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    Ausländische Dividenden – nicht immer frei von Risiken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.12 22:51:40 von
    neuester Beitrag 11.07.12 11:51:57 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 16.02.12 22:51:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ausländische Dividenden sind Zahlungen ausländischer Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre im Inland. Meist wird im Ausland eine Quellensteuer einbehalten, die auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.

      Lesen Sie den ganzen Artikel: Ausländische Dividenden – nicht immer frei von Risiken
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 22:51:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Folgendes Beispiel:
      Ich Habe Aktien eines kanadischen Unternehmens in Frankfurt gekauft und sie liegen in einem Depot in Deutschland.
      Muss ich nun Steuern in Kanada auf Dividenden dieser Aktien bezahlen, auch wenn ich in Deutschland einen genügend hohen Freistellungsauftrag habe?
      Und wie ist es mit der Besteuerung auf Veräußerungsgewinne wenn ich vor/nach Einführung der Abgeltungssteuer gekauft habe?
      Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 05:27:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.764.260 von SlushMT am 16.02.12 22:51:40Dir werden einfach 25% CAN Quellensteuer abgezugen.Die Differenz von 25 auf 15% Quelle musst Du mit einem Erstattungsformular beantragen, von den Canadiern. Wannst die Kohle kommt liegt rein bei den canadischen Behörden.
      der
      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 09:19:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.764.260 von SlushMT am 16.02.12 22:51:40Regelmäßig werden gem. DBA 15% angerechnet, der Rest kann im Ursprungsland erstattet werden. Letzteres bieten Banken teilweise (gegen Gebühren) an. Die QuSt ist vom Freistellungsauftrag unberührt. AbgSt bei Aktien fällt beim Verkauf nur an, wenn der Kauf nach 2008 erfolgte.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 14:27:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Erst einmal Danke.
      Ich habe von meiner Bank einen Antrag auf Reduzierung der kanadischen Quellensteuer von 25% auf 15% bekommen. Die Aktien habe ich nach 2008 gekauft. Dividenden sind nicht zu erwarten aber Veräußerungsgewinne. Also ist es wohl sinnvoll, diesen Antrag zu stellen. Von Gebühren oder Kosten steht da nichts.

      Gruß
      SlushMT
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 18.02.12 07:11:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.767.624 von SlushMT am 17.02.12 14:27:24Wenn Du keine Dividenden bekommst, wird auch keine Quellensteuer einbehalten. Dann brauchst Du das Formular nicht. Die Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne wird nach dt. Steuerrecht erhoben.
      Avatar
      schrieb am 18.02.12 11:57:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schön das jetzt zu wissen. Ich bedanke mich noch einmal für die Informationen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 11:51:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Weiß zufällig einer wie das bei Seadrill gehandhabt wird? Das ist ein Norwegisches Unternehmen, in NY gelistet und hat seinen Sitz in den Bermudas.


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