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    Aus Fritz Nols wird BOZ Holding AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.11 15:12:52 von
    neuester Beitrag 19.12.11 07:28:03 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.170.678
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      schrieb am 28.11.11 15:12:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dow Jones News · Mehr Nachrichten von Dow Jones News
      DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

      DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG / Bekanntmachung der Einberufung
      zur Hauptversammlung
      Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
      Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum,
      Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der
      europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

      17.11.2011 / 15:20

      =--------------------------------------------------------------------

      Fritz Nols Global Equity AG

      Frankfurt am Main


      WKN 507090

      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer
      außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19. Dezember 2011 um
      15 Uhr in das Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828,
      Friedrichstraße 95, 10117 Berlin ein.

      TAGESORDNUNG

      1. Beschlussfassung über die Wahl neuer
      Aufsichtsratsmitglieder


      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
      AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei
      Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
      wurden.


      Die drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Eck,
      Herr Forster und Herr Muelli werden ihr Amt mit Ablauf der am
      19. Dezember 2011 stattfindenden Hauptversammlung gemäß § 6
      Abs. 3 der Satzung niederlegen.


      Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die
      folgenden Personen zum Ablauf der am 19. Dezember 2011
      stattfindenden Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder zu
      wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für
      die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
      Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der
      Amtszeit entscheidet, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in
      dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:


      a) Herrn Ernst-Henning Graf von Hardenberg,
      Bankvorstand i.R., Potsdam


      Herr Graf von Hardenberg übt zum Zeitpunkt der
      Beschlussfassung keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.


      b) Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt, Kiel


      Herr Dr. Unrau übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das
      nachstehende Aufsichtsratsmandat aus:


      wind 7 AG, Eckernförde, als Vorsitzender des Aufsichtsrats


      c) Jörn J. Follmer, Finanzkaufmann, München


      Herr Follmer übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine
      weiteren Aufsichtsratsmandate aus.


      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.



      2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des
      Grundkapitals in vereinfachter Form (§§ 229 ff. AktG) zur
      Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen
      und Satzungsänderung.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,


      a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
      3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 Stück auf den Inhaber
      lautende Aktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 2,56
      wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229
      ff. AktG zur Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von
      Wertminderungen auf EUR 1.200.000,00 herabgesetzt. Die Zahl
      der Aktien bleibt unverändert, der rechnerische Nennbetrag
      reduziert sich auf EUR 1,00.


      b) § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
      Grundkapitals/Sacheinlagen/Übertragbarkeit der Aktien) wird
      aufgehoben und erhält folgende Fassung:


      '§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals


      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.200.000,00
      und ist eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende
      Stückaktien


      Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils
      ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den
      Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der
      die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt
      Urkunden über Einzelaktien (Einzelurkunden) oder für mehrere
      Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der
      Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und
      Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.'



      3. Beschlussfassung über die Erhöhung des
      Grundkapitals der Gesellschaft mit mittelbarem Bezugsrecht der
      Aktionäre und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
      Änderung der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung


      Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 herabgesetzte
      Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.200.000,00,
      eingeteilt in 1.200.000 Stückaktien, gegen Bareinlage um bis
      zu EUR 1.200.000,00 auf bis zu EUR 2.400.000,00 erhöht durch
      Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2011. Der
      auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des
      Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Dies ist zugleich der
      Ausgabebetrag der neuen Aktien.


      Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt.
      Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit
      der Verpflichtung übernommen, den Aktionären die neuen Aktien
      im Verhältnis 1:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie
      zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des
      Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des
      Angebots. Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre
      von dem gesetzlichen Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, ist
      die Bank oder der Dritte berechtigt, die Aktien zum
      festgesetzten Bezugspreis bei interessierten Anlegern zu
      verwerten.


      Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
      Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für
      die Ausgabe der Aktien festzusetzen.


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
      entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.


      4. Beschlussfassung über die Erhöhung des
      Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage und
      Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung
      zur Anpassung an die Kapitalerhöhung


      Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 2 auf 1.200.000 EUR
      herabzusetzende Grundkapital und gemäß TOP 3 um bis zu
      1.200.000 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhende Grundkapital,
      eingeteilt in bis zu 2.400.000 EUR auf den Inhaber lautende
      Stückaktien, soll im Wege der Sachkapitalerhöhung erhöht
      werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital der
      Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von
      bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 EUR auf bis zu EUR
      27.500.000 EUR zu erhöhen.


      Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen für bis zu 12.800.000
      neue Aktien die da Vinci Invest AG, eingetragen im
      Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer
      CH-170.3.033.458-2 und die Fischer Acquisitions AG,
      eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich/Schweiz
      unter der Firmennummer CH-020.3.032.452-3, für 12.300.000 neue
      Aktien zugelassen werden. Die Ausgabe neuer Aktien soll gegen
      Sacheinlage erfolgen.


      Das Bezugsrecht der Aktionäre ist demgemäß auszuschließen.


      Sowohl die da Vinci Invest AG als auch die Fischer
      Acquisitions AG sind Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand
      das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist.


      Sie ist alleinige Aktionärin der BoZ Holdings AG, eingetragen
      im Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der
      Firmennummer CH-170.3.033.631-1, Geschäftsanschrift
      Zugerstraße 46 in CH-6314 Unterägeri.


      Das Grundkapital der BOZ Holdings AG beträgt 100.000 SFR.


      Die BOZ Holdings AG hält Beteiligungen an
      Finanzdienstleistern, gegenwärtig über die Deutsche
      Mietkaution AG (Schweiz) 51% an der MKB Mietkautionsbank AG
      (Berlin), 32.1% an ACP Octagon (UK) und 2% an der Fischer
      Buschacher Gruppe AG.


      Da Vinci Invest AG und Fischer Acquisitions AG beabsichtigen,
      sämtliche von ihr gehaltene Aktien und damit 100% der
      Geschäftsanteile an der BOZ Holdings AG als Sacheinlage in die
      Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung soll gegen Ausgabe
      von bis zu 25.100.000 neuen Aktien an der Gesellschaft
      erfolgen.


      Zur Umsetzung der Sachkapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der
      Satzung entsprechend anzupassen.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:


      a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen
      Sacheinlagen von bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000
      EUR auf bis zu 27.500.000 EUR durch die Ausgabe von bis zu
      (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

      November 17, 2011 09:20 ET (14:20 GMT)
      Avatar
      schrieb am 28.11.11 16:37:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ernst-Henning Graf von Hardenberg ehemaliges Mitglied des Vorstandes der Deutschen Handelsbank AG :eek:

      Konten abgeräumt, Geld weg
      http://www.focus.de/politik/deutschland/handelsbank-konten-a…

      Wer es braucht :rolleyes:

      Immerhin besser als dieser Eck

      Börsenmanipulation


      Tief im Börsensumpf
      Eck hat in Großbritannien im September 2010 Privatinsolvenz beantragt :cry:
      http://www.wiwo.de/finanzen/boersenmanipulation-tief-im-boer…
      Avatar
      schrieb am 19.12.11 07:22:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist denn heute jemand vor Ort und kann von der HV berichten??
      Avatar
      schrieb am 19.12.11 07:28:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      wo werden wir bis heute mittag stehen? 1,50 oder mehr?


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