09.07.10 15:05:54OK. Jetzt kann ich es anhand der Zahlen im eBundesanzeiger nachvollziehen.

      Ich habe nur 2 unterjährige Ausschüttungen bei den Fonds mitgemacht. Wenn ich die Fonds mehrere Jahre gehalten hätte, wären dann alle Ausschüttungen berücksichtigt worden?

      Gruss
      Michael
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 19:04:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.800.257 von MichaJ am 09.07.10 16:14:51Bei Kauf ab 2009 ja.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 24.11.10 10:30:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.801.213 von Taxadvisor am 09.07.10 19:04:02ich habe auch einen etf - ausschuettend - vor kurzem verkauft - wkn a0f5bw, lyxor china.

      meine bank rechnet den von mir zu versteuernen kursgewinn wie folgt:

      verkaufspreis
      -kaufpreis
      -kosten kauf/verkauf
      + ausschuettung

      die ausschuettung wurde im juni 2010 brutto fuer netto ausgezahlt.

      die fondsgesellschaft hatte mir in einem email geschrieben bestaetigt, dass die letzte ausschuettung nicht der kapitalertragsteuer unterlag, da altveraeusserungsgewinne aus der zeit vor der abgeltungsteuer ausgeschuettet wurden.

      kann jemand die berechnungsweise meiner bank nachvollziehen?

      vielen dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.10 10:45:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.580.082 von angkorwat am 24.11.10 10:30:03Da der Fonds ein "Neubestand" ist, gibt es keine steuerfreien Anteile mehr. Im Sinne einer Wertzuwachsbesteuerung sind daher die Altveräußerungsgewinne bei Dir ebenfalls steuerpflichtig zu stellen. Da dies technisch nicht über die Ausschüttung erfolgen kann, erfolgt die Korrektur bei Veräußerung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.12.10 10:15:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      auch ich komme mit der berechnung der abgeltungssteuer bei inlaendischen thesaurierenden fonds nicht zurecht.

      kauf in 2009, einmalige ertragsthesaurierung waehrend meiner besitzdauer. meine bank hat mir erst die steuern belastet und dann wieder gutgeschrieben - kein storno, sondern zwei verschiedene vorgaenge.
      nun beim verkauf wird die abgeltungssteuer auf den kursgewinn wie folgt gerechnet:

      veraeusserungspreis 65,18
      minus kaufpreis 56,19
      minus ertragsthesaurierung 2,12
      plus 25 % gez. abgeltungssteuer 0,53
      plus soli 0,029

      euro 7,42 kursgewinn pro anteil zu versteuern

      wo liegt mein denkfehler - die ertragsthesaurierung habe ich bereits versteuert. warum muss ich auf die gezahlte steuer noch einmal abgeltungssteuer beim verkauf bezahlen?

      stimmt die rechnung der bank so?

      danke fuer die hilfestellung!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.12.10 11:21:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.705.194 von angkorwat am 14.12.10 10:15:15ISIN müsste mit DE.. anfangen oder?

      Die Bank hat korrekt gerechnet, siehe nachfolgenden (ohne Soli, da einfacher zu rechnen):

      Kauf zu 100, Thesaurierung 10, darauf behält der Fonds 25% KapSt ein. Der Fonds hat damit einen Wert von 107,50.

      Wenn Du jetzt verkaufst gilt:

      Verkauf zu 107,50
      abzgl. Kauf zu 100,00
      abzgl. Thesaurierung 10,00
      zzgl. Steuer auf Thes. 2,50
      ergibt EUR 0,00 als Kursgewinn.

      Die einbehaltene Steuer ist nur bei inl. Thesauiierern wieder hinzuzurechnen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 18:05:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      herzlichen dank - wieder mal - an den taxadvisor, dass du immer wieder licht ins dunkle bringst!!!

      frohes fest!!!


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