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    Arbeitszimmer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.11 10:00:33 von
    neuester Beitrag 28.05.11 13:51:14 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.166.499
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      Avatar
      schrieb am 27.05.11 10:00:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      habe an die Wissenden folgende Frage:
      Kann ich steuerlich ein Arbeitszimmer voll absetzen, auch wenn ich es täglich für berufliche Zwecke nur ca. 3,5 Stunden nutze, und der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt? Das Arbeitszimmer wird sonst nicht durch andere Tätigkeiten genutzt.
      Danke für eure Antworten!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 11:19:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.565.408 von axelhau am 27.05.11 10:00:33Das geht nach wie vor. Ist es Bestandteil der häuslichen Wohnung - um so besser!

      OGV
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 12:57:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.565.408 von axelhau am 27.05.11 10:00:33ich habe mir im Keller auch ein Arbeitszimmer eingerichtet im SM Bereich mit vielen Arbeitsgeraeten und Werkzeugen. Das wird auch jedes Jahr aufs neue von der Steuer abgesetzt :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.05.11 13:51:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich bin über Google auf den Beitrag gestoßen. Ich beschäftige mich gerade mit meiner Existenzgründung und möchte natürlich auch mein Arbeitszimmer absetzen. Doch setzt ihr auch die Nebenkosten ab? Strom, Heizung etc. wird ja auch für die Arbei benötigt. Im Leitfaden steht das es geht, aber ich bin dennoch skeptisch.

      Ist das Absetzen der Nebenkosten und eventuell sogar der Verpflegung (Kaffee trinken während der Arbeit etc.) möglich?

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


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