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    Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.11 16:53:58 von
    neuester Beitrag 15.04.11 18:26:31 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.165.565
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      schrieb am 14.04.11 16:53:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin mit erstem Wohnsitz an meinem Arbeitsort am Bodensee gemeldet. Mein Zweitwohnsitz ist in Sachsen. Dort habe ich einen eigene abgetrennte Wohnung im Haus meiner Eltern. Ich habe doppelte Haushaltsführung angegeben, da ich mich um meine Eltern kümmere. Leider war es mir nicht möglich ggüb. dem Finanzamt alle Heimfahrten nachzuweisen. 8 Fahrten konnte ich jedoch nachweisen mit Belegen (bBrgeldabhebungen, Kaufbelege in Sachsen). Nun habe ich Rückmeldung vom Finanzamt bekommen, dass dies nicht anerkannt wird, da man bei 8 Fahrten nicht von einer Fürsorgepflicht sprechen kann. Also ich bin zu wenig zu meinen Eltern gefahren. Kann ich erneut Einspruch erheben oder ist die Begründung akzeptabel?
      Danke für schnelle Hinweise :)
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 20:12:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine doppelte Haushaltsführung wird aufgrund der Arbeit an einem anderen Ort gegründet und müsste demnach von Sachsen ausgehen denn die Wohnung am Arbeitsort ist der doppelte Haushalt.

      Die Wohnung in Sachsen müsste auch der Lebensmittelpunkt sein, das ist er wenn hier Freunde, Vereine usw. regelmäßig besucht werden und nicht nur mal zur Faschingsparty.

      Man muss in Sachsen eine abgeschlossene Wohnung betreiben und sich an den Kosten beteiligen. Miete muss nicht sein aber Anteil an Betriebskosten müsste schon übernommen werden (nicht nur nen Schein unter die Nachtischlampe sondern übers Konto als Nachweis).

      Eine Wohnung am Beschäftigungsort darf auch nicht über 60 qm sein. Da gibt es ein BFH Urteil.

      Das Du die Eltern besuchst ist edel interessiert das Finanzamt genauso wenig wie Besuche bei Krankheit.

      Pflege im Haushalt würde mit einem Pflegepauschbetrag von 1.800 € beleohnt. Wie gesagt im Haushalt - und dies ist nun mal der Bodensee.

      Hättest dich dort nur mit Nebenwohnsitz angemeldet dann wäre vermutlich alles ok. Hätte aber im zuge mit Beginn der Arbeit passieren sollen.

      Zu beachten ist auch die zu entrichtende Zweitwohnungssteuer welche immer öfters am Ort der Zweitwohnung gefordert wird. Ist bei dir nicht, da in Sachsen ja nicht gemeldet.

      Grob gesagt - das wird alles nicht so klappen.

      Habe alles mal ohne Paragrafen aufgeschrieben, zu allen gibt es auch das EStG und die LStR.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 09:39:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei Verheirateten sieht es u. a. so aus:

      http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/4440

      sausebraus2000
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 09:44:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.372.158 von sausebraus2000 am 15.04.11 09:39:23Hallo sausebraus2000.

      vielen Dank für deine umfassende Antwort.
      Leider war es nicht möglich, mich am Bodensee mit Zweitwohnsitz zu melden, da ich aufgrund meines Jobs die meiste Zeit am Bodensee bin.

      Ich schreibe ab diesem Jahr an meiner Promotion in Sachsen. Dann sollte ich die Heimfahrten von der Steuer absetzen können, da ich mich jedes Mal mit meinem Betreuer treffe. Richtig? Nachweis kann ich durch die Einschreibung an der Uni als Promotionsstudentin geben.

      Viele Grüße,
      sazi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 18:26:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.372.198 von sazi am 15.04.11 09:44:15Am besten man gründet dann noch eine Studiengemeinschaft von 3-4 Mitstudenten. Dann kann man sich gegenseitig besuchen und "lernen". Jeder macht da ne Exel Tabelle wer, wann ,wo , was gelernt - dann Adressen der Beteilligten angeben und jeder unterschreibt auf jedem Zettel.

      Wenn alles "sachlich richtig ist" gibt es beim FA eigentlich keine Probleme. Man sollte es nur nicht übertreiben und ein PKW mit Fahrerlaubnis sollte auch zur Verfügung stehen ;)

      Beste Grüße

      sausebraus2000


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