Actris - Dreister Abfindungsversuch von Dietmar Hopp - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.10 19:36:00 von
neuester Beitrag 23.04.11 08:27:51 von
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Unglaublich ... Schon allein das Eigenkapital beträgt lt. GB 2008 über 69 Mio.€ (bei 0 € Bankverbindlichkeiten!). Schon seit Jahren wird im Unternehmen abgeschrieben was das Zeug hält (siehe auch historischer Thread). Schuld ist immer das schlecht laufende Geschäft bei Eichbaum. Herr Hopp versucht so zum Schnäppchenpreis an die Grundstücke in Frankfurt zu kommen.
Actris AG: Bewertungsgutachter beziffert den Wert einer Aktie der Actris AG vorläufig mit EUR 4,14
Actris AG / Squeeze-Out
09.07.2010 22:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
vom 9. Juli 2010
Bewertungsgutachter beziffert den Wert einer Aktie der Actris AG vorläufig
mit EUR 4,14.
Actris AG (ISIN DE0006107006 / WKN 610700), Xaver-Fuhr-Straße 150, 68163
Mannheim: Die Aktionärin ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG hat im
Zusammenhang mit dem in ihrem Schreiben vom 24. Februar 2010 geäußerten
Verlangen, eine Hauptversammlung der Actris AG einzuberufen, um auf dieser
gemäß § 327 a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG zu
beschließen, Houlihan Lokey (Europe) Limited, Niederlassung Frankfurt, als
Bewertungsgutachter mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der Actris AG
als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Barabfindung gemäß § 327
b Abs. (1) Satz 1 AktG beauftragt. Der Bewertungsgutachter hat dem Vorstand
der Actris AG am 9. Juli 2010 das vorläufige Ergebnis der
Bewertungsarbeiten erläutert. Danach beträgt der objektivierte
Unternehmenswert EUR 60,5 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 4,14 je
Aktie der Actris AG. Der Bewertungsgutachter ist der Ansicht, dass der
volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Actris-Aktie der letzten
drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-out-Verlangens der ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.
Die Bewertung ist vorläufig und kann sich noch ändern, insbesondere wenn
sich bis zum Abschluss der Bewertungsarbeiten bedeutende
Bewertungsparameter, wie zum Beispiel das Marktumfeld, die wirtschaftliche
Situation der Unternehmen oder das Zinsniveau unerwartet wesentlich
verändern. Die Prüfung des gerichtlich bestellten Prüfers IVC Independent
Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, ist nach Kenntnis des Vorstandes der Actris AG noch nicht
abgeschlossen.
09.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Actris AG: Bewertungsgutachter beziffert den Wert einer Aktie der Actris AG vorläufig mit EUR 4,14
Actris AG / Squeeze-Out
09.07.2010 22:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
vom 9. Juli 2010
Bewertungsgutachter beziffert den Wert einer Aktie der Actris AG vorläufig
mit EUR 4,14.
Actris AG (ISIN DE0006107006 / WKN 610700), Xaver-Fuhr-Straße 150, 68163
Mannheim: Die Aktionärin ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG hat im
Zusammenhang mit dem in ihrem Schreiben vom 24. Februar 2010 geäußerten
Verlangen, eine Hauptversammlung der Actris AG einzuberufen, um auf dieser
gemäß § 327 a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG zu
beschließen, Houlihan Lokey (Europe) Limited, Niederlassung Frankfurt, als
Bewertungsgutachter mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der Actris AG
als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Barabfindung gemäß § 327
b Abs. (1) Satz 1 AktG beauftragt. Der Bewertungsgutachter hat dem Vorstand
der Actris AG am 9. Juli 2010 das vorläufige Ergebnis der
Bewertungsarbeiten erläutert. Danach beträgt der objektivierte
Unternehmenswert EUR 60,5 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 4,14 je
Aktie der Actris AG. Der Bewertungsgutachter ist der Ansicht, dass der
volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Actris-Aktie der letzten
drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-out-Verlangens der ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.
Die Bewertung ist vorläufig und kann sich noch ändern, insbesondere wenn
sich bis zum Abschluss der Bewertungsarbeiten bedeutende
Bewertungsparameter, wie zum Beispiel das Marktumfeld, die wirtschaftliche
Situation der Unternehmen oder das Zinsniveau unerwartet wesentlich
verändern. Die Prüfung des gerichtlich bestellten Prüfers IVC Independent
Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, ist nach Kenntnis des Vorstandes der Actris AG noch nicht
abgeschlossen.
09.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.828.113 von smallcap_stockpicker am 15.07.10 19:36:00hab auch noch n paar aktris und werde mir das nicht gefallen lassen.
gibts hier noch welche mit denen mann gemeinsam was unternehmen kann?
gibts hier noch welche mit denen mann gemeinsam was unternehmen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.840.917 von Lalli1 am 19.07.10 13:05:32Jetzt ist auch auch offiziell:
Actris AG: Barabfindung für Actris-Aktien auf EUR 4,14 je Aktie festgelegt
Actris AG / Squeeze-Out
16.07.2010 12:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG
vom 16. Juli 2010
Barabfindung für Actris-Aktien auf EUR 4,14 je Aktie festgelegt.
Actris AG (ISIN DE0006107006 / WKN 610700), Xaver-Fuhr-Straße 150, 68163
Mannheim: Die Gesellschaft Actris AG wurde von ihrer Hauptaktionärin ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wiesloch, darüber informiert, dass die ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG die Barabfindung für die Übertragung der Aktien
der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Actris AG auf die ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG, über welche in der nächsten, noch
einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Actris AG gemäß § 327a
AktG beschlossen werden soll, auf EUR 4,14 je Akte festgelegt hat.
16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
--------------------
Interessant finde ich den folgenden Satz aus der ad-hoc Mitteilung vom 09.07.2010:
Der Bewertungsgutachter ist der Ansicht, dass der
volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Actris-Aktie der letzten
drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-out-Verlangens der ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.
Der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate ist doch zwingend heranzuziehen, oder?
Ich hoffe auf die kommenden Anfechtungsklagen bzw. Spruchstellenverfahren! Ich werde mich dazu mal mit der SdK in Verbindung setzen.
Actris AG: Barabfindung für Actris-Aktien auf EUR 4,14 je Aktie festgelegt
Actris AG / Squeeze-Out
16.07.2010 12:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG
vom 16. Juli 2010
Barabfindung für Actris-Aktien auf EUR 4,14 je Aktie festgelegt.
Actris AG (ISIN DE0006107006 / WKN 610700), Xaver-Fuhr-Straße 150, 68163
Mannheim: Die Gesellschaft Actris AG wurde von ihrer Hauptaktionärin ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wiesloch, darüber informiert, dass die ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG die Barabfindung für die Übertragung der Aktien
der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Actris AG auf die ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG, über welche in der nächsten, noch
einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Actris AG gemäß § 327a
AktG beschlossen werden soll, auf EUR 4,14 je Akte festgelegt hat.
16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
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Interessant finde ich den folgenden Satz aus der ad-hoc Mitteilung vom 09.07.2010:
Der Bewertungsgutachter ist der Ansicht, dass der
volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Actris-Aktie der letzten
drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-out-Verlangens der ACTRIS
Beteiligungs GmbH & Co. KG nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.
Der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate ist doch zwingend heranzuziehen, oder?
Ich hoffe auf die kommenden Anfechtungsklagen bzw. Spruchstellenverfahren! Ich werde mich dazu mal mit der SdK in Verbindung setzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.843.371 von smallcap_stockpicker am 19.07.10 19:38:26...die dokumente sind auf der actris-seite unter /hauptversammlung abrufbar.
wer von euch hat ahnung bzgl. der argumentation der marktenge, siehe punkt 192 im dokument "bericht über die prüfung der angemessenheit der barabfindung..."?
der (rein rechnerische durchschnitt) liegt bei 8,21 euro.
gab es fälle in denen man mit dieser argumentation erfolg hatte?
anderer streitpunkt: die bewertung der immobilien und des potentials klingt wie eine farce.....
wer von euch hat ahnung bzgl. der argumentation der marktenge, siehe punkt 192 im dokument "bericht über die prüfung der angemessenheit der barabfindung..."?
der (rein rechnerische durchschnitt) liegt bei 8,21 euro.
gab es fälle in denen man mit dieser argumentation erfolg hatte?
anderer streitpunkt: die bewertung der immobilien und des potentials klingt wie eine farce.....
Eigentlich wäre es doch auch aus Sicht von Hopp sinnvoll die Abfindung zumindest auf den Mindestkurs zu heben. Er dürfte im Spruchverfahren kaum eine Chance haben mit diesem lächerlichen Betrag durchzukommen. Nachdem mittlerweile auch die Abfindungsnachzahlung mit 5 % über Basiszins verzinst werden muss, wäre das eine sehr teure Finanzierung. Da kann er es doch einfach vom Festgeld mit 1% nehmen oder hat er mittlerweile alles bei Hoffenheim versenkt
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.048.787 von schaerholder am 26.08.10 12:31:42so nun ist es soweit. wie kann oder sollte ich vorgehen da ich mit der barabfindung nicht einverstanden bin. hat da jemand erfahrung oder soll ich mir einfach n anwalt nehmen?
Gibt es hier eine spruchstelle
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