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    Kachelmann freigesprochen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.11 09:19:43 von
    neuester Beitrag 02.07.11 16:39:37 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.166.568
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      Avatar
      schrieb am 31.05.11 09:19:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      meldet Spiegel online....
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 09:36:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Doppelvize: meldet Spiegel online....


      Avatar
      schrieb am 31.05.11 09:38:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      habe so erwartet
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 09:44:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Zweifel für den angeklagten

      Nun kann er ja als junger Ehemann seine sexuellen Vorlieben hinter verschlossener Schlafzimmertür ausleben.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 09:45:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachdem die Indizien zusammenbrachen wie ein Kartenhaus, war dieses Urteil eigentlich zwingend.

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      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:05:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.579.649 von Loserin am 31.05.11 09:44:04Nun kann er ja als junger Ehemann seine sexuellen Vorlieben hinter verschlossener Schlafzimmertür ausleben.
      Ganz klar Nein.

      Loserin, letzte Woche kam eine Dokumentation des Falles in Zoom ZDF. Sieh Sie Dir an und Du wirst feststellen, das Gericht konnte nicht anders entscheiden.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:07:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Thread: Dunkle Wolken über Kachelmann? (nur zur Info, ein Extra-Thread kann durchaus Sinn machen)
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:08:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.579.848 von Dorfrichter am 31.05.11 10:05:50Loserin sucht doch auch nur einen Kachelmann

      :p
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:17:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      SUPPER:)

      die Gerechtikeit hat gesiegt...........YESSSSSSSSSSSSSA:cool:
      diese falschen Schlangen.....:mad::) Nun aber Gegenklagen auf Schadenersatz.....;)


      Lg Printi.
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:22:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Zweifel FÜR den Angeklagten!

      Es gilt in unserem Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung, solange, bis das Gegenteil zweifelsfrei BEWIESEN ist.

      Die 4 Monate U-Haft waren unangemessen!

      Jeder U-Bahntotschläger ist am nächsten Tag wieder auf freien Fuß. Armes Deutschland und schei... Richterpack! :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:31:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.579.848 von Dorfrichter am 31.05.11 10:05:50Ich habe geschrieben : im Zweifel für den Angeklagten.

      Hier wurde mit Hilfe der Presse eine Person demontiert und beschädigt.

      Niemanden, ausser der Yellow Press, interessiert sich für das seltsame Sexualverhalten von Meteorologen.

      Ich plädiere für geschütze Schlafzimmer und geschützen Sex :p
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:35:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Man stelle sich vor, er wäre verurteilt worden. Jede x-beliebige Schlampe könnte über jeden x-beliebigen Mann irgend etwas behaupten und ihn damit in den Knast bringen. Gott sei Dank, ich hoffe er gibt dieser Kuh noch zivilrechtlich richtig eine mit.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:36:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.580.098 von DJSchnack am 31.05.11 10:35:06 Jede x-beliebige Schlampe

      Na, na, es geht auch charmanter ?
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:54:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich finde es geht in erster Linie gar nicht um Schuld oder nicht Schuld. Für solche Anschuldigungen braucht man richtige Beweise. In meinen Augen war das Urteil mit Freispruch gerecht. Viel interessanter finde ich den Kommentar von Heer Wagner "Bild"

      http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-…
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 12:06:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      In diesem Prozess gibt es nur Verlierer.

      Kachelmann wurde mit der Begründung "im Zweifel für den Angeklagten" und der sich nicht erhärtbaren Indiezien nicht schuldig gesprochen. Der entstandene wirtschaftliche Schaden und sein Ruf können nicht ungeschehen gemacht werden.

      Die Medien die sich nicht um eine faire Berichterstattung bemüht haben und denen es zum großen Teil auch an Takt gefehlt hat.

      Die Öffentlichkeit die mit diesem Spektakel nicht nur im Netz und im Radio zugemüllt wurde.

      Der Staat, der kein Licht in die Sache bringen konnte. Was wirklich passiert ist bleibt unbekannt. Es hat keine Wahrheitsfindung stattgefunden.

      Der Anwalt/die Zunft; der zwar Geld erhielt aber durch sein Betragen sich selbst und seines Gleichen demontierte.

      Die Anklägerin die Ihre Gerichtskosten tragen (in der Presse werden 25.000€ genannt) muß. Dieses Teilergebniss dient wohl dann auch eher zur Abschreckung für Frauen die ihren "Peiniger" berechtigter weise zur Anzeige bringen wollen. (Und es meiner Meinung nach auch müssen).

      Meine Meinung dazu: Herr Kachelmann hat im Umgang mit den Menschen in seinen zahlreichen Beziehungen wichtige Regeln außer Acht gelassen. Die Reedlichkeit sei an dieser Stelle genannt. Daher bedauere ich sein Schicksal nicht.

      Einen schönen Tag wünsche ich
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 12:13:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von AHEO: Ich finde es geht in erster Linie gar nicht um Schuld oder nicht Schuld. Für solche Anschuldigungen braucht man richtige Beweise. In meinen Augen war das Urteil mit Freispruch gerecht. Viel interessanter finde ich den Kommentar von Heer Wagner "Bild"

      http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-…


      der super gut mensch wagner aus der blöd:laugh::laugh:

      der erinnert mich an friedmann :D ob der auch so sauber ist wie er immer schreibt:laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 12:58:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.580.780 von Peederwoogn2 am 31.05.11 12:13:22der erinnert mich an friedmann ob der auch so sauber ist wie er immer schreibt

      Ich habe zwar auch so meine Probleme mit diesem Typ, diesmal muss ich ihm irgendwie aber Recht geben.

      Anderseits sollten die Frauen doch froh sein, dass Sie vor so einer Ehe verschont wurden.
      Das ist krankhafter Trieb. So eine Ehe kann nie gut gehen und weh den Kindern die diese Gene miterben würden.
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 12:58:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:11:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.580.071 von Loserin am 31.05.11 10:31:23Hier wurde mit Hilfe der Presse eine Person demontiert und beschädigt.Nicht nur Das. Eine Frau Schwarzer dürfte da eine ganz gewichtige Rolle gespielt haben.

      Half alles nix, die Faktenlage sprach eine eindeutige Sprache. Die Anklägerin hat sich selbst zerlegt. Kein guter Diens für die echten Vergewaltigungsopfer, wie ich meine.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:14:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.581.589 von Dorfrichter am 31.05.11 14:11:25Half alles nix, die Faktenlage sprach eine eindeutige Sprache. Die Anklägerin hat sich selbst zerlegt. Kein guter Diens für die echten Vergewaltigungsopfer, wie ich meine.

      Das war wiklich doof. Dumm angestellt. Da war die Lewinski etwas schlauer.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:16:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von DJSchnack: Man stelle sich vor, er wäre verurteilt worden. Jede x-beliebige Schlampe könnte über jeden x-beliebigen Mann irgend etwas behaupten und ihn damit in den Knast bringen. Gott sei Dank, ich hoffe er gibt dieser Kuh noch zivilrechtlich richtig eine mit.



      sogar jeder Puffbesuch wäre da ab heute mit hohem Knastrisiko verbunden. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:17:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wenn man das Ganze ein wenig mit verfolgte, hatte man eher den Eindruck das es sich um Eifersucht/Rache handelt, als um echte Fakten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:26:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.581.641 von AHEO am 31.05.11 14:17:54Wenn man das Ganze ein wenig mit verfolgte, hatte man eher den Eindruck das es sich um Eifersucht/Rache handelt, als um echte Fakten.

      Ja, das ist auch mein Eindruck.
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 14:27:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Grußbotschaft an Frau Schwarzer und sonstige FeministInnen.

      Ja, meine Damen, ja, sie haben absolut Recht, weil:

      A) Wenn Frauen einen Vergewaltigung anzeigen, so stimmt dann dieser Vorwurf generell IMMER.
      B) Frauen lügen NIE.
      C) Frauen sagen IMMER die Wahrheit.
      D) In weiblichen Gehirnen sind Gefühle wie Rache und Agressionen genetisch NICHT vorhanden.
      E) Frauen sind IMMER schwach und sie sind (daher)IMMER die Opfer.
      F) Männer sind ALLE Verbrecher, ihr Herz ist ein finsteres Loch.

      Fazit: Frauen sind die moralischeren und anständigeren Menschen.

      Konsequenz: Bei Vergewaltigungen gilt daher vor Gericht: "Im Zweifel IMMER gegen den angeklagen Mann."


      Anmerkung: Wobei man sich dabei die Frage stellen kann, warum ein Vergewaltigungsvorwurf bzw. einer Vergewaltigungsanzeige überhaupt erst verhandelt werden soll, da ja bekanntermaßen Frauen, die von sich behaupten sexuell belästigt/genötigt oder vergewaltigt worden zu sein, ja NIEMALS falsch Zeugnis ablegen und auch NIEMALS falsche Beschuldigungen erheben. Daher kann man den benannten Täter ja auch gleich direkt, ohne einen langwierigen, kleinkariert-erbsenzählenden Prozess, in den Knast schicken und so der Justiz viel, viel Gleld ersparen, oder?

      Disclaimer: Wer in meinem Posting Ironie, Sarkasmus oder Ähnliches entdeckt, der hat nicht ganz Unrecht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 15:21:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.581.720 von Harry_Schotter am 31.05.11 14:27:12:( ich gebs nicht gerne zu .. aber du HAST VOLL + GANZ RECHT!!!!!!!!!!!!!!!!:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 16:40:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zitat von Peederwoogn2:
      Zitat von AHEO: Ich finde es geht in erster Linie gar nicht um Schuld oder nicht Schuld. Für solche Anschuldigungen braucht man richtige Beweise. In meinen Augen war das Urteil mit Freispruch gerecht. Viel interessanter finde ich den Kommentar von Heer Wagner "Bild"

      http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-…


      der super gut mensch wagner aus der blöd:laugh::laugh:

      der erinnert mich an friedmann :D ob der auch so sauber ist wie er immer schreibt:laugh:




      Frauen mit falschen Versprechungen und Lügen zu betrügen und zu hintergehen ist zwar moralisch verwerflich, aber KEINE Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit.

      Ergo MUSSTE Kachelmann frei kommen.

      Ich frage mich allerdings, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um keinen Promi gehandelt hätte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 17:31:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.582.137 von lyta am 31.05.11 15:21:58@lyta

      Das Problem, das diese FrauenrechtlerInnen haben, ist, dass sie ein klares Feindbild besitzen, und dieser Feind, der heißt "Mann". Und Feinde gilt es zu vernichten, nicht aber ihnen Fairness oder gar Empathie zuzubilligen. Was Frau Schwarzer und Co. in ihren Statements implizierten, ist, schlicht und einfach, dass dieses Strafgericht gefälligst ein Exempel("Signal...") statuieren sollte, um potenzielle Vergewaltiger, mittels dieses öffenlichkeitswirksamen Spektakels wirkmächtig abzuschrecken, -und das ganz unabhängig davon, ob Kachelmann im juristischen oder im moralischen Sinn schuldig ist oder nicht.

      Es ging, bzw. es geht den politisch agierenden FrauenrechtlerInnen bei diesem Prozess um den volkspädagogischen Erziehungseffekt, um politisch-gesellschaftliche Weichenstellungen in ihrem Interesse, um Zugewinne für ihre feministische Ideologie, um eigene Gefolgschaftsvergrößerung(-en) und so manches mehr, mitnichten aber um Gerechtigkeit für den Angeklagten oder für sein mutmaßliches Opfer. Diese FrauenrechterInnen wollten, um es mal prolemisch überspitzt auszudrücken, einen "stalinistischen, (sexual-)politischen Schauprozess", sonst nichts. Da hat ihnen die Mannheimer Kammer aber nun heute einen gründlichen Strich durch die Rechnung gemacht, und das ist, im Sinne eines freiheitlichen Rechtsstaates, auch verdammt gut so.
      Avatar
      schrieb am 01.06.11 06:33:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.582.880 von Fruehrentner am 31.05.11 16:40:04"Ich frage mich allerdings, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um keinen Promi gehandelt hätte."

      Dann hätte es den Prozess wahrscheinlich garnicht gegeben.

      Der größte Skandal ist doch, dass ein deutscher (ex)-Generalstaatsanwalt im deutschen Fernsehen weiblichen Vergewaltigungsopfern eher von einer Anzeige ihres Peinigers abgeraten hat, was ja schon eine regelrechte Bankrotterklärung der Justiz in solchen Fällen nahekommt.

      Potentiellen Vergewaltigern (und die gibt es nun mal) muss das wie Musik in den Ohren geklungen haben.

      Unterm Strich dürfte es wohl in der Realität mehr nicht-angezeigte (aber stattgefundene) Vergewaltigungen, als nicht stattgefundene, aber angezeigte Vergewaltigungen geben.
      Avatar
      schrieb am 01.06.11 09:20:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.581.610 von AHEO am 31.05.11 14:14:27Das war wiklich doof. Dumm angestellt. Da war die Lewinski etwas schlauer.
      Gestern im 1. Programm die Zusammenfassung gesehen, eine Nacht darüber geschlafen.

      Mein Fazit: Ein kluges Urteil- sehr klug sogar. Kachelmann kann sich schlecht als Sieger fühlen, auch eventuelle Schadensansprüche seinerseits gegenüber der Klägerin sind eigentlich im Anschluß abenteuerlich.

      Da kann sein Anwalt wettern wie er will, ein ziemlich schlechtes Statement kam von seiner Seite, als er versuchte, das Urteil auch als seinen Erfolg zu verkaufen. Es war ein Schmierentheater von Anfang an.
      Avatar
      schrieb am 01.06.11 15:26:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Freispruch: Sind Sie der nächste Jörg Kachelmann?

      von Arne Hoffmann

      Polizisten und Wissenschaftler: Bei Vergewaltigungsvorwürfen lügen Frauen häufig

      Über Wochen hinweg, so fasste "Die Welt" am 22. Mai 2011 den Stand im Kachelmann-Prozess zusammen, hatte das mutmaßliche Opfer nicht nur die Staatsanwaltschaft angelogen, sondern die Polizei, ihren eigenen Anwalt und ihren Psychotherapeuten gleich mit. "Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge", erklärte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé vergangene Woche in ihrem Schlussplädoyer, "spräche man von 'hoher krimineller Energie'." Und ihr Kollege Johann Schwenn fügte hinzu: Ein solches Verfahren könne nicht einfach mit Freispruch "erledigt werden". Niemand dürfe den falschen Vorwurf einer Vergewaltigung erheben, ohne Folgen befürchten zu müssen.

      Heute ist Jörg Kachelmann freigesprochen worden. Dennoch war der Prozess für sein Bild in der Öffentlichkeit, seine finanzielle Situation und seine weitere berufliche Laufbahn vermutlich verheerend. Man erinnert sich mit Unmut an den Vergewaltigungsprozess um Andreas Türck: Der frühere Pro7-Moderator war freigesprochen worden, nachdem dies auch die Staatsanwaltschaft wegen erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers beantragt hatte. Dennoch war Türcks Moderatorentätigkeit im Fernsehen durch den Prozess beendet. Und schon in der Schlussphase des Kachelmann-Prozesses war die nächste mediale Vorverurteilung in Talkshows wie "Anne Will" bereits im Gang, diesmal mit dem früheren IWF-Direktor Dominique Strauss-Kahn. Die Vorwürfe alleine sind in der Regel vernichtend – dies gilt umso mehr für den Normalbürger, der sich offenbar notwendige Spitzenanwälte wie Johann Schwenn gar nicht erst leisten kann. Das alles wirft die Frage auf: Wie häufig sind Lügen überhaupt, wenn Frauen behaupten, vergewaltigt worden zu sein?

      "Als noch im Dienst befindlicher Polizist gibt es mehrere Dinge, über die ich nicht sprechen darf", berichtete am 18. Mai ein britischer Polizeibeamter in seinem Blog unter dem Pseudonym Inspector Gadget. "Ich spreche von Tabuthemen. Die 'Aufdeckungsrate' von Vergewaltigungen gehört dazu. Es ist sehr frustrierend, dazusitzen und zuzuhören, wenn Experten über die niedrige Quote von Verurteilungen bei Vergewaltigungsverfahren sprechen, wenn wir alle wissen, was sich hinter diesen armseligen Zahlen verbirgt. Zum Beispiel könnte ich Sie nicht darüber informieren, dass von zehn Vergewaltigungen, die unserer Dienststelle gemeldet werden, sich mindestens acht als Unfug herausstellen. Um fair zu sein, acht von zehn Irgendwas, die unserer Polizeidienststelle gemeldet werden, sind Unfug – warum sollte es mit Vergewaltigung anders sein?"

      Um noch fairer zu sein: Eine Rate von achtzig Prozent an Falschbeschuldigungen in diesem Bereich ist in der internationalen Forschungsliteratur kein Konsens. Manche Studien gehen sogar noch höher, viele niedriger. Einige Schlaglichter aus der Debatte:

      Anfang 2006 zitierte das Schweizer Nachrichtenmagazin "20 Minuten" Florian Walser, den Leiter der Kriminalpolizei von Bern: "Ein Drittel der geltend gemachten Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen stellt sich im Nachhinein als falsch heraus." Das habe die neu veröffentlichte Kriminalstatistik 2005 gezeigt. Ein Kollege Walsers aus einem anderen Kanton bestätigte diese „erschütternde“ Häufigkeit: "Für tatsächlich vergewaltigte Männer und Frauen ist das ganz tragisch."

      Der Soziologe Dr. Eugene Kanin, der die Polizeiprotokolle einer Stadt in Indiana über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg überprüfte, fand dabei heraus, dass 41 Prozent aller behaupteten Vergewaltigungen dem Zugeständnis der Frauen selbst zufolge nie stattgefunden hatten. Als Kanins Team etwas später die Polizeiakten zweier größerer Universitäten untersuchte, stellten sich exakt 50 Prozent aller Anschuldigungen nach eigener Aussage der Studentinnen als falsch heraus. Alle Studentinnen wurden von einer Polizistin befragt; ihre Berichtigungen stimmten mit den Darstellungen der vermeintlichen Täter überein. Dabei kann Kanin nicht als frauenfeindlicher Chauvinist abgetan werden: Seine grundlegenden Studien über "sexuelle Aggressionen im männlichen Werbeverhalten" begannen schon in den Fünfzigern und werden heute noch in der feministischen Literatur zitiert.

      Von einer hohen Zahl an Falschbeschuldigungen geht auch die Untersuchung "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern", herausgegeben im Jahr 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt: "Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden."

      Der amerikanische Geschlechterforscher Warren Farrell berichtet in seinem Buch "Mythos Männermacht" folgendes: "Als die amerikanische Luftwaffe 556 Fälle von angeblicher Vergewaltigung untersuchte, gaben 27 Prozent der Frauen zu, gelogen zu haben (entweder kurz vor dem Test mit dem Lügendetektor oder nachdem sie ihn nicht bestanden hatten). Es gab aber auch Fälle, die unklar waren und von drei unabhängigen Personen genauer erforscht wurden. Die Gutachter richteten sich nach den 25 typischen Kriterien bei falscher Beschuldigung. Wenn alle drei zu dem Schluss kamen, dass keine Vergewaltigung vorlag, wurde der Fall entsprechend unter falscher Beschuldigung eingeordnet. (Es ging bei dieser Untersuchung nicht um Bestrafung, sondern um Forschung.) Das Resultat war, dass sich 60 Prozent der Vergewaltigungsanzeigen als haltlos erwiesen. Dr. McDowell, der Sonderbeauftragte der Luftwaffe, hatte Bedenken, seine Ergebnisse zu veröffentlichen, weil er dachte, sie träfen vielleicht nur auf das Militär zu und könnten nicht verallgemeinert werden. Daraufhin studierte er in zwei größeren Städten die Unterlagen der Polizei. Auch hier bestätigte sich, dass 60 Prozent der Anzeigen ungerechtfertigt waren, doch die Städte baten um Anonymität, weil sie politische Folgen fürchteten."

      Am 26. Februar schließlich berichtete 2011 Sabine Rückert in der "Zeit" über die Hamburger Opferambulanz unter Professor Püschel, wo Opfer von Vergewaltigungen und anderen Gewalttaten ihre Verletzungen von Fachleuten dokumentieren lassen können, um so später vor Gericht ihr Recht zu bekommen. Allerdings berichtet Püschel von einem starken Anteil sogenannter "Fake-Fälle", bei denen Frauen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren: "Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten."

      Viele Faktoren spielen mit hinein, wenn es darum geht, welche Häufigkeit an Falschbeschuldigungen eine Studie ermittelt. Dazu kann auch der Ort gehören, wo man diese Studie durchführt. So gelangte eine Untersuchung der "Washington Post" in verschiedenen Bezirken der USA zu dem Ergebnis, dass sich jede vierte erhobene Vergewaltigungsanzeige als "unbegründet" herausstellte – in manchen Bezirken lag die Quote aber deutlich höher. Als die Frauen von der Zeitung kontaktiert wurden, gaben viele von ihnen zu, dass sie gelogen hatten. Dafür nannten sie eine ganze Reihe an Gründen: Zwanzig Prozent logen, weil sie auf einen Ex-Freund wütend waren und sich an ihm rächen wollten. (Eugene Kanin gibt in seiner Studie als weiteres Motiv Rache für eine erlittene Abfuhr an.) Weitere zwanzig Prozent wollten damit eigene Schuld- und Schamgefühle kompensieren oder im Bekanntenkreis nicht als leicht zu haben gelten. Dreizehn Prozent befürchteten, schwanger zu sein, oder waren es tatsächlich und mussten eine Abtreibung rechtfertigen.

      Der Abtreibungsratgeber "A Woman´s Book of Choices" von Rebecca Chalker und Carol Downer, führende Mitglieder der amerikanischen Frauengesundheitsbewegung, warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich: "Heutzutage sind die Beratungsgespräche über Vergewaltigungstraumata und sexuellen Missbrauch ziemlich gründlich und standardisiert; eine derartige Situation vorzutäuschen ist also nicht ganz so einfach wie früher. Es bedarf vielleicht einiger Recherche, Planung und der Hilfe von verständnisvollen Beratern." Daraufhin erörtert das Buch die Vorschläge eines ehemaligen Vergewaltigungstherapeuten, Frauen könnten ihre Anzeige überzeugender verkaufen, wenn sie zerrissene Kleidung trügen und sich von einem Freund oder Liebhaber Sperma geben ließen, das sie über ihren Körper und ihre Kleidung verteilten.

      Die US-amerikanische Rechtsanwältin Jonna Spilbor gelangte zu dem Fazit: "Meiner Berufserfahrung als Verteidigerin zufolge fallen Menschen, die falsche Beschuldigungen erheben, von ihren Bekannten vergewaltigt worden zu sein, normalerweise in zwei grobe Kategorien. Da gibt es zunächst einmal die, die sich an dem Beschuldigten rächen wollen, zurückgewiesene Liebhaber, vergrätzte Angestellte oder um das Sorgerecht kämpfende Ex-Partner. Der Grund dafür, dem Beschuldigten schaden zu wollen, ist in diesen Fällen klar erkennbar. Glücklicherweise kann man das normalerweise auch dem Richter und den Geschworenen schnell klar machen. Als zweite Gruppe gibt es die, die nicht den Ruf von jemand anderem zerstören, sondern ihren eigenen Ruf schützen möchten – auf die Kosten eines anderen Menschen. Manche sind junge Frauen, die vor ihren Eltern die Tatsache verbergen möchten, dass sie schon sexuell aktiv sind. Andere sind Frauen, die ihrem Partner einen Seitensprung verheimlichen wollen."

      Bezeichnend ist: Wenn überhaupt einmal auf die hohe Zahl erlogener Vergewaltigungsvorwürfe aufmerksam gemacht wird, so geschieht dies häufig mit dem Argument, solche Lügen seien deshalb bedenklich, weil sie dazu führen, dass auch echten Opfern sexueller Gewalt seltener geglaubt werde. Die erhebliche Traumatisierung, die bei den verleumdeten Männern entsteht, fällt häufig unter den Tisch. Löblicherweise macht die vom Bayrischen Landeskriminalamt herausgegebene Studie "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern" auf diese Folgen aufmerksam. Dort heißt es:

      "Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia 'semper aliquid haeret' – (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen – dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.

      Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:

      • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
      • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
      • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
      • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
      • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.

      Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist, befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt."

      Die enorme Bandbreite der von Fachleuten genannten Häufigkeit an Falschbeschuldigungen ist frappierend. So präsentierte der Sozialwissenschaftler Philip Rumney in der Zeitschrift "Cambridge Law Journal" eine Auflistung von Studien, die zwischen 1,5 Prozent und 90 Prozent an Falschbeschuldigungen ermittelten. Feministinnen allerdings beziehen sich nur allzugerne auf den Minimalwert von 1,5 Prozent und versuchen, diese Zahl in der gesellschaftlichen Debatte durchzusetzen. Das geschah nicht nur aktuell immer wieder in Talkshows zum Kachelmann-Prozess; auch Polizisten werden längst entsprechend indoktriniert. So wurde in dem Leitfaden "Vergewaltigt: zum Umgang mit Opfern sexueller Gewalttaten" (herausgegeben von Wiebke Steffen, Klaus Gründler sowie den Beauftragten für Frauenfragen der bayrischen Polizeipräsidien) Lesern eine Schätzfrage für den tatsächlichen Anteil von Falschbezichtigungen gestellt: zwischen "unter 10 Prozent", "mindestens 20 Prozent" und "mehr als 50 Prozent". Danach erhielten die Leser die vermeintlich richtige Antwort: "Alle Untersuchungen, die sich mit der tatsächlichen Häufigkeit von Falschbezichtigungen befasst haben, kommen zu dem Ergebnis, dass Falschbezichtigungen bei sexuellen Gewalttaten Anteile von zwei Prozent bis maximal zehn Prozent an allen Anzeigen haben." Das hat mit der tatsächlichen Bandbreite der Forschungsergebnisse nichts, aber auch gar nichts zu tun – stattdessen werden Polizeibeamte durch feministischen Nonsens dumm gemacht. Wenn aber umgekehrt, wie in den USA geschehen, jemand wie der Rechtsprofessor Alan Dershowitz es wagt, in einem seiner Seminare Falschbezichtigungen bei Vergewaltigungen zum Thema zu machen, wird er mit einer Klage wegen "sexueller Belästigung" bedroht.

      Fest steht: Es gibt es zu viele Polizisten und zu viele Wissenschaftler, die von deutlich höheren Zahlen als jenen sprechen, die in der feministischen Propaganda verbreitet werden. Allerdings gilt auch hier, wie so häufig: Männerrechtler sollten nicht das entgegengesetzte Extrem wählen und nur die Forschungen im Munde führen, die zu den Extremwerten von 80 oder gar 90 Prozent gelangten. Eine radikale Strömung in der Geschlechterpolitik braucht nicht durch eine ebenso radikale Gegenströmung konterkariert zu werden. Notwendig ist aber öffentliches Bewusstsein dafür, dass die Rate an Falschbeschuldigungen etlichen Experten zufolge keineswegs so absurd niedrig ist, wie uns viele Feministinnen glauben machen wollen – und dass die Konsequenzen solcher Lügen für die betroffenen Männer erheblich sind. Insbesondere vor Vorverurteilungen, wie sie vor allem in den Medien derzeit wieder gang und gäbe sind, muss eindringlich gewarnt werden.

      Quellenhinweis: Ein Teil des obigen Artikels entstammt meinem Buch "Sind Frauen bessere Menschen?", das seit gestern als E-Book wieder erhältlich ist.

      Quelle: http://www.ef-magazin.de/2011/05/31/3014-freispruch-sind-sie…
      1 Antwort
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      schrieb am 01.06.11 16:16:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.589.572 von Harry_Schotter am 01.06.11 15:26:15Ein solches Verfahren könne nicht einfach mit Freispruch "erledigt werden". Niemand dürfe den falschen Vorwurf einer Vergewaltigung erheben, ohne Folgen befürchten zu müssen.


      Tja,sollte man eigentlich meinen,sagt einem jeder gesunde Menschenverstand!
      Deswegen auch das Urteil "im Zweifel für" und nicht "unschuldig",so ist die Dame
      fein raus und es wird sehr schwer bis unmöglich sein,gegen sie vorzugehen!
      Avatar
      schrieb am 02.07.11 16:39:37
      Beitrag Nr. 32 ()


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      Kachelmann freigesprochen