Steuerung Altverluste bis 2008 und Abgeltungsverluste - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.11.10 13:31:56 von
neuester Beitrag 07.11.10 16:09:27 von
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Hallo !
Weiss jemand von Euch, ob ich (und wie), wenn ich aktuell realisierte Abgeltungsverluste habe, die nun von der Bank vorgetragen werden, die Reihenfolge so steuern kann, dass ich erst meine zeitlich begrenzten Verlustvortrage aus Halbeinkünftezeiten (also bis 2008) mit anstehenden Gewinnen verrechnen kann, bevor sie mit den "unverderblichen" Abgeltungsverlustvorträge verrechnet werden ?
D.h. kann ich z.B. mit Verlustbescheinigungen aktuelle Abgeltungsverlustvorträge bei einer einzigen Bank "A" sammeln, das Depot dort brach liegen lassen, bis ich bei der Bank "B" soviel Gewinn macht habe, dass ich diese bei der Steuererklärung mit den Altverlustvorträgen (bis 2008) komplett verrechnet habe.
Die schon diskutierte Strategie mit Long und Short-Zertifikaten ist mir doch zu kapitalbindend..
Vielen Dank im Voraus ,
Grüße
Rootsofcanada
Weiss jemand von Euch, ob ich (und wie), wenn ich aktuell realisierte Abgeltungsverluste habe, die nun von der Bank vorgetragen werden, die Reihenfolge so steuern kann, dass ich erst meine zeitlich begrenzten Verlustvortrage aus Halbeinkünftezeiten (also bis 2008) mit anstehenden Gewinnen verrechnen kann, bevor sie mit den "unverderblichen" Abgeltungsverlustvorträge verrechnet werden ?
D.h. kann ich z.B. mit Verlustbescheinigungen aktuelle Abgeltungsverlustvorträge bei einer einzigen Bank "A" sammeln, das Depot dort brach liegen lassen, bis ich bei der Bank "B" soviel Gewinn macht habe, dass ich diese bei der Steuererklärung mit den Altverlustvorträgen (bis 2008) komplett verrechnet habe.
Die schon diskutierte Strategie mit Long und Short-Zertifikaten ist mir doch zu kapitalbindend..
Vielen Dank im Voraus ,
Grüße
Rootsofcanada
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.468.203 von rootsofcanada am 06.11.10 13:31:56Das wissen hier mittlerweile fast alle.....
Du erzielst die Erträge bei Bank B, verrechnest bis 2013 mit den Altverlusten über die StERkl.. Die Verluste bei Bank B bleiben im Verlustverrechnungstopf und werden vorgetragen. Ab 2014 kann man dan auch eine Verlustbescheinigung anfordern, um mit Neugewinnen bei Bank B u verechnen. Vorher sollte keine Verlustbescheingung angefordert werden.
Gruß
Taxadvisor
Du erzielst die Erträge bei Bank B, verrechnest bis 2013 mit den Altverlusten über die StERkl.. Die Verluste bei Bank B bleiben im Verlustverrechnungstopf und werden vorgetragen. Ab 2014 kann man dan auch eine Verlustbescheinigung anfordern, um mit Neugewinnen bei Bank B u verechnen. Vorher sollte keine Verlustbescheingung angefordert werden.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.468.302 von Taxadvisor am 06.11.10 14:08:01Danke für Deine Antwort.
Und wenn ich bei Bank A und Bank B schon neue Abgeltungsverluste habe ?
Kann ich diese denn nicht irgendwie z.B. durch eine Verlustbescheinigung von Bank A auf Bank B übertragen, damit ich Deine Strategie (Gewinne nur bei Bank A zu machen und über die Steuererklärung verrechnen) umsetzen kann ?
Oder benötige ich nun ein neues, sauberes Depot ohne Abgeltungsverlustvorträgen ?
Und wenn ich bei Bank A und Bank B schon neue Abgeltungsverluste habe ?
Kann ich diese denn nicht irgendwie z.B. durch eine Verlustbescheinigung von Bank A auf Bank B übertragen, damit ich Deine Strategie (Gewinne nur bei Bank A zu machen und über die Steuererklärung verrechnen) umsetzen kann ?
Oder benötige ich nun ein neues, sauberes Depot ohne Abgeltungsverlustvorträgen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.468.327 von rootsofcanada am 06.11.10 14:18:32Hallo roc,
mit einer Verlustbescheinigung klappt das nicht (die kannst Du nur beim FA verwenden), aber es gibt einen Weg:
Du überträgst alle Wertpapiere aus dem Depot bei Bank A auf das Depot bei Bank B und löst ALLE Depots bei Bank A auf - gleichzeitig mit den Auflösungen überträgst Du alle Verrechnungstöpfe auf Bank B (geht nur wenn danach kein Depot mehr bei Bank A besteht und ist gleichzeitig mit dem Depotübertrag zu beauftragen).
Wenn der Verrechnungstopf bei Bank A weg ist ... machst Du dort ein neues Depot auf und hast damit Erträge ohne Verlustverrechnung.
Du kannst auch Wertpapiere mit "sicheren" Kursgewinnen anschließend auch wieder von Bank B auf das neue Depot bei Bank A übertragen!
Da Depotüberträge innerhalb Deutschlands nicht bepreist werden, fallen auch keine Kosten an!
Voila!
Rene
mit einer Verlustbescheinigung klappt das nicht (die kannst Du nur beim FA verwenden), aber es gibt einen Weg:
Du überträgst alle Wertpapiere aus dem Depot bei Bank A auf das Depot bei Bank B und löst ALLE Depots bei Bank A auf - gleichzeitig mit den Auflösungen überträgst Du alle Verrechnungstöpfe auf Bank B (geht nur wenn danach kein Depot mehr bei Bank A besteht und ist gleichzeitig mit dem Depotübertrag zu beauftragen).
Wenn der Verrechnungstopf bei Bank A weg ist ... machst Du dort ein neues Depot auf und hast damit Erträge ohne Verlustverrechnung.
Du kannst auch Wertpapiere mit "sicheren" Kursgewinnen anschließend auch wieder von Bank B auf das neue Depot bei Bank A übertragen!
Da Depotüberträge innerhalb Deutschlands nicht bepreist werden, fallen auch keine Kosten an!
Voila!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.469.291 von ReneBanker am 06.11.10 21:52:36Perfekter Beitrag, man sieht, dass Du Ahnung von Deinem Fach hast
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.469.796 von Malmquist am 07.11.10 10:10:56dem möchte ich mich anschliessen ! Perfekter Beitrag !
Herzlichen Dank, ReneBanker !
An solche Art der Vorgehensweise habe ich gedacht, bin aber selbst aber nicht drauf gekommen, da mir einfach das steuerliche Wissen im Fall von Depotauflösungen fehlt.
Ich habe mich zu sehr auf diese Verlustbescheinigung konzentriert, was wohl eine gedankliche Sackgasse ist !
Herzlichen Dank, ReneBanker !
An solche Art der Vorgehensweise habe ich gedacht, bin aber selbst aber nicht drauf gekommen, da mir einfach das steuerliche Wissen im Fall von Depotauflösungen fehlt.
Ich habe mich zu sehr auf diese Verlustbescheinigung konzentriert, was wohl eine gedankliche Sackgasse ist !
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