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    Verlustverrechnung 2010 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.10 18:35:43 von
    neuester Beitrag 20.02.11 21:16:16 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.161.507
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      schrieb am 26.11.10 18:35:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      soweit ich das verstanden habe sind seit Einführung der Abgeltungssteuer Verluste aus Futures, OS, Optionen etc. (also fast alles außer Aktien) ja mit Dividenden und Zinsen verrechenbar, ja?

      Angenommen ich habe 10.000 Euro Dividende einer französischen Aktie und 10.000 Euro Verluste mit DAX-Futures, was passiert dann?

      25% Quellensteuer wurden einbehalten - 10% kann ich von den Franzosen zurückfordern - und was ist mit den restlichen, bereits gezahlten 15%? Gehen die völlig verloren? Pech gehabt?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 20:17:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.599.892 von hegels am 26.11.10 18:35:43Hallo hegels,

      in dem Beispiel fällt in Deutschland gar keine Steuer an, und bereits durch die Bank an das deutsche(!) Finanzamt abgeführte Steuern werden komplett erstattet (Einkommensteuererklärung, KAP Zeile 5 auswählen). Und wenn es im selben Depot war, müsste die Bank eigentlich den Ausgleich automatisch machen.

      Wie es mit den direkt in Frankreich abgeführten Steuern aussieht, kann ich nicht genau sagen. In der Regel werden Kleinanlegern aber die Quellensteuern auch erstattet, dazu bedarf es aber einen mehr oder weniger komplizierten Antrag und mehr oder weniger viel Zeit. Vermutlich hast du da mehr Erfahrung als ich.

      MfG Stefan
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 23:35:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.600.507 von reckoner am 26.11.10 20:17:28Die 10%-Punke dt. Steuer werden direkt von der Bank erstattet im Rahmen des internen Verlustausgleiches, die 10%-Punkte QuSt können mit einem Antrag direkt aus F erstattet werden, der Antrag ist relativ einfach, muss aber über eine Bank eingereicht werden.

      Die verbleibenden 15%-Punkte franz. QuSt sind anrechnungsfähig, wenn keine weiteren Geschäfte getätigt werden, erscheint in der StB Einkünfte Null, noch nicht angerechnete ausl. Steuer 1.500. Soweit bei einer anderen Bank Einkünfte von mind. 6.000 (ohne eigene QuSt-Anrechnung) erzielt wurden, kann dann über die StErkl. eine Anrechnung der Steuer erfolgen. Wenn keine weiteren KAP-Einkünfte vorliegen, verfällt die Steuer dagegen.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 11:21:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.601.281 von Taxadvisor am 26.11.10 23:35:44vielen Dank

      Die 10%-Punke dt. Steuer werden direkt von der Bank erstattet im Rahmen des internen Verlustausgleiches

      welche dt. Steuer? Die 25% flossen doch komplett nach Frankreich, oder?

      Wenn keine weiteren KAP-Einkünfte vorliegen, verfällt die Steuer dagegen.

      diese kann also nicht "vorgetragen" werden?

      und unter "KAP-Einkünfte" fallen neben Zinsen und Dividenden auch Aktiengewinne, Future-Gewinne etc. bei anderen Banken? Oder kann die Steuern nur für Zinsen und Dividenden "angerechnet" werden?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 16:51:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.601.899 von hegels am 27.11.10 11:21:16Von den 25% franz. QuSt werden nur 15% angerechnet, zusätzlich müssten doch noch 10% dt. AbgSt abgezogen werden, oder zumindest eine Verrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf erfolgt sein.

      Die Anrechnung ist m.E. mit allen KAP-Erträgen möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 27.11.10 16:55:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.602.723 von Taxadvisor am 27.11.10 16:51:06achso verstehe, ne, ging um eine Auslandsbank bei mir. Nix Vergeltungssteuer...
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 16:56:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.602.723 von Taxadvisor am 27.11.10 16:51:06Die Anrechnung ist m.E. mit allen KAP-Erträgen möglich.

      ja? auch mit Aktiengewinnen? Aktienverluste darf man ja zb. explizit NICHT mit Zinsen und Dividenden verrechnen soweit ich das verstanden habe
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 20:07:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      2010 Zinsen aus Festgeld in Höhe von 10.000€

      gleichzeitig

      2010 Verluste aus ETFs (auf Aktienindizes) in Höhe von 20.000€

      kann ich nun z.B. 5.000€ ETF-Verluste mit den Festgeld-Zinseinnahmen verrechnen, so dass 2010 ein Zinsertrag von dann nur 5.000€ der Abgeltungssteuer unterliegt und die restlichen ETF-Verluste in Höhe von 15.000€ beliebig in den Folgejahren mit ETF-Verkaufsgewinnen verrechnet werden kann ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 20:11:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.603.147 von xyz1239 am 27.11.10 20:07:30Nein, soweit geht die Günstigerprüfung nicht. Wenn keine Altverluste da sind, wird voll verrechnet, bei einer Inlandsbank bereits über die Steuerbescheinigung.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 16:23:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.603.158 von Taxadvisor am 27.11.10 20:11:50der Witz dabei ist, dass das mit den ETFs geht, mit echten Aktien aber schon wieder nicht. Ein echt vertrotteltes Steuergesetz.
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 20:06:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      noch drei Fragen:

      1.) Kann ich auch gar keine Verluste in 2010 anrechnen lassen, so dass ich erst ab 2011 meine 2010-EFT-Verluste mit 2011-ETF-Gewinne verrechne?

      2.) Bin bis 2009 berufstätig und ab 2010 Vollzeitstudent und habe somit ab 2010 kein Einkommen mehr (außer den Zinserträgen von 10.000€).
      Da meine Frau auch studiert und kein Einkommen hat, liegen wir unter der Steuergrenze von zusammen 2 x 7.600€ . Wäre es deshalb nicht besser grundsätzlich die 2010-ETF-Verluste für spätere Gewinnjahre aufzuheben wenn wieder gearbeitet wird?

      3.) Wird wie unter Fall 2.) beschrieben das FA automatisch die Günstigerprüfung so behandlen, dass bei zu kleinem Jahreseinkommen (unter 7.600€ pro Person) die Verluste auf spätere Jähre vorgetragen werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 20:14:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.605.201 von xyz1239 am 28.11.10 20:06:02Die Verlustverrechnung innerhalb der Einkunftsart (also Neuverluste) geht grundsätzlich der Günstigerprüfung. Wenn es sich aber um eine Inlandsbank handelt, sollte man dort die Verluste auflassen lassen und sich eben keine Verlsutbescheinigung erstellen lassen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 21:08:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe bei einer deutschen Bank (nennen wir diese B1) ein Depot mit 2010-ETF-Verlusten (realisiert) und keine 2010-ETF-Gewinne.

      Bei einer anderen deutschen Bank (B2) nur die 2010 Zinseinnahmen

      und zusätzlich bei einem ausländischen Broker (B3) ein Konto mit 2010-ETF-Verlusten.

      Soll ich in meinem Fall nun bis zum 15. Dezember bei B1 eine Verlustbescheinigung beantragen? Die Bank B1 kann ja nichts dagegenrechnen?

      Diese Verlustbescheinigung von B1 könnte ich doch dann z.B. erst in 2011 dem FA zur Verrechnung vorlegen.

      Bei dem ausländischen Broker (Interactive Brokers)(B3) gibt es wohl eine detailierte Jahresaufstellung aber keine Verlustbescheinigung wie bei einer deutschen Bank. Gilt diese Jahresaufstellung auch als "Verlustbescheinigung" beim FA ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 23:07:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.605.377 von xyz1239 am 28.11.10 21:08:21naja, irgendwas muß das dt. FA ja als Verlustbescheinigung von Auslandsbanken akzeptieren. Notfalls dein eigenes Excel oder dergleichen. Auslandsbankkunden können ja nicht schlechter gestellt werden als Inlandsbankkunden
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 23:12:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.605.377 von xyz1239 am 28.11.10 21:08:21Die Verluste aus Bank 3 müssen erfasst und festgestellt werden, die Verlsute aus Bank 2 würde ich vortragen lassen (keine Verlustbescheinigung), eine "Vorlage" erst in 2011 ist m.E. nicht möglich bzw. führt zu einer rückwirkenden Korrektur der Veranlagung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.11.10 15:30:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      muss man prinzipiell die Gewinne/Verluste von allen inländischen Depots bei einer Steuererklärung angeben? Oder reicht es nur die von ausländischen Banken/Depots anzugeben, da die inländischen ja die Steuer direkt abführen?

      Bei einer Günstigerprüfung muss man sicherlich wirklich alles angeben, also Inland und Ausland.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.10 15:43:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.609.044 von xyz1239 am 29.11.10 15:30:57Wenn man keine Günstigerprüfung möchte, keine Verlustverrechnung mit dem Auslandsdepot, KiSt keine Rolle spielt, keine agBelastungen und keine erhöhten Spenden geltend gemacht werden, dann muss man nur die Höhe der im Inland in Anspruch genommenen Freibeträge angeben.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 14:04:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vielen Dank für die sehr hilfreichen Infos!

      Was sind KiSt und agBelastungen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 14:20:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.631.541 von xyz1239 am 02.12.10 14:04:16Kirchensteuer und außergerwöhnliche Belastungen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.12.10 21:23:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wie kann ich folgende Ausführung richtig verstehen:

      Können vom Finanzamt Ihre alten Spekulationsverluste nicht vollständig mit steuerpflichtigen Neugewinnen verrechnet werden, werden sie in die Folgejahre vorgetragen und sind dort zu verrechnen (§ 23 Abs. 3 Satz 10 EStG).

      Es geht mir hier um "mit steuerpflichtigen Neugewinnen verrechnet werden".

      Bei Verheirateten bleiben runde 16.000 EUR Jahreseinkommen steuerfrei.

      Nun zu meiner Frage:
      Zinseinnahmen 2010 = 10.000 EUR (inländische Bank)
      Verluste aus ETF´s in 2010 = -20.000 EUR (ausländische Bank ohne Steuer-oder Verlustbescheinigung, nur genaue Jahreszusammenfassung)
      Keine weiteren Einkommen 2010 vorhanden

      Nun wäre es doch absolut sinnlos hier die Zinseinnahmen mit den Verlusten zu verrechnen, da sowieso keine Steuer zu bezahlen sind.

      Wie verrechnet nun das FA die in Anlage KAP erklärten Verluste?
      Muss ja diese doch wohl auch angeben?

      Werden diese auf das nächste Jahr automatisch komplett (-20.000EUR) vorgetragen und nur dann verrechnet wenn tatsächlich steuerpflichtige Gewinne (also über 16.000EUR) anfallen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 09:35:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.649.846 von xyz1239 am 05.12.10 21:23:38Wenn es sich bei den TEUR 10 um Neuverluste handelt, werden diese mit den Zinseinnahmen verrechnet und der verbleibende Saldo von TEUR 10 wird vorgetragen. Wenn die Verluste nicht angegeben werden, sind die Verluste im folgejahr nicht berücksichtigungsfähig, bei Nacherklärung der Verluste aus 2010 in 2011 müsste die Veranlagung 2010 geändert werden, fraglich ist, ob dann noch eine Möglichkeit der Änderung/Ergänzung für 2010 besteht.

      Also: Verluste in 2010 erklären.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 10:21:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo xyz1239,

      dein Problem ist, dass da eine ausländische Bank im Spiel ist. Bei einer inländischen könntest du den Verlust einfach stehen lassen und so - praktisch am Finanzamt vorbei - ins nächste Jahr vortragen.
      Verluste bei einer ausländischen Bank musst du hingegen erklären oder sie verfallen (mit deinen Beispielzahlen ist es wohl egal, Null Steuern bleiben auch Null Steuern).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 20:43:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.609.162 von Taxadvisor am 29.11.10 15:43:05Hallo Taxadvisor, ich bin gerade an der 2010 Steuererklärung mit Elster.

      Wenn ich Dich nun richtig verstanden habe, kann ich folgendes erklären:

      - Keine Kapitalerträge von deutschen Banken angeben
      - Nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben

      - Die Verluste aus dem ausländischen Depots getrennt nach Aktien und (ETFs+Futures+Devisen) aufgeschlüsselt angeben


      Somit können die gesamten Verluste aus 2010 vorgetragen werden.
      Habe ich Dich richtig verstanden?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 21:22:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.061.605 von xyz1239 am 17.02.11 20:43:01Ja, wobei Neugewinne bei inl. Banken natürlich mit Deinen Neu-)Verlusten verrechnet werden könnten, wenn welche angefallen sind.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 23:30:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.061.841 von Taxadvisor am 17.02.11 21:22:24Danke !
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 18:54:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.061.841 von Taxadvisor am 17.02.11 21:22:24Bei IB zahle ich ja fees für die Kursdaten der gekauften ETFs.
      Können diese Kosten zum Gewinn oder Verlust dazu gerechnet werden?

      Bei IB kaufe ich US-ETFs in Dollar. Dazu wechsle ich nicht mein EUR Base-Konto in Dollar um, sondern leihe mir diese Dollars (habe somit kein Währungsrisiko). Dafür zahle ich natürlich Zinsen (Broker Interest Paid).
      Kann ich diese Zinsen als Kosten mit verrechnen?

      Vielleicht Kannst Du mir nochmals einen Tipp geben.
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 20:34:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von xyz1239: Bei IB zahle ich ja fees für die Kursdaten der gekauften ETFs.
      Können diese Kosten zum Gewinn oder Verlust dazu gerechnet werden?

      Bei IB kaufe ich US-ETFs in Dollar. Dazu wechsle ich nicht mein EUR Base-Konto in Dollar um, sondern leihe mir diese Dollars (habe somit kein Währungsrisiko). Dafür zahle ich natürlich Zinsen (Broker Interest Paid).
      Kann ich diese Zinsen als Kosten mit verrechnen?

      Vielleicht Kannst Du mir nochmals einen Tipp geben.


      Nein, keine Werbungskosten mehr. Und die US-ETFs haben wahrscheinlich keine Steuertransparenz oder? Schon mal im e-Bundesanzeiger gesucht?

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 22:25:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.069.275 von Taxadvisor am 18.02.11 20:34:51Nein, haben keine Steuertransparenz.
      Da ich aber stets zum Jahresende nur Cash habe und alle US-Anlagen innerhalb des Jahres gekauft und verkauft habe, spielt diese Steuertransparenz wohl keine Rolle.
      In Ansatz für die Steuererklärung kommt der jeweilige ETF-Erlös minus Commission.
      Ist doch richtig gedacht?

      In Anlage KAP Zeile 7 gebe ich 0 EUR Kapitalerträge (Inland)an - Möchte die Kapitalerträge ja nicht angeben, damit diese mit ausländischen Verlusten nicht verrechnet werden.
      In Zeile 14 gebe ich 1602 EUR als in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag an.
      Die Plaus.-Prüfung gibt keinen Fehler an.

      Da Elster noch keine Steuerberechnung für 2010 bereit gestellt hat (soll noch im Febr. kommen)fehlt mir eine weitere Kontrolle ob ich alles richtig eingegeben habe.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 23:06:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.069.835 von xyz1239 am 18.02.11 22:25:36Da ich aber stets zum Jahresende nur Cash habe und alle US-Anlagen innerhalb des Jahres gekauft und verkauft habe, spielt diese Steuertransparenz wohl keine Rolle.
      In Summe nicht, Du hast aber geringere Gewinne bzw. höhere Verluste aus Veräußerungsgeschäften und gleichzeitig höhere laufende Erträge, google mal § 5 Abs. 3 InvStG.

      In Ansatz für die Steuererklärung kommt der jeweilige ETF-Erlös minus Commission.
      Ist doch richtig gedacht?
      Nein: ETF-Erlös zu 94% abzgl. Commission abzgl. Summe aus Einstandskurs zzgl. Commission.

      In Anlage KAP Zeile 7 gebe ich 0 EUR Kapitalerträge (Inland)an - Möchte die Kapitalerträge ja nicht angeben, damit diese mit ausländischen Verlusten nicht verrechnet werden. Warum nicht?

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 00:28:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.069.992 von Taxadvisor am 18.02.11 23:06:51Die ETFs halte ich nur jeweils einige Stunden oder Tage.
      Dividenden wurden nachweislich keine ausgeschüttet noch gab es ausschüttungsgleiche Erträge.

      Bei meinem Broker zahle ich pro Shares oder ETF genau 0,05 USD unabhängig vom Kurs.
      Also Kauf 100 Stück zu 5 USD und Verkauf auch zu 5 USD unabhängig vom jeweiligen Kurs.

      Stückzahl 100 Stück
      Kaufkurs 100 USD
      Verkaufskurs 200 USD

      Zu versteuern wären dann nach Deiner Info:
      20000x0,94-5-(10000+5) = 8790 USD

      Also weniger als bei meiner Berechnung:
      20000-10000-5-5 = 9990 USD

      Warum diese 94% ?

      Ich/wir habe außer diesen Spekulationsgeschäften und Zinserträgen keine weiteren Einkommen.
      Bin somit ganz tief im Steuersatz einzuordnen.
      Ich denke nun, wenn ich die Kapital/Zinserträge(Inland) nicht angebe, so kann ich die ausländischen Verluste auf ETFs komplett ohne Anrechnung der Inland-Zinserträge auf spätere Jahre, wenn ich ein höhreres steuerbares Einkommen erziele, vortragen lassen.
      Mach ich da wieder einen Gedankenfehler?

      Beispiel:
      Zinserträge 10.000 EUR (Abgeltungssteuer wurde von der Bank abgezogen)
      Ausländische ETF Verluste -20.000 EUR
      Ich will diese 20.000 EUR komplett auf spätere Jahre vortragen lassen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 17:25:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.139 von xyz1239 am 19.02.11 00:28:506% gelten als pauschaler Zwischengewinn (kann man allerdings zeitanteilig berechnen). In Deinem Beispiel kämen bei mir noch zu den USD 8.790 Veräußerungsgewinn USD 1.200 "normale" Veräußerungsgewinne.

      Ob das ein Gedankenfehler, kann ich nicht sagen, dazu kenne ich Deine steuerliche Situation der nächsten Jahre nicht. Aber das höhere steuerbare Einkommen spielt keine Rolle. Mehr als 25% kann man mit der Verrechnung nicht sparen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 21:18:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Danke für Deine Hilfestellung !
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 21:16:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.841 von Taxadvisor am 19.02.11 17:25:47So nun liegt eine Elster-Steuerberechnung nach dem neusten Update vor.

      Dort steht nun:

      Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungssteuer

      Kapitalerträge 0 (ich gebe ja keine Inlandzinserträge an)

      Verluste aus der Veräußerung von Aktien..........-10.000
      abzüglich nicht ausgleichfähiger Verluste.........10.000
      verbleibende ausgleichsfähige Verluste.................0

      Sagt diese Erklärung nun, dass -10.000 Aktienverluste auf die Folgejahre mit dort erzielten Gewinnen verrechnet werden können?


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