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    Stückzinsen unter der Abgeltungssteuer iZ mit Verrechnungstopf Bank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.12 19:34:13 von
    neuester Beitrag 05.01.12 18:08:37 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 04.01.12 19:34:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe folgende Problematik im Rahmen der Nutzung von Aktienanleihen / Stückzinsen:

      Ausgangssituation: aus dem Jahr 2008 verfüge ich über hohe Verlustvorträge aus §23 EStG (Aktien), sagen wir 1.000 Geldeinheiten

      Zum Jahresende 2011 habe ich Aktienanleihen mit hohen negativen Stückzinsen erworben, sagen wir minus 100. Die Stückzinsen wurden korrekt mit Zinserträgen verrechnet und führten demgemäß zu einer Steuererstattung für die KapESt von ca. +25 noch in 2011. Bei Verkauf unter Beachtung der Gewinnerzielungsabsicht in den ersten Januar-Wochen 2012 habe ich Stückzinserträge von ca. 110 erzielt, die wiederum der KapESt (ca. -26)unterlagen.

      Diese KapESt werde ich mir im Rahmen meiner Steuererklärung in 2012 jedoch zurückholen gemäß folgender Regelung:

      „Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können auch mit Einkünften i. S. des § 20 Absatz 2 EStG ausgeglichen werden und mindern nach Maßgabe des § 10d EStG die Einkünfte des Steuerpflichtigen, die er in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Absatz 2 EStG erzielt (§ 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 EStG)….“(aus: BMF Schreiben vom 22.12.2009)
      Nun zu meiner Frage:

      Bei einem erneuten Kauf von Aktienanleihen, mit negativen Stückzinsen, sagen wir -50 erziele ich negative Einnahmen, die bei der Bank gegen meine erhaltenen Stückzinsen aus der vorher geschilderten Transaktion gerechnet werden. Wenn ich diese unterjährig in 2012 wieder verkaufe und sagen wir Stückzinsen von + 60 erziele, stehen auf meinem Verrechnungskonto für die Zinserträge also +110 –50+60 = +120, worauf in Summe ca. 29 Steuern entfallen werden, die auch am Jahresende auf Antrag bescheinigt werden. Also kann ich mir unter Anwendung der obigen Regelung wohl auch maximal 29 Steuern durch Verrechnung mit §23 zurückholen, oder?

      Da aber gemäß der oben zitierten Regelung eigentlich die erzielten +100 und die erzielten +90, mithin also 190 gegen Veräußerungsverluste aus § 23 gerechnet werden sollen, wäre ohne die bankinternen Verrechnung ein Stückzinsverlust von -50 (den ich gegen andere Einkünfte verrechnen kann und damit eine Steuererstattung von +12 erhalte) und ein verrechenbarer Gewinn von +190, der aber gegen §23 gerechnet wird und steuerfrei bleibt, beabsichtigt.

      Hat jemand einen Hinweis, ob man trotz der Verrechnungstöpfe der Banken zu diesem Ergebnis kommen kann ggf. über eine Korrektur in der ESt- Erklärung oder ist dies nicht möglich?

      Ich bedanke mich schon jetzt für Hinweise.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 23:29:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      bei einer korrekten Steuerbescheinigung müssen §20-2-Geschäfte gesondert aufgeführt sein (für KAP Zeile 8). Das ist aber aus den Standardmäßig geführten Töpfen nicht ersichtlich, keine Ahnung wie die Banken das machen.

      Und da die Stückzinsen beim Kauf unter §20-1, beim Verkauf aber unter §20-2 fallen (sie zählen zu den Kursgewinnen), sollte das auch entsprechend in der Steuerbescheinigung auftauchen.

      Wer beispielsweise nur solche Stückzinsen hat, sagen wir einmal beim Kauf -1000 Euro und beim Verkauf +1100 Euro, bei dem sollte es folgendermaßen bescheinigt werden:

      Zeile 7: 100
      Zeile 8: 1100 (in Zeile 7 enthalten)

      Und diese 1100 Euro wären dann mit Altverlusten verrechenbar.

      In meinem Beispielfall würden die Kapitalerträge aber (nur) auf Null gedrückt und es gäbe zusätzlich noch einen Verlustvortrag über 1000 Euro (das wären dann allerdings Neuverluste, also nicht 2013 verfallende).

      Aufpassen muss man nur bei bankinterner Verrechnung von Kursgewinnen mit Kursverlusten, das läßt sich auch über die Steuererklärung nicht rückgängig machen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 23:40:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.551.016 von VC_2011 am 04.01.12 19:34:13Du musst die gezahlten Stückzinsen in einem anderen Depot anfallen lassen als die erhalten bzw. den Verkaufserlös (Depotübertrag.) In Depot A fallen die gezahlten Stückzinsen an, hierfür wird eine Verlustbescheinigung angefordert. In Bank B werden die Anleihen nach Übertrag verkauft. Diese Steuerbescheinigung wird mit Altverlusten verrechnet.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 00:00:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Taxadvisor,

      warum sollte es nicht einfach so gehen, wie ich geschildert habe? (Voraussetzung ist natürlich, dass es keine weiteren Verluste gibt)

      MfG Stefan
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 09:00:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.551.970 von Taxadvisor am 04.01.12 23:40:56Hallo Stefan und taxadvisor,

      an die Variante von taxadvisor hatte ich auch schon einmal gedacht, war aber bisher davon ausgegangen, dass bei einem Depotübertrag die steuerlichen Daten und -Töpfe bezogen auf das Wertpapier mit übergehen und hatte das verworfen. Wenn ich aber so recht darüber nachdenke, sind die Töpfe für die gezahlten Zinsen aber ja nicht den einzelnen Wertpapieren zugeordnet, aber die steuerlichen Anschaffungskosten (ohne Infos zu den gezahlten SZ) werden wohl mitübertragen, nehme ich an.
      Die Variante von Stefan würde ich natürlich am einfachten finden, da man sich hier den Übertrag etc. sparen könnte. Hintergrund hier ist natürlich auch die Nutzung von no-fee Vereinbarungen bei bestimmten Banken. Das versuche ich mal mit meiner Bank abzuklären.

      Danke für Euer Feedback.

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      Avatar
      schrieb am 05.01.12 09:30:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.552.004 von reckoner am 05.01.12 00:00:49Klar geht das bei einer Bank, aber Verlustnutzung und lange Kapitalbindung passen nicht so gut zu einander...da nutze ich ja "nur" die Zinsen, die ich in Kursgewinne umwandle. Bei Depotübertrag mach ich ja quasi aus nichts verrechenbare Gewinne.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S. Wir haben Anleger mit liquiden Mitteln von meist 50% der Verluste, da läst sich das nur über die Depotüberträge verbrauchen.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 11:49:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Klar geht das bei einer Bank,
      Da bin ich ja beruhigt, hatte ich doch richtig gedacht.

      Und ich hatte genau für diesen Zweck schon in einem anderen Forum (ich glaube es war im bondboard) die Aktienanleihen mit 50%-Kupon erwähnt (gibt es jetzt nicht mehr, aber vielleicht kommen ja neue).

      Damit kann man zum Preis der Transaktionskosten zuzüglich des Spreads schon eine Menge Alt- in Neuverluste wandeln.
      Gewinnerzielungsabsicht jetzt mal außen vor gelassen, imho ist das seit der Abgeltungsteuer auch obsolet.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 12:26:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.552.577 von Taxadvisor am 05.01.12 09:30:04@ taxadvisor

      die Ausführung zu der Kapitalbindung und Dein Kundenbeispiel habe ich nicht ganz verstanden. Wäre es möglich hier noch etwas Erläuterung oder ein kurzes Beispiel zu geben?
      Danke

      @ Stefan:

      es gibt aber auch Aktienanleihen, die deutlichst unter pari notiere und nur noch eine Restlaufzeit von 1 bis 3 Monaten haben. Manche haben sogar einen überlangen Zinskupon über 720 Tage. Da geht dann eine Menge. Bonität, Spread und ggf. Gewinnerzielungsabsicht natürlich immer zu prüfen. Gruß
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 12:32:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.553.628 von VC_2011 am 05.01.12 12:26:48Wenn Du das Geschäft bei einer Bank machst und im Januar kaufst und im Dezember vor Kupontermin verkaufst, hast Du die lange Kapitalbindung und nur die Zinsen gewonnen.

      Wenn Du kaufst, überträgst und verkaufst, kannst Du das Modell auch mehrfach im Jahr machen, da reicht dann bei viermal diese Transaktion auch ein Kupon von 10% um Verluste in Höhe von 40% des Kapitaleinsatzes wett zu machen.

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 14:00:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.553.659 von Taxadvisor am 05.01.12 12:32:04Und dieses viermalige Umschlagen (das ist was ich beabsichtige) würde innerhalb eines Depots nicht klappen? Über den "davon" Ausweis in Zeile 8 hätte ich doch dann auch die kompletten erhaltenen SZ kumuliert ausgewiesen, also in Deinem Bsp. 4x10% ausgewiesen, oder? Oder wird der davon Ausweis in Zeile 8 durch die negativen SZ aus dem häufigen Umschlagen eben wieder gemindert, weil ja in Zeile 7 kaum etwas steht. (das ist auch der Kern meiner Anfangsfrage), so dass ich mit zwei Depots arbeiten muss.
      Gruß
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 14:22:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.554.145 von VC_2011 am 05.01.12 14:00:23In der Steuerbescheinigung werden maximal die Summe der Kapitalerträge als Veräußerungsgewinn ausgewiesen. Wenn Du nur die vier Transaktionen tätigst, bleibt in der StB als VG nur die Differenz der gezalhten und erhaltenen Stückzinsen (Vernachlässigung von Gebühren und Kursänderungen).

      Viele Grüße
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 16:14:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.554.253 von Taxadvisor am 05.01.12 14:22:34Vielen Dank, jetzt sehe klar (und damit die Notwendigkeit für heufigen Umschlag mit zwei Depots zu agieren) Noch eine Frage hierzu: nach meinem Verständnis ist die Stückzinsmethode unter Anwendung von hochcouponigen, unterpari-, ggf. überlangen Aktienanleihen die beste Methode, um eine Verrechnung mit Alterlusten zu erreichen. Oder gibt es noch eine Effizientere, die ich noch nicht kenne?
      Gruß
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 17:10:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.554.980 von VC_2011 am 05.01.12 16:14:45Ja, es gibt noch eine deutlich effizientere Methode, die aber erst ab einem Volumen von ca. EUR 1,0 - 1,5 Mio. realisierbar ist. Dann reichen aber auch 150% - 200% des Verlustvolumens als Kapitaleinsatz.

      Mit längerer Halteperiode (i.d.R. 13 Monate) wäre auch die Zertifikatestrategie i.O., dafür braucht man ca. 200% des Verlustes als Kapitaleinsatz.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 18:08:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.555.355 von Taxadvisor am 05.01.12 17:10:11Rein interessehalber: welche Methode wäre das? Gruß


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