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    Beitragsfreie Familienversicherung für Kinder / Wegfall Kindergeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.12 16:35:38 von
    neuester Beitrag 06.08.12 10:11:43 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.175.996
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      schrieb am 05.08.12 16:35:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin, wer weiß es:

      bis zu welcher Höhe darf ein beitragsfrei familienversichertes Kind Einnahmen aus VuV, Wertpapiergeschäften, Zinsen etc. pro Jahr haben, bevor es sich selbst krankenversichern muß?

      Ab welcher Einnahmenhöhe verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld?

      Verbindlichen Dank für Eure kompetenten Antworten im Voraus. :)
      Avatar
      schrieb am 05.08.12 17:07:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      zur Frage 1)
      Wenn Gesamteinkommen des Kindes über 5.181.--EUR(incl.Sparerfreibetrag
      von 801.-- EUR.

      zur Frage 2)
      Wenn die Einkünfte des Kindes den Grenzbetrag in Höhe von 8.004.--
      nicht übewrsteigen.Ab VZ 2012 entfällt dieser Betrag
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.12 17:21:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.458.690 von oscarello am 05.08.12 17:07:59Danke! :lick:

      Quelle? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.12 17:33:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Quellen:§34 Abs4 S.2 EStG i,V,m.§245 SGB V
      Avatar
      schrieb am 05.08.12 19:02:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      oscarello, deine Aussage ist nicht korregt.
      Kinder dürfen bis zu 375 €/Monat (Familienversicherungsgrenze 2012) verdienen, ohne aus der Familenversicherung "rauszufallen".

      @kanzlerkohl, warum sprichst du nicht mit deinem Versicherungsberater darüber ? Das ist doch sein Job :)

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      Avatar
      schrieb am 05.08.12 21:42:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe keinen Versicherungsberater (wofür auch bei GKV?).
      Kenne allerdings auch keinen Berater, der so etwas weiß.
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 09:56:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von FatJohnny: oscarello, deine Aussage ist nicht korregt.
      Kinder dürfen bis zu 375 €/Monat (Familienversicherungsgrenze 2012) verdienen, ohne aus der Familenversicherung "rauszufallen".

      @kanzlerkohl, warum sprichst du nicht mit deinem Versicherungsberater darüber ? Das ist doch sein Job :)


      Sorry,das waren die Zahlen für 2011.Natürlich für 2012:
      375x12+Sparerfreibeterag = 5301.--
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 10:11:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von oscarello:
      Zitat von FatJohnny: oscarello, deine Aussage ist nicht korregt.
      Kinder dürfen bis zu 375 €/Monat (Familienversicherungsgrenze 2012) verdienen, ohne aus der Familenversicherung "rauszufallen".

      @kanzlerkohl, warum sprichst du nicht mit deinem Versicherungsberater darüber ? Das ist doch sein Job :)


      Sorry,das waren die Zahlen für 2011.Natürlich für 2012:
      375x12+Sparerfreibeterag = 5301.--


      Sparerfreibetrag natürlich nur, wenn Zinseinnahmen:)


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