Gewinne und Verluste um den Jahreswechsel - Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.12.11 02:00:43 von
neuester Beitrag 30.12.11 11:35:01 von
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Hallo,
wenn man Ende Dezember Gewinne mit Ko-Scheinen macht und Anfang Januar, bei der gleichen Bank, Verluste - bekommt man dann die gezahlte Abgeltungssteuer aus dem Vorjahr sofort aliquot zurück? Oder klappt sowas nur im gleichen Jahr?
Schließlich müsste die Steuer auf die Gewinne auch auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen werden...
danke!
wenn man Ende Dezember Gewinne mit Ko-Scheinen macht und Anfang Januar, bei der gleichen Bank, Verluste - bekommt man dann die gezahlte Abgeltungssteuer aus dem Vorjahr sofort aliquot zurück? Oder klappt sowas nur im gleichen Jahr?
Schließlich müsste die Steuer auf die Gewinne auch auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen werden...
danke!
Das klappt natürlich nur immer innerhalb eines Kalenderjahres.
Die Anfangsverluste in 2012 gehen bei KOs gehen dann in den Verlusttopf Sonstige und werden im Laufe des Jahres 2012 mit Gewinnen die auch in den Sonstigen Topf gehen verrechnet.
Die Anfangsverluste in 2012 gehen bei KOs gehen dann in den Verlusttopf Sonstige und werden im Laufe des Jahres 2012 mit Gewinnen die auch in den Sonstigen Topf gehen verrechnet.
Zitat von 1erhart: Das klappt natürlich nur immer innerhalb eines Kalenderjahres.
Die Anfangsverluste in 2012 gehen bei KOs gehen dann in den Verlusttopf Sonstige und werden im Laufe des Jahres 2012 mit Gewinnen die auch in den Sonstigen Topf gehen verrechnet.
Bist Du da sicher?
Ich denke, solange man keine Jahressteuerbescheinigung für 2011 beantragt hat, bleiben die Gewinne im Topf "sonstige" bestehen und auf die pauschal bis dato gezahlten Steuern werden die Verluste aus 2012 usw. angerechnet.
Wenn allerdings eine Jahressteuerbescheinigung 2011 beantragt wurde, wird der Topf 2012 wieder auf "0" gesetzt und kann nur mit danach erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.522.406 von Geneta am 27.12.11 08:47:10Da bin ich mir sogar zu 101 % sicher.
Eine Jahressteuerbescheinigung kommt automatisch.
Nur wenn du den Verlusttopf auf NULL setzten lassen möchtest um ihn in dem entsprechenden Jahr steuerlich nutzen zu wollen musst du das beantragen. Frist war der 15.Dezember
Nur wenn du den Verlusttopf auf NULL setzten lassen möchtest um ihn in dem entsprechenden Jahr steuerlich nutzen zu wollen musst du das beantragen. Frist war der 15.Dezember
Wenn man den Verlusttopf nicht auf Null setzen lässt und man Gewinne 2011 hat (wie bei mir) - werden dann Verluste aus 2012 mit dem Topf verrechnet oder nicht ?
Also was jetzt Verlusttopf nicht auf Null setzen wenn du Gewinne in 2011 gemacht hast. Kann ja gar nicht gehen da du ja keinen Verlust im Topf hast.
Über das Jahr wurden bisher Tradingverluste von den Gewinnen immer gleich abgezogen und man hat entsprechend Steuern zurückgezahlt bekommen.
Du wirst recht haben, diese Verrechnung geht nur innerhalb des Jahres.
Wenn man dann 2012 mit Verlusten beginnt, kann man die nicht mehr verrechnen lassen, sondern nur mit Gewinnen aus 2012 und später.
Auf diese Weise muss man möglicherweise sogar Steuern zahlen, obwohl man in der Gesamtschau keine Gewinne an der Börse gemacht hat.
Das perfide ist, dass es noch einen getrennten Topf für "Gewinne aus Aktien" gibt. Wenn es an den Börsen bergab geht, kann man mit Aktien praktisch keine Gewinne machen und die Verluste noch nicht mal mit entsprechenden Absicherungsgeschäften verrechnen.
Seit Abschaffung der Jahresfrist für die sog. Spekulationssteuer meide ich Aktien und lege nicht mehr langfristig an.
Falls es am Aktienmarkt langfristig bergab gehen sollte, hat man keine Chance mehr, diese Verluste wieder auszugleichen.
Bei Zertifikaten u.ä. kann man die Verluste wenigstens langfristig mit Zinseinnahmen verrechnen.
In welchen Topf kommen eigentlich Verluste/Gewinne aus Aktienfonds?
Du wirst recht haben, diese Verrechnung geht nur innerhalb des Jahres.
Wenn man dann 2012 mit Verlusten beginnt, kann man die nicht mehr verrechnen lassen, sondern nur mit Gewinnen aus 2012 und später.
Auf diese Weise muss man möglicherweise sogar Steuern zahlen, obwohl man in der Gesamtschau keine Gewinne an der Börse gemacht hat.
Das perfide ist, dass es noch einen getrennten Topf für "Gewinne aus Aktien" gibt. Wenn es an den Börsen bergab geht, kann man mit Aktien praktisch keine Gewinne machen und die Verluste noch nicht mal mit entsprechenden Absicherungsgeschäften verrechnen.
Seit Abschaffung der Jahresfrist für die sog. Spekulationssteuer meide ich Aktien und lege nicht mehr langfristig an.
Falls es am Aktienmarkt langfristig bergab gehen sollte, hat man keine Chance mehr, diese Verluste wieder auszugleichen.
Bei Zertifikaten u.ä. kann man die Verluste wenigstens langfristig mit Zinseinnahmen verrechnen.
In welchen Topf kommen eigentlich Verluste/Gewinne aus Aktienfonds?
PS: meinte natürlich Topf "Verluste aus Aktien"
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.522.545 von Geneta am 27.12.11 09:59:30Also wenn du das Jahr 2012 mit Verlusten beginnst wirst du auch erst dann Steuern zahlen wenn die Gewinne höher als die Verluste sind.
Verlusttopf aus Aktien heisst nur Aktien kommen in diesen Verlusttopf alles andere also Zinsen, Dividenden, Zertifikate, Optionsscheine, Fonds usw. kommen in den Topf Sonstiges.
Verlusttopf aus Aktien heisst nur Aktien kommen in diesen Verlusttopf alles andere also Zinsen, Dividenden, Zertifikate, Optionsscheine, Fonds usw. kommen in den Topf Sonstiges.
Und wie hast du das dann früher mit Verlusten aus Aktien gemacht.
Hättest also bis 1999 kurz vor Halbjahresfrist und ab 1999 dann kurz vor Jahresfrist generell verkaufen müssen sonst wären die Verluste dann ja steuerfrei gewesen.
Wobei ich ehrlich gesagt auch nicht verstehe warum zwei Töpfe. Und vor allem was man nicht versteht warum hochspekulative Investments wie KOs oder Optionen mit Anleihen, Zinsen etc in einen Topf geschmissen wird. Aber das ist wieder einmal eine andere Frage.
Hättest also bis 1999 kurz vor Halbjahresfrist und ab 1999 dann kurz vor Jahresfrist generell verkaufen müssen sonst wären die Verluste dann ja steuerfrei gewesen.
Wobei ich ehrlich gesagt auch nicht verstehe warum zwei Töpfe. Und vor allem was man nicht versteht warum hochspekulative Investments wie KOs oder Optionen mit Anleihen, Zinsen etc in einen Topf geschmissen wird. Aber das ist wieder einmal eine andere Frage.
Bsp.
2010 hat man 5.000,- € Gewinne aus Aktien, 2011 hat man 11.000,- € Verluste aus Aktien und die Schnauze voll von der Börse und Aktien und hört damit auf.
Da 2010 die Börse gut gestiegen und 2011 wieder gefallen ist, ist das Bsp. noch nicht mal so unrealistisch.
Man hat dann auf die 5.000,- € über 1.000,- € Steuern umsonst bezahlt.
Hätte man statt Aktien nun Aktienfonds gehabt, könnte man die Verluste in 2011 langfristig wenigstens mit Zinseinnahmen verrechnen.
2010 hat man 5.000,- € Gewinne aus Aktien, 2011 hat man 11.000,- € Verluste aus Aktien und die Schnauze voll von der Börse und Aktien und hört damit auf.
Da 2010 die Börse gut gestiegen und 2011 wieder gefallen ist, ist das Bsp. noch nicht mal so unrealistisch.
Man hat dann auf die 5.000,- € über 1.000,- € Steuern umsonst bezahlt.
Hätte man statt Aktien nun Aktienfonds gehabt, könnte man die Verluste in 2011 langfristig wenigstens mit Zinseinnahmen verrechnen.
Zitat von Geneta: Bsp.
2010 hat man 5.000,- € Gewinne aus Aktien, 2011 hat man 11.000,- € Verluste aus Aktien und die Schnauze voll von der Börse und Aktien und hört damit auf.
Da 2010 die Börse gut gestiegen und 2011 wieder gefallen ist, ist das Bsp. noch nicht mal so unrealistisch.
Man hat dann auf die 5.000,- € über 1.000,- € Steuern umsonst bezahlt.
Hätte man statt Aktien nun Aktienfonds gehabt, könnte man die Verluste in 2011 langfristig wenigstens mit Zinseinnahmen verrechnen.
Dafür wäre es dann sinnvoll die Verluste sich zu bescheinigen lassen und den Verlusttopf eben auf null setzen zu lassen. Schriftlicher Antrag immer bis zum 15.Dezember. Dann könntest du mit der Steuererklärung diesen Verlust meines Wissens bis 2013 noch steuerlich gegenrechnen lassen. Geht aber nur mit der Steuererklärung wie früher eben auch.
Wie habe ich das früher gemacht:
Ich war hauptsächlich Langfristanleger und habe vesucht Aktien und Investmentfonds langfristig zu halten.
Verluste habe ich innerhalb der Halb- bzw. Jahresfrist realisiert und versucht mit Spekulationsgewinnen aus OS und Zertifikaten zu verrechnen, dazu gab es noch einen Freibetrag von 512,- € (glaub ich).
PS:
Ich sehe es wie Du, hätte man eine steuerliche Trennung zwischen "sicheren" Einnahmen (Zinsen und Dividenden) zu den spekulativen Kursgewinnen vorgenommen, wäre das irgendwo verständlich.
Die derzeitige Regelung ist nur eine m.E. grundlose Benachteiligung von Aktienanlegern.
Ich war hauptsächlich Langfristanleger und habe vesucht Aktien und Investmentfonds langfristig zu halten.
Verluste habe ich innerhalb der Halb- bzw. Jahresfrist realisiert und versucht mit Spekulationsgewinnen aus OS und Zertifikaten zu verrechnen, dazu gab es noch einen Freibetrag von 512,- € (glaub ich).
PS:
Ich sehe es wie Du, hätte man eine steuerliche Trennung zwischen "sicheren" Einnahmen (Zinsen und Dividenden) zu den spekulativen Kursgewinnen vorgenommen, wäre das irgendwo verständlich.
Die derzeitige Regelung ist nur eine m.E. grundlose Benachteiligung von Aktienanlegern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.522.621 von Geneta am 27.12.11 10:28:05Dann ist ja alles klar, wobei ich diese Trennung wie schon geschrieben auch nicht verstehe. Am besten wäre alles in einen Topf und gut wäre es. Aber so einfach wird in Good Old Germany kein Steuersystem. Zumindest werde ich das nicht mehr erleben.
Interessant hier. Erhard kennt sich aus. Dank ihm hab ich meine Verluste in eine rechtzeitige steuerrückzahlung umgewandelt. Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.523.694 von wolhar am 27.12.11 17:04:36Da ich weder mit Ludwig Erhard noch mit Heinz Erhardt etwas zu tun habe, es aber um meinen echten von Geburt erhaltenen Namen handelt bitte ich auch dich ihn richtig zu schreiben.
A.Erhart
A.Erhart
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.523.784 von 1erhart am 27.12.11 17:30:09Ok erhart.
Frage an WO:
einbehaltene Abgeltungssteuer auch von Ordergebühren?
Bitte um Antworten.
Danke
einbehaltene Abgeltungssteuer auch von Ordergebühren?
Bitte um Antworten.
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.526.608 von 1-odhuber am 28.12.11 16:45:26Auf Ordergebühren zahlst Du keine Abgeltungssteuer.
Zitat von 1-odhuber: Frage an WO:
einbehaltene Abgeltungssteuer auch von Ordergebühren?
Bitte um Antworten.
Danke
Beispiel:
Kauf für 10000 Kurswert plus sagen wir 20 € Gebühren
Verkauf für 11000 Kurswert plus wieder 20 € Gebühren
Es werden dann für 960 € Gewinn Steuern verrechnet.
Heisst beim Verkauf werden Kauf und Verkaufsgebühren die Gewinne vermindert bzw. die Verluste gesteigert.
Alles klar
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.526.976 von 1erhart am 28.12.11 17:47:58Wichtig ist auch der Tag der Wertstellung. Am Freitag den 30.12. eine Position zu verkaufen, ist zu spät, die Wertstellung erfolgt erst im Neuen Jahr...
Ein anderes Beispiel.
Kauf am 08.11.2010 Ordergebühren € 17,2
Kauf am 10.11.2010 Ordergebühren € 16,30
Kauf am 10.01.2011 Ordergebühren € 17,4
Verkauf von allen drei obengenannten Käufen Ordergebühren € 21,20
Differenz der Ordergebühren € 29,70
Für diese Differnz wurde mir insgesamt € 7,83 Abgeltungssteuer
berechnet.
Alles klar?
Kauf am 08.11.2010 Ordergebühren € 17,2
Kauf am 10.11.2010 Ordergebühren € 16,30
Kauf am 10.01.2011 Ordergebühren € 17,4
Verkauf von allen drei obengenannten Käufen Ordergebühren € 21,20
Differenz der Ordergebühren € 29,70
Für diese Differnz wurde mir insgesamt € 7,83 Abgeltungssteuer
berechnet.
Alles klar?
Hallo,
@ 1erhart:
Die Aktienverluste aus 2010 müssen nun ggf. unendlich lange auf Aktiengewinne warten (egal ob immer wieder vorgetragen bei der Bank oder über eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt - die Verlustbescheinigung kann auch in späteren Jahren noch beantragt werden).
@ 1-odhuber: Wieso berechnest du eine Differenz der Ordergebühren? Sie werden einfach addiert und mindern deinen Kursgewinn.
Mit deinen Beispielzahlen sind das € 72,10, die von dem Kursgewinn/verlust abgezogen werden.
MfG Stefan
@ 1erhart:
Zitat von GenetaBsp.Nein, das ist falsch. Die Verluste aus 2011 sind entweder Altverluste (dann steuerfrei, weil außerhalb der Spekulationsfrist), oder aber (neue) Aktienverluste (und damit nur mit Aktiengewinnen verrechenbar). Mit dem Jahr 2013 hat das gar nichts zu tun, dass gilt nur für bereits festgestellte Altverluste (naturgemäß spätestens im Jahr 2009 realisiert).
2010 hat man 5.000,- € Gewinne aus Aktien, 2011 hat man 11.000,- € Verluste aus Aktien und die Schnauze voll von der Börse und Aktien und hört damit auf.
Da 2010 die Börse gut gestiegen und 2011 wieder gefallen ist, ist das Bsp. noch nicht mal so unrealistisch.
Man hat dann auf die 5.000,- € über 1.000,- € Steuern umsonst bezahlt.
Hätte man statt Aktien nun Aktienfonds gehabt, könnte man die Verluste in 2011 langfristig wenigstens mit Zinseinnahmen verrechnen.
Dafür wäre es dann sinnvoll die Verluste sich zu bescheinigen lassen und den Verlusttopf eben auf null setzen zu lassen. Schriftlicher Antrag immer bis zum 15.Dezember. Dann könntest du mit der Steuererklärung diesen Verlust meines Wissens bis 2013 noch steuerlich gegenrechnen lassen. Geht aber nur mit der Steuererklärung wie früher eben auch.
Die Aktienverluste aus 2010 müssen nun ggf. unendlich lange auf Aktiengewinne warten (egal ob immer wieder vorgetragen bei der Bank oder über eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt - die Verlustbescheinigung kann auch in späteren Jahren noch beantragt werden).
@ 1-odhuber: Wieso berechnest du eine Differenz der Ordergebühren? Sie werden einfach addiert und mindern deinen Kursgewinn.
Mit deinen Beispielzahlen sind das € 72,10, die von dem Kursgewinn/verlust abgezogen werden.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.529.027 von 1-odhuber am 29.12.11 11:25:10Hallo odhuber,
wieso eine Differenz von Ordergebühren ... du zahlst beim Kauf und beim Verkauf ... also muss es eine Summe sein.
Dein Beispiel mal einfach nachgerechnet:
Kauf am 08.11.2010 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 17,20
Kauf am 10.11.2010 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 16,30
Kauf am 10.01.2011 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 17,40
--> gesamte Anschaffungskosten: 3.050,90 Euro
Verkauf in 2011 zu 3.100 Euro Kurswert -Ordergebühren € 21,20
--> Verkaufserlös: 3.078,80 Euro
--> Bruttokursgewinn also 100 Euro (3.100-3.000)
--> Steuerpflichtiger Nettokursgewinn: 27,90 Euro (3.078,80-3.050,90)
--> AbgSteuer darauf: 7,36 Euro
Die bezahlten Ordergebühren mindern Dein Anlageergebnis und nur auf das Nettoergebnis wird die AbgSteuer berechnet.
Rene
wieso eine Differenz von Ordergebühren ... du zahlst beim Kauf und beim Verkauf ... also muss es eine Summe sein.
Dein Beispiel mal einfach nachgerechnet:
Kauf am 08.11.2010 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 17,20
Kauf am 10.11.2010 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 16,30
Kauf am 10.01.2011 zu 1.000 Euro Kurswert +Ordergebühren € 17,40
--> gesamte Anschaffungskosten: 3.050,90 Euro
Verkauf in 2011 zu 3.100 Euro Kurswert -Ordergebühren € 21,20
--> Verkaufserlös: 3.078,80 Euro
--> Bruttokursgewinn also 100 Euro (3.100-3.000)
--> Steuerpflichtiger Nettokursgewinn: 27,90 Euro (3.078,80-3.050,90)
--> AbgSteuer darauf: 7,36 Euro
Die bezahlten Ordergebühren mindern Dein Anlageergebnis und nur auf das Nettoergebnis wird die AbgSteuer berechnet.
Rene
Es war ein Denkfehler von mir die Ordergebühren aussen vor
zu lassen.
Herzlichen Dank für die Aufklärung!
zu lassen.
Herzlichen Dank für die Aufklärung!
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